AUSSTELLERUNTERLAGEN- 26. SEPTEMBER 2021 EUROPAHALLE CASTROP-RAUXEL - MAPLO-EVENTS MATTHIAS PLOCH PRÄSENTIERT: EUROPAPLATZ 6 - 10 ; 44575 ...
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Ausstellerunterlagen MaPlo-Events Matthias Ploch präsentiert: 25. – 26. September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Europaplatz 6 – 10 ; 44575 Castrop-Rauxel
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage Inhaltsverzeichnis 25. – 26.September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Messethemen Seite 3 Messedaten Seite 4 Standplan Seite 5 Anmeldeformular* Seite 6 Vortragsdaten Seite 8 Besondere Vereinbarung COVID-19 Seite 9 Werbemöglichkeiten Seite 10 Werbe-Buchung Seite 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen GWWT Seite 13 Bestimmungen für Messen und Ausstellung Forum-Castrop-Rauxel Seite 14 *Nutzen Sie auch gerne unser Anmeldeformular im Internet unter: https://gwwt.de/buchung-castrop-rauxel-2021/ 2
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage Messe-Themen 25. – 26.September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Gesundheit Ärztinnen / Ärzte Heilpraktikerinnen / Heilpraktiker Krankenkassen Pflegedienste / mobile Pflege Zähne Diabetes Neurodermitis Sanitätshäuser Ernährung Reha-Sport Barrierefreie Bäder Hospiz / Palliativdienste Wellness Saunen Schwimmbäder Salzgrotten Wellness-Hotels Schönheit Kosmetik Wohlfühlen Massagen Klangschalen Düfte Kartenleger Handleser Meditation Yoga Fitnessgeräte Bei den Messethemen ist nicht garantiert, dass aus jedem Bereich ein Repräsentant teilnimmt. 3
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage Messedaten 25. – 26.September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Veranstaltungsort Inklusiv-Leistungen Veröffentlichung der Ausstellerdaten, des Produktangebotes, Bild & Link zur Homepage/eMail im FORUM CASTROP-RAUXEL Ausstellerverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge auf Betriebsgesellschaft mbH ‚gwwt.de‘ Europaplatz 6-10 1 Aussteller-Händlerkarten je 2m² Standfläche zum freien Eintritt an 44575 Castrop-Rauxel allen Tagen für Sie und Ihre MitarbeiterInnen 5x freien Eintritt für Ihre Kunden Aufbauzeiten aus der Region (namentlich Freitag, 24.09.2021, 9 – 16:30 Uhr vermerkt auf der Gästeliste GWWT) Samstag, 25.09.2021, 8 – 10:30 Uhr Veröffentlichung der Ausstellerdaten in dem Öffnungszeiten für Besucher Messekatalog / der Messebroschüre Samstag, 25.09.2021, 11 – 18 Uhr Vorzugspreise für die Sonntag, 26.09.2021, 11 – 18 Uhr Anzeigenbuchung auf Plakaten, im Vorflyer und ‚Messekatalog/- broschüre‘ Abbauzeiten Sonntag, 26.09.2021, 18 – 22 Uhr Standausstattung Die von Ihnen gebuchte Messefläche hat weder Rück- noch Seitenwände, noch Ansprechpartner / Veranstalter Teppichboden. Es darf nur schwer entflammbares Standmaterial aufgebaut werden (B1-klassifiziert)! Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Ihr Ansprechpartner zur Verfügung! Dieser wird sich rechtzeitig vor der Messe mit Ihnen in Verbindung MaPlo-Events Matthias Ploch setzen. Saarstr. 30 Ausstellerparkplatz 44627 Herne In fußläufiger Entfernung steht Ausstellern Tel: +49 (0) 1 78 – 14 26 6 36 ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung. Fax: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Parkplätze direkt vor der eMail: info@maplo-events.de Veranstaltungshalle sind kostenpflichtig. Homepage: www.maplo-events.de Strompreise Standpreise Ein Stromanschluss bis 1.000 Watt ist im Ab 59,- Euro/m² Standpreis inklusive. Höherer Verbrauch ist nach Absprache gegen Aufpreis möglich. 4
Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage Standplan 25. – 26.September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Belegte bzw. noch freie Stände können Sie auf unserer Homepage unter www.gwwt.de ersehen. 5
Anmeldeformular Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de Ausstellerangaben: Rechnungsadresse (Falls abweichend): Firmenname Vorname(n) Name Strasse HsNr Wunsch-Standnummer: (Bitte Reihenfolge angeben) PLZ Ort 1. _________ 2. _________ 3. _________ Telefonnummer Was wird ausgestellt: eMail-Adresse Unteraussteller: Firmenname Strasse HsNr PLZ Ort Lfd. Einzel- Gesamt- Bezeichnung Anzahl Nr. Preis Preis 1 Messestand* 1.1 4 m² 236,00 € 1.2 6 m² 354,00 € 1.3 8 m² 472,00 € 1.4 9 m² 531,00 € 1.5 Sondergröße 65,00 €/m² 2 Besonderheiten 2.1 Empore –wenn belegt (nicht für 9m²) 8,- € / m² 2.2 Reihenendstand –nur 8m² & 9m² 5,- € / m² 2.3 Eckstand –nicht 9m² 4,- € / m² 2.4 Wandplatz –nicht 9m² 3,- € / m² 3 weiße Messewand je lfm. 35,00 € 4 Tisch / Tische (Maße zirka 130 x 65 cm) 5,00 € 5 Stuhl / Stühle 2 Stück 5,00 € 6 Vortrag (45 min) –wenn verfügbar 10,00 € Zwischen-Summe abzgl. möglicher Rabatt** Summe MwSt. 19 % Gesamt * in dem Grundpreis ist ein Stromanschluss bis 1.000 Watt inklusive. Höherer Verbrauch nach Absprache möglich. Mindestgröße 4m² ** mögliche Rabatte: (Bitte ankreuzen) Schnellbucherrabatt bei Buchung bis zum 17.07.2021 15 % Mailing 50 Jahre erhalten Die Rabattierungen der eMail in Höhe von bis zu 50% sichere ich mir hier auch. 6
Anmeldeformular Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de Inklusivleistungen bei Buchung: - Veröffentlichung der Ausstellerdaten, des Produktangebotes, Bild & Link zur Homepage/eMail im Ausstellerverzeichnis in alphabetischer Reihenfolge auf ‚gwwt.de‘ - 1 Aussteller-Händlerkarten je 2m² Standfläche zum freien Eintritt an allen Tagen für Sie und Ihre MitarbeiterInnen - 15 Rabattgutscheine für einen rabattierten Messeeintritt (6,-€ anstatt 8,-€ an der Tageskasse) für Ihre Kunden aus der Region an der Kasse hinterlegt oder persönlich übergeben. – bei gewünschtem Versand gehen die Versandkosten zu Lasten des Empfängers. - Veröffentlichung der Ausstellerdaten in dem Messekatalog - Vorzugspreise für die Anzeigenbuchung auf Plakaten, im Vorflyer und Messekatalog Angebot gültig solange Messestände verfügbar sind. Der Aufbau ist jeweils auch am Freitag vor der Messe in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Messe-Samstag ab 8:00 Uhr möglich. Der Aufbau muss spätestens 30 Minuten vor Messebeginn beendet sein. Der Abbau erfolgt am Messe-Sonntag direkt nach der Messe von 18 Uhr bis 22 Uhr. Hiermit melde ich mich verbindlich für die Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage am Samstag, 25.09. & Sonntag, 26.09.2021 in Castrop-Rauxel an: ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift / Stempel 7
Vortragsdaten Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de Technische Ausstattung im Vortragsraum: Ein Laptop, Beamer und Leinwand werden gestellt! Bringen Sie Ihren Vortrag auf einem Stick mit. *Wenn Sie ein Apple-Gerät anschließen möchten, bringen Sie bitte einen entsprechenden Adapter mit der auf unseren HDMI-Anschluss passt. Vortragstitel/Aktion* Referent/in* Angemeldete Firma/Institut Firmenname Vorname(n) Name Strasse HsNr PLZ Ort Telefonnummer eMail-Adresse Wunsch-Vortragszeit: (in Klammern bitte die Priorität angeben! Bitte 3 Zeiten wählen!) – Die Wunschzeiten werden berücksichtigt, allerdings gewährt der Veranstalter keine Garantie für die Einhaltung und behält sich das Recht vor, die Zeiten entsprechend der Planung zu verschieben/ändern! Samstag, 25.09.2021 11:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 12:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 13:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 14:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 15:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 16:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) Sonntag, 26.09.2021 11:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 12:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 13:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 14:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 15:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) 16:30 Uhr ( 1 - 2 - 3) Dauer des Vortrags (max. 45 Minuten). Halten Sie sich bitte an die Zeit, da in den Pausen für den nachfolgenden Referenten umgerüstet werden muss! ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift / Stempel 8
Besondere Vereinba- Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage rung COVID-19 25. – 26.September 2021 Europahalle Castrop-Rauxel Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 per eMail an: info@gwwt.de Besondere Vereinbarung COVID-19-Pandemie: Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass eine Verlängerung der aktuell bestehenden behördlichen Veranstaltungsverbote maßgeblich davon abhängen wird, wie sich die COVID- 19-Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten entwickelt. Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Vertragsparteien das Folgende: 1. Sollte die Veranstaltung infolge einer Allgemeinverfügung, einer Verbotsverordnung oder infolge einer behördlichen Anordnung, die den Zeitraum des geplanten Veranstaltungstermins einschließt, nicht durchgeführt werden können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. Die Vertragsparteien sind unabhängig vom Vorliegen eines Verbots nach Ziffer 1 berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung eine offizielle Empfehlung des Landes (NRW) oder des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes vorliegt, auf die Durchführung von Veranstaltungen –in der geplanten Größe– weiterhin zu verzichten. 3. Im Fall des Rücktritts nach Ziffer 1 oder 2 sind bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückzugewähren. Entstandene Aufwendungen werden nicht erstattet, jeder Vertragspartner trägt seine Kosten selbst. Auf die Geltendmachung von Schadensersatz infolge des Ausfalls der Veranstaltung verzichten die Vertragsparteien unwiderruflich mit Abschluss der vertraglichen Vereinbarung. 4. Findet die Veranstaltung statt, sorgen die Vertragsparteien dafür, dass die zur Durchführung der Veranstaltung vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vollständig umgesetzt werden. Firmenname Vorname(n) Name Telefonnummer eMail-Adresse Unteraussteller (Bitte ankreuzen, falls zutreffend) ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift / Stempel Dieses Formular ist auch von Unterausstellern auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. 9
Werbemöglichkeiten Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwert-/Umsatz-Steuer. 1 Bauzaun Hier steht Ihnen ein ganz, besonderes Format für Ihren Werbeauftritt im Eingangsbereich zur Verfügung. Die Preise verstehen sich inkl. Druck. Nach der Veranstaltung geht die für Sie erstellte Plane in Ihr Eigentum über. Maße Nicht-Aussteller Aussteller 340 x 173 cm 599,- Euro 450,- Euro 2 Großplakat Hier haben Sie die Möglichkeit auf unseren Großplakaten mit zu werben und somit dem aufmerksamen Betrachter durch wiederholten Wiedererkennungswert im Gedächtnis zu bleiben. Zur Verfügung stehen 7 Fläche in der Größe von zirka 50x50cm. Maße Nicht-Aussteller Aussteller 50 x 50 cm 99,- Euro 59,- Euro 3 Roll-Up Es stehen Ihnen 2 Formate als Werbefläche bei den Roll-UPs zur Verfügung. Die Roll-UPs und damit Ihr Werbeauftritt stehen im Eingangsbereich der Veranstaltung und somit im ersten Fokus des Besuchers. Je nach Location steht Ihnen eine unterschiedliche Anzahl an Plätzen zur Verfügung, allerdings gilt immer: Streng limitiert! Und das Beste: Nach der Veranstaltung geht das für Sie erstellte Roll-UP in Ihr Eigentum über. Maße Nicht-Aussteller Aussteller 89 x 200 cm 169,- Euro 99,- Euro 100 x 200 cm 199,- Euro 119,- Euro 4 Plakate DIN A1 Auf unseren DIN A1-Plakaten werben Sie direkt an der Straße. Die Plakate werden auf eine HDF-Platte geklebt und direkt an Straßenlaternen rund um den Veranstaltungsort angebracht. Preis je 100 Stück Maße Nicht-Aussteller Aussteller 98 x 98 mm 149,- Euro 69,- Euro 10
Werbemöglichkeiten Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de 5 Vorflyer Hier ist Ihre Werbung in ‚allen Händen‘. Unsere Vorflyer werden im Vorfeld der Veranstaltung in den Geschäften der Fußgängerzone ausgelegt und können so von den Interessierten mitgekommen werden. Ihre Anzeige ist auf der Rückseite der Flyer im unteren Bereich positioniert. Auflage 10.000 Stück. Maße Nicht-Aussteller Aussteller 25 x 25 mm 149,- Euro 69,- Euro 6 Messemagazin 1/3 Seite ½ Seite 1/1 Seite Das Messemagazin wird kostenlos an der Kasse den Besuchern ausgehändigt. Im Magazin sind u.a. die Vorträge aufgeführt, sodass die BesucherInnen ins Magazin –meistens mehrfach- schauen. Die Auflage beträgt 1.000 Stück (2020) Maße Nicht-Aussteller Aussteller 65 x 95 mm 79,- Euro 39,- Euro 100 x 95 mm 119,- Euro 59,- Euro 200 x 95 mm 139,- Euro 79,- Euro 7 Flyerauslage auf der Veranstaltung Ihre Flyer auf unserem Flyertisch auf der Veranstaltung. Die Inhalte der Flyer sind im Vorfeld der Veranstaltung anzuzeigen und bedürfen der Genehmigung der Veranstaltungsleitung. Auslageverbot für andere Messeveranstaltungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Esoterik und Spiritualität. Maße Nicht-Aussteller Aussteller 100 Stück 50,- Euro inklusive 200 Stück 80,- Euro inklusive 300 Stück 99,- Euro inklusive 8 Internet In Planung bei Interesse kontaktieren wir Sie sehr gerne. Zur Verfügung werden folgende Möglichkeiten stehen: - Banner auf den einzelnen Seiten - Eintrag in ein Verzeichnis für interessierte Besucher der Seite zur Kontaktaufnahme/ Information auch ausserhalb der Veranstaltungszeiten. 11
Werbe-Buchung Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage 25. – 26.September 2021 Per Fax an: +49 (0) 23 23 - 20 54 99 7 Europahalle Castrop-Rauxel per eMail an: info@gwwt.de Ich bestelle verbindlich folgende Werbeoption(en): (Bitte ankreuzen und Anzahl eintragen) Bauzaun Maße Nicht- Aussteller Anzahl Messemagazin [cm] Aussteller Die Auflage beträgt 1.000 Stück (2020) 340x173 599,- € 450,- € _______ Maße Nicht- Aussteller Anzahl [mm] Aussteller Großplakat 65x95 79,- € 39,- € _______ Maße Nicht- Aussteller Anzahl 100x95 119,- € 59,- € _______ [cm] Aussteller 200x95 139,- € 79,- € _______ 50 x 50 99,- € 59,- € _______ Flyerauslage auf der Veranstaltung Nur Roll-Up Nicht-Aussteller Maße Nicht- Aussteller Anzahl Maße Nicht-Aussteller Anzahl [cm] Aussteller 100 St 50,- Euro _______ 89x200 169,- € 99,- € _______ 100x200 199,- € 119,- € _______ 200 St 80,- Euro _______ 300 St 99,- Euro _______ Plakate DIN A1 Preis je 100 Stück Internet Maße Nicht- Aussteller Anzahl Ich interessiere mich für eine Werbung, bitte [mm] Aussteller kontaktieren Sie mich zum Thema: 98x98 149,- € 69,- € _______ Banner-Werbung Eintrag ins Verzeichnis Vorflyer Auflage 10.000 Stück. Maße Nicht- Aussteller Anzahl [mm] Aussteller 25x25 149,- € 69,- € _______ Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. von z.Zt. 19%. Auftraggeber: Firmenname Vorname(n) Name Strasse HsNr PLZ Ort Telefonnummer eMail-Adresse ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift / Stempel 12
GWWT – Gesundheits-Wellness-Wohlfühl-Tage Teilnahme- & Messebedingungen 1. Anmeldung und Zulassung 6. Standgestaltung / -ausstattung Die Anmeldung zur Veranstaltung hat nur schriftlich per Mail, Post Für die Standgestaltung und –ausstattung ist der Aussteller selbst oder Fax zu erfolgen und ist für jeden Aussteller rechtsverbindlich. verantwortlich. Die bei der Ausstattung sowie Dekoration Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlich, polizeilich und verwendeten Materialien und Stoffe müssen nach sicherheitsrechtlich geltenden Vorschriften sowie die Haus- feuerpolizeilichen Bestimmungen schwer entflammbar sein. ordnung einzuhalten. Dies gilt auch für von ihm beauftragte Offenes Feuer ist in jeglicher Form verboten! Am Aufbautag steht Personen. ein Hallenelektriker für technische Installationen (z.B. Die Entscheidung über die Zulassung geht dem Aussteller mit Stromanschluss am Standplatz) seitens des Veranstalters bereit. Rechnungsstellung schriftlich per Mail, Post oder Fax zu. Ein Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht und obliegt in der genehmigten Waren bzw. Dienstleistungen am Stand ausgestellt Entscheidung dem Veranstalter. Bis zum Erhalt der Mitteilung und angeboten werden. über die Zulassung ist die Anmeldung für den Aussteller bindend 7. Haftung und Versicherung und kann nur unter Berücksichtigung der Zahlung einer Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden und Stornogebühr widerrufen werden. Das Ausstellungs-/Waren- Folgeschäden aller Art, die Personen oder Gegenstände auf dem /Produkt-Angebot in der Anmeldung ist für den Aussteller Ausstellungsgelände erleiden oder auch verursachen. Der während der Veranstaltung bindend und bedarf bei eventueller Aussteller haftet für alle durch ihn oder seine/n Vertreter wie auch Änderung der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Angestellte und Beauftragte ebenso durch seine 2. Standvergabe Ausstellungsgegenstände und –einrichtungen verursachte Die Standvergabe obliegt einzig dem Veranstalter. Die Vergabe Schäden an Personen oder Sachen. Der Aussteller ist verpflichtet der Stände erfolgt unter Berücksichtigung der gewünschten eine entsprechende Versicherung bei einem in Deutschland Standnummern. Die Länge und Breite können aufgrund baulicher zugelassenen Versicherer abzuschließen. oder sicherheitsrechtlicher Gegebenheit leicht variieren. Der Veranstalter haftet ebenso nicht für Diebstahl oder Eine Untervermietung oder Überlassung an Andere ist nur mit Beschädigungen der Ausstellungsgüter durch Dritte wie auch schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Besucher. Des Weiteren ist in der Standmiete keinerlei 3. Zahlungsbedingungen Versicherung für den Messestand und dort eingebrachte Güter Nach Eingang der Zulassungsbestätigung in Form der enthalten. Rechnungsstellung sind 50% der Gesamtsumme binnen 2 Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Wochen fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 10 Wochen vor Probleme, die sich aus dem Standort des Messestandes ergeben. Messebeginn fällig. Sollte der Aussteller ein so genanntes Auch für entgangene Gewinne durch nicht den Vorgaben Frühbucherangebot nutzen, ist die Restsumme bis spätestens zu entsprechenden Besucherzahlen können keine Ansprüche oder dem in der Anmeldung genannten Termin fällig. Bei Anmeldungen Minderungen der Standmiete geltend gemacht werden. innerhalb 10 Wochen vor Messebeginn ist die Rechnungssumme Weiterhin ist der Aussteller für alle zoll-, steuer- und mit Rechnungsstellung sofort in voller Höhe fällig. Die vollständige gewerberechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. vorherige Bezahlung der Rechnungssumme ist Bedingung für den 8. Bewachung und Reinigung Bezug der Ausstellungsfläche. Sollte ein Aussteller –nach Der Veranstalter sorgt für eine allgemeine Bewachung – ohne vorheriger Absprache mit und Genehmigung durch den Haftung für Verluste oder Beschädigungen – und Reinigung des Veranstalter– den Restbetrag erst am Aufbautag vor Ort in bar gesamten Objektes, jedoch nicht für den Einzelstand. Die zahlen, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € zzgl. der am Bewachung, Beaufsichtigung sowie Reinigung des Messestandes Veranstaltungstag gültigen MwSt. erhoben. und Ausstellungsplatzes obliegt dem Aussteller selbst. Dies gilt Die Rechnungssumme ist ohne jeglichen Abzug und spesenfrei für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung inklusive der Auf- unter Anwendung des Verwendungszwecks auf die in der und Abbauzeiten. Rechnung angegebene Bankverbindung zu zahlen. 9. Höhere Gewalt und Änderungen Für vom Aussteller gewünschte Änderungen nach Der Veranstalter kann die Öffnungszeiten ändern oder die Rechnungsstellung, die eine Änderung oder Modifizierung der Veranstaltung verlegen, falls zwingende Gründe dazu vorliegen. Rechnung erforderlich machen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung aus Höhe von 35,- € zzgl. MwSt. erhoben. triftigem Grund abzusagen. Der Aussteller ist berechtigt für den Pro Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 10,- € inkl. Fall der Verlegung und sich daraus ergebender Überschneidung MwSt. in Rechnung gestellt. mit anderen seinerseits eingegangenen Verpflichtungen, die per 4. Rücktritt / Nichtteilnahme Nachweis erbracht werden, eine Entlassung aus dem Vertrag und Ein Rücktritt – Zurückziehen der Anmeldung wie auch Löschung somit umgehende Rückerstattung der Miete zu beanspruchen. des Vertrages – hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Bei einer durch den Veranstalter zu vertretenen Absage erfolgt schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. ebenfalls die umgehende Rückerstattung der Miete. Ungeachtet einer eventuellen Neuvergabe des Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Ausstellungsplatzes werden folgende Rücktrittsgebühren fällig: Anordnung oder einem anderen zwingenden Grund unterbrochen nach Anmeldung und vor Zugang der Zulas- oder vorzeitig beendet, der Verkauf eingeschränkt oder eingestellt sungsbestätigung 25% der Rechnungssumme mindestens werden, erfolgt keine Minderung oder Rückerstattung der jedoch 100,- € zzgl. MwSt. Standmiete. nach Zugang der Zulassungsbestätigung und bis 10 10. Hausrecht Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Rech- Der Veranstalter und die Hallenleitung haben das Hausrecht. Sie nungssumme können eine Hausordnung erlassen. Ihren Anweisung im Bezug innerhalb von 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 100% auf die Veranstaltung ist Folge zu leisten. Eine Übernachtung auf der Rechnungssumme dem Veranstaltungsgelände ist untersagt. Dem Aussteller steht es frei in Absprache mit dem Veranstalter 11. Gerichtsstand und Erfüllungsort einen Ersatzmieter zu stellen. In diesem Falle wird eine Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien ist Herne. Es Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gilt deutsches Recht. gestellt. 12. Veranstalter 5. Auf-/Abbau der Stände Matthias Ploch, Saarstr. 30, D – 44627 Herne, Telefon: +49 (0) 23 Der Messestand ist spätestens 1 Stunde vor Messebeginn durch 23 – 99 39 43 8, Mobil: +49 (0) 17 8 -14 26 63 6, Fax: +49 (0) 23 den Aussteller zu beziehen und bis maximal 30 Minuten vor 23 – 20 54 99 7, eMail: info@gwwt.de, www.gwwt.de Besuchereinlass fertig gestellt zu sein. Der Aussteller verpflichtet sich während der gesamten Messezeit 13. Salvatorische Klausel für einen betreuten Stand zu sorgen – Ausnahmen bestehen für Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme- & Messebedingungen Einzelpersonen-Aussteller während ihres Vortrages. unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Der Abbau ist erst mit Ende der offiziellen Öffnungszeit am letzten Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten Veranstaltungstag gestattet. Der Aussteller kann 15 Minuten vor sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Ende der Öffnungszeit mit dem Zusammenpacken der Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu Standutensilien beginnen, wobei der Stand selbst erst am Ende treffen. der Öffnungszeit abgebaut werden darf. Bei Zuwiderhandlung wird dem Aussteller eine Konventionalstrafe in Höhe von 150,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Matthias Ploch – Saarstr. 30 – 44627 Herne – Tel.: +49 (0) 23 23 – 99 39 43 8 – Mobil: +49 (0) 17 8 -14 26 63 6 Fax: +49 (0) 23 23 – 20 54 99 7 – eMail: info@gwwt.de – www.gwwt.de
Anwendungsbereich Die Batterie ist abzuklemmen und der Treibstofftank muss auf behördliche An- forderung im Einzelfall mit einem Innertgas (z.B. Stickstoff oder Kohlendioxyd) FORUM CASTROP-RAUXEL hat für Messen und Ausstellungen die vorlie- beaufschlagt und abgeschlossen sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen blei- genden sicherheitstechnischen Bestimmungen erlassen, mit dem Ziel, allen ben in Sonderfällen vorbehalten. Beteiligten einen erfolgreichen und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu er- möglichen. Die Bestimmungen beruhen auf gesetzlichen und behördlichen 10. Standbaumaterialien: leicht entflammbare, brennend abtropfende Anforderungen und sind für alle Aussteller verbindliche Mindeststandards. Die oder toxische Gase bildende Materialien dürfen für den Standbau nicht Einhaltung der Bestimmungen wird durch die Mitarbeiter von FORUM CAS- verwendet werden. An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus TROP-RAUXEL, den Veranstalter und beauftragte Dritte kontrolliert. Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden. Die DIN 4102 (Brand- verhalten von Baustoffen, Bauteilen) oder EN 13501-1 ist Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Veran- unbedingt zu beachten und einzuhalten. staltungsteilnehmer ganz oder zum Teil untersagt werden, wenn festgestellte Sicherheitsmängel bis zum Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden 11. Teppiche: das Auflegen von Teppichen oder anderem sind. Dekorationsmaterial unmittelbar auf den Hallenboden durch den Aussteller 1. Auf- und Abbauarbeiten: alle Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im hat so zu erfolgen, dass keine Rutsch-, Stolper- oder Sturzgefahr für Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen-, gewerberechtlichen und Personen entsteht. Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher versammlungsstättenrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Der zu verlegen und dürfen nicht über die Standgrenzen hinausragen. Aussteller und die von ihm beauftragten Servicefirmen sind für die Beachtung Klebemarkierungen, Teppichfixierungen und ähnliches dürfen nur mit der Vorschriften verantwortlich. Der Aussteller und die von ihm beauftragten speziellen rückstandsfrei entfernbarem Teppichverlegeband erfolgen. Servicefirmen haben sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbei- Teppichfliesen sind nicht zugelassen. Alle eingesetzten Materialien müssen ten nicht zu einer gegenseitigen Gefährdung mit anderen Ausstellern und rückstandslos entfernt wer- den. Gleiches gilt für Substanzen wie Öle, Fette, deren Servicefirmen kommt. Soweit erforderlich, haben sie einen Koordinator zu Farben und ähnliches. Die Hallenböden dürfen nicht gestrichen werden. benennen, der die Arbeiten aufeinander abstimmt. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen kann durch den Veranstalter, FORUM CAS- 12. Fußboden-, Parkettschutz: Verankerungen und Befestigungen im TROP-RAUXEL und durch die zuständigen Behörden die Einstellung der Ar- Fußboden sind nicht gestattet. Das Aufstellen feuchter oder durchnässender beiten angeordnet werden. Gegenstände auf Parkettböden ist verboten. Austretende Feuchtigkeit ist sofort zu beseitigen. Kühlschränke müssen auf wasserfester Unterlage 2. Feuerwehrbewegungszonen: Die notwendigen und durch Halteverbots- aufgestellt werden. zeichen gekennzeichneten Anfahrtswege und Bewegungsflächen für die Feu- erwehr müssen ständig freigehalten werden. Fahrzeuge und Gegenstände, 13. Glas und Acrylglas: es darf nur Sicherheitsverbundglas verwendet wer- die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, wer- den. Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, den auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. dass eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren. Für Konstruktionen aus Glas sind die 3. Sicherheitseinrichtungen: Feuermelder, Wasserstöcke, Hydranten, Feu- Anforderungen gemäß „Technische Regeln für die Verwendung von erlöscher und -leitungen, Rauchklappen, Auslösungspunkte der Rauchab- absturzsichernden Verglasungen (TRAV)“ einzuhalten. zugseinrichtungen, Rauchmelder, Telefone, Fernsprechverteiler sowie Zu- und Abluftöffnungen der Heiz- und Lüftungsanlage, deren Hinweiszeichen sowie 14. Ausgänge aus umbauten Ständen: Standbereiche mit einer die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sicht- Grundfläche von mehr als 100 m² oder unübersichtlicher Aufplanung müssen bar sein; sie dürfen nicht versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht mindestens zwei voneinander getrennte Ausgänge/Flucht-/Rettungswege werden. haben, die sich gegenüberliegen. Die Lauflinie von jeder Stelle auf einer Ausstellungsfläche bis zu einem Hallengang darf nicht mehr als 20m 4. Ausgänge und Hallengänge: sind Rettungswege und müssen jederzeit betragen. freigehalten werden. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen leicht in voller Breite geöffnet werden können. Rettungswege, 15. Geländer / Umwehrungen von Podesten: Allgemein begehbare Ausgangstüren, Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht versperrt, Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20m tiefer verhängt oder sonst unkenntlich gemacht werden. Flure dürfen zu keinem liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Zeitpunkt durch abgestellte oder in den Flur hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Alle Flure dienen im Gefahrfall als Rettungswege. 16. Nägel, Haken, Löcher und Beförderung schwerer Lasten: das 5. Befahren der Räumlichkeiten: das Befahren der Räumlichkeiten mit PKW, Einbringen von Bolzen und Verankerungen sowie das Schlagen von Löchern LKW oder gasbetriebenem Gabelstapler ist grundsätzlich verboten. Geneh- in Hallenböden, -wände und –decken ist verboten. Schwere Lasten, migungen werden nur im Einzelfall schriftlich durch FORUM CASTROP-RAU- Aufhubmaterial und Kisten dürfen nur mit gummibereiften Rollwagen oder XEL erteilt. Hubwagen in den Räumlichkeiten transportiert werden. Bremsspuren durch Gummiabrieb sind zu vermeiden und ggf. zu entfernen. 6. Standfläche: die in der Standbestätigung angegebene Standfläche wird auf Anforderung des Ausstellers durch den Veranstalter gekennzeichnet. 17. Abhängungen / Eingriff in die Bausubstanz: Hallenteile und Auf dieser Grundfläche sind die Stände aufzubauen. Der Aussteller muss mit technische Einrichtungen dürfen weder durch Standaufbauten noch durch geringfügigen Abweichungen in der Standabmessung rechnen. Diese können Exponate belastet werden. Hallensäulen/Hallenstützen können innerhalb der sich unter anderem aus den unterschiedlichen Wandstärken der Trennwände Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen ergeben. Pfeiler, Wandvorsprünge, Trennwände, Verteilerkästen, Bauhöhe umbaut werden. Abhängungen von der Hallendecke sind nur an Feuerlöscheinrichtungen und sonstige technische Einrichtungen sind den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und dürfen nur Bestandteile der zugeteilten Standfläche. Für Ort, Lage, Maße und etwaige durch FORUM CASTROP-RAUXEL oder durch beauftragte Fachfirmen Einbauten auf der Mietfläche ist deshalb nur das örtliche Aufmaß gültig. ausgeführt werden. Alle Abhängungen bedürfen einer ausdrücklichen Ansprüche gegen den Veranstalter und FORUM CASTROP-RAUXEL infolge Genehmigung durch FORUM CASTROP-RAUXEL. von Abweichungen zur Standbestätigung können nicht geltend gemacht werden. 18. Elektrische Installationen / Wasseranschluss: Anschlüsse an das be- stehende Versorgungsnetz dürfen nur durch die von FORUM CASTROP-RAU- 7. Standsicherheit: Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Ex- XEL selber oder von zugelassenen, mit der Versammlungsstätte vertrauten ponaten sowie Werbeträger sind so standsicher zu errichten, dass Leben und Fachfirmen vorgenommen werden. Auch für entsprechende Arbeiten inner- Gesundheit sowie die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden. Für die halb des Standes empfiehlt es sich, die durch FORUM CASTROP-RAUXEL statische Sicherheit des Standes ist der Aussteller verantwortlich und gege- zugelassenen Fachfirmen zu beauftragen. Die gesamte elektrische Einrich- benenfalls nachweispflichtig. Zu den Anforderungen an die Standsicherheit tung am Ausstellungsstand ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des siehe im Übrigen die Landesbauordnung und die Nordrhein-Westfälische Ver- Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen. Insbesondere zu sammlungsstättenverordnung in der jeweils geltenden Fassung. beachten sind VDE 0100, 0128 und ICE 60364-7-711. 8. Genehmigungspflichtige Ausstellungsstände und Sonderbauten: alle 19. Dekorationsmaterialien: Dekorationsmaterialien müssen entsprechend mehrgeschossigen Ausstellungsstände, mobilen Stände, Sonderbauten und DIN 4102 mind. B1 oder mind. Klasse C nach EN 13501-1, d.h. schwerent- -konstruktionen sind dem Veranstalter zur Genehmigung vorzulegen. Hierzu flammbar sein. Die Eigenschaft "schwerentflammbar" kann nachträglich nur sind in der Regel ein Prüfbuch oder eine geprüfte Statik für den Aufbau ein- bei einem Teil dieser Stoffe mit einem Flammschutzmittel erreicht werden. Die zureichen. verwendeten Flammschutzmittel müssen amtlich zugelassen sein. Die Bestä- tigung über die Schwerentflammbarkeit bzw. über die vorschriftsmäßig durch- 9. Fahrzeuge und Container: in den Hallen sind ebenfalls stets genehmi- geführte Imprägnierung ist zur jederzeitigen Einsichtnahme an den Ständen gungspflichtig. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren dürfen in den Räumlich- bereitzuhalten. keiten nur mit maximal einem Liter Tankinhalt ausgestellt werden. 14
Beschreibung der Arbeiten durch FORUM CASTROP-RAUXEL 20. Verwendung von Luftballons und Flugobjekten: Die Verwendung ein Erlaubnisschein für Feuerarbeiten mit besonderen von mit Sicherheitsgas gefüllten Luftballons und sonstigen Flugobjekten Sicherheitsauflagen in den Hallen und im Freigelände muss durch FORUM CASTROP- (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten) ausgestellt werden. RAUXEL schriftlich genehmigt werden. Dadurch zusätzlich entstehende Kosten (z.B. Feuerwehr) gehen zu 21. Bäume und Pflanzen: Ausschmückungen aus natürlichem Lasten des Antragstellers. Pflanzen- schmuck dürfen sich nur so lange sie frisch sind in den Räumen befinden. Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf, 39. CE- Kennzeichnung von Produkten: Produkte, die über keine CE- (Tannen-)Bäume ohne Ballen oder ähnliche Materialien genügen nicht Konformitätsbescheinigung verfügen und nicht die Voraussetzungen den vorgenannten Anforderungen (Entzündungsgefahr durch nach § 4 Absatz 1 oder 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel Tabakwaren). Über Ausnahmen entscheidet die Feuerwehr. und Verbraucherprodukte (GPSG) erfüllen, dürfen nur ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild deutlich darauf hinweist, dass sie 22. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter: in den Ständen dürfen keine diese Voraussetzungen nicht erfüllen und innerhalb der Europäischen Wert- stoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt Union erst erworben wer- den können, wenn die entsprechende werden. Wertstoff- und Reststoffbehälter in den Ständen sind regelmäßig, Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die spätestens jeden Abend nach Messeschluss zu entleeren. Fallen größere erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen zu treffen. Mengen brenn- barer Abfälle an, sind diese mehrmals am Tage zu entsorgen. 40. Änderung nicht vorschriftgemäßer Standbauten / Sonderbauten: ein- gebrachte Aufbauten, Einrichtungen, Ausstattungen, 23. Leergut, Verpackungen: die Lagerung von Leergut, Verpackungen Ausschmückungen (Materialien) in der Halle, die nicht genehmigt sind, und Packmitteln gleich welcher Art im Stand und außerhalb des Standes diesen Bestimmungen oder der VStättVO NRW nicht entsprechen, sind in der Halle ist verboten. Anfallendes Leergut, Verpackungen und zum Aufbau in der Versammlungsstätte nicht zugelassen und müssen Packmittel sind unverzüglich zu entfernen. zu Lasten des Ausstellers gegebenen- falls beseitigt oder geändert 24. Rauchverbot: innerhalb der Hallen, Räume und Stände ist werden. Dies gilt auch bei einer Ersatzvornahme durch den Veranstalter. grundsätzlich Rauchverbot angeordnet. Das Rauchverbot ist von jedem Aus wichtigem Grund, insbesondere bei gravierenden Aussteller an sei- nem Stand zu beachten und durchzusetzen. Sicherheitsmängeln, kann die teilweise oder vollständige Schließung eines Standes angeordnet werden. 25. Aschebehälter, Aschenbecher: das Aufstellen von Aschenbechern und Aschebehältern am Stand ist nicht gestattet. 41. Abbau des Ausstellungsstandes: nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand der Ausstellungsflächen wieder herzustellen. 26. Feuerlöscher: wir empfehlen geeignete und geprüfte Feuerlöscher Für Beschädigungen der Decken, Wände, des Fußbodens und der am Stand bereit zu halten. Installationseinrichtungen haftet der Aussteller. Klebestreifen müssen 27. Pyrotechnik: pyrotechnische Vorführungen müssen behördlich rückstandslos entfernt werden. genehmigt und dem Veranstalter sowie FORUM CASTROP-RAUXEL schriftlich an- gezeigt werden. Die Kosten für die Erteilung entsprechender Beschädigungen der Halle, deren Einrichtungen sowie der Genehmigungen gehen zu Lasten des Standbetreibers. Außenanlagen durch Aussteller oder deren Beauftragte müssen FORUM CASTROP-RAU- XEL in jedem Fall gemeldet werden. FORUM 28. Laseranlagen: der Betrieb bestimmter Laseranlagen muss den CASTROP-RAUXEL behält sich das Recht vor, dem Verursacher die berufs- genossenschaftlichen Vorschriften entsprechen und ist der Behebung der Beschädigungen in Rechnung zu stellen. zuständigen Behörde anzuzeigen. Der Anzeige ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb der 42. Müllentsorgung / -trennung: Soweit der Aussteller die Entsorgung Lasereinrichtung beizufügen. Da- rüber hinaus ist der beabsichtigte Einsatz nicht beim Veranstalter oder der FORUM CASTROP-RAUXEL dem Veranstalter anzuzeigen. beauftragt, hat er diese auf eigene Verantwortung und Kosten in eigenen Behältnissen durch- zuführen. Verpackungsmaterialien und 29. Nebelmaschinen: für den Einsatz von Nebelmaschinen ist eine Abfälle dürfen während der Veranstaltung nicht in der Halle aufbewahrt Genehmigung von FORUM CASTROP-RAUXEL erforderlich, um werden. Fehlauslösungen der Brandmeldeanlage zu vermeiden. 32. Akustische und optische Vorführungen: der Betrieb von 30. Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren: zum besonderen akustischen Anlagen sowie audiovisuelle Darbietungen jeder Art durch Schutz sind alle wärmeerzeugenden und wärmeentwickelnden die Aussteller bedürfen der Genehmigung des Veranstalters bzw. von Elektrogeräte auf nicht brennbarer, wärmebeständiger, asbestfreier FORUM CASTROP- RAUXEL und sind schriftlich zu beantragen. Der Unterlage zu montieren. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein Geräuschpegel darf bei musikalischen Darbietungen 60 dBA nicht ausreichend großer Abstand zu brenn- baren Stoffen sicherzustellen. überschreiten. Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann Beleuchtungskörper dürfen nicht an Dekorationen oder Ähnlichem die Stromzufuhr zum Stand des Ausstellers ohne Rücksicht auf den damit angebracht sein. Bitte vergessen Sie nicht, elektrische Kochgeräte und verbundenen Ausfall der Standversorgung unterbrochen werden. Ein sonstige, bei unkontrolliertem Betrieb Gefahren her- vorrufende, Anspruch des Ausstellers auf Ersatz des durch die Unterbrechung der Einrichtungen am Ende der täglichen Öffnungszeiten abzuschalten. Die Stromzufuhr entstehenden mittel- oder unmittelbaren Schadens besteht Benutzung jeglicher Kochplatten ist dem Veranstalter und FORUM nicht. Die Beweislast für die Einhaltung der Vorschriften liegt beim CASTROP-RAUXEL schriftlich anzumelden. Aussteller. 33. Musikalische Wiedergaben (GEMA): für musikalische Wiedergaben 31. Werbemittel / Werbung Eigenmächtige Werbeaktionen außerhalb aller Art ist nach den gesetzlichen Bestimmungen (Urheberrechtsgesetz) des eigenen Standes (z.B. Verteilung von Prospekten, Anbringen von die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Werbeschildern) ist nicht gestattet. mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erforderlich. Nicht 34. Explosionsgefährliche Stoffe / Munition: explosionsgefährliche angemeldete Musikwieder- gaben können Schadenersatzansprüche der Stoffe unterliegen dem Sprengstoffgesetz in der jeweils gültigen GEMA zur Folge haben. 34. FORUM Castrop-Rauxel Januar 2017 Fassung und dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht verwendet oder Betriebsgesellschaft mbH ausgestellt werden. Europaplatz 6-10 Bankverbindung: 35. Spritzpistolen, Nitrolacke: der Gebrauch von Spritzpistolen sowie 44575 Castrop-Rauxel Sparkasse Vest Recklinghausen die Verwendung von Nitrolacken ist verboten. Postfach 10 13 45 IBAN:DE68 426 501 50 0000 0220 12 36. Brennbare Flüssigkeiten: und brennbare Gase dürfen in den 44543 Castrop-Rauxel BIC: Ständen weder verwendet noch gelagert werden. Der Einsatz von WELADED1REK Tel.: 0 23 05/3 56 07-0 Gasbrennern jeder Art ist verboten. Fax: 0 23 05/3 56 07-77 Geschäftsführer: E-Mail: info@forum-cr.de Peter 37. Spiritus und Mineralöle: (Benzin, Petroleum usw.) dürfen Breuer Internet: www.eventforum-castrop.de Dr. nicht zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken verwendet werden. Andreas Lasar 38. Trennschleifarbeiten, Heißarbeiten und alle Arbeiten mit Amtsgericht Dortmund Aufsichtsratsvorsitzender: offener Flamme: Schweiß-, Schneid-, Löt-, Schleif- und Trennarbeiten B 16540 Rajko Kravanja und andere Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug sind untersagt. In Ausnahme- fällen kann auf schriftlichen Antrag nebst 15
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