Aussteller-Reglement 2021 - Neuland
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Teilnahmebedingungen 1. Organisation und Zielsetzung 1.1 Die Neuland Tradition und Innovation im Berner Oberland wird in der Regel jährlich von der «OHA Thun Expo Genossenschaft» mit Sitz in Thun durchgeführt. 1.2 Die Neuland verfolgt das Ziel, Produzenten, Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, Dienstleistungsbetrieben, Gemeinden, Talschaften und weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu bieten, ihre vielfältigen Dienste, ihre Produkte oder ihr Verkaufssortiment im Rahmen einer Messeleistungsschau dem Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen zu fördern. 2. Anmeldungen Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, beson- dere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des Artikels ersichtlich sein. Andere als in der Anmeldung aufgeführte Erzeugnisse dürfen nicht ausgestellt werden. Während der Ausstellung ist jeder Wechsel der angemeldeten Ausstellungsgüter untersagt. Ein Kon- kurrenz-Ausschluss wird nicht zugesichert. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt Aussteller-Reglement 2021 und unterzeichnet eingereicht wird. Telefonische Anmeldungen und Bestellungen werden nicht akzeptiert. Die Ausstellungsleitung entscheidet über Zulassung von Ausstellern und Erzeugnissen. 3. Rücktritt von der Anmeldung Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so hat er als Verwaltungsbeitrag eine Entschädigung von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand später wieder vermietet werden kann. Erfolgt der Verzicht nach abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und allfällige Nebenkosten. 4. Ausstellungsgestaltung und Einteilung Über Hallen- und Platzzuteilung entscheidet die Ausstellungsleitung. Zusicherungen für Platz- und Standzutei- lungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Nach erfolgter Einteilung wird die Hallen- und Platzzuteilung dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- leitung behält sich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich vor. Die effektiven Standausmasse können bis zu ±10 cm von den Plänen abweichen. 5. Untermiete, Mitaussteller Die Untermiete von Ständen ist nicht gestattet. Die Aufnahme von Mitausstellern ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Ausstellungsleitung erlaubt. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, in seinem Stand weitere Aussteller aufzunehmen, so ist für jeden zusätzlichen Aussteller eine Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- steller am Stand der Firma...» auszufüllen und der Ausstellungsleitung einzureichen. Diese entscheidet endgültig über die Zulassung. Seite 2/11
Termine Teilnahmebedingungen Termine Termine 1. Einräumungsarbeiten Halle 1 + 6, Aussengelände Teilnahmebedingungen 1. Organisation und Zielsetzung Montag + Dienstag 01. + 02.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr 1.1 Die Neuland Tradition und Innovation im Berner Oberland wird in der Regel jährlich von der «OHA Thun 1. 1. Einräumungsarbeiten Einräumungsarbeiten Mittwoch Halle Halle 11+ 6, 6, Aussengelände +03.11.2021 Aussengelände 07.00 – 22.00 Uhr 1. Organisation und Zielsetzung Expo Genossenschaft» mit Sitz in Thun durchgeführt. Montag Montag + + Dienstag Dienstag 01. 01. + + 02.11.2021 02.11.2021 07.00 07.00 – – 18.00 18.00 Uhr Uhr 1.1 Die Neuland Tradition und Innovation im Berner Oberland wird in der Regel jährlich von der «OHA Thun Mittwoch Einräumungsarbeiten Mittwoch Halle 0 03.11.2021 03.11.2021 07.00 07.00 – – 22.00 22.00 Uhr Uhr 1.2 Expo Genossenschaft» Die Neuland verfolgt dasmit Sitz Ziel, in Thun durchgeführt. Produzenten, Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, Einräumungsarbeiten sind ab Dienstag, 02.11.2021, ab 13.00 Uhr möglich. Dienstleistungsbetrieben, Gemeinden, Talschaften und weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu Einräumungsarbeiten Einräumungsarbeiten Halle Halle 0 0 1.2 Die Neuland bieten, verfolgt das ihre vielfältigen Ziel, Produzenten, Dienste, ihre ProdukteIndustriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, oder ihr Verkaufssortiment im Rahmen einer Einräumungsarbeiten sind ab Dienstleistungsbetrieben, Messeleistungsschau demGemeinden, Publikum zuTalschaften präsentierenund weiteren und öffentlichen die Kontakte Verwaltungen zwischen Gelegenheit zu allen Bevölkerungskreisen Aussteller, die aufwändige Einräumungsarbeiten sind ab Dienstag, Stände Dienstag, 02.11.2021, zu gestalten ab ab 13.00 haben, sind 02.11.2021, Uhr gebeten, 13.00 möglich. Uhr dies möglichst früh zu tun. Die möglich. Anlieferung von Waren oder Einrichtungen, welche die Einräumungsarbeiten anderer Aussteller bieten, ihre vielfältigen Dienste, ihre Produkte oder ihr Verkaufssortiment im Rahmen einer zu fördern. Aussteller, die Messeleistungsschau dem Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen die aufwändige beinträchtigen Aussteller, kann, ist derStände aufwändige zu zu gestalten gestalten haben, Ausstellungsleitung Stände sind frühzeitig haben, gebeten, gebeten, dies mitzuteilen. sind dies möglichst möglichst früh früh zu zu tun. tun. Die Die Anlieferung zu fördern. Anlieferung von von Waren Waren oder oder Einrichtungen, Einrichtungen, welche welche die die Einräumungsarbeiten Einräumungsarbeiten anderer anderer Aussteller Aussteller beinträchtigen beinträchtigen kann, 2. Fertigstellung der kann, ist der der Ausstellungsleitung Ausstellungsleitung frühzeitig ist Stände frühzeitig mitzuteilen. mitzuteilen. 2. Anmeldungen Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, beson- Donnerstag 04.11.2021 11.00 Uhr 2. Fertigstellung 2. dereAnmeldungen Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des 2. Fertigstellung der der Stände Stände Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, Donnerstag Artikels ersichtlich sein. Andere als in der Anmeldung aufgeführte Erzeugnisse dürfensind Fabrikmarken, nicht beson- ausgestellt werden. 3. Warenanlieferungen während 04.11.2021 Donnerstag der Messe 04.11.2021 11.00 11.00 Uhr Uhr dere Benennungen Während usw. anzugeben. der Ausstellung Insbesondere ist jeder Wechsel muss aus der Anmeldung der angemeldeten die Art und Ausstellungsgüter die Verwendung untersagt. Ein Kon-des Do-Sa bis spätestens 12.30 Uhr Artikels ersichtlich sein. kurrenz-Ausschluss wirdAndere als in der Anmeldung nicht zugesichert. aufgeführte Die Anmeldung ist nur Erzeugnisse dürfendiese dann gültig, wenn nichtvollständig ausgestelltausgefüllt werden. 3. Warenanlieferungen Warenanlieferungen während 3. Sonntag während bisder Messe derspätestens Messe 09.00 Uhr Während der Ausstellung istwird. jederTelefonische Wechsel der angemeldeten und unterzeichnet eingereicht Anmeldungen undAusstellungsgüter Bestellungen werden untersagt. Ein Kon- nicht akzeptiert. Do-Sa Do-Sa bis bis spätestens spätestens 12.30 12.30 Uhr Uhr kurrenz-Ausschluss wird nicht zugesichert. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt Sonntag Sonntag bis Die Stände haben 15 Minuten vor der spätestens bisÖffnung und09.00 spätestens Uhr während 09.00 Uhr der Ausstellung ständig besetzt zu sein. und unterzeichnet eingereicht Die Ausstellungsleitung wird. Telefonische entscheidet Anmeldungen über Zulassung und Bestellungen von Ausstellern werden nicht akzeptiert. und Erzeugnissen. Die Die Stände Stände haben haben 15 15 Minuten Minuten vor vor der der Öffnung Öffnung und und während während der der Ausstellung Ausstellung ständig ständig besetzt besetzt zu zu sein. sein. Die Ausstellungsleitung entscheidet über Zulassung von Ausstellern und Erzeugnissen. 4. Öffnungszeiten 3. Rücktritt von der Anmeldung Eröffnung der Ausstellung: Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos 4. Öffnungszeiten 4. Donnerstag Öffnungszeiten 04.11.2021 13.30 Uhr 3. Rücktritt entlassen von der werden. Anmeldung Verzichtet ein Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so Eröffnung Eröffnung der der Ausstellung: Ausstellung: Firmen, hat er alsdie sich verbindlich angemeldet Verwaltungsbeitrag haben, können eine Entschädigung von CHFaus 800.00 dem Vertragsverhältnis zu bezahlen, diesnicht entschädigungslos auch, wenn der Stand Donnerstag Öffnungszeiten: Donnerstag 04.11.2021 04.11.2021 13.30 13.30 Uhr Uhr entlassen später wiederwerden. Verzichtet vermietet werdeneinkann. Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so Do-Sa 13.30 – 21.00 Uhr hat er als Verwaltungsbeitrag eine Entschädigung von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand Öffnungszeiten: Sonntag Öffnungszeiten: 10.00 – 18.00 Uhr später Erfolgt wieder vermietet der Verzicht nachwerden kann. abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und Do-Sa Do-Sa 13.30 13.30 – – 21.00 21.00 Uhr Uhr allfällige Nebenkosten. Sonntag Schluss der Ausstellung: Sonntag 10.00 10.00 – – 18.00 18.00 Uhr Uhr Erfolgt der Verzicht nach abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und Sonntag 07.11.2021 18.00 Uhr allfällige Nebenkosten. Schluss Schluss der der Ausstellung: Ausstellung: 4. Ausstellungsgestaltung und Einteilung Sonntag Sonntag 07.11.2021 07.11.2021 18.00 18.00 Uhr Uhr Über Hallen- und Platzzuteilung entscheidet die Ausstellungsleitung. Zusicherungen für Platz- und Standzutei- 5. Abbau der Stände 4. Ausstellungsgestaltung lungen sind nur verbindlich, wennundsieEinteilung schriftlich bestätigt sind. Sonntag 07.11.2021 18.00 – 22.00 Uhr Über Hallen- und Platzzuteilung entscheidet die Ausstellungsleitung. Zusicherungen für Platz- und Standzutei- 5. 5. Abbau Montag der Abbau der Stände Stände 08.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr lungen sind nurEinteilung Nach erfolgter verbindlich, wenn wird sie schriftlich die Hallen- bestätigt sind.dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- und Platzzuteilung Sonntag Dienstag Sonntag 07.11.2021 09.11.2021 07.11.2021 18.00 07.00 – 18.00 – 22.00 12.00 Uhr 22.00 Uhr leitung behält sich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich Montag Montag 08.11.2021 08.11.2021 07.00 07.00 – – 18.00 18.00 Uhr Uhr Nach vor. Dieerfolgter Einteilung effektiven wird die Hallen- Standausmasse und Platzzuteilung können bis zu ±10 cmdem von Aussteller den Plänen bekanntgegeben. abweichen. Die Ausstellungs- Dienstag Dienstag 09.11.2021 Der Abbau und das Abräumen der Stände am Sonntag vor 09.11.2021 07.00 – – 12.00 18.00 07.00 Uhr Uhr sind 12.00 Uhr strikte untersagt! leitung behält sich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich Sämtliche Stände müssen bis Dienstag, 09.11.2021, 12.00 Uhr, abgebaut sein! vor. Die effektiven Standausmasse können bis zu ±10 cm von den Plänen abweichen. Der Der Abbau Abbau und und das das Abräumen Abräumen der der Stände Stände am am Sonntag Sonntag vor vor 18.00 18.00 Uhr Uhr sind sind strikte strikte untersagt! untersagt! 5. Untermiete, Mitaussteller Sämtliche Sämtliche Stände Stände müssen müssen bis bis Dienstag, Dienstag, 09.11.2021, 09.11.2021, 12.00 12.00 Uhr, Uhr, abgebaut abgebaut sein! sein! Die Untermiete von Ständen ist nicht gestattet. Die Aufnahme von Mitausstellern ist nur mit ausdrücklicher 5. Untermiete, Einwilligung Mitaussteller der Ausstellungsleitung erlaubt. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, in seinem Stand weitere Die Untermiete Aussteller von Ständen aufzunehmen, so istist fürnicht jedengestattet. zusätzlichenDieAussteller Aufnahmeeine vonAnmeldung Mitausstellern mitist demnurVermerk mit ausdrücklicher «Mitaus- Einwilligung steller am Standder Ausstellungsleitung erlaubt. der Firma...» auszufüllen und Sofern ein Aussteller beabsichtigt, der Ausstellungsleitung in seinem einzureichen. DieseStand weitere entscheidet Aussteller aufzunehmen, endgültig über so ist für jeden zusätzlichen Aussteller eine Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- die Zulassung. steller am Stand der Firma...» auszufüllen und der Ausstellungsleitung einzureichen. Diese entscheidet endgültig über die Zulassung. Seite 1/11 Seite 2/11 Seite Seite 1/11 1/11 Seite 2/11
Termine Teilnahmebedingungen 6. Standgestaltung 1. Einräumungsarbeiten Halle 1 + 6, Aussengelände 9. 1. Musikvorführungen Organisation und Zielsetzung Verlangen Auf Montag der Ausstellungsleitung sind01. + Dienstag für+die Standgestaltung 02.11.2021 Skizzen, 07.00 – 18.00Pläne Uhr und Modelle vorzulegen. Musikdarbietungen und Lautsprecherdurchsagen 1.1 Die Neuland Tradition und Innovation im Berner anOberland Ausstellerständen wird in dermüssen mit der Ausstellungsleitung Regel jährlich von der «OHA Thun Die Mittwoch Standgestaltung darf den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen. 03.11.2021 07.00Schlecht – 22.00 gestaltete Uhr Stände können von der vereinbart werden. Es ist dabei Expo Genossenschaft» auf das mit Sitz Interesse in Thun der anderen Aussteller, insbesondere der Nachbarstände, durchgeführt. Ausstellungsleitung geschlossen bzw. geräumt werden, wenn sie nicht auf die erste Aufforderung hin dem Rücksicht zu nehmen. Niveau der Ausstellung angeglichen Einräumungsarbeiten werden. Halle 0 Eine Entschädigung steht dem betroffenen Aussteller in diesem 1.2 Die Neuland verfolgt das Ziel, Produzenten, Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, Fall Einräumungsarbeiten nicht zu. Die Böden sindsind mit Teppichen, Platten usw. auf Die Dienstleistungsbetrieben, Vermittlung jeglicher Art von Musik – auch «für reinund privaten Gebrauch des Verkaufspersonals» – ist ab Dienstag, 02.11.2021, abKosten 13.00 des Uhr Ausstellers möglich. zu belegen. Diese Beläge Gemeinden, Talschaften weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu müssen so fixiert werden, dass sie rückstandsfrei entfernt werden können. verboten, bieten,es seivielfältigen ihre denn, die Aussteller hätten Dienste, ihre rechtzeitig Produkte oder die Erlaubnis eingeholtimbei ihr Verkaufssortiment der Suisa, Rahmen Postfach, 8038 einer Zürich, Telefon 044 485 66dem Messeleistungsschau 66. Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen Aussteller, die aufwändige Stände zu gestalten haben, sind gebeten, dies möglichst früh zu tun. Die Der Aussteller ist verantwortlich und schadenersatzpflichtig für jede Beschädigung der Hallenböden. Der zu fördern. Anlieferung von Waren oder Einrichtungen, welche die Einräumungsarbeiten anderer Aussteller Aussteller ist im eigenen Interesse gehalten, der Verwaltung den Standort seines Schwergutes auf seinem beinträchtigen kann, ist der Ausstellungsleitung frühzeitig mitzuteilen. Standplatz mittels eines Massplans bekanntzugeben, damit die notwendigen Unterkonstruktionen und 10. Wettbewerbe Zuleitungen rechtzeitig und in der erforderlichen Grösse verlegt werden können. Der Aussteller haftet ebenfalls Die Durchführung von Wettbewerben ist erst nach Zustimmung der Ausstellungsleitung erlaubt. Ein entspre- 2. Anmeldungen 2. Fertigstellung der Stände für fahrlässige Verunreinigung und Beschädigung durch auslaufendes Öl, Fett und dergleichen oder für chendes Gesuch mit istallen notwendigen Angaben ist umschreiben, der Ausstellungsleitung auf Verlangen vorzulegen. beson- Das Ausstellungsgut in der Anmeldung genau zu wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, Donnerstagdie durch unsachgemässen04.11.2021 Beschädigung, Transport entstanden 11.00 ist. Uhr dere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des Artikels ersichtlich sein. Andere als in der Anmeldung aufgeführte Erzeugnisse dürfen nicht ausgestellt werden. 3. Warenanlieferungen Die während Ausstellungswände sind Eigentum der der Messeund müssen sorgfältig behandelt werden. Es steht dem Ausstellung 11. Verkaufsverhalten Während der Ausstellung ist jeder Wechsel der angemeldeten Ausstellungsgüter untersagt. Ein Kon- Do-Sa frei, die Wände mit nicht feuergefährlichen Aussteller bis spätestensMaterialien 12.30 Uhr abzudecken oder selbst mit Innen- Aufdringliches oder aggressives kurrenz-Ausschluss Verkaufsverhalten wird nicht zugesichert. ist untersagt. Die Anmeldung ist nurInsbesondere sind untersagt: dann gültig, wenn Hineinziehen diese vollständig von ausgefüllt Sonntag dispersionsfarbe bis spätestens Beanspruchung zu streichen. Bei aussergewöhnlicher 09.00 Uhr der Wände durch den Aussteller behält Besuchern in den Stand, und unterzeichnet Aufdrängen eingereicht von Getränken wird. Telefonische und Lebensmitteln Anmeldungen zur Verkostung und Bestellungen werdeninnicht den Gängen, akzeptiert. sich die Ausstellungleitung vor, die Kosten für die Instandsetzung der Wände in den ursprünglichen Zustand, Platzierung von Standmaterial (Tische, Stühle, Theken, Barhocker, Ausstellungsgegenstände, etc.) ausserhalb demDie Ständezu Aussteller haben 15 Minuten vor der Öffnung und während der Ausstellung ständig besetzt zu sein. verrechnen. der Die eigenen Standgrenzen,entscheidet Ausstellungsleitung Ausübung von Druck über auf Besucher Zulassung zwecks Kaufabschluss. von Ausstellern und Erzeugnissen. Es ist verboten, irgendwelche Dekorations- oder Standelemente im Rundgang aufzustellen oder von der 4. Öffnungszeiten Hallendecke herunterhängen zu lassen. Hängepunkte im Standbereich sind bewilligungspflichtig. 12. 3. Feuerpolizeiliche Sicherheitsmassnahmen Rücktritt von der Anmeldung Eröffnung der Ausstellung: Die Aussteller Firmen, werden die sich ersucht, verbindlich im Falle eines angemeldet Brandausbruchs haben, können aus demumgehend die Information Vertragsverhältnis der Ausstellung zu nicht entschädigungslos Donnerstag 04.11.2021 13.30 Uhr entlassen werden.Mit benachrichtigen. den verfügbaren Verzichtet Löschmitteln ein Aussteller ist sofort gegen vor abgeschlossener das Feuer Standzuteilung aufanzukämpfen. Detaillierteso eine Messebeteiligung, 7. Einrichtung, Bedienung und Abräumung der Stände bzw. Plätze Pläne hat er und Weisungen werdeneine als Verwaltungsbeitrag vor Ort abgegeben. von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand Entschädigung Öffnungszeiten: Voraussetzung für das Einrichten der Stände ist die Begleichung des Rechnungsbetrages für die Platz- und später wieder vermietet werden kann. Do-Sa – siehe Punkt 14. «Zahlung». 13.30 – 21.00 Uhr Standmiete Die Lagerung und Aufbewahrung feuergefährlicher, explosiver oder leicht brennbarer Stoffe (Benzin, Benzol, Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr Azeton, Erfolgt derPetrol, Spritnach Verzicht usw.)abgeschlossener sind nicht gestattet. Kochherde und Standzuteilung, Feuerungen so haftet aller Artfür der Aussteller müssen denStandmiete die volle gesetzlichenund Die Ausstellungsleitung kann in Fällen von Standeinrichtungen, die in der üblichen Frist nicht aufgebaut werden Vorschriften entsprechen und sind der Ausstellungsleitung zu melden. allfällige Nebenkosten. Schluss können, der Ausstellung: erteilen. Ausnahmebewilligungen Sonntag 07.11.2021 18.00 Uhr Koch- und Heizplatten, Wärmeapparate usw. sind auf feuerfeste Unterlagen zu stellen. Der Vorrat an Brenn- Die Aussteller sind verpflichtet, während der offiziellen Öffnungszeit der Ausstellung ihre Ware auszustellen und 4. Ausstellungsgestaltung material und Nähe darf nicht in unmittelbarer Einteilung der Feuerstelle, des Kamins oder des Abzugrohres gelagert werden. die Stände durchgehend bedient offen zu halten. Asche ist in verschliessbaren Über Hallen- und Platzzuteilung Blechbehältern entscheidet die zu Ausstellungsleitung. versorgen, die auf feuerfeste Unterlagen Zusicherungen zu stellen für Platz- sind. Diese und Standzutei- 5. Abbau der Stände Aschenbehälter sind jeden Abend lungen sind nur verbindlich, wenn sie ausserhalb schriftlichder Ausstellungsräume bestätigt sind. zu entleeren. Jeden Abend sind vor Im Hinblick Sonntagauf jede Art von Warenverkäufen haben sich die Aussteller 07.11.2021 18.00 –an die Regeln 22.00 Uhr des lauteren Wettbewerbs Verlassen der Stände die Feuerstellen abzustellen. Die Verwendung von Butan- oder Propangas ist in zu halten. MontagIm Besonderen haben sie sich jeglicher Mittel zu enthalten, 08.11.2021 07.00 die gegen – 18.00 die Grundsätze von Treu und Uhr Nach erfolgter Einteilung geschlossenen wird die Hallen- und Platzzuteilung dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- Räumen untersagt. Glauben im Sinne des Bundesgesetzes über Dienstag den unlauteren Wettbewerb 09.11.2021 vom Uhr 07.00 – 12.00 19. Dezember 1986 verstossen. leitung behält sich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich vor. Die effektiven Feuergefährliche Standausmasse oder leicht brennbare können bis zu ±10 Dekorationen, cmbrennende sowie von den Plänen Kerzenabweichen. sind verboten. Leicht brennbare Der Abbau und das Abräumen der Stände am Sonntag vor 18.00 Uhr sind strikte untersagt! Dekorationen können zugelassen werden, wenn sie feuerhemmend imprägniert sind. Reklame-, Spiel- und 8. Speisen Sämtlicheund Getränke Stände müssen bis Dienstag, 09.11.2021, 12.00 Uhr, abgebaut sein! Unterhaltungsballons, dürfen ausschliesslich mit Helium gefüllt werden. Für Aussteller die Speisen und Getränke verkaufen sowie zur Degustation anbieten, wird die Ausstellungs- 5. Untermiete, Mitaussteller leitung eine kollektive Wirtebewilligung einholen. Bei Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken ist Die Untermiete Feuermelder, von Ständen ist Wandhydranten, nicht gestattet.sowie Handfeuerlöscher Die Aufnahme von Mitausstellern ähnliche Einrichtungen dürfenistweder nur mitganz ausdrücklicher noch teil- das GGG Art. 29. Alkoholabgabeverbot (Auszug aus dem Gastgewerbegesetz) ausnahmslos einzuhalten. Die Einwilligung weise der Ausstellungsleitung mit Dekorationen, Wänden oder erlaubt. Sofern ein verbaut Ausstellungsgut Aussteller beabsichtigt, oder in seinem verstellt werden. Stand weitere Sie müssen gut be- dazugehörigen Jugendschutzschilder sind zwingend sichtbar aufzustellen resp. aufzuhängen. Ausstellerund zeichnet aufzunehmen, gut sichtbar so istund sein für jeden zusätzlichen ohne Hindernis Aussteller in Betrieb eine werden gesetzt Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- können. steller am Stand Notausgänge, der Firma...» Treppen, auszufüllen Gänge, Treppenpodeste, und derDurchgänge, Ausstellungsleitung einzureichen. Türen usw. müssen stetsDiese entscheidetwerden freigehalten endgültig und dürfenüber die nicht mitZulassung. Ausstellungsgut, Werbeständern, Tischen, Stühlen oder anderen Gegenständen eingeengt oder verstellt werden. Alle Einfahrten sind auf ihrer ganzen Breite freizuhalten. Seite 1/11 Seite 2/11 Seite 3/11 Seite 4/11
Termine Teilnahmebedingungen 1. Einräumungsarbeiten Halle 1 + 6, Aussengelände 13. Giftstoffe 18. 1. Aussteller-Parkkarte Organisation und Zielsetzung Aufgrund Montagdes Chemikaliengesetzes vom 01. + Dienstag 1. Januar 2005 sind bestimmte + 02.11.2021 Arten 07.00 – 18.00 Uhrdes Verkehrs mit Präparaten, Aussteller-Parkkarten 1.1 Die Neuland Tradition müssen vorgängig im und Innovation mittels BernerBestellformulars Oberland wird«Administrative Bestellung» in der Regel jährlich von derbestellt werden. «OHA Thun welche zufolge ihrer Zusammensetzung dem Mittwoch Chemikaliengesetz 03.11.2021 unterliegen 07.00 (wie z.B. auch gewisse – 22.00 Uhr Diese ExpoAussteller-Parkkarte Genossenschaft» muss gutinsichtbar mit Sitz im Auto hinterlegt werden. Thun durchgeführt. Reinigungs- und Politurmittel usw.), an offenen Verkaufsstellen wie Ausstellungsständen usw. verboten. Die Parkplätze direkt auf dem Thun-Expo-Gelände sind beschränkt. Weitere Parkplätze stehen auf dem MUR- Die Einräumungsarbeiten erlaubten Arten des VerkehrsHalle mit Produkten, 0 welche Gifte enthalten, bedürfen ausserdem einer Bewilligung Parkplatz 1.2 zur Verfügung Die Neuland verfolgt (5min zu Produzenten, das Ziel, Fuss). Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, des Einräumungsarbeiten für das Domizil des Ausstellers sind ab zuständigen kantonalenab Dienstag, 02.11.2021, Giftinspektorats. Der Aussteller hat alle Folgen aus 13.00 Uhr möglich. Dienstleistungsbetrieben, Gemeinden, Talschaften und weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu der Nichtbeachtung der Giftgesetzvorschriften selbst zu tragen. bieten, ihre vielfältigen Dienste, ihre Produkte oder ihr Verkaufssortiment im Rahmen einer 19. Abräumen Messeleistungsschau dem Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen Aussteller, die aufwändige Stände zu gestalten haben, sind gebeten, dies möglichst früh zu tun. Die Für zu nicht rechtzeitig abtransportierte Ausstellungsgüter wird jede Haftung abgelehnt. Die Berechnung von fördern. Anlieferung von Waren oder Einrichtungen, welche die Einräumungsarbeiten anderer Aussteller 14. Zahlung Lagergebühren wird vorbehalten. Es ist strikte untersagt, am Sonntagabend vor 18.00 Uhr mit den beinträchtigen kann, ist der Ausstellungsleitung frühzeitig mitzuteilen. Die Stand- und Platzmieten werden mit der Bekanntgabe der Einteilung (Standbestätigung – Zustellung der Abräumarbeiten zu beginnen. Bestellunterlagen) in Schweizer Franken CHF fakturiert: 2. Anmeldungen 2. Fertigstellung der Stände - Standzuteilung Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, beson- Donnerstag bis einen Monat vor Messebeginn: 04.11.2021 11.00 Uhr 20. Rechnung dereHausrecht Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des - Standzuteilung innerhalb deswährend letzten Monates vor Messebeginn: Zahlung bis 10 Tage vor Ausstellungsbeginn Der Veranstalter Artikels ersichtlichübt auf Andere sein. dem gesamten als in derAreal der Thun-Expo Anmeldung für die aufgeführte Aufbau-, Lauf- Erzeugnisse und dürfen Abbauzeit nicht der Neuland ausgestellt werden. 3. Warenanlieferungen der Messe das Hausrecht Während aus. Die Ausstellungsleitung der Ausstellung ist jeder Wechsel ist der berechtigt, Weisungen angemeldeten zu erteilen. Die Aussteller Ausstellungsgüter untersagt.sind Ein Kon- Do-Sa bis spätestens 12.30 Uhr verpflichtet, solche Weisungen kurrenz-Ausschluss an die Angestellten, wird nicht zugesichert. Beauftragten Die Anmeldung ist nuroder dannMitaussteller gültig, wennweiterzuleiten. diese vollständig ausgefüllt Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben werden. Sonntag bis spätestens 09.00 Uhr und unterzeichnet eingereicht wird. Telefonische Anmeldungen und Bestellungen werden nicht akzeptiert. Bank- und andere Spesen, welche bei der Rechnungsbegleichung entstehen, gehen zu Lasten des Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Dem Die Stände haben 15 Minuten vor der Öffnung und während der Ausstellung ständig besetzt zu sein. Betroffenen oder Dritten steht Die Ausstellungsleitung dadurch über entscheidet keinerlei Anspruch Zulassung auf von Rückzahlung Ausstellern und von Platzmiete, Gebühren usw. Erzeugnissen. Ausstellers. oder Schadenersatz zu. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Massnahme für einen geordneten Ausstellungsbetrieb zu treffen. Zur Einhaltung ihrer Vorschriften kann sie, wenn eine 4. 15. Öffnungszeiten Versicherungen schriftliche 3. Rücktritt Verwarnung mit Fristansetzung erfolglos bleibt, das Notwendige auf Kosten und Risiko der von der Anmeldung Eröffnung Jeder Ausstellerder Ausstellung: muss für sein Ausstellungsgut über eine Versicherung gegen Feuer, Wasser, Transport- säumigen Firmen, dieAussteller durchführen sich verbindlich lassen. angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos Donnerstag schäden, 04.11.2021 Beschädigung und Diebstahl verfügen. 13.30 Bei Fehlen einer Uhr Versicherung kann diese über die eigenen entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so Generalpolice der Thun Expo mit der «Zürich» Versicherungs-Genossenschaft abgeschlossen werden. Die hat er als Verwaltungsbeitrag eine Entschädigung von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand Öffnungszeiten: wird mit dem Bestellformular «Versicherung» bestellt, der Auszug aus den Versiche- Ausstellerversicherung 21. Allgemeines später wieder vermietet werden kann. Do-Sa rungsbestimmungen findet sich in Anhang 13.30 1 zum–Aussteller-Reglement. 21.00 Uhr Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr Kehrichtabfuhr Erfolgt der Verzicht nach abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und Die in Rechnung gestellte Prämie muss vor Ausstellungsbeginn beglichen sein. Sämtliche Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. allfällige Nebenkosten. Schluss der Ausstellung: Sonntag 07.11.2021 18.00 Uhr COVID-19 Schutzmassnahmen Der Aussteller trägt alle Folgen, welche aus der Unterlassung der obligatorischen Aussteller- Es 4. gelten die dannzumal gültigen Ausstellungsgestaltung undSchutzmassnahmen Einteilung des Bundes respektive des Kantons Bern. Der Versicherung eintreten könnten. Veranstalter Über Hallen- kann strengere Schutzmassnahmen und Platzzuteilung erlassen. Diese sindZusicherungen entscheidet die Ausstellungsleitung. in jedem Fall vom Aussteller für Platz- zu befolgen. und Standzutei- 5. Abbau der Stände lungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Sonntag 07.11.2021 18.00 – 22.00 Uhr 16. Aussteller-Eintritte Montag 08.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr Nach 22. erfolgterauf Verzicht Einteilung wird die Hallen- und Platzzuteilung dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- Durchführung Jeder Aussteller Dienstag kann pro Stand bis 12m 2 Aussteller-Eintritte 09.11.2021 bis CHF 24.00 07.00 kostenlos – 12.00 Uhr beziehen. Erhältlich sind leitung Bei behältauf Verzicht sich notwendig werdende Durchführung Standverschiebungen der Neuland – auch nach infolge nicht voraussehbarer Rechnungsstellung militärischer – ausdrücklich oder wirtschaftlicher Aussteller-Dauerkarten im Wert von CHF 12.00 oder Aussteller-Tageskarten im Wert von CHF 4.00. Diese vor. Die effektiven Ereignisse, Standausmasse infolge höherer Gewalt oderkönnen bis zu auf Grund ±10 cm von behördlicher den Plänen abweichen. Anordnungen, entstehen den Ausstellern Aussteller-Eintritte Der Abbau und das sindAbräumen nicht übertragbar. Proam der Stände weitere 5m2 können Sonntag im Uhr vor 18.00 Wertsind von strikte CHF 12.00 weitere untersagt! keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der OHA Thun Expo Genossenschaft. Aussteller-Eintritte Sämtliche Stände kostenlos müssenbezogen werden. Zusätzliche bis Dienstag, 09.11.2021,Aussteller-Eintritte 12.00 Uhr, abgebaut werden sein!gegen Verrechnung abgegeben und können mit dem Bestellformular «Administrative Bestellung» bestellt werden. Mit den Aussteller- 5. Untermiete, Bei Mitaussteller einer behördlichen Absage aufgrund der COVID-19 Pandemie fallen dem Aussteller folgende Kosten an: Eintritten kann die Messe vor Messebeginn betreten werden. Die Untermiete Absage von Ständen bis 20. September istohne 2021 nichtKostenfolge, gestattet. Die dieAufnahme im Voraus von Mitausstellern geleistete ist nur mit ausdrücklicher Standgeldzahlung wird Einwilligung der rückerstattet. BeiAusstellungsleitung einer Absage ab 21. erlaubt. Sofern September ein Aussteller 2021 werden 30beabsichtigt, in seinem % der geleisteten Stand weitere für Standgeldzahlung Aussteller bereits aufzunehmen, vorgenommene so ist für Arbeiten jeden und zusätzlichen Aufwände Aussteller der OHA eine Genossenschaft Thun Expo Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- zur Vorbereitung der 17. Kundenkarten steller am Messe, Stand der Firma...» zurückbehalten. auszufüllen In jedem Fall trägtund der der Ausstellungsleitung Aussteller Kosten, welcheeinzureichen. ihm infolge Diese von in entscheidet eigenem Namen Die Aussteller können ihren Kunden, Interessenten etc. Kundenkarten abgeben, Preis pro Stück CHF 4.00. Die endgültigAufträge erteilten über diean Zulassung. Dritte (z.B. für Standbau) oder in Form von sonstigem Aufwand entstanden sind, selbst. Die Kundenkarten müssen mit dem Bestellformular «Administrative Bestellung» bestellt werden. Es werden nur OHA Thun Expo Genossenschaft leistet insofern keine Entschädigungen. Muss die Messe bei laufendem eingelöste Kundenkarten verrechnet. Mit den Kundenkarten kann die Messe erst bei offiziellem Messebeginn Betrieb abgebrochen werden, sind die vollständigen Standgeldkosten geschuldet. Die Extras werden nach betreten werden. Aufwand verrechnet. 23. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Thun (Schweiz). Seite 1/11 Seite 2/11 Seite 5/11 Seite 6/11
Termine Teilnahmebedingungen Entgegennahme von Bestellungen 1. Einräumungsarbeiten und Halle 1 + 6, Direktverkauf Aussengelände 1. Organisation und Zielsetzung Entgegennahme Montag + Dienstagvon Bestellungen 01.und Direktverkauf + 02.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr 1.1 Die Neuland Tradition und Innovation im Berner Oberland wird in der Regel jährlich von der «OHA Thun A. Gewerbepolizeiliche Mittwoch Vorschriften 03.11.2021 07.00 – 22.00 Uhr Expo Genossenschaft» mit Sitz in Thun durchgeführt. A. Gewerbepolizeiliche Vorschriften 1. Preisbekanntgabe Einräumungsarbeiten Halle 0 1.2 Die Neuland verfolgt das Ziel, Produzenten, Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, 1. Preisbekanntgabe Bei Waren, die zum Kauf angeboten werden, ist der Endverkaufspreis in Schweizer Franken (CHF) deutlich Dienstleistungsbetrieben, Gemeinden, Talschaften und weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu Einräumungsarbeiten sind ab Dienstag, 02.11.2021, ab 13.00 Uhr möglich. Bei Waren, sichtbar die zum Kauf angeboten werden, ist der Endverkaufspreis in Schweizer Franken (CHF) deutlich anzuschreiben. bieten, ihre vielfältigen Dienste, ihre Produkte oder ihr Verkaufssortiment im Rahmen einer sichtbar anzuschreiben. Messeleistungsschau dem Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen Aussteller, die aufwändige Stände zu gestalten haben, sind gebeten, dies möglichst früh zu tun. Die 2. Firmenbekanntgabe zu fördern. Anlieferung von Waren oder Einrichtungen, welche die Einräumungsarbeiten anderer Aussteller 2. Firmenbekanntgabe Die Ausstellungsteilnehmer sind verpflichtet, ihre Stände für die Besucher gut sichtbar mit Name und Adresse beinträchtigen kann, ist der Ausstellungsleitung frühzeitig mitzuteilen. Diebeschriften. zu Ausstellungsteilnehmer sind verpflichtet, ihre Stände für die Besucher gut sichtbar mit Name und Adresse zu beschriften. 2. Anmeldungen 2. Fertigstellung 3. Lebensmittel der Stände Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, beson- 3. Donnerstag Lebensmittel Lebensmittel 04.11.2021 sind 40 cm ab Boden zu lagern. 11.00 Bei Offenverkauf sind dieUhr Stände mit einem Spuckschutz zu dere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des Lebensmittel sind 40 cm ab Boden zu lagern. Bei Offenverkauf sind die Stände mit einem Spuckschutz zu versehen. C. Katalog Artikels ersichtlich sein. Andere als in der Anmeldung aufgeführte Erzeugnisse dürfen nicht ausgestellt werden. 3. Warenanlieferungen während der Messe versehen. Während der Ausstellung ist jeder Wechsel der angemeldeten Ausstellungsgüter untersagt. Ein Kon- Do-Sa bis spätestens 12.30 Uhr Alphabetisches kurrenz-AusschlussAusstellerverzeichnis mit Firmenbezeichnung: wird nicht zugesichert. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt Sonntag B. Direktverkauf bis spätestens 09.00 Uhr Jeder Aussteller und und unterzeichnet Mitaussteller eingereicht wird.verpflichtet Telefonischesich, im Ausstellerverzeichnis Anmeldungen eine Eintragung und Bestellungen vorzunehmen. werden nicht akzeptiert. Der B. Direktverkauf Zeileneintrag kostet CHF 75.00. Der Die Direktverkauf von Waren Stände haben ist gestattet. 15 Minuten vor der Öffnung und während der Ausstellung ständig besetzt zu sein. Die Ausstellungsleitung entscheidet über Zulassung von Ausstellern und Erzeugnissen. Der Direktverkauf von Waren ist gestattet. - Für jede weitere Brancheneintragung im Ausstellerkatalog. CHF 75.00 Tarife 4. Öffnungszeiten 3. Rücktritt von der Anmeldung Tarife Eröffnung der Ausstellung: D. Schreinerarbeiten Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos A. Stand- und Platzmieten Donnerstag 04.11.2021 13.30 Uhr entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so A. Stand- und Platzmieten 1. Rauchabzüge hat er (dort wo technisch als Verwaltungsbeitrag möglich) von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand eine Entschädigung 1. Stände Öffnungszeiten: später wieder Kosten werdenvermietet werdeninkann. nach Aufwand Rechnung gestellt. 1. Stände Innen Standfläche per m2 CHF 90.00 Do-Sa 13.30 – 21.00 Uhr Standfläche Freigelände Innen per m2 CHF 90.00 65.00 Sonntag 10.00 – 18.00 Uhr Erfolgt 2. der Verzicht nach abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und Podestverstärkungen Freigelände per m2 CHF 65.00 Jedoch mindestens CHF 450.00 pro Stand. allfälligewerden Kosten Nebenkosten. nach Aufwand in Rechnung gestellt. Schluss der Ausstellung: Jedoch mindestens CHF 450.00 pro Stand. Sonntag 07.11.2021 18.00 Uhr 3. 4. Kabinen-Einbauten Ausstellungsgestaltung und Trennwände und Einteilung 2. Werbeflächen -Über Einfache Wand pro m11 Zusicherungen CHF 25.00 Hallen- und Platzzuteilung entscheidet die Ausstellungsleitung. für Platz- und Standzutei- 2. Werbeflächen Reklamewand (imStände Rundgang, an Seitenwänden, auf Augenhöhe) 5. Abbau der -lungen sind nur verbindlich, Abschliessbarer wenn sie schriftlich bestätigt sind.pro Stück Kabinen-Eingang CHF 25.00 Reklamewand Max. (imper 2,5 m hoch, Rundgang, Laufmeteran(mSeitenwänden, 1 ) CHF 100.00.auf Augenhöhe) Sonntag 07.11.2021 18.00 – 22.00 Uhr Max. Diese2,5 m hoch, Wände pereine dürfen Laufmeter (m1)Tiefe maximale CHFvon 100.00. 20 cm aufweisen. Montag 08.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr Nach erfolgter Einteilung wird die Hallen- und Platzzuteilung dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- Diese Die Wände dürfen Standorte eineausschliesslich sind nicht maximale Tiefeinvon den20 cm aufweisen. Hallen. Dienstag 09.11.2021 07.00 – 12.00 Uhr leitung behält sich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich Die Standorte sind nicht ausschliesslich in den Hallen. vor. Die effektiven Standausmasse können bis zu ±10 cm von den Plänen abweichen. B. Ausbau Der Abbau und das Abräumen der Stände am Sonntag vor 18.00 Uhr sind strikte untersagt! B. Ausbau Sämtliche Stände müssen bis Dienstag, 09.11.2021, 12.00 Uhr, abgebaut sein! Der Veranstalter baut den ausstellbereiten Stand entsprechend der nachstehenden Abbildung, wobei im Preis Der Veranstalter inbegriffen sind: baut den ausstellbereiten Stand entsprechend der nachstehenden Abbildung, wobei im Preis 5. Untermiete, Mitaussteller inbegriffen sind: Die Untermiete von Ständen ist nicht gestattet. Die Aufnahme von Mitausstellern ist nur mit ausdrücklicher - Podest roh wo gewünscht oder nötig, abhängig vom genauen Standort. Einwilligung der Ausstellungsleitung erlaubt. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, in seinem Stand weitere Podestund - Rück- rohSeitenwände wo gewünscht oder 275 cmnötig, hoch,abhängig vom nicht aus Pavatex, genauen neuStandort. gestrichen Aussteller aufzunehmen, so ist für jeden zusätzlichen Aussteller eine Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- - Rück- und Seitenwände Frontblende 50 cm hoch,275 cmweiss fertig hoch,gestrichen (fallsnicht aus Pavatex, neu gestrichen erwünscht) steller am Stand der Firma...» auszufüllen und der Ausstellungsleitung einzureichen. Diese entscheidet - Frontblende 50 cm hoch, fertig weiss gestrichen (falls erwünscht) endgültig über die Zulassung. Seite 1/11 Seite 2/11 Seite 7/11 Seite 7/11 Seite Seite 8/11 8/11
Termine Teilnahmebedingungen E. 1. Malerarbeiten E. Einräumungsarbeiten Halle 1 + 6, Aussengelände Malerarbeiten 2. 1. Telekommunikation Organisation und Zielsetzung Montag + Dienstag 01. + 02.11.2021 07.00 – 18.00 Uhr Wireless LAN (WLAN) 1.1 Die Neuland CHF Tradition und Innovation im Berner Oberland wird in der Regel jährlich 20.00 von der «OHA Thun 2 -- Einheitsfarbe Mittwoch Weiss Einheitsfarbe Weiss 03.11.2021 pro m pro07.00 m2 – 22.00 Uhr CHF CHF 8.00 8.00 UPCExpo TV-Anschluss Genossenschaft» mit Sitz in Thun durchgeführt. auf Anfrage 2 -- Buntfarbe Buntfarbe inkl. inkl. Deckanstrich Deckanstrich pro pro m m2 CHF CHF 15.00 15.00 Einräumungsarbeiten Halle 0 1.2 Die Neuland verfolgt das Ziel, Produzenten, Industriellen, Handwerkern, Handelsunternehmen, Einräumungsarbeiten sind ab Dienstag, 02.11.2021, ab 13.00 Uhr möglich. 3. Sanitärinstallationen Dienstleistungsbetrieben, Gemeinden, Talschaften und weiteren öffentlichen Verwaltungen Gelegenheit zu F. F. Reinigung Reinigung Zu- bieten, ihre bis und Ablauf vielfältigen Dienste, zum Stand, inkl. ihre Produkte Spültrog oder ihrmontiert auf Gestell Verkaufssortiment im Rahmen u. angeschlossen CHFeiner 370.00 Aussteller, die aufwändige Stände zu gestalten haben, sind gebeten, dies möglichst früh zu tun. Die Messeleistungsschau dem Publikum zu präsentieren und die Kontakte zwischen allen Bevölkerungskreisen Anlieferung Jedem von Aussteller Waren wird oder Einrichtungen, pro Stand Stand ein welche die Einräumungsarbeiten anderer Aussteller Sämtliche weiteren Montagen im Stand werden gemäss Arbeitsrapport und Angaben über den zu fördern. Jedem Aussteller wird pro ein Betrag Betrag für beinträchtigen kann, ist der Ausstellungsleitung frühzeitig pro mitzuteilen. Materialverbrauch in Rechnung gestellt. für Gesamtreinigung, Gesamtreinigung, Abfuhr Abfuhr und und Deponie Deponie verrechnet. verrechnet. pro Stand Stand CHF CHF 40.00 40.00 2. 2. Anmeldungen Für Fertigstellung Für der aussergewöhnlichen aussergewöhnlichen Stände Aufwand Aufwand bei bei Reinigung Reinigung und und Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung erfolgt erfolgt ein ein Zuschlag. Zuschlag. H. DasHubstapler Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, wenn vorhanden, sind Fabrikmarken, beson- Donnerstag 04.11.2021 11.00 Uhr Auf dere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des Auf Wunsch Wunsch werden werden auch auch Standreinigungen Standreinigungen durchgeführt. durchgeführt. Kosten Kosten werden werden nach nach Aufwand Aufwand in in Rechnung Rechnung gestellt. gestellt. Artikels ersichtlich sein. Andere als in der Anmeldung aufgeführte Einsatz Erzeugnisse dürfenCHF pro Stunde nicht ausgestellt 120.00 werden. 3. Warenanlieferungen während der Messe Während der Ausstellung ist jeder Wechsel der angemeldeten Ausstellungsgüter untersagt. mindestens jedoch CHF 30.00 Ein Kon- Do-Sa bis spätestens 12.30 Uhr kurrenz-Ausschluss wird nicht zugesichert. Die Anmeldung ist nur dann gültig, wenn diese vollständig ausgefüllt G. G. Energieanschlüsse Energieanschlüsse Sonntag bis spätestens 09.00 Uhr und I. unterzeichnet eingereicht wird. Telefonische Anmeldungen und Bestellungen werden nicht akzeptiert. Diverses 1. 1. Elektrische Elektrische Installationen Die Stände haben 15 Minuten vor der Öffnung und während der Ausstellung ständig besetzt zu sein. Installationen Die Ausstellungsleitung -- Einfachsteckdose Handwerkereinsatz intern entscheidet über Zulassung von pro Ausstellern Stunde und Erzeugnissen. CHF 85.00 Einfachsteckdose T13 T13 im im Stand Stand CHF CHF 60.00 60.00 -- Einfachsteckdose Einfachsteckdose T13 T13 an an der der Blende Blende CHF CHF 60.00 60.00 4. Öffnungszeiten Unkostenzuschlag für im technischen Fragebogen 3. Rücktritt nicht gemeldetevon der Anmeldung Arbeiten. pro Auftrag CHF 20.00 -- Drehstromsteckdose Drehstromsteckdose T15 Eröffnung der Ausstellung: T15 CHF CHF 160.00 160.00 Firmen, die sich verbindlich angemeldet haben, können aus dem Vertragsverhältnis nicht entschädigungslos -- Drehstromsteckdose Donnerstag Drehstromsteckdose CEE16 CEE16 04.11.2021 13.30 Uhr CHF CHF 200.00 200.00 entlassen werden. Verzichtet ein Aussteller vor abgeschlossener Standzuteilung auf eine Messebeteiligung, so -- Drehstromsteckdose Drehstromsteckdose CEE32 CEE32 CHF CHF 300.00 300.00 J. hatKontakt er als Verwaltungsbeitrag eine Entschädigung von CHF 800.00 zu bezahlen, dies auch, wenn der Stand -- Drehstromsteckdose Öffnungszeiten: CEE63 Drehstromsteckdose CEE63 CHF CHF 350.00 350.00 später wieder vermietet werden kann. Do-Sa 13.30 – 21.00 Uhr Messegelände/Durchführungsort: Für die die Unterverteilung Unterverteilung ist Für Sonntag ist der der Aussteller selbst 10.00 Aussteller zuständig. – 18.00 selbst Uhr zuständig. Thun-Expo Erfolgt der Verzicht nach abgeschlossener Standzuteilung, so haftet der Aussteller für die volle Standmiete und Kasernenstrasse 35b allfällige Nebenkosten. -- Halogenscheinwerfer 150W 150W (an Schluss der Ausstellung: Halogenscheinwerfer (an Blende Blende montiert) montiert) CHF CHF 50.00 50.00 CH-3600 Thun -- Spotlampe Sonntag 100W Spotlampe 100W (an (an Blende Blende montiert) montiert) 07.11.2021 18.00 Uhr CHF CHF 45.00 45.00 Koord: 46.758316, 7.617926 oder 46°45'29.9"N 7°37'04.5"E -- Fluoreszenzlampe Fluoreszenzlampe 36W 36W (Neon (Neon –– an an Blende Blende montiert) montiert) CHF CHF 45.00 45.00 4. Ausstellungsgestaltung und Einteilung Geschäftsstelle: Über Hallen- und Platzzuteilung entscheidet die Ausstellungsleitung. Zusicherungen für Platz- und Standzutei- NIV 5. Artikel Artikel 8 NIVAbbau 8der Stände Thun-Expo lungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Wer Installationen Installationen erstellt, WerSonntag erstellt, ändert ändert oder oder instand instand stellt stellt und 07.11.2021 und wer wer ortsfeste 18.00 elektrische ortsfeste – 22.00 UhrErzeugnisse elektrische Erzeugnisse an an Installationen Installationen Mittlere Strasse 27 fest oder oder gesteckt fest Montaggesteckt anschliesst anschliesst oder oder solche Anschlüsse Anschlüsse unterbricht, solche 08.11.2021 unterbricht, ändert ändert 07.00 oder instand instand stellt, oder Uhr – 18.00 stellt, braucht braucht eine eine Postfach 879 Einteilung wird die Hallen- und Platzzuteilung dem Aussteller bekanntgegeben. Die Ausstellungs- Nach erfolgter Bewilligung. Bewilligung. Dienstag 09.11.2021 07.00 – 12.00 Uhr CH-3607 Thunsich notwendig werdende Standverschiebungen – auch nach Rechnungsstellung – ausdrücklich leitung behält T: vor.+41 Die(0)33 225 11Standausmasse effektiven 20 können bis zu ±10 cm von den Plänen abweichen. Der Abbau und das Abräumen der Stände am Sonntag vor 18.00 Uhr sind strikte untersagt! Mail: info@thun-expo.ch Sämtliche Stände müssen bis Dienstag, 09.11.2021, 12.00 Uhr, abgebaut sein! Web: www.neuland-beo.ch 5. Untermiete, Mitaussteller Alle Preise exkl.von Die Untermiete 7.7 Ständen % MWST.ist nicht gestattet. Die Aufnahme von Mitausstellern ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Ausstellungsleitung erlaubt. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, in seinem Stand weitere Aussteller aufzunehmen, so ist für jeden zusätzlichen Aussteller eine Anmeldung mit dem Vermerk «Mitaus- steller am Stand der Firma...» auszufüllen und der Ausstellungsleitung einzureichen. Diese entscheidet endgültig über die Zulassung. 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Anhang Anhang Anhang Termine Auszug Auszug aus Auszugaus den ausden Versicherungsbedingungen denVersicherungsbedingungen der Versicherungsbedingungender «Zürich» der«Zürich» Versicherungs-Genossenschaft «Zürich»Versicherungs-Genossenschaft für Versicherungs-Genossenschaftfür die fürdie Neuland dieNeuland Neuland 1. Einräumungsarbeiten Halle 1 + 6, Aussengelände Nach Nach Montag dem + Dienstag Ausstellungsreglement haftet der 01. + 02.11.2021 Veranstalter und sein 07.00nicht Personal – 18.00 für Uhr Schäden an den Gütern der Aussteller. NachdemdemAusstellungsreglement Ausstellungsreglementhaftet haftetder derVeranstalter Veranstalterund undsein seinPersonal Personalnicht nichtfür fürSchäden Schädenan anden denGütern Güternder derAussteller. Aussteller. Der Der Mittwoch Der erforderliche erforderliche Versicherungsschutz erforderliche Versicherungsschutz wird Versicherungsschutz wird 03.11.2021 wird durch durch durch den Veranstalter den den Veranstalter 07.00 – 22.00 Veranstalter vermittelt, vermittelt, vermittelt, Uhrmit welcher welcher welcher mit der mit der «Zürich» der «Zürich» Versicherung- «Zürich» Versicherung- Versicherung- Gesellschaft Gesellschaft einen Gesellschaft einen entsprechenden einen entsprechenden Vertrag entsprechenden Vertrag abgeschlossen Vertrag abgeschlossen hat. abgeschlossen hat. Dieser hat. Dieser ist Dieser ist massgebend ist massgebend massgebend für für den für den Versicherungsschutz. den Versicherungsschutz. Versicherungsschutz. DieDie Die vollständigen vollständigen Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen (ABVT (ABVT 2006 2006 und 2006und die unddie anwendbaren dieanwendbaren Klauseln) anwendbarenKlauseln) werden Klauseln)werden werdenauf auf Verlangen aufVerlangen abgegeben. Verlangenabgegeben. Jeder Einräumungsarbeiten vollständigen Aussteller hat den Antrag Halle Versicherungsbedingungen Formular 0 (ABVT «Versicherung» vollständig ausgefüllt und abgegeben. Jeder Jeder Aussteller hat den Antrag Aussteller hat den Antrag Einräumungsarbeiten Formular sindFormular «Versicherung» «Versicherung» ab Dienstag, vollständig vollständig 02.11.2021, ausgefüllt ab 3607ausgefüllt 13.00 und vor Risikobeginn und innerhalb der und vor vor Uhreinzureichen möglich. Risikobeginn Risikobeginn und und innerhalb innerhalb der der vorgegebenen vorgegebenen vorgegebenenFristFrist der Fristder Thun-Expo, derThun-Expo, Mittlere Thun-Expo,Mittlere Strasse MittlereStrasse 27, Strasse27, Postfach 27,Postfach 879, Postfach879, 879,3607 3607ThunThun Thuneinzureichen einzureichenund und zu undzu bezahlen, zubezahlen, sonst bezahlen,sonst besteht sonstbesteht besteht kein kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz. kein Versicherungsschutz. Aussteller, die aufwändige Stände zu gestalten haben, sind gebeten, dies möglichst früh zu tun. Die Umfangder Umfang derVersicherung Versicherung Beider Bei derTransportversicherung Transportversicherungzusätzlich zusätzlich UmfangAnlieferung Versichert der Versicherung VersichertsindsindVerlust vonund Verlustund Waren oder Einrichtungen, Beschädigung Beschädigung welche ausgeschlossensind ausgeschlossen die Bei der Transportversicherung sindu.a. Einräumungsarbeiten u.a.Schäden zusätzlich Schädeninfolge: infolge: andererfür Ersatzwertfür Ersatzwert Aussteller Tiere Tiere Versichert sind Verlust und beinträchtigen kann,Beschädigung ist der ausgeschlossenfrühzeitig Ausstellungsleitung sind u.a. Schäden infolge: mitzuteilen. Ersatzwert für Tiere (Versicherung (Versicherung «gegenalle «gegen alle Risiken», Risiken», inklusive inklusive - - Ungeeigneter UngeeigneterVerpackung Verpackung DerVerkehrswert Der Verkehrswertdes desTieres, Tieres,abzüglich abzüglichall- all- (Versicherung «gegen alle Risiken», inklusive - Ungeeigneter Verpackung Der Verkehrswert des Tieres, abzüglich all- Streik/Unruhen). Streik/Unruhen). - - Mangelhafter MangelhafterLadungssicherung Ladungssicherung fälligenFleischerlöses. fälligen Fleischerlöses. Streik/Unruhen). - Mangelhafter Ladungssicherung fälligen Fleischerlöses. 2. Fertigstellung Bestimmungen Bestimmungen fürbesondere für besondere der Stände Anfang Güter Güter Anfangund undEndeEndeder derVersicherung Anfang und Ende der Versicherung Versicherung Sicherheitsmassnahmen Sicherheitsmassnahmen Bestimmungen für besondere Güter Sicherheitsmassnahmen Uhren Uhren Uhren Donnerstag undBijouterie und Bijouterie und Bijouterie 04.11.2021 Ausstellung Ausstellung Ausstellung inkl.Hin- inkl. Hin-und 11.00 Uhr undRücktransport Rücktransport inkl. Hin- und Rücktransport Transportemit Transporte mitFahrzeugen Fahrzeugendes Transporte mit Fahrzeugen des Betriebes, desBetriebes, Betriebes, DerVersicherungsschutz Der Versicherungsschutzbeschränktbeschränktsich auf Die sichauf DieVersicherung Versicherungbeginnt, beginnt,sobald sobalddie dieversand- versand- Besitzers Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf bereiten Die Versicherung beginnt, sobald die versand- Besitzers oderder oder derAngestellten Angestellten(inkl. Besitzers oder der Angestellten (inkl. (inkl. dieunmittelbare die unmittelbareFolge Folgeeines einesqualifizierten qualifizierten bereiten Güter Güter zum zum Zweck Zweck des des Hintransportes Hintransportes Mietfahrzeuge) bereiten Güter zum Zweck des Hintransportes Mietfahrzeuge) 3. die Warenanlieferungen unmittelbare Unfalles Unfalles odereiner oder Folge eines einerBeraubung. Beraubung.Über während qualifizierten ÜberNacht Nacht Unfalles oder einer Beraubung. Über Nacht ist ihren ist ihren ist ihren der Messe Standort Standort verlassen.Sie verlassen. Sieendet, endet,sobald sobalddie die DerMietfahrzeuge) Der Standort verlassen. Sie endet, sobald die DerVersicherungsnehmer Versicherungsnehmer hat dafür hat dafür zu zusorgen, sorgen, Do-Sa Güter sich Güter bis am am Bestimmungsort Bestimmungsort spätestens 12.30 ausdem aus Transport- dassVersicherungsnehmer demTransport- hat dafür zu sorgen, dasDiebstahlrisiko das Diebstahlrisiko das Diebstahlrisiko nurversichert, nur versichert,sofern sofernsich nur versichert, sofern sich mittel Güter am Bestimmungsort ausUhrdem Transport- dass beimAbstellen beim Abstellendes desbeladenen beladenenFahrzeuges dass beim Abstellen des beladenen Fahrzeuges Fahrzeuges die Güter in einem Tresor die Güter in einem Tresor befinden. befinden. mittel oder oder dem dem Container Container ausgeladen ausgeladen sind, sind, oderbei oder beivorübergehender vorübergehenderLagerung Lagerungder derGüter Güter Sonntag die Güter in einem Tresor befinden. bisoder mittel spätestens spätestens spätestens sieben09.00 dem Container abersieben aber Tagenach Tage UhrAnkunft ausgeladen nach sind, Ankunftder der oder bei vorübergehender Lagerung der Güter spätestens aber sieben Tage nach Ankunft der alle alleMassnahmen Massnahmengetroffen getroffenwerden, werden,die diefür für Ausstellungsgüterim Ausstellungsgüter imFreien Freien Güterbzw. Güter bzw.desdesContainers. Containers.Mitversichert Mitversichertist ist alle Massnahmen getroffen werden, die für Ausstellungsgüter im Freien Güter bzw. des Containers. Mitversichert ist Fahrzeugund Fahrzeug undGüter Güterden denbestmöglichen bestmöglichenSchutz Schutz Naturereignisse Naturereignisse sindhaben sind vonder von derVersicherung Versicherung Fahrzeug und Güter den bestmöglichen Schutz Die Stände Naturereignisse sind von der 15 Minuten vorausserdem Versicherung der Öffnung ausserdem das und während dasunmittelbare unmittelbare Wegschaffender Ausstellung Wegschaffen der gewährleisten. der ständig gewährleisten. besetztdie FürSchäden Für Schäden zu die sein. sich sich ausder aus der ausgeschlossen,sofern ausgeschlossen, sofernes essich sichnicht nichtum eines ausserdem umeines das unmittelbare versichertenGüterGütervom Wegschaffen vomTransportmittel Transportmittelnach nach der gewährleisten. Für Schäden die sich aus der ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eines versicherten versicherten Güter vom Transportmittel nach Verletzungdieser Verletzung dieserObliegenheit Obliegenheitergeben,ergeben,haftet Verletzung dieser Obliegenheit ergeben, haftet haftet dernachstehenden der nachstehendenEreignisse Ereignissehandelt: handelt: erfolgtem erfolgtem Rücktransport. Rücktransport. dieZürich die Zürichnicht. nicht. der nachstehenden Ereignisse handelt: erfolgtem Rücktransport. die Zürich nicht. Blitz,Erdbeben, Blitz, Erdbeben,Überschwemmung, Überschwemmung,Lawinen, Lawinen, Ausstellunginkl. inkl.Hin- Hin-undundRücktransport Rücktransport Blitz,Öffnungszeiten 4. Erdbeben, Überschwemmung, Lawinen, Ausstellung Erd-und Erd- undSchneerutsch, Schneerutsch,Felssturz, orkanartiger Ausstellung Felssturz,orkanartiger fürTiere Tiere inkl. Hin- und Rücktransport Aufenthalte Aufenthalte Aufenthalte Erd- und Schneerutsch, Felssturz, orkanartiger für für Tiere InInder derZeit Zeitzwischen zwischenAbladAbladvomvomFahrzeug Fahrzeugvor vor Sturm Sturm Eröffnung der Ausstellung: (Windgeschwindigkeit (Windgeschwindigkeit über100 über 100km Sturm (Windgeschwindigkeit über 100 km pro InIn kmpro pro Abänderungvon Abänderung vonArt. Art.88derderABVT ABVT2006 2006be- be- In der Zeit zwischen Ablad vom Fahrzeug vor Stunde). Stunde). In Abänderung von Art. 8 der ABVT 2006 be- Beginnder Beginn derAusstellung Ausstellungbis biszum zumWiederauflad Wiederauflad Donnerstag Stunde). ginnt 04.11.2021 ginnt der der Versicherungsschutz Versicherungsschutz 13.30 beim beim Uhr Auflad Auflad ginnt der Versicherungsschutz beim Auflad der nach der der Beginn der Ausstellung bis zum Wiederauflad nachbeendigter beendigterAusstellung Ausstellungmüssen müssenalle alleMass- Mass- Tieream Tiere amAbgangsort Abgangsortbeim beimBetreten Betretender Lade- nach beendigter Ausstellung müssen alle Mass- derLade- EinfacherDiebstahl Einfacher Diebstahlund undAbhandenkommen Abhandenkommen Tiere am Abgangsort beim Betreten der Lade- nahmen nahmengetroffen getroffenwerden, werden,die diefürfürdie dieGüter Güterden den Einfacher Diebstahl und Abhandenkommen rampeund rampe undendet endetnachnacherfolgtem erfolgtemAusladAusladbeim beim nahmen getroffen werden, die für die Güter den sind Öffnungszeiten: sindnicht nicht versichert. versichert. rampe und endet nach erfolgtem Auslad beim bestmöglichen bestmöglichenSchutz Schutzgewährleisten. gewährleisten.Wird Wirddie die sind nicht versichert. Verlassender Verlassen derLaderampe Laderampeam Bestimmungsort. bestmöglichen Schutz gewährleisten. Wird die amBestimmungsort. Verlassen der Laderampe am Bestimmungsort. Anlieferung Anlieferungund/oder und/oderRückführung Rückführungder derGüter Güter Do-Sa Lebende Lebende Tiere Tiere Das13.30 DasUmladen Das Umladen Umladen – der 21.00 derTiere Tiere der Tiere Uhr ininandere andereFahrzeuge Fahrzeugeist in andere Fahrzeuge ist durch ist Anlieferung und/oder Rückführung der Güter durchDritte Drittedurchgeführt, durchgeführt,sind sinddiese dieseentsprech- entsprech- Lebende Tiere mitversichert. mitversichert. durch Dritte durchgeführt, sind diese entsprech- Sonntag Versichert Versichert Versichert sindVerlust sind Verlustdurch durchTod,Tod,behördlich behördlich sind Verlust durch Tod, behördlich 10.00 – 18.00 Uhr mitversichert. endzu end zuinstruieren. instruieren.Sollten Solltendiese dieseSicherheits- Sicherheits- verfügteNotschlachtung verfügte Notschlachtungoder oderAbhanden- Abhanden- end zu instruieren. Sollten diese Sicherheits- verfügte Notschlachtung oder Abhanden- Zwischenaufenthalteder Zwischenaufenthalte derTiere TiereininStallungen, Stallungen, massnahmennicht massnahmen nichteingehalten eingehaltenwerden,werden,besteht besteht kommender derTiere, Tiere,soweit soweitderderVerlust Verlustdurch durch Zwischenaufenthalte der Tiere in Stallungen, massnahmen nicht eingehalten werden, besteht kommen keinVersicherungsschutz. kein Versicherungsschutz. einenSchluss der Ausstellung: kommen der Tiere, soweit der Verlust durch Weidenoder Weiden oderähnlichen ähnlichenAufenthaltsorten Aufenthaltsortensind sind kein Versicherungsschutz. einen qualifizierten qualifizierten Unfall Unfall oder,bei oder, beiMit- Mit- Weiden oder ähnlichen Aufenthaltsorten sind einen qualifizierten Unfall oder, bei Mit- nichtversichert. nicht versichert. Sonntag versicherung versicherung derTransportrisiken, der Transportrisiken,durch Sturz nicht durchSturz 07.11.2021 versichert. 18.00 Uhr versicherung der Transportrisiken, durch Sturz Schäden Schäden derTiere der Tierewährend währendder derVerladung, Verladung,Umladung Umladung NurAusstellung Nur Ausstellung Schäden der Tiere während der Verladung, Umladung Nur Ausstellung ImImSchadenfall Schadenfallhat hatder derAussteller Ausstellerein ein oderAusladung oder Ausladungentstanden entstandenist. ist. DieVersicherung Die Versicherungbeginnt, beginnt,ininteilweiser teilweiserAb- Ab- Im Schadenfall hat der Aussteller ein oder Ausladung entstanden ist. Die Versicherung beginnt, in teilweiser Ab- Wertverzeichnis(Selbstkosten- Wertverzeichnis (Selbstkosten-bzw. bzw.An-An- änderungvon änderung vonArt.Art.88der derABVTABVT2006 2006im Moment, Wertverzeichnis (Selbstkosten- bzw. An- imMoment, 5. Abbau der Stände Ausschlüsse Ausschlüsse Ausschlüsse änderung inindem demdie von dieGüter Art. Güteram 8 der ABVT amAusstellungsort 2006 im Ausstellungsorteintreffen in dem die Güter am Ausstellungsort eintreffen bzw. Moment, schaffungspreis) schaffungspreis) über über die die versicherten versicherten eintreffen schaffungspreis) über die versicherten Güter Güter Güter Nichtversichert Nicht versichertsindsindu.a. u.a.die dieFolgen Folgenvon:von: bzw.Standmaterialien Standmaterialienvorzulegen. vorzulegen.Schäden Schäden NichtSonntag versichert sind u.a. die Folgen von: (ohne 07.11.2021 (ohne (ohne Ablad),und Ablad), Ablad), undsie und sieendet sie endetim endet im 18.00 imMoment, Moment, Moment, – 22.00 inin in dem Uhr dem dem bzw. Standmaterialien vorzulegen. Schäden müssen der Zürich sofort nach ihrer Feststellung - - Beschlagnahme Beschlagnahmedurch durcheine eineBehörde Behörde müssen der Zürich sofort nach ihrer Feststellung - Beschlagnahme durch eine Behörde siedie sie dieAusstellungsräume Ausstellungsräumewieder wiederverlassen verlassen müssen der Zürich sofort nach ihrer Feststellung Montag ininder - - Verzögerung Verzögerung derBeförderung Beförderungoder oder sie 08.11.2021 die Ausstellungsräume wieder (ohneAuflad). (ohne Auflad). 07.00 – 18.00 gemeldet verlassen Uhr gemeldetwerden. werden.Schäden Schädeninfolge infolgeDiebstahl gemeldet werden. Schäden infolge Diebstahl Diebstahl - Verzögerung in der Beförderung oder (ohne Auflad). undAbhandenkommen Abhandenkommensind sindausserdem ausserdemsofort sofort Dienstag Ablieferung Ablieferung 09.11.2021 07.00 – 12.00 und Uhr Ablieferung und Abhandenkommen sind ausserdem sofort - Vorsatz des Ausstellers - Vorsatz des Ausstellers und dessen und dessen Versicherungssumme Versicherungssumme nach nach ihrer ihrer Feststellung Feststellung der der Polizei Polizei und und der der - Vorsatz des Ausstellers und dessen Versicherungssumme nach ihrer Feststellung der Polizei und der Angestellten Angestellten Berechnungder derEntschädigung Entschädigung Ausstellungsleitung Ausstellungsleitung zuzu melden. melden. Angestellten Berechnung Ausstellungsleitung zu melden. Der Abbau - - Unrichtige Unrichtige und das Abräumen der Deklaration Deklaration Stände Berechnung am derSonntag DieVersicherungssumme Die Entschädigung Versicherungssummeist vor istdie 18.00 Uhr sind Höchstsumme Transportschäden dieHöchstsumme strikte untersagt! Transportschäden sinddurch sind durcheine eineTatbe- Tatbe- - Unrichtige Deklaration Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme Transportschäden sind durch eine Tatbe- Sämtliche Stände müssen bis Dienstag, 09.11.2021, derEntschädigungen der Entschädigungen 12.00 füralle für alle Uhr,und Verluste Verluste abgebaut und Be- sein! standesaufnahme Be- standesaufnahme standesaufnahme zuzubelegen, belegen,und undder derRegress zu belegen, und der Regress Regress Nichtversichert Nicht versichertsindsindausserdem ausserdemSchädenSchädendurch: durch: der Entschädigungen für alle Verluste und Be- gegendie dieeventuell eventuellverantwortliche verantwortlicheTransport- Transport- Nicht versichert sind ausserdem Schäden durch:schädigungen, schädigungen,selbst selbstwenn wenndiesedieseaus verschie- gegen ausverschie- gegen die eventuell verantwortliche Transport- - - Luftfeuchtigkeit, Luftfeuchtigkeit,Temperatureinflüsse Temperatureinflüsse schädigungen, selbst wenn diese aus verschie- unternehmung unternehmung oder oder Dritte Dritte ist ist sicherzustellen. sicherzustellen. - Luftfeuchtigkeit, Temperatureinflüsse denenEreignissen denen Ereignissenherrühren. herrühren.Ist Istdie dieVersiche- Versiche- unternehmung oder Dritte ist sicherzustellen. - - Selbstverderb, Selbstverderb,Erhitzung, Selbstentzündung, denen Ereignissen herrühren. Ist die Versiche- Wenn Erhitzung,Selbstentzündung, - Selbstverderb, Erhitzung, Selbstentzündung, rungssumme rungssummeniedriger niedrigerals alsder derseinerzeitige seinerzeitigeAn- An- Wenn lediglichder lediglich derAufenthalt Aufenthaltversichert versichertwird, Wenn lediglich der Aufenthalt versichert wird, ist wird,istist Schwund,Leckage Schwund, Leckage rungssumme niedriger als der seinerzeitige An- im imSchadenfall Schadenfallnachzuweisen, nachzuweisen,dass dassderder Schwund, Leckage schaffungs-bzw. schaffungs- bzw.Selbstkostenpreis, Selbstkostenpreis,so sohaftet haftet im Schadenfall nachzuweisen, dass der - - Schäden Schädeninfolge infolgeVorführung, Vorführung,Betrieb Betriebund und schaffungs- bzw. Selbstkostenpreis, so haftet Schaden Schaden sich sich während während dem dem versicherten versicherten - Schäden infolge Vorführung, Betrieb und dieZürich die ZürichfürfürVerluste Verlusteund undBeschädigungen Beschädigungennur nur Schaden sich während dem versicherten normalerAbnützung normaler Abnützung die Zürich für Verluste und Beschädigungen nur Aufenthalt Aufenthaltereignet ereignethat, hat,d.h. d.h.diedieSchadenfest- Schadenfest- normaler Abnützung imimVerhält Verhältnis nisder derVersicherungssumme Versicherungssummezum zum Aufenthalt ereignet hat, d.h. die Schadenfest- - - Krieg Krieg im Verhält nis der Versicherungssumme zum stellungmuss stellung mussam amAusstellungsort Ausstellungsortvor vordem dem - Krieg seinerzeitigenAnschaffungs- seinerzeitigen Anschaffungs-bzw. bzw.Selbst- Selbst- stellung muss am Ausstellungsort vor dem - - Atomare AtomareRisiken Risiken seinerzeitigen Anschaffungs- bzw. Selbst- Wegtransport Wegtransport erfolgen. erfolgen. Wenn Wenn dieser dieser Nachweis Nachweis - Atomare Risiken kostenpreis(Unterversicherung). kostenpreis (Unterversicherung). Wegtransport erfolgen. Wenn dieser Nachweis sowie: sowie: kostenpreis (Unterversicherung). nichterbracht nicht erbrachtwerden werdenkann,kann,wirdwirdangenommen, angenommen, sowie: nicht erbracht werden kann, wird angenommen, - - Schäden Schädenan ander derVerpackung Verpackung derSchaden Schadenhabe habesich sichwährend währenddes desTrans- Trans- - Schäden an der Verpackung DerErsatzwert Der Ersatzwertist istder derWert, Wert,dendendiedieGüter Güterzur zur der der Schaden habe sich während des Trans- - - Die Diemit miteinem einemSchaden Schadenverbundenen verbundenen Der Ersatzwert ist der Wert, den die Güter zur portes portes ereignet. ereignet. - Die mit einem Schaden verbundenen Zeitdes Zeit desSchadenereignisses Schadenereignisseshatten hatten(Ein- (Ein- portes ereignet. Umtriebe Umtriebe Zeit des Schadenereignisses hatten (Ein- Umtriebe standpreis,Selbstkosten standpreis, Selbstkostenoder oderZeitwert). Zeitwert).Bei Bei Selbstbehalt - - Mittelbare MittelbareSchäden Schäden standpreis, Selbstkosten oder Zeitwert). Bei Selbstbehalt - Mittelbare Schäden Teilbeschädigungenwerden Teilbeschädigungen werdendie dieReparatur- Reparatur- Selbstbehalt - - Der DerVerlust, Verlust,die dieEntwicklung Entwicklungsowie sowiedie die Teilbeschädigungen werden die Reparatur- EsEsgilt giltein einSelbstbehalt Selbstbehaltvon vonCHF CHF200.00 200.00pro pro - Der Verlust, die Entwicklung sowie die kosten vergütet, im Maximum kosten vergütet, im Maximum begrenzt durch begrenzt durch Es gilt ein Selbstbehalt von CHF 200.00 pro Aufwendungenfür Aufwendungen fürdas dasWiederaufbringen Wiederaufbringen kosten vergütet, im Maximum begrenzt durch Schadenfall Schadenfallund undAussteller. Aussteller. Aufwendungen für das Wiederaufbringen denErsatzwert. den Ersatzwert. Schadenfall und Aussteller. voneingebauten von eingebautenDatenträgern. Datenträgern. den Ersatzwert. von eingebauten Datenträgern. Seite 1/11 Seite11/11 Seite 11/11 Seite 11/11
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