Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab - Bank Austria
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Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 8 Auf den Zinsmärkten geht es immer wieder auf und ab. Diese Zinsen kennen nur eine Richtung. Der Stufenzins- Pfandbrief mit 1 % p. a.1) bis 2,75 % p. a.1) Zinsen. 1,625 % p. a.1) Zinsen durchschnittlich bei acht Jahren Laufzeit. 1) Jahreszinssatz bezogen auf den Nominalwert von 100 %, abzgl. 25 % KESt. Details siehe Seite 2. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risikohinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 8 Garantiert steigende Zinsen bei hoher Sicherheit . 1) Der Stufenzins-Pfandbrief. Besondere Besicherung. Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen und das bei Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere, hoher Sicherheit1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es die durch ein Sondervermögen, bestehend aus Bank Austria möglich. HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausge- wählten Anleihen, besichert sind. Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhänderin bzw. einem Die steigenden Zinsen Treuhänder überwacht. Zusätzlich haftet die UniCredit auf einen Blick: Bank Austria AG mit ihrem gesamten Bankvermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes. 1. Jahr 1 % p. a.2) 2. Jahr 1,125 % p. a.2) 3. Jahr 1,25 % p. a.2) Verfügbarkeit des Kapitals. 4. Jahr 1,375 % p. a.2) Am Ende der Laufzeit erhalten Sie 100 % des Nominalwertes 5. Jahr 1,5 % p. a. 2) Ihres Stufenzins-Pfandbriefes ausbezahlt. Sollten Sie Ihr 6. Jahr 1,75 % p. a.2) Kapital jedoch vorzeitig benötigen, können Sie Ihren Stufen- 7. Jahr 2,25 % p. a.2) zins-Pfandbrief zum jeweils gültigen Marktpreis verkaufen, 8. Jahr 2,75 % p. a.2) der vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Bonität der Emittentin sowie den Grundsätzen von Angebot und Das ergibt durchschnittlich 1,625 % p. a.2) Zinsen bei Einhaltung der Laufzeit von acht Jahren. Nachfrage beeinflusst wird und daher auch nach unten schwanken kann. Jährliche Zinsengutschrift. Lassen Sie sich beraten. Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über gesamte Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der einem fixen Termin ausbezahlt. 24h ServiceLine 05 05 05-25 können Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein Beratungsgespräch bekannt geben. 1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes am Laufzeitende. 2) Bezogen auf den Nominalwert von 100 %. Steuern: Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privatvermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften werden 25 % KESt vom Ertrag (endbesteuert) seitens der Bank einbehalten. Darüber hinaus fallen 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen an. Bei in Österreich unbe- schränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und die Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaft- steuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko- hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 8 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG. ISIN: AT000B049416 Laufzeit: 8 Jahre – 16. 12. 2013 bis 15. 12. 2021 Verzinsung – bezogen auf den bei Einhaltung der Laufzeit Nominalwert von 100 %: durchschnittlich 1,625 % p. a. 1. Jahr: 1 % p. a. 2. Jahr: 1,125 % p. a. 3. Jahr: 1,25 % p. a. 4. Jahr: 1,375 % p. a. 5. Jahr: 1,5 % p. a. 6. Jahr: 1,75 % p. a. 7. Jahr: 2,25 % p. a. 8. Jahr: 2,75 % p. a. Zinsauszahlung: 16. 12. eines jeden Jahres, erstmals 2014 Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und des Investors ausgeschlossen Rückzahlung: 16. 12. 2021 zum Nominalwert von 100 % Stückelung: EUR 100,– (Mindestvolumen EUR 3.000,–) Ausgabekurs: Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Spesen und Gebühren: Depotgebühr 0,235 % p. a. + 20 % USt. vom Kurswert (Minimum pro Wertpapier- position EUR 3,92 p. a. + 20 % USt.); Verkaufsspesen 0,7 % vom Verkaufswert (Minimum EUR 23,50) Steuern: • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privat- vermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften: – 25 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert). – 25 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne). • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften unterliegen der Zinsertrag und Veräußerungsgewinne der 25%igen Körperschaftsteuer. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhält- nissen der Anlegerin bzw. des Anlegers abhängt und die Angaben auf Basis der geltenden Rechtslage gemacht werden, die künftigen Änderungen unterworfen sein kann. Börsennotierung: wird im amtlichen Handel beantragt Verkaufsbeschränkungen: Ein Angebot dieses Pfandbriefes darf ausschließlich in Österreich erfolgen. Staats- angehörigen der USA sowie Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/ oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden bzw. dürfen sie diesen Pfandbrief nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko- hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 8 Der Stufenzins-Pfandbrief auf einen Blick: Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger • Garantiert steigende Zinsen. beachten/wichtige Risikohinweise: • Mündelsicher. • Der Wert des Stufenzins-Pfandbriefes kann während der Laufzeit schwanken. Ein vorzeitiger Verkauf ist zum • Besondere Besicherung. jeweils gültigen Marktpreis des Stufenzins-Pfandbriefes • Jährliche Gutschrift der Zinsen. möglich, der vom Marktzinsniveau, der Liquidität, der Bonität der Emittentin und den Grundsätzen von Angebot • Überschaubare Laufzeit von acht Jahren. und Nachfrage beeinflusst wird. Es besteht die Möglich- • Erfüllt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme keit, dass die Anlegerin bzw. der Anleger nicht die gesam- des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages und für te investierte Summe zurückerhält, wenn die Kapital- Pensionsrückstellungen. anlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten wird; diese Möglichkeit kommt unter anderem dann zum Tragen, wenn die Kapitalanlage nur für kurze Zeit besteht. • Die Rückzahlung zu 100 % des Nominalwertes ist gemäß den Bedingungen nur am Ende der Laufzeit gewährleistet. • Anfallende Kosten, wie in der Tabelle auf Seite 3 unter „Spesen und Gebühren“ angeführt, wirken sich ertrags- mindernd aus. Diese Kosten reduzieren die Bemessungs- grundlage für die KESt nicht. • Bitte beachten Sie, dass der Kaufpreis nach Laufzeitbeginn die angefallenen Zinsen (Stückzinsen) beinhaltet. Bitte lesen Sie vor Zeichnung insbesondere den Absatz „Das sollten Sie als Anlegerin bzw. Anleger beachten/wichtige Risiko- hinweise“ auf Seite 4 sowie die Bedingungen von Seite 5 bis 7.
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 8 Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG darauf folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch ISIN: AT000B049416 nicht verlängert oder verkürzt. §1 Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung §5 Laufzeit (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der Die Laufzeit beginnt am 16. Dezember 2013 und endet mit UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden „Pfandbriefe“ ge- Ablauf des 15. Dezember 2021. nannt) wird im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu EUR 30.000.000,– mit Aufstockungsmöglichkeit §6 Tilgung begeben. (2) Das Gesamtnominale der Reihe 132/2013–2021 ist in Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 16. Dezember 2021 zum auf Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100,– Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der kein unterteilt. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgenden die Höhe des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Geschäftstag. Emission festgelegt. (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderba- §7 Kündigung re Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlos- einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von sen. zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Bundesminister für Finanzen bestellten Treuhänders §8 Verjährung oder dessen Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfol- Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab gung effektiver Stücke besteht nicht. Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt der Fälligkeit. §2 Haftung (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haftet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Ver- §9 Hinterlegung bei Gericht mögen, namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestim- Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht beho- mungen mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister bene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfand- eingetragenen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Siche- briefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCre- rungsgeschäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie dit Bank Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der den dem Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus welchen Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbrief- den Pfandbriefen gegen die UniCredit Bank Austria AG. gläubiger bevorzugt zu befriedigen sind. (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhän- § 10 Bekanntmachungen der wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschrie- Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über benen und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit Bank Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der §3 Mündelsicherheit Pfandbriefe bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit Die Pfandbriefe sind gemäß § 230 b Ziff. 3 ABGB mündelsicher. genügt stets die Bekanntmachung nach den obigen Bestim- mungen. Von diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche §4 Verzinsung Verpflichtungen (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom Veröffentlichung bestimmter Informationen auf anderen Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalen- Wegen, z. B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, unberührt. dermäßig (ICMA) verzinst: Zinsperiode Prozentsatz § 11 Zahlungen Kupontermin Die Zahlungen erfolgen in Euro. 16. 12. 2013–15. 12. 2014 1,000 % p. a. fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2014 § 12 Zahlstellen 16. 12. 2014–15. 12. 2015 1,125 % p. a. Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2015 der Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den 16. 12. 2015–15. 12. 2016 1,250 % p. a. Inhaber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle. fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2016 16. 12. 2016–15. 12. 2017 1,375 % p. a. § 13 Steuerliche Hinweise fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2017 Unbeschränkt Steuerpflichtige: 16. 12. 2017–15. 12. 2018 1,500 % p. a. Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2018 unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital 16. 12. 2018–15. 12. 2019 1,750 % p. a. (laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten Wertsteige- fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2019 rungen (Gewinne aus der Veräußerung, Einlösung oder Ab- 16. 12. 2019–15. 12. 2020 2,250 % p. a. schichtung) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei in fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2020 Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso- 16. 12. 2020–15. 12. 2021 2,750 % p. a. nen einem 25%igen Kapitalertragsteuerabzug. Für Einkünfte fällig und ausbezahlt am 16. 12. 2021
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 8 aus unverbrieften Derivaten besteht seitens der depotfüh- setz 2011, auf das Abgabenänderungsgesetz 2011, auf das renden bzw. auszahlenden Stelle ab dem 1. Jänner 2013 ein Budgetbegleitgesetz 2012 sowie auf das Abgabenände- Wahlrecht über einen Einbezug in das KESt-System. rungsgesetz 2012. Die Kapitalertragsteuer besitzt im privaten Bereich grund- sätzlich Abgeltungscharakter hinsichtlich der Einkommen- § 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand steuer. Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume gilt die Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten jener Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Ge- Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Er- schäft abgeschlossen wurde. mittlung der Kapitalertragsteuerbemessungsgrundlage von (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und realisierten Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten der UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. ohne Anschaffungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Transaktionskosten etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Bank Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Kapitalvermögen wird ein Verlustausgleich nach Maßgabe Gericht am Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit des § 93 Abs 6 EStG i.d.F. Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) Bank Austria AG erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist 2012 durch die depotführende Stelle durchgeführt. auch für Klagen der UniCredit Bank Austria AG gegen einen Sofern die Einkünfte Betriebseinnahmen einer inländischen Unternehmer maßgeblich, wobei die UniCredit Bank Austria AG Kapitalgesellschaft darstellen, sind diese körperschaftsteu- berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlich und erpflichtig; von der Verpflichtung, eine grundsätzlich anfal- sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen. lende Kapitalertragsteuer abzuziehen, kann abgesehen wer- Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbrau- den, wenn sämtliche Voraussetzungen gemäß § 94 Z 5 EStG cher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG i.d.F. Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 erfüllt sind, d. h. ins- gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt besondere, wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertrags- § 94 Z 5 lit. b EStG i.d.F. BBG 2011 vorliegt. abschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österrei- Ist im Inland eine depotführende bzw. auszahlende Stelle chische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land voll- nicht vorhanden, unterliegen die Einkünfte bei in Österreich streckbar sind. unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung einem besonderen Steuersatz von § 15 Rückkauf 25 %. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen kann ein Verlust- Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der ausgleich nach Maßgabe des § 27 Abs 8 EStG i.d.F. Budgetbe- gesamten Laufzeit der Reihe 132/2013–2021 Pfandbriefe im gleitgesetz (BBG) 2012 im Rahmen der Veranlagung durch- Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, geführt werden. zurückzukaufen. Beschränkt Steuerpflichtige: § 16 Börseneinführung Natürliche Personen ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Auf- Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der enthalt in Österreich sowie Körperschaften ohne Sitz und Ort Wiener Börse wird beantragt werden. der Geschäftsleitung in Österreich (beide ohne Betriebsstätte in Österreich) unterliegen mit den Erträgen/Gewinnen keiner § 17 Begriffsbestimmungen österreichischen Kapitalertragsteuer, wenn der depotführen- Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: den bzw. auszahlenden Stelle gegenüber der entsprechende „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. Nachweis der Ausländereigenschaft rechtzeitig erbracht „TARGET2“ ist das transeuropäische Echtzeit-Bruttozah- wird. Für natürliche Personen, die in einem anderen Mit- lungssystem für den Euro („Trans-European Automated gliedstaat der Europäischen Union oder in bestimmten ab- Real-Time Gross Settlement Express Transfer System“). hängigen bzw. assoziierten Gebieten ansässig sind, gilt, dass Dies ist ein Zahlungsverkehrssystem, das vom Eurosystem laufende Zinserträge und ein allenfalls gegebener steuer- zur Abwicklung von Zahlungen in Echtzeit zur Verfügung pflichtiger Unterschiedsbetrag aus diesen Wertpapieren gestellt wird, eine gemeinsame Plattform verwendet und am gemäß der Richtlinie 2003/48/EC vom 3. Juni 2003 einer 19. November 2007 eingeführt wurde, oder ein entsprechen- EU-Quellenbesteuerung unterliegen (35 % seit 1. 7. 2011). des Nachfolgesystem. Quelle für „TARGET2“ ist die Home- Ein Abzug von EU-Quellensteuer ist nicht vorzunehmen, page der Oesterreichischen Nationalbank. wenn der Inhaber der Wertpapiere eine von seinem Wohn- sitzfinanzamt des Mitgliedstaates seines steuerlichen Wohn- kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA): sitzes auf seinen Namen ausgestellte Bescheinigung gemäß (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer ist § 10 EU-Quellensteuergesetz rechtzeitig der depotführenden als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode bzw. auszahlenden Bank vorlegt. Diese Bescheinigung gilt für fällt (z. B. wenn jeweils der 1. 4. und 1. 10 eines Jahres Zins- einen Zeitraum von drei Jahren ab Ausstellung. Eine Anrech- zahlungstage und Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 30. 9. nung der EU-Quellensteuer auf die Steuer des Wohnsitzstaa- zu berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperi- tes ist bei Vorliegen von entsprechenden innerstaatlichen ode geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in Gesetzesbestimmungen möglich. der fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezoge- 30. 9.) und (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der ne Informationen und stellen keine institutionelle Steuer- Annahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein beratung dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuel- würden, in einem Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel le steuerliche Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird sind das 2 Zinszahlungstage); oder empfohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive setzen. Die Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn je- Rechtslage und bekannten Verwaltungspraxis. weils der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungstage und Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbe- Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 28. 2. des Folgejahres hörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben zu berechnen sind), die Summe: dargestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. ver- (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in ändern. Wir verweisen ausdrücklich auf das Budgetbegleitge- jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 8 (im Beispiel die Tage vom 1. 8. bis 30. 9.), geteilt durch das § 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG Produkt aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 3 KMG aus- und (2) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der An- genommen. nahme, dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein wür- den, in einem Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel § 19 Sonstiges sind das 2 Zinszahlungstage); und Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrech- (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in ten Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom 1. 10. erlangen, die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen bis 28. 2. des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) enthaltenen Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderun- der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zins- gen der Rechtslage), werden diese Umstände innerhalb periode (im Beispiel vom 1. 10. bis 31. 3.) und (2) der Anzahl angemessener Zeit von der UniCredit Bank Austria AG gemäß der Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass § 10 der Bedingungen bekannt gegeben und diesen Emissi- Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem onsbedingungen beigefügt. Kalenderjahr eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zins- zahlungstage). Wien, im Dezember 2013
Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 8 Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief Reihe Lassen Sie sich beraten. 132/2013–2021 dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung, keine Produkt- Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer informiert empfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Sie gerne über alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes bzw. keine Aufforderung, ein solches Stufenzins-Pfandbriefes. Unter der Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der Erstinformation und 24h ServiceLine 05 05 05-25 können können eine auf die individuellen Verhältnisse und Kenntnisse der Sie gleich Ihren Wunschtermin für ein Anlegerin bzw. des Anlegers bezogene Beratung nicht ersetzen. Beratungsgespräch bekannt geben. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief erhalten Sie von Ihrer persönlichen Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Diese Marketingmittei- lung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 132/2013–2021 wird als Daueremission beworben und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 KMG ausgenommen. Filiale Rund 300 Standorte in ganz Österreich Telefon 24h ServiceLine: 05 05 05-25 SmartBanking: 05 05 05-27127 Internet www.bankaustria.at www.smartbanking.at E-Mail info@unicreditgroup.at Diese Marketingmitteilung wurde smartbanking@unicreditgroup.at von der UniCredit Bank Austria AG, 84122500 xM/12.13/SK/x Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: Dezember 2013
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