Info und Anmeldung " - Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
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„die verbraucherausstellung“ straubing, 10. - 18. august 2019 Info und Anmeldung » u n g e n b is 31.01.2019 Bei Anmeld en! g ün s t ig e r e Plat zmiet gelten 9 Tage · 750 Aussteller · über 400.000 Besucher · 60.000 m² Ausstellungsfläche www.ostbayernschau.de
ostbayernschau 2019 – ihre vorteile „Warum heute noch auf Ausstellungen werben?“ Immer mehr Menschen schätzen die Ostbayernschau als fühlbare Erlebnis-Alternative zum Internetshopping. Auf der Verbraucherausstellung können die Produkte und Dienst- leistungen direkt vor Ort ausprobiert und eine kompetente und persönliche Beratung in Anspruch genommen werden. Sie als Aussteller können Kontakte knüpfen, Neukunden gewinnen und Ihre Stamm- kunden pflegen. Außerdem lassen sich unmittelbar vor Ort Umsätze generieren und Verkäufe tätigen – aber auch profitable Nachgeschäfte sichern. Steigern Sie Ihre Bekanntheit, stellen Sie Neuheiten vor und testen Sie damit gezielt neue Marktchancen – sie erhalten ein direktes Feedback! „Warum nach Straubing kommen?“ • Die Ostbayernschau ist eine der besucherstärksten Verbraucherausstellungen Deutschlands mit einem Einzugsgebiet von Nürnberg bis Oberösterreich, von München bis weit hinein in den Böhmerwald. • Ihre Zielgruppe vor Ort ist ein interessiertes und kaufkräftiges Publikum! • Die Verbindung mit Bayerns zweitgrößtem Volksfest, dem parallel stattfindenden Gäubodenvolksfest mit 1,4 Millionen Gästen, sichert der Ostbayernschau — bei freiem Eintritt — während der gesamten Ausstellung eine durchgängig hohe Besucherfrequenz mit über 400.000 Ausstellungsbesuchern. • Durch die Angebotsvielfalt mit 750 Ausstellern, davon 10 Prozent aus dem Ausland, ist die Messe seit Jahrzehnten ein Besuchermagnet. • Breites Ausstellungsangebot, gegliedert in 24 Themen- bzw. Warengruppen. Von Bauen und Wohnen, Nahrung und Genuss bis hin zu Energie und Nachhaltigkeit. • 60.000 m² Ausstellungsfläche, bedarfs- und produktgerecht belegbar durch die Auf- teilung in 17 Hallen mit 23.000 m² und ca. 20.000 m² Freifl äche. • Durch ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm und umfassenden Besucherservice ist die Ostbayernschau ein Erlebnispark mit höchster Attraktivität. • Exzellente Verkehrsanbindung via BAB 3 Nürnberg-Wien sowie die Bundesstraßen 20 und 8. • Mehr als 5.000 Parkplätze direkt am Ausstellungsgelände. Pilsen Amberg Amb Nürn nbe bergg Klatovyy Schwandorf Furth im Wald Neumararkt kt Cham i.d.OPf. Strakonice CZ B8 A3 Viechtach Regensburg Regensburg Bodenm nmais Regen Budweis B8 A3 Deggendorff Grafenau enau Stra St raub raubin ub ing ing Freyung Krumau um Donau B20 Plat Pl attl at tlin tl tling ing D Ingolstadt Ing Ingol r o Eging a.See Eg Isa na u A92 Landau Landau a.d. Isar Dingolfi Di fing Vilshofe Vi fen fen Passau Landshut Bad A3 A Griesbach Frei Freising ng Eggenfel elden Vilsbiburg Bad Füssingg B20 Inn Linz Altötting Ried im Mü Münc ünchen ünc nc Burghausen Burghausen Innkreis Wels www.ostbayernschau.de
über die ostbayernschau täglich von 9 bis 17 Hallen und Freigelände 9 Tage 18 Uhr geöffnet (feste und mobile Hallen) Eintritt frei! 60.000 m² Ausstellungsgelände riesige Auswahl an Produkten und Dienstleistungen über 750 Aussteller zwei Drittel unserer Aussteller wollen im nächsten Jahr wieder teilnehmen! etwa ein Drittel sind über die Hälfte der Aussteller Neuaussteller oder erst halten uns schon länger als seit wenigen Jahren 10 Jahre die Treue! dabei! Das Team der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH freut sich auf Sie: Wir sind eine städtische Tochtergesellschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung im Ausstellungswesen und damit Garant für optimale Abläufe. Unsere Aussteller beur- teilen unsere Arbeit in unserer alljährlichen Ausstellerbefragung sehr positiv. Über 90 Prozent sind der Meinung, dass wir die Ostbayernschau „sehr gut“ bzw. „gut“ organisieren. Ihre Ansprechpartner der Ausstellungsleitung: Stefan Heitzer Tel. 09421 8433-29 stefan.heitzer@ausstellungs-gmbh.de Barbara Hahn Tel. 09421 8433-28 barbara.hahn@ausstellungs-gmbh.de David Görgner Tel. 09421 8433-31 david.goergner@ausstellungs-gmbh.de Tanja Böhm Tel. 09421 8433-27 tanja.boehm@ausstellungs-gmbh.de Impressum und Veranstalter: Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Am Hagen 75 · 94315 Straubing Tel. 09421 8433-0 · Fax 09421 8433-25 info@ausstellungs-gmbh.de · www.ausstellungs-gmbh.de Bilder: Fotowerbung Bernhard, Straubing Layout, Satz & Lithographie: teamElgato | Werbeagentur, Straubing Druck: Druckerei Beck, Straubing
übersichtsplan – ostbayernschau mit gäubodenvolksfest Legende Ostbayernschau Hallen Ostbayernschau Freigelände H Hallen 1 – 17 Messehalle Sonderschau Fischerei und West- Gartengestaltung tangente Infoservice Messeleitung . .-h rst Kinderhort e hv t vie Ausstellerparkplätze ch Zu Gäubodenvolksfest -17 n 10 Halle e thall Stad Nord Zelthallen Stadt halle- Hallen 1-9 West Ausstellungshallen Joseph-von-Fraunhofer-Halle Freigelände Gäubodenvolksfest www.ostbayernschau.de
anmeldung zur ostbayernschau vom 10. - 18.08.2019: Aufplanungsbeginn: 01.02.2019 Veranstalter: Anmeldung auch online möglich unter: Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH www.ausstellungs-gmbh.de Am Hagen 75 · 94315 Straubing Telefon 09421/84 33-0 · Telefax 09421/843325 info@ausstellungs-gmbh.de · www.ausstellungs-gmbh.de Rechnungsanschrift: Eingangsstempel Firma Straße PLZ/Ort Land Nachträgliche Änderungen verursachen Mehraufwendungen! Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand etc.) Wird von der Messeleitung ausgefüllt: USt.-IdNr. (nur für EU-Länder unbedingt erforderlich bei Rechnungsstellung) Standnr. 2018: Nr. und Ort der Handelsregistrierung Standnr. 2019: Ansprechpartner Telefon (Direktwahl) Stand-Art: Mobil ___________ m x ___________ m = ___________ m2 E-Mail (Ansprechpartner) x Die Buchung des Medienpakets* ist für alle Aussteller verpflichtend ❏ Im Warengruppenverzeichnis soll meine Firma unter folgender Waren- (129,– E zzgl. MwSt.). gruppennummer aufgenommen werden: ( ) bitte nur 1x ankreuzen (*Medienpaket enthält: Eintrag in den Ausstellungskatalog, Eintrag in der Online- Ausstellerdatenbank, Ausstellerausweise entsprechend der Standgröße, Standbeschil- 10 Bauen, Baubedarf, Baustoffe 40 Kunstgewerbe, Kunsthandwerk, Schmuck, Bastelbedarf, Geschenkartikel derung, kostenfreie Übersendung von Werbeaufklebern und Plakaten, sowie digitalen Werbemitteln) 11 Türen, Fenster, Pergolas, Treppen, Bodenbeläge, 50 Bekleidung und Mode Wintergarten, Zäune und Balkone Folgende Angaben sind erforderlich: 12 Dachziegel und -zubehör 60 Körperpflege, Kosmetik und Gesundheit Firma: 13 Garagen und -zubehör 70 Nahrungs- und Genussmittel (siehe Ausstellungsbedingungen Nr. 4.1) 14 Heizung, Kamine 80 Freizeit, und Bücher Sport, Touristik, Spiel, Hobby 15 Sanitäreinrichtung, Schwimmbäder 90 Fahrzeuge und -zubehör Straße: 16 Einrichten und Wohnen 100 Land- und Forstwirtschaft 17 Bürobedarf, Zeichengeräte und Büroeinrichtung 110 Gartenbedarf PLZ/Ort: 20 Haushaltsartikel, Elektrogeräte 120 Musikinstrumente, Unterhaltungstechnik Telefon: EDV-Technik, Computerzubehör, 21 Telekommunikation und Handyzubehör 130 Dienstleistungsbetriebe, Versicherungen, Immobilien, Finanzierungsberatung E-mail: 22 Pfannen und Töpfe 140 Sonderschauen Internet: 30 Werkzeuge und Maschinen 150 Nachhaltigkeit und Energie Ausstellungsgut: Folgende Ausstellungsgegenstände werden während der gesamten Ausstellungsdauer angeboten. Neuheiten/Besonderheiten bitte unterstreichen! Für die Übersendung von Presse- und Bildmaterial wären wir Ihnen sehr dankbar. Bitte einzeln aufführen. Sammelbegriffe müssen erläutert sein. Die nächträgliche Hinzunahme von Waren ist nicht erlaubt.
anmeldung zur ostbayernschau vom 10. - 18.08.2019: Bei Anmeldungen bis 31.01.2019* gewähren wir günstigere Platzmietensätze. (*Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des Anmeldeformulars beim Veranstalter.) Bei Anmeldungen ab 01.02.2019 gelten die erhöhten Preise. Gewünschter Stand: Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Gewünschte Größe: Idealmaß Mindestmaß Höchstmaß Platzmiete je qm/Euro zzgl. MwSt. Fläche in m2 € € € € Front in m 117,00 134,00 141,00 141,00 Zelthalle (1-2 / 10-13 / 17) 124,00 139,00 148,00 148,00 Tiefe in m 130,00 149,00 157,00 157,00 Höhe in m Ausstellungshalle (4-9) 138,00 154,00 163,00 163,00 Für Höhen über 2,5 m in den Hallen bzw. 3,5 m im Freigelände ist eine 130,00 149,00 157,00 157,00 besondere Genehmigung erforderlich. Messehalle (14-15) 138,00 154,00 163,00 163,00 130,00 149,00 157,00 157,00 Sonstige Wünsche: Stadthalle EG (16) 138,00 154,00 163,00 163,00 Ausstellungsstandort wie Vorjahr Stadthalle OG (Sonderschau) Ausstellungsgröße wie Vorjahr Werbefläche je m2 € 105,00 € € € 61,00 46,00 38,00 Freigelände 1-99 m2 100-199 m2 ab 200 m2 64,00 48,00 40,00 Zuschlag pro lfdm. Straßenfront (nur für Freigelände) 29,- € Angaben zum Ausstellungsstand und Vorführart: Anschlüsse werden benötigt für: Sind Sie Propagandist? ja nein Haben Sie einen Fertigstand ja nein (dies ist noch keine Bestellung!) Bodenbelastung mehr als 500 kg/m2 ja nein Strom 230 V ja nein Welche Geräte werden vorgeführt? wenn ja, wieviele kg/m2 ________________ Strom 400 V ja nein (vorbehaltlich der Genehmigung) ____________________________ Flüssiggas ja nein Wasser ja nein Entsteht hierbei eine größere Lautstärke? ja nein Abwasser ja nein Entsteht hierbei eine Staubentwicklung? ja nein Telefon ja nein Die erforderlichen Bestellformulare für Strom, Wasser, Parkplätze, Telefon und Internet, Messebau-Dienstleistungen und Zimmerreservierun- gen sowie weitere Werbemittel werden mit der Zulassungsbestätigung gesondert zugesandt. Weitere Wünsche: Unternehmereigenschaft (Bitte ankreuzen) ❏ Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig ❏ Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH ihre Leistungen wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbst- selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer berechnen, ständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Lei- wenn der Anmelder im Ausland ansässig ist. stungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. ❏ Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbst- ständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Lei- stungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Mit der Unterschrift werden die Ausstellungsbedingungen in allen Teilen anerkannt. Die angefügten bzw. auf unserer Homepage einsehbaren Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
ausstellungsbedingungen für die ostbayernschau 2019 1. Titel und Veranstalter: 7. Platzmieten: OSTBAYERNSCHAU STRAUBING - Bei Anmeldungen bis 31.01.2019* gewähren wir günstigere Platzmietensätze. Verkaufsausstellung für Landwirtschaft, Handel und Industrie, Haus und Heim. (*Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Eingangsstempel des Anmeldeformulars beim Veranstalter.) Veranstalter ist die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Bei Anmeldungen ab 01.02.2019 gelten die erhöhten Preise. Am Hagen 75 · 94315 Straubing Telefon 0 94 21/8 43 30 · Telefax 0 94 21/84 33 25 A) in den Hallen info@ausstellungs-gmbh.de · www.ausstellungs-gmbh.de Preise in € Zelthallen Zelthallen AH, MH und SH AH, MH und SH bis 31.01.2019 ab 01.02.2019 bis 31.01.2019 ab 01.02.2019 2. Ort - Dauer - Öffnungszeiten: a) Reihenstand Die Ausstellung findet vom 10. - 18. August 2019 in Verbindung mit dem Gäubo- je m2 117,00 € *) 124,00 € *) 130,00 € *) 138,00 € *) denvolksfest auf dem Hagen (Ausstellungsgelände) in Straubing statt. Sie ist täglich von 9.00 - 18.00 Uhr geöffnet. b) Eckstand je m2 134,00 € *) 139,00 € *) 149,00 € *) 154,00 € *) 3. Anmeldung: c) Kopf- und Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars Blockstand durch Einsendung an den Veranstalter. Der Vordruck ist vom Antragsteller in je m2 141,00 € *) 148,00 € *) 157,00 € *) 163,00 € *) allen Punkten genau auszufüllen, alle Ausstellungsgegenstände sind einzeln aufzuführen. Die Folgen nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Anmeldungen trägt (AH = Ausstellungshalle, MH = Messehalle, SH = Stadthalle) ausschließlich der Aussteller. Standtrennwände: Rück- und Seitenwände sind in der Platzmiete enthalten. Die Anmeldung gilt als Vertragsantrag. Der Anmelder ist bis längstens 6 Wochen vor Eröffnung der Ausstellung an seine Anmeldung gebunden. Für Anmeldun- B) im Freigelände gen, die später eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden. Aufplanungs- a) Grundpreis für die Bodenfläche je m2 bei einer Anmietung von beginn ist der 01.02.2019. Für Anmeldungen erfolgt die Zulassung bzw. Ableh- nung. bis 31.01.2019 ab 01.02.2019 von 1 - 99 m2 61,00 € *) 64,00 € *) 4. Zulassung: Die Entscheidung über die Zulassung der Aussteller und des einzelnen Ausstel- von 100 - 199 m2 46,00 € *) 48,00 € *) lungsgutes trifft allein der Veranstalter. Es steht ihm frei, Anmeldungen ohne von ab 200 m2 38,00 € *) 40,00 € *) Angabe von Gründen abzulehnen. Aus der rechtzeitigen Anmeldung, der Einla- dung oder früheren Teilnahme kann kein Anspruch auf Zulassung abgeleitet b) Zuschlag pro lfdm. Straßenfront 29,00 € *) werden, ebensowenig ein Konkurrenzausschluss oder die Überlassung einer be- Jeder angefangene Hallen- bzw. Freigelände-m2 wird voll berechnet. stimmten Fläche. Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung und Rechnung beim Aussteller kommt der Ausstellungsvertrag verbindlich zustande. C) Werbefläche je m2 105,00 € *) 4.1 Zulassung Imbiss- und Ausschankbetriebe: D) Medienpaket 129,00 € *) Für die Bewerbung der Imbiss- und Ausschankbetriebe muss neben dem voll- ständig ausgefüllten Anmeldeformular ein aktuelles Foto des Geschäftes und E) Grundpreis für den mit der Anmeldung bestellten Wasseranschluss eine maßstäbliche Planskizze einschließlich der Sitzplatzkapazität aller Aufbau- einschließlich Leitung bis zum Stand 170,00 € *) ten eingereicht werden. In Einzelfällen behält sich die Ausstellungsleitung vor, Bei verspäteter Bestellung werden dem Aussteller alle anfallenden weitere Auflagen vorzunehmen. Installationsarbeiten berechnet. 5. Standzuteilung: F) WC-Pauschale je m2 für Imbiss- und Ausschankbetriebe 9,00 € *) Die Standzuteilung erfolgt im Sinne einer fachgerechten Einteilung des vorhan- denen Raumes durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist G) Elektroanschlüsse siehe Nr. 16 nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Zusagen für bestimmte Stände werden vor der endgültigen *) zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe. Standzuteilung grundsätzlich nicht erteilt. Mündliche Zusagen sind für den Ver- anstalter nicht bindend und berechtigen weder zu Ersatzansprüchen noch zur 8. Zahlungsbedingungen: Zurückziehung der Anmeldung. Die Standzuteilung wird schriftlich, im Regelfall Die Standmiete ist bis 1. Juli 2019 in einer Summe zu zahlen. Die Platzmietenbe- gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer, mitge- gleichung hat durch Überweisung zu erfolgen. Schecks werden nicht angenom- teilt. Beanstandungen, insbesondere über Form und Größe des Standes, müssen men. Rechnungen, die nach dem 1. Juli 2019 ausgestellt werden, sind sofort in innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen. voller Höhe zahlbar. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen, die mit 8% über den Nachträglich notwendig werdende Standänderungen werden unverzüglich mit- Basiszinssatz (s. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch) festgesetzt sind, berechnet. Die geteilt. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen, fristgerechte Zahlung der Standmiete ist Voraussetzung für die Berechtigung zum wobei ein möglichst gleichwertiger Stand wieder zuzuteilen ist. Der Aussteller Bezug des gemieteten Platzes. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Mittei- und entsprechender Ankündigung über Stände, die nicht voll bezahlt sind, ander- lung über die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurück- weitig verfügen, wobei die Zahlungsbedingungen wie beim Rücktritt (s. Ziff. 9) zutreten. Dies trifft nicht zu bei einer Verlegung in derselben Halle um einige Platz greifen. Dem Veranstalter steht an dem eingebrachten Ausstellungsgut für Meter. Aus technischen Gründen kann eine geringfügige Beschränkung des alle nicht erfüllten Verpflichtungen das Vermieter-Pfandrecht zu. Standes, in Breite bzw. Länge jedoch höchstens 10 cm, erforderlich sein, die Die Rechnungsanschrift muss bereits bei der Stand-Anmeldung korrekt ange- nicht zur Minderung der Standmiete berechtigt. geben werden. Nachträgliche Änderungen verursachen Mehraufwendungen! Soweit in einer zugeteilten Freigelände- oder Hallenfläche Elektro- oder Tele- fonanschlusskästen, Wasserschächte, Telefonmasten oder Bäume vorhanden 9. Rücktritt: sind, erfolgt ebenfalls keine Reduzierung der Platzmiete. Eine Rücktrittserklärung des Ausstellers ist nur wirksam, wenn diese schriftlich und per eingeschriebenen Brief erfolgt. Der Aussteller ist im Falle des Rücktritts 6. Untervermietung, Tausch, Verkauf für Dritte: bis sechs Wochen vor Ausstellungsbeginn verpflichtet, 50% der vereinbarten Die Weitervermietung oder teilweise Untervermietung des Standes ist nicht ge- Standmiete zu bezahlen. Im Falle des Rücktritts nach diesem Termin hat der stattet. Ebenso ist ein eigenmächtiges Tauschen der Plätze unzulässig. Bei Fest- Aussteller die volle Standmiete zu entrichten. Wird der Stand von dem Ausstel- stellung einer Weiter- oder Untervermietung an Dritte, sofern die Ausstellungs- ler nicht bezogen, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten, auch dann, leitung nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter verlangt, ist ein wenn der Veranstalter den Stand anderweitig vergibt. Dem Aussteller bleibt es Zuschlag bis zu 50 % der Standmiete zu entrichten. unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringe- Der Käufer muss aus dem Auftragsschein ersehen können, bei welchem Ausstel- rer Schaden entstanden ist. Belegt der Aussteller einen ihm zugeteilten Stand ler der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Daher haben die Auftragsbücher, so- nicht, hat er ihn in einen ausstellungsgemäßen Zustand zu versetzen. Andern- fern nicht eigene verwendet werden, neben der Firmierung der Lieferfirmen falls ist der Veranstalter berechtigt, den Stand auf Kosten des Ausstellers zu de- auch den Stempel des Standinhabers aufzuweisen. korieren. Der Aussteller kann einen Ersatzaussteller benennen, der seine Pflich- ten aus dem Vertrag übernimmt. Dieser kann ohne Angabe von Gründen vom Veranstalter abgelehnt werden.
10. Aufbau: durch einen anderen Aussteller erhoben werden, ohne dass eine vollstreckbare ge- Die Ausstellungsstände stehen ab Montag vor der Eröffnung zum Bezug bereit. richtliche Entscheidung in derselben Angelegenheit vorgelegt wird. Der Veranstalter hat Verzögerungen bei der Bereitstellung der Ausstellungs- 12. Abbau: stände, welche von Dritten verursacht werden, nicht zu vertreten; die Verant- Mit dem Abbau der Stände darf frühestens nach Schluss der Ausstellung begonnen wortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Falls durch Son- werden. Ein Wegschaffen von Ausstellungsgütern aus dem Ausstellungsgelände ist deraufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, ist dies der Ausstellungs- am Schlusstag nur in der Zeit von 18 - 22 Uhr gestattet. Der Fahrverkehr im Aus- leitung rechtzeitig mitzuteilen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage vor der stellungsgelände darf am Schlusstag erst ab 18.15 Uhr erfolgen. Zuwiderhandelnde Eröffnung bis 12 Uhr, verschuldet oder unverschuldet, durch den Aussteller Aussteller müssen eine Vertragsstrafe bis zur halben Standmiete bezahlen. nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig Das Ausstellungsgut darf nach Beendigung der Ausstellung nicht abtransportiert verfügen. Die Standmiete ist vom Mieter trotzdem voll zu bezahlen. Schadenser- werden, wenn der Veranstalter sein Pfandrecht geltend gemacht hat. Dies ist satzansprüche des Ausstellers sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Aufbau auch den am Stand anwesenden Vertretern bekanntzugeben. Wird trotz Nichter- muss am Tage vor der Eröffnung bis 20 Uhr beendet sein. füllung seiner Verpflichtung vom Aussteller oder seinem Beauftragten Ausstel- 11. Gestaltung und Ausstattung der Stände: lungsgut entfernt, so gilt dies als Bruch des Pfandrechtes. Für Beschädigung der a) Der Mieter ist verpflichtet, den Stand auf eigene Kosten nur mit den zur Aus- Halle, des Fußbodens, der Wände und des leihweise zur Verfügung gestellten stellung angemeldeten Gegenständen formschön auszugestalten und ihn Materials haftet der Aussteller. Der Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zu- während der ganzen Ausstellung in diesem Zustand zu halten. Das verwen- stand spätestens am 20.8.2019, 18 Uhr, zurückzugeben. Aufgebrauchtes Material, dete Material muss schwer entflammbar sein. Am Stand ist für die gesamte Fundamente, Ausgrabungen und Beschädigungen sind fachgerecht zu beseitigen. Ausstellungsdauer in einer für jedermann erkennbaren Weise der Familien- Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstel- und Vorname und die Anschrift des Standinhabers anzubringen. Bitte ver- lers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz bleiben wenden Sie hierfür den vom Veranstalter ausgegebenen Stand-Beschilderungen. davon unberührt. Am 21.8.2019 nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Die mit der Gestaltung bzw. dem Aufbau beauftragten Firmen sind dem Ver- Ausstellungsgüter werden von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers anstalter bekanntzugeben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in entfernt und unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung bei einem jedem Fall unzulässig. Standaufbauten, die in Hallen höher als 2,50 m und im Spediteur eingelagert. Freigelände höher als 3,50 m sind, bedürfen der ausdrücklichen Genehmi- 13. Ausstellerausweise: gung des Veranstalters. Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das Stand- Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsstände, deren Aufbau personal Ausweise kostenlos, die auch für den Auf- und Abbau gelten. Das Be- nicht genehmigt oder die in Aufmachung und Gestaltung nicht zufriedenstel- treten des Ausstellungsgeländes außerhalb der Öffnungszeiten ist ohne Berech- len, bzw. Ausstellungsstücke die nicht angemeldet oder nicht zugelassen tigungsausweis nicht gestattet. waren oder die durch Aussehen, Geruch, Geräusch oder offensichtliche Man- Die Ausweise müssen in der Aufbauwoche bei der Messeleitung abgeholt wer- gelhaftigkeit als ungeeignet anzusehen sind, geändert oder entfernt werden. den. Ein Versand ist nicht möglich. Alle in der Anmeldung aufgeführten Ausstellungsgegenstände müssen wäh- rend der gesamten Dauer der Ausstellung angeboten bzw. verkauft werden. 14. Werbung: Kommt der Aussteller der Aufforderung nicht unmittelbar nach, so kann die Das Ansprechen des Ausstellungsbesuchers, das Verteilen von Werbedrucksa- Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers chen sowie das Anbringen und Aufstellen von Werbemitteln ist nur innerhalb erfolgen. Muss aus dem gleichen Grunde der Stand geschlossen werden, so des Standes erlaubt. Es darf nur Eigenwerbung betrieben werden. Eigene Laut- ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben. sprecheranlagen, Musik- und Lichtbilderdarbietungen und Werbeballone bedür- b) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller in den Hallen: Der Mieter hat fen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen ist. Die davon Kenntnis, dass in den Zelthallen ein Schwerlastboden, in den festen Vorführung von Maschinen, akustischen- und Lichtbildgeräten, auch zu Werbe- Hallen (Ausstellungshallen) ein Sportschwingboden bzw. Asphaltbelag und zwecken kann im Interesse eines geordneten Ausstellungsbetriebes auch nach Pflasterboden und in der Joseph-von-Fraunhofer-Halle/Stadthalle ein Gieß- bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. harzboden verlegt ist und er für alle Schäden haftet, die an diesem z.B. durch 15. Reinigung und Abfallbeseitigung: Wasser, Farben, Fruchtsäften und dgl. entstehen. Es sind Vorrichtungen (z.B. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Aus- Wannen und dgl.) anzubringen, die das Entstehen von Wasserschäden am stellungsschluss vorgenommen werden. Leergut und sonstige Abfälle sind Boden der Halle verhindern. Der Hallenboden darf nicht mit mehr als 500 kg durch den Aussteller nach Maßgabe des Abfallwirtschaftsgesetzes in die je m2 belastet werden. Außerdem ist es untersagt, am Sportschwingboden durch den Veranstalter bereitgestellten und gekennzeichneten Müllcontainer (Halle 4 und 5), sowie an allen Wänden und Türen Klebebänder anzubringen. bzw. ausgewiesenen Müllsammelstellen (Wertstoffhöfe) zu bringen. Sollten Klebstoffschäden festgestellt werden, werden diese auf Kosten des verursachenden Ausstellers beseitigt. 16. Strom-, Wasser- Telefon- und Internet-Anschluss: c) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller im Freigelände: Für Grabungen, Die allgemeine Beleuchtung (nicht die der einzelnen Stände) wird vom Veran- auch für Masten, ist vorher die Genehmigung der Ausstellungsleitung stalter erstellt. Soweit eigene Anschlüsse für Strom und Wasser gewünscht wer- sowie der Stadtwerke Straubing einzuholen. Für alle Schäden und ihre Fol- den, sind diese extra zu bestellen. Die Bestellscheine für Service-Leistungen gen bei Beschädigung von Rohrleitungen und Kabeln haftet der Aussteller werden gesondert zugesandt. Die Installationskosten sowie der Stromverbrauch voll. Stände im Freien (samt Zubehör) müssen gegen Windstärke bis zu 120 gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche Installationen werden von den vom km/h gesichert sein. Der Aussteller haftet für alle Schäden. Veranstalter beauftragten Unternehmen ausgeführt. Diese erstellen auch die d) Der Ausstellungsstand muss täglich von 9.00 - 18.00 Uhr mit sachkundigem Rechnung unter Einhaltung der bekanntgegebenen Richtsätze. Die Wasseran- Personal besetzt sein. Wenn das Geschäftsgebaren des Standpersonals wie- schlussgebühr beträgt 170,– 8 (siehe Nr. 7 E). derholt zu erheblichen Beanstandungen Anlass gegeben hat, die dem Ruf der Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere Ausstellung schaden, kann die erteilte Zulassung ohne Anspruch auf Scha- des VDE – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, denersatz widerrufen werden. können auf Kosten des Ausstellers von der Ausstellungsleitung entfernt werden. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für eine Unterbrechung oder Leistungs- 11a. Schutz geistigen Eigentums/gewerbliche Schutzrechte schwankung der Versorgungsanlagen. Es ist verboten, auf der Ostbayernschau Waren auszustellen, durch deren Her- stellung, Inverkehrbringen, Vertrieb, Besitz oder Bewerbung Gesetze zum Sollten Sie einen Internetzugang oder Telefonanschluss benötigen, können Schutz geistigen Eigentums oder gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. diese ebenfalls im Vorfeld der Veranstaltung beantragt werden. Wird dem Veranstalter eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung vorgelegt, 17. Haftung durch die einem Aussteller die Herstellung, das Inverkehrbringen, der Vertrieb, der Besitz oder die Bewerbung aller oder einzelner der von ihm ausgestellten 17a. Haftung des Veranstalters und Bewachung: Waren untersagt wird, ist der Veranstalter berechtigt, den mit diesem Aussteller Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen außerhalb der Öff- bestehenden Mietvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und den nungszeiten der Ausstellung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für die Ausstellungsstand sofort zu schließen. Beschädigung oder Verluste. Dies gilt auch für den Auf- und Abbauzeitraum. Für Der Veranstalter hebt diese Maßnahmen auf, wenn ihm von dem betroffen Aus- die Bewachung des Standes und seines Ausstellungsgutes während der Besuchs- steller nachgewiesen wird, dass die zu der Maßnahme führende vollstreckbare zeit hat der Aussteller selbst zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für Schä- Entscheidung selbst oder nur hinsichtlich der Vollstreckbarkeit aufgehoben oder den an Ausstellungsgütern, am Stand und der Einrichtung. Für Sach- und Perso- abgeändert worden ist. nenschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als er gesetzlich dafür haftbar Schadenersatzansprüche eines Ausstellers gegen den Veranstalter wegen der ver- gemacht werden kann. tragsgemäßen Kündigung oder Standschließung sind, außer bei Vorsatz oder gro- 17b. Haftung des Ausstellers ber Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlassungs- oder Scha- Der Aussteller haftet dem Veranstalter über die gesetzliche Haftung hinaus für alle densersatzansprüche, die von einem Aussteller gegenüber dem Veranstalter wegen Schäden, die durch Nichtbeachtung behördlicher Verfügungen/Vorschriften sowie einer behaupteten Verletzung geistigen Eigentums oder gewerblicher Schutzrechte Anordnungen des Veranstalters entstehen. Der Aussteller haftet dem Veranstalter
auch für Schäden, die durch seine Standaufbauten oder seine Ausstellungsgüter 22. Möbelverleih und Speditionen: verursacht werden. Die Haftung des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter er- Wegen des Stuhl-, Tisch- oder Teppichverleihs erhält der Aussteller frühzeitig streckt sich auch auf solche Schäden im Sinne dieser Vorschrift, die durch Ange- gesonderte Nachricht. Der Veranstalter nimmt auf keinen Fall Sendungen ent- stellte, Beauftragte oder Besucher des Ausstellers verursacht werden. gegen. 18. Versicherung: 23. Aufenthalt im Gelände: Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung unter Einschluss des An- und Ab- Ein Aufenthalt im Ausstellungsgelände nach 19.00 Uhr ist nicht gestattet. transportes des Ausstellungsgutes sowie einer Haftpflichtversicherung für Per- Ebenso ist die Übernachtung im Gelände verboten. sonen- und Sachschäden auf eigene Kosten wird den Ausstellern dringend emp- Im Übrigen wird empfohlen, für das Ausstellungspersonal möglichst frühzeitig fohlen. Gästebetten in Straubing und Umgebung vorauszubestellen. 19. Fahrverbot und Parkplätze: 24. Abmachungen und Ansprüche: Während der Ausstellungsdauer besteht auf den Besucherwegen innerhalb des Von den Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen ihrer Festplatzes und des Ausstellungsgeländes Park- und Fahrverbot. Für die Fahr- Wirksamkeit der Schriftform. zeuge der Aussteller steht eine beschränkte Anzahl von gesonderten Parkflä- Ansprüche des Ausstellers sind spätestens vier Wochen nach Ausstellungsschluss chen zur Verfügung, die nur mit Parkschein angefahren werden können. Der beim Veranstalter mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Zur Erfüllung Parkausweis ist gebührenpflichtig. Die Parkflächen sind betreut. später erhobener Ansprüche ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Die Ungültigkeit von Teilen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit des übrigen Für jedes Fahrzeug, das während der Ostbayernschau das Ausstellungsgelände Vertrages nicht. befährt, ist ein „Freie Durchfahrt”-Schein oder ein Parkschein notwendig. Diese Scheine sind im Vorfeld der Veranstaltung online zu beantragen. Wir bitten Sie 25. Änderungen, höhere Gewalt: diese Information auch an Ihre Lieferanten/Dienstleister weiterzugeben. Die Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstel- Einfahrt für Anlieferer während der Ausstellungsdauer ohne Parkschein oder lung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, hat der „Freie-Durchfahrt”-Schein ist nicht möglich! Aussteller mit gültigem Parkschein Veranstalter das Recht die Ausstellung abzusagen, die Ausstellungsdauer oder benötigen keinen zusätzlichen „Freie-Durchfahrt“-Schein. die Öffnungszeit ohne Anerkennung von Schadenersatzansprüchen für beide Teile zu ändern. Die Anlieferung während der Ausstellung ist täglich von 8-9 Uhr bzw. 18-19 Uhr In all diesen Fällen wird dies so frühzeitig wie möglich durch den Veranstalter möglich. Für das Beliefern des Standes (oder Ware auffüllen) sind während der bekanntgegeben. Öffnungszeit (9-18 Uhr) ausschließlich die gekenntzeichneten Anlieferungs- Im Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. parkplätze zu benutzen. 26. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing. 20. Ordnungsmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften: Die Ausstellungsleitung übt im Ausstellungsgelände das Hausrecht aus. Den An- 27. Anerkennung der Bedingungen: ordnungen des zuständigen Personals und der Kontrollorgane sowie den Sach- Die Ausstellungsbedingungen werden in allen Teilen durch die Unterzeichnung verständigen des TÜV ist unverzüglich Folge zu leisten. Die allgemeinen und ört- der Anmeldung anerkannt. Jeder Aussteller hat für die Einhaltung dieser Be- lichen Vorschriften betr. des Feuerschutzes, der Unfallverhütung und des Gewer- stimmungen durch seine Beauftragten und die bei ihm Beschäftigten Sorge zu bewesens sind einzuhalten. tragen und ist hierfür voll verantwortlich. Insbesondere ist zu beachten: Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedin- a) Waren sind durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen. gungen des Ausstellers ist, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen Maßgeblich ist der Preis, der einschließlich der MwSt. zu zahlen ist (End- wird, ausgeschlossen. preis). Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Ausstellungbedingun- b) Für Feuerungsanlagen, Wärmegeräte usw. sind nicht nur die Vorschriften der gen den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und sofort zu Verordnung über die Verhütung von Bränden einzuhalten, sondern ist auch vollziehen. Die Standmiete wird nicht vergütet, Schadenersatzansprüche des eine gesonderte Genehmigung bei der Stadt Straubing zu beantragen. Die Zu- Ausstellers sind ausgeschlossen. lassung zur Ostbayernschau schließt diese Genehmigung nicht mit ein. In 28. Datenschutz den Hallen ist das Rauchen sowie die Verwendung von offenem Licht verbo- Mit der Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Anmelder, die angefügten ten. Feuerlöschgeräte sowie Notausgänge dürfen nicht zugebaut oder zuge- bzw. auf unserer Homepage einsehbaren Datenschutzhinweise zur Kenntnis ge- stellt werden. Brennbares Verpackungsmaterial ist aus den Hallen zu entfer- nommen zu haben. nen. c) Alle Maschinen und Geräte müssen in Bau und Ausstattung den Unfallverhü- tungsvorschriften bzw. dem Gesetz über technische Arbeitsmittel v. Wichtiger Hinweis – 23.10.1992 (BGBl.I S.1793) entsprechen. WARNUNG VOR EXPO-GUIDE und INTERNATIONAL FAIRS DIRECTORY d) Die elektrischen Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften des VDE genügen. Liebe Aussteller, e) Gastronomische Betriebe müssen zusätzlich eine Genehmigung beim Amt für die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH möchte Sie vor den öffentliche Ordnung einholen. Eine Getränkeschankanlage darf nur in Betrieb Organisationen Expo Guide, Sitz in Mexico, und International Fairs Direc- genommen werden, wenn die Absicht der Inbetriebnahme dem Amt für öf- tory, Sitz in Uruguay, warnen. Beide Organisationen zielen auf Unterneh- fentliche Ordnung spätestens drei Tage vorher schriftlich angezeigt worden men ab, die sie in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig ist. machen. Ihre gegenwärtigen Aktivitäten betreffen Unternehmen in Europa, f) Bei Abgabe von Einweg- und Mehrwegbehältnissen im Straßenverkauf, Amerika und Asien. die nicht aus Glas bestehen, ist ein Pfand bis zur Höhe von 0,25 4 (Ma- Expo Guide bzw. International Fairs Directory bieten im Namen der Strau- ximalpfand) zu erheben und bei der Rückgabe in voller Höhe zurückzuer- binger Ostbayernschau die Listung in einer Online-Datenbank an. Sie nut- stattten. Beim Verkauf von Getränken in Glasbehältnissen (Krüge, Gläser zen ein Formular, das dem Formular für den Katalogeintrag vieler Messever- und Flaschen) ist ein Mindestpfand von 1,– 4 zu erheben, das bei Rück- anstalter ähnelt und fordern die Aussteller auf, dieses für einen Eintrag in gabe in voller Höhe zurückzuerstatten ist. einem Online-Verzeichnis zu vervollständigen. Aussteller, die dieses Formu- g) Aussteller, die gefährliche Stoffe anbieten bzw. zubereiten (z. B. Autopflege- lar unterschreiben und zurücksenden sind automatisch für drei Jahre ver- und Reinigungsmittel) sind verpflichtet, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt traglich gebunden. Dies kostet die Aussteller einen beträchtlichen Geld- bei Verlangen vorzuzeigen. betrag pro Jahr, ohne dass sie dafür in absehbarer Zeit Leistungen er- warten können! 21. Medienpaket: Der Veranstalter gibt einen Festkatalog heraus, der ein alphabetisches Aussteller- Sollten Sie das Formular bereits irrtümlich unterzeichnet haben, empfehlen Firmenverzeichnis enthält. Zusätzlich wird ein Warengruppenverzeichnis erstellt. wir Ihnen den Vertrag schnellstmöglich zu widerrufen oder mit einer An- Jede ausstellende Firma wird in einer dieser Warengruppen kostenlos aufgeführt. fechtungserklärung wegen Irrtums zu reagieren. Wir weisen Sie darauf Jeder Aussteller wird darin gegen einen Kostenbeitrag in Höhe von 129,– 8 hin, dass der Veranstalter der Straubinger Ostbayernschau in keiner (+MwSt.) aufgenommen. Diese beiden Verzeichnisse werden auch über elektroni- Weise mit Expo Guide, International Fairs Directory oder anderen sche Kanäle bereitgestellt. Die Ausstellungsleitung übernimmt keine Gewähr für Dienstleistern dieser Art zusammenarbeiten. Wir haben dieser Organisa- Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen. Kostenlose Plakate und Werbe- tion nicht erlaubt, unseren Namen oder unsere Markenzeichen auf ihren aufkleber können mit dem entsprechenden Formular im Serviceleistungen-Heft be- Mailings zu verwenden. stellt werden.
Ein Muss für alle Aussteller! Ihre ns frühzeitig Senden Sie u ng rma tion en zur Einbindu Info eting! Unsere Marketingaktivitäten in unser Mark gos wir Ihnen Lo Gerne lassen ! Durch das direkt benachbarte Gäubodenvolksfest mit jährlich erb em otive zukommen ca. 1,4 Mio. Besuchern und sieben Festzelten mit über 26.500 Sitz- und W plätzen ist zeitgleich auch die Ostbayernschau in aller Munde: • Mit Anzeigen in Magazinen und Tageszeitungen • Auch die Onlinewerbung wurde in den letzten Jahren erreichen wir über drei Millionen Leser in Bayern und gezielt verstärkt. Wir schalten Werbebanner auf nam- Österreich. haften Onlineportalen der Region und darüber hinaus. Unsere Onlineanzeigen wurden etwa 1,4 Mio. mal aufge- • Mit unserer Pressearbeit erreichen wir über rufen. In den sozialen Netzwerken haben wir über 30.000 3.000 Redaktionen im deutschsprachigen Raum. Follower und eine Reichweite von über 700.000 Personen Jährlich werden über 3.500 Berichte zu Gäubodenvolks- im Veranstaltungszeitraum. Eine eigene Microsite für die fest und Ostbayernschau von Journalisten konkret von Ostbayernschau ergänzt die Homepage unserer Firma. einer Onlineplattform abgefragt. Besuche uns auch in den sozialen Medien unter: Druck: www.beck-sr.de • Eine umfangreiche Fernseh- und Radiowerbung mit www.facebook.com/ostbayernschau redaktionellen Beiträgen in ganz Bayern begleitet www.facebook.com/gaeubodenvolksfeststraubing unsere Doppelveranstaltung jedes Jahr. www.instagram.com/gaeubodenvolksfest www.ostbayernschau.de
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