Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet "Am Bahnhof"
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Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ BEGRÜNDUNG Planfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB Stand: 08.01.2014
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung INHALTSVERZEICHNIS I VERFAHREN ..................................................................................................... 4 1 Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) ....................... 4 2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)....................... 4 3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) 4 4 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) ...................................................... 4 5 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) ................... 4 6 Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)......................................................... 4 7 Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) ............................................................ 4 II WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG.......................................................................................................... 5 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen ........ 5 1.1 Planungsanlass, Planungserfordernis .................................................... 5 1.2 Ziele und Zwecke der Planung ............................................................... 5 2 Plangebiet .......................................................................................................... 5 2.1 Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich ............................. 5 2.2 Vorhandene Nutzungen im Geltungsbereich .......................................... 6 2.3 Umgebung des Plangebiets ................................................................... 6 2.4 Planungs- und Standortalternativen ....................................................... 7 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen ............. 7 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................... 7 3.2 Bestehende Baurechte ........................................................................... 7 4 Übergeordnete Planungen und Fachplanungen .............................................. 8 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung ............................................ 8 4.2 Fachplanungen .................................................................................... 10 5 Planinhalte ....................................................................................................... 11 5.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 11 6 Wesentliche Auswirkungen der Planung ....................................................... 12 6.1 Städtebauliche Auswirkungen .............................................................. 12 6.2 Auswirkungen auf den Verkehr ............................................................ 12 6.3 Technische Infrastruktur ....................................................................... 12 7 Bodenordnende Maßnahmen.......................................................................... 12 8 Kosten der Planung ......................................................................................... 12 Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 2 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung 9 Flächenbilanz ................................................................................................... 13 III UMWELTBERICHT – FIRU / BFL .................................................................... 14 1 Einleitung.......................................................................................................... 14 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ............................................... 14 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksichtigung bei der Planaufstellung ............................................. 14 2 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......... 17 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ist-Zustand) .............................................................. 17 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung ............................................................ 19 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung .................................................................... 19 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen .................................................................... 20 2.5 Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Gel-tungsbereiches des Bebauungsplanes ........................ 23 3 Zusätzliche Angaben ....................................................................................... 23 3.1 Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ................................ 23 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) .......................................................................................... 23 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................... 23 IV ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN ................ 24 V ANLAGEN / GRUNDLAGEN ............................................................................ 25 Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 3 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung I VERFAHREN 1 Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner Sitzung am __.__.____ die Einleitung des Ver- fahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn- hof“ beschlossen. Der Beschluss wurde am __.__.____ in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soon- wald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen bekannt gemacht. Im weiteren Verfahren zu ergänzen. 2 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) 4 Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) 5 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) 6 Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB) 7 Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 4 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung II WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1 Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen 1.1 Planungsanlass, Planungserfordernis Die Stadt Rheinböllen beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“. Für das Plangebiet besteht seit dem 21.06.2009 ein wirksamer Bebauungsplan. Ergänzend hierzu sollen bereits in Nutzung befindliche Stellplatzflächen für LKW östlich des bereits festge- setzten Industriegebietes mit in den Bebauungsplan integriert und planungsrechtlich gesichert werden. 1.2 Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist eine Erweiterung des im Bestand vorhandenen Autohofes durch die Erwei- terung des vorhandenen Stellplatzangebotes für LKW sowie die Schaffung von Wohnmobilstell- plätzen. 2 Plangebiet 2.1 Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich Das Plangebiet liegt südlich der Stadt Rheinböllen und der B 50 außerhalb der Ortslage sowie angrenzend an die L 214. Die Entfernung zum südlichen Rand der Ortslage Rheinböllens be- trägt ca. 650 m. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,95 ha. Die Grenze des Geltungsbereichs wird gebildet • im Norden und Osten durch einen Graben, welcher Oberflächenwasser in den Gulden- bach weiterleitet sowie den Bachuferbereich des Guldenbachs, • im Westen durch die westliche Begrenzung der Landesstraße L 214, • im Süden durch eine Weg, welcher das kommunale Klärwerk an die Landesstraße L 214 anbindet. Die Abgrenzung des Plangebiets ist in Abbildung1 dargestellt. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 5 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung Abbildung1: Abgrenzung des Plangebiets (Geltungsbereich – schwarz gestrichelte Linie, Ge- ltungsbereich des wirksamen Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn- hof“ – blau gestrichelt.) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Zusammenstel- lung der betreffenden Flurstücke in Tabelle 1 und der Planzeichnung. Tabelle 1: Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung) Gemarkung Rheinböllen, Flur 13, Flurstücks-Nr.: 52/8 52/9* 53* (* Flurstücke liegen nur zu einem Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes) 2.2 Vorhandene Nutzungen im Geltungsbereich Der Geltungsbereich wird als Stellplatz insbesondere für LKW genutzt. 2.3 Umgebung des Plangebiets Die Umgebung des Plangebietes wird im Osten durch eine Grünfläche und den Uferbereich des Guldenbachs, im Norden durch den bestehenden Autohof, im Westen durch den Bereich des Rheinböllener Bahnhofes inkl. Hotelbetrieb, Erotik-Fachmarkt und Burger King Restaurant, die Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 6 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung Landesstraße L 214 und das dahinterliegende Industriegebiet Soonwald sowie im Süden durch die städtische Kläranlage sowie den ebenfalls dahinterliegenden Industriebetrieb Continental Teves bestimmt. 2.4 Planungs- und Standortalternativen Da es sich bei dem Vorhaben um eine Bestandsüberplanung und -erweiterung handelt, ist der Standort lagemäßig festgelegt. 3 Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu ent- wickeln. Für den Bereich des Plangebiets ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan eine gewerbliche Baufläche im Bestand dargestellt (vgl. Abb. 3). Die Planung ist daher aus dem Flächennut- zungsplan entwickelt. Abbildung 2: Auszüge aus dem wirksamen FNP der Verbandsgemeinde Rheinböllen; Stand 4. Fort- schreibung 3.2 Bestehende Baurechte Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt teilweise der wirksame Bebauungsplan Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ mit Inkrafttreten vom 21.06.2009 vor. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 7 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung Abbildung 3: Bebauungsplan Industriegebiet „Am Bahnhof“ Im Bestandsbebauungsplan wird das Plangebiet als Industriegebiet festgesetzt. Als Maß der baulichen Nutzung werden eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 2,8 sowie eine Höhe baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt. Als Bauweise wird die offene Bauweise festgesetzt. Wohngebäude sind nach den textlichen Festsetzungen nur zulässig, soweit es sich um be- triebsgebundene Wohnungen handelt, die aus betrieblichen Gründen erforderlich sind. Darüber hinaus werden die überbaubaren Grundstücksflächen über die Festsetzung von Bau- grenzen geregelt. In der Planzeichnung erfolgt eine Festsetzung von Straßenbegleitgrün, Deck- und Schutzpflan- zungen sowie zum Erhalt von bestehenden und Anpflanzungen von neuen Bäumen. Ein vorhandener Flutgraben ist zu erhalten. Des Weiteren werden Festsetzungen zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen getroffen. Ein Grünordnungsplan ist in den Bebauungsplan integriert. 4 Übergeordnete Planungen und Fachplanungen 4.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden für den Bereich Rheinböllen durch Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 8 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung • das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie • den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald konkretisiert. Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV (LEP IV)1 Im LEP IV ist im Bereich des Plangebietes ein Planungskorridor von 300 m Breite für eine Hochgeschwindigkeitsstrecke (Schienenschnellverbindung) zwischen dem Flughafen Frank- furt/Main und Flughafen Frankfurt-Hahn dargestellt (Z 147)2, welche den Flughafen Frankfurt- Hahn besser an die Region Rhein-Main bzw. den Flughafen Frankfurt / Main anbinden soll, um hierdurch eine attraktive Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn zu gewährleisten. Abbildung 4: Schienennetz – Hochgeschwindigkeitsstrecke Flughafen Frankfurt/Main – Flugha- fen Frankfurt-Hahn (schnelle Bahnverbindung)3 Abbildung 5: geplante Schienenschnellverbindung und Planungskorridor (300 m Breite) im Be- reich der Stadt Rheinböllen (unmaßstäblich)4 1 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz. 2 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 147, S. 150 ff. 3 Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, S. 151. 4 Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde (2007); Mainz. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 9 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Großteil innerhalb des Planungskorridors der Schienenschnellverbindung. Es werden jedoch keine hierzu konkurrierenden Festsetzungen zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Die bestehende und bereits in Nutzung befind- liche Stellplatzfläche steht dem Ziel Z 147 aus planerischer Sicht nicht entgegen. 4.2 Fachplanungen Landschaft und Naturschutz Der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen stellt das Plangebiet als Siedlungsbe- reich dar (vgl. Abbildung 6). Abbildung 6: Auszug aus dem Landschafts- plan der Verbandsgemeinde Rheinböllen; Stand 4. Fortschreibung In der südlichen Hälfte des bestehenden Autohofes wird ein altlastenverdächtiger Standort dar- gestellt. Im weiteren Verfahren zu ergänzen. Schutzgebiete • FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutz- gebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie Europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. • Landschaftsschutzgebiet gemäß § 20LNatSchG Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftschutzgebietes „Soon- wald“.5 Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets besteht u.a. in der Erhaltung der Leistungsfä- higkeit des Naturhaushaltes, der Bewahrung und der Pflege der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes des Soon- und Lützel-Soonwaldes sowie in der nachhaltigen Sicherung des Erholungswertes. 5 Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Soonwald“ vom 9. April 1980. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 10 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung „In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 3 Abs. 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen in der Rechtsverordnung alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“6 Da es sich im Fall des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet ‚Am Bahnhof‘“ um eine Überplanung des Bestandes mit flächenmäßig gerin- gen Ergänzungen (ca. 0,95 ha) handelt, wird der Charakter des Gebietes nicht verändert und läuft dem besonderen Schutzzweck nicht zuwider. • Naturpark gemäß § 21 LNatSchG Die Stadt Rheinböllen sowie das Untersuchungsgebiet liegen innerhalb des mit Rechtsverord- nung gem. § 19 Abs. 3 Landespflegegesetz am 12.05.2004 festgesetzten Naturparks „Soon- wald-Nahe“7. Schutzzweck für den gesamten Naturpark „Soonwald-Nahe“ ist es, seine landschaftliche Eige- nart und Schönheit zu bewahren, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern oder wiederherzustellen, ihn für die naturschonende Erholung zu entwickeln, zur nachhaltigen Re- gionalentwicklung beizutragen und bei der Einführung dauerhaft umweltgerechter Landnutzung mitzuwirken. Da es sich im Fall des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet ‚Am Bahnhof‘“ um eine Überplanung des Bestandes mit flächenmäßig gerin- gen Ergänzungen (ca. 0,0,78 ha) handelt, wird der Charakter des Gebietes nicht verändert und läuft dem besonderen Schutzzweck nicht zuwider. • Flächen der Biotopkartierung Flächen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz sind im Plangebiet nicht vorhanden. 5 Planinhalte Die unter 1.2 genannten Zielvorstellungen zur Entwicklung des Plangebiets sollen u. a. durch folgende Festsetzungen sichergestellt und planungsrechtlich abgesichert werden: 5.1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen Die in Kap. II 1.2 benannten Ziele sollen u.a. erreicht werden durch: • Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung. • Festsetzung zu überbaubaren Grundstücksflächen. • Grünordnerische Festsetzungen. 6 Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)vom 28. September 2005, § 20 Abs. 2. 7 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz G 3231 (2005), Landesverordnung über den „Natur- park Soonwald-Nahe“; Mainz. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 11 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung 5.1.1 Art der baulichen Nutzung Industriegebiet Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan als In- dustriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt. 5.1.2 Überbaubare Grundstücksflächen Es gelten die Textfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ mit Ausnahme der Festsetzung § 4 Abs. 2, nach der außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen bauliche Anlagen unzulässig sind. In der Erweiterungsfläche sollen keine Hochbauten zu- lässig sein. Daher wird die Baugrenze nicht über den rechtskräftigen Plan hinaus erweitert. Die erweiterte Stellplatznutzung stellt aber eine bauliche Anlage dar, die daher außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig sein soll. 5.1.3 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Auf die im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Schutzpflanzungen wird im Bereich der Ände- rung zugunsten der Stellplatzerweiterung verzichtet. Als Ersatz hierfür werden am nordöstlichen Gebietsrand Flächen für Naturschutzmaßnahmen festgesetzt. Diese dienen darüber hinaus der Schaffung einer natürlichen Barriere zwischen Industriegebiet und angrenzenden Grünflächen sowie zur Sicherung der Böschung. 6 Wesentliche Auswirkungen der Planung 6.1 Städtebauliche Auswirkungen 6.2 Auswirkungen auf den Verkehr Durch die Planung ergibt sich gegenüber dem Bestand keine Änderung der Erschließungssitua- tion. Ein Einfluss auf den Verkehr ist aufgrund der unveränderten Situation nicht zu erwarten. 6.3 Technische Infrastruktur Die Versorgung mit den unterschiedlichen Medien (Strom, Wasserversorgung, Abwasserent- sorgung im Trennsystem) ist gewährleistet. 7 Bodenordnende Maßnahmen Es handelt sich um ein weitgehend erschlossenes und bebautes Gebiet. Die heutigen Eigen- tumsverhältnisse stehen der Planung nicht entgegen. Das Flurstück Gemarkung Rheinböllen, Flur 13, Flurstücksnummer 52/9 befindet sich im Eigentum der Stadt, die Flurstücke Gemarkung Rheinböllen, Flur 13, Flurstücksnummer 53 sowie 52/8 befinden sich in privatem Eigentum und gehören zur Fläche des Autohofes Rheinböllen. Für die Fläche des Plangebietes besteht keine Vorkaufssatzung. 8 Kosten der Planung Die Kosten der Planung werden durch den Betreiber des Autohofes getragen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 12 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Begründung 9 Flächenbilanz Aus dem Bebauungsplan werden im Einzelnen folgende Flächengrößen ermittelt: Tabelle 2: Flächenbilanzierung (Flächenangaben gerundet) Fläche IST Fläche Planung Bezeichnung (ca. in ha) (ca. in ha) Industriegebiet (GI) 0,17 - Gewerbegebiet (GE) - 0,95 Grünland 0,78 - Geltungsbereich / Summe 0,95 0,95 Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 13 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht III UMWELTBERICHT – FIRU / BFL8 1 Einleitung 1.1 Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes 1.1.1 Ziele des Bebauungsplanes, wesentliche Planfestsetzungen Ziel der Planung ist eine Erweiterung des im Bestand vorhandenen Autohofes durch die Erwei- terung des vorhandenen Stellplatzangebotes für LKW sowie die Schaffung von Wohnmobilstell- plätzen. Der Bebauungsplan trifft insbesondere Festsetzungen zu 1. der Art der baulichen Nutzung, 2. den Überbaubaren Grundstücksflächen sowie 3. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. 1.1.2 Standort Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Stadt Rheinböllen im Bereich des Bahnüber- ganges der Trasse der Rhein-Hunsrück-Bahn und der L 214. 1.1.3 Art und Umfang der geplanten Vorhaben, Bedarf an Grund und Boden Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,95 ha. Die Planung dient der Änderung und Erweiterung der Flächen des bestehenden Autohofes Rheinböllen. Durch die Planung ergibt sich eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von ca. 0,78 ha. 1.2 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksich- tigung bei der Planaufstellung Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleitplan festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraus- sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung überhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Schutzgüter und Umweltbelange. Für die Schutzgüter und Umweltbelange, für die Umweltauswirkungen aufgrund der Planung zu erwarten sind, werden im Folgenden die Umweltschutzziele in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplanungen dargestellt, sowie die entsprechenden Prüfverfahren beschrieben. 8 Zusammenarbeit FIRU mbH und BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 14 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht 1.2.1 Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Land- schaft und die biologische Vielfalt. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Darstellung von Landschaftsplänen. § 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vermeidung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen. § 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung insb. der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt. § 13 BNatSchG Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft. § 20ff. BNatSchG Schutzgebiete und -objekte. Die Schutzgüter werden wie folgt berücksichtigt: • Darstellung des Bestandes. • grünordnerische Maßnahmen. • Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung und Ermittlung von erforderlichen Kompensationsmaß- nahmen. • Erforderlichenfalls Vorschlag landespflegerischer Festsetzungen im Bebauungsplan. 1.2.2 Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen. § 1 Abs. 6 Nr. 7b) BauGB Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzwecks von Natura-2000- Gebieten im Sinne des BNatSchG. § 44 ff. BNatSchG Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen. § 31 ff. BNatSchG Natura-2000-Gebiete. § 30 BNatSchG Geschützte Biotope. Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich liegen keine Vorkommen geschützter Pflanzen und Tiere. Geschützte Lebensräume werden – wie vorstehend ausgeführt – nicht tangiert. FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert. Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 BNatSchG finden sich im ang- renzenden Verlauf des Guldenbachs, werden aber nicht überplant oder anderweitig in An- spruch genommen. Im Vollzug der Planung kommt es ersichtlich nicht zur Entnahme, Beschädigung oder Zerstö- rung wild lebender Tierarten sowie besonders geschützter Arten i.S. d. § 44 BNatSchG. Ebenso werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Anspruch genommen. 1.2.3 Boden § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Boden. § 1 Abs. 6 Nr. 7e-g BauGB Berücksichtigung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und der Darstellun- gen von Plänen des Abfallrechtes § 1 BBodSchG Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Ab- wehr schädlicher Bodenveränderungen; Sanierung von Altlasten sowie hierdurch Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 15 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge gegen nachteilige Einwirkun- gen auf den Boden. Im südlichen Bereich der Bestandsnutzung wird im Landschaftsplan ein altlastenverdächtiger Standort dargestellt (vgl. Kap. II Abs. 4.2). Vorkommen von etwaigen Bodenverunreinigen und Altlasten sind im weiteren Verfahren mit der zuständigen Bodenschutzbehörde zu klären. 1.2.4 Wasser / Grundwasser § 1 Abs. 6 Nr. 7a) und e) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf das Wasser. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Sachgerechter Umgang mit Abwässern. § 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Wasserrechtes. § 1 WHG Schutz der Gewässer. § 55 WHG Grundsätze der Abwasserbeseitigung Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Direkt angrenzend verläuft an der nördlichen Plangebietsgrenze ein Entwässerungsgraben, östlich des Plangebietes besteht der Guldenbach. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser / Grundwasser werden verbal-argumentativ be- wertet. 1.2.5 Luft und Klima § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Luft und Klima. § 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB Vermeidung von Emissionen (Luftschadstoffe / allgemeiner Klimaschutz). § 1 Abs. 6 Nr. 7h) BauGB Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität. Die Auswirkungen auf die Klimafunktion des Gebietes werden verbal-argumentativ bewertet. 1.2.6 Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung § 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf die Landschaft. § 1 BNatSchG Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erho- lungswerts von Natur und Landschaft. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung des Gebietes werden verbal-argumentativ bewertet. 1.2.7 Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse. § 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit. § 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechtes. § 1 BImSchG Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. § 41 BImSchG Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen beim Bau von Straßen und Schie- nenwegen. § 50 BImSchG Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung von Nutzungen bei der Planung. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 16 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht Für erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit liegen keine Hinweise vor. 1.2.8 Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter § 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Für erhebliche Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter liegen keine Hinweise vor. 1.2.9 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie § 1 Abs. 6Nr. 7f)BauGB Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie. § 1 EEG/§ 1 EEWärmeG Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. Die Belange der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie werden von der Planung nicht berührt. 1.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind mit Umsetzung der Planung möglich, es ist aber davon auszugehen, dass sie nicht wesentlich über die zu beschreibenden Wirkungen der einzelnen Schutzgüter hinausgehen. Eine gesonderte Ermittlung und Bewertung von Wechsel- wirkungen erfolgt daher nur, falls sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erheblich über die Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hinausgehende Betroffenheit ergeben. 2 Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ist-Zustand) 2.1.1 Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn- hof“ wird eine Bodenauffüllfläche angrenzend an die bestehende Stellplatzfläche überplant. Die Schüttbüschung selbst ist von einer initialen Krautvegetation bestanden, wie sie auf gestörten Standortbedingungen regelmäßig vorkommen. Teilbereiche der Böschung sind aber auch noch vegetationsfrei. Im nördlichen Teil der angrenzenden (vorgelagerten) Talaue des Guldenbachs finden sich – schon außerhalb des Plangebietes - verbuschte Partien mit Sandbirken, Schwarzem Holunder, Strauchweiden und – vereinzelt – Ebereschen und einem dahinter angrenzenden, als Alters- klassenwald ausgebildeten Fichtenforst mit insgesamt geringem ökologischem Wert. Im Osten finden sich – den feuchten bis frischen Standortverhältnissen in Bachnähe geschuldet – indes ausgedehnte Mädesüßfluren (Filipendulion) mit Verlandungsanzeigern wie Breitblättrigem Rohrkolben, die als Hochstauden dauerhaft vernässte Feuchtstandorte anzeigen. Diese Flä- chen liegen ebenfalls außerhalb des Änderungs- bzw. Erweiterungsgebietes des Bebauungs- planes. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 17 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht Zwischen der vorhandenen Bodenauffüllfläche und der hochstaudenreichen Feuchtfläche ver- läuft ein Pufferstreifen entlang der Böschungsunterkante, der vornehmlich aus Sandbirken und Schwarzem Holunder geprägt wird. Eine Überschüttung des nach seinem Arteninventar als Gewässerrandzone anzusprechenden Gebietes ist ersichtlich nicht erfolgt. Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich liegen keine Vorkommen geschützter Pflanzen und Tiere. Geschützte Lebensräume werden – wie vorstehend ausgeführt – nicht tangiert. FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert. Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 BNatSchG finden sich im ang- renzenden Verlauf des Guldenbachs, werden aber nicht überplant oder anderweitig in Anspruch genommen. Im Vollzug der Planung kommt es ersichtlich nicht zur Entnahme, Beschädigung oder Zerstö- rung wild lebender Tierarten oder besonders geschützter Arten i.S. d. § 44 BNatSchG. Ebenso werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Anspruch genommen. 2.1.2 Boden Die bestehende Stellplatzanlage weist westlich an den Änderungs- bzw. Ergänzungsbereich eine Schotterbefestigung auf, die sich mehrere Meter über das Tal des Guldenbachs erhebt. Natürliche Bodenverhältnisse sind im Bereich des Stellplatzes nicht mehr vorhanden. Der ak- tuell überplante Erweiterungsbereich umfasst weitere Bodenauffüllflächen, die sich als schmaler Geländestreifen entlang der vorhandenen Stellplatzflächen erstrecken. 2.1.3 Wasser / Grundwasser Eingriffe in die Guldenbachaue erfolgten bislang nicht, weil zwischen dem aktuell vorhandenen Böschungsverlauf und den gewässerbegleitenden Strukturen noch eine Pufferfläche am Hang- fuß der Schüttböschung freigeblieben ist. 2.1.4 Luft und Klima Eine Veränderung des Mesoklimas ist aufgrund der nur kleinflächigen Erweiterung der Stell- platzflächen um ca. 8.000 m² nicht anzunehmen. Mikroklimatisch kann die Befestigung der Er- weiterungsfläche durchaus zur Reduzierung der Pufferfunktion führen und Temperaturmini- und -maxima zur Folge haben. Dies wird durch die Entwicklung eines Laubgehölzsaums auf der Außenböschung kompensiert, der auch zur Kompensation der auf der Plangebietsfläche ent- stehenden Staubbelastung dient. 2.1.5 Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung Die im Verhältnis zur Gesamtplangebietsfläche nur untergeordnete Erweiterungsfläche führt nicht zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes. Das nahe dem Guldenbach stockende Fichtenaltholz und die autobahnbegleitenden Böschungsgrünbestände kaschieren die Erweiterungsfläche, die deshalb von außen nicht sichtbar ist. Eine Landschaftsbildverände- rung ist daher auszuschließen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 18 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht Aufgrund der im Gebiet vorherrschenden Nutzungen, v.a. der Verkehr innerhalb des GI „Am Bahnhof“ und die naheliegende BAB A 61 ist eine natürliche Erholungseignung des Plangebie- tes nicht mehr vorhanden; Erholungsnutzungen sind bereits heute nicht mehr feststellbar. 2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Im Fall der Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich die anstehende Schüttböschung sukzessive durch eine Primärverbuschung, später auch mit für Störungsstellen typischen Baumbewuchs (Sandbirken, Robinien, Salweiden) begrünen wird. 2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Pla- nung 2.3.1 Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz Die im Zuge der Maßnahmenrealisierung vorgesehene Entwicklung einer gehölzbetonten 10,00 m breiten Maßnahmenfläche im Böschungsbereich zwischen Stellplatzflächen und dem ang- renzenden Vorland des Guldenbachs stellt eine Zäsur der Siedlungsnutzung gegenüber der freien Landschaft dar. Bei entsprechender Ausgestaltung (Arteninventar zu pflanzender Gehöl- ze, Höhenstaffelung) ist diese Saumstruktur in der Lage, auch einen Sekundärlebensraum z.B. für Tiere der Siedlungsrandlagen (Kleinvögel, Insekten) auszubilden. Einer sukzessiven Erwei- terung der Stellplatzfläche wird vorgebeugt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Durchfüh- rung der Planung artenschutzfachlich zu einer Verbesserung des bestehenden Zustands bei- tragen wird. 2.3.2 Boden Die Entwicklung einer 10,00 m breiten zu bepflanzenden Maßnahmenfläche stellt sicher, dass eine weitere Flächeninanspruchnahme und mit ihr die Überdeckung natürlicher oder naturnaher Bodenstrukturen, insbesondere auch bachnaher Bereiche, künftig unterbleibt. Es ist daher da- von auszugehen, dass die Durchführung der Planung hinsichtlich des Schutzgutes „Boden“ zu einer Sicherung vor weiterer Flächeninanspruchnahme und damit mittelbar auch zu einer Ver- besserung des bestehenden Zustands beitragen wird. 2.3.3 Wasser / Grundwasser Analog zu dem vorstehend Ausgeführten wird die 10,00 m breite zu bepflanzende Maßnahmen- fläche dazu führen, dass der noch vorhandene Saum zwischen dem Stellplatz und der Gulden- bachaue erhalten und vor weiterer Flächeninanspruchnahme geschützt wird. Damit wird mittel- bar auch der Landschaftswasserhaushalt günstig beeinflusst. Oberflächig ankommendes Niederschlagswasser wird im Bedarfsfall innerhalb der Entwick- lungsfläche für Natur und Landschaft durch eine herzustellende begrünte Mulde aufgefangen und breitflächig im Untergrund versickert, so dass die Stellplatzerweiterung nicht zur Erhöhung von Abflussspitzen führen wird. Die begrünte Mulde ist im Bedarfsfall vor der Böschungsober- kante in einer Breite von ca. 2,00 m und einem nach hydraulischer Ermittlung noch festzulegen- dem Stichmaß herzustellen, so dass von dem schotterbefestigten Stellplatz im Extremfall ab- Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 19 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht fließendes Niederschlagswasser nicht in die Böschung geleitet, sondern bereits vor der Bö- schung abgefangen werden kann. 2.3.4 Luft und Klima Den mikroklimatisch zu erwartenden Veränderungen durch höhere Temperaturminima und - maxima wird durch die günstigen Wirkungen der randlichen Entwicklungsfläche entgegenge- wirkt. Der dort anzusiedelnde Gehölzbestand ist dabei auch in der Lage, Stäube zu binden und die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Insgesamt kann hierdurch weitgehender Ausgleich prognosti- ziert werden. 2.3.5 Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung Da die Planungsinhalte nicht zu planungsrelevanten Bildveränderungen führen und die Erho- lungseignung des Raumes nicht gegeben ist, sind infolge der Maßnahmenumsetzung keine bedeutsamen Veränderungen zu erwarten. 2.3.6 Zusammenfassende Prognose Die Durchführung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ führt zu keiner nennenswerten Mehrbelastung des bereits bebauten Gebietes. Die in Anspruch genommene Fläche ist naturschutzfachlich als geringwertig einzustufen, da sie bereits stark anthropogen überformt sind. Die Umsetzung der im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Entwicklungsfläche - einem ge- hölzbetonten Grünsaum – wird eine lineare Zäsur begründen und eine Flächenerweiterung nach allgemein nordöstlichen Richtungen verhindern. Damit ist mittelfristig auch der Talraum des Guldenbachs vor weiterer Flächeninanspruchnahme geschützt; der Talraum zwischen dem GI-Gebiet und der Autobahntrasse bleibt damit dauerhaft als Freiraum erhalten. So kann eine weitere Ausdehnung der Bebauung nach Nordosten und die damit verbundene weitere Inanspruchnahme der Schutzgüter durch die Planung vermieden werden. Die Auswir- kungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden durch die spätere Nutzung des Gebietes nicht verstärkt. 2.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen 2.4.1 Eingriffsbewertung Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung („Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“; Hrsg.: LANUV NRW; März 2008). Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 20 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht 2.4.2 Bewertung Ist und Soll Nutzungs- / Wertfaktor Fläche vorher Fläche nachher Biotoptyp (incl. Auf- Geltungsbereich Bplan Geltungsbereich Bplan (nach Bio- und Abwer- topwertliste) tung) Größe (m²) Biotop- Größe (m²) Biotopwert wert GI 0,5 1.700 850 Gesamtflä- 3.800 (Code 1.2) che = (9.500) ./. Maßnah- menfläche (1.900) = 7.600 Begleitgrün 2 7.800 15.600 - - in Randlage der bereits bestehenden Stellplatzflä- che (Co- de2.2) Maßnahmen- 5 - - 1.900 x 70 % 6.650 fläche, zu 70 = 1.330 % mit Strauchhe- cke bewach- sen (Code 7.2) Maßnahmen- 4 - - 1.900 x 30 % 2.280 fläche, zu 30 = 570 % mit Saum- vegetation bewachsen (Code 2.4) Gesamtwert 9.500 16.450 9.500 12.730 Tabelle 3: IST- und SOLL-Bewertung Berechnungsbogen Kompensationsfläche/Kompensationswert Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 21 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht 2.4.2.1 Ermittlung des externen Kompensationsbedarfs Durch die Entwicklung des Plangebietes ergibt sich folgender Kompensationsbedarf: Zielwert im Baugebiet (SOLL): 12.730Pkt. abzüglich Bestandswert im Baugebiet (IST): - 16.450 Pkt. Differenz: - 3.720 Pkt. Zum Ersatz des verbleibenden Kompensationsdefizits sind 3.720 Wertpunkte an anderer Stelle auszugleichen. Dies könnte – analog den örtlichen Verhältnissen – beispielsweise - durch die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Verlauf des Gul- denbachtals (am Gewässer selbst oder im räumlichen Bezug zu demselben) oder er- satzweise auch - durch die Anlage von 3-5 m breiten Schutz- und Trennstreifen aus Gehölz- und / oder Krautsäumen (z.B. entlang von Wegen oder an Siedlungsrändern) oder - oder durch die Pflanzung von Baumgruppen oder Baumreihen (z.B. entlang von Wegen oder an Siedlungsrändern) geschehen. 2.4.2.2 Externer Maßnahmenvorschlag Im weiteren Verfahren zu ergänzen. 2.4.3 Maßnahmenvorschlag zum Ausgleich innerhalb des Plangebietes Zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen wird im Böschungsbereich der Änderungs- und Erweite- rungsfläche eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in einer Breite von 10,00 m und der gesamten Länge der Außenböschung festgesetzt. Dort sol- len auf 70 % der Fläche Gehölzpflanzungen hergestellt und dauerhaft unterhalten werden. Hierzu wird das Sortiment der nachfolgenden Pflanzenliste in der Pflanzgröße „Sträucher, 2 x verpflanzt, ohne Ballen, 100 - 125 cm hoch“ festgesetzt. Zur Erzielung eines möglichst natürli- chen Gesamteindrucks wird auf die Vorgabe eines Pflanzschemas verzichtet. Alle Pflanzungen auf diesen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Flächen sind spätestens in der zweiten Pflanzperiode nach Rechtskraft des Änderungs- und Erweiterungsverfahrens durchzu- führen. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen. Verbleibende Freiflächen (30 % der gesamten Maßnahmenfläche) sind als Krautsäume der freien Entwicklung zu überlassen. Innerhalb der Maßnahmenfläche ist die Anordnung einer vegetationsbestandenen Mulde zur Versickerung ankommender Niederschlagswässer zulässig. Pflanzenliste: Cornus sanguinea - Blutroter Hartriegel Corylus avellana - Hasel Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 22 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Umweltbericht Crataegus monogyna - Weißdorn Euonymus europaeus - Pfaffenhütchen Lonicera xylosteum - Heckenkirsche Rhamnus catharticus - Kreuzdorn Rosa canina - Hundsrose Rosa tomentosa - Filzrose Salix caprea - Salweide Salix purpurea - Purpurweide Sambucus nigra - Holunder Viburnum opulus - GemeinerSchneeball 2.5 Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes Für die Stellplatzerweiterung stehen aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine anderen Flächen zur Verfügung. 3 Zusätzliche Angaben 3.1 Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten, z.B. techni- sche Lücken oder fehlende Kenntnisse Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn- hof“ ergeben sich keine wesentlichen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter. Auch in Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes sind keine technischen Verfahren zur Beurteilung der Umweltauswirkungen zum Einsatz gekommen. 3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring) Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der mit der Planung verbundenen ver- gleichsweise nur geringfügigen Flächenvergrößerung von bereits zulässigerweise bestehenden Nutzungen wird auf Maßnahmen zum Monitoring verzichtet. 3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung Im weiteren Verfahren zu ergänzen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2013 Seite: 23 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Zusammenfassende Erklärung IV ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Nach § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizu- fügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlich- keits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus wel- chen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden ander- weitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner Sitzung am __.__._____ die Aufstellung des Bebauungsplanes in Erwägung der im Folgenden zusammengefassten wesentlichen Sach- verhalte beschlossen: Im weiteren Verfahren zu ergänzen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2014 Seite: 24 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ Anlagen V ANLAGEN / GRUNDLAGEN Im weiteren Verfahren zu ergänzen. Status: Vorentwurf Projekt: PKO 13-008 Stand: 08.01.2014 Seite: 25 von 25 Bearbeitung: FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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