Bekanntmachung 2021 Kommunales Corona Solidarpaket

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Bekanntmachung 2021 Kommunales Corona Solidarpaket
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Bekanntmachung 2021
Kommunales Corona Solidarpaket
Initiative zur Förderung von Partnerschaftsprojekten zur Stärkung
der Resilienz in der durch die Pandemie erzeugten Notsituation
Auch im Jahr 2021 können deutsche Kommunen im Rahmen des Förderinstruments „Kommunales
Corona-Solidarpaket“ eine Zuwendung für entwicklungspolitische Vorhaben beantragen, die im
Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Schwellen- oder Entwicklungsland
entwickelt und zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt werden. Dieses
Unterstützungsangebot wird von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von
Engagement Global im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt.

Durch das Angebot sollen entwicklungspolitisch aktive Kommunen in der gegenwärtigen Corona-
Pandemie befähigt werden, die Solidarität in ihren kommunalen Partnerschaften zu festigen,
pandemiebedingte Notsituationen abzumildern und die lokale Selbstverwaltung zur Bewältigung
der Pandemie zu stärken.

Die SKEW berät die Interessenten dieses Förderangebotes sowie die späteren
Zuwendungsempfänger hinsichtlich der Antragstellung, Projektdurchführung und
Nachweiserstellung. Zu diesen Themen werden Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt und der
Austausch mit anderen engagierten Kommunen initiiert. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen
wird empfohlen.

Das Gesamtvolumen für alle KCS-Projekte in dieser Bekanntmachung umfasst rund 500.000 Euro
und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.

Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung als Zuwendung für Projekte der
kommunalen Entwicklungspolitik, an denen die Bundesregierung ein erhebliches
entwicklungspolitisches Interesse hat. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung von
Fördermitteln besteht nicht. Förderentscheidungen orientieren sich an den Vorgaben in dieser
Bekanntmachung.
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 Vorgaben zur Antragsstellung

Folgende Vorgaben sind bei der Projektplanung und späteren Durchführung zu beachten:

1.   Antragsberechtigte

•    Kommunalverwaltungen
     Als Projektpartner gilt die Kommune im Globalen Süden, mit denen der
     Zuwendungsempfänger eine partnerschaftliche Beziehung eingegangen ist.

     Weitere Hinweise zur Rolle der Antragsteller und zu beteiligten Akteuren:
            ➢ Die Kommune unterhält eine partnerschaftliche Beziehung mit einer Kommune aus
              einem Entwicklungs- oder Schwellenland (s. DAC-Länderliste, Änderungen bleiben
              vorbehalten). Das beantragte Vorhaben muss im Kontext der partnerschaftlichen
              Beziehungen gemeinsam und auf Augenhöhe geplant und implementiert werden.
              Die Projekte werden ausdrücklich vom politischen Willen beider Kommunen
              getragen. Die inhaltliche, wie auch die finanzielle Abwicklung durch die beiden
              Partner ist sicherzustellen. Sie bringen ihr kommunales Wissen und ihre
              Erfahrungen aktiv in das Projekt mit ein.
            ➢ Zusammenschlüsse mehrerer deutscher Kommunen und ihrer Städtepartner sind
              möglich. Dabei tritt eine deutsche Kommune als Antragsteller und
              Zuwendungsempfänger für das Projekt auf.
            ➢ Der Zuwendungsempfänger kann mit Regie- und Eigenbetrieben sowie mit
              zivilgesellschaftlichen Organisationen (z.B. lokale Initiativen und Vereine) in
              Deutschland und im Ausland zusammenarbeiten. Diese gelten als weitere
              Projektbeteiligte, unterstützen den Zuwendungsempfänger in der
              Projektumsetzung und weisen spezifische projektbezogene Kompetenzen und
              möglichst einen lokalen Bezug zum Zuwendungsempfänger oder zum
              Projektpartner auf. Die Gesamtsteuerung des Projektes und die
              Rechenschaftspflicht obliegt stets alleine dem Antragsteller und darf nicht an Dritte
              übertragen werden.

     2. Gegenstand der Förderung

     Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen
     und im Kontext der Corona-Pandemie stehen:
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Als kommunale Entwicklungspolitik wird die Summe aller Mittel und Maßnahmen bezeichnet,
die Kommunalverwaltung und –Politik einsetzen und ergreifen, um eine nachhaltige
Entwicklung vor Ort und in Entwicklungsländern zu fördern.

   •   Soziale Maßnahmen, um Gesundheitsschutz zu fördern und Auswirkungen der
       Pandemie auf vulnerable Bevölkerungsgruppen zu mindern, zum Beispiel:

       ➢ Initiierung und Koordinierung von Nachbarschaftshilfen für Risikogruppen
       ➢ Hilfsangebote für sozial besonders Benachteiligte

   •   Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung und Informationsarbeit rund um die Pandemie,
       zum Beispiel:

       ➢ Maßnahmen zur gesundheitlichen Aufklärung der lokalen Bevölkerung (Kampagnen
         zu Hygiene, social distancing etc.),
       ➢ Anleitungen zur Eigenfertigung von Schutzkleidung (z.B. Mundschutz)

   •   Maßnahmen für die lokale Gesundheitsversorgung, zum Beispiel:

       ➢ Stärkung der lokalen oder regionalen Produktion, Verteilung, Qualitätssicherung
         etc. von Hygiene, Desinfektions- und Schutzartikeln
       ➢ Verbesserung der medizinischen Ausstattung zur Bewältigung der Corona-
         Pandemie, bspw. Krankenhausbetten, Fiebermessgeräte, Test-Kits, etc.

   •   Maßnahmen zur Ertüchtigung der lokalen Kommunalverwaltung, zum Beispiel:

       ➢ Stärkung der Digitalisierung (auch Hardware im Partnerland) für den virtuellen
         Austausch und virtuelle Dienstleistungen
       ➢ Aufbau von kommunalen Strukturen zur Nachverfolgung bzw. Eindämmung von
         Infektions- Hotspots

   •   Qualifizierung/Ausbildung und Erfahrungsaustausch, zum Beispiel:

       ➢ Zur Stärkung von lokalen und ggfs. auch interkommunalen/regionalen Strukturen
         der Gefahrenabwehr (Katastrophenschutz, Einrichtung von Krisenstäben,
         Kommunikation zwischen Behörden im Notfall, Planungen zum Schutz kritischer
         lokaler Infrastruktur etc.)
       ➢ Zur Stärkung des lokalen Gesundheitswesens bzw. des Gesundheitspersonals und
         der Gesundheitseinrichtungen und -Dienste in Bezug auf die Vorbereitung auf die
         Pandemie, Patientenversorgung, Nachsorge etc.
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        ➢ Zur Stärkung der Kommunalverwaltung im Umgang mit der Pandemie, zum Beispiel
          in Bezug auf die Sicherung der wichtigsten kommunalen Dienstleistungen.

3. Fördervorraussetzung und Umfang

•   Laufzeit: Die Projekte dürfen eine maximale Laufzeit von 12 Monaten nicht überschreiten.
    Sie müssen 2021 abgeschlossen werden.

•   Die Förderung erfolgt im Wege einer Vollfinanzierung.

•   Der Zuschuss wird gewährt für:
       ➢ Partnerschaftsprojekt zwischen 1.000 Euro und 50.000 Euro;

       ➢ eine Verwaltungskostenpauschale (zur Deckung der entstandenen
         Verwaltungskosten z.B. anteilig für Personal, Kommunikation, etc.) in Höhe von
         max. 7 Prozent zusätzlich zu den aufgeführten zuwendungsfähigen Projektausgaben
         (entsprechend dem Ausgaben- und Finanzierungsplan-Formular von EG). Zum
         Ausgleich für ihre Personal-/Honorarkosten kann die projektdurchführende
         Kommune die Verwaltungskostenpauschale ganz oder teilweise an den
         Projektpartner oder beteiligte Akteure weiterleiten.

•   Erfolgskontrolle: Zuwendungsfähig sind nur Vorhaben, deren klar definiertes und
    messbares Projektziel innerhalb des vorgesehenen finanziellen und zeitlichen Rahmens
    erreicht werden kann. Eine Erfolgskontrolle nach Abschluss des Projektes muss möglich
    sein. Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises nach Projektende
    muss gewährleistet sein.

•   Vermeidung von Förderketten und Doppelförderung: Es ist entsprechend zu beachten,
    dass jedes Förderprojekt ein in sich geschlossenes Vorhaben darstellt und unabhängig von
    anderen Förderungen durchführbar sein muss. Für das beantragte Projekt oder seine
    einzelnen Teilmaßnahmen dürfen keine weiteren Bundesmittel oder Mittel von
    Engagement Global beantragt oder bewilligt sein.
•   Capacity Development: Ausgaben für investive Maßnahmen bzw.
    Infrastrukturinvestitionen sollen möglichst mit Maßnahmen des Capacity Developments,
    Sensibilisierung oder des internationalen Erfahrungsaustauschs verbunden werden.

•   Die Verausgabung der Mittel sollte vorrangig im Partnerland erfolgen. Im Rahmen der
    Förderung können auch Begleitmaßnahmen z.B. Vernetzungs- und Informationsarbeit im
    Inland berücksichtigt werden.
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Wenn lokale Akteure eine wichtige Rolle im Projekt einnehmen und sich für dessen Zielerreichung
einsetzen, können Mittel in Höhe von bis zu 1/3 der Zuwendung an diese weitergeleitet werden.
Die Mittel sind für Aktivitäten aufzuwenden, die im Antrag bewilligt wurden. Eine Abrechnung von
eigenen Dienstleistungen (Personalkosten) der lokalen Initiativen und Vereine ist nicht möglich.
Eine Weiterleitung finanzieller Mittel an privatrechtliche und nicht steuerbegünstigte Kommunale
Unternehmen und Verbände ist ausgeschlossen. Eine Weiterleitung an Privatpersonen ist
ebenfalls ausgeschlossen.

 Antragsverfahren

Eine Antragstellung ist ab sofort bis spätestens 15. Oktober 2021 durchgehend möglich. Bitte
beachten Sie, dass Anträge für das kommunale Corona-Solidarpaket möglichst 6 Wochen vor
Beginn der geplanten Maßnahme bei Engagement Global vorliegen sollten, um eine möglichst
sorgsame Projektvorbereitung sicherstellen zu können.
Der Antrag muss mit Unterschrift der nach Gemeindeordnung zeichnungsberechtigten Person
eingehen.

Die eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und den Vorgaben dieser
Bekanntmachung geprüft und nur nach der Feststellung der Förderfähigkeit gefördert.

Zur Antragstellung sind die Formulare von Engagement Global zu verwenden, die auf der
Homepage zu finden sind.

Die Unterlagen werden auf elektronischem und zusätzlich postalischem Weg an folgende Adresse
erbeten:

Postalischer Versand an:
Engagement Global gGmbH/Servicestelle Kommunen in der Einen Welt
z. Hd. Team „Kommunales Corona Solidarpaket“
Friedrich-Ebert-Allee 40, 53113 Bonn

Elektronischer Versand an: coronasolidarpaket@engagement-global.de

Die Ansprechpartner des Förderinstruments finden Sie auf der Homepage:
https://skew.engagement-global.de/kommunales-corona-solidarpaket.html

Nachfragen per Mail richten Sie bitte an unser Funktionspostfach:
coronasolidarpaket.skew@engagement-global.de

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Bekanntmachung auf unserer Homepage.
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