ASIIN Akkreditierungsbericht Bachelorstudiengang Biomedizinische Wissenschaften an der Hochschule Reutlingen

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ASIIN Akkreditierungsbericht

Bachelorstudiengang
Biomedizinische Wissenschaften

an der
Hochschule Reutlingen

Stand: 28.06.2013

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Audit zum Akkreditierungsantrag für

den Bachelorstudiengang

Biomedizinische Wissenschaften

an der Hochschule Reutlingen

im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens der ASIIN

am 08. Juli 2011

Beantragte Qualitätssiegel
Die Hochschule hat folgende Siegel im Zuge des vorliegenden Verfahrens beantragt:

   -   ASIIN-Siegel für Studiengänge
   -   Siegel der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
   -   Eurobachelor ® Label

Gutachtergruppe

Prof. Dr. Ludger Beerhues              Technische Universität Braunschweig

Prof. Dr. Rainer Dammer                Hochschule Bremerhaven

Prof. Dr. Gerd Knupp                   Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Dr. Christian Schetter                 Fresenius Biotech GmbH

Marc Scheffer                          Student der Technischen Universität Ilmenau

Für die Geschäftsstelle der ASIIN: Sarah Dehof

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Inhaltsverzeichnis

      A Vorbemerkung.....................................................................................................4
      B Gutachterbericht .................................................................................................5
      B-1  Formale Angaben............................................................................................5
      B-2  Studiengang: Inhaltliches Konzept und Umsetzung .........................................6
      B-3  Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung ....................................12
      B-4  Prüfungen: Systematik, Konzept und Ausgestaltung .....................................13
      B-5  Ressourcen ...................................................................................................14
      B-6  Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen .....................17
      B-7  Dokumentation & Transparenz ......................................................................18
      B-8  Diversity & Chancengleichheit .......................................................................19
      B-9  Perspektive der Studierenden .......................................................................20
      C Nachlieferungen ................................................................................................20
      D Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule (28.10.2011)..................................21
      E Bewertung der Gutachter (10.11.201) ..............................................................27
      E-1 Empfehlung zur Vergabe des Siegels der ASIIN ...........................................29
      E-2 Empfehlung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrats ......................29
      E-3 Empfehlung zur Vergabe des Eurobachelor® / Euromaster® Labels ..............29
      F Stellungnahme der Fachausschüsse ..............................................................30
      F-1  Stellungnahme des Fachausschusses 05 – „Physikalische
           Technologie, Werkstoffe und Verfahren“ (23.11.2011) ..................................30
      F-2  Stellungnahme des Fachausschusses 09 – „Chemie“ (23.11.2011) ..............32
      F-3  Stellungnahme des Fachausschusses 10 – „Biowissenschaften“
           (24.11.2011) ..................................................................................................33
      G Beschluss der Akkreditierungskommission für Studiengänge (09.12.2011) 35
      G-1  Entscheidung zur Vergabe des Siegels der ASIIN .........................................35
      G-2  Entscheidung zur des Siegels des Akkreditierungsrats .................................35
      G-3  Entscheidung zur Vergabe des Eurobachelor® ..............................................36
      H Wiederaufnahme des Verfahrens für den Bachelorstudiengang
          Biomedizinische Wissenschaften ....................................................................37
      H-1    Nachtrag/Stellungnahme der Hochschule (26.03.2013) ................................37
      H-2    Bewertung der Gutachter (23.05.2013) .........................................................43
      H-3    Stellungnahme der Fachausschüsse.............................................................44
      Stellungnahme des Fachausschusses 05 – Phys. Technologien, Werkstoffe und
             Verfahren (10.06.2013) .................................................................................44
      Stellungnahme des Fachausschusses 09 – Chemie (10.06.2013) ............................45
      Stellungnahme des Fachausschusses 10 – Biowissenschaften (06.06.2013) ...........45
      H-4    Beschluss der Akkreditierungskommission (28.06.2013) ...............................46

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A Vorbemerkung
Am 08. Juli 2011 fand an der Hochschule Reutlingen das Audit des vorgenannten Stu-
diengangs statt. Die Gutachtergruppe traf sich vorab zu einem Gespräch auf Grundlage
des Selbstberichtes der Hochschule. Dabei wurden die Befunde der einzelnen Gutachter
zusammengeführt und die Fragen für das Audit vorbereitet. Das Verfahren ist den Fach-
ausschüssen 05 – Physikalische Technologie, Werkstoffe und Verfahren, 09 – Chemie
und 10 - Biowissenschaften der ASIIN zugeordnet. Herr Prof. Knupp übernahm das Spre-
cheramt.

Die Gutachter führten Gespräche mit folgenden Personengruppen:

Hochschulleitung, Programmverantwortliche, Lehrende, Studierende fachnaher Studien-
gänge.

Darüber hinaus fand eine Besichtigung der räumlichen und sächlichen Ausstattung der
Hochschule am Standort statt.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich sowohl auf den Akkreditierungsantrag der
Hochschule in der Fassung vom Mai 2011 als auch auf die Audit-Gespräche und die wäh-
rend des Audits vorgelegten und nachgereichten Unterlagen und exemplarischen Klausu-
ren und Abschlussarbeiten.

Die Bewertung für die Vergabe des Eurobachelor® und Euromaster® Labels beruht auf
den Kriterien der ECTNA.

Zur besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, weibliche und männliche Personen-
bezeichnungen im vorliegenden Bericht aufzuführen. In allen Fällen geschlechterspezifi-
scher Bezeichnungen sind sowohl Frauen als auch Männer gemeint.

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B Gutachterbericht

 B-1 Formale Angaben
a)                b)       c)              d)             e)           f)           g)
Bezeichnung &     Profil   Konsekutiv /    Studiengangsf Dauer &       Erstmal.     Aufnahme-
Abschlussgrad              Weiterbildend     orm         Kreditpkte.   Beginn &     zahl
                                                                       Aufnahme

Biomedizinische   n.a.     n.a.            Vollzeit       7 Semester   WS 2011/12   36 pro
Wissenschaften                                            210 CP       WS/SS        Jahr
B.Sc.

Zu a) Die Gutachter halten die Bezeichnung des Studiengangs angesichts der angestreb-
ten Studienziele und -inhalte für bedingt geeignet, da sie im Hinblick auf die curriculare
Konzeption eher die Bezeichnung „Biomedizintechnik“ erwartet hätten. Im Gespräch mit
der Hochschule erfahren sie, dass sich die in dieser Fachdisziplin verwendeten Begriffe
nicht klar abgrenzen lassen und einer ständigen Entwicklung unterliegen. So wäre es aus
Sicht der Hochschule schwierig, eine Bezeichnung zu finden, die kontinuierlich alle Inter-
essensgebiete gleichermaßen abdeckt. Der Begriff „Biomedizintechnik“– so die Hochschu-
le – lege den Fokus zu sehr auf den ingenieurswissenschaftlichen, statt auf den ange-
strebten naturwissenschaftlichen Bereich. Die Gutachter erfahren zudem, dass sich die
Hochschule Reutlingen von der Namensgebung des Studiengangs „Biomedizintechnik“,
der an der Universität Stuttgart angeboten wird, abgrenzen wollte. Sie können die politi-
schen Hintergründe zur Namensgebung nachvollziehen, halten es allerdings für dringend
erforderlich, die Bezeichnung des Bachelorstudiengangs konkreter auf das Alleinstel-
lungsmerkmal an der Hochschule Reutlingen auszurichten und stärker mit dem vorliegen-
den Curriculum in Übereinstimmung zu bringen (vgl. Kapitel B-2 Curriculum).

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2)

Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der vorgesehene Abschlussgrad den ein-
schlägigen rechtlichen Vorgaben entspricht.

Zu b) Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.2) ist nicht erforderlich.

Zu c) Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.2) ist nicht erforderlich.

Zu d) bis g) Die Gutachter nehmen die Angaben der Hochschule zu Studiengangsform,
Regelstudienzeit und Studienbeginn an dieser Stelle ohne weitere Anmerkungen zur
Kenntnis, beziehen diese Angaben aber in ihre Gesamtbewertung ein. Die Gutachter er-
fahren im Gespräch mit der Hochschule, dass die Zielzahl von 36 Studierenden je Jahr
eine Vorgabe des Ministeriums ist. Laut Aussage wird es trotz der niedrigen Zielzahl mög-

                                                                                                5
lich sein, die zur Verfügung stehenden Ressourcen effektiv zu nutzen, indem Grundlagen-
veranstaltungen gemeinsam mit Studierenden aus anderen Studiengängen durchgeführt
werden.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.10) ist nicht erforderlich.

Für den Studiengang erhebt die Hochschule Studiengebühren in Höhe von EUR 500,00
pro Semester.

Die Gutachter gehen nach Aussage der Hochschule davon aus, dass diese nach Wegfall
der Studiengebühren hinreichende Kompensationsleistungen beziehen wird, sodass die
Finanzierung des Studiengangs für den Akkreditierungszeitraum gewährleistet ist.

 B-2 Studiengang: Inhaltliches Konzept und Umsetzung
Als Ziele für den Studiengang gibt die Hochschule folgendes an: Der Bachelorstudien-
gang Biomedizinische Wissenschaften hat zum Ziel eine enge Verknüpfung der Lehre
wissenschaftlicher Grundlagen in allen relevanten Bereichen der Chemie sowie ausge-
wählten Bereichen der Biochemie, der Humanbiologie und Medizin mit Bezug zu praxis-
orientierter Anwendung. Die im Studiengang angebotenen Softskills sollen auf die Ent-
wicklung von Teamfähigkeit, interdisziplinärer Zusammenarbeit und auf das Erfassen von
betriebswirtschaftlichen Abläufen und marktwirtschaftlichen Entwicklungsprozessen abzie-
len.

Die Studienziele sind nicht verankert.

Als Lernergebnisse nennt die Hochschule die Untermauerung von Methodenkompeten-
zen mit theoretischen Grundlagen in Vorlesungen, die den Studierenden ein tiefer gehen-
des Verständnis und daher den kreativen Einsatz dieser Kompetenz zur Entwicklung inno-
vativer Problemlösungsstrategien und zum Finden innovativer Lösungen ermöglichen soll.
In den höheren Semestern sollen biomedizinische Schwerpunkte gebildet werden, wobei
die Interaktion von biologischen Systemen mit Werkstoffen, sowie deren Charakterisierung
eine besondere Rolle spielt. Hier werden ebenfalls die Vorlesungen durch Praktika beglei-
tet. Spezialisierung im Bereich der Medizintechnik soll in den Vorlesungen Diagnostische
Medizintechnik, Therapeutische Medizintechnik und Biomaterialien erfolgen.

Die Lernergebnisse sind nicht verankert.

Die mit den Studienzielen vorgenommene akademische und professionelle Einordnung
des Studienabschlusses ist nach Ansicht der Gutachter grundsätzlich angemessen.

Aus inhaltlicher Sicht stufen die Gutachter die in den schriftlichen Unterlagen und in den
Gesprächen dargestellten Studienziele und Lernergebnisse als sehr allgemein und daher
nur bedingt aussagekräftig ein; nicht zuletzt im Hinblick auf die Bezeichnung des Studien-
gangs. Sie stellen fest, dass die Erläuterungen der Programmverantwortlichen während
des Audits zur Klärung der engeren Zielsetzung beitragen, gerade hinsichtlich der aus
ihrer Sicht diskutablen Aspekte des Curriculums (vgl. Kapitel B-2 Curriculum). Nicht zuletzt

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im Hinblick auf die zeitnah erfolgende Besetzung der für den Bachelorstudiengang zentra-
len Professuren, welche die Hochschule im Nachgang zum Audit angezeigt hat (vgl. Kapi-
tel B-5 Ressourcen), erscheint eine abgestimmte Darstellung der Studienziele, der (über-
geordneten) Lernergebnisse, welche deren Umsetzung gewährleisten sollen, sowie der
Operationalisierung von Studienzielen und Lernergebnissen auf Modulebene unabdingbar,
um die fachliche Stimmigkeit von Studienzielen und Studienkonzept zu verdeutlichen.
Vorbehaltlich einer positiven Bewertung dieser Überarbeitung legen es die Gutachter der
Hochschule nahe, die Studienziele und Lernergebnisse in der überarbeiteten Fassung für
die Studierenden zugänglich zu machen und so zu verankern, dass diese sich darauf be-
rufen können (z. B. auf der Internetseite des Bachelorstudiengangs).

Da sie ihre Bewertung lediglich auf der Grundlage disparater Aussagen der Hochschule
treffen können, bisher jedoch nicht zusammenhängend und bündig beschrieben finden,
erwarten sie von der Hochschule die Vorlage eines unter Berücksichtigung der genannten
Studienziele und (übergeordneten) Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompeten-
zen) überarbeiteten Modulhandbuchs, in dem die Module – wie ansatzweise mündlich
dargestellt – genauer ausgeführt werden. Das Curriculum ist dabei mit der gewählten
Studiengangsbezeichnung in Übereinstimmung zu bringen.

Die im Gespräch dargestellten Studienziele und Lernergebnisse dienen den Gutachtern
als Referenz für die Bewertung der curricularen Ausgestaltung des Studiengangs.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.1,                                                                              2.2):
Unter dem o.g. Vorbehalt korrespondieren die mündlich genannten Studienziele ihrer Ein-
schätzung nach generell auch mit den Qualifikationszielen (angestrebten Lernergebnis-
sen). Diese werden auch die Bereiche „Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engage-
ment“ und „Persönlichkeitsentwicklung“ abgedeckt. Die Gutachter können auf Nachfrage
erkennen, dass Studierende in einigen Modulen fachübergreifende Kompetenzen erwer-
ben sollen, so bspw. im Seminar „Angewandte Chemie“ und durch die betriebswirtschaftli-
che Ausrichtung von Projektarbeiten. Die Gutachter begrüßen diese Ansätze, weisen aber
darauf hin, dass sich die Vermittlung fachübergreifender Kompetenzen noch nicht in den
Modulbeschreibungen widerspiegelt (vgl. Kapitel B-2 Curriculum).

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Eurobachelor:

Die Gutachter sind der Ansicht, dass die angestrebten Lernergebnisse den Anforderungen
des Eurobachelor grundsätzlich entsprechen können. Allerdings ist zum Zeitpunkt der Vor-
Ort-Begehung keine abschließende Bewertung möglich, da die Hochschule erst noch die
erforderliche Synopse vorlegen muss.

Die Ziele der einzelnen Module sind im Modulhandbuch verankert. Das Modulhandbuch
steht laut Aussage der Verantwortlichen den relevanten Interessenträgern – insbesondere
Studierenden und Lehrenden – elektronisch zur Verfügung.

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Nach Eindruck der Gutachter sind die übergeordneten Lernergebnisse des Studiengangs
in den einzelnen Modulen noch nicht systematisch konkretisiert. Auch wird den Gutachtern
aus den Modulbeschreibungen nicht wirklich klar, in welchen Modulen berufsbezogene
überfachliche Kompetenzen, wie die Befähigung zur Übernahme von Führungsverantwor-
tung bzw. von Leitungspositionen, welche die Hochschule im angestrebten Qualifikations-
profil der Absolventen postuliert, ausgebildet wird. Sie führen diesen Mangel der Lernziel-
beschreibungen insbesondere im Falle vieler Kernmodule nicht zuletzt auf die zum Zeit-
punkt der Erstellung noch nicht besetzten Kernprofessuren zurück. Nach deren – zeitnah
erfolgender – Besetzung (vgl. Kapitel B-5 Ressourcen) erwarten sie im Zuge der Überar-
beitung des Modulhandbuchs neben weiteren inhaltlichen Präzisierungen auch die ent-
sprechende Verbesserung der Zielbeschreibungen in den genannten Punkten.

Die Gutachter stellen fest, dass die Hochschule die Lehrinhalte in einigen Modulen be-
wusst offenlässt. Sie erachten es als strategisch falsch, die Ausrichtung einzelner Module
und somit auch die Gesamtausrichtung des Curriculums von der jeweiligen Lehrtätigkeit
des neuberufenen Professors abhängig zu machen. Die Gutachter sind der Ansicht, dass
die Modulziele und Lernergebnisse bereits im Vorfeld festzulegen sind. Bei der Ausrich-
tung der noch fehlenden Modulziele sollte zwischenzeitlich bspw. modulrelevante Fachex-
pertise herangezogen werden. Die didaktische Ausführung der Module indes ist selbstver-
ständlich den Professoren überlassen (vgl. Kapitel B-2 Curriculum).

Aus den Modulbeschreibungen ist nicht durchgängig erkennbar, welche Kenntnisse, Fer-
tigkeiten und Kompetenzen die Studierenden in den einzelnen Modulen erwerben sollen.
So bewerten die Gutachter die Beschreibung der Inhalte in einigen Modulen, bspw. „Na-
turwissenschaften I + II“ als nicht hinreichend, die inhaltliche Ausgestaltung der Module zu
erfassen. Auch wird aus den Modulbeschreibungen nicht immer deutlich, inwiefern fach-
übergreifende Kompetenzen erworben werden, bspw. die „selbstständige Ingenieurstätig-
keit“ im Modul „Praxisphase II“.

Die Durchsicht der Modulbeschreibungen offenbart, dass in Modulen, die aus verschiede-
nen Veranstaltungen zusammengesetzt sind, nicht immer die jeweiligen Veranstaltungsar-
ten angegeben sind. Die Gutachter halten es jedoch für dringend erforderlich, die ver-
schiedenen Veranstaltungsarten in den Modulbeschreibungen auszuweisen.

Als maßgebliche Schwierigkeit bewerten die Gutachter die Tatsache, dass für den im Win-
tersemester 2011/12 anlaufenden Studiengang noch nicht alle Professuren besetzt sind.
Die sich noch in der Ausschreibung befindlichen Stellen sind laut Ansicht der Gutachter
kurzfristig zu besetzen, damit das Lehrangebot, sowohl in den jeweiligen Modulen als
auch modulübergreifend, aufeinander abgestimmt werden kann. Die Gutachter erachten
diese Maßnahme als Voraussetzung für den Start des neuen Studiengangs. Sofern die
Ziele und Lernergebnisse auf Modulebene klar definiert sind, ist es möglich die Vakanzen
übergangsweise mit Lehraufträgen zu kompensieren.

Im Rahmen der noch zu besetztenden Stellen fällt auf, dass der Modulverantwortliche in
einigen Modulbeschreibungen nicht angegeben ist. Die Gutachter weisen darauf hin, dass

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bereits im WS 2011/12 die jeweiligen Modulverantwortlichen bekannt sein müssen, damit
alle am Studiengang beteiligten Personen die entsprechenden Ansprechpartner kennen.
Die Modulbeschreibungen sind dahingehend zu vervollständigen. Weiterer Überarbei-
tungsbedarf ergibt sich aus den in den übrigen Abschnitten dieses Berichts angesproche-
nen Punkten.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.2) sind nicht erforderlich.

Die Arbeitsmarktperspektiven für Absolventen stellen sich aus Sicht der Hochschule
positiv dar. Im Unterschied zu eher spezialisierten Studiengängen, die auf relativ klar defi-
nierte Branchen ausgerichtet sind, gibt es für die Absolventen des Bachelorstudiengangs
Biomedizinischen Wissenschaften einen großen Arbeitsmarkt. Fundierte chemische
Kenntnisse, einerseits im Hinblick auf Materialien und Materialeigenschaften, andererseits
im Hinblick auf Analytik und Qualitätssicherung werden in einer Vielzahl von Branchen und
Unternehmen, auch vom Öffentlichen Dienst nachgefragt. Der Einsatzbereich umfasst
dabei Entwicklung und Charakterisierung von Produkten und Werkstoffen im Bereich der
Medizintechnikindustrie, analytische Untersuchungslaboratorien, den Bereich der Quali-
täts- und Prozesskontrolle, die Technische Entwicklung und Kundenberatung, den Bereich
Marketing und Vertrieb, die Technischen Überwachungsvereine, das Sicherheitsmanage-
ment sowie auch Forschung, Entwicklung, Anwendungstechnik, Produktion, Verwaltung
und Management in Industrie und ebenso Aufgaben im Öffentlichen Dienst. Die Nachfrage
in diesen Sektoren ist laut Antragsunterlagen groß.

Der Praxisbezug soll in dem Bachelorstudiengang Biomedizinische Wissenschaften
durch zwei Praxisphasen hergestellt werden. Diese soll insbesondere den Studierenden
die Möglichkeit geben, das im Zuge des Studiengangs erworbene Wissen in einem exter-
nen Umfeld unter realen Bedingungen anzuwenden, zu erweitern und zu vertiefen. Dieses
Praktikum kann sowohl im In- als auch im Ausland stattfinden, wobei die Studierenden
durch das an der Hochschule internationale Netzwerk die Studierenden explizit angehal-
ten sind, sich um einen Studienplatz im Ausland zu bewerben. Als Zielinstitutionen stehen
hier neben Industrieunternehmen auch nationale wie internationale Forschungsinstitute
zur Verfügung, wie etwa das NMI oder das IGB Stuttgart. Neben externen industriellen
oder wissenschaftlichen Praktika auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften ist
es für die Studierenden auch möglich, Forschungspraktika im Rahmen des Reutlingen
Research Institute zu absolvieren. Hier bietet sich die Gelegenheit, wissenschaftliches
Arbeiten und eigenständiges, zielorientiertes Agieren im Rahmen von geförderten For-
schungsprojekten, die unmittelbar von forschungsaktiven Professoren an der Hochschule
betrieben werden, weiter zu entwickeln. Ebenfalls im Rahmen des Studiums haben die
Studierenden Gelegenheit über eine Studienarbeit ihre Befähigung zum wissenschaftli-
chen Arbeiten ausbilden und zu schulen.

Die Gutachter halten die Begründung für die Einführung des Studiengangs im Hinblick auf
die Positionierung der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt, die wirtschaftliche und studenti-

                                                                                           9
sche Nachfrage sowie unter Berücksichtigung primär nationaler Entwicklungen für grund-
sätzlich nachvollziehbar. Dabei verkennen sie allerdings nicht die besondere Rolle, die
das Naturwissenschaftliche und Medizinische Institut sowie das Fraunhofer Institut für
Grenzflächen für die Einrichtung des Studiengangs einnehmen und die ihnen nicht zuletzt
für gewisse Schwerpunkte der curricularen Konzeption verantwortlich zu sein scheinen
(vgl. Kapitel B-3 Curriculum). Die an sich lobenswerte enge Kooperation mit regional an-
sässigen Industrieunternehmen kann, je mehr sie sich im direkten Einfluss auf Bezeich-
nung, Ausrichtung und ggf. sogar curriculare Ausgestaltung auswirkt, eine zu starke Spe-
zialisierung des Studiengangs- und Qualifikationsprofils und damit eine ungewollte Ein-
grenzung der Arbeitsmarktchancen zur Folge haben. Die Gutachter sehen allerdings auch
das prinzipielle Arbeitsmarktpotential eines nach den Empfehlungen verbesserten Stu-
diengangs. Sie halten es für erforderlich, eine Arbeitsmarktbeobachtung kontinuierlich
durchzuführen und die gewonnenen Ergebnisse für die Weiterentwicklung des Studien-
gangs zu nutzen.

Den Anwendungsbezug in dem vorliegenden Bachelorstudiengang Biomedizinische Wis-
senschaften bewerten die Gutachter als ausreichend, um die Studierenden auf den Um-
gang mit berufsnahen Problem- und Aufgabenstellungen vorzubereiten. Allerdings stellen
sie fest, dass die im Curriculum vorgesehenen praktischen Anteile in Form von Labors und
Praktika nicht in den jeweiligen Modulbeschreibungen ausgewiesen sind. Sie halten für
Studierende und Lehrende transparente Ausweisung des praktischen Anteils in den jewei-
ligen Modulbeschreibungen für erforderlich.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.1) sind nicht erforderlich.

Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Biomedi-
zinische Wissenschaften sind in der Auswahlsatzung verankert. Die Zugangsvorausset-
zungen sind die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschul-
reife oder eine durch Rechtsvorschrift gleichgestellte Hochschulzugangsberechtigung. Die
Zulassung findet im Rahmen eines Auswahlverfahrens statt, an dessen Ende eine Rang-
liste der Bewerber steht. Voraussetzung für die Zulassung ausländischer Studierender ist
grundsätzlich die Gleichwertigkeit der erlangten Hochschulreife. Bei Zweifeln an der
Gleichwertigkeit wird das Ausländerstudienkolleg zu Rate gezogen. Bei Studienbeginn
müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. DSH oder TestDaF) nachgewiesen
werden.

Die Gutachter stellen fest, dass sich die dargelegten Zugangs- und Zulassungsregeln qua-
litätssichernd für den Studiengang auswirken.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium,
2.2, 2.3, 2.4):

Die Anerkennung extern erworbener hochschulischer Leistungen erfolgt nach den Vorga-
ben der Lissabon Konvention.

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Das Curriculum des Bachelorstudiengangs Biomedizinische Wissenschaften besteht aus
folgenden Pflichtmodulen: Grundlagen Naturwissenschaften I + II, Grundlagen Humanbio-
logie, Allgemeine Chemie, Analytische Anorganische Chemie, Medizinische Grundlagen,
Anorganische Chemie, Organische Werkstoffe, Organische Chemie, Instrumentelle Analy-
tik, Biomaterialien I + II, Betriebswirtschaftslehre I + II, Physikalische Chemie, Biochemie
und Zellkultur, Therapeutische und Diagnostische Medizintechnik I + II, Praxisphase I + II,
Bioanalytik und Wissenschaftliches Arbeiten. Der Studiengang wird mit einer Bachelorar-
beit im Umfang von 12 Kreditpunkten abgeschlossen.

Grundsätzlich halten die Gutachter den vorliegenden Bachelorstudiengang Biomedizini-
sche Wissenschaften für ein interessantes und innovatives Studienangebot. Da zum Zeit-
punkt der Vor-Ort-Gespräche die zwei Kernprofessuren (2 x 0,5 Stelle) noch nicht besetzt
waren und demzufolge die Fachvertreter nicht an den Gesprächen teilnehmen konnten,
konnten die Gutachter den aus den Unterlagen gewonnenen Eindruck vom curricularen
Aufbau des Studiengangs nur in sehr eingeschränktem Maße vertiefend erörtern. Zwar
versichert die Hochschule auf Nachfrage, das Curriculum in den bereits durchgeführten
Berufungsverhandlungen mit den vorgesehenen Personen im Wesentlichen abgestimmt
zu haben. Dennoch gewinnen die Gutachter mit Blick auf den modularen Aufbau und die
Beschreibung der Modulinhalte in den Gesprächen den Eindruck, dass die konzeptionelle
Ausgestaltung und Beschreibung den neu berufenen Professoren vorbehalten sind.

Vorbehaltlich der genannten unverzichtbaren Präzisierungen des Curriculums und der
curricularen Inhaltsbeschreibungen gewinnen die Gutachter insgesamt den Eindruck, dass
das vorliegende Curriculum des Bachelorstudiengangs Biomedizinische Wissenschaften
grundsätzlich mit den während des Audits genannten Studienzielen korrespondiert. In dem
Curriculum werden sowohl Fachwissen und fachübergreifendes Wissen als auch methodi-
sche und generische Kompetenzen vermittelt. In welchen Hinsichten dies weiter zu präzi-
sieren und zu verbessern ist, wurde oben näher dargestellt.

Nach Ansicht der Gutachter ist der Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Curricu-
lum und der Studiengangsbezeichnung nicht überzeugend erkennbar. Die Gutachter
nehmen zur Kenntnis, dass die Hochschule im Vorfeld zur Einrichtung des Studiengangs
Gespräche mit der regional ansässigen abnehmenden Hand geführt hat und somit das
Ziel verfolgt einen bedarfsorientierten Studiengang einzuführen. Als problematisch schät-
zen die Gutachter jedoch die geringe Abstimmung des vorliegenden Curriculums mit den
angestrebten Zielen und Lernergebnisse ein.

Die Gutachter folgern aus den vorgelegten Klausuren und Abschlussarbeiten anderer Stu-
diengänge, dass von einem Erreichen der Lernziele auf dem angestrebten Qualifikations-
niveau auszugehen ist.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates AR-Kriterium
2.3 sind nicht erforderlich.

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B-3 Studiengang: Strukturen, Methoden und Umsetzung
Der Bachelorstudiengang ist als modularisiert beschrieben. Das Lehrangebot für den
Studiengang setzt sich aus Modulen zusammen, die von Studierenden dieser Studien-
gänge gehört aber auch in anderen Studiengängen angeboten werden. Einzelne Module
werden aus anderen Fachgebieten importiert.

Die Kriterien der ASIIN für die Modularisierung bewerten die Gutachter als erfüllt.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.2):

Möglichkeiten zu Studienaufenthalten an anderen Hochschulen („Mobilitätsfenster“) be-
stehen und sind curricular sinnvoll eingebunden.

Der Bachelorstudiengang ist mit einem Kreditpunktesystem ausgestattet. Die Module
haben einen Umfang von 5 bis 12 Kreditpunkten. Pro Semester werden 30 Kreditpunkte
vergeben. Die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang wird mit 14 Kreditpunkten bewer-
tet. Nach Schilderung der Programmverantwortlichen erfolgt die Kreditpunktezuordnung
zu den einzelnen Modulen nach den Erfahrungen aus den bisherigen Studiengängen.

Für die Kreditierung von Praxisphasen müssen zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt
sein: Das Praktikum schließt mit einem von der Praxisstelle testierten Bericht ab. Im Falle,
dass die Praxisstelle gewechselt wird, ist neben dem Praxisbericht ein qualifiziertes Zeug-
nis der Praxisstelle vorzulegen, aus welchem eindeutig hervorgehen muss, wie lange der
Studierende in der Praxisstelle gearbeitet und welche Tätigkeiten er ausgeübt hat. Das
Wahlpflichtfach wird durch ein Referat, eine Hausarbeit oder eine 2-stündige Klausur ab-
geschlossen, die benotet wird.

Die Gutachter sehen die Kriterien der ASIIN für die Kreditpunktevergabe als weitgehend
erfüllt an.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.2):

Laut Ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz i.d.F. vom
04.02.2010 müssen alle Module mit mindestens 5 Kreditpunkte vergütet werden. Im Modul
„Betriebswirtschaftslehre I“ werden 4 Kreditpunkte ausgewiesen. Die Gutachter erfahren
im Gespräch, dass die Kreditpunkteanzahl falsch ausgewiesen ist und bitten um Aktuali-
sierung der Modulbeschreibung.

Laut Ländergemeinsamen Strukturvorgaben darf die Bachelorarbeit mit 6 bis 12 Kredit-
punkten vergütet werden. Laut Modulbeschreibung werden 14 Kreditpunkte veranschlagt.
Aus Gründen der Transparenz weisen die Gutachter darauf hin, dass im Rahmen der
Überarbeitung des Modulhandbuchs auch die entsprechende Modulbeschreibung dahin-
gehend korrigiert werden muss.

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Das didaktische Konzept beinhaltet die folgenden Lehrformen: Vorlesungen, Übungen,
Praktika und Seminare.

Die Gutachter halten die im Rahmen des didaktischen Konzepts eingesetzten Lehrmetho-
den für geeignet, die Studienziele umzusetzen.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.3) sind nicht erforderlich.

Die individuelle Unterstützung und Beratung der Studierenden ist laut Auskunft der
Hochschule durch folgende Personen bzw. Regelungen sichergestellt: Die Fakultät veran-
staltet jährlich einen Tag der offenen Tür, einschließlich Studienberatung. Eine
Studiengangsbroschüre enthält ausführliche Informationen für Studieninteressenten. Zu-
gelassene Bewerber erhalten einige Wochen vor Studienbeginn ein Anschreiben, in dem
ihnen u.a. ihr Mentor genannt wird, damit sie bereits im Vorfeld bei evtl. auftretenden Fra-
gen und Problemen eine Ansprechperson haben. Diesem Schreiben liegt ferner der
Survival Guide bei, der Informationen und Tipps zum Studienbeginn enthält. Am ersten
Tag des Semesters findet eine Orientierungsveranstaltung für Erstsemester statt, in der in
mündlicher und schriftlicher Form u.a. zum Studienverlauf, Prüfungsangelegenheiten, über
Auslandsaufenthalte, praktisches Studiensemester und Hochschulstruktur informiert wird.
Für Fragen zur Prüfungsordnung, die während des Studiums auftreten, stehen laut Dar-
stellung der Hochschule Professoren und insbesondere der Vorsitzende des Prüfungs-
ausschusses zur Verfügung. In organisatorischen Fragen berät auch das Fakultätssekre-
tariat. Besondere Beratungsangebote konzentrieren sich auf die Bereiche praktisches
Studiensemester und Auslandsaufenthalt.

Die Gutachter sehen, dass für die Beratung, Betreuung und Unterstützung der Studieren-
den angemessene Ressourcen zur Verfügung stehen.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.4) sind nicht erforderlich.

 B-4 Prüfungen: Systematik, Konzept und Ausgestaltung
Als Prüfungsformen zu den einzelnen Modulen sind in der Regel die schriftliche Form
(Hausarbeit, Klausur, Projektbericht, Bachelor-Thesis, mündliche Form (Kolloquien) sowie
kombinierte Formen (schriftliche Ausarbeitung und Präsentation/Referat, Bachelorarbeit
einschließlich mit Präsentation). Die Abschlussarbeit wird in der Regel mit einem verpflich-
tenden Kolloquium abgeschlossen. Nicht bestandene Prüfungen können in der Regel
einmal, höchstens zweimal wiederholt werden.

Die Prüfungsorganisation gestaltet sich wie folgt: Vorlesungen werden im Allgemeinen
durch Klausuren am Ende des Semesters in der von der Hochschule festgelegten Prü-
fungszeit abgeprüft. Erweist es sich inhaltlich als sinnvoll, werden vorlesungsübergreifen-
de Klausuren geschrieben. Die Klausurdauer ist maximal 4 Stunden. Wiederholungsprü-
fungen werden in der Regel im Prüfungszeitraum des darauf folgenden Semesters ange-
boten. Das externe Praktikum und das Blockseminar Rhetorik und Präsentation bleiben

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unbenotet. Der erfolgreiche Abschluss des externen Praktikums wird gewährt, wenn das
Blockseminar mit einer Abschlusspräsentation erfolgreich beendet wurde, der Praxisbe-
richt vom Praktikantenamtsleiter akzeptiert und eine Abschlusspräsentation des externen
Praktikums durchgeführt wurde. Sind mehr als 15 Leistungspunkte (siehe Leistungspunk-
te-System) nicht erbracht, darf der Studierende nicht in das nächste Semester vorrücken.
Die Prüfungsanmeldung wird über das Internet vorgenommen.

Nach Einschätzung der Gutachter sind die Prüfungsformen lernzielorientiert ausgestaltet.
Die Gutachter halten die vorgesehene Prüfungsorganisation für grundsätzlich angemes-
sen und gut geeignet, die Studierbarkeit im Rahmen der Regelstudienzeit zu fördern. Sie
stellen fest, dass in § 9 der Allgemeinen Prüfungsordnung den Studierenden die Möglich-
keit gegeben wird, vorzurücken. Danach darf ein Student erst ab 15 erworbenen Kredit-
punkten an Prüfungen des nachfolgenden Semesters teilnehmen. Sie erfahren im Ge-
spräch mit der Hochschule, dass diese Maßnahme lediglich statistischen Zwecken dient
und machen auf mögliche Konsequenzen aufmerksam, die die Anwendung dieses Para-
graphen zur Folge hätte. Um vorzubeugen, dass Studierende aufgrund dieser Regelung
nicht weiterstudieren dürfen, raten die Gutachter dringend, den Paragraphen ersatzlos zu
streichen.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.1, 2.2, 2.5):

Die Gutachter stellen fest, dass in einigen Modulen die Anzahl der Prüfungsereignisse pro
Modul nicht auf die Abprüfung der übergeordneten Modulziele, sondern vielmehr auf ein-
zelne Modulinhalte zielt. Die Prüfungen sind jedoch so zu gestalten, dass Module als
ganzheitliche Lehr- und Lerneinheit betrachtet werden, indem untergeordnete Inhalte kon-
tinuierlich in einem größeren, thematisch abgerundeten und durch das Modul definierten
Zusammenhang reflektiert werden. Die Gutachter halten es daher für erforderlich, die Prü-
fungsorganisation insofern zu überarbeiten, als dass jedes Modul i.d.R. mit einer Prüfung
abgeschlossen wird. Sofern die Hochschule von den Ländergemeinsamen Strukturvorga-
ben hinsichtlich Modulgrößen und zugehörigen Prüfungsereignissen abweicht, muss sie
nachweisen, dass sich dies positiv auf folgende Parameter auswirkt: inhaltlich in sich ab-
gestimmte Lehr-/Lernpakete, Studierbarkeit, angemessene Prüfungsbelastung, lernergeb-
nisorientiertes Prüfen.

 B-5 Ressourcen
Das an dem Studiengang beteiligte Personal setzt sich zusammen aus 17 Professuren
mit 20 Mitarbeitern und technischem Personal.

Die Ausstattung mit Personalressourcen war für die Gutachter nach den Angaben im
Selbstbericht und den Vor-Ort-Gesprächen nicht abschließend zu beurteilen, da das Be-
setzungsverfahren der vorgesehenen zwei Kernprofessuren (2 x 0,5 Stellen) zu diesem
Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Da davon auszugehen ist, dass offenen Stellen
nicht bis zum WS 2011/12, sondern erst im Verlauf des ersten Studienjahres besetzt wer-

                                                                                       14
den können, bitten die Gutachter darum, die Personalsituation anhand einer Lehrverflech-
tungsmatrix darzustellen. Sie nehmen gleichzeitig zur Kenntnis, dass die Hochschule im
ersten und / oder zweiten Semester auf Probeverträge zurückgreifen wird und die Veran-
staltungen in der Zwischenzeit durch Lehraufträge gesichert werden sollen. Basierend auf
den mündlichen Darstellungen der Hochschule, gehen die Gutachter davon aus, dass es
in der Überbrückungsphase gerade für die Grundlagenmodule (z.B. Humanbiologie) mög-
lich sein wird, die Veranstaltungen zu anzubieten.

Für den Fall, dass die Berufungen nicht rechtzeitig (innerhalb der kommenden neun Mo-
nate) erfolgen sollte, muss zumindest ein Personalkonzept vorgelegt werden, aus dem
hervorgeht, dass die Durchführung des Curriculums für die Dauer der Akkreditierung si-
chergestellt ist. Unter diesem Vorbehalt bewerten die Gutachter das sich nun abzeichnen-
de Personaltableau für den Studiengang als angemessen.

Im Zusammenhang mit den früheren Beobachtungen zum Curriculum (inhaltliche Feinjus-
tierung durch die neu berufenen Professoren für den Studiengang) halten die Gutachter
über die eingeforderte grundlegende Überarbeitung des Modulhandbuchs sowie einen
Besetzungsnachweis bzw. ein Personalkonzept für die Durchführung der Lehre hinaus
direkte Gespräche mit den studiengangstragenden Professoren für unverzichtbar, deren
Berufungsverfahren im Anschluss an das Audit abgeschlossen sein wird.

Insofern bewerten die Gutachter die Zusammensetzung und (fachliche) Ausrichtung des
beteiligten Personals als bedingt adäquat, das Erreichen der angestrebten Lernergebnisse
zum Studienabschluss zu erreichen.

Die Gutachter sehen, dass die spezifische Ausprägung der Forschungs- und Entwick-
lungsaktivitäten der Lehrenden das angestrebte Ausbildungsniveau unterstützt.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.7) sind nicht erforderlich.

Die Lehrenden haben die Möglichkeit, folgende Maßnahmen zur Personalentwicklung
wahrzunehmen: Von der Geschäftsstelle für Hochschuldidaktik an der Hochschule
Karlsruhe werden zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die von Professoren
regelmäßig genutzt werden. Seit WS 2006/07 gibt es einen Senatsbeauftragten für Hoch-
schuldidaktik an der Hochschule Reutlingen, der bestrebt ist, regelmäßig Fortbildungsver-
anstaltungen vor Ort anzubieten. Die fachliche Weiterbildung der Lehrenden erfolgt vor
allem durch Teilnahme an Fachtagungen, Symposien und Lehrgängen.

Die Gutachter sehen, dass die fachlichen und didaktischen Fähigkeiten der Dozenten,
soweit diese derzeit feststehen, insgesamt adäquat sind, um das Studienprogramm im
Sinne der ASIIN-Anforderungen erfolgreich durchzuführen. Dies gilt ausweislich der nach-
gereichten aktualisierten Fassung des Personalhandbuchs auch für die neuberufenen
Professoren (deren Berufungsverfahren erst im Anschluss an das Audit abgeschlossen
sein wird). Die Gutachter sehen weiterhin, dass die Dozenten der Fakultät Möglichkeiten

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der Weiterbildung ihrer didaktischen und fachlichen Fähigkeiten haben und diese wahr-
nehmen können.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.7) sind nicht erforderlich.

In Bezug auf das institutionelle Umfeld sowie auf die Finanz- und Sachausstattung
gibt die Hochschule an, dass sie im Jahr 2010 für die laufenden Ausgaben, d.h. ohne Per-
sonalkosten für beamtete und fest angestellte Mitarbeiter sowie ohne die Betriebskosten
für Anlagen und Gebäude, einen Etat von knapp 3 Mio. EUR zur Verfügung hatte. In ei-
nem Haushaltsausschuss wird die Mittelverteilung beraten und den Fakultäten ein eigener
Etat zugeteilt. Obwohl bei der Zuweisung zwischen Lehrbetrieb und Investitionen unter-
schieden wird, können die Fakultäten nach ihren Bedürfnissen darüber verfügen. Zu den
beschriebenen Mitteln des laufenden Haushaltes kommen noch Einnahmen durch Studi-
engebühren, Ausbau der Studiengänge 2011/12 und dem Hochschulpakt 2020 hinzu.

Alle Vorlesungen finden in den Gebäuden der Hochschule Reutlingen statt. Die Vorle-
sungsräume sind mit Beamern und Overhead-Projektoren für die mediale Präsentation
sowie mit „klassischen“ Tafeln ausgestattet. Für die Studierenden stehen 30 PCs mit TFT-
Monitoren in einem dafür eingerichteten Raum (Computerinsel) zur Verfügung.

Die Hochschulbibliothek dient als gemeinsame Bibliothek der Informationsversorgung der
Hochschule und der Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Lud-
wigsburg. Es handelt sich um eine Freihandbibliothek mit rund 200.000 Bänden und einem
umfangreichen Angebot elektronischer Ressourcen (e-Zeitschriften, Datenbanken, E-
Books).

Die Fakultät zählt zu den forschungsstärksten Fakultäten der Hochschule. Etwa die Hälfte
der Professoren der Fakultät Angewandte Chemie ist im Technologietransfer engagiert,
etwa 1/3 ist in der Forschung im Hauptamt aktiv. Institutionell ist dafür das Reutlingen Re-
search Institute der HS Reutlingen zuständig. In den letzten 5 Jahren wurden stetig höhe-
re Drittmittelaufkommen erzielt und insgesamt wurden in diesem Zeitraum ca. 1.5 Millio-
nen Euro an Drittmittel eingeworben.

Im Rahmen der verschiedenen Drittmittelprojekte und im Rahmen der Vorlaufforschung
konnten deshalb zahlreiche Bachelor- und Masterarbeiten im Hause durchgeführt werden.
Überdies werden innerhalb der Fakultät mehrere kooperative Promotionen u. a. im Be-
reich des Chemical Imaging und Polymertechnologie durchgeführt. Im Projekt Nanozell
werden neue optische Verfahren entwickelt, die noch jenseits des Beugungslimits eine
Charakterisierung von Zellen und Zelloberflächen ermöglichen.

Zusammenfassend betrachten die Gutachter das institutionelle Umfeld sowie die Finanz-
und Sachausstattung als adäquate Grundlage für das Erreichen der angestrebten Lerner-
gebnisse zum Studienabschluss. Sie weisen lediglich darauf hin, dass das Literaturange-
bot im biologischen und medizinischen Sektor gestärkt werden sollte.

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Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.6) sind nicht erforderlich.

 B-6 Qualitätsmanagement: Weiterentwicklung von Studiengängen
Die Qualitätssicherung im Bachelorstudiengang Biomedizinische Wissenschaften soll
laut Hochschule durch ein Konzept sichergestellt werden, das wie folgt ausgestaltet ist:

Die Hochschule führt zur Qualitätssicherung Evaluationen im Bereich Studium, Lehre und
Weiterbildung nach Maßgabe der Evaluationssatzung durch. Verantwortlich für die Durch-
führung ist die Stabstelle Qualitätsmanagement des Präsidiums. Lehrevaluation bedeutet
die regelmäßige und systematische Erhebung, Verarbeitung und Rückmeldung von Daten
zur Bewertung der Qualität von Lehr- und Studienangeboten sowie deren Bedingungen
mittels standardisierter Verfahren und Instrumente. Für alle Beteiligten gilt, sich kritisch
und selbstkritisch mit sich und dem Lehrangebot auseinander zu setzen und dadurch am
kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitzuwirken. Es wurde ein Leitfaden erstellt, in
dem der Ablauf der Lehrevaluation für die Dozenten dargestellt wird. Für die Evaluation
wird das Datenerfassungsprogram EvaSys verwendet. Dieses Programm ermöglicht eine
Online-Befragung, mit dem Vorteil, sehr schnell Daten auswerten zu können. Die interne
Evaluation in der Fakultät orientiert sich an diesen seit 2008 hochschulweit eingeführten
Evaluationsmaßnahmen. Grundlage ist die Evaluationssatzung für Lehre, Studium und
Weiterbildung der Hochschule vom 02.04.2009, die die Evaluationsmaßnahmen im Detail
regelt. Die Diskussionsforen der seit 2008 begonnenen Pilotphase sind die Studienkom-
missionen der Fakultäten sowie die seit Ende vergangenen Jahres einberufene Fakultäts-
übergreifende Studienkommission. Hierbei diskutierte Themen waren:

      die geringe Rücklaufquote / Befragungsmüdigkeit

      die Angst der Studierenden, dass sich die Evaluationsergebnisse in den Prüfungs-
       ergebnissen widerspiegeln

      das Berichtswesen.

Aus diesem Anlass wurden Vorschläge zur Änderung der Satzung erarbeitet, die folgen-
des beinhalten:

      Lehrveranstaltungsevaluation nur noch alle zwei Jahre, Ausnahme neue Veranstal-
       tungen und neu berufenen Dozenten,

      Ergebniseinsicht erst nach den Prüfungen,

      ein minimiertes Berichtswesen mit mehr Eigenverantwortung der Fakultäten.

Die Weiterentwicklung von Studiengängen findet laut Auskunft statt im Rahmen von Eva-
luationen während des Studiums und Absolventenbefragungen. Verantwortlich für die
Weiterentwicklung eines Studiengangs ist die Studienkommission. Dabei orientieren sich
die Verantwortlichen laut Auskunft an den im vorliegenden Bericht dokumentierten Zielen
des Studiengangs und darüber hinaus an den Ergebnissen der Evaluationen.

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Als Datenbasis für ihre Qualitätssicherungsaktivitäten im vorliegenden Studiengang dient
der Hochschule Absolventenzahlen sowie Studienstatistiken.

Die Gutachter sehen, dass die Hochschule dabei ist, ein Qualitätssicherungssystem weiter
zu entwickeln, welches die Qualitätssicherungsinstrumente der verschiedenen Organisati-
onseinheiten umfasst und integriert. Nach ihrem Eindruck kann aber erst von Ansätzen
hierzu gesprochen werden. Trotz der institutionalisierten Einbindung der Studierenden in
die Entscheidungsprozesse der Fakultät (Vertretung in der Studiengangskommission)
scheinen die Studierenden in die Entwicklung des neuen Studiengangs nicht sehr intensiv
einbezogen worden zu sein. Die Gutachter empfehlen daher, diesem Gesichtspunkt bei
der Weiterentwickung des Studienprogramms verstärkt Rechnung zu tragen.

Im Gespräch berichten die Studierenden über eine im Ganzen funktionierende Lehrve-
ranstaltungsevaluation, in deren Zusammenhang grundsätzlich auch eine angemessene
Rückkopplung durch die unmittelbare Besprechung der Ergebnisse mit den Studierenden
gewährleistet zu sein scheint. Die Gutachter erfahren jedoch, dass sich die Studierenden
eine frühzeitigere Rückkopplung der Evaluationsergebnisse wünschen und empfehlen
daher, den Zeitpunkt der Evaluation vorzuziehen. Die Studierenden bestätigen, dass au-
ßer den Lehrenden selbst nur der Studiendekan lehrpersonenbezogene Einsicht in die
Evaluationsergebnisse hat und ggf. erforderliche Steuerungsmaßnahmen treffen kann.
Außerordentlich wichtig für die Weiterentwicklung des Studiengangs und die kontinuierli-
che Anpassung des Qualifikationsprofils der Absolventen an die Erfordernisse des Ar-
beitsmarktes sind aus Sicht der Gutachter Absolventenbefragungen und die so ermöglich-
te Erhebung relevanter statistischer Daten zum Verbleib der Absolventen. Die Signifikanz
der durch kontinuierliche Arbeitsmarktbeobachtung feststellbaren Berufs- und Tätigkeits-
felder der Absolventen, die bereits an anderer Stelle dieses Berichts angesprochen wurde,
kann durch eine solche Verbleibsstatistik validiert werden.

Nach ihren Eindrücken aus dem Selbstbericht und den Vor-Ort-Gesprächen mit Pro-
grammverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden empfehlen die Gutachter, die zent-
ralen und dezentralen Instrumente zur Qualitätssicherung weiterzuentwickeln, speziell
auch die Evaluationssatzung zu einem verbindlichen Dokument auszuarbeiten. Die ge-
wonnenen Daten sollten zu kontinuierlichen Verbesserungen des Studienprogramms her-
angezogen werden. Absolventenbefragungen sollten – neben Arbeitsmarktbeobachtungen
– systematisch durchgeführt und die Ergebnisse für eine Absolventenverbleibestatistik
genutzt werden, mit der der Studienerfolg bei der Reakkreditierung belegt werden kann.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.8) sind nicht erforderlich.

 B-7 Dokumentation & Transparenz
Folgende Ordnungen lagen vor:

      Studien- und Prüfungsordnung (in-Kraft-gesetzt)

                                                                                      18
   Satzung der Hochschule Reutlingen für das hochschuleigene Auswahlverfahren für
       den grundständigen Studiengang Biomedizinische Wissenschaften (nicht in Kraft
       gesetzt)

      Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen an der Hochschule Reut-
       lingen (in-Kraft-gesetzt)

Die Gutachter nehmen die vorliegenden Ordnungen zur Kenntnis. Sie geben Auskunft
über alle für Zugang, Ablauf und Abschluss des Studiums relevanten Regelungen. Die
Gutachter weisen darauf hin, dass die Ordnungen in-Kraft-gesetzt vorzulegen sind und
erbitten Einsicht in die Evaluationsordnung sowie Kooperations- und Lehrverträge. Über-
arbeitungsbedarf ergibt sich aus den in den übrigen Abschnitten dieses Berichts ange-
sprochenen Punkten.

Ergänzende Bewertungen zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-
Kriterium 2.8) sind nicht erforderlich.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Eurobachelor/Euromaster:

Die Hochschule hat die erforderlichen Dokumente (Synopsis, Tabelle der Lernergebnisse
und Wissensgebiete) nicht vorgelegt.

Die Vergabe eines englischsprachigen Diploma Supplement ist in der Prüfungsordnung
geregelt. Den Unterlagen liegt ein studiengangspezifisches Muster in englischer Sprache
bei.

Zusätzlich zur Abschlussnote wird eine relative ECTS Note vergeben.

Die Gutachter nehmen das vorliegende Diploma Supplement für den Studiengang zur
Kenntnis. Nach ihrem Urteil gibt das Diploma Supplement Auskunft über Struktur, Niveau
und Inhalt des Studiengangs und der individuellen Leistung sowie über das Zustande-
kommen der Abschlussnote.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.2, 2.8):sind nicht erforderlich.

 B-8 Diversity & Chancengleichheit
Die Hochschule legt folgendes Konzept zur Berücksichtigung der diversen Mitgliedergrup-
pen (Studierende und Lehrende mit Kind, aus dem Ausland, mit gesundheitlichen Beein-
trächtigungen etc.) und zur Geschlechtergerechtigkeit vor: Gleichstellungsbeauftragte sol-
len als Ansprechpartner für die Studierenden und Lehrenden an der Hochschule Reutlin-
gen fungieren und dabei verantwortlich sein für alle Fragen der Chancengleichheit im wis-
senschaftlichen Bereich. Sie werden vom Senat aus dem Kreis des Lehrkörpers für vier
Jahre gewählt und üben ihr Amt neben ihrer Tätigkeit als Professorinnen aus. Für die
Gleichstellung von Frauen und Männern, die im nichtwissenschaftlichen Dienst der Hoch-
schule beschäftigt sind, ist laut Auskunft die Beauftragte für Chancengleichheit zuständig.
Ziel ist es demnach, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst

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des Landes und die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen entscheidend zu verbes-
sern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen wie auch Männern ermögli-
chen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.

Darüber hinaus trägt die Hochschule Reutlingen laut Auskunft seit 2010 das Zertifikat
„Familiengerechte Hochschule“. Einige familienfreundliche Ideen sind bereits umgesetzt,
wie beispielsweise die Campus-Kita, ein internationales Austauschprogramm für Hoch-
schulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, flexible Arbeitszeitmodelle und eine Spielecke im
Studierendenbüro. Weitere Schritte sind geplant, um die Situation für Familien zu verbes-
sern

Die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronisch kranken Studierenden
sollen wie folgt berücksichtigt werden: Die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit
Behinderungen und die sich daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen sollen auf
zentraler Ebene durch einen Schwerbehindertenbeauftragten Berücksichtigung finden,
darüber hinaus auf Fakultätsebene individuell zusammen mit den betroffenen Studieren-
den ermittelt und entschieden werden. Demnach kann beispielsweise die Prüfungskom-
mission eine gesonderte Regelung für den Prüfungsablauf (zusätzliche Zeit zur Bearbei-
tung, etc.) treffen oder andere Maßnahmen zur Förderung der Studierenden beschließen.
Nach Abschluss der geplanten Umbaumaßnahmen am Standort Rommelsbach werden
die dortigen Räumlichkeiten behindertengerecht gestaltet sein, ebenso wie nahezu alle
Räumlichkeiten auf dem Reutlinger Campus-Gelände.

Ergänzende Bewertung zur Vergabe des Siegels des Akkreditierungsrates (AR-Kriterium
2.3 2.4, 2.5, 2.8, 2.11):

Die Gutachter sehen, dass die Hochschule sowohl gezielte Maßnahmen zur Geschlech-
tergerechtigkeit wie solche zur Herstellung von familiengerechten Studienbedingungen
getroffen hat.

 B-9 Perspektive der Studierenden
Aus den Rückmeldungen der Studierenden ergibt sich eine grundsätzlich positive
Grundstimmung gegenüber der Hochschul- und Studiengangwahl. Die Folgerungen der
Gutachter aus dem Gespräch sind in die jeweiligen Abschnitte des vorliegenden Berichtes
eingeflossen.

C Nachlieferungen
Um im weiteren Verlauf des Verfahrens eine abschließende Bewertung vornehmen zu
können, bitten die Gutachter um die Ergänzung bislang fehlender oder unklarer Informati-
onen im Rahmen von Nachlieferungen gemeinsam mit der Stellungnahme der Hochschule
zu den vorangehenden Abschnitten des Akkreditierungsberichtes:

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