Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling - Nr. 4/2020 Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Terminaviso Herbstanstrags-Infos PIWI-Weinwettbewerb ...

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035/2020

                               Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling

                                                       Nr. 4/2020

   Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre
   Terminaviso Herbstanstrags-Infos
   PIWI-Weinwettbewerb
   Sprechtage und Veranstaltungen
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Seite 2                                                            Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020

Bürobetrieb Juli/August in den Bezirksbauernkammern:
In den Sommermonaten Juli und August konsumieren die MitarbeiterInnen der Bezirksbauernkam-
mern einen wesentlichen Teil ihres Urlaubes. Das Büro ist daher in dieser Zeit nur von 8 – 12 Uhr
besetzt. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung und bitten um Ihr Verständnis.

Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre
Auf Grund des baldigen Begrünungsanbaues wagen wir einen Ausblick auf die bevorstehenden
ÖPUL-Verlängerungsjahre. Wenn man über die Verlängerung des ÖPUL 2015 berichtet, muss man
immer noch von geplanten Inhalten sprechen. Bis heute liegt weder eine Übergangsverordnung
noch ein mehrjähriger Finanzrahmen seitens der Europäischen Kommission vor. Beides sind
jedoch zwingende Voraussetzungen für die Umsetzung einer Verlängerung.

Die folgenden Darstellungen stellen deshalb erst ein Österreichisches Vorhaben dar, das noch bei
der Europäischen Kommission eingereicht und in weiterer Folge dann auch noch genehmigt werden
muss:

         Es soll 2 Verlängerungsjahre geben: 2021 und 2022.
         Jedes davon ist mit einem eigenen Herbstantrag zu beantragen. Mit HA 2020 wird das
          Verlängerungsjahr 2021 beantragt. Für 2022 wird die Abgabe eines Herbstantrages 2021 er-
          forderlich sein.
         Maßnahmen, deren Verpflichtung mit Ende 2020 ausläuft und die mit HA 2020 nicht verlän-
          gert werden, können auch nicht später im HA2021 beantragt werden. Ihre Verpflichtung
          ist ohne Verlängerung mit Ende 2020 abgeschlossen. Ein Einstieg in diese ist erst wieder in
          einem neuen ÖPUL-Programm („ÖPUL 2023“) möglich – sofern dort eine ähnliche Maßnah-
          me angeboten wird.
         Zwischenfruchtvarianten, die im Sommer 2020 angelegt werden, sind bereits dem ersten
          Verlängerungsjahr 2021 zuzurechnen.
         Ein Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen ist mit HA2020 nicht mehr möglich – mit einer ge-
          planten Ausnahme: Aufgrund der Zielvorgaben der NEC-Richtlinie (Reduktion der Ammoni-
          akemissionen) soll ein Einstieg in „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger
          und Biogasgülle“ möglich sein. Der Einstieg entspricht dann einer einjährigen Verpflichtung (=
          2021) und die im MFA 2021 beantragbare m³-Menge umfasst den Zeitraum 1.1.2021 bis
          15.5.2021.
         Alle Maßnahmeninhalte (Teilnahmevoraussetzungen, Förderverpflichtungen) und Prämien
          sollen so gut wie unverändert bleiben. Auch Sanktionskumulationen sollen fortgesetzt wer-
          den.
         Maßnahmenübernahmen sind unter den bekannten Grundsätzen auch in Verlängerungsjah-
          ren möglich, wobei der Übergeber die Maßnahmen verlängern muss, um sie weitergeben
          zu können.

Das BMLRT arbeitet derzeit am Programm für die Verlängerungsjahre, das im Spätherbst bei der
Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden soll. Der Herbstantrag 2020 wird
somit jedenfalls „Vorbehaltlich der Genehmigung“ gestellt werden.

Für den Zwischenfruchtanbau im Sommer 2020 gelten daher die bekannten Varianten mit den jewei-
ligen Auflagen und Prämien.
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Begrünungsvarianten

Variante      Späteste        Frühester
                                                       Einzuhaltende Bedingungen
Prämie       Anlage am       Umbruch am
                                            Anbau einer Bienenmischung aus mindestens
                                             5 insektenblütigen Mischungspartnern
                                            Befahrungsverbot bis 30.9. (ausgenommen das
                                             Überqueren der Fläche)
   1                                        Nachfolgend verpflichtender Anbau von
                31.07.           15.10.
200 €/ha                                     Wintergetreide im Herbst
                                             (ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei-
                                             weißfrüchte sind nicht möglich!)
                                            Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett
                                            Nicht MZ-fähig
                                            Anbau von mindestens 3 verschiedenen
                                             Mischungspartnern
                                            Nachfolgend verpflichtender Anbau von
   2
                31.07.           15.10.      Wintergetreide im Herbst
160 €/ha
                                             (ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei-
                                             weißfrüchte sind nicht möglich!)
                                            Nicht MZ-fähig

   3                                        Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern
                20.08.           15.11.
160 €/ha                                    Nicht MZ-fähig

                                            Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern
   4
                31.08.           15.02.     MZ bei nachfolgendem Anbau erosions-gefährdeter
170 €/ha
                                             Kulturen verpflichtend
                                            Anbau von mindestens 2 verschiedenen
   5                                         Mischungspartnern
                20.09.           01.03.
130 €/ha                                    MZ bei nachfolgendem Anbau erosions-gefährdeter
                                             Kulturen verpflichtend
                                            Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kultu-
                                             ren: Grünschnittroggen (laut Saatgutgesetz),
   6                                         Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse
                15.10.           21.03.
120 €/ha                                     (laut Saatgutgesetz), Winterrübsen od. Perko
                                            MZ bei nachfolgendem Anbau erosionsgefährdeter
                                             Kulturen verpflichtend

ACHTUNG: Die Varianten 1 und 2 mussten bereits im MFA 2020 beantragt werden, damit diese
als Begrünung angerechnet werden können.

Zwischenfruchtbegrünung – Variante 1 und 2
Die Anlage hat bis spätestens 31. Juli zu erfolgen. Sollte ein Anbau bis zu diesem Tag nicht mög-
lich sein, sind betroffene Feldstücke umgehend mittels Korrektur zum MFA abzumelden, um Be-
anstandungen und Sanktionen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der
auflaufende Begrünungsbestand nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht (Ausfallgetreide oder
Ausfallraps größer 50%, keine flächendeckende Begrünung,…)
Abmeldungen sind bis spätestens vor Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich.
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Terminaviso Informationsveranstaltungen Herbstantrag 2020
Da endgültige Informationen betreffend der heurigen Abwicklung des Herbstantrages sehr kurzfristig
erwartet werden, wird keine Zeit für eine ordentliche Bewerbung der Informationsveranstaltungen
verbleiben. Aus diesem Grund erlauben wir uns bereits jetzt Ihnen die Termine zur Kenntnis zu brin-
gen und bitten um Ihre Vormerkung.
Wie schon auf den vorhergehenden Seiten erwähnt, muss jeder Teilnehmer am ÖPUL – unabhängig
von einer Begrünungsbeantragung – in diesem Jahr einen Herbstantrag stellen. Nutzen Sie deshalb
unser Angebot in Ihrem eigenen Interesse. Zwecks besserer Planung wird um Anmeldung in Ihrer
BBK ersucht. (BBK Baden/Mödling: 05 0259 40200, BBK Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300)

 Datum                               Uhrzeit      Ort

 Dienstag, 01. September 2020         19.00 Uhr   BBK Baden und Mödling, 2500 Baden

 Mittwoch, 02. September 2020         19.00 Uhr   BBK Bruck/L.-Schwechat, 2460 Bruck/Leitha

 Donnerstag, 03. September 2020       14.00 Uhr   Kloster-GH Heiligenkreuz, 2532 Heiligenkreuz

 Dienstag, 08. September 2020         19.00 Uhr   GH Paus, 2434 Götzendorf

 Mittwoch, 09. September 2020         19.00 Uhr   GH Gratzer, 2443 Deutsch-Brodersdorf

 Donnerstag, 10. September 2020       19.00 Uhr   GH Hoffmann, 2473 Deutsch Haslau

 Mittwoch, 16. September 2020         19.00 Uhr   Online mit Computer, Tablet oder Smartphone

Wir bieten Ihnen als zusätzliches Service heuer auch eine Onlineinfo in Form eines Webinars an. Sie
können dabei die Veranstaltung bequem von zu Hause aus verfolgen und trotzdem interaktiv teil-
nehmen und Ihre Fragen stellen. Dafür ist ebenfalls eine Anmeldung im Sekretariat Ihrer BBK not-
wendig um Ihnen vorab den Teilnahmelink zuschicken zu können.

Agrarstrukturerhebung 2020 – Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer

Der Fragebogen zur Agrarstrukturerhebung kann von jedem Betrieb mit den zugesandten Zu-
gangsdaten (Benutzername, Passwort) selbstständig elektronisch ausgefüllt und abgesendet
werden. Sie finden die benötigten Daten im Kästchen auf der Rückseite Ihres persönlichen An-
schreibens zur Agrarstrukturerhebung. Die Dateneingabe kann jederzeit unterbrochen und zu einem
späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt und abgeschlossen werden.

Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr auffinden, können diese telefonisch über die Hotline
0800/799766 oder per Mail über agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at angefordert werden. Die
Mitarbeiter der Statistik Austria stehen selbstverständlich auch für alle Fragen rund um die Erhebung
unter obiger Telefonnummer zur Verfügung.

Wenn Sie die Erhebung nicht alleine durchführen können, bietet die Bezirksbauernkammer über die
Sommermonate eine Unterstützung an. Dazu ist eine Terminvereinbarung im Sekretariat Ihrer BBK
(Baden/Mödling: 05 0259 40200 oder Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300) unbedingt nötig!
Zum Termin sind der ausgefüllte Fragebogen sowie die persönlichen Zugangsdaten mitzubringen.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                                      Seite 5

Steuererleichterungen für Buschenschank und Beherbergungsbetriebe
In der Nationalratssitzung vom 30.6.2020 wurde die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 5%
unter anderem im Bereich der Gastronomie von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen.

Diese Senkung betrifft die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechti-
gung für das Gastgewerbe erforderlich ist, sowie Tätigkeiten, die dem Grunde nach eine Tätigkeit
nach der Gewerbeordnung darstellen, aber von dieser ausgenommen sind (zB Buschenschank).
Entfall der Zusatzsteuer für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte
Grundsätzlich haben umsatzsteuerlich pauschalierte Buschenschankbetriebe 20% für Getränke zu
verrechnen, davon sind 10% (beim Verkauf an Letztverbraucher) bzw. 7% (beim Verkauf an Unter-
nehmer) als Zusatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzer-
rungen und im Sinne einer steuerlichen Gleichbehandlung der landwirtschaftl. Gastronomie entfällt
für umsatzsteuerlich pauschalierte Buschenschanken im genannten Zeitraum die Zusatzsteuer. So-
mit sind ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beim Verkauf an Letztverbraucher 10 % Umsatzsteuer und
beim Verkauf an Unternehmer (zB Geschäftsessen) 13 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Erweiterung der Umsatzsteuersenkung auf Beherbergungsleistungen
Kurzfristig wurde die befristete Umsatzsteuersenkung noch auf die Beherbergung in eingerichteten
Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich
zB Beheizung, Beleuchtung, Bedienung) sowie auf die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von
Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit
hierfür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, ausgeweitet. Unter den ermäßigten Steu-
ersatz von 5% fallen – sofern die Voraussetzungen der Beherbergung erfüllt sind – auch die Pri-
vatzimmervermietung und die Überlassung von Ferienwohnungen und -appartements.
Diese Steuersatzbegünstigung kommt bei regelbesteuerten Urlaub am Bauernhof-Betrieben zur An-
wendung.
Für umsatzsteuerlich pauschalierte Urlaub am Bauernhof-Betriebe ändert sich dadurch nichts. Es
bleibt beim Durchschnittssatz von 10 % (bzw. 13 % an einen Unternehmer).

Farmwildhaltung – Informationstage

Langjährig praktizierende Farmwildhalter öffnen ihre Betriebe und gewähren Interessenten Einblicke
in Produktionsabläufe.
Eckpunkte der Farmwildhaltung :
  Die Mindestflächenausstattung beträgt ein Hektar.
  Direktvermarktung an Konsumenten und Gastronomie aus
   Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlenswert.
  Stallgebäude sind nicht erforderlich.
  Hauptteil der Investitionskosten: Zaunkosten                       © Bundesverband österreichischer Wildtierhalter

In zwei bis drei Stunden informieren Betriebsführer am Farmwildbetrieb über deren Erfahrungen vom
Einstieg, der Wildhaltung selbst bis hin zur Vermarktung. So soll Interessenten ein Einblick – die Ba-
sis für einen eventuellen Einstieg – in die Farmwildhaltung ermöglicht werden.
Folgende Termine werden angeboten:
Samstag, 11. Juli 2020, Betrieb Hans Weber, Beginn: 14.00, Maierhöfen 7A 2853 Bad Schönau
Donnerstag, 16. Juli 2020, Betrieb Franz Langthaler, Beginn: 17.00, Pömling 14, 3644 Emmersdorf
Freitag, 24. Juli 2020, Betrieb Karl Einfalt, Beginn: 14.00, Antenfeinhöfen 20, 3920 Groß Gerungs
Anmeldung: Verband der NÖ Wildtierhalter: Tel.: 05 0259 47600, oliver.bernhauser@lk-noe.at
Unkostenbeitrag: €10 pro Teilnehmer/Betrieb
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Sortensieger Prämierungsweinkost Thermenregion 2020

Vom 17. bis 23. Juni wurden 802 Weine von 109 Betrieben aus 32 Orten im Rahmen der Prämie-
rungsweinkost Thermenregion in der Bezirksbauernkammer verkostet und bewertet. Diese Verkos-
tung wird von den Bezirksbauernkammern und dem Weinforum Thermenregion gemeinsam durchge-
führt, wobei das Weinforum in der Folge die Pressearbeit / Social Media Präsenz organisiert. Das
bestbewertete Drittel je Sortengruppe wurde mit einer Goldmedaille prämiert - nachfolgend werden
die Sortensieger, die jeweils in einer Zweitverkostung ermittelt wurden, vorgestellt:

Weinbau Ludwig Hofstädter, Guntramsdorf                   Welschriesling 2019
Weingut Familie Schlager, Sooß                            Grüner Veltliner Exclusiv 2019
Heurigenweingut Frühwirth, Teesdorf                       Riesling classic 2019
Weingut Hannes Hofer, Gumpoldskirchen                     Neuburger 2019
Weingut Familie Schlager, Sooß                            Sauvignon Blanc Anna Helena 2019
Weingut Leo Aumann, Tribuswinkel                          Gemischter Satz 2019
Nigl Die Junge Generation, Perchtoldsdorf                 Traminer 2019
Weingut Schwertführer 47er, Sooß                          Pinot Blanc Exklusiv 2019
Weingut-Vinothek Zöchling, Teesdorf                       Chardonnay Exklusiv 2018
Weingut Märzweiler Streiterhof, Baden                     Gelber Muskateller 2019
Weingut Alphart am Mühlbach, Traiskirchen                 Rotgipfler Ried Pressweingarten 2018
Weingut Leo Aumann, Tribuswinkel                          Zierfandler Ried Hofbreite 2018
Weingut Biegler, Gumpoldskirchen                          Rotgipfler Trockenbeerenauslese 2018
Wein & Heuriger Ganneshofer, Sooß                         Schaumwein – Soossante 2019
Weingut Schwertführer 47er, Sooß                          Rosé – Piros 2019
Weinbau Philipp, Weikersdorf                              Blauburger 2017
Weingut Johann Schwertführer "35", Sooß                   Zweigelt – WAASN 2017
Weingut Johann Schwertführer "35", Sooß                   St. Laurent Spada 2017
Weingut Heggenberger, Tattendorf                          Pinot Noir Reserve 2016
Weingut Heinrich Hartl III, Oberwaltersdorf               Cabernet Sauvignon 2018
Weingut Familie Schlager, Sooß                            Cuvée rot – Orpheus 2018

Österreichischer PIWI-Weinwettbewerb „Neue / Innovative Sorten 2020“

Bereits zum zweiten Mal wird der PIWI-Weinwettbewerb in Österreich veran-
staltet. Die Jury-Verkostung findet am 6. August 2020 in der Versuchsstation
Haidegg statt. Die Einreichfrist endet am 3. August. Zugelassen sind alle PI-
WI-Rebsorten sowie PIWI-Cuvées. Alle Ausbaustile sind möglich. Alle klassi-
schen Weißweine und Roséweine sind auf die Jahrgänge 2018 und 2019 ein-
geschränkt. Ausschließlich Weine aus Österreich sind zugelassen.

Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Regionalseite der Homepage von
PIWI International: https://piwi-international.de/piwi-regional/oesterreich/

Rechts- und Steuersprechtage – nur gegen Voranmeldung
Für die Rechts- und Steuersprechtage ist vorab eine Anmeldung im Sekretariat der jeweiligen BBK
erforderlich, da diese nur bei entsprechender Nachfrage angeboten werden!
BBK Baden/Mödling: 05 0259 40200; BBK Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300

Die geplanten Termine finden Sie auf der letzten Seite!
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020                                                   Seite 7

SVS-Sprechtage – nur gegen Voranmeldung!

Die Sprechtage der Sozialversicherung werden vorerst nur mit Anmeldesys-
tem und entsprechender Terminvergabe durchgeführt.
Das Online-Anmeldesystem unter https://svs.at/beratungstage besteht aus
mehreren Masken, die sich nacheinander öffnen. Auf mehrfachen Wunsch
erläutern wir nochmals das Anmeldeprozedere:

   1. In der ersten Maske wird das gewünschte Bundesland,
   2. In der zweiten Maske wird der gewünschte Standort der persönlichen Beratung und
   3. in der dritten die Daten des/der Versicherten (Name, Tel.Nr, SV-Nr.) erfragt.

Nach erfolgreicher Anmeldung ergeht eine Terminbestätigung und die Aufforderung, diese nach
Möglichkeit auszudrucken oder mittels eines elektronischem Mediums zum Beratungstag mitzuneh-
men. Die Sprechtagsmitarbeiter sind natürlich auch mit den entsprechenden Anmeldelisten ausge-
stattet und können in Zweifelsfällen Auskunft zum Vorliegen einer Anmeldung geben.

Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Anmeldung über das normale „SVS-Servicetelefon“
(Tel.Nr. 050 808 808).

Der große Vorteil des Anmeldesystems ist, dass lange Wartezeiten nun endgültig der Vergangenheit
angehören. Sollten jedoch für den gewünschten Sprechtag nicht ausreichend Termine vorhanden
sein, so bitten wir um Rückmeldung im Büro der Bezirksbauernkammer. Wir werden in Zusammen-
arbeit mit der SVS unser Möglichstes tun, um eine entsprechende Anzahl an Terminen anbieten zu
können.

                                                                                        Anzeige
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Seite 8                                                      Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020

Sprechtage

                              BBK Baden und Mödling             BBK Bruck/L.-Schwechat
                              Mo, 13. Juli 2020
 SVS-Sprechtage               Mo, 03. August 2020               Do, 23. Juli 2020
 Bezirksbauernkammern         Mo, 17. August 2020               Do, 27. August 2020
                              Mo, 31. August 2020
 Anmeldung notwendig!                                           8.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
                              8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

                              Mo, 20. Juli 2020                 Mo, 20. Juli 2020
 Rechtssprechtage:            Mo, 17. August 2020               Mo, 17. August 2020
 Anmeldung notwendig!
                              von 13 - 15 Uhr                   von 9 - 11 Uhr
                              Fr, 17. Juli 2020                von 9 - 12 Uhr
 Steuersprechtage:
                              Fr, 21. August 2020          in der BBK Wr. Neustadt
 Anmeldung notwendig!         Fr, 18. September 2020

                                                                Mittwochs von 9 bis 12 Uhr
                              Jeden zweiten Montag
Forstsprechtage:                                                eine tel. Terminvereinbarung ist
                              (gerade KW) von 8 bis 12 Uhr
                                                                erforderlich! 0664/6025924314

                              Jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr

 Sprechtag                    in der BBK Baden/Mödling 05 0259 40200 oder
 BR Bgm. Otto Auer            in der BBK Bruck/L.-Schwechat 05 0259 40300

                              Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig!

 Sprechtag LAbg.              Jeden ersten Montag im Monat
 Bgm. Ök.-Rat Josef Balber:   jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr
Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling - Nr. 4/2020 Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Terminaviso Herbstanstrags-Infos PIWI-Weinwettbewerb ... Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling - Nr. 4/2020 Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Terminaviso Herbstanstrags-Infos PIWI-Weinwettbewerb ...
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