Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab - Bank Austria

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Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 8

       Auf den Zinsmärkten geht es
       immer wieder auf und ab.

                                                                                Diese Zinsen kennen
                                                                                nur eine Richtung.
                                                                                Der Stufenzins-
                                                                                Pfandbrief mit
                                                                                1 % p. a.1) bis
                                                                                2,75 % p. a.1) Zinsen.
                                                                                  1,625 % p. a.1) Zinsen
                                                                                  durchschnittlich bei
                                                                                  acht Jahren Laufzeit.

1) Jahreszinssatz bezogen auf den Nominalwert von 100 %, abzgl. 25 % KESt. Details siehe Seite 2.
Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise“ auf Seite 4
sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 8

Garantiert steigende Zinsen
bei hoher Sicherheit .
                    1)

Der Stufenzins-Pfandbrief.                                           Besondere Besicherung.
Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen und das bei              Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere,
hoher Sicherheit1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es               die durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria
möglich.                                                             HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausge-
                                                                     wählten Anleihen, besichert sind. Dieser sogenannte
                                                                     Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem
  Die steigenden Zinsen                                              Treuhänder überwacht. Zusätzlich haftet die UniCredit
  auf einen Blick:                                                   Bank Austria AG mit ihrem gesamten Bankvermögen für
                                                                     die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes.
  1. Jahr                                       1 % p. a.2)
  2. Jahr                                  1,125 % p. a.2)
  3. Jahr                                   1,25 % p. a.2)           Verfügbarkeit des Kapitals.
  4. Jahr                                  1,375 % p. a.2)           Am Ende der Laufzeit erhalten Sie 100 % des Nominalwertes
  5. Jahr                                     1,5 % p. a.   2)       Ihres Stufenzins-Pfandbriefes ausbezahlt. Sollten Sie Ihr
  6. Jahr                                    1,75 % p. a.2)          Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihren Stufen-
  7. Jahr                                   2,25 % p. a.2)           zins-Pfandbrief zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen,
  8. Jahr                                    2,75 % p. a.2)          der vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität
                                                                     der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und
  Das ergibt durchschnittlich 1,625 % p. a.2) Zinsen bei
  Einhaltung der Laufzeit von acht Jahren.                           Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten
                                                                     schwanken kann.

Jährliche Zinsengutschrift.                                          Lassen Sie sich beraten.
Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die                Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über
gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu             alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der
einem fixen Termin ausbezahlt.                                       24h ServiceLine 05 05 05-25 können Sie gleich Ihren
                                                                     Wunschtermin für ein Beratungsgespräch bekannt geben.

1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am Laufzeitende.
2) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im
    Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert)
    seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbe-
    schränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaft-
    steuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers
    abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko-
hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 8

  Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021
  der UniCredit Bank Austria AG.
  ISIN:                                       AT000B049416
  Laufzeit:                                   8 Jahre – 16. 12. 2013 bis 15. 12. 2021
  Verzinsung – bezogen auf den                bei Einhaltung der Laufzeit
  Nominalwert von 100 %:                      durchschnittlich        1,625 % p. a.
                                              1. Jahr:                      1 % p. a.
                                              2. Jahr:                1,125 % p. a.
                                              3. Jahr:                  1,25 % p. a.
                                              4. Jahr:                1,375 % p. a.
                                              5. Jahr:                    1,5 % p. a.
                                              6. Jahr:                  1,75 % p. a.
                                              7. Jahr:                  2,25 % p. a.
                                              8. Jahr:                  2,75 % p. a.
  Zinsauszahlung:                             16. 12. eines jeden Jahres, erstmals 2014
  Ordentliche Kündigung:                      seitens der UniCredit Bank Austria AG und des Investors ausgeschlossen
  Rückzahlung:                                16. 12. 2021 zum Nominalwert von 100 %
  Stückelung:                                 EUR 100,– (Mindestvolumen EUR 3.000,–)
  Ausgabekurs:                                Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer.
  Spesen und Gebühren:                        Depotgebühr 0,235 % p. a. + 20 % USt. vom Kurswert (Minimum pro Wertpapier-
                                              position EUR 3,92 p. a. + 20 % USt.);
                                              Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 23,50)
  Steuern: • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privat-
  		 vermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften:
  			– 25 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert).
  		 – 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne).
           • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der
  		 Zinsertrag und Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer.
           Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhält-
           nissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der
           geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein
           kann.
  Börsennotierung:                            wird im amtlichen Handel beantragt
  Verkaufsbeschränkungen:                     Ein Angebot dieses Pfandbriefes darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staats-
                                              angehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/
                                              oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht
                                              angeboten werden bzw. dürfen sie diesen Pfandbrief nicht erwerben.
  Art der Emission:                           Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der
                                              Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko-
hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 8

Der Stufenzins-Pfandbrief auf einen Blick:                        Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger
• Garantiert steigende Zinsen.                                    beachten/wichtige Risikohinweise:
• Mündelsicher.                                                   • Der Wert des Stufenzins-Pfandbriefes kann während
                                                                    der Laufzeit schwanken. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum
• Besondere Besicherung.                                            jeweils gültigen Marktpreis des Stufenzins-Pfandbriefes
• Jährliche Gutschrift der Zinsen.                                  möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der
                                                                    Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot
• Überschaubare Laufzeit von acht Jahren.
                                                                    und Nachfrage beeinflusst wird. Es besteht die Möglich-
• Erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme               keit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesam-
  des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages und für              te investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapital-
  Pensionsrückstellungen.                                           anlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese
                                                                    Möglichkeit kommt unter anderem dann zum Tragen,
                                                                    wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht.
                                                                  • Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist gemäß
                                                                    den Bedingungen nur am Ende der Laufzeit gewährleistet.
                                                                  • Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 3 unter
                                                                    „Spesen und Gebühren“ angeführt, wirken sich ertrags-
                                                                    mindernd aus. Diese Kosten reduzieren die Bemessungs-
                                                                    grundlage für die KESt nicht.
                                                                  • Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis nach Laufzeitbeginn
                                                                    die angefallenen Zinsen (Stückzinsen) beinhaltet.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko-
hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 8

Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe                             Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag,
                                                                            der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am
132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG                                 darauf folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch
ISIN: AT000B049416                                                          nicht verlängert oder verkürzt.

§1   Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung                     §5    Laufzeit
     (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der                  Die Laufzeit beginnt am 16. Dezember 2013 und endet mit
     UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden „Pfandbriefe“ ge-              Ablauf des 15. Dezember 2021.
     nannt) wird im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale
     von bis zu EUR 30.000.000,– mit Aufstockungsmöglichkeit
                                                                      §6    Tilgung
     begeben.
     (2) Das Gesamtnominale der Reihe 132/2013–2021 ist in                  Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 16. Dezember 2021 zum
     auf Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100,–                  Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein
     unterteilt. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und             Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgenden
     die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der                 Geschäftstag.
     Emission festgelegt.
     (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderba-      §7    Kündigung
     re Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die          Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der
     Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder             UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlos-
     einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von                 sen.
     zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des
     vom Bundesminister für Finanzen bestellten Treuhänders
                                                                      §8    Verjährung
     oder dessen Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfol-
                                                                            Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab
     gung effektiver Stücke besteht nicht.
                                                                            Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach
                                                                            Eintritt der Fälligkeit.
§2   Haftung
     (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe
     haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Ver-       §9    Hinterlegung bei Gericht
     mögen, namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim-                Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht beho-
     mungen mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister              bene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfand-
     eingetragenen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Siche-               briefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCre-
     rungsgeschäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie                    dit Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der
     den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus                Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus
     welchen Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbrief-           den Pfandbriefen gegen die UniCredit Bank Austria AG.
     gläubiger bevorzugt zu befriedigen sind.
     (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhän-       § 10 Bekanntmachungen
     der wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschrie-          Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über
     benen und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.               die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit
                                                                           Bank Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer
                                                                           besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der
§3   Mündelsicherheit
                                                                           Pfandbriefe bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit
     Die Pfandbriefe sind gemäß § 230 b Ziff. 3 ABGB mündelsicher.
                                                                           genügt stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestim-
                                                                           mungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche
§4   Verzinsung                                                            Verpflichtungen (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur
     Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom                Veröffentlichung bestimmter Informationen auf anderen
     Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalen-                Wegen, z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, unberührt.
     dermäßig (ICMA) verzinst:
     Zinsperiode                                   Prozentsatz        § 11 Zahlungen
     Kupontermin                                                           Die Zahlungen erfolgen in Euro.
     16. 12. 2013–15. 12. 2014                    1,000 % p. a.
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2014                            § 12 Zahlstellen
     16. 12. 2014–15. 12. 2015                    1,125 % p. a.            Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2015                                 der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den
     16. 12. 2015–15. 12. 2016                    1,250 % p. a.            Inhaber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle.
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2016
     16. 12. 2016–15. 12. 2017                    1,375 % p. a.       § 13 Steuerliche Hinweise
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2017                                 Unbeschränkt Steuerpflichtige:
     16. 12. 2017–15. 12. 2018                    1,500 % p. a.            Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2018                                 unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital
     16. 12. 2018–15. 12. 2019                    1,750 % p. a.            (laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteige-
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2019                                 rungen (Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Ab-
     16. 12. 2019–15. 12. 2020                    2,250 % p. a.            schichtung) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei in
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2020                                 Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-
     16. 12. 2020–15. 12. 2021                    2,750 % p. a.            nen einem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für Einkünfte
     fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2021
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 8

aus unverbrieften Derivaten besteht seitens der depotfüh-              setz 2011, auf das Abgabenänderungsgesetz 2011, auf das
renden bzw. auszahlenden Stelle ab dem 1. Jänner 2013 ein              Budgetbegleitgesetz 2012 sowie auf das Abgabenände-
Wahlrecht über einen Einbezug in das KESt-System.                      rungsgesetz 2012.
Die Kapitalertragsteuer besitzt im privaten Bereich grund-
sätzlich Abgeltungscharakter hinsichtlich der Einkommen-         § 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
steuer. Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen             (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume
gilt die Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten         jener Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Ge-
Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Er-             schäft abgeschlossen wurde.
mittlung der Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage von               (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
realisierten Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten             der UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht.
ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag,                 (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit
Transaktionskosten etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus               Bank Austria AG können nur beim sachlich zuständigen
Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich nach Maßgabe                Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit
des § 93 Abs 6 EStG i.d.F. Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG)             Bank Austria AG erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist
2012 durch die depotführende Stelle durchgeführt.                     auch für Klagen der UniCredit Bank Austria AG gegen einen
Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen             Unternehmer maßgeblich, wobei die UniCredit Bank Austria AG
Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteu-          berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und
erpflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfal-         sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
lende Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen wer-             Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbrau-
den, wenn sämtliche Voraussetzungen gemäß § 94 Z 5 EStG               cher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG
i.d.F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. ins-        gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt
besondere, wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß               auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertrags-
§ 94 Z 5 lit. b EStG i.d.F. BBG 2011 vorliegt.                        abschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österrei-
Ist im Inland eine depotführende bzw. auszahlende Stelle              chische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land voll-
nicht vorhanden, unterliegen die Einkünfte bei in Österreich          streckbar sind.
unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im
Rahmen der Veranlagung einem besonderen Steuersatz von           § 15 Rückkauf
25 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann ein Verlust-            Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der
ausgleich nach Maßgabe des § 27 Abs 8 EStG i.d.F. Budgetbe-           gesamten Laufzeit der Reihe 132/2013–2021 Pfandbriefe im
gleitgesetz (BBG) 2012 im Rahmen der Veranlagung durch-               Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken,
geführt werden.                                                       zurückzukaufen.

Beschränkt Steuerpflichtige:                                     § 16 Börseneinführung
Natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Auf-               Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der
enthalt in Österreich sowie Körperschaften ohne Sitz und Ort          Wiener Börse wird beantragt werden.
der Geschäftsleitung in Österreich (beide ohne Betriebsstätte
in Österreich) unterliegen mit den Erträgen/Gewinnen keiner      § 17 Begriffsbestimmungen
österreichischen Kapitalertragsteuer, wenn der depotführen-           Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet:
den bzw. auszahlenden Stelle gegenüber der entsprechende              „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist.
Nachweis der Ausländereigenschaft rechtzeitig erbracht                „TARGET2“ ist das transeuropäische Echtzeit-Bruttozah-
wird. Für natürliche Personen, die in einem anderen Mit-              lungssystem für den Euro („Trans-European Automated
gliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten ab-              Real-Time Gross Settlement Express Transfer System“).
hängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind, gilt, dass         Dies ist ein Zahlungsverkehrssystem, das vom Eurosystem
laufende Zinserträge und ein allenfalls gegebener steuer-             zur Abwicklung von Zahlungen in Echtzeit zur Verfügung
pflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Wertpapieren                gestellt wird, eine gemeinsame Plattform verwendet und am
gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni 2003 einer                19. November 2007 eingeführt wurde, oder ein entsprechen-
EU-Quellenbesteuerung unterliegen (35 % seit 1. 7. 2011).             des Nachfolgesystem. Quelle für „TARGET2“ ist die Home-
Ein Abzug von EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen,                 page der Oesterreichischen Nationalbank.
wenn der Inhaber der Wertpapiere eine von seinem Wohn-
sitzfinanzamt des Mitgliedstaates seines steuerlichen Wohn-            kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA):
sitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung gemäß               (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer ist
§ 10 EU-Quellensteuergesetz rechtzeitig der depotführenden             als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode
bzw. auszahlenden Bank vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für           fällt (z. B. wenn jeweils der 1. 4. und 1. 10 eines Jahres Zins-
einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Eine Anrech-            zahlungstage und Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 30. 9.
nung der EU-Quellensteuer auf die Steuer des Wohnsitzstaa-             zu berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperi-
tes ist bei Vorliegen von entsprechenden innerstaatlichen              ode geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in
Gesetzesbestimmungen möglich.                                          der fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis
Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezoge-             30. 9.) und (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der
ne Informationen und stellen keine institutionelle Steuer-             Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein
beratung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuel-           würden, in einem Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel
le steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird          sind das 2 Zinszahlungstage); oder
empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu               (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive
setzen. Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen             Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn je-
Rechtslage und bekannten Verwaltungspraxis.                            weils der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungstage und
Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbe-               Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 28. 2. des Folgejahres
hörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben                zu berechnen sind), die Summe:
dargestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. ver-             (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in
ändern. Wir verweisen ausdrücklich auf das Budgetbegleitge-            jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 8

(im Beispiel die Tage vom 1. 8. bis 30. 9.), geteilt durch das   § 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG
Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden               Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben
fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.)        und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 3 KMG aus-
und (2) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der An-            genommen.
nahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein wür-
den, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel         § 19 Sonstiges
sind das 2 Zinszahlungstage); und                                     Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrech-
(bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in         ten Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis
die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom 1. 10.        erlangen, die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen
bis 28. 2. des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1)        enthaltenen Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderun-
der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zins-         gen der Rechtslage), werden diese Umstände innerhalb
periode (im Beispiel vom 1. 10. bis 31. 3.) und (2) der Anzahl        angemessener Zeit von der UniCredit Bank Austria AG gemäß
der Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass                 § 10 der Bedingungen bekannt gegeben und diesen Emissi-
Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem             onsbedingungen beigefügt.
Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zins-
zahlungstage).                                                   Wien, im Dezember 2013
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 8

                                                           Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief Reihe
Lassen Sie sich beraten.                                   132/2013–2021 dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen
                                                           keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produkt-
Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert               empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses
Sie gerne über alle Details des neuen                      Stufenzins-Pfandbriefes bzw. keine Aufforderung, ein solches
Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der                         Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und
24h ServiceLine 05 05 05-25 können                         können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der
Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein                      Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen.
Beratungsgespräch bekannt geben.                           Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere
                                                           Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief erhalten Sie von Ihrer
                                                           persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Diese Marketingmittei-
                                                           lung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG)
                                                           dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 wird als
                                                           Daueremission beworben und ist von der Prospektpflicht gemäß
                                                           § 3 KMG ausgenommen.

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                     Telefon
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                     info@unicreditgroup.at                                                   Diese Marketingmitteilung wurde
                     smartbanking@unicreditgroup.at                                           von der UniCredit Bank Austria AG,
                                                                                                                                        84122500 xM/12.13/SK/x

                                                                                              Schottengasse 6–8, 1010 Wien,
                                                                                              erstellt.
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