AUF EINEN BLICK: DIE MUSEUMSLANDSCHAFT IN BERLIN UND POTSDAM - Kulturprojekte Berlin
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AUF EINEN BLICK: DIE MUSEUMSLANDSCHAFT IN BERLIN UND POTSDAM Das MuseumsJournal führt seit 32 Jahren durch eine der bedeutendsten Museumslandschaften der Welt. Mit Berichten aus allen Museen, Schlössern und Sammlungen in Berlin und Potsdam gibt es kenntnisreich und umfassend Auskunft über Museumsschätze der Region. Informationen aus erster Hand über kommende Sonderaus- stellungen und Projekte der Museen, über Bestände, Neuerwer- bungen und Forschungen in den Museen laden die Leser zu aufschlussreichen Entdeckungsreisen ein. Kunst- und Kul- turgeschichte wird anhand von Schwerpunktthemen erhellt, Beiträge zu Museumspolitik und -alltag sowie Porträts von Museumsleuten runden das Bild ab. Der umfangreiche Kalender zu Sonderausstellungen und Füh- rungsangeboten, Adressen und Öffnungszeiten bietet zudem einen unentbehrlichen Überblick. Das MuseumsJournal erscheint vierteljährlich zum Preis von 6,90 € und ist in den Berliner Museen, im Podewil und im Buch- handel erhältlich. Auflage: 6.000 Expl. / 4.000 Abonnenten Umfang: 112 Seiten Erscheinungsweise: 4× im Jahr Format (B×H): 215 × 280 mm MEDIADATEN 2019/20 Verkaufspreis: 6,90 € Homepage: www.museumsjournal.de MuseumsJournal Vertrieb: Berlin/Brandenburg – Nielsen V/VI Abonnement und Verkauf (Premium-Platzierung in den Berliner Museen) HERAUSGEGEBEN VON KULTURPROJEKTE BERLIN GÜLTIG AB 1. AUGUST 2019
ANZEIGENPREISE, FORMATE & INFORMATIONEN UNSERE LESER SIND IHRE ZIELGRUPPE: DIE LESERSCHAFT GEHT WEIT ÜBER DEN ENGEN KUNST-EXPERTENKREIS HINAUS Sie besteht aus einem kulturinteressierten Publikum, das über ein sehr hohes Einkommen verfügt und sich durch einen überdurchschnittlich hohen Bildungsgrad auszeichnet. TERMINE 2019/20 RABATTE INFORMATIONEN Ausgabe Erstverkaufstag Anzeigenschluss DU-Schluss Rabattstaffeln Formate 4/2019 26.09.2019 04.09.2019 04.09.2019 Malstaffel Mengenstaffel Format (B×H): 215 × 280 mm 1/2020 02.01.2020 18.11.2019 25.11.2019 Satzspiegel (B×H): 185 × 254 mm ab 3 Anzeigen 5 % ab 2 Seiten 5 % 2/2020 01.04.2020 24.02.2020 02.03.2020 ab 4 Anzeigen 10 % ab 3 Seiten 10 % 3/2020 01.07.2020 25.05.2020 02.06.2020 ab 5 Anzeigen 15 % ab 4 Seiten 15 % Erscheinungstermine 4/2020 01.10.2020 24.08.2020 01.09.2020 ab 6 Anzeigen 25 % ab 5 Seiten 20 % Januar, April, Juli, Oktober ab 7 Anzeigen 30 % ab 6 Seiten 25 % Druckunterlagen ANZEIGENFORMATE & PREISE Gültig jeweils für Abnahme innerhalb Die Druckunterlagen sind im gebuchten des Abschlussjahres. Anzeigenformat anzuliefern. (Anzeigendatei im Endformat anlegen). Anzeigen in anderen Publikationen Anzeigen im Anschnittformat benötigen der Kulturprojekte Berlin GmbH (auf Umschlagseiten 1/1 Seite 5 mm Beschnittzugabe umseitig. Bitte plat- Anfrage) können in der Mal- und zieren Sie Texte und Gestaltungselemente 2, 3, 4 Mengenstaffel des MuseumsJournals im Anschnitt: in Anschnittanzeigen mit ausreichendem 215 × 280 mm* mitgerechnet werden. Abstand zum Heftrand (10 mm empfohlen). im Anschnitt 215× 280 mm* Formatmarken müssen außerhalb der Be- im Satzspiegel: schnittzugabe stehen. 185 × 254 mm Papier Umschlag: mattgestrichen Offset (250 g) Papier Inhalt: mattgestrichen Offset (135 g) Umschlagseite 2 (U2) 2.300 € 1.980 € Dateiformat Umschlagseite 3 (U3) 2.100 € PDF/X-1a Umschlagseite 4 (U4) 2.700 € BEILEGER Farbprofil PSO Coated NPscreen ISO12647 Schriften Schriften einbetten oder in Pfade umwandeln. Datenübermittlung Kulturanzeige per Dropbox, WeTransfer oder 1/2 in der Rubrik E-Mail an anzeigen@gcmberlin.de Seite "In aller Kürze" 1/4 hoch Eck 1/2 Seite quer 1/3 Seite quer 89 × 254 89 × 123 mm 185 × 123 mm 175,5 × 66,5 mm mm 990 € 990 € 585 € 495 € 150 € je 1.000 Exemplare (bei ca. 20 g) zzgl. ggf. Portomehrkosten 150 bis 200 €** *Anschnittformat 5 mm Beschnittzugabe **(werden direkt vom Verlag berechnet) Belegbar sind 4.000 Exemplare (Abo-Auflage), Anlieferung für den Verlag kostenfrei an Adresse in Berlin.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt 21. Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Vertrag über die Veröffentlichung zum Zwecke der Werbung mit einer oder mehreren die Genehmigung zum Druck als erteilt. der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druck- Anzeigen eines Werbungtreibenden in einer Druckschrift. 11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige wiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen und 2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Geschäftsabschluss übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. schließen spätere Reklamationen aus. Der Verlag behält sich die Berechnung entstehender abzuwickeln. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen 12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, Mehrkosten vor. eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist 22. Die Urheberrechte an den vom Verlag gegen Entwurfskostenbeteiligung erstellten abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Anzeigenentwürfen und Texten, Signets und dergleichen bleiben beim Verlag. und veröffentlicht wird. Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für 23. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und Fristen müssen schriftlich durch den 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber befugt, innerhalb der vereinbarten bzw. in Nr. vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Verlag bestätigt werden. Dies gilt genauso für die Aufhebung der Schriftformerfordernis. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere 13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von mindestens 3 % über 24. Reklamationen beim Mehrfachauftrag müssen bis zum Anzeigenschluss der auf die Anzeigen abzurufen. dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelan- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden zeige innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. hat der Auftraggeber unbeschadet weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszah- 25. Anzeigen, die sich in Bild, Schrift oder Aufmachung auf das Verlagsobjekt beziehen, dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem lung verlangen. Bei Konkursen oder Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Bei kann der Verlag in der Regel nicht aufnehmen. Verlag zu erstatten. Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit 26. Es obliegt dem Auftraggeber, den Inhalt der in Auftrag gegebenen Anzeige in Hinblick im Risikobereich des Verlages beruht oder wenn der Auftraggeber im Falle von Preiserhö- eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein auf seine rechtliche (insbesondere wettbewerbsrechtliche, marken-, presse-, urheber- hungen, statt ein ihm vorgehaltenes oder später eingeräumtes Rücktrittsrecht auszuüben, ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem rechtliche) Zulässigkeit zu prüfen. Sofern der Verlag von Dritten wegen Verletzung solcher den Vertrag zu den neuen Preisen bis zur Erreichung des ursprünglich vereinbarten Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus Vorschriften in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Verlag von allen Auftragswertes fortsetzt. dem Auftraggeber Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und sonstige Ansprüchen im Innenverhältnis frei. 5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be- 14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Je nach 27. Zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung behält der Verlag sich vor, Vorauszahlung stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder bis zum Anzeigenschluss zu verlangen. veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt 28. Farbausschluss kann nicht zugesagt werden. Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentli- 29. Der Verlag behält sich vor, in Ausnahmefällen Anzeigen mit Gutscheinen auch Rücken diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik chung und Verbreitung der Anzeige. an Rücken zu platzieren. abgedruckt, ohne dass dies einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für 30. Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung für Werbeagenturen und Werbungsmittler 6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar Lieferung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu beträgt 15 % und darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht. bezahlen. werden. Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet, sich mit ihren Angeboten, 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im 16. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung Verträgen und Abrechnungen an die Preisliste des Verlages zu halten. Ein entsprechender Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Nachweis über die Agenturtätigkeit ist dem Verlag vorzulegen. Die Mittlervergütung wird nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Geset- lnsertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte Auflage oder auch für gewerbliche Partnerservices gewährt. ze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag – wenn eine Auflage nicht zugesichert ist – die durchschnittliche verkaufte Auflage des 31. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann der fällige Betrag durch unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder vergangenen Kalenderjahres um 30 v. H. unterschritten wird. Darüber hinaus sind etwaige einen Inkassodienst eingezogen werden. Ab Zahlungsverzug gehen Mahnschreiben und Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem lnkassokosten zulasten des Auftraggebers. eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auftraggeber von dem Absinken der Auflage rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser 32. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. zurückzutreten. Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages 17. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen (Chiffreanzeigen) werden vier Wochen aufbewahrt. 33. Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt werden, werden vernichtet. Einschreibebriefe keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. 34. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutze des Auftraggebers das Recht vor, Abdruck keine Ansprüche. gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die die eingehenden Angebote zu Prüfzwecken zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format 35. Für Fließsatzanzeigen werden keine Belegausschnitte oder Belegexemplare geliefert. Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind 36. Der Auftragnehmer erhält das Recht, alle Anzeigen des Auftraggebers auch in elektro- 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvoll- von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine nischen Medien zu veröffentlichen. ständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart 37. Hat der Auftraggeber bereits wegen seiner Anzeige oder ähnlichen Anzeigen eine Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zur Abmahnung erhalten bzw. eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, so ist er der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsaufgaben ist der Verlag verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren. Ersatzanzeige erneut fehlerhaft, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadens- nicht verpflichtet. 38. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit das Gesetz zwingend nichts ersatzansprüche wegen Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung 18. Die Pflicht der Aufbewahrung von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erschei- anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. und/oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, den Organen oder nen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen 39. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erfüllungsgehilfen des Verlages fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Scha- worden ist. unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. densersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder Verzug sind nicht ausgeschlossen, soweit 19. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. die Unmöglichkeit oder der Verzug von Organen oder Erfüllungsgehilfen des Verlages 20. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von zu vertreten sind; die Haftung des Verlags ist in diesen Fällen auf den Ersatz des vorher- Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenser- sehbaren Schadens, höchstens jedoch auf das für die Anzeige zu entrichtende Entgelt satz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei beschränkt, soweit eine Haftung nicht aufgrund der Geschäftsbedingungen ausgeschlos- Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und sen wurde. Beanstandungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dgl., hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Anzeige geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. die Aufträge mit 80 % der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber werden nach dem Tausender-Seitenpreis der in der Preisliste genannten Garantieauflage trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der berechnet.
HERAUSGEBER Kulturprojekte Berlin GmbH Klosterstraße 68 10179 Berlin SIE MÖCHTEN IM MUSEUMSJOURNAL EINE ANZEIGE SCHALTEN? Foto: F. Anthea Schaapm / Ausstellung: Wanderlust, Alte Nationalgalerie / "Der Wanderer über dem Nebelmeer von" Caspar David Friedrich WIR BERATEN SIE GERNE! GCM Go City Media GmbH Salzufer 11 10587 Berlin Tel: +49 (0)30 233 269 - 600 Fax: +49 (0)30 233 269 - 899 E-Mail: anzeigen@gcmberlin.de www.gcmberlin.de
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