AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler

Die Seite wird erstellt Günter Winkelmann
 
WEITER LESEN
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
AUSGABE 04/2021

NEWS
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
DSV NACHRICHTEN | INHALTSVERZEICHNIS   3

INHALTSVERZEICHNIS –
Alle wichtigen Themen auf einen Blick

  Seite 05        DIE REDUZIERUNG DER BBG

                  Auswirkungen auf die bAV

  Seite 06 - 07   DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG

                  Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs clever nutzen

  Seite 08 - 09   AKTUELLE PREISENTWICKLUNG

                  Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge

  Seite 10        GRUND ZU FEIERN

                  Jubilare 2021

  Seite 11        FROHE WEIHNACHTEN

                  und einen guten Start in 2022

  Seite 12        DISCLAIMER / IMPRESSUM

                  IHR VERSICHERUNGSMAKLER INFORMIERT...
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
4   DSV NACHRICHTEN | DIE REDUZIERUNG DER BBG

DIE REDUZIERUNG DER BBG –
Auswirkungen auf die bAV

    Autor:   Jasmira Zeric, Versicherungsbetriebswirtin (DVA)

       Vorsorglich möchten wir Sie darauf aufmerksam
       machen, dass zum 1.1.2022 eine Senkung der
       Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
       Rentenversicherung (BBG West) erfolgen soll.
       Die Absenkung ergibt sich aufgrund der gesetz-
       lichen “Rechenregeln” durch die Auswirkungen
       der Coronasituation auf die Lohnentwicklung.

       Diese Absenkung hat unter Umständen Auswir-
       kungen auf die betriebliche Altersversorgung
       Ihrer Mitarbeiter, da Höchstgrenzen der Förde-
       rung an die BBG West gekoppelt sind. Konkret
       würde dies bedeuten, dass bei Überschreiten
       der Höchstgrenzen kleine Beitragsteile nicht
       mehr gefördert werden.

       Die Auswirkungen:

       •     (Geringfügige) Minderung des steuerlichen
             (8% der BBG) und sozialversicherungsfrei-
             en (4% der BBG in 2021 284,-- EUR, ab
             1/2022 282,-- EUR ) Höchstbetrags.
       •     Senkung des Beitrags erfordert eine ge-
             änderte Entgeltumwandlung.
       •     Im Fall der Beitragsreduzierung muss
             der Versicherer entsprechend informiert
             werden.
       •     Öffnungsklauseln in Tarifverträgen sind
             vom Arbeitgeber zu berücksichtigen.
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
DSV NACHRICHTEN | DIE REDUZIERUNG DER BBG   5

                       Wir helfen jederzeit gerne weiter!
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema an.
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
6   DSV NACHRICHTEN | BKV - ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN SACHBEZUGS CLEVER NUTZEN

DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG –
Erhöhung des steuerfreien Sachbezugs clever nutzen

    Autor:   Tanja Estenfelder, Versicherungsfachwirtin; Sarah Schubert, Master of Laws (LL.M.)

Investieren Sie steuerfrei in die Gesundheit Ihrer Mit-                  Seit 2019 ist auch die betriebliche Krankenversiche-
arbeiter, denn zum 01.01.2022 erhöht sich die monat-                     rung als Sachbezug gem. § 8 Abs. 2 S.11 EStG ein-
liche Sachbezugsgrenze von 44 € auf 50 €.                                gestuft und damit bis zur Sachbezugsfreigrenze steuer-
                                                                         und sozialversicherungsfrei. Durch die Erhöhung von
Diese Sachbezüge sind Zusatzleistungen, die beispiels-                   44 € auf 50 € monatlich entstehen noch mehr Mög-
weise in Form von Tankgutscheinen oder Jobtickets er-                    lichkeiten für die Verwirklichung eines bKV-Konzeptes
bracht werden können.                                                    im Unternehmen.
AUSGABE 04/2021 - Versicherungsmakler
DSV NACHRICHTEN | BKV - ERHÖHUNG DES STEUERFREIEN SACHBEZUGS CLEVER NUTZEN                                        7

Der Arbeitgeber kann zwischen folgenden Varianten wählen oder beide miteinander kombinieren:

Budgetkonzept:                                                                                 Bausteinkonzept:
Der Arbeitgeber wählt einen Pauschalbetrag, der                                                Der Arbeitgeber wählt die Bausteine aus, die für seine
dem Mitarbeitenden jährlich zur Verfügung steht.                                               Mitarbeiter/innen einen Mehrwert darstellen soll.
Mitarbeiter/innen entscheiden, für welche Leistungen
die Pauschale in Anspruch genommen wird.

Arbeitnehmer/innen erhalten so Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wer-
den. Arbeitgeber bieten einen sofort erlebbaren Mehrwert und fördern zudem die Gesundheit ihrer Mitarbeiter/
innen.

Wie diese im Vergleich zu anderen Leistungen aussehen können, zeigt nachfolgendes Beispiel.

                                                                   INVESTITIONSWIRKUNG

                                                               Gehaltserhöhung                         bKV                                     Tankgutscheine

  Erhöhung Bruttogehalt AN                                     13,00 €                                 13,00 €                                 13,00 €

  Erhöhung Nettogehalt AN                                      6,86 €                                  ---                                     13,00 €

  Betrachtung Mehrwert AN p.a.                                 82,32 €                                 300,00 €                                156,00 €

AN mtl. Brutto-EK 3.000 €, Stkl. I, keine Kinder, Konfession rK, keine Freibeträge. Zusatzbeitrag KV 1,3%. Investition in bKV, Besteuerung als Sachbezug gem. §8 Abs.2,S.11 EStG.

         Fazit:

         Die bKV stellt einen erlebbaren Mehrwert dar                                          Unternehmen und einer gesunden Belegschaft.
         und ist ein hervorragender Weg, den steuerfrei-
         en Sachbezug zu nutzen. Zeigen Sie als Arbeit-                                        Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an – wir
         geber soziale Verantwortung und profitieren Sie                                       erarbeiten gemeinsam mit Ihnen ein individuelles
         im Gegenzug von ökonomischen Vorteilen für Ihr                                        Konzept.
8
DSV NACHRICHTEN | AKTUELLE PREISENTWICKLUNG   9

AKTUELLE PREISENTWICKLUNG –
Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge

   Autor:    Rainer Holland, Technischer Underwriter (DVA)

In den Medien wird seit Längerem über eine steigende Inflation und steigende Preise berichtet. Dies hat zwangs-
läufig auch Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge für Wohn- und Betriebsgebäude.

In nahezu allen gewerblichen bzw. industriellen Sach-             In der Wohngebäudeversicherung gilt überwiegend
verträgen sind Summenanpassungsklauseln oder Wert-                die gleitende Neuwertversicherung vereinbart. Hier
zuschlagsklauseln vereinbart. Dadurch wird gewähr-                erfolgt mittels eines Prämienfaktors die jährliche An-
leistet, dass die Versicherungssumme im folgenden                 passung des Versicherungsvertrages.
Versicherungsjahr gemäß der durchschnittlichen Preis-
entwicklung der abgelaufenen Versicherungsperiode                 Im Jahre 2022 wird es zu einer überdurchschnittlich
angepasst wird. Die Gefahr einer möglichen Unterver-              hohen Anpassung der Versicherungssummen und
sicherung im Schadenfall wird dadurch gemindert.                  damit auch der Versicherungsbeiträge kommen.

     Hauptgründe hierfür sind deutlich gestiegene Baupreise durch die große Nachfrage nach Baumate-
     rialien wie Holz, Stahl und Dämmstoffen auf den Weltmärkten. Zum anderen wirkt sich auch noch der
     niedrigere Umsatzsteuersatz des letzten Jahres aus.

Insgesamt stiegen die Preise für den Neubau kon-                  Insbesondere für Verträge, bei denen zur letzten
ventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland                 Hauptfälligkeit (01.01.2021) keine Anpassung der
im August 2021 um 12,6 % gegenüber August 2020.                   Versicherungssumme über die Wertzuschlagsklau-
Dies ist der höchste Anstieg der Baupreise gegenüber              sel erfolgte, sind die Anpassungen zum 01.01.2022
einem Vorjahr seit November 1970 (+13,1 % gegen-                  deutlich.
über November 1969). Die Neubaupreise für Büro-
gebäude stiegen um 12,6 % und für gewerbliche Be-                 Für alle der eingangs genannten Versicherungsver-
triebsgebäude um 13,3 %.                                          träge, bei denen keine Wertzuschlagsklausel verein-
                                                                  bart gilt, empfehlen wir dringend eine Anpassung der
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 4 8/2021)   Versicherungssummen vorzunehmen.

Je nach Versicherungsgesellschaft und vereinbarter                Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns
Versicherungsbedingungen fallen die Anpassungen                   bei Bedarf an.
unterschiedlich aus.
10   DSV INTERN | JUBILARE 2021

GRUND ZU FEIERN –
Jubilare 2021

     Autor:   Heike Müller, Assistentin der Geschäftsleitung

                                                               Ronny Pannasch
                                                               Vor 30 Jahren startete Ronny Pannasch seine duale
                                                               Ausbildung zum Diplom-Betriebswirt Fachrichtung
                                                               Versicherungen in Zusammenarbeit mit der Berufs-
                                                               akademie Karlsruhe. Zum 01. Januar 2000 wurde
                                                               ihm Handlungsvollmacht und 2014 Prokura erteilt.
                                                               Als Mitarbeiter im Vertrieb betreut er unsere Kunden
                                                               in den neuen Bundesländern.

       Peter Straub
       Peter Straub trat vor 20 Jahren bei uns ein und übernahm als Handlungsbevollmächtigter die Leitung
       der Buchhaltung. Am 01. April 2010 wurde er zum Prokuristen berufen. Außerdem fungiert er auch
       als stellvertretender Qualitätsmanagementbeauftragter in der DSV.

                                                               Claus Bürger
                                                               10 Jahre Betriebszugehörigkeit feierte Claus Bürger.
                                                               Zum 01.01.2015 wurde er zum Prokuristen ernannt.
                                                               Er ist Niederlassungsleiter bei unserer Tochterfirma
                                                               BAVARIA-Assekuranz Versicherungsmakler GmbH in
                                                               Nürnberg.

Die Dr. Schmitt GmbH Würzburg gratuliert zum Firmenjubiläum!
Gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit ist langjährige Unternehmenstreue gegenüber dem Arbeitgeber et-
was ganz Besonderes. Umso freudiger stimmt es uns, wenn wir zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern kleine und größere Jubiläen feiern dürfen. Egal ob es 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei uns sind – wir wissen
das Engagement, die Zuverlässigkeit und Treue unseres wunderbaren Teams sehr zu schätzen und möchten daher
 herzlichst zum Firmenjubiläum gratulieren!
DSV INTERN | FROHE WEIHNACHTEN   11

                        Frohe Weihnachten
                               und einen guten Start in 2022

Auch 2021 hat sich für uns alle noch ein wenig anders gestaltet, als wir uns das Ende letzten Jahres vielleicht
gewünscht hätten. Eine Lektion aus dieser herausfordernden Zeit: Wir wissen die kleinen Dinge umso mehr zu
schätzen! Das alljährliche Treffen der ganzen Familie zu Weihnachten zum Beispiel, das gemeinsame Festessen,
das gemeinsame Lachen über die unvergesslichen Momente des vergangenen Jahres.

Wir wünschen Ihnen daher, dass Sie die diesjährigen Feiertage mit Ihren Lieben ganz besonders genießen können!
Haben Sie ein wundervolles Weihnachtsfest und einen fabelhaften Start in 2022!
Impressum

Herausgeber
Dr. Schmitt GmbH Würzburg                                            (Versicherungsmakler) erteilt durch:
– Versicherungsmakler –                                              IHK München und Oberbayern
Dieselstraße 2-6                                                     Max-Joseph-Straße 2
97082 Würzburg                                                       80333 München
Telefon 0 931 45075-0                                                www.muenchen.ihk.de
Internet www.dsv-wzbg.de
E-Mail kontakt@dsv-wzbg.de                                           Erstellung: 3WM im Auftrag der Dr. Schmitt GmbH Würzburg
Geschäftsführer Gerd Kunert                                          Stand: Dezember 2021

Amtsgericht Würzburg, HRB 2406                                       Die hier enthaltenen Informationen unterliegen einer sorgfältigen
Versicherungsvermittlerregister                                      Prüfung durch uns. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch
www.vermittlerregister.info                                          nicht übernommen werden.
Register-Nr. D-6HAK-PRKK5-89
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO                                    Besuchen Sie uns auch auf

Disclaimer Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen bezieht der Verfasser aus öffentlich zugänglichen
Quellen und von Dritten, die er für zuverlässig hält. Trotz sorgfältiger Prüfung der Angaben haftet die Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Ver-
sicherungsmakler - für Mängel dieser Publikation nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden, die auf leichter
Fahrlässigkeit beruhen, wird dagegen nicht übernommen. Alle Meinungen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder und
stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Versicherungsmakler - oder mit ihr verbundener Unter-
nehmen dar. Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt, noch eine Kopie dieser Veröffentlichung, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis
der Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Versicherungsmakler - auf irgendeine Weise verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden.
Die rechtlichen Ausführungen berücksichtigen die im Zeitpunkt des Erscheinens bekannte Rechtslage. Die rechtliche Beurteilung kann
sich im Zeitverlauf beispielsweise durch geänderte Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung ändern. Die Ausführungen
sind allgemeiner Art und können naturgemäß nicht die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten berücksichtigen. Es wird daher emp-
fohlen, bei konkreten rechtlichen Fragen einen Rechtsberater zu konsultieren.
Sie können auch lesen