AWMF - EMEINSAM ACHTSAM - Dialog , Landkreis Hameln-Pyrmont am 28.04.2021

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EMEINSAM ACHTSAM - 2. Dialog , Landkreis Hameln-Pyrmont am 28.04.2021

              AWMF      https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/027-069.html
              DGKiM     https://www.dgkim.de/leitlinien
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Wahrung der ärztlichen
Unabhängigkeit bei der
Zusammenarbeit mit Dritten

„Hiermit bestätige ich, dass meinerseits keine
Interessenskonflikte vorliegen.“

                                       Frauke Schwier
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Übersicht und Entwicklung

                            Kinderschutzleitlinienbüro_2019
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Bewußtsein
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Themen der Leitlinie
 Partizipation von Kindern und                               Vorgehen im medizinischen Kinderschutz
          Jugendlichen                      Kooperation        Informationsaustausch              KKG            OPS 1-945

                                     Erkennen von Hilfe- und Unterstützungsbedarfen
             Eltern in Belastungssituationen                              Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
          Kinder-Früherkennungsuntersuchung                          Emotionale Vernachlässigung und Misshandlung
              Zahnärztliche Untersuchung                                     Neonatales Drogenentzugssyndrom

                                                Diagnostische Methoden
Strukturierte Befragung           Hämatome & thermische Verletzungen                       Bildgebende Diagnostik
      Untersuchung der Augen                      Differentialdiagnosen                       Sexueller Missbrauch

                 Geschwisterkinder                                                 Interventionen für Eltern
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Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 I BGB liegt vor,
wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr
festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine
erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso
geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende
Schaden wiegt.
                       BGH FamRZ 1956, 351; BGH 23.11.2016 – XII ZB 149/16

             Kindeswohlgefährdung
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Anhaltspunkte
für eine KWG
Mischformen
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Beteiligte

      Schwangere   Säuglinge      Kleinkinder   Schulkinder     Jugendliche

   z.B. Ärzt*innen, Hebammen

                                 z.B. Erziehende und Lehrende

                      § 4 KKG

                               Jugendamt
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Handlungsempfehlung   1. Kinder und Jugendliche
                      sollen beteiligt werden.
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Partizipation

                                                                                                Und HIER bin ICH.
Beteiligung am/an:                                                         Rollenverständnis
Vorgehen bei Verdacht auf                        Erfahrung
Kindeswohlgefährdung,
Kommunikation, Regeln für
Nähe und Distanz,
Beschwerdemanagement,                 Wahrnehmung

Umgangsgestaltung,
weiteren Verbleib.
                            Beteiligung bedeutet:
                            mitdenken, mitreden, mitentscheiden, mitplanen, mitgestalten und mitverantworten
                            Aspekte der Beteiligung (Pluto er al., 2007)
Einwilligungsfähige
Minderjährige

Gilt für alle
Handlungsempfehlungen.
Fragen
Netzwerk
Kooperation
12. Fachkräfte aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz und
                      Pädagogik sollten im Kinderschutz mit dem Ziel kooperieren,
                      Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder –vernachlässigung
                      als solche zu erkennen, festzustellen und zu beenden (vgl. §3
                      KKG).

                      13. Der Informationsaustausch zwischen den beteiligten
Handlungsempfehlung   Kooperationspartnern aus Gesundheitswesen, Jugendhilfe,
                      Justiz und Pädagogik sollte stattfinden. Damit eine
                      kontinuierliche Zusammenarbeit möglich ist, sollte* dieser
                      abgesprochen, einvernehmlich geregelt und regelmäßig
                      überprüft werden.
                      Training und Seminare sollten als wirksame Methoden
                      durchgeführt werden, um die unterschiedlichen Professionen
                      im Kinderschutz zu motivieren und sie dabei zu qualifizieren,
                      zielführend zu kommunizieren und erfolgreich zu kooperieren.

                      14. Die Kooperationspartner aus Gesundheitswesen,
                      Jugendhilfe, Justiz und Pädagogik sollen Rolle,
                      Handlungsmöglichkeiten und Expertise der beteiligten
                      Professionen respektieren.
Gesetz zur Kooperation und Kommunikation (§ 4 KKG)

   ORIENTIERUNG                          BERATUNG                            BEFUGNIS
       Einschätzung                   zur Einschätzung einer                  Mitteilung an das
       im Gespräch                      Gefährdung durch                         Jugendamt
  Erörterung der Anhaltspunkte            Fachkraft im eigenen               Zur Abwendung einer
     mit den Personensorge-               Versorgungsbereich              Gefährdung der Kinder oder
 berechtigten sowie den Kindern         (Gesundheitswesen, Kinder- und       Jugendlichen sind die
        und Jugendlichen                    Jugendhilfe, Pädagogik)
                                                                            Geheimnisträger_innen
    ▪ Situation & Sorge                             oder                    befugt, das Jugendamt
 ▪ Ressourcen & Belastungen                                                darüber zu informieren.
                                      Insoweit erfahrene Fachkraft
 ▪ Gefährdungseinschätzung                    (pseudonymisiert)
                                                                         ▪Die Betroffenen sind vorab darauf
                                      Hinweis                             hinzuweisen, es sei denn, dass
                                      Multiprofessionelles Vorgehen im    damit der wirksame Schutz des
 Auf Inanspruchnahmen von             Gesundheitswesen:                   Kindes oder des Jugendlichen in
   Hilfen hinwirken, soweit           (1) Anhaltspunkte objektivieren     Frage gestellt wird.
   hierdurch der wirksame             (2) Prognose zur Entwicklung
                                      formulieren                        ▪Der gesetzliche Auftrag zur
  Schutz des Kindes nicht in                                              Einschätzung der Kindeswohl-
                                      (3) Einschätzung sicher
      Frage gestellt wird.                                                gefährdung liegt beim Jugendamt.
                                      vermitteln

                            Kinderschutz geht vor Datenschutz.
Handlungsempfehlung   15. Bei Verdacht auf
                      Kindeswohlgefährdung soll nach dem
                      Gesetz zur Kooperation und
                      Information im Kinderschutz (KKG)
                      vorgegangen werden.
Ressourcen & Belastungen
Screening in
der
Notaufnahme
Aufmerksamkeit!

                  Kinderschutzleitlinienbüro_2019
Unterstützungsbedarf
erkennen, verstehen,
handeln

Eltern und Ärzte
• „Wie geht es Ihnen?“
  und „ Sind Sie
  schwanger, bzw. sind Sie
  für Minderjährige
  verantwortlich?“
• Aufmerksam sein &
  Netzwerken.
Unterstützungsbedarf
erkennen, verstehen,
handeln

Konsumierende Mütter
ZIELE sind frühzeitige(s):
• Einleiten notwendiger
  Maßnahmen für das
  Neugeborene bei
  Bekanntwerden eines
  Drogenkonsums einer
  Schwangeren
• Erkennen von
  Behandlungsnotwendigkeit
  Neugeborener
  drogenkonsumierender
  Mütter
• Beratung und Vermittlung
  von
  Unterstützungsangeboten
• Aufmerksam sein &
  Netzwerken.
• Psychische Erkrankungen
                • Suchterkrankungen
                • Häusliche Gewalt

                Weitere Faktoren sind:
                • Eigene Gewalterfahrungen
   Elterliche
                • Finanzieller Stress
Belastungen     • Erziehungsstress
                • Stress in der Partnerschaft
                • Fehlende soziale Unterstützung
                • Mangelndes Verständnis für die
                  Bedürfnisse ihrer Kinder

                         Ressourcen ↔ Belastungen
53. Bei Verdacht auf
 eine Suchterkrankung
           der
Personensorgeberechti
 gten/Bezugspersonen
   sollte Kindern und
    Jugendlichen die
 Möglichkeit gegeben
werden, sich zu ihrem
eigenen Wohlbefinden
zu äußern; dabei sollte
      die Thematik
Suchterkrankung offen
angesprochen werden.
Gefährdungseinschätzung ,
Schadensprognose & Planung
Hotspots von Hämatomen bei   Verteilung der Hämatome bei
                                                 körperlicher Misshandlung    gesunden Kindern unter 6 Jahren
„Auffällige
Hämatome“

                                     Prämobil
•   Altersuntypische
    Lokalisationen
•   Hämatome in Clustern

                                     Frühmobil
•   Geformte Verletzungen
•   Hämatome in Kombination
    mit anderen Verletzungen
    (Frakturen, Verbrennungen,
    intrakraniellen Blutungen oder
    unklaren Verletzungen)
                                     mobil

•   Jedes Hämatom bei einem
    prämobilen Säugling
Vorgehen bei
Hämatomen

               LABOR
               Quick, aPTT, Fibrinogen, Blutbild mit Thrombozytenzahl

               bei Auffälligkeiten im Labor, bzw. bei fehlenden
               nichtakzidentellen Verletzungen

               Erweiterung der Labordiagnostik, ggf. in Rücksprache mit
               Hämostaseologen

               Blutgruppe, VWF-Ag, VWF-CB, Faktor XIII, Faktoren VIII
               und IX (nur bei Jungen)
Thermische Verletzung

Achtung!
•   Eintauchen (Hände und Füße)
•   Gesäß- und Genitalbereich
•   Kontaktverbrennungen
•   mehrere Lokalisationen
•   unterschiedlichen Alters
•   Auftreten an bedeckter Region

     Abklärung KSG

                                    Bildquelle: Internet
Wahrscheinlichkeit
einer                                                          wahrscheinlich                     möglich                            unwahrscheinlich
                                           Mechanismus         • Immersion                                                           • Unfall durch verschüttete
nicht akzidentellen                                                                                                                  Flüssigkeit
                                                                                                                                     • Unfall durch fließendes

thermischen                                Agens               • heißes Leitungswasser
                                                                                                                                     Wasser
                                                                                                                                     • heiße Flüssigkeit, die

Verletzung                                 Muster              • abgrenzbare obere Linie          • gleichmäßige Verbrühungstiefe
                                                                                                                                     nicht Leitungswasser ist
                                                                                                                                     • unregelmäßige
                                                               • symmetrische Verbrühung          • Schonung der Hautfalten          Begrenzung und Tiefe
                                                               (Extremitäten)                     • Aussparung des zentralen         • fehlendes Muster
                                                                                                  Gesäßes
Quelle: Royal College of Paediatrics and
Child Health (2017): Child Protection      Verteilung          • isolierte Verbrühung von         • Handschuh- und                   • asymmetrische
Evidence Systematic review on Burns                            Gesäß/Perineum mit/ohne            Strumpfverteilung oder auch nur    Beteiligung der unteren
Last updated: July 2017.                                       untere Extremitäten                ein Finger/Zeh betreffend          Extremitäten
                                                               • isolierte Verbrühung der                                            • Gesicht, Hals und
                                                               unteren Extremitäten                                                  Oberkörper betreffend
                                           Klinische Zeichen   • weitere Verletzung, unabhängig   • vorherige
                                                               von der Verbrühung/                Verbrennung/Verbrühung
                                                               Verbrennung                        • körperliche Vernachlässigung
                                                               • klinische Zeichen stimmen mit    • widersprüchlicher
                                                               den Angaben nicht überein          Unfallhergang im Verlauf
                                                               • zusätzlich auftretende
                                                               Frakturen

                                           Anamnestische       • passives, introvertiertes,       • Anzeichen für Vernachlässigung
                                           Zeichen             ängstliches Kind                   • unterschiedliche Angaben
                                                               • vorherige Misshandlung           • Mangel an elterlicher Sorge
                                                               • Häusliche Gewalt                 • Vorstellung des Kindes erfolgt
                                                               • zahlreiche vorherige             durch einen Erwachsenen ohne
                                                               Verletzungen und Unfälle           Verwandtschaftsgrad
                                                               • Geschwister werden für die       • Kind ist dem Sozialen Dienst
                                                               Verbrühung verantwortlich          bekannt
                                                               gemacht
Röntgen-Skelettscreening (Rö-SS)

                                                                                         NEU
    Sensitivität
           &
    strahlensparend
                                                  Röntgen Thorax seitlich
                                                       Sensitivität

                       Sensitivität
                             &
                      strahlensparend

                            Kinderradiologie Universitätsklinikum Dresden & Kinderschutzleitlinienbüro _2019
Indikationen
Rö-SS
Mindestens durch zwei
Ärzte zu stellen.

  Abklärung KSG
“Schütteltrauma”:
Vorgehen
Kein akzidentelles Trauma
           und
 Zweifelhafte Anamnese

  Abklärung KSG
“Schütteltrauma”:           ODDS RATIO FÜR DAS AUFTR ETEN VON SYMPTOMEN UND BEFUNDEN B EI EINEM NIC HT
                            A K ZIDENTELLEN (SCHÄDELHIRN-)TRAUMA

Odds Ratio                  ADAPTIERT VON ROYAL COLLEGE O F PAEDIATRICS AND CHILD HEALTH (2017): CHILD
                            PROTECTION EVIDENCE SYSTEMATIC R EVIEW O N NEUROLOGICAL INJURIES LAST UPDATED:
                            AUGUST 2014 UND *ROYAL COLLEGE OF PA EDIATRICS AND C HILD HEALTH (2017): CHILD
                            PROTECTION EVIDENCE SYSTEMATIC REVIEW ON RETINAL FINDINGS LAST UPDATED: JANUARY
                            2015.
                            Apnoe                                                           OR 17.1
Kein akzidentelles Trauma   subdurale Blutung                                               OR 9.18

           und              hypoxisch ischämischer Schaden                                  OR 4.19
                            retinale Blutung
 Zweifelhafte Anamnese                                                                      OR 3.5
                                                                                            bzw. OR 15.31*
                            parenchymatöse Scherverletzung oder diffuser axonaler Schaden   OR 3.1
                            Rippenfraktur                                                   OR 3
                            zerebraler Krampfanfall                                         OR 2.9
                            Hirnödem                                                        OR 2.24
                            (metaphysäre) Fraktur der langen Röhrenknochen                  OR 1.7
                            subarachnoidale Blutung                                         OR 1.28
                            Schädelfraktur mit intrakranieller Verletzung                   OR 0.8
  Abklärung KSG             Hämatome an Kopf und/oder Nacken                                OR 0.8
Sexueller
                                      (Zeitlicher) Ablauf möglicher Untersuchungen bei Kindern und
                                             Jugendlichen mit Verdacht auf sexuellen Missbrauch
                                                   Liegt ein Ereignis mit oder ohne körperlich-sexuellen Übergriff* vor?
                                *Kriterien für einen körperlich-sexuellen Übergriff
                                               ▪

Missbrauch
                                                     Kontakt mit den Genitalien, Samen, Blut oder Speichel des_der Täters_in
                                               ▪     stattgehabter Kampf, der Haut oder Blut des_der mutmaßlichen Täters_in auf dem
                                                     Körper des Opfers hinterlassen haben könnt
                                               ▪     mögliche Kontamination auf Kleidung oder Körper des Opfers

                                                                                        Zeit zum (letzten) körperlich-sexuellen Übergriff
                                Untersuchungen                                            7 Tage
                                                                                        Stunden          Tage

                                Ausführliche Anamnese                                                            Soll

Team-Entscheidungen:            Ganzkörperuntersuchung                                                           Soll

                                Strukturierte Anamnese mit Checklist (z.B. P-SANE)         Soll         Sollte                  Sollte
                                Strukturierte anogenitale bzw. kindergynäkologische
                                Untersuchung unter Zuhilfenahme des
                                                                                           Soll         Sollte                  Kann
                                Videokolposkops (siehe Nr. 114) und

Reihenfolge und Notwendigkeit   fotodokumentiert
                                Untersuchung auf sexuell übertragbare Erreger

von Untersuchungen anhand:      (NAAT/PCR):
                                    Urinuntersuchung
                                               Chlamydia trachomatic
                                               Neisseria gonorrhea
                                               Trichomonas Vaginalis
                                                                                           Soll         Sollte                  Sollte
                                    Anale Abstriche

• 1. Wille des                                 Chlamydia trachomatic
                                               Neisseria gonorrhea

Kindes/Jugendlichen             *Therapie                nach                Aktuelle

                                POSTEXPOSITIONSSPROPHYLAXE*
                                Schwangerschaft?
                                (Abklärung und Beratung           bei    Mädchen   im      Soll         Sollte                  Sollte
                                gebärfähigen Alter)

•2. Art und Zeitpunkt des       Spurensuche (DNA, Samen, Sperma)
                                Die Laboruntersuchungen sollen in einem forensisch-        Soll         Sollte
                                                                                                                                Sollte
                                                                                                                        (betrifft nur Kleidung,

Übergriffes                     akkreditierten Laboratorium durchgeführt werden.

                                Strukturierte Befragung (4 − 18 Jahre)                  >24 Std.        Sollte
                                                                                                                          Bettwäsche etc.)

                                                                                                                                Sollte

                                Feststellung psychischer Status                         >24 Std.        Sollte                  Sollte
Sexueller
Missbrauch
 Maximum an Information
          und
 Minimum an zusätzlicher
     Traumatisierung

KEINE UNTERSUCHUNG ERFOLGT
GEGEN DEN WILLEN DER KINDER
      UND JUGENDLICHEN
Emotionale Misshandlung/Vernachlässigung

Mögliche Hinweise auf eine emotionale      Die Ausprägung und der
Vernachlässigung/Misshandlung
                                           Schweregrad der Symptome bei
                                           Kindern und Jugendlichen, die auf
•   Auffälligkeiten im Sozialverhalten     eine mögliche emotionale
•   Psychische Auffälligkeiten und/oder    Vernachlässigung/Misshandlung
    Störungen                              hinweisen, stehen in
•   Verminderte schulische und kognitive   Abhängigkeit von Schutz- und
    Leistungsfähigkeit                     Risikofaktoren.
•   Geistige und körperliche
    Entwicklungsverzögerung
•   Gedeihstörungen
Bei dieser Misshandlungsform beeinträchtigen
                           Bezugspersonen aktiv die psychische Befindlichkeit von
                           Kindern und Jugendlichen. Dies kann auf verschiedene Art
                           und Weise geschehen:
                                • Entwertung des Kindes oder der_s Jugendlichen durch
                                  negative Einstellung (z.B. grobe, herabsetzende
                                  Sprache; inadäquate Strafen; unrealistische
                                  Anforderungen)
  Emotionale                    • Instrumentalisierung der Kinder und Jugendlichen in
Misshandlung                      elterlichen Konflikten
                                • Vermitteln von Schuldgefühlen an Kinder oder
                                  Jugendliche
                                • Verhinderung adäquater Entwicklungsmöglichkeiten
                           Die emotionale Misshandlung geht häufig mit einer
                           emotionalen Vernachlässigung einher und ist eine häufige
                           Form der Kindesmisshandlung, jedoch schwer fassbar. Das
                           liegt daran, dass sie kaum sichtbare Spuren hinterlässt und
                           von gesellschaftlichen und innerfamiliären Normen abhängt.

               Kinderschutzleitlinienbüro, in Anlehnung WHO und Maltreatment Classification Systems (Barnett et al., 1993)
Bei der emotionalen Vernachlässigung handelt es sich um
                               andauernde oder extreme Vernachlässigung der Bedürfnisse
                               eines Kindes.
                               Es werden für folgende Bereiche die Bedürfnisse erfasst:
                                    • Das Bedürfnis nach Sicherheit und Geborgenheit: Das
                                      Bedürfnis nach einem Familienumfeld, das frei von
                                      Feindseligkeit und Gewalt ist, sowie dem Bedürfnis
                                      nach einer konstant verfügbaren und stabilen
                                      Bezugsperson.
                                    • Das Bedürfnis nach Akzeptanz und Selbstwertgefühl:
     Emotionale                       Das Bedürfnis nach wohlwollender Aufmerksamkeit
                                      und der Abwesenheit von extrem negativer und
Vernachlässigung                      unrealistischer Bewertung.
                                    • Das Bedürfnis nach altersgemäßer Autonomie und
                                      Selbständigkeit: Das Bedürfnis des Kindes, seine
                                      Umwelt und außerfamiliären Beziehungen zu
                                      erkunden, das Bedürfnis sich innerhalb der elterlichen
                                      Grenzen und Regeln individuell zu entwickeln, sowie
                                      das Bedürfnis des Kindes, keine unangemessenen
                                      Verantwortlichkeiten zu tragen oder Beschränkungen
                                      auferlegt zu bekommen.
                               Dabei ist es wichtig, einzuordnen, in welchem Ausmaß allen
                               Bezugspersonen die Erfüllung dieser Bedürfnisse gelingt.

                   Kinderschutzleitlinienbüro, in Anlehnung WHO und Maltreatment Classification Systems (Barnett et al., 1993)
Vorgehen bei
Auffälligkeiten
Gespräch mit Kindern/Jugendlichen
▪    Kinder/Jugendliche alters- und entwicklungsgerecht
     ansprechen
▪    nach ihrem Wohlbefinden in ihrem Umfeld fragen

Gespräch mit den Bezugspersonen/Personensorgeberechtigten
▪    Welche Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten haben Sie
     beobachtet?
▪    Wie schätzen Sie das Wohlbefinden Ihres Kindes ein?
▪    Wie reagieren Sie bei Auffälligkeiten?

Austausch mit anderen Fachkräften
im Einvernehmen mit den Patienten und den
Personensorgeberechtigten/Bezugspersonen

    Aufmerksam sein, Zeit einplanen & Netzwerken
Beratungsangebote für
Fachkräfte
▪ Fachliche Beratung durch eine Insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 4 II KKG, § 8b I SGB VIII →beim
    Jugendamt der Stadt oder Gemeinde regional erfragen
▪ Ansprechpartner der Kinderschutzgruppen in Deutschland sind auf der Homepage der DGKiM gelistet
    → https://www.dgkim.de/kinderschutzgruppen
▪ Medizinische Kinderschutzhotline → 0800 19 210 00

Kinder und Jugendliche
▪ Hilfe am Telefon (kostenlos und anonym)
                                                                Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
           Kinder- und Jugendtelefon
                                                                       → 0800 22 55 530
                 → 116 111
Eltern
▪ Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern von Kindern von null bis drei Jahren in schwierigen Situationen.
     Fachkräfte in den Anlaufstellen vermitteln Müttern und Vätern die Hilfen, die sie brauchen. Die Angebote
     der Frühen Hilfen sind organisiert in Netzwerken → https://www.elternsein.info/suche-fruehe-hilfen/
▪ Die Beraterinnen und Berater am Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ und in der bke-
     Onlineberatung für Eltern behandeln alle Informationen vertraulich. Namen oder persönliche Daten
     werden nicht erfragt oder gespeichert. Die Beratung ist kostenlos.
                   Elterntelefon                                     Onlineberatung für Eltern
                 0800 111 0 550                                     www.bke-elternberatung.de
Fazit
• Transparenz und Wertschätzung
• Kooperationen & Vernetzung
• Erörterung mit Eltern & Kindern
• Multiprofessionelles Arbeiten
• Rechtsgrundlagen & Fachliche Kenntnisse
• Strukturierte Diagnostik & Dokumentation
• Gefährdungseinschätzung & Schadensprognose
• Sensibilisierung & Handlungssicherheit
• Treten Sie für Kinder und Jugendliche ein!
Vielen Dank
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