Übernahme einer Apotheke aus der Insolvenz

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Übernahme einer Apotheke aus der Insolvenz
Übernahme einer Apotheke
          aus der Insolvenz
                        von Thomas Uppenbrink, Hagen
                             www.uppenbrink.de

Insolvenz einer Apotheke undenkbar!                        aus der Insolvenz ein Standort gesichert bzw.
                                                           “erobert” werden kann. Für den Insolvenzverwal-
Gegenüber der herrschenden Meinung, daß der                ter ist genau dies ein sehr interessanter Aspekt, da
Betrieb einer Apotheke eine “Bank” ist, werden             er sehr rasch eine Entscheidung treffen kann, die
auch diese “Unternehmen” im Rahmen der                     Apotheke möglichst gewinnbringend im Rahmen
schwierigen Situation im Gesundheitswesen in-              seiner Möglichkeiten an einen neuen Investor
solvent.                                                   oder Betreiber zu verkaufen.

Der Kauf einer Apotheke aus der Insolvenz                  Die Veräußerung einer Apotheke aus der Insol-
weißt gegenüber normalen Unternehmenskäu-                  venz erfolgt eigentlich nur im Wege einer
fen eine Vielzahl von Besonderheiten auf, die              “übertragenen Sanierung”. Die übertragene Sanie-
sich zum einen aus Sonderregelungen herleiten,             rung ist auch das wichtigste Sanierungsinstru-
die speziell für den Unternehmenskauf aus der              ment, was im Rahmen der geltenden Insolvenz-
Insolvenz bestehen und zum anderen aus den                 ordnung eingesetzt wird, um Unternehmen bzw.
tatsächlichen Besonderheiten, die sich im Rah-             Unternehmensteile im “Vorbehaltsverkauf” bzw.
men des Betriebes einer Apotheke ergeben. Da               nach Eröffnung des Verfahrens zu veräußern.
sind vor allem die gesetzlichen Vor- und
Grundlagen, die es zu berücksichtigen gilt und             Eine übertragene Sanierung bedeutet, daß die
natürlich auch die Interessenlage der Beteilig-            Übertragung eines bestehenden, aber in der Insol-
ten in der Insolvenz, in der sich das zu verkau-           venz befindlichen Betriebes von einem insolven-
fende Unternehmen befindet.                                ten Träger auf einen anderen, bereits bestehenden
                                                           oder neu zu gründenden Rechtsträger übergeht.
Gerade bei einer Apotheke bestehen bei der
Übernahme aus der Insolvenz auf der einen                  Dieser Weg wird auch Asset-Deal genannt. D. h.
Seite spezielle Probleme, auf der anderen Seite            einzelne Vermögenswerte des Unternehmens wer-
bieten sich aber auch besondere Gestaltungs-               den als Funktionseinheit im Gesamten an einen
möglichkeiten, die bei einer Neugründung au-               neuen Betreiber oder Erwerber abgegeben. Der
ßerhalb des Insolvenzverfahrens so nicht mög-              daraus gezahlte Kaufpreis wird dann von dem
lich wären. Zu bedenken ist hierbei auch, daß              Insolvenzverwalter für die Befriedigung der Mas-
sich die gesamte “Apothekensituation” derzeit              seschulden sowie für die quotale Befriedigung der
ändert, da sowohl das Filialsystem sich am                 Gläubiger genutzt.
Markt durchsetzt und hier der Gesetzgeber libe-
raler entscheidet, als auch die Mischung aus               Damit wird erreicht, daß die Apotheke als leben-
Versandapotheke und “Ladenlokal” immer                     der Betrieb (Asset-Deal mit Übernahme der
mehr an Kundschaft gewinnt.                                Kundschaft) einem unbelasteten Träger überlas-
                                                           sen wird und somit von der in die Insolvenz
Die bereits bestehenden Apothekenketten bzw.               geratenen Einheit (in der Regel Apotheken GmbH
Kooperationen werden sehr schnell erkennen,                bzw. Apotheker/ Apothekerin) abgekoppelt wird.
daß im Wege einer Übernahme einer Apotheke
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Sinnvollerweise hat der Käufer, der die Apo-           rung - und damit für den Erhalt der Ar-
theke im Rahmen eines Asset-Deals aus der              beitsplätze - geben soll. Die heutigen Insolvenz-
Insolvenz heraus mit einem neuen Rechtsträger          verwalter stehen unter dem Druck, Arbeitsplätze
führen will, sich entsprechend vorzubereiten.          zu erhalten bzw. zumindest teilweise Ar-
Die Gesellschaft bzw. der Gewerbetrieb ist be-         beitsplätze bei den dann fortzuführenden Unter-
reits gegründet.                                       nehmen zu garantieren. Die Öffentlichkeit
                                                       schaut mittlerweile sehr genau auf die
Sanierung einer Apotheke kann auch im                  “Tätigkeiten” des Insolvenzverwalters hinsicht-
Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens er-               lich Erhalt von Unternehmen und Sicherung von
folgen                                                 Arbeitsplätzen.

Ein Unternehmenskauf kann auch im Rahmen               Während bei einer normalen Übernahme einer
eines Insolvenzplans erfolgen. Jedoch ist die          Apotheke z. B. durch eine Kette oder durch
Strategie, eine übertragene Sanierung im Wege          einen neuen Apotheker der Kontakt zwischen
eines Insolvenzplans durchzuführen nicht ganz          dem Käufer und dem Verkäufer direkt geschieht,
einfach. Verschiedene Beteiligungsgruppen              muß hier der Käufer sehr schnell den direkten
können das Vorhaben stören und zu einer zu-            Kontakt zum Insolvenzverwalter wählen. Bei
sätzliche Belastung des Gerichts werden.               einer normalen Übernahme würde die Öffent-
Schwierige betriebswirtschaftliche Prüfungen           lichkeit kaum darüber unterrichtet, daß ein Ver-
können so zu erheblichen Verzögerungen füh-            tragsabschluß stattfindet. Erst mit Neueröffnung
ren. Daneben werden die Verzögerungen, die in          bzw. Fortführung würde über Werbe- und Mar-
der Regel auch zu Neumasseschulden führen,             ketingmaßnahmen die Öffentlichkeit und die
für das Verfahren sehr teuer und am Ende geht          Kundschaft sowie die in der Regel kooperieren-
dies zu Lasten der quotalen Befriedigung der           den Ärzte informiert.
Gläubiger. Leider ist das Insolvenzplanverfah-
ren mit seinen Möglichkeiten noch nicht so             Da sich die Apotheke aber in der Insolvenz
umgesetzt, wie es der Gesetzgeber gewünscht            befindet, ist die Lage wesentlich schwieriger, da
hat. Wegen der mangelnden Akzeptanz des In-            die Insolvenz auch für die normale Kundschaft
solvenzplanverfahrens ist ein näheres Eingehen         eine Situation ist, mit der sie (mangels Kenntnis)
im Rahmen der Überlegung, eine Apotheke aus            nicht umgehen kann.
der Insolvenz zu übernehmen, hier nicht weiter
nötig. Sicherlich wird sich das in den nächsten        Um in der ersten Phase der vorläufigen Insol-
Jahren ändern. Zum jetzigen Zeitpunkt wird             venz schon einen interessierten und auch kapital-
aber selbst bei größeren Verfahren mangels             kräftigen Interessenten zu finden, muß gerade im
Sachkenntnis bzw. mangels Interesse von Sei-           Bereich der Apotheken der Insolvenzverwalter
ten der Gläubiger weder vom Insolvenzverwal-           eine möglichst breite Ansprache des Marktes
ter noch von den Gläubigern das Insolvenzplan-         durchführen. Um im Rahmen seiner Möglichkei-
verfahren durchgeführt bzw. gefordert.                 ten - der Verkauf des Unternehmens kann nur
                                                       im eröffneten Verfahren erfolgen - erfolgreich
                                                       zu sein, wird der vorläufige Insolvenzverwalter
Wie Kontakt aufnehmen zum Insolvenzver-                schnellstmöglich versuchen, Kontakte zu poten-
walter?                                                tiellen Erwerbern/ Übernehmern herzustellen.

Der zunächst vorläufig eingesetzte Insolvenz-          Natürlich sind die Verfahrenseröffnungen bzw.
verwalter, der meist später auch von der Gläubi-       die Veröffentlichungen des Insolvenzantrags ein
gerversammlung als endgültiger Verwalter be-           normaler Weg, auf dem potentielle Käufer von
stätigt wird, hat das Problem, daß er innerhalb        der möglichen Kaufangelegenheit erfahren kön-
einer sehr kurzen Zeitfrist einen adäquaten            nen. Sämtliche Verfügungsbeschränkungen nach
Käufer finden muß, der einen marktgerechten            einem Insolvenzantrag werden regelmäßig im
Preis für die Apotheke zahlen kann und auch            Staatsanzeiger des Bundeslandes, in dem das
noch entsprechende Garantien für die Fortfüh-          Verfahren stattfindet bzw. im Bundesanzeiger
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und auch häufig in überregional erscheinenden         solvenzverwalter wird sich im Rahmen des Vor-
Zeitungen sowie in den Zeitungen der IHK`s            behaltsverkaufs nach Prüfung aller Käufer für den
bzw. HWK`s abgedruckt. Hier hat der Insol-            Interessenten entscheiden, der ihm einen guten
venzverwalter die Chance, Kontakt zu mögli-           Kaufpreis und ein realitätsnahes Konzept anbie-
chen Erwerbern zu erhalten. Bei einem speziel-        tet. Waren in den vergangenen Jahren nur und
len Unternehmen, wie es eine Apotheke dar-            ausschließlich der Kaufpreis ein Entscheidungs-
stellt, wird der Insolvenzverwalter wahrschein-       kriterium, geht es heute auch darum, Ar-
lich noch dafür sorgen, daß die Veröffentli-          beitsplätze und Standorte zu erhalten. Hier setzt
chungen bzw. Informationen auch in Fachzeit-          auch auf Druck der Öffentlichkeit eine weitere
schriften der Branche (möglicherweise unter           Verantwortung für den Verwalter ein. Möglicher-
Chiffre) geschaltet werden.                           weise wird sich auch die Pharmaindustrie um die
                                                      Apotheke bewerben, da aus ihren “Reihen” schon
Auch wird durch die schnelle Kontaktaufnahme          potentielle Apotheker und Apotherinnen hervor-
des Verwalters zu dem jeweiligen Pharmagroß-          gehen, die einen weiteren Standort bewirtschaften
händler die Möglichkeit geschaffen, daß der           wollen. Da gerade hier die Gesetze und auch die
Großhandel selber bzw. seine Referenten               europäischen Richtlinien das “Apotheken-
schauen können, ob sie einen entsprechenden           standesrecht” aufzuweichen drohen, werden diese
Bewerber oder eine Bewerberin kennen, die             Anfragen wohl im Rahmen einer Apothekeninsol-
Interesse an der Übernahme des Apotheken-             venz immer öfter berücksichtigt werden.
standorts haben.

                                                      Selektion der Kaufanfragen durch den Ver-
Der Insolvenzverwalter als Verkäufer einer            walter
Apotheke
                                                      Da der Käuferkreis bei einer Apotheke aufgrund
Der Insolvenzverwalter – nach Insolvenzantrag         der berufsständischen Vorgaben sehr übersicht-
der vorläufige und nach der Gläubigerver-             lich ist, wird es kaum Schwierigkeiten machen,
sammlung der endgültige – ist im Rahmen sei-          hier mit dem Verwalter in Kontakt zu treten. Es
ner Bestellung natürlich der konkrete An-             empfiehlt sich aber, von vornherein schriftlich das
sprechpartner beim Verkauf der Apotheke. Die          Übernahme- bzw. Kaufinteresse zu definieren
Rechte des Schuldners zur Verwaltung des              und im Rahmen einer kurzen Erklärung die Kon-
Vermögens aus der Insolvenzmasse, gehen               zeption darzustellen, die nach Übernahme durch-
durch den § 80 Abs. 1 InsO mit sämtlichen             gesetzt werden soll.
Verfügungsrechten auf den Insolvenzverwalter
über. Dabei ist zu beachten, daß der vorläufige       Jedes Insolvenzverfahren zwingt den Verwalter,
“schwache Verwalter” nicht mit allen Verfü-           eine Vielzahl von Anfragen zu bearbeiten, die
gungsrechten vom Gericht ausgestattet ist.            nicht immer in der von den Anfragenden ge-
Grundsätzlich ist es ihm nicht erlaubt, ein Un-       wünschten Zeit beantwortet werden können. Das
ternehmen im vorläufigen Verfahren zu veräu-          führt oft zu Mißverständnissen bzw. auch zu Ver-
ßern. Der Insolvenzverwalter wird deshalb in          ärgerungen auf beiden Seiten. Ein seriöser
der Regel versuchen, einen sogenannten                Kaufinteressent wird deshalb auch ein bißchen
“Vorbehaltsverkauf” mit dem Käufer durch-             Mühe haben, sofort den direkten Kontakt zum
zusetzen. Dieser Vorbehaltsverkauf verspricht         Insolvenzverwalter zu erhalten. Leider stellt sich
gerade im Falle einer Apotheke die Möglich-           bei den Anfragen im Rahmen einer Insolvenz-
keit, ohne Unterbrechungen sofort einen fach-         übernahme (dies bezieht sich nur im geringen Teil
kompetenten und neuen Besitzer bzw. Betrei-           auf Apotheken) immer wieder heraus, daß auch
ber für die Apothekengeschäfte einzusetzen            “Glücksritter” und unseriöse Geschäftemacher
und somit keinen Bruch bei der Belieferung            versuchen, ein Unternehmen zu erwerben bzw.
und damit der Lieferfähigkeit der Apotheke zu         sich dadurch “ins rechte Licht” rücken zu lassen.
schaffen. Ein kompetenter und erfahrener In-          Nichts ist schöner, als wenn ein unbekannter Käu-

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fer durch seine Kaufabsichtserklärung mehr-            men der betriebswirtschaftlichen Seite zu haben,
fach in der Presse genannt wird!                       da auch die Bewertung (Due Dilligence) des An-
                                                       lagevermögens – des Lagerbestandes sowie der
Auch wenn der Insolvenzverwalter nicht direkt          Büro- und Geschäftsausstattung und in der Regel
antwortet, ist das noch lange keine Absage. Oft        der Ladenausstattung - ein nicht unerheblicher
ist es für ihn gerade am Anfang des Verfahrens         Faktor ist. Neben den Werten, die die Verwer-
ein Zeitproblem. In der Anfangsphase eines             tungsgesellschaft erarbeitet hat, wird ein solcher
Insolvenzverfahrens sind eine Vielzahl von             Berater selbst noch eine Bewertung vornehmen,
Dingen zu entscheiden bzw. zu gestalten, die           die dann auch Einfluß auf die Kaufpreisgestaltung
eine Stabilisierung der Apotheke am Markt              hat. Wenn ein Berater ohne Kenntnisse im Insol-
erst ermöglichen. Eine weitere Chance, relativ         venzverfahren die Übernahme wie einen norma-
schnell mit dem Verwalter in Kontakt zu tre-           len Unternehmenskauf behandelt, werden die
ten, ist sicherlich in Verbindung mit den Phar-        Vertragsverhandlungen schwieriger und biswei-
maunternehmen bzw. anderen Gläubigern, die             len zu keiner Einigung führen.
ggf. Interesse daran haben, daß die Apotheke
bzw. der Standort weiter geführt wird. Anson-          Für den Übernehmer ist damit möglicherweise
sten steht einem Kaufinteressenten auch das            eine große Marktchance vertan. Grundsätzlich
vom Verwalter sofort beauftragte Verwer-               sollte bei einer Apothekenübernahme der fachli-
tungsunternehmen zur Verfügung, was bei je-            che und spezifische Teil der Medikamente und
dem Verfahren erst einmal ein Gutachten über           Chemikalien durch einen Berater abgedeckt sein.
die im Besitz des Verwalters befindlichen Ge-          Auf der anderen Seite sollte ein Anwalt beauftragt
genstände erstellen muß. Sollte von dem Käu-           werden, der mit dem insolvenzrechtlichen Hand-
fer sogar der Wunsch bestehen, den ehemali-            werk gut vertraut ist und damit dem Insolvenzver-
gen Apotheker als leitenden Mitarbeiter in ei-         walter im Rahmen der Verhandlungen Paroli bie-
ner später neu gestalteten Unternehmung zu             ten kann.
beschäftigen, so kann auch hier der Käufer ggf.
über den oder die Schuldner einen direkten             Oft versuchen die Gläubiger eines Insolvenzver-
Kontakt zum Verwalter schaffen. Der Verwal-            fahrens auch direkt Kontakt mit dem möglichen
ter hat gerade am Anfang des Verfahrens re-            Kaufinteressenten zu finden. Da der Insolvenz-
gelmäßig mit dem oder den Insolvenzschuld-             verwalter das Verwertungsrecht der Sachen hat,
nern sehr viel zu tun, so daß dort ein “direkter       die sich in seinem Besitz befinden, können die
Draht” besteht.                                        Gläubiger keinen Einfluß auf den Kaufpreis mit
                                                       dem Kaufinteressenten ausüben. Der Insolvenz-
                                                       verwalter wird zu dem Zeitpunkt sowieso prüfen,
Fachliche Beratung des Käufers notwendig!              welche Aussonderungs- und Absonderungsrechte
                                                       vorliegen und die Rechteinhaber entsprechend
Die Übernahme der Apotheke aus der Insol-              nach Verfahrenseröffnung informieren.
venz ist nicht nur aufgrund der gesetzlichen
Auflagen zur Betreibung einer Apotheke                 Der Käufer sollte sich hier nicht von den Gläubi-
schwierig, sondern auch, weil hier die spezifi-        gern beeinflussen lassen. Die Insolvenz neutrali-
schen Probleme des Insolvenzrechts zu beden-           siert auch alle sogenannten “Verlegerrechte”.
ken sind. Wegen der Besonderheiten des Insol-          Sollte also im Falle der Apotheke ein Phar-
venzverfahrens sollte der Kaufinteressent spe-         magroßhandelsunternehmen bzw. ein Pharmaun-
zialisierte Berater haben, die sich im Insol-          ternehmen selber direkte Lieferverträge mit lan-
venzrecht auskennen und denen auch die Ver-            ger Laufzeit gehabt haben, so sind diese durch die
fahrensabläufe bekannt sind. Das vereinfacht           Insolvenz - spätestens mit Eröffnung der Insol-
die Verhandlungen und auch den Ablauf des              venz - nichtig und müssen von einem möglichen
möglichen Kaufes mit dem Insolvenzverwalter            Käufer auch nicht mehr erfüllt werden.
erheblich. Wahrscheinlich wird es auch not-
wendig sein, neben einem insolvenzrechtlichen          Der Käufer hat in diesem Sinne völlige Hand-
Berater (Rechtsanwalt) Unterstützung im Rah-           lungsfreiheit und muß nur und ausschließlich die

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vertraglichen Vereinbarungen mit dem Insol-            Mitarbeitern des insolventen Unternehmens
venzverwalter nach Abschluß des Kaufes erfül-          eventuelle Vorteile verschaffen.
len.
                                                       Der Verwalter wird mit Sicherheit vorab eine
                                                       Vertraulichkeitsvereinbarung mit Vertragsstrafen
Prüfung der Apotheke und ihrer Markt-                  vorlegen, die er gern vom Kaufinteressenten und
chancen                                                seinen Beratern und Dienstleistern unterschrie-
                                                       ben haben möchte. In einer guten Vertraulich-
Die Prüfung vorhandener Strukturen, der La-            keitserklärung werden sogar die Dienstleistungs-
gerbestände (Medikamente und “Drogen”) und             partner des Kaufinteressenten namentlich aufge-
die Ergebnisse der insolventen Apotheke unter-         führt und müssen ebenfalls der Erklärung durch
scheiden sich wesentlich von der Prüfung der           Unterschrift beitreten.
Verhältnisse in einem normalen und wirtschaft-
lich arbeitenden Unternehmen.
                                                       Der zeitliche Ablauf des Verkaufs
So kann es sein, daß die guten und gängigen
Medikamente schon im Vorfeld im Rahmen des             Der Insolvenzverwalter handelt bei der Veräuße-
Eigentumsvorbehalts von den Großhändlern               rung eines Unternehmens grundsätzlich, und bei
zurückgenommen werden und möglicherweise               der Apotheke im speziellen, sehr unter Zeit-
eine Reihe von Medikamenten bzw. Pflege-               druck. Während normale Unternehmensverkäufe
und Kosmetikprodukten in der nächsten Zeit             über mehrere Wochen oder Monate verhandelt
“ablaufen”. Hier sind entsprechende Erfahrun-          werden, ist diese zeitliche Freiheit in einem In-
gen im Rahmen der Bewertung nötig.                     solvenzverfahren mit dem Fokus auf eine über-
                                                       tragene Sanierung kaum vorhanden. Der Verwal-
All diese Dinge muß der Kaufinteressent vom            ter wird dafür sorgen, daß die Apotheke mit den
Verwalter erfragen bzw. sich selbst vor Ort            bisherigen (oder noch verbliebenen) Fachkräften
erarbeiten oder aus den Unterlagen des Gutach-         weitergeführt wird. Er wird auch für die Versor-
ters entnehmen. So ist wie bei jedem Unterneh-         gung mit Medikamenten und Waren sorgen.
menskauf, auch bei dem Unternehmenskauf aus            Trotzdem treibt “der schlechte Geist der Insol-
der Insolvenz, auf die vertrauliche Behandlung         venz” möglicherweise die Kunden in andere
der gewährten Informationen zu achten. Der             Apotheken und mindert damit den Verkaufswert
Verwalter wird sicher ein Auge darauf halten,          stetig. Die Betriebsfortführung nach Eröffnung
daß ein ursprünglicher Kaufinteressent später          der Insolvenz erfolgt zu Vollkosten und führt
die erhaltenen Informationen nicht für eigene          dazu, daß laufend aus der Masse “verzehrt” wird,
wirtschaftliche Zwecke nutzt! Es wird dem              was natürlich nur eine bestimmte Zeit möglich
Verwalter allerdings schwer fallen, später den         ist. Der Insolvenzverwalter ist daher im Rahmen
Nachweis anzutreten, daß der ehemalige                 des Masseschutzes auf keinen Fall daran interes-
Kaufinteressent aus den Daten, die er aus der          siert, den Betrieb länger als nötig aufrecht zu
Due Dilligence des Unternehmers erhalten hat,          erhalten. Wegen des Zeitdrucks des Unterneh-
Vorteile für sich herausgezogen hat, indem er z.       mensverkaufs der Apotheke sollte ein Käufer
B. Kundendateien für Werbezwecke nutzt bzw.            (sofern er es weiß), die Kaufverhandlungen be-
Konditionsvergleiche macht. Jedoch wird der            reits kurz nach dem Insolvenzantragsverfahren
Verwalter zumindest versuchen, dies mit Kon-           beginnen und er sollte dem Verwalter ein theore-
sequenzen zu belegen. Es darf auch nicht ver-          tisches fertiggestelltes Übernahmekonzt vorlegen
gessen werden, daß im Rahmen der Prüfung zur           können.
Wertermittlung die Mitarbeiter der insolventen
Apotheke informiert werden müssen und diese
dann möglicherweise bewegt werden, sich wo-
anders zu bewerben. So kann sich ein mögli-
cher “Kaufinteressent” über die Einstellung von

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Bilanzen – Einnahme-/Überschußrechnun-                 schluß über die Umsatzseite, d. h. über Absatzfä-
gen – Vermögensstatus                                  higkeit der Medikamente und der OTC-Produkte
                                                       geben. Wichtig wird hier sein, daß auch ein
Natürlich treten für den Kaufinteressenten bei         Schlüssel vorliegt, welche Umsätze bzw. Dec-
der Informationsbeschaffung Probleme auf, da           kungsbeiträge mit dem OTC-Markt gemacht wor-
in der Regel ein Unternehmen bzw. in diesem            den sind und wie sich dieser von den freiverkäuf-
Falle die Apotheke im Zuge der Krise nicht             lichen Medikamenten und den Rezeptumsätzen
mehr oder nur sehr rudimentär ihren Buchfüh-           abhebt. Gerade ein Käufer, der die Apotheke von
rungspflichten nachgekommen ist. Der Käufer            seinem Marktzutritt nicht so genau kennt, findet
interessiert sich für die Bilanzen, die                hier sehr viel Aufschluß über das Marktpotential
Einnahme-/Überschußrechnungen, die be-                 und seine mögliche spätere Entwicklung.
triebswirtschaftlichen Auswertungen und mög-
licherweise auch für Lagerbestandslisten,
“Chargen-Meldungen bzw. –Rücknahmen” und               Kunden- und Lieferantenverhältnis
andere Fakten, die für die Übernahme nötig
sind. Diese Daten und Fakten können für den            Sicherlich wird die Kundschaft der Apotheke von
Übernehmer der Apotheke aus der Insolvenz              der Insolvenz gehört haben. Schon deshalb, weil
nur zweitrangige Bedeutung haben, da er in der         die Apotheke wahrscheinlich im letzten Stadium
Regel auf keinen Fall das bestehende Ge-               vor der Insolvenz nicht mehr ausreichend lieferfä-
schäftsmodell fortführen sollte, sondern mit ei-       hig war. Auch hat die Insolvenz als solches immer
nem eigenen Fortführungs- bzw. Gründungs-              noch einen “schlechten Beigeschmack” für den
konzept antreten muß.                                  Konsumenten/ Kunden.

Weiter wird ihn der Rezepteumsatz und die              Von Lieferantenseite wird schon länger das Wis-
Zahlen aus der Produktgruppenergebnisrech-             sen vorhanden gewesen sein, daß aufgrund z. B.
nung (falls vorhanden) interessieren. Da die           von drohender Zahlungsunfähigkeit oder nicht
Apotheken häufig über Programme verfügen,              geleisteter Zahlungen, die Apotheke in wirtschaft-
die von den Pharmagroßhandelsunternehmen               lichen Schwierigkeiten war. Entsprechend sind
bzw. von der Pharmaindustrie selbst angeboten          die Lieferanten verärgert bzw. “missgestimmt”,
werden, können hier sehr schnell die entspre-          wenn die Apotheke in die Insolvenz geht. Viel-
chenden Daten aus dem System gefiltert wer-            fach sind die Lieferanten auch deshalb verärgert,
den.                                                   weil sie glauben, ihren Eigentumsvorbehalt gel-
                                                       tend machen zu können, dieser aber vom Insol-
                                                       venzverwalter im Rahmen seiner Fortführungs-
Der Nutzen aus altem Zahlenmaterial!                   rechte bestritten wird.

Bilanzen und BWA`s der insolventen Apotheke            So sind die Lieferantenverhältnisse des zu veräu-
sind für den Übernehmer nur als eingeschränkte         ßernden Unternehmens natürlich durch die Vor-
Informationsquelle zu gebrauchen. So werden            fälle vor der Insolvenz und auch durch die Stel-
die Kennzahlen über den Gewinn, den Roher-             lung des Insolvenzantrags gespannt. Für den Er-
trag oder über die Umsatzrendite wohl vorlie-          werbsinteressenten ist es daher von großer Bedeu-
gen, müssen aber um Kostenentlastungen bzw.            tung zu wissen, wie weit die Lieferbeziehungen
Änderungen in der betriebswirtschaftlichen             belastet sind bzw. die Lieferanten sich von diesem
Struktur bereinigt werden. So kann sehr wohl           Standort der Apotheke zurückgezogen haben. Die
die Marktbeteiligung und die Gründe der Ver-           nötigen Informationen hierzu werden sicherlich
änderungen aus den Bilanzen und BWA`s ent-             vom noch tätigen Apotheker bzw. von den Mitar-
nommen werden. Gemeinsam mit der Auswer-               beitern der Apotheke zu erhalten sein.
tung aus der Apothekensoftware können Bilan-
zen bzw. Einnahme-/Überschußrechnungen des             Den Bilanzzahlen bzw. den Zahlen der BWA oder
insolventen Unternehmens zumindest Auf-                der Einnahme-/Überschußrechnung lassen sich si-

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cherlich die wichtigsten Lieferanten entneh-          kaufen wollen, sich mit der Zukunft und natürlich
men. Entsprechende Daten werden auch in den           auch den unternehmerischen Fehlern der Vorgän-
Summen-/Saldenlisten der betriebswirtschaftli-        ger beschäftigen. Im Vorfeld sollte auf jeden Fall
chen Auswertungen zu finden sein. Ob und              ein Businessplan erstellt werden, der auf Basis
inwieweit die vorgelegten Unterlagen noch ak-         der alten Zahlen korrigiert wird, um eine
tuell sind, muß natürlich geprüft werden. Auch        Gewinn- und Ertragsvorausschau zu erhalten, die
sollte Zahlenmaterial, was kurz vor der Insol-        realistisch zeigt, ob und inwieweit das Unterneh-
venz erarbeitet wurde, immer sehr kritisch ge-        men dann in Zukunft wieder Gewinne erwirt-
sehen werden, da möglicherweise unbeabsich-           schaften kann. Hier allein ist wieder ein betriebs-
tigt oder beabsichtigt “geschönte Zahlen” ein-        wirtschaftlicher Berater gefragt, der die
gefügt worden sind. Bei einer hohen Kurzver-          “Ärztesituation” rund um die Apotheke ein-
schuldung, die sich in den letzten Monaten vor        schätzt und der auch eine Prognose darüber erar-
dem Insolvenzantrag steigerte, ist davon auszu-       beiten kann, welche Waren und Produkte im
gehen, daß das Verhältnis der Apotheke bzw.           “rezeptfreien Bereich” und über OTC an die
des Apothekers zu den Lieferanten stark gestört       Kunden verkauft werden können. Die alten Zah-
ist, weil Zahlungsversprechungen gemacht und          len müssen auf jeden Fall geprüft und entspre-
nicht eingehalten wurden bzw. die Lieferanten         chend nach unternehmerischen Fehlern, Mark-
mit der Insolvenz vor “vollendete Tatsachen”          tänderungen, Änderungen im Gesundheitswesen
gestellt wurden.                                      und anderen Faktoren ausgewertet werden.

Zu dieser Zeit ist sicherlich auch der Umsatz         Eine wichtige Einschätzung ist, ob die bisher
schon massiv zurückgegangen, da durch fest            betrieblich genutzte EDV in der Apotheke ausrei-
verankerte Lieferverträge die Apotheke nicht          chend ist und ob die Informationen, die dort
einfach einen anderen Lieferanten ansprechen          verarbeitet werden (automatisches Mindestbe-
konnte, wenn gleich sie von ihrem bisherigen          stellwesen und Lieferservice mit Kundendaten-
Pharmagroßhändler nicht mehr ausreichend              analyse) zeit- und marktgerecht sind. Ohne eine
versorgt wurde.                                       aussagefähige EDV mit der entsprechenden Soft-
                                                      ware (Bindung zum Großhandel in der Regel
Aus Erfahrung kann gesagt werden, daß vom             vorhanden) kann eine Apotheke heute nicht mehr
Beginn der Krise einer Apotheke bis zur Insol-        existieren.
venz etwa ein Jahr vergeht. In dieser Zeit wird
das Verhältnis zwischen den Lieferanten, dem
Apotheker und den Kunden immer stärker be-            Belegschaft
einträchtigt, was sich bei einem Fortbetrieb
innerhalb einer neuen Unternehmensstruktur            Sollte die Belegschaft der Apotheke noch vor-
dann als außergewöhnlich nachteilig auswirkt.         handen sein, muß sehr schnell mit den einzelnen
Der Kaufinteressent ist daher gezwungen, so-          Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen
fort mit den Lieferanten und den wichtigsten          werden. In der Regel halten sie den direkten
Ärzten Kontakt aufzunehmen und sie davon in           Kontakt zu den Kunden und kennen nicht nur die
Kenntnis zu setzen, daß nunmehr die Apotheke          “Krankengeschichte”, sondern auch das persönli-
wieder in neuer Hand und mit entsprechend             che Umfeld und damit auch die “Kaufkraft” des
angepaßtem Konzept aus der Insolvenz heraus           oder der Kunden. Die Belegschaft ist meist von
gekauft wurde und fortgeführt wird.                   dem ehemaligen Inhaber enttäuscht und muß von
                                                      dem neuen Apotheker oder dessen Berater psy-
                                                      chologisch aufgebaut werden. Wird eine kom-
                                                      plett neue Belegschaft in die Apotheke integriert,
Fehleranalyse – Zukunftsentwicklung                   sind erst einmal größere Umsatzrückgänge ge-
                                                      rade im Bereich der frei verkäuflichen Medika-
Es ist zwingend notwendig, daß die Interessen-        mente und Kosmetik- und Pflegemittel zu kalku-
ten, die die Apotheke aus der Insolvenz heraus        lieren. Im Rahmen der Übernahme ist es auch

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zwingend notwendig, die Belegschaft nach              Kaufpreisfindung und Kaufpreiszahlung
Wünschen und Produkten bzw. Bereichen zu
fragen, die aus ihrer Sicht in die Apotheke und       Hier sind letztendlich die Berater des Übernah-
in das neue Geschäftsfeld integriert werden           meinteressenten gefragt, daß in Verhandlung
können, damit ein Mehrertrag und eine höhere          mit dem Insolvenzverwalter eine vernünftige
Kundenbindung erzielt werden kann.                    Kaufpreisfindung erfolgt und der Kaufpreis
                                                      auch gekoppelt an verschiedene Vereinbarun-
                                                      gen festgelegt wird. So sind die Problematiken
Produktergebnisanalyse                                von § 613 a BGB bei Personalentlassungen
                                                      sicherlich genauso ein Thema, wie Haftungs-
Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Pro-           übernahmen und grundsätzliche Anlaufschwie-
gnose ist eine Produktergebnisanalyse unerläß-        rigkeiten, die mit der Insolvenz zu tun haben.
lich. Es muß geprüft werden, wieviel Rezep-           Der zu schließende Vertrag ist kurz, knapp und
tumsatz in den letzten 1, 3 oder 5 Jahren er-         rechtssicher von den Parteien zu vereinbaren
reicht wurde, wie sich die frei verkäuflichen         und zu unterschreiben. Durch die Zeitnot, die
Medikamente entwickelt haben und welche Art           eher auch zu Lasten des Käufers geht, hat ein
von Produkten die Kundschaft gefordert hat            solcher Vertrag nicht immer die Ausführlich-
(hier sind Interviews mit den ehemaligen Mitar-       keit, die eine solche Transaktion fordert. Es ist
beitern zu führen). Es muß geklärt werden,            deshalb wichtig zu wissen, daß die Übernahme
welche Produktgruppe der Markt im Rahmen              einer Apotheke aus der Insolvenz immer auch
einer Neueröffnung bzw. Restrukturierung der          ein Restrisiko beinhaltet. Dieses Restrisiko
Apotheke nach Übernahme aus der Insolvenz             wird normal im Rahmen eines Abzugs vom
annimmt und wie die Gewinn- und Ertragsaus-           Kaufpreis oder einer Rückstellung auf ein Son-
sichten sind. Auch ist zu prüfen, welche Aktio-       derkonto beziffert. Dies sind aber Details, die
nen im Rahmen von Kundenbindung in der                spezifisch für jede Insolvenz und für jedes Ver-
Vergangenheit durchgeführt, welche Maßnah-            fahren neu und fallbezogen ausgehandelt und
men zum Kontakt mit den Ärzten eingeleitet            vereinbart werden müssen.
wurden und wie der Service gerade für ältere
und behinderte Menschen (Hauslieferung) an-
genommen wurde. Der Insolvenzverwalter
wird dem Erwerber hierzu sicher alle notwendi-
gen Unterlagen und Informationen für diesen
wesentlichen Punkt der Grundsatzentscheidung
des Erwerbers überlassen.

Der mögliche Käufer sollte selbst (nicht nur
durch seine Berater) mit der Belegschaft der
Apotheke und den bisherigen Vertretern der
Großhändler bzw. der Industrie persönliche Ge-
spräche führen, um ein Gefühl für die zukünfti-
gen Möglichkeiten zu erlangen.

Auch das Umfeld der Apotheke, die Zielgrup-
pen, die Kaufkraft (Kaufkraftanalyse machen!)
und die wirtschaftliche Lage der Umgebung
sind Kriterien, die bei dem Erwerb der Apo-
theke in die Entscheidung einfließen sollten.

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