MERKBLATT - AgrarMarkt Austria
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K-Ö MERKBLATT Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve, Zahlung für Junglandwirte, höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände STAND Februar 2021 Direktzahlungen 2021 Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0
EDITORIAL INHALT SEHR GEEHRTE BÄUERINNEN UND BAUERN! 1. Nationale Reserve ............................................... 3 Das vorliegende Merkblatt in- 1.1 Zuweisung von Zahlungsansprüchen für formiert Sie über die fachli- Junglandwirte .......................................................... 3 chen Voraussetzungen und 1.2 Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Rahmenbedingungen der Neue Betriebsinhaber ............................................. 5 Zuweisung von Zahlungsan- 1.3 Junglandwirte und Neue Betriebsinhaber ... 5 sprüchen aus der nationalen 1.4 Zuweisung von Zahlungsansprüchen Reserve, der Zahlung für aufgrund Höherer Gewalt, ....................................... 6 Junglandwirte, und der Höheren Gewalt bzw. au- außergewöhnlicher Umstände oder spezifischer Situationen .............................................................. 6 ßergewöhnlichen Umstände. Die Inhalte dieses 1.5 Nutzung der Zahlungsansprüche bei Merkblattes werden alljährlich aktualisiert. Zudem Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse . 7 beinhaltet das Merkblatt wichtige Hinweise zum 2. Zahlung für Junglandwirte - „Top-Up“ ................. 8 jährlich erforderlichen Mehrfachantrag-Flächen. 2.1 Allgemeines ................................................. 8 2.2 Prämiengewährung ..................................... 9 Das Merkblatt wird von der AMA nicht versendet, 3. Ausfüllanleitung ................................................. 10 sondern nur im Internet über www.ama.at zur Ver- 3.1 Hochladen von Anträgen im eAMA ........... 10 fügung gestellt. 3.2 Antrag als Junglandwirt / Neuer Betriebsinhaber ..................................................... 12 Weitere wichtige Informationen und aktuelle 3.3 Höhere Gewalt – Antrag auf Zuweisung aus Formblätter zu den Direktzahlungen finden Sie auf der nationalen Reserve ......................................... 14 unserer Homepage unter www.ama.at sowie un- 3.4 Höhere Gewalt – Nutzung der ter www.eama.at bzw. auf der Homepage des Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme . 15 Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus unter www.bmlrt.gv.at. Der Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Griesmayr Nehmen Sie auch das Beratungs- und Informationsangebot der Bezirksbauernkammer oder des Bezirksre- ferates in Anspruch. Für Fragen stehen Ihnen selbstverständlich auch unsere Mitarbeiter unter der Hotlinenummer 050 3151 99 gerne zur Verfügung. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 2 von 19 www.eama.at | www.ama.at
1. Nationale Reserve Eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen Die Anzahl der aus der nationalen Reserve aus der nationalen Reserve können Betriebs- zuzuweisenden Zahlungsansprüche ent- inhaber beantragen, welche die Vorausset- spricht der Anzahl der beihilfefähigen Hektar- zungen eines Junglandwirtes oder eines flächen, für die keine Zahlungsansprüche zur Neuen Betriebsinhabers erfüllen oder de- Verfügung stehen. nen im Zuge der Erstzuweisung infolge Höhe- Der Wert der zugewiesenen Zahlungsansprü- rer Gewalt oder außergewöhnlicher Um- che entspricht dem nationalen Durchschnitts- stände keine Zahlungsansprüche zugewie- wert. sen wurden. Weiters können Zahlungsan- sprüche an Betriebsinhaber zugewiesen wer- den, die sich infolge Versäumung einer An- tragsfrist in einer spezifischen Situation befin- den. 1.1 Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Junglandwirte Junglandwirte sind Betriebsinhaber, Reserve bzw. binnen zwei Jahren nach • die im Jahr der Antragstellung (oder wäh- Bewirtschaftungsbeginn eine geeignete rend der fünf Jahre vor der erstmaligen Ausbildung abgeschlossen haben. Beantragung der Basisprämie) erstmalig Die Frist für den Abschluss der geeigneten die Führung eines landwirtschaftlichen Be- Ausbildung kann in begründeten Fällen Höhe- triebs auf eigenen Namen und Rechnung rer Gewalt oder außergewöhnlicher Um- übernommen haben (wird die Basisprämie stände auf Antrag um ein Jahr verlängert 2021 das erste Mal beantragt, ist der frü- werden (der Antrag ist vor Ablauf der Zwei- hestmögliche Bewirtschaftungsbeginn das jahresfrist zu stellen). Jahr 2016), • die im Jahr der erstmaligen Beantragung Bei juristischen Personen und Personen- der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre gemeinschaften muss der Junglandwirt die alt sind (z.B. für das Antragsjahr 2021: Ge- Kontrolle hinsichtlich der Betriebsführung burtsjahr 1981 oder jünger; ein Überschrei- ausüben, d.h. Mehrheitsbeteiligter oder zu- ten dieses Alterslimits in den Folgejahren mindest gleichberechtigt mit allen anderen an ist nach erfolgter Antragstellung nicht rele- der Personengemeinschaft/juristischen Per- vant), son Beteiligten sein (bei zwei beteiligten Per- • die zum Zeitpunkt der erstmaligen Bean- sonen muss die Beteiligung mindestens 50% tragung der Zahlung für Junglandwirte oder mehr betragen). oder Beantragung von ZA aus der nat. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 3 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Der Junglandwirt muss bei einer AG Vor- stand, bei einer GmbH Geschäftsführer, bei einer KG Komplementär und bei Vereinen Vertretungsbefugter sein. 1.1.1 Erforderliche Ausbildung für die Anerkennung als Junglandwirt Stellt ein Junglandwirt einen Antrag (Antrag Ein Jahres-/ Abschlusszeugnis kann nicht als auf Zuweisung von ZA aus der nationalen Re- Nachweis für die abgeschlossene Ausbildung serve bzw. „Top-Up“ (siehe Pkt.2.)), ist ein angesehen werden. Nachweis über eine geeignete Ausbildung Hinweis: beizulegen. Die Nachweise sind in allen Fällen voll- Als geeignete schulische Ausbildung ist min- ständig (d.h. alle Seiten des Reife- und destens ein Fachabschluss erforderlich. Als Diplomprüfungszeugnisses) zu übermit- Nachweis hierfür dient ein von der Schule un- teln. terschriebener Facharbeiterbrief. Als geeignete Ausbildung können insbesondere folgende Fachrichtungen anerkannt werden: Art des Nachweises Fachrichtungen • Bienenwirtschaft • Landwirtschaftliche Lagerhaltung • Biomasseproduktion und • Landschaftsplanung und Land- land- und forstwirtschaft- schaftspflege liche Bioenergiegewin- • Lebensmittel- und Biotechnologie nung • Molkerei und Käsereiwirtschaft • Facharbeiterbrief • Feldgemüsebau • Obstbau und Obstverwertung • Meisterbrief • Fischereiwirtschaft • Pferdewirtschaft • Maturazeugnis • Forstgarten- und Forst- • Phytomedizin • Bescheid zur Verleihung ei- pflegewirtschaft • Umwelt- und Bioressourcenma- nes akademischen Grades • Forstwirtschaft nagement • Gartenbau • Veterinärmedizin • Geflügelwirtschaft • Weinbau und Kellerwirtschaft • Landwirtschaft • Agrarmanagement, -wissenschaf- • Ländliches Betriebs- und ten Haushaltsmanagement Wenn die geeignete Ausbildung bis zum Zeit- außergewöhnlicher Umstände auf Antrag bin- punkt der erstmaligen Beantragung der Zah- nen 3 Jahren, sofern dieser Antrag vor Ablauf lung für Junglandwirte noch nicht abgeschlos- der ursprünglichen Zweijahresfrist gestellt sen ist, ist der Ausbildungsnachweis binnen wird) nachzureichen. Dem Antrag ist eine Be- max. 2 Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn stätigung der Ausbildungsstätte über die be- (in begründeten Fällen Höherer Gewalt oder absichtigte Ausbildung beizulegen. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 4 von 19 www.eama.at | www.ama.at
1.2 Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Neue Betriebsinhaber Ein Neuer Betriebsinhaber ist eine natürliche rechtigt sind) und am Unternehmen hauptbe- oder juristische Person, die frühestens 2019 teiligt sind, die Voraussetzungen des „Neuen eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenom- Betriebsinhabers“ erfüllen. men und in den fünf Jahren vor Bewirtschaf- Bei Ehegemeinschaften als Betriebsinhaber tungsbeginn weder in eigenem Namen und üben beide Partner als Personengemein- auf eigene Rechnung eine landwirtschaftliche schaft die Kontrolle über den Betrieb gleicher- Tätigkeit ausgeübt noch die Kontrolle über maßen aus. Somit müssen beide Ehepartner eine juristische Person innegehabt hat. die Voraussetzungen des „Neuen Betriebsin- Beispiel: Ein Landwirt hat mit 01.10.2019 be- habers“ erfüllen. gonnen, einen Betrieb zu bewirtschaften. Er Keine der an der Betriebsführung beteiligten darf in den 5 Jahren zuvor (2014 bis 2018) Personen darf in den 5 Jahren vor Bewirt- keiner landwirtschaftlichen Tätigkeit auf eige- schaftungsbeginn die Kontrollbefugnis über nen Namen / eigene Rechnung nachgegan- einen Betrieb bzw. über eine Personenge- gen sein. meinschaft/ jur. Person, die einen Betrieb be- wirtschaftet hat, innegehabt haben. Bei juristischen Personen oder Personen- Dies gilt z.B. bei Aktiengesellschaften für alle gemeinschaften müssen alle am Betrieb be- Vorstandsmitglieder, bei einer GesmbH für teiligten Personen, die die Kontrolle über die alle Geschäftsführer und bei Vereinen für alle Betriebsführung ausüben (insbesondere zu Vertretungsbefugten. Entscheidungen über die Betriebsführung be- 1.3 Junglandwirte und Neue Betriebsinhaber Eine Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve im Zuge eines Antrags als Junglandwirt bzw. Neuer Betriebsinhaber ist je Antragsteller nur einmal möglich. 1.3.1 Beispiel 1 1.3.2 Beispiel 2 2016: 12 ZA für 10 ha Acker und 2 ha 2017: Zuweisung von 12 ZA auf Grund ei- Mähwiese im Zuge der Betriebsüber- nes Antrags auf Zuweisung von ZA nahme übernommen aus der nationalen Reserve 2021: 8 ha freie Fläche zugepachtet 2021: 8 ha freie Fläche zugepachtet Es können 2021 8 ZA zugewiesen werden. Für die freie Fläche können 2021 keine ZA zu- gewiesen werden, da eine Zuweisung nur einmal möglich ist. Wird der Antrag auf Zuweisung von ZA aus dem Antrag geeignete Unterlagen, aus denen der nationalen Reserve von einer Personen- das Beteiligungsverhältnis der am Betrieb gemeinschaft / jur. Person eingebracht, sind beteiligten Personen deutlich hervorgeht (z.B. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 5 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Firmenbuchauszug), beizulegen, oder dem Hinweis: Antrag wird das auf www.ama.at zur Verfü- Der Nachweis für das Beteiligungsverhält- gung stehende Formblatt Erklärung der Betei- nis ist jährlich zum MFA hochzuladen ligungsverhältnisse an Personengemein- (siehe Pkt. 3.1). schaften / jur. Personen beigelegt. Bei Ehegemeinschaften ist kein Nachweis für das Beteiligungsverhältnis erforderlich. 1.4 Zuweisung von Zahlungsansprüchen aufgrund Höherer Gewalt, außergewöhnlicher Umstände oder spezifischer Situationen War ein Betriebsinhaber aufgrund Höherer möglich, wenn dem Betriebsinhaber infolge Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände Versäumung von Antragsfristen Zahlungsan- nicht in der Lage, den Betrieb oder Betriebs- sprüche verfallen sind oder keine Zahlungs- teile zu bewirtschaften und wurde aus diesem ansprüche zugewiesen wurden und er sich Grund für diese Flächen 2015 kein Antrag auf dadurch in einer spezifischen Situation befin- Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen ge- det. stellt, kann im Rahmen des MFA des Jahres nach Wegfall der Höheren Gewalt oder au- Als Fälle Höherer Gewalt oder außergewöhn- ßergewöhnlichen Umstände ein Antrag auf licher Umstände können insbesondere aner- Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus kannt werden: der nationalen Reserve gestellt werden, so- • Tod des Betriebsinhabers, fern entsprechende Nachweise erbracht wer- • länger andauernde Berufsunfähigkeit den. des Betriebsinhabers, • schwere Naturkatastrophe, Der Antrag auf Zuweisung von Zahlungsan- • unfallbedingte Zerstörung von Stallge- sprüchen ist mit dem Mehrfachantrag, der un- bäuden, mittelbar auf den Wegfall der Höheren Gewalt • Seuchenbefall oder Pflanzenkrankheit, oder der außergewöhnlichen Umstände folgt, • vorübergehende Grundinanspruch- zu stellen. nahme von mindestens 0,30 ha beihil- fefähiger Fläche im öffentlichen Inte- Eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen resse. aus der nationalen Reserve ist auch dann Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 6 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Als Nachweise für die Fälle Höherer Gewalt sind insbesondere nachfolgende Unterlagen erforder- lich: Art des Härtefalles Nachweise durch Tod des Betriebsinhabers Sterbeurkunde Bescheid eines Sozialversicherungsträgers (z.B. Bescheid Länger andauernde Berufsunfähigkeit des Betriebs- gemäß §149d des Bauernsozialversicherungsgesetzes, inhabers ärztliche Bestätigung), ärztliches Attest Schwere Naturkatastrophe Bestätigung der Landesregierung Bestätigung einer Versicherung, polizeiliche Anzeigebestä- Unfallbedingte Zerstörung von Stallgebäuden tigung Seuchenbefall (anzeigepflichtige Seuche gemäß § 16 Tierseuchengesetz, RGBl. Nr. 177/1909 idgF) Bestätigung des Amtstierarztes, Landesregierung oder Pflanzenkrankheit Bestätigung für Grundinanspruchnahme (z.B. durch die AS- Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse FINAG) 1.5 Nutzung der Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme im öffentlichen Inte- resse Können Zahlungsansprüche infolge Grundin- Das Mindestausmaß der betroffenen Flä- anspruchnahme im öffentlichen Interesse in- che hat 0,01 ha zu betragen. nerhalb zwei aufeinander folgender Jahre nicht genutzt werden, kann zur Verhinderung Hinweis: des Verfalls an die nationale Reserve eine Ist die Nutzung der Zahlungsansprüche Meldung betreffend die Grundinanspruch- aufgrund einer Grundinanspruchnahme im nahme für die Nutzung von ZA (= Ansu- öffentlichen Interesse für mehrere Jahre chen auf Anerkennung der „Höheren Ge- nicht möglich, ist dieses Ansuchen jähr- walt“ oder besonderer flächen- oder be- lich, online unter www.eama.at zu stellen. wirtschaftungsverändernder Umstände“) eingebracht werden. Das Eintreten der Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse ist binnen 15 Arbeits- tagen, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, über das Internetportal „eAMA“ unter dem Register „Eingaben“ / siehe Pkt. 3.4) zu melden und mit geeigneten Unterla- gen zu belegen. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 7 von 19 www.eama.at | www.ama.at
1.5.1 Umstand ist bei MFA Beantragung gewährt, die Zahlungsansprüche gel- absehbar ten jedoch weiterhin als genutzt. • Im Fall einer absehbaren (bzw. erfolg- ten) Grundinanspruchnahme im öffent- lichen Interesse sind die betroffenen 1.5.2 Umstand ist bei MFA Beantragung nicht absehbar Flächen, sofern noch keine Kultur an- • Im Falle eines nicht absehbaren Ein- gebaut wurde als nichtprämienfähige tretens der Grundinanspruchnahme im „Sonstige Ackerflächen“ bzw. öffentlichen Interesse bleibt die bean- „Sonstige Grünlandflächen“ zu be- tragte Kultur bestehen und es ist im antragen. Zusätzlich ist der Code Wege einer Korrektur zum MFA zu- „GI“ zu vergeben. sätzlich der Code „GI“ zu vergeben. • Sofern die Kultur bereits angebaut Sofern die Grundinanspruchnahme im öffent- wurde, bleibt diese bestehen und es ist lichen Interesse rechtzeitig mittels Ansuchen zusätzlich der Code „GI“ zu verge- auf Anerkennung der „Höheren Gewalt“ ge- ben. meldet und positiv beurteilt wurde, werden für Sofern die Grundinanspruchnahme im öf- diese Flächen für das Antragsjahr 2021 Prä- fentlichen Interesse rechtzeitig mittels An- mien im Ausmaß der verfügbaren ZA ge- suchen auf Anerkennung der „Höheren währt und gelten somit auch die Zahlungs- Gewalt“ gemeldet und positiv beurteilt ansprüche als genutzt. wurde, werden für diese Flächen für das Antragsjahr 2021 lediglich keine Prämien 2. Zahlung für Junglandwirte - „Top-Up“ 2.1 Allgemeines Junglandwirte, die ein Anrecht auf eine Zah- Die Zahlung für Junglandwirte wird je Antrag- lung im Rahmen der Basisprämienregelung steller für einen Zeitraum von maximal fünf haben, können für maximal 40 aktivierte ZA Jahren gewährt. eine zusätzliche Zahlung („Top-Up“) erhalten. Hinweis: Die Zahlung für Junglandwirte ist jährlich im Der Ausbildungsnachweis (siehe Punkt MFA Flächen zu beantragen. Ist der Be- 1.1.1) ist nur bei der erstmaligen Beantra- triebsinhaber keine natürliche Person, muss gung hochzuladen. Hat sich der An- der Name des Anspruchsberechtigten, der die spruchsberechtigte jedoch geändert, sind Voraussetzungen erfüllt, angegeben werden die entsprechenden Nachweise zu aktuali- (siehe Punkt 1.1). sieren. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 8 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Die Zahlung für Junglandwirte wird grundsätzlich nur für den Betrieb der erstmaligen Betriebs- gründung gewährt. Bewirtschaftungsbeginn Gewährung Top-Up 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2016 2017 2018 2019 2020 2021 X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP X TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP TOPUP 2.2 Prämiengewährung Die Berechnung erfolgt jährlich auf Basis der 2.2.1 Beispiel aktivierten Zahlungsansprüche (ZA). Die Höhe der Zahlung pro genutztem ZA be- Bewirtschaftungsbeginn: 01.01.2016 Erste Beantragung der MFA 2021 trägt maximal EUR 75,86. Bei Überschrei- Zahlung für Junglandwirte: tung der nationalen Obergrenze müssen Beihilfefähige Fläche 2021: 50 ha die Zahlungen linear gekürzt werden. Anzahl ZA 2021: 50 ZA Die Zahlung für Junglandwirte beträgt im Jahr 2021 (ohne Berücksichtigung der linearen Kürzung) EUR 3.034,40 (= 40 * EUR 75,86). Grafische Darstellung _______ | __________ | ____________ | ________________ | _________ | _______________ | ___________ 01.01.2015 01.01.2016 2021 2022 Wird die Zahlung für Junglandwirte 2021 erstmalig beantragt, darf die Bewirtschaftung des Betrie- bes frühestens mit 01.01.2016 aufgenommen worden sein. In diesem Fall kann die Zahlung für Junglandwirte ab 2021 für max. 5 aufeinanderfolgende Jahre gewährt werden. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 9 von 19 www.eama.at | www.ama.at
3. Ausfüllanleitung 3.1 Hochladen von Anträgen im eAMA Betriebsinhaber können selbstständig An- Folgende Anträge sind ausschließlich online träge und Korrekturen, welche die Direktzah- einzureichen: lungen betreffen, über das Internetportal - Übertragung von Zahlungsansprüchen „eAMA“ hochladen. (durch den Übernehmer) - Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve (Neuer Be- triebsinhaber und Junglandwirt) - Härtefälle Zum Hochladen der Anträge melden Sie sich unter www.eama.at an und gehen im Reiter „Direktzahlungen“ auf „Anträge übermitteln“. Hier können Sie über die Schaltfläche „Neuen Antrag hochladen“, Ihren Antrag hochladen. Weitere Informationen zum Hochladen der Anträge entnehmen Sie bitte dem Handbuch unter www.ama.at. 3.1.1 Hochladen von Nachweisen Für die Anträge auf „Zuweisung von Zah- Hierfür gehen Sie im Reiter „Flächen“ unter lungsansprüchen aus der nationalen Re- „Allgemeines“ auf „Eingereichte Anträge serve“ und die Zahlung für Junglandwirte (MFA, HA)“ und wählen den relevanten Mehr- (Top-Up) sind verschiedene Nachweise erfor- fachantrag aus. derlich, die der AMA vorgelegt werden müs- sen. Diese sind ebenfalls über das Internet- portal „eAMA“ hochzuladen. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 10 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Über die Schaltfläche „Hochladen von Dokumenten“ können Sie Ihre erforderlichen Nachweise hochladen. Für die Zuweisung aus der nationalen Re- serve für Junglandwirte/Neue Betriebsinhaber sind beispielsweise folgende Nachweise / Do- kumente hochzuladen: - Bekanntgabe des Beteiligungsverhält- nisses am Betrieb für Junglandwirte / Neue Betriebsinhaber – „Junglandwirt / Neuer Betriebsinhaber – Beteiligungs- verhältnis“ - Nachweis über eine abgeschlossene geeignete Ausbildung – „Top-Up Junglandwirt-Nachweis (Ausbildung abgeschlossen) - Nachweis über eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung – „Top-Up Junglandwirt-Nach- weis (Ausbildung offen) Mit der Schaltfläche „Hochladen“ wird Ihr Dokument in das Internetportal „eAMA“ geladen. Achtung!! Damit wird das Dokument noch nicht an die AMA übermittelt! Erst per Betätigung der Schaltfläche „Alle hochgeladenen Dokumente übermitteln“, wird das / werden die hochgeladenen Dokumente an die AMA übermittelt. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 11 von 19 www.eama.at | www.ama.at
3.2 Antrag als Junglandwirt / Neuer Betriebsinhaber 1 Daten des Betriebsinhabers. 3 Im Falle von Personengemeinschaften/ ju- ristischen Personen sind geeignete Nach- 2 Ist der Betriebsinhaber keine natürliche weise (z.B. Gesellschaftsvertrag, Firmen- Person, muss der Name des Berechtigten, buchauszug) in Kopie beizulegen. der die Voraussetzungen erfüllt, angegeben Wird die Zuweisung aus der nationalen werden. Reserve für Junglandwirte beantragt, sind geeignete Qualifikationsnachweise (siehe Punkt 1.1.1) in Kopie beizulegen. 4 Unterschrift des Antragstellers. 1 2 3 4 Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 12 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Erklärung der Beteiligungsverhältnisse an Personengemeinschaften/ jur. Personen 1 Angabe der an der Bewirtschaftung beteiligten 2 Beteiligung in % der einzelnen Personen Personen 3 Unterschrift des Antragstellers 1 2 3 Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 13 von 19 www.eama.at | www.ama.at
3.3 Höhere Gewalt oder spezifische Situation – Antrag auf Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve 1 Daten des Betriebsinhabers. 3 Das Datum der Kenntnis der Höheren 2 Die Art der Höheren Gewalt oder des Gewalt oder des außergewöhnlichen außergewöhnlichen Umstandes ist Umstandes ist anzugeben anzukreuzen. 4 Ein entspechender Nachweis ist dem Antrag beizulegen. 5 Unterschrift des Antragstellers. 1 2 3 4 5 Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 14 von 19 www.eama.at | www.ama.at
3.4 Höhere Gewalt – Nutzung der Zahlungsansprüche bei Grundinanspruchnahme 1) Einstieg über www.eama.at (Angabe von Betriebsnummer und Passwort erforderlich) 2) Unter dem Register „Eingaben“ kann „Ansuchen auf Anerkennung von 'Höherer Gewalt' oder besonderer flächen- und bewirtschaftungsverändernder Umstände“ ausgewählt wer- den. 3) Für die Beurteilung der Meldung ist die Angabe des Datums des Eintritts erforderlich Bei Auswahl von „Grundinanspruchnahme im öffentlichen Interesse“ öffnet sich ein weiteres Auswahlfeld der betroffenen Maßnahmen, sowie der betroffenen Flächen. Diese Angaben Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 15 von 19 www.eama.at | www.ama.at
sind zwingend erforderlich. Durch Markieren des Feldes „Flächenanteil“ können weitere Flä- chen gemeldet werden. Im Textfeld „weitere Informationen“ können weitere Angaben zur Höheren Gewalt gemacht werden. 4) Dokumente hochladen: Es sind jedenfalls Nachweise erforderlich, aus denen die betroffe- nen Grundstücksnummern (zB. Lageplan des Netzbetreibers), sowie das Eintrittsdatum der Grundinanspruchnahme hervorgehen. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 16 von 19 www.eama.at | www.ama.at
5) Nach Betätigen der Schaltfläche „Weiter“ erhält man eine Übersicht der Meldung. 6) Erst nach betätigen der Schaltfläche „Endgültig Senden“ gilt die Meldung als eingereicht. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 17 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Dieses Merkblatt dient als Information und enthält rechtlich unverbindliche Aussagen. Die Ausfüh- rungen basieren auf den zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bestehenden Rechtsgrundlagen. Änderungen werden auf unserer Homepage www.ama.at aktuell gehalten. Zur besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Merkblatt die männliche Wortform gewählt. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes beziehen sich diese Formulierungen selbstverständlich auf Per- sonen jeden Geschlechts. Ebenso erstreckt sich der Begriff Ehe gleichermaßen auf eingetragene Partnerschaften. Impressum Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria Redaktion: GBII/Abt4 – Referat 21 Dresdner Straße 70 1200 Wien UID-Nr.: ATU16305503 Telefon: +43 50 3151 - 99 Fax: +43 50 3151 - 2237 E-Mail: gap@ama.gv.at Vertretungsbefugt: Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich II Dr. Richard Leutner, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich I Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, eingerichtete juristische Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz der Aufsicht der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen Daten sind mit Quellenangabe gestattet. Alle Angaben ohne Gewähr. Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 18 von 19 www.eama.at | www.ama.at
Überblick „Zahlung für Junglandwirte“ und „Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve“ Mögliche Anträge Antragskriterien Antragsfrist und Ausmaß Zuweisung von ZA aus der natio- nalen Reserve • Junglandwirt Junglandwirt: Abgabe bis spätestens 17.05.2021 • frühester Bewirtschaftungsbeginn 5 (Eingangsdatum AMA) Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie Nachreichfrist bis 09.06.2021 – 3% • im Jahr der ersten Beantragung der Ba- Kürzung je Arbeitstag für alle aus der sisprämie nicht älter als 40 Jahre nat. Reserve zugewiesenen ZA • für die Bewirtschaftung des Betriebs ge- eignete Ausbildung. Innerhalb von zwei Zuweisung von ZA im Ausmaß der be- Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn antragten beihilfefähigen Fläche Neuer Betriebsinhaber: • Frühester Bewirtschaftungsbeginn • Neuer Betriebsinhaber 2019 • 5 Jahre vor Bewirtschaftungsbeginn keine landwirtschaftliche Tätigkeit PG / jur. Personen: Zusätzlich Nachweis über das Beteili- gungsverhältnis am Betrieb bei Jungland- wirten und Neuen Betriebsinhabern • Höhere Gewalt/ außerge- Höhere Gewalt/außergewöhnliche Um- wöhnliche Umstände stände Für Betriebsinhaber, die beeinträchtigt wa- ren • Spezifische Situation Spezifische Situation Für Betriebsinhaber, die wegen Versäu- mung einer Antragsfrist beeinträchtigt sind. Zahlung für Junglandwirte (Top- Junglandwirt / Top-Up: Beantragung im Zuge des Mehrfach- Up) • frühester Bewirtschaftungsbeginn 5 antrags-Flächen - Kreuz „Zahlung für Jahre vor der erstmaligen Beantragung Junglandwirte“ unter MFA Angaben der Basisprämie Antragstellung bis spätestens • im Jahr der ersten Beantragung der Ba- 17.05.2021 sisprämie nicht älter als 40 Jahre • für die Bewirtschaftung des Betriebs ge- Nachreichfrist bis 09.06.2021 – 1% eignete Ausbildung. Innerhalb von zwei Kürzung je Arbeitstag Jahren ab Bewirtschaftungsbeginn bzw. zur ersten Beantragung Top-Up Top-Up im Ausmaß von EUR 75,86 für max. 40 ZA und max. 5 aufeinanderfol- PG / jur. Personen: gende Jahre (lineare Kürzungen bei Zusätzlich Nachweis über das Beteili- Überschreitung der Obergrenze) gungsverhältnis am Betrieb Merkblatt ZZ/JLW/HF 2021 Seite 19 von 19 www.eama.at | www.ama.at
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