ARBEITSZEIT-KALENDER 2019 - Arbeiterkammer Wien
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Renate Anderl AK PRÄSIDENTIN Geregelte Arbeitszeiten, faire Bezahlung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Der Schutz und die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mir besonders wichtig. DAS 12-STUNDEN-TAGS- GESETZ MUSS WEG! 2
Daten Persönliche Vorname Nachname Firma te an. Sie mich bit r finden, rufen sen Kalende Falls Sie die Die AK Wien – Ihr starker Partner am Arbeitsplatz Telefonische Beratung, Mo-Fr 8.00 -15.45 Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz...........................1201 Steuer........................................................................................................... 1207 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung.................................................... 1204 Konsumentenschutz (Mo-Fr 8-12 Uhr)........................................................ 1209 Gesundheit und Arbeit................................................................................. 1208 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr).............................................................. 1342 Terminvereinbarung für persönliche Beratung, Mo-Fr 8.00 -14.00 Für Informationen zu folgenden Themen wählen Sie 50165, und dann für Arbeitsrecht, Elternkarenz, Lehrlings- und Jugendschutz........................... 1341 Steuer........................................................................................................... 1341 Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung.................................................... 1341 Konsumentenschutz (Mo-Fr 8-12 Uhr)........................................................ 1209 Gesundheit und Arbeit ................................................................................ 1208 Insolvenzschutz (Mo-Do 8-14 Uhr).............................................................. 1342 1
Dezember 2018 1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi Krampus 6 Do Nikolaus 7 Fr AK Pendleraktion 8 Sa Maria Empfängnis 9 So 10 Mo 11 Di 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So 17 Mo 18 Di 19 Mi 20 Do 21 Fr Winterbeginn 22 Sa Vollmond 23 So 24 Mo Heiliger Abend 25 Di Christtag 26 Mi Stefanitag 27 Do 28 Fr 29 Sa 30 So 31 Mo Silvester 2
DAS LEISTET DIE ARBEITERKAMMER DATEN UND ZAHLEN FÜR 2017 Für jeden Euro Mitgliedsbeitrag holt die AK für ihre Mitglieder mehr als einen Euro an barem Geld retour. 229 Millionen Euro Soziales 77 Millionen Euro 451 Arbeitsrecht 507 Millionen Euro Millionen Euro AK-Beiträge für die Mitglieder 5 Millionen Euro 41 Millionen Euro herausgeholt Bildungsgutschein Steuerrecht 12 Millionen Euro 143 Millionen Euro Konsumentenschutz Insolvenz Unsere Expertinnen und Experten leisteten TOP-ERFOLG: 2 MILLIONEN 350 MILLIONEN EURO AN NEGATIVZINSEN BERATUNGEN müssen Österreichs Banken an 3.700.000 KreditnehmerInnen zurückzahlen. MITGLIEDER 85.700 Quellen: Arbeiterkammer - alle Angaben 2017 / Grafik: Andreas Kuffner / Foto: Sebastian Philipp in den Bereichen: vertreten wir Tag für Tag. Arbeit, Soziales & Insolvenz: 1.340.000 RECHTSVERTRETUNGEN 803.000 Konsumentenschutz: 389.000 Steuerrecht: 211.000 Außergerichtlich & sind vom Beitrag befreit. Bildung: 45.000 gerichtlich Sie haben Rechte. www.arbeiterkammer.at Tel. 01 / 501 65 - 0 Wir helfen, dass Sie auch zu Ihrem Recht kommen. GERECHTIGKEIT MUSS SEIN 3
Jänner 2019 1 Di Neujahr 2 Mi 3 Do 4 Fr 5 Sa 6 So Heilige Drei Könige 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do Ferienmesse und Vienna Autoshow 10.01. - 13.01. 11 Fr 12 Sa 13 So 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo Vollmond 22 Di 23 Mi Steuerrecht kompakt, AK Wien 24 Do 25 Fr 26 Sa 27 So 28 Mo 29 Di 30 Mi 31 Do Tag der pflegenden Angehörigen, AK Bildungszentrum 4
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 1 KW 2 KW 3 KW 4 KW 5 Summe Stunden 5
Februar 2019 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo Semesterferien 4.2. - 9.02. 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do Valentinstag 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di Vollmond 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di AK Steuersparwoche 27 Mi 28 Do Wiener Opernball 6
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 5 KW 6 KW 7 KW 8 KW 9 Summe Stunden 7
März 2019 1 Fr Steuerausgleich 2 Sa für 2018 3 So 4 Mo Rosenmontag 5 Di Faschingsdienstag 6 Mi Aschermittwoch 7 Do BeSt³ Wien, Stadthalle Wien 07.03. - 10.03. 8 Fr Frauentag 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa Wiener Immobilienmesse – Messe Wien 16.03. - 17.03. 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi Frühlingsbeginn 21 Do Vollmond 22 Fr Wien | NÖ | Burgenland 20.03. bis 02.04. Lange Nacht der Kirchen 23 Sa 24 So Sommerzeit, von 2 auf 3 Uhr 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So Sommerzeitbeginn 8
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 9 KW 10 KW 11 KW 12 KW 13 Summe Stunden 9
April 2019 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So Weltgesundheitstag • 36. Vienna City Marathon 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa Osterferien 13.4. - 23.04. 14 So Palmsonntag 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do Gründonnerstag 19 Fr Karfreitag Vollmond 20 Sa 21 So Ostersonntag 22 Mo Ostermontag 23 Di schulfrei 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 10
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 14 KW 15 KW 16 KW 17 KW 18 Summe Stunden 11
Mai 2019 1 Mi Tag der Arbeit, Maifest (Wien Prater) 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So Oscarverleihung 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do Messe Beruf – Baby – Bildung, AK Bildungszentrum 9.05.-10.05. 10 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa Vollmond • Songcontest Finale, Israel 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa Lange Nacht der Museen 26 So Frauenlauf 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do Christi Himmelfahrt 31 Fr schulfrei lt. Stadtschulrat 12
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 18 KW 19 KW 20 KW 21 KW 22 Summe Stunden 13
Juni 2019 1 Sa 2 So 3 Mo 4 Di 5 Mi 6 Do 7 Fr 8 Sa Pfingstferien 08.06. - 11.06. 9 So Pfingstsonntag • Vatertag 10 Mo Pfingstmontag 11 Di schulfrei 12 Mi 13 Do 14 Fr 15 Sa 16 So EM-Fußball U21 Endrunde 16.06. - 30.06. 17 Mo Vollmond 18 Di 19 Mi 20 Do Fronleichnam 21 Fr Sommerbeginn • Donauinselfest 21.06. - 23. 06. 22 Sa 23 So 24 Mo 25 Di 26 Mi 27 Do 28 Fr 29 Sa Sommerferien 29.06. - 01.09. 30 So 14
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 22 KW 23 KW 24 KW 25 KW 26 Summe Stunden 15
Juli 2019 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di Vollmond 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di 31 Mi 16
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 27 KW 28 KW 29 KW 30 KW 31 Summe Stunden 17
August 2019 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do Maria Himmelfahrt Vollmond 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa 18
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 31 KW 32 KW 33 KW 34 KW 35 Summe Stunden 19
September 2019 1 So 2 Mo Schulbeginn Wien, NÖ, Bgld. 3 Di 4 Mi 5 Do Business Run 6 Fr 7 Sa 8 So 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do 13 Fr 14 Sa Vollmond 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So 23 Mo Herbstbeginn 24 Di 25 Mi 26 Do 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 20
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 36 KW 37 KW 38 KW 39 KW 40 Summe Stunden 21
Oktober 2019 1 Di 2 Mi 3 Do 4 Fr Welttag des Tieres 5 Sa 6 So 7 Mo 8 Di 9 Mi 10 Do 11 Fr 12 Sa 13 So Vollmond 14 Mo 15 Di 16 Mi 17 Do 18 Fr 19 Sa 20 So 21 Mo 22 Di 23 Mi 24 Do 25 Fr 26 Sa Nationalfeiertag 27 So Winterzeit, von 3 auf 2 Uhr 28 Mo 29 Di 30 Mi 31 Do Weltspartag • Halloween 22
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 40 KW 41 KW 42 KW 43 KW 44 Summe Stunden 23
November 2019 1 Fr Allerheiligen 2 Sa Allerseelen • schulfrei 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi L 14 - AK Bildungs- & Berufsinfomesse, AK Bildungszentrum 6.11.- 9.11. 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di Vollmond 13 Mi 14 Do 15 Fr Leopold (schulfrei in Wien, NÖ) 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 24
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 44 KW 45 KW 46 KW 47 KW 48 Summe Stunden 25
Dezember 2019 1 So 2 Mo 3 Di 4 Mi 5 Do Krampus 6 Fr Nikolaus 7 Sa 8 So Maria Empfängnis 9 Mo 10 Di 11 Mi 12 Do Vollmond 13 Fr 14 Sa 15 So 16 Mo 17 Di 18 Mi 19 Do 20 Fr 21 Sa 22 So Winterbeginn 23 Mo 24 Di Heiliger Abend • Weihnachtsferien 24.12.2019 - 06.01.2020 25 Mi Christtag 26 Do Stefanitag 27 Fr 28 Sa 29 So 30 Mo 31 Di Silvester 26
Arbeitsbeginn Pausen /Arbeitsunterbrechnung Arbeitsende Stunden KW 49 KW 50 KW 51 KW 52 KW 1 Summe Stunden 27
Jänner 2020 1 Mi Neujahr 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo Heilige Drei Könige 7 Di 8 Mi 9 Do 10 Fr Vollmond 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 18 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo 28 Di 29 Mi 30 Do 31 Fr 28
Wie lange habe ich heute gearbeitet? Wie lange eine Pause gemacht? Unser Zeitspeicher unterstützt Sie dabei, Ihre Arbeitszeit einfach und genau zu dokumentieren. Das hilft im Konfliktfall, zu Ihrem Geld zu kommen. Darüber hinaus können Sie den Zeitspeicher an Ihre Bedürfnisse anpassen und für Arbeits- und Freizeitprojekte verwenden. www.ak-zeitspeicher.at 29
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Arbeitszeit finden Sie in dem Folder: Arbeitszeit Ruhezeit /Artikelnummer 313 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 HIER FINDEN SIE WICHTIGE KURZINFOS ZU ARBEITSZEIT, ÜBERSTUNDEN UND PAUSEN. 1 30
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Normalarbeitszeit Wie viele Stunden müssen Sie täglich arbeiten? Wie viele wöchentlich? Der Gesetzgeber geht von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Wochen aus. Gibt es kürzere und längere Normalarbeitszeit-Regelungen? Ja. Für viele Branchen haben die Gewerkschaften eine kürzere Normalarbeitszeit ausverhandelt. Der Kollektivvertrag für Handelsan- gestellte regelt zum Beispiel eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden. Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist möglich. Details dazu erfahren Sie bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft oder Ihrer Arbeiterkammer (AK). Wann und wie lange Sie arbeiten, vereinbaren Sie bitte schriftlich mit Ihrer Firma. Das kann Ihre Chefin oder Ihr Chef nicht einseitig festsetzen. Wann kann die Arbeitszeitverteilung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig verändert werden? 1 Wenn besondere Gründe vorliegen, 2 Ihnen die Änderung – von Ausnahmen abgesehen – mindestens 2 Wochen vorab mitgeteilt wird, 3 keine wichtigen (= berücksichtigungswürdigen) Interessen Ihrerseits der Änderung entgegenstehen, wie z. B. Kinderbetreu- ungspflichten, 4 und nicht bereits eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 31
AK Infoservice Von der 2-Wochenfrist kann abgewichen werden, wenn die nötig ist, um in unvorhersehbaren Fällen einen großen wirtschaftlichen Scha- den zu verhindern. Teilzeitarbeit Sie arbeiten 35, 32 oder 25 Wochenstunden? Wenn Ihre wöchentliche Normalarbeitszeit unter der für Ihre Branche geltenden Normalarbeitszeit liegt, arbeiten Sie in Teilzeit. Auch hier gilt: Das Ausmaß, die Arbeitszeitverteilung und jede Än- derung der Arbeitszeit sind zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Eine Änderung der vereinbarten Wochenarbeitszeit muss schriftlich erfolgen, z. B. 30 statt 25 Wochenstunden. Übrigens: Teilzeitbeschäftigte dürfen wegen Ihrer Teilzeitarbeit ge- genüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind: 01/501 65-1201 Mehrstunden oder Überstunden Wann handelt es sich um Mehr-, wann um Überstunden? Und müssen Sie überhaupt Mehr- bzw. Überstunden leisten? 32
Arbeitszeit: Das Wichtigste im Überblick Mehrstunden Mehrarbeit ist jene Arbeitszeit, die zwischen der vereinbarten Ar- beitszeit, z. B. 25 Wochenstunden, und der Normalarbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes liegt (= 40 Stunden). Leisten Sie regelmäßig Mehrstunden, sind diese mit einem Durchschnitt in die Sonderzahlungen einzurech- nen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld). Überstunden Überstunden leisten Sie, wenn Sie die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit zuzüglich allfälliger Mehrstunden überschreiten.Bei Teilzeitbeschäftigten liegen Überstunden erst dann vor, wenn das auch bei Vollzeitbeschäftigung der Fall wäre. Überstunden sind nicht unbe- grenzt erlaubt. Die Grenze liegt bei maximal 20 Stunden pro Woche. Die Tagesarbeitszeit ist mit 12 Stunden begrenzt, inklusive Über- stunden. Im Durchschnitt von 17 Wochen ist jedoch eine Arbeitszeit von maximal 48 Stunden pro Woche erlaubt. Das Arbeitszeitgesetz sieht viele Ausnahmeregelungen vor. Informieren Sie sich darüber bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer zuständigen Fachgewerkschaft oder Ihrer AK. Ruhezeiten Pausen Wann steht Ihnen eine Pause zu? Und wie lange? 33
AK Infoservice Wenn Ihre Arbeitszeit mehr als 6 Stunden beträgt, steht Ihnen eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu. Müssen Ruhepausen bezahlt werden? Nein. Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und müssen Ihnen nicht bezahlt werden. Im Arbeitsvertrag oder im Kollektivvertrag kann jedoch eine Anrechnung der Pausen auf die Normalarbeitszeit vereinbart werden. In diesem Fall bezahlt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitge- ber auch die Pausen. Solche Vereinbarungen sollten Sie aus Beweisgründen unbedingt schriftlich festhalten. Feierabend Wie ist die Ruhezeit nach einem Arbeitstag geregelt? Nach einem Arbeitstag steht Ihnen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu. Durch den Kollektivvertrag kann die- se Ruhezeit verkürzt werden; sie muss jedoch mindestens 8 Stunden betragen. Dann müssen aber gleichzeitig andere Ruhezeiten verlän- gert bzw. weitere Maßnahmen zu Ihrer Erholung gesetzt werden. Wochenende Welche Ruhezeiten gelten nach einer Arbeitswoche? Die Wochenendruhe muss mindestens 36 Stunden dauern und den ganzen Sonntag umfassen. Ist das nicht möglich, haben Sie Anspruch auf Wochenruhe. Darunter versteht man einen arbeitsfreien Zeitraum von durchgehend 36 Stunden. In diesen 36 Stunden muss ein ganzer Wochentag liegen. 34
Urlaub: Das Wichtigste im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Urlaub finden Sie in dem Folder: Urlaubsrecht /Artikelnummer 314 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 HIER FINDEN SIE WICHTIGE KURZINFOS ZU IHREM RECHT AUF URLAUB, EINE JAHRESÜBERSICHT FÜR 2018 2 UND EINEN URLAUBSPLANER ZUM EINTRAGEN. 35
AK Infoservice Endlich ausspannen! Welche bezahlte Auszeit steht Ihnen zu? Pro Arbeitsjahr steht Ihnen ein bezahlter Urlaub von 5 Wochen zu; nach 25 anrechenbaren Jahren 6 Wochen. In Werktagen gerechnet: 5 Wochen = 30 Werktage (5 x 6 Werktage) In Arbeitstagen gerechnet: 5 Wochen = 25 Arbeitstage (5 x 5 Arbeitstage) Sie sind teilzeitbeschäftigt? Dann ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch in Arbeitstagen vereinbaren. So stehen Ihnen z. B. bei 3 Arbeitstagen pro Woche 15 Urlaubstage pro Urlaubsjahr zu (5 x 3 Arbeitstage). Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs müssen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Am besten schriftlich! Einseitig können Sie Ihren Urlaub weder antreten noch willkürlich verlängern. Auch die Ar- beitgeberseite kann Ihren Urlaub nicht einseitig anordnen. Welche Rechte haben Sie im Streitfall? Im Streitfall können Sie Ihren Urlaub mit Hilfe des Betriebsrates durchsetzen. Der Urlaub muss in diesem Fall mindestens 2 Wochen dauern und zumindest 3 Monate vorher angemeldet werden. Können Sie sich Ihren Urlaub abkaufen lassen? Nein. Solange Ihr Arbeitsverhältnis aufrecht ist, darf Urlaub nicht 36
Urlaub: Das Wichtigste im Überblick finanziell abgegolten werden. Wann verjähren Urlaubsansprüche? Vorweg: Älterer Urlaub wird automatisch immer zuerst verbraucht. Urlaub verjährt, wenn er nicht innerhalb von 2 Jahren nach dem Ende des Urlaubsjahres, in der er entstanden ist, verbraucht wird. Die Ver- jährungsfrist verlängert sich um die Dauer von Elternkarenzzeiten. Verbrauchen Sie am besten jedes Jahr Ihren Urlaub! 37
Jahreskalender 2019 JÄNNER JULI KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 1 1 2 3 4 5 6 27 1 2 3 4 5 6 7 2 7 8 9 10 14 12 13 28 8 9 10 14 12 13 14 3 14 15 16 17 18 19 20 29 15 16 17 18 19 20 21 4 21 22 23 24 25 26 27 30 22 23 24 25 26 27 28 5 28 29 30 31 31 29 30 31 FEBRUAR AUGUST KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 5 1 2 3 31 1 2 3 4 6 4 5 6 7 8 9 10 32 5 6 7 8 9 10 11 7 11 12 13 14 15 16 17 33 12 13 14 15 16 17 18 8 18 19 20 21 22 23 24 34 19 20 21 22 23 24 25 9 25 26 27 28 35 26 27 28 29 30 31 MÄRZ SEPTEMBER KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 9 1 2 3 35 1 10 4 5 6 7 8 9 10 36 2 3 4 5 6 7 8 11 11 12 13 14 15 16 17 37 9 10 11 12 13 14 15 12 18 19 20 21 22 23 24 38 16 17 18 19 20 21 22 13 25 26 27 28 29 30 31 39 23 24 25 26 27 28 29 40 30 APRIL KW Mo Di Mi Do Fr Sa So OKTOBER 14 1 2 3 4 5 6 7 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 15 8 9 10 14 12 13 14 40 1 2 3 4 5 6 16 15 16 17 18 19 20 21 41 7 8 9 10 14 12 13 17 22 23 24 25 26 27 28 42 14 15 16 17 18 19 20 18 29 30 43 21 22 23 24 25 26 27 44 28 29 30 31 MAI KW Mo Di Mi Do Fr Sa So NOVEMBER 18 1 2 3 4 5 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 19 6 7 8 9 10 11 12 44 1 2 3 20 13 14 15 16 17 18 19 45 4 5 6 7 8 9 10 21 20 21 22 23 24 25 26 46 11 12 13 14 15 16 17 22 27 28 29 30 31 47 18 19 20 21 22 23 24 48 25 26 27 28 29 30 JUNI KW Mo Di Mi Do Fr Sa So DEZEMBER 22 1 2 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So 23 3 4 5 6 7 8 9 48 1 24 10 11 12 13 14 15 16 49 2 3 4 5 6 7 8 25 17 18 19 20 21 22 23 50 9 10 11 12 13 14 15 26 24 25 26 27 28 29 30 51 16 17 18 19 20 21 22 52 23 24 25 26 27 28 29 1 30 31
Urlaubsplaner Arbeits- / Werktage Meine offenen Urlaubstage aus Vorjahren + Neuer Urlaub + Minus mein Verbrauch an Urlaubstagen Datum Urlaubsantritt Datum Urlaubsende - - - - - - - - - - - - - - Resturlaub + 39
Stopp dem Zeit- und Lohnraub! AK Präsidentin Renate Anderl sagt: „Arbeitszeit ist Lebenszeit und somit das Kostbarste, was ein Mensch geben kann. Hier darf es keinen Millimeter Platz für Schummeleien geben.“ Die AK fordert daher: Weg mit dem 12-Stunden-Tag-Gesetz: Die Erfahrung aus 1 dem Rechtsschutz zeigt: Die Freiwilligkeit wird bei der 11. und 12. Arbeitsstunde ein leeres Versprechen bleiben. „Registrierkasse“ für die Arbeitszeit: Eine fälschungssichere, 2 elektronische Arbeitszeiterfassung bei der Sozialversicherung, die im Streitfall sowohl der Kontrollbehörde als auch den Streitparteien und ihren VertreterInnen zugänglich gemacht werden muss. Keine Verfallsfristen mehr bei der Geltendmachung von 3 Überstunden: In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Verfalls- frist für die Geltendmachung von Überstunden von nur drei Monaten. Manche ArbeitgeberIn- nen rechnen offensichtlich damit, dass kaum jemand im aufrechten Arbeitsverhältnis die Bezahlung von Überstunden einfordert. Kön- nen Überstunden nicht verfallen, überlegt es sich der Arbeitgeber lieber dreimal, bevor er sie nicht bezahlt, weil er die Rechnung spätestens beim Ende des Dienstver- hältnisses präsentiert bekommt. Überstunden-Duplum: Für mut- 4 willig vorenthaltene Entgelte für Mehrarbeit soll der Arbeitgeber das Doppelte nachzahlen müssen. Renate Anderl, AK Präsidentin 40
Ein Jahr lang stand Cedomir C. von Montag bis Samstag täglich zehn Stunden in der Küche – bis er zusammenbrach. Die AK erkämpfte 9.100 Euro für ihn. 60 STUNDEN PRO WOCHE: KOCH BRACH ZUSAMMEN Fast ein Jahr arbeitet Cedomir kollektivvertraglichen Mindest- C. als Koch in einer Pizzeria 60 lohn ab, geschweige denn die Stunden in der Woche, täglich regelmäßigen Überstunden: 10 Stunden von Montag bis 173 blieb der Dienstgeber Samstag. Das wurde Cedomir dem Koch schuldig. C. zu viel. Als er in die Apotheke Cedomir C. wandte ging, um seinen Blutdruck zu sich an die AK. messen, brach er zusammen und ging darauf in Krankenstand – Vor Gericht bestritt worauf er gekündigt wurde. sein ehemaliger Chef die überlangen Arbeitszeiten Bezahlt wurde Cedomir C. täg- und behauptete frech, der lich in bar: Erst 70 Euro, dann nur Arbeitnehmer habe halt privat mehr 40 Euro. Als Begründung viel Zeit im Lokal verbracht. gab der Geschäftsführer an, dass DieAK erkämpfte für Cedomir er jetzt weniger Geld habe, weil C. 9.100 Euro Nachzahlung er zwei Servierkräfte anstellen u. a. für Lohn, Überstunden musste. Das deckte nicht den und Urlaub. 41
Pflegefreistellung: Ihre Rechte im Überblick Ausführliche Informationen zum Thema Pflegefreistellung finden Sie in dem Folder: Pflegefreistellung /Artikelnummer 446 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 LESEN SIE HIER WICHTIGE KURZINFOS RUND UM DIE PFLEGEFREISTELLUNG. 3 42
Pflegefreistellung: Ihre Rechte im Überblick Ein Familienmitglied erkrankt oder ein Kind muss betreut werden Wann dürfen Sie daheim bleiben? Krankenpflegefreistellung Wenn Sie eine erkrankte nahe Angehörige oder einen erkrankten na- hen Angehörigen pflegen müssen. Sie müssen nachweisen, dass die Pflege notwendig ist, und der erkrankte Angehörige muss mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Betreuungsfreistellung Ihr Kind ist gesund, aber die Person, die Ihr Kind ständig betreut, fällt aus schwerwiegenden Gründen aus. Begleitungsfreistellung Sie begleiten Ihr unter 10-jähriges Kind bei einem stationären Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt. Bei allen 3 Arten der Pflegefreistellung gilt: Handelt es sich um das leibliche Kind Ihres Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten, ist ein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, Wahl- oder Pflegekind, ist kein gemeinsamer Haushalt erforderlich. Wird Ihnen diese Zeit bezahlt? Ja. Die Bezahlung bleibt gleich – so, als ob Sie arbeiten würden. 43
AK Infoservice Wie lange und oft können Sie Pflegefreistellung nehmen? Pro Arbeitsjahr haben Sie das Recht auf eine Woche Pflege- freistellung und zwar im Ausmaß Ihrer regelmäßigen wöchentli- chen Arbeitszeit Sie können die Pflegefreistellung wochen-, tage- oder stunden- weise nehmen. Je nachdem, wie Sie die Freistellung brauchen Erkrankt Ihr unter 12-jähriges Kind neuerlich, haben Sie Anspruch auf eine 2. Woche Pflegefreistellung Was müssen Sie beachten? Sie müssen an Ihrer Arbeitsstelle unverzüglich Bescheid geben und alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, damit es nicht zu einer Arbeitsverhinderung kommt. Zumutbar ist beispielsweise, dass Sie versuchen, geeignete Verwandte für die Pflege Ihres Kindes einzusetzen, z. B. Opa oder Oma. 44
Arbeitsvertrag: Vorsicht, Falle! Ausführliche Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in der Broschüre: Arbeitnehmerrechte / Artikelnummer 311 Alle aktuellen AK Broschüren und Folder finden Sie im Internet zum Bestellen und Download wien.arbeiterkammer.at/publikationen E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 HIER FINDEN SIE WICHTIGES ÜBER DAS KLEINGEDRUCKTE IN ARBEITSVERTRÄGEN. 4 45
AK Infoservice Unfaire Vertragsklauseln Die Arbeitsverträge von heute sind voll von Klauseln zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bei unseren Untersuchun- gen haben wir festgestellt, die Arbeitgeberseite verfolgt dabei vor allem 2 Ziele: 1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen völlig flexibel sein. Sie sollen immer, überall und für jede Tätigkeit zur Verfügung stehen 2 Gleichzeitig werden sie massiv eingeschränkt, wenn sie selbst den Arbeitsplatz wechseln wollen. Um einen gewünschten Arbeitsplatz zu bekommen, unterschreiben viele, ohne nachzuverhandeln 86 Prozent sind laut unserer Umfrage von unfairen Klauseln betroffen. Und noch eine Erkenntnis: Mit einem Betriebsrat im Unternehmen gibt es deutlich weniger unfaire Vertragsklauseln. Gemeinsam mit dem ÖGB kämpfen wir von der AK gegen ungerechte Bestimmungen. Wir fordern: Mehr- und Überstunden: Volle Transparenz statt All-In-Klauseln! Im Vertrag muss das für die Normalarbeitszeit zustehende Gehalt 46
Arbeitsvertrag: Vorsicht, Falle! genannt werden. Nur so kann das darüber hinausgehende Entgelt klar den Überstunden und weiteren abzugeltenden Ansprüchen zu- geordnet werden. Und nur so können wir prüfen, ob das Gehalt den Gesetzen und dem Kollektivvertrag entspricht. Wenn Mehr- und Überstunden nicht bezahlt werden: Verdoppelung der Ansprüche! Wie ist es derzeit? Illegal agierende Arbeitgeberinnen und Arbeitge- ber riskieren recht wenig. Im Falle eines Gerichtsverfahrens müssen sie mit minimaler Verzinsung nur das zahlen, wozu sie ohnehin verpflichtet wären. Darum wollen wir bei wiederholter und ungebührlicher Missachtung der Entgeltzahlung von Mehr- und Überstunden die Verdoppelung der Ansprüche auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dadurch würden auch Überstundenpauschalen, All-In- und ähnliche Klauseln deutlich unattraktiver werden. Versetzung: Nur in gleichwertige Tätigkeiten und an Orte mit zumutbarer Wegzeit! Versetzungen in andere Tätigkeiten sollen nur gültig sein, sofern es sich um gleichwertige und klar definierte Tätigkeitsfelder handelt. Ein Arbeitsort ist zu vereinbaren. Bei örtlichen Versetzungen muss die zusätzliche Wegzeit in einer angemessenen Relation zur Arbeits- zeit stehen. Konkurrenzklauseln: Ersatzlos streichen! Es ist absurd, ehemaligen Beschäftigten bei Jobwechsel ein Jahr lang die Arbeit in ihrem Berufsfeld zu verbieten. Denn vor unlauterer 47
AK Infoservice Konkurrenz schützen ohnehin das Wettbewerbsrecht und legitime Vertragsklauseln zum Schutz von Geschäfts- und Betriebs- geheimnissen. Vertragsstrafen: Höchstens im Ausmaß des konkreten, nachgewiesenen Schadens! Rückerstattung von Ausbildungskosten: Maximal bis 3 Jahre nach Ausbildungsende! Diese Klausel muss sich ausdrücklich auf eine bestimmte Ausbil- dungsmaßnahme und auf die konkreten Schulungskosten beziehen. Hotelkosten, Anreisekosten und dergleichen dürfen nicht zurückgefor- dert werden. Weiters soll ein Zeitrahmen von maximal 3 Jahren nach Schulungsende gelten. Und wir fordern eine exakte Abrechnung statt einer nur Jahresschritte zählende Aliquotierungsverpflichtung sowie ein richterliches Mäßigungsrecht. Gemeinsam stark 48
AK Infoservice Meine Gewerkschaft Österreichischer younion Gewerkschaftsbund Die Daseinsgewerkschaft 1020, Johann-Böhm-Platz 1 1090, Maria-Theresienstr. 11 Telefon (01) 534 44-39 Telefon (01) 313 16-8300 ÖGB-Servicecenter E-Mail: infocenter@younion.at (01) 534 44-39 Internet: www.younion.at E-Mail: oegb@oegb.at Internet: www.oegb.at Gewerkschaft Bau-Holz 1020, Johann-Böhm-Platz 1 Gewerkschaften: Telefon (01) 534 44-59 E-Mail: bau-holz@gbh.at Gewerkschaft der Internet: www.bau-holz.at Privatangestellten Druck, Journalismus, Papier Gewerkschaft der Post- und 1030, Alfred-Dallinger-Platz 1 Fernmeldebediensteten Telefon 05 03 01-301 1020, Johann-Böhm-Platz 1 E-Mail: service@gpa-djp.at Telefon (01) 534 44-49 Internet: www.gpa-djp.at E-Mail: gpf@gpf.at Internet: www.gpf.at Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Produktionsgewerkschaft 1010, Teinfaltstraße 7 pro-ge Telefon (01) 534 54-0 1020, Johann-Böhm-Platz 1 E-Mail: goed@goed.at Telefon (01) 534 44-69 Internet: www.goed.at E-Mail: proge@proge.at Internet: www.proge.at Gewerkschaft vida 1020, Johann-Böhm-Platz 1 Telefon (01) 534 44-79 E-Mail: info@vida.at Internet: www.vida.at 49
AK Infoservice Die AK Wien für Sie – Immer in Ihrer Nähe Terminvereinbarung für persönliche Beratung unter (01) 501 65-1341 Telefonische Beratung unter (01) 501 65-1201 Beratungszentrum Nord 1210 Wien, Prager Straße 31 Beratungszentrum West 1160 Wien Thaliastraße 125 A Eingang Hettenkofergasse Beratungszentrum Ost 1220 Wien Wagramer Straße 147 Beratungszentrum Süd Beratungszentrum 1230 Wien 1040 Wien Liesinger Platz 1 Prinz-Eugen-Straße 20-22 youtube.com/AKOesterreich facebook.com/Arbeiterkammer wien.arbeiterkammer.at twitter.com/Arbeiterkammer 50
Wo gibt’s den Arbeitszeitkalender? Als AK Mitglied können Sie diesen Arbeitszeitkalender einfach be- stellen. Halten Sie bitte Ihre Mitgliedsnummer bereit. Sie finden diese auf der Rückseite der Zeitung AK FÜR SIE oder auf Ihrer Aktivkarte. Wichtig: Selbstverständlich werden sämtliche Inhalte unserer Druck- werke sorgfältig geprüft. Dennoch können wir keine Garantie für Voll- ständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Im Arbeitszeit- kalender finden Sie allgemeine Bestimmungen. Konkrete Rechtslagen können Ihnen nur in einem Beratungsgespräch erläutert werden. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: bestellservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 Artikelnummer 454 Impressum Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Straße 20–22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0 Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Zulassungsnummer: AK Wien 02Z34648 M Titelfoto: © Fotolia.com-Robert Kneschke Weitere Abbildungen: U1, U2: © Sebastian Philipp S1: © Fotolia.com-robynmac S37: © Fotolia.com-Dasha Petrenko S42: © Fotolia.com-Tomsickova Grafik: Andreas Kuffner Druck: Druckerei Walla, 1050 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Stand: November 2018 3
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