Leitfaden für Eiprodukte aus dem KAT-System - Version 3.0 Januar 2014 ersetzt Version 2.0 vom September 2012

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Leitfaden für Eiprodukte aus dem KAT-System - Version 3.0 Januar 2014 ersetzt Version 2.0 vom September 2012
Leitfaden	
  für	
  Eiprodukte	
  
aus	
  dem	
  KAT-­‐System	
  

                                                                          Version 3.0 Januar 2014
                                                         ersetzt Version 2.0 vom September 2012
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       KAT	
  –	
  Verein	
  für	
  kontrollierte	
  alternative	
  Tierhaltungsformen	
  e.V.	
  
KAT - Verein für kontrollierte
alternative Tierhaltungsformen e.V.

Geschäftsführer:
Caspar von der Crone

Konrad-Zuse-Platz 5
53227 Bonn

Telefon     + 49 228 95960 0
Telefax     + 49 228 95960 50

E-Mail:     info@kat.ec
Internet:   www.kat.ec
            www.was-steht-auf-dem-ei.de

Wichtiger Hinweis:
Der vorliegende Leitfaden ist Eigentum von KAT. Auf Grund der Urheberrechte ist es untersagt, den
Leitfaden in Gänze oder Auszugsweise zu vervielfältigen. Verstöße gegen die Urheberrechte werden
verfolgt.
Leitfaden für Eiprodukte

Inhalt

PRÄAMBEL
KAT - der Verein für Kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.
KAT - Eiprodukte

1.      EINFÜHRUNG
1.1     Geltungsbereich
1.2     Definitionen
2.      ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN
2.1     Teilnahmevoraussetzungen
2.2     Allgemeine Betriebsdaten
2.3     Warenmeldungen
2.4     Trennung KAT- Ware / Nicht- KAT- Ware
3.      KONTROLLEN UND TEILNAHMEBESTÄTIGUNG
3.1     Durchführung der Kontrollen
3.2     Teilnahmebestätigung
4.      KRISENMANAGEMENT
5.      DATENBANK - DATENNUTZUNG / DATENSCHUTZ

ANHANG:                                Anmeldeformular
MITGELTENDE UNTERLAGEN:                Checkliste zur Systemteilnahme
                                       Datenbank – Benutzerdokumentation
                                       Leitfaden zur Meldung von CSV-basierten Daten
                                       Leitfaden Administrative Buchprüfung

Status: freigegeben       Version 3.0 Januar 2014 ersetzte Version 2.0 September
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Leitfaden für Eiprodukte

Präambel
KAT - der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. ist in Deutschland und
den benachbarten EU-Ländern die bedeutendste Kontrollinstanz bei der Prüfung von Eiern aus der
alternativen Hennenhaltung (Freiland-, Boden- und Biohaltung). Nahezu alle auf dem deutschen
Markt im Lebensmitteleinzelhandel angebotenen Eier tragen das KAT-Prüfsiegel. Die Zahl der Mit-
gliedsbetriebe ist seit der Gründung im Jahre 1995 ständig gewachsen.
Die wesentlichen Ziele von KAT beinhalten:
1.      die Festlegung und Umsetzung einheitlicher Anforderungen in allen EU-Ländern für die Bo-
        den-, Freiland- und Biohaltung von Legehennen unter Berücksichtigung tierschutzrelevanter
        Themen;
2.      die Sicherstellung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit und Herkunftssicherung von alternativ
        produzierten Eiern, um den Missbrauch mit falsch etikettierter Ware auszuschließen;
3.      Transparenz für den Verbraucher durch das Internetportal www.was-steht-auf-dem-ei.de.

KAT - Eiprodukte
Mit dem Verbot der konventionellen Käfighaltung gewinnen Eier aus alternativen Haltungsformen
für die Produktion von Eiprodukten an Bedeutung und werden vermehrt vom Lebensmittelhandel
und von der Nahrungsmittelindustrie nachgefragt. Seitens der Eierwirtschaft ist eine klare Abgren-
zung und Kennzeichnung von Eiprodukten, welche aus Eiern aus alternativen Haltungen hergestellt
worden sind, erforderlich.
Um die tatsächliche Herkunft der Eier für die Eiprodukte- bzw. Nahrungsmittel-Produktion nachweis-
lich sicherzustellen, wird ein datenbankgestütztes Kontrollsystem mit Absicherung der Warenbewe-
gungen etabliert.
KAT-Eiprodukte dürfen ausschließlich aus Eiern von KAT-zertifizierten Legebetrieben hergestellt
werden, d.h. nur KAT - Eier dürfen zur Herstellung von KAT-Eiprodukten verwendet werden. Nur so
ist eine stufenübergreifende Herkunftssicherung über die gesamte Prozesskette vom Legebetrieb
über das Eiproduktewerk bis zur Nahrungsmittelindustrie zu gewährleisten. Eine Auslobung von
Eiprodukten bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel mit dem Zeichen „Herkunft der Eier – kontrol-
liert durch KAT“ ist erst möglich, wenn dieser Nachweis erbracht worden ist.

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Leitfaden für Eiprodukte

1.      Einführung
1.1     Geltungsbereich
Der vorliegende Leitfaden wurde für Eiprodukte bzw. daraus hergestellte Nahrungsmittel entwickelt
und gilt für alle Unternehmen, die Eiprodukte / Nahrungsmittel aus Eiern von zugelassenen KAT-
Betrieben herstellen, vorbehandeln, verarbeiten bzw. in den Verkehr bringen.

1.2     Definitionen
Unternehmen:
Als Unternehmen wird die Verwaltung des jeweiligen KAT-Mitgliedes bezeichnet.

Betriebsstandorte:
Jedes Unternehmen besitzt mindestens einen Betriebsstandort, dessen Stammdaten erfasst wer-
den müssen. Betriebsstandorte können z.B. ein Produktionswerk oder ein Haltungsbetrieb sein. Ein
Betriebsstandort ist immer an eine postalische Adresse gebunden. Zu einem Betriebsstandort kön-
nen mehrere Ställe gehören.

Erzeugerbetrieb (Legebetrieb):
Betrieb, in dem Eier für den menschlichen Verzehr gewonnen werden.

Eiprodukte:
Erzeugnisse, die aus Eiern, ihren verschiedenen Bestandteilen oder deren Mischungen hergestellt
worden sind; die Erzeugnisse können flüssig, konzentriert, getrocknet, kristallisiert, gefroren, tiefge-
froren oder fermentiert sein. Sie dürfen nur aus Eiern von Hühnern hergestellt worden sein. Diesen
Erzeugnissen können andere Lebensmittel oder Zusatzstoffe beigegeben werden. Abweichend von
der EU-Norm werden innerhalb der KAT-Systematik immer die Eiprodukte dokumentiert, solange
sie auch in der Deklaration der jeweiligen Mischung / des jeweiligen Lebensmittels genannt werden
müssen.

Eiproduktewerk:
Betrieb, in dem Eiprodukte hergestellt, d.h. Eier vorbehandelt oder behandelt werden.

Mischbetrieb / Weiterverarbeiter: Betriebe, die Eiprodukte erhalten und diese Erzeugnisse zu soge-
nannten Compounds für die Nahrungsmittelindustrie mischen bzw. weiterverarbeiten.

Nahrungsmittelindustrie:
Betrieb zur Weiterverarbeitung von Eiprodukten zu Fertigprodukten, wie z.B. zu Keksen, Kuchen,
Eierlikör, Nudeln.
Handelsunternehmen: Unternehmen in denen die Vermittlung und Vermarktung (Einkauf/Verkauf)
der Ware mit eigenem Namen und/oder Rechnungsstellung erfolgt, ohne dass ein physischer Be-
zug zur Ware besteht (Händlertätigkeit).

Rohware:
Unbehandeltes Ausgangserzeugnis. Dies kann z.B. die Stückware Ei sein.

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Leitfaden für Eiprodukte

Halbfabrikat:
Fertig erzeugte Vorprodukte (z.B. Eiprodukte), welche entweder zur späteren Verarbeitung im eige-
nen Unternehmen auf Lager gelegt oder an andere Unternehmen geliefert und dort fertig produziert
werden.

Fertigwaren (Nahrungsmittel):
Produkte, welche direkt an den Verbraucher abgegeben und nicht weiterverarbeitet werden.

2.      Allgemeine Voraussetzungen
2.1     Teilnahmevoraussetzungen
Für die Teilnahme der Eiproduktewerke / Nahrungsmittelindustrie am Kontrollsystem ist die Zertifi-
zierung nach einem von der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannten Standard (z.B. IFS,
BRC, FSSC 22000) obligatorisch. Sollte es während der Zertifikatslaufzeit zu einem Zertifikatsent-
zug kommen oder das Zertifikat nicht erneut ausgestellt werden, ist hierüber umgehend die KAT -
Geschäftsstelle zu informieren. Weiterhin muss jeder teilnehmende Betrieb mengenbezogene Wa-
renmeldungen in Form von Wareneingangs- und Warenausgangsmeldungen in die KAT-Datenbank
eintragen.

2.2     Allgemeine Betriebsdaten
Eine Betriebsübersicht mit folgenden Inhalten ist zu erstellen:
 Adresse des Unternehmens mit sämtlichen Betriebs-/Produktionsstandorten unter Nennung der
  Betriebsart (gem. Definition 1.2),
 Ansprechpartner und Vertretung,
 Telefon- und Faxnummer,
 E-Mail-Adresse,
 Registriernummer (Veterinärkontrollnummer),
 Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikats eines durch die GFSI anerkannten Standards.

2.3     Warenmeldungen
Um am KAT-Datenbanksystem teilnehmen zu können, melden sich die Unternehmen bei der KAT-
Geschäftsstelle an und erhalten nach Registrierung die Zugangsdaten für die Datenbank (s. Mitgel-
tende Unterlage „Checkliste zur Systemteilnahme“).
Die Meldungen über die Warenbewegungen innerhalb der Prozesskette müssen wöchentlich ge-
mäß Vorgabe in die Online-Datenbank eingetragen werden (s. Mitgeltende Unterlage „Datenbank
Benutzer-Dokumentation“). Die Zugangsdaten müssen von allen Betrieben vertraulich behandelt
werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten sind die Betriebe verantwortlich.
Die Warenmeldungen sind in Form von Wareneingangsmeldungen und Warenausgangsmeldungen
vorzunehmen. Dabei umfassen die Warenmeldungen alle die für die Rückverfolgbarkeit und Plausi-
bilitätsprüfung notwendigen Daten, wie z.B. im Wareneingang den Lieferanten, das Lieferdatum,
die Menge der gelieferten Rohware bzw. bei Anlieferung von Halbfabrikaten den Artikel, die Menge
sowie die Haltungsform. Im Warenausgang müssen beispielhaft der Warenempfänger, der ausge-
lieferte Artikel, die Haltungsform sowie die ausgelieferte Menge gemeldet werden. Der Eigehalt der
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Leitfaden für Eiprodukte

jeweils gehandelten Eiprodukte muss auf den Stufen Eiproduktewerk/Mischbetrieb als Trockenmas-
senäquivalent Ei (rechnerisches Gewicht der zusatzfreien Trockensubstanz in kg) angegeben wer-
den.
Bei den wöchentlichen Wareneingangs- und Warenausgangsmeldungen sind folgende Punkte zu
beachten:
      1. Es muss immer die auf den Lieferscheinen des Wareneingangs dokumentierte und erhal-
         tene Menge an KAT-Ware in die Datenbank eingetragen werden, auch wenn eventuell nur
         eine Teilmenge hiervon zu „KAT“-Ware weiterverarbeitet wird.
      2. Um einen Plausibilitätsbezug zu den gemeldeten Mengen des Wareneingang herstellen zu
         können, muss im Warenausgang immer die gesamte Menge, der aus KAT-Rohstoffen bzw.
         KAT-Halbfabrikaten hergestellten Produkte gemeldete werden, unabhängig davon ob diese
         als „KAT“-Ware weitervermarktet werden oder nicht (s. hierzu auch Datenbank Benutzer-
         Dokumentation; Kapitel 4 „Warenmeldungen“).
      3. Erfolgt auf den Lieferpapieren des Warenausganges (Rechnungen/Lieferscheinen) keine
         Kennzeichnung der Ware als „KAT“-Ware, so ist diese Ware damit endgültig aus dem KAT-
         Rückverfolgbarkeitssystem heraus und darf auch zu keinem späteren Zeitpunkt mehr als
         „KAT“-Ware vermarktet werden.
      4. Nicht-KAT (System)-Ware (= Fremdware) muss nicht gemeldet werden.
      5. Eine wöchentliche Nullmeldunge ist vorzunehmen, wenn innerhalb eines bestimmten Zeit-
         raumes keine KAT-Ware bezogen bzw. vermarktet worden ist.

2.4      Trennung KAT- Ware / Nicht- KAT- Ware
Für alle Teilnehmer der Prozesskette gilt die Sicherstellung der Mengenströme. Für die am KAT-
System teilnehmenden Eiproduktewerke / Nahrungsmittelindustrie bedeutet dies die Verpflichtung
zur eindeutigen und jederzeit nachvollziehbaren Trennung der Mengenströme von KAT- und Nicht-
KAT-Ware, auch in buchhalterischer Weise. Eine Verwechslungs- bzw. Vermischungsgefahr von
KAT- mit Nicht-KAT-Ware ist auszuschließen. Sollte eine räumlich getrennte Lagerung von KAT-
und Nicht-KAT-Ware nicht möglich sein, müssen die Waren entsprechend eindeutig gekennzeich-
net und identifizierbar sein.

3.       Kontrollen und Teilnahmebestätigung
3.1      Durchführung der Kontrollen
Bei den Kontrollen handelt es sich um administrative Buchprüfungen zur Sicherstellung des Waren-
flusses. Es werden Dokumentenprüfungen und physischen Kontrollen (Rohwaren-, Zwischenpro-
dukt- und Fertigwarenlager) in den Produktionswerken durchgeführt (s. Mitgeltende Unterlage „Leit-
faden Administrative Buchprüfungen“). Für die Durchführung der Kontrollen wird mindestens viertel-
jährlich ein unabhängiges Prüfinstitut von KAT beauftragt. Darüber hinaus werden die Warenmel-
dungen in die KAT-Datenbank durch die KAT-Geschäftsstelle regelmäßig kontrolliert.

Die administrative Kontrolle gliedert sich in zwei Stufen:
      1. Erfüllung der Vorgaben eines von der GFSI anerkannten Standards durch Vorlage gültiger
         Zertifikate.

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Leitfaden für Eiprodukte

      2. Plausibilitätskontrolle des KAT-Warenflusses in Form von administrativen Belegprüfungen
         als Mengenbilanz Wareneingangs- zu Warenausgangsmeldungen sowie Kontrolle des be-
         triebsinternen Rückverfolgbarkeitssystems anhand einer bzw. mehrerer ausgewählter Stich-
         proben. Grundlage für die Plausibilitätsprüfung auf den Stufen Eiproduktewerk / Mischbe-
         triebe ist der Mengenabgleich über die zusatzfreie Trockensubstanz Ei in kg.

3.2      Teilnahmebestätigung
Nach Vorlage des unterschriebenen Teilnehmervertrages erhält das teilnehmende Unternehmen
eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme am KAT-Eiprodukte-System.

Nach erfolgreich durchgeführter administrativer Kontrolle wird von KAT eine offizielle Bestätigung
über die bestandene administrative Buchprüfung ausgestellt.

4.       Krisenmanagement
Für Krisenfälle muss ein Krisenplan mit klaren Verantwortlichkeiten sowie eine aktuelle Telefonliste,
welche die Erreichbarkeit verantwortlicher Personen außerhalb der Betriebszeiten sicherstellt, vor-
liegen. Der Krisenplan ist mindestens jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren.
Erkennt der Systemteilnehmer / Lebensmittelunternehmer oder hat er Grund zu der Annahme, dass
ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel
den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht und/oder hat er Grund zu der An-
nahme, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Lebensmittel möglicherweise die Gesundheit des
Menschen schädigen kann, so leitet er unverzüglich Verfahren ein, um das betreffende Lebensmit-
tel vom Markt zu nehmen. Ist hiervon Systemware (KAT-Eiprodukte) betroffen, ist die KAT - Ge-
schäftsstelle umgehend zu informieren.“

Zum Schutze des KAT-Systems ist in diesem Fall der Systemteilnehmer weiterhin verpflichtet sein
Krisenmanagement in enger Abstimmung mit der KAT-Geschäftsstelle durchzuführen. D.h. der Ge-
schäftsstelle sind unverzüglich alle notwendigen Unterlagen/Informationen zur Bewer-
tung/Einordung und Begleitung der Krisensituation zur Verfügung zu stellen. Aussagen gegenüber
Medien, die sich auf die Anforderungen/Grundlagen des KAT-Systems beziehen, dürfen nur nach
vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

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Leitfaden für Eiprodukte

5.      Datenbank - Datennutzung / Datenschutz
Die vom Systemteilnehmer in das KAT-Datenbanksystem eingestellten Daten werden auf dem In-
ternetserver, dem Rechnersystem und auf Datensicherungsmedien gespeichert. Alle Daten werden
nach dem aktuellen Stand der Technik gegen Veränderungen von Seiten Dritter geschützt.
Die Stammdaten werden nicht an Dritte übermittelt und dienen ausschließlich der Teilnehmerver-
waltung durch KAT zu administrativen Zwecken.
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung und Verwendung der von ihm eingepflegten Stammdaten
zu den genannten Verwaltungszwecken ausdrücklich zu.
Die vom Teilnehmer eingegebenen Meldungsdaten werden mit den entsprechenden Daten der vor-
und nachgelagerten Produktions- und Vertriebsstufen verknüpft. Nur der Teilnehmer und die KAT-
Geschäftsstelle hat Zugriff auf die von ihm eingegebenen Meldungsdaten. Soweit der Teilnehmer
eine Bewegung an eine nachgelagerte Stufe gemeldet hat, kann diese nachgelagerte Stufe das
Vorhandensein sowie das Datum der Meldung einsehen.
Ausschließlich KAT-Systemteilnehmer haben Zugriff auf die Datenbank.
Eine Weitergabe von Daten an Stellen außerhalb des Systems („die Öffentlichkeit“) erfolgt grund-
sätzlich nicht.

Die KAT – Geschäftsstelle hat umfassende Zugriffsrechte auf die Daten der Teilnehmer und über-
blickt die Mengenströme durch sämtliche beteiligte Produktions- und Vertriebsstufen zum Zwecke
der Plausibilitätsprüfung.

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Leitfaden für Eiprodukte

Antrag auf Systemteilnahme Eiprodukte                                                                KAT - Verein für kontrollierte
                                                                                                     alternative Tierhaltungsformen e.V.
                                                                                                     Holbeinstr. 12
                                                                                                     53175 Bonn
Per Fax:                 0049 (0228) 95960 50
Ich/wir stellen Antrag auf Systemteilnahme als:                                           Eiproduktewerke                      Nahrungsmittelindustrie

Registrier-Nr./Veterinärkontrollnummer:…………………………………………………………………………………………
Kopie eines Zertifikates eines von der GFSI anerkannten Standards ist in der Anlage beigefügt  / wird nachgereicht 

Angaben zum Produktionsstandort:
 Name / Firma:                                                                               Ansprechpartner:

 Straße/Hausnummer:                                                                          PLZ/Ort:

 Telefon:                                                                                    Telefax:

 Email / Homepage:                                                                           USt.-ID/BTW/VAT-Nr.:

Ihre Unternehmens-/Korrespondenzanschrift (falls abweichend vom Produktionsstandort)
 Name / Firma:                                                                               Ansprechpartner:

 Straße/Hausnummer:                                                                          PLZ/Ort:

 Telefon:                                                                                    Telefax:

 Email / Homepage:                                                                           USt.-ID/BTW/VAT-Nr.:

Zahl der verarbeiteten Eier pro Jahr (Tonnen):

Freilandhaltung: ………………..                               Bodenhaltung: ………………………                                      Biohaltung: …………..…………
Herstellung folgender Produkte:

........................................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................
KAT-Warenbezug:
Es werden ausschließlich Rohwaren (Eier/Eiprodukte) bzw. Halbfabrikate aus KAT geprüften Betrieben ein-
gesetzt:                                                    Ja                               Nein

Namentliche Auflistung der Vorlieferanten:

........................................................................................................................................................................

........................................................................................................................................................................

_______________________________                                                      ___________________________________________________________
Ort, Datum                                                                                       Stempel, Unterschrift

Status: freigegeben                         Version 3.0 Januar 2014 ersetzte Version 2.0 September
                                                                                                                                                                    Anhang
Gültig ab: Januar 2014                                               2012
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