Auswirkungen der Corona-Pandemie auf internationale Geschäfte - IHK Stuttgart

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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf internationale Geschäfte - IHK Stuttgart
Auswirkungen der Corona-Pandemie
auf internationale Geschäfte
Aktuelles zu Warenverkehr, Recht und Ländern

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                                  © 2016 IHK Region Stuttgart   Beratung und Interessenvertretung
Situation in Europa:

     Europa ist derzeit das Epizentrum der Pandemie
     • Die am meisten betroffenen Länder sind
       Italien, Spanien, Deutschland, Frankreich,
     • Dann folgen Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Österreich,
       Belgien, Norwegen, Schweden

     • Osteuropa ist noch wenig betroffen

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Situation in Europa – EU Einreiserestriktionen

• Am 17. März wurden EU-weit einheitliche, vorübergehende
  Einreiserestriktionen für Drittstaatsangehörigen (gilt nicht für EU-Bürger!)
  für 30 Tage für nicht erforderliche Reisen in die EU beschlossen. Dieser
  Beschluss erfolgte auf Vorschlag der EU-Kommission und nach
  Abstimmung der Staats- und Regierungschefs.

• Diese Einreiserestriktionen gegenüber Drittstaatsangehörigen an den
  Schengen-Außengrenzen betreffen den internationalen Luft- und
  Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die ihren Ausgangspunkt außerhalb
  der Europäischen Union haben. Diese Regelung gilt ab sofort. Deutsche
  Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen!

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Situation in Europa – Einreise/Ausreise (1)

Inzwischen gilt für fast alle europäischen Länder:
• Ausländer können zum Teil nicht mehr einreisen (Grenzen komplett
  geschlossen) oder müssen in eine 14-tägige Quarantäne (häuslich oder
  Krankenhausquarantäne)
• Staatsbürger des entsprechenden Landes oder Ausländer mit ständigem
  Wohnsitz dürfen einreisen
• In einigen Ländern komplettes Ausreiseverbot (CZ, dagegen noch offene
  Grenzen: NL)

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Situation in Europa – Einreise/Ausreise (2)

Inzwischen gilt für fast alle europäischen Länder:
• In vielen Ländern gilt der Ausnahmezustand (Spanien, Italien)

• In einigen Ländern Ausgangsbeschränkungen (Österreich, Spanien, Italien,
  Frankreich)
• Immer mehr Grenzübertritte werden geschlossen
• Flugausfälle / Ausfälle im Bahnverkehr

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Situation in den Ländern: Afrika

• Afrika ist bisher ein weißer Fleck auf der Landkarte,
  aber das ändert sich gerade rasant

• In 38 Ländern in Afrika schon Fälle von Sars-CoV-2
• Peak der Infektionen wird für Afrika im Sommer erwartet
• Einreisestopps in manchen Ländern wie Kenia und Nigeria
• Wenig flächendeckende Tests, junge Bevölkerung
• Erfahrung mit Epidemien

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Situation in Asien
• China
   - Geschäftsleben kehrt zurück zur „Normalität“
   - Verschärfte Einreisebestimmungen
   - Neuinfektionen gehen gegen null

• Südkorea
   - Einreisende erwartet Gesundheitscheck + Coronatest
   - App zur Meldung des Gesundheitszustands oder Quarantänepflicht
   - Viele Länder verweigern (immer noch) Einreise bei vorausgehenden
    Aufenthalten in Südkorea

• Indien
   - Hohe Fallzahl wird erwartet
   - Massive Reisebeschränkungen international & national
   - Produktionsstopp in vielen Firmen z. T. durch die geringe Nachfrage
                                                                    © 2020 IHK Region Stuttgart
Situation in Amerika

• USA
  - Einreisebeschränkungen, Schließung der Grenzen zu Nachbarländern
        • Einreiseverbot für Europäer seit dem 14. März für 30 Tage in Kraft
  - Ausgangssperren in vielen Staaten bspw. Kalifornien und New York
  - Stopp der Produktion in vielen Regionen („non-essential businesses“)
  - Trump stellt Lockerung für Wirtschaft in Aussicht („as soon as possible“, „in
    weeks not months“)

• Lateinamerika
  - Ausgangssperren
  - Schließung vieler Grenzen
  - Aufgrund der z. T. hohen Beschäftigung im informellen Sektor werden weitere
    Unruhen befürchtet

                                                                      © 2020 IHK Region Stuttgart
Hilfreiche Links

• Auswärtiges Amt
  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-
  sicherheitshinweise
• Auslandskammern vor Ort
  https://www.ahk.de/hier-finden-sie-uns

• Deutsche Vertretungen vor Ort
  https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/deutsche-
  auslandsvertretungen

• GTAI www.gtai.de

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10 /   Umfrage Coronavirus, Kathrin Seitz, Außenwirtschaft & Dienstleistungen   © 2020 IHK Region Stuttgart
Wie ist die Lage bei Warenlieferungen?

• Import/Export:
       - Grundsätzlich normale Grenzabfertigung, Zoll geöffnet (Dienststellensuche)
       - Es gibt keine gesetzlichen Beschränkungen für Importe aus bestimmten
        Ländern
       - Sondervorschriften für Masken und Schutzkleidung nun EU-weit
       - Verzögerungen hauptsächlich wegen Transport- und Logistikproblemen
       - Vereinzelt im Ausland zusätzliche Dokumentenanforderungen (u. a.
         Indien)

• EU:
   - Verzögerungen durch Grenzkontrollen, lösen sich langsam auf (green
     lanes)

11 /          Auswirkungen der Corona-Pandemie auf internationale Geschäfte   © 2020 IHK Region Stuttgart
IHK: Ursprungszeugnisse, Bescheinigungen, Carnets ATA

• Bislang normale Abfertigung, Einschränkung im Publikumsverkehr: bei
   persönlichem Erscheinen bitte vorher anmelden unter 0711 2005-1466

• Nutzen Sie für Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen die elektronische
   Antragstellung. Infos auf Homepage und unter 0711 2005-1466

• Papierdokumente/Post bis auf weiteres möglich

• Carnets ATA sind möglich, Infos zu Alternativverfahren auf Homepage

• Wegen Corona unbenutzte Carnets: Bitte bis 30. März melden

12 /        Auswirkungen der Corona-Pandemie auf internationale Geschäfte   © 2020 IHK Region Stuttgart
IHK: Tatsachenbescheinigungen

• Bei Lieferschwierigkeiten o. ä. kann es vorkommen, dass ausländische
   Geschäftspartner eine sogenannte „Force-Majeure-Bescheinigung“ verlangen

• Die IHK kann eine Tatsachenbescheinigung erstellen

       • Regelfall: Beschreibung des Unternehmens, worin Schwierigkeiten liegen
        (Material fehlt, Mitarbeiter krank/in Quarantäne/kommen nicht über die Grenze,
        Produktion ruht ...). IHK bestätigt dieses Dokument

       • Allgemeine Erklärung ist auch möglich

       • Antragstellung wie bei Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen

13 /          Auswirkungen der Corona-Pandemie auf internationale Geschäfte   © 2020 IHK Region Stuttgart
14 /   Umfrage Coronavirus, Kathrin Seitz, Außenwirtschaft & Dienstleistungen   © 2020 IHK Region Stuttgart
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

• Wenn es sich nicht um einen reinen Warentransport handelt, sondern im Ausland
   eine Dienstleistung erbracht werden soll, ist die Situation derzeit schwierig

• Soll es einen Grenzübergang geben, um im Ausland einen Werkvertrag zu erfüllen,
   also beispielsweise die Reparatur einer Maschine oder Montageleistungen, so wird
   der Grenzübertritt in vielen Ländern der EU derzeit regelmäßig verweigert

• Genauso sind grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendungen momentan
   höchst problematisch

 Mögliche Lösung: Lokalen Dienstleister im Zielland einbinden

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Bereits bestehende Verträge (1 / 2)

• Bei Vertragsstörungen in Verbindung mit Corona kann man derzeit im Hinblick
   auf die Vielzahl von behördlichen Maßnahmen wie Grenzschließungen,
   Reisewarnungen und Quarantänemaßnahmen davon ausgehen, dass Höhere
   Gewalt (ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang
   aufweisendes und auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht
   abwendbares Ereignis) vorliegt

• Falls sich im direkten Blick in den Vertrag nichts anderes ergibt, sind die Parteien
   damit zunächst einmal angehalten, den Vertrag – etwa durch eine zeitliche
   Verschiebung der Leistungserbringung – anzupassen. Ist dies nicht möglich, so
   werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit und jede Seite wird
   verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst zu
   tragen
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Bereits bestehende Verträge (2 / 2)

• Wurde der Vertrag erst nach dem Ausbruch der Epidemie abgeschlossen,
   scheint eine Berufung auf Höhere Gewalt zumindest zweifelhaft. Höhere
   Gewalt erfordert nämlich die Unvorhersehbarkeit des Ereignisses

• In der Praxis raten wir Ihnen, auch im Interesse der Geschäftsbeziehung, die
   Sache einvernehmlich mit Ihrem Vertragspartner zu klären und dabei die
   rechtlichen Hinweise zu Höherer Gewalt als Argumentationsgrundlage zu
   verwenden

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Wie ist die Rechtslage bei Auslandsdienstreisen?

• Ob die Anordnung einer Dienstreise billigem Ermessen gem. § 106 GewO
   entspricht, ist bei Zielen in Krisenregionen nicht immer einfach zu
   beantworten. Im Hinblick auf die Gefährdungslage in vielen Ländern dürfte
   die Abwägung oft ergeben, dass in der aktuellen Situation die Anordnung
   einer Dienstreise ins Ausland nicht mehr billigem Ermessen entspricht

• Mit eine Rolle spielen Art der Tätigkeit und mögliche Risikogruppenzugehörigkeit

• Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich eine Pflicht,
   Schutzmaßnahmen für den Arbeitnehmer zu veranlassen (evtl. Home-Office etc).
   Eventuell gibt es auch die Pflicht, eine Rückholung des Arbeitnehmers zu
   organisieren

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