Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21
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Juni 2021 Schule und Unterricht unter Pandemiebedingungen Hygienekonzept im Schuljahr 2020/21 (Aktualisierung zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht im Juni 2021) Mit den folgenden Maßnahmen und Regeln wollen wir alle direkt und indirekt am Schulleben beteiligten Personen vor einer Infektion schützen Für uns alle ist es nach wie vor sehr wichtig, die im Weiteren dargestellten Hygienemaßnahmen einzuhalten und umzusetzen, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Ein weiteres Ziel ist es, im Falle einer Infektion durch schnelles und sicheres Nachverfolgen möglicher Infektionsketten die eventuellen Folgen für den Schulalltag zu minimieren. AHA- Abstand halten- Handhygiene- Alltagsmasken Abstand Momentan ist die Abstandsregel ausgesetzt. Trotzdem scheint es uns empfehlenswert, dass beim Aufenthalt im Freien ohne Maske auf genügend Abstand geachtet wird. Hygiene Beim Betreten des Schulhauses müssen die Hände mit dem am Eingang bereitstehenden Desinfektionsmittel desinfiziert werden (Einmassieren des Desinfektionsmittels bis zur vollständigen Abtrocknung für ca. 30 Sekunden) oder, falls das Desinfektionsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht benutzt werden kann, im Klassenzimmer oder auf der Toilette gründlich gewaschen werden. Während des Schulvormittags muss auf gründliche Handhygiene geachtet werden (z.B. nach dem Nase putzen, Husten oder Niesen, ....), d.h. Händewaschen mit Seife für 30 Sekunden. In allen Klassenzimmern und auf den Toiletten ist ausreichend Seife vorhanden. Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Direkte Kontakte sollen weiterhin vermieden werden, d.h.: keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen. Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, sondern z. B. den Ellenbogen benutzen. Mund-Nasenschutz/ Maske Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist entsprechend der „Corona-Verordnung Schule“ vom 19.10.2020 auch während des Unterrichts verpflichtend. Es dürfen nur medizinische Masken oder FFP2- Masken getragen werden. Das gilt in allen Unterrichtsräumen und auch für alle Begegnungsflächen im Schulhaus, wie z.B. auf den Fluren, in den Toilettenräumen usw. Gesichtsvisiere als Ersatz für eine Maske sind gemäß der geltenden Coronaverordnung nicht zulässig. Testpflicht Unabhängig von den Inzidenzzahlen müssen sich alle am Schulleben beteiligten zweimal wöchentlich testen. Unter Anleitung und Aufsicht der Lehrer*innen testen sich unsere Schüler*innen in der Regel montags und mittwochs- bzw. (z.B. nach krankheitsbedingtem Fehlen o.ä.) am ersten Schultag einer Schulwoche. Essen ist nur auf dem Schulhof erlaubt, dafür darf im Freien die Maske abgenommen werden, möglichst unter Einhaltung eines vernünftigen Abstands, gleiches gilt für die aktiven Phasen im Sportunterricht. Beim Betreten oder Verlassen aller Sportstätten sowie beim Umziehen müssen allerdings Masken getragen werden. Im Klassenzimmer darf die Maske zum Trinken kurz (!) abgenommen werden. Sollte der Mund-Nasen-Schutz versehentlich zuhause vergessen worden sein, ist an den Eingängen ein Mund-Nasen-Schutz erhältlich. Die Organisation und Einhaltung all dieser Regeln stellt uns alle vor besondere Herausforderungen. Dabei ist es unerlässlich, den Aufenthalt im Schulbereich viel stärker zu reglementieren als bislang üblich. Wir appellieren an Sie und an euch, diese Regelungen ernst zu nehmen und einzuhalten. Betreten des Schulhauses - Aufenthalt in den Pausen und in Hohlstunden – Bewegen im Schulhaus Um möglichst wenig unkontrollierte Bewegung von Schüler*innen im Haus und Begegnungsmöglichkeiten zwischen vielen verschiedenen Schüler*innen zu haben, werden allen Klassen und Kursen definierte Räume, Flure und Eingänge zugeordnet. Das bedeutet, dass jede Schülerin/ jeder Schüler nur einen ihr/ ihm zugeordneten Gebäudeeingang benutzen darf und auf dem direkten, ausgewiesenen Weg zum Klassenzimmer gehen muss. Das Benutzen eines anderen Einganges oder Treppenhauses oder der Aufenthalt in einem anderen Flur ist nicht erlaubt. Die zugeordneten Eingänge sind
sowohl zu Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende wie auch bei den Pausengängen und ggf. beim Gang zu den Sportstätten zu benutzen. Die Klassenzimmer werden vor Unterrichtsbeginn geöffnet sein, sodass der Aufenthalt auf dem Flur vermieden werden kann. Bis auf Weiteres endet der Großteil des Präsenzunterrichts nach der 6. Stunde, der Nachmittagsunterricht findet weitgehend als Fernunterricht statt. Diejenigen, die Nachmittagsunterricht in Präsenz haben, müssen sich bitte selbstständig verpflegen, da die Mensa weiterhin geschlossen bleibt. Für die großen Pausen gibt es für jede Kurs- bzw. Klassenstufe ausgewiesene Pausenbereiche im Freien, nur hier darf gegessen werden und nur hier dürfen sich die Schüler*innen während der großen Pausen aufhalten. Zu erreichen sind die zugewiesenen Pausenbereiche ausschließlich durch die fest zugeordneten Ein- bzw. Ausgänge. Ein Aufenthalt in den Fluren oder in der Aula ist nicht erlaubt. In eventuellen Hohlstunden der Kursstufe dürfen sich betroffene Schüler*innen nur in den ebenfalls fest zugeordneten Räumen aufhalten. Selbstverständlich gilt auch hier Maskenpflicht. Beim Bewegen durch das Schulhaus ist immer der direkteste Weg zu wählen. Die Schließfächer können benutzt werden, sollen aber nur einmal am Tag aufgesucht werden. Raumhygiene Alle Räume müssen regelmäßig gründlich gelüftet werden: alle 20 Minuten für 3-5 Minuten sowie in allen Pausen für die gesamte Pausenzeit. Die Reinigung von Oberflächen (z.B. Türgriffe, Handläufe, Tische,..) wird von der Stadt Friedrichshafen entsprechend der geltenden Empfehlungen des Landes Baden- Württemberg durchgeführt. Unterricht Jede/r sollte immer nur seine eigenen Materialien/ Stifte... benutzen. Für den Sportunterricht in den Leistungsfachgruppen gelten folgende Regeln: kein Betreten der zugeteilten Umkleide, solange noch eine andere Sportgruppe beim Umziehen ist; falls es möglich ist, muss vor/ nach dem Umziehen gelüftet werden. Vor und nach dem Sportunterricht müssen die Hände gründlich gewaschen werden. Auch bei geringfügigen Erkältungsanzeichen bitte keine aktive Teilnahme (passive Teilnahme mit entsprechender schriftlicher Entschuldigung). Außer beim Sportunterricht selber muss immer der Mund- Nasen-Schutz getragen werden. Vorgehen bei Krankheitsanzeichen Die Einhaltung der Husten- und Niesetikette ist äußerst wichtig: Husten und Niesen in die Armbeuge (bzw. in ein Einmaltuch) gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Unbedingt bei Krankheitszeichen wie trockener Husten/ Fieber/ Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns zuhause bleiben und ggf. einen Arzt kontaktieren. Bitte lassen Sie Ihr Kind im Zweifel zuhause und holen ärztlichen Rat ein bzw. sollte ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, so gehen sie bitte entsprechend dem von unserer Homepage herunterzuladenden Infoschreiben „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen“ vor. Bei einem einfachen Schnupfen ist dabei z.B. anders zu verfahren als bei Covid19 verdächtigen Symptomen wie z.B. trockener Husten, Fieber, Geschmacks - oder Geruchsverlust. Wir bitten dringend darum, dass sich alle an die Einhaltung der vorgegebenen Verhaltensregeln halten! Zum Schutz aller direkt und indirekt am Schulleben Beteiligten: Das Schulpersonal kann ggf. (nach Rücksprache mit den Eltern) ein mutmaßlich krankes Kind nach Hause schicken. Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht, Betretungsverbot Alle, die im Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, dürfen die Schule nicht betreten. Unsere Schüler*innen dürfen das Schulhaus erst nach Abgabe der vorgeschriebenen Unbedenklichkeitserklärung wieder betreten. Diese Erklärung kann von der Homepage heruntergeladen werden und muss ggf. nach überstandener Infektion abgegeben werden. Mensa und Kiosk Mensa und Kiosk bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schüler*innen nicht zum Supermarkt oder Bäcker gehen, indem Ihr Kind ausreichend Essen und Trinken von zuhause mitbringt. So können weitere Kontakte verhindert werden.
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