Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet "Am Bahnhof"

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Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet "Am Bahnhof"
Stadt Rheinböllen

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“

BEGRÜNDUNG
Planfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie
der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB

Stand: 08.01.2014
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet "Am Bahnhof"
Stadt Rheinböllen
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                                           Begründung

INHALTSVERZEICHNIS

I      VERFAHREN ..................................................................................................... 4
       1       Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB) ....................... 4
       2       Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)....................... 4
       3       Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
               Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2
               BauGB) 4
       4       Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) ...................................................... 4
       5       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4
               Abs. 2 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) ................... 4
       6       Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)......................................................... 4
       7       Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB) ............................................................ 4
II     WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN DER
       PLANUNG.......................................................................................................... 5
       1       Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen ........ 5
               1.1         Planungsanlass, Planungserfordernis .................................................... 5
               1.2         Ziele und Zwecke der Planung ............................................................... 5
       2       Plangebiet .......................................................................................................... 5
               2.1         Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich ............................. 5
               2.2         Vorhandene Nutzungen im Geltungsbereich .......................................... 6
               2.3         Umgebung des Plangebiets ................................................................... 6
               2.4         Planungs- und Standortalternativen ....................................................... 7
       3       Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen ............. 7
               3.1         Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................... 7
               3.2         Bestehende Baurechte ........................................................................... 7
       4       Übergeordnete Planungen und Fachplanungen .............................................. 8
               4.1         Anpassung an die Ziele der Raumordnung ............................................ 8
               4.2         Fachplanungen .................................................................................... 10
       5       Planinhalte ....................................................................................................... 11
               5.1         Bauplanungsrechtliche Festsetzungen ................................................. 11
       6       Wesentliche Auswirkungen der Planung ....................................................... 12
               6.1         Städtebauliche Auswirkungen .............................................................. 12
               6.2         Auswirkungen auf den Verkehr ............................................................ 12
               6.3         Technische Infrastruktur ....................................................................... 12
       7       Bodenordnende Maßnahmen.......................................................................... 12
       8       Kosten der Planung ......................................................................................... 12

Status:          Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 2 von 25
Bearbeitung:     FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
                 Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
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       9       Flächenbilanz ................................................................................................... 13
III    UMWELTBERICHT – FIRU / BFL .................................................................... 14
       1       Einleitung.......................................................................................................... 14
               1.1         Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes ............................................... 14
               1.2         Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre
                           Berücksichtigung bei der Planaufstellung ............................................. 14
       2       Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ......... 17
               2.1         Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen
                           Umweltzustands (Ist-Zustand) .............................................................. 17
               2.2         Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
                           Nichtdurchführung der Planung ............................................................ 19
               2.3         Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei
                           Durchführung der Planung .................................................................... 19
               2.4         Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
                           nachteiliger Auswirkungen .................................................................... 20
               2.5         Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des
                           räumlichen Gel-tungsbereiches des Bebauungsplanes ........................ 23
       3       Zusätzliche Angaben ....................................................................................... 23
               3.1         Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten,
                           z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse ................................ 23
               3.2         Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
                           (Monitoring) .......................................................................................... 23
               3.3         Allgemeinverständliche Zusammenfassung .......................................... 23
IV     ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN ................ 24
V      ANLAGEN / GRUNDLAGEN ............................................................................ 25

Status:          Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 3 von 25
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I        VERFAHREN

1          Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner Sitzung am __.__.____ die Einleitung des Ver-
fahrens zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn-
hof“ beschlossen. Der Beschluss wurde am __.__.____ in der Heimat- u. Bürgerzeitung „Soon-
wald-Nachrichten“ der Verbandsgemeinde Rheinböllen bekannt gemacht.
Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

2          Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)

3          Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
           (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

4          Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

5          Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2
           BauGB) und der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)

6          Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

7          Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB)

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 4 von 25
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II       WESENTLICHE INHALTE, ZIELE, ZWECKE UND AUSWIRKUNGEN
         DER PLANUNG

1          Erfordernis der Planung, Planungsziele und -grundsätze, Alternativen
1.1        Planungsanlass, Planungserfordernis
Die Stadt Rheinböllen beabsichtigt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16
Industriegebiet „Am Bahnhof“.
Für das Plangebiet besteht seit dem 21.06.2009 ein wirksamer Bebauungsplan. Ergänzend
hierzu sollen bereits in Nutzung befindliche Stellplatzflächen für LKW östlich des bereits festge-
setzten Industriegebietes mit in den Bebauungsplan integriert und planungsrechtlich gesichert
werden.
1.2        Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist eine Erweiterung des im Bestand vorhandenen Autohofes durch die Erwei-
terung des vorhandenen Stellplatzangebotes für LKW sowie die Schaffung von Wohnmobilstell-
plätzen.

2          Plangebiet
2.1        Lage und Größe des Plangebietes / Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt südlich der Stadt Rheinböllen und der B 50 außerhalb der Ortslage sowie
angrenzend an die L 214. Die Entfernung zum südlichen Rand der Ortslage Rheinböllens be-
trägt ca. 650 m.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 0,95 ha.
Die Grenze des Geltungsbereichs wird gebildet
•      im Norden und Osten durch einen Graben, welcher Oberflächenwasser in den Gulden-
       bach weiterleitet sowie den Bachuferbereich des Guldenbachs,
•      im Westen durch die westliche Begrenzung der Landesstraße L 214,
•      im Süden durch eine Weg, welcher das kommunale Klärwerk an die Landesstraße L 214
       anbindet.
Die Abgrenzung des Plangebiets ist in Abbildung1 dargestellt.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 5 von 25
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Abbildung1:         Abgrenzung des Plangebiets (Geltungsbereich – schwarz gestrichelte Linie, Ge-
                    ltungsbereich des wirksamen Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn-
                    hof“ – blau gestrichelt.)

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Zusammenstel-
lung der betreffenden Flurstücke in Tabelle 1 und der Planzeichnung.
Tabelle 1:        Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans
                  (Wiedergabe, maßgebend ist die Abgrenzung in der Planzeichnung)

                                Gemarkung Rheinböllen, Flur 13, Flurstücks-Nr.:
                                52/8                          52/9*                            53*
                  (* Flurstücke liegen nur zu einem Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes)

2.2        Vorhandene Nutzungen im Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird als Stellplatz insbesondere für LKW genutzt.
2.3        Umgebung des Plangebiets
Die Umgebung des Plangebietes wird im Osten durch eine Grünfläche und den Uferbereich des
Guldenbachs, im Norden durch den bestehenden Autohof, im Westen durch den Bereich des
Rheinböllener Bahnhofes inkl. Hotelbetrieb, Erotik-Fachmarkt und Burger King Restaurant, die

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Landesstraße L 214 und das dahinterliegende Industriegebiet Soonwald sowie im Süden durch
die städtische Kläranlage sowie den ebenfalls dahinterliegenden Industriebetrieb Continental
Teves bestimmt.
2.4        Planungs- und Standortalternativen
Da es sich bei dem Vorhaben um eine Bestandsüberplanung und -erweiterung handelt, ist der
Standort lagemäßig festgelegt.

3          Vorhandene planungsrechtliche Darstellungen und Festsetzungen
3.1        Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu ent-
wickeln.
Für den Bereich des Plangebiets ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan eine gewerbliche
Baufläche im Bestand dargestellt (vgl. Abb. 3). Die Planung ist daher aus dem Flächennut-
zungsplan entwickelt.

                                                                                           Abbildung 2:
                                                                                           Auszüge aus dem wirksamen
                                                                                           FNP der Verbandsgemeinde
                                                                                           Rheinböllen; Stand 4. Fort-
                                                                                           schreibung
3.2        Bestehende Baurechte
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt teilweise der wirksame Bebauungsplan
Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ mit Inkrafttreten vom 21.06.2009 vor.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 7 von 25
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Abbildung 3: Bebauungsplan Industriegebiet „Am Bahnhof“

Im Bestandsbebauungsplan wird das Plangebiet als Industriegebiet festgesetzt.
Als Maß der baulichen Nutzung werden eine GRZ von 0,8 und eine GFZ von 2,8 sowie eine
Höhe baulicher Anlagen von 10,5 m festgesetzt.
Als Bauweise wird die offene Bauweise festgesetzt.
Wohngebäude sind nach den textlichen Festsetzungen nur zulässig, soweit es sich um be-
triebsgebundene Wohnungen handelt, die aus betrieblichen Gründen erforderlich sind.
Darüber hinaus werden die überbaubaren Grundstücksflächen über die Festsetzung von Bau-
grenzen geregelt.
In der Planzeichnung erfolgt eine Festsetzung von Straßenbegleitgrün, Deck- und Schutzpflan-
zungen sowie zum Erhalt von bestehenden und Anpflanzungen von neuen Bäumen.
Ein vorhandener Flutgraben ist zu erhalten.
Des Weiteren werden Festsetzungen zur äußeren Gestalt baulicher Anlagen getroffen.
Ein Grünordnungsplan ist in den Bebauungsplan integriert.

4          Übergeordnete Planungen und Fachplanungen
4.1        Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Ziele der Raumordnung und Landesplanung werden für den Bereich Rheinböllen durch

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 8 von 25
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•      das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz sowie
•      den Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald
konkretisiert.

Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz IV (LEP IV)1
Im LEP IV ist im Bereich des Plangebietes ein Planungskorridor von 300 m Breite für eine
Hochgeschwindigkeitsstrecke (Schienenschnellverbindung) zwischen dem Flughafen Frank-
furt/Main und Flughafen Frankfurt-Hahn dargestellt (Z 147)2, welche den Flughafen Frankfurt-
Hahn besser an die Region Rhein-Main bzw. den Flughafen Frankfurt / Main anbinden soll, um
hierdurch eine attraktive Erreichbarkeit des Flughafens Frankfurt-Hahn zu gewährleisten.

Abbildung 4: Schienennetz – Hochgeschwindigkeitsstrecke Flughafen Frankfurt/Main – Flugha-
                   fen Frankfurt-Hahn (schnelle Bahnverbindung)3

Abbildung 5: geplante Schienenschnellverbindung und Planungskorridor (300 m Breite) im Be-
                   reich der Stadt Rheinböllen (unmaßstäblich)4

1      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm Rheinland.-Pfalz IV; Mainz.
2      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, Z 147, S. 150 ff.
3      Land Rheinland-Pfalz (2008): Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz; Mainz, S. 151.
4      Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz – Oberste Landesplanungsbehörde (2007); Mainz.

Status:          Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 9 von 25
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum Großteil innerhalb des Planungskorridors
der Schienenschnellverbindung. Es werden jedoch keine hierzu konkurrierenden Festsetzungen
zu überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Die bestehende und bereits in Nutzung befind-
liche Stellplatzfläche steht dem Ziel Z 147 aus planerischer Sicht nicht entgegen.
4.2        Fachplanungen
Landschaft und Naturschutz
Der Landschaftsplan der Verbandsgemeinde Rheinböllen stellt das Plangebiet als Siedlungsbe-
reich dar (vgl. Abbildung 6).

                                                                    Abbildung 6: Auszug aus dem Landschafts-
                                                                                 plan der Verbandsgemeinde
                                                                                 Rheinböllen;         Stand
                                                                                 4. Fortschreibung

In der südlichen Hälfte des bestehenden Autohofes wird ein altlastenverdächtiger Standort dar-
gestellt.
Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

Schutzgebiete
•      FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete
Im Rahmen von „Natura 2000“ (zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer Schutz-
gebiete innerhalb der europäischen Gemeinschaft) benannte Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) sowie Europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht
betroffen.
•      Landschaftsschutzgebiet gemäß § 20LNatSchG
Das Untersuchungsgebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftschutzgebietes „Soon-
wald“.5
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets besteht u.a. in der Erhaltung der Leistungsfä-
higkeit des Naturhaushaltes, der Bewahrung und der Pflege der Eigenart und Schönheit des
Landschaftsbildes des Soon- und Lützel-Soonwaldes sowie in der nachhaltigen Sicherung des
Erholungswertes.

5   Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Soonwald“ vom 9. April 1980.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 10 von 25
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Stadt Rheinböllen
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                                         Begründung

„In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 3 Abs. 1 und nach
Maßgabe näherer Bestimmungen in der Rechtsverordnung alle Handlungen verboten, die den
Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“6
Da es sich im Fall des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
16 Industriegebiet ‚Am Bahnhof‘“ um eine Überplanung des Bestandes mit flächenmäßig gerin-
gen Ergänzungen (ca. 0,95 ha) handelt, wird der Charakter des Gebietes nicht verändert und
läuft dem besonderen Schutzzweck nicht zuwider.
•      Naturpark gemäß § 21 LNatSchG
Die Stadt Rheinböllen sowie das Untersuchungsgebiet liegen innerhalb des mit Rechtsverord-
nung gem. § 19 Abs. 3 Landespflegegesetz am 12.05.2004 festgesetzten Naturparks „Soon-
wald-Nahe“7.
Schutzzweck für den gesamten Naturpark „Soonwald-Nahe“ ist es, seine landschaftliche Eige-
nart und Schönheit zu bewahren, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern oder
wiederherzustellen, ihn für die naturschonende Erholung zu entwickeln, zur nachhaltigen Re-
gionalentwicklung beizutragen und bei der Einführung dauerhaft umweltgerechter Landnutzung
mitzuwirken.
Da es sich im Fall des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
16 Industriegebiet ‚Am Bahnhof‘“ um eine Überplanung des Bestandes mit flächenmäßig gerin-
gen Ergänzungen (ca. 0,0,78 ha) handelt, wird der Charakter des Gebietes nicht verändert und
läuft dem besonderen Schutzzweck nicht zuwider.
•      Flächen der Biotopkartierung
Flächen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz sind im Plangebiet nicht vorhanden.

5          Planinhalte
Die unter 1.2 genannten Zielvorstellungen zur Entwicklung des Plangebiets sollen u. a. durch
folgende Festsetzungen sichergestellt und planungsrechtlich abgesichert werden:
5.1        Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Die in Kap. II 1.2 benannten Ziele sollen u.a. erreicht werden durch:
•      Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung.
•      Festsetzung zu überbaubaren Grundstücksflächen.
•      Grünordnerische Festsetzungen.

6   Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz -
    LNatSchG)vom 28. September 2005, § 20 Abs. 2.
7   Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz G 3231 (2005), Landesverordnung über den „Natur-
    park Soonwald-Nahe“; Mainz.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 11 von 25
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Stadt Rheinböllen
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                                         Begründung

5.1.1      Art der baulichen Nutzung

Industriegebiet
Die Art der baulichen Nutzung wird entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan als In-
dustriegebiet gemäß § 9 BauNVO festgesetzt.

5.1.2      Überbaubare Grundstücksflächen
Es gelten die Textfestsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“ mit
Ausnahme der Festsetzung § 4 Abs. 2, nach der außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä-
chen bauliche Anlagen unzulässig sind. In der Erweiterungsfläche sollen keine Hochbauten zu-
lässig sein. Daher wird die Baugrenze nicht über den rechtskräftigen Plan hinaus erweitert. Die
erweiterte Stellplatznutzung stellt aber eine bauliche Anlage dar, die daher außerhalb der über-
baubaren Grundstücksflächen zulässig sein soll.

5.1.3      Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
           Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Auf die im rechtskräftigen B-Plan festgesetzten Schutzpflanzungen wird im Bereich der Ände-
rung zugunsten der Stellplatzerweiterung verzichtet.
Als Ersatz hierfür werden am nordöstlichen Gebietsrand Flächen für Naturschutzmaßnahmen
festgesetzt. Diese dienen darüber hinaus der Schaffung einer natürlichen Barriere zwischen
Industriegebiet und angrenzenden Grünflächen sowie zur Sicherung der Böschung.

6          Wesentliche Auswirkungen der Planung
6.1        Städtebauliche Auswirkungen
6.2        Auswirkungen auf den Verkehr
Durch die Planung ergibt sich gegenüber dem Bestand keine Änderung der Erschließungssitua-
tion. Ein Einfluss auf den Verkehr ist aufgrund der unveränderten Situation nicht zu erwarten.
6.3        Technische Infrastruktur
Die Versorgung mit den unterschiedlichen Medien (Strom, Wasserversorgung, Abwasserent-
sorgung im Trennsystem) ist gewährleistet.

7          Bodenordnende Maßnahmen
Es handelt sich um ein weitgehend erschlossenes und bebautes Gebiet. Die heutigen Eigen-
tumsverhältnisse stehen der Planung nicht entgegen. Das Flurstück Gemarkung Rheinböllen,
Flur 13, Flurstücksnummer 52/9 befindet sich im Eigentum der Stadt, die Flurstücke Gemarkung
Rheinböllen, Flur 13, Flurstücksnummer 53 sowie 52/8 befinden sich in privatem Eigentum und
gehören zur Fläche des Autohofes Rheinböllen.
Für die Fläche des Plangebietes besteht keine Vorkaufssatzung.

8          Kosten der Planung
Die Kosten der Planung werden durch den Betreiber des Autohofes getragen.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 12 von 25
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Stadt Rheinböllen
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                                         Begründung

9          Flächenbilanz
Aus dem Bebauungsplan werden im Einzelnen folgende Flächengrößen ermittelt:
Tabelle 2: Flächenbilanzierung (Flächenangaben gerundet)

                                                                                    Fläche IST                 Fläche Planung
Bezeichnung
                                                                                    (ca. in ha)                    (ca. in ha)

Industriegebiet (GI)                                                                    0,17                             -

Gewerbegebiet (GE)                                                                        -                            0,95

Grünland                                                                                0,78                             -

Geltungsbereich / Summe                                                                 0,95                           0,95

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 III       UMWELTBERICHT – FIRU / BFL8

 1           Einleitung
 1.1         Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes

 1.1.1       Ziele des Bebauungsplanes, wesentliche Planfestsetzungen
 Ziel der Planung ist eine Erweiterung des im Bestand vorhandenen Autohofes durch die Erwei-
 terung des vorhandenen Stellplatzangebotes für LKW sowie die Schaffung von Wohnmobilstell-
 plätzen.
 Der Bebauungsplan trifft insbesondere Festsetzungen zu
       1. der Art der baulichen Nutzung,
       2. den Überbaubaren Grundstücksflächen sowie
       3. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum
          Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

 1.1.2       Standort
 Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand der Stadt Rheinböllen im Bereich des Bahnüber-
 ganges der Trasse der Rhein-Hunsrück-Bahn und der L 214.

 1.1.3       Art und Umfang der geplanten Vorhaben, Bedarf an Grund und Boden
 Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,95 ha.
 Die Planung dient der Änderung und Erweiterung der Flächen des bestehenden Autohofes
 Rheinböllen. Durch die Planung ergibt sich eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von ca.
 0,78 ha.
 1.2         Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und ihre Berücksich-
             tigung bei der Planaufstellung
 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind von der Gemeinde für jeden Bauleitplan
 festzulegen, soweit eine Ermittlung der Umweltbelange für die Abwägung erforderlich ist. Ziel
 der Umweltprüfung und somit Maßstab für deren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraus-
 sichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung. Das heißt, der erforderliche Umfang
 und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung reicht nur soweit, als durch die Planung überhaupt
 erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, und zwar bezogen auf jeden der in § 1
 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB aufgeführten Schutzgüter und Umweltbelange.
 Für die Schutzgüter und Umweltbelange, für die Umweltauswirkungen aufgrund der Planung zu
 erwarten sind, werden im Folgenden die Umweltschutzziele in einschlägigen Fachgesetzen und
 Fachplanungen dargestellt, sowie die entsprechenden Prüfverfahren beschrieben.

 8     Zusammenarbeit FIRU mbH und BFL Büro für Freiraumplanung und Landschaftsarchitektur

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1.2.1      Schutzgutübergreifende Umweltschutzziele
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden,
                                       Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie die Land-
                                       schaft und die biologische Vielfalt.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB               Darstellung von Landschaftsplänen.
§ 1a Abs. 2 BauGB                      Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Vermeidung der
                                       Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen.
§ 1 BNatSchG                           Schutz, Pflege und Entwicklung insb. der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
                                       Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt.
§ 13 BNatSchG                          Vermeidung bzw. Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
§ 20ff. BNatSchG                       Schutzgebiete und -objekte.

Die Schutzgüter werden wie folgt berücksichtigt:
•    Darstellung des Bestandes.
•    grünordnerische Maßnahmen.
•    Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung und Ermittlung von erforderlichen Kompensationsmaß-
     nahmen.
•    Erforderlichenfalls Vorschlag landespflegerischer Festsetzungen im Bebauungsplan.

1.2.2      Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7b) BauGB               Berücksichtigung der Erhaltungsziele und des Schutzwecks von Natura-2000-
                                       Gebieten im Sinne des BNatSchG.
§ 44 ff. BNatSchG                      Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
§ 31 ff. BNatSchG                      Natura-2000-Gebiete.
§ 30 BNatSchG                          Geschützte Biotope.

Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich liegen keine Vorkommen geschützter Pflanzen und
Tiere. Geschützte Lebensräume werden – wie vorstehend ausgeführt – nicht tangiert. FFH-
Gebiete und Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 BNatSchG finden sich im ang-
renzenden Verlauf des Guldenbachs, werden aber nicht überplant oder anderweitig in An-
spruch genommen.
Im Vollzug der Planung kommt es ersichtlich nicht zur Entnahme, Beschädigung oder Zerstö-
rung wild lebender Tierarten sowie besonders geschützter Arten i.S. d. § 44 BNatSchG. Ebenso
werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Anspruch genommen.

1.2.3      Boden
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB                Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Boden.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e-g BauGB              Berücksichtigung eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und der Darstellun-
                                       gen von Plänen des Abfallrechtes
§ 1 BBodSchG                           Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Ab-
                                       wehr schädlicher Bodenveränderungen; Sanierung von Altlasten sowie hierdurch

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 15 von 25
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Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                                       Umweltbericht

                                       verursachter Gewässerverunreinigungen; Vorsorge gegen nachteilige Einwirkun-
                                       gen auf den Boden.

Im südlichen Bereich der Bestandsnutzung wird im Landschaftsplan ein altlastenverdächtiger
Standort dargestellt (vgl. Kap. II Abs. 4.2). Vorkommen von etwaigen Bodenverunreinigen und
Altlasten sind im weiteren Verfahren mit der zuständigen Bodenschutzbehörde zu klären.

1.2.4      Wasser / Grundwasser
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) und e) BauGB        Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf das Wasser.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB               Sachgerechter Umgang mit Abwässern.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB               Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Wasserrechtes.
§ 1 WHG                                Schutz der Gewässer.
§ 55 WHG                               Grundsätze der Abwasserbeseitigung

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Direkt angrenzend verläuft an der
nördlichen Plangebietsgrenze ein Entwässerungsgraben, östlich des Plangebietes besteht der
Guldenbach.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser / Grundwasser werden verbal-argumentativ be-
wertet.

1.2.5      Luft und Klima
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Luft und Klima.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7e) BauGB               Vermeidung von Emissionen (Luftschadstoffe / allgemeiner Klimaschutz).
§ 1 Abs. 6 Nr. 7h) BauGB               Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Die Auswirkungen auf die Klimafunktion des Gebietes werden verbal-argumentativ bewertet.

1.2.6      Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf die Landschaft.
§ 1 BNatSchG                           Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erho-
                                       lungswerts von Natur und Landschaft.

Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die natürliche Erholungseignung des Gebietes
werden verbal-argumentativ bewertet.

1.2.7      Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit
§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB                 Berücksichtigung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
                                       beitsverhältnisse.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7c) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf den Menschen und seine
                                       Gesundheit.
§ 1 Abs. 6 Nr. 7g) BauGB               Berücksichtigung der Darstellungen von Plänen des Immissionsschutzrechtes.
§ 1 BImSchG                            Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen.
§ 41 BImSchG                           Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen beim Bau von Straßen und Schie-
                                       nenwegen.
§ 50 BImSchG                           Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch geeignete Zuordnung
                                       von Nutzungen bei der Planung.

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Für erhebliche Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit liegen keine Hinweise
vor.

1.2.8      Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) BauGB               Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige
                                       Sachgüter.

Für erhebliche Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter liegen keine Hinweise vor.

1.2.9      Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
           Energie
§ 1 Abs. 6Nr. 7f)BauGB                 Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
                                       Energie.
§ 1 EEG/§ 1 EEWärmeG                   Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung.

Die Belange der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung
von Energie werden von der Planung nicht berührt.

1.2.10     Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind mit Umsetzung der Planung möglich, es ist
aber davon auszugehen, dass sie nicht wesentlich über die zu beschreibenden Wirkungen der
einzelnen Schutzgüter hinausgehen. Eine gesonderte Ermittlung und Bewertung von Wechsel-
wirkungen erfolgt daher nur, falls sich im Einzelfall Anhaltspunkte für eine erheblich über die
Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter hinausgehende Betroffenheit ergeben.

2          Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1        Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands
           (Ist-Zustand)

2.1.1      Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz
Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn-
hof“ wird eine Bodenauffüllfläche angrenzend an die bestehende Stellplatzfläche überplant. Die
Schüttbüschung selbst ist von einer initialen Krautvegetation bestanden, wie sie auf gestörten
Standortbedingungen regelmäßig vorkommen. Teilbereiche der Böschung sind aber auch noch
vegetationsfrei.
Im nördlichen Teil der angrenzenden (vorgelagerten) Talaue des Guldenbachs finden sich –
schon außerhalb des Plangebietes - verbuschte Partien mit Sandbirken, Schwarzem Holunder,
Strauchweiden und – vereinzelt – Ebereschen und einem dahinter angrenzenden, als Alters-
klassenwald ausgebildeten Fichtenforst mit insgesamt geringem ökologischem Wert. Im Osten
finden sich – den feuchten bis frischen Standortverhältnissen in Bachnähe geschuldet – indes
ausgedehnte Mädesüßfluren (Filipendulion) mit Verlandungsanzeigern wie Breitblättrigem
Rohrkolben, die als Hochstauden dauerhaft vernässte Feuchtstandorte anzeigen. Diese Flä-
chen liegen ebenfalls außerhalb des Änderungs- bzw. Erweiterungsgebietes des Bebauungs-
planes.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 17 von 25
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Zwischen der vorhandenen Bodenauffüllfläche und der hochstaudenreichen Feuchtfläche ver-
läuft ein Pufferstreifen entlang der Böschungsunterkante, der vornehmlich aus Sandbirken und
Schwarzem Holunder geprägt wird. Eine Überschüttung des nach seinem Arteninventar als
Gewässerrandzone anzusprechenden Gebietes ist ersichtlich nicht erfolgt.
Im Änderungs- bzw. Erweiterungsbereich liegen keine Vorkommen geschützter Pflanzen und
Tiere. Geschützte Lebensräume werden – wie vorstehend ausgeführt – nicht tangiert. FFH-
Gebiete und Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.
Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 BNatSchG finden sich im ang-
renzenden Verlauf des Guldenbachs, werden aber nicht überplant oder anderweitig in Anspruch
genommen.
Im Vollzug der Planung kommt es ersichtlich nicht zur Entnahme, Beschädigung oder Zerstö-
rung wild lebender Tierarten oder besonders geschützter Arten i.S. d. § 44 BNatSchG. Ebenso
werden keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Anspruch genommen.

2.1.2      Boden
Die bestehende Stellplatzanlage weist westlich an den Änderungs- bzw. Ergänzungsbereich
eine Schotterbefestigung auf, die sich mehrere Meter über das Tal des Guldenbachs erhebt.
Natürliche Bodenverhältnisse sind im Bereich des Stellplatzes nicht mehr vorhanden. Der ak-
tuell überplante Erweiterungsbereich umfasst weitere Bodenauffüllflächen, die sich als schmaler
Geländestreifen entlang der vorhandenen Stellplatzflächen erstrecken.

2.1.3      Wasser / Grundwasser
Eingriffe in die Guldenbachaue erfolgten bislang nicht, weil zwischen dem aktuell vorhandenen
Böschungsverlauf und den gewässerbegleitenden Strukturen noch eine Pufferfläche am Hang-
fuß der Schüttböschung freigeblieben ist.

2.1.4      Luft und Klima
Eine Veränderung des Mesoklimas ist aufgrund der nur kleinflächigen Erweiterung der Stell-
platzflächen um ca. 8.000 m² nicht anzunehmen. Mikroklimatisch kann die Befestigung der Er-
weiterungsfläche durchaus zur Reduzierung der Pufferfunktion führen und Temperaturmini- und
-maxima zur Folge haben. Dies wird durch die Entwicklung eines Laubgehölzsaums auf der
Außenböschung kompensiert, der auch zur Kompensation der auf der Plangebietsfläche ent-
stehenden Staubbelastung dient.

2.1.5      Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
Die im Verhältnis zur Gesamtplangebietsfläche nur untergeordnete Erweiterungsfläche führt
nicht zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes. Das nahe dem Guldenbach
stockende Fichtenaltholz und die autobahnbegleitenden Böschungsgrünbestände kaschieren
die Erweiterungsfläche, die deshalb von außen nicht sichtbar ist. Eine Landschaftsbildverände-
rung ist daher auszuschließen.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 18 von 25
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Aufgrund der im Gebiet vorherrschenden Nutzungen, v.a. der Verkehr innerhalb des GI „Am
Bahnhof“ und die naheliegende BAB A 61 ist eine natürliche Erholungseignung des Plangebie-
tes nicht mehr vorhanden; Erholungsnutzungen sind bereits heute nicht mehr feststellbar.
2.2        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der
           Planung
Im Fall der Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass sich die anstehende
Schüttböschung sukzessive durch eine Primärverbuschung, später auch mit für Störungsstellen
typischen Baumbewuchs (Sandbirken, Robinien, Salweiden) begrünen wird.
2.3        Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Pla-
           nung

2.3.1      Tiere und Pflanzen / Biologische Vielfalt / Artenschutz
Die im Zuge der Maßnahmenrealisierung vorgesehene Entwicklung einer gehölzbetonten 10,00
m breiten Maßnahmenfläche im Böschungsbereich zwischen Stellplatzflächen und dem ang-
renzenden Vorland des Guldenbachs stellt eine Zäsur der Siedlungsnutzung gegenüber der
freien Landschaft dar. Bei entsprechender Ausgestaltung (Arteninventar zu pflanzender Gehöl-
ze, Höhenstaffelung) ist diese Saumstruktur in der Lage, auch einen Sekundärlebensraum z.B.
für Tiere der Siedlungsrandlagen (Kleinvögel, Insekten) auszubilden. Einer sukzessiven Erwei-
terung der Stellplatzfläche wird vorgebeugt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Durchfüh-
rung der Planung artenschutzfachlich zu einer Verbesserung des bestehenden Zustands bei-
tragen wird.

2.3.2      Boden
Die Entwicklung einer 10,00 m breiten zu bepflanzenden Maßnahmenfläche stellt sicher, dass
eine weitere Flächeninanspruchnahme und mit ihr die Überdeckung natürlicher oder naturnaher
Bodenstrukturen, insbesondere auch bachnaher Bereiche, künftig unterbleibt. Es ist daher da-
von auszugehen, dass die Durchführung der Planung hinsichtlich des Schutzgutes „Boden“ zu
einer Sicherung vor weiterer Flächeninanspruchnahme und damit mittelbar auch zu einer Ver-
besserung des bestehenden Zustands beitragen wird.

2.3.3      Wasser / Grundwasser
Analog zu dem vorstehend Ausgeführten wird die 10,00 m breite zu bepflanzende Maßnahmen-
fläche dazu führen, dass der noch vorhandene Saum zwischen dem Stellplatz und der Gulden-
bachaue erhalten und vor weiterer Flächeninanspruchnahme geschützt wird. Damit wird mittel-
bar auch der Landschaftswasserhaushalt günstig beeinflusst.
Oberflächig ankommendes Niederschlagswasser wird im Bedarfsfall innerhalb der Entwick-
lungsfläche für Natur und Landschaft durch eine herzustellende begrünte Mulde aufgefangen
und breitflächig im Untergrund versickert, so dass die Stellplatzerweiterung nicht zur Erhöhung
von Abflussspitzen führen wird. Die begrünte Mulde ist im Bedarfsfall vor der Böschungsober-
kante in einer Breite von ca. 2,00 m und einem nach hydraulischer Ermittlung noch festzulegen-
dem Stichmaß herzustellen, so dass von dem schotterbefestigten Stellplatz im Extremfall ab-

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 19 von 25
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fließendes Niederschlagswasser nicht in die Böschung geleitet, sondern bereits vor der Bö-
schung abgefangen werden kann.

2.3.4      Luft und Klima
Den mikroklimatisch zu erwartenden Veränderungen durch höhere Temperaturminima und -
maxima wird durch die günstigen Wirkungen der randlichen Entwicklungsfläche entgegenge-
wirkt. Der dort anzusiedelnde Gehölzbestand ist dabei auch in der Lage, Stäube zu binden und
die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Insgesamt kann hierdurch weitgehender Ausgleich prognosti-
ziert werden.

2.3.5      Landschaftsbild und natürliche Erholungseignung
Da die Planungsinhalte nicht zu planungsrelevanten Bildveränderungen führen und die Erho-
lungseignung des Raumes nicht gegeben ist, sind infolge der Maßnahmenumsetzung keine
bedeutsamen Veränderungen zu erwarten.

2.3.6      Zusammenfassende Prognose
Die Durchführung der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet
„Am Bahnhof“ führt zu keiner nennenswerten Mehrbelastung des bereits bebauten Gebietes.
Die in Anspruch genommene Fläche ist naturschutzfachlich als geringwertig einzustufen, da sie
bereits stark anthropogen überformt sind.
Die Umsetzung der im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Entwicklungsfläche - einem ge-
hölzbetonten Grünsaum – wird eine lineare Zäsur begründen und eine Flächenerweiterung
nach allgemein nordöstlichen Richtungen verhindern. Damit ist mittelfristig auch der Talraum
des Guldenbachs vor weiterer Flächeninanspruchnahme geschützt; der Talraum zwischen dem
GI-Gebiet und der Autobahntrasse bleibt damit dauerhaft als Freiraum erhalten.
So kann eine weitere Ausdehnung der Bebauung nach Nordosten und die damit verbundene
weitere Inanspruchnahme der Schutzgüter durch die Planung vermieden werden. Die Auswir-
kungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden durch die spätere Nutzung des Gebietes
nicht verstärkt.
2.4        Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
           Auswirkungen

2.4.1      Eingriffsbewertung
Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der Arbeitshilfe für die
Bauleitplanung („Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“;
Hrsg.: LANUV NRW; März 2008).

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 20 von 25
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2.4.2 Bewertung Ist und Soll

Nutzungs- /         Wertfaktor           Fläche vorher                         Fläche nachher
Biotoptyp           (incl. Auf-          Geltungsbereich Bplan                 Geltungsbereich Bplan
(nach Bio-          und Abwer-
topwertliste)       tung)

                                         Größe (m²)         Biotop-            Größe (m²)           Biotopwert
                                                            wert

GI                         0,5                  1.700                 850         Gesamtflä-                     3.800
(Code 1.2)                                                                     che = (9.500)
                                                                                 ./. Maßnah-
                                                                                   menfläche
                                                                                     (1.900) =
                                                                                         7.600

Begleitgrün                 2                   7.800             15.600                        -                       -
in Randlage
der     bereits
bestehenden
Stellplatzflä-
che       (Co-
de2.2)

Maßnahmen-                  5                         -                   -    1.900 x 70 %                      6.650
fläche, zu 70                                                                       = 1.330
%          mit
Strauchhe-
cke bewach-
sen
(Code 7.2)

Maßnahmen-                  4                         -                   -    1.900 x 30 %                      2.280
fläche, zu 30                                                                         = 570
% mit Saum-
vegetation
bewachsen
(Code 2.4)

Gesamtwert                                      9.500             16.450                 9.500                  12.730

         Tabelle 3:             IST- und SOLL-Bewertung
                                Berechnungsbogen Kompensationsfläche/Kompensationswert

Status:           Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 21 von 25
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2.4.2.1        Ermittlung des externen Kompensationsbedarfs
Durch die Entwicklung des Plangebietes ergibt sich folgender Kompensationsbedarf:
Zielwert im Baugebiet (SOLL):                                                     12.730Pkt.
abzüglich Bestandswert im Baugebiet (IST):                                        - 16.450 Pkt.
Differenz:                                                                        -    3.720 Pkt.
Zum Ersatz des verbleibenden Kompensationsdefizits sind 3.720 Wertpunkte an anderer Stelle
auszugleichen.
Dies könnte – analog den örtlichen Verhältnissen – beispielsweise
    -     durch die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Verlauf des Gul-
          denbachtals (am Gewässer selbst oder im räumlichen Bezug zu demselben) oder er-
          satzweise auch
    -     durch die Anlage von 3-5 m breiten Schutz- und Trennstreifen aus Gehölz- und / oder
          Krautsäumen (z.B. entlang von Wegen oder an Siedlungsrändern) oder
    -     oder durch die Pflanzung von Baumgruppen oder Baumreihen (z.B. entlang von Wegen
          oder an Siedlungsrändern)
geschehen.

2.4.2.2        Externer Maßnahmenvorschlag
Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

2.4.3      Maßnahmenvorschlag zum Ausgleich innerhalb des Plangebietes
Zum Ausgleich nachteiliger Wirkungen wird im Böschungsbereich der Änderungs- und Erweite-
rungsfläche eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
in einer Breite von 10,00 m und der gesamten Länge der Außenböschung festgesetzt. Dort sol-
len auf 70 % der Fläche Gehölzpflanzungen hergestellt und dauerhaft unterhalten werden.
Hierzu wird das Sortiment der nachfolgenden Pflanzenliste in der Pflanzgröße „Sträucher, 2 x
verpflanzt, ohne Ballen, 100 - 125 cm hoch“ festgesetzt. Zur Erzielung eines möglichst natürli-
chen Gesamteindrucks wird auf die Vorgabe eines Pflanzschemas verzichtet. Alle Pflanzungen
auf diesen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Flächen sind spätestens in der
zweiten Pflanzperiode nach Rechtskraft des Änderungs- und Erweiterungsverfahrens durchzu-
führen. Ausgefallene Gehölze sind zu ersetzen. Verbleibende Freiflächen (30 % der gesamten
Maßnahmenfläche) sind als Krautsäume der freien Entwicklung zu überlassen. Innerhalb der
Maßnahmenfläche ist die Anordnung einer vegetationsbestandenen Mulde zur Versickerung
ankommender Niederschlagswässer zulässig.
Pflanzenliste:

          Cornus sanguinea                                   -                    Blutroter Hartriegel
          Corylus avellana                                   -                    Hasel

Status:          Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 22 von 25
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         Crataegus monogyna                                 -                    Weißdorn
         Euonymus europaeus                                 -                    Pfaffenhütchen
         Lonicera xylosteum                                 -                    Heckenkirsche
         Rhamnus catharticus                                -                    Kreuzdorn
         Rosa canina                                        -                    Hundsrose
         Rosa tomentosa                                     -                    Filzrose
         Salix caprea                                       -                    Salweide
         Salix purpurea                                     -                    Purpurweide
         Sambucus nigra                                     -                    Holunder
         Viburnum opulus                                    -                    GemeinerSchneeball

2.5        Planungsalternativen unter Berücksichtigung der Ziele und des räumlichen Gel-
           tungsbereiches des Bebauungsplanes
Für die Stellplatzerweiterung stehen aufgrund der örtlichen Verhältnisse keine anderen Flächen
zur Verfügung.

3          Zusätzliche Angaben
3.1        Verwendete technische Verfahren / Hinweise auf Schwierigkeiten, z.B. techni-
           sche Lücken oder fehlende Kenntnisse
Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahn-
hof“ ergeben sich keine wesentlichen Umweltauswirkungen auf die genannten Schutzgüter.
Auch in Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes sind keine technischen Verfahren zur
Beurteilung der Umweltauswirkungen zum Einsatz gekommen.
3.2        Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der mit der Planung verbundenen ver-
gleichsweise nur geringfügigen Flächenvergrößerung von bereits zulässigerweise bestehenden
Nutzungen wird auf Maßnahmen zum Monitoring verzichtet.
3.3        Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2013          Seite: 23 von 25
Bearbeitung:    FIRU mbH– Forschungs- und Informations-Gesellschaft für Fach- und Rechtsfragen der Raum- und Umweltplanung
                Schloßstraße 25, D-56068 Koblenz, Tel.: 0261 – 914 798 – 0, FAX: 0261 – 914 798 – 19, E-Mail: FIRU-KO@FIRU-mbH.de
Stadt Rheinböllen
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16 Industriegebiet „Am Bahnhof“                Zusammenfassende Erklärung

IV       ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN

Nach § 10 Abs. 4 BauGB ist dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizu-
fügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlich-
keits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus wel-
chen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden ander-
weitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner Sitzung am __.__._____ die Aufstellung des
Bebauungsplanes in Erwägung der im Folgenden zusammengefassten wesentlichen Sach-
verhalte beschlossen:

Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

Status:         Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2014          Seite: 24 von 25
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V        ANLAGEN / GRUNDLAGEN

Im weiteren Verfahren zu ergänzen.

Status:        Vorentwurf             Projekt: PKO 13-008                          Stand: 08.01.2014          Seite: 25 von 25
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