Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 - "Neue Möglichkeiten Schaffen" - Jobcenter

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Arbeitsmarkt-
    und Integrationsprogramm 2021

          „Neue Möglichkeiten Schaffen“

                             Schwerpunkte 2021:

   Berufliche Perspektiven für Neuantragstellende und Rechtskreiswechselnde schaffen
       Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit vermeiden und reduzieren
                                Frauen und Familien fördern
                           Perspektiven für Jugendliche schaffen
                   Teilhabe am Arbeitsmarkt stabilisieren und ausweiten
                           Neue Formen der Beratung anbieten
Impressum

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Jobcenter Neumünster
Inhaltsverzeichnis

   1. Einleitung

   2. Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung

   3. Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maßnahmen -

   4. Netzwerkarbeit

   5. Eintrittsplanung

   6. Budget

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1.   Einleitung

     Sehr geehrte Damen und Herren,

     das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2021 bildet die Grundlage unseres operativen
     Handelns für das kommende Jahr.

     Wie schon im Jahr 2020, ist auch unser Handeln in 2021 geprägt von den Unwägbarkeiten der
     Corona-Pandemie. Dennoch wollen wir einen deutlichen Beitrag zur Reduzierung des Fach-
     kräftemangels leisten und auch in diesem Jahr viele passgenaue Qualifizierungsangebote un-
     terbreiten. Wir nutzen hierfür die Erfahrungen des Jahres 2020 und setzen –genau wie die
     Bildungsträger- in Zeiten der Pandemie auf alternative Beratungsformen.

     Besondere Angebote werden wir für die vielen Neukundinnen und Neukunden vorhalten, die
     in Folge der Pandemie im Jahr 2021 neu Leistungen im Jobcenter beantragen müssen.

     Die Förderung von Frauen und Familien wird auch im Jahr 2021 ein geschäftspolitischer
     Schwerpunkt unserer Arbeit bleiben. Ebenso spielt die Intensivierung und Verbindlichkeit der
     persönlichen Beratung in der täglichen Arbeit weiterhin eine entscheidende Rolle.

     Das Jobcenter Neumünster konnte unter den besonderen Rahmenbedingungen des Jahres
     2020 die Bildungszielplanung im Wesentlichen umsetzen und erneut viele Menschen in versi-
     cherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder Selbständigkeit integrieren. Darauf lässt
     sich 2021 gut aufbauen.

     Mit freundlichen Grüßen

     Thorsten Hippe

     (Geschäftsführer)

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2.   Dezentrale Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung

           Die Stadt Neumünster

                o   41.548 Beschäftigte (Stand 31.03.2020)
                o   Viertgrößte Stadt in Schleswig-Holstein
                o   Zentrale Lage mit direkter Anbindung an Autobahn A7 und an das Schienen-
                    netz (gute Bedingungen für Personen- und Güterverkehr)

           Wichtige Branchen

                o   Verkehr und Logistik (5.828 und damit 14,0 % aller Beschäftigten)
                o   Aktuell geringes Wachstum
                o   Handel (4.911 und damit 11,8% aller Beschäftigten)
                o   Wachstumsprognose 1,8%
                o   Medizinische und nichtmedizinische Gesundheitsberufe (4.661 und damit
                    11,2% aller Beschäftigten) (Stand: Dez. 2019)

3.   Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maßnahmen

           Berufliche Perspektiven für Neuantragstellende und Rechtskreiswechselnde
            schaffen

                o   Als Folge der Pandemie wird in 2021 mit einem deutlichen Anstieg von Neu-
                    antragsteller/innen und Rechtskreiswechsler/innen gerechnet, die aufgrund
                    ihrer vermuteten Arbeitsmarktnähe intensiv betreut werden:
                     Bei marktnahen Kundinnen und Kunden sofortige Vermittlungsbemühun-
                        gen (incl. Aushändigung Vermittlungsvorschlägen und Vorstellung bei der
                        Beschäftigungsoffensive (BO)) und enge Nachhaltung
                     Bei Unterstützungsbedarf im Bewerbungsprozess (Bewerbungsunterlagen,
                        Vorstellungsgespräche) Unterstützung durch die Integrationsfachkraft
                        (IFK) ggf. Unterstützung durch geeignete Aktivierungs- Vermittlungsgut-
                        schein (AVGS) -Maßnahme.
                     Bei Qualifizierungsbedarf umgehende Unterstützung durch Beratung und
                        Aushändigung eines Bildungsgutscheines Förderung beruflicher Weiterbil-
                        dung (FbW), ggf. Zuleitung zur FbW-Koordination
                     Bei Aktivierungsbedarf umgehende Aktivierung durch Zuweisung in Maß-
                        nahmen bei einem Träger (MAT) /Arbeitsgelegenheiten (AGH)

           Neue Formen der Beratung anbieten

                o   Die telefonische Beratung hat sich in Zeiten der Pandemie bewährt und wird
                    weiterhin in geeigneten Fällen angeboten
                        o Hierdurch soll die Beratungsdichte weiter intensiviert werden. Dies gilt
                            insbesondere für die monatliche Kontaktdichte bei bestimmten Perso-
                            nengruppen:
                                 Marktnahe Kundinnen und Kunden
                                 Absolventinnen und Absolventen qualifizierender Maßnahmen
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 Von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Kundinnen und Kunden
                                Gerade langzeitarbeitslos gewordene Kundinnen und Kunden
                                EU-Bürgerinnen und Bürger mit Nebenverdienst bis 25 Std/W
                o   Sowohl die persönliche, als auch die telefonische Beratung, soll ein hohes
                    Maß an Verbindlichkeit haben
                        o Angebote an Kundinnen und Kunden nur im persönlichen und telefoni-
                           schem Gespräch
                        o Sofortige Ankündigung und Vereinbarung eines Anschlusstermins zur
                           Nachhaltung
                o   Einführung der Videokommunikation ab dem 01.03.2021
                        o Öffnung eines weiteren Beratungskanals auf freiwilliger Basis
                        o Möglichkeit der kurzfristigen Beratung „face to face“
                o   Erarbeitung neuer Messeformate für die Zeit nach der Pandemie

          Zielgerichtete Nutzung aller Qualifizierungsinstrumente

                o   Förderschwerpunkt FbW
                o   Intensivierung der FbW-Koordination
                         Teamübergreifende Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kun-
                            den, die durch FbW qualifiziert werden sollen.
                         Kleingruppenzertifizierung zur Steigerung der Intensität und Qualität
                o   Gleichen Zugang zu Qualifizierungsangeboten für Kundinnen und Kunden si-
                    cherstellen
                o   Die Qualifizierungsangebote des Jahres 2020 wurden im Rahmen der virtuel-
                    len Bildungszielplanung für 2021 im Wesentlichen als zielführend bestätigt
                    und werden insoweit fortgesetzt
                o   Beteiligung an der „Digitalen Weiterbildungsmesse“ am 25.02.2021

              Aktivierung, Qualifizierung und Integration von Frauen und Familien

                    o   Frauen und Familien verstärkt in Beratung einbeziehen und über alternative
                        Beschäftigungsfelder informieren
                            Familienberatung als neues Angebot für die ganzheitliche Beratung
                              von Bedarfsgemeinschaften
                            „Women@work“: Frauen für Beschäftigungsfelder in sogenannten
                              Männerberufen interessieren.
                    o   Frauenförderquote steigern
                            Gezielt die Potentiale der Frauen identifizieren
                            Mit Hilfe von Qualifizierungsmaßnahmen auskömmliche Beschäfti-
                              gung ermöglichen

               Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren

                    o   In der Jugendberufsagentur alle Fragen des Übergangs von Schule in den
                        Beruf klären
                    o   Frühzeitige Aktivierung von Schulabgängern
                    o   Fortführung der Ausbildungsstellenvermittlung in enger Kooperation mit der
                        Berufsberatung
                    o   Förderung der Ausbildung durch arbeitsmarktpolitische Instrumente
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o    Chancen auch für junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren nutzen

          Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit präventiv verhindern
           oder beenden

               o   Beratung durch verschiedene spezialisierte Ansätze im Aktivzentrum
               o   Zusätzliche Fokussierung auch in den Stammteams
               o   Überregionaler Austausch auch im Rahmen der LZA-Schwerpunktregionen
                        Entwicklung neuer Strategien gemeinsam mit der Kommune
               o   Flankierende Beratungsangebote durch die Diakonie Altholstein und die
                   AWO-Service GmbH
               o   Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit
                        Enge Kontaktdichte im Vorfeld oder bei Übertritt in Langzeitarbeits-
                           losigkeit zur Steigerung der Aktivierung und Integration
               o   Zielgerichtetes Maßnahmenportfolio in 2021 zur Qualifizierung und Aktivie-
                   rung

          Teilhabe am Arbeitsmarkt stabilisieren und ausbauen

               o   Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes zur Integration von Langzeitar-
                   beitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen und –beziehern sollen bis
                   zum Ende des Jahres 2021 bestehende Beschäftigungsverhältnisse gesi-
                   chert und mindestens 10 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen
                   werden
                        Spezialteam mit zwei Arbeitgeberansprechpartnerinnen und zwei
                           Coaches zur Umsetzung und Verstetigung der Beschäftigungsver-
                           hältnisse
                        Konsequente Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers

          Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen

               o   Weitere Vernetzung der Beschäftigungsoffensive (BO) im regionalen Ar-
                   beitsmarkt in Zusammenarbeit mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice
                   (gAG-S)
                        Alle freien Helferstellen werden unmittelbar nach Aufnahme des
                          Stellenangebotes durch den gAG-S von dort direkt zur Besetzung
                          an die BO gemeldet
                               Soweit möglich unterbreitet die BO sofort oder unter Beteili-
                                  gung der Integrationsfachkräfte im Aktivzentrum und den
                                  Stammteams umgehend Vermittlungsvorschläge
               o   Die Nachbetreuung der Kundinnen und Kunden wird bei jeder begleiteten
                   Beschäftigungsaufnahme angeboten
               o   Durch neue Kommunikationsformate soll die Zusammenarbeit mit dem
                   gAG-S intensiviert werden.

          Arbeitsgelegenheiten reformieren

               o   Qualitative und Quantitative Überprüfung der AGH Angebote in 2021
               o   Erprobung neuer Projektideen in der zweiten Jahreshälfte 2021
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4. Netzwerke

              Hoher Stellenwert im Jobcenter Neumünster
              Fortführung der erfolgreichen Zusammenarbeit mit z.B.

                  o   Örtlichem Beirat
                  o   Stadt Neumünster
                  o   Bundesagentur für Arbeit
                  o   Regionalen Bildungszentren
                  o   Regionalen Bildungsträgern
                  o   und weiteren Partnern

5. Eintrittsplanung

               „Perspektiven für Neumünster“
                  (Teilhabechancengesetz als Schwerpunktförderung für fünf Jahre)
                  o   §16i SGBII wird auch 2021 mit 10 Eintritten fortgesetzt
                  o   §16e SGBII als Angebot, wenn §16i Förderung nicht möglich

                 berufliche Qualifizierung (FbW) auch als Schwerpunkt in 2021
                  o   Zweithöchster monetärer Stellenwert im Eingliederungshaushalt
                  o   Bedarfsgerechte, individuelle Förderschwerpunkte
                              Nur Qualifizierungsmaßnahmen, die die Erfolgsprüfung im Rah-
                                men der Bildungszielplanung Stand gehalten haben
                 Aktivierung und Qualifizierung durch Aktivierungs- u Vermittlungsgut-
                  schein (AVGS) und MAT
                 Niederschwellige Stabilisierungsmaßnahmen im Bereich der Arbeitsgele-
                  genheiten
                 Spezielle Maßnahmen zur Integration jugendlicher Leistungsempfänger in
                  den Arbeitsmarkt

   Die detaillierte Verteilung der geplanten Förderfälle auf die Förderinstrumente ist der nachste-
   henden Übersicht zu entnehmen:

   AIP 2021                                                                            Seite 8 von 9
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6. Budget

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    Jobcenter Neumünster
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