MERKBLATT - AgrarMarkt Austria

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MERKBLATT - AgrarMarkt Austria
K-Ö

      MERKBLATT
  Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der
             nationalen Reserve,
          Zahlung für Junglandwirte,
höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

                                STAND Februar 2021

                                                         Direktzahlungen 2021

                 Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0
    Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0
                           Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0
                                   Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680
                                                              und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
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EDITORIAL                                                    INHALT
SEHR GEEHRTE BÄUERINNEN UND BAUERN!                          1.       Nationale Reserve ............................................... 3
                       Das vorliegende Merkblatt in-               1.1    Zuweisung von Zahlungsansprüchen für
                       formiert Sie über die fachli-               Junglandwirte .......................................................... 3
                       chen Voraussetzungen und                    1.2   Zuweisung von Zahlungsansprüchen für
                       Rahmenbedingungen        der                Neue Betriebsinhaber ............................................. 5

                       Zuweisung von Zahlungsan-                   1.3       Junglandwirte und Neue Betriebsinhaber ... 5

                       sprüchen aus der nationalen                 1.4    Zuweisung    von          Zahlungsansprüchen
                       Reserve, der Zahlung für                    aufgrund Höherer Gewalt, ....................................... 6

Junglandwirte, und der Höheren Gewalt bzw. au-                     außergewöhnlicher Umstände oder spezifischer
                                                                   Situationen .............................................................. 6
ßergewöhnlichen Umstände. Die Inhalte dieses
                                                                   1.5   Nutzung    der  Zahlungsansprüche       bei
Merkblattes werden alljährlich aktualisiert. Zudem
                                                                   Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse . 7
beinhaltet das Merkblatt wichtige Hinweise zum
                                                             2.       Zahlung für Junglandwirte - „Top-Up“ ................. 8
jährlich erforderlichen Mehrfachantrag-Flächen.
                                                                   2.1       Allgemeines ................................................. 8

                                                                   2.2       Prämiengewährung ..................................... 9
Das Merkblatt wird von der AMA nicht versendet,
                                                             3.       Ausfüllanleitung ................................................. 10
sondern nur im Internet über www.ama.at zur Ver-
                                                                   3.1       Hochladen von Anträgen im eAMA ........... 10
fügung gestellt.
                                                                   3.2    Antrag      als        Junglandwirt               /      Neuer
                                                                   Betriebsinhaber ..................................................... 12
Weitere wichtige Informationen und aktuelle
                                                                   3.3     Höhere Gewalt – Antrag auf Zuweisung aus
Formblätter zu den Direktzahlungen finden Sie auf
                                                                   der nationalen Reserve ......................................... 14
unserer Homepage unter www.ama.at sowie un-
                                                                   3.4   Höhere    Gewalt     –    Nutzung     der
ter www.eama.at bzw. auf der Homepage des                          Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme . 15
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen
und Tourismus unter www.bmlrt.gv.at.

Der Vorstandsvorsitzende

Dipl.-Ing. Griesmayr

Nehmen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Bezirksbauernkammer oder des Bezirksre-
ferates in Anspruch.
Für Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch unsere Mitarbeiter unter der Hotlinenummer 050 3151 99
gerne zur Verfügung.

      Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                    Seite 2 von 19                                   www.eama.at | www.ama.at
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1. Nationale Reserve
Eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen                     Die Anzahl der aus der nationalen Reserve
aus der nationalen Reserve können Betriebs-               zuzuweisenden       Zahlungsansprüche            ent-
inhaber beantragen, welche die Vorausset-                 spricht der Anzahl der beihilfefähigen Hektar-
zungen eines Junglandwirtes oder eines                    flächen, für die keine Zahlungsansprüche zur
Neuen Betriebsinhabers erfüllen oder de-                  Verfügung stehen.
nen im Zuge der Erstzuweisung infolge Höhe-               Der Wert der zugewiesenen Zahlungsansprü-
rer Gewalt oder außergewöhnlicher Um-                     che entspricht dem nationalen Durchschnitts-
stände keine Zahlungsansprüche zugewie-                   wert.
sen wurden. Weiters können Zahlungsan-
sprüche an Betriebsinhaber zugewiesen wer-
den, die sich infolge Versäumung einer An-
tragsfrist in einer spezifischen Situation befin-
den.
  1.1     Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Junglandwirte
Junglandwirte sind Betriebsinhaber,                             Reserve bzw. binnen zwei Jahren nach
• die im Jahr der Antragstellung (oder wäh-                     Bewirtschaftungsbeginn eine geeignete
  rend der fünf Jahre vor der erstmaligen                       Ausbildung abgeschlossen haben.
  Beantragung der Basisprämie) erstmalig                  Die Frist für den Abschluss der geeigneten
  die Führung eines landwirtschaftlichen Be-              Ausbildung kann in begründeten Fällen Höhe-
  triebs auf eigenen Namen und Rechnung                   rer Gewalt oder außergewöhnlicher Um-
  übernommen haben (wird die Basisprämie                  stände auf Antrag um ein Jahr verlängert
  2021 das erste Mal beantragt, ist der frü-              werden (der Antrag ist vor Ablauf der Zwei-
  hestmögliche Bewirtschaftungsbeginn das                 jahresfrist zu stellen).
  Jahr 2016),
• die im Jahr der erstmaligen Beantragung                 Bei juristischen Personen und Personen-
  der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre                gemeinschaften muss der Junglandwirt die
  alt sind (z.B. für das Antragsjahr 2021: Ge-            Kontrolle hinsichtlich der Betriebsführung
  burtsjahr 1981 oder jünger; ein Überschrei-             ausüben, d.h. Mehrheitsbeteiligter oder zu-
  ten dieses Alterslimits in den Folgejahren              mindest gleichberechtigt mit allen anderen an
  ist nach erfolgter Antragstellung nicht rele-           der Personengemeinschaft/juristischen Per-
  vant),                                                  son Beteiligten sein (bei zwei beteiligten Per-
• die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bean-                 sonen muss die Beteiligung mindestens 50%
  tragung der Zahlung für Junglandwirte                   oder mehr betragen).
  oder Beantragung von ZA aus der nat.
        Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021               Seite 3 von 19                   www.eama.at | www.ama.at
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Der Junglandwirt muss bei einer AG Vor-
stand, bei einer GmbH Geschäftsführer, bei
einer KG Komplementär und bei Vereinen
Vertretungsbefugter sein.

1.1.1 Erforderliche Ausbildung für die Anerkennung als Junglandwirt
Stellt ein Junglandwirt einen Antrag (Antrag   Ein Jahres-/ Abschlusszeugnis kann nicht als
auf Zuweisung von ZA aus der nationalen Re-                 Nachweis für die abgeschlossene Ausbildung
serve bzw. „Top-Up“ (siehe Pkt.2.)), ist ein                angesehen werden.
Nachweis über eine geeignete Ausbildung
                                                                  Hinweis:
beizulegen.
                                                                  Die Nachweise sind in allen Fällen voll-
Als geeignete schulische Ausbildung ist min-
                                                                  ständig (d.h. alle Seiten des Reife- und
destens ein Fachabschluss erforderlich. Als
                                                                  Diplomprüfungszeugnisses) zu übermit-
Nachweis hierfür dient ein von der Schule un-
                                                                  teln.
terschriebener Facharbeiterbrief.

Als geeignete Ausbildung können insbesondere folgende Fachrichtungen anerkannt werden:
 Art des Nachweises                  Fachrichtungen

                                       • Bienenwirtschaft                  • Landwirtschaftliche Lagerhaltung
                                       • Biomasseproduktion und            • Landschaftsplanung und Land-
                                         land- und forstwirtschaft-          schaftspflege
                                         liche Bioenergiegewin-            • Lebensmittel- und Biotechnologie
                                         nung                              • Molkerei und Käsereiwirtschaft
   •   Facharbeiterbrief               • Feldgemüsebau                     • Obstbau und Obstverwertung
   •   Meisterbrief                    • Fischereiwirtschaft               • Pferdewirtschaft
   •   Maturazeugnis                   • Forstgarten- und Forst-           • Phytomedizin
   •   Bescheid zur Verleihung ei-       pflegewirtschaft                  • Umwelt- und Bioressourcenma-
       nes akademischen Grades         • Forstwirtschaft                     nagement
                                       • Gartenbau                         • Veterinärmedizin
                                       • Geflügelwirtschaft                • Weinbau und Kellerwirtschaft
                                       • Landwirtschaft                    • Agrarmanagement, -wissenschaf-
                                       • Ländliches Betriebs- und            ten
                                         Haushaltsmanagement

Wenn die geeignete Ausbildung bis zum Zeit-                 außergewöhnlicher Umstände auf Antrag bin-
punkt der erstmaligen Beantragung der Zah-                  nen 3 Jahren, sofern dieser Antrag vor Ablauf
lung für Junglandwirte noch nicht abgeschlos-               der ursprünglichen Zweijahresfrist gestellt
sen ist, ist der Ausbildungsnachweis binnen                 wird) nachzureichen. Dem Antrag ist eine Be-
max. 2 Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn                     stätigung der Ausbildungsstätte über die be-
(in begründeten Fällen Höherer Gewalt oder                  absichtigte Ausbildung beizulegen.

       Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                  Seite 4 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
1.2      Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Neue Betriebsinhaber
Ein Neuer Betriebsinhaber ist eine natürliche                 rechtigt sind) und am Unternehmen hauptbe-
oder juristische Person, die frühestens 2019                  teiligt sind, die Voraussetzungen des „Neuen
eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenom-                  Betriebsinhabers“ erfüllen.
men und in den fünf Jahren vor Bewirtschaf-                   Bei Ehegemeinschaften als Betriebsinhaber
tungsbeginn weder in eigenem Namen und                        üben beide Partner als Personengemein-
auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche                  schaft die Kontrolle über den Betrieb gleicher-
Tätigkeit ausgeübt noch die Kontrolle über                    maßen aus. Somit müssen beide Ehepartner
eine juristische Person innegehabt hat.                       die Voraussetzungen des „Neuen Betriebsin-
Beispiel: Ein Landwirt hat mit 01.10.2019 be-                 habers“ erfüllen.
gonnen, einen Betrieb zu bewirtschaften. Er                   Keine der an der Betriebsführung beteiligten
darf in den 5 Jahren zuvor (2014 bis 2018)                    Personen darf in den 5 Jahren vor Bewirt-
keiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf eige-               schaftungsbeginn die Kontrollbefugnis über
nen Namen / eigene Rechnung nachgegan-                        einen Betrieb bzw. über eine Personenge-
gen sein.                                                     meinschaft/ jur. Person, die einen Betrieb be-
                                                              wirtschaftet hat, innegehabt haben.
Bei juristischen Personen oder Personen-                      Dies gilt z.B. bei Aktiengesellschaften für alle
gemeinschaften müssen alle am Betrieb be-                     Vorstandsmitglieder, bei einer GesmbH für
teiligten Personen, die die Kontrolle über die                alle Geschäftsführer und bei Vereinen für alle
Betriebsführung ausüben (insbesondere zu                      Vertretungsbefugten.
Entscheidungen über die Betriebsführung be-

  1.3      Junglandwirte und Neue Betriebsinhaber
Eine Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve im Zuge eines Antrags als Junglandwirt bzw.
Neuer Betriebsinhaber ist je Antragsteller nur einmal möglich.

1.3.1 Beispiel 1                                              1.3.2 Beispiel 2
 2016:            12 ZA für 10 ha Acker und 2 ha
                                                                2017:          Zuweisung von 12 ZA auf Grund ei-
                  Mähwiese im Zuge der Betriebsüber-
                                                                               nes Antrags auf Zuweisung von ZA
                  nahme übernommen
                                                                               aus der nationalen Reserve
 2021:            8 ha freie Fläche zugepachtet
                                                                2021:          8 ha freie Fläche zugepachtet
  Es können 2021 8 ZA zugewiesen werden.
                                                                 Für die freie Fläche können 2021 keine ZA zu-
                                                                    gewiesen werden, da eine Zuweisung nur einmal
                                                                    möglich ist.

Wird der Antrag auf Zuweisung von ZA aus                      dem Antrag geeignete Unterlagen, aus denen
der nationalen Reserve von einer Personen-                    das Beteiligungsverhältnis der am Betrieb
gemeinschaft / jur. Person eingebracht, sind                  beteiligten Personen deutlich hervorgeht (z.B.
         Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                  Seite 5 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
Firmenbuchauszug), beizulegen, oder dem                      Hinweis:
Antrag wird das auf www.ama.at zur Verfü-                    Der Nachweis für das Beteiligungsverhält-
gung stehende Formblatt Erklärung der Betei-                 nis ist jährlich zum MFA hochzuladen
ligungsverhältnisse          an    Personengemein-           (siehe Pkt. 3.1).
schaften / jur. Personen beigelegt.                          Bei Ehegemeinschaften ist kein Nachweis
                                                             für das Beteiligungsverhältnis erforderlich.

  1.4     Zuweisung von Zahlungsansprüchen aufgrund Höherer Gewalt,
  außergewöhnlicher Umstände oder spezifischer Situationen
War ein Betriebsinhaber aufgrund Höherer                   möglich, wenn dem Betriebsinhaber infolge
Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände                     Versäumung von Antragsfristen Zahlungsan-
nicht in der Lage, den Betrieb oder Betriebs-              sprüche verfallen sind oder keine Zahlungs-
teile zu bewirtschaften und wurde aus diesem               ansprüche zugewiesen wurden und er sich
Grund für diese Flächen 2015 kein Antrag auf               dadurch in einer spezifischen Situation befin-
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen ge-                   det.
stellt, kann im Rahmen des MFA des Jahres
nach Wegfall der Höheren Gewalt oder au-                   Als Fälle Höherer Gewalt oder außergewöhn-
ßergewöhnlichen Umstände ein Antrag auf                    licher Umstände können insbesondere aner-
Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus                       kannt werden:
der nationalen Reserve gestellt werden, so-                      •   Tod des Betriebsinhabers,
fern entsprechende Nachweise erbracht wer-                       •   länger andauernde Berufsunfähigkeit
den.                                                                 des Betriebsinhabers,
                                                                 •   schwere Naturkatastrophe,
Der Antrag auf Zuweisung von Zahlungsan-                         •   unfallbedingte Zerstörung von Stallge-
sprüchen ist mit dem Mehrfachantrag, der un-                         bäuden,
mittelbar auf den Wegfall der Höheren Gewalt                     •   Seuchenbefall oder Pflanzenkrankheit,
oder der außergewöhnlichen Umstände folgt,                       •   vorübergehende       Grundinanspruch-
zu stellen.                                                          nahme von mindestens 0,30 ha beihil-
                                                                     fefähiger Fläche im öffentlichen Inte-
Eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen                                resse.
aus der nationalen Reserve ist auch dann

        Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                Seite 6 von 19                    www.eama.at | www.ama.at
Als Nachweise für die Fälle Höherer Gewalt sind insbesondere nachfolgende Unterlagen erforder-
lich:
 Art des Härtefalles                                 Nachweise durch
 Tod des Betriebsinhabers                            Sterbeurkunde
                                                     Bescheid eines Sozialversicherungsträgers (z.B. Bescheid
 Länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebs-
                                                     gemäß §149d des Bauernsozialversicherungsgesetzes,
 inhabers
                                                     ärztliche Bestätigung), ärztliches Attest
 Schwere Naturkatastrophe                            Bestätigung der Landesregierung
                                                     Bestätigung einer Versicherung, polizeiliche Anzeigebestä-
 Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden
                                                     tigung
 Seuchenbefall (anzeigepflichtige Seuche gemäß §
 16 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 idgF)      Bestätigung des Amtstierarztes, Landesregierung
 oder Pflanzenkrankheit
                                                     Bestätigung für Grundinanspruchnahme (z.B. durch die AS-
 Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse
                                                     FINAG)

   1.5     Nutzung der Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme im öffentlichen Inte-
           resse
Können Zahlungsansprüche infolge Grundin-                    Das Mindestausmaß der betroffenen Flä-
anspruchnahme im öffentlichen Interesse in-                  che hat 0,01 ha zu betragen.
nerhalb zwei aufeinander folgender Jahre
nicht genutzt werden, kann zur Verhinderung
                                                                   Hinweis:
des Verfalls an die nationale Reserve eine
                                                                   Ist die Nutzung der Zahlungsansprüche
Meldung betreffend die Grundinanspruch-                            aufgrund einer Grundinanspruchnahme im
nahme für die Nutzung von ZA (= Ansu-                              öffentlichen Interesse für mehrere Jahre
chen auf Anerkennung der „Höheren Ge-                              nicht möglich, ist dieses Ansuchen jähr-
walt“ oder besonderer flächen- oder be-                            lich, online unter www.eama.at zu stellen.
wirtschaftungsverändernder Umstände“)
eingebracht werden.

Das Eintreten der Grundinanspruchnahme im
öffentlichen Interesse ist binnen 15 Arbeits-
tagen, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in
der Lage ist, über das Internetportal „eAMA“
unter dem Register „Eingaben“ / siehe Pkt.
3.4) zu melden und mit geeigneten Unterla-
gen zu belegen.

         Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                 Seite 7 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
1.5.1 Umstand ist bei MFA Beantragung                           gewährt, die Zahlungsansprüche gel-
absehbar
                                                                ten jedoch weiterhin als genutzt.
   • Im Fall einer absehbaren (bzw. erfolg-
         ten) Grundinanspruchnahme im öffent-
         lichen Interesse sind die betroffenen           1.5.2 Umstand ist bei MFA Beantragung
                                                         nicht absehbar
         Flächen, sofern noch keine Kultur an-              • Im Falle eines nicht absehbaren Ein-
         gebaut wurde als nichtprämienfähige                        tretens der Grundinanspruchnahme im
         „Sonstige          Ackerflächen“   bzw.                    öffentlichen Interesse bleibt die bean-
         „Sonstige Grünlandflächen“ zu be-                          tragte Kultur bestehen und es ist im
         antragen. Zusätzlich ist der Code                          Wege einer Korrektur zum MFA zu-
         „GI“ zu vergeben.                                          sätzlich der Code „GI“ zu vergeben.
   •     Sofern die Kultur bereits angebaut              Sofern die Grundinanspruchnahme im öffent-
         wurde, bleibt diese bestehen und es ist         lichen Interesse rechtzeitig mittels Ansuchen
         zusätzlich der Code „GI“ zu verge-              auf Anerkennung der „Höheren Gewalt“ ge-
         ben.                                            meldet und positiv beurteilt wurde, werden für
   Sofern die Grundinanspruchnahme im öf-                diese Flächen für das Antragsjahr 2021 Prä-
   fentlichen Interesse rechtzeitig mittels An-          mien im Ausmaß der verfügbaren ZA ge-
   suchen auf Anerkennung der „Höheren                   währt und gelten somit auch die Zahlungs-
   Gewalt“ gemeldet und positiv beurteilt                ansprüche als genutzt.
   wurde, werden für diese Flächen für das
   Antragsjahr 2021 lediglich keine Prämien

2. Zahlung für Junglandwirte - „Top-Up“
  2.1     Allgemeines
Junglandwirte, die ein Anrecht auf eine Zah-             Die Zahlung für Junglandwirte wird je Antrag-
lung im Rahmen der Basisprämienregelung                  steller für einen Zeitraum von maximal fünf
haben, können für maximal 40 aktivierte ZA               Jahren gewährt.
eine zusätzliche Zahlung („Top-Up“) erhalten.
                                                               Hinweis:
Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich im                  Der Ausbildungsnachweis (siehe Punkt

MFA Flächen zu beantragen. Ist der Be-                         1.1.1) ist nur bei der erstmaligen Beantra-

triebsinhaber keine natürliche Person, muss                    gung hochzuladen. Hat sich der An-

der Name des Anspruchsberechtigten, der die                    spruchsberechtigte jedoch geändert, sind

Voraussetzungen erfüllt, angegeben werden                      die entsprechenden Nachweise zu aktuali-

(siehe Punkt 1.1).                                             sieren.

        Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021              Seite 8 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
Die Zahlung für Junglandwirte wird grundsätzlich nur für den Betrieb der erstmaligen Betriebs-
gründung gewährt.

                Bewirtschaftungsbeginn                                              Gewährung Top-Up
2011   2012        2013     2014      2015   2016   2017       2016         2017      2018        2019     2020       2021
 X                                                           TOPUP                             TOPUP     TOPUP       TOPUP
            X                                                TOPUP          TOPUP              TOPUP     TOPUP       TOPUP
                    X                                        TOPUP          TOPUP     TOPUP    TOPUP     TOPUP       TOPUP
                             X                               TOPUP          TOPUP     TOPUP    TOPUP     TOPUP
                                       X                     TOPUP          TOPUP     TOPUP    TOPUP     TOPUP
                                              X              TOPUP          TOPUP     TOPUP    TOPUP     TOPUP
                                                     X                      TOPUP     TOPUP    TOPUP     TOPUP       TOPUP

     2.2        Prämiengewährung
Die Berechnung erfolgt jährlich auf Basis der
                                                                      2.2.1 Beispiel
aktivierten Zahlungsansprüche (ZA).
Die Höhe der Zahlung pro genutztem ZA be-                               Bewirtschaftungsbeginn:             01.01.2016
                                                                        Erste Beantragung der               MFA 2021
trägt maximal EUR 75,86. Bei Überschrei-
                                                                        Zahlung für Junglandwirte:
tung der nationalen Obergrenze müssen                                   Beihilfefähige Fläche 2021:         50 ha
die Zahlungen linear gekürzt werden.                                    Anzahl ZA 2021:                     50 ZA

                                                                        Die Zahlung für Junglandwirte beträgt im Jahr 2021
                                                                        (ohne Berücksichtigung der linearen Kürzung)
                                                                        EUR 3.034,40 (= 40 * EUR 75,86).

Grafische Darstellung
_______ | __________ | ____________ | ________________ | _________ | _______________ | ___________
    01.01.2015 01.01.2016                                        2021             2022
Wird die Zahlung für Junglandwirte 2021 erstmalig beantragt, darf die Bewirtschaftung des Betrie-
bes frühestens mit 01.01.2016 aufgenommen worden sein. In diesem Fall kann die Zahlung für
Junglandwirte ab 2021 für max. 5 aufeinanderfolgende Jahre gewährt werden.

           Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021                        Seite 9 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
3. Ausfüllanleitung
  3.1     Hochladen von Anträgen im eAMA
Betriebsinhaber können selbstständig An-              Folgende Anträge sind ausschließlich online
träge und Korrekturen, welche die Direktzah-          einzureichen:
lungen betreffen, über das Internetportal                   -   Übertragung von Zahlungsansprüchen
„eAMA“ hochladen.                                               (durch den Übernehmer)
                                                            -   Zuweisung von Zahlungsansprüchen
                                                                aus der nationalen Reserve (Neuer Be-
                                                                triebsinhaber und Junglandwirt)
                                                            -   Härtefälle

Zum Hochladen der Anträge melden Sie sich unter www.eama.at an und gehen im Reiter
„Direktzahlungen“ auf „Anträge übermitteln“. Hier können Sie über die Schaltfläche „Neuen Antrag
hochladen“, Ihren Antrag hochladen.

Weitere Informationen zum Hochladen der Anträge entnehmen Sie bitte dem Handbuch unter
www.ama.at.

3.1.1 Hochladen von Nachweisen
Für die Anträge auf „Zuweisung von Zah-               Hierfür gehen Sie im Reiter „Flächen“ unter
lungsansprüchen aus der nationalen Re-                „Allgemeines“      auf    „Eingereichte       Anträge
serve“ und die Zahlung für Junglandwirte              (MFA, HA)“ und wählen den relevanten Mehr-
(Top-Up) sind verschiedene Nachweise erfor-           fachantrag aus.
derlich, die der AMA vorgelegt werden müs-
sen. Diese sind ebenfalls über das Internet-
portal „eAMA“ hochzuladen.
        Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021          Seite 10 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
Über die Schaltfläche „Hochladen von Dokumenten“ können Sie Ihre erforderlichen Nachweise
hochladen.

Für die Zuweisung aus der nationalen Re-
serve für Junglandwirte/Neue Betriebsinhaber
sind beispielsweise folgende Nachweise / Do-
kumente hochzuladen:
   -    Bekanntgabe des Beteiligungsverhält-
        nisses am Betrieb für Junglandwirte /
        Neue Betriebsinhaber – „Junglandwirt /
        Neuer Betriebsinhaber – Beteiligungs-
        verhältnis“
   -    Nachweis über eine abgeschlossene
        geeignete Ausbildung – „Top-Up Junglandwirt-Nachweis (Ausbildung abgeschlossen)
   -    Nachweis über eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung – „Top-Up Junglandwirt-Nach-
        weis (Ausbildung offen)

Mit der Schaltfläche „Hochladen“ wird Ihr Dokument in das Internetportal „eAMA“ geladen.

 Achtung!! Damit wird das Dokument noch nicht an die AMA übermittelt!

Erst   per     Betätigung         der   Schaltfläche   „Alle    hochgeladenen   Dokumente       übermitteln“,
wird das / werden die hochgeladenen Dokumente an die AMA übermittelt.

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3.2         Antrag als Junglandwirt / Neuer Betriebsinhaber

1 Daten des Betriebsinhabers.                               3 Im Falle von Personengemeinschaften/ ju-
                                                            ristischen Personen sind geeignete Nach-
2 Ist der Betriebsinhaber keine natürliche
                                                            weise (z.B. Gesellschaftsvertrag, Firmen-
Person, muss der Name des Berechtigten,
                                                            buchauszug) in Kopie beizulegen.
der die Voraussetzungen erfüllt, angegeben
                                                            Wird die Zuweisung aus der nationalen
werden.
                                                            Reserve für Junglandwirte beantragt, sind
                                                            geeignete   Qualifikationsnachweise        (siehe
                                                            Punkt 1.1.1) in Kopie beizulegen.
                                                            4 Unterschrift des Antragstellers.

                                                    1

                                                    2

                                                        3

                                                                         4

        Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021           Seite 12 von 19                      www.eama.at | www.ama.at
Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften/ jur. Personen
1 Angabe der an der Bewirtschaftung beteiligten          2 Beteiligung in % der einzelnen Personen
Personen                                                 3 Unterschrift des Antragstellers

                           1
                                                                               2

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3.3     Höhere Gewalt oder spezifische Situation – Antrag auf Zuweisung von ZA aus der
          nationalen Reserve
1 Daten des Betriebsinhabers.                                  3 Das Datum der Kenntnis der Höheren

2 Die Art der Höheren Gewalt oder des                          Gewalt    oder    des      außergewöhnlichen

außergewöhnlichen                  Umstandes       ist         Umstandes ist anzugeben

anzukreuzen.                                                   4 Ein entspechender Nachweis ist dem
                                                               Antrag beizulegen.
                                                               5 Unterschrift des Antragstellers.

                                     1

                                               2

                                                                     3              4

                                                                                            5

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3.4     Höhere Gewalt – Nutzung der Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme
1) Einstieg über www.eama.at (Angabe von Betriebsnummer und Passwort erforderlich)
2) Unter dem Register „Eingaben“ kann „Ansuchen auf Anerkennung von 'Höherer Gewalt'
       oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ ausgewählt wer-
       den.

3) Für die Beurteilung der Meldung ist die Angabe des Datums des Eintritts erforderlich

       Bei Auswahl von „Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse“ öffnet sich ein weiteres
       Auswahlfeld der betroffenen Maßnahmen, sowie der betroffenen Flächen. Diese Angaben

      Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021             Seite 15 von 19             www.eama.at | www.ama.at
sind zwingend erforderlich. Durch Markieren des Feldes „Flächenanteil“ können weitere Flä-
   chen gemeldet werden. Im Textfeld „weitere Informationen“ können weitere Angaben zur
   Höheren Gewalt gemacht werden.

4) Dokumente hochladen: Es sind jedenfalls Nachweise erforderlich, aus denen die betroffe-
   nen Grundstücksnummern (zB. Lageplan des Netzbetreibers), sowie das Eintrittsdatum der
   Grundinanspruchnahme hervorgehen.

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5) Nach Betätigen der Schaltfläche „Weiter“ erhält man eine Übersicht der Meldung.

6) Erst nach betätigen der Schaltfläche „Endgültig Senden“ gilt die Meldung als eingereicht.

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Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Ausfüh-
rungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen.
Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten.

Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform gewählt. Im
Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen selbstverständlich auf Per-
sonen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetragene
Partnerschaften.

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Überblick „Zahlung für Junglandwirte“ und
                     „Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve“

    Mögliche Anträge                       Antragskriterien                      Antragsfrist und Ausmaß
Zuweisung von ZA aus der natio-
nalen Reserve

 • Junglandwirt                   Junglandwirt:                                 Abgabe bis spätestens 17.05.2021
                                  • frühester Bewirtschaftungsbeginn 5          (Eingangsdatum AMA)
                                    Jahre vor der erstmaligen Beantragung
                                    der Basisprämie                             Nachreichfrist bis 09.06.2021 – 3%
                                  • im Jahr der ersten Beantragung der Ba-      Kürzung je Arbeitstag für alle aus der
                                    sisprämie nicht älter als 40 Jahre          nat. Reserve zugewiesenen ZA
                                  • für die Bewirtschaftung des Betriebs ge-
                                    eignete Ausbildung. Innerhalb von zwei      Zuweisung von ZA im Ausmaß der be-
                                    Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn            antragten beihilfefähigen Fläche

                                  Neuer Betriebsinhaber:
                                  • Frühester       Bewirtschaftungsbeginn
 • Neuer Betriebsinhaber            2019
                                  • 5 Jahre vor Bewirtschaftungsbeginn
                                    keine landwirtschaftliche Tätigkeit

                                  PG / jur. Personen:
                                  Zusätzlich Nachweis über das Beteili-
                                  gungsverhältnis am Betrieb bei Jungland-
                                  wirten und Neuen Betriebsinhabern

 • Höhere Gewalt/ außerge-        Höhere Gewalt/außergewöhnliche Um-
    wöhnliche Umstände            stände
                                  Für Betriebsinhaber, die beeinträchtigt wa-
                                  ren

 • Spezifische Situation          Spezifische Situation
                                  Für Betriebsinhaber, die wegen Versäu-
                                  mung einer Antragsfrist beeinträchtigt
                                  sind.

Zahlung für Junglandwirte (Top-   Junglandwirt / Top-Up:                        Beantragung im Zuge des Mehrfach-
Up)                               • frühester Bewirtschaftungsbeginn 5          antrags-Flächen - Kreuz „Zahlung für
                                    Jahre vor der erstmaligen Beantragung       Junglandwirte“ unter MFA Angaben
                                    der Basisprämie                             Antragstellung     bis     spätestens
                                  • im Jahr der ersten Beantragung der Ba-      17.05.2021
                                    sisprämie nicht älter als 40 Jahre
                                  • für die Bewirtschaftung des Betriebs ge-    Nachreichfrist bis 09.06.2021 – 1%
                                    eignete Ausbildung. Innerhalb von zwei      Kürzung je Arbeitstag
                                    Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn bzw.
                                    zur ersten Beantragung Top-Up               Top-Up im Ausmaß von EUR 75,86 für
                                                                                max. 40 ZA und max. 5 aufeinanderfol-
                                  PG / jur. Personen:                           gende Jahre (lineare Kürzungen bei
                                  Zusätzlich Nachweis über das Beteili-         Überschreitung der Obergrenze)
                                  gungsverhältnis am Betrieb

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