AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FUTSALMEISTERSCHAFT - Direktion Fussballentwicklung (DFE) Ressort Breitenfussball - SFV

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Direktion Fussballentwicklung (DFE)
Ressort Breitenfussball

AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
FUTSALMEISTERSCHAFT
Ausgabe 2021/2022

    •   Swiss Futsal Premier League (SFPL)
    •   Swiss Futsal Women League (SFWL)
    •   Swiss Futsal Second League (SFSL)
Inhaltsverzeichnis

          1. Allgemeines zum Spielbetrieb
          2. Meisterschaftsmodalitäten
          3. Schlussbestimmungen

1.     ALLGEMEINES ZUM SPIELBETRIEB

1.1.   Anmeldung zur Meisterschaft
       Die Teams der Swiss Futsal Premier League (SFPL), der Swiss Futsal Women League
       (SFWL) und der Swiss Futsal Second League (SFSL) gelten für die Meisterschaft als
       angemeldet (vorbehältlich einer gültigen Hallenreservation). Rückzüge von Teams
       nach dem 30.6. werden finanzielle Sanktionen zur Folge haben.

       Für die Teilnahme an der Futsal 1. Liga regional müssen sich die Vereine bei der
       DFE/SFV bewerben. Diese Vereine müssen Mitglieder ihres Regionalverbandes und
       des Schweizerischen Fussballverbandes SFV sein.

       Finanzen
       Gemäss Statuten SFV Kapitel 6, Art. 68 ff.

       Die Vereine, die keine Halle für Spieltage stellen können, bezahlen zusätzlich
       eine Pauschale von: CHF 1‘000.00 pro Saison.

1.2.   Resultate/ Mitteilungen
       Die Resultatmeldungen für Meisterschaftsspiele erfolgen durch die Schiedsrichter an
       den SFV.

1.3.   Trikotwerbung
       Für die Werbung auf den Tenues erteilt die DFE/SFV die Bewilligung nach
       Art. 33 des Wettspielreglements (WR).

1.4.   Besondere Bestimmungen der Swiss Futsal Premier League und der Swiss Futsal Second
       League

       In der SFPL und der SFSL kann ein Verein nur mit einem Team pro Liga vertreten sein.

       Vereinsverantwortliche Futsal:
       Der DFE/SFV sind vor Meisterschaftsbeginn die zuständigen Personen/ Funktionäre pro
       Verein zu melden.
       - Vereins- / Teamverantwortlicher
       - Trainer (Clubcorner)
       - Spielbetriebsverantwortlicher (Administration clubcorner.ch)

1.5.   Korrespondenz / Adressen
       Offizielle Adresse:    Schweizerischer Fussballverband
                              Direktion Fussballentwicklung
                              Ressort Breitenfussball
                              Postfach - 3000 Bern 15
       Telefon:               031 950 81 33
       E-Mail:                rappaz.alexandre@football.ch

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1.6.   Spielberechtigungen Saison 2021/2022
       Für die Saison 2021/2022 sind folgende Jahrgänge spielberechtigt: Aktive sowie B- und A-
       Junioren, geboren am 31.12.2006 oder früher.

1.7.   Spielerkarte
       Für jedes Spiel wird die Spielerkarte SFV via clubcorner.ch ausgefüllt und 45 Minuten vor
       dem Spiel dem Schiedsrichter abgegeben. Darauf können pro Spiel 14 Spieler eingeschrie-
       ben werden.

       Futsalspieler eines Vereins, können pro Spielrunde in sämtlichen Mannschaften des jewei-
       ligen Vereins eingesetzt werden. Spieler im Alter der B-Junioren dürfen am gleichen Tag
       nicht mehr als ein Wettspiel austragen.

1.8    Belegung der Spielerbank bei Spielen der SFPL, der SFWL und der SFSL
       Die Spielerbank darf mit neun Auswechselspielern (inkl. Reserve-Torhüter) zwei Team-
       coaches und einem Doktor oder Physio belegt sein (maximal 12 Personen).
       Alle anderen Personen nehmen auf der Tribüne Platz und haben keinen Zutritt zum Spiel-
       feld.

       Auswechselspieler
       Die Auswechselspieler tragen auf der Bank ein einheitliches Überwurfleibchen, dass sie
       bei einer allfälligen Auswechslung dem Spieler, den sie ersetzen, übergeben.
       Dieser zieht dieses Überwurfleibchen sofort korrekt an und setzt sich auf die Ersatzbank.

       Time-Out:
       Den Teams steht in jeder Halbzeit eine Auszeit (Time-Out) von einer Minute zu.
       Dabei gelten folgende Bestimmung:
       Die Offiziellen der Teams dürfen beim dritten Schiedsrichter, oder sollte der fehlen, beim
       Schreiber oder SR1 mit entsprechendem Dokument eine Auszeit verlangen.

       Anweisungen aus der technischen Zone
       Während des Spiels darf nur ein Teamoffizieller stehend Anweisungen von der Spieler-
       bank aus geben. Der hauptverantwortliche Trainer trägt dabei eine Armbinde, die ihn als
       solchen erkennen lässt.
       Die Einhaltung dieser Weisung wird von den verantwortlichen Schiedsrichtern überwacht.
       Verfehlungen der Teams führen zu eventuellen finanziellen Bussen oder Forfait-
       Entscheide.

1.9.   Schreiber/ Zeitnehmer

       Alle Strafen und sonstige Vorfälle werden vom SR 1 über clubcorner.ch erfasst.

       SFPL: Schiedsrichter 3 (SR3) wird als Schreiber durch den SFV aufgeboten.
       SR1 ist Ansprechperson für den organisierenden Verein und die beteiligten
       Teams. Der Heimverein stellt jeweils den Zeitnehmer für das Spiel.
       Diese Person muss mind. 18 Jahre alt sein und seine Aufgabe mit bestem
       Wissen und Gewissen erledigen.
       Disziplinarische Sanktionen werden nur durch SR1 bzw. SR2 ausgesprochen.
       Der SR3 hat allfällige Vorkommnisse den beiden SR zu melden, welche diese
       sanktionieren.

       SFwl und SFSL: Für die Spieltage werden die Schreiber und Zeitnehmer von dem
       Verein, welcher den Spieltag organisiert, gestellt. Diese zwei Personen müssen mind.
       18 Jahre alt und jederzeit durch den SR erreichbar sein.

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1.10.   Spielansetzungen
        Für die SFPL gilt:
        Die Spiele der jeweiligen Runden können zwischen Freitag 20:00 Uhr und Sonntag
        20:00 Uhr gespielt werden.
        Es dürfen keine Spielverschiebungsgesuche via clubcorner.ch getätigt werden. Spiel-
        verschiebungen müssen mind. 15 Tage vorher bekanntgegeben werden.

        Für die SFWL gilt:
        Die Spieltage sind jeweils am Samstag oder Sonntag durchzuführen
        Das Abtauschen von Anspielzeiten eines Meisterschaftsspieltages ist nur in Absprache
        mit allen Beteiligten und mit dem Einverständnis der DFE/SFV erlaubt.
        Es dürfen keine Spielverschiebungsgesuche via clubcorner.ch getätigt werden.

        Für die SFSL gilt:
        Die Spieltage sind jeweils am Samstag oder Sonntag durchzuführen
        Das Abtauschen von Anspielzeiten eines Meisterschaftsspieltages ist nur in Absprache
        mit allen Beteiligten und mit dem Einverständnis der DFE/SFV erlaubt.
        Es dürfen keine Spielverschiebungsgesuche via clubcorner.ch getätigt werden.

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2.     MEISTERSCHAFTSMODUS 2020/2021

2.1.   Swiss Futsal Premier League
       Eine Gruppe à 10 Teams trägt eine Hin- und Rückrunde mit je 9 Heim- und 9 Auswärts-
       spielen aus.
       Nach den 18 regulären Meisterschaftsrunden tragen die Teams in den Rangen 1-8 die
       Viertelfinals aus.
       Diese werden in einem «Best of 3» Hin- / Rückspiel und ev. 3. Spiel ausgespielt. Dabei
       hat das besserplatzierte Team in der Gruppenphase zuerst das Heimrecht. Das allfäl-
       lige dritte Spiel findet beim besserplatzierten Team statt.

       Die vier Sieger der Viertelfinals spielen die Halbfinals wiederum in einem «Best of 3»
       Hin- / Rückspiel und ev. 3. Spiel aus. Dabei hat das besserplatzierte Team (nach der
       Gruppenphase) zuerst das Heimrecht. Das allfällige dritte Spiel findet beim besserplat-
       zierten Team statt.

       Die beiden Sieger der Halbfinals spielen den Final um den Schweizer Meistertitel wie-
       derum in einem «Best of 3» Hin- / Rückspiel und ev. 3. Spiel aus. Dabei hat das besser-
       platzierte Team (nach der Gruppenphase) zuerst das Heimrecht. Das allfällige dritte
       Spiel findet beim besserplatzierten Team statt.

       Der Sieger dieser Finalserie ist Schweizermeister und vertritt die Schweiz in der UEFA
       Futsal Champions League.

       Das letztplatzierte Team nach den 18 regulären Meisterschaftsrunden steigt in die
       SFSL ab. Das Team auf dem neunten Platz spielt nach der regulären Meisterschaft
       eine Barrage gegen den Verlierer des SFSL-Finals im Hin-/Rückspiel-Format (bei dem
       im Falle eines Unentschiedens die Auswärtstore doppelt zählen). Der 9. der SFPL hat
       das Heimspielrecht im Rückspiel.

       Nach Abschluss der 18 regulären Meisterschaftsrunden werden noch offene Suspensio-
       nen aus Verwarnungen sowie aus roten und gelb-roten Karten auf die Play-offs oder die
       nächste Saison übertragen.

2.2    Swiss Futsal Second League
       24 Teams, die in vier Gruppen aufgeteilt werden, bestreiten eine Vor- und Rückrunde
       (zehn Gruppenspiele).

       Die ersten zwei Teams nach den Gruppenspielen der vier Gruppen (also acht Teams)
       tragen die ¼ -Finals aus.

       Die Gewinner der ¼-Finals bestreiten die ½-Finalspiele (Auslosung der ½-Finalpaarun-
       gen direkt nach den ¼-Finals vor Ort).

       Die Gewinnerteams aus den beiden ½-Finalspielen bestreiten das Finale in Form von
       Hin- und Rückspiel im Europacupmodus. Dabei hat das Team im Rückspiel des Finales
       Heimrecht, das ihr Halbfinalspiel vom Resultat her, höher gewonnen hat (ev. Losent-
       scheid).

       Der Gewinner des Finals ist Schweizermeister der Futsal SFSL und steigt in die Swiss
       Futsal Premier League auf. Der Verlierer des Finals bestreitet eine Barrage gegen den
       9. Der SFPL (siehe oben).

       Die letztplatzierten Teams jeder Gruppe steigen in die Futsal 1. Liga regional ab.

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2.3.   Entscheidungsspiele / Barrage / Play-Off SFPL / SFWL / SFSL
       Sollte ein Spiel nach 40 Min. unentschieden enden, werden 2 x 5 Minuten Verlängerung
       gespielt. Steht es danach immer noch Unentschieden, findet ein 6-Meterschiessen nach
       FIFA Reglement statt.

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3.       SCHLUSSBESTIMMUNGEN

3.1.     Vorrang
         Meisterschaftsspiele haben in allen Fällen Vorrang vor Freundschaftsspielen, Turnie-
         ren und Cup-Spielen.

3.2.     Nicht Vorhergesehenes
         Über reglementarische oder in diesen Ausführungsbestimmungen nicht vorgesehene
         Fälle, in Bezug auf die Organisation der Meisterschaft, entscheidet die TA/SFV end-
         gültig.

3.3.     Textdifferenzen
         Bei Textdifferenzen ist die deutsche Fassung massgebend.

3.4.     Inkrafttreten
         Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen sind von der DFE des SFV am 1. Juli
         2021 genehmigt worden und treten auf die Saison 2021/2022 in Kraft.

 SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND
 Direktion Fussballentwicklung

 Der Futsal Verantwortlicher

 Alexandre Rappaz

 Muri, Juli 2021

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