Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21

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Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21
Juni 2021
Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen

Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21
(Aktualisierung zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht im Juni 2021)

Mit den folgenden Maßnahmen und Regeln wollen wir alle direkt und indirekt am
Schulleben beteiligten Personen vor einer Infektion schützen
Für uns alle ist es nach wie vor sehr wichtig, die im Weiteren dargestellten
Hygienemaßnahmen einzuhalten und umzusetzen, um das Infektionsrisiko so weit wie
möglich zu reduzieren.
Ein weiteres Ziel ist es, im Falle einer Infektion durch schnelles und sicheres Nachverfolgen
möglicher Infektionsketten die eventuellen Folgen für den Schulalltag zu minimieren.

AHA- Abstand halten- Handhygiene- Alltagsmasken

Abstand
Momentan ist die Abstandsregel ausgesetzt. Trotzdem scheint es uns empfehlenswert, dass
beim Aufenthalt im Freien ohne Maske auf genügend Abstand geachtet wird.

Hygiene
Beim Betreten des Schulhauses müssen die Hände mit dem am Eingang bereitstehenden
Desinfektionsmittel desinfiziert werden (Einmassieren des Desinfektionsmittels bis zur
vollständigen Abtrocknung für ca. 30 Sekunden) oder, falls das Desinfektionsmittel aus
gesundheitlichen Gründen nicht benutzt werden kann, im Klassenzimmer oder auf der
Toilette gründlich gewaschen werden.
Während des Schulvormittags muss auf gründliche Handhygiene geachtet werden (z.B. nach
dem Nase putzen, Husten oder Niesen, ....), d.h. Händewaschen mit Seife für 30 Sekunden.
In allen Klassenzimmern und auf den Toiletten ist ausreichend Seife vorhanden.
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten
wegdrehen.
Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21
Direkte Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, d.h.: keine Berührungen,
Umarmungen und kein Händeschütteln. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere
nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst
nicht mit der Hand anfassen, sondern z. B. den Ellenbogen benutzen.

Mund-Nasenschutz/ Maske
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist entsprechend der „Corona-Verordnung
Schule“ vom 19.10.2020 auch während des Unterrichts verpflichtend. Es dürfen nur
medizinische Masken oder FFP2- Masken getragen werden.
Das gilt in allen Unterrichtsräumen und auch für alle Begegnungsflächen im Schulhaus, wie
z.B. auf den Fluren, in den Toilettenräumen usw. Gesichtsvisiere als Ersatz für eine Maske
sind gemäß der geltenden Coronaverordnung nicht zulässig.

Testpflicht
Unabhängig von den Inzidenzzahlen müssen sich alle am Schulleben beteiligten zweimal
wöchentlich testen. Unter Anleitung und Aufsicht der Lehrer*innen testen sich unsere
Schüler*innen in der Regel montags und mittwochs- bzw. (z.B. nach krankheitsbedingtem
Fehlen o.ä.) am ersten Schultag einer Schulwoche.

Essen ist nur auf dem Schulhof erlaubt, dafür darf im Freien die Maske abgenommen
werden, möglichst unter Einhaltung eines vernünftigen Abstands, gleiches gilt für die aktiven
Phasen im Sportunterricht. Beim Betreten oder Verlassen aller Sportstätten sowie beim
Umziehen müssen allerdings Masken getragen werden.
Im Klassenzimmer darf die Maske zum Trinken kurz (!) abgenommen werden.
Sollte der Mund-Nasen-Schutz versehentlich zuhause vergessen worden sein, ist an den
Eingängen ein Mund-Nasen-Schutz erhältlich.

Die Organisation und Einhaltung all dieser Regeln stellt uns alle vor besondere
Herausforderungen. Dabei ist es unerlässlich, den Aufenthalt im Schulbereich viel stärker zu
reglementieren als bislang üblich. Wir appellieren an Sie und an euch, diese Regelungen
ernst zu nehmen und einzuhalten.

Betreten des Schulhauses - Aufenthalt in den Pausen und in Hohlstunden – Bewegen im
Schulhaus
Um möglichst wenig unkontrollierte Bewegung von Schüler*innen im Haus und
Begegnungsmöglichkeiten zwischen vielen verschiedenen Schüler*innen zu haben, werden
allen Klassen und Kursen definierte Räume, Flure und Eingänge zugeordnet.
Das bedeutet, dass jede Schülerin/ jeder Schüler nur einen ihr/ ihm zugeordneten
Gebäudeeingang benutzen darf und auf dem direkten, ausgewiesenen Weg zum
Klassenzimmer gehen muss. Das Benutzen eines anderen Einganges oder Treppenhauses
oder der Aufenthalt in einem anderen Flur ist nicht erlaubt. Die zugeordneten Eingänge sind
sowohl zu Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende wie auch bei den Pausengängen und
ggf. beim Gang zu den Sportstätten zu benutzen.
Die Klassenzimmer werden vor Unterrichtsbeginn geöffnet sein, sodass der Aufenthalt auf
dem Flur vermieden werden kann.
Bis auf Weiteres endet der Großteil des Präsenzunterrichts nach der 6. Stunde, der
Nachmittagsunterricht findet weitgehend als Fernunterricht statt. Diejenigen, die
Nachmittagsunterricht in Präsenz haben, müssen sich bitte selbstständig verpflegen, da die
Mensa weiterhin geschlossen bleibt.

Für die großen Pausen gibt es für jede Kurs- bzw. Klassenstufe ausgewiesene
Pausenbereiche im Freien, nur hier darf gegessen werden und nur hier dürfen sich die
Schüler*innen während der großen Pausen aufhalten. Zu erreichen sind die zugewiesenen
Pausenbereiche ausschließlich durch die fest zugeordneten Ein- bzw. Ausgänge. Ein
Aufenthalt in den Fluren oder in der Aula ist nicht erlaubt.
In eventuellen Hohlstunden der Kursstufe dürfen sich betroffene Schüler*innen nur in den
ebenfalls fest zugeordneten Räumen aufhalten. Selbstverständlich gilt auch hier
Maskenpflicht.
Beim Bewegen durch das Schulhaus ist immer der direkteste Weg zu wählen.
Die Schließfächer können benutzt werden, sollen aber nur einmal am Tag aufgesucht
werden.

Raumhygiene
Alle Räume müssen regelmäßig gründlich gelüftet werden: alle 20 Minuten für 3-5 Minuten
sowie in allen Pausen für die gesamte Pausenzeit.
Die Reinigung von Oberflächen (z.B. Türgriffe, Handläufe, Tische,..) wird von der Stadt
Friedrichshafen entsprechend der geltenden Empfehlungen des Landes Baden-
Württemberg durchgeführt.

Unterricht
Jede/r sollte immer nur seine eigenen Materialien/ Stifte... benutzen.
Für den Sportunterricht in den Leistungsfachgruppen gelten folgende Regeln: kein Betreten
der zugeteilten Umkleide, solange noch eine andere Sportgruppe beim Umziehen ist; falls es
möglich ist, muss vor/ nach dem Umziehen gelüftet werden. Vor und nach dem
Sportunterricht müssen die Hände gründlich gewaschen werden. Auch bei geringfügigen
Erkältungsanzeichen bitte keine aktive Teilnahme (passive Teilnahme mit entsprechender
schriftlicher Entschuldigung). Außer beim Sportunterricht selber muss immer der Mund-
Nasen-Schutz getragen werden.

Vorgehen bei Krankheitsanzeichen
Die Einhaltung der Husten- und Niesetikette ist äußerst wichtig: Husten und Niesen in die
Armbeuge (bzw. in ein Einmaltuch) gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Unbedingt bei Krankheitszeichen wie trockener Husten/ Fieber/ Störung des Geruchs- oder
Geschmackssinns zuhause bleiben und ggf. einen Arzt kontaktieren.
Bitte lassen Sie Ihr Kind im Zweifel zuhause und holen ärztlichen Rat ein bzw. sollte ihr Kind
Krankheitssymptome aufweisen, so gehen sie bitte entsprechend dem von unserer
Homepage herunterzuladenden Infoschreiben „Umgang mit Krankheits- und
Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen“ vor. Bei einem einfachen
Schnupfen ist dabei z.B. anders zu verfahren als bei Covid19 verdächtigen Symptomen wie
z.B. trockener Husten, Fieber, Geschmacks - oder Geruchsverlust.
Wir bitten dringend darum, dass sich alle an die Einhaltung der vorgegebenen
Verhaltensregeln halten!

Zum Schutz aller direkt und indirekt am Schulleben Beteiligten: Das Schulpersonal kann ggf.
(nach Rücksprache mit den Eltern) ein mutmaßlich krankes Kind nach Hause schicken.

Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht, Betretungsverbot
Alle, die im Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen,
wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, dürfen die Schule nicht
betreten. Unsere Schüler*innen dürfen das Schulhaus erst nach Abgabe der
vorgeschriebenen Unbedenklichkeitserklärung wieder betreten. Diese Erklärung kann von
der Homepage heruntergeladen werden und muss ggf. nach überstandener Infektion
abgegeben werden.

Mensa und Kiosk
Mensa und Kiosk bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die
Schüler*innen nicht zum Supermarkt oder Bäcker gehen, indem Ihr Kind ausreichend Essen
und Trinken von zuhause mitbringt. So können weitere Kontakte verhindert werden.
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