Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände, Arbeitszentren und Workstations
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände, Arbeitszentren und Workstations I. Vertragsbestimmungen I. Vertragsbestimmungen im Rahmen von Gemeinschaftspräsentatio- 1. Dauer nen ausgestellt werden. 2. Aussteller Die Frankfurter Buchmesse ist mit über 7 300 2.3 Firmen, über die das gerichtliche In- 3. Auszustellende Gegenstände Ausstellern aus 102 Ländern, rund 286000 solvenzverfahren eröffnet ist, können nicht 4. Zustandekommen des Vertrags Besuchern, über 4 000 Veranstaltungen und ausstellen. Wenn ein solches Verfahren nach 5. Miete, Teilnahmegebühr rund 10 000 akkreditierten Journalisten und der Anmeldung zur Messe eröffnet wird, so 6. Zahlungstermine Bloggern die größte Fachmesse für das in- ist der Veranstalter unverzüglich zu benach- 7. Rücktritt, Annullierung ternationale Publishing. Darüber hinaus ist richtigen. 8. Höhere Gewalt, Absage der Veran- sie ein branchenübergreifender Treffpunkt staltung für Player aus der Filmwirtschaft und der 3. Auszustellende Gegenstände 9. Haftung, Freistellung, Verjährung Gamesbranche. Sie wird von der Frankfurter 3.1 Auf der Frankfurter Buchmesse dürfen 10. Abtretung, Aufrechnung Buchmesse GmbH, Braubachstraße 16, 60311 nur Gegenstände, Produkte und Dienst- 11. Ausstellerverzeichnis Frankfurt am Main (Veranstalter) durchgeführt. leistungen der Buch- und Medienbranche 12. Standbelegung, Auf- und Abbau ausgestellt werden. 13. Direktverkauf 1. Dauer 3.2 Es dürfen nur solche Gegenstände oder 14. Ausstellerausweise 1.1 Die Frankfurter Buchmesse 2022 findet in Produkte ausgestellt werden, die den gel- 15. Bewachung, Versicherung der Zeit von Mittwoch, 19. Oktober, bis ein- tenden gesetzlichen Bestimmungen ent- 16. Werbung schließlich Sonntag, 23. Oktober 2022, statt. sprechen und frei von Rechten Dritter sind. 17. Reinigung, Umweltschutz Die Eröffnung ist am 18. Oktober 2022 um 3.3 Der Veranstalter führt keinerlei Zensur 18. Hausrecht, Hausordnung 17.00 Uhr. Öffnungszeiten: täglich von 9.00 durch. 19. Datenschutz bis 18.30 Uhr, am 23. Oktober 2022 von 9.00 3.4 Unzulässig ist die Ausstellung solcher 20. Schriftform, Salvatorische Klausel bis 17.30 Uhr. Für das allgemeine Publikum Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder 21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, ist die Messe am Freitag von 14.00 bis 18.30 Einfuhr durch Gerichte der Bundesrepu- Gerichtsstand Uhr, Samstag von 9.00 bis 18.30 Uhr und blik Deutschland verboten ist, oder bei Sonntag von 9.00 bis 17.30 Uhr zugänglich. Vorliegen entsprechender ausländischer II. Technische Vorschriften Aussteller erhalten ab 8.00 Uhr Eintritt auf Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch Siehe buchmesse.de/technische-vor- das Messegelände und können sich bis Gerichte der Bundesrepublik Deutschland schriften. Bei Bedarf senden wir Ihnen die 19.00 Uhr in den Hallen aufhalten. für vollstreckbar erklärt sind. Technischen Vorschriften auch gerne zu. 1.2 Der Veranstalter kann die Messe aus 3.5 Für von der Ausstellung ausgeschlossene wichtigen Gründen verlegen, die Ausstel- Werke darf nicht geworben werden. lungsdauer und die Öffnungszeiten ändern, 3.6 Als jugendgefährdend indizierte Schrif- die Öffentlichkeit ausschließen und die ten dürfen Jugendlichen nicht zugänglich Messe auch ganz absagen oder vorzeitig gemacht werden. abbrechen. 3.7 Jedes Unternehmen darf nur seine eige- ne Produktion ausstellen und nur für diese 2. Aussteller werben. 2.1 Ausstellen auf der Frankfurter Buchmesse 3.8 Über die Zulassung von Darbietungen, können alle deutschen und ausländischen die nicht in unmittelbarem Zusammenhang Unternehmen, die beteiligt sind an der mit der Buch- und Medienbranche stehen Erstellung, Aufbereitung und Verbreitung (vgl. Nummer 3.1), entscheidet der Veran- von Inhalten über Medien wie Bücher, Zei- stalter auf Antrag nach freiem Ermessen. tungen, Zeitschriften, Lehrmittel, Ton, Bild, Datenträger, Online-Plattformen. Dazu 4. Zustandekommen des Vertrags zählen auch Agenturen und Dienstleister für 4.1 Mit rechtzeitiger Zusendung des voll- Medienhandel und -produktion, Non-Book- ständig ausgefüllten und unterschriebenen Anbieter, Merchandiser sowie Institutionen Anmeldeformulars des Veranstalters (per oder Verbände aus den Bereichen Kultur Post, per Fax oder per E-Mail mit Anhang) und Bildung. bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (wie im 2.2 Unternehmen, denen das Recht zum Anmeldeformular angegeben) erklärt der Gebrauch ihrer Firma oder wesentlicher Aussteller gegenüber dem Veranstalter Firmenbestandteile von einem bisher aus- verbindlich, an der Veranstaltung teilneh- stellenden Unternehmen mit gleicher oder men zu wollen. Bei bestimmten Angeboten ähnlicher Firma bestritten wird, können aus- ist auch eine Online-Anmeldung über den stellen, wenn sie ihr Recht zum Gebrauch passwortgeschützten Bereich von buch- der Firma durch einen rechtskräftigen Titel messe.de möglich, die ebenfalls als ver- nachweisen, der von einem Gericht der bindliche Anmeldung gilt. Bundesrepublik Deutschland erlassen oder 4.2 Vorläufige oder formlose schriftliche dessen Vollstreckung für zulässig erklärt Anmeldungen, auch solche, die mit Reser- worden ist. Dies gilt auch für Produkte und vierungswünschen verbunden sind, sind Dienstleistungen, die an Einzelständen oder unbeachtlich und werden grundsätzlich Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum An- Aussteller zu vertreten hat, trägt dieser die Commerzbank AG, Frankfurt am Main meldeschluss die förmliche Anmeldung auf dem Veranstalter entstehenden Kosten. Im Konto: 90 189 100 | BLZ: 500 800 00 dem Originalformular des Veranstalters ab- Übrigen sind Ersatzansprüche beiderseits SWIFT-Code/BIC: DRES DE FF XXX gegeben wurde. ausgeschlossen. IBAN: DE96 5008 0000 0090 1891 00 4.3 Durch den Aussteller auf der Anmel- 4.6 Der Aussteller hat keinen Anspruch auf dung oder in einem ergänzenden Schreiben die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder Beanstandungen können nur innerhalb von erklärte Vorbehalte oder in den Formular- auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, je- drei Wochen nach Rechnungsdatum be- texten vorgenommene Änderungen gelten doch werden die Wünsche des Ausstellers in rücksichtigt werden. als nicht geschrieben und können bei der Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und Bearbeitung der Anmeldung nicht berück- Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berück- 6.2 Rechnungsstellung sichtigt werden. sichtigt. Umbaukosten am Ausstellungsstand 6.2.1 Gemeinschaftspräsentationen, 4.4 Erhält der Aussteller vom Veranstalter im Falle einer wie auch immer gearteten Um- Arbeitszentren und Workstations nach seiner Anmeldung eine schriftliche platzierung trägt allein der Aussteller. Nach Eintreffen der Anmeldung beim Ver- oder elektronische (PDF-Datei) Auftragsbe- 4.7 Der Veranstalter ist berechtigt, die Zu- anstalter wird zeitnah die Rechnung über stätigung, alternativ die erste Abschlags- lassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu 100 Prozent des Rechnungsbetrags erstellt rechnung, stellt diese Bestätigung die widerrufen, wenn die Voraussetzungen für und verschickt. Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung die Zulassung nicht oder nicht mehr gege- 6.2.2 LitAg und damit den Abschluss des Vertrags dar. ben sind. Nach Eintreffen der Anmeldung beim Ver- Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht 4.8 Aussteller, die ihren finanziellen Ver- anstalter wird zeitnah die erste Abschlags- nicht. Der Veranstalter entscheidet über pflichtungen gegenüber dem Veranstalter rechnung über 35 Prozent des Rechnungs- die Zulassung des Ausstellers unter Aus- bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig betrags erstellt und verschickt. Der Versand übung seines pflichtgemäßen Ermessens nachgekommen sind, können auch nach der zweiten Abschlagsrechnung über 65 und unter Berücksichtigung der zur Verfü- der Zulassung zur Messe ausgeschlossen Prozent des Rechnungsbetrages erfolgt vo- gung stehenden Flächenkapazitäten, des werden. raussichtlich Ende Juni 2022. Veranstaltungszwecks sowie sicherheits- 6.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansäs- relevanter Aspekte. Der Veranstalter kann 5. Miete, Teilnahmegebühr siger Aussteller oder Agent die Rechnung aus sachlich gerechtfertigten Gründen die 5.1 Der Mietzins oder die Teilnahmegebühr ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat Zulassung nicht erteilen oder diese von sind der jeweils gültigen „Preisliste“ zu ent- er zusammen mit seiner Anmeldung einen weiteren Voraussetzungen wie der Ertei- nehmen, die Bestandteil des Messevertrags Nachweis seiner Unternehmereigenschaft lung von Auflagen oder der Zahlung einer wird. Verbindlich sind die Preise in der Auf- von der zuständigen Behörde an den Ver- Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies tragsbestätigung. Jeder Aussteller ist zur anstalter zu senden. Bei Anmeldungen ohne gilt insbesondere für Aussteller, die in der Zahlung der Marketingpauschale verpflich- Nachweis der Unternehmereigenschaft ist Vergangenheit ihren finanziellen Verpflich- tet (weitere Informationen siehe Seite 2). der Veranstalter verpflichtet, den Rech- tungen gegenüber dem Veranstalter nicht 5.2 Der Mietzins oder die Teilnahmegebühr nungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind sind auch dann zu zahlen, wenn der Aus- zu unterwerfen und ist deshalb berechtigt, oder die bereits bei früheren Messen gegen steller, aus welchen Gründen auch immer, die Rechnung an den Aussteller zuzüglich die Teilnahmebedingungen, sicherheits- verhindert sein sollte die Messe zu besuchen der gesetzlich geschuldeten deutschen technische Ausstellungsbestimmungen, oder zu beschicken. Umsatzsteuer auszustellen. Bei in EU- Anordnungen im Rahmen des Hausrechts 5.3 Nach Anmeldeschluss beantragte Än- Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands) oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen derungen an der Standausstattung sind ansässigen Ausstellern reicht die Angabe haben. Der Veranstalter ist nicht verpflich- kostenpflichtig (Kosten nach Aufwand, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer tet, die Nichtzulassung zur Veranstaltung Mindestgebühr 125 Euro zzgl. der zum Zeit- (USt-IdNr.) auf dem Anmeldeformular. Bei zu begründen. Die Zulassung gilt nur für punkt der Leistungserbringung geltenden Änderungen der Rechtsform oder Adresse die jeweilige Veranstaltung und das ange- Umsatzsteuer). Änderungen können nur bis hat der Aussteller unaufgefordert einen meldete Unternehmen. Die Zulassung zur 12. September 2022 berücksichtigt werden. neuen Nachweis seiner Unternehmereigen- Veranstaltung stellt noch nicht die Zuteilung Änderungen vor Ort, soweit durchführbar, schaft bzw. seine Umsatzsteuer-Identifikati- einer bestimmten Ausstellungsfläche dar. unterliegen einem Verspätungszuschlag in onsnummer dem Veranstalter mitzuteilen. 4.5 Die Zuteilung der Ausstellungsfläche Höhe von mindestens 10 Prozent der Ände- 6.4 Wenn der Aussteller eine Korrektur der durch den Veranstalter kann erst nach rungsgebühren. Rechnung wünscht, weil sich sein Name, Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung al- seine Rechtsform oder seine Adresse ge- ler eingegangenen Teilnahmeanträge 6. Zahlungstermine ändert haben, hat er für jede Rechnungs- erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungs- 6.1 Mieten, Teilnahmegebühren und zusätz- änderung eine Bearbeitungsgebühr von fläche richtet sich nach den vorhandenen liche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug 50 Euro (zzgl. der geschuldeten MwSt.) zu Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und nach Rechnungserhalt auf eines der folgen- zahlen. Möglichkeiten des Veranstalters und nach den Konten des Veranstalters als Voraus- 6.5 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller der vom Veranstalter nach freiem Ermessen zahlung vor der Veranstaltung zu zahlen: Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent- vorzunehmenden Themengliederung, nicht punkten über dem Basiszinssatz der Euro- jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs Frankfurter Sparkasse päischen Zentralbank zu leisten. Die Gel- der Anmeldungen. Der Veranstalter ist Konto: 200 452 819 | BLZ: 500 502 01 tendmachung eines weiteren oder höheren berechtigt, aus sachlich gerechtfertig- SWIFT-Code/BIC: HEL AD EF 1822 Schadens ist nicht ausgeschlossen. ten (insb. sicherheitsrelevanten) Gründen IBAN: DE73 5005 0201 0200 4528 19 6.6 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter eine Neuzuteilung/Umplatzierung der berechtigt, nach Maßgabe der Regelun- Ausstellungsfläche im Einzelfall auch noch Postbank Frankfurt am Main gen in Ziffer 7 über die Ausstellungsfläche während der Veranstaltung vorzunehmen. Konto: 1021 601 | BLZ: 500 100 60 anderweitig zu verfügen und vom Aussteller Wenn eine entsprechende Neuzuteilung/ SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF weiterhin die Zahlung der vereinbarten Ent- Umplatzierung aus Gründen erfolgt, die der IBAN: DE21 5001 0060 0001 0216 01 gelte zu verlangen. Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
6.7 Dem Veranstalter steht es frei, seine 7.5 Dem Aussteller steht es frei nachzuwei- Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch ent- Rechnungen per Briefpost oder auf elek- sen, dass dem Veranstalter kein Schaden stehenden Schäden. tronischem Weg (per E-Mail oder zum bzw. kein Schaden in Höhe der geltend ge- 8.3 Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund Download auf der Website) zur Verfügung machten Entgelte entstanden ist. eines der in Ziffer 8.1 genannten Fälle ist der zu stellen. 7.6 Der Veranstalter ist zum Widerruf der Aussteller verpflichtet, auf Anforderung des Zulassung und zur anderweitigen Vergabe Veranstalters einen angemessenen Anteil an 7. Rücktritt, Annullierung oder Belegung der Ausstellungsfläche be- den durch die Vorbereitung der Veranstal- 7.1 Bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (siehe rechtigt: tung entstandenen Kosten zu übernehmen. Anmeldeunterlagen) ist eine Annullierung / im Falle der versäumten, nicht vollständi- Der Anteil ist der Höhe nach auf maximal der Anmeldung in schriftlicher Form möglich, gen oder nicht rechtzeitigen Zahlung der 50 Prozent des vereinbarten Mietzinses be- wofür eine Bearbeitungsgebühr (Aufwen- vertraglich geschuldeten Entgelte, soweit grenzt. Die Höhe der von jedem Aussteller dungsersatz) in Höhe von 20 Prozent des der Aussteller eine vom Veranstalter ge- zu zahlenden Quote bestimmt sich nach für die Nutzung des Gemeinschaftsstandes setzte Nachfrist mit Rücktrittsandrohung der Summe aller aufseiten des Veranstalters oder des Arbeitszentrums zu zahlenden fruchtlos verstreichen lässt bereits entstandenen Kosten, geteilt durch Entgelts erhoben wird. Maßgeblich für die / wenn die Ausstellungsfläche nicht recht- die Anzahl der Aussteller unter Beachtung Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklä- zeitig bis zur Eröffnung der Veranstaltung der Größe der gebuchten Ausstellungsflä- rung in schriftlicher Form beim Veranstalter. belegt ist und kein Hinweis auf ein späte- che des jeweiligen Ausstellers. Die folgenden Regelungen aus Ziffer 7 res Eintreffen vorliegt 8.4 Fälle höherer Gewalt, die den Veran- gelten auch für Veranstaltungsslots, auch / wenn die Voraussetzungen für deren Ertei- stalter oder seine Servicepartner ganz oder wenn diese nicht explizit genannt werden, lung seitens des angemeldeten Ausstellers teilweise an der Erfüllung seiner Verpflich- entsprechend. nicht mehr gegeben sind oder wenn dem tung hindern, entbinden den Veranstalter 7.2 Aussteller von Gemeinschaftspräsentati- Veranstalter nachträglich Gründe bekannt bis zum Wegfall der höheren Gewalt von onen oder Arbeitszentren haben abgesehen werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter von den gesetzlichen Rücktrittsrechten und Nichtzulassung gerechtfertigt hätte wird den Aussteller hiervon unverzüglich der in Ziffer 7.1 eingeräumten Annullierungs- / wenn gegen sicherheitstechnische Aus- unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls möglichkeit kein Recht, von diesem Vertrag stellungsbestimmungen verstoßen wird durch einen Fall höherer Gewalt gehindert zurückzutreten oder ihn zu kündigen. und das Abstellen der Mängel nicht mög- ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden 7.3 Erklärt der Aussteller, er werde die ange- lich ist oder verweigert wird. Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität mietete Ausstellungsfläche nicht belegen, sowie Streiks, Aussperrungen und behörd- oder erklärt er den Rücktritt bzw. die Kün- Im Falle des Widerrufes der Zulassung greift liche Eingriffe werden – sofern sie nicht nur digung des Vertrags, so ist der Veranstalter ebenfalls die vorstehend in den Ziffern 7.1, 7.3 von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstal- unabhängig davon, ob dem Aussteller ein und 7.4 beschriebene Kostentragungspflicht ter verschuldet sind – einem Fall höherer solches Recht zusteht, berechtigt, über die des Ausstellers. Gewalt gleichgesetzt. gemietete Fläche anderweitig zu verfügen. Steht dem Aussteller kein Rücktritts- oder 8. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung 9. Haftung, Freistellung, Verjährung Kündigungsrecht zu, bleibt der Aussteller zur 8.1 Höhere Gewalt ist ein von außen auf 9.1 Dem Aussteller obliegt innerhalb der Zahlung des Entgelts verpflichtet. Der Ver- das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes angemieteten Ausstellungsfläche die Ver- anstalter muss sich lediglich den Wert der Ereignis, das nach menschlicher Einsicht kehrssicherungspflicht gegenüber jedem, der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit die Ausstellungsfläche aufsucht. Die Haftung Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch des Ausstellers für Schäden, die durch ihn anderweitigen Verwertung des Gebrauchs durch die äußerste nach der Sachlage oder durch seine Erfüllungs- und Verrich- der Ausstellungsfläche erlangt. Die Pflicht vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt tungsgehilfen verursacht werden, bestimmt des Ausstellers, das Entgelt zu bezahlen, nicht verhütet oder unschädlich gemacht sich grundsätzlich nach den gesetzlichen bleibt bestehen, wenn der Veranstalter, um werden kann wie z.B. Naturkatastrophen, Vorschriften. Die sicherheitstechnischen den Eindruck einer Standlücke zu vermei- Krieg, Streiks, Terror, Pandemien, Epidemie, Betriebsvorschriften der „Technischen Vor- den, die Ausstellungsfläche einem Dritten massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-, schriften“ sind unbedingt zu beachten. Für überlässt, den er ansonsten auf einer ande- Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbin- mietweise überlassene Gegenstände haftet ren Ausstellungsfläche platziert hätte, oder dungen. Höhere Gewalt berechtigt die Ver- der Aussteller vom Zeitpunkt der Überlassung wenn der Veranstalter die gemietete Fläche tragsparteien zur Anpassung des Vertrags, bis zur Rückgabe /Abholung bei Verlust oder so ausgestaltet, dass sie nicht als freie Aus- und soweit dies unzumutbar ist, zum Rück- irreparabler Beschädigung von Mietsachen stellungsfläche erkennbar ist. tritt vom Vertrag. Der Rücktritt ist unverzüg- in Höhe des Neuwertes (Neuwertersatz) und 7.4 Gelingt dem Veranstalter eine anderwei- lich unter Angabe aller Umstände, welche nicht auf Ersatz des Zeitwertes. tige Vermietung der Ausstellungsfläche an die Unzumutbarkeit begründen, gegenüber 9.2 Der Aussteller stellt den Veranstalter einen Aussteller den er auf keiner anderen der anderen Vertragspartei in Schriftform unwiderruflich von allen gegen den Veran- freien Ausstellungsfläche hätte platzie- zu erklären. Der Aussteller besitzt in diesem stalter gerichteten Ansprüchen Dritter frei, ren können, so behält er gegen den vom Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hier- soweit sie darauf beruhen, dass die Ausstel- Vertrag zurückgetretenen Aussteller einen durch entstehenden Schäden. lungsfläche des Ausstellers, seine Tätigkeit, Anspruch auf Zahlung eines pauschalen 8.2 Der Veranstalter ist zusätzlich berech- seine Produkte, deren geistiger Inhalt oder Aufwendungsersatzes in Höhe von 20 tigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu seine Standwerbung gegen Rechte Dritter Prozent des für die Nutzung des Gemein- verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen (insbesondere Urheberrechte, Bild- und schaftsstandes bzw. Arbeitszentrums zu sowie vorübergehend, endgültig, in ein- Namensrechte, Markenrechte, Wettbe- zahlenden Entgelts (zzgl. der zum Zeitpunkt zelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, werbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder der Leistungserbringung geschuldeten Um- bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. satzsteuer). Das Recht des Veranstalters, verschuldeter Gründe oder wenn höhere Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich einen weitergehenden Aufwendungsersatz Gewalt eine solche Maßnahme erfordert. auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-, zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten. Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung 11. Ausstellerverzeichnis nicht möglich ist, einer Entsorgung zuzu- des Veranstalters auf Schadensersatz we- 11.1 Jeder Aussteller wird in das Aussteller- führen. Alle hierdurch entstehenden Kosten gen anfänglicher Mängel der Mietsache ist verzeichnis aufgenommen. Die Aufnahme gehen zulasten des Ausstellers. ausgeschlossen. Verletzt der Veranstalter in das Ausstellerverzeichnis ist obligatorisch wesentliche Vertragspflichten, so ist seine und in der Marketingpauschale enthalten. 13. Direktverkauf Schadensersatzpflicht im Fall einfacher 11.2 Der Eintrag muss mit der Firmenadresse Auf der Messe darf generell nur an den Fahrlässigkeit auf den nach Art der Verein- übereinstimmen. Buchhandel verkauft werden. Bei Veran- barung vorhersehbaren, vertragstypischen, 11.3 Konzernfirmen, „Schwester-“ oder staltungen, während der Publikumstage unmittelbaren Durchschnittsschaden be- „Tochtergesellschaften“, die im Werbetext sowie nach gesonderter Ankündigung grenzt. Schadensersatzansprüche wegen genannt werden, müssen als Mitaussteller des Veranstalters darf unter Beachtung zu vertretenden Pflichtverletzungen, die angemeldet werden. der Preisbindung auch an das allgemeine keine Kardinalpflichten oder wesentliche 11.4 Ansprüche gegen den Veranstalter und Publikum verkauft werden. Für den Fall Vertragspflichten betreffen, sind ausge- gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungs- von nachgewiesenen Verstößen gegen schlossen, soweit sie nicht auf grober Fahr- gehilfen wegen eines falschen, unvollstän- das Buchpreisbindungsgesetzt unterwirft lässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem digen oder eines fehlenden Katalogein- sich der Aussteller einer Vertragsstrafe zu- Verhalten des Veranstalters und/oder trags richten sich nach den Festlegungen gunsten des Sozialwerks des Deutschen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in Ziffer 9.2 bis 9.7. Buchhandels. Diese Vertragsstrafe beträgt beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Falle einer Erstbegehung 200 Euro, bei nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigen- 12. Standbelegung, Auf- und Abbau jedem weiteren Verstoß 500 Euro. Im Fal- schaften oder soweit aufgrund gesetzlicher 12.1 Die Gemeinschaftspräsentationen und le wiederholter Verstöße behält sich die Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder die Workstations stehen ab Dienstag, 18. Frankfurter Buchmesse das Recht vor, den Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder Oktober 2022, 14.00 Uhr, für den Aufbau zur Aussteller von der weiteren Teilnahme an Gesundheit zwingend gehaftet wird. Verfügung, das Literary Agents & Scouts der Buchmesse auszuschließen. Jedweder 9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust Centre (LitAg) bereits am Dienstag, 18. Oko- Verkauf, der über den oben beschriebenen oder Diebstahl von Ausstellungsgut oder ber 2022 um 9.00 Uhr. Verkauf hinaus geht, darf nur nach vorheri- Standeinrichtungen. Der Aussteller kann sich 12.2 Der Aussteller ist verpflichtet, sein Mes- ger ausdrücklicher Genehmigung durch den gegen Entgelt durch Beauftragung einer segut (Exponate) während der gesamten Veranstalter erfolgen. vom Veranstalter zugelassenen, professi- Dauer der Messe zu zeigen. onellen Standbewachung vor Verlust und 12.3 Ausstellungsflächen, die am 19. Oktober 14. Ausstellerausweise Diebstahl schützen. 2022 17.00 Uhr nicht belegt sind, können 14.1 Das Betreten des Messegeländes ist nur 9.5 Ansprüche des Ausstellers gegen den vom Veranstalter anderweitig vergeben mit einem besonderen Ausweis gestattet. Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung ge- Das gilt auch für die Auf- und Abbautage. und alle damit im Zusammenhang stehen- zahlter Standmieten wird ausgeschlossen. 14.2 Für die mit dem Auf- und Abbau der den Ansprüche sind innerhalb von zehn Im Fall einer Weitervermietung gilt Ziffer 7.4. Standeinrichtung beschäftigten Mitarbeiter Tagen nach Abschluss der Messe beim 12.4 Mit der Zulieferung von Verpackungs- des Ausstellers sowie dessen Beauftragte Veranstalter schriftlich geltend zu machen. material, dem Einpacken der Exponate und für die Standbenutzung erhält der Aus- Sollten Mängel oder Störungen während und der Räumung der Stände darf nicht steller besondere Auf- und Abbauausweise der Laufzeit der Veranstaltung auftreten, vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung und Ausstellerausweise, die der Benutzer müssen diese dem Veranstalter unverzüglich begonnen werden. Ein Abbau vor dem 23. auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Gel- Oktober 2022, 17.30 Uhr, ist nicht zulässig. sichtbar außen an der Kleidung mitzuführen tendmachung entsprechender Ansprüche Aussteller mit Systemständen müssen die hat. Ausstellerausweise sind auch während ausgeschlossen. Sitzschränke am Sonntag, 23. Oktober, von der Auf- und Abbauzeit gültig. 9.6 Ansprüche des Ausstellers verjähren allem Inhalt geleert haben. Am Montag, 24. 14.3 Für darüberhinausgehenden Bedarf an innerhalb von drei Monaten, es sei denn, Oktober 2022 werden die Sitzschränke vom Ausstellerausweisen wird ein gesonderter die Haftung des Veranstalters resultiert aus Reinigungspersonal geleert und der Inhalt Preis berechnet. Weitere Auf- und Abbau- vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen entsorgt. ausweise sind kostenlos. Verjährungsfristen für deliktische Ansprü- 12.5 Ist die Räumung der Ausstellungsfla- 14.4 Sämtliche Aufbau-, Abbau- und che, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit che bereits vor Ende der Messe bzw. nicht Ausstellerausweise sind vom Aussteller im bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist be- rechtzeitig vorgenommen worden, wird Vorfeld über das Aussteller-Ticketportal ginnt mit Abschluss des Monats, in den der der Veranstalter eine Konventionalstrafe unter buchmesse.de/service/aussteller- Schlusstag der Veranstaltung fällt. (nicht steuerbarer Schadensersatz) ver- ticketportal zu bestellen. 9.7 Soweit die Haftung der Frankfurter hangen, deren Hohe bis zu 20 Prozent des Buchmesse beschränkt ist, gilt dies auch für geschuldeten Mietzinses betragen kann. Im 15. Bewachung, Versicherung die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Fall der nicht rechtzeitigen Räumung wird 15.1 Eine allgemeine Bewachung/Bestrei- Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Er- darüber hinaus auf Kosten des Ausstel- fung des Messegeländes und der Hallen füllungsgehilfen. lers die Räumung vorgenommen und die erfolgt durch Beauftragte des Veranstal- Güter werden soweit möglich bis maximal ters. Der Veranstalter übernimmt jedoch 10. Abtretung, Aufrechnung vier Wochen kostenpflichtig eingelagert. keine Obhutspflichten für eingebrachtes 10.1 Der Aussteller ist nicht berechtigt, be- Für Beschädigungen an zurückgelasse- Ausstellungsgut, für den Ausstellungsstand stehende Ansprüche gegen den Veranstal- nen Standeinrichtungen und Exponaten oder für Gegenstände, die sich im Besitz ter an Dritte abzutreten. oder deren Abhandenkommen bis zu einer oder Eigentum der auf dem Stand tätigen 10.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs- möglichen Einlagerung übernimmt der Ver- Personen befinden. Dies gilt auch, wenn rechte gegen den Veranstalter stehen dem anstalter keine Haftung. Nach Ablauf von Gemeinschaftspräsentationen durch den Aussteller nur zu, wenn seine Gegenansprü- vier Wochen ist der Veranstalter berech- Veranstalter mit Hostessen oder Wach- che rechtskräftig festgestellt, unbestritten tigt, eingelagerte Standeinrichtungen und personal besetzt werden. Ihnen obliegt es oder vom Veranstalter anerkannt sind. Exponate zu verwerten und, soweit dies ausschließlich zu kontrollieren, ob Dritte, die Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
den Stand betreten, über die erforderliche Die schriftlich vom Veranstalter zu erteilen- nach Aufforderung nicht eingestellt wer- Legitimation verfügen. de Genehmigung ist kostenpflichtig. den, zur entschädigungslosen Schließung 15.2 Die Standbewachung und Stand- 16.5 Empfänge, Vorträge, Pressekonferen- des Standes zulasten des Ausstellers. Wird beaufsichtigung während der täglichen zen, Diskussionsveranstaltungen, Aussteller- ein vertragswidriges Verhalten fortgesetzt Öffnungszeiten ist generell Sache des Aus- abende usw. auf dem Messegelände sind oder werden abgemahnte Verstöße auf stellers. Dies gilt auch während der Auf- und ohne schriftliche Zustimmung des Veran- früheren Messen wiederholt, so kann der Abbauzeiten. stalters nicht gestattet. Veranstaltungen Veranstalter den betreffenden Aussteller in 15.3 Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht am Stand können online ab dem 01.07.2022 besonders schweren Fällen auch von künf- zu entfernende Gegenstände vom Ausstel- über buchmesse.de/anmeldung-veranstal- tigen Messen ausschließen. Dies gilt auch, ler unter Verschluss genommen werden. Für tung-am-Messestand angemeldet werden. wenn Gegenstände entgegen gerichtlicher eine zusätzliche Standbewachung kann sich Verbote ausgestellt werden oder Aussteller der Aussteller auf eigene Kosten des vom 17. Reinigung, Umweltschutz oder ihre Mitarbeiter sich an der Begehung Veranstalter eingesetzten Bewachungsun- 17.1 Der Veranstalter sorgt für die allge- von strafbaren Handlungen beteiligen oder ternehmens bedienen. Dem Aussteller wird meine Reinigung des Geländes und der dazu auffordern (z. B. Diebstahl, vorsätzliche empfohlen, eine Ausstellungsversicherung Hallengänge. Urheberrechtsverletzungen). für Beschädigungen und soweit möglich 17.2 Die Reinigung des Standes über die 18.4 Statt eines Ausschlusses von der Veran- gegen Verlust, bezogen auf den Neuwert, tägliche Grundreinigung hinaus obliegt staltung ist der Veranstalter berechtigt, bei abzuschließen. dem Aussteller, sie muss täglich vor Öffnung Verstößen Konventionalstrafen in Höhe von der Veranstaltung beendet sein. Bei der bis zu 50 Prozent des für die Nutzung des 16. Werbung Vergabe der Standreinigung soll sich der Gemeinschaftsstandes bzw. Arbeitszent- 16.1 Werbung gleich welcher Art ist nur in- Aussteller des vom Veranstalter eingesetz- rums zu zahlenden Entgelts festzusetzen. nerhalb des Ausstellungsstandes einschließ- ten Reinigungsunternehmens bedienen. Bei Der Veranstalter kann die Beteiligung an lich der Innenflächen des Standes für die Einsatz von eigenem Reinigungspersonal künftigen Messen von der Zahlung der Kon- eigene Firma des Ausstellers und nur für die ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor ventionalstrafe abhängig machen. von ihr hergestellten oder vertriebenen Er- und nach den täglichen Öffnungszeiten der zeugnisse erlaubt. Veranstaltung. 19. Datenschutz 16.2 Präsentationen, optische, sich langsam 17.3 Der Aussteller ist im Interesse des Um- 19.1 Personenbezogene Daten, die der bewegende und akustische Werbemittel weltschutzes und umweltgerechter Ausstel- Aussteller im Zuge der Anmeldung und wei- sind erlaubt, sofern sie die Nachbarstände lungen grundsätzlich zur Verpackungs- und teren Vertragsabwicklung dem Veranstalter nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf Abfallreduzierung sowie zur Verwendung mitteilt, werden unter Berücksichtigung der den Gängen führen und die messeeigene von umweltfreundlichem und recyclingfä- Regelungen der EU Datenschutz-Grundver- Ausrufanlage in den Hallen nicht übertö- higem Verpackungs-, Dekorations- und ordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes nen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der Prospektmaterial verpflichtet. Bei Einsatz und des Telemediengesetzes der Bundes- Standgrenze nicht überschreiten. Der Ver- getrennter Abfallentsorgungssysteme hat republik Deutschland im automatisierten anstalter kann bei Verstößen gegen diese sich der Aussteller daran zu beteiligen und Verfahren gespeichert. Die unternehmens- Regelung einschreiten und die sofortige auch dadurch eventuell anfallende Abfall- und personenbezogenen Daten nutzt der Einstellung der Aktivität verlangen. Erteilte kosten anteilig nach dem Verursacherprin- Veranstalter insbesondere: Genehmigungen zur Durchführung speziel- zip mitzutragen. / zur Abwicklung der Geschäftsprozesse mit ler Werbemaßnahmen können im Interesse dem Aussteller der Aufrechterhaltung eines geordneten 18. Hausrecht, Hausordnung / für die Zusendung veranstaltungsbeglei- Messebetriebes eingeschränkt oder wider- 18.1 Das Messegelände ist Privatgelände. tender Angebote durch den Veranstalter rufen werden. Betreiber des Messegeländes ist die Mes- selbst oder durch von ihm beauftragte 16.3 Bei Wiedergabe von Musik ist es Sache se Frankfurt Venue GmbH. Sie übt neben Dienstleister des Ausstellers, die entsprechende Auf- dem Veranstalter das Hausrecht auf dem / zur Information vor und nach der Veran- führungsgenehmigung einzuholen und die Messegelände aus. Insoweit wird auf die im staltung GEMA-Gebühren hierfür zu tragen. Messegelände ausgehängte Hausordnung / für postalische Werbung 16.4 Die Durchführung von Werbemaßnah- verwiesen. Der Veranstalter ist berechtigt / zur Übermittlung und Aktualisierung un- men außerhalb des Standes ist grundsätz- ergänzend zur Hausordnung des Betreibers serer Ausstellerbestände und die Weiter- lich weder auf noch vor dem Messegelände eine veranstaltungsspezifische Hausord- gabe ausgewählter Daten an einzelne zulässig, darunter fallen auch der Einsatz nung für einen sicheren Zugang und Ablauf Dienstleister zur Vertragserfüllung von Personen als Werbeträger sowie die der Veranstaltung zu erlassen. Der Aussteller / zur Erstellung von personalisierten Tickets. Verteilung oder Anbringung von Werbema- kann die aktuelle Hausordnung unter buch- 19.2 Selbstverständlich steht es jedem Aus- terial jeder Art wie z. B. Prospekten, Plaka- messe.de/hausordnung einsehen, herunter- steller frei, schriftlich oder per E-Mail ge- ten, Aufklebern usw. in den Hallengängen, laden oder sich die Hausordnung auf Anfor- genüber dem Veranstalter zu erklären, dass auf dem Messegelände, in unmittelbarer derung vom Veranstalter zusenden lassen. er die Zusendung weiterer Informationen Nähe des Messegeländes sowie auf den 18.2 Der Aussteller unterwirft sich während über Folgeveranstaltungen nicht wünscht. messebezogenen Parkplätzen. Nicht ge- der Veranstaltung auf dem gesamten Ge- stattet sind auch die Durchführung von lände dem Hausrecht und der Hausordnung 20. Schriftform, Salvatorische Klausel Befragungen, Tests, Wettbewerben, Verlo- des Veranstalters und des Betreibers. Den Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rah- sungen, Preisausschreiben oder das Vertei- Anordnungen der bei diesen Beschäftigten, men der Abwicklung und weiteren Durch- len von Kostproben außerhalb des Standes; die sich durch Dienstausweis legitimieren, ist führung des Vertragsverhältnisses bedürfen hiervon ausgenommen sind Testbefragun- Folge zu leisten. zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gen des Veranstalters. Der Veranstalter 18.3 Verstöße gegen die Teilnahmebe- Schriftformerfordernis gilt als eingehalten, kann eine begrenzte Anzahl von vorstehend dingungen und gegen Anordnungen im wenn die jeweilige Erklärung in elektroni- genannten Werbeaktivitäten auf Antrag Rahmen des Hausrechts berechtigen den scher Form oder per Fax übermittelt und zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen von der anderen Seite bestätigt wird. Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
Sollten einzelne Bestimmungen in den 21.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen Dem Veranstalter bleibt es jedoch vor- Anmeldeunterlagen oder den Teilnahme- zwischen Veranstalter und Aussteller kommt behalten, gerichtliche Schritte auch am bedingungen unwirksam sein oder werden, ausschließlich das Recht der Bundesrepu- allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers lässt dies die Wirksamkeit der übrigen blik Deutschland unter Ausschluss des UN- einzuleiten. vertraglichen Bestimmungen unberührt. In Kaufrechts zur Anwendung. diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so 21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für II. Technische Vorschriften zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit beide Seiten Frankfurt am Main, sofern der ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich Aussteller Kaufmann, juristische Person des Die sicherheitstechnischen Betriebsvor- erreicht wird. öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- schriften sind unbedingt zu beachten. Siehe ches Sondervermögen ist oder entweder buchmesse.de/technische-vorschriften. 21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Gerichtsstand Bundesrepublik Deutschland hat oder nach 21.1 Die Auslegung der Vertrags- und Teil- Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge- nahmebedingungen erfolgt im Streitfall wöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder anhand des deutschen Textes. an einen unbekannten Ort verlegt. Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
Sie können auch lesen