Auswirkungen einer nach Cradle to Cradle ausgerichteten öffentlichen Beschaffung
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Auswirkungen einer nach Cradle to Cradle ausgerichteten öffentlichen Beschaffung als Instrument zur Förderung von innovativen Unternehmen am Beispiel der Textilwirtschaft Eingereicht als Bachelorarbeit am Fachgebiet für Strategische Führung und Globales Management an der Technischen Universität Berlin am 07. Juli 2021 Felix Weichert Birkenstraße 10 10559 Berlin fel.weichert@gmail.com Matrikelnummer: 394536 Erstgutachter: Prof. Dr. Dodo zu Knyphausen-Aufseß Zweitgutachter: Florian Hofmann
Zusammenfassung Die Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand hat enormes Potential, eine Wirtschaft nach Cradle to Cradle zu stimulieren, sofern wesentliche Aspekte beachtet werden. So ist eine gute Kommunikation zwischen Beschaffenden und Bietenden während des gesamten Beschaffungsprozesses ein grundlegender Faktor. Gleichwohl sollten Cradle to Cradle Kriterien schrittweise in den Vergabeprozess implementiert werden, um eine größtmögliche Wirkung mit der Beschaffung auf dem Markt zu erzielen. Und schließlich muss die öffentliche Beschaffung nach Cradle to Cradle Kriterien für die bietenden Unternehmen finanziell lohnend erscheinen, damit diese sich aufgrund der Vergabe dahingehend beeinflussen lassen. In der folgenden Arbeit wurden diese Erkenntnisse aus einer qualitativen Datenerhebung und -analyse gewonnen, die in Form von Experteninterviews durchgeführt wurde. Es hat sich herausgestellt, dass die öffentliche Vergabe nach Cradle to Cradle Kriterien unter Berücksichtigung bestimmter Aspekte attraktiv sein kann und sowohl unternehmerische Transformationen beeinflussen als auch die Wirtschaft im Sinne von C2C fördern kann. 1
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................4 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................5 Abkürzungsverzeichnis .......................................................................................................5 1 Einleitung ...................................................................................................................6 Relevanz der Thematik und Zielsetzung .......................................................6 Forschungsfrage............................................................................................7 2 Cradle to Cradle – Konzeption, Einordnung und Zertifizierung .................................8 3 Funktionsweise und rechtliche Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffung 10 Verfahrensarten ...........................................................................................11 Prozess der öffentlichen Beschaffung .........................................................12 Möglichkeiten zur Implementierung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien 13 Implementierung von Cradle to Cradle Kriterien ..................................15 4 Literaturüberblick: Auswirkungen der öffentlichen Beschaffung als Instrument zur Förderung innovativer Unternehmen ................................................................................16 Attraktivität und Herausforderungen der öffentlichen Beschaffung .............16 Unternehmerische Transformationen durch öffentliche Beschaffung .........17 Öffentliche Beschaffung als Instrument zur Wirtschaftsförderung ..............19 5 Methodischer Zugang ..............................................................................................21 6 Analyse der Interviewergebnisse .............................................................................29 Attraktivität der öffentlichen Beschaffung nach Cradle to Cradle ................29 Beschaffungsseitige Aspekte ...............................................................29 Unternehmensseitige Aspekte .............................................................31 Auslösen einer unternehmerischen Transformation durch eine Beschaffung nach Cradle to Cradle ..............................................................................................31 Beschaffungsseitige Aspekte ...............................................................32 Unternehmensseitige Aspekte .............................................................33 Öffentliche Beschaffung nach Cradle to Cradle als Instrument zur Wirtschaftsförderung ................................................................................................34 Beschaffungsseitige Aspekte ...............................................................34 Unternehmensseitige Aspekte .............................................................35 7 Diskussion der Interviewergebnisse ........................................................................36 Bezug zur Literatur: Attraktivität der öffentlichen Beschaffung ....................36 Bezug Literatur: Potential zum Beeinflussen unternehmerischer Transformationen .....................................................................................................37 Bezug Literatur: Wirtschaftsförderung .........................................................38 Besonderheiten und zentrale Erkenntnisse .................................................40 2
Thesen zur Beantwortung der Forschungsfragen .......................................45 8 Schlussbetrachtung .................................................................................................46 Anhang ..............................................................................................................................48 Literaturverzeichnis ...........................................................................................................60 Eidesstaatliche Erklärung .................................................................................................64 3
Abbildungsverzeichnis Abbildung I: Biologischer und technischer Kreislauf (Cradle to Cradle NGO, 2019) ..........9 Abbildung II: Umsetzung von C2C in der öffentlichen Beschaffung (eigene Darstellung, angelehnt an Vergabe-Insider, 2020) ...............................................................................15 Abbildung III: Anteil KMUs bei der öffentlichen Vergabe (eigene Darstellung, leicht modifiziert nach Sarter et al., 2014, S. 7) ..........................................................................16 Abbildung IV: Finales Kategoriensystem nach der qualitativen Inhaltsanalyse ................28 Abbildung V: Kodesystem der Kategorie 1 A ....................................................................29 Abbildung VI: Kodesystem der Kategorie 1 B ...................................................................31 Abbildung VII: Kodesystem der Kategorie 2 A ..................................................................32 Abbildung VIII: Kodesystem der Kategorie 2 B .................................................................33 Abbildung IX: Kodesystem der Kategorie 3 A ...................................................................34 Abbildung X: Kodesystem der Kategorie 3 B ....................................................................35 Abbildung XI: Erstes Kategoriensystem der Oberkategorie 1: Attraktivität einer C2C Beschaffung ......................................................................................................................55 Abbildung XII: Erstes Kategoriensystem der Oberkategorie 2: Potential zum Auslösen einer unternehmerischen Transformation durch eine C2C Beschaffung ...................................56 Abbildung XIII: Erstes Kategoriensystem der Oberkategorie 3: Wirtschaftsförderung durch eine C2C Beschaffung ......................................................................................................56 Abbildung XIV: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 1 A: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften der öffentlichen Hand und Vergabe, welche die Attraktivität einer C2C Beschaffung beeinflussen. ............................................................57 Abbildung XV: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 1 B: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften von Unternehmen, welche die Attraktivität einer C2C Beschaffung beeinflussen können. ...................................................................................57 4
Abbildung XVI: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 2 A: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften der öffentlichen Hand, die eine unternehmerische Transformation durch eine öffentliche Beschaffung nach C2C beeinflussen können.......58 Abbildung XVII: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 2 B: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften von Unternehmen, die eine unternehmerische Transformation durch eine öffentliche Beschaffung nach C2C beeinflussen können. ......58 Abbildung XVIII: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 3 A: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften der öffentlichen Hand und Vergabe, die eine C2C Wirtschaftsförderung beeinflussen. ...................................................................................59 Abbildung XIX: Zweite Reduktion des Kategoriensystems der Kategorie 3 B: Aspekte, Maßnahmen und Eigenschaften von Unternehmen, die eine C2C Wirtschaftsförderung beeinflussen. .....................................................................................................................59 Tabellenverzeichnis Tabelle A: Übersicht der Interviewten und Definition der Expertenrollen ..........................23 Abkürzungsverzeichnis B2B Business-to-Business C2C Cradle to Cradle ID Identifikationsnummer IT Informationstechnik KMU Kleine und mittelständische Unternehmen NGO Nongovernmental organisation (dt. Nichtregierungsorganisation) SDG Sustainable Development Goal USP Unique Selling Proposition (dt. Alleinstellungsmerkmal) 5
1 Einleitung Ein Leben ohne Verzicht und mit allen Vorzügen und das in einer Welt, in der die Lebens- und Wirtschaftsweise der Menschen gut für die Umwelt ist: Dieses Versprechen gibt das Cradle to Cradle (C2C) Konzept (McDonough & Braungart, 2002, S. 256). Derzeit jedoch ist der Handlungsbedarf in der Klima- und Umweltpolitik noch dringender denn je: 2018 wurden in einem Liter Meereis in der Arktis zum Teil mehr als 12.000 Mikroplastikteilchen nachgewiesen (vgl. Peeken et al., 2018). Und im Jahr 2020 überstieg erstmals die von Menschen produzierte Masse die weltweite Biomasse (dpa, 2020). Die derzeitig vorherrschende lineare Produktionsweise verstärkt die sozio-ökologischen und - ökonomischen Trends, und es bedarf gesamtpolitischer Lösungsansätze (Europäische Kommission, 2020a, S. 3). Dies wurde auch auf EU-Ebene erkannt, und so hat die Europäische Kommission im März 2020 „A new Circular Economy Action Plan for a Cleaner and More Competitive Europe“ als Teil des Green Deals vorgestellt. Mit den 35 dort festgelegten Maßnahmen soll so eine Kreislaufwirtschaft vorangetrieben werden (Europäische Kommission, 2020b). Einen ganzheitlichen Ansatz für eine konsequente Kreislaufwirtschaft bietet das C2C Konzept, bei dem durch sortenreine Trennbarkeit der verwendeten Materialien diese wieder als Ressourcen in technische oder biologische Kreisläufe zurückgeführt werden können. Dazu muss die Wirkung auf Mensch und Umwelt aller in der Produktion verwendeten Substanzen geprüft sein. Dahinter steht ein ganzheitlicher Qualitätsanspruch, sodass ebenso ein verantwortungsvoller Umgang mit Wasser, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Einhaltung sozialer Standards gefordert wird (vgl. Mulhall & Braungart, 2010). Relevanz der Thematik und Zielsetzung Mit der Agenda 2030 von New York und den darin enthaltenen 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (engl. Sustainable Development Goals, SDGs) haben sich die Mitglieder der Vereinten Nationen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet (United Nations, 2015). Entwicklungspolitik sei im Sinne der Agenda 2030 ein gesamtpolitischer Prozess: Alle Politikfelder können und sollen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Mit dem zwölften Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 – der Sicherstellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster – rückt konkret die öffentliche Beschaffung in den Fokus: Punkt 12.7 besagt die „Förderung nachhaltiger Praktiken im öffentlichen Beschaffungswesen in Übereinstimmung mit den nationalen Politiken und Prioritäten“ (United Nations, 2015, S. 24). 6
Die Hebelwirkung der öffentlichen Beschaffung ist immens. In Deutschland beschäftigte die öffentliche Hand 2019 rund 4,9 Millionen Menschen – so arbeitete rund jede*r zehnte Erwerbstätige für die öffentliche Hand (Bundeszentrale für politische Bildung, 2020). Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand wiederum beträgt pro Jahr ca. 350 Milliarden Euro, wovon je nach Schätzung ca. 40 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr für innovative Beschaffung genutzt werden können (Eßig & Schaupp, 2016, S. 57 f). Der Wirkungsmacht einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zur Initiierung von Transformationsprozessen und als Beitrag zum Klima- und Umweltschutz ist sich die Politik schon länger bewusst. Bereits 2011 veröffentlichte das Bundesumweltministerium ein Paper mit dem Titel „Die öffentliche Beschaffung – ein Hebel für Klimaschutz und Zukunftsmärkte!“ (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2011). Forschungsfrage Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand ist wie oben dargestellt enorm. Und gleichzeitig wird angesichts der eingangs aufgeführten Probleme eine resiliente Produktionsweise wie C2C benötigt, um eine zukunftsfähige Wirtschaft zu gestalten. Ein radikales Umdenken scheint nötig, so wie es Beyer und Arnold formulieren: „Therefore, groundbreaking collaborative, circular-oriented or cradle-to-cradle-based business models are needed which should be based on fundamentally new personal, consumer and firm mindsets […]” (2021, S. 366). Um die Transformation hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft im Sinne von C2C zu schaffen, sind Veränderungen auf mehreren Ebenen, einschließlich technologischer Innovationen, neuer Geschäftsmodelle und der Zusammenarbeit von Interessensgruppen notwendig (Witjes & Lozano, 2016, S. 42). Es eröffnet sich die Frage, ob solche Transformationsprozesse durch die öffentliche Beschaffung beeinflusst werden können. Insbesondere die Auswirkungen einer nachhaltigen Vergabe auf kleine und mittelständische Unternehmen sind bisher wenig untersucht (Testa et al., 2012, S. 95; Witjes & Lozano, 2016, S. 38). Durch ein besseres Verständnis der Einflussfaktoren der öffentlichen Beschaffung auf den Unternehmenserfolg ließe sich dieses erhebliche Potential zur Erhöhung des Vergabenutzens realisieren (Blind et al., 2020, S. 1). Um die Auswirkungen einer öffentlichen Beschaffung nach C2C als Instrument zur Förderung von innovativen Unternehmen zu verstehen, ist im Rahmen dieser Arbeit schrittweise vorgegangen worden. Im ersten Schritt sollte die Attraktivität einer solchen Beschaffung untersucht werden. Denn nur eine für Unternehmen attraktive Beschaffung kann auch unternehmerische Transformationen auslösen, und nur mit einer attraktiven Beschaffung kann die Wirtschaft gefördert werden, so die zugrunde liegende These. In 7
einem zweiten Schritt wurde das Potential der öffentlichen Beschaffung nach C2C untersucht, unternehmerische Transformationen zu beeinflussen. Denn nur, wenn die öffentliche Beschaffung auf Transformationsprozesse einwirken kann, kann sie auch als Instrument zur Wirtschaftsförderung dienen, so die Überlegung. Und in einem dritten Schritt wurde schließlich die öffentliche Vergabe nach C2C als Instrument zur Wirtschaftsförderung untersucht. Auf Basis dieser Überlegungen wurden für den Forschungsprozess drei aufeinander aufbauende Forschungsfragen definiert: 1) Inwieweit kann eine nach C2C ausgerichtete öffentliche Beschaffung abschreckend auf Unternehmen wirken, die sich regelmäßig auf konventionelle öffentliche Ausschreibungen bewerben? 2) Wie kann eine nach C2C ausgerichtete öffentliche Beschaffung innerhalb eines Unternehmens, das noch nicht nach C2C produziert, eine unternehmerische Transformation beeinflussen? 3) In welcher Form kann eine nach C2C ausgerichtete öffentliche Beschaffung als Instrument zur Wirtschaftsförderung fungieren? Diese Überlegungen und die drei Forschungsfragen sind die zentralen und zugrunde liegenden Elemente, nach denen die gesamte Arbeit und der gesamte Forschungsprozess gegliedert wurde. 2 Cradle to Cradle – Konzeption, Einordnung und Zertifizierung Bereits 2002 stellten der Chemiker Michael Braungart und der Architekt und Designer William McDonough mit ihrem Buch „Cradle to Cradle: Remaking the Way We Make Things“ das Konzept vor. Im Sinne von C2C werden die Menschen als potenzielle Nützlinge und nicht Schädlinge für die Natur als Teil des Ökosystems gesehen (Griefahn et al., 2017, S. 193). Um das zu erreichen, müssen Soziales, Ökologisches und Ökonomisches gleichwertig betrachtet und bei dem Produktdesign umgesetzt werden (McDonough & Braungart, 2002, S. 252; van de Westerlo, 2011, S. 15). Reine Effizienzstrategien oder Verzicht reichen nicht aus, damit die derzeitige Wirtschaftsweise gut für Mensch und Umwelt werden kann, so die grundlegende Philosophie von C2C (McDonough & Braungart, 2002, S. 252). Stattdessen sollte das Design von Produkten geschlossene Stoffkreisläufe ermöglichen (Griefahn et al., 2017, S. 193). Orientiert am Vorbild der Natur sind durch das Designkonzept drei C2C-Prinzipien definiert (Griefahn et al., 2017, S. 194). Das erste Prinzip lautet „Abfall ist Nahrung“ und impliziert die Idee von geschlossenen Stoffkreisläufen. Produkte werden je nach Nutzungsszenario so designt, dass sie als Verbrauchsprodukt in der biologischen Sphäre oder als 8
Gebrauchsprodukt in der technischen Sphäre zirkulieren (siehe Abbildung I). Die verwendeten Materialien sind dabei auf ihre Verträglichkeit für Mensch und Umwelt geprüft. In der biologischen Sphäre können Produkte und Materialien nach ihrer Nutzung als biologisch abbaubarer Nährstoff dem Kreislauf wiederzugeführt werden. In der technischen Sphäre können die Produkte demontiert und einzelne Materialien nach Nutzung ohne Qualitätsverlust für die Produktion neuer Produkte verwendet werden (vgl. Griefahn et al., 2017, S. 194; vgl. van de Westerlo, 2011, S. 17 ff). Abbildung I: Biologischer und technischer Kreislauf (Cradle to Cradle NGO, 2019) Das zweite Prinzip des Designkonzepts ist die ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien für alle Prozesse in der Produktion (Griefahn et al., 2017, S. 195; van de Westerlo, 2011, S. 20 f). Das dritte Prinzip lautet „Unterstützung von Diversität“ (Griefahn et al., 2017, S. 195). Die Natur bringt eine Vielzahl unterschiedlicher Möglichkeiten und Bedürfnisse hervor. Diese Diversität sollte sich ebenfalls in dem Design von Produkten widerspiegeln, sodass diese individuell an das entsprechende Nutzungsszenario angepasst sind (Griefahn et al., 2017, S. 195; van de Westerlo, 2011, S. 22 f). Die Ellen MacArthur Foundation listet C2C als eine der Denkschulen der Circular Economy (Ellen MacArthur Foundation, 2017). Anders jedoch als bei der Circular Economy liegt C2C ein universelles Qualitätsverständnis zugrunde (Griefahn et al., 2017, S. 195). Produkte werden diesem Anspruch nur gerecht, wenn sie entsprechend der C2C Prinzipien designt und bei der Produktion weder beteiligte Menschen noch betroffene Ökosysteme geschädigt werden (Griefahn et al., 2017, S. 195). Auf diesen Grundsätzen aufbauend, zertifiziert das Cradle to Cradle Products Innovation Institute Produkte in fünf Kategorien (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 3). Zum einen wird das Produkt auf Materialgesundheit geprüft. Die im gesamten 9
Produktionsprozess verwendeten Chemikalien und Materialien sind so zu wählen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt gegeben ist (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 13). Die zweite Kategorie ist die Kreislauffähigkeit der Produkte. Hier sind Produkte so zu konzipieren, dass die einzelnen Materialien wieder vollständig in den biologischen oder technischen Kreislauf rückgeführt werden können (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 24). Als dritte Kategorie werden Anforderungen an saubere Luft und Klimaschutz gestellt. Die Herstellung der Produkte muss hier einen positiven Einfluss auf die Luftqualität unter Nutzung erneuerbarer Energien haben und eine ausgeglichene Bilanz klimawirksamer Treibhausgase vorweisen (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 38). In der vierten Kategorie wird der verantwortliche Umgang mit Wasser und Böden bewertet. Wassereinzugsgebiete sowie Bodenökosysteme sollen bei der Produktion geschützt und sauberes Wasser sowie gesunde Böden geschaffen werden (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 53). In der letzten Kategorie werden die Unternehmen im Bereich der sozialen Fairness auf die Einhaltung der Menschenrechte bei der Produktion sowie faire und gerechte Geschäftspraktiken geprüft (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 66). Die Zertifizierung kann dabei in den vier Stufen Bronze, Silber, Gold und Platin vergeben werden (Cradle to Cradle Products Innovation Institute, 2021, S. 7). 3 Funktionsweise und rechtliche Rahmenbedingungen der öffentlichen Beschaffung Jährlich werden Aufträge in Millionenhöhe an private Unternehmen vergeben, um den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Das Vergaberecht regelt die wirtschaftliche und sparsame Verwendung von den dafür verwendeten Haushaltsmitteln und umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand vorschreiben (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). Dabei stützt es sich auf die Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz, um einen fairen Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen zu gewährleisten und Korruption sowie Vetternwirtschaft zu verhindern (§ 97 Abs. 1 und 2 GWB; § 2 Abs. 1 und 2 UVgO). Trotzdem kann die Beschaffung der öffentlichen Hand auch strategisch genutzt werden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021b). So sollen die folgenden Ausführungen keine rechtswissenschaftliche Darlegung des Vergaberechts sein, sondern für das weitere Verständnis dieser Arbeit die Funktionsweise inklusive der Möglichkeiten zur Implementierung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien erklären. Vergaberechtlich ist zunächst zu unterscheiden, ob der Auftragswert EU-Schwellenwerte über- oder unterschreitet. Je nach Auftragsart unterscheidet sich die Höhe dieser 10
Schwellenwerte (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). Unterschreitet der Auftragswert den entsprechenden EU-Schwellenwert, findet traditionell das jeweilige deutsche Haushaltsrecht Anwendung (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). Erreicht oder überschreitet der Auftragswert diese Schwellenwerte, finden die EU- Richtlinien Anwendung, deren Grundlagen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4 enthalten sind. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) konkretisiert die im GWB enthaltenen Vorschriften für Deutschland (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). Der wesentliche Unterschied zwischen Unter- und Oberschwellenbereich ist die Möglichkeit eines Nachprüfverfahrens. Denn die Vergabeordnungen des Haushaltsrechts können nicht die Grundlage eines subjektiven Rechts bilden, da sie nicht den Charakter von Rechtsnormen besitzen. So kann lediglich im Oberschwellenbereich ein unterlegener Bieter bei Verletzungen der Verfahrensvorschriften ein Nachprüfverfahren ggf. vor Gericht veranlassen (vgl. BVerfG, 1 BvR 1160/03, 2006; Isenheim, 2010, S. 31). Ein weiterer Unterschied ist die europaweite Bekanntmachung der Aufträge im Oberschwellenbereich (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). Allerdings sind die weiteren vergaberechtlichen Unterschiede zwischen den Ober- und Unterschwellenbereich so geringfügig, dass sie eine untergeordnete Rolle in Bezug zu den vorliegenden Forschungsfragen spielen. Verfahrensarten Öffentliche Auftraggeber können zur Vergabe unterschiedliche Verfahrensarten wählen. Diese sind für den Oberschwellenbereich in § 119 GWB und §§ 14-19 VgV und für den Unterschwellenbereich in §§ 8-14 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) geregelt. Die Grundsätze der unterschiedlichen Verfahrensarten gleichen sich jedoch im Unter- und Oberschwellenbereich (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021c). So kann die öffentliche Hand zwischen folgenden Verfahrensarten wählen (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021c): a) Das offene Verfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 15 VgV) und die öffentlichen Ausschreibungen (unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 9 UVgO), bei denen eine unbegrenzte Anzahl an Bietenden zur Abgabe von Angeboten zugelassen ist. b) Das nicht-offene Verfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 16 VgV) bzw. die beschränkten Ausschreibungen (unterhalb der EU-Schwellenwerte nach § 10 UVgO), bei denen nach vorheriger Aufforderung zur Teilnahme eine begrenzte Anzahl an Unternehmen aus dem Teilnehmerkreis zur Abgabe eines Angebots aufgefordert 11
wird. Dies wird als sog. Teilnahmewettbewerb bezeichnet. Unter bestimmten Bedingungen nach § 11 UVgO kann jedoch eine beschränkte Ausschreibung auch ohne vorangegangenen Teilnahmewettbewerb stattfinden. c) Das Verhandlungsverfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 17 VgV) und die Verhandlungsvergabe bzw. freihändige Vergabe (unterhalb der EU- Schwellenwerte nach § 12 UVgO), die Verhandlungen über die Auftragsbedingungen mit den bietenden Unternehmen zulassen. Beide Verfahren können sowohl mit als auch ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird insbesondere bei Aufträgen in Betracht gezogen, die konzeptionelle oder innovative Lösungen erfordern oder wenn die Komplexität des Auftrags eine vorherige Verhandlung erfordert (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021a). d) Der wettbewerbliche Dialog (nur bei europaweiten Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 18 VgV), der dem Auftraggeber noch mehr Dialogmöglichkeiten mit den Bietenden ermöglicht. Dieses Verfahren ist für komplizierte Aufträge, bei denen der Auftraggeber nicht die genauen Leistungen zur Erfüllung seiner Ziele definieren kann und diese Leistungen erst im Dialog ermittelt werden können. e) Die Innovationspartnerschaft (nur bei europaweiten Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nach § 19 VgV), die mit dem Ziel der Entwicklung einer innovativen Lösung und deren anschließenden Erwerb eingegangen werden kann. Dieses Verfahren ist für Aufträge vorbehalten, bei denen der Beschaffungsbedarf nicht durch am Markt verfügbare Lösungen gedeckt werden kann. Bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte herrscht gem. § 119 Abs. 2 GWB Wahlfreiheit zwischen offenem und nicht-offenem Verfahren. Die anderen Verfahrensarten können bei Erfüllung der Voraussetzungen nach § 17 ff VgV angewendet werden (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021c). Prozess der öffentlichen Beschaffung Konzeptionell lässt sich der Prozess der öffentlichen Beschaffung in vier Phasen gliedern. Der Prozess beginnt mit der Vorbereitungsphase, in der das Problem definiert wird und eine Bestandsaufnahme der Anforderungen an interne sowie externe Interessensgruppen erfolgt. In der darauffolgenden Spezifikationsphase wird auf Grundlage der Problemdefinition das zu beschaffende Produkt oder die zu beschaffende Dienstleistung spezifiziert. In der Beschaffungsphase (auch Ausschreibungsprozess) erfolgt die Bekanntmachung der Ausschreibung, die Auswahl eines Bietenden und der 12
Vertragsabschluss. Abgeschlossen wird der Beschaffungsprozess durch die Nutzungsphase, in der das Produkt nach Vertragsunterzeichnung geliefert wird (vgl. Lüttmann, 2018, S. 86 ff.; Witjes & Lozano, 2016, S. 38). Im Weiterem wird eine Übersicht gegeben, wie der Prozess der öffentlichen Beschaffung verläuft und an welcher Stelle nachhaltigkeitsbezogene Aspekte mit einbezogen werden können. Der Prozess wird dabei in die oben aus der Literatur entnommenen vier Phasen gegliedert. Möglichkeiten zur Implementierung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien Die einzelnen Bestandteile des Beschaffungsprozesses der öffentlichen Hand sind in der UVgO (oberhalb der Schwellenwerte im GWB bzw. der VgV) festgelegt. Mit der Vergaberechtsreform 2016 sind verstärkt auch nachhaltigkeitsbezogene Kriterien im Vergabeprozess zulässig (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). So ist bereits in den Grundsätzen der Vergabe in § 2 Abs. 3 UVgO (bzw. ähnlich siehe § 97 Abs. 3 GWB) Folgendes festgehalten: „Bei der Vergabe werden Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte nach Maßgabe dieser Verfahrensordnung berücksichtigt.“ (§ 2 Abs. 3 UVgO) Die Vorbereitungsphase beginnt mit der Festlegung des Auftragsgegenstands sowie einer Markterkundung (siehe § 20 UVgO). Auf Grundlage dieser Erkenntnisse folgt in der Spezifikationsphase die Erstellung der Vergabeunterlagen. Diese umfassen ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Angebotsunterbreitung, Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens, wie Eignungs- und Zuschlagskriterien, und die Vertragsunterlagen inklusive Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen (siehe § 21 UVgO). Bei der Erstellung der Vertragsunterlagen bieten sich erste Möglichkeiten, um soziale, ökologische oder innovative Kriterien zu integrieren. Die Leistungsbeschreibung ist eine möglichst genaue und eindeutige Beschreibung des Auftragsgegenstands. Gemäß § 23 Abs. 2 UVgO kann der Auftragsgegenstand auch mit sozialen, innovativen und umweltbezogenen Merkmalen sowie qualitätsbezogenen Aspekten beschrieben werden (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). Diese Merkmale dürfen sich auf den gesamten Lebenszyklus beziehen, was auch den Herstellungsprozess und die Produktions- und Lieferkette umfasst. Dabei müssen allerdings alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Merkmale in direkter Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen und eine Verhältnismäßigkeit zu dessen Wert aufweisen (siehe § 23 Abs. 2 UVgO). Eine weitere Möglichkeit bieten die Eignungs- und 13
Zuschlagskriterien (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). Eignungskriterien sind den Bietenden betreffende Kriterien. § 124 GWB, der durch § 31 Abs. 1 auch im Unterschwellenbereich anwendbar ist, berücksichtigt hier auch soziale und ökologische Aspekte. Bietende können ausgeschlossen werden, sofern „bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen“ wurde (§ 124 Abs. 1 GWB). So kann beispielsweise in den Eignungskriterien die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernarbeitsnormen) durch den Bieter festgehalten werden (FEMNET e.V, 2020, S. 4). Die Zuschlagskriterien dienen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots, um auf Grundlage dessen den Zuschlag für den Auftrag zu erteilen. Neben dem Preis oder den Kosten können zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots auch „qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden“, solange diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen (§ 43 Abs. 2 UVgO). Diese Verbindung kann sich jedoch auf jedes Stadium des Lebenszyklus beziehen und muss sich nicht zwingend auf die materiellen Eigenschaften des zu beschaffenden Produkts oder der zu beschaffenden Dienstleistung auswirken (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). Auch werden konkret die Lebenszykluskosten als anwendbare Bemessungsgrundlage in § 43 Abs. 4 UVgO aufgeführt. Auch in der Beschaffungsphase sind vergaberechtlich einige Möglichkeiten zur Implementierung nachhaltiger Kriterien vorhanden. So können im Zuge der Eignungsprüfung Bietende ausgeschlossen werden, die die zuvor definierten Eignungskriterien nicht erfüllen (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). Die verbleibenden Angebote werden nun anhand der Zuschlagskriterien bewertet. Die Eignungsprüfung erfolgt grundsätzlich durch die Vorlage einer Eigenerklärung der Bietenden (siehe § 35 Abs. 2 UVgO). Die Nachweisführung für Leistungsmerkmale und Zuschlagskriterien hingegen kann gem. § 24, 43 Abs. 7 UVgO durch Gütezeichen erfolgen. Öffentliche Auftraggeber können die Vorlage solcher Gütezeichen unter Berücksichtigung der im Gesetzestext festgehaltenen Voraussetzungen verlangen (siehe § 24, 43 Abs. 7 UVgO). Dabei sind auch andere Gütezeichen zu akzeptieren, wenn sie gleichwertige Anforderungen stellen. Anders als im Oberschwellenbereich festgelegt, müssen im Unterschwellenbereich nicht alle Anforderungen des Gütezeichens mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen (siehe § 34 Abs. 2 S. 2 VgV). So kann im Unterschwellenbereich wesentlich einfacher die Nachweisführung durch Gütezeichen durch den öffentlichen Auftraggeber verlangt werden (Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, 2017). 14
Kommt es zum Vertragsabschluss und ein Bieter erhält den Zuschlag, wird in der Nutzungsphase der Auftragsgegenstand geliefert. Durch die Auftragsausführungsbestimmungen können Bedingungen an die Ausführung des Auftrags gestellt werden. Hier können soziale, ökologische und innovative Kriterien hinzugezogen werden (siehe § 45 Abs. 2). Ein entsprechender Nachweis kann auch hier durch Gütezeichen vom öffentlichen Auftraggeber gefordert werden (siehe § 45 Abs. 3). Implementierung von Cradle to Cradle Kriterien Eine Vorreiterrolle in Sachen öffentliche Beschaffung nach C2C nimmt die Stadt Ludwigsburg ein: Seit 2018 richtet sich die Stadt grundsätzlich in ihrer Beschaffung nach C2C aus (Ludwigsburg, 2018a, S. 1). Mit einer Dienstanweisung zur nachhaltigen Beschaffung wurde festgelegt, dass C2C Kriterien bei jeder Beschaffung berücksichtigt werden müssen (vgl. Ludwigsburg, 2018b). Wenn C2C bei einer Vergabe nicht umgesetzt werden kann, muss dies schriftlich begründet werden (siehe § 6, Ludwigsburg, 2018b, S. 6). In der Dienstanweisung ist das Vorgehen für alle Beschaffungsprozesse klar geregelt (siehe § 4, Ludwigsburg, 2018b). Die Internetplattform Vergabe-Insider führt auf ihrer Website, angelehnt an die Dienstanweisung Ludwigsburgs, sechs Schritte an, wie C2C konkret in der öffentlichen Beschaffung umgesetzt werden kann (siehe Abbildung II). Abbildung II: Umsetzung von C2C in der öffentlichen Beschaffung (eigene Darstellung, angelehnt an Vergabe- Insider, 2020) Darüber hinaus wird in Ludwigsburg mit einer sog. Bietererklärung gearbeitet (siehe § 4 Abs. 2, Ludwigsburg, 2018b). In dieser von den Bietenden auszufüllenden Eigenerklärung werden Aspekte in den fünf Bereichen der Zertifizierung (siehe Kapitel 2, S. 9 f) abgefragt. Der Beschaffer aus Ludwigsburg konkretisiert und erklärt im Interview das Vorgehen (siehe Anlage B, S. 54). Zu Beginn steht eine Bedarfsermittlung mit anschließender Marktrecherche nach relevanten Produkten und Unternehmen. In einem Dialog mit den infrage kommenden Bietenden werden die C2C Kriterien erklärt und abgefragt. Auch sind die Vergabeunterlagen standardisiert und umfassen eine Erklärung und Ausführung des C2C Konzepts. Das erklärte Ziel von Ludwigsburg mit dieser Beschaffung ist es, Klimaschutzziele zu unterstützen, die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern und dazu beizutragen, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten (Ludwigsburg, 2018a, S. 2). So 15
sollen Impulse an die Hersteller in Richtung C2C gegeben werden und Ludwigsburgs Attraktivität für Unternehmen in diesem Bereich gesteigert werden (Ludwigsburg, 2018a, S. 2). 4 Literaturüberblick: Auswirkungen der öffentlichen Beschaffung als Instrument zur Förderung innovativer Unternehmen Die folgende Literaturrecherche ist an den Forschungsfragen orientiert und in drei Schritte gegliedert. Sie stellt keine vollständige Zusammenfassung der gesamten relevanten Literatur dar, sondern soll einen Überblick über die Wirkungsmechanismen der öffentlichen Beschaffung geben. Zunächst wird die Attraktivität der öffentlichen Beschaffung für Unternehmen untersucht. Darauffolgend wird auf Mikroebene das Potential der öffentlichen Beschaffung untersucht, Geschäftsmodellinnovationen und unternehmerische Transformationen im Unternehmen anzustoßen. Zuletzt wird die öffentliche Beschaffung als Instrument der Wirtschaftsförderung zur Förderung von Innovationen betrachtet. Attraktivität und Herausforderungen der öffentlichen Beschaffung In Europa zählen rund 99 % aller Unternehmen als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) (Frédéric Gouardères, 2021). Sie beschäftigen rund zwei Drittel aller erwerbstätigen Personen und haben einen Anteil von über 50 % an der gewerblichen Wertschöpfung (Frédéric Gouardères, 2021). 64 % aller öffentlichen Aufträge gingen 2005 in der EU an KMUs (2006 61 %, 2007 58 %, 2008 61 %), sodass von einem konstanten Anteil ausgegangen wird (siehe Abbildung III). Trotzdem hatten sie nur einen Anteil von 42 % am Wert öffentlicher Aufträge (vgl. Sarter et al., 2014, S. 7 f.). 100% Anteil KMUs an öffentlichen Aufträgen in % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2005 2006 2007 2008 Jahr Abbildung III: Anteil KMUs bei der öffentlichen Vergabe (eigene Darstellung, leicht modifiziert nach Sarter et al., 2014, S. 7) Die Gründe für das Gefälle zwischen Anteil der KMUs in Deutschland und Anteil der KMUs am Wert öffentlicher Ausschreibungen legen die Herausforderungen des Vergabeprozesses offen. So sind kleinere Unternehmen im Nachteil gegenüber großen, 16
die bereit sind, sich in die Spezifika der komplexen Beschaffungsprozesse einzuarbeiten (Cabras, 2011, S. 201; Sarter et al., 2014, S. 9). Oft fehlen Ressourcen, um am hochbürokratisierten Prozess teilhaben zu können (Sarter et al., 2014, S. 9; Sönnichsen & Clement, 2019, S. 8). Auch eine zu starke Gewichtung der Kosten stellt eine Herausforderung für KMUs dar (Cabras, 2008, S. 17, 2011, S. 201). Denn bei geringen zeitlichen und finanziellen Ressourcen gewinnen wiederum administrative Anforderungen an Bedeutung, da sie den Umfang an Vorbereitungsaufgaben der Ausschreibung bestimmen (Sarter et al., 2014, S. 10). Weitere Hindernisse sind zu große und umfangreiche Aufträge (Sarter et al., 2014, S. 14), Informationsasymmetrien und die Bürokratie des Vergabeprozesses in Form von langsamen Zahlungen, engen Angebotsspezifikationen, aufwändigen Beschaffungsunterlagen und fehlendes Wissen, wie die richtige Ausschreibung zu finden und sich im Prozess zurechtzufinden ist (Flynn & Davis, 2015, S. 2). Trotzdem ist die öffentliche Beschaffung kein uninteressanter Wirtschaftszweig. Vom gesamten Beschaffungsvolumen können Bund, Länder und Kommunen je nach Schätzung zwischen 35 und 50 Milliarden Euro innovationsrelevant und innovationsfördernd investieren (Eßig & Schaupp, 2016, S. 7; Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO), 2016). Dies kann insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession einen interessanten Absatzmarkt für Unternehmen darstellen (Sarter et al., 2014, S. 9). Unternehmerische Transformationen durch öffentliche Beschaffung Innovationen scheinen in Unternehmen durch öffentliche Beschaffung gezielt gefördert werden zu können. Denn es gibt eine Korrelation zwischen Innovationen und dem Abschluss öffentlicher Verträge. So sind die dokumentierten Innovationsraten deutlich höher in Unternehmen mit öffentlichen Verträgen (Appelt & Galindo-Rueda, 2016, S. 7). Tendenziell sind dies mehr Produkt- als Prozessinnovationen, doch auch andere Innovationsarten konnten festgestellt werden. Zwischen 47% und 70 % der innovierenden Unternehmen gaben an, explizit im Rahmen der öffentlichen Verträge dazu verpflichtet worden zu sein (Appelt & Galindo-Rueda, 2016, S. 7). Wenn sozialökologische Ziele in die Ausschreibung aufgenommen werden, werden diese Ziele in den Angeboten der Bietenden integriert (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 8). Durch die Inklusion dieser Ziele in den Beschaffungsprozess erklärt es sich, warum etwa die Hälfte der Bietenden zirkuläre Produktionsprozesse umsetzen (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 8). Doch fraglich ist, ob Unternehmen ihr gesamtes Geschäftsmodell aufgrund der öffentlichen Beschaffung zu ändern bereit sind. Dabei werden insbesondere im Textilsektor Innovationen des Geschäftsmodells benötigt (Beyer & Arnold, 2021, S. 366). Diese könnten die 17
Transformation und Erneuerung von Unternehmen ermöglichen und so Wettbewerbsvorteile sichern (Beyer & Arnold, 2021, S. 342 f). Als unternehmerische Transformation wird im Rahmen dieser Arbeit eine Umstellung des Geschäftsmodells verstanden. Als Geschäftsmodell wird dabei das System von Aktivitäten bezeichnet, mit denen ein Unternehmen Wert für alle beteiligten Parteien schafft (Zott & Amit, 2010, S. 217 f). Eine Geschäftsmodellinnovation, also eine Umstellung des Geschäftsmodells, ist wiederum ein neuer Weg, wie Wert geschaffen wird durch eine Veränderung von einer oder mehreren Stellschrauben im bisherigen Geschäftsmodell (Planing, 2015, S. 2). Die Bezeichnung „neu“ steht in diesem Kontext für alles, was neu für das Unternehmen ist. Dementsprechend kann vereinfacht für diese Arbeit davon ausgegangen werden, dass eine Geschäftsmodellinnovation die Implementierung eines Geschäftsmodells ist, das neu für das Unternehmen ist (Björkdahl & Holmén, 2013, S. 214). Um zu verstehen, ob die öffentliche Beschaffung Geschäftsmodellinnovationen (bezogen auf C2C) bei Unternehmen initiieren kann, wurden zunächst generelle Treiber und Barrieren eines solchen Prozesses aus der Literatur herausgearbeitet. In einer empirischen Studie wurden KMUs zur Implementierung eines zirkulären Geschäftsmodells befragt (vgl. Rizos et al., 2016). Die fehlende Unterstützung durch das Angebot- und Nachfragenetzwerk wurde als häufigste Barriere benannt. Angebotsseitig ist es schwer, die richtigen Lieferanten für eine zirkuläre Wertschöpfung zu finden (Rizos et al., 2016, S. 10). Nachfrageseitig sind Kunden nur schwer von der Notwendigkeit und der Vorteilhaftigkeit einer Kreislaufwirtschaft und dementsprechender Produkte zu überzeugen (Rizos et al., 2016, S. 10). Am seltensten wurde die betriebliche Umweltkultur, also die Unternehmensphilosophie und Einstellung der Führungskräfte und Mitarbeiter (Kurkela, 2020, S. 20 f), als Barriere dieses Prozesses benannt (Rizos et al., 2016, S. 11). Weitere aufgeführte Barrieren sind fehlendes Kapital, fehlendes technisches Wissen, fehlende Unterstützung seitens der Gesetzgebung und Regierung, administrative Hürden sowie fehlende Informationen (Rizos et al., 2016, S. 11). Interessanterweise wurde die betriebliche Umweltkultur gleichzeitig am häufigsten als Treiber für eine zirkuläre Geschäftsmodellinnovation von den KMUs benannt (Rizos et al., 2016, S. 11). Auch wurde die Mitgliedschaft in Netzwerken von Gleichgesinnten sowie eine Nachfrage nach zirkulären Produkten als weitere wichtige Treiber genannt (Rizos et al., 2016, S. 11). Die finanzielle Attraktivität sowie die Beachtung eines zirkulären Geschäftsmodells von externen Parteien werden ebenfalls als unterstützend aufgeführt, genauso wie das technische Wissen und regierungsseitige Unterstützung (Rizos et al., 2016, S. 12). 18
Fraglich bleibt nun, ob und wie Geschäftsmodellinnovationen durch die öffentliche Beschaffung ausgelöst werden können. Eine besonders starke Wirkung auf Hersteller haben diesbezüglich systematisch dargestellte Kriterien (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 13). Auch haben Studien belegt, dass eine (enge) Zusammenarbeit zwischen Beschaffenden und Bietenden als Schnittstelle zwischen zirkulärer öffentlicher Beschaffung und der Entwicklung zirkulärer Geschäftsmodelle fungieren kann (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 12; vgl. Witjes & Lozano, 2016). Eine wichtige Rolle spielen dabei Produkt-Service-Systeme1 (Witjes & Lozano, 2016, S. 40). Denn der Lieferant bleibt Eigentümer des Produkts und ist verantwortlich für die Wartung und endgültige Verwertung, während die öffentliche beschaffende Instanz für eine angemessene Nutzung verantwortlich ist. So sind beide Parteien für die Umweltbelastung des Produkts oder der Dienstleistung verantwortlich, und in Kombination mit einer engen, dem Beschaffungsprozess vorgelagerten Zusammenarbeit kann ein nachhaltiges (zirkuläres) Geschäftsmodell durch eine zirkuläre Beschaffung entwickelt werden (Witjes & Lozano, 2016, S. 42). Öffentliche Beschaffung als Instrument zur Wirtschaftsförderung Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Wirtschaftsförderung als wirtschaftspolitische „Maßnahmen, mit denen spezifische wirtschaftliche Sachverhalte oder Verhaltensweisen gefördert werden“ (Bundeszentrale für politische Bildung, 2016a) bzw. als „Maßnahmen, mit denen Bund, Länder, Städte und Gemeinden sowie die Europäische Union Unternehmen fördern“ (Bundeszentrale für politische Bildung, 2016b). Eine andere Definition differenziert zwischen 1) sektoraler bzw. branchenbezogener und 2) regionaler Wirtschaftsförderung sowie 3) „Fördermaßnahmen zugunsten bestimmter Unternehmensgruppen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten“ (Klodt, 2018). Dabei kann zwischen nachfrage- und angebotswirksamen Fördermaßnahmen unterschieden werden (Klodt, 2018). In zahlreichen Studien wurde die öffentliche Beschaffung als nachfragewirksames Instrument zur Wirtschaftsförderung untersucht und eingeordnet (Eßig & Schaupp, 2016; McKinsey & Company, Inc., 2008; OECD, 2019; Rainville, 2017a; Testa et al., 2012; Witjes & Lozano, 2016). Verglichen mit angebotswirksamen Instrumenten, wie staatliche Förderaufwendungen in Forschung und Entwicklung, ist der Innovationsimpuls, der durch die öffentliche Beschaffung in die Wirtschaft gegeben werden kann, um ein vielfaches 1 Produkt-Service-Systeme beschreiben ein Konzept der Nutzung, bei dem die Eigentumsrechte bei dem Hersteller verbleiben und lediglich für die Nutzung des Produkts bezahlt wird. Somit ist das Produkt wie ein Service zu nutzen. (Mont, 2002, S. 238 f) 19
höher (Eßig & Schaupp, 2016, S. 57). Durch diesen großen Impuls kann innovativen Unternehmen ermöglicht werden, die Einstiegskosten zu tragen und eine kritische Menge für die Produktion innovativer Produkte zu schaffen, sodass diese Projekte profitabel sind (OECD, 2019, S. 36). Die Integration von sozioökologischen Kriterien in den Beschaffungsprozess fördert eine große Nachfrage nach nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen und setzt einen Trend für andere Organisationen, sodass ein Markt für nachhaltige Produkte vergrößert werden kann (Testa et al., 2012, S. 90; Witjes & Lozano, 2016, S. 39). Allerdings können nur die größten geografischen Regionen auf diese Weise die Marktentwicklung beeinflussen, da nur sie über ein relevantes Beschaffungsvolumen verfügen (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 7 f). Trotzdem können durch eine umweltfreundliche Beschaffung Leuchtturmprojekte initiiert und durchgeführt werden, sodass eine starke Signalwirkung auf entsprechenden Märkten erzielt werden kann (McKinsey & Company, Inc., 2008, S. 7). Indirekt ist so die Stimulierung entsprechender Produktentwicklungen und der Nachfrage der Verbraucher*innen nach nachhaltigen Produkten möglich (McKinsey & Company, Inc., 2008, S. 7; Witjes & Lozano, 2016, S. 39), da durch die Beschaffung Innovationen durch Marktdiffusion angeregt und so eine fragmentierte Marktnachfrage gebündelt werden kann (Rainville, 2017a, S. 1030). Standards und Standardisierung sind bei der Implementierung einer zirkulären öffentlichen Beschaffung Schlüsselelemente zur Entwicklung des Marktes (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 13). Es kann mithilfe von Standards und Normen in der Beschaffung ein Innovationsraum geschaffen werden, indem bestimmte Ausschlusskriterien als technische Anforderungen gestellt werden und weitere Zuschlagskriterien definiert werden, mit denen extra Leistungen belohnt werden (vgl. Rainville, 2017a). Für innovationsfördernde Beschaffung ist eine genaue Analyse der benötigten Lösung und eine entsprechende Anpassung des Vergabeverfahrens an normierte Prozesse wichtig (vgl. Rainville, 2017a). Auch wird immer wieder die Bedeutung der Zusammenarbeit und Vermittlungsarbeit zwischen Lieferanten und Beschaffenden in diesem Kontext hervorgehoben (Rainville, 2017b, S. 24; Witjes & Lozano, 2016). Vermittelnde Personen oder Organisationen koordinieren Aktivitäten und Projektziele, erleichtern die Zusammenarbeit mit und zwischen den Unternehmen und unterstützen den Beschaffer (Rainville, 2017b, S. 20). Durch diese Vermittlungen werden wichtige Akteure motiviert und befähigt, neues Wissen auszutauschen und Verbindungen zu schaffen, was das Lernen über Projektziele hinaus fördert (Rainville, 2017b, S. 20). Die Einbeziehung mehrerer vermittelnder Instanzen mit markt- oder technologiespezifischem Wissen spielt eine zentrale Bedeutung bei der Stimulierung einer Kreislaufwirtschaft durch zirkuläre Beschaffungsprozesse (Rainville, 2017b, S. 24). 20
So ist es zwar möglich, bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten (das Innovieren) mithilfe der öffentlichen Beschaffung zu fördern, doch ist es nur möglich, Innovationen in bestimmten Technologien zu stimulieren, wenn spezifische und sehr detaillierte funktionale Anforderungen gestellt werden können (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 7 f). Das allerdings bevorteilt größere Unternehmen mit entsprechenden Ressourcen gegenüber KMU, da durch die spezifischen Anforderungen mehr Einhaltungskontrollen nötig sind und dadurch höhere Transaktionskosten entstehen (Sönnichsen & Clement, 2019, S. 8). Doch eine größere Beteiligung von KMU am Vergabeverfahren kann Innovationen anregen, was insbesondere in Deutschland mit dem eingangs dargelegten dominanten Anteil von KMU an der Wirtschaft eine große Wirkung erzielen kann (OECD, 2019, S. 37 f). Die Bevorzugung regional produzierter Waren zur regionalen Wirtschaftsförderung im Vergabeprozess verstößt gegen das Diskriminierungsverbot und ist somit nicht zulässig (siehe § 97 Abs. 1, 2 GWB; § 2 Abs. 1, 2 UVgO). Doch nur 2-5 % aller Ausschreibungen werden EU-weit ausgeschrieben, und bei diesen wiederum gehen nur 15 % aller Aufträge in einen anderen Mitgliedstaat (Rechten & Röbke, 2017, S. 23), sodass auf nationaler Ebene die Wirtschaft durch die öffentliche Beschaffung gefördert werden kann. Im Kontext der anfangs angeführten Definition (Klodt, 2018) lässt sich die öffentliche Beschaffung nach Erkenntnissen aus der Literatur wie folgt als Instrument zur Wirtschaftsförderung bewerten: Sie ist ein nachfragewirksames Instrument (Eßig & Schaupp, 2016; McKinsey & Company, Inc., 2008; OECD, 2019; Rainville, 2017a; Testa et al., 2012; Witjes & Lozano, 2016), mit dem sich gezielt wirtschaftliche Tätigkeiten in Form von Innovieren fördern lassen können. Eine regionale Förderung ist aufgrund des Vergaberechts nicht möglich, aufgrund der Erfahrungen wohl aber eine nationale Förderung von Wirtschaftsstrukturen. 5 Methodischer Zugang Der Forschungsprozess begann damit, dass die Cradle to Cradle NGO von häufigeren Anfragen zum Thema öffentliche Beschaffung nach C2C berichtete. In der Literatur fanden sich allerdings keine entsprechenden Studien zu den Auswirkungen. Vielmehr wurde, wie in Kapitel 1.2 (siehe S. 7) beschrieben, der weitere Forschungsbedarf in der Literatur nach den Auswirkungen einer zirkulären Beschaffung auf Unternehmen formuliert. Auf dieser Basis wurden die in Kapitel 1.2 aufgestellten Forschungsfragen definiert. Anschließend erfolgte eine Literaturrecherche anhand des Schneeballsystems. Dafür wurde zunächst ein genereller Zugang zu der Thematik der öffentlichen Beschaffung gesucht und anschließend wurden die Literaturbefunde entlang der Forschungsfragen gegliedert. Ziel 21
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