AWMF - EMEINSAM ACHTSAM - Dialog , Landkreis Hameln-Pyrmont am 28.04.2021
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EMEINSAM ACHTSAM - 2. Dialog , Landkreis Hameln-Pyrmont am 28.04.2021 AWMF https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-069.html DGKiM https://www.dgkim.de/leitlinien
Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten „Hiermit bestätige ich, dass meinerseits keine Interessenskonflikte vorliegen.“ Frauke Schwier
Themen der Leitlinie Partizipation von Kindern und Vorgehen im medizinischen Kinderschutz Jugendlichen Kooperation Informationsaustausch KKG OPS 1-945 Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen Eltern in Belastungssituationen Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten Kinder-Früherkennungsuntersuchung Emotionale Vernachlässigung und Misshandlung Zahnärztliche Untersuchung Neonatales Drogenentzugssyndrom Diagnostische Methoden Strukturierte Befragung Hämatome & thermische Verletzungen Bildgebende Diagnostik Untersuchung der Augen Differentialdiagnosen Sexueller Missbrauch Geschwisterkinder Interventionen für Eltern
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt. BGH FamRZ 1956, 351; BGH 23.11.2016 – XII ZB 149/16 Kindeswohlgefährdung
Beteiligte Schwangere Säuglinge Kleinkinder Schulkinder Jugendliche z.B. Ärzt*innen, Hebammen z.B. Erziehende und Lehrende § 4 KKG Jugendamt
Partizipation Und HIER bin ICH. Beteiligung am/an: Rollenverständnis Vorgehen bei Verdacht auf Erfahrung Kindeswohlgefährdung, Kommunikation, Regeln für Nähe und Distanz, Beschwerdemanagement, Wahrnehmung Umgangsgestaltung, weiteren Verbleib. Beteiligung bedeutet: mitdenken, mitreden, mitentscheiden, mitplanen, mitgestalten und mitverantworten Aspekte der Beteiligung (Pluto er al., 2007)
Einwilligungsfähige Minderjährige Gilt für alle Handlungsempfehlungen.
Fragen
Netzwerk
Kooperation
12. Fachkräfte aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz und Pädagogik sollten im Kinderschutz mit dem Ziel kooperieren, Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder –vernachlässigung als solche zu erkennen, festzustellen und zu beenden (vgl. §3 KKG). 13. Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Handlungsempfehlung Kooperationspartnern aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz und Pädagogik sollte stattfinden. Damit eine kontinuierliche Zusammenarbeit möglich ist, sollte* dieser abgesprochen, einvernehmlich geregelt und regelmäßig überprüft werden. Training und Seminare sollten als wirksame Methoden durchgeführt werden, um die unterschiedlichen Professionen im Kinderschutz zu motivieren und sie dabei zu qualifizieren, zielführend zu kommunizieren und erfolgreich zu kooperieren. 14. Die Kooperationspartner aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz und Pädagogik sollen Rolle, Handlungsmöglichkeiten und Expertise der beteiligten Professionen respektieren.
Gesetz zur Kooperation und Kommunikation (§ 4 KKG) ORIENTIERUNG BERATUNG BEFUGNIS Einschätzung zur Einschätzung einer Mitteilung an das im Gespräch Gefährdung durch Jugendamt Erörterung der Anhaltspunkte Fachkraft im eigenen Zur Abwendung einer mit den Personensorge- Versorgungsbereich Gefährdung der Kinder oder berechtigten sowie den Kindern (Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendlichen sind die und Jugendlichen Jugendhilfe, Pädagogik) Geheimnisträger_innen ▪ Situation & Sorge oder befugt, das Jugendamt ▪ Ressourcen & Belastungen darüber zu informieren. Insoweit erfahrene Fachkraft ▪ Gefährdungseinschätzung (pseudonymisiert) ▪Die Betroffenen sind vorab darauf Hinweis hinzuweisen, es sei denn, dass Multiprofessionelles Vorgehen im damit der wirksame Schutz des Auf Inanspruchnahmen von Gesundheitswesen: Kindes oder des Jugendlichen in Hilfen hinwirken, soweit (1) Anhaltspunkte objektivieren Frage gestellt wird. hierdurch der wirksame (2) Prognose zur Entwicklung formulieren ▪Der gesetzliche Auftrag zur Schutz des Kindes nicht in Einschätzung der Kindeswohl- (3) Einschätzung sicher Frage gestellt wird. gefährdung liegt beim Jugendamt. vermitteln Kinderschutz geht vor Datenschutz.
Handlungsempfehlung 15. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung soll nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgegangen werden.
Ressourcen & Belastungen
Screening in der Notaufnahme Aufmerksamkeit! Kinderschutzleitlinienbüro_2019
Unterstützungsbedarf erkennen, verstehen, handeln Eltern und Ärzte • „Wie geht es Ihnen?“ und „ Sind Sie schwanger, bzw. sind Sie für Minderjährige verantwortlich?“ • Aufmerksam sein & Netzwerken.
Unterstützungsbedarf erkennen, verstehen, handeln Konsumierende Mütter ZIELE sind frühzeitige(s): • Einleiten notwendiger Maßnahmen für das Neugeborene bei Bekanntwerden eines Drogenkonsums einer Schwangeren • Erkennen von Behandlungsnotwendigkeit Neugeborener drogenkonsumierender Mütter • Beratung und Vermittlung von Unterstützungsangeboten • Aufmerksam sein & Netzwerken.
• Psychische Erkrankungen • Suchterkrankungen • Häusliche Gewalt Weitere Faktoren sind: • Eigene Gewalterfahrungen Elterliche • Finanzieller Stress Belastungen • Erziehungsstress • Stress in der Partnerschaft • Fehlende soziale Unterstützung • Mangelndes Verständnis für die Bedürfnisse ihrer Kinder Ressourcen ↔ Belastungen
53. Bei Verdacht auf eine Suchterkrankung der Personensorgeberechti gten/Bezugspersonen sollte Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben werden, sich zu ihrem eigenen Wohlbefinden zu äußern; dabei sollte die Thematik Suchterkrankung offen angesprochen werden.
Gefährdungseinschätzung , Schadensprognose & Planung
Hotspots von Hämatomen bei Verteilung der Hämatome bei körperlicher Misshandlung gesunden Kindern unter 6 Jahren „Auffällige Hämatome“ Prämobil • Altersuntypische Lokalisationen • Hämatome in Clustern Frühmobil • Geformte Verletzungen • Hämatome in Kombination mit anderen Verletzungen (Frakturen, Verbrennungen, intrakraniellen Blutungen oder unklaren Verletzungen) mobil • Jedes Hämatom bei einem prämobilen Säugling
Vorgehen bei Hämatomen LABOR Quick, aPTT, Fibrinogen, Blutbild mit Thrombozytenzahl bei Auffälligkeiten im Labor, bzw. bei fehlenden nichtakzidentellen Verletzungen Erweiterung der Labordiagnostik, ggf. in Rücksprache mit Hämostaseologen Blutgruppe, VWF-Ag, VWF-CB, Faktor XIII, Faktoren VIII und IX (nur bei Jungen)
Thermische Verletzung Achtung! • Eintauchen (Hände und Füße) • Gesäß- und Genitalbereich • Kontaktverbrennungen • mehrere Lokalisationen • unterschiedlichen Alters • Auftreten an bedeckter Region Abklärung KSG Bildquelle: Internet
Wahrscheinlichkeit einer wahrscheinlich möglich unwahrscheinlich Mechanismus • Immersion • Unfall durch verschüttete nicht akzidentellen Flüssigkeit • Unfall durch fließendes thermischen Agens • heißes Leitungswasser Wasser • heiße Flüssigkeit, die Verletzung Muster • abgrenzbare obere Linie • gleichmäßige Verbrühungstiefe nicht Leitungswasser ist • unregelmäßige • symmetrische Verbrühung • Schonung der Hautfalten Begrenzung und Tiefe (Extremitäten) • Aussparung des zentralen • fehlendes Muster Gesäßes Quelle: Royal College of Paediatrics and Child Health (2017): Child Protection Verteilung • isolierte Verbrühung von • Handschuh- und • asymmetrische Evidence Systematic review on Burns Gesäß/Perineum mit/ohne Strumpfverteilung oder auch nur Beteiligung der unteren Last updated: July 2017. untere Extremitäten ein Finger/Zeh betreffend Extremitäten • isolierte Verbrühung der • Gesicht, Hals und unteren Extremitäten Oberkörper betreffend Klinische Zeichen • weitere Verletzung, unabhängig • vorherige von der Verbrühung/ Verbrennung/Verbrühung Verbrennung • körperliche Vernachlässigung • klinische Zeichen stimmen mit • widersprüchlicher den Angaben nicht überein Unfallhergang im Verlauf • zusätzlich auftretende Frakturen Anamnestische • passives, introvertiertes, • Anzeichen für Vernachlässigung Zeichen ängstliches Kind • unterschiedliche Angaben • vorherige Misshandlung • Mangel an elterlicher Sorge • Häusliche Gewalt • Vorstellung des Kindes erfolgt • zahlreiche vorherige durch einen Erwachsenen ohne Verletzungen und Unfälle Verwandtschaftsgrad • Geschwister werden für die • Kind ist dem Sozialen Dienst Verbrühung verantwortlich bekannt gemacht
Röntgen-Skelettscreening (Rö-SS) NEU Sensitivität & strahlensparend Röntgen Thorax seitlich Sensitivität Sensitivität & strahlensparend Kinderradiologie Universitätsklinikum Dresden & Kinderschutzleitlinienbüro _2019
Indikationen Rö-SS Mindestens durch zwei Ärzte zu stellen. Abklärung KSG
“Schütteltrauma”: Vorgehen Kein akzidentelles Trauma und Zweifelhafte Anamnese Abklärung KSG
“Schütteltrauma”: ODDS RATIO FÜR DAS AUFTR ETEN VON SYMPTOMEN UND BEFUNDEN B EI EINEM NIC HT A K ZIDENTELLEN (SCHÄDELHIRN-)TRAUMA Odds Ratio ADAPTIERT VON ROYAL COLLEGE O F PAEDIATRICS AND CHILD HEALTH (2017): CHILD PROTECTION EVIDENCE SYSTEMATIC R EVIEW O N NEUROLOGICAL INJURIES LAST UPDATED: AUGUST 2014 UND *ROYAL COLLEGE OF PA EDIATRICS AND C HILD HEALTH (2017): CHILD PROTECTION EVIDENCE SYSTEMATIC REVIEW ON RETINAL FINDINGS LAST UPDATED: JANUARY 2015. Apnoe OR 17.1 Kein akzidentelles Trauma subdurale Blutung OR 9.18 und hypoxisch ischämischer Schaden OR 4.19 retinale Blutung Zweifelhafte Anamnese OR 3.5 bzw. OR 15.31* parenchymatöse Scherverletzung oder diffuser axonaler Schaden OR 3.1 Rippenfraktur OR 3 zerebraler Krampfanfall OR 2.9 Hirnödem OR 2.24 (metaphysäre) Fraktur der langen Röhrenknochen OR 1.7 subarachnoidale Blutung OR 1.28 Schädelfraktur mit intrakranieller Verletzung OR 0.8 Abklärung KSG Hämatome an Kopf und/oder Nacken OR 0.8
Sexueller (Zeitlicher) Ablauf möglicher Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch Liegt ein Ereignis mit oder ohne körperlich-sexuellen Übergriff* vor? *Kriterien für einen körperlich-sexuellen Übergriff ▪ Missbrauch Kontakt mit den Genitalien, Samen, Blut oder Speichel des_der Täters_in ▪ stattgehabter Kampf, der Haut oder Blut des_der mutmaßlichen Täters_in auf dem Körper des Opfers hinterlassen haben könnt ▪ mögliche Kontamination auf Kleidung oder Körper des Opfers Zeit zum (letzten) körperlich-sexuellen Übergriff Untersuchungen 7 Tage Stunden Tage Ausführliche Anamnese Soll Team-Entscheidungen: Ganzkörperuntersuchung Soll Strukturierte Anamnese mit Checklist (z.B. P-SANE) Soll Sollte Sollte Strukturierte anogenitale bzw. kindergynäkologische Untersuchung unter Zuhilfenahme des Soll Sollte Kann Videokolposkops (siehe Nr. 114) und Reihenfolge und Notwendigkeit fotodokumentiert Untersuchung auf sexuell übertragbare Erreger von Untersuchungen anhand: (NAAT/PCR): Urinuntersuchung Chlamydia trachomatic Neisseria gonorrhea Trichomonas Vaginalis Soll Sollte Sollte Anale Abstriche • 1. Wille des Chlamydia trachomatic Neisseria gonorrhea Kindes/Jugendlichen *Therapie nach Aktuelle POSTEXPOSITIONSSPROPHYLAXE* Schwangerschaft? (Abklärung und Beratung bei Mädchen im Soll Sollte Sollte gebärfähigen Alter) •2. Art und Zeitpunkt des Spurensuche (DNA, Samen, Sperma) Die Laboruntersuchungen sollen in einem forensisch- Soll Sollte Sollte (betrifft nur Kleidung, Übergriffes akkreditierten Laboratorium durchgeführt werden. Strukturierte Befragung (4 − 18 Jahre) >24 Std. Sollte Bettwäsche etc.) Sollte Feststellung psychischer Status >24 Std. Sollte Sollte
Sexueller Missbrauch Maximum an Information und Minimum an zusätzlicher Traumatisierung KEINE UNTERSUCHUNG ERFOLGT GEGEN DEN WILLEN DER KINDER UND JUGENDLICHEN
Emotionale Misshandlung/Vernachlässigung Mögliche Hinweise auf eine emotionale Die Ausprägung und der Vernachlässigung/Misshandlung Schweregrad der Symptome bei Kindern und Jugendlichen, die auf • Auffälligkeiten im Sozialverhalten eine mögliche emotionale • Psychische Auffälligkeiten und/oder Vernachlässigung/Misshandlung Störungen hinweisen, stehen in • Verminderte schulische und kognitive Abhängigkeit von Schutz- und Leistungsfähigkeit Risikofaktoren. • Geistige und körperliche Entwicklungsverzögerung • Gedeihstörungen
Bei dieser Misshandlungsform beeinträchtigen Bezugspersonen aktiv die psychische Befindlichkeit von Kindern und Jugendlichen. Dies kann auf verschiedene Art und Weise geschehen: • Entwertung des Kindes oder der_s Jugendlichen durch negative Einstellung (z.B. grobe, herabsetzende Sprache; inadäquate Strafen; unrealistische Anforderungen) Emotionale • Instrumentalisierung der Kinder und Jugendlichen in Misshandlung elterlichen Konflikten • Vermitteln von Schuldgefühlen an Kinder oder Jugendliche • Verhinderung adäquater Entwicklungsmöglichkeiten Die emotionale Misshandlung geht häufig mit einer emotionalen Vernachlässigung einher und ist eine häufige Form der Kindesmisshandlung, jedoch schwer fassbar. Das liegt daran, dass sie kaum sichtbare Spuren hinterlässt und von gesellschaftlichen und innerfamiliären Normen abhängt. Kinderschutzleitlinienbüro, in Anlehnung WHO und Maltreatment Classification Systems (Barnett et al., 1993)
Bei der emotionalen Vernachlässigung handelt es sich um andauernde oder extreme Vernachlässigung der Bedürfnisse eines Kindes. Es werden für folgende Bereiche die Bedürfnisse erfasst: • Das Bedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit: Das Bedürfnis nach einem Familienumfeld, das frei von Feindseligkeit und Gewalt ist, sowie dem Bedürfnis nach einer konstant verfügbaren und stabilen Bezugsperson. • Das Bedürfnis nach Akzeptanz und Selbstwertgefühl: Emotionale Das Bedürfnis nach wohlwollender Aufmerksamkeit und der Abwesenheit von extrem negativer und Vernachlässigung unrealistischer Bewertung. • Das Bedürfnis nach altersgemäßer Autonomie und Selbständigkeit: Das Bedürfnis des Kindes, seine Umwelt und außerfamiliären Beziehungen zu erkunden, das Bedürfnis sich innerhalb der elterlichen Grenzen und Regeln individuell zu entwickeln, sowie das Bedürfnis des Kindes, keine unangemessenen Verantwortlichkeiten zu tragen oder Beschränkungen auferlegt zu bekommen. Dabei ist es wichtig, einzuordnen, in welchem Ausmaß allen Bezugspersonen die Erfüllung dieser Bedürfnisse gelingt. Kinderschutzleitlinienbüro, in Anlehnung WHO und Maltreatment Classification Systems (Barnett et al., 1993)
Vorgehen bei Auffälligkeiten Gespräch mit Kindern/Jugendlichen ▪ Kinder/Jugendliche alters- und entwicklungsgerecht ansprechen ▪ nach ihrem Wohlbefinden in ihrem Umfeld fragen Gespräch mit den Bezugspersonen/Personensorgeberechtigten ▪ Welche Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten haben Sie beobachtet? ▪ Wie schätzen Sie das Wohlbefinden Ihres Kindes ein? ▪ Wie reagieren Sie bei Auffälligkeiten? Austausch mit anderen Fachkräften im Einvernehmen mit den Patienten und den Personensorgeberechtigten/Bezugspersonen Aufmerksam sein, Zeit einplanen & Netzwerken
Beratungsangebote für Fachkräfte ▪ Fachliche Beratung durch eine Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 4 II KKG, § 8b I SGB VIII →beim Jugendamt der Stadt oder Gemeinde regional erfragen ▪ Ansprechpartner der Kinderschutzgruppen in Deutschland sind auf der Homepage der DGKiM gelistet → https://www.dgkim.de/kinderschutzgruppen ▪ Medizinische Kinderschutzhotline → 0800 19 210 00 Kinder und Jugendliche ▪ Hilfe am Telefon (kostenlos und anonym) Hilfetelefon Sexueller Missbrauch Kinder- und Jugendtelefon → 0800 22 55 530 → 116 111 Eltern ▪ Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern von Kindern von null bis drei Jahren in schwierigen Situationen. Fachkräfte in den Anlaufstellen vermitteln Müttern und Vätern die Hilfen, die sie brauchen. Die Angebote der Frühen Hilfen sind organisiert in Netzwerken → https://www.elternsein.info/suche-fruehe-hilfen/ ▪ Die Beraterinnen und Berater am Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ und in der bke- Onlineberatung für Eltern behandeln alle Informationen vertraulich. Namen oder persönliche Daten werden nicht erfragt oder gespeichert. Die Beratung ist kostenlos. Elterntelefon Onlineberatung für Eltern 0800 111 0 550 www.bke-elternberatung.de
Fazit • Transparenz und Wertschätzung • Kooperationen & Vernetzung • Erörterung mit Eltern & Kindern • Multiprofessionelles Arbeiten • Rechtsgrundlagen & Fachliche Kenntnisse • Strukturierte Diagnostik & Dokumentation • Gefährdungseinschätzung & Schadensprognose • Sensibilisierung & Handlungssicherheit • Treten Sie für Kinder und Jugendliche ein!
Vielen Dank
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