Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände, Arbeitszentren und Workstations

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Teilnahmebedingungen für Gemeinschaftsstände,
Arbeitszentren und Workstations

I. Vertragsbestimmungen                      I. Vertragsbestimmungen                          im Rahmen von Gemeinschaftspräsentatio-
1.	Dauer                                                                                     nen ausgestellt werden.
2. Aussteller                                Die Frankfurter Buchmesse ist mit über 7 300     2.3 Firmen, über die das gerichtliche In-
3. Auszustellende Gegenstände                Ausstellern aus 102 Ländern, rund 286000         solvenzverfahren eröffnet ist, können nicht
4. Zustandekommen des Vertrags               Besuchern, über 4 000 Veranstaltungen und        ausstellen. Wenn ein solches Verfahren nach
5. Miete, Teilnahmegebühr                    rund 10 000 akkreditierten Journalisten und      der Anmeldung zur Messe eröffnet wird, so
6. Zahlungstermine                           Bloggern die größte Fachmesse für das in-        ist der Veranstalter unverzüglich zu benach-
7. Rücktritt, Annullierung                   ternationale Publishing. Darüber hinaus ist      richtigen.
8.	Höhere Gewalt, Absage der Veran-         sie ein branchenübergreifender Treffpunkt
     staltung                                für Player aus der Filmwirtschaft und der        3. Auszustellende Gegenstände
9. Haftung, Freistellung, Verjährung         Gamesbranche. Sie wird von der Frankfurter       3.1 Auf der Frankfurter Buchmesse dürfen
10. Abtretung, Aufrechnung                   Buchmesse GmbH, Braubachstraße 16, 60311         nur Gegenstände, Produkte und Dienst-
11. Ausstellerverzeichnis                    Frankfurt am Main (Veranstalter) durchgeführt.   leistungen der Buch- und Medienbranche
12.	Standbelegung, Auf- und Abbau                                                            ausgestellt werden.
13. Direktverkauf                            1. Dauer                                         3.2 Es dürfen nur solche Gegenstände oder
14. Ausstellerausweise                       1.1 Die Frankfurter Buchmesse 2022 findet in     Produkte ausgestellt werden, die den gel-
15. Bewachung, Versicherung                  der Zeit von Mittwoch, 19. Oktober, bis ein-     tenden gesetzlichen Bestimmungen ent-
16. Werbung                                  schließlich Sonntag, 23. Oktober 2022, statt.    sprechen und frei von Rechten Dritter sind.
17. Reinigung, Umweltschutz                  Die Eröffnung ist am 18. Oktober 2022 um         3.3 Der Veranstalter führt keinerlei Zensur
18. Hausrecht, Hausordnung                   17.00 Uhr. Öffnungszeiten: täglich von 9.00      durch.
19. Datenschutz                              bis 18.30 Uhr, am 23. Oktober 2022 von 9.00      3.4 Unzulässig ist die Ausstellung solcher
20. Schriftform, Salvatorische Klausel       bis 17.30 Uhr. Für das allgemeine Publikum       Werke, deren Herstellung, Verbreitung oder
21.	Anwendbares Recht, Erfüllungsort,       ist die Messe am Freitag von 14.00 bis 18.30     Einfuhr durch Gerichte der Bundesrepu-
     Gerichtsstand                           Uhr, Samstag von 9.00 bis 18.30 Uhr und          blik Deutschland verboten ist, oder bei
                                             Sonntag von 9.00 bis 17.30 Uhr zugänglich.       Vorliegen entsprechender ausländischer
II. Technische Vorschriften                  Aussteller erhalten ab 8.00 Uhr Eintritt auf     Gerichtsentscheidungen, wenn diese durch
Siehe buchmesse.de/technische-vor-           das Messegelände und können sich bis             Gerichte der Bundesrepublik Deutschland
schriften. Bei Bedarf senden wir Ihnen die   19.00 Uhr in den Hallen aufhalten.               für vollstreckbar erklärt sind.
Technischen Vorschriften auch gerne zu.      1.2 Der Veranstalter kann die Messe aus          3.5 Für von der Ausstellung ausgeschlossene
                                             wichtigen Gründen verlegen, die Ausstel-         Werke darf nicht geworben werden.
                                             lungsdauer und die Öffnungszeiten ändern,        3.6 Als jugendgefährdend indizierte Schrif-
                                             die Öffentlichkeit ausschließen und die          ten dürfen Jugendlichen nicht zugänglich
                                             Messe auch ganz absagen oder vorzeitig           gemacht werden.
                                             abbrechen.                                       3.7 Jedes Unternehmen darf nur seine eige-
                                                                                              ne Produktion ausstellen und nur für diese
                                             2. Aussteller                                    werben.
                                             2.1 Ausstellen auf der Frankfurter Buchmesse     3.8 Über die Zulassung von Darbietungen,
                                             können alle deutschen und ausländischen          die nicht in unmittelbarem Zusammenhang
                                             Unternehmen, die beteiligt sind an der           mit der Buch- und Medienbranche stehen
                                             Erstellung, Aufbereitung und Verbreitung         (vgl. Nummer 3.1), entscheidet der Veran-
                                             von Inhalten über Medien wie Bücher, Zei-        stalter auf Antrag nach freiem Ermessen.
                                             tungen, Zeitschriften, Lehrmittel, Ton, Bild,
                                             Datenträger, Online-Plattformen. Dazu            4. Zustandekommen des Vertrags
                                             zählen auch Agenturen und Dienstleister für      4.1 Mit rechtzeitiger Zusendung des voll-
                                             Medienhandel und -produktion, Non-Book-          ständig ausgefüllten und unterschriebenen
                                             Anbieter, Merchandiser sowie Institutionen       Anmeldeformulars des Veranstalters (per
                                             oder Verbände aus den Bereichen Kultur           Post, per Fax oder per E-Mail mit Anhang)
                                             und Bildung.                                     bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (wie im
                                             2.2 Unternehmen, denen das Recht zum             Anmeldeformular angegeben) erklärt der
                                             Gebrauch ihrer Firma oder wesentlicher           Aussteller gegenüber dem Veranstalter
                                             Firmenbestandteile von einem bisher aus-         verbindlich, an der Veranstaltung teilneh-
                                             stellenden Unternehmen mit gleicher oder         men zu wollen. Bei bestimmten Angeboten
                                             ähnlicher Firma bestritten wird, können aus-     ist auch eine Online-Anmeldung über den
                                             stellen, wenn sie ihr Recht zum Gebrauch         passwortgeschützten Bereich von buch-
                                             der Firma durch einen rechtskräftigen Titel      messe.de möglich, die ebenfalls als ver-
                                             nachweisen, der von einem Gericht der            bindliche Anmeldung gilt.
                                             Bundesrepublik Deutschland erlassen oder         4.2 Vorläufige oder formlose schriftliche
                                             dessen Vollstreckung für zulässig erklärt        Anmeldungen, auch solche, die mit Reser-
                                             worden ist. Dies gilt auch für Produkte und      vierungswünschen verbunden sind, sind
                                             Dienstleistungen, die an Einzelständen oder      unbeachtlich und werden grundsätzlich

                                                                                                            Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
nicht bearbeitet, sofern nicht bis zum An-      Aussteller zu vertreten hat, trägt dieser die    Commerzbank AG, Frankfurt am Main
meldeschluss die förmliche Anmeldung auf        dem Veranstalter entstehenden Kosten. Im         Konto: 90 189 100 | BLZ: 500 800 00
dem Originalformular des Veranstalters ab-      Übrigen sind Ersatzansprüche beiderseits         SWIFT-Code/BIC: DRES DE FF XXX
gegeben wurde.                                  ausgeschlossen.                                  IBAN: DE96 5008 0000 0090 1891 00
4.3 Durch den Aussteller auf der Anmel-         4.6 Der Aussteller hat keinen Anspruch auf
dung oder in einem ergänzenden Schreiben        die gleiche Platzierung wie im Vorjahr oder      Beanstandungen können nur innerhalb von
erklärte Vorbehalte oder in den Formular-       auf Zuweisung eines bestimmten Platzes, je-      drei Wochen nach Rechnungsdatum be-
texten vorgenommene Änderungen gelten           doch werden die Wünsche des Ausstellers in       rücksichtigt werden.
als nicht geschrieben und können bei der        Bezug auf Lage, Nachbarschaft, Größe und
Bearbeitung der Anmeldung nicht berück-         Gruppeneinteilung nach Möglichkeit berück-       6.2 Rechnungsstellung
sichtigt werden.                                sichtigt. Umbaukosten am Ausstellungsstand       6.2.1 Gemeinschaftspräsentationen,
4.4 Erhält der Aussteller vom Veranstalter      im Falle einer wie auch immer gearteten Um-      Arbeitszentren und Workstations
nach seiner Anmeldung eine schriftliche         platzierung trägt allein der Aussteller.         Nach Eintreffen der Anmeldung beim Ver-
oder elektronische (PDF-Datei) Auftragsbe-      4.7 Der Veranstalter ist berechtigt, die Zu-     anstalter wird zeitnah die Rechnung über
stätigung, alternativ die erste Abschlags-      lassung des Ausstellers zur Veranstaltung zu     100 Prozent des Rechnungsbetrags erstellt
rechnung, stellt diese Bestätigung die          widerrufen, wenn die Voraussetzungen für         und verschickt.
Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung     die Zulassung nicht oder nicht mehr gege-        6.2.2 LitAg
und damit den Abschluss des Vertrags dar.       ben sind.                                        Nach Eintreffen der Anmeldung beim Ver-
Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht        4.8 Aussteller, die ihren finanziellen Ver-      anstalter wird zeitnah die erste Abschlags-
nicht. Der Veranstalter entscheidet über        pflichtungen gegenüber dem Veranstalter          rechnung über 35 Prozent des Rechnungs-
die Zulassung des Ausstellers unter Aus-        bereits einmal nicht oder nicht rechtzeitig      betrags erstellt und verschickt. Der Versand
übung seines pflichtgemäßen Ermessens           nachgekommen sind, können auch nach              der zweiten Abschlagsrechnung über 65
und unter Berücksichtigung der zur Verfü-       der Zulassung zur Messe ausgeschlossen           Prozent des Rechnungsbetrages erfolgt vo-
gung stehenden Flächenkapazitäten, des          werden.                                          raussichtlich Ende Juni 2022.
Veranstaltungszwecks sowie sicherheits-                                                          6.3 Sofern ein nicht in Deutschland ansäs-
relevanter Aspekte. Der Veranstalter kann       5. Miete, Teilnahmegebühr                        siger Aussteller oder Agent die Rechnung
aus sachlich gerechtfertigten Gründen die       5.1 Der Mietzins oder die Teilnahmegebühr        ohne deutsche Umsatzsteuer wünscht, hat
Zulassung nicht erteilen oder diese von         sind der jeweils gültigen „Preisliste“ zu ent-   er zusammen mit seiner Anmeldung einen
weiteren Voraussetzungen wie der Ertei-         nehmen, die Bestandteil des Messevertrags        Nachweis seiner Unternehmereigenschaft
lung von Auflagen oder der Zahlung einer        wird. Verbindlich sind die Preise in der Auf-    von der zuständigen Behörde an den Ver-
Sicherheitsleistung abhängig machen. Dies       tragsbestätigung. Jeder Aussteller ist zur       anstalter zu senden. Bei Anmeldungen ohne
gilt insbesondere für Aussteller, die in der    Zahlung der Marketingpauschale verpflich-        Nachweis der Unternehmereigenschaft ist
Vergangenheit ihren finanziellen Verpflich-     tet (weitere Informationen siehe Seite 2).       der Veranstalter verpflichtet, den Rech-
tungen gegenüber dem Veranstalter nicht         5.2 Der Mietzins oder die Teilnahmegebühr        nungsbetrag der deutschen Umsatzsteuer
oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind        sind auch dann zu zahlen, wenn der Aus-          zu unterwerfen und ist deshalb berechtigt,
oder die bereits bei früheren Messen gegen      steller, aus welchen Gründen auch immer,         die Rechnung an den Aussteller zuzüglich
die Teilnahmebedingungen, sicherheits-          verhindert sein sollte die Messe zu besuchen     der gesetzlich geschuldeten deutschen
technische Ausstellungsbestimmungen,            oder zu beschicken.                              Umsatzsteuer auszustellen. Bei in EU-
Anordnungen im Rahmen des Hausrechts            5.3 Nach Anmeldeschluss beantragte Än-           Mitgliedsstaaten (außerhalb Deutschlands)
oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen         derungen an der Standausstattung sind            ansässigen Ausstellern reicht die Angabe
haben. Der Veranstalter ist nicht verpflich-    kostenpflichtig (Kosten nach Aufwand,            der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
tet, die Nichtzulassung zur Veranstaltung       Mindestgebühr 125 Euro zzgl. der zum Zeit-       (USt-IdNr.) auf dem Anmeldeformular. Bei
zu begründen. Die Zulassung gilt nur für        punkt der Leistungserbringung geltenden          Änderungen der Rechtsform oder Adresse
die jeweilige Veranstaltung und das ange-       Umsatzsteuer). Änderungen können nur bis         hat der Aussteller unaufgefordert einen
meldete Unternehmen. Die Zulassung zur          12. September 2022 berücksichtigt werden.        neuen Nachweis seiner Unternehmereigen-
Veranstaltung stellt noch nicht die Zuteilung   Änderungen vor Ort, soweit durchführbar,         schaft bzw. seine Umsatzsteuer-Identifikati-
einer bestimmten Ausstellungsfläche dar.        unterliegen einem Verspätungszuschlag in         onsnummer dem Veranstalter mitzuteilen.
4.5 Die Zuteilung der Ausstellungsfläche        Höhe von mindestens 10 Prozent der Ände-         6.4 Wenn der Aussteller eine Korrektur der
durch den Veranstalter kann erst nach           rungsgebühren.                                   Rechnung wünscht, weil sich sein Name,
Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung al-                                                          seine Rechtsform oder seine Adresse ge-
ler eingegangenen Teilnahmeanträge              6. Zahlungstermine                               ändert haben, hat er für jede Rechnungs-
erfolgen. Die Zuteilung der Ausstellungs-       6.1 Mieten, Teilnahmegebühren und zusätz-        änderung eine Bearbeitungsgebühr von
fläche richtet sich nach den vorhandenen        liche Leistungen sind ohne jeglichen Abzug       50 Euro (zzgl. der geschuldeten MwSt.) zu
Räumlichkeiten, Flächen, Bedürfnissen und       nach Rechnungserhalt auf eines der folgen-       zahlen.
Möglichkeiten des Veranstalters und nach        den Konten des Veranstalters als Voraus-         6.5 Bei Zahlungsverzug hat der Aussteller
der vom Veranstalter nach freiem Ermessen       zahlung vor der Veranstaltung zu zahlen:         Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent-
vorzunehmenden Themengliederung, nicht                                                           punkten über dem Basiszinssatz der Euro-
jedoch nach der Reihenfolge des Eingangs        Frankfurter Sparkasse                            päischen Zentralbank zu leisten. Die Gel-
der Anmeldungen. Der Veranstalter ist           Konto: 200 452 819 | BLZ: 500 502 01             tendmachung eines weiteren oder höheren
berechtigt, aus sachlich gerechtfertig-         SWIFT-Code/BIC: HEL AD EF 1822                   Schadens ist nicht ausgeschlossen.
ten (insb. sicherheitsrelevanten) Gründen       IBAN: DE73 5005 0201 0200 4528 19                6.6 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter
eine Neuzuteilung/Umplatzierung der                                                              berechtigt, nach Maßgabe der Regelun-
Ausstellungsfläche im Einzelfall auch noch      Postbank Frankfurt am Main                       gen in Ziffer 7 über die Ausstellungsfläche
während der Veranstaltung vorzunehmen.          Konto: 1021 601 | BLZ: 500 100 60                anderweitig zu verfügen und vom Aussteller
Wenn eine entsprechende Neuzuteilung/           SWIFT-Code/BIC: PBNK DE FF                       weiterhin die Zahlung der vereinbarten Ent-
Umplatzierung aus Gründen erfolgt, die der      IBAN: DE21 5001 0060 0001 0216 01                gelte zu verlangen.

                                                                                                               Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
6.7 Dem Veranstalter steht es frei, seine        7.5 Dem Aussteller steht es frei nachzuwei-        Anspruch auf Ersatz der ihm hierdurch ent-
Rechnungen per Briefpost oder auf elek-          sen, dass dem Veranstalter kein Schaden            stehenden Schäden.
tronischem Weg (per E-Mail oder zum              bzw. kein Schaden in Höhe der geltend ge-          8.3 Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund
Download auf der Website) zur Verfügung          machten Entgelte entstanden ist.                   eines der in Ziffer 8.1 genannten Fälle ist der
zu stellen.                                      7.6 Der Veranstalter ist zum Widerruf der          Aussteller verpflichtet, auf Anforderung des
                                                 Zulassung und zur anderweitigen Vergabe            Veranstalters einen angemessenen Anteil an
7. Rücktritt, Annullierung                       oder Belegung der Ausstellungsfläche be-           den durch die Vorbereitung der Veranstal-
7.1 Bis zum jeweiligen Anmeldeschluss (siehe     rechtigt:                                          tung entstandenen Kosten zu übernehmen.
Anmeldeunterlagen) ist eine Annullierung         / im Falle der versäumten, nicht vollständi-      Der Anteil ist der Höhe nach auf maximal
der Anmeldung in schriftlicher Form möglich,        gen oder nicht rechtzeitigen Zahlung der        50 Prozent des vereinbarten Mietzinses be-
wofür eine Bearbeitungsgebühr (Aufwen-              vertraglich geschuldeten Entgelte, soweit       grenzt. Die Höhe der von jedem Aussteller
dungsersatz) in Höhe von 20 Prozent des             der Aussteller eine vom Veranstalter ge-        zu zahlenden Quote bestimmt sich nach
für die Nutzung des Gemeinschaftsstandes            setzte Nachfrist mit Rücktrittsandrohung        der Summe aller aufseiten des Veranstalters
oder des Arbeitszentrums zu zahlenden               fruchtlos verstreichen lässt                    bereits entstandenen Kosten, geteilt durch
Entgelts erhoben wird. Maßgeblich für die        / wenn die Ausstellungsfläche nicht recht-        die Anzahl der Aussteller unter Beachtung
Wahrung der Frist ist der Eingang der Erklä-        zeitig bis zur Eröffnung der Veranstaltung      der Größe der gebuchten Ausstellungsflä-
rung in schriftlicher Form beim Veranstalter.       belegt ist und kein Hinweis auf ein späte-      che des jeweiligen Ausstellers.
Die folgenden Regelungen aus Ziffer 7               res Eintreffen vorliegt                         8.4 Fälle höherer Gewalt, die den Veran-
gelten auch für Veranstaltungsslots, auch        / wenn die Voraussetzungen für deren Ertei-       stalter oder seine Servicepartner ganz oder
wenn diese nicht explizit genannt werden,           lung seitens des angemeldeten Ausstellers       teilweise an der Erfüllung seiner Verpflich-
entsprechend.                                       nicht mehr gegeben sind oder wenn dem           tung hindern, entbinden den Veranstalter
7.2 Aussteller von Gemeinschaftspräsentati-         Veranstalter nachträglich Gründe bekannt        bis zum Wegfall der höheren Gewalt von
onen oder Arbeitszentren haben abgesehen            werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine        seinen Verpflichtungen. Der Veranstalter
von den gesetzlichen Rücktrittsrechten und          Nichtzulassung gerechtfertigt hätte             wird den Aussteller hiervon unverzüglich
der in Ziffer 7.1 eingeräumten Annullierungs-    / wenn gegen sicherheitstechnische Aus-           unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls
möglichkeit kein Recht, von diesem Vertrag          stellungsbestimmungen verstoßen wird            durch einen Fall höherer Gewalt gehindert
zurückzutreten oder ihn zu kündigen.                und das Abstellen der Mängel nicht mög-         ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden
7.3 Erklärt der Aussteller, er werde die ange-      lich ist oder verweigert wird.                  Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität
mietete Ausstellungsfläche nicht belegen,                                                           sowie Streiks, Aussperrungen und behörd-
oder erklärt er den Rücktritt bzw. die Kün-      Im Falle des Widerrufes der Zulassung greift       liche Eingriffe werden – sofern sie nicht nur
digung des Vertrags, so ist der Veranstalter     ebenfalls die vorstehend in den Ziffern 7.1, 7.3   von kurzfristiger Dauer oder vom Veranstal-
unabhängig davon, ob dem Aussteller ein          und 7.4 beschriebene Kostentragungspflicht         ter verschuldet sind – einem Fall höherer
solches Recht zusteht, berechtigt, über die      des Ausstellers.                                   Gewalt gleichgesetzt.
gemietete Fläche anderweitig zu verfügen.
Steht dem Aussteller kein Rücktritts- oder       8. Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung         9. Haftung, Freistellung, Verjährung
Kündigungsrecht zu, bleibt der Aussteller zur    8.1 Höhere Gewalt ist ein von außen auf            9.1 Dem Aussteller obliegt innerhalb der
Zahlung des Entgelts verpflichtet. Der Ver-      das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes         angemieteten Ausstellungsfläche die Ver-
anstalter muss sich lediglich den Wert der       Ereignis, das nach menschlicher Einsicht           kehrssicherungspflicht gegenüber jedem, der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen          und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit              die Ausstellungsfläche aufsucht. Die Haftung
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer      wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch           des Ausstellers für Schäden, die durch ihn
anderweitigen Verwertung des Gebrauchs           durch die äußerste nach der Sachlage               oder durch seine Erfüllungs- und Verrich-
der Ausstellungsfläche erlangt. Die Pflicht      vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt           tungsgehilfen verursacht werden, bestimmt
des Ausstellers, das Entgelt zu bezahlen,        nicht verhütet oder unschädlich gemacht            sich grundsätzlich nach den gesetzlichen
bleibt bestehen, wenn der Veranstalter, um       werden kann wie z.B. Naturkatastrophen,            Vorschriften. Die sicherheitstechnischen
den Eindruck einer Standlücke zu vermei-         Krieg, Streiks, Terror, Pandemien, Epidemie,       Betriebsvorschriften der „Technischen Vor-
den, die Ausstellungsfläche einem Dritten        massiver Ausfall oder Störung von Verkehrs-,       schriften“ sind unbedingt zu beachten. Für
überlässt, den er ansonsten auf einer ande-      Versorgungs- und/oder Nachrichtenverbin-           mietweise überlassene Gegenstände haftet
ren Ausstellungsfläche platziert hätte, oder     dungen. Höhere Gewalt berechtigt die Ver-          der Aussteller vom Zeitpunkt der Überlassung
wenn der Veranstalter die gemietete Fläche       tragsparteien zur Anpassung des Vertrags,          bis zur Rückgabe /Abholung bei Verlust oder
so ausgestaltet, dass sie nicht als freie Aus-   und soweit dies unzumutbar ist, zum Rück-          irreparabler Beschädigung von Mietsachen
stellungsfläche erkennbar ist.                   tritt vom Vertrag. Der Rücktritt ist unverzüg-     in Höhe des Neuwertes (Neuwertersatz) und
7.4 Gelingt dem Veranstalter eine anderwei-      lich unter Angabe aller Umstände, welche           nicht auf Ersatz des Zeitwertes.
tige Vermietung der Ausstellungsfläche an        die Unzumutbarkeit begründen, gegenüber            9.2 Der Aussteller stellt den Veranstalter
einen Aussteller den er auf keiner anderen       der anderen Vertragspartei in Schriftform          unwiderruflich von allen gegen den Veran-
freien Ausstellungsfläche hätte platzie-         zu erklären. Der Aussteller besitzt in diesem      stalter gerichteten Ansprüchen Dritter frei,
ren können, so behält er gegen den vom           Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hier-      soweit sie darauf beruhen, dass die Ausstel-
Vertrag zurückgetretenen Aussteller einen        durch entstehenden Schäden.                        lungsfläche des Ausstellers, seine Tätigkeit,
Anspruch auf Zahlung eines pauschalen            8.2 Der Veranstalter ist zusätzlich berech-        seine Produkte, deren geistiger Inhalt oder
Aufwendungsersatzes in Höhe von 20               tigt, eine Veranstaltung zu verschieben, zu        seine Standwerbung gegen Rechte Dritter
Prozent des für die Nutzung des Gemein-          verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen           (insbesondere Urheberrechte, Bild- und
schaftsstandes bzw. Arbeitszentrums zu           sowie vorübergehend, endgültig, in ein-            Namensrechte, Markenrechte, Wettbe-
zahlenden Entgelts (zzgl. der zum Zeitpunkt      zelnen Teilen oder insgesamt zu schließen,         werbsrechte, Persönlichkeitsrechte) oder
der Leistungserbringung geschuldeten Um-         bei Vorliegen zwingender, nicht von ihm            sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen.
satzsteuer). Das Recht des Veranstalters,        verschuldeter Gründe oder wenn höhere              Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich
einen weitergehenden Aufwendungsersatz           Gewalt eine solche Maßnahme erfordert.             auch auf alle etwaig anfallenden Abmahn-,
zu verlangen, bleibt unberührt.                  Der Aussteller besitzt in diesem Fall keinen       Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten.

                                                                                                                   Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
9.3 Eine verschuldensunabhängige Haftung        11. Ausstellerverzeichnis                         nicht möglich ist, einer Entsorgung zuzu-
des Veranstalters auf Schadensersatz we-        11.1 Jeder Aussteller wird in das Aussteller-     führen. Alle hierdurch entstehenden Kosten
gen anfänglicher Mängel der Mietsache ist       verzeichnis aufgenommen. Die Aufnahme             gehen zulasten des Ausstellers.
ausgeschlossen. Verletzt der Veranstalter       in das Ausstellerverzeichnis ist obligatorisch
wesentliche Vertragspflichten, so ist seine     und in der Marketingpauschale enthalten.          13. Direktverkauf
Schadensersatzpflicht im Fall einfacher         11.2 Der Eintrag muss mit der Firmenadresse       Auf der Messe darf generell nur an den
Fahrlässigkeit auf den nach Art der Verein-     übereinstimmen.                                   Buchhandel verkauft werden. Bei Veran-
barung vorhersehbaren, vertragstypischen,       11.3 Konzernfirmen, „Schwester-“ oder             staltungen, während der Publikumstage
unmittelbaren Durchschnittsschaden be-          „Tochtergesellschaften“, die im Werbetext         sowie nach gesonderter Ankündigung
grenzt. Schadensersatzansprüche wegen           genannt werden, müssen als Mitaussteller          des Veranstalters darf unter Beachtung
zu vertretenden Pflichtverletzungen, die        angemeldet werden.                                der Preisbindung auch an das allgemeine
keine Kardinalpflichten oder wesentliche        11.4 Ansprüche gegen den Veranstalter und         Publikum verkauft werden. Für den Fall
Vertragspflichten betreffen, sind ausge-        gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungs-         von nachgewiesenen Verstößen gegen
schlossen, soweit sie nicht auf grober Fahr-    gehilfen wegen eines falschen, unvollstän-        das Buchpreisbindungsgesetzt unterwirft
lässigkeit oder auf vorsätzlich schuldhaftem    digen oder eines fehlenden Katalogein-            sich der Aussteller einer Vertragsstrafe zu-
Verhalten des Veranstalters und/oder            trags richten sich nach den Festlegungen          gunsten des Sozialwerks des Deutschen
seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen     in Ziffer 9.2 bis 9.7.                            Buchhandels. Diese Vertragsstrafe beträgt
beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt                                                          im Falle einer Erstbegehung 200 Euro, bei
nicht bei erfolgter Zusicherung von Eigen-      12. Standbelegung, Auf- und Abbau                 jedem weiteren Verstoß 500 Euro. Im Fal-
schaften oder soweit aufgrund gesetzlicher      12.1 Die Gemeinschaftspräsentationen und          le wiederholter Verstöße behält sich die
Vorschriften infolge von Fahrlässigkeit oder    die Workstations stehen ab Dienstag, 18.          Frankfurter Buchmesse das Recht vor, den
Vorsatz für Schäden an Leben, Körper oder       Oktober 2022, 14.00 Uhr, für den Aufbau zur       Aussteller von der weiteren Teilnahme an
Gesundheit zwingend gehaftet wird.              Verfügung, das Literary Agents & Scouts           der Buchmesse auszuschließen. Jedweder
9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Verlust   Centre (LitAg) bereits am Dienstag, 18. Oko-      Verkauf, der über den oben beschriebenen
oder Diebstahl von Ausstellungsgut oder         ber 2022 um 9.00 Uhr.                             Verkauf hinaus geht, darf nur nach vorheri-
Standeinrichtungen. Der Aussteller kann sich    12.2 Der Aussteller ist verpflichtet, sein Mes-   ger ausdrücklicher Genehmigung durch den
gegen Entgelt durch Beauftragung einer          segut (Exponate) während der gesamten             Veranstalter erfolgen.
vom Veranstalter zugelassenen, professi-        Dauer der Messe zu zeigen.
onellen Standbewachung vor Verlust und          12.3 Ausstellungsflächen, die am 19. Oktober      14. Ausstellerausweise
Diebstahl schützen.                             2022 17.00 Uhr nicht belegt sind, können          14.1 Das Betreten des Messegeländes ist nur
9.5 Ansprüche des Ausstellers gegen den         vom Veranstalter anderweitig vergeben             mit einem besonderen Ausweis gestattet.
Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis         werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung ge-          Das gilt auch für die Auf- und Abbautage.
und alle damit im Zusammenhang stehen-          zahlter Standmieten wird ausgeschlossen.          14.2 Für die mit dem Auf- und Abbau der
den Ansprüche sind innerhalb von zehn           Im Fall einer Weitervermietung gilt Ziffer 7.4.   Standeinrichtung beschäftigten Mitarbeiter
Tagen nach Abschluss der Messe beim             12.4 Mit der Zulieferung von Verpackungs-         des Ausstellers sowie dessen Beauftragte
Veranstalter schriftlich geltend zu machen.     material, dem Einpacken der Exponate              und für die Standbenutzung erhält der Aus-
Sollten Mängel oder Störungen während           und der Räumung der Stände darf nicht             steller besondere Auf- und Abbauausweise
der Laufzeit der Veranstaltung auftreten,       vor dem offiziellen Ende der Veranstaltung        und Ausstellerausweise, die der Benutzer
müssen diese dem Veranstalter unverzüglich      begonnen werden. Ein Abbau vor dem 23.            auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit
mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Gel-     Oktober 2022, 17.30 Uhr, ist nicht zulässig.      sichtbar außen an der Kleidung mitzuführen
tendmachung entsprechender Ansprüche            Aussteller mit Systemständen müssen die           hat. Ausstellerausweise sind auch während
ausgeschlossen.                                 Sitzschränke am Sonntag, 23. Oktober, von         der Auf- und Abbauzeit gültig.
9.6 Ansprüche des Ausstellers verjähren         allem Inhalt geleert haben. Am Montag, 24.        14.3 Für darüberhinausgehenden Bedarf an
innerhalb von drei Monaten, es sei denn,        Oktober 2022 werden die Sitzschränke vom          Ausstellerausweisen wird ein gesonderter
die Haftung des Veranstalters resultiert aus    Reinigungspersonal geleert und der Inhalt         Preis berechnet. Weitere Auf- und Abbau-
vorsätzlichem Verhalten. Die gesetzlichen       entsorgt.                                         ausweise sind kostenlos.
Verjährungsfristen für deliktische Ansprü-      12.5 Ist die Räumung der Ausstellungsfla-         14.4 Sämtliche Aufbau-, Abbau- und
che, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit      che bereits vor Ende der Messe bzw. nicht         Ausstellerausweise sind vom Aussteller im
bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist be-     rechtzeitig vorgenommen worden, wird              Vorfeld über das Aussteller-Ticketportal
ginnt mit Abschluss des Monats, in den der      der Veranstalter eine Konventionalstrafe          unter buchmesse.de/service/aussteller-
Schlusstag der Veranstaltung fällt.             (nicht steuerbarer Schadensersatz) ver-           ticketportal zu bestellen.
9.7 Soweit die Haftung der Frankfurter          hangen, deren Hohe bis zu 20 Prozent des
Buchmesse beschränkt ist, gilt dies auch für    geschuldeten Mietzinses betragen kann. Im         15. Bewachung, Versicherung
die persönliche Haftung ihrer Angestellten,     Fall der nicht rechtzeitigen Räumung wird         15.1 Eine allgemeine Bewachung/Bestrei-
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Er-    darüber hinaus auf Kosten des Ausstel-            fung des Messegeländes und der Hallen
füllungsgehilfen.                               lers die Räumung vorgenommen und die              erfolgt durch Beauftragte des Veranstal-
                                                Güter werden soweit möglich bis maximal           ters. Der Veranstalter übernimmt jedoch
10. Abtretung, Aufrechnung                      vier Wochen kostenpflichtig eingelagert.          keine Obhutspflichten für eingebrachtes
10.1 Der Aussteller ist nicht berechtigt, be-   Für Beschädigungen an zurückgelasse-              Ausstellungsgut, für den Ausstellungsstand
stehende Ansprüche gegen den Veranstal-         nen Standeinrichtungen und Exponaten              oder für Gegenstände, die sich im Besitz
ter an Dritte abzutreten.                       oder deren Abhandenkommen bis zu einer            oder Eigentum der auf dem Stand tätigen
10.2 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs-        möglichen Einlagerung übernimmt der Ver-          Personen befinden. Dies gilt auch, wenn
rechte gegen den Veranstalter stehen dem        anstalter keine Haftung. Nach Ablauf von          Gemeinschaftspräsentationen durch den
Aussteller nur zu, wenn seine Gegenansprü-      vier Wochen ist der Veranstalter berech-          Veranstalter mit Hostessen oder Wach-
che rechtskräftig festgestellt, unbestritten    tigt, eingelagerte Standeinrichtungen und         personal besetzt werden. Ihnen obliegt es
oder vom Veranstalter anerkannt sind.           Exponate zu verwerten und, soweit dies            ausschließlich zu kontrollieren, ob Dritte, die

                                                                                                                 Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
den Stand betreten, über die erforderliche      Die schriftlich vom Veranstalter zu erteilen-    nach Aufforderung nicht eingestellt wer-
Legitimation verfügen.                          de Genehmigung ist kostenpflichtig.              den, zur entschädigungslosen Schließung
15.2 Die Standbewachung und Stand-              16.5 Empfänge, Vorträge, Pressekonferen-         des Standes zulasten des Ausstellers. Wird
beaufsichtigung während der täglichen           zen, Diskussionsveranstaltungen, Aussteller-     ein vertragswidriges Verhalten fortgesetzt
Öffnungszeiten ist generell Sache des Aus-      abende usw. auf dem Messegelände sind            oder werden abgemahnte Verstöße auf
stellers. Dies gilt auch während der Auf- und   ohne schriftliche Zustimmung des Veran-          früheren Messen wiederholt, so kann der
Abbauzeiten.                                    stalters nicht gestattet. Veranstaltungen        Veranstalter den betreffenden Aussteller in
15.3 Zur Nachtzeit müssen wertvolle, leicht     am Stand können online ab dem 01.07.2022         besonders schweren Fällen auch von künf-
zu entfernende Gegenstände vom Ausstel-         über buchmesse.de/anmeldung-veranstal-           tigen Messen ausschließen. Dies gilt auch,
ler unter Verschluss genommen werden. Für       tung-am-Messestand angemeldet werden.            wenn Gegenstände entgegen gerichtlicher
eine zusätzliche Standbewachung kann sich                                                        Verbote ausgestellt werden oder Aussteller
der Aussteller auf eigene Kosten des vom        17. Reinigung, Umweltschutz                      oder ihre Mitarbeiter sich an der Begehung
Veranstalter eingesetzten Bewachungsun-         17.1 Der Veranstalter sorgt für die allge-       von strafbaren Handlungen beteiligen oder
ternehmens bedienen. Dem Aussteller wird        meine Reinigung des Geländes und der             dazu auffordern (z. B. Diebstahl, vorsätzliche
empfohlen, eine Ausstellungsversicherung        Hallengänge.                                     Urheberrechtsverletzungen).
für Beschädigungen und soweit möglich           17.2 Die Reinigung des Standes über die          18.4 Statt eines Ausschlusses von der Veran-
gegen Verlust, bezogen auf den Neuwert,         tägliche Grundreinigung hinaus obliegt           staltung ist der Veranstalter berechtigt, bei
abzuschließen.                                  dem Aussteller, sie muss täglich vor Öffnung     Verstößen Konventionalstrafen in Höhe von
                                                der Veranstaltung beendet sein. Bei der          bis zu 50 Prozent des für die Nutzung des
16. Werbung                                     Vergabe der Standreinigung soll sich der         Gemeinschaftsstandes bzw. Arbeitszent-
16.1 Werbung gleich welcher Art ist nur in-     Aussteller des vom Veranstalter eingesetz-       rums zu zahlenden Entgelts festzusetzen.
nerhalb des Ausstellungsstandes einschließ-     ten Reinigungsunternehmens bedienen. Bei         Der Veranstalter kann die Beteiligung an
lich der Innenflächen des Standes für die       Einsatz von eigenem Reinigungspersonal           künftigen Messen von der Zahlung der Kon-
eigene Firma des Ausstellers und nur für die    ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor     ventionalstrafe abhängig machen.
von ihr hergestellten oder vertriebenen Er-     und nach den täglichen Öffnungszeiten der
zeugnisse erlaubt.                              Veranstaltung.                                   19. Datenschutz
16.2 Präsentationen, optische, sich langsam     17.3 Der Aussteller ist im Interesse des Um-     19.1 Personenbezogene Daten, die der
bewegende und akustische Werbemittel            weltschutzes und umweltgerechter Ausstel-        Aussteller im Zuge der Anmeldung und wei-
sind erlaubt, sofern sie die Nachbarstände      lungen grundsätzlich zur Verpackungs- und        teren Vertragsabwicklung dem Veranstalter
nicht belästigen, nicht zu Stauungen auf        Abfallreduzierung sowie zur Verwendung           mitteilt, werden unter Berücksichtigung der
den Gängen führen und die messeeigene           von umweltfreundlichem und recyclingfä-          Regelungen der EU Datenschutz-Grundver-
Ausrufanlage in den Hallen nicht übertö-        higem Verpackungs-, Dekorations- und             ordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes
nen. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der        Prospektmaterial verpflichtet. Bei Einsatz       und des Telemediengesetzes der Bundes-
Standgrenze nicht überschreiten. Der Ver-       getrennter Abfallentsorgungssysteme hat          republik Deutschland im automatisierten
anstalter kann bei Verstößen gegen diese        sich der Aussteller daran zu beteiligen und      Verfahren gespeichert. Die unternehmens-
Regelung einschreiten und die sofortige         auch dadurch eventuell anfallende Abfall-        und personenbezogenen Daten nutzt der
Einstellung der Aktivität verlangen. Erteilte   kosten anteilig nach dem Verursacherprin-        Veranstalter insbesondere:
Genehmigungen zur Durchführung speziel-         zip mitzutragen.                                 / zur Abwicklung der Geschäftsprozesse mit
ler Werbemaßnahmen können im Interesse                                                              dem Aussteller
der Aufrechterhaltung eines geordneten          18. Hausrecht, Hausordnung                       / für die Zusendung veranstaltungsbeglei-
Messebetriebes eingeschränkt oder wider-        18.1 Das Messegelände ist Privatgelände.            tender Angebote durch den Veranstalter
rufen werden.                                   Betreiber des Messegeländes ist die Mes-            selbst oder durch von ihm beauftragte
16.3 Bei Wiedergabe von Musik ist es Sache      se Frankfurt Venue GmbH. Sie übt neben              Dienstleister
des Ausstellers, die entsprechende Auf-         dem Veranstalter das Hausrecht auf dem           / zur Information vor und nach der Veran-
führungsgenehmigung einzuholen und die          Messegelände aus. Insoweit wird auf die im          staltung
GEMA-Gebühren hierfür zu tragen.                Messegelände ausgehängte Hausordnung             / für postalische Werbung
16.4 Die Durchführung von Werbemaßnah-          verwiesen. Der Veranstalter ist berechtigt       / zur Übermittlung und Aktualisierung un-
men außerhalb des Standes ist grundsätz-        ergänzend zur Hausordnung des Betreibers            serer Ausstellerbestände und die Weiter-
lich weder auf noch vor dem Messegelände        eine veranstaltungsspezifische Hausord-             gabe ausgewählter Daten an einzelne
zulässig, darunter fallen auch der Einsatz      nung für einen sicheren Zugang und Ablauf           Dienstleister zur Vertragserfüllung
von Personen als Werbeträger sowie die          der Veranstaltung zu erlassen. Der Aussteller    / zur Erstellung von personalisierten Tickets.
Verteilung oder Anbringung von Werbema-         kann die aktuelle Hausordnung unter buch-        19.2 Selbstverständlich steht es jedem Aus-
terial jeder Art wie z. B. Prospekten, Plaka-   messe.de/hausordnung einsehen, herunter-         steller frei, schriftlich oder per E-Mail ge-
ten, Aufklebern usw. in den Hallengängen,       laden oder sich die Hausordnung auf Anfor-       genüber dem Veranstalter zu erklären, dass
auf dem Messegelände, in unmittelbarer          derung vom Veranstalter zusenden lassen.         er die Zusendung weiterer Informationen
Nähe des Messegeländes sowie auf den            18.2 Der Aussteller unterwirft sich während      über Folgeveranstaltungen nicht wünscht.
messebezogenen Parkplätzen. Nicht ge-           der Veranstaltung auf dem gesamten Ge-
stattet sind auch die Durchführung von          lände dem Hausrecht und der Hausordnung          20. Schriftform, Salvatorische Klausel
Befragungen, Tests, Wettbewerben, Verlo-        des Veranstalters und des Betreibers. Den        Alle vertraglichen Vereinbarungen im Rah-
sungen, Preisausschreiben oder das Vertei-      Anordnungen der bei diesen Beschäftigten,        men der Abwicklung und weiteren Durch-
len von Kostproben außerhalb des Standes;       die sich durch Dienstausweis legitimieren, ist   führung des Vertragsverhältnisses bedürfen
hiervon ausgenommen sind Testbefragun-          Folge zu leisten.                                zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
gen des Veranstalters. Der Veranstalter         18.3 Verstöße gegen die Teilnahmebe-             Schriftformerfordernis gilt als eingehalten,
kann eine begrenzte Anzahl von vorstehend       dingungen und gegen Anordnungen im               wenn die jeweilige Erklärung in elektroni-
genannten Werbeaktivitäten auf Antrag           Rahmen des Hausrechts berechtigen den            scher Form oder per Fax übermittelt und
zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.   Veranstalter, wenn die Zuwiderhandlungen         von der anderen Seite bestätigt wird.

                                                                                                                Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
Sollten einzelne Bestimmungen in den           21.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen        Dem Veranstalter bleibt es jedoch vor-
Anmeldeunterlagen oder den Teilnahme-          zwischen Veranstalter und Aussteller kommt     behalten, gerichtliche Schritte auch am
bedingungen unwirksam sein oder werden,        ausschließlich das Recht der Bundesrepu-       allgemeinen Gerichtsstand des Ausstellers
lässt dies die Wirksamkeit der übrigen         blik Deutschland unter Ausschluss des UN-      einzuleiten.
vertraglichen Bestimmungen unberührt. In       Kaufrechts zur Anwendung.
diesem Falle ist die ungültige Vorschrift so   21.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für   II. Technische Vorschriften
zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit       beide Seiten Frankfurt am Main, sofern der
ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich     Aussteller Kaufmann, juristische Person des    Die sicherheitstechnischen Betriebsvor-
erreicht wird.                                 öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli-   schriften sind unbedingt zu beachten. Siehe
                                               ches Sondervermögen ist oder entweder          buchmesse.de/technische-vorschriften.
21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort,          keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Gerichtsstand                                  Bundesrepublik Deutschland hat oder nach
21.1 Die Auslegung der Vertrags- und Teil-     Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder ge-
nahmebedingungen erfolgt im Streitfall         wöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder
anhand des deutschen Textes.                   an einen unbekannten Ort verlegt.

                                                                                                            Diese Seite ist für Ihre Unterlagen.
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