Berlin, 08.12.2021 - Eisbären Juniors Berlin e.V. Hygienekonzept
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Hygienekonzept Eisbären Juniors Berlin e.V. Überarbeitete Fassung: Berlin, 08.12.2021 Änderungen zur Vorversion grau markiert
Einleitung: Mit der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung der Zwölften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnah- menverordnung vom 03.12.2021 und den entsprechenden Bestimmungen für den Sport wird den Fachverbänden und Sportvereinen weiterhin ermöglicht, den Wett- kampf- und Spielbetrieb unter Corona-Bedingungen fortzusetzten. Entsprechend gilt mit Veröffentlichung der weiteren Fortschreibung der Infektionsschutzmaßnah- menverordnung der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport nachfolgendes Hygienekonzept in aktualisierter Form. Das Hygienekonzept der Eisbären Juniors Berlin basiert auf o.a. Infektionsschutzmaßnah- menverordnung und dem Rahmen-Hygienekonzept des Sportforum Berlin zur Sportanla- gennutzung in der aktuellen Fassung vom 06.12.2021 und wurde zur Gewährleistung ei- nes verantwortungsbewussten Vorgehens zur Wiederaufnahme und Durchführung des Wettkampf- und Spielbetriebs des Eisbären Juniors Berlin e.V. erstellt. Über allem steht die Gesundheit aller Teilnehmenden am Wettkampf- und Spielbetrieb, diese gilt es stets zu schützen. Eine Eindämmung des Infektionsgeschehens in Berlin ist eine gemeinschaft- liche Aufgabe. Das übergeordnete Ziel ist die abgesicherte Durchführung des Wettkampf- und Spielbe- triebs in allen Altersklassen. Neben dem Start der offiziellen Spielsaison 2021/2022 An- fang September 2021 ist die Durchführung von Trainings- Liga- und Pokalspielen sowie Freundschaftsturnieren ab sofort wieder möglich. Der Wettkampfbetrieb ist, auf Grund- lage des Trainingsbetriebs, das zentrale Element unserer Sportart und muss zwingend wieder durchführbar sein, um soziale Kontakte beizubehalten und Verletzungen aufgrund der spezifischen physiologischen Anforderungen aktiv zu verhindern. Es muss allen Aktiven im Verein bewusst sein, dass eine Weiterführung des Spiel- und Trainingsbetriebes noch mehr individuelle Verantwortung für jeden Einzelnen zur Vermei- dung einer weiteren Ausbreitung der Pandemie bedeutet. Dies beinhalten u.a. weiterhin ein vorbildliches Verhalten sowie eine strikte Einhaltung/Umsetzung zur Ausübung des Sports gemäß den Vorgaben der Behörden.
Hygienekonzept Das Schutz- und Hygienekonzept umfasst nachfolgende Punkte: 1. Regelung für Sportler, Trainer, Offizielle und andere berechtigte Personen 2. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende 3. Anwesenheits- und Statusdokumentation 4. Einhaltung der Abstandsregelungen/ Kontaktbeschränkung 5. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 6. Reinigung/ Desinfektion 7. Vorgehen bei einem Infektionsfall 8. Allgemeine Verhaltensregeln 1. Regelung für Sportler, Trainer, Offizielle und andere berechtigte Personen Zum Trainings- und Spielbetrieb dürfen sämtliche notwendigen und berechtigten Perso- nen die gedeckten Sportstätten des Sportforums nur dann betreten, wenn der nach An- wendung der 2G-PLUS Regelung (geimpft oder genesen PLUS getestet und / oder Maske) geforderte Status zur zutreffenden Altersgruppe bzw. zum definierten Personenkreis (s. G-Status-Matrix im Anhang) erfüllt ist und nachgewiesen werden kann: • In Ableitung der bundesweiten Regelung für Arbeitnehmer gilt ausschließlich für die in der Gruppe 1 der G-Status-Matrix aufgeführten Personen der 3G-Status. • Für Personen ab 18 Jahren gilt die 2G PLUS-Pflicht, der Genesenenstatus gilt hier- bei nur bis zu 6 Monaten. • Kinder / Jugendliche von 7 bis unter 18 Jahren sowie Bundes- und Landeskade- rathletinnen und -athleten Berlins und auswärtige Sportler des Bundeskaders un- terliegen der 2G-PLUS-Pflicht nicht, sie müssen mindestens negativ getestet sein. Im Falle eines Testes gilt entweder ein negativer PCR-Test (Gültigkeit 48h) oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
• Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren, die einer regelmäßigen Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, gilt auch der in der Schule durchgeführte Selbsttest (Bestätigung durch Vorlage des Schülerausweises oder der BVG-Karte). Schülerinnen und Schüler, die nicht regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs ge- testet werden, z.B. in den Ferien, haben ein negatives Testergebnis gemäß § 6 Abs. 1 der 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Berlins nachzuwei- sen. • Im Spielbetrieb des SEV und DEB sind zusätzlich die jeweiligen Melderegularien zum G-Status der teilnehmenden Sportler und Offiziellen zu erfüllen. • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, unterlie- gen der 2G-PLUS-Regelung nicht. Sie müssen zusätzlich zu einem PCR-Test (Gültig- keit 48h) die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr müssen keinen Test vorweisen. Trainingseinheiten und der Spielbetrieb können nur mit Personen abgehalten werden, bei denen kein akuter Vorfall bzw. der Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 besteht und eine entsprechende Symptomfreiheit vorliegt. 2. Einschränkungen für Begleitpersonen & Zuschauende Im Trainingsbetrieb ist der Aufenthalt aller nicht zur Durchführung notwendigen bzw. be- rechtigten Personen in der Eishalle bis auf weiteres untersagt. Hiervon ausgenommen ist das Bringen und Abholen von Kindern zum und vom Training unter Einhaltung der Vorga- ben (Abstandsregelung, Mund-Nase-Bedeckung). Nach dem Bringen und Abholen der Kin- der sind die geschlossenen Sportstätten auf direktem Weg zu verlassen. Zum offiziellen Spielbetrieb (Liga-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie Turniere) sind Zuschauer/innen und oder Begleitpersonen in der Eishalle grundsätzlich zugelassen. Es gilt die Erfüllung und Nachweispflicht des unter Punkt 1 beschriebenen, altersgruppen- bzw. personenkreisabhängigen G-Status. Die Abstandsregelung und das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung in den Gängen, in Bewegung und auch am Sitz- oder Stehplatz sind von sämtlichen passiven Teilnehmern / Zuschauenden einzuhalten. Zu Spielen und Turnieren findet eine kategorische Trennung von Zuschauern und Spielern, „Staff“-Mit- gliedern, Mannschafts- und Spieloffiziellen vor, während und nach der Veranstaltung in der Spielstätte statt.
3. Anwesenheits- und Statusdokumentation Im Trainingsbetrieb müssen alle verantwortlichen Trainer und Übungsleiter täglich eine Anwesenheitsliste der teilnehmenden Sportler und aller zum Training notwendigen bzw. berechtigten Personen wie Mannschaftsleiter, Betreuer, Helfer u.ä. führen (Vor und Fa- milienname, Tag). Die Auswahl und Anzahl der Betreuer / Kabinenhelfer speziell in den unteren Altersklassen obliegt dem zuständigen Trainer und ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken, größere Personenansammlungen in der Kabine sind zu vermeiden. Bei Freundschafts-, Pokal- und Meisterschaftsspielen sowie Turnieren trägt der Heimver- ein die Verantwortung zur lückenlosen Erfassung nachfolgender Teilnehmer: • Spieler / Trainer / Mannschaftsleiter (Gast- und Heimmannschaft) • Schiedsrichter / Kampfrichter / Zeitnehmer • Sanitäter Dies erfolgt in Form des offiziellen Spielberichts (elektronisch oder in Papierform) und ist für die Dokumentation der o.a. am Spiel(tag) beteiligten Personen ausreichend. Die Gast- mannschaft hat hierzu die entsprechende Meldeliste samt Spielerpassmappe vorzulegen. Für alle weiteren, für den Spielbetrieb notwendigen oder zugelassenen Personen („Staff“- Mitglieder, Ligen-Offizielle, Presse, Zuschauer) erfolgt die Anwesenheits- bzw. Teilneh- merdokumentation elektronisch (z.B. LUCA App, Corona App, Ticketing System o.ä.) oder per einfacher Teilnehmerliste in Papierform. Jeder teilnehmenden Mannschaft (Heim- und Gästeteam) obliegt eigenverantwortlich und entsprechend der geltenden Coronaschutzmaßnahmenverordnung des zuständigen Bundeslandes Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport) die Kontrolle und Erfüllung der G-Status Anforderung sämtlicher zur Mannschaft und zum „Staff“ gehörenden Perso- nen (incl. Betreuer, Physiotherapeuten, Helfer, Busfahrer, Fotografen etc.). Die hierzu zu erstellende Dokumentation des entsprechenden, tagesaktuellen Status ist auf Verlangen des zuständigen Ordnungsamts vorzulegen. Zur Anwesenheits- und G-Statusdokumentation erzeugte Dokumente sind und für die Dauer von zwei Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO vom Verein zu löschen oder zu vernichten.
4. Einhaltung der Abstandsregelungen/ Kontaktbeschränkung Die geltenden Abstandsregelungen sind zu jeder Zeit (Ausnahme: Während der Sportaus- übung selbst) einzuhalten. Das bedeutet: Beim Betreten der Sportstätten, in der Kabine, vor dem Training oder Spiel, nach dem Training oder Spiel sowie beim Verlassen der Sportstätte müssen ca. 1,5 Meter Abstand zu anderen Menschen eingehalten werden. Beim Umziehen in den jeweiligen Kabinen sind die Personen-Obergrenzen zu beachten und einzuhalten, Wasch -und Duschräume sind nutzbar. 5. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung In allen geschlossenen Räumen einschließlich Fluren, Toiletten, Umkleiden usw. ist eine Mund-Nasen-Bedeckung von allen Personen in Bewegung und für Zuschauende auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen (Ausnahme: Während der Sportausübung selbst). Bei Nicht- einhaltung der Maßnahme wird der Zutritt zur Sportstätte untersagt bzw. der Sportstätte verwiesen. 6. Reinigung/Desinfektion Die Sportstätten und Umkleidekabinen werden an allen Nutzungstagen durch eine beauf- tragte Firma gereinigt. Kontaktflächen werden täglich mit einem Desinfektionsprodukt professionell gereinigt. An den Eingangsbereichen der Kabinentrakte bzw. an den Kabineneingängen sind Desin- fektionsspender installiert. Nach erfolgter Trainingseinheit sind gemeinsam benutzte Sportgeräte zu desinfizieren.
7. Vorgehen bei einem Infektionsfall Grundsätzlich gilt: Ein positiver Antigen-Schnelltest oder PCR Test erfordert eine sofortige Absonderung. Sobald ein Mitglied einer Trainingsgruppe oder Mannschaft einen begrün- deten Verdacht aufweist oder gar infiziert ist, muss eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb nach geltenden Bestimmungen eingestellt werden und die zurückliegende Anwesenheit rückverfolgbar sein. Bei Auftreten von gleichzeitig mehr als einem Infektionsfall kann die vorübergehende Aussetzung des kompletten Trainings- und Spielbetrieb der betroffenen Mannschaft zur Risikominimierung einer SARS-CoV-2-Flächenausbreitung seitens der Vereinsführung oder nach Abstimmung mit der Vereinsführung durch den verantwortlichen Trainer be- stimmt werden. Sofern ein akuter Vorfall bzw. Verdacht einer Infektion an SARS-CoV-2 bekannt wird, ist das zuständige Gesundheitsamt durch den Betroffenen selbst oder bei Kindern / Jugend- lichen durch die Eltern zu informieren. Die Anordnungen des Gesundheitsamtes sind dem Verein (in Person Trainer, Mannschaftsleiter oder Vereinsführung) unverzüglich mitzutei- len, den Auflagen zur Isolierung ist unbedingt Folge zu leisten. Alle weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung von Quarantäne für sogenannte K1 - Kontaktpersonen, sind vom zuständigen Gesundheitsamt abzuwarten. Der weitere Um- gang mit von Infektion(en) an SARS-CoV-2 betroffenen Mannschaften wird in Absprache mit dem zuständigen Sportverband, der Liga und der Vereinsführung geregelt. Im Fall eines positiven SARS-CoV-2-Befundes innerhalb einer zum Verein gehörenden Mannschaft im Spielbetrieb wird vereinsseitig eine sofortige Meldung an den jeweiligen Sportverband (DEB, SEV) und die zuständige Liga (DEB, ODM, RLO) erfolgen, auf Verlan- gen der zuständigen Behörden wird die Anwesenheitsdokumentation unverzüglich aus- gehändigt.
8. Allgemeine Verhaltensregeln • Der Trainingsbetrieb auf dem Eis ist in festen Trainingsgruppen von höchstens 30 Personen einschließlich der Trainer abzuhalten. • Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden! Beim Aufenthalt in den Kabinen gilt, den Mindestabstand von ca.1,5 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Be- deckung zu tragen, diese ist beim Duschen abzulegen. • Nach Beendigung der Trainingseinheiten sind die Umkleidekabinen schnellstmög- lich zur verlassen. • Die Umkleidekabinen und Trainingsstätten sind egelmäßig und ausgiebig zu Lüf- ten. • Je nach räumlicher Voraussetzung müssen weitere Ausweichkabinen zur Verfü- gung gestellt werden. • Eine persönliche, gekennzeichnete Trinkflasche für jede/n Spieler/in ist mitzubrin- gen. • Überflüssiger Kontakt im Trainings- und Spielbetrieb (z.B. nahes Herantreten, Dis- kutieren, Rumalbern) ist zu unterlassen. • Beim Kabinengang in den Drittelpausen ist die Abstandsregelung zu beachten – Besprechungen können auch auf der Spielerbank durchgeführt werden. • Die Sportstätte ist nach dem Training und den Spielen zügig und auf direktem Weg zu verlassen – ein unnötiger Aufenthalt im Anschluss ist zu vermeiden. • Um Menschenansammlungen in der Halle zu vermeiden, müssen sich zu An- schlussspielen anreisende Mannschaften bis 90 Minuten vor Spielbeginn außer- halb der Eishalle aufhalten. Eisbären Juniors Berlin e.V. - Weißenseer Weg 53 - 13053 Berlin Vorstand: Sven Felski, Andreas Reiner, Dr. Klaus Haschker, Stephane Richer, Marc Dannbeck Geschäftsführer / Vorstandsvorsitzender: Sven Felski Geschäftsführer: Marc Dannbeck Erstellung und Bearbeitung: Sven Brehm
Eisbären Juniors Berlin e.V. ‐ G‐Status Matrix im Sportforum zum Trainings‐ und Spielbetrieb ‐ In der Sportstätte gilt generelle Maskenpflicht für alle nachfolgend aufgeführten Personengruppen. Ausgenommen sind Personen aus 1 ‐ 3 und 6 ‐ 9 bei unmittelbarer Tätigkeitsausübung auf bzw. direkt am Eis 1 ‐ 3 im Bürobereich an einem festen Platz Stand: 08.12.2021 3G 2G Test Maske geimpft / geimpft / 24h PoC / außerhalb während Gruppe Personenkreis genesen / genesen 48h PCR der Tätigkeit der Tätigkeit getestet EJB Vereinsangestellte, 1 EJB haupt‐ und neben‐ berufliche tätige Trainer x (x)* x Ehrenamtlich tätige ‐ Mannschaftsleiter 2 ‐ Übungsleiter / Eishelfer x x x ‐ Betreuer ab U13 aufwärts Kampfgericht 3 Schiedsrichter Sanitäter x x Fanordner 4 Elternordner sonstige Helfer*** x x x Kabinenbetreuer U7 ‐ U11 5 mit Ankleidehilfe x x x x Sportler des Bundes‐ und 6 Landeskader Berlin, Bundeskader auswärts x x** x Sportler der Altersklasse: ‐ Frauen‐BL ‐ Regio / Regio Anschluss 7 ‐ Senioren ‐ U20 ab 18 Jahre, die nicht x x x Bundes‐Landeskader Athleten sind 8 Sportler 7 bis 18 Jahre x x** x 9 Gästeteams incl. Staff x x** x 10 Zuschauer x x x * Minimum Test zu jedem Spieltag ** Bei Durchführung einer regelmäßigen Schultestung (min. 3 mal / Woche) Mo.‐Sa. Testnachweis mit Schülerausweis So. zusätzlicher Testnachweis oder Selbsttest unter Aufsicht eines befugten Vereinsbeauftragten *** Nicht unmittelbar für die Absicherung des Spielbetriebs notwendige Personen Eisbären Juniors Berlin e.V. ‐ Weißenseer Weg 53 ‐ 13053 Berlin Vorstand: Sven Felski, Andreas Reiner, Dr. Klaus Haschker, Stephane Richer, Marc Dannbeck Geschäftsführer / Vorstandsvorsitzender: Sven Felski, Geschäftsführer: Marc Dannbeck Erstellung und Bearbeitung: Sven Brehm
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