Aufstocker im Bundestag IV - Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode
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Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV Bilanz der Nebenverdienste der Abgeordneten in der 19. Wahlperiode 48 i e r pap s eit Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung Arb S- 1 Frankfurt am Main 2021 OB
OBS-Arbeitspapier Aufstocker im48Bundestag IV ISSN: 2365-1962 (nur online) Herausgeber: Otto Brenner Stiftung Jupp Legrand Wilhelm-Leuschner-Straße 79 D-60329 Frankfurt am Main Tel.: 069-6693-2810 Fax: 069-6693-2786 E-Mail: info@otto-brenner-stiftung.de www.otto-brenner-stiftung.de Autor: Sven Osterberg E-Mail: sven@praxis-osterberg.de Telefon: 0160/98286708 Projektmanagement: Jupp Legrand (OBS) Satz und Gestaltung: think and act – Agentur für strategische Kommunikation Hinweis zu den Nutzungsbedingungen: Titelbild: Dieses Arbeitspapier darf nur für nichtkommerzielle Zwecke © Gerhard Mester im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Beratung E-Mail: mester-kari@gmx.de und ausschließlich in der von der Otto Brenner Stiftung ver- öffentlichten Fassung – vollständig und unverändert – von Redaktionsschluss: Dritten weitergegeben sowie öffentlich zugänglich gemacht 1. Juni 2021 werden. Die Otto Brenner Stiftung veröffentlicht dieses In den Arbeitspapieren werden die Ergebnisse der For- Arbeitspapier im ehrenvollen Gedenken an Herbert schungsförderung der Otto Brenner Stiftung dokumentiert Hönigsberger († 2015), mit dem zusammen die OBS und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Für die Inhalte die „Reihe“ von Studien zu Nebeneinkünften und sind die Autorinnen und Autoren verantwortlich. Arbeits Nebentätigkeiten auf den Weg gebracht hat – und papiere erscheinen nur online, nicht als Printprodukt. die inzwischen als „Dauerbrenner“ mit zum Profil der Download und weitere Informationen: Stiftung einen Beitrag liefert (siehe S. 37). www.otto-brenner-stiftung.de 2
Vorwort Vorwort Nebenverdienste und Zusatzjobs von Bundestagsabgeordneten sind ein Dauer thema, dem besonders in (Super-)Wahljahren erhöhte Aufmerksamkeit sicher ist. Millionenschwere Maskendeals, persönliche Bereicherung durch die Unterstützung autokratischer Herrscher und laxer Umgang mit den Meldepflichten von Neben- verdiensten zeigten im Frühjahr ein Empörungspotential, das das Parlament nicht ignorieren konnte und zu einem Wendepunkt geführt hat. Die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten und das Vertrauen in die Herzkammer der parlamentarischen Demo kratie, dem Deutschen Bundestag, drohten derart beschädigt zu werden, dass auch die Unionsfraktion ihren jahrelangen Widerstand gegen eine Verschärfung der Ver- haltensregeln nicht weiter aufrechterhalten konnte. Es darf angenommen werden, dass mehr „schlechtes Gewissen“ als grundsätzliche Einsicht das neue Gesetz auf den Weg gebracht hat. „Mehr Transparenz“ wird angestrebt, es sollen „schärfe- re Regeln“ für die zukünftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelten. Nicht alle Abgeordneten wollten oder konnten der parteiübergreifenden Initiative folgen – den einen gehen die Einschnitte zu weit, anderen nicht weit genug. Die OBS legt nun bereits die fünfte Studie zu dem „Dauerbrenner“-Thema Neben tätigkeiten und Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor. Eingebettet in den Vorschlag einer Marktordnung für Lobbyisten haben wir 2011 begonnen, uns mit der Frage einer zeitgemäßen Regulierung von Lobbyeinflüssen auf Politik und Parlamente zu beschäftigen. Ein Teilaspekt davon ist die klare Rege lung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften, die wir als zentrales Einfallstor für diese Einflüsse betrachten. Es ging uns dabei nie um die Skandalisierung besonde- rer Einzelfälle, sondern immer um systematische Erkenntnisse, die auf fehlerhafte Entwicklungen aufmerksam machen sollten. Für uns galt immer, Alternativen anzu- streben und Lösungen zu finden, die dem Eindruck von Käuflichkeit für Einzelinte ressen entgegentreten. Unsere fünfte Studie zur Praxis der Nebentätigkeit ist einerseits eine Schluss- bilanz der 19. Wahlperiode. Andererseits ist sie als Resümee für die letzten drei Wahlperioden seit 2009 konzipiert. In Zukunft werden neue Regeln gelten, die es nicht mehr nötig machen, über die „außerparlamentarischen“ Einnahmen Schät- zungen anzustellen. Die Abgeordneten müssen, sofern sie ehrlich sind und korrekte Angaben machen, dies künftig auf Euro und Cent tun. 2013, als wir die erste Bilanz vorgelegt haben, hatten nach unseren Berechnungen die Abgeordneten der 17. Legislaturperiode gut 30 Millionen Euro Nebeneinkünfte erzielt. In der 19. Wahlperiode ist diese Summe auf fast 53 Millionen gestiegen. Über die letzten Wahlperioden ist der Anteil der Anwälte im Deutschen Bundes tag kontinuierlich gesunken. Die Summe der generierten Nebeneinkünfte hin gegen ist kontinuierlich gestiegen. 3
Aufstocker im Bundestag IV Nebenverdienste und Nebentätigkeiten waren und sind das Problem einer privi legierten Minderheit von Abgeordneten, die größtenteils aus der Unions- und FDP-Fraktion kommen. Ein recht stabiler Sockel von etwa einem Drittel der Ab- geordneten gibt an, neben dem Mandat entgeltlich tätig zu sein. Ein Drittel der Abgeordneten übt mindestens eine Funktion in einem Unterneh- men neben dem Mandat aus, während die gesellschaftliche Vernetzung über Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen abnimmt. Die Ergebnisse und die relative Stabilität der Entwicklungen stärken unsere Auf- fassung, dass nach wie vor ein Handlungsdefizit besteht und es weniger ein Trans- parenzdefizit gibt. Bezahlte Lobbytätigkeiten von Abgeordneten werden künftig zwar gesetzlich verboten sein, Honorare für Vorträge, die im direkten Zusammen- hang mit dem Mandat stehen, sind untersagt. Aber es bleiben Fragen: Was sind gewünschte und zulässige Nebentätigkeiten? Welche Nebentätigkeiten stellen ein Einfallstor für Lobbyisten dar? Wie viele Nebentätigkeiten sind zulässig, ohne dass das Mandat nicht mehr den Mittelpunkt der Tätigkeiten bildet? Sven Osterberg, unser Studienautor und mit der Materie seit Jahren bestens vertraut, regt eine Kommission an, die die Praxis der neuen Bestimmungen prüft und deren Umsetzung begleitet. Zu überlegen ist, ob für Abgeordnete ein Verhaltens- kodex vereinbart wird, der Nebenjobs und Einkünften daraus Grenzen setzt. Was spricht gegen die Festlegung einer Grenze für Nebeneinkommen? Alles, was über ei- ner bestimmten Höhe liegt, müsste gespendet werden – z. B. an soziale Einrichtun- gen oder gemeinnützige Organisationen. Ein dritter Weg für das Parlament könnte darin bestehen, sich an Erfahrungen mit bereits bewährten Modellen zu orientieren. Warum nimmt sich der Bundestag nicht ein Beispiel an (gewerkschaftlich organisier- ten) Aufsichtsräten, die einen Großteil dieser „Zusatz“-Bezüge abführen? Die Regelungen, die ab der nächsten Wahlperiode greifen, zeigen in die richti- ge Richtung – aber es müssen weitere Initiativen ergriffen und die Bestimmungen strikter kontrolliert werden. Es bleibt dabei: Der Bundestag hat es in der Hand, den Eindruck der Käuflichkeit nicht aufkommen zu lassen, Vertrauen zurückzugewinnen und seine Legitimation zu stärken. Jupp Legrand Geschäftsführer der OBS Frankfurt am Main, im Juli 2021 4
Inhalt Inhalt Einleitung........................................................................................................................ 6 Methodischer Hinweis..................................................................................................... 9 1 Die Aufstocker – Eine wachsende Minderheit?..........................................................10 2 Unveränderte Problemlage in den Fraktionen........................................................... 13 3 Nebentätigkeiten der neuen Bundestagsabgeordneten.............................................16 4 Die bezahlten Nebentätigkeiten – Eine Männerdomäne............................................ 17 5 Direktkandidaten versus Listenkandidaten...............................................................19 6 Rechtsanwälte – Überrepräsentierte Hauptprofiteure.............................................. 20 7 Abgeordnete in Unternehmensfunktionen................................................................21 8 Weckt das Mandat Begehrlichkeiten?...................................................................... 24 9 Nebeneinkünfte.......................................................................................................25 10 Gesamteinkünfte.................................................................................................... 29 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen.................................................................... 31 Tabellenverzeichnis....................................................................................................... 36 Hinweis zum Autor..........................................................................................................37 5
Aufstocker im Bundestag IV Einleitung Der 11. Juni 2021 markiert eine tiefe Zäsur im mit der Meldung von Einnahmen und Tätig- deutschen Abgeordnetenrecht. Mit den Stim- keiten neben dem Mandat bekannt.2 Diese men der Union, SPD, Grünen und Die Linke wur- nachträglichen Meldungen und die damit ver- de an diesem Tag der gemeinsame Gesetzent- bundenen Verstöße gegen die geltenden Trans- wurf „Zur Verbesserung der Transparenzregeln parenzvorschriften offenbaren gleichzeitig ein für die Mitglieder des Deutschen Bundestages“ 1 grundlegendes Problem, das auch durch das verabschiedet. Vermutlich hat erst die Summe neue Gesetz nicht geregelt wird: Es fehlt an der Verfehlungen einiger Abgeordneten der einer wirksamen Kontrolle, ob sich auch alle CDU/CSU-Fraktion diese gemeinsame Initiative Parlamentarier an die geltenden Regeln hal- möglich gemacht: Der öffentliche Druck auf die ten und ihre Einkünfte und Funktionen korrekt Union war so groß geworden, dass sie sich be- deklarieren. Die Überprüfung liegt weiterhin wegt hat. Das, was im Zuge der „Masken-Affäre“, in der Hand der Bundestagsverwaltung, die der „Aserbaidschan-Connection“ oder den sich in dieser Beziehung bisher als nicht allzu Aktienoptionen für das Lobbyieren in Bundes scharfes Schwert erwiesen hat. Spürbare Kon- ministerien ans Tageslicht der Öffentlichkeit sequenzen für Fehlverhalten hat es außer der kam, ist zumindest moralisch verwerflich, wenn Veröffentlichung der Verfehlungen in Druck nicht sogar in einzelnen Fällen strafbar. Und wie sachen noch nicht viele gegeben. Aus 2019 ist immer wird der Bundestag als Ganzes für die ein Fall bekannt, der ein Ordnungsgeld gegen Fehltritte Einzelner öffentlich in Haftung genom- eine Abgeordnete nach sich gezogen hat.3 men. Das hat inzwischen auch die Unions-Frak- In der Begründung zum neuen Gesetz für tion begriffen. Und deshalb hat sie ihren jahre- die Transparenzregeln heißt es: „Das Vertrauen langen Widerstand gegen eine Verschärfung von der Bürgerinnen und Bürger ist das Fundament Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete des deutschen Parlamentarismus […] Ziel die- aufgegeben und zum Ende der 19. Legislatur ses Gesetzes ist es, durch gezielte Verbesse- periode neuen Regelungen zugestimmt. rungen der bestehenden Transparenzregeln, Inzwischen wissen wir auch, dass dieser aber auch durch die Einführung von neuen öffentliche Druck auf die Abgeordneten, präzi- Vorschriften mehr Transparenz im parlamen- se und korrekte Angaben zu machen, durch die tarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Affären sprunghaft gestiegen ist. Angaben zu Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zu- Nebeneinkünften aus Nebentätigkeiten „nach rückzugewinnen.“ Es geht um Vertrauen, das zu melden“, wurde im beginnenden Wahl- die notwendige Voraussetzung der parlamen- kampf zum Politikum. In mehreren Fraktionen tarischen Demokratie ist. Wenn sinkendes Ver- wurden Fälle mit einem etwas laxen Umgang trauen festgestellt und ein Legitimationsverlust 1 Siehe weiterführend Drucksache 19/28784. 2 Fuchs, Christian und Reyher, Martin (2021): „Nebentätigkeit: Bundestag“, https://www.zeit.de/politik/ deutschland/2021-05/lobbyismus-nebentaetigkeit-abgeordnete-bundestag-transparenz. 3 Vgl. Drucksache 19/8390. 6
Einleitung beklagt wird, sind diese Defizite vom Parlament Sind einfache Mitgliedschaften und Ehren selbst zu verantworten. Es war insbesondere ämter in diversen gesellschaftlichen Orga- die Unionsfraktion, die sich jahrelang gegen nisationen nicht ausreichend? eine Verschärfung der Veröffentlichungsregeln Gebietet es nicht die Komplexität der Auf gestellt hat. Dieter Wiefelspütz, langjähriger gabe, als Abgeordneter seine Zeit vollkom- Rechtsexperte der SPD-Fraktion, hat es in der öf- men dem Mandat zu widmen? fentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf in sei- ner Vorbemerkung so zusammengefasst: „Die In Zukunft müssen die Abgeordneten ihre Ein- Verfassungslage in Deutschland ist einfach so, künfte aus Nebentätigkeiten und Unterneh- dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages mensbeteiligungen auf Euro und Cent genau an- Nebentätigkeiten wahrnehmen können. Das ist geben, sofern sie im Monat mehr als 1.000 Euro aber das Grundproblem, weswegen wir heute oder im Jahr 3.000 Euro aus Nebentätigkeiten hier zusammensitzen. Im Grunde müssten wir erzielen. Direkte oder indirekte Beteiligungen alle miteinander intensiver darüber nachden müssen ab fünf Prozent angezeigt und veröf- ken, ob die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten fentlicht werden. Das gilt auch für daraus fol- überhaupt noch angemessen ist. Das bedürfte gende Einkünfte über Dividenden oder Gewinn allerdings einer Verfassungsänderung […] Aber ausschüttungen. Gleiches gilt für „Optionen“5 wir werden immer wieder neue Probleme ha auf Gesellschaftsanteile. Unabhängig davon, ben, solange es für einen Abgeordneten mög ob diese einen bezifferbaren Wert haben oder lich ist, Nebentätigkeiten wahrzunehmen. Das nicht. Gesetzlich verboten wird die bezahlte ist im Grunde bei der Komplexität der Aufgabe Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten eines Abgeordneten völlig unrealistisch. Ich gegenüber der Bundesregierung oder dem habe selber 26,5 Jahre im Parlament gesessen. Bundestag. Sofern die Aufwandsentschädi- Ich war zugelassener Rechtsanwalt, aber es ist gung verhältnismäßig ist, sind ehrenamtliche praktisch unmöglich, neben dieser äußerst an Tätigkeiten (z. B. in einem Vorstand für einen spruchsvollen Arbeit eines Abgeordneten auch Verein) weiterhin zulässig. Bezahlte Vorträge noch Nebentätigkeiten wahrzunehmen.“ 4 im direkten Zusammenhang mit dem Mandat Müssen Abgeordnete des Bundestages, sind zukünftig untersagt. Es wird verboten, die so ist zu fragen, während ihrer Zeit als Mitgliedschaft im Bundestag für geschäftliche Mandatsträger weiterhin einem Beruf nach Zwecke zu gebrauchen. Erzielte Einnahmen sind gehen? bei Verstößen an den Bundestag abzuführen Müssen sie bezahlte Funktionen in privaten und als Sanktion kann ein Ordnungsgeld ver- Unternehmen, Interessenverbänden oder hängt werden. Das Annehmen von Geldspenden Lobbyvereinigungen übernehmen? durch Abgeordnete wird gesetzlich verboten. 4 Dieter Wiefelspütz in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf (Seite 11); Protokoll-Nr. 19/52G 5 U. a. Aktienoptionen wie im Fall Philipp Amthor. 7
Aufstocker im Bundestag IV Mit der vorliegenden Studie setzen wir blem entgeltlicher Tätigkeiten für Unternehmen die seit 2013 regelmäßig erscheinende Reihe 6 und Verbände ist die Privilegierung der Betei- fort. Wir versuchen, auf die Strukturen und ligten bei gleichzeitiger Benachteiligung von strukturellen Zusammenhänge aufmerksam zu Wählern oder gesellschaftlichen Gruppen, die machen, die sich im Zusammenhang mit den keinen exklusiven Zugang zur Politik durch eige- veröffentlichungspflichtigen Angaben im Deut- ne Funktionsträger im Parlament haben. schen Bundestag gebildet haben. Wie gewohnt Wir differenzieren in der Studie Neben orientiert sich auch diese Studie im Aufbau tätigkeiten und Nebeneinkünfte nach Fraktio- und bei der Vorgehensweise an den vorherigen nen, Geschlecht, Direkt- oder Listenkandida- Untersuchungen. Das allgemeine Interesse der ten. Auf der Webseite des Deutschen Bundes- Öffentlichkeit konzentriert sich zuvorderst und tages befinden sich dazu eine Fülle an Infor- zu Recht auf die politischen Taten und Tätigkei- mationen, mit denen man sich ein gutes Bild ten der handelnden Akteure, die sich zur Wahl jedes einzelnen Abgeordneten machen kann, stellen bzw. gewählt wurden. Es geht uns jedoch auch wenn es keine Garantie auf die Vollstän- nicht um die Diskreditierung und Bloßstellung digkeit der Angaben gibt. Ein Gesamtbild über einzelner „Ausreißer“. Die Studie bündelt und die Praxis des Parlaments und der Fraktionen differenziert, was die Abgeordneten des Deut- ist dagegen nur unter erschwerten Bedingun- schen Bundestages neben ihrem Mandat tun. Es gen und erheblichem Aufwand möglich. Das ist geht uns (indirekt) um die Überprüfung, ob das der Beitrag, den die vorliegende Studie leisten Mandat im Mittelpunkt der Tätigkeiten steht. möchte. In unserer Untersuchung werden Da- Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte sind kein ten vorgestellt und interpretiert, die den Status nachrangiges Phänomen, sie können wahlent- quo der Praxis der Nebeneinkünfte am Ende scheidend sein, wie die immer wiederkehren- der 19. Wahlperiode auf Basis der veröffentlich- den und gerade im Vorwahlkampf besonders ten Daten zum 1. Juni 2021 beschreiben aktuellen öffentlichen Diskussionen und Debat- Ab der nächsten Wahlperiode gelten neue ten über Nebeneinkünfte zeigen. Informationen Regeln und Pflichten, so dass die Studie in über Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte der Form nicht fortgesetzt werden kann. Es ist liefern Hinweise auf Interessenverflechtungen, also auch Gelegenheit ein Resümee zu ziehen Interessenkollisionen und Lobbyeinflüsse. Es und zu hinterfragen, ob die „Verschärfungen“ gibt viele Nebentätigkeiten, die das Mandat im und Änderungen, die das neue Gesetz mit sich Sinne des Grundgesetzes stärken, die dem All- bringen, auch den Kern der Problematik von gemeinwohl dienen, bei einigen anderen kann Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften treffen und muss das bezweifelt werden. Das Grundpro- oder wiederum nur neue Probleme entstehen. 6 Die sechste Fraktion: https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/publikationen/titel/die-sechste- fraktion/aktion/show/obspaec/Publication/, Aufstocker 1: https://www.otto-brenner-stiftung.de/aufstocker-im- bundestag-1/, Aufstocker 2: https://www.otto-brenner-stiftung.de/aufstocker-im-bundestag-2/, Aufstocker 3: https://www.otto-brenner-stiftung.de/aufstocker-im-bundestag-3/. 8
Methodischer Hinweis Methodischer Hinweis Die Daten der Abgeordneten auf den Websei- bei 634 Sitzen. Darunter ist eine fraktionslose ten des Deutschen Bundestages wurden er- Abgeordnete mit veröffentlichungspflichtigen neut mit Hilfe einer Software automatisiert 7 Angaben, die auch in der Summe berücksichtigt ausgelesen und gespeichert. Die Datensätze bleibt. Die Daten der 18. Wahlperiode wurden wurden anschließend für jeden Abgeordneten 2014 am Beginn und 2017 am Ende der Perio- in einzelne Textdateien zusammengefasst und de erhoben. Für den 19. Deutschen Bundestag zur computergestützten Analyse in die Soft- listet die Webseite zum Zeitpunkt der Erhebung ware MAXQDA importiert. Dort wurden die Da- mittlerweile 740 Namen bei 709 Sitzen. Wir ten mit Hilfe eines Diktionärs zunächst automa- haben die Daten zu den Nebeneinkünften am tisch durchsucht und codiert. In einem weiteren 1. Juni 2021 erfasst. Schritt wurden die Datensätze je nach Frage- Nicht weitergehend untersucht werden die stellung zusätzlich vercodet und kontrolliert, ob Angaben auf den individuellen Homepages alle relevanten Codes über das automatisierte von Abgeordneten. Ein Viertel der Abgeord- Verfahren vergeben wurden. Dadurch ist es neten macht auf ihren Webseiten individuelle möglich, neben einfachen Abfragen auch kom- Erläuterungen zu den veröffentlichungspflich- plexere Fragestellungen zu bearbeiten. tigen Angaben. Die „Individuellen Erläuterun- Für die Analyse stehen uns mittlerweile über gen“ sind nicht klar geregelt und so findet 4.000 Datensätze von Abgeordneten aus der 17., man auf den Webseiten ganz unterschiedliche 18. und 19. Wahlperiode zur Verfügung. Darun- Formen. Einerseits werden die Nebeneinkünf- ter sind jeweils auch alle ausgeschiedenen und te auf den Cent genau dargelegt („gläserne nachgerückten Abgeordneten. Für die 17. Wahl- Abgeordnete“), andererseits erfährt man dort periode führte der Deutsche Bundestag 652 Na- nicht viel mehr als auf der Webseite des Deut- men, darunter ein parteiloser Abgeordneter schen Bundestages. ohne veröffentlichungspflichtige Angaben, der In den Tabellen summieren sich gelegent- nicht berücksichtigt wurde. Die Zahl der Sitze lich die Prozentzahlen in den Zeilen und Spal- im 17. Deutschen Bundestag betrug 622. Für die ten nicht auf 100. Dabei handelt es sich um 18. Wahlperiode führt die Webseite 655 Namen Rundungsfehler. 7 Visual Web Ripper (http://visualwebripper.com/) ist eine Software, die es ermöglicht auf der Basis des Seitenquelltextes bestimmte Inhalte einer Webseite zu extrahieren und in einer Datenbank zu erfassen. 9
Aufstocker im Bundestag IV Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV 1. Die 1Aufstocker – –Eine Die Aufstocker wachsende Eine wachsende Minderheit? Minderheit? In der 19. Wahlperiode ist der Anteil aller Bundestagsabgeordneten, die eine „entgeltliche In der 19. Wahlperiode ist der Anteil aller mittlerweile 740 Abgeordneten8 haben sich Tätigkeit neben dem Mandat“ bei der Bundestagsverwaltung angaben, um 6,3 Bundestagsabgeordneten, die eine „entgelt- während der Legislaturperiode etwas hinzuver- Prozentpunkte auf 35,3 Prozent gestiegen. 261 der mittlerweile 740 Abgeordneten8 haben liche Tätigkeit neben dem Mandat“ bei der sich während der Legislaturperiode etwas hinzuverdient.dient. Das Das ist das bisher höchste Niveau, das ist das bisher höchste Niveau, das seit derBundes erstentagsverwaltung angaben, um Studie 2013 gemessen 6,3 Pro- wurde. seit der Wir haben esersten Studie 2013 also weiterhin mitgemessen einer wurde. zentpunkte privilegierten aufim Minderheit 35,3 Prozent gestiegen. Deutschen 261 der Bundestag zu tunWir habenwenn – aber es also weiterhin mehr als einmit einer der Drittel privile- Abgeordneten Nebeneinkünfte aus „außerparlamentarischer Arbeit“ erzielt, ist das eine Tabelle 1 Größenordnung, die nicht ignoriert werden darf. Veröffentlichungspflichtige Angaben der MdB (Anzahl der MdB/Angaben in % aller MdB)a Tabelle 1: Veröffentlichungspflichtige Angaben der MdB (Anzahl der MdB/ Angaben in % aller MdB)a Ende 17. WP Ende 18. WP Anfang 19. WP Ende 19. WP Entgeltliche Tätigkeiten neben dem 216 33,2% 193 29,5% 206 29,0% 261 35,3% Mandatb Funktionen in Unternehmen 219 33,6% 280 42,7% 218 30,7% 273 36,9% Funktionen in Körperschaften und 354 54,4% 386 58,9% 312 43,9% 391 52,8% Anstalten des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, Verbänden 469 72,0% 445 67,9% 357 50,2% 444 60% und Stiftungen Vereinbarungen über künftige 2 0,3% 1 0,2% 0 0% 0 0% Tätigkeiten oder Vermögensvorteilec Beteiligungen an Kapital- oder 75 11,5% 66 10,1% 82 11,5% 100 13,5% Personengesellschaften Keine veröffentlichungspflichtigen 35 5,4% 45 6,9% 69 9,7% 47 6,4% Angaben Individuelle Erläuterungen zu den 174 26,7% 196 29,9% 180 25,3% 191 25,8% veröffentlichungspflichtigen Angaben Abgeordnete 651 655 711 740 a) 17. Wahlperiode (WP): 27. Oktober 2009 bis 22. Oktober 2013. 18. Wahlperiode: 22. Oktober 2013 bis 24. Oktober 2018. 19. Wahlperiode: Seit dem 24.Oktober a) 17. Wahlperiode (WP): 27. 2018. Unberücksichtigt Oktober ist bei 2013. 2009 bis 22. Oktober der Darstellung, ob Abgeordnete 18. Wahlperiode: 22. Oktobereine 2013Tätigkeit oder 2018. bis 24. Oktober Funktion während der 19. Wahlperiode: Legislaturperiode Seit dem 24.Oktoberaufgenommen oder beendet 2018. Unberücksichtigt ist beihaben. der Darstellung, ob Abgeordnete eine Tätigkeit oder Funktion während der Legislaturperiode aufgenommen oder beendet haben. b) In der Spalte „Ende der 17. WP“ werden in der gesamten Studie die Angaben ohne die bis zum Ende der 17. WP geregelte b) In der Spalte „Ende der 17. WP“ werden in der gesamten Studie die Angaben ohne die bis zum Ende der 17. WP geregelte Anzeige Anzeigepflicht für Tätigkeiten der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister verwendet, um eine pflicht für Tätigkeiten Vergleichbarkeit der Datender Bundesregierung, über Parlamentarische alle Wahlperioden Staatssekretäre und Staatsminister verwendet, um eine Vergleich zu gewährleisten. barkeit der Daten über alle Wahlperioden zu gewährleisten. c) Da in c) Da in dieser dieser Kategorie Kategorie kein Abgeordneter kein Abgeordneter des 19. des 19. Bundestages Bundestages einzuordnen einzuordnen ist, diese ist, bleibt bleibt Kategorie diese Kategorie im weiteren im weiteren VerlaufVerlauf unberücksichtigt. unberücksichtigt. Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 Neben dem8Mandat Die Gesamtzahl der in der Studie berücksichtigten Abgeordneten ist in der 19. Wahlperiode von 709 auf 740 gestiegen übernahmen 273 gegenüber 218 Abgeordneten (+6,2 Prozentpunkte) zu (Stand 1. April 2021). Bis zum 30. Juni 2021 sind noch 5 weitere Abgeordnete ausgeschieden, deren Nachrücker in der Beginn der Wahlperiode Studie nicht mehrFunktionen berücksichtigt in einem werden. Unternehmen. Neben Die die den zwei Abgeordneten, Zahl deramAbgeordneten, bereits diedie Anfang der Wahlperiode Funktionen in AfD-Fraktion verlassen haben und als fraktionslose Mitglieder im Deutschen Bundestag verblieben sind, haben 7 wei- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts innehatten, wuchs von tere (CDU 1, CSU 1, SPD 1, AfD 4) ihre Fraktionen inzwischen verlassen. Dazu gehören u.a. Nikolas Löbel und Dr. Georg Nüsslein, die im Zuge der „Maskenaffäre“ ihre Fraktionen verlassen haben. In der Studie werden diese 7 Abgeordneten für den Vergleich weiterhin den Fraktionen zugordnet, denen sie am Anfang der 19. Wahlperiode angehört haben. 8 Die Gesamtzahl der in der Studie berücksichtigten Abgeordneten ist in der 19.Wahlperiode von 709 auf 740 gestiegen (Stand 1. April 2021). Bis zum 30. Juni 2021 sind noch 5 weitere Abgeordnete ausgeschieden, deren Nachrücker in der Studie nicht mehr berücksichtigt werden. Neben den zwei Abgeordneten, die bereits am Anfang der Wahlperiode die AfD-Fraktion verlassen 10 haben und als fraktionslose Mitglieder im Deutschen Bundestag verblieben sind, haben 7 weitere (CDU 1, CSU 1, SPD 1, AfD 4) ihre Fraktionen inzwischen verlassen. Dazu gehören u.a. Nikolas Löbel und Dr. Georg Nüsslein, die im Zuge der „Maskenaffäre“ ihre Fraktionen verlassen haben. In der Studie werden diese 7 Abgeordneten für den Vergleich weiterhin den Fraktionen zugordnet, denen sie am Anfang der 19.Wahlperiode angehört haben. 8
Die Aufstocker – Eine wachsende Minderheit? Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV 312 auf 391 (+8,9 Prozentpunkte) und in Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen von 357 auf 444 (+9,8 Prozentpunkte). 100 Abgeordnete (13,5%) gaben Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften an. Das sind 17 Abgeordnete mehr (+1,9 Prozentpunkte) als zu Beginn der 19.Wahlperiode. Nur 47 MdB (6,4%) gaben bei der Bundestagsverwaltung keine veröffentlichungspflichtigen Angaben an. Darüber hinausgehende individuelle Erläuterungen auf den persönlichen Webseiten der gierten Minderhsind Abgeordneten eit imbei Deutschen nur beiBundestag etwas mehr zu alspunkte) einemals zu Beginn Viertel (25,8der %)19.der Wahlperiode. Nur des Abgeordneten Deutschen Bundestages tun – aber wenn zuDrittel mehr als ein finden.der Abge- 47 MdB (6,4 %) gaben bei der Bundestagsver- ordneten Nebeneinkünfte aus „außerparlamen- waltung keine veröffentlichungspflichtigen An- Mittlerweile ist die Struktur der veröffentlichungspflichtigen Angaben über drei Wahlperioden tarischer Arbeit“ erzielt, ist das eine Größen gaben an. Darüber hinausgehende individuelle vergleichbar (Tabelle 1). In jeder Wahlperiode gibt es einen vergleichsweise recht stabilen ordnung, die nicht ignoriert werden darf. Erläuterungen auf den persönlichen Webseiten Sockel von rund einem Drittel der Abgeordneten, die es trotz aller Belastungen und Neben demanMandat Anforderungen übernahmen das Mandat, das den273 der Abgeordneten Mittelpunkt sind bei ihrer Tätigkeit nur bei bilden muss,etwas mehr schaffen, gegenüberandere zusätzlich 218 Abgeordneten (+6,2 Prozent- bezahlte Tätigkeiten als einem auszuüben. Viertel (25,8 Tendenziell %) der Abgeordneten abnehmend ist seit der 17. punkte) zu Beginn der Wahlperiode Funktionen des Deutschen Bundestages Wahlperiode die Übernahme von Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen (-12 zu finden. Prozentpunkte). Bei Beteiligungen in einem Unternehmen. an Kapital- und Die Zahl der Abgeord- Personengesellschaften Mittlerweile ist die Struktur derist veröffent ein leichter Anstieg festzustellen neten, die Funktionen (+2 Prozentpunkte). in Körperschaften undDeutlich schwankender lichungspflichtigen und ohne Angaben über klare Tendenz drei Wahl ist der Anteil Anstalten desAbgeordneter, die jeweils öffentlichen Rechts mindestens innehatten, periodeneinevergleichbar Funktion in(Tabelle Unternehmen 1). In jeder übernehmen. Inwieweit die fraktionell unterschiedliche wuchs von 312 auf 391 (+8,9 Prozentpunkte) und Zusammensetzung im Wahlperiode gibt es einen vergleichsweiseDeutschen Bundestag für diese allgemeinen Tendenzen und Schwankungen eine Rolle spielt, kann an in Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stif- recht stabilen Sockel von rund einem Drittel der dieser Stelle nicht beurteilt werden. tungen von 357 auf 444 (+9,8 Prozentpunkte). Abgeordneten, die es trotz aller Belastungen Innerhalb der 18.(13,5 100 Abgeordnete und%) 19.Wahlperiode sind dieund gaben Beteiligungen tendenziellen AnforderungenVeränderungen an das Mandat,der das den veröffentlichungspflichtigen Angaben nahezu an Kapital- oder Personengesellschaften an. gleich, beginnen Mittelpunkt aber jeweils ihrer Tätigkeit auf schaf- bilden muss, unterschiedlichem Niveau Das sind 18 Abgeordnete (Tabelle mehr 2). Etwas fen, (+2,0 Prozent- größer sind dieandere zusätzlich Steigerungen bezahlte inTätigkeiten der 19. Wahlperiode bei den entgeltlichen Tätigkeiten, den Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften Tabelle 2 sowie den Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen gegenüber der 18. Wahlperiode. Veröffentlichungspflichtige Angaben der MdB – Veränderungen innerhalb der 18. und 19. Wahlperiode gegenüber Tabelle dem Beginn (Anzahl der 2: Veröffentlichungspflichtige MdB/Änderung Angaben der MdBin %) - Veränderungen innerhalb der 18. und 19. Wahlperiode gegenüber dem Beginn (Anzahl der MdB/ Änderung in %) Wahlperiode 19.Wahlperiode 18.Wahlperiode N Summe N Summe % aller MdB % aller MdB MdB MdB Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat +55 +6,3% +34 +4,4% Funktionen in Unternehmen +55 +6,2% +50 +6,4% Funktionen in Körperschaften und +79 +8,9% +68 +8,7% Anstalten des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen +87 +9,8% +68 +8,4% Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften +18 +2,0% +5 +0,5% Keine veröffentlichungspflichtigen Angaben - 22 -3,3% -13 -2,3% Individuelle Erläuterungen zu den +11 +0,5% +11 +0,7% veröffentlichungspflichtigen Angaben Abgeordnete +29 +21 Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 Insgesamt 111 der 740 Abgeordneten (15% aller MdB) gaben bei der Bundestagsverwaltung an, sowohl eine entgeltliche Tätigkeit als auch mindestens eine Funktion in einem Unternehmen auszuüben. Es kann an dieser Stelle zumindest bezweifelt werden, ob das 11 9
Aufstocker im Bundestag IV auszuüben. Tendenziell abnehmend ist seit Insgesamt 111 der 740 Abgeordneten (15 % der 17. Wahlperiode die Übernahme von Funk- aller MdB) gaben bei der Bundestagsverwal- tionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen tung an, sowohl eine entgeltliche Tätigkeit (-12 Prozentpunkte). Bei Beteiligungen an Ka- als auch mindestens eine Funktion in einem pital- und Personengesellschaften ist ein leich- Unternehmen auszuüben. Es kann an dieser ter Anstieg festzustellen (+2 Prozentpunkte). Stelle zumindest bezweifelt werden, ob das Deutlich schwankender und ohne klare Ten- Mandat dann tatsächlich noch im Mittelpunkt denz ist der Anteil Abgeordneter, die jeweils steht. Auch hier ist eine stabile Struktur über mindestens eine Funktion in Unternehmen die letzten drei Wahlperioden zu finden. Ende übernehmen. Inwieweit die fraktionell unter- der 18. WP waren es 100 MdB (15,3 % aller MdB schiedliche Zusammensetzung im Deutschen des 18. Deutschen Bundestages) und am Ende Bundestag für diese allgemeinen Tendenzen der 17. WP 89 MdB (13,7 %), die zu den „ak- und Schwankungen eine Rolle spielt, kann an tivsten“ Abgeordneten außerhalb des Bundes dieser Stelle nicht beurteilt werden. tages gehörten. Jeweils zwei Drittel davon Innerhalb der 18. und 19. Wahlperiode sind waren bereits mindestens eine Wahlperiode die tendenziellen Veränderungen der veröffent- Mitglied des Parlaments. Wird der zeitliche lichungspflichtigen Angaben nahezu gleich, Anspruch einer Vollzeitstelle für das Mandat beginnen aber jeweils auf unterschiedlichem berücksichtigt, ist es schon erstaunlich, wie Niveau (Tabelle 2). Etwas größer sind die Stei- manche Abgeordnete über mehrere Jahre ein gerungen in der 19. Wahlperiode bei den ent- solches Pensum mit mindestens einer bezahl- geltlichen Tätigkeiten, den Beteiligungen an ten Beschäftigung und weiteren Funktionen in Kapital- und Personengesellschaften sowie Unternehmen neben dem Mandat durchhalten den Funktionen in Vereinen, Verbänden und bei gleichzeitig voller Konzentration auf die Stiftungen gegenüber der 18. Wahlperiode. Aufgaben als Abgeordneter. 12
Unveränderte Problemlage in den Fraktionen 2 Unveränderte Problemlage in den Fraktionen Die „Aufstockerei“ ist und bleibt ein Problem, Sven Osterberg Fast zwei Drittel der entgeltlich Tätigenim Aufstocker MdB Bundestag IV das vor allem die sogenannten „wirtschafts- sind Fraktionsmitglieder von Union und FDP. nahen“ Parteien CDU, CSU und FDP betrifft. Die FDP stellt nur 11,5 Prozent aller Abgeordne- Im Kern bleibt die interfraktionelle Verteilung ten, behauptet mit einem Anteil von 20,3 Pro- der veröffentlichungspflichtigen Angaben in zent unter den „Aufstockern“ aber weiterhin der 19. Wahlperiode unverändert (Tabelle 3). den Spitzenplatz. Der Anteil in der Fraktion hat Tabelle 3 Tabelle 3: Veröffentlichungspflichtige Veröffentlichungspflichtige Angaben AnfangAngaben Anfang und Ende und Ende 19. in 19. Wahlperiode Wahlperiode % aller MdBinmit % aller MdB mit Angaben Angaben WP 19 AfD FDP Die Linke Die Grünen SPD Union Gesamt (N) 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 Entgeltliche Tätigkeiten neben 13,1% 11,1% 20,9% 20,3% 6,8% 6,9% 4,4% 5,7% 12,6% 13,8% 41,7% 41,8% 206 261 dem Mandat Funktionen in 3,2% 3,3% 13,3% 13,6% 4,1% 4,0% 8,7% 7,3% 22,9% 22,3% 47,7% 49,5% 218 273 Unternehmen Funktionen in Körperschaften und 5,4% 8,4% 10,3% 11,8% 6,4% 5,6% 8,7% 8,2% 23,4% 22,8% 45,8% 43,2% 312 391 Anstalten des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, 3,1% 3,4% 9,2% 10,6% 5,9% 5,6% 12,0% 11,7% 25,5% 26,8% 44,3% 41,9% 357 444 Verbänden und Stiftungen Beteiligungen an Kapital- oder 18,3% 15,0% 25,6% 23,0% 3,7% 4,0% 0,0% 1,0% 7,3% 12,0% 45,1% 45,0% 82 100 Personengesell- schaften Keine veröffentlichungs- 8,7% 12,8% 1,4% 0,0% 20,3% 27,7% 8,7% 10,6% 34,8% 29,8% 26,1% 19,1% 69 47 pflichtigen Angaben Individuelle Erläuterungen zu den veröffent- 7,8% 7,3% 4,4% 5,2% 15,6% 14,1% 16,1% 15,7% 31,7% 32,5% 23,9% 24,1% 180 191 lichungspflichtigen Angaben Anteil der Abgeordneten 12,9% 12,4% 11,3% 11,5% 9,7% 9,5% 9,4% 9,6% 21,8% 22,3% 34,6% 34,5% - - im Bundestag Abgeordnete (N) 92 92 80 85 69 70 67 71 155 165 246 255 711 740 Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 Die Hälfte aller Abgeordneten mit mindestens einer Funktion in einem Unternehmen sind Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion (49,5%). Ihr Anteil ist gegenüber dem Beginn der Wahlperiode noch einmal leicht um fast zwei Punkte gestiegen. Gemessen am Anteil der 13 Abgeordneten ist die Unionsfraktion hier in der Spitzenposition, gefolgt von der FDP. Der Anteil der SPD entspricht ungefähr ihrem Anteil an Abgeordneten. Alle anderen Parteien liegen unterhalb dieses Maßes. Besonders bleiben die weiterhin sehr geringen Werte der
Aufstocker im Bundestag IV sich auf 62 Prozent (+8 Prozentpunkte) erhöht Abgeordneten ist die Unionsfraktion hier in der (Tabelle 4). Keine Fraktion hatte bisher einen Spitzenposition, gefolgt von der FDP. Der Anteil Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV so hohen Anteil an Mitgliedern, die neben dem der SPD entspricht ungefähr ihrem Anteil an in der FDP-Fraktion kein Mandat einer Mitglied weiteren gibt, das keine Beschäftigung veröffentlichungspflichtigen nachgin- Angaben Abgeordneten. Alle anderen Parteien liegen machen musste. gen. Auch innerhalb der Union hat sich die Zahl unterhalb dieses Maßes. Besonders bleiben der entgeltlich tätigen Mitglieder um acht Pro- die weiterhin sehr geringen Werte der AfD und Den größten Zuwachs im Bereich Funktionen in Körperschaften und Anstalten des zentpunkte auf 43 Prozent erhöht. In allen an- der Partei Die Linke (3,3 %, 4,0 %). öffentlichen Rechts hat die AfD-Fraktion (+3 Prozentpunkte). Innerhalb der Fraktion hat sich die Zahl fastderen Fraktionen ist das Verhältnis umgekehrt. verdoppelt Bemerkenswert ist zudem, dass der größte auf einen Anteil von 36% (+18 Prozentpunkte). Das ist hauptsächlich Dievon auf eine Vielzahl Hälfte aller Abgeordneten Mitgliedschaften mit mindes- in Kreis-, anteilige Gemeinde-, undZuwachs bei zurückzuführen. Stadträten den Beteiligungen an tens einer Funktion in einem Unternehmen sind Kapital- oder Personengesellschaften bei der Fast zehn Prozent mehr Mitglieder MdB haben Funktionen der CDU/CSU-Fraktion (49,5 %).inIhr Vereinen, SPD zuVerbänden oder Prozentpunkte) finden ist (+4,7 Stiftungen und übernommen. Interfraktionell sind keine großen Veränderungen Anteil ist gegenüber dem Beginn der Wahl festzustellen, aber der Blick es in der FDP-Fraktion kein Mitglied gibt, das in die Fraktionen zeigt durchaus große Unterschiede. Während in den Fraktionen der Union periode noch einmal leicht um fast zwei Pro- keine veröffentlichungspflichtigen Angaben (+9 Prozentpunkte), der SPD (+13 Prozentpunkte) und Grünen (+9 Prozentpunkte) jeweils zentpunkte gestiegen. Gemessen am Anteil der machen musste. fast drei Viertel der Abgeordneten mindestens eine Funktion innehaben, bei der FDP (+14 Prozentpunkte) etwas über die Hälfte, sind es bei der Partei Die Linke nur 36% (+6 Tabelle 4 Prozentpunkte) und bei der AfD sogar nur 16% (+4 Prozentpunkte) der Fraktionsmitglieder. Veröffentlichungspflichtige Angaben Anfang und Ende 19. Wahlperiode in den Fraktionen (% aller MdB Tabelle 4: Veröffentlichungspflichtige Angaben Anfang und Ende 19. Wahlperiode in den Fraktionen (% jealler Fraktion) MdB je Fraktion) AfD FDP Die Linke Die Grünen SPD Union Wahlperiode 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 2018 2021 Entgeltliche Tätigkeiten 29% 32% 54% 62% 20% 26% 13% 21% 17% 22% 35% 43% neben dem Mandat Funktionen in Unternehmen 8% 10% 36% 44% 13% 16% 28% 28% 32% 37% 42% 53% Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen 18% 36% 40% 54% 29% 31% 40% 45% 47% 54% 58% 66% Rechts Funktionen in Vereinen, 12% 16% 41% 55% 30% 36% 64% 73% 59% 72% 64% 73% Verbänden und Stiftungen Beteiligungen an Kapital- oder 16% 16% 26% 27% 4% 6% - 1% 4% 7% 15% 18% Personengesellschaften Keine veröffentlichungs- 7% 7% 1% 0% 20% 19% 9% 7% 15% 8% 7% 4% pflichtigen Angaben Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungs- 15% 15% 10% 12% 41% 39% 43% 42% 37% 38% 17% 18% pflichtigen Angaben Abgeordnete (N) 92 92 80 85 69 70 67 71 155 165 246 255 Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 Eine Frage der Eröffnungsbilanz war, ob die Abgeordneten der AfD ihre Mandate nutzen, um neue gesellschaftliche Funktionen wahrzunehmen, und ob Vereine, Verbände und Institutionen versuchen, über Abgeordnete einen exklusiveren Zugang zur Politik zu 14 bekommen. Inwiefern die Bundestagsmandate ausschlaggebend für die Wahlen auf kommunaler Ebene waren, lässt sich an dieser Stelle nicht sagen - aber wie bereits oben beschrieben -, nimmt die Zahl der AfD-Abgeordneten, die auch auf kommunaler Ebene Mandate erworben haben, zu. Hinsichtlich der Funktionen in Vereinen, Verbänden und
Unveränderte Problemlage in den Fraktionen Den größten Zuwachs im Bereich Funktio- zen, um neue gesellschaftliche Funktionen nen in Körperschaften und Anstalten des öf- wahrzunehmen, und ob Vereine, Verbände fentlichen Rechts hat die AfD-Fraktion (+3 Pro- und Institutionen versuchen, über Abgeord- zentpunkte). Innerhalb der Fraktion hat sich die nete einen exklusiveren Zugang zur Politik zu Zahl fast verdoppelt auf einen Anteil von 36 % bekommen. Inwiefern die Bundestagsman- (+18 Prozentpunkte). Das ist hauptsächlich auf date ausschlaggebend für die Wahlen auf eine Vielzahl von Mitgliedschaften in Kreis-, kommunaler Ebene waren, lässt sich an die- Gemeinde-, und Stadträten zurückzuführen. ser Stelle nicht sagen – aber wie bereits oben Fast zehn Prozent mehr MdB haben Funk- beschrieben –, nimmt die Zahl der AfD-Abge- tionen in Vereinen, Verbänden oder Stiftun- ordneten, die auch auf kommunaler Ebene gen übernommen. Interfraktionell sind keine Mandate erworben haben, zu. Hinsichtlich großen Veränderungen festzustellen, aber der der Funktionen in Vereinen, Verbänden und Blick in die Fraktionen zeigt durchaus große Institutionen kann die Frage klar mit Nein Unterschiede. Während in den Fraktionen der beantwortet werden. Bis auf eine eigene Union (+9 Prozentpunkte), der SPD (+13 Pro- Neugründung einer „Denkfabrik“, der zwei zentpunkte) und Grünen (+9 Prozentpunkte) Bundestagsabgeordnete der AfD vorsitzen, jeweils fast drei Viertel der Abgeordneten min- einem Posten als Beisitzer im Vorstand ei- destens eine Funktion innehaben, bei der FDP ner AfD-nahen politischen Stiftung und einer (+14 Prozentpunkte) etwas über die Hälfte, sind Mitgliedschaft in einem politischen Beirat ei- es bei der Partei Die Linke nur 36 % (+6 Prozent- nes Bundesverbandes für mittelständische punkte) und bei der AfD sogar nur 16 % (+4 Pro- Wirtschaft sind keine weiteren Funktionen zentpunkte) der Fraktionsmitglieder. hinzugekommen. Die orga nisierte Vernet- Eine Frage der Eröffnungsbilanz war, ob zung in die Gesellschaft bleibt im Vergleich die Abgeordneten der AfD ihre Mandate nut- zu den anderen Fraktionen niedrig. 15
Aufstocker im Bundestag IV 3 Nebentätigkeiten der neuen Bundestagsabgeordneten Bis zum April 2021 hat sich die Zahl der Abge- rücker bereits Erfahrungen als Mandatsträger ordneten, die zum ersten Mal ein Mandat im auf Bundes ebene vorweisen. Das Verhältnis Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV Deutschen Bundestag erworben haben, von 266 ist mit 38,4 zu 61,6 Prozent dementsprechend auf 284 erhöht. Gleichzeitig hat sich auch die nahezu unverändert geblieben. Die Fraktion der Zahl der „altgedienten“ erhöht, da elf der Nach AfD bleibt bei dieser interfraktionellen Betrach- Tabelle 5 Tabelle 5: Nebentätigkeiten der neu gewählten und „altgedienten" MdB (ab 2. Wahlperiode) in % aller MdB Nebentätigkeiten je Fraktion a,bder neu gewählten und „altgedienten“ MdB (ab 2. Wahlperiode) in % aller MdB je Fraktion a,b 19. WP FDP Die Linke Die Grünen SPD Union Bundestag Wahlperiode 1. 2. +/- 1. 2. +/- 1. 2. +/- 1. 2. +/- 1. 2. +/- 1. 2. +/- Entgeltliche Tätigkeiten neben 58% 76% -18 23% 27% -4 40% 14% 26 26% 21% 5 46% 42% 4 39% 33% 7 dem Mandat Funktionen in 44% 43% 1 15% 16% -1 20% 31% -11 26% 40% -14 52% 53% -1 28% 43% -15 Unternehmen Funktionen in Körperschaften und Anstalten 56% 48% 9 31% 32% -1 30% 51% -21 35% 58% -23 60% 68% -8 44% 59% -15 des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, 53% 62% -9 31% 39% -8 50% 82% -32 58% 75% -17 44% 80% -36 38% 74% -36 Verbänden und Stiftungen Beteiligungen an Kapital- oder 25% 33% -8 4% 7% -3 5% 0% 5 10% 7% 3 20% 17% 3 16% 12% 4 Personengesell- schaften Keine veröffentlichungs- 0% 0% - 4% 27% -23 5% 27% -22 0% 10% -10 0% 4% -4 2% 11% -9 pflichtigen Angaben Individuelle Erläuterungen zu den 13% 10% 3 27% 45% -33 30% 47% -17 39% 37% 1 16% 19% -3 20% 29% -9 veröffentlichungs- pflichtigen Angaben Abgeordnete (N) 64 21 26 44 20 51 31 134 50 205 284 456 Gesamt (N) 85 70 71 165 255 740 (a) „Altgedient“ bzw. „ab 2. Wahlperiode“ bezeichnet alle Abgeordneten, die mindestens ihre zweite Wahlperiode im Bundestag angetreten haben. (b) Abweichungen der unter +/- angegebenen (a) „Altgedient“ bzw. „abDifferenz um einen 2. Wahlperiode“ Prozentpunkt bezeichnet von der Subtraktion alle Abgeordneten, der Spalten die mindestens 1.zweite ihre und 2.Wahlperiode sind darauf zurückzuführen, dass die verwendeten Zahlen gerundet wurden. im Bundestag angetreten haben. (b) Abweichungen der unter +/- angegebenen Differenz um einen Prozentpunkt von der Subtraktion der Spalten 1. und 2. sind darauf zurückzuführen, dass die verwendeten Zahlen gerundet wurden. Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 16 4. Die bezahlten Nebentätigkeiten - Eine
Nebentätigkeiten der neuen Bundestagsabgeordneten | Die bezahlten Nebentätigkeiten – Eine Männerdomäne tung wie schon in der letzten Studie unberück- unten drückt. Es ist nicht klar zu bestimmen, sichtigt, da 99 Prozent ihrer Fraktionsmitglieder ob diese Entwicklungen generelle Anzeichen „neu“ im Deutschen Bundestag sind . 9 für eine geringer werdende gesellschaftliche Am Beginn der 19. Wahlperiode zeigte Vernetzung darstellen oder einen Trend hin zu sich zum wiederholten Mal bei den „neuen“ einfachen Mitgliedschaften bedeutet. Abgeordneten, dass sie weniger Funktionen in Insgesamt 25 Abgeordnete haben während Vereinen, Verbänden und Stiftungen zum Man- der Wahlperiode ihre entgeltlichen Tätigkeiten datsantritt ausübten. Während in der Union, beendet (Union 10, SPD 5, Grüne 3, Linke 3, der SPD und den Grünen jeweils mehr als drei FDP 2 und AfD 2). Davon waren 14 neu (12,6 % Viertel der „altgedienten“ über Funktionen in aller neuen MdB) und 11 MdB mindestens ein diesem Bereich verfügten, bei der FDP noch zweites Mal im Deutschen Bundestag. Ähnlich fast zwei Drittel, sind es in der Partei Die Linke wie am Ende der 18. Wahlperiode lässt sich die nur noch 39 Prozent (siehe Tabelle 5). Waren in These, dass viele der neuen Abgeordneten zum der 17. und 18. Wahlperiode noch mindestens Zeitpunkt der ersten Erhebung Beruf und Man- 50 Prozent der „neuen“ Funktionsträger in Ver- dat durch die Aufgabe der entgeltlichen Tätig einen, Verbänden und Stiftungen, so sind es keit noch nicht in Einklang gebracht haben, am Ende der 19. nur noch 38 Prozent. Beson- nicht bestätigen. Bei fast 90 Prozent der neuen ders niedrig ist der Wert mit 16,5 Prozent in Abgeordneten war keine Absicht zur Aufgabe der AfD-Fraktion, was den Wert insgesamt nach der entgeltlichen Tätigkeiten zu erkennen. 4 Die bezahlten Nebentätigkeiten – Eine Männerdomäne Nicht nur die Struktur der veröffentlichungs- unterrepräsentiert10. Nach Parteien differenziert pflichtigen Angaben ist von einer relativen Sta- zeigt sich eine stark unterschiedliche Mandats- bilität über die letzten drei Wahlperioden ge- verteilung nach Geschlechtern. Während der An- kennzeichnet, auch die Zusammensetzung des teil der Frauen bei den Grünen (56,3 %) und der Deutschen Bundestages nach Geschlecht. Nicht Partei Die Linke (52,9 %) deutlich über der Hälf- einmal ein Drittel der Abgeordneten (mit Aus- te, bei der SPD (43,6 %) zumindest annähernd nahme der 18. Wahlperiode) sind Frauen (17.WP: dort liegt, erreicht der Anteil in den anderen drei 32,7 %, 18.WP: 37,1 % und 19.WP: 31,8 %). Damit Fraktionen nicht einmal ein Viertel (FDP 23,5 %, sind Frauen im Deutschen Bundestag deutlich Union 21,6 % und AfD 10,9 %). 9 In der Gesamtbetrachtung für den Deutschen Bundestag sind die MdB der AfD mitberücksichtigt. 10 Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind 51,1 % der deutschen Bevölkerung Frauen (Stand: 3. Mai 2021). 17
Aufstocker im Bundestag IV Sven Osterberg Aufstocker im Bundestag IV 19.WP: 31,8%). Damit sind Frauen im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert10. Nach Parteien differenziert zeigt sich eine stark unterschiedliche Mandatsverteilung nach Geschlechtern. Während der Anteil der Frauen bei den Grünen (56,3%) und der Partei Die Linke (52,9%) Ein deutlich Viertelüber der der Hälfte, bei weiblichen der SPD (43,6%) Abgeordneten te mit zumindest zusätzlichenannähernd Aufgaben indort liegt, Unternehmen. erreicht derübt Anteil eine in den anderen entgeltliche dreineben Tätigkeit Fraktionen nicht einmal dem Man- Nur der ein Viertel Anteil (FDP 23,5%, der Frauen, Union die in irgendeiner 21,6% und dat AfDaus10,9%). und 31 Prozent der Frauen haben eine Funktion in Vereinen, Verbänden und Stiftun- Funktion Ein Viertel der in einem weiblichen Unternehmen (siehe Abgeordneten Tabel- übt eine gen mitwirken, entgeltliche Tätigkeitistneben mit 65 dem Prozent erstmals hö- Mandat aus und 31leProzent 6). Demgegenüber der Frauenisthaben der Anteil eine unter den in her Funktion als der einem entsprechende Unternehmen Anteil (siehe der Männer Tabelle Männern ist 6). Demgegenüber beider jeweils 41 Prozent. Anteil unter denDieMännern Differenz bei(60 %). Der jeweils Schwerpunkt 41Prozent. Dieder Nebentätigkeiten Differenz zwischen den Anteilen zwischen dender Männer Anteilen und Frauen der Männer bei den der und Frauen entgeltlichen Tätigkeiten Frauen im Deutschen bleibt über Bundestag liegt wei- die beobachteten bei denWahlperioden stabil zwischen entgeltlichen Tätigkeiten 17- 20 terhin bleibt über Prozent. Hingegen ist beiEngagement. im gesellschaftlichen den Funktionendiein Unternehmen beobachteten eine abnehmende Wahlperioden stabilDifferenz zwi- von Die14 auf 10 Prozent bezahlten zu Nebentätigkeiten sind nicht beobachten, d.h. es gibt zunehmend weibliche Abgeordnete schen 17 und 20 Prozent. Hingegen ist bei den nur eine Domäne der Unionfraktion.in mit zusätzlichen Aufgaben Auch un- Unternehmen. Nur der Anteil der Frauen, die Funktionen in Unternehmen eine abnehmende in irgendeiner Funktion in Vereinen, Verbänden ter allen nebenher entgeltlich tätigen Frauen und Stiftungen mitwirken, ist mit 65 Prozent erstmals höher als der entsprechende Anteil der Differenz von 14 auf 10 Prozent zu beobachten, (Union 25 %) und Männern (Union 44 %) gehö- Männer (60%). Der Schwerpunkt der Nebentätigkeiten der Frauen im Deutschen Bundestag d. h. es gibt zunehmend weibliche Abgeordne- ren ihr die meisten der Abgeordneten an. liegt weiterhin im gesellschaftlichen Engagement. Tabelle 6 Tabelle 6: Veröffentlichungspflichtige Angaben Männer und Frauen – %-Anteile und Gesamtzahl der MdB11 Veröffentlichungspflichtige Angaben Männer und Frauen – %-Anteile und Gesamtzahl der MdB11 Ende 17. WP Ende 18. WP Beginn 19. WP Ende 19.WP Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Entgeltliche Tätigkeiten 39% 169 22% 47 37% 151 17% 42 35% 170 16% 36 41% 209 24% 52 neben dem Mandat Funktionen in 38% 168 24% 51 47% 194 35% 86 34% 169 22% 49 41% 205 31% 68 Unternehmen Funktionen in Körperschaften und 57% 251 48% 103 62% 254 54% 132 45% 221 42% 91 55% 277 52% 114 Anstalten des öffentlichen Rechts Funktionen in Vereinen, 73% 318 71% 151 69% 286 65% 159 51% 253 47% 104 60% 301 65% 143 Verbänden und Stiftungen Beteiligungen an Kapital- oder Personen- 14% 63 6% 12 13% 55 5% 11 15% 72 5% 10 17% 85 7% 15 gesellschaften Keine veröffentlichungs- 4% 16 9% 19 6% 26 8% 19 7% 33 16% 36 4% 20 12% 27 pflichtigen Angaben Individuelle Erläuterungen zu den veröffentlichungs- 24% 103 33% 71 29% 119 32% 77 24% 120 27% 60 25% 126 29% 64 pflichtigen Angaben Männer/Frauen Gesamt 438 213 412 243 492 219 505 219 im Bundestag Stand: 1. Juni 2021 Stand: 1. Juni 2021 Die bezahlten Nebentätigkeiten sind nicht nur eine Domäne der Unionfraktion. Auch unter 11 Durch Rundung der Prozentwerte können die Differenzwerte abweichen. allen nebenher entgeltlich tätigen Frauen (Union 25%) und Männern (Union 44%) gehören ihr die meisten der Abgeordneten an. 18 10 Nach Angaben des statistischen Bundesamtes sind 51,1 % der deutschen Bevölkerung Frauen (Stand: 3.Mai 2021) 11 Durch Rundung der Prozentwerte können die Differenzwerte abweichen.
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