Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Begründung zum Vorentwurf

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Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Begründung zum Vorentwurf
Anlage 3

      Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“
      der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel

                  Begründung zum Vorentwurf

               Gemarkung Börnersdorf, Stadt Bad Gottleuba – Berggießhübel;
                     Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge

                                      Stand 10.02.2022

Bearbeitung:         Envipro Project GmbH & Co. KG
                     Blasewitzer Str. 41
                     01307 Dresden
                     Tel. 0351/ 450 41 80
                     christiane.rindt@envipro.net
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Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

Inhaltsverzeichnis

1      Planungsziel und Plangebiet .............................................................................. 1
1.1        Ziel der Bebauungsplanung............................................................................... 1
1.2        Plangebiet ......................................................................................................... 2
2      Grundlagen .......................................................................................................... 4
2.1        Rechtliche Grundlagen ...................................................................................... 4
2.2        Planerische Grundlagen .................................................................................... 4
2.2.1      Raumordnung ................................................................................................... 4
2.2.2      Flächennutzungsplanung .................................................................................. 5
3      Städtebauliches Konzept und Festsetzungen ................................................... 6
3.1        Städtebauliches Konzept ................................................................................... 6
3.2        Art der baulichen Nutzung ................................................................................. 6
3.3        Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 7
3.4        Überbaubare Grundstücksflächen ..................................................................... 7
3.5        Immissionsschutz .............................................................................................. 8
3.6        Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald ............................................... 8
3.7        Geh-, Fahr- und Leitungsrechte......................................................................... 8
3.8        Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich ................................. 9
3.9        Bauordnungsrechtliche Festsetzungen.............................................................. 9
3.10       Grünordnerische Festsetzungen ....................................................................... 9
3.11       Hinweise ........................................................................................................... 9
4      Umweltbericht .................................................................................................... 10
4.1        Anmerkungen .................................................................................................. 10
4.2        Umweltbeitrag zum Schallschutz ..................................................................... 11
4.3        Umweltbeitrag zum Schattenwurf .................................................................... 12
5      Flächenbilanz ..................................................................................................... 14
6      Verzeichnisse ..................................................................................................... 15
6.1        Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 15
6.2        Tabellenverzeichnis......................................................................................... 15
6.3        Literaturverzeichnis ......................................................................................... 15
7      Anhang ............................................................................................................... 16

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1     Planungsziel und Plangebiet

1.1 Ziel der Bebauungsplanung
Für das Gebiet der Gemarkung Börnersdorf östlich der Autobahn A 17 und nördlich der
Ortslage Breitenau soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch
(BauGB) aufgestellt werden. Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in
seiner Sitzung am 15. Juli 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-
Plan) „Windfeld Börnersdorf“ gefasst.
Mit der Aufstellung des B-Plans soll die städtebaulich geordnete Errichtung von Wind-
energieanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter
Berücksichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt langfristig gesichert werden.
Der Geltungsbereich des B-Plans beinhaltet die Flächen des neuen Vorrang- und Eig-
nungsgebietes Windenergienutzung (VREG) WI09 Breitenau der Zweiten Gesamtfort-
schreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge von 2020.

Abbildung 1.1      Lage des Vorrang- und Eignungsgebietes Breitenau

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, der in Übereinstimmung mit dem Vorrang-
und Eignungsgebiet Windenergienutzung Breitenau aus zwei Teilflächen besteht, um-
fasst eine Fläche, die über das VREG hinausgeht, um zu gewährleisten, dass sich die
Rotoren der geplanten Windenergieanlagen (WEA) innerhalb des Geltungsbereiches
des B-Plans befinden (Abb. 1.1). Außerdem soll mit der Überplanung eines größeren
Gebiets gesichert werden, dass auch später keine WEA auf der Grundlage anderer pla-
nungsrechtlicher Verfahren in unmittelbarer Nähe errichtet werden können.

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Es sollen folgende Planungsziele durch Festsetzungen gesichert werden:
    •   Festsetzung des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 ausgewie-
        senen Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie Breitenau als Sondergebiet
        Windenergienutzung.
    •   Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft zur Sicherung der bestehenden
        landwirtschaftlichen Flächen
    •   Festsetzungen zu Lage und Anzahl der möglichen Windenergieanlagen durch
        Baugrenzen sowie Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, um das
        Windvorranggebiet effektiv auszunutzen und gleichzeitig die Auswirkungen auf
        die Schutzgüter zu minimieren
    •   Festsetzungen zu Art und Umfang von Verkehrsflächen und von Versorgungs -
        leitungen
    •   Festsetzungen zu Art und Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnah-
        men, wobei diese auch teilweise außerhalb des Plangebiets liegen
Ausgangspunkt der Planung ist ein erforderliches Repowering der drei bestehenden
Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau. Diese sind flächenmäßig nicht Be-
standteil des Bebauungsplans, werden aber in die Planung, insbesondere durch ihren
Rückbau, einbezogen. Der Rückbau der alten Windenergieanlagen ist erforderlich, um
die Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu
minimieren. Die bestehenden Windenergieanlagen müssen vor Inbetriebnahme der ers-
ten neuen Anlage zurückgebaut sein, da sie in den Berechnungen zu Schall- und Schat-
tenwurfimmissionen unberücksichtigt bleiben.

1.2 Plangebiet
Lage und Größe
Das Plangebiet mit einer Flächengröße von 203 ha befindet sich direkt an der Autobahn
A17 Dresden-Prag im Bereich der Autobahnabfahrt Bad Gottleuba und dem Bundespo-
lizeirevier Breitenau. Der Abstand des Plangebiets zu den westlich und südlich gelege-
nen Ortschaften Börnersdorf und Breitenau beträgt jeweils etwa 800 m.
Der nördliche Plangebietsteil mit einer Flächengröße von 9,15 a grenzt direkt an die
Staatsstraße S174, die von der Autobahnabfahrt über die S176 nach Bad Gottleuba
führt. Parallel zur S174, die auch westlich des gesamten Plangebiets verläuft, befindet
sich eine kleinere Straße, über die der südliche Plangebietsteil mit einer Größe von
194 ha erreicht werden kann. Dieses Teilgebiet umfasst einen etwa 1.000 m breiten und
1.900 m langen Streifen entlang der Autobahn.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 94/7 und 95 im Teil-
gebiet nördlich der Staatsstraße S174 sowie im Teilgebiet südlich der S174 die Flurstü-
cke 133, 134, 135/1, 136, 137/8, 158/15, 159/17, 159/18, 174/12 der Gemarkung Bör-
nersdorf vollständig und die Flurstücke 127, 128, 129, 130, 131, 152/12, 153/17, 158/14,
159/16, 163/16, 164/13, 166/16, 169/17, 174/11, 175/13, 179/12, 181/8, 182/9, 183/14,
185/16, 190/7 der Gemarkung Börnersdorf teilweise (Abb. 1.2).

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Flächennutzung
Das Plangebiet liegt im ländlich geprägten Raum des Osterzgebirges. Dominierender
Nutzungstyp ist die Landwirtschaft in Form von Ackerland und Grünlandnutzung zu etwa
gleichen Teilen. Im Geltungsbereich des B-Plans gibt es nur eine kleine Fläche Wald im
Sinne des sächsischen Waldgesetzes. Allerdings ist das Gebiet strukturiert durch zahl-
reiche, meist von West nach Ost verlaufende, Steinrücken und Gehölzreihen. An den
nördlichen Plangebietsteil schließt direkt das Waldgebiet Heidenholz an. Östlich des
Plangebiets befindet sich die Aue der Bahre, die mit einer Länge von etwa 250 m als
Bach und mit einer Länge von weiteren 200 m als Wiesenaue auch innerhalb des Plan-
gebiets verläuft. Im nördlichen Teilgebiet wurde eine Fläche von etwa 2 ha aufgeforstet.

Abbildung 1.2      Lage des Plangebiets

Siedlungen
Die zum Plangebiet nächstgelegenen Ortschaften sind Börnersdorf (800 m westlich),
Hartmannsbach (mindestens 1 km nordöstlich), Oelsen (etwa 2 km südöstlich) und Brei-
tenau (mindestens 750 m südlich). In den Randlagen der jeweiligen Orte befinden sich
auch größere landwirtschaftliche Anlagen.

Infrastruktur
Direkt westlich des Plangebiets in manchmal nur 50 m Entfernung verläuft die Autobahn
A17 mit den Flächen des Bundespolizeireviers Breitenau. Zwischen Autobahn und Plan-
gebiet liegt die S174, die das nördliche und südliche Plangebiet teilt und von Liebenau

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nach Bad Gottleuba führt. Die S176 verbindet die S174 mit der Autobahnabfahrt und
verläuft dann weiter nach Liebstadt. Die Orte Breitenau und Börnersdorf liegen an der
Kreisstraße K8756, der äußere Norden von Breitenau auch an der K8757, die nach Göp-
persdorf führt.
Südlich des Plangebiets stehen zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je
69 m und einer Leistung von je 0,5 MW, die 1996 und 1998 errichtet wurden, sowie eine
WEA mit einer Gesamthöhe von 87 m und einer Leistung von 0,6 MW, die 2002 in Be-
trieb genommen wurde. Der Abstand der Anlagen zum Plangebiet beträgt minimal 130 m
und maximal 450 m. Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Flurstücken 39/23
und 48/11 der Gemarkung Breitenau.

2     Grundlagen

2.1 Rechtliche Grundlagen
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 10 BauGB.
Mit der Auslage des Vorentwurfs in der Fassung vom 27.01.2022 wird die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt. Gleichzeitig er-
folgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange.
Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen besteht nach § 2 Abs. 4 BauGB die
Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung. Im Rahmen dieser Umweltprüfung wer-
den die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist ein selbständiger
Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange des Umweltschutzes ergeben
sich aus § 1 Abs. 6 Nr. 7 und den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß
§ 1a. Im Umweltbericht werden auch die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Ein-
griffsregelung und die notwendigen Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Das Ergeb-
nis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

2.2 Planerische Grundlagen

2.2.1 Raumordnung

Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020
(RPL 2020) ist am 17. September 2020 wirksam geworden. In den Regionalplänen sind
gemäß Ziel 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 (LEP 2013) die räumlichen Vo-
raussetzungen zu entwickeln, um den regionalen Mindestertrag zur Erreichung des für
die Windenergienutzung geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung zu sichern.
Die Nutzung der Windenergie wird dabei durch eine abschließende, flächendeckende
Planung mit der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Wind-
energie räumlich konzentriert. Ein ausgewiesenes Vorrang- und Eignungsgebiet stellt
selbst ein Ziel der Raumordnung nach § 3 Abs.1 Nr.2 Raumordnungsgesetz (ROG) dar. Das
Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung WI09 Breitenau ist in der Karte

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Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ (Abb. 2.1) festgelegt und in der Karte 2 „Raum-
nutzung“ des Regionalplans dargestellt.

Abbildung 2.1      VREG Windenergienutzung WI09 Breitenau (Ausschnitt RPL 2020)

Die für den Bebauungsplan geltenden Ziele der Raumordnung sind mit der Ausweisung
des Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergienutzung formuliert. Die Vorrang- und
Eignungsgebiete Windenergienutzung wurden vor der Ausweisung im Regionalplan ei-
ner einzelfallbezogenen naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Prüfung ein-
schließlich einer Landschaftsbildprüfung unterzogen, so dass übergeordnete Aspekte
der Umweltprüfung zur Lage des VREG Breitenau bereits abgewogen sind.

2.2.2 Flächennutzungsplanung

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungs-
plan (FNP) vom Oktober 2005 mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden
vom 06. Juni 2006 (Abb. 2.2).

Abbildung 2.2      Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006

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Im Flächennutzungsplan wurde das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausge-
wiesen. Der Bebauungsplan, der an dieser Stelle ein Sondergebiet für Windenergienut-
zung festsetzt, kann damit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwi-
ckelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Andernfalls muss durch eine enge
inhaltliche Vorabstimmung gesichert werden, dass ein vorzeitiger B-Plan gemäß
§ 8 Abs. 4 BauGB der später im FNP dargestellten städtebaulichen Entwicklung der Ge-
meinde nicht widerspricht. Ein vorzeitiger B-Plan bedarf der Genehmigung durch die hö-
here Verwaltungsbehörde.

3     Städtebauliches Konzept und Festsetzungen

3.1 Städtebauliches Konzept
Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sichert mit der Aufstellung des Bebauungsplans
die planerische Umsetzung des im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Eig-
nungsgebietes Windenergienutzung Breitenau mit dem Ziel, die städtebauliche Ordnung
von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet als abgestimmtes Gesamtkonzept zu ge-
währleisten. Für die Errichtung von WEA sollte eigentlich die 1 km breite und 2,5 km
lange Vorbelastungszone entlang der Autobahn A17 genutzt werden, da in diesem Ge-
biet weniger naturschutzfachliche Konflikte zu erwarten sind. Durch den regionalplane-
risch festgelegten Abstand zu Wohnbebauung von 750 m gemäß der weichen Tabuzone
TW10c wurde dieser Bereich bereits um 300 m in der Breite reduziert. Außerdem müs-
sen die geplanten Windenergieanlagen die Höhenbegrenzung des Regionalplans nach
Ziel Z 5.1.1 berücksichtigen, d. h. „Windenergieanlagen, die einen Abstand von weniger
als 1.000 m zur Wohnbebauung im baurechtlichen Innenbereich aufweisen, sind nur zu-
lässig, wenn der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens der fünffa-
chen Gesamthöhe der jeweiligen WEA (5H) entspricht. Diese 5H-Regelung betrifft mehr
als zwei Drittel der Fläche des Vorrang- und Eignungsgebietes, so dass windenergiean-
lagen ohne Höhenbegrenzung nur im östlichen Teil des VREG möglich sind. Mit der 5H-
Regelung sollte „das Allgemeinwohl- und das Verhältnismäßigkeitsgebot sowie das Ge-
bot der nachbarlichen Rücksichtnahme angemessen berücksichtigt, zusätzliche Belas-
tungen der angrenzenden Wohnbevölkerung, die im Rahmen von Genehmigungs- bzw.
Änderungsverfahren entstehen können, vermieden, ein vorbeugender Immissionsschutz
gewährleistet und zur Akzeptanz von Windenergieanlagen neueren Typs beigetragen
werden.“ Für eine effektive Auslastung des VREG sind dem Stand der Technik entspre-
chend vorrangig Windenergieanlagen ab 200 m Gesamthöhe notwendig. Neben der Ge-
währleistung der Wirtschaftlichkeit des Windparks kann eine kleinere Anzahl höherer
Anlagen auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden sowie Arten und Biotope
reduzieren.

3.2 Art der baulichen Nutzung
Im Plangebiet sind Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung (SO Wind) vorgesehen. In

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den zwei Sondergebieten Windenergienutzung werden die Standorte von maximal neun
Windenergieanlagen durch acht Baugrenzen festgesetzt.
Neben den geplanten Windenergieanlagen sind in den Sondergebieten alle Nebenanla-
gen zur Messung, Steuerung, Übergabe, Ableitung und der elektrischen Energie sowie
bauliche Nebenanlagen zum Aufbau und zum Betrieb der Windenergieanlagen zulässig.
Auf den nicht baulich genutzten Flächen der Sondergebiete ist eine landwirtschaftliche
Nutzung mit Ausnahme von baulichen Anlagen für die landwirtschaftliche Bodennutzung
zulässig. Bauliche Anlagen werden ausgeschlossen, um einen Konflikt mit den Wind-
energieanlagen und deren Nebenanlagen zu vermeiden. Außerhalb der Sondergebiete
werden Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für den Wald entsprechend dem
bisherigen Bestand festgesetzt.

3.3 Maß der baulichen Nutzung
Im Geltungsbereich des B-Plans sind in den durch Baugrenzen festgesetzten Baufeldern
jeweils eine Windenergieanlage, im Baufeld WEA 7 maximal zwei Windenergieanlagen
zulässig. Insgesamt können also höchstens neun Windenergieanlagen errichtet werden,
wobei zur Minimierung der naturschutzfachlichen Konflikte eher die Konstellation aus
acht höheren WEA, welche jeweils größtmögliche Abstände zu den Schutzgebieten ha-
ben, in Frage kommt.
Die Anzahl und Lage der Windenergieanlagen wurde entsprechend den windenergeti-
schen Voraussetzungen vor Ort und den notwendigen technischen Abständen der WEA
untereinander konzipiert. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären unter Berücksich-
tigung der 5H-Regelung die zwei südlichen Windenergieanlagen (WEA 1, WEA 2) mit
einer Gesamthöhe von je 150 m, die nördliche WEA (WEA 8) mit einer Gesamthöhe von
180 m und die übrigen Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m und mehr möglich.

3.4 Überbaubare Grundstücksflächen
Die Errichtung der Fundamente der Windenergieanlagen ist ausschließlich innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die Baugrenzen gelten nur für die Funda-
mente und für die Turmbauwerke der WEA, nicht für die Rotoren. Die von den Rotoren
überstrichenen Flächen müssen sich aber innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau-
ungsplans befinden. Die Errichtung erforderlicher elektrotechnischer Anlagen zur Ein-
speisung der gewonnen Energie in das vorhandene Netz und die Anlage von Kranstell-
flächen sind innerhalb der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen des sonstigen
Sondergebietes zulässig.
Durch die festgesetzten Baugrenzen wird gewährleistet, dass sich die Standorte der
Windenergieanlagen innerhalb des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020
ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebietes zur Nutzung von Windenergie befinden.
Die Größe der überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet den für die Feinplanung
der WEA notwendigen Toleranzbereich. Die durch den Fundamentbau in Anspruch ge-
nommene Fläche beträgt je nach Anlagentyp nur 380 – 420 m² je Windenergieanlage.

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3.5 Immissionsschutz
Pro Windenergieanlage wird ein Schallleistungspegel von maximal 106,0 dB(A), bezo-
gen auf eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in einer Bezugshöhe von 10 m über Grund
festgesetzt. Die Festsetzung des maximalen Schalleistungspegels gewährleistet eine
Einhaltung der Lärmgrenzwerte für die angrenzenden Ortschaften, bezogen auf die Zu-
satzbelastung durch die geplanten Windenergieanlagen.

3.6 Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald
Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Landwirtschaft sind neben
der landwirtschaftlichen Nutzung bauliche Anlagen zur Erschließung und zur elektro-
technischen Versorgung der Sondergebiete zulässig. In diesem Rahmen notwendige
Gebäude sind möglichst grenznah zu den Sondergebieten zu errichten. Durch die land-
wirtschaftliche Bodennutzung bedingte bauliche Anlagen sind nicht zulässig.
Durch die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft soll außerhalb der Sonderge-
biete der uneingeschränkte Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Plan-
gebiet abgesichert werden. Weiterhin sollen übergeordnete Infrastrukturanlagen zur Er-
schließung und zur Versorgung der Sondergebiete im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans möglich sein.
Als Fläche für den Wald wird nur die im Geltungsbereich vorhandene Teilfläche eines
bestehenden Waldes im Sinne des § 2 SächsWaldG festgesetzt. Die übrigen gekenn-
zeichneten Gehölzflächen, bestehend aus Einzelbäumen, Gebüschen, Feldhecken und
Feldgehölzen, werden nur nachrichtlich übernommen. Die Kenntnis ihrer Lage und
Größe ist für die Anlage der Erschließungswege und Kranstellflächen sowie für die Füh-
rung der Versorgungsleitungen von Bedeutung.

3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
Die in der Planzeichnung festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte dienen dem je-
weiligen Erschließungsträger und dem Anlagenbetreiber.
Die Haupterschließung der Windenergieanlagen erfolgt über die S174 und über die Pa-
rallelstraße zur S174 westlich des Plangebiets. Während die nördlichen Windenergiean-
lagen (WEA 6 - WEA 8) direkt von der S174 aus angebunden werden können, müssen
für die südlichen fünf Anlagen (WEA 1 – WEA 5) erst die Hauptverbindungswege auf
den bereits bestehenden und teilweise befestigten landwirtschaftlichen Wegen ausge-
baut werden. Die Hauptverbindungswege werden als private Verkehrsflächen festge-
setzt. Die interne Wegeführung ist vorerst gestrichelt dargestellt und wird in dem Umfang
als Basis für die Umweltprüfung verwendet. Die konkrete Feinplanung dieser Wege kann
aber erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens erfolgen. Die Befestigung von Wegen,
Zufahrten und Kranstellflächen darf nur in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise her-
gestellt werden.
Zur Anbindung der Windenergieanlagen ist die Neuverlegung von Mittelspannungska-
beln im Plangebiet notwendig. Die Verlegung erfolgt unterirdisch. Für die Kabeltrassen

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werden Flächen mit Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger und der Anlagen-
betreiber festgesetzt. Eine im Plangebiet verlaufende oberirdische Elektroleitung muss
vor Errichtung der Windenergieanlagen in den Boden verlegt werden, da sonst mehrere
Bereiche des Sondergebietes in denen WEA ohne Höhenbegrenzung errichtet werden
können, aufgrund des zu geringen Abstands zur Freileitung nicht nutzbar wären.

3.8 Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes
und des Landschaftsbildes werden im Ausgleichsplan dargestellt. Im Umweltbericht wer-
den die zum Ausgleich der Eingriffsfolgen durch die Errichtung der Windenergieanlagen
notwendigen Maßnahmen beschrieben und begründet. Da diese Maßnahmen zum über-
wiegenden Teil nur außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans durchge-
führt werden können, werden sie als Flächen zum Ausgleich im Sinne des
§ 1a Abs.3 BauGB den Eingriffsgrundstücken der Sondergebiete insgesamt zugeordnet.

3.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
Die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der WEA verfolgen das Ziel, den Eingriff in
den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch das Vorhaben zu minimieren.
Das Maß der Abstandsflächentiefe für die im Plangebiet zu errichtenden Windenergie-
anlagen wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 6 SächsBO auf 0,2 H festgesetzt. Voraussetzung
für eine Reduzierung der Abstandsflächentiefe ist, dass eine solche Maßnahme aus
Gründen der Gestaltung des Ortsbilds oder zur Verwirklichung der Festsetzung eines
Bebauungsplans notwendig ist. Der B- Plan dient der Umsetzung des im Regionalplan
Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 festgelegten Vorrang- und Eignungsgebietes Wind-
energie. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist dadurch gekennzeichnet, dass mit
ihr besonders große Abstandsflächen verbunden sind. Schutzzweck des Abstandsflä-
chenregimes sind Gründe des Brandschutzes und der ausreichenden Belichtung der
Umgebungsbebauung. Da in den Sondergebieten die Errichtung von Gebäuden, die
nicht der Windenergienutzung dienen, nicht erlaubt ist, kann ein möglicher Konflikt im
Sinne des Schutzzweckes der Abstandsflächenregelung nicht auftreten.

3.10 Grünordnerische Festsetzungen
Die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und
Landschaft dienen der Vermeidung und der Minimierung der durch das Vorhaben her-
vorgerufenen Auswirkungen auf die Schutzgüter.

3.11 Hinweise
Die Hinweise zu den zu archäologischen Funden, zum Bodenschutz und zu Dränagen
sind zu beachten.

                                                                                            Seite 9
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

4       Umweltbericht

4.1 Anmerkungen
Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege, insbesondere
    -    die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und
         das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische
         Vielfalt,
    -    die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
         Bundesnaturschutzgesetzes,
    -    umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
         die Bevölkerung insgesamt sowie
    -    umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
werden im Umweltbericht nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB untersucht und beschrieben. Der
notwendige Kompensationsbedarf bezüglich des Eingriffes in den Naturhaushalt und
das Landschaftsbild wird unter Verwendung der Handlungsempfehlung zur Bewertung
und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen sowie der Landschaftsbildbewer-
tung nach Nohl ermittelt.
Für die Bewertung naturschutzrechtlicher Belange werden die gutachterlichen Untersu-
chungen der Jahre 2018 – 2021 verwendet. Da die naturschutzfachlichen Untersuchun-
gen zeitlich früher durchgeführt wurden und der aktuelle Entwurf Plananpassungen und
die Auseinandersetzung mit Standortalternativen notwendig macht, gibt es unterschied-
liche Anlagennummerierungen, die der Übersichtlichkeit halber in der nachfolgenden Ta-
belle dargestellt sind.
 Nr. WEA im Gutachten      aktuelle Nr. WEA im B-Plan         Nr. WEA in den Gutachten zu
 zum Artenschutz                                              Schallimmission und Schattenwurf

          WEA 1                         WEA 1                                WEA 1

          WEA 2                         WEA 2                                WEA 2

          WEA 3                         WEA 3                                WEA 3

          WEA 4                         WEA 4                                WEA 4

          WEA 5                         WEA 5                                WEA 5

          WEA 6             entfällt im Konzept mit 8 WEA

    WEA (6) alternativ                  WEA 7                                WEA 7

          WEA 7                         WEA 6                                WEA 6

          WEA 8             entfällt im Konzept mit 8 WEA

    WEA (8) alternativ                  WEA 8                                WEA 8

          WEA 9                     entfällt generell

Tabelle 4.1    Nummerierung der Windenergieanlagen (WEA)

                                                                                           Seite 10
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

Im Gutachten zum Artenschutz wurden insgesamt elf Standorte untersucht und bewer-
tet, während im Vorentwurf bei der Beurteilung der Auswirkungen von acht möglichen
Windenergieanlagen ausgegangen wird. Die Standortkoordinaten haben sich im Laufe
der Planung teilweise auch geändert, so dass die im Gutachten ermittelten Abstände im
Umweltbericht jeweils aktualisiert werden.

4.2 Umweltbeitrag zum Schallschutz
Im Rahmen der Untersuchung der Umweltauswirkungen wurde der von den Windener-
gieanlagen ausgehende Schallpegel an bestimmten Immissionspunkten bzw. in schall-
kritischen Gebieten ermittelt und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte geprüft. Die Prog-
nose-Berechnung für das Konzept mit acht Windenergieanlagen erfolgte nach der DIN
ISO 9613-2 und berücksichtigt die Vorgaben der TA Lärm (Berechnung und Karte siehe
Anhang). Als Immissionspunkte wurden die nächstgelegenen Wohngebäude der an-
grenzenden Orte ausgewählt. Die Berechnung ermittelt den Schallpegel außerhalb von
Gebäuden. Die Schallimmission innerhalb von Gebäuden ist auch bei geöffneten Fens-
tern deutlich reduziert.
Der ermittelte maximale Schallpegel an den nächstgelegenen Immissionspunkten ist in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 Nr.    Immissionspunkt         Flächennutzung       Schallpegel       Grenzwert TA Lärm

 A      Hartmannsbach           Mischgebiet          33,9 dB(A)        45 dB(A)

 B      Börnersdorf             Mischgebiet          38,3 dB(A)        45 dB(A)

 C      Breitenau               Mischgebiet          37,2 dB(A)        45 dB(A)

 D      Breitenau West          Mischgebiet          34,9 dB(A)        45 dB(A)

Tabelle 4.2    Berechnungsergebnisse Schallpegel

Die jeweils zutreffenden Immissionsgrenzwerte der TA Lärm werden in allen angrenzen-
den Ortschaften unterschritten.
Es ist zu berücksichtigen ist, dass die genauen Vorgaben der TA- Lärm für das Planauf-
stellungsverfahren noch keine Verbindlichkeit haben. Die Schallimmissionsprognose
zum Bebauungsplan soll den festgesetzten maximalen Schallleistungspegel begründen
und beschränkt sich deshalb auf dieser Planungsebene auf die Zusatzbelastung durch
die Windenergieanlagen. Die abschließende Prüfung anhand konkreter Anlagenstand-
orte und Typen sowie spezifischer Schalldatenblätter ist erst im nachfolgenden Geneh-
migungsverfahren nach BImSchG möglich.

                                                                                           Seite 11
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

4.3 Umweltbeitrag zum Schattenwurf
Durch die Rotorblätter der Windenergieanlagen können Schattenwirkungen hervorgeru-
fen werden, die sich durch Helligkeitsschwankungen im Einwirkungsbereich bemerkbar
machen. Der Lichtwechsel tritt mit einer Frequenz von 0,5 –3 Hz auf und kann störend
und bei längerer Dauer oder häufigem Auftreten mitunter gesundheitsschädlich wirken.
Da der Gesetzgeber für die Beurteilung der Einwirkung durch Lichtblitze und bewegten,
periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage bisher keine
rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten erlassen oder in Aussicht
gestellt hat, wird eine Prognoseberechnung auf der Basis der aktuellen Vorgaben der
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI, 2019) durchgeführt.
Die durchgeführte Berechnung (Ergebnis und Karte siehe Anhang) berücksichtigt den
Sonnenstand in Abhängigkeit von der Jahres- und Tageszeit und den Geländeverlauf.
Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer („worst case“ - schlechtester
anzunehmender Fall) ist die Zeit, bei der die Sonne theoretisch während der gesamten
Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem
Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die Wind-
energieanlage in Betrieb ist.
Die tatsächliche Beschattungsdauer ist die vor Ort real ermittelte und aufsummierte Ein-
wirkzeit an periodischem Schattenwurf. Beträgt die Bestrahlungsstärke der direkten Son-
neneinstrahlung auf der zur Einfallsrichtung normalen Ebene mehr als 120 W/m², so ist
Sonnenschein mit Schattenwurf anzunehmen.
Die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer ist die Zeit, für die der Schat-
tenwurf unter Berücksichtigung der üblichen Witterungsbedingungen berechnet wird. Als
Grundlage dienen die langfristigen Messreihen des Deutschen Wetterdienstes.
Eine Einwirkung durch zu erwartenden periodischen Schattenwurf wird als nicht erheb-
lich belästigend angesehen, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungs-
dauer unter kumulativer Berücksichtigung aller Windenergieanlagen-Beiträge am jewei-
ligen Immissionsort in einer Bezugshöhe von 2m über Erdboden nicht mehr als
     30 Stunden pro Jahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Tag
beträgt. Bei der Beurteilung des Belästigungsgrades wurde eine durchschnittlich emp-
findliche Person als Maßstab zugrunde gelegt.
Die tatsächlichen Schattenwurfwerte werden vielfach unter den ermittelten Werten lie-
gen, da alle Sichthindernisse wie vorhandene Stall-, Scheunen- oder Schuppengebäude
sowie Vegetation in der „worst- case“- Berechnung unberücksichtigt geblieben sind.
Als maximale Schattenwurfdauer wurden für die einzelnen Immissionsorte folgende
Werte ermittelt:

                                                                                           Seite 12
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

 Nr.   Immissionsort          Astronomisch maxi-        Meteorologisch           Maximal mögliche
                              mal mögliche              wahrscheinliche          tägliche Schatten-
                              Schattenwurfdauer         Schattenwurfdauer        wurfdauer (Minu-
                              (Stunden/ Jahr)           (Stunden/ Tag)           ten/ Tag)

 A     Breitenau 40                     0:00                     0:00                    0:00

 B     Breitenau 53                    18:02                     4:19                    0:21

 C     Breitenau 36b                    0:00                     0:00                    0:00

 D     Breitenau 44                     0:00                     0:00                    0:00

 E     Breitenau 30                    26:08                     6:13                    0:30

 F     Börnersdorf 23a                 61:21                    13:42                    0:45

 G     Börnersdorf 53                  94:38                    19:08                    0:53

 H     Börnersdorf 3c                  74:39                    14:50                    0:53

 I     Hartmannsbach 38                49:50                     7:15                    0:42

 J     Börnersdorf 19                  87:50                    18:41                    0:34

 K     Börnersdorf 9                   99:21                    20:21                    0:44

Tabelle 4.3    Berechnungsergebnisse Schattenwurf

Bezogen auf die astronomisch maximal möglichen Schattendauer könnte eine erhöhte
Schattenbelastung an einzelnen Immissionspunkten in den Ortsteilen Börnersdorf und
Hartmannsbach auftreten, wobei auch hier zu berücksichtigen ist, dass die abschlie-
ßende Prüfung anhand konkreter Anlagenstandorte und Typen erst im nachfolgenden
Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt wird. Die Einhaltung der jeweils
aktuellen Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist
durch Einsatz einer Abschaltautomatik in den emissionskritischen Windenergieanlagen
zu gewährleisten.

                                                                                           Seite 13
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

5     Flächenbilanz

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt
203,15 Hektar mit folgender Aufteilung:

Flächenverteilung                              Bestand (ha)     Planung (ha)     Planung (ha)
Geltungsbereich insgesamt                      203,15
Sondergebiete; davon:                                                    69,50
überbaute Fläche (Fundamente 8 WEA)                                                           0,322
Kranstellflächen                                                                              0,965
Zuwegungen Neubau                                                                             0,819
Ausbau vorhandener Wege                                                                       0,684
Flächen für die Landwirtschaft                 133,20
Summe Bau- und Erschließungsflächen                                       2,79                2,789
Flächen für die Landwirtschaft gesamt                                   199,91

Flächen für den Wald                           0,35                       0,35

Wasserflächen                                  0,10                       0,10
Tabelle 5.1    Flächenbilanz

Insgesamt werden nur etwa 4% der Gesamtfläche der Sondergebiete für Bau- und Er-
schließungsflächen in Anspruch genommen. Der Flächenbedarf für die Kranstellflächen
und Zuwegungen ist abhängig vom Standort und vom Anlagentyp der jeweiligen Wind-
energieanlage, so dass sich die Werte geringfügig ändern können.

                                                                                           Seite 14
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6     Verzeichnisse

6.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1.1      Lage des Vorrang- und Eignungsgebietes Breitenau .......................... 1
Abbildung 1.2      Lage des Plangebiets ......................................................................... 3
Abbildung 2.1      VREG Windenergienutzung WI09 Breitenau (Ausschnitt RPL 2020) .. 5
Abbildung 2.2      Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 ............................................... 5

6.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 4.1        Nummerierung der Windenergieanlagen (WEA) ............................... 10
Tabelle 4.2        Berechnungsergebnisse Schallpegel ................................................ 11
Tabelle 4.3        Berechnungsergebnisse Schattenwurf ............................................. 13
Tabelle 5.1        Flächenbilanz ................................................................................... 14

6.3 Literaturverzeichnis
LAI, Bund/ Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. 2019. Hinweise zur
Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-
Schattenwurf-Hinweise). 2019.
SMUL. 2003. Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im
Freistaat Sachsen. Dresden : s.n., 2003.
—. 2022.
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml
. [Online] 2022.

                                                                                                            Seite 15
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022

7     Anhang

 1. Berechnung Schallpegel – Hauptergebnis und Karte
 2. Berechnung zum Schattenwurf – Hauptergebnis und Karte

                                                                                           Seite 16
Projekt:                                                                                                                                       Lizenzierter Anwender:

2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF                                                                                                                Envipro Project GmbH & Co. KG
                                                                                                                                               Blasewitzer Strasse 41
                                                                                                                                               DE-01307 Dresden
                                                                                                                                               +49 (0)351 4504 180
                                                                                                                                               Birk Zönnchen / mail@envipro.net
                                                                                                                                               Berechnet:

                                                                                                                                               19.01.2022 16:00/3.5.576

DECIBEL - Hauptergebnis
Berechnung: ohne Vorbelastung Autobahn
     ISO 9613-2 Deutschland

     Die Berechnung basiert auf der internationalen Norm ISO 9613-2
     "Acoustics - Attenuation of sound during propagation outdoors"

     Lautester Wert bis 95% Nennleistung
     Faktor für Meteorologischen Dämpfungskoeffizient, C0: 0,0 dB

     Die gültigen Nacht-Immissionsrichtwerte sind entsprechend TA-Lärm
     festgesetzt auf:

      Industriegebiet: 70 dB(A)
      Dorf- und Mischgebiet, Außenbereich: 45 dB(A)
      Reines Wohngebiet / Kurgebiet u.ä. : 35 dB(A)
      Gewerbegebiet: 50 dB(A)
      Allgemeines Wohngebiet: 40 dB(A)
      Kur- und Feriengebiet: 35 dB(A)

     Alle Koordinatenangaben in:
                                                                                                     (C) OpenStreetMap contributors, Data OpenStreetMap and contributors, ODbL
     UTM (north)-ETRS89 Zone: 33
                                                                                                                                         Maßstab 1:75.000
                                                                                                          Neue WEA                      Schall-Immissionsort
WEA
                                                       WEA-Typ                                                   Schallwerte
       Ost      Nord        Z      Beschreibung        Ak- Hersteller Typ               Nenn- Rotor- Naben-      Quelle Name                                                   Windge-  LWA
                                                       tu-                              leistung durch- höhe                                                                   schwin-
                                                       ell                                       messer                                                                        digkeit
                           [m]                                                          [kW]     [m]    [m]                                                                     [m/s]  [dB(A)]
 1   422.625   5.629.750   554,8   VESTAS   V136-4.0... Ja   VESTAS    V136-4.0-4.000     4.000   136,0   82,0   EMD   Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018       10,0 103,9
 2   421.960   5.629.856   565,0   VESTAS   V136-4.0... Ja   VESTAS    V136-4.0-4.000     4.000   136,0   82,0   EMD   Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018       10,0 103,9
 3   422.260   5.630.023   545,8   VESTAS   V162-6.0... Ja   VESTAS    V162-6.0-6.000     6.000   162,0  119,0   EMD   Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020                            7,0 104,3
 4   422.328   5.630.454   520,8   VESTAS   V162-6.0... Ja   VESTAS    V162-6.0-6.000     6.000   162,0  119,0   EMD   Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020                            7,0 104,3
 5   422.226   5.630.878   511,3   VESTAS   V162-6.0... Ja   VESTAS    V162-6.0-6.000     6.000   162,0  166,0   EMD   Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020                            7,0 104,3
 6   422.140   5.631.346   509,7   VESTAS   V162-6.0... Ja   VESTAS    V162-6.0-6.000     6.000   162,0  166,0   EMD   Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020                            7,0 104,3
 7   422.528   5.631.455   475,8   VESTAS   V162-6.0... Ja   VESTAS    V162-6.0-6.000     6.000   162,0  166,0   EMD   Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020                            7,0 104,3
 8   421.910   5.631.650   504,1   VESTAS   V136-4.0... Ja   VESTAS    V136-4.0-4.000     4.000   136,0  112,0   EMD   Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018        8,0 103,9

Berechnungsergebnisse

Beurteilungspegel
Schall-Immissionsort                                                                    Anforderung     Beurteilungspegel           Anforderung erfüllt?
Nr. Name             Ost                            Nord        Z        Aufpunkthöhe    Schall Abstand Von WEA Distanz z.Richtwert Schall Abstand Gesamt
                                                               [m]           [m]        [dB(A)]   [m]    [dB(A)]        [m]
A          Hartmannsbach           423.531        5.632.179    475,2                5,0    45,0     750    33,9                 878   Ja      Ja       Ja
B          Börnersdorf             421.214        5.630.829    510,6                5,0    45,0     750    38,3                 518   Ja      Ja       Ja
C          Breitenau               421.577        5.629.209    597,3                5,0    45,0     750    37,2                 394   Ja      Ja       Ja
D          Breitenau West          421.132        5.629.355    552,7                5,0    45,0     750    34,9                 617   Ja      Ja       Ja

Abstände (m)
 WEA          A      B       C          D
   1         2582   1568     761       1544
   2         2805    899     752        967
   3         2503   1160    1048       1311
   4         2103   1166    1454       1624
   5         1843   1013    1791       1875
   6         1621   1022    2210       2232
   7         1237   1424    2439       2522
   8         1705    893    2464       2423

windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk                                         19.01.2022 16:13 / 1     windPRO
Projekt:                                                                                                                   Lizenzierter Anwender:

2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF                                                                                            Envipro Project GmbH & Co. KG
                                                                                                                           Blasewitzer Strasse 41
                                                                                                                           DE-01307 Dresden
                                                                                                                           +49 (0)351 4504 180
                                                                                                                           Birk Zönnchen / mail@envipro.net
                                                                                                                           Berechnet:

                                                                                                                           19.01.2022 16:00/3.5.576

DECIBEL - Karte Lautester Wert bis 95% Nennleistung
Berechnung: ohne Vorbelastung Autobahn

                                                                                                                                              Schall [dB(A)]

                                                                                                                                                               35
                                                                                                                                                               40
                                                                                                                                                               45
                                                                                                                                                               50
                                                                                                                                                               55

                                                                                                                                              Schall [dB(A)]

                                                                                                                                                               35 -
Projekt:                                                                                                                        Lizenzierter Anwender:

2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF                                                                                                 Envipro Project GmbH & Co. KG
                                                                                                                                Blasewitzer Strasse 41
                                                                                                                                DE-01307 Dresden
                                                                                                                                +49 (0)351 4504 180
                                                                                                                                Birk Zönnchen / mail@envipro.net
                                                                                                                                Berechnet:

                                                                                                                                19.01.2022 19:50/3.5.576

SHADOW - Hauptergebnis
Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung
Annahmen für Schattenwurfberechnung
Beschattungsbereich der WEA
Schatten nur relevant, wo Rotorblatt mind. 20% der Sonne verdeckt
Siehe WEA-Tabelle

Minimale relevante Sonnenhöhe über Horizont                                 3 °
Tage zwischen Berechnungen                                                  1 Tag(e)
Berechnungszeitsprung                                                       1 Minuten

Sonnenscheinwahrscheinlichkeit S (Mittlere tägliche Sonnenstunden) [DRESDEN / WAHNS DORF]
 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
 1,84 2,77 3,57 4,96 6,55 6,48 6,69 6,54 4,95 3,99 2,04 1,45

Betriebsstunden ermittelt aus WEA in Berechnung und Windverteilung:
Terraindaten: WAsP (20)

Betriebsdauer je Sektor
  N NNO ONO O OSO SSO S SSW WSW        W   WNW NNW Summe
 475 282 202 240 340 635 950 882 822 1.362 1.183 814 8.188
Startwindgeschwindigkeit: Startwindgeschw. aus Leistungskennlinie

Eine WEA wird nicht berücksichtigt, wenn sie von keinem Teil der
Rezeptorfläche aus sichtbar ist. Die Sichtbarkeitsberechnung basiert auf
den folgenden Annahmen:
Verwendete Höhenlinien: Höhenraster-Objekt: 2021.12_BOERNERSDORF WIND_EMDGrid_0.wpg (5)
Hindernisse in Berechnung nicht verwendet
Rasterauflösung: 1,0 m
                                                                                             (C) OpenStreetMap contributors, Data OpenStreetMap and contributors, ODbL
Alle Koordinatenangaben in:
                                                                                                                            Maßstab 1:40.000
UTM (north)-ETRS89 Zone: 33                                                                       Neue WEA                 Schattenrezeptor
WEA
                                                                                    WEA-Typ                                                               Schattendaten
           Ost      Nord         Z      Beschreibung                                Ak- Hersteller Typ                   Nenn- Rotor- Naben-              Beschatt.- U/min
                                                                                    tu-                                  leistung durch- höhe               Bereich
                                                                                    ell                                           messer
                              [m]                                                                                        [kW]     [m]    [m]                 [m]    [U/min]
  1   422.625     5.629.750   554,8     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V136-4.0-4.000     4.000   136,0    82,0            1.804     10,4
  2   421.960     5.629.856   565,0     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V136-4.0-4.000     4.000   136,0    82,0            1.804     10,4
  3   422.260     5.630.023   545,8     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V162-6.0-6.000     6.000   162,0   119,0            2.041      0,0
  4   422.328     5.630.454   520,8     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V162-6.0-6.000     6.000   162,0   119,0            2.041      0,0
  5   422.226     5.630.878   511,3     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V162-6.0-6.000     6.000   162,0   166,0            2.037      0,0
  6   422.140     5.631.346   509,7     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V162-6.0-6.000     6.000   162,0   166,0            2.037      0,0
  7   422.528     5.631.455   475,8     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V162-6.0-6.000     6.000   162,0   166,0            2.037      0,0
  8   421.910     5.631.650   504,1     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   ... Ja   VESTAS        V136-4.0-4.000     4.000   136,0   112,0            1.802     10,4

Schattenrezeptor-Eingabe
Nr. Name                          Ost         Nord          Z     Breite Höhe Höhe Azimutwinkel Neigung des Ausrichtungsmodus Augenhöhe (ZVI) ü.Gr.
                                                                              ü.Gr. (von Süd)    Fensters
                                                          [m]      [m]    [m] [m]       [°]          [°]                              [m]
      A    Breitenau 40         422.241    5.628.973     589,5     1,0    1,0  1,0    -160,5        90,0      Feste Richtung          2,0
      B    Breitenau 53         421.614    5.629.171     584,6     1,0    1,0  1,0    -105,1        90,0      Feste Richtung          2,0
      C    Breitenau 36b        421.912    5.628.979     594,5     1,0    1,0  1,0    -158,8        90,0      Feste Richtung          2,0
      D    Breitenau 44         422.611    5.628.970     544,0     1,0    1,0  1,0     157,1        90,0      Feste Richtung          2,0
      E    Breitenau 30         421.132    5.629.349     561,7     1,0    1,0  1,0     -88,6        90,0      Feste Richtung          2,0
      F    Börnersdorf 23a      421.106    5.630.139     541,4     1,0    1,0  1,0     -75,9        90,0      Feste Richtung          2,0
      G    Börnersdorf 53       420.998    5.631.417     493,4     1,0    1,0  1,0     -92,0        90,0      Feste Richtung          2,0
      H    Börnersdorf 3c       421.015    5.631.658     494,4     1,0    1,0  1,0    -116,0        90,0      Feste Richtung          2,0
      I    Hartmannsbach 38     423.587    5.632.182     485,0     1,0    1,0  1,0      28,2        90,0      Feste Richtung          2,0
      J    Börnersdorf 19       421.118    5.630.520     525,0     1,0    1,0  1,0     -57,8        90,0      Feste Richtung          2,0
      K    Börnersdorf 9        421.141    5.631.124     507,6     1,0    1,0  1,0    -106,7        90,0      Feste Richtung          2,0

windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk                          20.01.2022 10:38 / 1    windPRO
Projekt:                                                                                                                                      Lizenzierter Anwender:

2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF                                                                                                               Envipro Project GmbH & Co. KG
                                                                                                                                              Blasewitzer Strasse 41
                                                                                                                                              DE-01307 Dresden
                                                                                                                                              +49 (0)351 4504 180
                                                                                                                                              Birk Zönnchen / mail@envipro.net
                                                                                                                                              Berechnet:

                                                                                                                                              19.01.2022 19:50/3.5.576

SHADOW - Hauptergebnis
Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung
Berechnungsergebnisse
Schattenrezeptor
                            astron. max. mögl. Beschattungsdauer                  met. wahrsch. Beschattungsdauer
Nr. Name                     Stunden/Jahr Schattentage/Jahr Max.Schattendauer/Tag   Stunden/Jahr
                                 [h/a]          [d/a]               [h/d]               [h/a]
    A      Breitenau 40           0:00             0                0:00                 0:00
    B      Breitenau 53         18:02             70                0:21                 4:19
    C      Breitenau 36b          0:00             0                0:00                 0:00
    D      Breitenau 44           0:00             0                0:00                 0:00
    E      Breitenau 30         26:08             86                0:30                 6:13
    F      Börnersdorf 23a      61:21            164                0:45                13:42
    G      Börnersdorf 53       94:38            232                0:53                19:08
    H      Börnersdorf 3c       74:39            185                0:53                14:50
    I      Hartmannsbach 38     49:50            144                0:42                 7:15
    J      Börnersdorf 19       87:50            246                0:34                18:41
    K      Börnersdorf 9        99:21            260                0:44                20:21

Gesamtdauer Beschattung an Rezeptoren pro WEA
Nr. Name                                                                              Maximal Erwartet
                                                                                       [h/a]    [h/a]
     1     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   NH:   82,0 m (Ges:150,0 m) (87)    30:35     7:01
     2     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   NH:   82,0 m (Ges:150,0 m) (88)    62:40   12:31
     3     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   NH:   119,0 m (Ges:200,0 m) (89)   88:00   16:15
     4     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   NH:   119,0 m (Ges:200,0 m) (90)   66:38   12:37
     5     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   NH:   166,0 m (Ges:247,0 m) (91)  101:08   20:32
     6     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   NH:   166,0 m (Ges:247,0 m) (109)  75:07   17:00
     7     VESTAS   V162-6.0   6000   162.0   !O!   NH:   166,0 m (Ges:247,0 m) (110)  58:01   11:56
     8     VESTAS   V136-4.0   4000   136.0   !O!   NH:   112,0 m (Ges:180,0 m) (111)  58:04   13:42

Summen in Rezeptortabelle und WEA-Tabelle können sich unterscheiden, da eine WEA gleichzeitig an zwei oder mehr Rezeptoren Beschattung verursachen kann und/oder ein Rezeptor gleichzeitig von
zwei oder mehr WEA beschattet werden kann.

Die Berechnung der Gesamtsumme für einen Rezeptor arbeitet mit einer gemittelten Richtungskorrektur für alle WEA, die an einem gegebenen Tag zur Beschattung beitragen. Wenn der Schattenwurf
durch mehrere WEA an einem Tag nicht gleichzeitig stattfindet, kann die so ermittelte Summe geringfügig von der Summe der Beschattungszeiten abweichen, die für die individuellen WEA berechnet
werden.

windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk                                        20.01.2022 10:38 / 2     windPRO
Projekt:                                                                                                                   Lizenzierter Anwender:

2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF                                                                                            Envipro Project GmbH & Co. KG
                                                                                                                           Blasewitzer Strasse 41
                                                                                                                           DE-01307 Dresden
                                                                                                                           +49 (0)351 4504 180
                                                                                                                           Birk Zönnchen / mail@envipro.net
                                                                                                                           Berechnet:

                                                                                                                           19.01.2022 19:50/3.5.576

SHADOW - Karte
Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung

                                                                                                                                 Stunden/Jahr, Astron.max.mögl.

                                                                                                                                                     0
                                                                                                                                                     30
                                                                                                                                                     100
                                                                                                                                                     200

                                                                                                                                 Stunden/Jahr, Astron.max.mögl.

                                                                                                                                                     0,1 -
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