Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken - Leitlinie ...

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Leitlinie      
                                       Kommentar      
                                       Arbeitshilfe   

Leitlinie der Bundesapothekerkammer
zur Qualitätssicherung

    Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen
     in öffentlichen Apotheken

Stand: 25.01.2022
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Inhaltsverzeichnis
I     Zweckbestimmung und Geltungsbereich ...................................................................... 3
II    Regulatorische Anforderungen ..................................................................................... 3
III   Zuständigkeiten ............................................................................................................ 5
IV    Aufklärungsgespräch und Feststellung der Eignung des Patienten .............................. 6
V     Durchführung der COVID-19-Schutzimpfung................................................................ 7

                          Copyright  Bundesapothekerkammer
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 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
    Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

I      Zweckbestimmung und Geltungsbereich
Diese Leitlinie beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durch-
führung von COVID-19-Schutzimpfungen in der öffentlichen Apotheke.

II     Regulatorische Anforderungen
Nach § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) 1 dürfen Apotheker 2 Schutzimpfungen gegen das
Coronavirus SARS-CoV-2 grundsätzlich bei Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet ha-
ben, durchführen. Diese Erlaubnis gilt bis zum 31.12.2022.

Die Vorschrift erlaubt im Umfang ihres Anwendungsbereichs die Ausübung der Heilkunde
durch Apotheker. Sie geht als bundesrechtliche Spezialvorschrift sowohl allgemeinen bundes-
als auch etwaigen landes- oder berufsrechtlichen Verbotsregelungen vor.

Ziel der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken ist die Ver-
besserung der Impfquote.

Ärztliche Schulung

Apotheker, die COVID-19-Schutzimpfungen bei Personen ab dem 12. Lebensjahr durchfüh-
ren, müssen erfolgreich an einer ärztlichen Schulung teilgenommen haben. Eine erfolgreich
absolvierte ärztliche Schulung im Rahmen von Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in
Apotheken nach § 132j SGB V1 berechtigt auch zu COVID-19-Schutzimpfungen, allerdings
müssen die zu impfenden Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Anforderungen an die Räume

Es muss eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung stehen, die für die
Durchführung von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 erforderlich ist. Aufgrund der Rege-
lungen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV1) ist die Durchführung von COVID-19-
Schutzimpfungen allerdings an die öffentliche Apotheke gebunden. Insofern gelten hinsichtlich
der Raumanforderungen die apothekenrechtlichen Grundsätze insbesondere des § 4 Ap-
BetrO; die zuständigen Behörden der Länder können auf der Basis des § 2 SARS-CoV-2-
Arzneimittel-Versorgungsverordnung Ausnahmen gestatten, etwa hinsichtlich der Durchfüh-
rung von Impfungen in geeigneten externen Räumlichkeiten oder fliegenden Bauten. Gemäß
§ 4 Abs. 6 ApBetrO sind wesentliche Änderungen der Nutzung der Apothekenbetriebsräume
anzeigepflichtig. Es empfiehlt sich daher, bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob diese
das Impfen als eine solche wesentliche Änderung erachtet und was im Falle einer erforderli-
chen Anzeige zu beachten ist.

1
 Literaturverzeichnis siehe Kapitel 18 im Kommentar der Leitlinie
2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text auf die durchgehende Nennung sowohl männlicher als auch weibli-
cher Personen- und Berufsbezeichnungen verzichtet. Die Verwendung der einen oder anderen Variante schließt gleichwohl Per-
sonen jeglichen Geschlechts ein.

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Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Betriebshaftpflichtversicherung

Mit dem Haftpflichtversicherer sollte rechtzeitig geklärt werden, ob mögliche Schädigungen
aus der Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen von der bestehenden Versicherungs-
police abgedeckt sind. Dabei ist auch darauf zu achten, ob nur mögliche Schädigungen aus
der Durchführung von Impfungen gemäß Zulassung oder auch aufgrund der STIKO-Empfeh-
lungen abgedeckt sind.

Nachweis der Impfungen gegen Masern und SARS-CoV-2

Die Frage, ob alle Mitarbeiter einer Apotheke in der gegen COVID-19-geimpft wird, aufgrund
der Bestimmungen des § 20a IfSG gegen Masern und SARS-CoV-2 geimpft sein müssen,
unterliegt derzeit einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Die ABDA steht in Kontakt mit dem
BMG, um diese Frage zu klären. Bislang liegt aber keine Positionierung des Ministeriums vor.
Vorsorglich sollten sich Betriebserlaubnisinhaber daher vor der Aufnahme von COVID-19-
Schutzimpfungen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, sofern
Angehörige des Apothekenpersonals zum Stichtag keinen Immunitätsnachweis vorlegen kön-
nen.

Aufklärungsgespräch und Einwilligung der zu impfenden Person

Die Impfung ist eine Behandlung im Sinne der §§630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)1,
die unmittelbar anwendbar sind. Gemäß § 630d BGB hat der impfende Apotheker insbeson-
dere vor Durchführung der COVID-19-Schutzimpfung die Einwilligung des Patienten einzuho-
len. Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient gemäß § 630e BGB über
sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufgeklärt worden ist. Dazu gehören
insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Impfung so-
wie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Prä-
ventionsmaßnahme. Für die Aufklärung kann auf Unterlagen Bezug genommen werden, die
der Patient in Textform erhält. Es muss aber in jedem Fall Gelegenheit für ein mündliches
Aufklärungsgespräch mit dem Apotheker bestehen. Bei der Impfung von Minderjährigen ist
zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten die Einwilligung des oder der Sorgeberechtigten
einzuholen.

Dokumentation für den Patienten

Der Apotheker hat gemäß § 22 IfSG die Schutzimpfung unverzüglich mit den erforderlichen
Daten in den Impfausweis des Patienten einzutragen bzw. eine Impfbescheinigung zu erstel-
len. Darüber hinaus hat der Patient Anspruch darauf, dass die Impfung zu einem späteren
Zeitpunkt in den Impfpass nachgetragen wird, sowie gemäß § 1 Abs. 2 CoronaImpfV Anspruch
auf ein digitales Impfzertifikat.

Dokumentation in der Apotheke gemäß §§ 630e, f BGB

Der Apotheker hat gemäß § 630f BGB eine Patientenakte zu führen und diese 10 Jahre auf-
zubewahren. Die Patientenakte besteht mindestens aus der Anamnese, sowie der Einwilli-
gungserklärung in unterschriebener Form. Dem Patienten ist gemäß § 630e Abs. 2 BGB eine
Kopie der Einwilligungserklärung mitzugeben.

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Übermittlung der täglich durchgeführten Impfungen an das Robert Koch-Institut

Die Apotheke hat nach § 4 Abs. 1 CoronaImpfV täglich bestimmte Daten über die durchge-
führten Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) zu übermitteln. Dazu ist das elektronische
Melde- und Informationssystem des Deutschen Apothekerverbands e.V nach § 4 Abs. 1 und
4a CoronaImpfV zu nutzen. Das heißt, dass die Apotheke vor Durchführung von COVID-19-
Schutzimpfungen an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert Koch-Institutes an-
geschlossen sein muss.

Eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung von personenbezogenen
Daten ist hierfür nicht vorgesehen. Der Patient ist jedoch über die Verarbeitung der Daten
mithilfe der Datenschutzinformation aufzuklären.

Beschreibung im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke

Die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sollte im Qua-
litätsmanagementsystem der Apotheke beschrieben werden.

III     Zuständigkeiten
Nur Apotheker mit entsprechender Qualifikation dürfen COVID-19-Schutzimpfungen in öffent-
lichen Apotheken vornehmen. Diese wird gemäß § 20b IfSG durch die erfolgreiche Teilnahme
an einer ärztlichen Schulung erworben. Deren Inhalte sind in dem Curriculum der Bundesapo-
thekerkammer „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
durch Apothekerinnen und Apotheker “1 beschrieben, das mit der Bundesärztekammer abge-
stimmt ist.

Bereits im Rahmen von Modellvorhaben nach § 132j SGB V absolvierte ärztliche Schulungen
berechtigen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nichtapprobiertes pharmazeutisches Personal kann den Apotheker bei der Durchführung der
Impfung unterstützen. Insbesondere die Aufklärung und die Durchführung der Impfung im en-
geren Sinn muss eine nach § 20b IfSG geschulte Person höchstpersönlich erbringen. Die De-
legation der Tätigkeit an Mitarbeiter ohne entsprechende Qualifikation ist nicht gestattet.

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Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

IV   Aufklärungsgespräch und Feststellung der Eignung des Patienten
                                                           Kapitel 1
                                                           Formale Voraussetzungen
                                                           Apotheke:
                                                           - Qualifizierung des Apothekers
           Patient mit Wunsch nach                         - Räumliche und sächliche Ausstattung der Apotheke
           COVID-19-Schutzimpfung                          - Anzeige beim Haftpflichtversicherer
                                                           - Anbindung ans DIM (Digitales Impfquoten-Monitoring)
                                                           Patient:
                                                           - Mindestens 12 Jahre alt
                                                           - Anspruch nach § 1 CoronaImpfV

                                                           Kapitel 3
           Ggf. Terminvereinbarung                         Terminvereinbarung
                                                           - Empfehlenswert, um Verwurf bei den COVID-19-Impfstoffen zu vermeiden

                                                           Kapitel 4 und 5
                                                           Aufklärungsmerkblätter, Anamnesebogen und
            Aufklärungsmerkblatt,                          Einwilligungserklärung des RKI
               Anamnesebogen,                              - Dokumente des RKI verwenden
            Einwilligungserklärung                         - Dem Patienten zur persönlichen Verwendung aushändigen; ggf. auch
                 aushändigen                                 zu einem früheren Zeitpunkt, z.B. zur Terminvereinbarung
                                                           - Genug Zeit zum Lesen geben
                                                           - Offene Fragen klären

                                                           Kapitel 6
                                                           Aufklärungsgespräch
                                                           Patient mündlich aufklären über:
                                                           - Information über den (allgemeinen und persönlichen) Nutzen der
                                                             Schutzimpfung und die Krankheit COVID-19
                                                           - Die Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese sowie
                                                             der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen
                                                           - Die Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter
                                                             Erkrankungen oder Allergien
                                                           - Hinweise auf mögliche NW und Komplikationen der Schutzimpfung
                                                           - Informationen über Eintritt und Dauer der Schutzwirkung der Impfung
                                                           - Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen
                                                           - Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung

         Aufklärungsgespräch mit dem                       Kapitel 6.2.1 und 6.2.2
                                                           Beurteilung der COVID-19-Impf- bzw. Genesungshistorie und Eignung
               Patienten führen
                                                           des Patienten für die Impfung
       und Eignung des Patienten für die                   - Beurteilung der bisherigen COVID-19-Impf- bzw. Genesungshistorie
              Impfung beurteilen                           - Beurteilung der Impfeignung des Patienten
                                                           Kontraindikationen für die COVID-19-Schutzimpfung sind:
                                   SOP                     - Schwere akute Erkrankung
                              Beurteilung der              - Fieberhafter Infekt (>38,5 °C)
                               Eignung des                 - Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffes (siehe
                                 Patienten                   Zusammensetzung in der Fachinformation)
                               entsprechend                - Allergische Sofortreaktion nach 1. Impfung mit einem COVID-19- Impfstoff
                                den STIKO-                 - Impfung mit Lebendimpfstoff zwei Wochen vor und nach der COVID-19-
                              Empfehlungen                   Schutzimpfung (Notfallimpfungen ausgenommen)
                                                           Darüber hinaus sollte nicht in der Apotheke geimpft werden, sondern an den
                                                           Arzt verwiesen werden bei:
                                                           - Allergische Reaktionen, hohes Fieber oder anderen ungewöhnliche
                                                             Reaktionen nach einer früheren Impfung
                                                           - Positive Allergieanamnese (siehe Fragebogen RKI)
                                                           - Geplanter operativer Eingriff innerhalb der nächsten 3 Tage
              Patient zur Impfung                          - Patient unter Therapie mit Arzneimitteln, die die Blutgerinnung
                   geeignet?                                 beeinflussen, z. B. Marcumar
                                                           - Thromboseentwicklung nach der 1. Impfung
                                                           - Immungeschwächte Patienten
                                                           - Angeborene oder erworbene Immundefekte
                                                           - Ggf. schwere chronische Erkrankungen
                                                           - Schwangerschaft oder Stillzeit
                                                           - < 12 Jahre
                                                           - Sonstige Umstände, die eine ärztl. Beratung erfordern könnten

                                                  Patient nicht
                                                   impffähig
            Patient bestätigt den                                           Keine Impfung bzw.
            Wunsch zur Impfung?                 nein        Impfung zu einem späteren Zeitpunkt empfehlen oder
                                                                      Patient an einen Arzt verweisen

                      ja                                   Kapitel 6.3
                                                           Einwilligung des Patienten in die Impfung
                                                           - Muss vor der Impfung schriftlich vorliegen
            Einwilligungserklärung                         - Einwilligungsfähigkeit berücksichtigen
                                                           - Vordruck vom RKI
                                                           - Kopie für Patienten
                                                           - Information zum Datenschutz bereitlegen
             Impfung durchführen

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 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

V    Durchführung der COVID-19-Schutzimpfung

                                                                                       Kapitel 3
                                                                                       Terminvereinbarung
                                    Durchführung der COVID-19-
                                                                                       - Terminvergabe oder Impftag
                                     Schutzimpfungen planen                            - Berücksichtigung der zu verimpfenden Dosen pro Vial
                                                                                       - Berücksichtigung der Verwendbarkeit des Vials nach Anbruch

                                      Bestellung der Impfstoffe
                                                                    Versorgung mit
                                                                       COVID-19-
                                                                      Impfstoffen

                                   Ggf. Patienten Termin bestätigen
                                         bzw. benachrichtigen
                                                                                       Kapitel 11
                                                                                       Vorbereitung des Impfstoffs zur Applikation
                                     Vorbereitung des Impfstoffs
                                                                                       - Impfstoff kurz vorher aus dem Kühlschrank nehmen
                                           zur Applikation                             - Ggf. Rekonstitution nach Vorgaben des Herstellers
                                                                          SOP
                                                                    Vorbereitung des   - Aufziehen der Spritzen nach Vorgaben des Herstellers
                                                                     Impfstoffs zur
                                                                      Applikation

                                      Vorbereitung des Raumes
                                                                                       Kapitel 2
                                                                                       Räumlichkeiten und Ausstattung
      Fehlende Materialien                                                             Am Arbeitsplatz müssen zur Verfügung stehen:
                                                                                       - Medizinische Einmalhandschuhe
           ergänzen                                                                    - Schutzkittel
                                                                                       - Medizinischer Atemschutz
                                                                                       - Hände-/Hautdesinfektionsmittel
                                                                                       - Flächendesinfektionsmittel
             unvollständig           Alle Materialien vorhanden?                       - Zellstofftupfer, Wundschnellverband
                                                                                       - Spezieller Entsorgungsbehälter für Spritzen/Kanülen
                                                                                       - Aufklärungsmerkblatt
      Aufklärungsgespräch mit                                                          - Anamnesebogen mit Einwilligungserklärung
                                                                                       - Datenschutzinformation
       dem Patienten führen                                                            - Formular für Impfbescheinigungen
     und Eignung des Patienten                  vollständig                            - Dokumentationsbogen
     für die Impfung beurteilen                                                        - Aktuelle Fachinformation des/der Impfstoffe
                                                                                       - Ggf. weiteres Informationsmaterial zum Thema Impfen

                                      Aufklärungsgespräch hat
                     nein
                                           stattgefunden?

                                           Patient aufgeklärt und
                                                 impffähig

                                                                                       Kapitel 6.3
    Einwilligungs-                                                                     Einwilligung des Patienten in die COVID-19-Impfung
    erklärung vom                                                                      - Muss vor der Impfung schriftlich vorliegen
                                       Einwilligungserklärung
      Patienten             nein                                                       - Einwilligungsfähigkeit berücksichtigen (ggf. Einwilligung
                                              liegt vor?                                 Sorgeberechtigter)
    unterschreiben
                                                                                       - Kopie für den Patienten
        lassen                                                                         - Vordruck vom RKI

                                                     ja

                                                                                       - Vorbereitete Impfspritzen aus dem Kühlschrank nehmen
                                   Impfstoff aus dem Kühlschrank
                                                                                       - Spritze kurz temperieren lassen
                                               nehmen                                  - Sichtprüfung der Suspension

                                                                                       Kapitel 9/Kapitel 10
                                                                                       Hygienemaßnahmen/Arbeitsschutzmaßnahmen
                                                                                       - Hygieneplan und Betriebsanweisung beachten
                                            Hygiene- und                                   •    Schutzkittel anziehen
                                      Arbeitsschutzmaßnahmen                               •    Hände desinfizieren, abtrocknen lassen
                                                                                           •    Einmalhandschuhe anziehen
                                                                                           •    Atemschutz

                        Copyright  Bundesapothekerkammer
                        Stand: 25.01.2022                                                                                                            Seite 7 von 8
 Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung
Durchführung von COVID-19-Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Fortsetzung
                                            Kapitel 12.1
                                            Patienten impfbereit machen
                                            - Patient auf die Liege bzw. den Stuhl setzen oder legen
     Patienten impfbereit machen            - Oberarm auswählen
                                            - Einstichstelle mit geeignetem Hautdesinfektionsmittel desinfizieren (sprühen,
                                              wischen, sprühen)
                                            - Desinfektionsmittel vollständig abtrocknen lassen

                                            Kapitel 12.2
                                            Injektion des Impfstoffes
                                            - Arm locker herunterhängen/liegen lassen
      Injektion des Impfstoffes             - i.m. Applikation in den Deltamuskel (3 Finger breit unterhalb der Schulterhöhe
                                              senkrecht zur Hautoberfläche in die höchste Erhebung)
                                            - Kanüle ca. 2 cm tief einstechen
                                            - Gleichmäßige und vollständige Injektion

                                            Kapitel 12.3
                                            Nachsorge
              Nachsorge                     - Zellstofftupfer sanft auf die Einstichstelle halten
                                            - Einstichstelle mit Wundschnellverband versorgen
                                            - Patient verbleibt 15 min unter Aufsicht in den Apothekenräumen

                                            Kapitel 10.3
                                            Entsorgung
            Entsorgung                      - Spritze mit Kanüle, benutzte Tupfer und Einmalhandschuhe in gesondert
                                              gekennzeichneten durchstichsicheren und bruchfesten Abfallbehälter für
                                              potenziell infektiöse Abfälle mit Verletzungsgefahr entsorgen

                                            Kapitel 13
                                            Dokumentation
                                            Im Impfausweis/in Impfbescheinigung des Patienten:
                                            - Datum der Impfung
                                            - Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffs (Vignette einkleben)
                                            - Impfung gegen COVID-19
                                            - Name und Anschrift der Apotheke (Stempel)
           Dokumentation                    - Name und Unterschrift des impfenden Apothekers
                                            Dokumentation in der Patientenakte
                                            - Datum der Impfung
                                            - Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffs (Vignette einkleben)
                                            - Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde
                                            - Name und Unterschrift des impfenden Apothekers
                                            Aufbewahrung 10 Jahre

                                            Kapitel 14
                                            Impfsurveillance
          Impfsurveillance                  - Verpflichtend nach jeder Impfung
                                            - Meldung ans DIM

                                                Bei Schwindel oder Unwohlsein auf die Liege legen;
         Patientenbefinden?
                                                              ggf. Notfallmaßnahmen

    Arbeitsbereich säubern und
         desinfizieren und                  - Arbeitsbereich in einem einwandfreien Zustand hinterlassen
    Verbrauchsmaterial auffüllen

                   Copyright  Bundesapothekerkammer
                   Stand: 25.01.2022                                                                                  Seite 8 von 8
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