BERECHNUNG DER PENSIONS- UND RENTENANWARTSCHAFTEN IN DEN VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN GESAMTRECHNUNGEN

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BERECHNUNG DER PENSIONS-
UND RENTENANWARTSCHAFTEN
IN DEN VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN                                                               Thorsten Haug
                                                                                           ist Diplom-Volkswirt und seit 2006

GESAMTRECHNUNGEN
                                                                                           im Statistischen Bundesamt tätig.
                                                                                           Er ist Referent im Referat „Arbeit-
                                                                                           nehmerentgelt, Sozialbeiträge,

Berechnungsmethodik und Ergebnisse                                                         Nettolöhne“. Schwerpunkte seiner
                                                                                           Arbeit sind Analysen und Publikatio­
                                                                                           nen zur Alterssicherung.

Thorsten Haug

   Schlüsselwörter: Alterssicherung – Rentenanwartschaften – Tabelle 29 –
    ESVG 2010 – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

ZUSAMMENFASSUNG
Vor dem Hintergrund alternder Gesellschaften wächst die Bedeutung statistischer
Informationen zur Alterssicherung. Mit der Einführung des Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 wurde hierzu eine Tabelle vorgegeben,
die Renten- und Pensionsansprüche der privaten Haushalte in den Volkswirtschaft­
lichen Gesamtrechnungen darstellt. Der Beitrag erläutert zum einen Entstehung und
Aufbau der Tabelle, für die seit Ende 2017 eine europäische Lieferverpflichtung be-
steht. Zum anderen werden Berechnungsmethodik, Annahmen und die verwendeten
Datenquellen dargestellt und dabei nach den Systemen betriebliche Alterssicherung,
Beamtenversorgung und gesetzliche Sozialversicherung differenziert. Im Anschluss
werden erstmals Ergebnisse der Tabelle für das Berichtsjahr 2015 präsentiert.

   Keywords: old-age provision – pension entitlements – table 29 – ESA 2010 –
    national accounts

ABSTRACT
Against the background of ageing societies statistical information on old-age provision
is of increasing significance. With the introduction of the 2010 version of the European
System of National and Regional Accounts (ESA 2010) a new table was specified to
show pension entitlements of households in national accounts. This article describes
the development and structure of the table on pension entitlements whose transmis-
sion for European purposes has been compulsory since the end of 2017. Furthermore,
the methodology of calculation, assumptions and the data sources used are explained.
A differentiation is made between the pension systems included, namely occupation-
al pension schemes, public officials’ pension schemes and social security pensions.
Finally, table results are presented for the first time for reference year 2015.

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                                  77
Thorsten Haug

1                                                                       Ende 2003 wurde in einer vom Internationalen Wäh-
                                                                        rungsfonds eingerichteten Internet-Diskussionsgruppe
                                                                        vorgeschlagen, mit Blick auf die Renten- und Pensi-
Einleitung                                                              onsansprüche alle Forderungen beziehungsweise Ver-
                                                                        bindlichkeiten aus arbeitgeberfinanzierten Alterssiche-
Die Ansprüche privater Haushalte auf betriebliche Ren-
                                                                        rungssystemen (einschließlich der Altersversorgung
ten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
                                                                        der Beamtinnen und Beamten) im Kernsystem der VGR
und Pensionsansprüche von Beamtinnen und Beam-
                                                                        zu buchen. Dieser Vorschlag führte nach eingehender
ten stellen einen bedeutsamen Teil der Altersvorsorge
                                                                        Diskussion Ende 2006 zu einem Kompromissvorschlag,
privater Haushalte dar. Statistische Informationen zu
                                                                        der Anfang 2007 von der Statistischen Kommission der
Alterssicherungsansprüchen sind ein wichtiger Maß-
                                                                        Vereinten Nationen angenommen wurde. Er enthält fol-
stab zur Beurteilung der Alterssicherung im nationalen
                                                                        gende Elemente:
wie im internationalen Kontext. Angesichts der unter-
schiedlichen institutionellen Ausgestaltung von Alters-                 > Alle kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme und
sicherungssystemen in verschiedenen Staaten war ein                       nicht kapitalgedeckten Systeme privater Arbeitgeber
Vergleich der Alterssicherungsansprüche in den Volks-                     – wie die betriebliche Altersversorgung in Deutsch-
wirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) in der Vergan-                    land – werden im Kernsystem der VGR gebucht.
genheit nur eingeschränkt möglich. Während Transaktio-
                                                                        > In einer Ergänzungstabelle beziehungsweise im Rah-
nen wie Beiträge und geleistete Renten schon bisher in
                                                                          men eines Satellitensystems werden Ströme und Be­­
den VGR enthalten waren, trifft dies für die Ansprüche
                                                                          stände aller arbeitgeberbezogenen Alterssicherungs-
aus nicht kapitalgedeckten Systemen nicht zu. Um eine
                                                                          systeme dargestellt. Für Deutschland betrifft das
bessere Vergleichbarkeit dieser Ansprüche zu ermög-
                                                                          zusätzlich zur betrieblichen Altersversorgung auch die
lichen, wurden versicherungsmathematische Modell-
                                                                          Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversiche-
rechnungen zu deren Bestimmung entwickelt. Diese
                                                                          rung und die Beamtenversorgung.
wurden mit der Einführung des Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010                      > Die Sozialversicherungssysteme (Rentenversicherung)
in das dazugehörende Lieferprogramm übernommen.                           werden ausschließlich in der Ergänzungstabelle abge-
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) erstel-                   bildet.
len hierzu eine Tabelle über die „im Rahmen von Sozial­                 > Umlagefinanzierte Alterssicherungssysteme des Staa-
schutzsystemen aufgelaufenen Alterssicherungsansprü-                      tes – wie die Beamtenversorgung in Deutschland –
che“ und übermitteln diese an das Statistische Amt                        können im Kernsystem oder außerhalb des Kernsys-
der Europäischen Union (Eurostat). Die Tabelle, deren                     tems dargestellt werden.
Berechnung grundsätzlich außerhalb des Kernsystems
der VGR erfolgt, hat im Lieferprogramm zum ESVG 2010                    In der Folge wurde eine entsprechende Tabelle sowohl
die Nummer 29. Sie wird daher häufig vereinfachend als                  in das neue SNA 2008 als auch in das ESVG 2010 auf-
„Tabelle 29“ oder als „Ergänzungstabelle“ bezeichnet.                   genommen. Letzteres stimmt mit dem SNA 2008 im
                                                                        Hinblick auf Begriffsbestimmungen, Buchungsregeln
Ausgangspunkt zum Erstellen der Tabelle war der Auftrag                 und Zuordnungen überein, ist aber stärker auf eine Ver-
der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen im                  wendung innerhalb der EU abgestimmt und für deren
März 2003, das weltweite System of National Accounts                    Mitgliedstaaten rechtsverbindlich. Zum letzten Punkt
(SNA) 1993 zu aktualisieren. | 1 Vor dem Hintergrund des                des Kompromissvorschlages – der Behandlung umlage­
demografischen Wandels und alternder Gesellschaften,                    finanzierter Alterssicherungssysteme des Staates – wur­
insbesondere in den industriell geprägten Ländern,                      de innerhalb der EU entschieden, dass eine Buchung
stand seinerzeit auch die Behandlung von Renten- und                    nur in der Ergänzungstabelle erfolgen soll.
Pensionsansprüchen im Rahmen der VGR auf der Liste
der Revisionsthemen.                                                    Auf europäischer Ebene wurde bereits 2006 eine Task
                                                                        Force von Eurostat und Europäischer Zentralbank (EZB)
1 An der Überarbeitung des SNA 1993 waren die Vereinten Nationen,       zur Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaf-
  die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  (OECD), der Internationale Währungsfonds, die Europäische Kommis-
                                                                        ten in den VGR eingerichtet. Seit 2008 wird diese Euro-
  sion und die Weltbank beteiligt.                                      stat/EZB-Task Force als Eurostat/EZB Contact Group on

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Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

Pensions weitergeführt. Diese Gruppe hat sich, teilweise    an erworbenen Alterssicherungsansprüchen ge­­genüber
in Zusammenarbeit mit der OECD, intensiv mit Fragen         der Beamtenversorgung und der gesetz­lichen Sozialver-
zur konkreten Durchführung der komplexen Berechnun-         sicherung. Die Alterssicherungsansprüche ge­­ genüber
gen befasst.                                                den Systemen der betrieblichen Alterssicherung werden
                                                            in der Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundes-
Zum Ende des Jahres 2017 wurden erstmals Ergebnisse         bank auch bisher schon nachgewiesen.
für das Berechnungsjahr 2015 an Eurostat übermittelt.
Im vorliegenden Beitrag liegt der Fokus auf der Darstel-    Die Tabelle 29 deckt damit wichtige, aber nicht alle
lung der Berechnungsmethodik und diesen Ergebnissen.        Möglichkeiten der Altersvorsorge privater Haushalte
Grundlegende methodische Fragen zum Renten- und             ab. Ausschließlich privat veranlasste Altersvorsorge-
Pensionsvermögen in den VGR wurden bereits in dieser        verträge, die keinen Arbeitgeberbezug aufweisen, sind
Zeitschrift erörtert (Braakmann und andere, 2007; Haug,     nicht Bestandteil dieser Ergänzungstabelle. Hierun-
2010). Nachfolgend werden zunächst Ziel und Aufbau          ter fallen beispielsweise individuell abgeschlossene
der Tabelle 29 vorgestellt (Kapitel 2). Anschließend wer-   Lebensversicherungen. Ebenfalls nicht enthalten sind
den die Methodik der Anwartschaftsberechnung erläutert      bedarfsgeprüfte Leistungen zur Grundsicherung, wie
(Kapitel 3) und die spezifischen Besonderheiten für die     Sozialhilfeleistungen. Sonstige Vermögensarten, die
drei Teilbereiche der Berechnungen – betriebliche Alters-   der Altersvorsorge dienen können, wie Kapitalvermö-
versorgung, Beamtenversorgung und Gesetzliche Sozial-       gen oder Wohneigentum, werden ebenfalls nicht in der
versicherung– sowie die verwendeten Datenquellen und        Tabelle dargestellt.
Berechnungsannahmen erklärt (Kapitel 4). In Kapitel 5       Die Tabelle 29 bietet einen Rahmen für die Darstellung
erfolgt eine Darstellung und Erläuterung der Ergebnisse     international vergleichbarer und konsistenter Angaben
der Ergänzungstabelle für das Berechnungsjahr 2015.         zum Vermögen und den gebuchten Transaktionen sowie
                                                            weiterer Stromgrößen für die Ansprüche privater Haus-
                                                            halte aus Rückstellungen bei Altersvorsorgeeinrichtun-
2                                                           gen. Eine schematische Darstellung des Aufbaus der
                                                            Tabelle 29 zeigt  Grafik 1 auf Seite 80.
Erläuterung der Tabelle 29                                  In den Spalten der Tabelle wird nach der Art des Alters-
                                                            sicherungssystems differenziert. Es wird unterschieden
Mit der Einführung der Tabelle 29 „Im Rahmen von
Sozial­schutzsystemen aufgelaufene Alterssicherungs-        > nach der Buchung innerhalb oder außerhalb der Haupt-
ansprüche“ im ESVG-Lieferprogramm erfolgt erstmals            konten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen,
ein umfassender Ausweis der Alterssicherungsansprü-         > nach dem Systemträger, das heißt ob es sich um ein
che privater Haushalte gegenüber Arbeitgebern und der         staatliches Arbeitgebersystem, um ein nicht staat­
gesetzlichen Sozialversicherung. Im Detail werden Infor-      liches Arbeitgebersystem oder um die Sozialversiche-
mationen zu                                                   rung handelt und
> den Alterssicherungsansprüchen privater Haushalte         > nach der Art der Renten- oder Pensionszusage, das
  gegenüber staatlichen Arbeitgebersystemen mit Leis-         heißt ob vonseiten des Arbeitgebers eine Beitragszu-
  tungszusage,                                                sage oder eine Leistungszusage vorliegt.
> den Alterssicherungsansprüchen privater Haushalte
                                                            Bei einer Verbuchung außerhalb der Hauptkonten erfolgt
  aus umlagefinanzierten Systemen der Sozialversiche-
                                                            der Ausweis der Alterssicherungsansprüche ausschließ-
  rung sowie
                                                            lich in der Ergänzungstabelle und nicht im Kontensystem
> den Alterssicherungsansprüchen gegenüber Sys­
                                              te­           der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Dies ist
  men der betrieblichen Alterssicherung                     in den deutschen VGR für die Pensionsanwartschaften
                                                            der Beamtinnen und Beamten und die Anwartschaften
dargestellt. Bisher werden in den Volkswirtschaftlichen     gegenüber der gesetzlichen Sozialversicherung der Fall.
Gesamtrechnungen für die beiden erstgenannten Sys-
teme nur Stromgrößen (Sozialbeiträge und geleistete         Zu den staatlichen Alterssicherungssystemen zählen
Renten/Pensionen) verbucht, nicht jedoch der Bestand        neben der Altersversorgung der Beamtinnen und Beam-

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                       79
Thorsten Haug

Grafik 1
Schematische Darstellung zum Aufbau der Tabelle 29
                                                Verbuchung        In den Hauptkonten der VGR                                                                                            Nicht in den
                           Kopf                                                                                                                                                         Hauptkonten
                                                Systemträger       Nicht staatlicher Träger                               Staatlicher Träger
                                                Zusageart         Beitrags- Leistungs-                                    Beitrags- Leistungszusage für Arbeit-
                                                                                       Summe
                                                                  zusage    zusage                                        zusage    nehmer des Staates
  Vorspalte                                     Zuordnung                                                                                                                                                         Sozialver-
                                                                                                                                     S.12                                        S.13
                                                                                                                                                                                                                  sicherung
                                                Tabellenspalte                 B                                                     E                                                   G                         H

Zeilen

                                                                                   Betriebliche Alterssicherung

                                                                                                                  Summe

                                                                                                                                         versorgung im öffentlichen Dienst)
                                                                                                                                         Betriebliche Alterssicherung (Zusatz-

                                                                                                                                                                                             Beamtenversorgung

                                                                                                                                                                                                                       Sozialversicherung
Eröffnungsbilanz 1     Anwartschaften
                 2     Sozialbeiträge
Veränderung der
Versorgungs-     3     Sonstige Änderungen
ansprüche auf-   4     Geleistete Pensionen
grund      5=2+3–4     Zwischensumme
von Trans-       6     Übertragungen
aktionen
                 7     Reformen
Veränderung
                 8     Umbewertungen
aufgrund
sonstiger              Sonstige Volumen-
                 9
Ströme                 änderungen
Schlussbilanz   10     Anwartschaften
                                                                                                                                                                                                                 2018 - 01 - 0132

ten auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst                          entsprechen deren Bilanzwert und sind in den Kernkon-
und insbesondere die gesetzliche Sozialversicherung,                          ten der VGR enthalten. In Deutschland gibt es derzeit
die in den VGR dem Sektor Staat zugerechnet wird. Nicht                       keine entsprechenden Systeme. Dagegen bestimmt sich
staatliche Arbeitgebersysteme enthalten die betrieb-                          der Anspruch aus Systemen mit Leistungszusage nach
liche Alterssicherung (ohne die Zusatzversorgung im                           einer Formel, die die Rentenhöhe abhängig von Beiträ-
öffentlichen Dienst).                                                         gen und Beschäftigungszeit einschließlich zukünftigen
                                                                              Rentenanpassungen definiert, gegebenenfalls auch in
Die Unterscheidung nach Art der Renten- oder Pensions-                        Verbindung mit einem Mindestanspruch. Hierbei liegt
zusage hängt davon ab, wie das Leistungsversprechen                           das Risiko zur Bedienung der Rentenversprechen beim
der Höhe nach definiert ist. Bei Systemen mit Beitrags-                       Arbeitgeber oder einer von ihm beauftragten institu-
zusage hängt die Rentenleistung ausschließlich von                            tionellen Einheit. Systeme mit Leistungszusage sind
der Summe der Beiträge ab, die von den Beschäftigten                          entweder kapitalgedeckt oder, wenn keine Vermögens-
und ihren Arbeitgebern im Laufe ihres Erwerbslebens                           werte den Alterssicherungsansprüchen gegenüberste-
geleistet wurden, zuzüglich der Kapitalerträge durch die                      hen, umlagefinanziert. Der Wert von Ansprüchen aus
Anlage des Vermögens durch den Systemverwalter | 2.                           Systemen mit Leistungszusage ist nicht unmittelbar er-
Das Risiko, eine ausreichende Altersvorsorge zu erlan-                        sichtlich, sondern muss mittels versicherungsmathema-
gen, liegt bei Systemen mit Beitragszusage allein bei                         tischer Berechnungen bestimmt werden.
den Versicherten, da den Arbeitgebern über etwaige Bei-
tragszahlungen hinaus keine Verpflichtungen entstehen.                        In Tabelle 29 werden für Deutschland die folgenden
Die Anwartschaften aus Systemen mit Beitragszusage                            Alterssicherungssysteme nachgewiesen:
                                                                              > Die betriebliche Altersversorgung nicht staatlicher
 2 Der Begriff „Systemverwalter“ bezeichnet die Einheit, die für die            Träger wird in Spalte B (Systeme mit Leistungszusage
   praktische Organisation des Alterssicherungssystems verantwortlich
   ist, einschließlich der Kapitalanlage. Diese kann vom Systemträger,          und sonstige Systeme ohne Beitragszusagen) darge-
   der die rechtliche Verantwortung für die Zusagen aus dem Alters-             stellt.
   sicherungssystem trägt, verschieden sein, es können aber auch
   beide Funktionen durch dieselbe institutionelle Einheit ausgeübt
   werden.

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Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

> Die betriebliche Altersversorgung staatlicher Träger                    der Ansprüche aufgrund sonstiger Volumenänderungen.
  umfasst in Deutschland die Zusatzversorgung im                          Diese ergeben sich insbesondere durch das Einarbeiten
  öffentlichen Dienst. Diese wird in Spalte E als Sys-                    neuer aktueller versicherungs­mathematischer Berech-
  tem mit Leistungszusage für Arbeitnehmerinnen und                       nungsparameter. Veränderun­ gen der Anwartschaften
  Arbeitnehmer des Staates im Sektor finanzielle Kapi-                    durch eine Änderung der Diskontrate oder durch geän-
  talgesellschaften | 3 verbucht. Wie bei der betrieblichen               derte Annahmen zur Lohnentwicklung werden als Umbe-
  Altersversorgung nicht staatlicher Träger sind auch                     wertungseffekte verbucht, wohingegen Anpassungen
  diese Ansprüche im Kernsystem der VGR erfasst.                          bei der Lebenserwartung und anderer Berechnungs­
                                                                          parameter den sonstigen Volumenänderungen zuge-
> Die Beamtenversorgung stellt ebenfalls ein System mit
                                                                          ordnet werden. Zu Letzteren zählen beispielsweise
  Leistungszusage für Arbeitnehmerinnen und Arbeit-
                                                                          Änderungen der altersspezifischen Verheiratetenwahr-
  nehmer des Staates dar, wird allerdings außerhalb des
                                                                          scheinlichkeiten bei der Bestimmung von Witwen-/
  Kernsystems dem Sektor Staat zugeordnet (Spalte G).
                                                                          Witwer­renten.
> Die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Alters­
  sicherung der Landwirte werden in Spalte H von
  Tabelle 29 (Altersvorsorgeeinrichtungen der Sozial­                     3
  versicherung) gebucht.

In den Zeilen folgt die Tabelle 29 einem bilanziellen Auf-                Allgemeine Berechnungsmethodik
bau. Ausgehend von den Anwartschaften | 4 zu Jahresbe-
                                                                          Im Rahmen der Tabelle 29 erfolgt erstmals der Ausweis
ginn werden Veränderungen der Anwartschaften durch
                                                                          von Alterssicherungsansprüchen aus der gesetzlichen
Transaktionen und sonstige Ströme gebucht, die die
                                                                          Sozialversicherung sowie aus der Beamtenversorgung
Anwartschaften erhöhen oder verringern, sodass sich
                                                                          in den VGR (Spalten G und H). Für diese Angaben lie-
am Schluss die Anwartschaften zum Jahresende erge-
                                                                          gen keine Basisstatistiken vor, sie werden modell­
ben. Transaktionen umfassen die anwartschaftsstei-
                                                                          mäßig durch versicherungsmathematische Berechnun-
gernden Sozialbeiträge einschließlich der Kapitalerträge
                                                                          gen ermittelt, die im Folgenden dargestellt werden. Im
der privaten Haushalte auf das Anwartschaftsvermögen
                                                                          Gegensatz dazu werden die betrieblichen Alterssiche-
und abzüglich der Dienstleistungsentgelte der Träger von
                                                                          rungsansprüche der nicht staatlichen und staatlichen
Alterssicherungssystemen, die für die Verwaltung des
                                                                          Betriebsrentensysteme in den Spalten B respektive E
Alterssicherungssystems anfallen (Nettoprinzip). Auch
                                                                          auf Basis von Angaben der Deutschen Bundesbank
die im Jahresverlauf geleisteten Renten und Pensio­nen
                                                                          bestimmt. Grund dafür ist, dass eine originäre Berech-
reduzieren die Höhe der Anwartschaften. Ebenfalls zu
                                                                          nung dieser Ansprüche aus Mangel an Daten nicht
den Transaktionen zählen Anwartschaftsübertragun-
                                                                          möglich und angesichts der Vielzahl der Systemträger
gen zwischen den einzelnen Alterssicherungssystemen
                                                                          auch nicht praktikabel ist.
sowie die Veränderung der Anwartschaften durch Refor-
men des Alterssicherungssystems, beispielsweise auf-                      Alterssicherungsansprüche entsprechen in Tabelle 29
grund von Gesetzesänderungen, welche die Rentenhöhe                       dem Gegenwartswert (Anwartschaftsbarwert) von zu­­
oder das Renteneintrittsalter betreffen. Zu den Verände-                  künftigen Renten- und Pensionszahlungen auf Grund-
rungen der Versorgungsansprüche aufgrund sonstiger                        lage von zum Bilanzstichtag erworbenen Ansprüchen.
Ströme gehören Umbewertungen sowie die Veränderung                        Diese basieren bei Erwerbstätigen auf zurückliegenden
                                                                          Dienst-/Versicherungszeiten und bei Rentenempfänge-
                                                                          rinnen und Rentenempfängern sowie Pensionärinnen
 3 In den VGR werden die Versorgungsanstalt des Bundes und der Län-
   der (VBL) und die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche         und Pensionären auf der verbleibenden Bezugsdauer.
   Altersversorgung (AKA) dem Sektor S.12 zugeordnet, weil diese als      Die Berechnungen beruhen zum einen auf beobacht­
   eigenständige institutionelle Einheiten über Entscheidungshoheit
   über die Ausgestaltung ihres Alterssicherungssystems verfügen.
                                                                          baren Ereignissen, über die statistische Angaben vorlie-
 4 Der Begriff „Anwartschaften“ bezeichnet hier den Barwert der Alters-   gen (das sind beispielsweise die Zahlen der Arbeitneh-
   sicherungsansprüche aktiver Beschäftigter (Versicherte, Beamtinnen/    merinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner
   Beamte) wie auch den Wert der Ansprüche gegenwärtiger Renten­
   bezieherinnen und Rentenbezieher sowie Versorgungsempfängerin-
                                                                          beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionäre), so-
   nen und Versorgungsempfänger.                                          wie auf Angaben zu den zurückliegenden Beschäfti-

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                                     81
Thorsten Haug

gungszeiten. Zusätzlich erfordern die versicherungs­                     Berechnung von Anwartschaften besteht darin, die
mathematischen Berechnungen auch einige Annahmen,                        künftigen Bestandszahlen beziehungsweise den Ein-
die die Entwicklung von Rechengrößen in künftigen Jah-                   tritt von Rentenfällen realistisch abzubilden. Hierzu
ren betreffen. Hierunter fallen die Fortschreibung von                   werden Übergänge zwischen den Personengrup-
Bestandszahlen mittels Sterbetafeln, die Bestimmung                      pen mittels Eintrittswahrscheinlichkeiten für Tod d
beziehungsweise Anpassung von Rentenzahl­        beträgen                (beziehungsweise die Überlebenswahrscheinlichkeit
in zukünftigen Jahren unter Berücksichtigung der zu­­                    ¬ d = 1 – d ), für den Eintritt von Altersrenten r und für
künftigen Lohnentwicklung sowie die Fortschreibung                       den Eintritt einer Erwerbsminderung/Dienstunfähigkeit
des Rentenzugangsverhaltens. Ein weiterer Faktor, der                    v bestimmt. Die Bestandsprojektion differenziert neben
einen deutlichen Einfluss auf die Höhe der Anwartschaf-                  den Statusgruppen Arbeitnehmer/-in, Altersrentner/-in,
ten hat, ist der Abzinsungssatz (Diskontrate) zur Bestim-                Erwerbsminderungsrentner/-in und Witwe/Witwer auch
mung der Gegenwartswerte. Für die Annahmen wurde                         nach Geschlecht und Einzelalter.
auf europäischer Ebene vereinbart, dass diese nach ein-
heitlichen Grundsätzen bestimmt werden sollen, damit                      Grafik 2 zeigt, wie der Übergang von Personen­
eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den EU-                    beständen (Arbeitnehmer/-innen beziehungsweise Ren-
Mitgliedstaaten gewährleistet ist. Bei wichtigen quanti-                 tenempfänger/-innen) in andere Statusgruppen anhand
tativen Annahmen wird auf die Annahmen der Working                       der oben genannten Wahrscheinlichkeiten modelliert
Group on Ageing Populations and Sustainability (AWG) | 5                 wird. Die Todeswahrscheinlichkeit basiert auf den alters-
zurückgegriffen. Dies betrifft die Diskontrate, die nomi-                spezifischen Sterbeziffern der Sterbetafeln, während
nal 5 % (real 3 %) beträgt, und die Annahmen zur Lohn-                   die Verrentungswahrscheinlichkeiten aus der Renten­
entwicklung (nominal langfristig 3 % bis 3,5 %). Gemäß                   zugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung be-
ESVG 2010 sollen Lohnsteigerungen berücksichtigt wer-                    ziehungsweise der Versorgungsempfängerstatistik des
den, wenn diese bei den künftigen Rentenzahlbeträgen                     Statistischen Bundesamtes abgeleitet werden. Der Be-
eine Rolle spielen. Dieser Ansatz wird als PBO-Methode                   stand eines Jahres ergibt sich aus dem Bestand des
bezeichnet (PBO = Projected Benefit Obligation).                         Vorjahres unter Berücksichtigung von altersspezifi­
                                                                         schen Abgängen durch Tod und gegebenenfalls Zu­­
Für die Berechnung der Ansprüche gegen die gesetzliche                   gängen, abhängig von der betrachteten Personen-
Rentenversicherung werden bei der Bestandfortschrei-                     gruppe. Zugänge durch Hinterbliebenenrenten werden
bung Sterbetafeln verwendet, die auf der Koordinier-                     bestimmt, indem bei Verstorbenen entsprechend der
ten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen                       Wahrscheinlichkeit m, verheiratet zu sein, eine Witwe/
Bundesamtes basieren. Die Berechnung der Pensions­                       ein Witwer unter Berücksichtigung des typischen Alters-
ansprüche der Beamtinnen und Beamten stützt sich auf                     unterschieds | 6 zum Bestand der bestehenden Witwen/
spezifische Sterbetafeln für diesen Personenkreis. Es                    Witwer hinzugerechnet wird. Waisenrenten werden
handelt sich in beiden Fällen um Generationensterbe-                     aufgrund der geringen quantitativen Bedeutung mit-
tafeln, die eine künftige Veränderung der Lebenserwar-                   tels eines vereinfachten Modells basierend auf alters-
tung berücksichtigen.                                                    spezifischen Quoten bestimmt. Personen, die bereits
                                                                         Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen,
Bei der Berechnung der Anwartschaften werden alle
                                                                         behalten ihren Status mit der Überlebenswahrschein-
Rentenarten berücksichtigt, die Bestandteil des Alters-
                                                                         lichkeit 1 – d. Im Todesfall wird mit Wahrscheinlichkeit m
sicherungssystems sind. Darunter fallen Altersrenten,
                                                                         ebenfalls eine Hinterbliebenenrente angesetzt. Im Falle
Erwerbsminderungsrenten      beziehungsweise      Pen­
                                                                         der gesetz­  lichen Rentenversicherung werden darüber
sions­
     ansprüche aus Dienstunfähigkeit und Hinter-
                                                                         hinaus Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminde-
bliebenenrenten. Eine zentrale Voraussetzung der
                                                                         rungsrenten bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze
 5 Die AWG ist eine durch das Economic Policy Committee (EPC) der
                                                                         in den Bestand der Bezieherinnen und Bezieher von
   EU beauftragte Arbeitsgruppe, die langfristige Projektionen zu        Altersrenten überführt.
   den fiskalischen Auswirkungen durch die alternde Bevölkerung in
   Europa erstellen soll. Die AWG veröffentlichte zuletzt im Jahr 2015
   einen Bericht mit Projektionen für die 28 EU-Mitgliedstaaten sowie     6 Die Berechnungen von Hinterbliebenenrenten basieren auf der
   Norwegen. Dieser umfasst auch Annahmen zu demografischen und             Annahme, dass Witwen von verstorbenen Ruhegehaltsempfängern/
   wirtschaftlichen Parametern, die teilweise bei der Berechnung der        Rentnern zwei Jahre jünger sind, im umgekehrten Fall wird angenom-
   Alterssicherungsansprüche Anwendung finden.                              men, dass Witwer ein um zwei Jahre höheres Alter aufweisen.

82                                                                                                 Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018
Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

Grafik 2
Schematische Darstellung zur Projektion der Personenanzahl

  Status in t                                                                          Status zum Zeitpunkt t + 1

  Arbeitnehmer/-in                         Rest                Arbeitnehmer/-in

                                          ¬d . r               Altersrentner/-in

                                          ¬d . v              erwerbsgemindert

                                            d                      verstorben                    d.m                Witwe/Witwer

                                           ¬d                       wie zuvor
  Altersrentner/-in oder
  erwerbsgemindert
          ­
                                            d                      verstorben                    d.m                Witwe/Witwer

d: Wahrscheinlichkeit, dass die Person zwischen t und t + 1 verstirbt (Sterbeziffer)
¬d = 1 – d: Überlebenswahrscheinlichkeit
r: Verrentungswahrscheinlichkeit (Altersrente)
v: Verrentungswahrscheinlichkeit (Erwerbsminderungsrente)
m: Verheiratetenwahrscheinlichkeit                                                                                          2018 - 01 - 0133

Die Berechnung der Anwartschaften auf Basis der                                                      > Die versicherungsmathematischen Berechnungspara- ­
modellmäßig bestimmten Bestandszahlen erfolgt für                                                      meter werden für das jeweilige Berichtsjahr festgelegt.
die Beamtenversorgung, die gesetzliche Rentenver-                                                      Diese umfassen die Diskontrate, die Lohnentwicklung,
sicherung und die Alterssicherung der Landwirte grund-                                                 die Sterbetafeln, die Wahrscheinlichkeit, verheiratet
sätzlich in vier Schritten:                                                                            zu sein, den Altersunterschied bei Ehepaaren, sowie
                                                                                                       weitere Faktoren, die bei der Bemessung der Renten-
> Aus den Basisstatistiken, die sich für die versiche-
                                                                                                       höhe eine Rolle spielen.
  rungsmathematisch bestimmten Rechenbereiche ge-
  setzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der                                                  > Die Berechnung des Anwartschaftsbarwerts erfolgt bei
  Landwirte und Beamtenversorgung unterscheiden,                                                       Vorliegen der oben aufgeführten Angaben automa-
  werden die für die Berechnungen notwendigen Aus-                                                     tisch.
  gangsdaten zusammengeführt.
                                                                                                     Die Basisdaten bilden den Kernbestandteil der Berech-
> Mittels weiterer Berechnungen werden diese Daten in                                                nung der Alterssicherungsansprüche. Für die aktiven
  die für das Berechnungsmodell der Anwartschaften                                                   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassen diese
  notwendige Form überführt. Diese Angaben werden im                                                 die Bestandszahlen, die altersspezifischen Anwart-
  Folgenden als Basisdaten bezeichnet. Sie umfassen                                                  schaften und die Zugangsquoten zum Eintritt in den
  Informationen zum Personenbestand, zu den Anwart-                                                  Ruhestand:
  schaften und zu den Rentenzugangsquoten nach Ein-
  zelalter, jeweils differenziert nach Personengruppen                                               Die Bestimmung des Bestands Ba,g,l,t einer Periode
  (aktiv Beschäftigte/Versicherte, Empfänger/-innen                                                  t mit Einzelalter a erfolgt ausgehend vom Ausgangs-
  von Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, Wit-                                                 bestand Ba,g,l,t0 und Fortschreibung mittels Sterbe-
  wen/Witwer und Waisen) sowie getrennt für Frauen                                                   tafeln: Ba,t,g,l = Ba–1,t–1,g,l*(1–da–1,t–1,g ) mit d als
  und Männer. Weiterhin wird bei der Beamtenversor-                                                  alters- und geschlechtsspezifischer Sterbeziffer. Neben
  gung nach Laufbahngruppen unterschieden, wohinge-                                                  der Unterscheidung nach Einzelalter a wird dabei wei-
  gen bei der gesetzlichen Sozialversicherung nach dem                                               ter differenziert nach Geschlecht g und Laufbahn l
  Gebietsstand (Ost/West) differenziert wird.                                                        (Beamtenversorgung) beziehungsweise Gebietsstand l

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                                                                 83
Thorsten Haug

(gesetzliche Sozialversicherung). Die altersspezifi-            unterscheidet sich zwischen den Alterssicherungssyste-
schen Anwartschaften ABa,g,l,t0 geben an, wie hoch der          men, die versicherungsmathematisch bestimmt werden.
monatliche Rentenanspruch von Arbeiterinnen und                 Im Fall der gesetzlichen Rentenversicherung findet eine
Arbeitern, Angestellten sowie Beamtinnen und Beam-              Differenzierung nach Geschlecht g, Gebietsstand l sowie
ten im aktiven Dienst in einer bestimmten Altersgruppe          Personengruppen (Versicherte, Rentner/-innen, …) statt,
im Ausgangsjahr ausfällt. Die Fortschreibung für künf-          bei dem System der Beamtenversorgung erfolgt eine Dif-
tige Jahre erfolgt durch Anpassungen unter Berück-              ferenzierung nach Beschäftigungsbereich, Geschlecht,
sichtigung zukünftiger Lohnsteigerungen st: ABa,g,l,t =         Laufbahn und Personengruppen.
ABa,g,l,t0 * ∏tt0 st. Der effektive Auszahlungsbetrag ZB wird
bestimmt, indem die Anwartschaften mit den Zugangs-
quoten multipliziert werden: ZBa,g,l,t = ZQa,l,t * ABa,g,l,t.   4
Die Zugangsquoten geben dabei an, welcher prozentu-
ale Anteil der Anwartschaften in einem bestimmten Alter         Bestimmung der Basisdaten bei den
zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Auszahlung kommt.
Die Zugangsquoten werden bestimmt, indem Statisti-              Alterssicherungssystemen im Einzelnen
ken zum Rentenzugang beziehungsweise zum Zugang
an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemp-                Die in Kapitel 3 dargestellte Berechnungsweise unter-
fängern ausgewertet und unter Berücksichtigung der              scheidet sich bei der Beamtenversorgung und der
gesetzlichen Regelungen fortgeschrieben werden. Zu              gesetzlichen Sozialversicherung im Hinblick auf die
den gesetzlichen Regelungen zählen auch Änderun-                verwendeten Datenquellen. Diese werden, ebenso wie
gen in zukünftigen Jahren, die durch die Anhebung der           die Ausgangsdaten der betrieblichen Altersversorgung,
Altersgrenzen („Rente mit 67“) bedingt sind. Hierbei            nachfolgend dargestellt. Für alle Systeme gilt: Die Anga-
werden altersspezifische Abschläge für den vorgezo-             ben zu tatsächlichen Sozialbeiträgen und den gezahlten
genen Renten-/Ruhestandseintritt berücksichtigt. Die            Leistungen entsprechen den jeweiligen Größen in den
resultierenden Zugangsquoten stellen dabei eine kumu-           Kernkonten, die Alterssicherungsansprüche werden am
lative Verteilungsfunktion über die Alter a dar.                Jahresanfang und am Jahresende (Zeile 1 beziehungs-
                                                                weise Zeile 10 von Tabelle 29) versicherungsmathema-
Bei Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern be­­              tisch berechnet.
ziehungsweise Beamtinnen und Beamten im Ruhestand
gestaltet sich die Berechnung einfacher: Der Auszah-
lungsbetrag steht fest, daher muss keine Bestimmung
                                                                4.1 Beamtenversorgung
der altersspezifischen Anwartschaften erfolgen. Auch
                                                                Die Berechnung der Anwartschaften der Beamtenversor-
entfällt die Bestimmung der Zugangsquoten für den
                                                                gung erfolgt auf Basis von Auswertungen der Personal-
Eintritt in die Rentenphase/den Ruhestand, da dieser
                                                                standstatistik und der Versorgungsempfängerstatistik.
bereits erfolgt ist.
                                                                Sie umfassen die Beamtinnen und Beamten des Bun-
Der Anwartschaftsbarwert PVa,t für einen bestimmten             des, der Deutschen Bahn und der Deutschen Post und
Bestand an Aktiven/Versicherten oder Versorgungs­               schließen auch die Soldatinnen und Soldaten ein. Für
empfängerinnen/-empfängern sowie Rentnerinnen/                  die Beschäftigten der Bundesländer werden die Berech-
Rentnern bestimmt sich nach der folgenden Formel:               nungen für die Beschäftigungsbereiche Schulen, Justiz
                                                                und Polizei, Gemeinden, mittelbarer öffentlicher Dienst
           amax   tmaxBa,t *ZBa,t
PVa,t = �         �                                             und sonstige Bereiche differenziert durchgeführt. Dies
           a=0    t=0   ∏tt0 i
                                                                erfordert, wie im vorherigen Kapitel dargestellt, jeweils
                                                                die Bestimmung von Bestandszahlen, von altersspezifi-
Dabei wird das Produkt aus Bestand B und effektivem             schen Anwartschaften und von entsprechenden Renten-
Auszahlungsbetrag ZB, der über t – t0 Perioden abgezinst        zugangsquoten.
wird, aufsummiert über alle Altersgruppen im Projekti-
onszeitraum. Die Berechnung der Alterssicherungsan-             Mittels einer Auswertung der Personalstandstatistik
sprüche erfolgt als Gesamtsumme über alle Teilberei-            zum 30. Juni eines Jahres werden die Bestandszahlen
che. Die Differenzierung in verschiedene Teilbereiche           aktiver Beschäftigter bestimmt. Da die Anwartschaf-

84                                                                                   Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018
Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

ten jeweils zum 31.12. eines Jahres erhoben werden,         Rentenbestand bereit. Im Gegensatz zur Beamtenversor-
erfolgt eine Fortschreibung dieser Bestandszahlen über      gung liegt bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine
das fehlende zweite Halbjahr. Hierbei werden die Alte-      Anwartschaftsstatistik vor. Sie weist erworbene Ansprü-
rung und Mortalität des Ausgangsbestands, die Ver-          che von Versicherten auf Altersrente und Erwerbsminde-
sorgungsabgänge im entsprechenden Zeitraum sowie            rungsrente (einschließlich Zurechnungszeiten) aus. Da
etwaige Neuzugänge berücksichtigt. Weil keine Anwart-       die Anwartschaftsstatistik den Rentenzahlbetrag nach
schaftsstatistik vorliegt, werden die altersspezifischen    Abzug von Eigenbeiträgen zur Krankenversicherung der
Anwartschaften auf Grundlage der ruhegehaltsfähigen         Rentner und zur Pflegeversicherung zeigt, müssen diese
Dienstzeiten bestimmt, die für jedes Einzelalter und dif-   zum Auszahlungsbetrag hinzugerechnet werden, um die
ferenziert nach Geschlecht und Laufbahn auf Basis der       Anwartschaften vollständig abzubilden. Darüber hinaus
Personalstandstatistik und geeigneter Schätzansätze         gibt es beim Zusammentreffen von Witwen-/Witwer-
berechnet werden. Jedes Jahr ruhegehaltsfähiger Dienst-     renten und (eigenen) Altersrenten von Hinterbliebenen
zeit in Vollzeit gewährt einen Anspruch auf 1,79375 %       beim Überschreiten von Obergrenzen Anrechnungsvor-
der Bezüge, die zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand    schriften, die gegenüber einer unbeschränkten Berech-
bezogen werden. Folgende Faktoren beeinflussen              nung von Altersrenten und Hinterbliebenenrenten zu
die ruhegehaltsfähige Dienstzeit: Diensteintrittszeit-      einer Reduktion der Anwartschaften führen. Witwen-/
punkt, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungszeiten,        Witwerrenten werden daher um einen Abschlag redu-
berücksichtigungsfähige Vorzeiten für Wehrdienst oder       ziert. Die Bestimmung von Zugangsquoten bezieht
Beschäftigungszeiten als Angestellte(r), Zurechnungs-       alle Zugangswege für Altersrenten und Erwerbsminde-
zeiten aufgrund von Dienstunfähigkeit sowie Altersteil-     rungsrenten ein, die auf Angaben der Statistik zum Ren-
zeit. Mit den vorliegenden Angaben und Schätzansätzen       tenzugang basieren. Die altersspezifischen Zugangs-
zu diesen Faktoren wird eine Verteilung der altersspe-
                                                            wahrscheinlichkeiten werden unter Einbeziehung der
zifischen ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten bestimmt. Da
                                                            Anhebung der Altersgrenzen und der Änderungen durch
sich die Zahlbeträge des Ruhegehalts nach dem End-
                                                            das RV-Leistungsverbesserungsgesetz | 7 („Rente mit 63“
gehalt vor Ruhestandseintritt bemessen, ist es darüber
                                                            für Versicherte mit 45 und mehr Versicherungsjahren)
hinaus erforderlich, die Karriereentwicklung bis zum
                                                            fortgeschrieben.
Ruhestand zu projizieren. Damit wird erreicht, dass die
altersspezifischen Anwartschaften die tatsächlich zu
erwartenden Zahlbeträge widerspiegeln. Die Projektion       4.3 Alterssicherung der Landwirte
erfolgt unter Berücksichtigung der Verteilung der Ver-
sorgungszugänge nach Besoldungsklassen. Die Bestim-         Die Alterssicherung der Landwirte besteht als separates
mung der Quoten für die Zugänge in den Ruhestand nach       System zur zusätzlichen Altersversorgung für selbststän-
Einzelalter basiert auf der Verteilung der Versorgungszu-   dige Landwirtinnen und Landwirte, deren Ehepartnerin-
gänge aus der Versorgungsempfängerstatistik nach Alter      nen und Ehepartner und mithelfende Familienangehö-
und Zugangsweg (Pensionierung mit Regelaltersgrenze,        rige im Rahmen der gesetzlichen Sozial­versicherung. Die
Dienstunfähigkeit, besondere Altersgrenze und Schwer-       Leistungen der Alterssicherung der Landwirte hängen
behinderung).                                               ab von der Anzahl der Beitragsjahre und dem Renten­
                                                            artfaktor, nicht jedoch von der Beitragshöhe. Alle Versi-
4.2 Gesetzliche Rentenversicherung                          cherten leisten einen einheitlichen Beitrag, wobei bei
                                                            Unterschreitung von Einkommensgrenzen Eigenbeiträge
Die Berechnung der Anwartschaften gegenüber der             durch Transferleistungen reduziert werden. Die Berech-
gesetzlichen Rentenversicherung (einschließlich Knapp-      nungen stützen sich auf Angaben des Spitzenverbands
schaft und Künstlersozialversicherung) umfasst die          der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Angaben
Anwartschaften der Versicherten und der Bezieherinnen       liegen zur Zahl der Versicherten sowie der Rentnerinnen
und Bezieher von Altersrenten, Erwerbsminderungsren-        und Rentner vor. Mit den ebenfalls verfügbaren Angaben
ten und Hinterbliebenenrenten, jeweils getrennt nach
                                                             7 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Renten-
Geschlecht und Gebietsstand. Angaben zur Anzahl der            versicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni 2014
Personen stellt die Statistik zu den Versicherten und zum      (BGBl. I Seite 787).

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                                    85
Thorsten Haug

zur Anzahl der Beitragsjahre lassen sich die altersspe-                   nommen wurde. Angaben zu den Transaktionen wurden
zifischen Anwartschaften der Versicherten und Renten-                     wie bei den anderen Alterssicherungssystemen aus den
empfängerinnen und -empfänger bestimmen. Informati-                       Hauptkonten der VGR übernommen. Die zusätzlichen
onen zum Rentenzugang sind hingegen nicht verfügbar.                      Sozialbeiträge der privaten Haushalte aus Kapitalerträ-
Die Rentenzugangsquoten müssen somit auf Basis der                        gen werden mithilfe des Abzinsungssatzes | 9 bestimmt,
Bestandsangaben und der gesetzlichen Regelungen                           der nach § 253 Absatz 2 Handelsgesetzbuch für die
geschätzt werden. Angesichts der geringen quantitati-                     Bilanzierung von Pensionsrückstellungen bei Unterneh-
ven Bedeutung der Alterssicherung der Landwirte als Teil                  men anzuwenden ist. Die sich als Restgröße ergebende
der gesetzlichen Sozialversicherung wirken sich diese                     Saldenposition wird bei der betrieblichen Altersversor-
Einschränkungen jedoch nicht spürbar auf das Gesamt-                      gung als Teil der Umbewertungen gebucht.
ergebnis aus.

                                                                          5
4.4 Betriebliche Alterssicherung

Die betriebliche Altersversorgung umfasst in Deutsch-                     Ergebnisse
land die nicht staatlichen Betriebsrentensysteme nach
                                                                          Die Ergebnisse der Tabelle 29 werden ab dem Berech-
dem Betriebsrentengesetz mit den Durchführungswegen
                                                                          nungsjahr 2015 im dreijährlichen Zyklus ausgewie-
Direktzusage, Unterstützungskassen, Direktversiche-
                                                                          sen, bei einer Lieferfrist von 24 Monaten fand die erste
rungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sowie die
                                                                          Datenübermittlung an Eurostat somit zum Jahresende
berufsständischen Versorgungssysteme für die freien
                                                                          2017 statt. Die Berechnungen schließen eine Sensi-
Berufe. Die betriebliche Alterssicherung staatlicher Trä-
                                                                          tivitätsanalyse mit einer Variation der Diskontrate um
ger für deren Arbeitnehmerschaft wird als Zusatzver-
                                                                          ± 1 Prozentpunkt ein, die zeigt, welche Auswirkungen
sorgung im öffentlichen Dienst bezeichnet, zu der die
                                                                          eine Änderung des Abzinsungssatzes auf die Anwart-
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
                                                                          schaften hat.
und die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche
Altersversorgung (AKA) zählen. Diese werden innerhalb                     Wie bereits in Kapitel 2 erläutert, soll Tabelle 29 einen
des Kernsystems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrech-                     vollständigen Ausweis der Alterssicherungsansprüche
nungen gebucht und den Spalten B (nicht staatliche Trä-                   der privaten Haushalte gegenüber Arbeitgebersystemen
ger) und E (staatliche Träger) zugeordnet. Während die                    und der gesetzlichen Sozialversicherung ermöglichen.
Transaktionen (Sozialbeiträge, geleistete Renten) schon                   Auf nationaler Ebene erlaubt die Tabelle eine umfassen-
bisher in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen                      dere Beurteilung der Vermögen der privaten Haushalte
ausgewiesen werden, gibt es bislang keine Angaben                         aus Anwartschaften, welche für nicht kapitalgedeckte
zum Umfang der betrieblichen Alterssicherungsansprü-                      Systeme in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnun-
che. Für die Tabelle 29 werden deshalb Angaben der                        gen bisher nicht vorlagen. Auf internationaler bezie-
Finanzierungsrechnung der Deutschen Bundesbank                            hungsweise europäischer Ebene bietet die Tabelle eine
herangezogen. Diese bilden in den Positionen AF.63 bis                    bessere Vergleichbarkeit von Alterssicherungsansprü-
AF.65 die Ansprüche privater Haushalte aus Rückstel-                      chen zwischen Ländern, die eine unterschiedliche Struk-
lungen bei Altersvorsorgeeinrichtungen (AF.63) und die                    tur der Alterssicherung aufweisen. Während in manchen
Ansprüche von Altersvorsorgeeinrichtungen an deren                        Ländern die Sozialversicherung den größten Teil der
Träger (AF.64) ab. | 8 Die Angaben der Finanzierungs-                     Alterssicherungsansprüche repräsentiert, spielen in
rechnung differenzieren nicht zwischen den Ansprüchen                     anderen Ländern betriebliche Arbeitgebersysteme eine
staatlicher und nicht staatlicher Träger, sodass für diese                größere Rolle. Rein privat veranlasste Vorsorgeverträge
Aufteilung ein Schätzansatz auf der Basis von zusätz­                     ohne Arbeitgeberbezug sind in der Tabelle 29 jedoch
lichen Informationen der Deutschen Bundesbank vorge-                      nicht enthalten und werden in den VGR als Lebens­

 8 Die Position AF.65 (Ansprüche auf andere Leistungen als Alterssiche-    9 Die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Absatz 2 Handelsgesetzbuch
   rungsleistungen) stellt den Überschuss der Nettobeiträge über die         (7-Jahresdurchschnitt beziehungsweise 10-Jahresdurchschnitt) wer-
   Leistungen dar und ist als seltener Korrekturposten ebenfalls in den      den von der Deutschen Bundesbank monatlich bestimmt und bereit-
   Angaben enthalten (ESVG 2010, Ziffer 5.187)                               gestellt.

86                                                                                                  Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018
Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

Tabelle 1
Alterssicherungsansprüche aus Sozialschutzsystemen 2015, Werte in Mrd. EUR
         Buchung                              In den Hauptkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen                    Nicht in den Haupt-           Altersvor-
                                                                                                                               konten                        sorgeein-
                                                                                                                                                             richtungen
         Träger der Alterssicherungssysteme   Nicht staatliche Träger                    Staat                                                               insgesamt

                                              Syste-       Systeme          insgesamt    Syste-      Systeme mit Leistungszusage für           Altersvor-
                                              me mit       mit Leis-                     me mit      Arbeitnehmer/-innen des Staates           sorgeein-
                                              Beitrags-    tungszu-                      Beitrags-                                             richtungen
                                              zusagen      sagen und                     zusagen     im Sektor     im Sektor   im Sektor       der
                                                           sonstige                                  finanzielle   Staat       Staat           Sozialver-
                                                           Systeme                                   Kapital-                                  sicherung
                                                           ohne                                      gesell-
                                                           Beitrags-                                 schaften
                                                           zusagen
Zeilen-
nummer Spalte                                 A            B                C            D           E             F           G               H             I

                                              Bilanz am Jahresanfang (Eröffnungsbilanz)
   1     Ansprüche gegenüber Alters­
         sicherungssystemen                            –       639,3            639,3            –       112,8             –       1 225,6         6 748,6       8 726,3

                                              Veränderung bei Alterssicherungsansprüchen aufgrund von Transaktionen
   2     Zunahme von Alterssicherungs­
         ansprüchen aufgrund von Sozial­
         beiträgen                                     –       109,7            109,7            –        15,2             –         69,6           545,6         740,0
   2.1   Tatsächliche Sozialbeiträge der
         Arbeitgeber                                   –         33,0            33,0            –        10,0             –           0,0           94,3         137,3
   2.2   Unterstellte Sozialbeiträge der
         Arbeitgeber                                              1,3             1,3                       0,0                        8,3                           9,6
   2.3   Tatsächliche Sozialbeiträge der
         privaten Haushalte                            –         53,1            53,1            –          1,1            –           0,0          113,9         168,1
   2.4   Zusätzliche Sozialbeiträge der
         Haushalte aus Kapitalerträgen                 –         24,9            24,9            –          4,4            –         61,3           337,4         428,0
   2.5   abzüglich: Dienstleistungsentgelte
         der Träger der Alterssicherungs­
         systeme                                       –          2,6             2,6            –          0,4            –               .           0,0           3,0
   3     Sonstige (versicherungsmathe­
         matische) Veränderung von Alters-
         sicherungsansprüchen in Alters­
         vorsorgeeinrichtungen der Sozial­
         versicherung                                                                                                                                11,6          11,6
   4     Abnahme von Alterssicherungs-
         ansprüchen durch Zahlung von
         Alterssicherungsleistungen                    –         48,6            48,6            –        10,7             –         47,9           252,2         359,4
   5     Veränderung von Alterssicherungs­
         ansprüchen durch Sozialbeiträge
         und Alterssicherungsleistungen                –         61,0            61,0            –          4,5            –         21,7           305,0         392,2
   6     Anwartschaftsübertragungen zwi-
         schen Alterssicherungssystemen                –                .            .           –             .           –               .             .             .
   7     Veränderung der Anwartschaften
         aufgrund verhandelter Änderungen
         des Alterssicherungssystems                   –                .            .           –             .           –           0,0             0,0             .

                                              Veränderung bei Alterssicherungsansprüchen aufgrund sonstiger Ströme
   8     Veränderung von Alterssicherungs­
         ansprüchen aufgrund von Umbe-
         wertungen                                     –       – 31,7           – 31,7           –          0,7            –           0,0         – 153,3       – 184,4
   9     Veränderung der Versorgungs­
         ansprüche aufgrund sonstiger
         Volumenänderungen                             –                .            .           –             .           –        – 12,0          – 56,4        – 68,4

                                              Bilanz am Jahresende (Schlussbilanz)
  10     Ansprüche gegenüber Alters­
         vorsorgeeinrichtungen                         –       668,6            668,6            –       118,0             –       1 235,2         6 843,9       8 865,7

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                                                                            87
Thorsten Haug

versicherungen gebucht. Die versicherungsmathema-                           schaft zu Wieder­  beschaffungspreisen in den VGR:
tische Berechnung der Ansprüche basiert hierbei auf                         Dieses lag Ende 2015 mit 9,8 Billionen Euro auf einem
europaweit harmonisierten Annahmen, was die Ergeb-                          vergleichbaren Niveau wie das Anwartschaftsvermögen
nisse zwischen den Mitgliedstaaten der EU vergleichbar                      mit 8,9 Billionen Euro. Die Berechnung der im Rahmen
macht.                                                                      von Sozialschutzsystemen aufgelaufenen Alterssiche-
                                                                            rungsansprüche stellt indessen keinen Maßstab dar,
 Tabelle 1 zeigt die vollständige Tabelle 29 mit den                       um die Nachhaltigkeit von Alterssicherungssystemen
Ergebnissen zu den Pensions- und Rentenanwartschaf-                         zu beurteilen, und ist auch nicht als Staatsschuld zu
ten für das Berechnungsjahr 2015. Die Anwartschaften                        interpretieren. Ein Grund dafür ist, dass die Tabelle
der nicht staatlichen betrieblichen Altersversorgung                        Bruttoansprüche auf Anwartschaften ohne Berück-
sind in Spalte B, die der Zusatzversorgung im öffent-                       sichtigung zukünftiger Beiträge – beispielsweise in
lichen Dienst in Spalte E, die Beamtenversorgung in                         der gesetzlichen Rentenversicherung – ausweist. Zum
Spalte G und die Anwartschaften gegenüber der gesetz-                       anderen stellen die Anwartschaften zwar gewichtige
lichen Sozialversicherung in Spalte H enthalten. Insge-                     Ansprüche der privaten Haushalte dar, dennoch sind
samt werden für Ende 2015 Anwartschaften in Höhe von                        diese der Höhe nach nicht in vollem Umfang rechtlich
8,9 Billionen Euro ausgewiesen. Diese entfallen zu 77 %                     garantiert. So kann der Gesetzgeber den Leistungsum-
auf die gesetzliche Sozialversicherung. Der Anteil der                      fang der Sozialversicherung durch Reformen beeinflus-
Alterssicherungsansprüche in der Beamtenversorgung                          sen. Dasselbe gilt auch für die Beamtenversorgung, bei
beträgt etwa 14 %, die restlichen 9 % entfallen auf die                     der Leistungskürzungen ebenfalls jederzeit möglich
betriebliche Altersversorgung.  Grafik 3                                   sind. Vor diesem Hintergrund sind die Anwartschaften
                                                                            ein Abbild der zum Bilanzierungszeitpunkt geltenden
Grafik 3                                                                    gesetzlichen Regelungen.
Anwartschaften in Relation zum Bruttoinlandsprodukt
in %                                                                        Die starke Abhängigkeit der modellmäßig ermittelten
                                                                            Anwartschaften von der Diskontrate zeigt sich in der
Gesetzliche Sozialversicherung                     225                      ebenfalls im Lieferprogramm des ESVG 2010 geforder-
                                                                            ten Sensitivitätsanalyse. Die Diskontrate im Basisszena-
Beamtenversorgung                             41                            rio, das der regulären Liefertabelle entspricht, beträgt
Betriebliche Altersversorgung                                               5 % nominal. Eine Reduktion der Diskontrate um einen
                                     4
staatlicher Träger                                                          Prozentpunkt erhöht die Anwartschaften um etwas mehr
Betriebliche Altersversorgung
                                         22
nicht staatlicher Träger
                                                                            Grafik 4
Insgesamt                                                      291          Sensitivitätsanalyse der Anwartschaften 2015
                                                                            Billionen EUR

Bestand der Anwartschaften zum Jahresende 2015.          2018 - 01 - 0134

                                                                                                                                                       12

In Relation zum Bruttoinlandsprodukt, das im Jahr                                                                                                      10
2015 bei 3 043,7 Milliarden Euro lag, ergibt sich ein
Wert der Alterssicherungsansprüche von 291 %. Somit                                                                                                      8

liegen diese fast um den Faktor drei höher als das
                                                                                                                                                         6
Brutto­
      inlandsprodukt. Dies zeigt die hohe quantita-
tive Bedeutung der Alterssicherung. Der Wert kommt                                                                                                       4
aber auch dadurch zustande, dass die Bestandsgröße
der Anwartschaften mit der Aggregation der Zahlungs-                                                                                                     2
ströme über eine lange Auszahlungsphase auf das
Bruttoinlandsprodukt eines Jahres bezogen wird. Die                                                                                                      0
                                                                             um 1 Prozentpunkt        Basisszenario           um 1 Prozentpunkt
hohe quantitative Bedeutung zeigt ebenso ein Ver-                            niedrigere Diskontrate   (Diskontrate von 5 %)   höhere Diskontrate

gleich mit dem Nettoanlagevermögen der Volkswirt-                                                                                          2018 - 01 - 0135

88                                                                                                      Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018
Berechnung der Pensions- und Rentenanwartschaften in den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen

als 20 %, bei einer Anhebung der Diskontrate auf 6 %          Erweiterungen denkbar, beispielsweise das Einbeziehen
reduzieren sich die Anwartschaften in vergleichbarem          der im Moment nicht enthaltenen Ansprüche aus privat
Maße um knapp 16 %.  Grafik 4                                veranlassten Sparverträgen ohne Arbeitgeberbezug.
                                                              Auch andere Vermögensformen, die der Alterssicherung
Die Wahl der Diskontrate auf EU-Ebene erfolgt durch die       dienen können, wie selbstgenutztes Wohneigentum,
Working Group on Ageing Populations and Sustainabi-           könnten berücksichtigt werden.
lity (AWG) | 10 für alle Länder gleich und wird über einen
sehr langen Zeitraum angewendet. Daher stellt die Sen-
sitivitätsanalyse ein Instrument dar, um die Auswirkun-
gen einer etwaigen Über- oder Unterzeichnung der Dis-
kontrate auf die Anwartschaften abzubilden.

6

Fazit
Die mit dem ESVG 2010 neu eingeführte Tabelle 29 bie-
tet Informationen zum Alterssicherungsvermögen der
privaten Haushalte, die in dieser Form in den Volkswirt-
schaftlichen Gesamtrechnungen bisher nicht verfügbar
waren. Sie verdeutlicht die hohe quantitative Bedeutung
dieser Ansprüche und ermöglicht eine vergleichende
Einordnung der verschiedenen Alterssicherungssysteme
in bilanzieller Form. Weiter gestattet sie eine Beurteilung
der Faktoren, welche zur Veränderung der Alterssiche-
rungsansprüche in einem Berichtsjahr geführt haben.
Im europäischen Rahmen wird das Thema „Alters­
sicherung“ besser vergleichbar: Mit der Tabelle liegen
nun Ergebnisse für arbeitgeberbezogene Alterssiche-
rungssysteme und die gesetzliche Sozialversicherung
auf Basis einheitlicher Berechnungen und Annahmen
für alle Mitgliedstaaten der EU vor. Bei einer Veröffent-
lichung im dreijährlichen Zyklus wird künftig auch eine
Betrachtung der Veränderung der Alterssicherungsan-
sprüche im Zeitverlauf möglich sein. Es gilt allerdings
die Einschränkung, dass die Ergebnisse jeweils die
Systemparameter und rechtlichen Rahmenbedingun-
gen des Bilanzierungszeitpunktes widerspiegeln, die
sich zwischen verschiedenen Jahren ändern (können).
Zudem verdeutlichen die dargestellten Berechnungs­
methoden, dass Ergebnisse zu Anwartschaften in deut-
lich stärkerem Umfang auf Annahmen und Modellrech-
nungen beruhen, als das in den VGR ansonsten der Fall
ist. Über den derzeit definierten Rahmen der Tabelle 29
zum Alterssicherungsvermögen hinaus sind außerdem

10 Siehe Fußnote 5.

Statistisches Bundesamt | WISTA | 2 | 2018                                                                      89
Thorsten Haug

LITERATURVERZEICHNIS

Braakmann, Albert/Grütz, Jens/Haug, Thorsten. Das Renten- und Pensionsvermögen
in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. In: Wirtschaft und Statistik. Ausgabe
12/2007, Seite 1167 ff.

Haug, Thorsten. Anhebung der Altersgrenzen in der Beamtenversorgung: Eine Modell-
betrachtung verschiedener Szenarien. In: Wirtschaft und Statistik. Ausgabe 12/2010,
Seite 1059 ff.

European Commission. The 2015 Ageing Report: Economic and budgetary projections
for the 28 EU Member States (2013-2060). European Economy 3/2015. Luxemburg
2015.

RECHTSGRUNDLAGEN

Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni 2014 (BGBl. I Seite 787).

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