Bebauungsplan "Windfeld Börnersdorf" der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Begründung zum Vorentwurf
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Anlage 3 Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ der Stadt Bad Gottleuba - Berggießhübel Begründung zum Vorentwurf Gemarkung Börnersdorf, Stadt Bad Gottleuba – Berggießhübel; Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge Stand 10.02.2022 Bearbeitung: Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Str. 41 01307 Dresden Tel. 0351/ 450 41 80 christiane.rindt@envipro.net
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsziel und Plangebiet .............................................................................. 1 1.1 Ziel der Bebauungsplanung............................................................................... 1 1.2 Plangebiet ......................................................................................................... 2 2 Grundlagen .......................................................................................................... 4 2.1 Rechtliche Grundlagen ...................................................................................... 4 2.2 Planerische Grundlagen .................................................................................... 4 2.2.1 Raumordnung ................................................................................................... 4 2.2.2 Flächennutzungsplanung .................................................................................. 5 3 Städtebauliches Konzept und Festsetzungen ................................................... 6 3.1 Städtebauliches Konzept ................................................................................... 6 3.2 Art der baulichen Nutzung ................................................................................. 6 3.3 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 7 3.4 Überbaubare Grundstücksflächen ..................................................................... 7 3.5 Immissionsschutz .............................................................................................. 8 3.6 Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald ............................................... 8 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte......................................................................... 8 3.8 Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich ................................. 9 3.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen.............................................................. 9 3.10 Grünordnerische Festsetzungen ....................................................................... 9 3.11 Hinweise ........................................................................................................... 9 4 Umweltbericht .................................................................................................... 10 4.1 Anmerkungen .................................................................................................. 10 4.2 Umweltbeitrag zum Schallschutz ..................................................................... 11 4.3 Umweltbeitrag zum Schattenwurf .................................................................... 12 5 Flächenbilanz ..................................................................................................... 14 6 Verzeichnisse ..................................................................................................... 15 6.1 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................... 15 6.2 Tabellenverzeichnis......................................................................................... 15 6.3 Literaturverzeichnis ......................................................................................... 15 7 Anhang ............................................................................................................... 16 Seite II
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 1 Planungsziel und Plangebiet 1.1 Ziel der Bebauungsplanung Für das Gebiet der Gemarkung Börnersdorf östlich der Autobahn A 17 und nördlich der Ortslage Breitenau soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Der Stadtrat der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan (B- Plan) „Windfeld Börnersdorf“ gefasst. Mit der Aufstellung des B-Plans soll die städtebaulich geordnete Errichtung von Wind- energieanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter Berücksichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt langfristig gesichert werden. Der Geltungsbereich des B-Plans beinhaltet die Flächen des neuen Vorrang- und Eig- nungsgebietes Windenergienutzung (VREG) WI09 Breitenau der Zweiten Gesamtfort- schreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge von 2020. Abbildung 1.1 Lage des Vorrang- und Eignungsgebietes Breitenau Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, der in Übereinstimmung mit dem Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung Breitenau aus zwei Teilflächen besteht, um- fasst eine Fläche, die über das VREG hinausgeht, um zu gewährleisten, dass sich die Rotoren der geplanten Windenergieanlagen (WEA) innerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befinden (Abb. 1.1). Außerdem soll mit der Überplanung eines größeren Gebiets gesichert werden, dass auch später keine WEA auf der Grundlage anderer pla- nungsrechtlicher Verfahren in unmittelbarer Nähe errichtet werden können. Seite 1
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Es sollen folgende Planungsziele durch Festsetzungen gesichert werden: • Festsetzung des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 ausgewie- senen Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergie Breitenau als Sondergebiet Windenergienutzung. • Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft zur Sicherung der bestehenden landwirtschaftlichen Flächen • Festsetzungen zu Lage und Anzahl der möglichen Windenergieanlagen durch Baugrenzen sowie Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche, um das Windvorranggebiet effektiv auszunutzen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Schutzgüter zu minimieren • Festsetzungen zu Art und Umfang von Verkehrsflächen und von Versorgungs - leitungen • Festsetzungen zu Art und Umfang der notwendigen Kompensationsmaßnah- men, wobei diese auch teilweise außerhalb des Plangebiets liegen Ausgangspunkt der Planung ist ein erforderliches Repowering der drei bestehenden Windenergieanlagen in der Gemarkung Breitenau. Diese sind flächenmäßig nicht Be- standteil des Bebauungsplans, werden aber in die Planung, insbesondere durch ihren Rückbau, einbezogen. Der Rückbau der alten Windenergieanlagen ist erforderlich, um die Auswirkungen des Vorhabens auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu minimieren. Die bestehenden Windenergieanlagen müssen vor Inbetriebnahme der ers- ten neuen Anlage zurückgebaut sein, da sie in den Berechnungen zu Schall- und Schat- tenwurfimmissionen unberücksichtigt bleiben. 1.2 Plangebiet Lage und Größe Das Plangebiet mit einer Flächengröße von 203 ha befindet sich direkt an der Autobahn A17 Dresden-Prag im Bereich der Autobahnabfahrt Bad Gottleuba und dem Bundespo- lizeirevier Breitenau. Der Abstand des Plangebiets zu den westlich und südlich gelege- nen Ortschaften Börnersdorf und Breitenau beträgt jeweils etwa 800 m. Der nördliche Plangebietsteil mit einer Flächengröße von 9,15 a grenzt direkt an die Staatsstraße S174, die von der Autobahnabfahrt über die S176 nach Bad Gottleuba führt. Parallel zur S174, die auch westlich des gesamten Plangebiets verläuft, befindet sich eine kleinere Straße, über die der südliche Plangebietsteil mit einer Größe von 194 ha erreicht werden kann. Dieses Teilgebiet umfasst einen etwa 1.000 m breiten und 1.900 m langen Streifen entlang der Autobahn. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 94/7 und 95 im Teil- gebiet nördlich der Staatsstraße S174 sowie im Teilgebiet südlich der S174 die Flurstü- cke 133, 134, 135/1, 136, 137/8, 158/15, 159/17, 159/18, 174/12 der Gemarkung Bör- nersdorf vollständig und die Flurstücke 127, 128, 129, 130, 131, 152/12, 153/17, 158/14, 159/16, 163/16, 164/13, 166/16, 169/17, 174/11, 175/13, 179/12, 181/8, 182/9, 183/14, 185/16, 190/7 der Gemarkung Börnersdorf teilweise (Abb. 1.2). Seite 2
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Flächennutzung Das Plangebiet liegt im ländlich geprägten Raum des Osterzgebirges. Dominierender Nutzungstyp ist die Landwirtschaft in Form von Ackerland und Grünlandnutzung zu etwa gleichen Teilen. Im Geltungsbereich des B-Plans gibt es nur eine kleine Fläche Wald im Sinne des sächsischen Waldgesetzes. Allerdings ist das Gebiet strukturiert durch zahl- reiche, meist von West nach Ost verlaufende, Steinrücken und Gehölzreihen. An den nördlichen Plangebietsteil schließt direkt das Waldgebiet Heidenholz an. Östlich des Plangebiets befindet sich die Aue der Bahre, die mit einer Länge von etwa 250 m als Bach und mit einer Länge von weiteren 200 m als Wiesenaue auch innerhalb des Plan- gebiets verläuft. Im nördlichen Teilgebiet wurde eine Fläche von etwa 2 ha aufgeforstet. Abbildung 1.2 Lage des Plangebiets Siedlungen Die zum Plangebiet nächstgelegenen Ortschaften sind Börnersdorf (800 m westlich), Hartmannsbach (mindestens 1 km nordöstlich), Oelsen (etwa 2 km südöstlich) und Brei- tenau (mindestens 750 m südlich). In den Randlagen der jeweiligen Orte befinden sich auch größere landwirtschaftliche Anlagen. Infrastruktur Direkt westlich des Plangebiets in manchmal nur 50 m Entfernung verläuft die Autobahn A17 mit den Flächen des Bundespolizeireviers Breitenau. Zwischen Autobahn und Plan- gebiet liegt die S174, die das nördliche und südliche Plangebiet teilt und von Liebenau Seite 3
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 nach Bad Gottleuba führt. Die S176 verbindet die S174 mit der Autobahnabfahrt und verläuft dann weiter nach Liebstadt. Die Orte Breitenau und Börnersdorf liegen an der Kreisstraße K8756, der äußere Norden von Breitenau auch an der K8757, die nach Göp- persdorf führt. Südlich des Plangebiets stehen zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von je 69 m und einer Leistung von je 0,5 MW, die 1996 und 1998 errichtet wurden, sowie eine WEA mit einer Gesamthöhe von 87 m und einer Leistung von 0,6 MW, die 2002 in Be- trieb genommen wurde. Der Abstand der Anlagen zum Plangebiet beträgt minimal 130 m und maximal 450 m. Die Windenergieanlagen befinden sich auf den Flurstücken 39/23 und 48/11 der Gemarkung Breitenau. 2 Grundlagen 2.1 Rechtliche Grundlagen Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 10 BauGB. Mit der Auslage des Vorentwurfs in der Fassung vom 27.01.2022 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführt. Gleichzeitig er- folgt die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange. Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen besteht nach § 2 Abs. 4 BauGB die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung. Im Rahmen dieser Umweltprüfung wer- den die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist ein selbständiger Teil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange des Umweltschutzes ergeben sich aus § 1 Abs. 6 Nr. 7 und den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz gemäß § 1a. Im Umweltbericht werden auch die Bearbeitung der naturschutzrechtlichen Ein- griffsregelung und die notwendigen Kompensationsmaßnahmen dargestellt. Das Ergeb- nis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. 2.2 Planerische Grundlagen 2.2.1 Raumordnung Die 2. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 (RPL 2020) ist am 17. September 2020 wirksam geworden. In den Regionalplänen sind gemäß Ziel 5.1.3 des Landesentwicklungsplans 2013 (LEP 2013) die räumlichen Vo- raussetzungen zu entwickeln, um den regionalen Mindestertrag zur Erreichung des für die Windenergienutzung geltenden Zieles der Sächsischen Staatsregierung zu sichern. Die Nutzung der Windenergie wird dabei durch eine abschließende, flächendeckende Planung mit der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Wind- energie räumlich konzentriert. Ein ausgewiesenes Vorrang- und Eignungsgebiet stellt selbst ein Ziel der Raumordnung nach § 3 Abs.1 Nr.2 Raumordnungsgesetz (ROG) dar. Das Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung WI09 Breitenau ist in der Karte Seite 4
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Raumnutzung 2.9 „Windenergienutzung“ (Abb. 2.1) festgelegt und in der Karte 2 „Raum- nutzung“ des Regionalplans dargestellt. Abbildung 2.1 VREG Windenergienutzung WI09 Breitenau (Ausschnitt RPL 2020) Die für den Bebauungsplan geltenden Ziele der Raumordnung sind mit der Ausweisung des Vorrang- und Eignungsgebietes Windenergienutzung formuliert. Die Vorrang- und Eignungsgebiete Windenergienutzung wurden vor der Ausweisung im Regionalplan ei- ner einzelfallbezogenen naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Prüfung ein- schließlich einer Landschaftsbildprüfung unterzogen, so dass übergeordnete Aspekte der Umweltprüfung zur Lage des VREG Breitenau bereits abgewogen sind. 2.2.2 Flächennutzungsplanung Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungs- plan (FNP) vom Oktober 2005 mit Genehmigung des Regierungspräsidiums Dresden vom 06. Juni 2006 (Abb. 2.2). Abbildung 2.2 Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 Seite 5
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Im Flächennutzungsplan wurde das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft ausge- wiesen. Der Bebauungsplan, der an dieser Stelle ein Sondergebiet für Windenergienut- zung festsetzt, kann damit nicht aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwi- ckelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans kann parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Andernfalls muss durch eine enge inhaltliche Vorabstimmung gesichert werden, dass ein vorzeitiger B-Plan gemäß § 8 Abs. 4 BauGB der später im FNP dargestellten städtebaulichen Entwicklung der Ge- meinde nicht widerspricht. Ein vorzeitiger B-Plan bedarf der Genehmigung durch die hö- here Verwaltungsbehörde. 3 Städtebauliches Konzept und Festsetzungen 3.1 Städtebauliches Konzept Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel sichert mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planerische Umsetzung des im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Eig- nungsgebietes Windenergienutzung Breitenau mit dem Ziel, die städtebauliche Ordnung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet als abgestimmtes Gesamtkonzept zu ge- währleisten. Für die Errichtung von WEA sollte eigentlich die 1 km breite und 2,5 km lange Vorbelastungszone entlang der Autobahn A17 genutzt werden, da in diesem Ge- biet weniger naturschutzfachliche Konflikte zu erwarten sind. Durch den regionalplane- risch festgelegten Abstand zu Wohnbebauung von 750 m gemäß der weichen Tabuzone TW10c wurde dieser Bereich bereits um 300 m in der Breite reduziert. Außerdem müs- sen die geplanten Windenergieanlagen die Höhenbegrenzung des Regionalplans nach Ziel Z 5.1.1 berücksichtigen, d. h. „Windenergieanlagen, die einen Abstand von weniger als 1.000 m zur Wohnbebauung im baurechtlichen Innenbereich aufweisen, sind nur zu- lässig, wenn der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens der fünffa- chen Gesamthöhe der jeweiligen WEA (5H) entspricht. Diese 5H-Regelung betrifft mehr als zwei Drittel der Fläche des Vorrang- und Eignungsgebietes, so dass windenergiean- lagen ohne Höhenbegrenzung nur im östlichen Teil des VREG möglich sind. Mit der 5H- Regelung sollte „das Allgemeinwohl- und das Verhältnismäßigkeitsgebot sowie das Ge- bot der nachbarlichen Rücksichtnahme angemessen berücksichtigt, zusätzliche Belas- tungen der angrenzenden Wohnbevölkerung, die im Rahmen von Genehmigungs- bzw. Änderungsverfahren entstehen können, vermieden, ein vorbeugender Immissionsschutz gewährleistet und zur Akzeptanz von Windenergieanlagen neueren Typs beigetragen werden.“ Für eine effektive Auslastung des VREG sind dem Stand der Technik entspre- chend vorrangig Windenergieanlagen ab 200 m Gesamthöhe notwendig. Neben der Ge- währleistung der Wirtschaftlichkeit des Windparks kann eine kleinere Anzahl höherer Anlagen auch die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden sowie Arten und Biotope reduzieren. 3.2 Art der baulichen Nutzung Im Plangebiet sind Sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung Windenergienutzung (SO Wind) vorgesehen. In Seite 6
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 den zwei Sondergebieten Windenergienutzung werden die Standorte von maximal neun Windenergieanlagen durch acht Baugrenzen festgesetzt. Neben den geplanten Windenergieanlagen sind in den Sondergebieten alle Nebenanla- gen zur Messung, Steuerung, Übergabe, Ableitung und der elektrischen Energie sowie bauliche Nebenanlagen zum Aufbau und zum Betrieb der Windenergieanlagen zulässig. Auf den nicht baulich genutzten Flächen der Sondergebiete ist eine landwirtschaftliche Nutzung mit Ausnahme von baulichen Anlagen für die landwirtschaftliche Bodennutzung zulässig. Bauliche Anlagen werden ausgeschlossen, um einen Konflikt mit den Wind- energieanlagen und deren Nebenanlagen zu vermeiden. Außerhalb der Sondergebiete werden Flächen für die Landwirtschaft und Flächen für den Wald entsprechend dem bisherigen Bestand festgesetzt. 3.3 Maß der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich des B-Plans sind in den durch Baugrenzen festgesetzten Baufeldern jeweils eine Windenergieanlage, im Baufeld WEA 7 maximal zwei Windenergieanlagen zulässig. Insgesamt können also höchstens neun Windenergieanlagen errichtet werden, wobei zur Minimierung der naturschutzfachlichen Konflikte eher die Konstellation aus acht höheren WEA, welche jeweils größtmögliche Abstände zu den Schutzgebieten ha- ben, in Frage kommt. Die Anzahl und Lage der Windenergieanlagen wurde entsprechend den windenergeti- schen Voraussetzungen vor Ort und den notwendigen technischen Abständen der WEA untereinander konzipiert. Nach dem derzeitigen Planungsstand wären unter Berücksich- tigung der 5H-Regelung die zwei südlichen Windenergieanlagen (WEA 1, WEA 2) mit einer Gesamthöhe von je 150 m, die nördliche WEA (WEA 8) mit einer Gesamthöhe von 180 m und die übrigen Anlagen mit einer Gesamthöhe von 200 m und mehr möglich. 3.4 Überbaubare Grundstücksflächen Die Errichtung der Fundamente der Windenergieanlagen ist ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Die Baugrenzen gelten nur für die Funda- mente und für die Turmbauwerke der WEA, nicht für die Rotoren. Die von den Rotoren überstrichenen Flächen müssen sich aber innerhalb des Geltungsbereichs des Bebau- ungsplans befinden. Die Errichtung erforderlicher elektrotechnischer Anlagen zur Ein- speisung der gewonnen Energie in das vorhandene Netz und die Anlage von Kranstell- flächen sind innerhalb der überbaubaren und nicht überbaubaren Flächen des sonstigen Sondergebietes zulässig. Durch die festgesetzten Baugrenzen wird gewährleistet, dass sich die Standorte der Windenergieanlagen innerhalb des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 ausgewiesenen Vorrang- und Eignungsgebietes zur Nutzung von Windenergie befinden. Die Größe der überbaubaren Grundstücksflächen gewährleistet den für die Feinplanung der WEA notwendigen Toleranzbereich. Die durch den Fundamentbau in Anspruch ge- nommene Fläche beträgt je nach Anlagentyp nur 380 – 420 m² je Windenergieanlage. Seite 7
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 3.5 Immissionsschutz Pro Windenergieanlage wird ein Schallleistungspegel von maximal 106,0 dB(A), bezo- gen auf eine Windgeschwindigkeit von 10 m/s in einer Bezugshöhe von 10 m über Grund festgesetzt. Die Festsetzung des maximalen Schalleistungspegels gewährleistet eine Einhaltung der Lärmgrenzwerte für die angrenzenden Ortschaften, bezogen auf die Zu- satzbelastung durch die geplanten Windenergieanlagen. 3.6 Flächen für die Landwirtschaft und für den Wald Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Landwirtschaft sind neben der landwirtschaftlichen Nutzung bauliche Anlagen zur Erschließung und zur elektro- technischen Versorgung der Sondergebiete zulässig. In diesem Rahmen notwendige Gebäude sind möglichst grenznah zu den Sondergebieten zu errichten. Durch die land- wirtschaftliche Bodennutzung bedingte bauliche Anlagen sind nicht zulässig. Durch die Festsetzung von Flächen für die Landwirtschaft soll außerhalb der Sonderge- biete der uneingeschränkte Fortbestand der landwirtschaftlichen Bodennutzung im Plan- gebiet abgesichert werden. Weiterhin sollen übergeordnete Infrastrukturanlagen zur Er- schließung und zur Versorgung der Sondergebiete im Geltungsbereich des Bebauungs- plans möglich sein. Als Fläche für den Wald wird nur die im Geltungsbereich vorhandene Teilfläche eines bestehenden Waldes im Sinne des § 2 SächsWaldG festgesetzt. Die übrigen gekenn- zeichneten Gehölzflächen, bestehend aus Einzelbäumen, Gebüschen, Feldhecken und Feldgehölzen, werden nur nachrichtlich übernommen. Die Kenntnis ihrer Lage und Größe ist für die Anlage der Erschließungswege und Kranstellflächen sowie für die Füh- rung der Versorgungsleitungen von Bedeutung. 3.7 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte Die in der Planzeichnung festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte dienen dem je- weiligen Erschließungsträger und dem Anlagenbetreiber. Die Haupterschließung der Windenergieanlagen erfolgt über die S174 und über die Pa- rallelstraße zur S174 westlich des Plangebiets. Während die nördlichen Windenergiean- lagen (WEA 6 - WEA 8) direkt von der S174 aus angebunden werden können, müssen für die südlichen fünf Anlagen (WEA 1 – WEA 5) erst die Hauptverbindungswege auf den bereits bestehenden und teilweise befestigten landwirtschaftlichen Wegen ausge- baut werden. Die Hauptverbindungswege werden als private Verkehrsflächen festge- setzt. Die interne Wegeführung ist vorerst gestrichelt dargestellt und wird in dem Umfang als Basis für die Umweltprüfung verwendet. Die konkrete Feinplanung dieser Wege kann aber erst im Rahmen des Bauantragsverfahrens erfolgen. Die Befestigung von Wegen, Zufahrten und Kranstellflächen darf nur in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise her- gestellt werden. Zur Anbindung der Windenergieanlagen ist die Neuverlegung von Mittelspannungska- beln im Plangebiet notwendig. Die Verlegung erfolgt unterirdisch. Für die Kabeltrassen Seite 8
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 werden Flächen mit Leitungsrecht zugunsten der Erschließungsträger und der Anlagen- betreiber festgesetzt. Eine im Plangebiet verlaufende oberirdische Elektroleitung muss vor Errichtung der Windenergieanlagen in den Boden verlegt werden, da sonst mehrere Bereiche des Sondergebietes in denen WEA ohne Höhenbegrenzung errichtet werden können, aufgrund des zu geringen Abstands zur Freileitung nicht nutzbar wären. 3.8 Zuordnung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes werden im Ausgleichsplan dargestellt. Im Umweltbericht wer- den die zum Ausgleich der Eingriffsfolgen durch die Errichtung der Windenergieanlagen notwendigen Maßnahmen beschrieben und begründet. Da diese Maßnahmen zum über- wiegenden Teil nur außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans durchge- führt werden können, werden sie als Flächen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs.3 BauGB den Eingriffsgrundstücken der Sondergebiete insgesamt zugeordnet. 3.9 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Die Festsetzungen zur äußeren Gestaltung der WEA verfolgen das Ziel, den Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch das Vorhaben zu minimieren. Das Maß der Abstandsflächentiefe für die im Plangebiet zu errichtenden Windenergie- anlagen wird gemäß § 89 Abs. 1 Nr. 6 SächsBO auf 0,2 H festgesetzt. Voraussetzung für eine Reduzierung der Abstandsflächentiefe ist, dass eine solche Maßnahme aus Gründen der Gestaltung des Ortsbilds oder zur Verwirklichung der Festsetzung eines Bebauungsplans notwendig ist. Der B- Plan dient der Umsetzung des im Regionalplan Oberes Elbtal/ Osterzgebirge 2020 festgelegten Vorrang- und Eignungsgebietes Wind- energie. Die Errichtung von Windenergieanlagen ist dadurch gekennzeichnet, dass mit ihr besonders große Abstandsflächen verbunden sind. Schutzzweck des Abstandsflä- chenregimes sind Gründe des Brandschutzes und der ausreichenden Belichtung der Umgebungsbebauung. Da in den Sondergebieten die Errichtung von Gebäuden, die nicht der Windenergienutzung dienen, nicht erlaubt ist, kann ein möglicher Konflikt im Sinne des Schutzzweckes der Abstandsflächenregelung nicht auftreten. 3.10 Grünordnerische Festsetzungen Die festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft dienen der Vermeidung und der Minimierung der durch das Vorhaben her- vorgerufenen Auswirkungen auf die Schutzgüter. 3.11 Hinweise Die Hinweise zu den zu archäologischen Funden, zum Bodenschutz und zu Dränagen sind zu beachten. Seite 9
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 4 Umweltbericht 4.1 Anmerkungen Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Land- schaftspflege, insbesondere - die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, - die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, - umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt sowie - umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter werden im Umweltbericht nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB untersucht und beschrieben. Der notwendige Kompensationsbedarf bezüglich des Eingriffes in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wird unter Verwendung der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen sowie der Landschaftsbildbewer- tung nach Nohl ermittelt. Für die Bewertung naturschutzrechtlicher Belange werden die gutachterlichen Untersu- chungen der Jahre 2018 – 2021 verwendet. Da die naturschutzfachlichen Untersuchun- gen zeitlich früher durchgeführt wurden und der aktuelle Entwurf Plananpassungen und die Auseinandersetzung mit Standortalternativen notwendig macht, gibt es unterschied- liche Anlagennummerierungen, die der Übersichtlichkeit halber in der nachfolgenden Ta- belle dargestellt sind. Nr. WEA im Gutachten aktuelle Nr. WEA im B-Plan Nr. WEA in den Gutachten zu zum Artenschutz Schallimmission und Schattenwurf WEA 1 WEA 1 WEA 1 WEA 2 WEA 2 WEA 2 WEA 3 WEA 3 WEA 3 WEA 4 WEA 4 WEA 4 WEA 5 WEA 5 WEA 5 WEA 6 entfällt im Konzept mit 8 WEA WEA (6) alternativ WEA 7 WEA 7 WEA 7 WEA 6 WEA 6 WEA 8 entfällt im Konzept mit 8 WEA WEA (8) alternativ WEA 8 WEA 8 WEA 9 entfällt generell Tabelle 4.1 Nummerierung der Windenergieanlagen (WEA) Seite 10
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Im Gutachten zum Artenschutz wurden insgesamt elf Standorte untersucht und bewer- tet, während im Vorentwurf bei der Beurteilung der Auswirkungen von acht möglichen Windenergieanlagen ausgegangen wird. Die Standortkoordinaten haben sich im Laufe der Planung teilweise auch geändert, so dass die im Gutachten ermittelten Abstände im Umweltbericht jeweils aktualisiert werden. 4.2 Umweltbeitrag zum Schallschutz Im Rahmen der Untersuchung der Umweltauswirkungen wurde der von den Windener- gieanlagen ausgehende Schallpegel an bestimmten Immissionspunkten bzw. in schall- kritischen Gebieten ermittelt und die Einhaltung der Lärmgrenzwerte geprüft. Die Prog- nose-Berechnung für das Konzept mit acht Windenergieanlagen erfolgte nach der DIN ISO 9613-2 und berücksichtigt die Vorgaben der TA Lärm (Berechnung und Karte siehe Anhang). Als Immissionspunkte wurden die nächstgelegenen Wohngebäude der an- grenzenden Orte ausgewählt. Die Berechnung ermittelt den Schallpegel außerhalb von Gebäuden. Die Schallimmission innerhalb von Gebäuden ist auch bei geöffneten Fens- tern deutlich reduziert. Der ermittelte maximale Schallpegel an den nächstgelegenen Immissionspunkten ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nr. Immissionspunkt Flächennutzung Schallpegel Grenzwert TA Lärm A Hartmannsbach Mischgebiet 33,9 dB(A) 45 dB(A) B Börnersdorf Mischgebiet 38,3 dB(A) 45 dB(A) C Breitenau Mischgebiet 37,2 dB(A) 45 dB(A) D Breitenau West Mischgebiet 34,9 dB(A) 45 dB(A) Tabelle 4.2 Berechnungsergebnisse Schallpegel Die jeweils zutreffenden Immissionsgrenzwerte der TA Lärm werden in allen angrenzen- den Ortschaften unterschritten. Es ist zu berücksichtigen ist, dass die genauen Vorgaben der TA- Lärm für das Planauf- stellungsverfahren noch keine Verbindlichkeit haben. Die Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan soll den festgesetzten maximalen Schallleistungspegel begründen und beschränkt sich deshalb auf dieser Planungsebene auf die Zusatzbelastung durch die Windenergieanlagen. Die abschließende Prüfung anhand konkreter Anlagenstand- orte und Typen sowie spezifischer Schalldatenblätter ist erst im nachfolgenden Geneh- migungsverfahren nach BImSchG möglich. Seite 11
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 4.3 Umweltbeitrag zum Schattenwurf Durch die Rotorblätter der Windenergieanlagen können Schattenwirkungen hervorgeru- fen werden, die sich durch Helligkeitsschwankungen im Einwirkungsbereich bemerkbar machen. Der Lichtwechsel tritt mit einer Frequenz von 0,5 –3 Hz auf und kann störend und bei längerer Dauer oder häufigem Auftreten mitunter gesundheitsschädlich wirken. Da der Gesetzgeber für die Beurteilung der Einwirkung durch Lichtblitze und bewegten, periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage bisher keine rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten erlassen oder in Aussicht gestellt hat, wird eine Prognoseberechnung auf der Basis der aktuellen Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI, 2019) durchgeführt. Die durchgeführte Berechnung (Ergebnis und Karte siehe Anhang) berücksichtigt den Sonnenstand in Abhängigkeit von der Jahres- und Tageszeit und den Geländeverlauf. Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer („worst case“ - schlechtester anzunehmender Fall) ist die Zeit, bei der die Sonne theoretisch während der gesamten Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durchgehend bei wolkenlosem Himmel scheint, die Rotorfläche senkrecht zur Sonneneinstrahlung steht und die Wind- energieanlage in Betrieb ist. Die tatsächliche Beschattungsdauer ist die vor Ort real ermittelte und aufsummierte Ein- wirkzeit an periodischem Schattenwurf. Beträgt die Bestrahlungsstärke der direkten Son- neneinstrahlung auf der zur Einfallsrichtung normalen Ebene mehr als 120 W/m², so ist Sonnenschein mit Schattenwurf anzunehmen. Die meteorologisch wahrscheinliche Beschattungsdauer ist die Zeit, für die der Schat- tenwurf unter Berücksichtigung der üblichen Witterungsbedingungen berechnet wird. Als Grundlage dienen die langfristigen Messreihen des Deutschen Wetterdienstes. Eine Einwirkung durch zu erwartenden periodischen Schattenwurf wird als nicht erheb- lich belästigend angesehen, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungs- dauer unter kumulativer Berücksichtigung aller Windenergieanlagen-Beiträge am jewei- ligen Immissionsort in einer Bezugshöhe von 2m über Erdboden nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und darüber hinaus nicht mehr als 30 Minuten pro Tag beträgt. Bei der Beurteilung des Belästigungsgrades wurde eine durchschnittlich emp- findliche Person als Maßstab zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Schattenwurfwerte werden vielfach unter den ermittelten Werten lie- gen, da alle Sichthindernisse wie vorhandene Stall-, Scheunen- oder Schuppengebäude sowie Vegetation in der „worst- case“- Berechnung unberücksichtigt geblieben sind. Als maximale Schattenwurfdauer wurden für die einzelnen Immissionsorte folgende Werte ermittelt: Seite 12
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 Nr. Immissionsort Astronomisch maxi- Meteorologisch Maximal mögliche mal mögliche wahrscheinliche tägliche Schatten- Schattenwurfdauer Schattenwurfdauer wurfdauer (Minu- (Stunden/ Jahr) (Stunden/ Tag) ten/ Tag) A Breitenau 40 0:00 0:00 0:00 B Breitenau 53 18:02 4:19 0:21 C Breitenau 36b 0:00 0:00 0:00 D Breitenau 44 0:00 0:00 0:00 E Breitenau 30 26:08 6:13 0:30 F Börnersdorf 23a 61:21 13:42 0:45 G Börnersdorf 53 94:38 19:08 0:53 H Börnersdorf 3c 74:39 14:50 0:53 I Hartmannsbach 38 49:50 7:15 0:42 J Börnersdorf 19 87:50 18:41 0:34 K Börnersdorf 9 99:21 20:21 0:44 Tabelle 4.3 Berechnungsergebnisse Schattenwurf Bezogen auf die astronomisch maximal möglichen Schattendauer könnte eine erhöhte Schattenbelastung an einzelnen Immissionspunkten in den Ortsteilen Börnersdorf und Hartmannsbach auftreten, wobei auch hier zu berücksichtigen ist, dass die abschlie- ßende Prüfung anhand konkreter Anlagenstandorte und Typen erst im nachfolgenden Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt wird. Die Einhaltung der jeweils aktuellen Vorgaben der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) ist durch Einsatz einer Abschaltautomatik in den emissionskritischen Windenergieanlagen zu gewährleisten. Seite 13
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 5 Flächenbilanz Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt 203,15 Hektar mit folgender Aufteilung: Flächenverteilung Bestand (ha) Planung (ha) Planung (ha) Geltungsbereich insgesamt 203,15 Sondergebiete; davon: 69,50 überbaute Fläche (Fundamente 8 WEA) 0,322 Kranstellflächen 0,965 Zuwegungen Neubau 0,819 Ausbau vorhandener Wege 0,684 Flächen für die Landwirtschaft 133,20 Summe Bau- und Erschließungsflächen 2,79 2,789 Flächen für die Landwirtschaft gesamt 199,91 Flächen für den Wald 0,35 0,35 Wasserflächen 0,10 0,10 Tabelle 5.1 Flächenbilanz Insgesamt werden nur etwa 4% der Gesamtfläche der Sondergebiete für Bau- und Er- schließungsflächen in Anspruch genommen. Der Flächenbedarf für die Kranstellflächen und Zuwegungen ist abhängig vom Standort und vom Anlagentyp der jeweiligen Wind- energieanlage, so dass sich die Werte geringfügig ändern können. Seite 14
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 6 Verzeichnisse 6.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1.1 Lage des Vorrang- und Eignungsgebietes Breitenau .......................... 1 Abbildung 1.2 Lage des Plangebiets ......................................................................... 3 Abbildung 2.1 VREG Windenergienutzung WI09 Breitenau (Ausschnitt RPL 2020) .. 5 Abbildung 2.2 Ausschnitt Flächennutzungsplan 2006 ............................................... 5 6.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 4.1 Nummerierung der Windenergieanlagen (WEA) ............................... 10 Tabelle 4.2 Berechnungsergebnisse Schallpegel ................................................ 11 Tabelle 4.3 Berechnungsergebnisse Schattenwurf ............................................. 13 Tabelle 5.1 Flächenbilanz ................................................................................... 14 6.3 Literaturverzeichnis LAI, Bund/ Länder Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz. 2019. Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA- Schattenwurf-Hinweise). 2019. SMUL. 2003. Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen. Dresden : s.n., 2003. —. 2022. https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/pages/map/default/index.xhtml . [Online] 2022. Seite 15
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel - Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ – Vorentwurf Februar 2022 7 Anhang 1. Berechnung Schallpegel – Hauptergebnis und Karte 2. Berechnung zum Schattenwurf – Hauptergebnis und Karte Seite 16
Projekt: Lizenzierter Anwender: 2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Strasse 41 DE-01307 Dresden +49 (0)351 4504 180 Birk Zönnchen / mail@envipro.net Berechnet: 19.01.2022 16:00/3.5.576 DECIBEL - Hauptergebnis Berechnung: ohne Vorbelastung Autobahn ISO 9613-2 Deutschland Die Berechnung basiert auf der internationalen Norm ISO 9613-2 "Acoustics - Attenuation of sound during propagation outdoors" Lautester Wert bis 95% Nennleistung Faktor für Meteorologischen Dämpfungskoeffizient, C0: 0,0 dB Die gültigen Nacht-Immissionsrichtwerte sind entsprechend TA-Lärm festgesetzt auf: Industriegebiet: 70 dB(A) Dorf- und Mischgebiet, Außenbereich: 45 dB(A) Reines Wohngebiet / Kurgebiet u.ä. : 35 dB(A) Gewerbegebiet: 50 dB(A) Allgemeines Wohngebiet: 40 dB(A) Kur- und Feriengebiet: 35 dB(A) Alle Koordinatenangaben in: (C) OpenStreetMap contributors, Data OpenStreetMap and contributors, ODbL UTM (north)-ETRS89 Zone: 33 Maßstab 1:75.000 Neue WEA Schall-Immissionsort WEA WEA-Typ Schallwerte Ost Nord Z Beschreibung Ak- Hersteller Typ Nenn- Rotor- Naben- Quelle Name Windge- LWA tu- leistung durch- höhe schwin- ell messer digkeit [m] [kW] [m] [m] [m/s] [dB(A)] 1 422.625 5.629.750 554,8 VESTAS V136-4.0... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 82,0 EMD Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018 10,0 103,9 2 421.960 5.629.856 565,0 VESTAS V136-4.0... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 82,0 EMD Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018 10,0 103,9 3 422.260 5.630.023 545,8 VESTAS V162-6.0... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 119,0 EMD Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020 7,0 104,3 4 422.328 5.630.454 520,8 VESTAS V162-6.0... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 119,0 EMD Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020 7,0 104,3 5 422.226 5.630.878 511,3 VESTAS V162-6.0... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 EMD Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020 7,0 104,3 6 422.140 5.631.346 509,7 VESTAS V162-6.0... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 EMD Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020 7,0 104,3 7 422.528 5.631.455 475,8 VESTAS V162-6.0... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 EMD Level 0 - - Mode PO6000 - 12-2020 7,0 104,3 8 421.910 5.631.650 504,1 VESTAS V136-4.0... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 112,0 EMD Mode 0 - Measured - Mode 0, with serrations - 04-2018 8,0 103,9 Berechnungsergebnisse Beurteilungspegel Schall-Immissionsort Anforderung Beurteilungspegel Anforderung erfüllt? Nr. Name Ost Nord Z Aufpunkthöhe Schall Abstand Von WEA Distanz z.Richtwert Schall Abstand Gesamt [m] [m] [dB(A)] [m] [dB(A)] [m] A Hartmannsbach 423.531 5.632.179 475,2 5,0 45,0 750 33,9 878 Ja Ja Ja B Börnersdorf 421.214 5.630.829 510,6 5,0 45,0 750 38,3 518 Ja Ja Ja C Breitenau 421.577 5.629.209 597,3 5,0 45,0 750 37,2 394 Ja Ja Ja D Breitenau West 421.132 5.629.355 552,7 5,0 45,0 750 34,9 617 Ja Ja Ja Abstände (m) WEA A B C D 1 2582 1568 761 1544 2 2805 899 752 967 3 2503 1160 1048 1311 4 2103 1166 1454 1624 5 1843 1013 1791 1875 6 1621 1022 2210 2232 7 1237 1424 2439 2522 8 1705 893 2464 2423 windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk 19.01.2022 16:13 / 1 windPRO
Projekt: Lizenzierter Anwender: 2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Strasse 41 DE-01307 Dresden +49 (0)351 4504 180 Birk Zönnchen / mail@envipro.net Berechnet: 19.01.2022 16:00/3.5.576 DECIBEL - Karte Lautester Wert bis 95% Nennleistung Berechnung: ohne Vorbelastung Autobahn Schall [dB(A)] 35 40 45 50 55 Schall [dB(A)] 35 -
Projekt: Lizenzierter Anwender: 2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Strasse 41 DE-01307 Dresden +49 (0)351 4504 180 Birk Zönnchen / mail@envipro.net Berechnet: 19.01.2022 19:50/3.5.576 SHADOW - Hauptergebnis Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung Annahmen für Schattenwurfberechnung Beschattungsbereich der WEA Schatten nur relevant, wo Rotorblatt mind. 20% der Sonne verdeckt Siehe WEA-Tabelle Minimale relevante Sonnenhöhe über Horizont 3 ° Tage zwischen Berechnungen 1 Tag(e) Berechnungszeitsprung 1 Minuten Sonnenscheinwahrscheinlichkeit S (Mittlere tägliche Sonnenstunden) [DRESDEN / WAHNS DORF] Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 1,84 2,77 3,57 4,96 6,55 6,48 6,69 6,54 4,95 3,99 2,04 1,45 Betriebsstunden ermittelt aus WEA in Berechnung und Windverteilung: Terraindaten: WAsP (20) Betriebsdauer je Sektor N NNO ONO O OSO SSO S SSW WSW W WNW NNW Summe 475 282 202 240 340 635 950 882 822 1.362 1.183 814 8.188 Startwindgeschwindigkeit: Startwindgeschw. aus Leistungskennlinie Eine WEA wird nicht berücksichtigt, wenn sie von keinem Teil der Rezeptorfläche aus sichtbar ist. Die Sichtbarkeitsberechnung basiert auf den folgenden Annahmen: Verwendete Höhenlinien: Höhenraster-Objekt: 2021.12_BOERNERSDORF WIND_EMDGrid_0.wpg (5) Hindernisse in Berechnung nicht verwendet Rasterauflösung: 1,0 m (C) OpenStreetMap contributors, Data OpenStreetMap and contributors, ODbL Alle Koordinatenangaben in: Maßstab 1:40.000 UTM (north)-ETRS89 Zone: 33 Neue WEA Schattenrezeptor WEA WEA-Typ Schattendaten Ost Nord Z Beschreibung Ak- Hersteller Typ Nenn- Rotor- Naben- Beschatt.- U/min tu- leistung durch- höhe Bereich ell messer [m] [kW] [m] [m] [m] [U/min] 1 422.625 5.629.750 554,8 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! ... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 82,0 1.804 10,4 2 421.960 5.629.856 565,0 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! ... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 82,0 1.804 10,4 3 422.260 5.630.023 545,8 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! ... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 119,0 2.041 0,0 4 422.328 5.630.454 520,8 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! ... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 119,0 2.041 0,0 5 422.226 5.630.878 511,3 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! ... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 2.037 0,0 6 422.140 5.631.346 509,7 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! ... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 2.037 0,0 7 422.528 5.631.455 475,8 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! ... Ja VESTAS V162-6.0-6.000 6.000 162,0 166,0 2.037 0,0 8 421.910 5.631.650 504,1 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! ... Ja VESTAS V136-4.0-4.000 4.000 136,0 112,0 1.802 10,4 Schattenrezeptor-Eingabe Nr. Name Ost Nord Z Breite Höhe Höhe Azimutwinkel Neigung des Ausrichtungsmodus Augenhöhe (ZVI) ü.Gr. ü.Gr. (von Süd) Fensters [m] [m] [m] [m] [°] [°] [m] A Breitenau 40 422.241 5.628.973 589,5 1,0 1,0 1,0 -160,5 90,0 Feste Richtung 2,0 B Breitenau 53 421.614 5.629.171 584,6 1,0 1,0 1,0 -105,1 90,0 Feste Richtung 2,0 C Breitenau 36b 421.912 5.628.979 594,5 1,0 1,0 1,0 -158,8 90,0 Feste Richtung 2,0 D Breitenau 44 422.611 5.628.970 544,0 1,0 1,0 1,0 157,1 90,0 Feste Richtung 2,0 E Breitenau 30 421.132 5.629.349 561,7 1,0 1,0 1,0 -88,6 90,0 Feste Richtung 2,0 F Börnersdorf 23a 421.106 5.630.139 541,4 1,0 1,0 1,0 -75,9 90,0 Feste Richtung 2,0 G Börnersdorf 53 420.998 5.631.417 493,4 1,0 1,0 1,0 -92,0 90,0 Feste Richtung 2,0 H Börnersdorf 3c 421.015 5.631.658 494,4 1,0 1,0 1,0 -116,0 90,0 Feste Richtung 2,0 I Hartmannsbach 38 423.587 5.632.182 485,0 1,0 1,0 1,0 28,2 90,0 Feste Richtung 2,0 J Börnersdorf 19 421.118 5.630.520 525,0 1,0 1,0 1,0 -57,8 90,0 Feste Richtung 2,0 K Börnersdorf 9 421.141 5.631.124 507,6 1,0 1,0 1,0 -106,7 90,0 Feste Richtung 2,0 windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk 20.01.2022 10:38 / 1 windPRO
Projekt: Lizenzierter Anwender: 2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Strasse 41 DE-01307 Dresden +49 (0)351 4504 180 Birk Zönnchen / mail@envipro.net Berechnet: 19.01.2022 19:50/3.5.576 SHADOW - Hauptergebnis Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung Berechnungsergebnisse Schattenrezeptor astron. max. mögl. Beschattungsdauer met. wahrsch. Beschattungsdauer Nr. Name Stunden/Jahr Schattentage/Jahr Max.Schattendauer/Tag Stunden/Jahr [h/a] [d/a] [h/d] [h/a] A Breitenau 40 0:00 0 0:00 0:00 B Breitenau 53 18:02 70 0:21 4:19 C Breitenau 36b 0:00 0 0:00 0:00 D Breitenau 44 0:00 0 0:00 0:00 E Breitenau 30 26:08 86 0:30 6:13 F Börnersdorf 23a 61:21 164 0:45 13:42 G Börnersdorf 53 94:38 232 0:53 19:08 H Börnersdorf 3c 74:39 185 0:53 14:50 I Hartmannsbach 38 49:50 144 0:42 7:15 J Börnersdorf 19 87:50 246 0:34 18:41 K Börnersdorf 9 99:21 260 0:44 20:21 Gesamtdauer Beschattung an Rezeptoren pro WEA Nr. Name Maximal Erwartet [h/a] [h/a] 1 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! NH: 82,0 m (Ges:150,0 m) (87) 30:35 7:01 2 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! NH: 82,0 m (Ges:150,0 m) (88) 62:40 12:31 3 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! NH: 119,0 m (Ges:200,0 m) (89) 88:00 16:15 4 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! NH: 119,0 m (Ges:200,0 m) (90) 66:38 12:37 5 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! NH: 166,0 m (Ges:247,0 m) (91) 101:08 20:32 6 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! NH: 166,0 m (Ges:247,0 m) (109) 75:07 17:00 7 VESTAS V162-6.0 6000 162.0 !O! NH: 166,0 m (Ges:247,0 m) (110) 58:01 11:56 8 VESTAS V136-4.0 4000 136.0 !O! NH: 112,0 m (Ges:180,0 m) (111) 58:04 13:42 Summen in Rezeptortabelle und WEA-Tabelle können sich unterscheiden, da eine WEA gleichzeitig an zwei oder mehr Rezeptoren Beschattung verursachen kann und/oder ein Rezeptor gleichzeitig von zwei oder mehr WEA beschattet werden kann. Die Berechnung der Gesamtsumme für einen Rezeptor arbeitet mit einer gemittelten Richtungskorrektur für alle WEA, die an einem gegebenen Tag zur Beschattung beitragen. Wenn der Schattenwurf durch mehrere WEA an einem Tag nicht gleichzeitig stattfindet, kann die so ermittelte Summe geringfügig von der Summe der Beschattungszeiten abweichen, die für die individuellen WEA berechnet werden. windPRO 3.5.576 by EMD International A/S, Tel. +45 69 16 48 50, www.emd-international.com, windpro@emd.dk 20.01.2022 10:38 / 2 windPRO
Projekt: Lizenzierter Anwender: 2022.01_BOERNERSDORF VORENTWURF Envipro Project GmbH & Co. KG Blasewitzer Strasse 41 DE-01307 Dresden +49 (0)351 4504 180 Birk Zönnchen / mail@envipro.net Berechnet: 19.01.2022 19:50/3.5.576 SHADOW - Karte Berechnung: ohne Hindernisse_max. mögliche Beschattung Stunden/Jahr, Astron.max.mögl. 0 30 100 200 Stunden/Jahr, Astron.max.mögl. 0,1 -
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