Ausschreibung Landkreis Rastatt und Baden-Baden 2014 2021
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Ausschreibung Landkreis Rastatt und Baden-Baden 2014 – 2021
Auszeichnungsverfahren 1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens Beispielhaftes Bauen Landkreis Rastatt und Baden-Baden 2014-2021 Natürliche Umwelt und bebaute Umwelt bilden den Lebensraum des Menschen. Das Interesse an der natürlichen Umwelt gilt heute in erster Linie der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen. Bei der be- Schirmherr bauten Umwelt geht es darum, die Bedingungen für das Wohnen, Landrat Toni Huber Arbeiten und Zusammenleben zu verbessern. Architektur hat die Aufgabe, die bebaute Umwelt in allen Lebensbereichen mensch- Veranstalter lich zu gestalten – sei es nun für die Familie, für die Nachbarschaft, Architektenkammer Baden-Württemberg am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder bei der Dorf- und Stadtgestal- tung insgesamt. Die Baukultur einer Gesellschaft erschöpft sich nicht in spektakulä- 1 Grundsätze und Ziele des Auszeichnungsverfahrens ren Großbauten, sondern erweist sich gerade bei der Gestaltung von Bauten für das alltägliche Leben. Ziel des Auszeichnungsverfahrens 2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens ist es, beispielhafte Architektur im konkreten Lebenszusammenhang aufzuspüren sowie Architektinnen, Landschafts- und Innenarchitek- 3 Teilnahme ten, Stadtplanerinnen und Bauherrschaft für ihr gemeinsames Enga- gement auszuzeichnen. 4 Einzureichende Unterlagen Dabei geht es weniger um die Suche nach Vorbildern, die nur noch 5 Beurteilung der Arbeiten nachzuahmen wären, sondern mehr um das Auffinden von Beispie- len zum Thema »Architektur schafft Lebensqualität«. 6 Auszeichnungen Die Architektenkammer und der Landkreis Rastatt sowie die Stadt 7 Termine Baden-Baden wollen mit diesem Auszeichnungsverfahren das öf- fentliche Bewusstsein für die Baukultur im Alltag schärfen und damit 8 Organisation weitere Impulse für die positive Entwicklung im Landkreis geben. Hinweis zur Corona-Situation Wir versuchen, das Auszeichnungsverfahren trotz der Pandemie durchzuführen. Die Situation wird laufend neu bewertet. Deshalb informieren Sie sich bitte über diese Broschüre hinaus (Stand: 6.5.2021) auf unserer Homepage. Dort finden Sie aktuelle Informationen: www.akbw.de/azv-ausschreibungen.htm Bitte beachten Sie insbesondere auch die Punkte 3.3 und 3.4 der Auslobung.
2 Gegenstand des Auszeichnungsverfahrens 3 Teilnahme 2.1 Zum Auszeichnungsverfahren können grundsätzlich alle realisierten 3.1 Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, ebenso Landschafts- und Planungen in folgenden Bereichen angemeldet werden: Innenarchitektinnen, Stadtplaner sowie Bauherrschaften, die mit selbigen geplant und gebaut haben. Sie können auch außerhalb des Wohnen Landkreises Rastatt sowie der Stadt Baden-Baden ihren Wohn- oder z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohnhaus- Geschäftssitz haben. Das Einverständnis von beiden Partnern – Archi- gruppen, Wohn- und Geschäftshäuser tektinnen/Stadtplanern und Bauherrschaft – bei den Meldungen von Objekten wird vorausgesetzt. Für die vollständige Nennung aller an Öffentliche Bauten, Bauten für die Gemeinschaft der Planung beteiligten Landschafts- und Innenarchitekten, Stadt- planerinnen und Architekten sind die Einreichenden verantwortlich. Industrie- und Gewerbebauten z. B. Dienstleistungsgewerbe, private Verwaltungen, Bauten des 3.2 Von den Teilnehmenden können mehrere Objekte gemeldet werden. Handwerks, Großhandels und der Industrie 3.3 Wichtig: Die Einreichung der Arbeiten erfolgt digital. Nähere Anga- Landwirtschaftliche Bauten ben hierzu unter Punkt 4 Einzureichende Unterlagen. Bauen im Bestand 3.4 Die Teilnehmenden erklären sich mit einer etwaigen Innenbesich- z. B. Umnutzung älterer Gebäude, Um- und Ausbau (keine reinen tigung des Objekts durch die Jury am Donnerstag, 29.7. ab 13:30 Uhr Restaurierungen unter denkmalpflegerischen Aspekten) und Freitag, 30.7.2021 ab 8:45 bis ca. 16:00 Uhr einverstanden und treffen entsprechende Vorsorge. Eine Benachrichtigung erfolgt nur Garten- und Landschaftsanlagen für die ausgewählten Objekte frühestens am ersten Jurytag ab dem Mittag. Städtebauliche und stadtgestalterische Projekte z. B. Ensemble, Öffentliche Plätze und Straßenräume 3.5 Es wird eine Teilnahmegebühr von 100 Euro für jedes Objekt erho- ben. Der Betrag ist an die Architektenkammer Baden-Württemberg Innenraumgestaltungen zu überweisen und eine Kopie des Belegs den Einreichungsunter- Innenarchitektur, Sonderlösungen und Teilbereiche lagen beizulegen: BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE86 6005 0101 0001 2950 10, BIC: SOLADEST600, 2.2 Die gemeldeten Objekte müssen im Landkreis Rastatt/Baden-Baden Verwendungszweck »azv Landkreis Rastatt/Baden-Baden 2021«. Im liegen. Falle einer Auszeichnung entstehen den Einreichenden Kosten für die Präsentation der Objekte auf Ausstellungstafeln (Tafeln und Ge- 2.3 Die Fertigstellung der gemeldeten Objekte muss nach dem staltungsrichtlinien werden von der Architektenkammer gestellt). Sie 1. September 2014 bis zum 1. Juli 2021 erfolgt sein. gestalten – wir produzieren. 3.6 Die Architektinnen, Stadtplaner und Bauherrschaften der ausgezeich- neten Objekte erklären sich mit Veröffentlichungen ihrer Arbeiten einverstanden und wirken bei der Gestaltung der Ausstellung mit. Das Bildmaterial wird honorarfrei und ausdrücklich frei von Rechten Dritter (Fotograf und Fotografin, Motiv, Personen) überlassen und darf auch für die berufsständische Öffentlichkeitsarbeit der AKBW in Print- und Onlinemedien verwendet werden. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial.
4 Einzureichende Unterlagen 5 Beurteilung der Arbeiten 4.1 Die Unterlagen sollen eine Vorbeurteilung der Objekte ermöglichen. 5.1 Die eingereichten Arbeiten werden nach den Zulassungsbedingungen Dafür müssen folgende Unterlagen digital eingereicht werden: und auf Vollständigkeit der Unterlagen untersucht. eine am Beamer lesbare PDF-Präsentation pro Objekt: Vorprüfung und Beratung: max. 5 MB, bis zu 5 Seiten im Querformat, entweder im Manuela Garlik, Architektin, Leitung Baurecht Verhältnis 16:9 (25,4 x 14,288 cm) oder im Landratsamt Rastatt Verhältnis 4:3 (25,4 x 19,05 cm), Schriftgröße min. 16 pt mit Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin Kurzbeschreibung des Objekts, siehe Bewertungskriterien Architektenkammer Baden-Württemberg aussagekräftige Fotos, davon mindestens eine Gesamtansicht, Isabel Reuter, Dipl.-Designerin, M.A. die die Einordnung des Objekts in die Umgebung zeigt; beim Architektenkammer Baden-Württemberg Bauen im Bestand zusätzlich Fotos, die einen Vorher-Nachher- Vergleich zulassen 5.2 Die gemeldeten Objekte werden durch eine Jury beurteilt. Lageplan, Grundrisse, eventuell weitere geeignete Unterlagen Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. wie z. B. Schnitte, Ansichten, Isometrien bei Innenraumgestaltungen die entsprechenden Unterlagen Jury: beiliegende, vollständig ausgefüllte Objektmeldung (Scan) Torben Beeg, Fotograf, Baden-Baden (bei Einreichung mehrerer Arbeiten bitte eindeutig der jeweiligen Manuela Garlik, Leitung Baurecht Landkreis Rastatt Arbeit zuordnen) Andreas Grube, Freier Architekt BDA, Landesvorstand Architekten- Liste weiterer Planungsbeteiligter wie Architekten anderer kammer Baden-Württemberg, Karlsruhe Fachrichtungen/Stadtplanerinnen, Kunst am Bau, Fotografen Bärbel Hoffmann, Freie Architektin BDA, Stuttgart Überweisungsbeleg, bei mehreren Arbeiten kann die Gesamt- Judith Irrgang, Leitung Sammlung Frieder Burda, Baden-Baden summe auf einem Beleg überwiesen werden Katja Richter, Landschaftsarchitektin, Fachjournalistin, Freiburg Christopher Schenk, Freier Architekt, Reutlingen 4.2 Die Unterlagen sind bis spätestens Freitag, 16. Juli 2021 per E-Mail 5.3 Bewertungskriterien oder geeignetem Datentransfer-Dienst einzureichen bei: – Konzeption, Funktion, Angemessenheit – städtebauliche und landschaftliche Einbindung Architektenkammer Baden-Württemberg – Umgang mit dem Grundstück, Freiraumgestaltung Geschäftsbereich Architektur und Baukultur – äußere Gestalt, Innenraumgestaltung Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin – Konstruktion, Technik, Details, Ausführung Tel. 0711 2196 -140 – Gesamteindruck und Zeitbezug E-Mail: carmen.mundorff@akbw.de Die Nachhaltigkeit – ökologische, ökonomische und soziokulturelle Aspekte – wird berücksichtigt. Je nach Bauaufgabe werden die ent- sprechenden Kriterien angewendet. Bezüglich der verschiedenen Arbeiten gibt es keinen Proporz, sondern nur das beispielhafte Bauen im Sinne der Ausschreibung zählt. 5.4 Die Jury protokolliert das Verfahren und die Ergebnisse. Ausgezeichnete Arbeiten werden veröffentlicht.
6 Auszeichnung 6.1 Die Bauherren und Bauherrinnen der ausgezeichneten Objekte erhalten eine Urkunde und eine Plakette, die am Bauwerk befestigt werden kann. Die Architekten, Landschafts-, Innenarchitektinnen und Stadtplaner erhalten für jede ausgezeichnete Arbeit eine Urkunde. 6.2 Urkunden und Plaketten werden im Rahmen einer Feierstunde verlie- hen. Die ausgezeichneten Arbeiten werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Architektenkammer Baden-Württem- berg gibt zur Ausstellung eine Broschüre heraus und veröffentlicht die ausgezeichneten Arbeiten im Internet sowie in der App Architek- turführer Baden-Württemberg. 7 Termine 1 Öffentliche Ausschreibung des Verfahrens Mai 2021 2 Digitale Abgabe der Arbeiten bis 16. Juli 2021 3 Jurysitzung 29. und 30. Juli 2021 4 Verleihung der Urkunden und Ausstellungseröffnung im Herbst 2021 (sofern möglich) 8 Organisation Weitere Informationen zum Verfahren können erfragt werden bei: Architektenkammer Baden-Württemberg Geschäftsbereich Architektur und Baukultur Carmen Mundorff, Architektin, Geschäftsführerin Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Tel. 0711 2196 -140, Fax 0711 2196-201 E-Mail: carmen.mundorff@akbw.de Landratsamt Rastatt Amt für Baurecht, Klima- und Naturschutz und öffentliche Ordnung Manuela Garlik, Architektin, Leitung Baurecht Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Tel. 07222 381-4102, Fax 07222 381-4199 E-Mail: m.garlik@landkreis-rastatt.de
Objektmeldung Landkreis Rastatt und Baden-Baden Im Falle einer Prämierung werden die hier angegebenen Daten an die Presse weitergegeben. 2014– 2021 Sollte die Bauherrschaft nicht mit der Adress- und/oder Namensveröffentlichung einverstanden sein, bitte bereits hier vermerken. Federführende/r Objekt Bauherr:in Architekt:in – Stadtplaner:in – Landschafts-/Innenarchitekt:in Straße, Nr. PLZ, Ort Fertigstellung AL-Nummer Besichtigung: wer ist vor Ort? Straße, Nr. Straße, Nr. PLZ, Ort PLZ, Ort Telefonnummer: Telefon Telefon E-Mail E-Mail eingereicht durch: Bitte Kategorie ankreuzen: Ich bin mit der Einreichung des Objekts und der damit verbundenen Ich bin mit der Einreichung des Objekts und der damit verbundenen Architekt:in Wohnen möglichen Besichtigung am 29. oder 30.7.2021 und der Veröffent- möglichen Besichtigung am 29. oder 30.7.2021 und der Veröffent- lichung einverstanden. Ebenso stimme ich der Verwendung des lichung einverstanden. Ebenso stimme ich der Verwendung Bauherr:in Öffentlicher Bau Bildmaterials zu (s. Rückseite, Textauszug Auslobung, 3.4 + 3.6). des Bildmaterials zu (s. Rückseite, Textauszug Nr. Industrie- u. Gewerbebau Ich informiere den/die Nutzer:in Auslobung, 3.4 + 3.6). Landwirtschaftlicher Bau (sofern das Objekt nicht von mir selbst genutzt wird) Sanierung, Umnutzung, Um- und Ausbau Garten- und Landschaftsanlage Unterschrift Bauherrschaft Unterschrift Architektenschaft Städtebauliches, stadtgestalterisches Projekt Innenraumgestaltung
3 Teilnahme (Auszug aus der Auslobung) 3.1 Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, ebenso Land- schafts- und Innenarchitektinnen, Stadtplaner sowie Bau herrschaften, die mit selbigen geplant und gebaut haben. Sie können auch außerhalb des Landkreises Rastatt oder der Stadt Baden-Baden ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben. Das Einverständnis von beiden Partnern – Architektin- nen/Stadtplanern und Bauherrschaft – bei den Meldungen von Objekten wird vorausgesetzt. Für die vollständige Nennung aller an der Planung beteiligten Landschafts- und Innenarchitekten, Stadtplanerinnen und Architekten sind die Einreichenden ver- antwortlich. Bitte eine Liste mit den Planungsbeteiligten und Fotografen beifügen. Objektmeldung 3.2 Die Teilnehmenden können mehrere Objekte melden. Landkreis Rastatt 3.3 Wichtig: Die Einreichung der Unterlagen erfolgt digital. Nähere Angaben hierzu unter Punkt 4 Einzureichende Unterlagen. und Baden-Baden 3.4 Die Teilnehmenden erklären sich mit einer etwaigen Innenbe- sichtigung des Objekts durch die Jury am Donnerstag, 29.7. ab 2014– 2021 13:30 Uhr und Freitag, 30.7.2021 ab 8:45 bis ca. 16:00 Uhr ein- verstanden und treffen entsprechende Vorsorge. Eine Benach- richtigung erfolgt nur für die ausgewählten Objekte frühestens am ersten Jurytag ab dem Mittag. Weitere Informationen zum Auszeichnungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage 3.5 Es wird eine Teilnahmegebühr von 100 Euro für jedes Objekt der Architektenkammer Baden-Württemberg erhoben. Der Betrag ist an die Architektenkammer Baden- www.akbw.de/baukultur/beispielhaftes-bauen.html Württemberg zu überweisen und eine Kopie des Belegs den Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial: www.akbw.de/link/8k7 Einreichungsunterlagen beizulegen: BW-Bank Stuttgart, IBAN: oder Sie rufen uns an: Tel. 0711 2196-142. DE86 6005 0101 0001 2950 10, BIC: SOLADEST600, Verwen- dungszweck »azv Rastatt/Baden-Baden 2021«. Im Falle einer Auszeichnung entstehen den Einreichenden Kosten für die Prä- sentation der Objekte auf Ausstellungstafeln (Tafeln und Gestal- tungsrichtlinien werden von der Architektenkammer gestellt). 3.6 Die Architektinnen, Stadtplaner und Bauherrschaften der ausge- zeichneten Objekte erklären sich mit Veröffentlichungen ihrer Arbeiten einverstanden und wirken bei der Gestaltung der Aus- stellung mit. Das Bildmaterial wird honorarfrei und ausdrücklich frei von Rechten Dritter (Fotograf und Fotografin, Motiv, Perso- nen) überlassen und darf auch für die berufsständische Öffent- lichkeitsarbeit der AKBW in Print- und Onlinemedien verwendet werden. Weitere Informationen hierzu finden sich im Merkblatt Nr. 426: Einreichung von Bildmaterial.
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