Schutzkonzept Covid-19 - Jungfrau-Marathon 2021 September 2021
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Inhaltsverzeichnis A Zielsetzung ............................................................................................................... 2 B Grundlagen............................................................................................................... 2 C Einleitung ................................................................................................................. 2 D Übergeordnete Grundsätze ..................................................................................... 2 E Haftungsausschluss ................................................................................................. 3 F Schutzkonzept .......................................................................................................... 3 1. Risikoabwägung ........................................................................................................................... 3 2. Besondere Bestimmungen für Grossveranstaltungen (gemäss SR 818.101.26) ......................... 3 3. An- und Abreise ........................................................................................................................... 4 4. Infrastruktur ................................................................................................................................ 5 5. Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen .......................................... 6 6. Zuschauende ............................................................................................................................... 7 7. Information.................................................................................................................................. 7 8. Verantwortlichkeiten................................................................................................................... 7 1
A Zielsetzung Ziel ist es, den Jungfrau-Marathon unter Einhaltung der gesundheitlichen/ epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons durchzuführen. Das Konzept wird laufend den jeweiligen geltenden Richtlinien von Bund und Kanton angepasst. B Grundlagen Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen: 1 Verordnung über Massnamen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (SR 818.101.26). Stand: 26.05.2021 2 BAG: Erläuterungen zur Verordnung (Version vom 26. Mai 2021) 3 Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 01.10.2020) • Leitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen • Checkliste zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen • Vorlage zur Erstellung der Risikoanalyse für Sportveranstaltungen • Sportveranstaltungen / Wettkämpfe - Sport im Kanton Bern 4 Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG’s 5 Schutzkonzept Jungfraubahnen 6 Merkblatt Bewilligung von Grossveranstaltungen ab 1. Juli 2021 vom Kt. Bern C Einleitung Charakter Jungfrau-Marathon: • Der Jungfrau-Marathon ist eine internationale Veranstaltung. • Der Anlass findet in der freien Natur und im öffentlichen Raum statt. • Um die Distanzregeln einhalten zu können und eine gleichmässige Verteilung auf der Laufstrecke sowie im Zieleinlauf zu gewähren, werden die Teilnehmenden in Blöcken auf dem Flugplatz Interlaken starten. • Die Teilnehmenden sind diszipliniert und es wird ihnen ein hohes Mass an Eigenverantwortung zugetraut. D Übergeordnete Grundsätze • Alle Anwesende (Läufer, Helfer, Medien, Sponsoren, Partner, Gäste) verpflichten sich im Interesse des Laufsports und gegenüber der gesamten Bevölkerung, sich solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und die Massnahmen konsequent umzusetzen. • Nur wer geimpft, genesen, getestet und vollständig gesund ist, keine Covid-19- oder andere Krankheitssymptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veranstaltung teilnehmen. • Während des Anlasses sind in allen Bereichen die geltenden Distanz- und Hygiene-Regeln des BAG einzuhalten. 2
• Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben eine Gesichtsmaske tragen. • Alle Anwesende sind verpflichtet ihre Kontaktdaten anzugeben. Bei den Teilnehmenden und Helfenden werden die Daten bei der Anmeldung erhoben. Zusätzlich muss eine Telefonnummer angegeben werden. Die Erreichbarkeit muss stets gewährleistet sein. Medien, Sponsoren, Partner und Gäste haben ihre Daten im Voraus zu registrieren. • Das aktuelle Schutzkonzept wird online auf www.jungfrau-marathon.ch kommuniziert. Diese Angaben sind verbindlich. • Der Veranstalter muss die Vertraulichkeit der Kontaktdaten bei der Erhebung und die Datensicherheit namentlich bei der Aufbewahrung der Daten gewährleisten. • Das Nichteinhalten des Schutzkonzeptes seitens der Teilnehmenden gilt als unsportlich und kann zur Disqualifikation führen. E Haftungsausschluss Akzeptanz Rennunterlagen und Datenschutzregelung: Die Teilnehmenden am Jungfrau-Marathon 2021 haben die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Jede Person nimmt auf eigenes Risiko und Verantwortung an der Jungfrau-Marathon Veranstaltung 2021 teil. Für die Versicherung gegen Unfall, Krankheit, Diebstahl, Sach- und Personenschaden und die eigene Haftpflicht ist jede Person selbst verantwortlich. Sie verzichtet - soweit gesetzlich zulässig - auf jegliche Haftungs- und Schadensansprüche gegenüber dem Organisator und dessen Hilfspersonen. Die Teilnehmenden sind mit der Erfassung und Nutzung ihrer Daten, wie vom Veranstalter in der Datenschutzerklärung ausgeführt, einverstanden. Das schweizerische Recht ist anwendbar. F Schutzkonzept 1. Risikoabwägung a) Risikoabwägung Im Rahmen einer laufspezifischen Risikoanalyse werden spezielle Risiken im Zusammenhang mit Covid-19 identifiziert und Massnahmen ergriffen. b) Krankheitssymptome Personen mit Krankheitssymptomen oder mit Kontakt zu erkrankten Personen dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen und nicht anwesend sein. c) Ansteckungsrisiko Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann. Zwischen den Personen ist ein Abstand von 1,5 Meter erforderlich. 2. Besondere Bestimmungen für Grossveranstaltungen (gemäss SR 818.101.26) 1. Der Zugang zur Veranstaltung wird auf folgende Personen beschränkt: a) Personen, die nachweisen, dass sie mit einem in der Schweiz oder EU zu- gelassenen Impfstoff gemäss Empfehlungen im jeweiligen Land gegen Covid- 3
19 geimpft wurden. Die Dauer, während der geimpfte Personen Zugang erhalten zu Grossveranstaltungen, beträgt 12 Monate ab vollständig erfolgter Impfung. b) Personen, die nachweisen, dass sie sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und als geheilt gelten, während 6 Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der Ansteckung. c) Personen, die ein negatives Resultat einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 (Corona PCR-Test), die nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt wurde. Die Dauer vom Test bis zum Testresultat dauert 24 h. d) Sars-CoV-2-Schnelltest gemäss diagnostischem Standard, der nicht mehr als 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt wurde. 2. Der Organisator kontrolliert die Zutrittsberechtigung zum Veranstaltungsperimeter anhand eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Covid-19- Zertifikats. 3. Bis zur Einführung des offiziellen Covid-19-Zertifikates wird die Zutrittsberechtigung anhand eines hinreichenden Nachweises kontrolliert. Dieser muss einer aktuell üblichen Nachweisform entsprechen. Er muss neben dem Namen, Vornamen und Geburtsdatum der betreffenden Person folgende Angaben enthalten: a) beim Nachweis einer Impfung i) Datum der Impfung ii) verwendeter Impfstoff iii) Bezeichnung und Adresse der Impfstelle b) beim Nachweis einer früheren Ansteckung und Heilung i) Bestätigung der Ansteckung einschliesslich Namens und Adresse der bestätigenden Stelle (Teststelle, Ärztin oder Arzt, Apotheke, Spital), oder ii) Bestätigung der Aufhebung der Absonderung oder ärztliche Bestätigung der Genesung c) beim Nachweis eines negativen Testergebnisses i) Datum und Zeit der Probeentnahme ii) Art der Testung iii) Testergebnis selbst iv) Bezeichnung und Adresse der Teststelle 4. Der Veranstalter muss beim Zutritt die Identität der Personen anhand eines amtlichen Ausweises überprüfen. 5. Ausnahme: Helfer, die ausserhalb des roten Bereiches Einsatz leisten, (z.B. Strecke), müssen sich an die Regeln des BAG halten jedoch keinen GGG-Nachweis (Geimpft, Getestet, Genesen) erbringen. Kinder und Jugendliche jünger als Jahrgang 2001 haben keine Einschränkungen und freien Zugang zur Veranstaltung. 3. An- und Abreise Bei der An- und Abreise mit dem öffentlichen Verkehr und beim Rücktransport mit den Jungfraubahnen, BOB und WAB sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen Verkehrs- und Bahnbetrieben einzuhalten. Für die Festlegung von Schutzmassnahmen 4
(z.B. das Tragen von Schutzmasken) sind die Transportbetriebe zuständig. Die Startzeiten sind so festgelegt, dass eine Spitzenbelastung des öffentlichen Verkehrs vermieden werden kann. 4. Infrastruktur a) Platzverhältnisse Die Laufveranstaltung findet draussen statt. Der geltende Mindestabstand und der vorgeschriebene Platzbedarf pro Person von 2.25 m2 kann eingehalten werden. b) Startnummernausgabe / Helpdesk Die Startnummern werden den Teilnehmenden zusammen mit dem Effektensack vor Ort nach einem zeitlichen Ablauf abgegeben. Zur Sicherstellung der Identität der Läufer wird die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangt. Die Helfenden werden durch das Tragen von Schutzmasken und Schutzwänden (Plexiglas) geschützt. Auf das Aufhängen von Start-/ Ranglisten wird verzichtet. c) Kleidertransport Die offiziellen Effektensäcke der Teilnehmenden werden nach Grindelwald Grund (Talstation Eigerexpress) transportiert. Es werden nur die offiziellen Effektensäcke mit dem Startnummernkleber transportiert. Private Gepäckstücke wie z.B. Koffer werden nicht transportiert. d) Wertsachen Die Wertsachen der Teilnehmenden werden nach Eigergletscher (Bergstation Eigergletscher) transportiert. e) Sponsoren Village / Aktivitäten Im Sponsoren Village sind die entsprechenden Vorschriften vom Schweizerischen Marktverband einzuhalten. Auf das Durchführen von Wettbewerben und anderen Aktivitäten, die Menschenansammlungen vor dem Stand verursachen, wird verzichtet. Es gelten die allgemeinen Schutzmassnahmen. f) Festwirtschaft Das Catering wird unter dem Schutzkonzept für das Gastgewerbe / Gastro Suisse oder unter den Vorschriften und dem Schutzkonzept vom Schweizerischen Marktverband stattfinden. g) Startbereich (Boarding) Der Startbereich ist in einem abgesperrten Bereich und so bemessen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Die Zuteilung ist für die Teilnehmenden verpflichtend und diese begeben sich erst kurz vor dem ihnen individuell vorgegeben Zeitpunkt in den für sie vorgesehenen Startbereich/ Startblock. Durch Eingangskontrolle und Abgabe eines Kontrollbandes wird sichergestellt, dass nur Teilnehmende in den Startbereich zugelassen werden, die in dem aktuellen Block starten. Im Startbereich ist das Tragen einer Schutzmaske für alle Mitwirkenden Pflicht. Die Maske kann nach dem Start in den dafür vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Das Einlaufen erfolgt in der Einlaufzone ausserhalb des Startgeländes. Dabei gelten die Abstandsregeln. h) Zielbereich Zur Vermeidung von Ansammlungen werden die Finisher den Zielbereich unmittelbar nach Zieleinlauf verlassen. Der Zieleinlauf ist so gestaltet, dass die 5
Mindestabstände eingehalten werden können. Der Zielbereich wird auf das Notwendigste reduziert. Die übergeordneten Grundsätze können so eingehalten werden. i) Technische Hilfsmittel für Contact Tracing Mit dem technischen Hilfsmittel, insbesondere RFID-Chips für die Zeitmessung, wird das Contact Tracing erleichtert und verbessert. Durch die Zeitmess-, bzw. Tracking Stellen kann festgestellt werden, welcher RFID Chip (und damit welche Person), sich um welche Zeit an welchem Ort aufgehalten hat. Durch entsprechende Algorithmen kann durch diese Informationen ermittelt werden, welche weiteren Personen sich während welcher Zeitdauer im Umfeld der betroffenen Person aufgehalten haben. Dadurch kann die Anzahl betroffener Personen reduziert werden, bzw. die Anzahl der Teilnehmenden, bei gleichzeitiger Einhaltung der Contact Tracing Kapazitäten der Kantone, erhöht werden. k) Strecke/Verpflegung Durch die entsprechende Wahl der Startblockgrössen, Startzeiten sowie Optimierungen bei der räumlichen Dimension des Starts wird sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt an jedem beliebigen Punkt auf der Strecke der nötige Abstand eingehalten werden kann, oder der Kontakt nicht länger als 15 Minuten dauert. Die Distanzregeln gelten ebenfalls an den Verpflegungsposten auf der Strecke. Diese sind unverzüglich und ohne stehen zu bleiben, wieder zu verlassen. Von den Helfenden wird keine Verpflegung direkt in die Hand der Teilnehmenden abgegeben. Leere Becher und Verpackungsmaterial der Verpflegung sind in die Auffangbehälter bei den Verpflegungsposten zu werfen. Littering auf der Strecke ist verboten. Das Ausspucken und Ausschnäuzen vor und nach dem Start und im Zielgelände ist zu unterlassen. l) Siegerehrung Die Siegerehrung findet unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen statt. m) Duschen Aus Gründen der Komplexität wird auf Duschen verzichtet. Die Läufer erscheinen in der Sportbekleidung. n) Toiletten Es stehen genügend Toiletten zur Verfügung, insbesondere zur Einhaltung der Hygieneregeln des BAG. Die Reinigung und Desinfektion der Toiletten erfolgen regelmässig. Es stehen Toilettenpapier, Papiertrocknungstücher, Seifenspender und Desinfektionsmittel bereit. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. 5. Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen a) Anzahl Die Helfereinsätze werden auf ein Minimum reduziert. b) Helfertreffpunkte Die Gruppenchefs melden sich bei der Helferzentrale um die notwendige Ausrüstung in Empfang zu nehmen. Die Helfenden begeben sich, wenn möglich, direkt an den entsprechenden Einsatzort. c) Ausrüstung Alle Helfende werden mit Schutzmasken, jene im Verpflegungsbereich und in der Abfallentsorgung zusätzlich mit Handschuhen ausgerüstet. Jeder Helfende hat 6
Zugang zu Desinfektionsmittel. Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt werden. d) Einhaltung Schutzmassnahmen Alle in die Organisation der Veranstaltung eingebundenen Personen werden betreffend Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG instruiert. Helfende die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen, dürfen an der Veranstaltung nicht mithelfen. 6. Zuschauende a) Grundsatz Im öffentlichen Bereich entlang der Strecke gelten die Regeln für Spontanversammlungen im öffentlichen Raum. Zuschauende sind selbst für die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG verantwortlich. Der Veranstalter verzichtet auf Angebote für Zuschauende im öffentlichen Raum. b) Zuschauer und Besucher im Start- und Zielgelände Das Start- und Zielgelände ist abgesperrt. Zuschauer und Besucher sind im Start- und Zielgelände nicht erwünscht. 7. Information a) Der Veranstalter stellt Plakate und Informationstafeln über die geltenden Regeln und Vorsichtsmassnahmen auf (insbesondere an neuralgischen Punkten), stellt Desinfektionsmittel zur Verfügung und weist auf die Maskenpflicht hin. Über die Beschallungsanlagen werden regelmässig Covid-19 Infodurchsagen erfolgen. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Massnahmen über alle möglichen Kanäle kommuniziert wird. 8. Verantwortlichkeiten a) Veranstalter Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den Erlass und die Umsetzung des veranstaltungsspezifischen Schutzkonzeptes. Er bezeichnet dazu einen Corona Beauftragten, welcher die Instruktion der Helfenden und Umsetzung leitet und dokumentiert. b) Corona-Beauftragter (verantwortliche Person) Michael Kammer, OK Jungfrau-Marathon, Notfallnummer: 033 828 71 55 c) Eigenverantwortung Teilnehmende, Helfende, Medienschaffende, Sponsoren, Partner und Gäste handeln eigenverantwortlich und solidarisch, sich selbst und allen anderen Beteiligten sowie der Veranstaltung gegenüber. Impressum Auskunft: Geschäftsstelle Jungfrau-Marathon Strandbadstrasse 44 CH-3800 Interlaken, Tel. +41 033 827 62 90 www.jungfrau-marathon.ch, info@jungfrau-marathon.ch 7
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