Bekanntmachung 2021 Kommunales Corona Solidarpaket
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Seite 1 von 5 Bekanntmachung 2021 Kommunales Corona Solidarpaket Initiative zur Förderung von Partnerschaftsprojekten zur Stärkung der Resilienz in der durch die Pandemie erzeugten Notsituation Auch im Jahr 2021 können deutsche Kommunen im Rahmen des Förderinstruments „Kommunales Corona-Solidarpaket“ eine Zuwendung für entwicklungspolitische Vorhaben beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Schwellen- oder Entwicklungsland entwickelt und zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt werden. Dieses Unterstützungsangebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt. Durch das Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen in der gegenwärtigen Corona- Pandemie befähigt werden, die Solidarität in ihren kommunalen Partnerschaften zu festigen, pandemiebedingte Notsituationen abzumildern und die lokale Selbstverwaltung zur Bewältigung der Pandemie zu stärken. Die SKEW berät die Interessenten dieses Förderangebotes sowie die späteren Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Antragstellung, Projektdurchführung und Nachweiserstellung. Zu diesen Themen werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und der Austausch mit anderen engagierten Kommunen initiiert. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen wird empfohlen. Das Gesamtvolumen für alle KCS-Projekte in dieser Bekanntmachung umfasst rund 500.000 Euro und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung als Zuwendung für Projekte der kommunalen Entwicklungspolitik, an denen die Bundesregierung ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Förderentscheidungen orientieren sich an den Vorgaben in dieser Bekanntmachung.
Seite 2 von 5 Vorgaben zur Antragsstellung Folgende Vorgaben sind bei der Projektplanung und späteren Durchführung zu beachten: 1. Antragsberechtigte • Kommunalverwaltungen Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist. Weitere Hinweise zur Rolle der Antragsteller und zu beteiligten Akteuren: ➢ Die Kommune unterhält eine partnerschaftliche Beziehung mit einer Kommune aus einem Entwicklungs- oder Schwellenland (s. DAC-Länderliste, Änderungen bleiben vorbehalten). Das beantragte Vorhaben muss im Kontext der partnerschaftlichen Beziehungen gemeinsam und auf Augenhöhe geplant und implementiert werden. Die Projekte werden ausdrücklich vom politischen Willen beider Kommunen getragen. Die inhaltliche, wie auch die finanzielle Abwicklung durch die beiden Partner ist sicherzustellen. Sie bringen ihr kommunales Wissen und ihre Erfahrungen aktiv in das Projekt mit ein. ➢ Zusammenschlüsse mehrerer deutscher Kommunen und ihrer Städtepartner sind möglich. Dabei tritt eine deutsche Kommune als Antragsteller und Zuwendungsempfänger für das Projekt auf. ➢ Der Zuwendungsempfänger kann mit Regie- und Eigenbetrieben sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen (z.B. lokale Initiativen und Vereine) in Deutschland und im Ausland zusammenarbeiten. Diese gelten als weitere Projektbeteiligte, unterstützen den Zuwendungsempfänger in der Projektumsetzung und weisen spezifische projektbezogene Kompetenzen und möglichst einen lokalen Bezug zum Zuwendungsempfänger oder zum Projektpartner auf. Die Gesamtsteuerung des Projektes und die Rechenschaftspflicht obliegt stets alleine dem Antragsteller und darf nicht an Dritte übertragen werden. 2. Gegenstand der Förderung Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und im Kontext der Corona-Pandemie stehen:
Seite 3 von 5 Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe aller Mittel und Maßnahmen bezeichnet, die Kommunalverwaltung und –Politik einsetzen und ergreifen, um eine nachhaltige Entwicklung vor Ort und in Entwicklungsländern zu fördern. • Soziale Maßnahmen, um Gesundheitsschutz zu fördern und Auswirkungen der Pandemie auf vulnerable Bevölkerungsgruppen zu mindern, zum Beispiel: ➢ Initiierung und Koordinierung von Nachbarschaftshilfen für Risikogruppen ➢ Hilfsangebote für sozial besonders Benachteiligte • Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit rund um die Pandemie, zum Beispiel: ➢ Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung der lokalen Bevölkerung (Kampagnen zu Hygiene, social distancing etc.), ➢ Anleitungen zur Eigenfertigung von Schutzkleidung (z.B. Mundschutz) • Maßnahmen für die lokale Gesundheitsversorgung, zum Beispiel: ➢ Stärkung der lokalen oder regionalen Produktion, Verteilung, Qualitätssicherung etc. von Hygiene, Desinfektions- und Schutzartikeln ➢ Verbesserung der medizinischen Ausstattung zur Bewältigung der Corona- Pandemie, bspw. Krankenhausbetten, Fiebermessgeräte, Test-Kits, etc. • Maßnahmen zur Ertüchtigung der lokalen Kommunalverwaltung, zum Beispiel: ➢ Stärkung der Digitalisierung (auch Hardware im Partnerland) für den virtuellen Austausch und virtuelle Dienstleistungen ➢ Aufbau von kommunalen Strukturen zur Nachverfolgung bzw. Eindämmung von Infektions- Hotspots • Qualifizierung/Ausbildung und Erfahrungsaustausch, zum Beispiel: ➢ Zur Stärkung von lokalen und ggfs. auch interkommunalen/regionalen Strukturen der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz, Einrichtung von Krisenstäben, Kommunikation zwischen Behörden im Notfall, Planungen zum Schutz kritischer lokaler Infrastruktur etc.) ➢ Zur Stärkung des lokalen Gesundheitswesens bzw. des Gesundheitspersonals und der Gesundheitseinrichtungen und -Dienste in Bezug auf die Vorbereitung auf die Pandemie, Patientenversorgung, Nachsorge etc.
Seite 4 von 5 ➢ Zur Stärkung der Kommunalverwaltung im Umgang mit der Pandemie, zum Beispiel in Bezug auf die Sicherung der wichtigsten kommunalen Dienstleistungen. 3. Fördervorraussetzung und Umfang • Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten. Sie müssen 2021 abgeschlossen werden. • Die Förderung erfolgt im Wege einer Vollfinanzierung. • Der Zuschuss wird gewährt für: ➢ Partnerschaftsprojekt zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro; ➢ eine Verwaltungskostenpauschale (zur Deckung der entstandenen Verwaltungskosten z.B. anteilig für Personal, Kommunikation, etc.) in Höhe von max. 7 Prozent zusätzlich zu den aufgeführten zuwendungsfähigen Projektausgaben (entsprechend dem Ausgaben- und Finanzierungsplan-Formular von EG). Zum Ausgleich für ihre Personal-/Honorarkosten kann die projektdurchführende Kommune die Verwaltungskostenpauschale ganz oder teilweise an den Projektpartner oder beteiligte Akteure weiterleiten. • Erfolgskontrolle: Zuwendungsfähig sind nur Vorhaben, deren klar definiertes und messbares Projektziel innerhalb des vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmens erreicht werden kann. Eine Erfolgskontrolle nach Abschluss des Projektes muss möglich sein. Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises nach Projektende muss gewährleistet sein. • Vermeidung von Förderketten und Doppelförderung: Es ist entsprechend zu beachten, dass jedes Förderprojekt ein in sich geschlossenes Vorhaben darstellt und unabhängig von anderen Förderungen durchführbar sein muss. Für das beantragte Projekt oder seine einzelnen Teilmaßnahmen dürfen keine weiteren Bundesmittel oder Mittel von Engagement Global beantragt oder bewilligt sein. • Capacity Development: Ausgaben für investive Maßnahmen bzw. Infrastrukturinvestitionen sollen möglichst mit Maßnahmen des Capacity Developments, Sensibilisierung oder des internationalen Erfahrungsaustauschs verbunden werden. • Die Verausgabung der Mittel sollte vorrangig im Partnerland erfolgen. Im Rahmen der Förderung können auch Begleitmaßnahmen z.B. Vernetzungs- und Informationsarbeit im Inland berücksichtigt werden.
Seite 5 von 5 Wenn lokale Akteure eine wichtige Rolle im Projekt einnehmen und sich für dessen Zielerreichung einsetzen, können Mittel in Höhe von bis zu 1/3 der Zuwendung an diese weitergeleitet werden. Die Mittel sind für Aktivitäten aufzuwenden, die im Antrag bewilligt wurden. Eine Abrechnung von eigenen Dienstleistungen (Personalkosten) der lokalen Initiativen und Vereine ist nicht möglich. Eine Weiterleitung finanzieller Mittel an privatrechtliche und nicht steuerbegünstigte Kommunale Unternehmen und Verbände ist ausgeschlossen. Eine Weiterleitung an Privatpersonen ist ebenfalls ausgeschlossen. Antragsverfahren Eine Antragstellung ist ab sofort bis spätestens 15. Oktober 2021 durchgehend möglich. Bitte beachten Sie, dass Anträge für das kommunale Corona-Solidarpaket möglichst 6 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei Engagement Global vorliegen sollten, um eine möglichst sorgsame Projektvorbereitung sicherstellen zu können. Der Antrag muss mit Unterschrift der nach Gemeindeordnung zeichnungsberechtigten Person eingehen. Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und den Vorgaben dieser Bekanntmachung geprüft und nur nach der Feststellung der Förderfähigkeit gefördert. Zur Antragstellung sind die Formulare von Engagement Global zu verwenden, die auf der Homepage zu finden sind. Die Unterlagen werden auf elektronischem und zusätzlich postalischem Weg an folgende Adresse erbeten: Postalischer Versand an: Engagement Global gGmbH/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt z. Hd. Team „Kommunales Corona Solidarpaket“ Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn Elektronischer Versand an: coronasolidarpaket@engagement-global.de Die Ansprechpartner des Förderinstruments finden Sie auf der Homepage: https://skew.engagement-global.de/kommunales-corona-solidarpaket.html Nachfragen per Mail richten Sie bitte an unser Funktionspostfach: coronasolidarpaket.skew@engagement-global.de Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Bekanntmachung auf unserer Homepage.
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