Vorlage V0803/21 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt - Abschluss der vorbereitenden - Ratsinfo Dresden

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Vorlage V0803/21 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt - Abschluss der vorbereitenden - Ratsinfo Dresden
Vorlage

 V0803/21

 Gebietshochwasserschutz Leipziger
Vorstadt – Abschluss der vorbereitenden
 Untersuchungen
Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt –
Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen
Vorlage V0803/21 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt - Abschluss der vorbereitenden - Ratsinfo Dresden
Landeshauptstadt Dresden
Der Oberbürgermeister

 Vorlage Nr.: V0803/21
 Datum: 10. März 2021

Vorlage

Beratungsfolge Plandatum
Dienstberatung des Oberbürgermeisters 09.03.2021 nicht öffentlich zur Information
Ältestenrat 15.03.2021 nicht öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Kommunal- 29.03.2021 nicht öffentlich 1. Lesung
wirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und (federführend)
Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb
Stadtentwässerung)
Stadtbezirksbeirat Neustadt 12.04.2021 öffentlich beratend
Stadtbezirksbeirat Pieschen 13.04.2021 öffentlich beratend
Ausschuss für Umwelt und Kommunal- 26.04.2021 nicht öffentlich beratend
wirtschaft (Eigenbetrieb Friedhofs- und (federführend)
Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb
Stadtentwässerung)
Stadtrat 12.05.2021 öffentlich beschließend

Zuständig: GB Umwelt, Kommunalwirtschaft

Gegenstand:

Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt – Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen

Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat nimmt die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen zum Gebietshoch-
 wasserschutz Leipziger Vorstadt gemäß Anlage zur Kenntnis.

2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, diese Ergebnisse an den Freistaat Sachsen
 heranzutragen.

 ...
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bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss V0431/10 (SR/016/2010) vom 12. August 2010, Plan zur Verbesserung der Hochwas-
servorsorge in der Landeshauptstadt Dresden für die Elbe, die Vereinigte Weißeritz, den Lock-
witzbach, die Gewässer zweiter Ordnung, das Grundwasser sowie das abwassertechnische Sys-
tem
Beschluss V2756/14 (SR/006/2015) vom 22. Januar 2015, Ereignisanalyse zu den Hochwasserer-
eignissen im Mai und Juni 2013 und zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasser-
vorsorge
Beschluss V2829/18 (SR/066/2019) vom 6. Juni 2019, Gebietshochwasserschutz Leipziger Vor-
stadt
Beschluss V0259/20 (SR/014/2020) vom 16. Juli 2020, Abschluss der vorbereitenden Untersu-
chungen zum Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt

aufzuhebende Beschlüsse:

keine

Finanzielle Auswirkungen/Deckungsnachweis:

Investiv: keine
Teilfinanzhaushalt/-rechnung:
Projekt/PSP-Element:
Kostenart:
Investitionszeitraum/-jahr:
Einmalige Einzahlungen/Jahr:
Einmalige Auszahlungen/Jahr:
Laufende Einzahlungen/jährlich:
Laufende Auszahlungen/jährlich:
Folgekosten gem. § 12 SächsKomHVO (ein-
schließlich Abschreibungen):

Konsumtiv: keine
Teilergebnishaushalt/-rechnung:
Produkt:
Kostenart:
Einmaliger Ertrag/Jahr:
Einmaliger Aufwand/Jahr:
Laufender Ertrag/jährlich:
Laufender Aufwand/jährlich:
Außerordentlicher Ertrag/Jahr:
Außerordentlicher Aufwand/Jahr:

Deckungsnachweis:
PSP-Element:
Kostenart:

Werte der Anlagenbuchhaltung:
Buchwert:

 ...
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Verkehrswert:

Bemerkungen:

Begründung:

Der 2015 vom Stadtrat gestartete Prozess zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen für
einen Gebietsschutz der Leipziger Vorstadt von der Marienbrücke bis zur Pieschener Molenbrü-
cke vor Hochwasser der Elbe ist nun abgeschlossen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein bauli-
cher Gebietsschutz nicht nur technisch machbar, sondern auch landschaftsgestalterisch und
ökologisch verträglich sowie wirtschaftlich ist. Es sind Varianten herausgearbeitet worden, die
auf eine breite öffentliche Zustimmung stoßen. Auch nach dem sogenannten SMS-
Bewertungsverfahren des Freistaates Sachsen kommt der Maßnahme eine hohe Bewertung zu.

Deshalb kann die Landeshauptstadt Dresden dem Freistaat Sachsen vorschlagen, die Maßnahme
in die bis Dezember 2021 vorzunehmende Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagement-
planes für die Elbe aufzunehmen.

Die Leipziger Vorstadt war in der Vergangenheit mehrfach von Hochwasser betroffen. Während
der Hochwasserereignisse im August 2002 und Juni 2013 kam es zu großflächigen Ausuferungen
der Elbe im Stadtgebiet zwischen der Marienbrücke und der Pieschener Molenbrücke. Im Plan
Hochwasservorsorge Dresden (2010) ist der Bereich als Defizitgebiet ausgewiesen. Diese Einstu-
fung besagt, dass von Seiten des zuständigen Freistaates Sachsen keine baulich-technischen
Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Eine operative Gefahrenabwehr für dieses
weiträumige Gebiet kann durch öffentliche Kräfte nicht gewährleistet werden.

Ein Gebietsschutz vor Elbe-Hochwasser mit dem Schutzgrad HQ100, wie er z. B. für die linkselbi-
sche Innenstadt und das Gebiet nördlich der Flutrinne Kaditz bereits realisiert ist, und eine an-
gemessene Funktionssicherheit der öffentlichen Infrastruktur können nur mit einer stationären
Hochwasserschutzanlage gewährleistet werden. Dies wurde in der Ereignisanalyse zum Hoch-
wasserereignis im Juni 2013 erkannt und daraufhin der Beschluss zur Erarbeitung vorbereiten-
der Untersuchungen eines öffentlichen Gebietsschutzes für die Leipziger Vorstadt und Pieschen
zwischen Marienbrücke und Pieschener Eck gefasst (Punkt 4a des Stadtratsbeschlusses zur Vor-
lage V2756/14 vom 22. Januar 2015).
Planung und Umsetzung dieses Gebietshochwasserschutzes können jedoch nur mit in enger
Abstimmung mit dem für den Hochwasserschutz an Elbe und Gewässern erster Ordnung zu-
ständigen Freistaat Sachsen, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV),
erfolgen. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen sollen die fachlichen Vorausset-
zungen für entsprechende Gespräche schaffen.

Aufbauend auf bereits vorhandenen Studienergebnissen aus den Jahren 2012 und 2014 wurden
im Juni 2015 ergänzende Voruntersuchungen zum Gebietshochwasserschutz für die Leipziger
Vorstadt beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden vom Stadtrat bestätigt
(Stadtratsbeschluss zur Vorlage V2829/18 vom 6. Juni 2019). Sie zeigen, dass die Errichtung ei-
nes Gebietshochwasserschutzes für die Leipziger Vorstadt prinzipiell möglich ist.

 ...
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Die vorgeschlagene Vorzugstrasse als Kompromiss zwischen technischer Machbarkeit, Minimie-
rung der Eingriffe in den Retentionsraum und Kosten kommt allerdings nicht ohne Eingriffe in
bestehende Nutzungen aus. Sie wurde als fachliche Grundlage eines sich an die Voruntersu-
chungen anschließenden Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit von November 2019 bis
Januar 2020 ergebnisoffen diskutiert. Verlauf und Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind
vollständig dokumentiert unter
https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/hochwassersc
hutz-leipziger-vorstadt.php.

Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden wiederum vom Stadtrat (Stadtratsbeschluss
zur Vorlage V0259/20 vom 16. Juli 2020) bestätigt und waren Gegenstand abschließender vor-
bereitender Untersuchungen im Zeitraum von Juni 2020 bis Januar 2021. Unter anderem wur-
den Nutzen-Kosten-Berechnungen durchgeführt, deren Ergebnisse für das im Freistaat Sachsen
zur fachlich begründeten Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen angewendete soge-
nannte Socher-Müller-Sieber-Verfahren (SMS-Verfahren) benötigt werden. Eine Zusammenfas-
sung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen ist in der Anlage enthalten.
Aus fachlichen Gründen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf dem Niveau der vorbereitenden
Untersuchungen noch keine Vorzugslösung für die baulich-technische Ausgestaltung der Hoch-
wasserschutzlinie bestimmt werden. Dies bleibt folgenden Planungsstufen gemäß HOAI vorbe-
halten.

Werden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen vom Stadtrat bestätigt, werden sie
in die Fortschreibung des Hochwasserrisikomanagementplanes Elbe (Maßnahmenprogramm
des Freistaates Sachsen 2022 bis 2027) im ersten Halbjahr 2021 eingebracht. Der Freistaat wird
die erarbeiteten Vorschläge für den Gebietshochwasserschutz der Leipziger Vorstadt prüfen und
im Gesamtkontext des Hochwasserrisikomanagementplanes Elbe abwägen.

Anlagenverzeichnis:

Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt – Nutzen-Kosten-Berechnung und Priorisierung
nach SMS-Verfahren, Januar 2021

Dirk Hilbert
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Landeshauptstadt Dresden Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt Erläuterungsbericht
 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Inhaltsverzeichnis

1 Veranlassung ............................................................................................................................. 7
1.1 Auftraggeber .......................................................................................................................................... 7
1.2 Zweck und Ziel der Untersuchung ......................................................................................................... 7
2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes................................................................................... 9
2.1 Leipziger Vorstadt .................................................................................................................................. 9
2.2 Varianten Hochwasserschutzlinie........................................................................................................11
2.3 Vor- und Nachteile der PLAN-Trassen .................................................................................................15
2.4 Einfluss auf die Wasserspiegellage bei Hochwasser............................................................................18
3 Schadenspotenziale für einzelne HQ(T) ..................................................................................... 19
4 Kosten für den Gebietsschutz ................................................................................................... 21
4.1 Investitionskosten................................................................................................................................21
4.2 Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft ............................................................22
4.3 Untergrundabdichtung und Binnenentwässerung ..............................................................................23
4.4 Retentionsraumausgleich ....................................................................................................................27
5 Socher-Müller-Sieber-Verfahren ............................................................................................... 29
5.1 Kumuliertes Schadenspotenzial...........................................................................................................29
5.2 Nutzen-Kosten-Verhältnis ...................................................................................................................31
5.3 Wasserwirtschaftliche Effekte .............................................................................................................32
5.4 Vulnerabilität .......................................................................................................................................33
5.5 Zusammenfassung Punktevergabe mittels SMS-Verfahren ................................................................36
6 Variantendiskussion und Zusammenfassung ............................................................................. 38
6.1 Mobile Hochwasserschutzanlagen ......................................................................................................38
6.2 Zusammenfassende Bewertung ..........................................................................................................39

 iKD Ingenieur-Consult GmbH
 Fassung 06.01.2021 Seite 1 von 44
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 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Wasserstände am Pegel Dresden bei HQ(T) /26/ und zugehörige überschwemmte
 Fläche. ............................................................................................................................... 10
Tabelle 2: Schadenspotenziale für HQ(100) und HQ(50) /10/ (Netto-Neuwerte). ........................... 19
Tabelle 3: Schadenspotenziale für HQ(100) und HQ(50) /10/ (Netto-Zeitwerte). ............................ 20
Tabelle 4: Baukosten (brutto) für die PLAN-Trassen. ........................................................................ 22
Tabelle 5: Kosten (brutto) für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft für
 die Trassenvarianten......................................................................................................... 23
Tabelle 6: Maßnahmen zur Sicherung gegen hydraulischen Grundbruch und obertägigen
 Grundwasseraustritt (Schutzszenario 1) /9/..................................................................... 25
Tabelle 7: Kosten zur Sicherung gegen hydraulischen Grundbruch und obertägigen
 Grundwasseraustritt /9/. .................................................................................................. 25
Tabelle 8: Notwendige Anlagen für die zusätzliche Sicherung der Kellergeschosse
 (Schutzszenario 2) /9/. ...................................................................................................... 26
Tabelle 9: Kosten für die zusätzliche Sicherung der Kellergeschosse /9/. ........................................ 26
Tabelle 10: Retentionsraumausgleich für die Trassenvarianten. ........................................................ 28
Tabelle 11: Ermittlung der normierten Schadensziffer im SMS-Verfahren /18/. ............................... 30
Tabelle 12: SP(100)kum für die vier PLAN-Trassen. ............................................................................... 31
Tabelle 13: Bestimmung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses für die vier PLAN-Trassen (unter
 Berücksichtigung der verschiedenen Kosten für einen Retentionsraumausgleich
 innerhalb der Stadt (I) und außerhalb der Stadt (II)). ....................................................... 32
Tabelle 14: Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt - Punkte aus SMS-Verfahren. ................... 37
Tabelle 15: Mobile Verschlüsse für die einzelnen PLAN-Trassen (Aufzählung nach derzeitigem
 Stand der Planung)............................................................................................................ 38
Tabelle 16: Zusammenfassende Bewertung der vier PLAN-Trassen. .................................................. 40

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ablaufplan bzw. Bearbeitungsreihenfolge zu den Voruntersuchungen zum
 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Quelle: Umweltamt, LH Dresden)..............8
Abbildung 2: Überschwemmungsgebiet HQ10 links und HQ20 rechts, /26/. .............................................9
Abbildung 3: Überschwemmungsgebiet HQ50 links und HQ100 rechts, /26/. ......................................... 10
Abbildung 4: Trassenvarianten Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt mit den Nummern der
 Untersuchungsabschnitte (gelb) aus der Voruntersuchung /6/ (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 12
Abbildung 5: PLAN-Trasse 1 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 16

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 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Abbildung 6: PLAN-Trasse 2 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 16
Abbildung 7: PLAN-Trasse 3 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 17
Abbildung 8: PLAN-Trasse 4 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 17
Abbildung 9: Wassertiefen um Untersuchungsgebiet bei HQ100 (Hintergrund: DTK 10 /25/). .............. 34
Abbildung 10: Fließgeschwindigkeiten im Untersuchungsgebiet bei HQ100 (Hintergrund: DTK 10
 /25/). ................................................................................................................................. 34
Abbildung 11: Hochwasserintensität als Produkt aus Wassertiefe und Fließgeschwindigkeit im
 Untersuchungsgebiet bei HQ100 (Hintergrund: DTK 10 /25/). .......................................... 35
Abbildung 12: Denkmale im Untersuchungsgebiet (Hintergrund: DTK 10 /25/). .................................... 35

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 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Zusammenstellung der Investitionskosten für die PLAN-Trasse 1 (Konsensvariante + Variante 1.1 + Va-
 riante 2.1)
Anlage 2 Zusammenstellung der Investitionskosten für die PLAN-Trasse 2 (Konsensvariante + Variante 1.1 + Va-
 riante 2.2)
Anlage 3 Zusammenstellung der Investitionskosten für die PLAN-Trasse 3 (Konsensvariante + Variante 1.2 + Va-
 riante 2.1)
Anlage 4 Zusammenstellung der Investitionskosten für die PLAN-Trasse 4 (Alternative + Konsensvariante + Vari-
 ante 2.1)

 iKD Ingenieur-Consult GmbH
 Fassung 06.01.2021 Seite 4 von 44
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 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Quellen
Rechtliche Grundlagen
/1/ HWRMRL. Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober
 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
/2/ WRRL. Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000
 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasser-
 politik
/3/ FFH-RL. Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebens-
 räume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL), geändert durch Richtlinie 97/62/EG
 des Rates v. 27. Oktober 1997 zur Anpassung der RL 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen
 Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen an den technischen und wissenschaftli-
 chen Fortschritt
/4/ WHG. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31. Juli 2009
 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) ge-
 ändert worden ist
/5/ SächsWG. Sächsisches Wassergesetz erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung wasser-
 rechtlicher Vorschriften vom 12.Juli 2013

Planungen, Gutachten
/6/ Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH. Ergänzende Voruntersuchungen zum Gebiets-
 hochwasserschutz Leipziger Vorstadt, 31.05.2017
/7/ iKD Ingenieur-Consult. Vorbereitende Untersuchungen zum Ausgleichsbedarf für Eingriffe in Na-
 tur und Landschaft, Abschlussbericht, 12.11.2020
/8/ Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon
 Ohm. 2D-HN-Modellierung HWS Elbe in Dresden – Leipziger Vorstadt, Forschungsbericht,
 29.09.2020
/9/ ARGE UBV / ARCADIS / GFI. Auswirkungen des Hochwasserschutzes in der Leipziger Vorstadt auf
 das Grundwasser, Ergebnisbericht, 28.09.2020
/10/ ProAqua Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Umwelttechnik mbH. Aktualisierung der Scha-
 denspotenziale für die Planungen des Gebietshochwasserschutzes der Leipziger Vorstadt in Dres-
 den. Bericht, Aachen, 17.09.2020
/11/ Bebauungsplan Nr. 357 B, Dresden-Neustadt Nr. 39, Leipziger Straße/Neustädter Hafen, Vorlage
 Nr. V1850/17, 29.08.2017, Landeshauptstadt Dresden, Der Oberbürgermeister
/12/ Freiräume Planungsbüro für Grünraum - Stadtraum – Partizipation. Ergebnisdokumentation des
 Beteiligungsprozesses Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt, November 2019 bis Januar
 2020, Stand 06.02.2020, Anlage 2 zur Aufgabenstellung

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 Fassung 06.01.2021 Seite 5 von 44
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 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

/13/ Varianten zur Trassenführung zum Abschluss vorbereitender Untersuchungen, Anlage 3 zur Auf-
 gabenstellung vom 14.5.2020
/14/ Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt. Umweltbericht 2013 – Bericht zum Junihochwasser in
 Dresden, 04.03.2014
/15/ Landeshauptstadt Dresden. Hochwasser-Abwehrplan, erstellt am 05.05.2014, fortgeführt am
 24.09.2019
/16/ Landeshauptstadt Dresden. Plan Hochwasservorsoge Dresden, Stand 12.08.2010

Fachliteratur
/17/ DIN 19712. Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Januar 2013
/18/ Socher, M., Sieber, H.-U., Müller, G., Wundrak, P., 2006, Verfahren zur landesweiten Priorisierung
 von Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen. Hydrologie und Wasserbewirtschaftung, Jg. 50,
 Heft 3, S. 123-130
/19/ KVR-Leitlinien. Leitlinien zur Durchführung dynamischer Kostenvergleichsrechnungen, Deutsche
 Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), 8. überarbeitete Auflage, Juli
 2012
/20/ Meyer, V., Methoden der Sturmflut-Schadenspotenzialanalyse an der deutschen Nordseeküste.
 UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Dissertation 03/2005
/21/ Zeisler, P., Pflügner, W., Arbeitshilfe zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Baden-
 Württemberg, Version 1.0, 22.01.2019
/22/ Merkblatt 6/BWK. Mobile Hochwasserschutzsysteme – Grundlagen für Planung und Einsatz. Bund
 der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK), Dezember 2005
/23/ LAWA, Empfehlungen der Bund / Länder-Arbeitsgruppe Wasser (LAWA) zur Aufstellung von Hoch-
 wasser-Gefahrenkarten. 03.03.2006

Zeitungsberichte
/24/ DNN-online. Hochwasserschäden - Restarbeiten am Neustädter Elbufer noch bis zum Frühjahr,
 Dresdener Neuste Nachrichten, Lokales, Hochwasser in Dresden 2013, 13.12.2016, 09:47

Topographische Grundlagen und Geofachdaten
/25/ Geoportal Sachsenatlas, DTK 10, https://geodienste.sachsen.de
/26/ Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden, Thema Hochwasser https://stadtplan.dres-
 den.de

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 Fassung 06.01.2021 Seite 6 von 44
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 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

1 Veranlassung
1.1 Auftraggeber
Auftraggeber (AG) für die Nutzen-Kosten-Berechnung und die Priorisierung nach dem Socher-Müller-Sieber-
Verfahren für den Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt in Dresden ist die Landeshauptstadt Dresden:

Landeshauptstadt Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
bzw. die für das Projekt beauftragte Vertretung durch das

Umweltamt
Herr Frenzel
Grunaer Straße 2
01069 Dresden
Zur Bearbeitung wurde das Ingenieurbüro iKD Ingenieur-Consult GmbH vertraglich gebunden.

iKD Ingenieur – Consult GmbH
Zur Wetterwarte 50, Haus 337 / G
01109 Dresden
Tel.: 0351 - 88441 – 0
Fax: 0351 - 88441 – 33
E-Mail: dresden@ikd-consult.de

1.2 Zweck und Ziel der Untersuchung
Unterhalb der Marienbrücke bis zur Pieschener Molenbrücke erstreckt sich am rechten Ufer der Elbe die
sogenannte Leipziger Vorstadt, die bei den Hochwasserereignissen 2002 und 2013 von großflächigen Aus-
uferungen betroffen war. Derzeit existiert für diesen Bereich kein baulich-technischer Hochwasserschutz
bzw. ist auch keiner seitens des zuständigen Freistaates Sachsen vorgesehen.
Der Dresdener Stadtrat beschloss im Januar 2015 die Durchführung vorbereitender Untersuchungen eines
öffentlichen Gebietsschutzes. Schutzziel ist ein HQ100. Dabei wurde eine Vorzugsvariante mit Alternativen in
verschiedenen Teilabschnitten erarbeitet /6/. Die Zusammenfassung dieser Untersuchungen wurde als An-
lage 1 zur Aufgabenstellung vom AG übergeben.
Vom November 2019 bis zum Januar 2020 wurden die Ergebnisse der Voruntersuchungen in einem Beteili-
gungsprozess für die Bürgschaft und Träger öffentlicher Belange diskutiert. Die Ergebnisdokumentation
wurde als Anlage 2 zur Aufgabenstellung beigefügt /12/.
Für die nun auf ein grundsätzliches Einverständnis der beteiligten Öffentlichkeit stoßenden Varianten der
Trassierung von Hochwasserschutzanlagen (Anlage 3 zur Aufgabenstellung, /13/) sind abschließende Unter-
suchungen durchzuführen. Der Ablaufplan der abschließenden Untersuchungen ist in Abbildung 1 darge-
stellt.

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 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
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Abbildung 1: Ablaufplan bzw. Bearbeitungsreihenfolge zu den Voruntersuchungen zum Gebietshochwasserschutz Leipziger Vor-
 stadt (Quelle: Umweltamt, LH Dresden).

Die vorliegende Unterlage beschreibt Teilaufgabe 5 (Nutzen-Kosten-Berechnung) und 6 (Bewertung nach
dem Socher-Müller-Sieber-Verfahren) der abschließenden Untersuchungen zum Gebietshochwasserschutz
Leipziger Vorstadt.
Für die Nutzen-Kosten-Berechnung werden alle Kosten aus den vorbereitenden Untersuchungen zusammen-
gefasst. Dazu gehören die Baukosten /6/, die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Eingriffen
in Natur und Landschaft /7/ und die Kosten für den Ausgleich des Retentionsraumverlustes. Kosten für Un-
tergrundabdichtung und Binnenentwässerung wurden in einem aktuellen Gutachten ermittelt /9/. Den Ge-
samtkosten werden die aktualisierten Schadenspotenziale /10/ gegenübergestellt.
Für eine abschließende fachlich begründete Priorisierung wurden gemäß den Vorgaben des AG das „Verfah-
ren zur landesweiten Priorisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen“ (Socher-Müller-Sieber-
Verfahren) herangezogen /18/.

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 Fassung 06.01.2021 Seite 8 von 44
Landeshauptstadt Dresden Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt Erläuterungsbericht
 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

2 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
2.1 Leipziger Vorstadt
Das Untersuchungsgebiet – die Leipziger Vorstadt – befindet sich rechtselbisch im Stadtgebiet von Dresden,
zwischen der Marienbrücke im Süden und dem sogenannten Pieschener Winkel im Norden. Dort befindet
sich die Brücke des Elbradweges über der Zufahrt zum Hafen „Dresden-Pieschen“.
Für die Leipziger Vorstadt besteht derzeit kein Hochwasserschutz. Der bestehende Schutzgrad wird im Plan
Hochwasservorsorge Dresden mehrheitlich mit < HQ10 angegeben /16/. Nur für den Bereich der Sportanlagen
Eisenberger Straße wird ein bestehender Schutzgrad von ≥ HQ20 - < HQ50 vermerkt.
Überflutungen treten schon bei einem HQ10 der Elbe auf. Betroffen sind dann mehrheitlich die Gebäude und
Anlagen an den beiden Häfen „Dresden-Neustadt“ und „Dresden-Pieschen“ sowie weitere ufernahe Ge-
bäude (z. B. Eventlocation „Die Hafenmeister“, Grundstück Moritzburger Straße 2, „Radlerstop zum Altstadt-
blick“) und Kleingärten (Kleingartenanlagen „Elbeperle“ und „Am Erfurter Platz“). Der Elbradweg ist ab-
schnittsweise überflutet.
Im Hochwasser-Abwehrplan der Landeshauptstadt Dresden /15/ sind Maßnahmen der Katastrophenabwehr
bei Hochwasser verzeichnet. Für die Uferstraße wird ein Sandsackverbau genannt, der die Straße unterhalb
der Einmündung der Hafenstraße quert. Seine Wirksamkeit wird für einen Wasserstandsbereich von 700 cm
bis 760 cm am Pegel Dresden genannt. Das entspricht einem Schutz vor HQ10 (vgl. Tabelle 1). Weitere Sand-
sackverbaue sind ab einem Elbwasserstand von 900 cm am Pegel Dresden abschnittsweise entlang der Leipzi-
ger Straße vorgesehen (z. B. Alexander-Puschkin-Platz, Moritzburger Straße, Eisenberger Straße u.a.).
Nach den letzten Überschwemmungen beim Hochwasser 2013 der Elbe wird nun ein Schutz für die Leipziger
Vorstadt angestrebt. Das durch die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) für dicht besiedelte
Gebiete festgelegte aktuelle BHQ entspricht einem Wasserstand von 924 cm am Pegel Dresden (/10/, /26/).

Abbildung 2: Überschwemmungsgebiet HQ10 links und HQ20 rechts, /26/.

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 Umweltamt Nutzen-Kosten-Berechnung und
 Priorisierung nach SMS-Verfahren

Während bei HQ10 und HQ20 nur wenige und flussnahe Flächen überflutet werden (vgl. Abbildung 2) und die
Schäden eher gering sind, reicht das Überschwemmungsgebiet bei HQ50 schon bis zur Leipziger Straße heran
(vgl. Abbildung 3). Bei HQ100 werden auch landseitig der Leipziger Straße bebaute Grundstücke in erhebli-
chem Umfang überschwemmt.

Abbildung 3: Überschwemmungsgebiet HQ50 links und HQ100 rechts, /26/.

In Tabelle 1 sind die Wasserstände am Pegel Dresden entsprechend für die in der vorliegenden Untersuchung
betrachteten statistischen Hochwasserereignisse HQ10, HQ20, HQ50 und HQ100 aufgeführt /26/.
Tabelle 1: Wasserstände am Pegel Dresden bei HQ(T) /26/ und zugehörige überschwemmte Fläche.

 T [a] Wasserstand am Pegel überschwemmte Fläche
 Dresden [cm] ÜF(HQT) in der Leipziger
 Vorstadt [m²]
 10 750 128.834

 20 811 181.611
 50 878 373.456
 100 924 463.203

Für das Socher-Müller-Sieber-Verfahren (vgl. Abschnitt 5) werden die Flächen der Überschwemmungsge-
biete von Hochwasserereignissen mit verschiedenen Jährlichkeiten benötigt. Diese wurden mittels GIS ermit-
telt und sind ebenfalls in Tabelle 1 aufgeführt. Dabei wurde nur die Fläche betrachtet, die bei einer Ausufe-
rung überschwemmt wird.
Die Grundwasserflurabstände bei HQ100 werden für den Bereich südlich der Leipziger Straße im Betrachtungs-
gebiet mit < 1 m angegeben /16/.

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2.2 Varianten Hochwasserschutzlinie
Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf den Angaben in der Voruntersuchung /6/ sowie den weiteren
Erläuterungen in Anlage 3 der Aufgabenstellung /13/.
In der Voruntersuchung wurde der Untersuchungsbereich in 8 Abschnitte unterteilt (vgl. Abbildung 4) und
für jeden Abschnitt verschiedene Trassenvarianten entwickelt. Die Abschnittsnummern werden hier weiter-
verwendet. Die Abschnitte grenzen sich wie folgt ab:
 • Abschnitt 1 Marienbrücke bis Showboxx
 • Unter-Abschnitt 1.1 Marienbrücke bis Uferstraße
 • Unter-Abschnitt 1.2 Menarini von Heyden (Uferstraße bis Übergang B-Plan 357 B)
 • Unter-Abschnitt 1.3 Hafencity (Übergang B-Plan 357 B bis Anschluss Showboxx)
 • Abschnitt 2 Showboxx
 • Abschnitt 3 Showboxx, Elbviertel (B-Plan 357 C) bis Erfurter Straße
 • Abschnitt 4 Erfurter Straße bis Pieschener Winkel
 • Unter-Abschnitt 4.1 Erfurter Straße bis Eisenberger Straße
 • Unter-Abschnitt 4.2 Eisenberger Straße bis Moritzburger Straße
 • Unter-Abschnitt 4.3 Moritzburger Straße bis Pieschener Winkel
Im Beteiligungsprozess (Werkstatt-Veranstaltung am 18. Januar 2020) wurde für jeden Abschnitt die Tras-
senführung diskutiert und versucht, einen Konsens zu finden. Die Konsens-Varianten sind in Abbildung 4 vi-
olett dargestellt.
Für den Abschnitt 1.2 und die Abschnitte 4.1 und 4.2 wurde kein Konsens gefunden. Für diese Bereiche wur-
den jeweils zwei Varianten herausgearbeitet, die bei einer künftigen Planung vor einer Entscheidung zum
Trassenverlauf noch vertieft zu untersuchen sind. Nachträglich ist als weitere Option der Wegfall des Ge-
bietshochwasserschutzes im Abschnitt 1.2 hinzugekommen. Die Trassenführung in den einzelnen Abschnit-
ten wird im Folgenden näher erläutert.

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 4.3 4.1 3 2
 4.2 1.3
 1.2 1.1

Abbildung 4: Trassenvarianten Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt mit den Nummern der Untersuchungsabschnitte
 (gelb) aus der Voruntersuchung /6/ (Hintergrund: DTK 10 /25/).

Abschnitt 1.1 Marienbrücke bis Uferstraße (Konsens)
Für die Kleingartenanlage „Elbeperle“ zwischen Uferstraße und Bahntrasse unmittelbar westlich der Marien-
brücke werden keine Schutzmaßnahmen für sinnvoll erachtet (Verzicht auf Varianten C und D der Vorunter-
suchungen /6/).
Die Hochwasserschutzlinie verläuft als vollstationäre Anlage parallel zur Uferstraße. Die Uferstraße muss im
Hochwasserfall mit einer mobilen Anlage verschlossen werden. Diese soll an der Einmündung der Hafen-
straße so angeordnet werden, dass die Hafenstraße bei Hochwasser befahrbar bleibt.
Um die Straßenbäume an der Uferstraße nicht zu gefährden, sollte die Schutzanlage vollstationär unmittelbar
auf der Begrenzung der Kleingartenanlage platziert werden. Die Zugänge zu den Kleingärten von der Ufer-
straße aus sollten erhalten bleiben und bei Hochwasser vollmobil verschlossen werden. Im Bereich der Kon-
senstrasse gibt es 6 Zugänge zu Kleingärten.
Abschnitt 1.2 Menarini von Heyden (Uferstraße bis Übergang B-Plan 357 B)
Der Abschnitt umfasst die Wohnbebauung Uferstraße, Hafenstraße und Hedwigstraße sowie das Betriebsge-
lände der Menarini – Von Heyden GmbH.
Die Variante 1.1 folgt dem Verlauf der Vorzugslösung der Voruntersuchungen (Trasse B) auf der Grenze der
im Eigentum der Menarini – Von Heyden GmbH befindlichen Grundstücke. Diese Trassierung wird jedoch von
der Eigentümerin abgelehnt (Schreiben an das Umweltamt vom 05.12.2019). Alternativ wurde von der Ei-
gentümerin vorgeschlagen, die Schutzlinie aus Gründen der besseren Zugänglichkeit in Richtung Elbe zu ver-
schieben. Das würde jedoch eine größere Behinderung des Hochwasserabflusses und eine weitere Zunahme
des Retentionsraumverlustes bedeuten. Deshalb wird dieser Vorschlag als zusätzliche Variante nicht betrach-
tet.
Bei der Variante 1.2 wird die HWS-Linie gegenüber der Variante 1.1 landeinwärts über das Betriebsgelände
der Menarini – Von Heyden GmbH geführt. Die betreffenden Flurstücke befinden sich im Eigentum des Un-
ternehmens. Die Anlage wäre sinnvollerweise als Objektschutz zu gestalten, dessen Betrieb und ggf. dessen
Förderung noch öffentlich-rechtlich abzustimmen wäre. Es kann davon ausgegangen werden, dass zu dieser
Variante im Rahmen einer künftigen Planung noch ein besonderer Untersuchungs- und Diskussionsbedarf
besteht. Eine Zustimmung der Eigentümerin kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Aussicht gestellt werden.

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Als Alternative wird auf den Hochwasserschutz gemäß Variante 1.1 oder 1.2 grundsätzlich verzichtet. Der
Gebietsschutz beginnt an der westlichen Begrenzung des Flurstücks 1960/10 (Gemarkung Neustadt). Damit
entfallen auch die stationären und mobilen Anlagen in Abschnitt 1.1. Der Schutz der Wohnbebauung Ufer-
straße, Hafenstraße und Hedwigstraße kann dann nur durch Maßnahmen des Objektschutzes gewährleistet
werden.
Abschnitt 1.3 Hafencity (Konsens)
Die Konsenstrasse entspricht Trasse B der Voruntersuchung. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungspla-
nes 357 B wird der Hochwasserschutz durch eine entsprechende Aufhöhung des Geländes sowie die hoch-
wasserangepasste Bauweise der Gebäude sichergestellt.
Für die betroffenen, vor 2002 errichteten Bestandsbauten in diesem Gebiet sollen Maßnahmen des Objekt-
schutzes vorgesehen werden. Zu Art und Umfang des Objektschutzes, für den die Eigentümer zuständig sind,
liegen jedoch noch keine näheren Untersuchungen vor.
Abschnitt 2 Showboxx (Konsens)
In diesem Bereich entspricht die Konsensvariante der Trasse B der Voruntersuchung /6/. Der Hochwasser-
schutz soll mit mobilen Anlagen und Objektschutzmaßnahmen gewährleistet werden.
Die Trasse zeichnet sich durch eine gerade Linienführung und damit eine geringe Länge der Hochwasser-
schutzanlage aus. Durch die Einbeziehung vorhandener Gebäude kann der Anteil der mobilen Anlagen ver-
ringert werden. Damit werden die Kosten minimiert. Eine Zustimmung des Eigentümers ist wahrscheinlich.
Abschnitt 3 Showboxx, Elbviertel (B-Plan 357 C) bis Erfurter Straße (Konsens)
Der Verlauf der als stationäre Wand geplanten Hochwasserschutzanlage wurde schon im B-Plan 357 C fest-
gelegt und verläuft geradlinig auf kürzester Trasse durch den Abschnitt. In Bezug auf die Trasse A der Vorun-
tersuchung ist dieser Abschnitt jedoch etwas kürzer und endet an der südlichen Grenze des Flurstücks 2554
(Gemarkung Neustadt). Auf diesem Flurstück befindet sich die Kleingartenanlage „Am Erfurter Platz“. Dort
beginnen die beiden Varianten 2.1 und 2.2, da beim Beteiligungsprozess einer Zerschneidung der Kleingar-
tenanlagen durch die Hochwasserschutzanlage nicht zugestimmt wurde.
Variante 2.1 verläuft entlang der Grenze der Kleingartenanlage „Am Erfurter Platz“ Richtung Elbe und schließt
dann an die Trasse B der Voruntersuchung an. Die Hochwasserschutzanlage kann stationär ausgeführt wer-
den. Die Zugänge zu den Kleingärten müssten dann mobil verschlossen werden. Im Bereich der Trasse 2.1
befinden sich 2 Zugänge zu Gärten der Kleingartenanlage „Am Erfurter Platz“.
Variante 2.2 verläuft entlang der Grenze der Kleingartenanlage landeinwärts bis nahe zum Alexander-Pusch-
kin-Platz. Dann quert die Hochwasserschutzanlage die Kleingartenanlage und trifft auf die Grenze der Klein-
gartenanlage „An der Fähre“ zum Graffitipark am Alexander-Puschkin-Platz. Die Hochwasserschutzanlage
kann stationäre ausgeführt werden. Die Zugänge zu den Kleingärten müssten dann mobil verschlossen wer-
den. Im Bereich der Trasse 2.1 befinden sich 6 Zugänge zu Gärten der Kleingartenanlage „Am Erfurter Platz“.
Abschnitt 4.1 Erfurter Straße bis Eisenberger Straße
In diesem Abschnitt befindet sich die Kleingartenanlage „An der Fähre“. Die Hochwasserschutzanlage kann
stationär ausgeführt werden. Die Wassertiefen bei HQ100 betragen hier bis zu 1 m.

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Die Hochwasserschutzanlage verläuft bei Variante 2.1 zwischen Kleingartenanlage und Spielplatz „Eselnest“.
Die Trassierung soll vorhandene Böschungen an der südlichen Begrenzung der Kleingartenanlagen aufgrei-
fen.
Bei der Variante 2.2 verläuft die Hochwasserschutzlinie am nordöstlichen Rand der Kleingartenanlage. Die
Kleingartenanlage verbleibt im Überschwemmungsgebiet und wird nicht vor Hochwasser geschützt. Die bei-
den Zugänge zur Kleingartenanlage, zum einen von der Leipziger Straße aus und zum anderen von der Eisen-
berger Straße aus, müssten dann durch mobile Anlagen verschlossen werden.
Das Gelände des soziokulturellen Projektes „Eselnest“ soll in beiden Varianten im Überschwemmungsbereich
verbleiben, da das Gelände dort höher liegt und seltener von Hochwasser betroffen ist.
Bei beiden Varianten muss die Eisenberger Straße im Hochwasserfall mit einer mobilen Anlage verschlossen
werden.
Abschnitt 4.2 Eisenberger Straße bis Moritzburger Straße
In diesem Abschnitt befinden sich die Sportanlage Eisenberger Straße sowie die Wohnbebauung Moritzbur-
ger Straße 2 bis 8.
Die Hochwasserschutzanlage der Variante 2.1 würde die Sportanlagen insgesamt und die Wohnbebauung
schützen und soll vorhandene Böschungen an der südlichen Begrenzung im Bereich der Sportanlage zum
Elberadweg hin aufgreifen. Im Bereich des Grundstückes Moritzburger Straße 2 würde dann eine sehr hohe
Mauer notwendig sein, da das Gelände dort zur Elbe hin abfällt und das Gebäude an der Böschungskante
steht.
Variante 2.2 belässt von den Sportanlagen das Stadion und den Sportplatz im überschwemmten Bereich,
schließt den Tennisplatz jedoch mit ein. Da stationäre Schutzanlagen im Sportanlagengelände generell kri-
tisch gesehen wurden (Einschränkung der Bewegungsmöglichkeiten), soll der Bereich um das bestehende
Funktionsgebäude von stationären Schutzbauwerken freigehalten werden. Die elbferne Trassierung der Va-
riante endet an der nordwestlichen Begrenzung der Sportanlage und schwenkt von dort nach Südwest, um
die Wohnbebauung Moritzburger Straße 2 bis 8 zu umfassen und zu schützen. Ein vollstationäres Schutzbau-
werk unmittelbar hinter der Wohnbebauung Moritzburger Straße 2 bis 8 entlang der westlichen Begrenzung
des gegenwärtigen Hartplatzes der Sportanlage wurde jedoch von den Anwohnern abgelehnt. Im Rahmen
der weiteren Planung sollten deshalb teilstationäre Lösungen unter Verwendung mobiler Elemente einge-
hend geprüft werden.
Von Seiten der LH Dresden wird eine Neuordnung der Sportplatzflächen bzw. Spielfelder angestrebt /12/ (S.
14). Dies muss bei der Anordnung der Hochwasserschutzanlagen berücksichtigt werden. Die Planungspro-
zesse sind aufeinander abzustimmen.
Bei beiden Varianten sollte ein vollmobiler Verschluss der Moritzburger Straße möglichst weit in Richtung
Leipziger Straße verschoben werden, um eine geringe Bauwerkshöhe zu erreichen. Dazu muss das Grund-
stück Moritzburger Straße 2 mit einer vollstationären Anlage geschützt werden und die Grundstückszufahrt
im Hochwasserfall mit einem mobilen Verschluss abgesperrt werden. Das wurde im Beteiligungsprozess als
möglich erachtet.
Der mobile Verschluss der Moritzburger Straße kann dann in Höhe des Grundstücks Moritzburger Straße 4
(Flurstück 1103/e, Gemarkung Neustadt) erfolgen. In der weiteren Planung ist insbesondere die Gestaltung
dieses Abschnittes der Hochwasserschutzanlage hinsichtlich städtebaulicher Aspekte näher zu untersuchen.

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Abschnitt 4.3 Moritzburger Straße bis Pieschener Winkel (Konsens)
Die Vorzugslösung aus der Machbarkeitsstudie für die Trassierung von Schutzanlagen quer durch die beste-
hende Kleingartenanlage „Am Hafen“ soll nicht weiterverfolgt werden. Geprüft werden sollte, ob die statio-
näre Schutzanlage an der nördlichen Begrenzung der Kleingartenlage zur Leipziger Straße hin (Konsenstrasse)
mit einer Schallschutzfunktion für die angrenzenden Kleingartenparzellen verbunden werden könnte.
Mobile Anlagen sind bei der Konsenstrasse für die beiden Zugänge zur Kleingartenanlage sowie für die Zu-
fahrt zum Grundstück des Wasser- und Schifffahrtsamtes Dresden notwendig. Der vorhandene Objektschutz
an den Grundstücken Leipziger Straße 93 und 97 ist in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Trassenvarianten für die abschließende Untersuchung
Im Ergebnis der Voruntersuchung und des Beteiligungsprozesses wurden vom AG insgesamt 4 zu betrach-
tende Trassen für den baulichen Hochwasserschutz Leipziger Vorstadt vorgegeben:
 • PLAN-Trasse 1: Konsens-Trasse mit Varianten 1.1 und 2.1
 • PLAN-Trasse 2: Konsens-Trasse mit Varianten 1.1 und 2.2
 • PLAN-Trasse 3: Konsens-Trasse mit Varianten 1.2 und 2.1
 • PLAN-Trasse 4: Alternative – Entfall des Teilgebietsschutzes westlich der Marienbrücke (Schutzlinie
 beginnt an der östlichen Begrenzung des B-Planes 357 B); Konsens-Trasse und Variante 2.1
Im Abschnitt 2.3 werden die Vor- und Nachteile der 4 Varianten dargelegt.

2.3 Vor- und Nachteile der PLAN-Trassen
In den Voruntersuchungen /6/ wurden für die vielen diskutierten Trassenvarianten Vor- und Nachteile her-
ausgearbeitet. Darauf aufbauend soll dies im Folgenden für die in der vorliegenden Untersuchung betrach-
teten 4 PLAN-Trassen noch mal zusammenfassend dargestellt werden.
PLAN-Trasse 1
Die PLAN-Trasse 1 verläuft mit den Varianten 1.1 und 2.1 elbnah. Wohnbebauung, Sportanlagen und Klein-
gartenanlagen werden geschützt. Die Kleingartenanlagen „Elbeperle“ und „Am Hafen“ verbleiben im Über-
schwemmungsgebiet. Der Retentionsraumverlust ist im Vergleich zu den anderen PLAN-Trassen insgesamt
groß.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Untergrundabdichtung und Binnenentwässerung unterscheiden sich die
PLAN-Trassen 1, 2 und 3 wenig (vgl. Abschnitt 4.3).

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Abbildung 5: PLAN-Trasse 1 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10 /25/).

Die Variante 2.1 schützt ebenso Kleingartenanlagen und Sport- und Freizeitanlagen, für die der Stadtrat im
Plan Hochwasservorsorge Dresden /16/ keine Schutzziele festgelegt hat.
PLAN-Trasse 2
Die PLAN-Trasse 2 schützt mit den Varianten 1.1 und 2.2 die Wohnbebauung Hedwigstraße/Ludwig-
straße/Uferstraße sowie die Grundstücke Moritzburger Straße 2 bis 8 und den Gewerbestandort Menarini-
von-Heyden GmbH. Die Sportanlagen „Eisenberger Straße“ und die Kleingartenanlagen „An der Fähre“ und
„Am Erfurter Platz“ verbleiben wie die Kleingartenanlagen „Elbeperle“ und „Am Hafen“ im Überschwem-
mungsgebiet.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Untergrundabdichtung und Binnenentwässerung unterscheiden sich die
PLAN-Trassen 1, 2 und 3 wenig (vgl. Abschnitt 4.3).

Abbildung 6: PLAN-Trasse 2 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10 /25/).

Damit ist der Retentionsraumverlust geringer als bei PLAN-Trasse 1. Problematisch sind die beengten Ver-
hältnisse an der Moritzburger Straße einzuschätzen. Der Abstand zwischen der Hochwasserschutzwand an
der Moritzburger Straße und der zwischen Wohnbebauung und Sportplatz beträgt nur etwa 25 bis 35 m.
Dadurch scheint die technische Realisierbarkeit einer wahrscheinlich notwendigen Absenkung des Grund-
wasserspiegels fraglich.
PLAN-Trasse 3
Die PLAN-Trasse 3 schützt mit den Varianten 1.2 und 2.1 Wohnbebauung, Sportanlagen und Kleingartenan-
lagen. Die Kleingartenanlagen „Elbeperle“ und „Am Hafen“ verbleiben im Überschwemmungsgebiet. Der Re-
tentionsraumverlust ist insgesamt groß, jedoch etwas geringer als bei PLAN-Trasse 1.

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Hinsichtlich der Aufwendungen für Untergrundabdichtung und Binnenentwässerung unterscheiden sich die
PLAN-Trassen 1, 2 und 3 wenig (vgl. Abschnitt 4.3).

Abbildung 7: PLAN-Trasse 3 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10 /25/).

Die Variante 2.1 schützt ebenso Kleingartenanlagen und Sport- und Freizeitanlagen, für die der Stadtrat im
Plan Hochwasservorsorge Dresden /16/ keine Schutzziele festgelegt hat.
PLAN-Trasse 4
Bei der PLAN-Trasse 4 verbleibt die Wohnbebauung Hedwigstraße/Ludwigstraße/Uferstraße sowie der Ge-
werbestandort Menarini-von-Heyden GmbH im Überschwemmungsgebiet. Die Sportanlagen „Eisenberger
Straße“, die Kleingartenanlagen „An der Fähre“ und „Am Erfurter Platz“ sowie die Grundstücke Moritzburger
Straße 2 bis 8 werden geschützt. Die Kleingartenanlagen „Elbeperle“ und „Am Hafen“ erhalten keinen Hoch-
wasserschutz.
Der Schutz der Wohnbebauung Uferstraße, Hafenstraße und Hedwigstraße kann durch Objektschutzmaß-
nahmen oder Maßnahmen des Katastrophenschutzes (Sandsackverbau) erfolgen.

Abbildung 8: PLAN-Trasse 4 Gebietshochwasserschutz Leipziger Vorstadt (Hintergrund: DTK 10 /25/).

Die Variante 2.1 schützt ebenso Kleingartenanlagen und Sport- und Freizeitanlagen, für die der Stadtrat im
Plan Hochwasservorsorge Dresden /16/ keine Schutzziele festgelegt hat.
Hinsichtlich der Aufwendungen für Untergrundabdichtung und Binnenentwässerung fallenbei der PLAN-
Trasse 4 die geringsten Kosten an (vgl. Abschnitt 4.3).

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Der Retentionsraumverlust ist bei dieser Trasse im Vergleich zu den anderen PLAN-Trassen geringer, jedoch
ist das verbleibende Schadenspotenzial mehr als doppelt so groß als bei den anderen drei PLAN-Trassen des
Gebietshochwasserschutzes.

2.4 Einfluss auf die Wasserspiegellage bei Hochwasser
Die Auswirkungen der geplanten Hochwasserschutzanlagen auf die Wasserspiegellage bei Hochwasser wur-
den durch eine 2D-HN-Modellierung ermittelt /8/. Zu prüfen war, ob der Abfluss durch den Bau der Hoch-
wasserschutzanlage beeinflusst wird bzw. ob sich durch die Maßnahme ein höherer Wasserspiegel einstellen
würde. Dafür wurde der Abfluss bei einem HQ100 zu Grunde gelegt.
Im Ergebnis der Untersuchungen wurde festgestellt, dass alle 4 Varianten gleichartig unkritisch hinsichtlich
der Wasserspiegellage beim hundertjährlichen Hochwasser sind. Dies trifft sowohl auf die Bereiche ober- als
auch unterhalb des Untersuchungsgebietes zu. Bei keinem untersuchten PLAN-Zustand ergeben sich Diffe-
renzen von mehr als 2 cm.

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3 Schadenspotenziale für einzelne HQ(T)
Die Schadenspotenziale beruhen auf Untersuchungen aus dem Jahr 2014 und einer Aktualisierung aus dem
Jahr 2020 /10/.
Die Schadenspotenziale basieren auf einer gebäudeweisen Betrachtung unter Berücksichtigung der hydrau-
lischen Belastung des Gebäudes bei einem Hochwasserereignis (Wasserstand) und von Schädigungsfunktio-
nen für Bausubstanz und Inventar. Es werden sowohl Schäden bei einer Flutung des Kellers als auch bei Flu-
tung des Erdgeschosses bzw. weiterer Obergeschosse berücksichtigt. Die Ermittlung des Schadenspotenzials
erfolgte mit der Software HWSCalc, einem Programmsystem zur Abschätzung von Hochwasserschadenspo-
tenzialen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Daten zur Bebauung (Gebäudeumrisse, Gebäudetyp, Höhe Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschos-
ses) des Untersuchungsgebietes entsprechen den Angaben aus der Untersuchung von 2014. Nach 2014 fer-
tiggestellte Gebäude (z. B. Hafenstraße 4, Leipziger Straße 13) sowie weitere Neubauten im Bereich der Be-
bauungspläne 357 B und 357 C sind nicht berücksichtigt.
Die der Ermittlung zu Grunde liegenden Wasserspiegellagen entstammen der aktuellen 2D-HN-Modellierung
von 2017. Die Schadenspotenziale wurden jeweils für eine Überschwemmung bei einem 100-jährlichen und
einem 50-jährlichen Hochwasser ermittelt (Tabelle 2).
Tabelle 2: Schadenspotenziale für HQ(100) und HQ(50) /10/ (Netto-Neuwerte).

 Trassierung IST-Zustand PLAN-Trasse 1 PLAN-Trasse 2 PLAN-Trasse 3 PLAN-Trasse 4

 Beschreibung kein techni- Konsens-Trasse Konsens-Trasse Konsens-Trasse Alternative, Kon-
 scher Hoch- mit Varianten mit Varianten mit Varianten sens-Trasse und
 wasserschutz 1.1 und 2.1 1.1 und 2.2 (zu- 1.2 und 2.1 Variante 2.1
 sätzlicher Schutz
 Stadion)

 Schadenspotenzial HQ50 39.335.000 5.933.000 5.933.000 6.459.000 12.342.000
 [EUR]

 Schadenspotenzial 62.109.000 6.729.000 6.729.000 7.710.000 20.104.000
 HQ100 [EUR]

Anlagenvermögen und die Schäden daran können auf zwei verschiedenen Wegen betrachtet werden. Beim
sogenannten Bruttokonzept werden Wiederbeschaffungswerte, also Neuwerte, zu Grunde gelegt. Beim so-
genannten Nettokonzept wird der kontinuierliche Wertverlust von Anlagen berücksichtigt. Damit wird ein
Zeitwert der Vermögensobjekte ermittelt. In der Schadenspotenzialanalyse kommen beide Konzepte zur An-
wendung /20/. Neuere Arbeitshilfen empfehlen die Verwendung von Netto-Zeitwerten /21/.
Die ermittelten Schadenspotenziale in Tabelle 2 entsprechen Netto-Neuwerten, also den Wiederherstel-
lungskosten. Der Netto Zeitwerte zum Bezugsjahr 2013 wurde laut /10/ (S.4) mit 60 % des Netto-Neuwertes
berechnet. Die Zeitwerte sind in Tabelle 3 zusammengefasst.

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