FUTURE FOUNDERS CHALLENGE - TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN DER FUTURE FOUNDERS CHALLENGE 1. DER VERANSTALTER Der Rudolf Sallinger Fonds (weiterhin als „der Veranstalter“) bezeichnet, schreibt den Videowettbewerb Future Founders Challenge (weiterhin als „FFC“ bezeichnet) aus. Mit der FFC möchte der RSF Studierende motivieren eine Projektidee nach unternehmerischen Gesichtspunkten durchzudenken und umzusetzen. Details zum Veranstalter sind unter www.sallingerfonds.at zu finden. 2. TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2.1. Allgemeine Teilnahmeberechtigung n Alle Teammitglieder sind zum Zeitpunkt der Einreichung volljährig. n Alle Teammitglieder studieren zum Zeitpunkt der Einreichung an einer österreichischen Hochschule. n Jede/r Teilnehmerin hat auf Aufforderung des Veranstalters seine/ihre Identität durch Einsendung einer Reisepasskopie oder eines vergleichbaren Dokuments (Personalausweis) nachzuweisen. Sollten derartige Nachweise nicht rechtzeitig erbracht werden, kann dies zum Ausschluss aus dem Wettbewerb und/oder zum Verlust der Gewinnberechtigung führen. n Alle Teams, die durch Crowdvoting in die TOP 10 gewählt werden verpflichten sich, zumindest eine/n Vertreter/in zur Siegerehrung am 15. Juni 2020 nach Wien zu entsenden. 3. INHALTLICHE ANFORDERUNG n Fristgerechte Übermittlung eines max. 90 Sekunden langen Pitch-Videos im Format mp4 Full HD mit hoher Datenrate (also mindestens 10 MBit/Sekunde) über einen Filehosting Dienst wie zum Beispiel wetransfer.com an futurefounders@sallingerfonds.at. Die eingereichten Videobeiträge müssen fertig geschnitten an den Veranstalter übermittelt werden. Gemeinsam mit dem Video ist das vollständig ausgefüllte und von allen Teammitgliedern unterschriebene Anmeldeblatt zu übermitteln. n Verboten sind anstößige, diskriminierende und menschenverachtende Inhalte sowie Verletzungen und/oder Verstöße gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter. 4. WETTBEWERBSVERLAUF UND GEWINNERER/INNENMITTLUNG n Die Frist zur Einstellung der Videos und zur Übermittlung der geforderten Unterlagen endet am 28. Mai 2020 um Mitternacht. Die Videos können bis 28. Mai 2020 (Mitternacht) über einen Filehostingdienst wie zum Bei- spiel wetransfer.com an den Veranstalter gesendet werden. Später übermittelte Videos können nicht mehr berücksichtigt werden. FFC TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020 | 01/05 n Der Veranstalter prüft die eingereichten Videos auf die inhaltlichen Kriterien, bevor sie für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen werden. n Alle Einreichungen nehmen am Crowdvoting teil, das zwischen 02. Juni 2020 und 04. Juni 2020 auf www.futurefounders.at stattfinden wird. n Der Veranstalter kann ohne Angabe von Gründen die Bewertungskriterien oder die Durchführung der Bewertung vor oder während des Wettbewerbs ändern.
4.1. Gewinner/innenermittlung durch Crowdvoting n Alle Einreichungen, die vom Veranstalter zugelassen werden, nehmen am Crowdvoting teil. Das Crowdvoting startet am 02. Juni 2020 um 09 Uhr und endet am 04. Juni 2020 um 17 Uhr. n Über Crowdvoting werden die 10 besten Einreichungen ermittelt. n Die Sieger/innen werden vom Veranstalter verständigt. n Die Prämierung der Sieger/innen-Projekte aus dem Crowdvoting findet am 15. Juni 2020 in Wien statt. n Das Ergebnis des Crowdvotings ist endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar. 4.2. Gewinner/innenermittlung durch Juryvoting n Die durch Crowdvoting ermittelten TOP 10 nehmen am Jury-Voting teil. n Alle Teams, die durch Crowd Voting unter die besten 10 Einreichungen gewählt wurden, verpflichten sich zumindest eine/n Vertreter/in zur Siegerehrung am 15. Juni 2020 nach Wien zu entsenden. n Die Gewinner/innenermittlung des Juryvotings erfolgt durch eine unabhängige, mehrköpfige Fachjury, die vom Veranstalter bestimmt wird. Die Jury wählt die besten drei Einreichungen aus den durch Crowdvoting ermittel- ten TOP 10. Die Abstimmungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Entscheidungen des Veranstalters und der Jury im Auswahlverfahren sind endgültig und auf dem Rechtsweg nicht anfechtbar. n Die Sieger/innen des Juryvotings werden im Rahmen der Siegerehrung am 15. Juni 2020 in Wien bekannt gegeben. 5. PREISE Im Rahmen der FFC werden Geldpreise im Gesamtwert von EUR 10.000 vergeben. 5.1. Geldpreis des Jury- und Crowdvotings Den 10 Sieger/innenteams des Jury- und Crowdvotings stehen Geldpreise in der Höhe von insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Diese werden entsprechend den Ergebnissen wie folgt aufgeteilt: n Der 1. Platz erhält einmalig 3.000 Euro. n Der 2. Platz erhält einmalig 2.000 Euro. n Der 3. Platz erhält einmalig 1.000 Euro. n Die Plätze 4 bis 10 erhalten jeweils einmalig 500 Euro. n Das Team, das die meisten Stimmen beim Crowdvoting bekommt, erhält einen Sonderpreis in Höhe von 500 Euro. 5.2. Auszahlung Die Geldpreise werden durch das Gründungszentrum der WU Wien zeitnah nach der Siegerehrung auf durch die Preisträger/innen genannte Konten innerhalb der EU überwiesen. Pro Team kann nur ein Konto genannt werden. Für die Verwendung bzw. Verteilung des Preisgeldes sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich. 6. AUSSCHLUSSKRITERIEN a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/innen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Teilnehmer/innen, die versuchen den Wettbewerbsverlauf zu stören oder zu manipulieren, werden ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Ausschluss öffentlich zu machen und die anderen Teilnehmer/innen darüber in Kenntnis zu FFC TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020 | 02/05 setzen. b) Einzelne Videobeiträge können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahme- bedingungen oder gegen die YouTube Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht oder gegen die Rechte Dritter verstoßen. c) Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, einzelne Videobeiträge auch dann vom Wettbewerb auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks oder der guten Sitten verstoßen. Der Veranstalter hat keine Verpflichtung, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. d) Für den Fall, dass ein Videobeitrag gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt, stellen die Teilnehmer/innen den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichten sich, dem Veranstalter alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.
7. RECHTEEINRÄUMUNG DURCH DIE TEILNEHMER/INNEN a) Die Teilnehmer/innen räumen dem Veranstalter an den von ihnen im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten Videobeiträgen kostenfrei, unwiderruflich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, die zum Zwecke der Durch- führung des Wettbewerbs erforderlichen Rechte ein. b) Es handelt sich insbesondere um das Recht die Videos öffentlich zugänglich zu machen, zur Verfügung zu stellen, zu senden, die Videos zu bearbeiten und zu verändern, aus den Videos gegebenenfalls zusammen mit weiteren Videos einen Zusammenschnitt zu erstellen und diesen ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen. c) Die Teilnehmer/innen räumen dem Veranstalter das Recht ein, die Videos und/oder den Zusammenschnitt öffentlich vorzuführen. d) Des Weiteren räumen die Teilnehmer/innen dem Veranstalter das Recht ein, die von ihnen hier eingeräumten Rechte an den Videos auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen und die üblichen Nebenrechte auszuwerten. e) Die Teilnehmer/innen bestätigen und gewährleisten gegenüber dem Veranstalter, dass sie über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihnen eingereichten Videos, dabei verwendeter vorbestehender Werke oder dafür geschaffener Werke verfügen und diese dem Veranstalter ohne die Verletzung von Rechten Dritter einräumen können. f) Sollten die Teilnehmer/innen selbst nicht Rechteinhaber bezüglich der eingestellten Inhalte sein, bestätigen und garantieren sie, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben. g) Falls der Videobeitrag der Teilnehmer/innen gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellen sie den Veranstalter von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklären sich damit ein- verstanden, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten. h) Durch die Teilnahme und das Hochladen von Bildern, Videos und/oder sonstigen Inhalten übertragen die Teilnehmer/innen dem Veranstalter daran unentgeltlich die zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Rechte auch zur Weiterübertragung auf Dritte. i) Dementsprechend darf der Veranstalter das Material weltweit, beliebig oft, über Medienkanäle jeder Art senden (auch Live-Streaming, video-on-demand und/oder sonstige Verbreitungsarten), vervielfältigen und verbreiten und audiovisuell verwerten (z.B. CD-ROM, DVD, etc.). j) Der Veranstalter darf das Material online nutzen, also Benutzer/innen an einem von diesen individuell gewählten Ort oder zu einer von diesen individuell gewählten Zeit öffentlich zugänglich machen, zum Beispiel in Abrufdiensten oder auf der URL www.futurefounders.at oder www.sallingerfonds.at k) Die vorstehend genannten Rechte werden unabhängig von der verwendeten Speicher- bzw. Datenüber- tragungstechnik und unabhängig davon eingeräumt, ob die Nutzung mit oder ohne Zwischenspeicherung und/oder mittels eines individuellen Abrufs erfolgt und/oder ob der Empfang bzw. die Wiedergabe mittels Fernseher, Computer oder sonstiger Endgeräte erfolgt. l) Die Teilnehmer/innen räumen dem Veranstalter das Recht ein, das Material zu bearbeiten, also insbesondere zu kürzen, zu teilen und in andere Videos einzuarbeiten. Der Veranstalter darf das Material auch archivieren und gewerblich und nicht-gewerblich gegebenenfalls für Public-Relations-Zwecke sowie für Lehr- und Forschungszwecke in allen Medien nutzen. Der Veranstalter kann diese Rechte auch auf Dritte übertragen. m) Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen übertragen die Teilnehmer/innen dem Veranstalter diese Nutzungsrechte unentgeltlich, also ohne dass der Veranstalter den Teilnehmer/innen eine Vergütung zahlt. FFC TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020 | 03/05 n) Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer/innen werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Durchführung der gegenständlichen Ausschreibung (insbesondere für die Projektbeurteilung, Verständigung von Platzierung, Veröffentlichung der Finalisten, Ermittlung und Auszahlung der Siegerprämie, Abwicklung der Beratungs- und Mentoringleistungen vor und nach dem finalen Pitsch, Abwicklung des Reisekostenzuschuss, Abwicklung der Abendveranstaltung, für Dokumentationszwecke und mediale Darstellung der aktuellen Ausschreibung und der aktuellen Preisverleihung sowie auch der Bewerbung der Veranstaltung in Zukunft und Berichterstattung darüber, für Werbezwecke für diese oder eine andere ähnliche Veranstaltung sowie Kontaktaufnahme für spätere Veranstaltungen) der Future Founders Challenge durch den RSF verwendet.
o) Die Teilnehmer/innen erklären sich einverstanden, dass ihre persönlichen Daten Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt und für mediale Zwecke (…) verwendet werden dürfen. p) Die Teilnehmer/innen erklären sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Ausschreibung und den damit verbundenen Veranstaltungen hergestellten und sie darstellenden Fotos, Filmaufnahmen und sonstige Audio- oder Videoaufzeichnungen sowie ihr Namen von Medien aller Art (etwa im Rahmen von Fernsehübertragungen, Internetpräsentationen etc.), gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen. Ebenso dürfen Bilder und Namen der Teilnehmer/innen für Druckwerke aller Art, auch wenn sie für Werbe- zwecke für diese oder eine andere ähnliche Veranstaltung verwendet werden, veröffentlich werden. q) Sämtliche Unterlagen und Daten werden zu Dokumentationszwecken jedenfalls 10 Jahre, sofern für diese Do- kumentationszwecke erforderlich, auch darüber hinaus, gespeichert. Nach Ende einer Ausschreibung werden die Kontaktdaten sowie die wesentlichen Daten hinsichtlich der vergangenen Projekte außerdem in unsere Kontaktdatenbank zum Zweck einer möglichen späteren Kontaktaufnahme für neuerliche Einladungen zu und Informationen über aktuelle Veranstaltungen und Ausschreibungen übernommen, wenn dem nicht explizit mittels Bekanntgabe an futurefounders@sallingerfonds.at widersprochen wird. r) Betroffenen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Das Recht auf Widerruf besteht bei Datenverarbeitungen, die auf Ihrer Einwilligung beruhen. Das Recht auf Widerspruch besteht bei Datenverarbeitungen, die auf berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten beruhen. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. s) Die einreichenden Teilnehmer/innen stellen sicher, dass übermittelte personenbezogene Daten von Dritten, die in den Einreichunterlagen enthalten sind, rechtmäßig erhoben und die Betroffenen über die Weiterleitung an und Verarbeitung durch den Rudolf Sallinger Fond informiert wurden. 8. GARANTIEERKLÄRUNG a) Die Teilnehmer/innen versichern, dass der Teilnahmebeitrag von ihnen selbst erstellt wurde. Sie bestätigen und garantieren, dass sie über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte – insbesondere Bild- und Tonrechte – am eingereichten Videobeitrag verfügt, und dass der Videobeitrag frei von Rechten Dritter ist. b) Die Teilnehmer/innen versichern, dass durch das Abspielen von Aufnahmen anderer Personen keine Per- sönlichkeitsrechte verletzt werden. Miturheber/innen und/oder Teilurheber/innen müssen mit der Verwertung einverstanden sein. Insofern stellen die Teilnehmer/innen den Veranstalter von möglichen Ansprüchen der Miturheber/innen und/oder Teilurheber/innen frei. Dies gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmer/innen nicht selbst Urheber/innen sind, für die Ansprüche des tatsächlichen Berechtigten. 9. HAFTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG a) Der Veranstalter haftet gegenüber den Teilnehmer/innen nur für Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. b) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die entstehen, falls der Erwerb eines Gebrauchsmusters oder eines FFC TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020 | 04/05 Markenschutzes ohne Zutun des Veranstalter beeinträchtigt wird, z. B. durch Veröffentlichen durch die Teil- nehmer/innen selbst oder mit deren ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter. d) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Aussagen von Jurymitgliedern und anderer am Wettbewerb teilnehmenden Personen. e) Sollten zur Abwicklung der FFC Dritte durch den RSF beauftragt werden, so gelten die oben dargestellten Haftungsbeschränkungen auch zugunsten Dritter. f) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. SONSTIGES a) Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen vor. b) Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb ohne Angabe von Gründer jeder Zeit abbrechen zu können. c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. FFC TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2020 | 05/05
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