13 MÄRZ 2020 CHIO-GELÄNDE AACHEN - Jetzt Aussteller werden! - Euregio Wirtschaftsschau
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EUREGIO Wirtschaftsschau 13. – 22. März 2020 Sehr geehrte Damen und Herren, in 2020 findet die EUREGIO Wirtschaftsschau, die größte Verbrauchermesse der Region bereits zum 34. Mal statt. Wir entwickeln die Messe ständig weiter und setzen Bewährtes behutsam fort. Auf dem attraktiven CHIO–Gelände warten vom 13. bis 22. März 2020 unzählige Möglichkeiten auf Sie als Aussteller: • Machen Sie Ihr Produkt und Ihre Dienstleistungen (be-)greifbar und nutzen Sie das Live-Erlebnis für Ihre Kundengewinnung • Durch die stetig hohe Besucherfrequenz und die persönliche Ansprache sichern Sie sich neue Kundenkontakte in weiten Teilen von NRW, den Niederlanden und Belgien • Der Mix aus klassischer Verbraucherausstellung und unterhaltsamer Freizeitgestaltung ist das bewährte Konzept für das Erreichen Ihrer Messeziele Ein erstklassiges Messeareal mit hochwertigem Außengelände sowie zukunftsorientierte Sonderthemen und spannende Mitmachaktionen versprechen auch 2020 hohe Besucherzahlen. Durch das beliebte Rahmenprogramm, sowie die vielseitigen Hallenthemen – für jeden Anspruch – bietet die Veranstaltung den Besuchern ein abwechslungsreiches und interaktives Einkaufs- und Freizeiterlebnis auf höchstem Niveau. Der Veranstalter konnte in den vergangenen Jahren vor Ort rund 10.000 Besucher pro Tag begrüßen und das über eine Laufzeit von 10 Tagen. Die EUREGIO Wirtschaftsschau wird von Familien, Freunden/-innen, und Paaren in allen Altersklassen aus großen Teilen NRWs sowie den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden besucht. Sind Sie interessiert? – Dann sichern Sie sich jetzt einen begehrten Standplatz auf der EUREGIO Wirtschaftsschau 2020 und nutzen Sie den stetig steigenden Erfolg der Messe! Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung. Gerne gestalten wir für Sie Ihr persönliches Angebot. Rufen Sie uns dazu unter +49 (0) 241 / 51032 – 500 gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail an: euregio@euregio-messen.de. Wir freuen uns auf Sie. Freundliche Grüße EUREGIO Messen GmbH Geschäftsführung Telefon: +49 (0) 241 | 51032-500 Telefax: +49 (0) 241 | 51032-515 euregio@euregio-messen.de www.euregio-wirtschaftsschau.de 3
Geländeplan G E W R E E R S 13 12 O S 14 11 15 16 17 18 10 9 8 3 7 6 2 5 4 / 1 Planungss Planungsstand: September 2019 1 Eingang/Partnerstadt/ 11 Haushalt & Küche FG2 Freigelände Block 2 Lindt & B Medienhaus Aachen 12 Haushalt & Küche FG3 Sonderthema 2 1 LOFT meets Mercedes-Benz Eingang/Partnerstadt/ 13 Wein & Delikatessen 17 Freizeit FG4 Freigelände Block 4 3 Dienstleistung, Touristik 14 EUREGIO Live FG5 Freigelände Block 5 4 Medienhaus Aachen EUREGIO Boulevard 15 Wellness & Gesundheit Kids & Kreativ SP Sandplatz: Rahmenprogramm 2 5 LOFT meets Schöner Wohnen Mercedes-Benz 16 Mode & Beauty18 Auf Achse WC Toiletten 3 6 Dienstleistung, Autohaus Souren Touristik 17 Freizeit WR Wickelraum 4 7 EUREGIO SonderthemaBoulevard Kids & KreativFG1 Freigelände Block 1 i Infopoint / Fundbüro 8 5 Haus & Garten Schöner Wohnen 18 Auf Achse FG2 Freigelände Block 2 Lindt€ & Bahlsen Geldautomat 9 6 Haus & Garten Autohaus Souren FG3 Sonderthema + Sanitätsdienst 10 Haus & Garten FG1 Freigelände Block 1 P Parkhaus / Parkplatz 7 Sonderthema FG4 Freigelände Block 4 8 Haus & Garten FG5 Freigelände Block 5 9 Haus & Garten SP Sandplatz: Rahmenprogramm 10 Haus & Garten WC Toiletten 11 Haushalt & Küche WR Wickelraum 12 Haushalt & Küche i Infopoint / Fundbüro 13 Wein & Delikatessen € Geldautomat 14 EUREGIO Live + Sanitätsdienst 15 Wellness & Gesundheit P Parkhaus / Parkplatz 16 Mode & Beauty 4
Besucherstatistiken Stand: 2019 Altersstruktur in % Geschlecht in % unter 16 Jahre 4% männlich 46% 16-25 Jahre 6% weiblich 54% 26-45 Jahre 31% 46-65 Jahre 38% 66-und älter 21% Regionale Herkunft in % Herkunft in % Deutschland 84% Aus Aachen 42% Niederlande, Bis zu 25 km 39% Belgien und Bis zu 25 - 50 km 12% Luxemburg 16% Bis zu 50 - 100 km 6% Weiter als 100 km 1% 5
Ausstellerstimmen Dominik Wolf / Linousinenservice Wolf: Den Limousinenservice Wolf gibt es seit 12 Jahren – so lange sind wir auch schon auf der EUREGIO Wirtschaftsschau dabei. Sie ist die einzige Messe, bei der wir teilnehmen. Für uns ist sie wegen ihrer enormen Reichweite eine absolute Pflichtveranstaltung. In meinen Augen wird sie zu Recht sehr stark besucht und wir errei- chen mit dieser Leistungsschau exakt unsere Zielgruppe. Markus Frankenne / Frankenne GmbH: Wir sind seit vielen Jahren auf der EWS, um einem sehr breiten Publikum unsere sehr vielfältigen Produkte und Leistungen zu zeigen. Es sind zahlreiche Besucher darunter, die nicht in Aachen, sondern verstreut in der Region wohnen und den Weg nicht ohne Weiteres in unsere beiden Fachgeschäfte für Schule, Bürobedarf und Büromöbel finden. Auf der Messe präsentieren wir uns seit Jahren in zwei Hallen – vorne im Premium-Bereich des LOFTs, wo wir uns gut eingebunden sehen und im hinteren Bereich der Messe. Guido Mainz / Bäder Mainz: Die EWS hat an Vielfalt und Wertigkeit hinzugewonnen und lockt deutlich mehr Besucher an als in den Vorjahren. Wie entschei- dend es für uns ist, dabei zu sein, machen vielleicht diese Zahlen deutlich: Wir holen auf der EUREGIO Wirtschaftsschau bis zu 40 Prozent unseres jährlichen Auftragsvolumens rein. Achim Souren / Autohaus Souren: In Aachen kennt jeder die EUREGIO Wirtschaftsschau und weiß um ihre Vielfalt. Ein Teil davon zu sein, ist die beste Werbung, die man bekommen kann, um die eigene Bekanntheit bei der Kund- schaft zu steigern und zu festigen. Für uns ein unbedingtes Muss! Michael Reinartz / REWE Reinartz: Wir präsentieren uns als stationärer Handel im Verbund mit ande- ren Mitgliedern der IG Handel, Handwerk und Gewerbe Eilendorf in einem eigenen Zelt. Wir haben hier viel Spaß in der Gemein- schaft und bewegen eine ganze Menge. Unseren Auftritt auf der Messe sehe ich als Werbemaßnahme. Wir können hier auch Kunden mit unserem innovativen Sortiment ansprechen, die wir sonst niemals erreichen würden. Kunden, die uns ohnehin schon gut kennen, sind außerdem stolz darauf, wenn sie „ihren“ REWE- Markt auch auf der Messe antreffen. Dann heißt es: „Ich finde es super, dass unser REWE bei sowas mitmacht.“ 6
Media- Servicepakete Präsentieren Sie sich individuell im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2020“. Daten und Fakten: Format: halbes Tabloidformat (230 mm Breite x 152 mm Höhe) Druckauflage: 130.000 Exemplare Verteilung: Das Magazin wird - im Vorfeld der Messe an alle Leser der Tageszeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung zugestellt - an vielen attraktiven Auslagestellen zu finden sein - während der Messe direkt an die Besucher verteilt Media-Servicepaket 1 Media-Servicepaket 2 Media-Servicepaket 3 Basispaket • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis • Aufnahme ins Ausstellerverzeich- • Aufnahme ins Ausstellerverzeich- im EUREGIO Wirtschaftsschau nis im EUREGIO Wirtschaftsschau nis im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin (print & online) Magazin (print & online) Magazin (print & online) • 1/4 Seite Anzeige im • 1/2 Seite Anzeige im EUREGIO EUREGIO Wirtschaftsschau Wirtschaftsschau Magazin 199,- € Magazin • 30 Freikarten für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2020 im Wert 369,- € von 45,- € 599,- € Media-Servicepaket 4 Media-Servicepaket 5 • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis • Aufnahme ins Ausstellerverzeichnis im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin im EUREGIO Wirtschaftsschau (print & online) Magazin (print & online) • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin • 1/1 Seite Anzeige im EUREGIO • ¼ Seite in der Tagezeitung (Aachener Zeitung/ Aachener Nachrichten) Wirtschaftsschau Magazin oder Super Sonntag, Heimatausgabe & eine weitere Ausgabe in Kombination, 4C • 60 Freikarten für die EUREGIO im Wert von ca. 4.000,- € Wirtschaftsschau 2020 im Wert • 150 Freikarten für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2020 im Wert von 150,- € von 75,- € • 2 PKW-Dauerparkausweise für die EUREGIO Wirtschaftsschau 2020 im Wert von 50,42 € 949,- € 2.949,- € Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne über die Details der Media-Servicepakete. Hinweis: Die Media-Servicepakete ersetzen den verpflichtenden Werbeeintrag aus der Vergangenheit. Aussteller der EUREGIO Wirtschaftsschau 2020 verpflichten sich mit Ihrer Teilnahme zur Mindestabnahme des günstigsten Paketes. Wählt ein Aussteller keines der Pakete aus, so erhält er automatisch das „Media-Servicepaket 1“, inkl. der Basisleistung, zum Preis von 199,- €. Alle genannten Preise sind netto aufgeführt und werden zzgl. 19 % Mehrwertsteuer berechnet. 7
EUREGIO Magazin Stellen Sie sich vor! Ihre Inserationsmöglichkeiten im „EUREGIO Wirtschaftsschau Magazin 2020“. Verteilung: Das Magazin wird - im Vorfeld der Messe an alle Leser der Tageszeitungen Aachener Nachrichten und Aachener Zeitung zugestellt - an vielen attraktiven Auslagestellen zu finden sein - während der Messe direkt an die Besucher verteilt Auflage: 130.000 Exemplare eispiel Designb 1/4 Seite (103 mm 1/2 Seite x 64 mm) (113 mm x 152 mm, +5 mm Anschnitt) Einzelpreis: 200,- € Einzelpreis: 400,- € 1 Seite (230 mm x 152 mm, +5 mm Anschnitt) Einzelpreis: 800,- € 8
Anmeldeformular Zusendung per Fax: +49 (0)241 / 51032 - 515 Zusendung per E-Mail: euregio@euregio-messen.de Aussteller / Firmenname Inhaber bzw. persönlich haftender Gesellschafter mit Vor- und Zunamen 13. – 22.03.2020 – CHIO-Gelände Aachen www.euregio-wirtschaftsschau.de Straße / Hausnummer (kein Postfach) Land / PLZ / Ort EUREGIO Messen GmbH Eventuell abweichende Rechungsadresse Dresdener Straße 3 52068 Aachen Rechnungsadresse: Straße / Hausnummer (kein Postfach) Deutschland Rechnungsadresse: Land / PLZ / Ort Telefon Fax Anmeldeschluss: 01.02.2020 Ich (wir) melde(n) hiermit meine (unsere) Teilnahme an der 34. EUREGIO Wirtschaftsschau vom 13.03. – 22.03.2020 an. 5% Frühbucherrabatt bis 15.08.2019. E-Mail Kd.Nr. Hallen-Nr. Stand-Nr. Web-Adresse Nettopreis pro m2 Front m Tiefe m Gesamt m2 Ansprechpartner vor Ort, während der Messe / Mobil-Nr. Reihenstand (1 Seite offen) 115,- € Mindestgröße 12 m2 inkl. Teppichboden Eintrag im Ausstellerverzeichnis unter Buchstabe mit der Bezeichnung: Eckstand (2 Seiten offen) 125,- € Mindestgröße 15 m2 inkl. Teppichboden Folgende Waren, Markenartikel oder Dienstleistungen werden ausgestellt und im Kopfstand Ausstellerverzeichnis aufgeführt: (maximal 75 Zeichen inkl. Leerzeichen) (3 Seiten offen) 140,- € Mindestgröße 30 m2 inkl. Teppichboden Blockstand (4 Seiten offen) 150,- € Mindestgröße 40 m2 inkl. Teppichboden Freifläche im Freigelände 70,- € Mindestgröße 15 m2 Pagodenzelt im 3m x 3m Freigelände 99,- € 4m x 4m 5m x 5m Nebenkosten* bis 15 m2 bis 25 m2 bis 40 m2 bis 60 m2 bis 80 m2 bis 100 m2 > 100 m2 Halle in € 199,- 279,- 379,- 479,- 589,- 689,- 789,- *Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für Heizung einschließlich Wartung und Ver- USt-Ident. Nr oder Steuernummer (bitte unbedingt angeben) brauchskosten, Reinigung der Allgemeinflächen und Müllentsorgung, sowie der allgemeinen Hallenbeleuch- tung. Hiermit stimme ich dem digitalen Rechnungsversand an folgende E-Mail Adresse zu: Ja Nein Nebenkosten** ≤ 30 m2 > 30 m2 Freigelände in € 145,- 225,- Mit meiner (unserer) unterschriebenen Anmeldung bestätige(n) ich (wir) den Erhalt der **Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus der Umlage für die Reinigung der Allgemeinflächen und „Allgemeinen Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ der EUREGIO Messen GmbH und Müllentsorgung. erkenne(n) diese an: Media-Servicepaket*** inkl. verpflichtendem Werbeeintrag Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4 Paket 5 199,- 369,- 599,- 949,- 2.949,- Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Wird kein Servicepaket angekreuzt, erhalten Sie automatisch „Media-Servicepaket 1“. Datenschutzhinweis: Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Zur Teilnahme an unseren ***Angebotsumfänge auf dem beigefügten Anhang „Media-Servicepakete“ Veranstaltungen werden Ihre Daten durch die EUREGIO Messen GmbH verarbeitet und dabei streng vertraulich behandelt. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt. Der Aussteller ist selbst zur Versicherung seines finden Sie unter www.euregio-messen.de/datenschutz. Messegutes verpflichtet. Die EUREGIO Messen GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Firmenstempel Stromanschlüsse sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen beim Veranstalter separat bestellt werden. kostenloser Teppich benötigt: Ja Nein kostenloser Standwände benötigt: Ja Nein Systemstand mit eigenen Wänden vorhanden: Ja Nein EUREGIO Messen GmbH | Dresdener Str 3. | 52068 Aachen | Tel. 0241/51032500 | Fax 0241/51032515 | www.euregio-messen.de | USt-Id. DE 811 876 385 | HRB 6118 | Geschäftsführer Andreas Troßmann, Kathrin Halcour Aachener Bank | BIC | GENODED1AAC | IBAN | DE13 3906 0180 1521 8880 12 | Sparkasse Aachen | BIC | AACSDE33XXX | IBAN | DE57 3905 0000 1072 7212 00
Allgemeine Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter der Wasser- und Stromversorgung soweit diese nicht durch ein dem Veranstalter zu- 14. Zahlungsbedingungen a) Veranstalter ist die EUREGIO Messen GmbH, Dresdener Straße 3, 52068 Aachen, zurechnendes grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln verursacht sind. a) Die Rechnung über den Gesamtbetrag wird 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn Tel. 0241/ 51032500, Fax 0241/51032515. c) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Heizgeräten, gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. b) Der Veranstalter ist berechtigt, Dritten die Erfüllung der sich für ihn aus dem Stand- durch Abweichungen von einer bestimmten Raumtemperatur oder durch Nachtab- b) Bei Anmeldung 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und später wird der Gesamt- mietvertrag ergebenden Pflichten zu übertragen. Hierzu kann der Veranstalter insbe- schaltung bzw. Temperaturabsenkungen der Heizungen entstanden sind, es sei denn rechnungsbetrag mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. sondere eine andere Firma mit der Durchführung und Organisation der Veranstaltung dem Veranstalter kann ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zugerechnet c) Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt gem. §286 III beauftragen. werden. BGB ohne weitere Mahnung Verzug ein. 2. Veranstaltung d) Der Aussteller ist verpflichte sein Ausstellungsgut gegen Kondenswasserschäden d) Der Veranstalter ist berechtigt, nicht erfüllte und rückständige Zahlungsverpflich- Die Veranstaltung kann als internationale, nationale oder regionale Ausstellung, Prä- zu schützen. Schäden durch Kondenswasserbildung gehen allein zu Lasten des Aus- tungen durch Pfändung des Standes einschließlich der Ausstellungsgegenstände und sentation, Vorführung oder Messe oder als Markt, Börse o.ä. mit oder ohne Eigen- stellers. Waren zu befriedigen. namen nach Maßgabe des Veranstalters bezeichnet werden. Rechtlich bindend ist e) Der Aussteller verpflichtet sich, die gesamte elektrische Einrichtung auf seiner e) Zahlt der Aussteller trotz Mahnung und Fristsetzung auf eine fällige Rechnung nur die Bezeichnung in der behördlichen Festsetzung aufgrund der Gewerbeordnung. Standfläche nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher nicht, ist der Veranstalter berechtigt, eine sofortige Kündigung des Standnutzungs- Elektrotechniker (VDE) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV vertrages auszusprechen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, die volle 3. Teilnehmer Vorschrift 3) auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, VDE 0100-718, Standmiete als Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren a) Teilnehmer können Firmen und Gesellschaften sowie Agenturen und Vertreter sein, VDE 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711. Schadens bleibt dem Veranstalter überlassen. wenn sie die Legitimation des Auftraggebers oder Herstellers vorweisen können. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind, den einschlägigen Be- f) Macht der Veranstalter von seinem vorstehenden Kündigungsrecht nach d) kei- b) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Eintragung im Handelsregister bzw. der stimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als gemeldet, können nen Gebrauch und hat der Aussteller bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung seine Nachweis der Gewerbeanmeldung. auf Kosten des Ausstellers entfernt werden. Der Standinhaber haftet für alle Schäden, Zahlungspflicht weiterhin nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist der Veranstalter be- c) Reisegewerbetreibende müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte sein. die durch unkontrollierte Entnahme von Energie entstehen. rechtigt, anderweitig über den Stand zu verfügen, nachdem er seine Absicht hierzu d) Betreiber von Sonderständen, insbesondere von Gastronomieständen, müssen ihre dem Aussteller 3 Tage zuvor schriftlich angezeigt hat. In diesem Fall ist der Aussteller Qualifikation bzw. Berechtigung jederzeit nachweisen können (z.B. Ausweis, Gesund- 10. Änderungen - Höhere Gewalt a) Kann die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder sonstigen vom Veranstal- auch weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Standmiete einschließlich Nebenkosten heitszeugnis, Gutachten) und eventuell notwendige (behördliche) verpflichtet. Genehmigungen selbst beschaffen. ter nicht zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Erfolgt die Absage mehr als 3 Monate vor Beginn der g) Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder e) Nichtgewerbliche amateurhafte Aussteller können mit Genehmigung des Veran- bei Vermietung zu einem Zeitpunkt von weniger als 8 Tagen vor Beginn der Veranstal- stalters teilnehmen, sofern dies dem Charakter der Veranstaltung entspricht. Veranstaltung wird dem Aussteller die bereits gezahlte Standmiete zurückerstattet. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, längstens jedoch 3 Monate vor dem festge- tung bis 1 Tag vor der Veranstaltung vorgebracht werden. 4. Anmeldung setzten Beginn erfolgen, werden dem Aussteller 2/3 der Standmiete zurückerstattet. h) Alle Rechnungen sind vor Aufbaubeginn vollständig fällig und vor Aufbaubeginn a) Die Anmeldung erfolgt nur schriftlich unter Verwendung des von dem Veranstal- Erfolgt die Absage in den letzten 6 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstal- vollständig zu begleichen. ter herausgegebenen Anmeldeformulars. Die Anmeldung enthält nur ein Angebot tung, werden dem Aussteller 50% der Standmiete zurückerstattet. Der Aussteller hat 15.Rücktrittsmöglichkeiten, Schadensersatz & Haftung bei Nichtteilnahme a) Der des Ausstellers zum Abschluss eines Standnutzungsvertrages. Die Annahme dieses jedoch in jedem Fall die auf seine Veranlassung bereits entstandenen besonderen Aussteller verpflichtet sich, an der Veranstaltung teilzunehmen und den Angebots durch den Veranstalter bestimmt sich nach den Maßgaben der in Ziffer 5. Kosten, z.B. für die Standgestaltung o.ä., selbst zu entrichten. bezogenen Stand zu nutzen, da der Veranstalter ein erhebliches Interesse an einem geregelten Zulassung. b) Muss die Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, vollständigen Gesamtbild der Veranstaltung hat. b) Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die „Allgemeinen Ausstellungs- und Teil- z.B. durch höhere Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen, die auf nicht vom b) Aussteller, die sich angemeldet und vom Veranstalter in Form einer Zulassungsent- nahmebedingungen“, die ortspolizeilichen, die gewerblichen und sonstigen gesetzli- Veranstalter zu vertretenden Gründen beruhen, verkürzt oder vorzeitig geschlossen scheidung oder Rechnung zugelassen worden sind, können grundsätzlich jederzeit chen Vorschriften sowie die Hausordnung verbindlich für sich und für alle von ihm auf werden, sind die Standmiete und alle vom Aussteller zu tragenden Kosten in voller von dem Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und wird erst mit der Veranstaltung Beschäftigten an. Höhe zu zahlen. Zugang beim Veranstalter wirksam. c) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestäti- c) Muss die Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind c) Der Aussteller haftet für jeden durch seinen Rücktritt entstehenden Mietausfall und gung durch den Veranstalter. zeitlich verlegt werden, kann der Aussteller nur dann Entlassung aus dem Vertrag ver- hat dem Veranstalter diesen sowie sämtliche Kosten nach Maßgabe der Bestimmun- 5. Zulassung (Annahme der Anmeldung) langen, wenn er nachweist, dass sich hierdurch für ihn eine Terminüberschneidung gen gemäß d) zu ersetzen. a) Der Standnutzungsvertrag kommt nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des mit anderen Messe- oder Ausstellungsveranstaltungen ergibt, die eine Teilnahme d) Bei Rücktritt des Ausstellers von der Veranstaltung macht der Veranstalter folgen- Veranstalters auf eine die Anforderungen der Ziffer 4.erfüllende schriftliche Anmel- unzumutbar macht. den pauschalierten Schadenersatz geltend: dung des Ausstellers zustande. Die schriftliche Auftragsbestätigung kann durch d) Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen für beide Vertragspar- Bei Rücktritt bis 8 Tage nach seiner Anmeldung entstehen dem Aussteller lediglich Zusendung einer schriftlichen Zulassungsentscheidung oder durch Übermittlung der teien ausgeschlossen. 60.- € Bearbeitungskosten; bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % aller Rechnung erfolgen. 11. Standgestaltung bestellten Leistungen zu bezahlen; bei Rücktritt bis 3 Monate vor Veranstaltungsbe- b) Über die Zulassung und Platzzuteilung entscheidet der Veranstalter. Die erteilte a) Der Standaufbau erfolgt gemäß der Anweisung des Veranstalters. Es ist darauf ginn sind 80% aller bestellten Leistungen zu bezahlen; erfolgt der Rücktritt weniger Zulassung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Er- zu achten, dass als 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn, sind 100% aller bestellten Leistungen zu teilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. • die Standabgrenzung genau eingehalten wird bezahlen. Meldet sich ein Aussteller kurzfristig, d.h. 3 Monate vor Veranstaltungsbe- c) Der Vertragsschluss zwischen Aussteller und Veranstalter kommt zustande, wenn • Gänge, Notausgänge, Feuerlöscher usw. freigehalten werden ginn, zur Teilnahme an der Veranstaltung an, so sind im Falle des Rücktritts ebenfalls die Zulassungsentscheidung oder die Rechnung beim Aussteller eingegangen ist. Aus • jegliche Gefährdung von Besuchern und anderen Ausstellern ausgeschlossen ist 100% der bestellten Leistungen zu zahlen. Dem Aussteller wird der Nachweis gestat- der Anmeldung folgt kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung, • der eigene Stand dem allgemeinen Erscheinungsbild der Veranstaltung entspricht tet, dass kein Schaden entstanden ist oder nur ein Schaden, der wesentlich niedriger insbesondere besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Standnutzungsvertrages. b) Der Aussteller hat sich zu informieren, ob eigene Stände mitgebracht werden müs- ist als die zuvor angegebenen d) Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung von der Vorauszahlung der Standmie- sen bzw. dürfen. Pauschalen. te abhängig zu machen oder eine Anmeldung abzuweisen. c) Werden vom Veranstalter Stellwände oder Stände zur Verfügung gestellt, ist dem e) Verletzt der Aussteller seine Pflicht aus a), ohne wirksam den Rücktritt erklärt e) Der Veranstalter kann die Teilnahme von der vollständigen Vorauszahlung aller be- Veranstalter der Bedarf unverzüglich anzuzeigen. Ob Stellwände oder Stände kosten- zu haben, ist der Veranstalter berechtigt, den gemieteten Stand anderweitig zu ver- rechneten Kosten abhängig machen. los oder gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, geht aus der Zulassungsent- geben. Als Ersatz für den dem Veranstalter hierdurch entstandenen Aufwand ist der scheidung oder aus einer konkreten Einzelabsprache mit dem Veranstalter hervor. Aussteller verpflichtet, die bestellten Leistungen zu 100 % zu bezahlen. Dem Ausstel- 6. Ausstellungsgüter und Warenangebot ler bleibt nachgelassen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen, a) Das Ausstellungs- bzw. Warenangebot ergibt sich grundsätzlich aus den Teilneh- Sämtliche Sonderleistungen gehen zu Lasten des Ausstellers auch wenn sie bestellt sind, später aber nicht in Anspruch genommen werden sollten. wobei Einnahmen des Veranstalters aus einer anderweitigen Vermietung des Standes merinformationen des Veranstalters oder dem Titel der Veranstaltung. nur Berücksichtigung finden, wenn der Ersatzmieter nur zur Anmietung genau des b) Die angemeldeten Ausstellungsgüter müssen am Stand ausgestellt sein. Nicht d) Für die ausreichende Beleuchtung des Standes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter ist nur für die allgemeine Hallenbeleuchtung verantwortlich. betreffenden Standes bereit war. ausdrücklich angemeldete Waren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Ver- anstalters angeboten werden. Ein Angebot, dass dem Charakter oder dem Niveau der e) Der Aussteller hat Gelegenheit, sich vor der Veranstaltung von der Ausführung der 16. Veranstaltungsverlauf Veranstaltung widerspricht, kann, auch während der Veranstaltung, ausgeschlossen Sonderleistungen zu überzeugen. Reklamationen können nur bis zum Eröffnungstag a) Um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten, besitzt der Veran- werden. Die Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller bleiben hiervon un- der Veranstaltung berücksichtigt werden. stalter auf dem Veranstaltungsgelände das uneingeschränkte Hausrecht. berührt. f) Für die gesamte Dauer der Veranstaltung ist deutlich erkennbar Name und An- b) Bei Verstößen gegen diese „Ausstellungs- und Teilnahmebedingungen“ kann der c) Sollte der Veranstalter – z.B. durch behördliche Anordnung – gezwungen sein, das schrift des Standinhabers am Stand anzubringen. Veranstalter den Stand sofort schließen und die Räumung selbst durchführen, ohne geplante Warenangebot der Veranstaltung abzuändern, hat der Aussteller die Vor- g) Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau nicht dass es der Anrufung gerichtlicher Hilfe bedarf. Insbesondere jegliches Missachten gaben des Veranstalters zu beachten. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ausgleich genehmigt ist bzw. nicht den Ausstellungsbedingungen entspricht, geändert oder von Anweisungen des Veranstalters im Rahmen der „Ausstellungs- und Teilnahme- etwaiger Ausfälle durch den Veranstalter besteht nicht. entfernt werden. Kommt der Aussteller einer schriftlichen oder mündlichen Aufforde- bedingungen“ stellt einen Verstoß im vorgenannten Sinne dar. Der Aussteller kann d) Sofern ihm das Ausstellungs- oder Warenangebot nicht eindeutig bekannt ist, hat rung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig 4 Stunden) nach, kann die zudem von der Veranstaltung ausgeschlossen werden und mit einer Vertragsstrafe in sich der Aussteller rechtzeitig beim Veranstalter hierüber zu informieren. Entfernung oder Abänderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfol- Höhe einer Standmiete belegt werden. Die Schließungs- und Räumungskosten wer- e) Der Aussteller muss jederzeit und unverzüglich in der Lage sein, während der Ver- gen bzw.in Auftrag gegeben werden. Der Veranstalter kann bei besonders schweren den dem Aussteller gesondert in Rechnung gestellt. anstaltung eine Preisdeklaration vorzunehmen. Verstößen auch den Abbau des Standes verlangen. Ein Anspruch auf Erstattung der c) Der Betrieb eigener Tonanlagen, die Vorführung von Maschinen, Lichtbildern, Fil- f) Konkurrenzschutz wird grundsätzlich nicht gewährt. Standmiete ist in diesem Fall nicht gegeben. men sowie der Einsatz von Walking Acts bedürfen besonderer schriftlicher Genehmi- 12. Standaufbau und -abbau gung des Veranstalters. Die Genehmigung kann im Interesse der Aufrechterhaltung 7. Standeinteilung eines reibungslosen Veranstaltungsbetriebes widerrufen oder eingeschränkt werden. a) Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter nach Gesichtspunkten, die durch a) Die genannten Zeiten für Auf- und Abbau sind verbindlich. Beanstandungen hin- sichtlich Abweichungen der Lage, Art oder Größe des Standes von den vertraglichen d) Jeder Aussteller hat sich an den üblichen Umgang mit Besuchern und anderen das Konzept der Veranstaltung sowie durch das Veranstaltungsthema vorgegeben Ausstellern zu halten. Maßnahmen, die eine Wettbewerbsverzerrung oder eine Stö- sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche Absprachen müssen vor Beginn des Aufbaus, spätestens am Tage nach dem festge- setzten Aufbaubeginn, dem Veranstalter schriftlich gemeldet werden. rung der Allgemeinheit mit sich bringen könnten (z.B. besondere Standgestaltung, des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ausrufen, Lautsprecher, Licht o.ä.) bedürfen der konkreten Genehmigung des Veran- b) Die Standeinteilung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt. Im Regelfall erfolgt b) Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der Eröffnung bis 12 Uhr nicht be- gonnen worden, kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben. Dies stalters. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. die Mitteilung rechtzeitig vor der Veranstaltung in Form eines Lageplans mit Stand- e) Das Mitbringen von Tieren ist während der Veranstaltung untersagt. platzmarkierung. Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Zugang schriftlich befreit den Aussteller nicht von seiner Pflicht, Standmiete und Nebenkosten in voller Höhe zu tragen. f) Das Verteilen von Werbematerialien außerhalb des angemieteten Standes ist grund- zu erfolgen. Über Beanstandungen des Ausstellers entscheidet der Veranstalter an- sätzlich untersagt. hand der in Ziffer 7a) dargelegten Kriterien unter Berücksichtigung der Einwendungen c) Die Ausstellungsfläche ist spätestens zu dem für die Beendigung des Abbaus des Ausstellers. Mit der Entscheidung über die Beanstandungen, die dem Aussteller festgesetzten Termin in dem übernommenen Zustand an den Veranstalter zurück- 17.Haftung mitzuteilen ist, wird die Standeinteilung rechtsverbindlich. Dem Aussteller stehen zugeben. Der Veranstalter ist berechtigt, nach dem Abbautermin zurückgelassenes a) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach- – unbeschadet der Rücktrittsmöglichkeit gemäß Ziffer 15 – keine weiteren Rechte Ausstellungsgut auf Kosten des Ausstellers zu entsorgen. gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung für irgendwelche während wegen dieser Entscheidung zu. Erfolgt keine Beanstandung hat der Aussteller den d) Der Aussteller ist zur Instandhaltung und Reinigung seines Standplatzes verpflich- der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus sowie des An- und Abtransportes eintreten- zugewiesenen Standplatz rechtsverbindlich anerkannt. tet. den Schäden, Verluste usw. c) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz einzunehmen und während der ge- e) Vor dem Verlassen des Ausstellungsgeländes hat sich der Aussteller beim Veran- b) Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach- samten Dauer der Veranstaltung geöffnet,besetzt und mit Ausstellungsgütern belegt stalter ordnungsgemäß abzumelden. gewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung bei Schäden,Verlusten usw. zu halten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Veranstalter den Aussteller ausschließen f) Die Aufbauhöhe der Stände ist auf 2,50 m festgesetzt. Firmenzeichen und Namen die zwischen den Veranstaltungstagen sowie in der Zeit nach Auf- und vor Abbau und eine Vertragsstrafe bis zur Höhe der Standmiete geltend machen. können diese Aufbauhöhe um maximal 40 cm überschreiten. Der Aufbau der Stände eintreten, auch wenn durch den Veranstalter eine Bewachung gestellt wird. Es wird d) Der Veranstalter kann dem Aussteller einen anderen Standplatz zuweisen, wenn muss entsprechend der bestätigten Standform vorgenommen werden. Der Aufbau daher jedem Teilnehmer empfohlen, für eine Bewachung seiner Ausstellungsgüter dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Dies kann auch noch während der von angemieteten Leihständen erfolgt durch den Veranstalter bzw. durch einen vom selbst zu sorgen. Veranstaltung geschehen. Veranstalter beauftragten Unternehmer. Für den sonstigen Aufbau und die Gestaltung c) Der Aussteller ist zur Versicherung seines Messegutes verpflichtet. Der Veranstal- e) Der Veranstalter behält sich vor, die Ein- und Ausgänge, die Notausgänge sowie die der Stände ist der Aussteller selbst verantwortlich. Auf die Bauordnung des Landes ter übernimmt hierfür keine Haftung, soweit nicht im Einzelfall durch den Aussteller Durchgänge aus zwingenden Gründen zu verlegen. Schadensersatzansprüche des Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen. ein dem Veranstalter zuzurechnender Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewie- Ausstellers können aus einer hierdurch notwendigen Standverlegung nicht abgeleitet g) Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Öffnungszeiten sen werden kann. werden. der Messe mit ausreichend Personal zu besetzen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei d) Der Veranstalter übernimmt nur die allgemeine Überwachung und Kontrolle wäh- f) Der Veranstalter ist berechtigt, die Anordnung des Ausstellungsgeländes zu ändern. Zuwiderhandeln Schadensersatz in Höhe der Nettostandmiete zzgl. ges. MwSt. zu rend der Öffnungszeiten der Veranstaltung. Zu allen anderen Zeiten hat jeder Ausstel- Ersatzansprüche des Ausstellers bestehen in diesem Fall nicht. verlangen. ler eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter und Waren. 8. Miete und Nebenkosten 13. Überlassung des Standes an Dritte- oder mehrere Nutzer 18. Sonstiges Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entneh- a) Der Aussteller ist nicht dazu berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Ton – und Filmauf- men. Die Berechnung der Standmiete erfolgt nach dem genauen Aufmaß der zuge- ihm zugewiesenen Stand, ganz oder teilweise Dritten unterzuvermieten oder sonst nahmen von Ständen und ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für teilten Standflächen. zu überlassen, den Stand zu tauschen oder Aufträge zum Verkauf für Dritte anzu- die Veröffentlichung, Werbeprospekte usw. zu verwenden. Der Aussteller verzichtet nehmen. auf alle Einwendungen und Ansprüche aus dem Urheberrecht. Gewerbsmäßiges vor- 9. Heizung, Strom- & Wasserversorgung, Reinigung und Standbewachung b) Die vom Veranstalter genehmigte Aufnahme eines Mitausstellers ist kostenpflich- genanntes Tun bedarf der Genehmigung des Veranstalters. a) Die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie die Standrei- tig. Bei einer nicht genehmigten Untervermietung bzw. Weitergabe des Standes hat nigung und Standbewachung erfolgt ausschließlich durch den/die vom Veranstalter 19. Verwirkungsklausel der Aussteller, sofern der Veranstalter nicht Räumung der durch den Untermieter be- Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter aus oder aufgrund des Standnut- hierzu beauftragten bzw. zugelassenen Unternehmer. legten Fläche verlangt, 50% der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Die hierzu erforderlichen Lieferungen und Leistungen werden vom Aussteller in Auf- zungsvertrages, die nicht spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung schrift- c) Wird von dem Veranstalter ein Stand an mehrere Aussteller gleichzeitig zugeteilt, lich geltend gemacht worden sind, sind verwirkt. trag gegeben. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem/den jeweiligen so haftet jeder dieser Aussteller gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für Unternehmer/n und dem Aussteller. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Standmietvertrag. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen. dem/den Unternehmer/n und dem Aussteller. b) Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die optional buchbaren Serviceleistungen für Ihre Messeteilnahme. Sie erhalten rechtzeitig vor Messebeginn die Aussteller-Servicemappe mit den entsprechenden Bestellformularen. Hinweis: Preise Stand März 2019, Preisanpassungen seitens Dienstleister vorbehalten. Parkausweise Einzelpreis PKW 25,21 € Anhänger 25,21 € Fahrzeuge mit Anhänger benötigen zwei Parkausweise ! LKW 50,42 € Wohnwagen 67,23 € Ausstellerausweise pro 5m² Standfläche ein Ausstellerausweis kostenlos (max. 10 Stk.) zusätzlicher Ausstellerausweis 10,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Freikarten Einzelpreis 1 bis 50 Karten 1,50 € 51 bis 100 Karten 1,25 € 101 bis 500 Karten 1,00 € 501 bis 1000 Karten 0,75 € ab 1001 Karten 0,50 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Voice/Internet Zeitanschluss Einzelpreis Telefon NetPhone event Telefonanschluss 99,00 € Endgerät (Telefon) schnurgebunden 11,00 € Endgerät (Telefon) schnurlos 41,00 € Internet LAN VDSL event 50M, inkl. Router 299,00 € WLAN nur zusätzlich zu LAN Anschluss 80,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 11
Elektroanschluss Einzelpreis 1. Schukoanschluss Licht 230 V, Verrechnung pauschal bis 500 Watt 130,00 € bis 1000 Watt 175,00 € bis 1500 Watt 210,00 € bis 2000 Watt 230,00 € 2. Schukoanschluss Kraft 400 V, Verrechnung pauschal bis 500 Watt 150,00 € bis 1000 Watt 198,00 € bis 1500 Watt 235,00 € bis 2000 Watt 254,00 € 3. Drehstromanschluss Kraft 400 V, Verrechnung mit Zähler bis 3000 Watt 238,00 € bis 4000 Watt 248,00 € bis 5000 Watt 257,00 € bis 7500 Watt 266,00 € bis 10 kW 274,00 € über 10 kW je kw/h mehr 22,00 € Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A 71,00 € Unterverteilung mit 4 Schuko-Steckdosen à 230 V/16A 59,00 € Nachtstrom (nur für Kühlzwecke) 42,00 € weitere Schuko-Kupplungen, leihweise, mit Montage 26,00 € weitere CEE-Kupplungen 16A oder 32A, leihweise, mit Montage 43,00 € Strahler 100 Watt, mit Leuchtmittel, leihweise, mit Montage 31,00 € Strahler 300 Watt (Halogen), leihweise, mit Montage, einschl. Halogenstab 39,00 € Strahler 500 Watt (Halogen), leihweise, mit Montage, einschl. Halogenstab 56,00 € Kühlschrank 120 Liter, leihweise 74,00 € Monteurstunden, falls erforderlich (einschl. Auslösung) 47,00 € Wasseranschluss Einzelpreis Wasserzulauf 1/2" mit Wasserhahn oder Direktanschluss, leihweise 213,00 € Wasserablauf bis 15 m an Kunden- oder Leihspüle anschließen, leihweise 71,00 € Wasserablaufschlauch liefern und verlegen, leihweise, pro Meter 9,00 € Tauchpumpe für Abwasser, leihweise 41,00 € einmalige Befüllung, cbm-Preis nach Anfrage Tellerspüle mit Durchlauferhitzer 18/21 kW Unterschrank / Mischbatterie, leihweise 122,00 € Tellerspüle mit Ablage 5 Liter, Heißwassergerät und Unterschrank, leihweise 107,00 € Tellerspüle mit Ablage ohne Unterschrank, leihweise 52,00 € Handwaschbecken, leihweise 52,00 € Heißwassergerät 5 Liter - 2 kW, leihweise 58,00 € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 12
Zusatzausstattung Einzelpreis 1. Möbelangebot Stühle Stuhl, Chromgestell, Stoffpolster 17,- € Barhocker, Chromgestell, Lederpolster 18,- € Tische Stehtisch, Platte weiß, 60 x 110 cm (D x H) 45,- € klappbarer Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 90 x 72 cm (D x H) 25,- € Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 120 x 80 x 72 cm 38,- € Tisch, Chromgestell, Platte weiß, 80 x 80 cm 35,- € Vitrinen Tischvitrine, Profile Alu, 24 cm Glasaufsatz verschließbar, 100 x 40 x 90 cm 110,- € Sonstiges Infotheke, Profile Alu, Unterteil verschließbar, offen 100 x 50 x 110 cm 60,- € Sideboard, Profile weiß, Alu, verschließbar, 100 x 40 x 80 cm 52,- € Prospektständer 40,- € Garderobenleiste 14,- € Regalboden, waagerecht, Profile Alu, Ablagen weiß, 97 x 30 cm 14,- € Regalboden, geneigt, Profile Alu, Ablagen weiß, 100 x 30 cm 14,- € Kühlschrank 140 l 68,- € Kaffeemaschine 8 Tassen 18,- € Papierkorb 3,- € 2. Grafische Leistungen Blendenbeschriftung-Buchstabe, Helvetica, 0,15 m, schwarz 1,50 € Logo zweifarbig 68,- € Zusatzausstattung Einzelpreis 3. Standbau m² Version 1 18,- € m² Version 2 29,- € m² Version 3 40,- € lfd. m Wand 16,- € lfd. m Blende 9,- € Kabine 1,0 x 1,0 m mit Tür 91,- € Kabine 1,0 x 2,0 m mit Tür 113,- € offene Rasterdecke (m²) 18,- € 4. Elektromaterial Lichtschiene 2 m 18,- € HQI-Strahler 70 W 23,- € Langarmstrahler-Klemmstrahler mit Reflektorlampe 45,- € Deckenfeldleuchte 24,- € Steckdose. 3-fach 4,- € 5. Standdesign vorgehangene Wand zum Bekleben und Nageln 1,0 x 2,4 m weiß 55,- € Lochwand 18,- € Aufpreis für farbige Wand 1,0 x 2,5 m (Farbe nach Wunsch) 35,- € Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 13
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