Schutzkonzept Covid-19 - Jungfrau-Marathon 2021 September 2021

 
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Schutzkonzept Covid-19 - Jungfrau-Marathon 2021 September 2021
Schutzkonzept Covid-19

28. Jungfrau-Marathon 2021
September 2021

Update: 21. Juni 2021
Inhaltsverzeichnis

     A      Zielsetzung ............................................................................................................... 2
     B      Grundlagen............................................................................................................... 2
     C      Einleitung ................................................................................................................. 2
     D      Übergeordnete Grundsätze ..................................................................................... 2
     E       Haftungsausschluss ................................................................................................. 3
     F      Schutzkonzept .......................................................................................................... 3
1.   Risikoabwägung ........................................................................................................................... 3
2.   Besondere Bestimmungen für Grossveranstaltungen (gemäss SR 818.101.26) ......................... 3
3.   An- und Abreise ........................................................................................................................... 4
4.   Infrastruktur ................................................................................................................................ 5
5.   Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen .......................................... 6
6.   Zuschauende ............................................................................................................................... 7
7.   Information.................................................................................................................................. 7
8.   Verantwortlichkeiten................................................................................................................... 7

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A            Zielsetzung
Ziel ist es, den Jungfrau-Marathon unter Einhaltung der gesundheitlichen/
epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit und des Kantons
durchzuführen. Das Konzept wird laufend den jeweiligen geltenden Richtlinien von
Bund und Kanton angepasst.

B            Grundlagen
Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen:
    1    Verordnung über Massnamen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der
         Covid-19-Epidemie (SR 818.101.26). Stand: 26.05.2021
    2    BAG: Erläuterungen zur Verordnung (Version vom 26. Mai 2021)
    3    Rahmenvorgaben für den Sport (BASPO und Swiss Olympic, 01.10.2020)
         •   Leitfaden zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen
         •   Checkliste zur Erstellung von Schutzkonzepten für Sportveranstaltungen
         •   Vorlage zur Erstellung der Risikoanalyse für Sportveranstaltungen
         •   Sportveranstaltungen / Wettkämpfe - Sport im Kanton Bern
    4    Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG’s
    5    Schutzkonzept Jungfraubahnen
    6    Merkblatt Bewilligung von Grossveranstaltungen ab 1. Juli 2021 vom Kt. Bern

C            Einleitung
Charakter Jungfrau-Marathon:
• Der Jungfrau-Marathon ist eine internationale Veranstaltung.
• Der Anlass findet in der freien Natur und im öffentlichen Raum statt.
• Um die Distanzregeln einhalten zu können und eine gleichmässige Verteilung auf
   der Laufstrecke sowie im Zieleinlauf zu gewähren, werden die Teilnehmenden in
   Blöcken auf dem Flugplatz Interlaken starten.
• Die Teilnehmenden sind diszipliniert und es wird ihnen ein hohes Mass an
   Eigenverantwortung zugetraut.

D            Übergeordnete Grundsätze
•       Alle Anwesende (Läufer, Helfer, Medien, Sponsoren, Partner, Gäste) verpflichten
        sich im Interesse des Laufsports und gegenüber der gesamten Bevölkerung, sich
        solidarisch und mit hoher Eigenverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und
        die Massnahmen konsequent umzusetzen.
•       Nur wer geimpft, genesen, getestet und vollständig gesund ist, keine Covid-19-
        oder andere Krankheitssymptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen
        war, darf an der Veranstaltung teilnehmen.
•       Während des Anlasses sind in allen Bereichen die geltenden Distanz- und
        Hygiene-Regeln des BAG einzuhalten.

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•    Jede Person muss in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und
     Betrieben eine Gesichtsmaske tragen.
•    Alle Anwesende sind verpflichtet ihre Kontaktdaten anzugeben. Bei den
     Teilnehmenden und Helfenden werden die Daten bei der Anmeldung erhoben.
     Zusätzlich muss eine Telefonnummer angegeben werden. Die Erreichbarkeit muss
     stets gewährleistet sein. Medien, Sponsoren, Partner und Gäste haben ihre Daten
     im Voraus zu registrieren.
•    Das aktuelle Schutzkonzept wird online auf www.jungfrau-marathon.ch
     kommuniziert. Diese Angaben sind verbindlich.
•    Der Veranstalter muss die Vertraulichkeit der Kontaktdaten bei der Erhebung und
     die Datensicherheit namentlich bei der Aufbewahrung der Daten gewährleisten.
•    Das Nichteinhalten des Schutzkonzeptes seitens der Teilnehmenden gilt als
     unsportlich und kann zur Disqualifikation führen.

E        Haftungsausschluss
     Akzeptanz Rennunterlagen und Datenschutzregelung: Die Teilnehmenden am
     Jungfrau-Marathon 2021 haben die Datenschutzerklärung zur Kenntnis
     genommen. Jede Person nimmt auf eigenes Risiko und Verantwortung an der
     Jungfrau-Marathon Veranstaltung 2021 teil. Für die Versicherung gegen Unfall,
     Krankheit, Diebstahl, Sach- und Personenschaden und die eigene Haftpflicht ist
     jede Person selbst verantwortlich. Sie verzichtet - soweit gesetzlich zulässig - auf
     jegliche Haftungs- und Schadensansprüche gegenüber dem Organisator und
     dessen Hilfspersonen. Die Teilnehmenden sind mit der Erfassung und Nutzung
     ihrer Daten, wie vom Veranstalter in der Datenschutzerklärung ausgeführt,
     einverstanden. Das schweizerische Recht ist anwendbar.

F        Schutzkonzept
1. Risikoabwägung
a) Risikoabwägung
   Im Rahmen einer laufspezifischen Risikoanalyse werden spezielle Risiken im
   Zusammenhang mit Covid-19 identifiziert und Massnahmen ergriffen.

b) Krankheitssymptome
   Personen mit Krankheitssymptomen oder mit Kontakt zu erkrankten Personen
   dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen und nicht anwesend sein.

c) Ansteckungsrisiko
   Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern während
   mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann. Zwischen den Personen ist
   ein Abstand von 1,5 Meter erforderlich.
2. Besondere Bestimmungen für Grossveranstaltungen (gemäss SR 818.101.26)
1. Der Zugang zur Veranstaltung wird auf folgende Personen beschränkt:
    a) Personen, die nachweisen, dass sie mit einem in der Schweiz oder EU zu-
       gelassenen Impfstoff gemäss Empfehlungen im jeweiligen Land gegen Covid-

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19 geimpft wurden. Die Dauer, während der geimpfte Personen Zugang
      erhalten zu Grossveranstaltungen, beträgt 12 Monate ab vollständig erfolgter
      Impfung.
   b) Personen, die nachweisen, dass sie sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben und
      als geheilt gelten, während 6 Monate ab dem 11. Tag nach Bestätigung der
      Ansteckung.
   c) Personen, die ein negatives Resultat einer molekularbiologischen Analyse auf
      Sars-CoV-2 (Corona PCR-Test), die nicht mehr als 72 Stunden vor Beginn der
      Veranstaltung durchgeführt wurde. Die Dauer vom Test bis zum Testresultat
      dauert 24 h.
   d) Sars-CoV-2-Schnelltest gemäss diagnostischem Standard, der nicht mehr als 24
       Stunden vor Beginn der Veranstaltung durchgeführt wurde.
2. Der Organisator kontrolliert die Zutrittsberechtigung zum Veranstaltungsperimeter
   anhand eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Covid-19-
   Zertifikats.
3. Bis zur Einführung des offiziellen Covid-19-Zertifikates wird die Zutrittsberechtigung
   anhand eines hinreichenden Nachweises kontrolliert. Dieser muss einer aktuell
   üblichen Nachweisform entsprechen. Er muss neben dem Namen, Vornamen und
   Geburtsdatum der betreffenden Person folgende Angaben enthalten:
   a) beim Nachweis einer Impfung
          i) Datum der Impfung
          ii) verwendeter Impfstoff
          iii) Bezeichnung und Adresse der Impfstelle
   b) beim Nachweis einer früheren Ansteckung und Heilung
          i) Bestätigung der Ansteckung einschliesslich Namens und Adresse der
              bestätigenden Stelle (Teststelle, Ärztin oder Arzt, Apotheke, Spital),
              oder
          ii) Bestätigung der Aufhebung der Absonderung oder ärztliche
              Bestätigung der Genesung
   c)   beim Nachweis eines negativen Testergebnisses
            i) Datum und Zeit der Probeentnahme
            ii) Art der Testung
            iii) Testergebnis selbst
            iv) Bezeichnung und Adresse der Teststelle
 4. Der Veranstalter muss beim Zutritt die Identität der Personen anhand eines
    amtlichen Ausweises überprüfen.
 5. Ausnahme: Helfer, die ausserhalb des roten Bereiches Einsatz leisten, (z.B.
    Strecke), müssen sich an die Regeln des BAG halten jedoch keinen GGG-Nachweis
    (Geimpft, Getestet, Genesen) erbringen. Kinder und Jugendliche jünger als
    Jahrgang 2001 haben keine Einschränkungen und freien Zugang zur Veranstaltung.
3. An- und Abreise
Bei der An- und Abreise mit dem öffentlichen Verkehr und beim Rücktransport mit den
Jungfraubahnen, BOB und WAB sind die entsprechenden Vorschriften der jeweiligen
Verkehrs- und Bahnbetrieben einzuhalten. Für die Festlegung von Schutzmassnahmen
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(z.B. das Tragen von Schutzmasken) sind die Transportbetriebe zuständig. Die
Startzeiten sind so festgelegt, dass eine Spitzenbelastung des öffentlichen Verkehrs
vermieden werden kann.
4. Infrastruktur
a) Platzverhältnisse
   Die Laufveranstaltung findet draussen statt. Der geltende Mindestabstand und der
   vorgeschriebene Platzbedarf pro Person von 2.25 m2 kann eingehalten werden.
b) Startnummernausgabe / Helpdesk
   Die Startnummern werden den Teilnehmenden zusammen mit dem Effektensack
   vor Ort nach einem zeitlichen Ablauf abgegeben. Zur Sicherstellung der Identität der
   Läufer wird die Vorweisung eines amtlichen Ausweises verlangt. Die Helfenden
   werden durch das Tragen von Schutzmasken und Schutzwänden (Plexiglas)
   geschützt. Auf das Aufhängen von Start-/ Ranglisten wird verzichtet.
c) Kleidertransport
   Die offiziellen Effektensäcke der Teilnehmenden werden nach Grindelwald Grund
   (Talstation Eigerexpress) transportiert. Es werden nur die offiziellen Effektensäcke
   mit dem Startnummernkleber transportiert. Private Gepäckstücke wie z.B. Koffer
   werden nicht transportiert.
d) Wertsachen
   Die Wertsachen der Teilnehmenden werden nach Eigergletscher (Bergstation
   Eigergletscher) transportiert.
e) Sponsoren Village / Aktivitäten
   Im Sponsoren Village sind die entsprechenden Vorschriften vom Schweizerischen
   Marktverband einzuhalten. Auf das Durchführen von Wettbewerben und anderen
   Aktivitäten, die Menschenansammlungen vor dem Stand verursachen, wird
   verzichtet. Es gelten die allgemeinen Schutzmassnahmen.
f) Festwirtschaft
   Das Catering wird unter dem Schutzkonzept für das Gastgewerbe / Gastro Suisse
   oder unter den Vorschriften und dem Schutzkonzept vom Schweizerischen
   Marktverband stattfinden.
g) Startbereich (Boarding)
   Der Startbereich ist in einem abgesperrten Bereich und so bemessen, dass die
   Mindestabstände eingehalten werden können. Die Zuteilung ist für die
   Teilnehmenden verpflichtend und diese begeben sich erst kurz vor dem ihnen
   individuell vorgegeben Zeitpunkt in den für sie vorgesehenen Startbereich/
   Startblock. Durch Eingangskontrolle und Abgabe eines Kontrollbandes wird
   sichergestellt, dass nur Teilnehmende in den Startbereich zugelassen werden, die in
   dem aktuellen Block starten. Im Startbereich ist das Tragen einer Schutzmaske für
   alle Mitwirkenden Pflicht. Die Maske kann nach dem Start in den dafür
   vorgesehenen Abfallbehälter entsorgt werden. Das Einlaufen erfolgt in der
   Einlaufzone ausserhalb des Startgeländes. Dabei gelten die Abstandsregeln.
h) Zielbereich
   Zur Vermeidung von Ansammlungen werden die Finisher den Zielbereich
   unmittelbar nach Zieleinlauf verlassen. Der Zieleinlauf ist so gestaltet, dass die

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Mindestabstände eingehalten werden können. Der Zielbereich wird auf das
   Notwendigste reduziert. Die übergeordneten Grundsätze können so eingehalten
   werden.
i) Technische Hilfsmittel für Contact Tracing
   Mit dem technischen Hilfsmittel, insbesondere RFID-Chips für die Zeitmessung, wird
   das Contact Tracing erleichtert und verbessert. Durch die Zeitmess-, bzw. Tracking
   Stellen kann festgestellt werden, welcher RFID Chip (und damit welche Person), sich
   um welche Zeit an welchem Ort aufgehalten hat. Durch entsprechende Algorithmen
   kann durch diese Informationen ermittelt werden, welche weiteren Personen sich
   während welcher Zeitdauer im Umfeld der betroffenen Person aufgehalten haben.
   Dadurch kann die Anzahl betroffener Personen reduziert werden, bzw. die Anzahl
   der Teilnehmenden, bei gleichzeitiger Einhaltung der Contact Tracing Kapazitäten
   der Kantone, erhöht werden.
k) Strecke/Verpflegung
   Durch die entsprechende Wahl der Startblockgrössen, Startzeiten sowie
   Optimierungen bei der räumlichen Dimension des Starts wird sichergestellt, dass zu
   jedem Zeitpunkt an jedem beliebigen Punkt auf der Strecke der nötige Abstand
   eingehalten werden kann, oder der Kontakt nicht länger als 15 Minuten dauert.
   Die Distanzregeln gelten ebenfalls an den Verpflegungsposten auf der Strecke.
   Diese sind unverzüglich und ohne stehen zu bleiben, wieder zu verlassen. Von den
   Helfenden wird keine Verpflegung direkt in die Hand der Teilnehmenden
   abgegeben. Leere Becher und Verpackungsmaterial der Verpflegung sind in die
   Auffangbehälter bei den Verpflegungsposten zu werfen. Littering auf der Strecke ist
   verboten. Das Ausspucken und Ausschnäuzen vor und nach dem Start und im Zielgelände
   ist zu unterlassen.
l) Siegerehrung
   Die Siegerehrung findet unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen statt.
m) Duschen
   Aus Gründen der Komplexität wird auf Duschen verzichtet. Die Läufer erscheinen in der
   Sportbekleidung.
n) Toiletten
   Es stehen genügend Toiletten zur Verfügung, insbesondere zur Einhaltung der
   Hygieneregeln des BAG. Die Reinigung und Desinfektion der Toiletten erfolgen regelmässig.
   Es stehen Toilettenpapier, Papiertrocknungstücher, Seifenspender und Desinfektionsmittel
   bereit. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.
5. Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen
a) Anzahl
   Die Helfereinsätze werden auf ein Minimum reduziert.
b) Helfertreffpunkte
   Die Gruppenchefs melden sich bei der Helferzentrale um die notwendige
   Ausrüstung in Empfang zu nehmen. Die Helfenden begeben sich, wenn möglich,
   direkt an den entsprechenden Einsatzort.
c) Ausrüstung
   Alle Helfende werden mit Schutzmasken, jene im Verpflegungsbereich und in der
   Abfallentsorgung zusätzlich mit Handschuhen ausgerüstet. Jeder Helfende hat

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Zugang zu Desinfektionsmittel. Alle Kontaktflächen müssen regelmässig gereinigt
      werden.
    d) Einhaltung Schutzmassnahmen
       Alle in die Organisation der Veranstaltung eingebundenen Personen werden
       betreffend Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG instruiert.
       Helfende die an Covid-19 erkrankt sind oder Symptome einer Covid-19-Erkrankung
       aufweisen, dürfen an der Veranstaltung nicht mithelfen.
    6. Zuschauende
    a) Grundsatz
       Im öffentlichen Bereich entlang der Strecke gelten die Regeln für
       Spontanversammlungen im öffentlichen Raum. Zuschauende sind selbst für die
       Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG verantwortlich. Der
       Veranstalter verzichtet auf Angebote für Zuschauende im öffentlichen Raum.
    b) Zuschauer und Besucher im Start- und Zielgelände
       Das Start- und Zielgelände ist abgesperrt. Zuschauer und Besucher sind im Start-
       und Zielgelände nicht erwünscht.
    7. Information
    a) Der Veranstalter stellt Plakate und Informationstafeln über die geltenden Regeln
       und Vorsichtsmassnahmen auf (insbesondere an neuralgischen Punkten), stellt
       Desinfektionsmittel zur Verfügung und weist auf die Maskenpflicht hin.
       Über die Beschallungsanlagen werden regelmässig Covid-19 Infodurchsagen
       erfolgen. Der Veranstalter sorgt dafür, dass die Massnahmen über alle möglichen
       Kanäle kommuniziert wird.
    8. Verantwortlichkeiten
    a) Veranstalter
       Der Veranstalter trägt die Verantwortung für den Erlass und die Umsetzung des
       veranstaltungsspezifischen Schutzkonzeptes. Er bezeichnet dazu einen Corona
       Beauftragten, welcher die Instruktion der Helfenden und Umsetzung leitet und
       dokumentiert.
    b) Corona-Beauftragter (verantwortliche Person)
       Michael Kammer, OK Jungfrau-Marathon, Notfallnummer: 033 828 71 55
    c) Eigenverantwortung
       Teilnehmende, Helfende, Medienschaffende, Sponsoren, Partner und Gäste
       handeln eigenverantwortlich und solidarisch, sich selbst und allen anderen
       Beteiligten sowie der Veranstaltung gegenüber.
Impressum

    Auskunft:
    Geschäftsstelle Jungfrau-Marathon
    Strandbadstrasse 44
    CH-3800 Interlaken, Tel. +41 033 827 62 90
    www.jungfrau-marathon.ch, info@jungfrau-marathon.ch

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