Informationen für Bewerber/innen über das Auswahlverfahren 2020
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit Bachelor of Science in Ergotherapie Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik Bachelor of Science in Osteopathie Bachelor of Science in Physiotherapie Bachelor of Science Hebamme Informationen für Bewerber/innen über das Auswahlverfahren 2020 Das Wesentliche über die Art der Tests und ausführliche Informationen finden Sie im vorliegenden Dokument. Version vom 20. Dezember 2019, genehmigt von der Taskforce Zulassungsbeschränkung der Fachbereiche Gesundheit und Soziale Arbeit
Auswahlverfahren: was es ist und wozu es dient In den Bereichen Gesundheit und Soziale Arbeit der HES-SO erfolgt ein sogenanntes „Auswahlverfahren“, wenn die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der verfügbaren Praxisausbildungs-/Praktikumsplätze in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen übersteigt. Eine hochwertige berufsbefähigende Ausbildung muss allen Studierenden die Möglichkeit bieten, Zugang zu den Bereichen der Berufspraxis mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten zu erhalten, während ihnen eine angemessene und kompetente Betreuung zuteilwird. Die vorliegenden Informationen beschreiben die Modalitäten und den Ablauf des Auswahlverfahrens für die folgenden Studiengänge: Bachelor of Arts HES-SO in Sozialer Arbeit Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie Bachelor of Science HES-SO in Ernährung und Diätetik Bachelor of Science HES-SO in Osteopathie Bachelor of Science HES-SO in Physiotherapie Bachelor of Science HES-SO Hebamme Das Auswahlverfahren betrifft alle Bewerber/innen, die für einen der oben genannten Studiengänge zulassungsfähig sind, unabhängig von ihrem Zugangsabschluss, ihrer bisherigen Laufbahn oder ihrer Herkunft. Das Verfahren ist für alle Hochschulen der HES-SO, die diese Studiengänge anbieten, gleich: Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR Hochschule für Gesundheit, Genf HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Gesundheit HESAV – Haute École de Santé Vaud Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg – HSA-FR Hochschule für Soziale Arbeit, Genf HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Soziale Arbeit Haute école de travail social et de la santé | EESP | Lausanne Die Auswahl erfolgt mittels verschiedener Tests, die nicht der Beurteilung von Kenntnissen dienen. Wer über einen anerkannten Abschluss1 verfügt, weist bereits die schulischen Leistungen nach, die für die Absolvierung eines Bachelorstudiengangs an der HES-SO erforderlich sind. Mit den Auswahltests wird nur bezweckt, die Bewerber/innen auszuwählen und eine Einstufung auf Grundlage der bei den Auswahltests erzielten Ergebnisse vorzunehmen. Bewertet werden numerische Fähigkeiten, abstraktes und logisches Denkvermögen. In diesem Sinn sind die Tests keine Zulassungsprüfungen; sie können weder bestanden noch nicht bestanden werden. Die Resultate ermöglichen lediglich die Festlegung der Zugangsreihenfolge der Bewerber/innen gemäss der erreichten Einstufung. 1 Vgl. Zulassungsreglemente der Studiengänge Seite 2 von 7
Wo, wann und wie werden die Auswahltests 2020 durchgeführt? Die Auswahltests finden von Mitte März bis Anfang Mai 2020 immer samstags an der Fachhochschule für Wirtschaft Genf (HEG-Genève, Rue de la Tambourine 17, 1227 Carouge) statt. Sie werden eine Einladung mit den genauen Daten und Uhrzeiten des Tests erhalten. Die Tests erfolgen computergestützt und dauern ca. 2,5 Stunden ohne Pause. Die Verwendung von Papier während der Prüfungen ist nicht gestattet. Vor Ort werden Sie die Anweisungen erhalten, damit Sie mit der Arbeit beginnen können. Wie kann man sich auf die Auswahltests vorbereiten? Eine spezielle Vorbereitung ist nicht vonnöten. Insbesondere ist es nicht sinnvoll, Ihre Schulunterlagen wieder durchzuarbeiten. Die Auswahltests dienen der Bewertung Ihrer Fähigkeiten, nicht Ihres Wissensstands. Ein weiterer Erfolgsfaktor besteht darin, ausgeruht zu den Tests anzutreten: Schlafen Sie sich aus, organisieren Sie Ihre Reise und kommen Sie frühzeitig an, um Stress durch Zeitdruck zu vermeiden. Was beinhalten die Tests? Die Auswahlprüfung besteht aus Tests, die für alle Bewerber/innen in derselben Reihenfolge erfolgen. Ein Test muss abgeschlossen werden, um zum nächsten übergehen zu können. Jeder Test bietet zu Beginn Übungsbeispiele, sodass jede/r Bewerber/in üben und die gegebene Anweisung verstehen kann. Jede/r Bewerber/in erhält pro Test eine Punktzahl, die jeweils nach der Zahl der richtigen Antworten berechnet wird. Danach wird eine Gesamtpunktzahl (Summe der Punktzahlen bei jedem Test) ermittelt. Welche Fähigkeiten werden bewertet? Numerische Fähigkeiten: Anhand von zwei Tests wird das Zahlenverständnis bewertet (Rechnen und numerische Folgen), unabhängig vom Wissensstand in Mathematik. Zum Absolvieren dieser Tests ist nur die Kenntnis der vier Grundrechenarten (Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division) und der positiven ganzen Zahlen erforderlich. Die numerischen Folgen werden in Form von Zahlenfolgen gemäss verschiedenen geometrischen Figuren oder Matrizen dargeboten. Die Bewerber/innen, die am Test teilnehmen, müssen die Beziehungen zwischen den Zahlen erkennen, um daraus die fehlende(n) Zahl(en) abzuleiten. Abstraktes Denkvermögen: Das abstrakte Denkvermögen wird mit Hilfe eines nonverbalen Tests bewertet, der darin besteht, die Beziehungen und die Regeln zu erkennen, welche eine Reihe von Figuren bestimmen. Mit diesem Test wird die Fähigkeit der Bewerber/innen, Probleme zu lösen und neue Daten schnell zu erfassen, bewertet. Räumliches Vorstellungsvermögen: Ein Test bewertet die Fähigkeit der Bewerber/innen, aus zweidimensionalen Figuren räumliche Beziehungen in einem dreidimensionalen Raum abzuleiten. Logisches Denkvermögen: Ein nonverbaler Test prüft das analoge Denken, das Abstraktions- und das Auffassungsvermögen der Bewerber/innen. Genauer bewertet er die allgemeinen kognitiven Prozesse, die es ermöglichen, auf Probleme mehr oder weniger sinnvolle Antworten zu geben. Seite 3 von 7
Wie erfolgen die Einstufungen nach den Tests? Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge absolviert jede/r Bewerber/in die Auswahltests nur ein einziges Mal. Die Bewerber/innen werden gemäss ihren Ergebnissen bei den verschiedenen oben beschriebenen Tests eingestuft. Für den Bereich Gesundheit: Auf dieser Grundlage erfolgen Einstufungen für den Studiengang 2 und für jede Hochschule3. Dies bedeutet, dass jede/r Bewerber/in eine Einstufung für jeden Studiengang, für den er/sie sich beworben hat, erhalten wird. Die Hochschulen weisen die Studienplätze den Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend ihrer Einstufung zu, bis zur maximalen Zahl der für den Studiengang/die Schule verfügbaren Ausbildungsplätze. Für den Bereich Soziale Arbeit: Auf dieser Grundlage erfolgen Einstufungen für den Studiengang4. Die Hochschulen weisen die Studienplätze den Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend ihrer Einstufung zu, bis zur maximalen Zahl der für den Studiengang verfügbaren Ausbildungsplätze Mindestens 73 % der Ausbildungsplätze sind Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, die über eine Berufs- oder Fachmaturität verfügen. 2 BSc in Ergotherapie, BSc in Ernährung und Diätetik, BSc in Osteopathie, BSc in Physiotherapie, BSc Hebamme 3 Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR, Hochschule für Gesundheit, Genf, HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Gesundheit, HESAV – Haute École de Santé Vaud, Haute école de travail social et de la santé | EESP | Lausanne 4 BA in Sozialer Arbeit Seite 4 von 7
Was geschieht nach den Tests? Wie werden die Ergebnisse mitgeteilt? Sie werden über Ihre Ergebnisse per Post von der Hochschule informiert werden, bei der Sie Ihre Zulassungsunterlagen eingereicht haben, und zwar im Lauf des Monats: Mai für den Bereich Gesundheit Juni für den Bereich Soziale Arbeit Daraus können sich zwei Szenarien ergeben: A. Sie sind zu einem oder mehreren Studiengängen zugelassen. Sie müssen der Hochschule innerhalb der festgelegten Fristen Ihre Absicht bestätigen, die Ausbildung in dem Studiengang zu beginnen, zu dem Sie zugelassen sind. Sie werden eine von der aufnehmenden Hochschule ausgestellte Zulassungsbestätigung erhalten, sobald mögliche Vorbehalte aufgehoben sind. Im Fall von Mehrfachbewerbungen und der Zulassung zu mehreren Studiengängen sind Sie gehalten, alle betreffenden Hochschulen schnellstmöglich von Ihrer endgültigen Wahl zu unterrichten: die Hochschule, wo Sie Ihre Ausbildung antreten werden, und die Hochschule(n), wo durch Sie ein Platz verfügbar wird. Durch diese Klärungen können die nächsten Bewerber/innen für die frei gebliebenen Ausbildungsplätze schnell kontaktiert werden. B. Ihre Einstufung ermöglicht Ihnen keinen Zugang zum gewünschten Studiengang. Für den Bereich Gesundheit Sie können sich ein weiteres Mal zum Auswahlverfahren anmelden. Speziell für den Bachelor Hebamme: Die Möglichkeit, sich zwei Mal anzumelden, gilt für die Gesamtheit des Erst- und des Zweistudiums. Sie haben ebenso die Möglichkeit, einen Bachelorstudiengang in Pflege oder in Medizinischer Radiologie-Technik zu absolvieren, die nicht zulassungsbeschränkt sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der Hochschulen der HES-SO5. Für den Bereich Soziale Arbeit Sie können sich zwei weitere Male zum Auswahlverfahren anmelden. In allen Fällen Falls Sie nicht ausgewählt wurden, bedenken Sie bitte, dass dies nicht bedeutet, dass Sie nicht motiviert oder unfähig sind, den Beruf Ihrer Wahl zu erlernen, sondern nur, dass andere Bewerber/innen bessere Ergebnisse in den Tests erzielt haben. Was geschieht bei Verzicht oder Nichtbeachtung der Fristen? Falls ein/e Bewerber/in seine/ihre Absicht, die Ausbildung zu beginnen, nicht rechtzeitig bestätigt oder seine/ihre Zulassungsunterlagen nicht fristgerecht vervollständigt, wird sein/ihr Ausbildungsplatz frei. Das Auswahlverfahren wird dann als eine der möglichen Anmeldungen gewertet (maximal zwei Mal für den Bereich Gesundheit und maximal drei Mal für den Bereich Soziale Arbeit). Wenn ein/e ausgewählte/r Bewerber/in verzichtet, gilt der Ausbildungsplatz als frei. Die freien Plätze werden dann den nicht zugelassenen Bewerber/innen in der Reihenfolge der Einstufung zugewiesen. 5Haute École Arc Santé – HE-Arc Santé, Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR, Hochschule für Gesundheit, Genf, HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Gesundheit, HESAV – Haute École de Santé Vaud, La Source. Institut et Haute École de la Santé Seite 5 von 7
FAQ Allgemein 1. Wird eine Nachprüfung organisiert, wenn ich an dem für die Auswahlprüfung festgelegten Datum nicht verfügbar bin? Nein. Unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben ist es nicht möglich, eine Nachprüfung abzuhalten. Im Folgejahr kann eine neue Bewerbung eingereicht werden. 2. Kann ich meinen Eintritt in die Ausbildung verschieben, wenn ich ausgewählt werde? Nein, es ist nicht möglich, Ihren Eintritt in die Ausbildung zu verschieben. Die nach dem Auswahlverfahren ausgestellte Zulassungsbestätigung gilt nur für das betreffende Studienjahr. Wenn Sie auf den Eintritt in die Ausbildung verzichten, müssen Sie die Auswahltests erneut durchlaufen. 3. Meine Muttersprache ist Deutsch. Kann ich die Tests auf Deutsch machen? Die Tests können Sie nur auf Deutsch machen, wenn Sie sich für einen oder beide der folgenden Studiengänge beworben haben: Bachelor in Physiotherapie an der HES-SO Valais-Wallis, Bachelor in Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg. Wenn Sie sich für einen anderen Studiengang beworben haben, können Sie die Tests nur auf Französisch absolvieren. 4. Ich habe letztes Jahr den Test gemacht und um Einsicht in meine Ergebnisse gebeten. Wird mir das in diesem Jahr nützen? Für das Auswahlverfahren 2020 wurde eine neue Testserie ausgewählt. In diesem Sinn werden die erteilten Ratschläge nicht unbedingt nützlich sein. Wir verweisen Sie auf die obige Frage: Wie kann man sich auf die Auswahltests vorbereiten? 5. Ich bin über 25 Jahre alt und verfüge über keinen Abschluss, der für den Zugang zu einem Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheit oder Soziale Arbeit erforderlich ist. Ermöglicht mir die Zulassung sur Dossier, unter Umgehung des Auswahlverfahrens in einen zulassungsbeschränkten Studiengang einzutreten? Nein. Die Zulassung sur Dossier umfasst das gesamte Zulassungsverfahren für Personen, die keinen für die Zulassung erforderlichen Abschluss haben. Bewerber/innen müssen – abgesehen von der Vorlage eines Zugangsabschlusses – alle für eine gewöhnliche Zulassung erforderlichen Bedingungen erfüllen. Dieser Abschluss wird durch die Erstellung eines Portfolios ersetzt, aus dem erkennbar hervorgeht, dass Ihre Erfahrung und Ihre Ausbildungen Ihnen ein der Berufsmaturität Gesundheit/Soziales entsprechendes Allgemeinbildungsniveau verliehen haben. Die anderen Elemente des Zulassungsverfahrens, so auch das Auswahlverfahren, sind dieselben wie für die anderen Bewerber/innen. Für den Bereich Gesundheit 6. Ich bin derzeit für die Zusatzmodule des Bereichs Gesundheit eingeschrieben. Wie werden die Resultate der Zusatzmodule beim Auswahlverfahren berücksichtigt? Die Resultate der Zusatzmodule werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Da die Bewerber/innen, die dem Auswahlverfahren unterliegen, nicht zur Absolvierung der Zusatzmodule verpflichtet sind, ist es aus Gründen der Chancengleichheit für alle Bewerber/innen nicht möglich, die Ergebnisse dieses Ausbildungsjahres in die Auswahl einzubeziehen. 7. Ist der Zugang zu den Studiengängen Physiotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik sowie Ergotherapie in anderen Ländern beschränkt? Die von den ausländischen Hochschulen angewendeten Regeln sind von Land zu Land verschieden. Sofern Sie versuchen möchten, sich in einem anderen Land zu bewerben, sollten Sie sich vorab informieren. Bestimmte Zulassungsverfahren berücksichtigen die Ergebnisse, die beispielsweise bei vorhergehenden Aufnahme-/Auswahlverfahren erzielt wurden. Seite 6 von 7
8. Wenn ich am festgelegten Datum nicht teilnehmen kann, wird dann diese Bewerbung als eine der insgesamt zwei Möglichkeiten gewertet, die ich zur Teilnahme an den Auswahlprüfungen habe? Im Falle des Fernbleibens vom Auswahlverfahren müssen Sie die Hochschule, bei der Sie Ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, unverzüglich benachrichtigen und ihr ein offizielles Dokument vorlegen, das Ihre Abwesenheit begründet. Wird kein derartiges Dokument unterbreitet, so gilt die Bewerbung als erfolgloser Versuch. Wenn es sich um die 1. Bewerbung handelt, kann sich der/die Bewerber/in noch ein Mal zum Auswahlverfahren anmelden. Wenn es sich um die 2. Bewerbung handelt, hat der/die Bewerber/in sein/ihr Recht auf die Anmeldung zum Auswahlverfahren erschöpft. 9. Ich habe ein Auswahlverfahren durchlaufen und bin nicht ausgewählt worden. Kann ich mich erneut anmelden? Die Möglichkeit, sich zu Auswahltests anzumelden, ist auf zwei Mal beschränkt. Sie können sich jedoch nach einer Wartezeit von 5 Jahren erneut zum Auswahlverfahren anmelden. Danach haben Sie wieder die Möglichkeit, sich zwei Mal anzumelden. 10. Welche FH-Studiengänge in Gesundheit kann ich absolvieren, wenn ich nicht zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wurde? Personen, die nicht zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wurden, können im selben Jahr an der Hochschule ihrer Wahl ein Studium in einem nicht zulassungsbeschränkten Studiengang absolvieren. Dies trifft auf die Studiengänge Bachelor in Pflege und Bachelor in Medizinischer Radiologie-Technik zu. 11. Könnte ich für den Studiengang BSc in Physiotherapie nach der Zulassung die Hochschule oder den Kanton wechseln? Diese Möglichkeit ist sehr beschränkt. Gemäss Art. 4 des Reglements für den Studiengang Bachelor in Physiotherapie ist der Hochschulwechsel nach dem Beginn des Studienjahres nur möglich, wenn an der gewünschten Hochschule ein Ausbildungsplatz verfügbar ist und die zwei betreffenden Direktionen ihr Einverständnis dazu geben. Für den Bereich Soziale Arbeit 12. Wenn ich am festgelegten Datum nicht habe teilnehmen können, wird dann diese Bewerbung als eine der insgesamt drei Möglichkeiten gewertet, die ich zur Teilnahme an den Auswahlprüfungen habe? Im Falle des Fernbleibens vom Auswahlverfahren müssen Sie die Hochschule, bei der Sie Ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, unverzüglich benachrichtigen und ihr ein offizielles Dokument vorlegen, das Ihre Abwesenheit begründet. Wird ein derartiges Dokument nicht unterbreitet, so gilt die Bewerbung als erfolgloser Versuch. Wenn es sich um die 1. oder 2. Bewerbung handelt, kann sich der/die Bewerber/in noch zwei bzw. ein Mal zum Auswahlverfahren anmelden. Wenn es sich um die 3. Bewerbung handelt, hat der/die Bewerber/in sein/ihr Recht auf die Anmeldung zum Auswahlverfahren erschöpft. 13. Ich habe bereits am Auswahlverfahren teilgenommen und bin nicht ausgewählt worden. Kann ich mich erneut anmelden? Die Möglichkeit, sich zu Auswahltests anzumelden, ist auf drei Mal beschränkt. Sie können sich jedoch nach einer Wartezeit von 5 Jahren erneut zum Auswahlverfahren anmelden. Danach haben Sie wieder die Möglichkeit, sich drei Mal anzumelden. Seite 7 von 7
Sie können auch lesen