Arbeit und Recht Mediadaten 2022 - Fachzeitschrift für Deutsches und Europäisches Recht - Bund-Verlag
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Mediadaten 2022 arbeitundrecht.eu Arbeit und Recht Fachzeitschrift für Deutsches und Europäisches Recht Gültig ab 1. Januar 2022
1. Verlagsangaben und Kerndaten arbeitundrecht.eu Verlag: KERNDATEN »ARBEIT UND RECHT« Bund-Verlag GmbH Emil-von-Behring-Straße 14 Redaktion: 60439 Frankfurt am Main Frank Siebens www.bund-verlag.de Verantwortlicher Redakteur Arbeit und Recht Geschäftsführung: Anzeigenleitung: DGB Bundesvorstand Rainer Jöde Peter Beuther frank.siebens@dgb.de Tel.: 069 / 79 50 10-41 Zahlungsbedingungen: Jahrgang: Zeitschriftenformat: peter.beuther@bund-verlag.de Innerhalb von 10 Tagen nach 70. Jahrgang 2022 210 mm × 297 mm (B × H) Rechnungserhalt ohne Abzug Anzeigenberatung und -verwaltung: Erscheinungsweise: Satzspiegel: Heike Sandrock Bankverbindung: 11 Ausgaben pro Jahr 185 mm × 271 mm (B × H) Tel.: 069 / 79 50 10-602 Postbank Frankfurt am Main anzeigen@bund-verlag.de Bezugspreis: Druckauflage: IBAN: DE92 5001 0060 0040 1896 02 € 228,60* jährlich 2.500 Exemplare BIC: PBNK DEFF XXX Berater im Außendienst: (inkl. MwSt.) Dietrich Engler Verbreitete Auflage: Mittlervergütung: Tel.: 069 / 79 50 10-26 Einzelheftpreis: 2.139 Exemplare 15 % nur an im Handelsregister dietrich.engler@bund-verlag.de € 19,20* (inkl. MwSt.) eingetragene Werbungsmittler Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie in der Rubrik »AGB« *Preisänderungen vorbehalten des vorliegenden Dokumentes. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
3. Termin- und Themenplan* arbeitundrecht.eu AUSGABE ERSCHEINUNGS BEILAGEN ANZEIGEN TERMIN Buchungsschluss Anlieferung Anzeigenschluss Druck- unterlagenschluss 01/2022 10.01.2022** 22.11.2021 13.12.2021 05.11.2021 30.11.2021 02/2022 03.02.2022** 22.12.2021 17.01.2022 06.12.2021 05.01.2022 03/2022 01.03.2022** 20.01.2022 09.02.2022 05.01.2022 28.01.2022 04/2022 04.04.2022** 22.02.2022 15.03.2022 07.02.2022 02.03.2022 05/2022 02.05.2022** 22.03.2022 11.04.2022 07.03.2022 29.03.2022 06/2022 01.06.2022** 20.04.2022 11.05.2022 05.04.2022 29.04.2022 07/2022 04.07.2022** 24.05.2022 14.06.2022 05.05.2022 02.06.2022 08-09/2022 01.08.2022** 22.06.2022 13.07.2022 07.06.2022 01.07.2022 10/2022 04.10.2022** 24.08.2022 14.09.2022 05.08.2022 05.09.2022 11/2022 02.11.2022** 23.09.2022 14.10.2022 05.09.2022 04.10.2022 12/2022 01.12.2022** 21.10.2022 11.11.2022 05.10.2022 01.11.2022 *Stand: November 2021, Änderungen und Irrtümer vorbehalten. **Inklusive Beilage der Zeitschrift »Soziales Recht« Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
4. Anzeigenformate und Preise arbeitundrecht.eu Farbzuschlag: Anzeigenpreisliste Nr. 23 Pro Farbe 25 % (gültig ab 1. Januar 2022) Aufschlag auf den Grundpreis (für 4c = Anforderungen für Datenanlieferung: 75 % Aufschlag), nicht rabattfähig, Vorzugsweise hochaufgelöste PDF- Farbdruck nur auf Anzeigendaten: Datei (PDF X3), nicht Umschlagseiten separiert; Farbraum CMYK, Schriften (nur 1/1 Seite) möglich. mit einbetten, Bildauflösung für Farb- und Graustufenbilder mind. 300 dpi Ihre Anzeige im ePaper 1/1 Seite im Anschnitt 1/1 Seite im Satzspiegel 1/2 Seite quer im Satzspiegel Bitte übermitteln Sie uns zusätzlich ein 210 mm × 297 mm 185 mm × 271 mm 185 mm × 133 mm weboptimiertes PDF inklusive Verlinkung € 1.390,– € 1.390,– € 750,– (soweit Verlinkungen geplant sind), damit Anzeigenformate wir Ihre Anzeige auch in unser digitales in Breite × Höhe, ePaper einbinden können. Es entstehen Preise 4-farbig 25 % Aufschlag bei für Sie keine weiteren Kosten! Wunschplatzierung nach Absprache. Bitte senden Sie Ihre Anzeigendaten als druckfähiges PDF an: Heike Sandrock Tel.: 069 / 79 50 10-602 anzeigen@bund-verlag.de Bei allen Anzeigen Allen Anzeigenpreisen dieser Liste wird die gesetzliche 1/2 Seite hoch im Satzspiegel 1/4 Seite quer im Satzspiegel 1/4 Seite 2-spaltig im Satzspiegel im Anschnitt: MwSt. hinzugerechnet. Unsere vollständigen 90 mm × 271 mm 185 mm × 64 mm 90 mm × 133 mm zzgl. 5 mm Beschnitt Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen € 750,– € 380,– € 380,– an allen Seiten und Beilagen finden Sie in der Rubrik »AGB«. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
Hochaktuell, spannend und aufschlussreich 5. Anzeigenbeispiele arbeitundrecht.eu Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt fest im Griff. Wir können uns jederzeit weltweit informieren – sind aber auch zu jeder Zeit erreichbar. Homeoffice und mobile Arbeit werden immer wichtiger. In Zeiten der Corona-Krise ermöglichen sie vielen Beschäftigten ein Arbeiten von zu Hause aus – ohne das Risiko einer Ansteckung. Aber wo endet der Arbeitstag und wo beginnt das Privatleben? Die Entwicklung schreitet voran. Längst haben Roboter und andere lernende Systeme Teile der Arbeit übernommen. Aber welche Auswirkungen hat das auf die Beschäftigten – und was sollten 1/2 Seite Betriebs- und Personalräte beachten? Der Ratgeber gibt fachkundige Antworten auf die aktuellen www.dbrp.de Fragen der Arbeitswelt, die sich mit den technischen Veränderungen stellen – und er ist spannend zu hochDäubler lesen. Dabei hat der Verfasser stets die Belange der Beschäftigten im Blick. D E U T S C H E R B E T R I E B S R ÄT E - P R E I S 2 019 Digitalisierung und Schwerpunkte der Neuauflage: Machen Sie mit! Arbeitsrecht Künstliche Intelligenz – Homeoffice – Arbeit 4.0 › Recht auf ein Homeoffice: Hat die Angst vor der Pandemie nachgeholfen? 7., aktualisierte und neubearbeitete Auflage › Künstliche Intelligenz (KI): Was kann der Betriebsrat tun, Sichern Sie sich die Anerkennung 2021. 647 Seiten, kartoniert um sie in vernünftigen Bahnen zu halten? Kongress Ihrer Betriebsratsarbeit. € 34,90 Der Algorithmus als Chef: Weisungen, Einstellungen und Kündigungen 26. März Frankfurt ISBN 978-3-7663-6969-7 › aufgrund von »Erkenntnissen« eines Computers? 2020 am Main www.bund-verlag.de/6969 › Foodora, Deliveroo, Uber: Liefer- und Fahrdienste als Herausforderungen des Arbeitsrechts AiB2011_EAZ_6969_1-2-quer_185x133_4c.indd 1 05.10.20 16:11 Gute Arbeit in mobilen und digitalen Arbeitswelten! 4. Campus Jetzt anmelden: Fachtagung zur Zukunft der Call- und Servicecenter für Betriebs- und Personalräte Wie können gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung in Call- und Anmelden! 9.– 11.3.2021 Hattingen Arbeitsrecht Teilnahmeschluss Servicecentern durchgesetzt werden? Betriebs- und Personalräte diskutieren mit 30. April 2019 tbs, ver.di, Wissenschaft und Politik, wie diese Ziele erreicht werden können. Ihre Teilnahme zählt! Vorträge, Workshops und Fachforen Referent*innen sind u.a.: Als Betriebsrat laden wir Sie herzlich ein, sich gibt es zu folgenden Themen: • Aufwertung der Arbeit – Besser mit • Prof. Dr. Wolfgang Däubler Mitbestimmung und jetzt für den »Deutschen Betriebsräte-Preis 2019« zu bewerben. Melden Sie Ihr Projekt ganz einfach Tarifvertrag • Wolfgang Beinhauer hier an: www.dbrp.de Ta r i f b i n d u n g s t ä r k e n • Home-Office und mobiles Arbeiten (Fraunhofer-Gesellschaft) in Bezug auf Datenschutz • Christoph Schmitz Schirmherrschaft • Arbeitsschutz und Arbeitszeitgesetz (ver.di Bundesvorstand) • Digitalisierung und Künstliche • Hansjörg Christoph (Verwaltungs- Intelligenz Berufsgenossenschaft) • N.N. (Call Center Verband Deutschland e.V.) Programm ab September 2020 verfügbar. Unter Coronabedingungen Eine Initiative der Zeitschrift In Kooperation mit ist die Tagung als virtuelles Angebot (mit Kostenanpassung) angedacht. 180180_AZ_DBRP_2019_Teilnahmeaufruf_1-2_hoch_90x271_sw.indd 1 21.11.18 12:26 Anmeldung und weitere Informationen: www.callcentertagung.de 1/2 Seite quer Eine Initiative des Frankfurter Clusters: Anmeldung auf: www.campusarbeitsrecht.de 1/1 Seite im Anschnitt 200002 Anzeige Campus Arbeitsrecht AuR 1-1 210x297-2c-02.indd 1 16.01.20 12:38 Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
6. Rabatte und Kombinationsmöglichkeiten arbeitundrecht.eu Mit dem Kombi-Angebot richtig sparen! MEHRFACH BUCHEN LOHNT SICH! Profitieren Sie bei Buchung mehrerer Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres von unseren Rabatten: Stärken Sie mit der Buchung unseres Kombi-Angebots 5% ab 3 Anzeigen oder 2 Seiten Ihre Präsenz. Bei Buchung von Anzeigen in mehreren Zeitschriften 10 % ab 6 Anzeigen oder 4 Seiten sparen Sie mit Mengenrabatt bis zu 20 Prozent! 20 % ab 11 Anzeigen oder 8 Seiten Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
7. Beilagen arbeitundrecht.eu Beilagen bis 20 Gramm: € 410,– pro 1.000 Exemplare max. 205 mm × 290 mm (B × H) Je weitere 5 Gramm: Ihre Beilage € 42,– Gewichtszuschlag pro 1.000 Exemplare in der Anlieferung der Beilagen Print-Ausgabe frei Haus an: Druckerei Marquart GmbH Saulgauer Straße 3 88326 Aulendorf Bitte beachten Sie: Die Vorlage eines Musters (pdf-Datei per E-Mail an anzeigen@bund-verlag.de) mit Gewichts angabe ist bei der Auftragserteilung erwünscht Einzel- blätter müssen ein Flächengewicht von mindestens 115 g/m², maximal 250 g/m² aufweisen. Beilagen mit einem Umfang von 4 oder 6 Seiten müssen ein Flächengewicht von mindestens 80 g/m² aufweisen. Mehrseitige Beilagen können nur als Kreuz-, Wickel- oder P arallelfalz verarbeitet werden. Allen Beilagenpreisen dieser Liste wird die gesetzliche MwSt. hinzugerechnet. Unsere vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagen finden Sie in der Rubrik »AGB«. Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
8. Allgemeine Geschäftsbedingungen arbeitundrecht.eu 1. »Anzeigenauftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröf- nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen fentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Interessenten in einer Druck- müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und schrift zum Zweck der Verbreitung. Beleg geltend gemacht werden. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Ab- 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist druckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröf- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe- schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen fentlichung der Anzeige, übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraus- höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. zahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 5. Die Zeitschriften erscheinen normalerweise im Laufe eines Monates, jedoch behalten sich Herausgeber und Verlag 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei das Recht vor, nach Bedarf zwei Hefte zu einer Doppelnummer zu vereinen. Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restli- 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimm- chen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftrag- ten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig gebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauf- 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom trages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich gekennzeichnet. mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Ver- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen- öffentlichung und Verbreitung der Anzeige. aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertreten- Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen ver- stößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstel- de erhebliche Änderung ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu tragen. len, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminde- eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser rung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage des vergangenen Kalenderjahres nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der mindestens 20 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. durch die Druckunterlage gegebenen Möglichkeiten. 18. Bei Zifferanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem norma- Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem len Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, Zuschriften, die der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist ver- in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu streichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungs- verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die ein- minderung oder Rückgängigmachen des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, gehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiter- Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz leitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Auf- nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsge- bewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. hilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. 20. Prospektmaterial und Beihefter, die als Beilage für die Zeitschriften vorgesehen sind, sind vom Verlag nicht gegen Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Er- Feuerund Wasserschäden, auch nicht gegen Einbruchdiebstahl versichert. füllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang 21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt. Stand: November 2021 Verlagsangaben Kurzcharakteristik Termin- und Anzeigenformate Anzeigenbeispiele Rabatte Beilagen AGB und Kerndaten Themenplan und Preise
Mediadaten 2022 arbeitundrecht.eu Mit einer Platzierung Ihrer Botschaften in unseren Medien erreichen Sie Ihre Zielgruppe garantiert! Unser Team berät Sie gerne! KONTAKT Anzeigenberatung: Berater im Außendienst: Verlagsanschrift: Heike Sandrock Dietrich Engler Bund-Verlag GmbH Tel.: 069 / 79 50 10-602 Tel.: 069 / 79 50 10-26 Emil-von-Behring-Straße 14 Fax: 069 / 79 50 10-12 Fax: 069 / 94 59 84-21 60439 Frankfurt am Main anzeigen@bund-verlag.de dietrich.engler@bund-verlag.de www.bund-verlag.de
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