Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
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www.soka-bau.de Berufsausbildung in der Bauwirtschaft Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
Inhalt Vorwort . ................................................ 4 4 Überbetriebliche Ausbildungskosten . ........................ 15 Einleitung .............................................. 5 • Gebühren und Kosten der über- betrieblichen Ausbildungsstätten ............ 15 • Fahrtkosten ..................................................... 16 1 Anmeldung und Abmeldung von • Erstattung der Kosten für den Besuch Auszubildenden . ............................... 6 überbetrieblicher Ausbildungsstätten .... 17 • Begriff des Auszubildenden . ......................... 6 • Anmeldung eines Auszubildenden . ............ 7 • Abmeldung eines Auszubildenden bei 5 Urlaubsansprüche gewerblich vorzeitiger Beendigung der Ausbildung . ... 8 Auszubildender ............................... 18 • Meldung bei Abschluss der Ausbildung ..... 8 • Urlaubsdauer . ................................................ 18 • Urlaubsgewährung ....................................... 18 • Urlaubsentgelt und zusätzliches 2 Zahlung der Ausbildungsvergütung Urlaubsgeld . ................................................... 19 durch den Arbeitgeber....................... 9 • Fälligkeit . ......................................................... 19 • Höhe der Ausbildungsvergütung • Urlaub im Auslernjahr für für gewerblich Auszubildende ...................... 9 volljährige Auszubildende . ......................... 19 • Höhe der Ausbildungsvergütung • Urlaub im Auslernjahr für für technisch und kaufmännisch jugendliche Auszubildende ........................ 20 Auszubildende . ................................................. 9 • Sonderfälle ...................................................... 10 6 Anhang ............................................ 20 • Die Stufenausbildung in 3 Erstattung der Ausbildungs- der Bauwirtschaft ......................................... 20 vergütung durch SOKA-BAU ........... 11 • Erstattungsumfang . ..................................... 11 Stichwortverzeichnis . ..................... 22 • Unterscheidung Ausbildungsjahr / betriebliches Ausbildungsjahr..................... 12 • Erstattung bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes .................................. 13 • Erstattung im Krankheitsfall (bei Entgeltfortzahlung)............................... 13 • Ausbildungsnachweis zu Beginn der Ausbildung . ............................................. 13 • Ausbildungsnachweis zum Ende der Ausbildung . ............................................. 14 • Elektronische Datenübermittlung / MINT.................................................................. 14 • Verfall der Erstattungsansprüche ............. 15 3
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Fragen und Antworten zum Erstattungsverfahren für Ausbildungsvergütungen und überbetriebliche Ausbildungskosten spielen in der Bauwirtschaft eine wesentliche Rolle. SOKA-BAU ist bestrebt, die Baubetriebe bei der richtigen Auslegung der mit dem Erstattungsverfahren zusammenhängenden Fragen zu unterstützen, damit unnötige Konflikte zwischen den Beteiligten in den Baubetrieben vermieden werden und das Verfahren zwischen den Beteiligten und SOKA-BAU schnell, unbürokratisch und unkompliziert abgewickelt werden kann. Bleiben nach dem Lesen dieser Broschüre noch Unklarheiten, so empfiehlt sich eine Rückfrage bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. SOKA-BAU ist seit vielen Jahren in allen Fragen des Sozialkassenverfahrens ein verlässlicher Partner, sowohl für die Baubetriebe als auch für die Arbeitnehmer. Für die wertvollen Hinweise der Praktiker aus den Lohnbüros, die in die Erstellung der Broschüre eingeflossen sind, wollen wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Mit freundlichen Grüßen Tarifvertragsparteien Vorstand SOKA-BAU Wiesbaden, im Mai 2013 4
Einleitung aufwendungen) für gewerblich, technisch und kaufmännisch Auszubildende. Der Ausbildungs- betrieb bekommt für gewerblich Auszubilden- Die branchenweite finanzielle Förderung der de von SOKA-BAU die Ausbildungsvergütung im Berufsausbildung in der Bauwirtschaft sichert ersten betrieblichen Ausbildungsjahr für zehn eine den Anforderungen des Wirtschaftszweiges Monate erstattet, im zweiten betrieblichen Aus- gerecht werdende hohe Qualität der Ausbildung bildungsjahr für sechs Monate und im dritten sowie eine ausreichende Zahl von Ausbildungs- betrieblichen Ausbildungsjahr für einen Monat. plätzen. Hinzu kommt die Erstattung von Ausbildungs- kosten für die Besuche der überbetrieblichen Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren Ausbildungsstätten. Für technisch und kaufmän- solidarisch durch alle Unternehmen der Bauwirt- nisch Auszubildende wird die monatliche Ausbil- schaft. Dadurch wird gewährleistet, dass sich dungsvergütung zehnmal im ersten betrieblichen alle Baubetriebe an der Finanzierung der Berufs- Ausbildungsjahr und viermal im zweiten betrieb- ausbildung unabhängig davon beteiligen, ob sie lichen Ausbildungsjahr erstattet. Das Verfahren selbst ausbilden. Das erscheint den Tarifvertrags- wurde von den Tarifvertragsparteien in den letz- parteien gerechtfertigt, weil durch diese Ausbil- ten Jahren mehrfach verändert mit dem Ziel, das dungsförderung ein Ausbildungsstand erreicht Erstattungsverfahren zu vereinfachen und die wird, den auch diejenigen Betriebe, welche die Ausbildungsbetriebe möglichst unbürokratisch Ausbildung mitfinanzieren ohne selbst auszubil- zu unterstützen. den, bei der Suche nach gut ausgebildeten Fach- kräften nutzen können. Für die Berufsausbildung finden insbesondere folgende Tarifverträge Anwendung in der jeweils Die Ausbildung (Stufenausbildung) in den Aus- gültigen Fassung: bildungsberufen dauert nach der Handwerksord- nung in der Regel 36 Monate und gliedert sich in • Tarifvertrag über die Berufsbildung Phasen der betrieblichen Ausbildung, der überbe- im Baugewerbe (BBTV) trieblichen Ausbildung und der Berufsschule. • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bau- wirtschaft (ULAK), die gemeinsam mit der Zusatz- Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft sind: versorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) SOKA- BAU bildet, ist eine von den Tarifvertragsparteien • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. gemeinsam getragene Einrichtung und erstattet • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt die Ausbildungsvergütung (zzgl. Anteil für Sozial- • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 5
1 Anmeldung und Abmeldung von Auszubildenden Begriff des Auszubildenden Die Erstattung von Ausbildungskosten kann unabhängig davon erfolgen, ob ein Ausbildungs- SOKA-BAU erstattet Ausbildungskosten für gew oder Umschulungsvertrag abgeschlossen wurde, erblich, technisch und kaufmännisch Auszubil- wenn die Umschulungsmaßnahme den Anfor- dende in der Bundesrepublik Deutschland (aus- derungen an eine qualifizierte Berufsausbildung genommen Berlin). im Sinne der Stufenausbildungsverordnung ent- spricht. Zur Erstattung von Ausbildungskosten sind in den Voraussetzung dafür ist, Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) Auszubildende einbezogen • ass ein Ausbildungsvertrag für die Dauer von d mindestens 24 Monaten abgeschlossen wird, • ie erstmals in einem staatlich anerkannten d • er Besuch der überbetrieblichen Ausbildungs d Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 des Berufs stätte und bildungsgesetzes (BBiG) oder des § 25 der Hand- • der Besuch der Berufsschule vorgesehen sind. werksordnung (HwO) – auch nach vorangegan- gener beruflicher Tätigkeit – ausgebildet werden Eine Erstattung von Ausbildungskosten entfällt, (Erstausbildung), wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. • ach vorangegangener abgeschlossener Berufs- n ausbildung – auch im Baugewerbe – und ggf. Eine Erstattung von Ausbildungskosten entfällt anschließender beruflicher Tätigkeit in einem auch für die Teilnehmer an Maßnahmen der weiteren staatlich anerkannten Ausbildungs- beruflichen Bildung, die mit dem Ziel durchge- beruf im Sinne des § 4 BBiG oder des § 25 HwO führt werden, eine nicht nur vorübergehende ausgebildet werden (Zweitausbildung). berufliche Tätigkeit außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Berufsbildungstarifver- Darüber hinaus sind folgende Fördervorausset- trages auszuüben. zungen zu erfüllen: Die Erstattung von Ausbildungskosten im Rah- • Eintragung des Ausbildungsvertrages in das men einer Ausbildung in einem anerkannten Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Ausbildungsberuf, verzahnt mit einem Studi- bei der Industrie- und Handelskammer oder der um (duale Studiengänge), kann erfolgen, wenn Handwerkskammer die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Nachweis von mindestens 95 Wochen • ahlung einer angemessenen Ausbildungsver- Z betrieblicher / überbetrieblicher Ausbildung er- gütung im Sinne des § 17 BBiG sowie Vereinba- bracht wird. rung einer Urlaubsregelung nach den tariflichen Bedingungen. 6
Anmeldung eines Auszubildenden Bitte melden Sie SOKA-BAU die Einstellung eines Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbil- Auszubildenden mit der Kopie des Berufsaus dungsverhältnis anzuwenden sind. bildungsvertrages. Dieser muss zuvor von der Handwerkskammer oder der Industrie- und Han- Nachdem wir die Vertragsdaten verarbeitet delskammer bestätigt worden sein. Erfolgte die haben, erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis Bestätigung durch einen maschinellen Ausdruck, über die bei uns, aufgrund des vorgelegten Ausbil- senden Sie uns bitte diesen ebenfalls zu. dungsvertrages, erfassten Daten. Darüber hinaus erhalten Sie einen Nachweis zur Vorlage bei der Die Vertragsniederschrift muss nach den Bestim- überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Dieser ist mungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) min- Voraussetzung zur Erstattung der überbetrieb- destens Angaben enthalten über lichen Ausbildungskosten. Zeitlich versetzt erhält der Auzubildende direkt von uns ebenfalls einen • rt, sachliche und zeitliche Gliederung sowie A Ausbildungsnachweis. Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden Wird das Ausbildungsverhältnis verlängert, sen- soll den Sie SOKA-BAU bitte den von der Handwerks- • Beginn und Dauer der Berufsausbildung kammer oder Industrie- und Handelskammer • Dauer der Probezeit bestätigten Nachweis über die Änderung des • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Berufsausbildungsvertrages. Falls die Bestäti- Ausbildungsstätte gung über einen maschinellen Ausdruck erfolgte, • Zahlung und Höhe der Vergütung benötigen wir diesen. • auer der regelmäßigen täglichen Ausbil- D dungszeit • Dauer des Urlaubs • oraussetzungen, unter denen der Berufsaus- V bildungsvertrag gekündigt werden kann • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder 7
Abmeldung eines Auszubildenden bei Meldung bei Abschluss der Ausbildung vorzeitiger Beendigung der Ausbildung Bei Abschluss der Ausbildung übermitteln Sie Falls der Auszubildende die Ausbildung vorzeitig uns die Daten elektronisch oder tragen Sie in der beendet, übermitteln Sie uns diese Informati- Monatsmeldung Auszubildende in MINT in den onen bitte elektronisch, wenn Sie über ein von vorgesehenen Feldern den Tag der Beendigung, SOKA-BAU zugelassenes Baulohnprogramm ver- den Austrittsgrund und die im Kalenderjahr fügen oder verwenden Sie die Anwendung MINT erworbenen und gewährten Urlaubstage ein. (Meldungen per Internet), siehe auch Seite 14. Wenn der Auszubildende in ein Beschäftigungs- verhältnis übernommen wurde, kennzeichnen Sie dies bitte in dem entsprechenden Feld. 8
Neue Bundesländer 2 Zahlung der Ausbildungs- Ausbildungsvergütung für gewerblich Auszubildende vergütung durch den Arbeitgeber Stand: Mai 2013 im 1. Ausbildungsjahr 587,00 EUR Höhe der Ausbildungsvergütung für im 2. Ausbildungsjahr 805,00 EUR gewerblich Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr 1.017,00 EUR im 4. Ausbildungsjahr* 1.144,00 EUR Gewerblich Auszubildende erhalten eine monat- im feuerungstechnischen Gewerbe liche Ausbildungsvergütung, die in den jeweils gültigen Entgelttarifverträgen festgelegt ist. Es im 1. Ausbildungsjahr 587,00 EUR gibt eine Abstufung in ein erstes, zweites und im 2. Ausbildungsjahr 838,00 EUR drittes Ausbildungsjahr. im 3. Ausbildungsjahr 1.098,00 EUR * Die Ausbildungsvergütung für das 4. Ausbildungsjahr ist Die monatliche Ausbildungsvergütung können ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, deren Dauer von vornherein auf mehr als 3 Jahre verein- Sie den folgenden Tabellen entnehmen. bart wird. Zum Beispiel beträgt die Ausbildungsdauer eines Industriemechanikers dreieinhalb Jahre. Alte Bundesländer Ausbildungsvergütung für gewerblich Auszubildende Höhe der Ausbildungsvergütung für technisch und kaufmännisch Auszubil- Stand: Mai 2013 dende im 1. Ausbildungsjahr 669,00 EUR im 2. Ausbildungsjahr 1.028,00 EUR Technisch und kaufmännisch Auszubildende im 3. Ausbildungsjahr 1.299,00 EUR erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, im 4. Ausbildungsjahr* 1.460,00 EUR die in den jeweils gültigen Entgelttarifverträgen festgelegt ist. Es gibt eine Abstufung in ein erstes, im feuerungstechnischen Gewerbe zweites und drittes Ausbildungsjahr. im 1. Ausbildungsjahr 669,00 EUR im 2. Ausbildungsjahr 1.069,00 EUR im 3. Ausbildungsjahr 1.398,00 EUR * Die Ausbildungsvergütung für das 4. Ausbildungsjahr ist ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden, deren Dauer von vornherein auf mehr als 3 Jahre verein- bart wird. Zum Beispiel beträgt die Ausbildungsdauer eines Industriemechanikers dreieinhalb Jahre. 9
Die monatliche Ausbildungsvergütung können Ausbildungsjahr zu, das sich aufgrund der Sie den folgenden Tabellen entnehmen. Anrechnung dieser Ausbildungszeit ergibt, und zwar nach der Anrechnungsverordnung Alte Bundesländer vom 17.07.1978 bzw. den Anrechnungsver- Ausbildungsvergütung für technisch ordnungen der Länder vom 04.07.1972 in den und kaufmännisch Auszubildende jeweils gültigen Fassungen (Berufsgrundbil- dungsjahr, Berufsfachschule). Das Gleiche gilt, Stand: Mai 2013 wenn der Auszubildende eine andere Ausbil- dungsstätte besucht hat und daher seine Aus- im 1. Ausbildungsjahr 664,00 EUR bildungszeit verkürzt wird (siehe auch Seite 12 im 2. Ausbildungsjahr 914,00 EUR und 13). im 3. Ausbildungsjahr 1.194,00 EUR Beispiel Neue Bundesländer Ein Auszubildender hat das Berufsgrundbil- Ausbildungsvergütung für technisch dungsjahr besucht und ihm wird ein Jahr auf und kaufmännisch Auszubildende seine dreijährige Ausbildungszeit angerechnet. Er beginnt die Ausbildung im zweiten Aus- Stand: Mai 2013 bildungsjahr in Ihrem Betrieb und Sie zahlen die Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbil- im 1. Ausbildungsjahr 580,00 EUR dungsjahres. Erstattet bekommen Sie zehnmal im 2. Ausbildungsjahr 717,00 EUR die Ausbildungsvergütung für das erste betrieb- im 3. Ausbildungsjahr 937,00 EUR liche Ausbildungsjahr. • ilt die Berufsgrundbildungsjahr-Anrech- G Sonderfälle nungsverordnung nicht, so sind die Ausbil- dungsvergütungen nach den Ausbildungs- • ei schuldhaft versäumten Beschäftigungs- B jahren zu bestimmen, die nach der von der stunden wird die monatliche Ausbildungsver- zuständigen Kammer im Einzelfall getrof- gütung für jede vom Auszubildenden versäum- fenen Anrechnungsregelung verbleiben. te Beschäftigungsstunde, ab dem 01.01.2006, um 1/173 gekürzt. • er 24. und 31.12. sind ausbildungsfrei. Die D Tage vom 27. bis 30.12. sind, soweit sie auf • F ür Zeiten der Ausbildung in einer überbe- Arbeitstage fallen, normale Ausbildungstage, trieblichen Ausbildungsstätte müssen Sie als an denen betrieblich ausgebildet oder Urlaub Arbeitgeber dem Auszubildenden die Ausbil- gewährt werden kann. dungsvergütung ungekürzt weiterzahlen. • ird die vertraglich vereinbarte Ausbildungs- W • at der Auszubildende eine berufsbildende H zeit verlängert, so ist für die Dauer der Verlän- Schule besucht oder werden dem Auszubil- gerung die Ausbildungsvergütung des letzten denden aufgrund einer vorherigen Berufs- Ausbildungsjahres weiterzuzahlen. ausbildung Ausbildungszeiten angerechnet, steht ihm die Ausbildungsvergütung für das 10
3 Erstattung der Ausbildungs- Zusätzlich erstatten wir Ihnen 20 % des Erstat- vergütung durch SOKA-BAU tungsbetrages als Pauschale für Ihre Sozialauf- wendungen. Erstattungsumfang In den Erstattungsbeträgen ist die Erstattung der Urlaubskosten gemäß § 23 BBTV enthalten. Für gewerblich Auszubildende Vermögenswirksame Leistungen, Überstunden erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der tariflich und die dafür festgelegten Zuschläge, Erschwer- vereinbarten Ausbildungsvergütung für das niszuschläge oder sonstige Einmalzahlungen sind kein Bestandteil der tarifvertraglichen Aus- • rste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal e bildungsvergütung und werden nicht erstattet. die monatliche Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres Häufig beginnen Ausbildungsverhältnisse nicht am 1. eines Monats. In diesen Fällen wird die • z weite betriebliche Ausbildungsjahr sechs- Ausbildungsvergütung für den ersten Monat mal die monatliche Ausbildungsvergütung anteilig erstattet. Damit dennoch für volle zehn des zweiten Ausbildungsjahres Monate Ausbildungsvergütungen erstattet wer- den, erhalten Sie die Erstattung für die restlichen • ritte betriebliche Ausbildungsjahr einmal d Tage im ersten Ausbildungsjahr im elften Ausbil- die Ausbildungsvergütung für den ersten dungsmonat und im zweiten Ausbildungsjahr im Monat des dritten Ausbildungsjahres siebten Ausbildungsmonat. Jeder Monat wird mit (Erstattung am Ende der Ausbildung) 30 Tagen gerechnet. Beispiel für das erste betriebliche Für technisch und kaufmännisch Ausbildungsjahr Auszubildende Der Auszubildende beginnt seine Ausbildung erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der tariflich am 18.08.2012. Im ersten Ausbildungsmonat vereinbarten Ausbildungsvergütung für das werden dem Betrieb anteilig 13 Tage Aus- bildungsvergütung erstattet (auch wenn der • rste betriebliche Ausbildungsjahr zehn- e Monat 31 Tage hat, wird er nur mit 30 Tagen mal die monatliche Ausbildungsvergütung gerechnet). des ersten Ausbildungsjahres In den folgenden neun Monaten (September • z weite betriebliche Ausbildungsjahr vier- 2012 bis Mai 2013) erhält der Betrieb jeweils mal die monatliche Ausbildungsvergütung die volle Ausbildungsvergütung. des zweiten Ausbildungsjahres Im elften Ausbildungsmonat (Juni 2013) bekommt der Betrieb noch 17 Tage erstattet und erhält somit insgesamt die Erstattung für zehn volle Monate im ersten Ausbildungsjahr. 11
Zur Beantragung der Erstattung der von Ihnen Unterscheidung Ausbildungsjahr / nach den tarifvertraglichen Bestimmungen betriebliches Ausbildungsjahr gezahlten Ausbildungsvergütung verwenden Sie MINT oder übermitteln Sie uns die Daten elek- Der Berufsbildungstarifvertrag (BBTV) unterschei- tronisch. det zwischen dem ersten Ausbildungsjahr und dem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr. Im Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, um ersten betrieblichen Ausbildungsjahr befindet sich Rückforderungen durch SOKA-BAU zu vermeiden: auch derjenige Auszubildende, der eine berufs- bildende Schule besucht hat (z. B. Berufsgrund- • Wird dem Auszubildenden eine geringere als bildungsjahr). Dieser Auszubildende ist aufgrund die tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt, des angerechneten Jahres bereits im zweiten Aus- wird auch nur die geringere Summe erstattet. bildungsjahr. Es ist für ihn aber das erste betrieb- liche Ausbildungsjahr. Der Arbeitgeber, der einen • Auch wenn der Arbeitgeber bereits im ersten solchen Auszubildenden einstellt, soll für die Aus- betrieblichen Ausbildungsjahr die für das bildungsvergütung Erstattungen in gleicher Höhe zweite Ausbildungsjahr vorgesehene Ausbil- erhalten wie der Arbeitgeber, in dessen Betrieb der dungsvergütung zahlt oder der Auszubilden- Auszubildende seine Ausbildung mit dem ersten de die Ausbildungsvergütung in Höhe des Ausbildungsjahr beginnt. zweiten Jahres erhält, weil eine schulische Vorbildung (z. B. Berufsgrundbildungsjahr) Auch wenn Sie Ihrem Auszubildenden wegen angerechnet wurde, darf SOKA-BAU nach den Anrechnung anderer Ausbildungszeiten nach der tarifvertraglichen Bestimmungen nur die Aus- Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverord- bildungsvergütung in Höhe des ersten Jahres nung vom 17.07.1978, bzw. den Anrechnungs- erstatten. verordnungen der Länder der Berufsfachschul- Anrechnungsverordnung vom 04.07.1972 (zum • Erfährt SOKA-BAU, dass in einer Auszah- Beispiel erfolgreicher Besuch eines schulischen lungserklärung ein höherer als der tatsäch- Berufsgrundbildungsjahres, einer Berufsfachschu- liche Auszahlungsbetrag angegeben wurde, le) oder nach dem Besuch einer überbetrieblichen so kann SOKA-BAU für einen Zeitraum Ausbildungsstätte bereits im ersten betrieblichen von zwölf Monaten (Nachweiszeitraum), Ausbildungsjahr die für das zweite Ausbildungs- einschließlich des Zeitraums, für welchen die jahr vorgesehene Vergütung zu zahlen haben, falsche Auszahlungsmeldung vorliegt, einen darf SOKA-BAU Ihnen nur die für das erste Aus- Nachweis über die Höhe aller vom Arbeitgeber bildungsjahr zu zahlende tarifvertragliche Ausbil- gezahlten Ausbildungsvergütungen fordern. dungvergütung erstatten. Auch im zweiten Jahr Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von der betrieblichen Ausbildung können wir nur die drei Monaten nach der Aufforderung erbracht, für das zweite Ausbildungsjahr zu zahlende tarif- gelten die Auszahlungserklärungen für die vertragliche Ausbildungsvergütung erstatten. letzten sechs Monate des Nachweiszeitraums als nicht abgegeben. Falls der Auszubildende eine andere Ausbildung bereits abgeschlossen hat und diese angerechnet wurde, besteht Ihr Anspruch auf Erstattung der Ausbildungsvergütung für eine Zweitausbildung für das Ausbildungsjahr, welches sich aufgrund der Anrechnung ergibt. 12
Beispiel Das bedeutet, dass Sie bei Teilnahme an der Lohn- Im Rahmen einer zweiten Ausbildung (Schrei- fortzahlungsversicherung der zuständigen Kran- ner beginnt Zimmererausbildung) werden zwölf kenkasse sowohl die Erstattung der im Krank- Monate angerechnet; die Lehrzeit beginnt mit heitsfalle fortgezahlten Ausbildungsvergütung dem zweiten Ausbildungsjahr. Der Auszubildende durch SOKA-BAU als auch die Erstattung von der erhält die für das zweite Ausbildungsjahr zu zah- Krankenkasse (Umlage „U1“) in Anspruch neh- lende Ausbildungsvergütung. Wir erstatten Ihnen men können. für die ersten sechs Monate die Ausbildungsver- gütung für das zweite Ausbildungsjahr und eine Wenn die Entgeltfortzahlung beendet ist und der Ausbildungsvergütung für den ersten Monat des Auszubildende Krankengeld erhält, zahlen Sie dritten Ausbildungsjahres nach Beendigung der keine Ausbildungsvergütung. Es entsteht somit Ausbildung. auch kein Anspruch auf Erstattung von Ausbil- dungsvergütung für diesen Zeitraum. Nehmen Stellen Sie oder Ihr Auszubildender bei der zustän- Sie nach Beendigung des Krankheitsfalles die digen Kammer keinen Antrag auf höchstmög- Zahlung der Ausbildungsvergütung wieder auf, liche Anrechnung einer anderen Ausbildung auf so setzen auch die Erstattungsleistungen unab- das Ausbildungsverhältnis, so besteht lediglich hängig davon, für welchen Ausbildungsmonat Anspruch auf Erstattung der überbetrieblichen die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, bis zum Ausbildungskosten. Erreichen der Höchstgrenze für das jeweilige Aus- bildungsjahr wieder ein. Erstattung bei Wechsel des Ausbildungs- betriebe Ausbildungsnachweis zu Beginn der Ausbildung Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes in den ersten zehn Monaten des ersten betrieblichen Sie erhalten von uns einen Ausbildungsnachweis Ausbildungsjahres oder in den ersten sechs bzw. mit folgenden Daten: vier Monaten des zweiten betrieblichen Aus- bildungsjahres erstatten wir Ihnen anteilig die • Name und Adresse des Auszubildenden Ausbildungsvergütung. • Arbeitnehmernummer • Ausbildungsberuf Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes im dritten • eitpunkt des Ausbildungsbeginns und des Z Ausbildungsjahr erfolgt die Erstattung an den vereinbarten Ausbildungsendes Betrieb, in dem der Auszubildende zuletzt ausge- • eine evtl. berufsbezogene Vorbildung bildet wurde. sowie einen Ausbildungsnachweis zur Vorlage bei der überbetrieblichen Ausbildungsstätte mit Erstattung im Krankheitsfall der Bitte, die Angaben, insbesondere den Namen (bei Entgeltfortzahlung) und die Adresse des Auszubildenden, zu prüfen. Ihre Erstattungsansprüche bestehen unabhängig Erhalten wir von Ihnen keine Korrektur, sen- von möglichen Ansprüchen, die Sie gegen Dritte den wir den Ausbildungsnachweis direkt an den auf Kostenersatz der im Krankheitsfall fortge- Auszubildenden. zahlten Ausbildungsvergütungen haben. 13
Ausbildungsnachweis Ausbildungsnachweis über das Ausbildungsverhältnis für das Ausbildungsverhältnis mit dem/der Auszubildenden Wir haben für das Ausbildungsverhältnis folgende Daten gespeichert: Petra Mustermann Musterstraße 1 Auszubildende/r: 12345 Musterland Petra Mustermann Musterstraße 1 geb. 01.01.1994 12345 Musterland Arbeitnehmernummer: 9401017890123 Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und Arbeitnehmernummer: 9401017890123 Mosaikleger Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013 Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013 Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Urlaubsanspruch für das Auslernjahr Ausbildungsnachweis zum Ende 2012: 30 Tage davon der Ausbildung gewährte Urlaubstage: 12 Tage Nach Ende des Ausbildungsverhältnisses und der Meldung der im Auslernjahr erworbenen und Elektronische Datenübermittlung/MINT gewährten Urlaubstage erhalten Sie von uns einen Ausbildungsnachweis zum Ende der Aus- Sollten Ihnen noch keine Zugangsdaten für MINT zur bildung mit folgenden Daten Verfügung stehen, fordern Sie ihre Zugangsberechti- gungen bitte unter Telefon 0800 1200 111 an. • Name und Adresse des Auszubildenden • Arbeitnehmernummer Sie können die Erstattung der Ausbildungsvergü- • Ausbildungsberuf tung auch per elektronischer Datenübermittlung • eitpunkt des Ausbildungsbeginns Z einreichen, sofern Ihre Software dazu in der Lage ist und des Ausbildungsendes und Sie von SOKA-BAU dazu zugelassen sind. Infor- • nzahl der im Auslernjahr erworbenen A mationen hierzu, auch zu MINT, erhalten Sie im und gewährten Urlaubstage Internet unter www.soka-bau.de (Kapitel „Online- Service“) und unter Telefon 0800 – 1200 111. Erhalten wir von Ihnen keine Korrektur, senden wir den Ausbildungsnachweis direkt an den Auszubil- Zur Beantragung der Erstattung weist der Arbeit- denden. geber SOKA-BAU mit dem Datensatz AUMEL die monatliche Auszahlung nach. Den Umfang und Die Ausbildungsnachweise ersetzen die in der die maximale Höhe der Ausbildungsvergütung Vergangenheit verwendete Ausbildungsnach- können Sie den Tabellen in den Kapiteln 2 und 3 weiskarte. entnehmen. Die zu meldenden Daten enthalten keinen Sozial- aufwanderstattungssatz. Diesen errechnen wir für Sie und rechnen ihn dem Erstattungsbetrag hinzu. 14
Erstattung im dritten Ausbildungsjahr: Voraus- 4 Überbetriebliche setzung für die Erstattung im dritten betrieb- Ausbildungskosten lichen Ausbildungsjahr ist, dass der Arbeitgeber SOKA-BAU mit dem Datensatz AUMEL bzw. über MINT folgende Daten meldet: Gebühren und Kosten der überbetrieb- lichen Ausbildungsstätten • Datum des Ausbildungsendes • öhe der für den ersten Monat im dritten H Besuchen die Auszubildenden überbetriebliche Ausbildungsjahr ausgezahlten Ausbildungs- Ausbildungsstätten, so werden dem Arbeitgeber vergütung die Gebühren und Kosten (für Ausbildung und • itteilung über die im Auslernjahr während M Internatsunterbringung) der Ausbildungsstätte des Ausbildungsverhältnisses erworbenen sowie die Fahrtkosten von der Wohnung bis zur und gewährten Urlaubstage überbetrieblichen Ausbildungsstätte erstattet, wenn Verfall der Erstattungsansprüche • er Arbeitgeber den Auszubildenden für die d überbetriebliche Ausbildung freigestellt hat Ihre Ansprüche auf Erstattung von Ausbildungs- und vergütungen verfallen, wenn Sie diese nicht • ie Ausbildungsstätte in die bei SOKA-BAU d innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Jah- geführte Liste eingetragen ist. Die Eintragung res, in dem sie entstanden sind, geltend machen. erfolgt auf Antrag einer der Tarifvertrags- parteien der Bauwirtschaft und wenn die Beispiel Erfüllung der im § 25 BBTV geregelten Qua- Für die im August 2013 einem Auszubildenden im litätsanforderungen nachgewiesen wurden. ersten betrieblichen Ausbildungsjahr ausgezahlte Ausbildungsstätten können Sie im Internet Ausbildungsvergütung tritt der Verfall des Erstat- unter www.soka-bau.de aufrufen oder telefo- tungsanspruchs mit Ablauf des 31.12.2015 ein. nisch erfragen. Die Erstattung der überbetrieblichen Ausbil- Rückwirkende Erfassung: dungskosten besteht aus Wird Ihre Firma rückwirkend zur Meldung und • den Gebühren pro Ausbildungstagewerk Beitragszahlung gemäß § 21 VTV herangezogen, • den Kosten für die Internatsunterbringung so beträgt die Verfallfrist zwei Jahre (§ 24 VTV • den Fahrtkosten für den Besuch der über- Abs. 3). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem betrieblichen Ausbildungsstätte SOKA-BAU Ihnen die Beitragspflicht mitgeteilt hat, im Falle eines Rechtsstreits jedoch frühe- Bei einer Ausbildung in den Ausbildungsberufen stens mit Ablauf des Jahres, in dem rechtskräftig nach der Verordnung über die Berufsausbildung oder durch übereinstimmende Erklärung der Par- in der Bauwirtschaft (sogenannte Stufenausbil- teien festgestellt wird, dass der Betrieb vom VTV dungsverordnung) sowie beispielsweise in der erfasst wird. Ausbildung für den Industrie-Isolierer, Baugeräte- führer und Bauzeichner werden die überbetrieb- Nach Ablauf dieser Ausschlussfristen geltend lichen Ausbildungskosten in vollem Umfang im gemachte Ansprüche können von SOKA-BAU Rahmen der zeitlichen Vorgaben der jeweiligen nicht mehr berücksichtigt werden. Ausbildungsordnung erstattet. 15
Wenn die jeweilige Ausbildungsordnung keine • Gebühren pro Ausbildungstagewerk bis zu überbetriebliche Ausbildung vorsieht, aber Fer- einem Höchstbetrag von 50,00 EUR tigkeiten und Kenntnisse aus dem jeweiligen Aus- • ei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu b bildungsrahmenplan vermittelt werden sollen, einem Höchstbetrag von 36,00 EUR täglich gelten für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2008 neue zeitliche Höchstgrenzen bei der Höhere Kosten sind von der Ausbildungsstätte Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungs- durch eine SOKA-BAU jährlich vorzulegende kosten. Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines vereidigten Buchprüfers nachzuweisen. Aus Diese neuen Höchstgrenzen betreffen die maxi- der Bescheinigung muss ersichtlich sein, dass die male Gesamtdauer von überbetrieblichen Lehr- Kosten für das Haushaltsjahr gemäß § 24 Abs. 3 bis gängen (Ausbildungstagewerke) während der 7 BBTV ermittelt worden sind und die Höchstbe- Ausbildung und sind im Einzelnen träge von 50,00 EUR oder 36,00 EUR überschritten oder um wie viel diese unterschritten werden. • bei kaufmännischen Berufen 50 Tage • bei technischen Berufen 90 Tage Ergibt sich aus der Bescheinigung, dass Über- • bei den gewerblichen Berufen: zahlungen erfolgt sind, so hat die Ausbildungs- Elektroniker*, Mechaniker*, stätte die überzahlten Beträge innerhalb eines Mechatroniker*, Fachkraft Monats nach Aufforderung durch SOKA-BAU für Rohr-, Kanal- und zurückzuzahlen. Industrieservice 150 Tage • bei sonstigen gewerblichen Berufen 75 Tage Fahrtkosten *O berbegriffe, unter die mehrere Berufe mit dieser Bezeichnung fallen, wie z. B. Industriemechaniker, Auszubildende haben Anspruch auf Erstattung Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, der Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Elektroanlagenmonteur. überbetrieblichen Ausbildungsstätte, höchstens jedoch bis zu dem Betrag, der bei Inanspruchnah- me des günstigsten Tarifs des günstigsten öffent- SOKA-BAU erstattet dem ausbildenden Arbeit- lichen Verkehrsmittels zu zahlen wäre. Die Höhe geber die folgenden tarifvertraglich festgelegten der Fahrtkosten hat der Auszubildende gegen- Beträge für die überbetriebliche Ausbildung durch über der überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu Überweisung an die Ausbildungsstätte: belegen (Fahrkarte, Wochenkarte, Monatskarte) oder auf andere Art nachzuweisen. • ebühren pro Ausbildungstagewerk bis zu G Der Arbeitgeber beauftragt die überbetriebliche einem Höchstbetrag von 37,00 EUR Ausbildungsstätte, die Fahrtkosten für seine • bei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu Rechnung an den Auszubildenden zu zahlen und einem Höchstbetrag von 28,00 EUR täglich ihm den ausgezahlten Gesamtbetrag jeweils nach Abschluss eines Lehrgangs mitzuteilen Höhere Gebühren werden auf Nachweis der Aus- (§ 28 BBTV). bildungsstätten erstattet (gemäß § 26 BBTV), soweit dies Kosten für Ausbildungstagewerke und Unterbringung gemäß § 24 Abs. 3 bis 7 BBTV sind: 16
Erstattung der Kosten für den Besuch Ausbildungsnachweis für den Besuch der überbetrieblicher Ausbildungsstätten überbetrieblichen Ausbildungsstätte Für die Beantragung der Kostenerstattung für Ausbildungsverhältnis zwischen den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten erhalten Sie nach Anmeldung des Auszubilden- dem/der Auszubildenden den einen „Ausbildungsnachweis für den Besuch der überbetrieblichen Ausbildungsstätte“. Petra Mustermann Musterstraße 1 Dieser Nachweis dient zur Abrechnung der Kosten 12345 Musterland für den Besuch einer anerkannten überbetrieb- geb. 01.01.1994 lichen Ausbildungsstätte durch Ihren Auszubil- denden. Diese Kosten übernehmen wir für Sie. und dem Ausbildungbetrieb Nachdem Sie die Angaben geprüft haben, hän- Klaus Mustermann digen Sie den Nachweis der überbetrieblichen Weg 1 Ausbildungsstätte vor Beginn der ersten Ausbil- 12345 Musterland dungsmaßnahme aus. Betriebskontonummer: 999 999 99 Nach jeder Ausbildungsmaßnahme hat sich die Ausbildungsstätte von dem Auszubildenden Arbeitnehmernummer: 9401017890123 schriftlich die Zahl der Ausbildungstagewerke Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013 und der Internatstage bestätigen zu lassen. Die Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und Bestätigung hat die Ausbildungsstätte für die Mosaikleger Dauer von mindestens vier Jahren aufzubewah- ren. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Aus- bildungsstätte diesem eine Kopie der Bestätigung SOKA-BAU darf nur Gebühren für tatsächlich zu übersenden. in Anspruch genommene Ausbildungstagewerke und Internatsunterbringung erstatten. Für Fehl- Allen Ausbildungsbetrieben werden automatisch zeiten des Auszubildenden werden keine Gebüh- nach Ablauf eines Ausbildungsjahres Aufstel- ren erstattet. lungen über die von SOKA-BAU an die über- betrieblichen Ausbildungsstätten überwiesenen Gebühren und Kosten zur Verfügung gestellt. 17
5 Urlaubsansprüche Urlaubsgewährung gewerblich Auszubildender Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Urlaub kann Urlaubsdauer nur dann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und nicht das Person des Auszubildenden liegende Gründe dies Ausbildungsjahr. rechtfertigen. Der Urlaub beträgt für gewerblich Auszubilden- Der übertragene Resturlaub muss in den ersten de (vor und nach vollendetem 18. Lebensjahr) drei Monaten des folgenden Kalenderjahres 30 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeits- gewährt und genommen werden. tage. Wenn der Auszubildende wegen Nichterfül- Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach lung der Wartezeit im Vorjahr keinen vollen einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von Urlaubsanspruch erworben hat, ist der Urlaub sechs Monaten erworben. auf Verlangen des Auszubildenden zu übertra- gen. In diesem Fall kann der übertragene Urlaub Besteht das Ausbildungsverhältnis innerhalb während des ganzen Jahres gewährt und genom- eines Urlaubsjahres (nicht Ausbildungsjahres) men werden. weniger als sechs Monate, so ist für jeden vollen Ausbildungsmonat 1/12 von 30 Urlaubstagen zu Beispiel gewähren. Ein 15-jähriger Auszubildender hat am 18.08.2012 seine baugewerbliche Ausbildung Dies gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis aufgenommen. Er erwirbt für jeden vollen nach einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12 in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aufge- von 30 Urlaubstagen. Demnach hat er am löst wird. Hat der Auszubildende dann bereits 31.12.2012 einen Urlaubsanspruch auf 4/12 einen darüber hinausgehenden Urlaub erhalten, von 30 Urlaubstagen = 10 Tage Urlaub. so kann die Urlaubsvergütung nicht von ihm zurückgefordert werden. Wenn das Ausbildungsverhältnis im Jahr 2013 weiterbesteht, kann er den übertragenen Beispiel für das erste Ausbildungsjahr Resturlaub von 10 Tagen Urlaub bis zum Bei einem Ausbildungsbeginn am 01.08. läuft 31.12.2013 erhalten. die Ausbildungszeit in dem entsprechenden Jahr fünf Monate lang. Im ersten Urlaubsjahr kön- nen deshalb 5/12 von 30 Urlaubstagen, also Ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht 13 Urlaubstage, gewährt werden. nicht, falls dem Auszubildenden für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeit- geber Urlaub gewährt oder abgegolten wurde. In diesem Fall hat der Auszubildende eine Urlaubs- bescheinigung von seinem früheren Arbeitgeber vorzulegen. 18
Der Urlaub soll zusammenhängend in der Zeit der Beispiel Berufsschulferien gewährt und genommen werden. Monatliche Ausbildungsvergütung von Soweit er nicht in den Berufsschulferien gewährt z. B. 996,– EUR x 1,14 % = 11,36 EUR und genommen wird, steht dem Auszubildenden zusätzliches Urlaubsgeld pro Urlaubstag für jeden Berufsschultag, an dem er während des Urlaubs am Berufsschulunterricht teilnimmt, ein Wird ein Teil des Urlaubs erst im folgenden Aus- weiterer Urlaubstag zu (§ 13 BBTV). bildungsjahr gewährt und genommen, errech- nen Sie die Höhe des Urlaubsentgelts und des Erkrankt der Auszubildende während des Urlaubs, zusätzlichen Urlaubsgeldes nach der Höhe der so werden die durch ärztliche Bescheinigung zu diesem Zeitpunkt zu zahlenden Ausbildungs- nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf vergütung. den Urlaub nicht angerechnet. Der Auszubil- dende hat jedoch nach terminmäßigem Ablauf seines Urlaubs, oder falls die Krankheit länger Fälligkeit dauert, nach deren Beendigung zunächst die Aus- bildung wieder aufzunehmen. Das Urlaubsentgelt ist in der Ausbildungsver- gütung bereits enthalten. Nach Urlaubsantritt Arbeitgeber und Auszubildender können jedoch berechnen Sie das zusätzliche Urlaubsgeld des einvernehmlich eine andere Regelung treffen. Auszubildenden und zahlen dieses zusammen Der Antritt des restlichen Urlaubs ist nach den mit der übrigen Ausbildungsvergütung für den Wünschen des Auszubildenden und den Bedürf- betreffenden Ausbildungszeitraum aus. nissen des Betriebes festzulegen. Urlaub im Auslernjahr für volljährige Urlaubsentgelt und zusätzliches Auszubildende Urlaubsgeld Im Auslernjahr kann der Arbeitgeber dem voll- Als Urlaubsentgelt ist die Ausbildungsvergütung jährigen Auszubildenden (unter Beachtung von fortzuzahlen. Erhöht sich während des Urlaubs § 5 Bundesurlaubsgesetz) den vollen Jahresur- die Ausbildungsvergütung (zum Beispiel durch laub gewähren, solange die Ausbildung noch den Wechsel vom zweiten in das dritte Ausbil- nicht beendet ist. Wenn der volle Jahresurlaub dungsjahr), so ist vom Zeitpunkt des Eintritts der gewährt wurde, entsteht für das Kalenderjahr, in Erhöhung an bei der Bemessung des Urlaubsent- dem die Ausbildung beendet wurde, nach Ausbil- gelts von der erhöhten Ausbildungsvergütung dungsende kein weiterer Urlaubsanspruch mehr. auszugehen. Wird ein Volljähriger im Anschluss an die Aus- Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaub- bildung von seinem Ausbildungsbetrieb über- sentgelt (= Ausbildungsvergütung) zu errech- nommen oder von einem anderen Baubetrieb nen. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt seit als gewerblicher Arbeitnehmer eingestellt, so dem 01.01.2008 in den alten und neuen Bun- gelten auch die Tage des Bestehens des Ausbil- desländern 25 %. Zur Vereinfachung der Berech- dungsverhältnisses im Urlaubsjahr als Beschäfti- nung kann der Prozentsatz von 1,14 % verwendet gungstage. Informationen zum Errechnen dieser werden, denn 1,14 % der monatlichen Ausbil- Urlaubsansprüche nach Ausbildungsende finden dungsvergütung entsprechen dem zusätzlichen Urlaubsgeld von 25 %. 19
Sie in unserer Broschüre „Urlaubsansprüche Falls nach Beendigung des Ausbildungsverhält- gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirt- nisses nicht bis spätestens zum 01.07. des Folge- schaft“. jahres ein gewerbliches Arbeitsverhältnis aufge- nommen wird, entsteht auch für Jugendliche ein Nimmt der ehemalige Auszubildende jedoch Anspruch auf Abgeltung gegenüber dem ehema- bis zum 01.07. des folgenden Jahres keine bau- ligen Ausbildungsbetrieb (siehe volljährige Aus- gewerbliche Tätigkeit auf, ist der aus dem Aus- zubildende). bildungsverhältnis noch bestehende Urlaubsan- spruch durch den Ausbildungsbetrieb abzugelten. Die Abgeltung erfolgt in Höhe des während des Ausbildungsverhältnisses entstandenen Urlaubs- 6 Anhang entgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall gegenüber SOKA- BAU keinen Anspruch auf Erstattung, da gemäß Die Stufenausbildung in der § 23 BBTV die Urlaubskosten in den Erstattungen Bauwirtschaft der Ausbildungsvergütungen enthalten sind. Die Ausbildung dauert 36 Monate und endet Der Abgeltungsanspruch verfällt, wenn er nicht mit der Gesellenprüfung. Die erste Stufe dauert bis zum 30.09. des folgenden Jahres schriftlich 24 Monate, dient der beruflichen Grund- und gegenüber dem früheren Ausbildungsbetrieb Fachbildung und schließt mit der Prüfung als geltend gemacht wurde. Ein Entschädigungs- Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter ab. und Abgeltungsanspruch gegenüber SOKA-BAU (bzw. in Bayern gegenüber der Gemeinnützigen Die zweite Stufe dauert 12 Monate. In dieser Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes) Stufe erfolgt eine Spezialisierung im gewählten besteht für diese ehemaligen Auszubildenden Ausbildungsberuf: nicht. • Zimmerer • Stukkateur Urlaub im Auslernjahr für jugendliche • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Auszubildende • Estrichleger • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer Bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses • Trockenbaumonteur gelten die gleichen Urlaubsregelungen wie bei • Maurer volljährigen Auszubildenden. • Beton- und Stahlbetonbauer • Bauwerksmechaniker Nach Übernahme in ein gewerbliches Arbeitsver- • Feuerungs- und Schornsteinbauer hältnis kann dem Jugendlichen – im Gegensatz • Straßenbauer zum volljährigen Auszubildenden – aber unab- • Rohrleitungsbauer hängig von Beschäftigungstagen der volle, in die- • Kanalbauer sem Jahr noch nicht genommene Urlaub gewährt • Brunnenbauer werden. Informationen zur Berechnung finden Sie • Spezialtiefbauer in unserer Broschüre „Urlaubsansprüche gewerb- • Gleisbauer licher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft“. 20
In der Ausbildung gibt es drei Bereiche, die sich rufes. Die Anwendung und Vertiefung der erwor- gegenseitig ergänzen: Die betriebliche Ausbil- benen Fähigkeiten erfolgt im Ausbildungsbetrieb. dung, die überbetriebliche Ausbildung und die Im begleitenden Berufsschulunterricht werden Berufsschule. die theoretischen Grundlagen vermittelt. In der überbetrieblichen Ausbildung erlernt der Auszubildende die Grundfertigkeiten seines Be- 3. Ausbildungsjahr Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer(in) Fliesen-, Platten- und Mosaikleger(in) Feuerungs- und Schornsteinbauer(in) Berufliche Fachbildung II Beton- und Stahlbetonbauer(in) 2. Stufe (1 Jahr) Begleitender Berufsschul- Bauwerksmechaniker(in) unterricht in Teilzeit oder Trockenbaumonteur(in) Rohrleitungsbauer(in) Blockform Spezialtiefbauer(in) Brunnenbauer(in) Straßenbauer(in) Überbetriebliche Ver- Estrichleger(in) Kanalbauer(in) Stukkateur(in) Gleisbauer(in) Zimmerer(in) tiefung und Ergänzung Maurer(in) (4 Wochen) Ausbaufacharbeiter Hochbau- facharbeiter Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkte Schwerpunkte Schwerpunkte Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten 2. Ausbildungsjahr Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten Berufliche Fachbildung I Begleitender Berufsschul- Rohrleitungsbauarbeiten unterricht in Teilzeit oder Spezialtiefbauarbeiten Blockform Trockenbauarbeitern Straßenbauarbeiten Stahlbetonarbeiten Stukkateurarbeiten Kanalbauarbeiten Brunnenbau- und Gleisbauarbeiten Zimmerarbeiten Überbetriebliche Ver- Maurerarbeiten Estricharbeiten tiefung und Ergänzung Beton- und (11–13 Wochen) 1. Stufe (2 Jahre) 1. Ausbildungsjahr berufsbezogene Vertiefung Berufliche Grundbildung gleichlautende Ausbildungsinhalte im … Begleitender Berufsschul- unterricht in Teilzeit oder Bereich Bereich Bereich Blockform Ausbau Hochbau Tiefbau Überbetriebliche Grundbil- gleichlautende Ausbildungsinhalte für alle Bauberufe dung (17–20 Wochen) (Berufsfeldbreite Grundbildung) 21
Stichwortverzeichnis A K Abmeldung von Auszubildenden ......................... 8 Krankheitsfall während des Urlaubs . ................ 18 Abschluss der Ausbildung . .............................. 8, 14 Kürzung der Ausbildungsvergütung .................. 10 Anerkannte Ausbildungsberufe .......................... 20 Anmeldung von Auszubildenden ......................... 7 M Anrechnung von Ausbildungszeiten ........... 12, 13 MINT ...................................................... 8, 12, 14 AUMEL-Datensatz ................................................... 14 Ausbildungsbeginn im laufenden Monat ........ 11 R Auslernjahr ........................................................ 19, 20 Resturlaub ................................................................. 18 Rückwirkende Meldung und B Beitragszahlung . ..................................................... 15 Berufsausbildungsvertrag . ..................................... 7 Berufsschule ........................................................ 6, 20 S Schuldhaft versäumte Beschäftigungs- D stunden . .................................................................. 10 Duales Studium ......................................................... 6 Sozialaufwendungen ............................................. 11 Stufenausbildung . ........................................... 20, 21 E Elektronische Datenübermittlung . ........ 8, 12, 14 T Erschwerniszuschläge . .......................................... 11 Tarifverträge ............................................................... 5 Erstattung der Ausbildungsvergütung . ............ 11 Technisch und kaufmännisch Erstattung im Krankheitsfall . .............................. 13 Auszubildende ........................................................... 9 F U Fahrtkosten . ............................................................. 16 Überbetriebliche Ausbildung . ............................. 15 Freistellung zwischen Weihnachten und Übernahme eines Auszubildenden Neujahr . .................................................................. 10 in ein Arbeitsverhältnis .................................... 8, 19 Überstunden ............................................................ 11 G Umschüler . ................................................................. 6 Gewerblich Auszubildende . ................................... 8 Urlaub im Auslernjahr .................................... 19, 20 Urlaubsabgeltung ................................................... 19 H Urlaubsbescheinigung . ......................................... 14 Höhe der Ausbildungsvergütung . ........................ 9 Urlaubsdauer ........................................................... 17 Urlaubsentgelt . ....................................................... 19 I Urlaubsgewährung . ............................................... 18 Internatskosten ................................................ 15, 16 22
V Verfall der Erstattungsansprüche ....................... 14 Verfall der Urlaubsansprüche .............................. 19 Verlängerung des Ausbildungs- verhältnisses ....................................................... 7, 10 Vermögenswirksame Leistungen . ...................... 11 Vorzeitige Beendigung der Ausbildung .............. 8 W Wechsel des Ausbildungsbetriebs . .................... 13 Z Zusätzliches Urlaubsgeld ...................................... 19 Zweitausbildung ....................................................... 6 23
U3817-05.13-BD Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Wettinerstraße 7, 65189 Wiesbaden Kostenfreie Servicenummern: Telefon 0800 1200 111 Fax 0800 1200 333 arbeitgeber@soka-bau.de www.soka-bau.de
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