Informationen für Bewerber/innen über das Auswahlverfahren 2020

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Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit
Bachelor of Science in Ergotherapie
Bachelor of Science in Ernährung und Diätetik
Bachelor of Science in Osteopathie
Bachelor of Science in Physiotherapie
Bachelor of Science Hebamme

Informationen für Bewerber/innen über das
Auswahlverfahren 2020

Das Wesentliche über die Art der Tests und ausführliche Informationen finden
Sie im vorliegenden Dokument.

Version vom 20. Dezember 2019, genehmigt von der Taskforce Zulassungsbeschränkung der Fachbereiche
Gesundheit und Soziale Arbeit
Auswahlverfahren: was es ist und wozu es dient

In den Bereichen Gesundheit und Soziale Arbeit der HES-SO erfolgt ein sogenanntes „Auswahlverfahren“,
wenn die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der verfügbaren Praxisausbildungs-/Praktikumsplätze in den
Gesundheits- und Sozialeinrichtungen übersteigt.
Eine hochwertige berufsbefähigende Ausbildung muss allen Studierenden die Möglichkeit bieten, Zugang zu
den Bereichen der Berufspraxis mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und
Klienten zu erhalten, während ihnen eine angemessene und kompetente Betreuung zuteilwird.
Die vorliegenden Informationen beschreiben die Modalitäten und den Ablauf des Auswahlverfahrens für die
folgenden Studiengänge:
         Bachelor of Arts HES-SO in Sozialer Arbeit
         Bachelor of Science HES-SO in Ergotherapie
         Bachelor of Science HES-SO in Ernährung und Diätetik
         Bachelor of Science HES-SO in Osteopathie
         Bachelor of Science HES-SO in Physiotherapie
         Bachelor of Science HES-SO Hebamme
Das Auswahlverfahren betrifft alle Bewerber/innen, die für einen der oben genannten Studiengänge
zulassungsfähig sind, unabhängig von ihrem Zugangsabschluss, ihrer bisherigen Laufbahn oder ihrer
Herkunft. Das Verfahren ist für alle Hochschulen der HES-SO, die diese Studiengänge anbieten, gleich:
         Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR
         Hochschule für Gesundheit, Genf
         HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Gesundheit
         HESAV – Haute École de Santé Vaud
         Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg – HSA-FR
         Hochschule für Soziale Arbeit, Genf
         HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Soziale Arbeit
         Haute école de travail social et de la santé | EESP | Lausanne
Die Auswahl erfolgt mittels verschiedener Tests, die nicht der Beurteilung von Kenntnissen dienen. Wer über
einen anerkannten Abschluss1 verfügt, weist bereits die schulischen Leistungen nach, die für die
Absolvierung eines Bachelorstudiengangs an der HES-SO erforderlich sind.
Mit den Auswahltests wird nur bezweckt, die Bewerber/innen auszuwählen und eine Einstufung auf
Grundlage der bei den Auswahltests erzielten Ergebnisse vorzunehmen. Bewertet werden numerische
Fähigkeiten, abstraktes und logisches Denkvermögen.
In diesem Sinn sind die Tests keine Zulassungsprüfungen; sie können weder bestanden noch nicht
bestanden werden. Die Resultate ermöglichen lediglich die Festlegung der Zugangsreihenfolge der
Bewerber/innen gemäss der erreichten Einstufung.

1   Vgl. Zulassungsreglemente der Studiengänge

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Wo, wann und wie werden die Auswahltests 2020 durchgeführt?

Die Auswahltests finden von Mitte März bis Anfang Mai 2020 immer samstags an der Fachhochschule für
Wirtschaft Genf (HEG-Genève, Rue de la Tambourine 17, 1227 Carouge) statt.
Sie werden eine Einladung mit den genauen Daten und Uhrzeiten des Tests erhalten.
Die Tests erfolgen computergestützt und dauern ca. 2,5 Stunden ohne Pause. Die Verwendung von Papier
während der Prüfungen ist nicht gestattet. Vor Ort werden Sie die Anweisungen erhalten, damit Sie mit der
Arbeit beginnen können.

Wie kann man sich auf die Auswahltests vorbereiten?

Eine spezielle Vorbereitung ist nicht vonnöten. Insbesondere ist es nicht sinnvoll, Ihre Schulunterlagen wieder
durchzuarbeiten. Die Auswahltests dienen der Bewertung Ihrer Fähigkeiten, nicht Ihres Wissensstands.
Ein weiterer Erfolgsfaktor besteht darin, ausgeruht zu den Tests anzutreten: Schlafen Sie sich aus,
organisieren Sie Ihre Reise und kommen Sie frühzeitig an, um Stress durch Zeitdruck zu vermeiden.

Was beinhalten die Tests?

Die Auswahlprüfung besteht aus Tests, die für alle Bewerber/innen in derselben Reihenfolge erfolgen. Ein
Test muss abgeschlossen werden, um zum nächsten übergehen zu können.
Jeder Test bietet zu Beginn Übungsbeispiele, sodass jede/r Bewerber/in üben und die gegebene Anweisung
verstehen kann.
Jede/r Bewerber/in erhält pro Test eine Punktzahl, die jeweils nach der Zahl der richtigen Antworten
berechnet wird.
Danach wird eine Gesamtpunktzahl (Summe der Punktzahlen bei jedem Test) ermittelt.

Welche Fähigkeiten werden bewertet?

Numerische Fähigkeiten: Anhand von zwei Tests wird das Zahlenverständnis bewertet (Rechnen und
numerische Folgen), unabhängig vom Wissensstand in Mathematik. Zum Absolvieren dieser Tests ist nur die
Kenntnis der vier Grundrechenarten (Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division) und der positiven
ganzen Zahlen erforderlich. Die numerischen Folgen werden in Form von Zahlenfolgen gemäss
verschiedenen geometrischen Figuren oder Matrizen dargeboten. Die Bewerber/innen, die am Test
teilnehmen, müssen die Beziehungen zwischen den Zahlen erkennen, um daraus die fehlende(n) Zahl(en)
abzuleiten.
Abstraktes Denkvermögen: Das abstrakte Denkvermögen wird mit Hilfe eines nonverbalen Tests bewertet,
der darin besteht, die Beziehungen und die Regeln zu erkennen, welche eine Reihe von Figuren bestimmen.
Mit diesem Test wird die Fähigkeit der Bewerber/innen, Probleme zu lösen und neue Daten schnell zu
erfassen, bewertet.
Räumliches Vorstellungsvermögen: Ein Test bewertet die Fähigkeit der Bewerber/innen, aus
zweidimensionalen Figuren räumliche Beziehungen in einem dreidimensionalen Raum abzuleiten.
Logisches Denkvermögen: Ein nonverbaler Test prüft das analoge Denken, das Abstraktions- und das
Auffassungsvermögen der Bewerber/innen. Genauer bewertet er die allgemeinen kognitiven Prozesse, die
es ermöglichen, auf Probleme mehr oder weniger sinnvolle Antworten zu geben.

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Wie erfolgen die Einstufungen nach den Tests?

Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge absolviert jede/r Bewerber/in die Auswahltests nur
ein einziges Mal.
Die Bewerber/innen werden gemäss ihren Ergebnissen bei den verschiedenen oben beschriebenen Tests
eingestuft.

Für den Bereich Gesundheit:
Auf dieser Grundlage erfolgen Einstufungen für den Studiengang 2 und für jede Hochschule3. Dies bedeutet,
dass jede/r Bewerber/in eine Einstufung für jeden Studiengang, für den er/sie sich beworben hat, erhalten
wird. Die Hochschulen weisen die Studienplätze den Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend ihrer
Einstufung zu, bis zur maximalen Zahl der für den Studiengang/die Schule verfügbaren Ausbildungsplätze.

Für den Bereich Soziale Arbeit:
Auf dieser Grundlage erfolgen Einstufungen für den Studiengang4. Die Hochschulen weisen die Studienplätze
den Bewerberinnen und Bewerbern entsprechend ihrer Einstufung zu, bis zur maximalen Zahl der für den
Studiengang verfügbaren Ausbildungsplätze
Mindestens 73 % der Ausbildungsplätze sind Bewerberinnen und Bewerbern vorbehalten, die über eine
Berufs- oder Fachmaturität verfügen.

2 BSc in Ergotherapie, BSc in Ernährung und Diätetik, BSc in Osteopathie, BSc in Physiotherapie, BSc Hebamme
3 Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR, Hochschule für Gesundheit, Genf, HES-SO Valais-Wallis – Hochschule
für Gesundheit, HESAV – Haute École de Santé Vaud, Haute école de travail social et de la santé | EESP | Lausanne
4 BA in Sozialer Arbeit

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Was geschieht nach den Tests? Wie werden die Ergebnisse mitgeteilt?

Sie werden über Ihre Ergebnisse per Post von der Hochschule informiert werden, bei der Sie Ihre
Zulassungsunterlagen eingereicht haben, und zwar im Lauf des Monats:
        Mai für den Bereich Gesundheit
        Juni für den Bereich Soziale Arbeit
Daraus können sich zwei Szenarien ergeben:

A.   Sie sind zu einem oder mehreren Studiengängen zugelassen.
     Sie müssen der Hochschule innerhalb der festgelegten Fristen Ihre Absicht bestätigen, die Ausbildung in
     dem Studiengang zu beginnen, zu dem Sie zugelassen sind.
     Sie werden eine von der aufnehmenden Hochschule ausgestellte Zulassungsbestätigung erhalten,
     sobald mögliche Vorbehalte aufgehoben sind.
     Im Fall von Mehrfachbewerbungen und der Zulassung zu mehreren Studiengängen sind Sie gehalten,
     alle betreffenden Hochschulen schnellstmöglich von Ihrer endgültigen Wahl zu unterrichten: die
     Hochschule, wo Sie Ihre Ausbildung antreten werden, und die Hochschule(n), wo durch Sie ein Platz
     verfügbar wird. Durch diese Klärungen können die nächsten Bewerber/innen für die frei gebliebenen
     Ausbildungsplätze schnell kontaktiert werden.

B. Ihre Einstufung ermöglicht Ihnen keinen Zugang zum gewünschten Studiengang.
     Für den Bereich Gesundheit
     Sie können sich ein weiteres Mal zum Auswahlverfahren anmelden.
     Speziell für den Bachelor Hebamme: Die Möglichkeit, sich zwei Mal anzumelden, gilt für die Gesamtheit
     des Erst- und des Zweistudiums.
     Sie haben ebenso die Möglichkeit, einen Bachelorstudiengang in Pflege oder in Medizinischer
     Radiologie-Technik zu absolvieren, die nicht zulassungsbeschränkt sind. Weitere Informationen finden
     Sie auf den Websites der Hochschulen der HES-SO5.
     Für den Bereich Soziale Arbeit
     Sie können sich zwei weitere Male zum Auswahlverfahren anmelden.
     In allen Fällen
     Falls Sie nicht ausgewählt wurden, bedenken Sie bitte, dass dies nicht bedeutet, dass Sie nicht motiviert
     oder unfähig sind, den Beruf Ihrer Wahl zu erlernen, sondern nur, dass andere Bewerber/innen bessere
     Ergebnisse in den Tests erzielt haben.

Was geschieht bei Verzicht oder Nichtbeachtung der Fristen?

Falls ein/e Bewerber/in seine/ihre Absicht, die Ausbildung zu beginnen, nicht rechtzeitig bestätigt oder
seine/ihre Zulassungsunterlagen nicht fristgerecht vervollständigt, wird sein/ihr Ausbildungsplatz frei. Das
Auswahlverfahren wird dann als eine der möglichen Anmeldungen gewertet (maximal zwei Mal für den
Bereich Gesundheit und maximal drei Mal für den Bereich Soziale Arbeit).
Wenn ein/e ausgewählte/r Bewerber/in verzichtet, gilt der Ausbildungsplatz als frei. Die freien Plätze werden
dann den nicht zugelassenen Bewerber/innen in der Reihenfolge der Einstufung zugewiesen.

5Haute École Arc Santé – HE-Arc Santé, Hochschule für Gesundheit Freiburg – HEdS-FR, Hochschule für Gesundheit,
Genf, HES-SO Valais-Wallis – Hochschule für Gesundheit, HESAV – Haute École de Santé Vaud, La Source. Institut et Haute
École de la Santé

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FAQ
Allgemein
1. Wird eine Nachprüfung organisiert, wenn ich an dem für die Auswahlprüfung festgelegten
   Datum nicht verfügbar bin?
    Nein. Unabhängig von den Gründen für das Fernbleiben ist es nicht möglich, eine Nachprüfung
    abzuhalten. Im Folgejahr kann eine neue Bewerbung eingereicht werden.
2. Kann ich meinen Eintritt in die Ausbildung verschieben, wenn ich ausgewählt werde?
    Nein, es ist nicht möglich, Ihren Eintritt in die Ausbildung zu verschieben. Die nach dem Auswahlverfahren
    ausgestellte Zulassungsbestätigung gilt nur für das betreffende Studienjahr.
    Wenn Sie auf den Eintritt in die Ausbildung verzichten, müssen Sie die Auswahltests erneut durchlaufen.
3. Meine Muttersprache ist Deutsch. Kann ich die Tests auf Deutsch machen?
    Die Tests können Sie nur auf Deutsch machen, wenn Sie sich für einen oder beide der folgenden
    Studiengänge beworben haben: Bachelor in Physiotherapie an der HES-SO Valais-Wallis, Bachelor in
    Osteopathie an der Hochschule für Gesundheit Freiburg.
    Wenn Sie sich für einen anderen Studiengang beworben haben, können Sie die Tests nur auf Französisch
    absolvieren.
4. Ich habe letztes Jahr den Test gemacht und um Einsicht in meine Ergebnisse gebeten. Wird mir
   das in diesem Jahr nützen?
    Für das Auswahlverfahren 2020 wurde eine neue Testserie ausgewählt. In diesem Sinn werden die
    erteilten Ratschläge nicht unbedingt nützlich sein. Wir verweisen Sie auf die obige Frage: Wie kann man
    sich auf die Auswahltests vorbereiten?

5. Ich bin über 25 Jahre alt und verfüge über keinen Abschluss, der für den Zugang zu einem
   Bachelorstudiengang im Bereich Gesundheit oder Soziale Arbeit erforderlich ist. Ermöglicht mir
   die Zulassung sur Dossier, unter Umgehung des Auswahlverfahrens in einen
   zulassungsbeschränkten Studiengang einzutreten?
    Nein. Die Zulassung sur Dossier umfasst das gesamte Zulassungsverfahren für Personen, die keinen für
    die Zulassung erforderlichen Abschluss haben. Bewerber/innen müssen – abgesehen von der Vorlage
    eines Zugangsabschlusses – alle für eine gewöhnliche Zulassung erforderlichen Bedingungen erfüllen.
    Dieser Abschluss wird durch die Erstellung eines Portfolios ersetzt, aus dem erkennbar hervorgeht, dass
    Ihre Erfahrung und Ihre Ausbildungen Ihnen ein der Berufsmaturität Gesundheit/Soziales
    entsprechendes Allgemeinbildungsniveau verliehen haben. Die anderen Elemente des
    Zulassungsverfahrens, so auch das Auswahlverfahren, sind dieselben wie für die anderen
    Bewerber/innen.

Für den Bereich Gesundheit
6. Ich bin derzeit für die Zusatzmodule des Bereichs Gesundheit eingeschrieben. Wie werden die
   Resultate der Zusatzmodule beim Auswahlverfahren berücksichtigt?
    Die Resultate der Zusatzmodule werden beim Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Da die
    Bewerber/innen, die dem Auswahlverfahren unterliegen, nicht zur Absolvierung der Zusatzmodule
    verpflichtet sind, ist es aus Gründen der Chancengleichheit für alle Bewerber/innen nicht möglich, die
    Ergebnisse dieses Ausbildungsjahres in die Auswahl einzubeziehen.

7. Ist der Zugang zu den Studiengängen Physiotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik sowie
   Ergotherapie in anderen Ländern beschränkt?
    Die von den ausländischen Hochschulen angewendeten Regeln sind von Land zu Land verschieden.
    Sofern Sie versuchen möchten, sich in einem anderen Land zu bewerben, sollten Sie sich vorab
    informieren. Bestimmte Zulassungsverfahren berücksichtigen die Ergebnisse, die beispielsweise bei
    vorhergehenden Aufnahme-/Auswahlverfahren erzielt wurden.

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8. Wenn ich am festgelegten Datum nicht teilnehmen kann, wird dann diese Bewerbung als eine
   der insgesamt zwei Möglichkeiten gewertet, die ich zur Teilnahme an den Auswahlprüfungen
   habe?
    Im Falle des Fernbleibens vom Auswahlverfahren müssen Sie die Hochschule, bei der Sie Ihre
    Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, unverzüglich benachrichtigen und ihr ein offizielles Dokument
    vorlegen, das Ihre Abwesenheit begründet.
    Wird kein derartiges Dokument unterbreitet, so gilt die Bewerbung als erfolgloser Versuch. Wenn es sich
    um die 1. Bewerbung handelt, kann sich der/die Bewerber/in noch ein Mal zum Auswahlverfahren
    anmelden. Wenn es sich um die 2. Bewerbung handelt, hat der/die Bewerber/in sein/ihr Recht auf die
    Anmeldung zum Auswahlverfahren erschöpft.

9. Ich habe ein Auswahlverfahren durchlaufen und bin nicht ausgewählt worden. Kann ich mich
   erneut anmelden?
    Die Möglichkeit, sich zu Auswahltests anzumelden, ist auf zwei Mal beschränkt. Sie können sich jedoch
    nach einer Wartezeit von 5 Jahren erneut zum Auswahlverfahren anmelden. Danach haben Sie wieder
    die Möglichkeit, sich zwei Mal anzumelden.

10. Welche FH-Studiengänge in Gesundheit kann ich absolvieren, wenn ich nicht zu einem
    zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wurde?
    Personen, die nicht zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang zugelassen wurden, können im
    selben Jahr an der Hochschule ihrer Wahl ein Studium in einem nicht zulassungsbeschränkten
    Studiengang absolvieren. Dies trifft auf die Studiengänge Bachelor in Pflege und Bachelor in
    Medizinischer Radiologie-Technik zu.

11. Könnte ich für den Studiengang BSc in Physiotherapie nach der Zulassung die Hochschule oder
    den Kanton wechseln?
    Diese Möglichkeit ist sehr beschränkt. Gemäss Art. 4 des Reglements für den Studiengang Bachelor in
    Physiotherapie ist der Hochschulwechsel nach dem Beginn des Studienjahres nur möglich, wenn an der
    gewünschten Hochschule ein Ausbildungsplatz verfügbar ist und die zwei betreffenden Direktionen ihr
    Einverständnis dazu geben.

Für den Bereich Soziale Arbeit
12. Wenn ich am festgelegten Datum nicht habe teilnehmen können, wird dann diese Bewerbung
    als eine der insgesamt drei Möglichkeiten gewertet, die ich zur Teilnahme an den
    Auswahlprüfungen habe?
    Im Falle des Fernbleibens vom Auswahlverfahren müssen Sie die Hochschule, bei der Sie Ihre
    Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, unverzüglich benachrichtigen und ihr ein offizielles Dokument
    vorlegen, das Ihre Abwesenheit begründet.
    Wird ein derartiges Dokument nicht unterbreitet, so gilt die Bewerbung als erfolgloser Versuch. Wenn es
    sich um die 1. oder 2. Bewerbung handelt, kann sich der/die Bewerber/in noch zwei bzw. ein Mal zum
    Auswahlverfahren anmelden. Wenn es sich um die 3. Bewerbung handelt, hat der/die Bewerber/in
    sein/ihr Recht auf die Anmeldung zum Auswahlverfahren erschöpft.

13. Ich habe bereits am Auswahlverfahren teilgenommen und bin nicht ausgewählt worden. Kann
    ich mich erneut anmelden?
    Die Möglichkeit, sich zu Auswahltests anzumelden, ist auf drei Mal beschränkt. Sie können sich jedoch
    nach einer Wartezeit von 5 Jahren erneut zum Auswahlverfahren anmelden. Danach haben Sie wieder
    die Möglichkeit, sich drei Mal anzumelden.

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