Studierendenkompass Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Studieren an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Hochschule für ...

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Studierendenkompass Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Studieren an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Hochschule für ...
Studierendenkompass
Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik
Studienjahr 2017/2018
                                       Name: ___________________

Studieren an der Hochschule für Agrar- und
Umweltpädagogik
Studierendenkompass Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Studieren an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik - Hochschule für ...
Inhalt
Vorwort/Editorial ............................................................................................................. 4
I.      Das Studium im Überblick – Studienaufbau ................................................................ 5
      1.1.    Studienbeginn.......................................................................................................................... 5
      1.2.    Studieneingangs- und Orientierungsphase ............................................................................. 6
      1.3.    PH-Online................................................................................................................................. 6
        1.3.1.   Registrierung und erste Schritte ....................................................................................................... 7
        1.3.2.   Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ................................................................................................. 8
        1.3.3.   An-/Abmeldung zur Prüfungen bzw. Abgabeterminen - Prüfungsmanagement .............................. 9
        1.3.4.   Anrechnungen von Studien (bzw. Teilen von Studien) und Praktika .............................................. 12
      1.4.    Ergänzende Studienangebote für Studierende ..................................................................... 14
        1.4.1.   Seminare und Veranstaltungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung der Hochschule ........... 14
        1.4.2.   Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten ............................................................................................. 14
        1.4.3.   Außerordentliche Lehrbefähigung Religion an berufsbildenden mittleren Schulen ....................... 15
        1.4.4.   Helferschein Schwimmen ................................................................................................................ 15
        1.4.5.   Retterschein Schwimmen................................................................................................................ 15
        1.4.6.   Begleitskilehrerausbildung Skilauf, Snowboard, Langlauf ............................................................... 16
        1.4.7.   Erste Hilfe ........................................................................................................................................ 17
      1.5.    Lernplattform ........................................................................................................................ 17
      1.6.    e-Portfolio.............................................................................................................................. 18
      1.7.    Prüfungsordnung ................................................................................................................... 19
      1.8.    Feedbackkultur und Lehrveranstaltungsevaluierung ............................................................ 19
      1.9.    Wichtige Termine im Studienjahr.......................................................................................... 20
II.     Studiensekretariat ................................................................................................... 21
      2.1.    Übersicht relevanter Anträge/Formulare ............................................................................. 21
III. Infoportal für Studierende ....................................................................................... 23
IV. Service- und Beratungsangebote .............................................................................. 24
      4.1.    E-Mail Account für Studierende der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ............ 24
      4.2.    Studienberatung .................................................................................................................... 24
      4.3.    Studienberechtigungsprüfung ............................................................................................... 25
      4.4.    Pädagogisch-praktische Studien............................................................................................ 25
        4.4.1.   Beratungspraktische Studien .......................................................................................................... 25
        4.4.2.   Schul- und internatspraktische Studien .......................................................................................... 26
        4.4.3.   Bildungsmanagement und Erwachsenenbildung ............................................................................ 27
      4.5.    Bachelorarbeiten ................................................................................................................... 27
      4.6.    Erreichbarkeit der Dozierenden ............................................................................................ 27
      4.7.    WLAN/PC - Zugang und Lehrveranstaltungsaufzeichnungen................................................ 27
V. International Office .................................................................................................. 29
      5.1.    Studierendenmobilität .......................................................................................................... 29
      5.2.    Kooperationspartner ............................................................................................................. 30
VI. Hochschulische Einrichtungen .................................................................................. 31
      6.1.    Anfahrt und Lageplan ............................................................................................................ 31
      6.2.    Raumplan............................................................................................................................... 32
      6.3.    Parkmöglichkeiten, Busverbindungen ................................................................................... 33
      6.4.    Bibliothek............................................................................................................................... 33

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6.5.       Druck- und Kopierservice ...................................................................................................... 34
   6.6.       Mensa .................................................................................................................................... 34
   6.7.       Barrierefreiheit ...................................................................................................................... 34
   6.8.       Aufenthalts- und Arbeitsräume für Studierende .................................................................. 35
   6.9.       Räumlichkeiten der ÖH ......................................................................................................... 36
VII. Studentisches Engagement ...................................................................................... 37
   7.1.       Beratung in studentischen Anliegen ..................................................................................... 37
   7.2.       Partizipation in der Studierendenvertretung ........................................................................ 37
VIII. Hochschule und Nachhaltigkeit ................................................................................ 38
   8.1.       Umweltzeichen ...................................................................................................................... 38
   8.2.       Nachhaltigkeitsbericht........................................................................................................... 38
   8.3.       Audit „hochschuleundfamilie“ .............................................................................................. 39
Anhänge ......................................................................................................................... 40
   Leitfäden PH-Online .......................................................................................................................... 40
   Erste Schritte in PH-Online ................................................................................................................ 40
   Studienstatus ..................................................................................................................................... 43
   Anerkennung/Anrechnung & Zeugnisnachtrag................................................................................. 48
   Antrag auf Anrechnung von Studien ................................................................................................. 49
   Zeugnisnachtrag ................................................................................................................................ 54
   Evaluierung ........................................................................................................................................ 56
   Berufspraxis ....................................................................................................................................... 57

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Vorwort/Editorial

Sehr geehrte Studierende!
Sehr geehrter Studierender!

Ein Hochschulstudium erfordert nicht nur das intensive Auseinandersetzen mit Inhalten und
Kompetenzen während der Lehrveranstaltungen, sondern auch das Bewältigen von
organisatorischen und formalen Anforderungen. Selbst an einer relativ kleinen Hochschule kann dies
für Studierende zu einer Herausforderung werden. Damit Sie in dieser Aufgabe unterstützt werden,
ist der Studierendenkompass zusammengestellt worden.

Mit diesem Handbuch soll daher das Ziel erreicht werden, die wesentlichen formalen Aufgaben und
Rahmenbedingungen sowie die Abläufe an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik
zusammenzufassen.

Ich darf mich in diesem Zusammenhang bei allen an der Erstellung mitwirkenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Hochschule bedanken.

Ein erfolgreiches Studium an Ihrer Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik wünscht Ihnen

              Dr. Thomas Haase                               DIin Elisabeth Hainfellner
                    Rektor                                           Vizerektorin

                                                                            Wien, 2. Oktober 2017

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I.    Das Studium im Überblick – Studienaufbau

 1.1. Studienbeginn
Das Bachelorstudium AP und UP umfasst 240 Credits mit einer Regelstudiendauer von acht
Semestern. Nach dem zehnten Semester ist eine Studiengebühr zu entrichten (§69 Abs. 1 HG)
Das Bachelorstudium AUP als Ergänzung zu einem einschlägigen Studium umfasst 60 Credits mit
einer Regelstudiendauer von vier Semestern. Nach dem sechsten Semester ist eine Studiengebühr zu
entrichten. (§69 Abs. 1 HG)

Bei besonderen berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §58 Abs. 1 HG kann im Rektorat um
Beurlaubung angesucht werden.

Voraussetzung für die Bachelorstudien AP240, UP240 und AUP60 ist der Nachweis einer Berufspraxis.
Dazu finden Sie ausführliche Informationen im Anhang sowie auf der Lernplattform:
http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/course/index.php?categoryid=590
und der Homepage:
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/berufspraxis/ueberblick-
rahmenbedingungen/index.html

Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Ferienregelungen sind in der Hochschulzeitverordnung geregelt:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005
433
Hochschulspezifische Regelungen beschließt das Hochschulkollegium. Diese sind an der Amtstafel im
zweiten Stock des Hauptgebäudes veröffentlicht.
Für die Inskription ist die Einzahlung des ÖH- und des Unkostenbeitrages erforderlich. Der
Erlagschein wird den Studierenden des ersten Semesters für das Wintersemester mit der Aufnahme-
bestätigung von der Kanzlei auf dem Postweg zugestellt. Ab dem zweiten Semester erhalten die
Studierenden rechtzeitig vor dem Semesterwechsel eine diesbezügliche E-Mailaufforderung.
Den individuellen Stundenplan für das jeweilige Semester können die Studierenden auf PH-Online
abrufen, sobald sie sich für die Lehrveranstaltungen angemeldet haben.

Die Curricula sind auf der Homepage der Hochschule veröffentlicht:
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                           5
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1.2. Studieneingangs- und Orientierungsphase
Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst das erste Modul des ersten Semesters bei
AP/UP240 und einzelne Lehrveranstaltungen des 1. Moduls bei AUP60 und beginnt mit dem ersten
Tag des Bachelorstudiums. Sie dient der Orientierung im Studium und Berufsfeld, der Reflexion der
Studienwahl, der Reflexion und Auseinandersetzung mit den wesentlichen Anforderungen des
Studiums und des Berufs und der Förderung grundlegender Kompetenzen.
Ab dem ersten Tag gelten die Regelungen betreffend der Anwesenheit. Die diversen Arbeitsaufträge
sind für eine erfolgreiche Absolvierung zu den von den LV-Leitern/-Leiterinnen vorgegebenen
Terminen fristgerecht zu erfüllen. Der erfolgreiche Abschluss der Studieneingangsphase berechtigt
zum Weiterstudium.

 1.3. PH-Online
PH-Online ist ein Informationsmanagement, das allen Bediensteten, Vortragenden und Studierenden
der Hochschule unter https://www.ph-online.ac.at/ph-agrar/webnav.ini zur Verfügung steht.

Für eine reibungslose Zusammenarbeit ist auf die Aktualität der persönlichen Daten zu achten.

Bei bestehender Internetverbindung ist ein Einstieg in das Programm von überall möglich.

PH-Online wird allgemein von der TU Graz administriert. Es gibt die PH-Online Betreibergruppe, die
dem BMBF unterstellt ist und für die laufenden Änderungen und Verbesserungen des Systems an den
Pädagogischen Hochschulen zuständig ist.
Zusätzlich gibt es an jeder Hochschule AdministratorInnen, die bei Fragen Unterstützung anbieten
können.
Kontakt:

Dominik Fürntrath, BEd., Raum 205, Tel. 01/8772266 DW 621671
dominik.fuerntrath@agrarumweltpaedagogik.ac.at

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1.3.1. Registrierung und erste Schritte

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Startseite von PH-Online.
https://www.ph-online.ac.at/ph-agrar/webnav.ini

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1.3.2. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

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1.3.3. An-/Abmeldung zur Prüfungen bzw. Abgabeterminen - Prüfungsmanagement

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Ergänzende Informationen zur Umsetzung der Prüfungsordnung

 Informationen für Studierende

 Anmeldung zu/Abmeldung von einer Prüfung

       ®   Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den
           Prüfungen bzw. zu deren Wiederholungen anzumelden und im Falle der Verhinderung
           auch wieder rechtzeitig abzumelden.
       ®   Die Studierenden sind für die Anmeldung zur/Abmeldung von einer Prüfung SELBST
           verantwortlich!
       ®   Die An-/Abmeldung erfolgt über PH-online!
       ®   Die An-/Abmeldung für die dritte Prüfungswiederholung (= kommissionelle Prüfung)
           erfolgt beim/bei der jeweiligen LV-LeiterIn.

   -       Schriftliche und mündliche Modul- und Lehrveranstaltungsprüfungen (Prüfungstermin):
       o    An-/Abmeldeende ist in PH-online ersichtlich und von den Studierenden einzuhalten.
                    Z.B.: Prüfungstermin: 30. Juni --- An-/Abmeldung: 28. Juni, bis 24:00 Uhr
               o Erscheint der/die Studierende NICHT zur Prüfung, egal ob er/sie sich von diesem
                 Termin abgemeldet oder NICHT abgemeldet hat, erfolgt keine Beurteilung,
                 ebenso wird dieser Termin nicht auf die vier Prüfungstermine angerechnet.
               o Studierende die nicht zur Prüfung angemeldet sind, dürfen die Prüfung - auch
                 wenn Sie zum Prüfungstermin erscheinen – NICHT ablegen.

   -       Seminararbeiten, Portfolio, etc. (Abgabetermin):
       o    Für den Abgabetermin ist ebenfalls eine Anmeldung über PH-Online durch die/den
            Studierende/n notwendig.
               o Erfolgt seitens der Studierenden keine Abmeldung vom Abgabetermin und wird
                  (i.d.R. bei immanenten Prüfungscharakter) kein Leistungsnachweis vorgelegt,
                         so ist die Lehrveranstaltung negativ zu beurteilen und
                         es wird dieser Termin auf die maximale Zahl der Prüfungsantritte (vier)
                             angerechnet.
                o    Meldet sich der/die Studierende über PH-online ab, erfolgt keine Beurteilung.
               o Eine Beurteilung eines erbrachten (abgegebenen) Leistungsnachweises erfolgt
                 nur, wenn der/die Studierende zum Abgabetermin angemeldet war.

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Prüfungswiederholungen

 Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch „Nicht genügend“ oder „Ohne Erfolg
 teilgenommen“ stehen dem/der Studierenden insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die
 letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist, wenn die Prüfung in Form eines
 einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird.

    -   Wird die erforderliche Anwesenheit (siehe Curriculum) in einer Lehrveranstaltung nicht
        erfüllt, so ist ein Abschluss dieser LV ohnehin nicht möglich. Folglich ist diese LV neuerlich
        zu inskribieren. D.h., es muss die gesamte LV "wiederholt" werden, unabhängig vom
        Ausmaß der Anwesenheit beim Erstbesuch dieser LV.

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1.3.4. Anrechnungen von Studien (bzw. Teilen von Studien) und Praktika

Der Antrag auf Anrechnung von Studien bzw. Teilen von Studien muss ausschließlich über
PH-Online erfolgen. Eine Bearbeitung des Antrages ist nur dann möglich, wenn alle benötigten
Unterlagen eingereicht werden:
* “Anerkennungsdruckliste” (PDF-Dokument/PH-Online)
* Zeugnisse, Bestätigungen ... (Nachweis/e der erbrachten Leistungen)
* Beschreibung der erbrachten Leistung, aus der eindeutig der Inhalt und Umfang der
Studienleistungen hervorgeht.

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Der Antrag (= alle Antragsunterlagen s.o.) wird in schriftlicher Form (Ausdrucke) in der
Prüfungsverwaltung abgegeben:
Studierende der Studiengängen AP180, UP180, AP240, UP240: Abgabe bei Frau Claudia Mainz, Zi.206
Studierende der Studiengänge AP60, AUP60: Abgabe bei Frau Ulrike Oberbauer, Zi.205

Werden Anträge in elektronischer Form eingereicht, so ist aus administrativen Gründen darauf zu
achten, dass alle Antragsunterlagen gesammelt (= in einer Mail) übermittelt werden:
        Studierende der Studiengänge AP180, UP180, AP240, UP240:
        claudia.mainz@agrarumweltpaedagogik.ac.at
        Studierende der Studiengänge AP60, AUP60:
        ulrike.oberbauer@agrarumweltpaedagogik.ac.at

Anrechnung/Anerkennung von Praktika
(Schul- und Internatspraktika bzw. Beratungspraktika)
Eine Bearbeitung des Anrechnungsverfahrens von Schul- und/oder Beratungspraktika ist nur nach
Vorlage des vollständig ausgefüllten FORMULARS möglich!
                         FORMULAR bitte mit dem Programm WORD ausfüllen!

Ansuchen um Anerkennung von Schul- und Internatspraktika und/oder Beratungspraktika mit dem
Formular „ANSUCHEN UM ANRECHNUNG VON PRAKTIKA“:
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/cms/upload/pdf/2015/Studium/Ansuchen_Anrechnung_
Praktika_25August2015.docx

– SEITE 1 UND 2 (Schul- und Internatspraxis) BZW. SEITE 1 UND 3 (Beratungspraxis)

    -     Das Ansuchen ist möglichst in der Studieneingangsphase zu stellen, spätestens aber acht
          Wochen vor Beginn des Praktikums.
    -     Die Antragstellung ist mit dem dafür vorgesehenen Formular durchzuführen.
    -     Das Ansuchen einschließlich aller Beilagen (Praxis-Bestätigungen, ...) ist zur Studienberatung
          mitzubringen oder direkt bei der Sachbearbeiterin/beim Sachbearbeiter einzureichen.
    -     Es erfolgt keine Eintragung in PH-Online.
    -     Ca. vier bis sechs Wochen nach Einlangen des Ansuchens einschließlich aller Beilagen wird
          das Ergebnis per Bescheid zugestellt.

Beratung und Genehmigung:
   1. Antragsberatung für die Anrechnung von Studien (Teilen von Studien) und Genehmigung
       aller Anträge um Anrechnung:
            a. Agrarpädagogik: IL Prof. Dipl.-Päd. Dipl.-HLFL-Ing. Walter Haselberger, MEd, MA,
               Raum 214, DW 621663
            b. Umweltpädagogik: Prof. DIin Elisabeth Hainfellner CMC, Raum 201
   2. Antragsberatung/-bearbeitung für die Anrechnung von Praktika

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                             13
a. Beratungspraxis AP: Prof. DIin Liane Kaipel BEd., Raum 310, DW 621613
           b. Beratungspraxis UP: Prof. DIin Birgit Steininger, Nebengebäude Raum 503, DW
                621669
           c.   Schulpraxis AP180/AP240: Prof. Ing. Klaus Karpf, MSc BEd., Raum 303, DW 621666
           d.   Schulpraxis UP180: Prof. Mag.a Katharina Salzmann-Schojer, Raum 315, DW 621637
           e.   Schulpraxis UP240: Prof. Heidemarie Wagner, Raum 301, DW 621631
           f.   Schulpraxis AP60/AUP60: Prof. Mag.a Katharina Salzmann-Schojer, Raum 315, DW
                621637

 1.4. Ergänzende Studienangebote für Studierende
Den Studierenden stehen ergänzende Zusatzausbildungen zur Verfügung. Die Organisation dieser
Ausbildungen wird von der Hochschule unterstützt. Die so erworbenen Zertifikate sollen den
Studierenden den Berufseinstieg erleichtern und ihre beruflichen Möglichkeiten erweitern.

 1.4.1. Seminare und Veranstaltungen im Rahmen der Fort- und Weiterbildung der
        Hochschule

Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bietet über das Institut für Bildungs- und
Veranstaltungsmanagement, Fort- und Weiterbildung sowie internationale Hochschulkooperationen
ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsprogramm für LehrerInnen, BeraterInnen und Interessierte
an. Die Seminare können auch von den Studierenden ab dem 3. Semester und in Rücksprache mit
dem/r SeminarleiterIn besucht werden. Besonders zu empfehlen sind die von der Hochschule
organisierten Studientage sowie die Veranstaltungen im Rahmen von Treffpunkt:Hochschule. Infos zu
den aktuellen Seminaren finden sich auf unserer Website (Startseite und „Fort- und Weiterbildung“).

 1.4.2. Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten

AbsolventInnen der Umweltpädagogik können in einer kommissionellen Prüfung die Zertifizierung
zum/r Abfallbeauftragten absolvieren. Im Rahmen des Studium erwerben sie die notwendigen
Kompetenzen, die auch in der Ausbildung zum/r Abfallbeauftragten vermittelt werden. Die
rechtlichen Aspekte werden dann noch in einem eintägigen Seminar ergänzt. Dieses ist die
Voraussetzung um dann zur Prüfung antreten zu können. Das ergänzende Seminar und die Prüfung
werden von der Hochschule organisiert und mit dem Stundenplan abgestimmt.

Kontakt
Hochschul-Prof. Mag.a Dr.in Birgit Karre, Raum 207, Tel. 01/8772266 DW 621621
birgit.karre@agrarumweltpaedagogik.ac.at

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                       14
1.4.3. Außerordentliche Lehrbefähigung Religion an berufsbildenden mittleren Schulen

Diese Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der KPH Wien – Krems an der Hochschule in einzelnen
Modulen. Ein Informationsabend wird zu Studienbeginn angeboten.

Kontakt
Prof. Ing. Klaus Karpf, MSc BEd., Raum 303, Tel. 01/8772266 DW 621666
klaus.karpf@agrarumweltpaedagogik.ac.at

 1.4.4. Helferschein Schwimmen

Voraussetzungen
Um die Ausbildung zum/zur RettungshelferIn beginnen zu können müssen Sie bereits über folgendes
Können verfügen: 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten mit Brustbeinen in Rückenlage
ohne Verwendung der Arme.
Aufbauend auf den schwimmspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sekundarstufe I ist einer
der folgenden Bereiche im Sinne einer Schwerpunkbildung umzusetzen:
    -    Bewegen im Wasser unter dem Aspekt der Sicherheit
    -    Bewegen im Wasser unter den Aspekten Wohlbefinden und Gesundheit
    -    Bewegen im Wasser unter den Aspekten Spielen und Gestalten

Inhalt
    -    Erste Hilfe: Der/die Schüler/in kann zu einer Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen
         wesentlich beitragen.
    -    Selbstrettung: Der/die Schüler/in kann Möglichkeiten der Selbstrettung nennen und zeigen
    -    Fremdrettung: Der/die Schüler/in kann eine gleich schwere Person retten, transportieren
         und bergen.
    -    Springen: Der/die Schüler/in kann mit einem Paketsprung ins Wasser springen.

Dauer: Die Bestimmungen sehen eine Kursdauer von 16 Stunden pro Ausbildung vor.
Ort: Floridsdorferbad, Franklinstraße 21, 1210 Wien
Kosten: Die Kosten betragen € 65,- für Ausbildung, ÖWR Mitgliedschaft und zur Verfügungsstellung
benötigter Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Ausweis.

Kontakt
Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794
christian.zoidl@gmx.at

 1.4.5. Retterschein Schwimmen

Voraussetzungen
Um als RettungsschwimmerIn beginnen zu können, müssen Sie bereits über folgendes Können
verfügen: 30 Minuten Dauerschwimmen, davon 10 Minuten mit Brustbeinen in Rückenlage ohne
Verwendung der Arme.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                           15
Aufbauend auf den schwimmspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sekundarstufe I ist einer
der folgenden Bereiche im Sinne einer Schwerpunkbildung umzusetzen:
    -    Bewegen im Wasser unter dem Aspekt der Sicherheit
    -    Bewegen im Wasser unter den Aspekten Wohlbefinden und Gesundheit
    -    Bewegen im Wasser unter den Aspekten Spielen und Gestalten

Inhalt
    -    Erste Hilfe: Der/die Schüler/in kann zu einer Erste-Hilfe-Leistung bei Wasserunfällen
         wesentlich beitragen.
    -    Selbstrettung: Der/die Schüler/in kann Möglichkeiten der Selbstrettung nennen und zeigen
    -    Fremdrettung: Der/die Schüler/in kann eine gleich schwere Person retten, transportieren
         und bergen.
    -    Springen: Der/die Schüler/in kann mit einem Paketsprung ins Wasser springen.

Dauer: Die Bestimmungen sehen eine Kursdauer von 16 Stunden pro Ausbildung vor.
Ort: Floridsdorferbad, Franklinstraße 2, 1210 Wien
Kosten: Die Kosten betragen € 65,- für Ausbildung und zur Verfügungsstellung benötigter
Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Ausweis.

Kontakt
Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794
christian.zoidl@gmx.at

 1.4.6. Begleitskilehrerausbildung Skilauf, Snowboard, Langlauf

Voraussetzungen
Grundlegende sportartspezifische Kenntnisse der Wintersportarten.

Kompetenzen für SKILAUFEN/SNOWBOARDEN
    -    Kann die grundlegenden Techniken (Schussfahren, Bremsen, Kurven) beschreiben
    -    Kann die grundlegenden Techniken (Schussfahren, Bremsen, Kurven, Schwingen) vorzeigen
    -    Kann dem Gelände und dem Schnee angepasst sicher Ski fahren bzw. snowboarden
    -    Kann Aufstiegshilfen sicher benutzen
    -    Kann kleine Kunststücke zeigen

Kompetenzen für SKILANGLAUFEN:
    -    Kann die Technik (Skating, Klassisch) beschreiben
    -    Kann sich in einer Technik (Skating, Klassisch) fortbewegen
    -    Kann sich in Spielen und kleinen Wettkämpfen bewähren
    -    Kann über eine mittlere Distanz (Richtwert 20 Minuten) mit gleichmäßigem Tempo laufen

Dauer: 2 SSt., wird in Kursform 7 Tage abgehalten
Ort: Wird rechtzeitig den StudentInnen mitgeteilt

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                           16
Kosten: Die Kosten betragen ca. € 400,- für die Ausbildung und zur Verfügungsstellung benötigter
Übungsmaterialien während der Ausbildung, Unterlagen, sowie Zeugnisse.
Finanzielle Unterstützungen sind nach Rücksprache mit dem Sekretariat möglich.

Kontakt
Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794
christian.zoidl@gmx.at

 1.4.7. Erste Hilfe

Voraussetzungen
Grundlegenden spezifische Kenntnisse bei Erste Hilfe Maßnahmen.

Inhalte
    -     Alle Maßnahmen der Ersten Hilfe
    -     Unfallverhütung
    -     Grundlagen der Ersten Hilfe (Rettungskette, Notruf, Lagerungen,…)
    -     Regloser Notfallpatient (stabile Seitenlage, Wiederbelebung)
    -     Akute Notfälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutung,…)
    -     Wunden (Verbände, Verbrennungen,…)

Dauer: 16 Stunden
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden
Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 sowie als Nachweis für die
erfolgte Ausbildung im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer
Ort: Wird rechtzeitig den StudentInnen mitgeteilt.
Kosten: Die Kosten betragen ca. € 52,-.

Kontakt
Mag. Christian Zoidl, Tel. 0699/1958 3794
christian.zoidl@gmx.at

 1.5. Lernplattform
Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik stellt die Lernplattform
http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/ für Lehrende und Studierende zur Verfügung.
Die Registrierung und Anlage eines Benutzerkontos erfolgt mit einer privaten Adresse in Eigenregie
entsprechend den Anweisungen auf der Lernplattform beim ersten Aufruf (bis zur manuellen
Löschung des Accounts) oder ist während des Studiums mit den Zugangsdaten von PH-Online
möglich.

Die Lernplattform unterstützt die Lehre
    -     Bereitstellen von Lernmaterialien
    -     Abgaberäume für Aufgaben, die für die Lehrveranstaltung zu erledigen sind

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                            17
-    E-Learning, Blended Learning, online Lernsettings, Workloads
    -    Kommunikation in Foren, Chats und e-Lectures
    -    Kollaboratives Arbeiten
    -    Einbinden von externen Tools, Anwendungen und Lernsettings

Wesentliche Regeln und Informationen zur Nutzung der Lernplattform (Policy für die Benutzung der
E-Learning-Services der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und Datenschutzerklärung)
befinden sich auf der Startseite: http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/

Administration und Kontakt
    in   in
Prof DI Gertrude Daurach, Raum 504, Tel. 01/8772266 DW 621630
gertrude.daurach@agrarumweltpaedagogik.ac.at

 1.6. e-Portfolio
Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik stellt die e-Portfolio – Software Mahara in
Kooperation mit der PH NÖ für Lehrende und Studierende zur Verfügung.
Das Führen eines e-Portfolios ist zur Begleitung der Praktika verpflichtend. Weitere e-Portfolios
können zusätzlich als Lernbegleitung und Leistungsnachweis in allen Lehrveranstaltungen oder
Modulen verlangt werden.
Die Registrierung und Anlage eines Benutzerkontos auf Mahara erfolgt automatisch mit der
Registrierung auf der Lernplattform http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/
Mahara kann danach von der Startseite der Lernplattform aus direkt aufgerufen werden.
Eine Registrierung auf Mahara ist auch auf der Seite www.sammelmappe.at ohne Account auf der
Lernplattform der Hochschule möglich. Dieses Vorgehen bedeutet allerdings einen Umweg und wird
nicht empfohlen.
Der Account auf Mahara existiert je nach gewähltem Anmeldeverfahren entweder auf Dauer des
Accounts auf der Lernplattform oder im Falle einer manuellen Anmeldung bis zur manuellen
Löschung.

Ein e-Portfolio auf Mahara unterstützt und begleitet den Lernweg
    -    Profil und persönlicher Background
    -    zu erreichende Ziele und Kompetenzen
    -    Sammlung bester oder wichtigster Arbeiten
    -    Einbinden von externen Tools und Informationen
    -    Lerntagebuch, Blog
    -    Reflexionen und Selbstevaluierungen
    -    Feedback

Administration und Kontakt
    in   in
Prof DI Gertrude Daurach, Raum 504, Tel. 01/8772266 DW 621630
gertrude.daurach@agrarumweltpaedagogik.ac.at

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                           18
1.7. Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist Teil des jeweiligen Curriculums. Die Curricula sind auf der Website der
Hochschule unter dem Link http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/mitteilungsblatt-
verordnungen/index.html unter Punkt 4 veröffentlicht. Die Prüfungsordnung wird im Laufe des
Studienjahres an die Novellierung des Hochschulgesetzes (BGBl.I Nr 129/217) angepasst. Sie enthält
u.a. die Regelungen bzw. Hinweise zu nachstehenden Punkten
   -   Art und Umfang der Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten
   -   Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren: Ergänzend zu den Bestimmungen in der
       Prüfungsordnung sind unter Punkt 1.3.3 (S. 9ff) nähere Hinweise zur Prüfungsanmeldung
       angeführt.
   -   Generelle Beurteilungskriterien, Beurteilung von Modulen und Lehrveranstaltungen,
       Beurteilung der schul- und der beratungspraktischen Studien
   -   Prüfungswiederholungen
   -   Bachelorarbeit

Ausgewählte Aspekte der Prüfungsordnung und besondere Hinweise
Beachten Sie, dass
   -   für Seminare und Übungen eine Anwesenheit von 70-80 % gefordert ist und bei
       Nichterreichen dieses Wertes die Lehrveranstaltung erneut inskribiert und besucht werden
       muss
   -   für Schul- und beratungspraktische Studien eine 100 %-Anwesenheit gefordert ist
   -   für Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht besteht
   -   außerhalb des Präsenzunterrichts entsprechend der vorgesehenen ECTS Lern-, Recherchier-
       und sonstige Aufgaben zu leisten sind (Workload)
   -   alle Fehlstunden - unabhängig vom Anlass (Krankheit, Unfall, Todesfall) - gezählt werden
   -   je Lehrveranstaltung drei Prüfungstermine angeboten werden. Wenn diese nicht
       wahrgenommen werden, stehen die Prüfungstermine im nächsten Studienjahr (eventuell
       LVen mit anderen Vortragenden und anderen Inhalten) zur Verfügung

Ergänzende Informationen siehe Punkt 1.3.3.

 1.8. Feedbackkultur und Lehrveranstaltungsevaluierung
Gemäß Hochschulgesetz sind Lehrveranstaltungen durch Studierende zu evaluieren.
Die Studierenden sind aufgefordert,
   -   die Lehrveranstaltungen jeweils am Ende des Semester,
   -   das Studium während und/oder am Ende der Ausbildung und
   -   das Studium drei Jahre nach der Ausbildung zu evaluieren.

Die Evaluierung erfolgt über PH-Online.
Mit dem Studienjahr 2017/18 wird das Evaluierungssystem umgestellt. Einerseits kommt ein neuer
Fragebogen zum Einsatz, andererseits erfolgt die Evaluierung in Zukunft nach Modulen.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                        19
Die Studierenden sind aufgefordert, dieses Angebot der Evaluierung zu nutzen um sich:
   -   im Feedback geben zu üben,
   -   genügend Daten für abgesicherte Ergebnisse zu liefern
   -   und zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre beizutragen.

Die Lehrenden sind lt. Hochschulgesetz aufgefordert, zu den Rückmeldungen Stellung zu nehmen
(z.B. in einer Lehrveranstaltung oder über PH-Online).
Ergänzend dazu können Lehrende in ihrem Unterricht weitere Maßnahmen zur Evaluierung ihrer
Lehrveranstaltungen einsetzen.

 1.9. Wichtige Termine im Studienjahr
In jedem Studienjahr wird ein Studienkalender erstellt, der die wesentlichen terminlichen Eckpunkte
des Studiums enthält und auf der Website veröffentlicht wird:
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                        20
II.       Studiensekretariat

   2.1. Übersicht relevanter Anträge/Formulare

          Antrag/Gesetzliche Basis             Antragstellung                          Fristen                                  Beratung                    Bearbeitung/Sekretariat

                                                                                                                AP: IL Dipl.-Päd. Dipl.-HLFL-Ing. Walter
Anrechnung von Studienleistungen                                                                                                                           AUP60, AP 60: Frau Oberbauer
                                     In PH-online                         laufend                               Haselberger, MEd MA
§ 56 HG                                                                                                                                                    AP/UP 240, AP/UP 180: Frau Mainz
                                                                                                                UP: VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC

                                                                                                                Schule:
                                                                                                                                                           AUP60, AP 60: Frau Oberbauer
                                                                                                                AP 60, AUP 60, UP180: Mag.
                                                                                                                Salzmann-Schojer
                                                                                                                                                           AP/UP 240, AP/UP 180: Frau Mainz
                                                                                                                AP 180, AP 240 : Ing. Karpf MSc
Anrechnung beruflicher                                                                                          UP240: Prof. Wagner
Erfahrungen/Praktikumsanrechung      Mit Anrechnungsformular              laufend
                                                                                                                Beratung:
§ 56 HG
                                                                                                                AP: DI Kaipel
                                                                                                                UP: DI Steininger
                                                                                                                Berufspraxis:
                                                                                                                                                           DI Böhm BEd
                                                                                                                DI Böhm BEd

Auslandsstudium                      Antragsformular                      1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt   Mag. Kralicek                              Frau Melchior

Auslandspraktikum/
                                     Antragsformular                      1 Jahr vor dem geplanten Aufenthalt   Mag. Kralicek                              Frau Melchior
Forschungspraktikum

                                                                                                                Studienprogrammleitung
                                                                                                                AUP60: Mag. Salzmann-Schojer
Beurlaubung/§ 58 HG                  Formloses Schreiben mit Begründung   laufend                                                                          Frau Wurzinger
                                                                                                                AP180, 240: Ing. Karpf MSc
                                                                                                                UP180, 240: DI Vogl BEd

  http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                                                                                                               21
VR Dipl.Päd. DI Hainfellner CMC

                                                                                                                     VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC   AUP 60: Frau Oberbauer
Themeneinreichung/Bachelorarbeit      Antragsformular                           Lt. aktuellem Terminkalender
                                                                                                                     Alle BA-Betreuer/innen             AP/UP 180/240: Frau Mainz

                                      Formloses schriftliches Ansuchen an       Bis spätestens 8 Wochen vor dem
Themenänderung/Bachelorarbeit                                                                                        BA-Betreuer/in                     VR Dipl.Päd. DI Hainfellner COC
                                      Vizerektorat                              Abgabetermin

Themeneinreichung/Masterthese         Antragsformular                           Lt. Studienprogramm                  DI Hager/DI Steininger

Studienberechtigungsprüfung § 51 HG   Ansuchen zur Zulassung                    bis zum Ende der STEOP               VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC   Frau Wurzinger

                                                                                                                     AUP60: Mag. Salzmann-Schojer

                                      Formloses schriftliches Ansuchen an die   Bis spätestens 60 ECTS/              AP180, 240: Ing. Karpf MSc
Wechsel des Studienfachs                                                                                                                                Frau Wurzinger
                                      jeweilige Studienprogrammleitung          2. Semester                          UP180, 240: DI Vogl BEd
                                                                                                                     VR Dipl.Päd. DI Hainfellner, CMC

Abmeldung vom Studium                 Formlos schriftlich an den Rektor         ----                                 ----                               Frau Wurzinger

Studienbestätigung (zur Vorlage bei
                                      Formlos schriftlich                       ----                                 ----                               Frau Wurzinger oder Frau Melchior
dem Finanzamt)

Semesterticket                        PH-online                                 Ab entrichtetem ÖH-Beitrag möglich   -----                              -----

  http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                                                                                                               22
III.   Infoportal für Studierende
 Informationen hierfür sind bitte bei Herrn Michael Gruber, BEd. einzuholen.
 oeh@agrarumweltpaedagogik.ac.at
 michael.gruber@agrarumweltpaedagogik.ac.at

 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                     23
IV.     Service- und Beratungsangebote

  4.1. E-Mail Account für Studierende der Hochschule für Agrar- und
       Umweltpädagogik
 Der E-Mailaccount ist die offizielle Emailadresse der Hochschule. Dieser Account wird automatisch
 angelegt, der Zugang erfolgt über https://portal.office.com mit den Daten von PH-Online
 (ph-onlineusername@agrarumweltpaedagogik.ac.at). Bitte beachten Sie, dass es sich um den
 Usernamen und nicht die Emailadresse zur Anmeldung handelt. Dieser Account kann an eine private
 Adresse weitergeleitet werden, es wird von Seiten der Hochschule aber immer die
 Hochschuladresse zur Kommunikation verwendet.

 Die Hochschuladresse ermöglicht auch die Nutzung von Microsoft Office in verschiedenen Versionen
 auf bis zu 5 Geräten.

 Kontakt
 EDV-Abteilung, (Raum 305, DW 621645)
 sysadmin@agrarumweltpaedagogik.ac.at

  4.2. Studienberatung
 Agrarpädagogik AP 180 und AP240
 Klaus Karpf
 klaus.karpf@agrarumweltpaedagogik.ac.at
 Tel. 01/8772266 DW 621666

 Agrar- Umweltpädagogik AUP 60
 Katharina Salzmann-Schojer
 katharina.salzmann@agrarumweltpaedagogik.ac.at
 Tel. 01/8772266 DW 621637

 Umweltpädagogik UP 240
 Isabell Vogl
 isabell.vogl@agrarumweltpaedagogik.ac.at
 Tel. 01/8772266 DW 621668

 Die aktuellen Sprechstundentermine sind auf der Website unter Team abrufbar:
 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/ueber-uns/team/lehrendes-
 personal/index.html

 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                           24
4.3. Studienberechtigungsprüfung
Sofern Sie keine den Zulassungsbestimmungen entsprechende Reifeprüfung nachweisen können, ist
eine Reifeprüfung bzw. Ergänzungsprüfung zur Studienberechtigung (SBP) abzulegen. Während der
Prüfungsvorbereitung zur SBP kann als außerordentliche/r Hörer/in das Studium aufgenommen
werden. Der Nachweis über die erfolgreich abgelegte Studienberechtigungsprüfung ist bis zur
Erreichung von 120 ECTS zu erbringen. Die Studienberechtigungsprüfung setzt sich aus fünf
Teilprüfungen zusammen:
   -     Deutsch, lebende Fremdsprache, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen , Biologie und
   -     einem Wahlfach aus dem Wahlfachkatalog der Agrar- bzw. Umweltpädagogik.

Antragsberatung und Genehmigung
Vizerektorin DIin Elisabeth Hainfellner CMC, Raum 201, Tel. 01/8772266 DW 621622
elisabeth.hainfellner@agrarumweltpaedagogik.ac.at

Antragsbearbeitung
im Sekretariat/Büro des Rektorats bei Frau Bettina Wurzinger, Raum 204, Tel. 01/8772266 DW
621634
bettina.wurzinger@agrarumweltpaedagogik.ac.at

Antragsformulare und Anleitung
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/bachelorstudium-agrarpaedagogik/nach-
reifepruefung.html#studienberechtigung
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/cms/upload/pdf/Studienberechtigungspruefung_Umwelt
_InfoblattNEU.pdf

 4.4. Pädagogisch-praktische Studien

 4.4.1. Beratungspraktische Studien

Die beratungspraktische Ausbildung ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums, da sie den
Studierenden ermöglicht, Erfahrungen in Beratung und Erwachsenenbildung zu sammeln.

Zielsetzung
   -     Einblick gewinnen in die vielseitigen Aufgabenbereiche des Beratungsbereichs.
   -     Kennen lernen der fachlichen, physischen und psychischen Anforderungen, die der
         Beratungsberuf mit sich bringt.
   -     Üben des eigenen Beratungsverhaltens/Beratungshandelns durch selbstständige
         Durchführung von (Teil)Aufgaben.
   -     Reflexion des eigenen Verhaltens und der eigenen Tätigkeiten durch Gespräche mit
         Beratungspersonen, Festhalten der Erfahrungen und Auseinandersetzung mit den
         Kompetenzen.

Kosten
Die für die Fahrt zum Praxisplatz bzw. für die Nächtigung am Praktikumsort anfallenden Kosten sind
von den Studierenden selbst zu tragen.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                        25
Praxisorte
Bei der praktischen Umsetzung wird im Agrarbereich mit den österreichischen Landwirtschafts-
kammern zusammengearbeitet, welche die Praxisplätze zur Verfügung stellen und die Betreuung der
Studierenden leisten. Praktika können in allen neun Landeslandwirtschaftskammern entweder in der
Zentrale oder in den Bezirksbauernkammern/Außenstellen gemacht werden.
Umweltpädagogische Beratungspraktika finden bei privaten BeraterInnen, Landwirtschaftskammer,
NGO’s, Regionalbüros oder in Schutzgebieten statt. Es besteht auch die Möglichkeit, Praktika im
Ausland zu absolvieren.

Organisation und Informationen
Die Organisation der Beratungspraxisplätze erfolgt über die Hochschule im Rahmen der
Lehrveranstaltung “Beratungspraktische Studien”. Weiters erfolgt im Zuge der Lehrveranstaltung
eine Einführung in die Aufgabenstellungen und Anforderungen der Beratungspraxis.

Anrechnungen
Ansuchen auf (Teil)Anrechnungen können mit dem entsprechenden Formblatt eingebracht werden.
Dem Ansuchen sind entsprechende Bestätigungen der Dienstgeber beizulegen, wobei die
Bestätigungen mindestens folgende Punkte enthalten müssen:
    -   Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
    -   Ausmaß der Beschäftigung
    -   Tätigkeitsbereich/Aufgabenbereich

 4.4.2. Schul- und internatspraktische Studien

Im Rahmen der Schulpraxis erfassen die Studierenden die vielfältigen Dimensionen des Lehrberufs
und üben sich in der Lehrer/innenrolle. Am Beginn der Praxis steht eine Hospitations- und
Beobachtungsphase, welcher eine Planungs-, Teamteaching- und Lehrtrainingsphase anschließt.
Die Schulpraktika werden an berufsbildenden mittleren und höheren Partnerschulen absolviert. Die
Betreuung und Beratung erfolgt durch Betreuungslehrer/innen vor Ort.

Organisation und Information
Im Rahmen der begleitenden Lehrverantsaltungen zu den Praktika erfolgt eine umfangreiche
Information durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in über organisatorische Abläufe, Zielsetzungen
und Aufgabenstellungen zur Schulpraxis.
Die Wahl der jeweiligen Praxisschule trifft die/der Studierende, die Hochschule organisiert die
Praktika und informiert die Praxisschulen.

Anrechnungen
Studierende, die bereits in pädagogischen Handlungsfeldern tätig waren, können mit dem dafür
vorgesehenen Formblatt einen Antrag auf Anrechnung der Schulpraxis oder Teilen der Praxis stellen.
Dem Antrag sind die Bestätigungen des/der Dienstgebers/Dienstgeber über die bereits absolvierten
Tätigkeiten beizulegen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der bereits
ausgeübten Aufgaben.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                         26
4.4.3. Bildungsmanagement und Erwachsenenbildung

Der Praktikumsbereich Erwachsenenbildung und Bildungsmanagement umfasst 8 ECTS. Im Rahmen
der Praktika entwickeln und reflektieren die Studierenden Bildungsmarketingkonzepte. Sie erstellen
marktkonforme Bildungsprodukte und führen diese durch. Außerdem initiieren, gestalten und
begleiten sie Prozesse im Regionalmanagement.

Organisation und Information
Im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltungen zu den Praktika erfolgt eine umfangreiche
Information durch den/die Lehrveranstaltungsleiter/in über organisatorische Abläufe, Zielsetzungen
und Aufgabenstellungen zum Praktikum.
Die Organisation der Praktika erfolgt über die Hochschule im Rahmen der jeweiligen
Lehrveranstaltung. Weiters erfolgt im Zuge der Lehrveranstaltung eine Einführung in die
Aufgabenstellungen und Anforderungen im Bereich der Erwachsenenbildung und dem
Bildungsmanagement.

Anrechnungen
Studierende, die bereits in pädagogischen Handlungsfeldern tätig waren, können mit dem dafür
vorgesehenen Formblatt einen Antrag auf Anrechnung des Praktikum oder Teilen des Praktikums
stellen. Dem Antrag sind die Bestätigungen des/der Dienstgebers/Dienstgeber über die bereits
absolvierten Tätigkeiten beizulegen. Voraussetzung für eine Anrechnung ist die Gleichwertigkeit der
bereits ausgeübten Aufgaben.

 4.5. Bachelorarbeiten
Im Zuge des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit zu verfassen, die eine eigenständige
Beschäftigung mit einer berufsfeldbezogenen Fragestellung darstellt. Nähere Informationen erhalten
Sie in den hierfür vorgesehenen Lehrveranstaltungen im Rahmen Ihres Curriculums (AUP 60 im 2.
Semester und AP/UP 240 im 5. Semester)

 4.6. Erreichbarkeit der Dozierenden
Die Sprechstunden der Dozierenden sind auf der Website unter folgendem Link
http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/ueber-uns/team/lehrendes-
personal/index.html abrufbar.

 4.7. WLAN/PC - Zugang und Lehrveranstaltungsaufzeichnungen
WLAN Zugang
Studierende können über das WLAN HAUP-Studenten einsteigen. Dieser Zugang ist unverschlüsselt,
erfordert aber die Eingabe von Benutzername und Passwort (eventuell ist eine Warnung bezüglich
einer nicht vertrauenswürdigen Verbindung zu bestätigen, eine ausführlichere Anleitung ist
verfügbar):
      Benutzername:       PH-Online Username
      Kennwort:           Kennwort von PH Online

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                         27
PC Zugang
Die Studierenden können die PC`s in den Gängen, der Bibliothek oder im EDV Raum nutzen.
Der Zugang erfolgt mit den PH-Onlinezugangsdaten.

Technische Medien der Seminarräume und Hörsäle
Technische Anleitungen der Seminarräume und Hörsäle können unter
http://www.eduacademy.at/phagrarumwelt/course/view.php?id=332 abgerufen werden.

Lehrveranstaltungsaufzeichnung, Vortragsaufzeichungen
Die Medientechnik in SR 5, SR 6 und HS 3bc ermöglicht die Aufzeichnung von Lehrveranstaltungen.
Diese werden nach Ankündigung der Lehrenden in Kursen der Lernplattform veröffentlicht.
Ausgewählte Vorträge sind auf der Web-Plattform www.agrar-umwelt-tv.at veröffentlicht.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                         28
V.       International Office

 5.1. Studierendenmobilität
Warum ins Ausland?
Ein Studienaufenthalt im Ausland bringt nicht nur zusätzliche sprachliche und fachliche Kenntnisse,
es erweitert auch ganz allgemein den Horizont und verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Jedoch darf neben der Erweiterung von Sprachkenntnissen, Fachwissen, Qualifikation, beruflicher
Chancen etc. eines nicht vergessen werden: Das Ganze macht auch Spaß!
Die Hochschule pflegt Kontakte zu vielen der unten erwähnten Einrichtungen. Weiters können
Studierende nach ihrer Recherche über die Vergleichbarkeit der im EU-Ausland angebotenen
Studienprogramme selbst Vorschläge für einen Studienort machen. Danach könnte durch das EU-
Büro der Hochschule ein bilateraler ERASMUS + Kooperationsvertrag abgeschlossen werden.
Die Möglichkeiten einer solchen Kooperation können zum Beispiel sein:
     -   Erasmus+ Studienaufenthalt und/oder Erasmus+ Praktikumsaufenthalt mit Erasmus-
         Förderung (ab dem 3. Semester)
     -   Anfertigung von Projekt- und Abschlussarbeiten

Teilnahmebedingungen – wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können Sie als Studierende/r der HAUP, wenn Sie in einem Studiengang mit dem
Ziel eines Hochschulabschlusses immatrikuliert sind und einen studienrelevanten
Praktikumsaufent¬halt im europäischen Ausland planen. Hinsichtlich Ihrer Staatsangehörigkeit gibt
es keinerlei Ein¬schränkungen.
     -   Sie sollten über ausreichende Sprachkenntnisse der Arbeits- und/oder Landessprache sowie
         über einen
     -   ausreichenden, im Ausland gültigen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflicht-
         versicherung) verfügen.
     -   Sie erhalten keine zusätzliche Förderung Ihres Praktikumsaufenthaltes aus sonstigen EU-
         Mitteln.Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Förderung im Rahmen des ERASMUS-
         Programms ist wie folgt erlaubt:
         -        neue Studiengänge (Bachelor – Master): pro Studienabschnitt jeweils insgesamt
                  12 Monate für Studium UND/ODER Praktikum. Dies entspricht maximal
                  2 x 12 = 24 Monaten.

Mit Start der neuen Programmgeneration können sich auch Graduierte (Absolventen) um Förderung
ihres Auslandspraktikums bewerben, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
     -   die Bewerbung um Förderung erfolgt innerhalb des letzten Studienjahres
     -   das Praktikum wird innerhalb des ersten Jahres nach Beendigung des entsprechenden
         Studienabschnittes durchgeführt und beendet
     -   die maximale ERASMUS-Förderdauer (s.o.) wurde im vorangegangenen Studienabschnitt
         noch nicht erreicht

Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden Praktika von
Graduierten nachrangig gefördert.

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                             29
Kontakt
Prof. Mag.a Beate Kralicek, Raum 204, Tel. 01/8772266 DW 621652
beate.kralicek@agrarumweltpaedagogik.ac.at

 5.2. Kooperationspartner
Partnereinrichtungen in der EU im Rahmen des Erasmus+ - Programms sind unter anderen (siehe
auch : http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/auslandsstudium/fuer-studierende-der-
hochschule/index.html)

Humboldt Universität Berlin   Fachdidaktik Agrar- und   Deutsch       http://www.agrar.hu-berlin.de
                              Gartenbauwissenschaften

Universität Rostock           Bildung und               Deutsch       http://www.weiterbildung.uni-
                              Nachhaltigkeit,                         rostock.de/master-
                              Biologie                                studiengaenge/umwelt-bildung/

Fachhochschule Bingen         Renewable Resources       Englisch      http://www.fh-
                              Study Semester                          bingen.de/studium/internationa
                                                                      les-studium.html

Zürich, Wädenswil             Umweltingenieurwesen      Deutsch       http://www.zhaw.ch/de/zhaw/s
Zürcher Hochschule für        Lebensmitteltechnologie                 tudium.html
Angewandte Wissenschaften

Alcalá Universität Madrid     Umweltwissenschaften      Spanisch      https://portal.uah.es/portal/pag
                                                                      e/portal/portal_internacional

Czech University of Applied   Agrarpädagogik            Tschechisch   http://www.ivp.czu.cz/en/?r=29
Sciences in Prag                                                      92

NYUGAT - MAGYARORSZÁGI        Kindergartenpädagogik     Englisch/     http://www.bpk.nyme.hu/index
EGYETEM BENEDEK ELEK                                    Ungarisch     .php?id=23410&L=5&id=23410
PEDAGÓGIAI KAR

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                          30
VI.    Hochschulische Einrichtungen

  6.1. Anfahrt und Lageplan
 Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, Wien
 Angermayergasse 1
 1130 Wien
 Österreich
 Telefon: +43/1/877 22 66-0
 Fax: +43/1/ 877 23 61
 Email: info@agrarumweltpaedagogik.ac.at
 Facebook: https://www.facebook.com/Hochschule1130
 Twitter: https://twitter.com/Hochschule1130
 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/hochschule/kontakt-lageplan/index.html

 http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                       31
6.2. Raumplan

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html   32
6.3. Parkmöglichkeiten, Busverbindungen
http://www.wienerlinien.at/eportal2/
Busfahrpläne sind als Aushänge an der Hochschule einzusehen.

Abstellordnung für PKW und Fahrräder
Auf den Parkplätzen der Hochschule gilt die Straßenverkehrsordnung. Der Rektor entscheidet über
die Berechtigung der Nutzung der Parkplätze nach folgenden Maßstäben:
    -   Die Nutzung der Parkplätze außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten ist nach Maßgabe der
        Möglichkeiten gegen gesonderten Widerruf auf eigene Gefahr zulässig.
    -   Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Parkplatzes. Das Recht zur Nutzung
        der Parkplätze kann jederzeit widerrufen werden.
    -   Es gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen.
    -   Die Hochschule ist nicht zur Bewachung der abgestellten Fahrzeuge verpflichtet. Die Nutzung
        der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Rektorat ist berechtigt, für Zwecke der Nutzung der Parkplätze, insbesondere zur Frage der
Gebührenpflicht, weitgehende Benutzungsregelungen nach Anhörung der Vertretungen der
Studierenden und des Lehrpersonals unter Berücksichtigung der budgetären Anforderungen
gesondert zu treffen und diese kundzumachen.
Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen. Es gelten die allgemeinen
Haftungsbeschränkungen. Die Hochschule ist nicht zur Bewachung der abgestellten Fahrräder
verpflichtet. Die Nutzung der Fahrradabstellflächen erfolgt auf eigene Gefahr.

 6.4. Bibliothek
Die Bibliothek der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik ist eine auf die Bedürfnisse der
Ausbildung ausgerichtete Studienbibliothek mit einem Bestand von derzeit ca. 11.000 Fachbüchern
und 100 Fachzeitschriften. Der Benutzerkreis ist auf Studierende und Lehrende der Hochschule für
Agrar- und Umweltpädagogik und MitarbeiterInnen des BMLFUW sowie dessen angeschlossene
Institutionen beschränkt.

Recherche
Der Online-Katalog der Bibliothek (OPAC) (nur Recherche, keine Ausleihe bzw. kein Zugriff auf
Benutzerkonten, aber mit Vormerkfunktion) ist von jedem PC, Tablet, Smartphone, etc. mit
Internetzugang benutzbar:
http://bmlf1.dabis.org/PSI/xSearch.psi&sessid=---&pool=PADW
Hilfestellung zur Benützung des OPACs der Bibliothek finden Sie in diesem Leitfaden, der speziell auf
die Abfrage von Bachelorarbeiten abzielt, aber auch allgemein die Abfrage und weitere Verarbeitung
der Ergebnisse behandelt.

Öffnungszeiten
Die Bibliothek ist während des Studienjahrs generell Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 –
15.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 - 16.00 (durchgehend, im Juli, August 8-15) geöffnet. Untenstehend

http://www.agrarumweltpaedagogik.ac.at/studium/index.html                                          33
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