Studierendenkompass Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Studieren an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Hochschule für ...
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Studierendenkompass Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Studienjahr 2017/2018 Name: ___________________ Studieren an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
Inhalt Vorwort/Editorial ............................................................................................................. 4 I. Das Studium im Überblick – Studienaufbau ................................................................ 5 1.1. Studienbeginn.......................................................................................................................... 5 1.2. Studieneingangs- und Orientierungsphase ............................................................................. 6 1.3. PH-Online................................................................................................................................. 6 1.3.1. Registrierung und erste Schritte ....................................................................................................... 7 1.3.2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ................................................................................................. 8 1.3.3. An-/Abmeldung zur Prüfungen bzw. Abgabeterminen - Prüfungsmanagement .............................. 9 1.3.4. Anrechnungen von Studien (bzw. Teilen von Studien) und Praktika .............................................. 12 1.4. Ergänzende Studienangebote für Studierende ..................................................................... 14 1.4.1. Seminare und Veranstaltungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung der Hochschule ........... 14 1.4.2. Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten ............................................................................................. 14 1.4.3. Außerordentliche Lehrbefähigung Religion an berufsbildenden mittleren Schulen ....................... 15 1.4.4. Helferschein Schwimmen ................................................................................................................ 15 1.4.5. Retterschein Schwimmen................................................................................................................ 15 1.4.6. Begleitskilehrerausbildung Skilauf, Snowboard, Langlauf ............................................................... 16 1.4.7. Erste Hilfe ........................................................................................................................................ 17 1.5. Lernplattform ........................................................................................................................ 17 1.6. e-Portfolio.............................................................................................................................. 18 1.7. Prüfungsordnung ................................................................................................................... 19 1.8. Feedbackkultur und Lehrveranstaltungsevaluierung ............................................................ 19 1.9. Wichtige Termine im Studienjahr.......................................................................................... 20 II. Studiensekretariat ................................................................................................... 21 2.1. Übersicht relevanter Anträge/Formulare ............................................................................. 21 III. Infoportal für Studierende ....................................................................................... 23 IV. Service- und Beratungsangebote .............................................................................. 24 4.1. E-Mail Account für Studierende der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ............ 24 4.2. Studienberatung .................................................................................................................... 24 4.3. Studienberechtigungsprüfung ............................................................................................... 25 4.4. Pädagogisch-praktische Studien............................................................................................ 25 4.4.1. Beratungspraktische Studien .......................................................................................................... 25 4.4.2. Schul- und internatspraktische Studien .......................................................................................... 26 4.4.3. Bildungsmanagement und Erwachsenenbildung ............................................................................ 27 4.5. Bachelorarbeiten ................................................................................................................... 27 4.6. Erreichbarkeit der Dozierenden ............................................................................................ 27 4.7. WLAN/PC - Zugang und Lehrveranstaltungsaufzeichnungen................................................ 27 V. International Office .................................................................................................. 29 5.1. Studierendenmobilität .......................................................................................................... 29 5.2. Kooperationspartner ............................................................................................................. 30 VI. Hochschulische Einrichtungen .................................................................................. 31 6.1. Anfahrt und Lageplan ............................................................................................................ 31 6.2. Raumplan............................................................................................................................... 32 6.3. Parkmöglichkeiten, Busverbindungen ................................................................................... 33 6.4. Bibliothek............................................................................................................................... 33 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 2
6.5. Druck- und Kopierservice ...................................................................................................... 34 6.6. Mensa .................................................................................................................................... 34 6.7. Barrierefreiheit ...................................................................................................................... 34 6.8. Aufenthalts- und Arbeitsräume für Studierende .................................................................. 35 6.9. Räumlichkeiten der ÖH ......................................................................................................... 36 VII. Studentisches Engagement ...................................................................................... 37 7.1. Beratung in studentischen Anliegen ..................................................................................... 37 7.2. Partizipation in der Studierendenvertretung ........................................................................ 37 VIII. Hochschule und Nachhaltigkeit ................................................................................ 38 8.1. Umweltzeichen ...................................................................................................................... 38 8.2. Nachhaltigkeitsbericht........................................................................................................... 38 8.3. Audit „hochschuleundfamilie“ .............................................................................................. 39 Anhänge ......................................................................................................................... 40 Leitfäden PH-Online .......................................................................................................................... 40 Erste Schritte in PH-Online ................................................................................................................ 40 Studienstatus ..................................................................................................................................... 43 Anerkennung/Anrechnung & Zeugnisnachtrag................................................................................. 48 Antrag auf Anrechnung von Studien ................................................................................................. 49 Zeugnisnachtrag ................................................................................................................................ 54 Evaluierung ........................................................................................................................................ 56 Berufspraxis ....................................................................................................................................... 57 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 3
Vorwort/Editorial Sehr geehrte Studierende! Sehr geehrter Studierender! Ein Hochschulstudium erfordert nicht nur das intensive Auseinandersetzen mit Inhalten und Kompetenzen während der Lehrveranstaltungen, sondern auch das Bewältigen von organisatorischen und formalen Anforderungen. Selbst an einer relativ kleinen Hochschule kann dies für Studierende zu einer Herausforderung werden. Damit Sie in dieser Aufgabe unterstützt werden, ist der Studierendenkompass zusammengestellt worden. Mit diesem Handbuch soll daher das Ziel erreicht werden, die wesentlichen formalen Aufgaben und Rahmenbedingungen sowie die Abläufe an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zusammenzufassen. Ich darf mich in diesem Zusammenhang bei allen an der Erstellung mitwirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule bedanken. Ein erfolgreiches Studium an Ihrer Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik wünscht Ihnen Dr. Thomas Haase DIin Elisabeth Hainfellner Rektor Vizerektorin Wien, 2. Oktober 2017 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 4
I. Das Studium im Überblick – Studienaufbau 1.1. Studienbeginn Das Bachelorstudium AP und UP umfasst 240 Credits mit einer Regelstudiendauer von acht Semestern. Nach dem zehnten Semester ist eine Studiengebühr zu entrichten (§69 Abs. 1 HG) Das Bachelorstudium AUP als Ergänzung zu einem einschlägigen Studium umfasst 60 Credits mit einer Regelstudiendauer von vier Semestern. Nach dem sechsten Semester ist eine Studiengebühr zu entrichten. (§69 Abs. 1 HG) Bei besonderen berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §58 Abs. 1 HG kann im Rektorat um Beurlaubung angesucht werden. Voraussetzung für die Bachelorstudien AP240, UP240 und AUP60 ist der Nachweis einer Berufspraxis. Dazu finden Sie ausführliche Informationen im Anhang sowie auf der Lernplattform: http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/course/index.php?categoryid=590 und der Homepage: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/berufspraxis/ueberblick- rahmenbedingungen/index.html Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferienregelungen sind in der Hochschulzeitverordnung geregelt: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005 433 Hochschulspezifische Regelungen beschließt das Hochschulkollegium. Diese sind an der Amtstafel im zweiten Stock des Hauptgebäudes veröffentlicht. Für die Inskription ist die Einzahlung des ÖH- und des Unkostenbeitrages erforderlich. Der Erlagschein wird den Studierenden des ersten Semesters für das Wintersemester mit der Aufnahme- bestätigung von der Kanzlei auf dem Postweg zugestellt. Ab dem zweiten Semester erhalten die Studierenden rechtzeitig vor dem Semesterwechsel eine diesbezügliche E-Mailaufforderung. Den individuellen Stundenplan für das jeweilige Semester können die Studierenden auf PH-Online abrufen, sobald sie sich für die Lehrveranstaltungen angemeldet haben. Die Curricula sind auf der Homepage der Hochschule veröffentlicht: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 5
1.2. Studieneingangs- und Orientierungsphase Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst das erste Modul des ersten Semesters bei AP/UP240 und einzelne Lehrveranstaltungen des 1. Moduls bei AUP60 und beginnt mit dem ersten Tag des Bachelorstudiums. Sie dient der Orientierung im Studium und Berufsfeld, der Reflexion der Studienwahl, der Reflexion und Auseinandersetzung mit den wesentlichen Anforderungen des Studiums und des Berufs und der Förderung grundlegender Kompetenzen. Ab dem ersten Tag gelten die Regelungen betreffend der Anwesenheit. Die diversen Arbeitsaufträge sind für eine erfolgreiche Absolvierung zu den von den LV-Leitern/-Leiterinnen vorgegebenen Terminen fristgerecht zu erfüllen. Der erfolgreiche Abschluss der Studieneingangsphase berechtigt zum Weiterstudium. 1.3. PH-Online PH-Online ist ein Informationsmanagement, das allen Bediensteten, Vortragenden und Studierenden der Hochschule unter https://www.ph-online.ac.at/ph-agrar/webnav.ini zur Verfügung steht. Für eine reibungslose Zusammenarbeit ist auf die Aktualität der persönlichen Daten zu achten. Bei bestehender Internetverbindung ist ein Einstieg in das Programm von überall möglich. PH-Online wird allgemein von der TU Graz administriert. Es gibt die PH-Online Betreibergruppe, die dem BMBF unterstellt ist und für die laufenden Änderungen und Verbesserungen des Systems an den Pädagogischen Hochschulen zuständig ist. Zusätzlich gibt es an jeder Hochschule AdministratorInnen, die bei Fragen Unterstützung anbieten können. Kontakt: Dominik Fürntrath, BEd., Raum 205, Tel. 01/8772266 DW 621671 dominik.fuerntrath@agrarumweltpaedagogik.ac.at http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 6
1.3.1. Registrierung und erste Schritte Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Startseite von PH-Online. https://www.ph-online.ac.at/ph-agrar/webnav.ini http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 7
1.3.3. An-/Abmeldung zur Prüfungen bzw. Abgabeterminen - Prüfungsmanagement http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 9
Ergänzende Informationen zur Umsetzung der Prüfungsordnung Informationen für Studierende Anmeldung zu/Abmeldung von einer Prüfung ® Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. ® Die Studierenden sind für die Anmeldung zur/Abmeldung von einer Prüfung SELBST verantwortlich! ® Die An-/Abmeldung erfolgt über PH-online! ® Die An-/Abmeldung für die dritte Prüfungswiederholung (= kommissionelle Prüfung) erfolgt beim/bei der jeweiligen LV-LeiterIn. - Schriftliche und mündliche Modul- und Lehrveranstaltungsprüfungen (Prüfungstermin): o An-/Abmeldeende ist in PH-online ersichtlich und von den Studierenden einzuhalten. Z.B.: Prüfungstermin: 30. Juni --- An-/Abmeldung: 28. Juni, bis 24:00 Uhr o Erscheint der/die Studierende NICHT zur Prüfung, egal ob er/sie sich von diesem Termin abgemeldet oder NICHT abgemeldet hat, erfolgt keine Beurteilung, ebenso wird dieser Termin nicht auf die vier Prüfungstermine angerechnet. o Studierende die nicht zur Prüfung angemeldet sind, dürfen die Prüfung - auch wenn Sie zum Prüfungstermin erscheinen – NICHT ablegen. - Seminararbeiten, Portfolio, etc. (Abgabetermin): o Für den Abgabetermin ist ebenfalls eine Anmeldung über PH-Online durch die/den Studierende/n notwendig. o Erfolgt seitens der Studierenden keine Abmeldung vom Abgabetermin und wird (i.d.R. bei immanenten Prüfungscharakter) kein Leistungsnachweis vorgelegt, so ist die Lehrveranstaltung negativ zu beurteilen und es wird dieser Termin auf die maximale Zahl der Prüfungsantritte (vier) angerechnet. o Meldet sich der/die Studierende über PH-online ab, erfolgt keine Beurteilung. o Eine Beurteilung eines erbrachten (abgegebenen) Leistungsnachweises erfolgt nur, wenn der/die Studierende zum Abgabetermin angemeldet war. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 10
Prüfungswiederholungen Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch „Nicht genügend“ oder „Ohne Erfolg teilgenommen“ stehen dem/der Studierenden insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird. - Wird die erforderliche Anwesenheit (siehe Curriculum) in einer Lehrveranstaltung nicht erfüllt, so ist ein Abschluss dieser LV ohnehin nicht möglich. Folglich ist diese LV neuerlich zu inskribieren. D.h., es muss die gesamte LV "wiederholt" werden, unabhängig vom Ausmaß der Anwesenheit beim Erstbesuch dieser LV. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 11
1.3.4. Anrechnungen von Studien (bzw. Teilen von Studien) und Praktika Der Antrag auf Anrechnung von Studien bzw. Teilen von Studien muss ausschließlich über PH-Online erfolgen. Eine Bearbeitung des Antrages ist nur dann möglich, wenn alle benötigten Unterlagen eingereicht werden: * “Anerkennungsdruckliste” (PDF-Dokument/PH-Online) * Zeugnisse, Bestätigungen ... (Nachweis/e der erbrachten Leistungen) * Beschreibung der erbrachten Leistung, aus der eindeutig der Inhalt und Umfang der Studienleistungen hervorgeht. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 12
Der Antrag (= alle Antragsunterlagen s.o.) wird in schriftlicher Form (Ausdrucke) in der Prüfungsverwaltung abgegeben: Studierende der Studiengängen AP180, UP180, AP240, UP240: Abgabe bei Frau Claudia Mainz, Zi.206 Studierende der Studiengänge AP60, AUP60: Abgabe bei Frau Ulrike Oberbauer, Zi.205 Werden Anträge in elektronischer Form eingereicht, so ist aus administrativen Gründen darauf zu achten, dass alle Antragsunterlagen gesammelt (= in einer Mail) übermittelt werden: Studierende der Studiengänge AP180, UP180, AP240, UP240: claudia.mainz@agrarumweltpaedagogik.ac.at Studierende der Studiengänge AP60, AUP60: ulrike.oberbauer@agrarumweltpaedagogik.ac.at Anrechnung/Anerkennung von Praktika (Schul- und Internatspraktika bzw. Beratungspraktika) Eine Bearbeitung des Anrechnungsverfahrens von Schul- und/oder Beratungspraktika ist nur nach Vorlage des vollständig ausgefüllten FORMULARS möglich! FORMULAR bitte mit dem Programm WORD ausfüllen! Ansuchen um Anerkennung von Schul- und Internatspraktika und/oder Beratungspraktika mit dem Formular „ANSUCHEN UM ANRECHNUNG VON PRAKTIKA“: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/cms/upload/pdf/2015/Studium/Ansuchen_Anrechnung_ Praktika_25August2015.docx – SEITE 1 UND 2 (Schul- und Internatspraxis) BZW. SEITE 1 UND 3 (Beratungspraxis) - Das Ansuchen ist möglichst in der Studieneingangsphase zu stellen, spätestens aber acht Wochen vor Beginn des Praktikums. - Die Antragstellung ist mit dem dafür vorgesehenen Formular durchzuführen. - Das Ansuchen einschließlich aller Beilagen (Praxis-Bestätigungen, ...) ist zur Studienberatung mitzubringen oder direkt bei der Sachbearbeiterin/beim Sachbearbeiter einzureichen. - Es erfolgt keine Eintragung in PH-Online. - Ca. vier bis sechs Wochen nach Einlangen des Ansuchens einschließlich aller Beilagen wird das Ergebnis per Bescheid zugestellt. Beratung und Genehmigung: 1. Antragsberatung für die Anrechnung von Studien (Teilen von Studien) und Genehmigung aller Anträge um Anrechnung: a. Agrarpädagogik: IL Prof. Dipl.-Päd. Dipl.-HLFL-Ing. Walter Haselberger, MEd, MA, Raum 214, DW 621663 b. Umweltpädagogik: Prof. DIin Elisabeth Hainfellner CMC, Raum 201 2. Antragsberatung/-bearbeitung für die Anrechnung von Praktika http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 13
a. Beratungspraxis AP: Prof. DIin Liane Kaipel BEd., Raum 310, DW 621613 b. Beratungspraxis UP: Prof. DIin Birgit Steininger, Nebengebäude Raum 503, DW 621669 c. Schulpraxis AP180/AP240: Prof. Ing. Klaus Karpf, MSc BEd., Raum 303, DW 621666 d. Schulpraxis UP180: Prof. Mag.a Katharina Salzmann-Schojer, Raum 315, DW 621637 e. Schulpraxis UP240: Prof. Heidemarie Wagner, Raum 301, DW 621631 f. Schulpraxis AP60/AUP60: Prof. Mag.a Katharina Salzmann-Schojer, Raum 315, DW 621637 1.4. Ergänzende Studienangebote für Studierende Den Studierenden stehen ergänzende Zusatzausbildungen zur Verfügung. Die Organisation dieser Ausbildungen wird von der Hochschule unterstützt. Die so erworbenen Zertifikate sollen den Studierenden den Berufseinstieg erleichtern und ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern. 1.4.1. Seminare und Veranstaltungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung der Hochschule Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bietet über das Institut für Bildungs- und Veranstaltungsmanagement, Fort- und Weiterbildung sowie internationale Hochschulkooperationen ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsprogramm für LehrerInnen, BeraterInnen und Interessierte an. Die Seminare können auch von den Studierenden ab dem 3. Semester und in Rücksprache mit dem/r SeminarleiterIn besucht werden. Besonders zu empfehlen sind die von der Hochschule organisierten Studientage sowie die Veranstaltungen im Rahmen von Treffpunkt:Hochschule. Infos zu den aktuellen Seminaren finden sich auf unserer Website (Startseite und „Fort- und Weiterbildung“). 1.4.2. Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten AbsolventInnen der Umweltpädagogik können in einer kommissionellen Prüfung die Zertifizierung zum/r Abfallbeauftragten absolvieren. Im Rahmen des Studium erwerben sie die notwendigen Kompetenzen, die auch in der Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten vermittelt werden. Die rechtlichen Aspekte werden dann noch in einem eintägigen Seminar ergänzt. Dieses ist die Voraussetzung um dann zur Prüfung antreten zu können. Das ergänzende Seminar und die Prüfung werden von der Hochschule organisiert und mit dem Stundenplan abgestimmt. Kontakt Hochschul-Prof. Mag.a Dr.in Birgit Karre, Raum 207, Tel. 01/8772266 DW 621621 birgit.karre@agrarumweltpaedagogik.ac.at http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 14
1.4.3. Außerordentliche Lehrbefähigung Religion an berufsbildenden mittleren Schulen Diese Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der KPH Wien – Krems an der Hochschule in einzelnen Modulen. Ein Informationsabend wird zu Studienbeginn angeboten. Kontakt Prof. Ing. Klaus Karpf, MSc BEd., Raum 303, Tel. 01/8772266 DW 621666 klaus.karpf@agrarumweltpaedagogik.ac.at 1.4.4. Helferschein Schwimmen Voraussetzungen Um die Ausbildung zum/zur RettungshelferIn beginnen zu können müssen Sie bereits über folgendes Können verfügen: 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten mit Brustbeinen in Rückenlage ohne Verwendung der Arme. Aufbauend auf den schwimmspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sekundarstufe I ist einer der folgenden Bereiche im Sinne einer Schwerpunkbildung umzusetzen: - Bewegen im Wasser unter dem Aspekt der Sicherheit - Bewegen im Wasser unter den Aspekten Wohlbefinden und Gesundheit - Bewegen im Wasser unter den Aspekten Spielen und Gestalten Inhalt - Erste Hilfe: Der/die Schüler/in kann zu einer Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen wesentlich beitragen. - Selbstrettung: Der/die Schüler/in kann Möglichkeiten der Selbstrettung nennen und zeigen - Fremdrettung: Der/die Schüler/in kann eine gleich schwere Person retten, transportieren und bergen. - Springen: Der/die Schüler/in kann mit einem Paketsprung ins Wasser springen. Dauer: Die Bestimmungen sehen eine Kursdauer von 16 Stunden pro Ausbildung vor. Ort: Floridsdorferbad, Franklinstraße 21, 1210 Wien Kosten: Die Kosten betragen € 65,- für Ausbildung, ÖWR Mitgliedschaft und zur Verfügungsstellung benötigter Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Ausweis. Kontakt Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794 christian.zoidl@gmx.at 1.4.5. Retterschein Schwimmen Voraussetzungen Um als RettungsschwimmerIn beginnen zu können, müssen Sie bereits über folgendes Können verfügen: 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten mit Brustbeinen in Rückenlage ohne Verwendung der Arme. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 15
Aufbauend auf den schwimmspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sekundarstufe I ist einer der folgenden Bereiche im Sinne einer Schwerpunkbildung umzusetzen: - Bewegen im Wasser unter dem Aspekt der Sicherheit - Bewegen im Wasser unter den Aspekten Wohlbefinden und Gesundheit - Bewegen im Wasser unter den Aspekten Spielen und Gestalten Inhalt - Erste Hilfe: Der/die Schüler/in kann zu einer Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen wesentlich beitragen. - Selbstrettung: Der/die Schüler/in kann Möglichkeiten der Selbstrettung nennen und zeigen - Fremdrettung: Der/die Schüler/in kann eine gleich schwere Person retten, transportieren und bergen. - Springen: Der/die Schüler/in kann mit einem Paketsprung ins Wasser springen. Dauer: Die Bestimmungen sehen eine Kursdauer von 16 Stunden pro Ausbildung vor. Ort: Floridsdorferbad, Franklinstraße 2, 1210 Wien Kosten: Die Kosten betragen € 65,- für Ausbildung und zur Verfügungsstellung benötigter Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Ausweis. Kontakt Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794 christian.zoidl@gmx.at 1.4.6. Begleitskilehrerausbildung Skilauf, Snowboard, Langlauf Voraussetzungen Grundlegende sportartspezifische Kenntnisse der Wintersportarten. Kompetenzen für SKILAUFEN/SNOWBOARDEN - Kann die grundlegenden Techniken (Schussfahren, Bremsen, Kurven) beschreiben - Kann die grundlegenden Techniken (Schussfahren, Bremsen, Kurven, Schwingen) vorzeigen - Kann dem Gelände und dem Schnee angepasst sicher Ski fahren bzw. snowboarden - Kann Aufstiegshilfen sicher benutzen - Kann kleine Kunststücke zeigen Kompetenzen für SKILANGLAUFEN: - Kann die Technik (Skating, Klassisch) beschreiben - Kann sich in einer Technik (Skating, Klassisch) fortbewegen - Kann sich in Spielen und kleinen Wettkämpfen bewähren - Kann über eine mittlere Distanz (Richtwert 20 Minuten) mit gleichmäßigem Tempo laufen Dauer: 2 SSt., wird in Kursform 7 Tage abgehalten Ort: Wird rechtzeitig den StudentInnen mitgeteilt http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 16
Kosten: Die Kosten betragen ca. € 400,- für die Ausbildung und zur Verfügungsstellung benötigter Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Zeugnisse. Finanzielle Unterstützungen sind nach Rücksprache mit dem Sekretariat möglich. Kontakt Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794 christian.zoidl@gmx.at 1.4.7. Erste Hilfe Voraussetzungen Grundlegenden spezifische Kenntnisse bei Erste Hilfe Maßnahmen. Inhalte - Alle Maßnahmen der Ersten Hilfe - Unfallverhütung - Grundlagen der Ersten Hilfe (Rettungskette, Notruf, Lagerungen,…) - Regloser Notfallpatient (stabile Seitenlage, Wiederbelebung) - Akute Notfälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutung,…) - Wunden (Verbände, Verbrennungen,…) Dauer: 16 Stunden Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer Ort: Wird rechtzeitig den StudentInnen mitgeteilt. Kosten: Die Kosten betragen ca. € 52,-. Kontakt Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794 christian.zoidl@gmx.at 1.5. Lernplattform Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik stellt die Lernplattform http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/ für Lehrende und Studierende zur Verfügung. Die Registrierung und Anlage eines Benutzerkontos erfolgt mit einer privaten Adresse in Eigenregie entsprechend den Anweisungen auf der Lernplattform beim ersten Aufruf (bis zur manuellen Löschung des Accounts) oder ist während des Studiums mit den Zugangsdaten von PH-Online möglich. Die Lernplattform unterstützt die Lehre - Bereitstellen von Lernmaterialien - Abgaberäume für Aufgaben, die für die Lehrveranstaltung zu erledigen sind http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 17
- E-Learning, Blended Learning, online Lernsettings, Workloads - Kommunikation in Foren, Chats und e-Lectures - Kollaboratives Arbeiten - Einbinden von externen Tools, Anwendungen und Lernsettings Wesentliche Regeln und Informationen zur Nutzung der Lernplattform (Policy für die Benutzung der E-Learning-Services der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und Datenschutzerklärung) befinden sich auf der Startseite: http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/ Administration und Kontakt in in Prof DI Gertrude Daurach, Raum 504, Tel. 01/8772266 DW 621630 gertrude.daurach@agrarumweltpaedagogik.ac.at 1.6. e-Portfolio Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik stellt die e-Portfolio – Software Mahara in Kooperation mit der PH NÖ für Lehrende und Studierende zur Verfügung. Das Führen eines e-Portfolios ist zur Begleitung der Praktika verpflichtend. Weitere e-Portfolios können zusätzlich als Lernbegleitung und Leistungsnachweis in allen Lehrveranstaltungen oder Modulen verlangt werden. Die Registrierung und Anlage eines Benutzerkontos auf Mahara erfolgt automatisch mit der Registrierung auf der Lernplattform http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/ Mahara kann danach von der Startseite der Lernplattform aus direkt aufgerufen werden. Eine Registrierung auf Mahara ist auch auf der Seite www.sammelmappe.at ohne Account auf der Lernplattform der Hochschule möglich. Dieses Vorgehen bedeutet allerdings einen Umweg und wird nicht empfohlen. Der Account auf Mahara existiert je nach gewähltem Anmeldeverfahren entweder auf Dauer des Accounts auf der Lernplattform oder im Falle einer manuellen Anmeldung bis zur manuellen Löschung. Ein e-Portfolio auf Mahara unterstützt und begleitet den Lernweg - Profil und persönlicher Background - zu erreichende Ziele und Kompetenzen - Sammlung bester oder wichtigster Arbeiten - Einbinden von externen Tools und Informationen - Lerntagebuch, Blog - Reflexionen und Selbstevaluierungen - Feedback Administration und Kontakt in in Prof DI Gertrude Daurach, Raum 504, Tel. 01/8772266 DW 621630 gertrude.daurach@agrarumweltpaedagogik.ac.at http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 18
1.7. Prüfungsordnung Die Prüfungsordnung ist Teil des jeweiligen Curriculums. Die Curricula sind auf der Website der Hochschule unter dem Link http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/mitteilungsblatt- verordnungen/index.html unter Punkt 4 veröffentlicht. Die Prüfungsordnung wird im Laufe des Studienjahres an die Novellierung des Hochschulgesetzes (BGBl.I Nr 129/217) angepasst. Sie enthält u.a. die Regelungen bzw. Hinweise zu nachstehenden Punkten - Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten - Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren: Ergänzend zu den Bestimmungen in der Prüfungsordnung sind unter Punkt 1.3.3 (S. 9ff) nähere Hinweise zur Prüfungsanmeldung angeführt. - Generelle Beurteilungskriterien, Beurteilung von Modulen und Lehrveranstaltungen, Beurteilung der schul- und der beratungspraktischen Studien - Prüfungswiederholungen - Bachelorarbeit Ausgewählte Aspekte der Prüfungsordnung und besondere Hinweise Beachten Sie, dass - für Seminare und Übungen eine Anwesenheit von 70-80 % gefordert ist und bei Nichterreichen dieses Wertes die Lehrveranstaltung erneut inskribiert und besucht werden muss - für Schul- und beratungspraktische Studien eine 100 %-Anwesenheit gefordert ist - für Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht besteht - außerhalb des Präsenzunterrichts entsprechend der vorgesehenen ECTS Lern-, Recherchier- und sonstige Aufgaben zu leisten sind (Workload) - alle Fehlstunden - unabhängig vom Anlass (Krankheit, Unfall, Todesfall) - gezählt werden - je Lehrveranstaltung drei Prüfungstermine angeboten werden. Wenn diese nicht wahrgenommen werden, stehen die Prüfungstermine im nächsten Studienjahr (eventuell LVen mit anderen Vortragenden und anderen Inhalten) zur Verfügung Ergänzende Informationen siehe Punkt 1.3.3. 1.8. Feedbackkultur und Lehrveranstaltungsevaluierung Gemäß Hochschulgesetz sind Lehrveranstaltungen durch Studierende zu evaluieren. Die Studierenden sind aufgefordert, - die Lehrveranstaltungen jeweils am Ende des Semester, - das Studium während und/oder am Ende der Ausbildung und - das Studium drei Jahre nach der Ausbildung zu evaluieren. Die Evaluierung erfolgt über PH-Online. Mit dem Studienjahr 2017/18 wird das Evaluierungssystem umgestellt. Einerseits kommt ein neuer Fragebogen zum Einsatz, andererseits erfolgt die Evaluierung in Zukunft nach Modulen. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 19
Die Studierenden sind aufgefordert, dieses Angebot der Evaluierung zu nutzen um sich: - im Feedback geben zu üben, - genügend Daten für abgesicherte Ergebnisse zu liefern - und zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre beizutragen. Die Lehrenden sind lt. Hochschulgesetz aufgefordert, zu den Rückmeldungen Stellung zu nehmen (z.B. in einer Lehrveranstaltung oder über PH-Online). Ergänzend dazu können Lehrende in ihrem Unterricht weitere Maßnahmen zur Evaluierung ihrer Lehrveranstaltungen einsetzen. 1.9. Wichtige Termine im Studienjahr In jedem Studienjahr wird ein Studienkalender erstellt, der die wesentlichen terminlichen Eckpunkte des Studiums enthält und auf der Website veröffentlicht wird: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 20
II. Studiensekretariat 2.1. Übersicht relevanter Anträge/Formulare Antrag/Gesetzliche Basis Antragstellung Fristen Beratung Bearbeitung/Sekretariat AP: IL Dipl.-Päd. Dipl.-HLFL-Ing. Walter Anrechnung von Studienleistungen AUP60, AP 60: Frau Oberbauer In PH-online laufend Haselberger, MEd MA § 56 HG AP/UP 240, AP/UP 180: Frau Mainz UP: VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC Schule: AUP60, AP 60: Frau Oberbauer AP 60, AUP 60, UP180: Mag. Salzmann-Schojer AP/UP 240, AP/UP 180: Frau Mainz AP 180, AP 240 : Ing. Karpf MSc Anrechnung beruflicher UP240: Prof. Wagner Erfahrungen/Praktikumsanrechung Mit Anrechnungsformular laufend Beratung: § 56 HG AP: DI Kaipel UP: DI Steininger Berufspraxis: DI Böhm BEd DI Böhm BEd Auslandsstudium Antragsformular 1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt Mag. Kralicek Frau Melchior Auslandspraktikum/ Antragsformular 1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt Mag. Kralicek Frau Melchior Forschungspraktikum Studienprogrammleitung AUP60: Mag. Salzmann-Schojer Beurlaubung/§ 58 HG Formloses Schreiben mit Begründung laufend Frau Wurzinger AP180, 240: Ing. Karpf MSc UP180, 240: DI Vogl BEd http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 21
VR Dipl.Päd. DI Hainfellner CMC VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC AUP 60: Frau Oberbauer Themeneinreichung/Bachelorarbeit Antragsformular Lt. aktuellem Terminkalender Alle BA-Betreuer/innen AP/UP 180/240: Frau Mainz Formloses schriftliches Ansuchen an Bis spätestens 8 Wochen vor dem Themenänderung/Bachelorarbeit BA-Betreuer/in VR Dipl.Päd. DI Hainfellner COC Vizerektorat Abgabetermin Themeneinreichung/Masterthese Antragsformular Lt. Studienprogramm DI Hager/DI Steininger Studienberechtigungsprüfung § 51 HG Ansuchen zur Zulassung bis zum Ende der STEOP VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC Frau Wurzinger AUP60: Mag. Salzmann-Schojer Formloses schriftliches Ansuchen an die Bis spätestens 60 ECTS/ AP180, 240: Ing. Karpf MSc Wechsel des Studienfachs Frau Wurzinger jeweilige Studienprogrammleitung 2. Semester UP180, 240: DI Vogl BEd VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC Abmeldung vom Studium Formlos schriftlich an den Rektor ---- ---- Frau Wurzinger Studienbestätigung (zur Vorlage bei Formlos schriftlich ---- ---- Frau Wurzinger oder Frau Melchior dem Finanzamt) Semesterticket PH-online Ab entrichtetem ÖH-Beitrag möglich ----- ----- http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 22
III. Infoportal für Studierende Informationen hierfür sind bitte bei Herrn Michael Gruber, BEd. einzuholen. oeh@agrarumweltpaedagogik.ac.at michael.gruber@agrarumweltpaedagogik.ac.at http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 23
IV. Service- und Beratungsangebote 4.1. E-Mail Account für Studierende der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Der E-Mailaccount ist die offizielle Emailadresse der Hochschule. Dieser Account wird automatisch angelegt, der Zugang erfolgt über https://portal.office.com mit den Daten von PH-Online (ph-onlineusername@agrarumweltpaedagogik.ac.at). Bitte beachten Sie, dass es sich um den Usernamen und nicht die Emailadresse zur Anmeldung handelt. Dieser Account kann an eine private Adresse weitergeleitet werden, es wird von Seiten der Hochschule aber immer die Hochschuladresse zur Kommunikation verwendet. Die Hochschuladresse ermöglicht auch die Nutzung von Microsoft Office in verschiedenen Versionen auf bis zu 5 Geräten. Kontakt EDV-Abteilung, (Raum 305, DW 621645) sysadmin@agrarumweltpaedagogik.ac.at 4.2. Studienberatung Agrarpädagogik AP 180 und AP240 Klaus Karpf klaus.karpf@agrarumweltpaedagogik.ac.at Tel. 01/8772266 DW 621666 Agrar- Umweltpädagogik AUP 60 Katharina Salzmann-Schojer katharina.salzmann@agrarumweltpaedagogik.ac.at Tel. 01/8772266 DW 621637 Umweltpädagogik UP 240 Isabell Vogl isabell.vogl@agrarumweltpaedagogik.ac.at Tel. 01/8772266 DW 621668 Die aktuellen Sprechstundentermine sind auf der Website unter Team abrufbar: http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/ueber-uns/team/lehrendes- personal/index.html http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 24
4.3. Studienberechtigungsprüfung Sofern Sie keine den Zulassungsbestimmungen entsprechende Reifeprüfung nachweisen können, ist eine Reifeprüfung bzw. Ergänzungsprüfung zur Studienberechtigung (SBP) abzulegen. Während der Prüfungsvorbereitung zur SBP kann als außerordentliche/r Hörer/in das Studium aufgenommen werden. Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung ist bis zur Erreichung von 120 ECTS zu erbringen. Die Studienberechtigungsprüfung setzt sich aus fünf Teilprüfungen zusammen: - Deutsch, lebende Fremdsprache, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen , Biologie und - einem Wahlfach aus dem Wahlfachkatalog der Agrar- bzw. Umweltpädagogik. Antragsberatung und Genehmigung Vizerektorin DIin Elisabeth Hainfellner CMC, Raum 201, Tel. 01/8772266 DW 621622 elisabeth.hainfellner@agrarumweltpaedagogik.ac.at Antragsbearbeitung im Sekretariat/Büro des Rektorats bei Frau Bettina Wurzinger, Raum 204, Tel. 01/8772266 DW 621634 bettina.wurzinger@agrarumweltpaedagogik.ac.at Antragsformulare und Anleitung http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/bachelorstudium-agrarpaedagogik/nach- reifepruefung.html#studienberechtigung http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/cms/upload/pdf/Studienberechtigungspruefung_Umwelt _InfoblattNEU.pdf 4.4. Pädagogisch-praktische Studien 4.4.1. Beratungspraktische Studien Die beratungspraktische Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums, da sie den Studierenden ermöglicht, Erfahrungen in Beratung und Erwachsenenbildung zu sammeln. Zielsetzung - Einblick gewinnen in die vielseitigen Aufgabenbereiche des Beratungsbereichs. - Kennen lernen der fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen, die der Beratungsberuf mit sich bringt. - Üben des eigenen Beratungsverhaltens/Beratungshandelns durch selbstständige Durchführung von (Teil)Aufgaben. - Reflexion des eigenen Verhaltens und der eigenen Tätigkeiten durch Gespräche mit Beratungspersonen, Festhalten der Erfahrungen und Auseinandersetzung mit den Kompetenzen. Kosten Die für die Fahrt zum Praxisplatz bzw. für die Nächtigung am Praktikumsort anfallenden Kosten sind von den Studierenden selbst zu tragen. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 25
Praxisorte Bei der praktischen Umsetzung wird im Agrarbereich mit den österreichischen Landwirtschafts- kammern zusammengearbeitet, welche die Praxisplätze zur Verfügung stellen und die Betreuung der Studierenden leisten. Praktika können in allen neun Landeslandwirtschaftskammern entweder in der Zentrale oder in den Bezirksbauernkammern/Außenstellen gemacht werden. Umweltpädagogische Beratungspraktika finden bei privaten BeraterInnen, Landwirtschaftskammer, NGO’s, Regionalbüros oder in Schutzgebieten statt. Es besteht auch die Möglichkeit, Praktika im Ausland zu absolvieren. Organisation und Informationen Die Organisation der Beratungspraxisplätze erfolgt über die Hochschule im Rahmen der Lehrveranstaltung “Beratungspraktische Studien”. Weiters erfolgt im Zuge der Lehrveranstaltung eine Einführung in die Aufgabenstellungen und Anforderungen der Beratungspraxis. Anrechnungen Ansuchen auf (Teil)Anrechnungen können mit dem entsprechenden Formblatt eingebracht werden. Dem Ansuchen sind entsprechende Bestätigungen der Dienstgeber beizulegen, wobei die Bestätigungen mindestens folgende Punkte enthalten müssen: - Dauer des Beschäftigungsverhältnisses - Ausmaß der Beschäftigung - Tätigkeitsbereich/Aufgabenbereich 4.4.2. Schul- und internatspraktische Studien Im Rahmen der Schulpraxis erfassen die Studierenden die vielfältigen Dimensionen des Lehrberufs und üben sich in der Lehrer/innenrolle. Am Beginn der Praxis steht eine Hospitations- und Beobachtungsphase, welcher eine Planungs-, Teamteaching- und Lehrtrainingsphase anschließt. Die Schulpraktika werden an berufsbildenden mittleren und höheren Partnerschulen absolviert. Die Betreuung und Beratung erfolgt durch Betreuungslehrer/innen vor Ort. Organisation und Information Im Rahmen der begleitenden Lehrverantsaltungen zu den Praktika erfolgt eine umfangreiche Information durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in über organisatorische Abläufe, Zielsetzungen und Aufgabenstellungen zur Schulpraxis. Die Wahl der jeweiligen Praxisschule trifft die/der Studierende, die Hochschule organisiert die Praktika und informiert die Praxisschulen. Anrechnungen Studierende, die bereits in pädagogischen Handlungsfeldern tätig waren, können mit dem dafür vorgesehenen Formblatt einen Antrag auf Anrechnung der Schulpraxis oder Teilen der Praxis stellen. Dem Antrag sind die Bestätigungen des/der Dienstgebers/Dienstgeber über die bereits absolvierten Tätigkeiten beizulegen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der bereits ausgeübten Aufgaben. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 26
4.4.3. Bildungsmanagement und Erwachsenenbildung Der Praktikumsbereich Erwachsenenbildung und Bildungsmanagement umfasst 8 ECTS. Im Rahmen der Praktika entwickeln und reflektieren die Studierenden Bildungsmarketingkonzepte. Sie erstellen marktkonforme Bildungsprodukte und führen diese durch. Außerdem initiieren, gestalten und begleiten sie Prozesse im Regionalmanagement. Organisation und Information Im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika erfolgt eine umfangreiche Information durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in über organisatorische Abläufe, Zielsetzungen und Aufgabenstellungen zum Praktikum. Die Organisation der Praktika erfolgt über die Hochschule im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung. Weiters erfolgt im Zuge der Lehrveranstaltung eine Einführung in die Aufgabenstellungen und Anforderungen im Bereich der Erwachsenenbildung und dem Bildungsmanagement. Anrechnungen Studierende, die bereits in pädagogischen Handlungsfeldern tätig waren, können mit dem dafür vorgesehenen Formblatt einen Antrag auf Anrechnung des Praktikum oder Teilen des Praktikums stellen. Dem Antrag sind die Bestätigungen des/der Dienstgebers/Dienstgeber über die bereits absolvierten Tätigkeiten beizulegen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der bereits ausgeübten Aufgaben. 4.5. Bachelorarbeiten Im Zuge des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit zu verfassen, die eine eigenständige Beschäftigung mit einer berufsfeldbezogenen Fragestellung darstellt. Nähere Informationen erhalten Sie in den hierfür vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Rahmen Ihres Curriculums (AUP 60 im 2. Semester und AP/UP 240 im 5. Semester) 4.6. Erreichbarkeit der Dozierenden Die Sprechstunden der Dozierenden sind auf der Website unter folgendem Link http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/ueber-uns/team/lehrendes- personal/index.html abrufbar. 4.7. WLAN/PC - Zugang und Lehrveranstaltungsaufzeichnungen WLAN Zugang Studierende können über das WLAN HAUP-Studenten einsteigen. Dieser Zugang ist unverschlüsselt, erfordert aber die Eingabe von Benutzername und Passwort (eventuell ist eine Warnung bezüglich einer nicht vertrauenswürdigen Verbindung zu bestätigen, eine ausführlichere Anleitung ist verfügbar): Benutzername: PH-Online Username Kennwort: Kennwort von PH Online http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 27
PC Zugang Die Studierenden können die PC`s in den Gängen, der Bibliothek oder im EDV Raum nutzen. Der Zugang erfolgt mit den PH-Onlinezugangsdaten. Technische Medien der Seminarräume und Hörsäle Technische Anleitungen der Seminarräume und Hörsäle können unter http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/course/view.php?id=332 abgerufen werden. Lehrveranstaltungsaufzeichnung, Vortragsaufzeichungen Die Medientechnik in SR 5, SR 6 und HS 3bc ermöglicht die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen. Diese werden nach Ankündigung der Lehrenden in Kursen der Lernplattform veröffentlicht. Ausgewählte Vorträge sind auf der Web-Plattform www.agrar-umwelt-tv.at veröffentlicht. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 28
V. International Office 5.1. Studierendenmobilität Warum ins Ausland? Ein Studienaufenthalt im Ausland bringt nicht nur zusätzliche sprachliche und fachliche Kenntnisse, es erweitert auch ganz allgemein den Horizont und verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Jedoch darf neben der Erweiterung von Sprachkenntnissen, Fachwissen, Qualifikation, beruflicher Chancen etc. eines nicht vergessen werden: Das Ganze macht auch Spaß! Die Hochschule pflegt Kontakte zu vielen der unten erwähnten Einrichtungen. Weiters können Studierende nach ihrer Recherche über die Vergleichbarkeit der im EU-Ausland angebotenen Studienprogramme selbst Vorschläge für einen Studienort machen. Danach könnte durch das EU- Büro der Hochschule ein bilateraler ERASMUS + Kooperationsvertrag abgeschlossen werden. Die Möglichkeiten einer solchen Kooperation können zum Beispiel sein: - Erasmus+ Studienaufenthalt und/oder Erasmus+ Praktikumsaufenthalt mit Erasmus- Förderung (ab dem 3. Semester) - Anfertigung von Projekt- und Abschlussarbeiten Teilnahmebedingungen – wer kann gefördert werden? Gefördert werden können Sie als Studierende/r der HAUP, wenn Sie in einem Studiengang mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses immatrikuliert sind und einen studienrelevanten Praktikumsaufent¬halt im europäischen Ausland planen. Hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit gibt es keinerlei Ein¬schränkungen. - Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- und/oder Landessprache sowie über einen - ausreichenden, im Ausland gültigen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht- versicherung) verfügen. - Sie erhalten keine zusätzliche Förderung Ihres Praktikumsaufenthaltes aus sonstigen EU- Mitteln.Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Förderung im Rahmen des ERASMUS- Programms ist wie folgt erlaubt: - neue Studiengänge (Bachelor – Master): pro Studienabschnitt jeweils insgesamt 12 Monate für Studium UND/ODER Praktikum. Dies entspricht maximal 2 x 12 = 24 Monaten. Mit Start der neuen Programmgeneration können sich auch Graduierte (Absolventen) um Förderung ihres Auslandspraktikums bewerben, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - die Bewerbung um Förderung erfolgt innerhalb des letzten Studienjahres - das Praktikum wird innerhalb des ersten Jahres nach Beendigung des entsprechenden Studienabschnittes durchgeführt und beendet - die maximale ERASMUS-Förderdauer (s.o.) wurde im vorangegangenen Studienabschnitt noch nicht erreicht Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden Praktika von Graduierten nachrangig gefördert. http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 29
Kontakt Prof. Mag.a Beate Kralicek, Raum 204, Tel. 01/8772266 DW 621652 beate.kralicek@agrarumweltpaedagogik.ac.at 5.2. Kooperationspartner Partnereinrichtungen in der EU im Rahmen des Erasmus+ - Programms sind unter anderen (siehe auch : http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/auslandsstudium/fuer-studierende-der- hochschule/index.html) Humboldt Universität Berlin Fachdidaktik Agrar- und Deutsch http://www.agrar.hu-berlin.de Gartenbauwissenschaften Universität Rostock Bildung und Deutsch http://www.weiterbildung.uni- Nachhaltigkeit, rostock.de/master- Biologie studiengaenge/umwelt-bildung/ Fachhochschule Bingen Renewable Resources Englisch http://www.fh- Study Semester bingen.de/studium/internationa les-studium.html Zürich, Wädenswil Umweltingenieurwesen Deutsch http://www.zhaw.ch/de/zhaw/s Zürcher Hochschule für Lebensmitteltechnologie tudium.html Angewandte Wissenschaften Alcalá Universität Madrid Umweltwissenschaften Spanisch https://portal.uah.es/portal/pag e/portal/portal_internacional Czech University of Applied Agrarpädagogik Tschechisch http://www.ivp.czu.cz/en/?r=29 Sciences in Prag 92 NYUGAT - MAGYARORSZÁGI Kindergartenpädagogik Englisch/ http://www.bpk.nyme.hu/index EGYETEM BENEDEK ELEK Ungarisch .php?id=23410&L=5&id=23410 PEDAGÓGIAI KAR http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 30
VI. Hochschulische Einrichtungen 6.1. Anfahrt und Lageplan Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, Wien Angermayergasse 1 1130 Wien Österreich Telefon: +43/1/877 22 66-0 Fax: +43/1/ 877 23 61 Email: info@agrarumweltpaedagogik.ac.at Facebook: https://www.facebook.com/Hochschule1130 Twitter: https://twitter.com/Hochschule1130 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/kontakt-lageplan/index.html http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 31
6.2. Raumplan http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 32
6.3. Parkmöglichkeiten, Busverbindungen http://www.wienerlinien.at/eportal2/ Busfahrpläne sind als Aushänge an der Hochschule einzusehen. Abstellordnung für PKW und Fahrräder Auf den Parkplätzen der Hochschule gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Rektor entscheidet über die Berechtigung der Nutzung der Parkplätze nach folgenden Maßstäben: - Die Nutzung der Parkplätze außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ist nach Maßgabe der Möglichkeiten gegen gesonderten Widerruf auf eigene Gefahr zulässig. - Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Parkplatzes. Das Recht zur Nutzung der Parkplätze kann jederzeit widerrufen werden. - Es gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. - Die Hochschule ist nicht zur Bewachung der abgestellten Fahrzeuge verpflichtet. Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Das Rektorat ist berechtigt, für Zwecke der Nutzung der Parkplätze, insbesondere zur Frage der Gebührenpflicht, weitgehende Benutzungsregelungen nach Anhörung der Vertretungen der Studierenden und des Lehrpersonals unter Berücksichtigung der budgetären Anforderungen gesondert zu treffen und diese kundzumachen. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Es gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Die Hochschule ist nicht zur Bewachung der abgestellten Fahrräder verpflichtet. Die Nutzung der Fahrradabstellflächen erfolgt auf eigene Gefahr. 6.4. Bibliothek Die Bibliothek der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist eine auf die Bedürfnisse der Ausbildung ausgerichtete Studienbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 11.000 Fachbüchern und 100 Fachzeitschriften. Der Benutzerkreis ist auf Studierende und Lehrende der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und MitarbeiterInnen des BMLFUW sowie dessen angeschlossene Institutionen beschränkt. Recherche Der Online-Katalog der Bibliothek (OPAC) (nur Recherche, keine Ausleihe bzw. kein Zugriff auf Benutzerkonten, aber mit Vormerkfunktion) ist von jedem PC, Tablet, Smartphone, etc. mit Internetzugang benutzbar: http://bmlf1.dabis.org/PSI/xSearch.psi&sessid=---&pool=PADW Hilfestellung zur Benützung des OPACs der Bibliothek finden Sie in diesem Leitfaden, der speziell auf die Abfrage von Bachelorarbeiten abzielt, aber auch allgemein die Abfrage und weitere Verarbeitung der Ergebnisse behandelt. Öffnungszeiten Die Bibliothek ist während des Studienjahrs generell Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 – 15.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 - 16.00 (durchgehend, im Juli, August 8-15) geöffnet. Untenstehend http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html 33
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