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035/2020 Baden, Bruck/L.-Schwechat und Mödling Nr. 4/2020 Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Terminaviso Herbstanstrags-Infos PIWI-Weinwettbewerb Sprechtage und Veranstaltungen
Seite 2 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020 Bürobetrieb Juli/August in den Bezirksbauernkammern: In den Sommermonaten Juli und August konsumieren die MitarbeiterInnen der Bezirksbauernkam- mern einen wesentlichen Teil ihres Urlaubes. Das Büro ist daher in dieser Zeit nur von 8 – 12 Uhr besetzt. Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung und bitten um Ihr Verständnis. Ausblick ÖPUL-Verlängerungsjahre Auf Grund des baldigen Begrünungsanbaues wagen wir einen Ausblick auf die bevorstehenden ÖPUL-Verlängerungsjahre. Wenn man über die Verlängerung des ÖPUL 2015 berichtet, muss man immer noch von geplanten Inhalten sprechen. Bis heute liegt weder eine Übergangsverordnung noch ein mehrjähriger Finanzrahmen seitens der Europäischen Kommission vor. Beides sind jedoch zwingende Voraussetzungen für die Umsetzung einer Verlängerung. Die folgenden Darstellungen stellen deshalb erst ein Österreichisches Vorhaben dar, das noch bei der Europäischen Kommission eingereicht und in weiterer Folge dann auch noch genehmigt werden muss: Es soll 2 Verlängerungsjahre geben: 2021 und 2022. Jedes davon ist mit einem eigenen Herbstantrag zu beantragen. Mit HA 2020 wird das Verlängerungsjahr 2021 beantragt. Für 2022 wird die Abgabe eines Herbstantrages 2021 er- forderlich sein. Maßnahmen, deren Verpflichtung mit Ende 2020 ausläuft und die mit HA 2020 nicht verlän- gert werden, können auch nicht später im HA2021 beantragt werden. Ihre Verpflichtung ist ohne Verlängerung mit Ende 2020 abgeschlossen. Ein Einstieg in diese ist erst wieder in einem neuen ÖPUL-Programm („ÖPUL 2023“) möglich – sofern dort eine ähnliche Maßnah- me angeboten wird. Zwischenfruchtvarianten, die im Sommer 2020 angelegt werden, sind bereits dem ersten Verlängerungsjahr 2021 zuzurechnen. Ein Neueinstieg in ÖPUL-Maßnahmen ist mit HA2020 nicht mehr möglich – mit einer ge- planten Ausnahme: Aufgrund der Zielvorgaben der NEC-Richtlinie (Reduktion der Ammoni- akemissionen) soll ein Einstieg in „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ möglich sein. Der Einstieg entspricht dann einer einjährigen Verpflichtung (= 2021) und die im MFA 2021 beantragbare m³-Menge umfasst den Zeitraum 1.1.2021 bis 15.5.2021. Alle Maßnahmeninhalte (Teilnahmevoraussetzungen, Förderverpflichtungen) und Prämien sollen so gut wie unverändert bleiben. Auch Sanktionskumulationen sollen fortgesetzt wer- den. Maßnahmenübernahmen sind unter den bekannten Grundsätzen auch in Verlängerungsjah- ren möglich, wobei der Übergeber die Maßnahmen verlängern muss, um sie weitergeben zu können. Das BMLRT arbeitet derzeit am Programm für die Verlängerungsjahre, das im Spätherbst bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht werden soll. Der Herbstantrag 2020 wird somit jedenfalls „Vorbehaltlich der Genehmigung“ gestellt werden. Für den Zwischenfruchtanbau im Sommer 2020 gelten daher die bekannten Varianten mit den jewei- ligen Auflagen und Prämien.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 3 Begrünungsvarianten Variante Späteste Frühester Einzuhaltende Bedingungen Prämie Anlage am Umbruch am Anbau einer Bienenmischung aus mindestens 5 insektenblütigen Mischungspartnern Befahrungsverbot bis 30.9. (ausgenommen das Überqueren der Fläche) 1 Nachfolgend verpflichtender Anbau von 31.07. 15.10. 200 €/ha Wintergetreide im Herbst (ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei- weißfrüchte sind nicht möglich!) Saatgutnachweis über Rechnung oder Etikett Nicht MZ-fähig Anbau von mindestens 3 verschiedenen Mischungspartnern Nachfolgend verpflichtender Anbau von 2 31.07. 15.10. Wintergetreide im Herbst 160 €/ha (ACHTUNG: Gemenge aus Wintergetreide und Ei- weißfrüchte sind nicht möglich!) Nicht MZ-fähig 3 Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern 20.08. 15.11. 160 €/ha Nicht MZ-fähig Anbau von mind. 3 versch. Mischungspartnern 4 31.08. 15.02. MZ bei nachfolgendem Anbau erosions-gefährdeter 170 €/ha Kulturen verpflichtend Anbau von mindestens 2 verschiedenen 5 Mischungspartnern 20.09. 01.03. 130 €/ha MZ bei nachfolgendem Anbau erosions-gefährdeter Kulturen verpflichtend Verpflichtender Anbau folgender winterharter Kultu- ren: Grünschnittroggen (laut Saatgutgesetz), 6 Pannonische Wicke, Zottelwicke, Wintererbse 15.10. 21.03. 120 €/ha (laut Saatgutgesetz), Winterrübsen od. Perko MZ bei nachfolgendem Anbau erosionsgefährdeter Kulturen verpflichtend ACHTUNG: Die Varianten 1 und 2 mussten bereits im MFA 2020 beantragt werden, damit diese als Begrünung angerechnet werden können. Zwischenfruchtbegrünung – Variante 1 und 2 Die Anlage hat bis spätestens 31. Juli zu erfolgen. Sollte ein Anbau bis zu diesem Tag nicht mög- lich sein, sind betroffene Feldstücke umgehend mittels Korrektur zum MFA abzumelden, um Be- anstandungen und Sanktionen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Das Gleiche gilt, wenn der auflaufende Begrünungsbestand nicht den vorgegebenen Kriterien entspricht (Ausfallgetreide oder Ausfallraps größer 50%, keine flächendeckende Begrünung,…) Abmeldungen sind bis spätestens vor Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle möglich.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020 Terminaviso Informationsveranstaltungen Herbstantrag 2020 Da endgültige Informationen betreffend der heurigen Abwicklung des Herbstantrages sehr kurzfristig erwartet werden, wird keine Zeit für eine ordentliche Bewerbung der Informationsveranstaltungen verbleiben. Aus diesem Grund erlauben wir uns bereits jetzt Ihnen die Termine zur Kenntnis zu brin- gen und bitten um Ihre Vormerkung. Wie schon auf den vorhergehenden Seiten erwähnt, muss jeder Teilnehmer am ÖPUL – unabhängig von einer Begrünungsbeantragung – in diesem Jahr einen Herbstantrag stellen. Nutzen Sie deshalb unser Angebot in Ihrem eigenen Interesse. Zwecks besserer Planung wird um Anmeldung in Ihrer BBK ersucht. (BBK Baden/Mödling: 05 0259 40200, BBK Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300) Datum Uhrzeit Ort Dienstag, 01. September 2020 19.00 Uhr BBK Baden und Mödling, 2500 Baden Mittwoch, 02. September 2020 19.00 Uhr BBK Bruck/L.-Schwechat, 2460 Bruck/Leitha Donnerstag, 03. September 2020 14.00 Uhr Kloster-GH Heiligenkreuz, 2532 Heiligenkreuz Dienstag, 08. September 2020 19.00 Uhr GH Paus, 2434 Götzendorf Mittwoch, 09. September 2020 19.00 Uhr GH Gratzer, 2443 Deutsch-Brodersdorf Donnerstag, 10. September 2020 19.00 Uhr GH Hoffmann, 2473 Deutsch Haslau Mittwoch, 16. September 2020 19.00 Uhr Online mit Computer, Tablet oder Smartphone Wir bieten Ihnen als zusätzliches Service heuer auch eine Onlineinfo in Form eines Webinars an. Sie können dabei die Veranstaltung bequem von zu Hause aus verfolgen und trotzdem interaktiv teil- nehmen und Ihre Fragen stellen. Dafür ist ebenfalls eine Anmeldung im Sekretariat Ihrer BBK not- wendig um Ihnen vorab den Teilnahmelink zuschicken zu können. Agrarstrukturerhebung 2020 – Hilfestellung durch die Bezirksbauernkammer Der Fragebogen zur Agrarstrukturerhebung kann von jedem Betrieb mit den zugesandten Zu- gangsdaten (Benutzername, Passwort) selbstständig elektronisch ausgefüllt und abgesendet werden. Sie finden die benötigten Daten im Kästchen auf der Rückseite Ihres persönlichen An- schreibens zur Agrarstrukturerhebung. Die Dateneingabe kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder fortgesetzt und abgeschlossen werden. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr auffinden, können diese telefonisch über die Hotline 0800/799766 oder per Mail über agrarstrukturerhebung@statistik.gv.at angefordert werden. Die Mitarbeiter der Statistik Austria stehen selbstverständlich auch für alle Fragen rund um die Erhebung unter obiger Telefonnummer zur Verfügung. Wenn Sie die Erhebung nicht alleine durchführen können, bietet die Bezirksbauernkammer über die Sommermonate eine Unterstützung an. Dazu ist eine Terminvereinbarung im Sekretariat Ihrer BBK (Baden/Mödling: 05 0259 40200 oder Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300) unbedingt nötig! Zum Termin sind der ausgefüllte Fragebogen sowie die persönlichen Zugangsdaten mitzubringen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 5 Steuererleichterungen für Buschenschank und Beherbergungsbetriebe In der Nationalratssitzung vom 30.6.2020 wurde die befristete Senkung der Umsatzsteuer auf 5% unter anderem im Bereich der Gastronomie von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Diese Senkung betrifft die Abgabe aller Speisen und Getränke, wenn hierfür eine Gewerbeberechti- gung für das Gastgewerbe erforderlich ist, sowie Tätigkeiten, die dem Grunde nach eine Tätigkeit nach der Gewerbeordnung darstellen, aber von dieser ausgenommen sind (zB Buschenschank). Entfall der Zusatzsteuer für umsatzsteuerpauschalierte Landwirte Grundsätzlich haben umsatzsteuerlich pauschalierte Buschenschankbetriebe 20% für Getränke zu verrechnen, davon sind 10% (beim Verkauf an Letztverbraucher) bzw. 7% (beim Verkauf an Unter- nehmer) als Zusatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzer- rungen und im Sinne einer steuerlichen Gleichbehandlung der landwirtschaftl. Gastronomie entfällt für umsatzsteuerlich pauschalierte Buschenschanken im genannten Zeitraum die Zusatzsteuer. So- mit sind ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beim Verkauf an Letztverbraucher 10 % Umsatzsteuer und beim Verkauf an Unternehmer (zB Geschäftsessen) 13 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Erweiterung der Umsatzsteuersenkung auf Beherbergungsleistungen Kurzfristig wurde die befristete Umsatzsteuersenkung noch auf die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen (einschließlich zB Beheizung, Beleuchtung, Bedienung) sowie auf die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Nebenleistungen, soweit hierfür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird, ausgeweitet. Unter den ermäßigten Steu- ersatz von 5% fallen – sofern die Voraussetzungen der Beherbergung erfüllt sind – auch die Pri- vatzimmervermietung und die Überlassung von Ferienwohnungen und -appartements. Diese Steuersatzbegünstigung kommt bei regelbesteuerten Urlaub am Bauernhof-Betrieben zur An- wendung. Für umsatzsteuerlich pauschalierte Urlaub am Bauernhof-Betriebe ändert sich dadurch nichts. Es bleibt beim Durchschnittssatz von 10 % (bzw. 13 % an einen Unternehmer). Farmwildhaltung – Informationstage Langjährig praktizierende Farmwildhalter öffnen ihre Betriebe und gewähren Interessenten Einblicke in Produktionsabläufe. Eckpunkte der Farmwildhaltung : Die Mindestflächenausstattung beträgt ein Hektar. Direktvermarktung an Konsumenten und Gastronomie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit empfehlenswert. Stallgebäude sind nicht erforderlich. Hauptteil der Investitionskosten: Zaunkosten © Bundesverband österreichischer Wildtierhalter In zwei bis drei Stunden informieren Betriebsführer am Farmwildbetrieb über deren Erfahrungen vom Einstieg, der Wildhaltung selbst bis hin zur Vermarktung. So soll Interessenten ein Einblick – die Ba- sis für einen eventuellen Einstieg – in die Farmwildhaltung ermöglicht werden. Folgende Termine werden angeboten: Samstag, 11. Juli 2020, Betrieb Hans Weber, Beginn: 14.00, Maierhöfen 7A 2853 Bad Schönau Donnerstag, 16. Juli 2020, Betrieb Franz Langthaler, Beginn: 17.00, Pömling 14, 3644 Emmersdorf Freitag, 24. Juli 2020, Betrieb Karl Einfalt, Beginn: 14.00, Antenfeinhöfen 20, 3920 Groß Gerungs Anmeldung: Verband der NÖ Wildtierhalter: Tel.: 05 0259 47600, oliver.bernhauser@lk-noe.at Unkostenbeitrag: €10 pro Teilnehmer/Betrieb
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020 Sortensieger Prämierungsweinkost Thermenregion 2020 Vom 17. bis 23. Juni wurden 802 Weine von 109 Betrieben aus 32 Orten im Rahmen der Prämie- rungsweinkost Thermenregion in der Bezirksbauernkammer verkostet und bewertet. Diese Verkos- tung wird von den Bezirksbauernkammern und dem Weinforum Thermenregion gemeinsam durchge- führt, wobei das Weinforum in der Folge die Pressearbeit / Social Media Präsenz organisiert. Das bestbewertete Drittel je Sortengruppe wurde mit einer Goldmedaille prämiert - nachfolgend werden die Sortensieger, die jeweils in einer Zweitverkostung ermittelt wurden, vorgestellt: Weinbau Ludwig Hofstädter, Guntramsdorf Welschriesling 2019 Weingut Familie Schlager, Sooß Grüner Veltliner Exclusiv 2019 Heurigenweingut Frühwirth, Teesdorf Riesling classic 2019 Weingut Hannes Hofer, Gumpoldskirchen Neuburger 2019 Weingut Familie Schlager, Sooß Sauvignon Blanc Anna Helena 2019 Weingut Leo Aumann, Tribuswinkel Gemischter Satz 2019 Nigl Die Junge Generation, Perchtoldsdorf Traminer 2019 Weingut Schwertführer 47er, Sooß Pinot Blanc Exklusiv 2019 Weingut-Vinothek Zöchling, Teesdorf Chardonnay Exklusiv 2018 Weingut Märzweiler Streiterhof, Baden Gelber Muskateller 2019 Weingut Alphart am Mühlbach, Traiskirchen Rotgipfler Ried Pressweingarten 2018 Weingut Leo Aumann, Tribuswinkel Zierfandler Ried Hofbreite 2018 Weingut Biegler, Gumpoldskirchen Rotgipfler Trockenbeerenauslese 2018 Wein & Heuriger Ganneshofer, Sooß Schaumwein – Soossante 2019 Weingut Schwertführer 47er, Sooß Rosé – Piros 2019 Weinbau Philipp, Weikersdorf Blauburger 2017 Weingut Johann Schwertführer "35", Sooß Zweigelt – WAASN 2017 Weingut Johann Schwertführer "35", Sooß St. Laurent Spada 2017 Weingut Heggenberger, Tattendorf Pinot Noir Reserve 2016 Weingut Heinrich Hartl III, Oberwaltersdorf Cabernet Sauvignon 2018 Weingut Familie Schlager, Sooß Cuvée rot – Orpheus 2018 Österreichischer PIWI-Weinwettbewerb „Neue / Innovative Sorten 2020“ Bereits zum zweiten Mal wird der PIWI-Weinwettbewerb in Österreich veran- staltet. Die Jury-Verkostung findet am 6. August 2020 in der Versuchsstation Haidegg statt. Die Einreichfrist endet am 3. August. Zugelassen sind alle PI- WI-Rebsorten sowie PIWI-Cuvées. Alle Ausbaustile sind möglich. Alle klassi- schen Weißweine und Roséweine sind auf die Jahrgänge 2018 und 2019 ein- geschränkt. Ausschließlich Weine aus Österreich sind zugelassen. Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf der Regionalseite der Homepage von PIWI International: https://piwi-international.de/piwi-regional/oesterreich/ Rechts- und Steuersprechtage – nur gegen Voranmeldung Für die Rechts- und Steuersprechtage ist vorab eine Anmeldung im Sekretariat der jeweiligen BBK erforderlich, da diese nur bei entsprechender Nachfrage angeboten werden! BBK Baden/Mödling: 05 0259 40200; BBK Bruck/L.-Schwechat: 05 0259 40300 Die geplanten Termine finden Sie auf der letzten Seite!
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2020 Seite 7 SVS-Sprechtage – nur gegen Voranmeldung! Die Sprechtage der Sozialversicherung werden vorerst nur mit Anmeldesys- tem und entsprechender Terminvergabe durchgeführt. Das Online-Anmeldesystem unter https://svs.at/beratungstage besteht aus mehreren Masken, die sich nacheinander öffnen. Auf mehrfachen Wunsch erläutern wir nochmals das Anmeldeprozedere: 1. In der ersten Maske wird das gewünschte Bundesland, 2. In der zweiten Maske wird der gewünschte Standort der persönlichen Beratung und 3. in der dritten die Daten des/der Versicherten (Name, Tel.Nr, SV-Nr.) erfragt. Nach erfolgreicher Anmeldung ergeht eine Terminbestätigung und die Aufforderung, diese nach Möglichkeit auszudrucken oder mittels eines elektronischem Mediums zum Beratungstag mitzuneh- men. Die Sprechtagsmitarbeiter sind natürlich auch mit den entsprechenden Anmeldelisten ausge- stattet und können in Zweifelsfällen Auskunft zum Vorliegen einer Anmeldung geben. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Anmeldung über das normale „SVS-Servicetelefon“ (Tel.Nr. 050 808 808). Der große Vorteil des Anmeldesystems ist, dass lange Wartezeiten nun endgültig der Vergangenheit angehören. Sollten jedoch für den gewünschten Sprechtag nicht ausreichend Termine vorhanden sein, so bitten wir um Rückmeldung im Büro der Bezirksbauernkammer. Wir werden in Zusammen- arbeit mit der SVS unser Möglichstes tun, um eine entsprechende Anzahl an Terminen anbieten zu können. Anzeige
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.4/2020 Sprechtage BBK Baden und Mödling BBK Bruck/L.-Schwechat Mo, 13. Juli 2020 SVS-Sprechtage Mo, 03. August 2020 Do, 23. Juli 2020 Bezirksbauernkammern Mo, 17. August 2020 Do, 27. August 2020 Mo, 31. August 2020 Anmeldung notwendig! 8.30 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr Mo, 20. Juli 2020 Mo, 20. Juli 2020 Rechtssprechtage: Mo, 17. August 2020 Mo, 17. August 2020 Anmeldung notwendig! von 13 - 15 Uhr von 9 - 11 Uhr Fr, 17. Juli 2020 von 9 - 12 Uhr Steuersprechtage: Fr, 21. August 2020 in der BBK Wr. Neustadt Anmeldung notwendig! Fr, 18. September 2020 Mittwochs von 9 bis 12 Uhr Jeden zweiten Montag Forstsprechtage: eine tel. Terminvereinbarung ist (gerade KW) von 8 bis 12 Uhr erforderlich! 0664/6025924314 Jeden Freitag von 8 bis 12 Uhr Sprechtag in der BBK Baden/Mödling 05 0259 40200 oder BR Bgm. Otto Auer in der BBK Bruck/L.-Schwechat 05 0259 40300 Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig! Sprechtag LAbg. Jeden ersten Montag im Monat Bgm. Ök.-Rat Josef Balber: jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr
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