Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung

Die Seite wird erstellt Lasse Reichert
 
WEITER LESEN
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
www.soka-bau.de

Berufsausbildung
in der Bauwirtschaft
Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
2
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
Inhalt
Vorwort . ................................................ 4                         4 	Überbetriebliche
                                                                                        Ausbildungskosten . ........................ 15
Einleitung .............................................. 5                             • Gebühren und Kosten der über-
                                                                                           betrieblichen Ausbildungsstätten ............ 15
                                                                                        • Fahrtkosten .....................................................        16
1	Anmeldung und Abmeldung von                                                          • Erstattung der Kosten für den Besuch
   Auszubildenden . ............................... 6                                      überbetrieblicher Ausbildungsstätten .... 17
   • Begriff des Auszubildenden . ......................... 6
   • Anmeldung eines Auszubildenden . ............ 7
   • Abmeldung eines Auszubildenden bei                                              5 Urlaubsansprüche gewerblich
     vorzeitiger Beendigung der Ausbildung . ... 8                                     Auszubildender ............................... 18
   • Meldung bei Abschluss der Ausbildung ..... 8                                       • Urlaubsdauer . ................................................          18
                                                                                        • Urlaubsgewährung .......................................                 18
                                                                                        • Urlaubsentgelt und zusätzliches
2	Zahlung der Ausbildungsvergütung                                                        Urlaubsgeld . ................................................... 19
   durch den Arbeitgeber....................... 9                                       • Fälligkeit . .........................................................   19
   • Höhe der Ausbildungsvergütung                                                      • Urlaub im Auslernjahr für
     für gewerblich Auszubildende ...................... 9                                 volljährige Auszubildende . ......................... 19
   • Höhe der Ausbildungsvergütung                                                      • Urlaub im Auslernjahr für
     für technisch und kaufmännisch                                                       jugendliche Auszubildende ........................ 20
     Auszubildende . ................................................. 9
   • Sonderfälle ......................................................   10
                                                                                     6 Anhang ............................................ 20
                                                                                        • Die Stufenausbildung in
3	Erstattung der Ausbildungs-                                                             der Bauwirtschaft ......................................... 20
   vergütung durch SOKA-BAU ........... 11
   • Erstattungsumfang . .....................................            11            Stichwortverzeichnis . ..................... 22
   • Unterscheidung Ausbildungsjahr /
     betriebliches Ausbildungsjahr..................... 12
   • Erstattung bei Wechsel des
     Ausbildungsbetriebes .................................. 13
   • Erstattung im Krankheitsfall
     (bei Entgeltfortzahlung)............................... 13
   • Ausbildungsnachweis zu Beginn
     der Ausbildung . ............................................. 13
   • Ausbildungsnachweis zum Ende
     der Ausbildung . ............................................. 14
   • Elektronische Datenübermittlung /
     MINT.................................................................. 14
   • Verfall der Erstattungsansprüche .............                       15

                                                                                 3
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Fragen und Antworten zum Erstattungsverfahren für Ausbildungsvergütungen und überbetriebliche
Ausbildungskosten spielen in der Bauwirtschaft eine wesentliche Rolle.

SOKA-BAU ist bestrebt, die Baubetriebe bei der richtigen Auslegung der mit dem Erstattungsverfahren
zusammenhängenden Fragen zu unterstützen, damit unnötige Konflikte zwischen den Beteiligten in den
Baubetrieben vermieden werden und das Verfahren zwischen den Beteiligten und SOKA-BAU schnell,
unbürokratisch und unkompliziert abgewickelt werden kann.

Bleiben nach dem Lesen dieser Broschüre noch Unklarheiten, so empfiehlt sich eine Rückfrage bei uns. Wir
helfen Ihnen gerne weiter. SOKA-BAU ist seit vielen Jahren in allen Fragen des Sozialkassenverfahrens ein
verlässlicher Partner, sowohl für die Baubetriebe als auch für die Arbeitnehmer.

Für die wertvollen Hinweise der Praktiker aus den Lohnbüros, die in die Erstellung der Broschüre eingeflossen
sind, wollen wir uns an dieser Stelle ausdrücklich bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Tarifvertragsparteien                                       Vorstand SOKA-BAU

Wiesbaden, im Mai 2013

                                                     4
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft - www.soka-bau.de - Ausbildungsvergütung, Überbetriebliche Ausbildung, Kostenerstattung
Einleitung                                               aufwendungen) für gewerblich, technisch und
                                                         kaufmännisch Auszubildende. Der Ausbildungs-
                                                         betrieb bekommt für gewerblich Auszubilden-
Die branchenweite finanzielle Förderung der              de von SOKA-BAU die Ausbildungsvergütung im
Berufsausbildung in der Bauwirtschaft sichert            ersten betrieblichen Ausbildungsjahr für zehn
eine den Anforderungen des Wirtschaftszweiges            Monate erstattet, im zweiten betrieblichen Aus-
gerecht werdende hohe Qualität der Ausbildung            bildungsjahr für sechs Monate und im dritten
sowie eine ausreichende Zahl von Ausbildungs-            betrieblichen Ausbildungsjahr für einen Monat.
plätzen.                                                 Hinzu kommt die Erstattung von Ausbildungs-
                                                         kosten für die Besuche der überbetrieblichen
Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren              Ausbildungsstätten. Für technisch und kaufmän-
solidarisch durch alle Unternehmen der Bauwirt-          nisch Auszubildende wird die monatliche Ausbil-
schaft. Dadurch wird gewährleistet, dass sich            dungsvergütung zehnmal im ersten betrieblichen
alle Baubetriebe an der Finanzierung der Berufs-         Ausbildungsjahr und viermal im zweiten betrieb-
ausbildung unabhängig davon beteiligen, ob sie           lichen Ausbildungsjahr erstattet. Das Verfahren
selbst ausbilden. Das erscheint den Tarifvertrags-       wurde von den Tarifvertragsparteien in den letz-
parteien gerechtfertigt, weil durch diese Ausbil-        ten Jahren mehrfach verändert mit dem Ziel, das
dungsförderung ein Ausbildungsstand erreicht             Erstattungsverfahren zu vereinfachen und die
wird, den auch diejenigen Betriebe, welche die           Ausbildungsbetriebe möglichst unbürokratisch
Ausbildung mitfinanzieren ohne selbst auszubil-          zu unterstützen.
den, bei der Suche nach gut ausgebildeten Fach-
kräften nutzen können.                                   Für die Berufsausbildung finden insbesondere
                                                         folgende Tarifverträge Anwendung in der jeweils
Die Ausbildung (Stufenausbildung) in den Aus-            gültigen Fassung:
bildungsberufen dauert nach der Handwerksord-
nung in der Regel 36 Monate und gliedert sich in         • Tarifvertrag über die Berufsbildung
Phasen der betrieblichen Ausbildung, der überbe-           im Baugewerbe (BBTV)
trieblichen Ausbildung und der Berufsschule.             • Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren
                                                           im Baugewerbe (VTV)
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bau-
wirtschaft (ULAK), die gemeinsam mit der Zusatz-         Die Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft sind:
versorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) SOKA-
BAU bildet, ist eine von den Tarifvertragsparteien       • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.
gemeinsam getragene Einrichtung und erstattet            • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
die Ausbildungsvergütung (zzgl. Anteil für Sozial-       • Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

                                                     5
1	Anmeldung und Abmeldung
   von Auszubildenden

Begriff des Auszubildenden                                 Die Erstattung von Ausbildungskosten kann
                                                           unabhängig davon erfolgen, ob ein Ausbildungs-
SOKA-BAU erstattet Ausbildungskosten für gew­              oder Umschulungsvertrag abgeschlossen wurde,
erblich, technisch und kaufmännisch Auszubil-              wenn die Umschulungsmaßnahme den Anfor-
dende in der Bundesrepublik Deutschland (aus-              derungen an eine qualifizierte Berufsausbildung
genommen Berlin).                                          im Sinne der Stufenausbildungsverordnung ent-
                                                           spricht.

Zur Erstattung von Ausbildungskosten sind in den           Voraussetzung dafür ist,
Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe
(BBTV) Auszubildende einbezogen                            •    ass ein Ausbildungsvertrag für die Dauer von
                                                               d
                                                               mindestens 24 Monaten abgeschlossen wird,
•    ie erstmals in einem staatlich anerkannten
    d                                                      •    er Besuch der überbetrieblichen Ausbildungs­
                                                               d
    Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 des Berufs­              stätte und
    bildungs­gesetzes (BBiG) oder des § 25 der Hand-       •   der Besuch der Berufsschule vorgesehen sind.
    werksordnung (HwO) – auch nach vorangegan-
    gener beruflicher Tätigkeit – ausgebildet werden       Eine Erstattung von Ausbildungskosten entfällt,
    (Erstausbildung),                                      wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht
                                                           erfüllt sind.
•    ach vorangegangener abgeschlossener Berufs-
    n
    ausbildung – auch im Baugewerbe – und ggf.             Eine Erstattung von Ausbildungskosten entfällt
    anschließender beruflicher Tätigkeit in einem          auch für die Teilnehmer an Maßnahmen der
    weiteren staatlich anerkannten Ausbildungs-            beruflichen Bildung, die mit dem Ziel durchge-
    beruf im Sinne des § 4 BBiG oder des § 25 HwO          führt werden, eine nicht nur vorübergehende
    ausgebildet werden (Zweitausbildung).                  berufliche Tätigkeit außerhalb des räumlichen
                                                           Geltungsbereiches des Berufsbildungstarifver-
Darüber hinaus sind folgende Fördervorausset-              trages auszuüben.
zungen zu erfüllen:
                                                           Die Erstattung von Ausbildungskosten im Rah-
•   Eintragung des Ausbildungsvertrages in das            men einer Ausbildung in einem anerkannten
    Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse          Ausbildungsberuf, verzahnt mit einem Studi-
    bei der Industrie- und Handelskammer oder der          um (duale Studiengänge), kann erfolgen, wenn
    Handwerkskammer                                        die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind
                                                           und der Nachweis von mindestens 95 Wochen
•    ahlung einer angemessenen Ausbildungsver-
    Z                                                      betrieblicher / überbetrieblicher Ausbildung er-
    gütung im Sinne des § 17 BBiG sowie Vereinba-          bracht wird.
    rung einer Urlaubsregelung nach den tariflichen
    Bedingungen.

                                                       6
Anmeldung eines Auszubildenden

Bitte melden Sie SOKA-BAU die Einstellung eines         Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbil-
Auszubildenden mit der Kopie des Berufs­aus­            dungsverhältnis anzuwenden sind.
bildungs­vertrages. Dieser muss zuvor von der
Handwerkskammer oder der Industrie- und Han-            Nachdem wir die Vertragsdaten verarbeitet
delskammer bestätigt worden sein. Erfolgte die          haben, erhalten Sie einen Ausbildungsnachweis
Bestätigung durch einen maschinellen Ausdruck,          über die bei uns, aufgrund des vorgelegten Ausbil-
senden Sie uns bitte diesen ebenfalls zu.               dungsvertrages, erfassten Daten. Darüber hinaus
                                                        erhalten Sie einen Nachweis zur Vorlage bei der
Die Vertragsniederschrift muss nach den Bestim-         überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Dieser ist
mungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) min-           Voraussetzung zur Erstattung der überbetrieb-
destens Angaben enthalten über                          lichen Ausbildungskosten. Zeitlich versetzt erhält
                                                        der Auzubildende direkt von uns ebenfalls einen
•   rt, sachliche und zeitliche Gliederung sowie
    A                                                   Ausbildungsnachweis.
    Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die
    Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden         Wird das Ausbildungsverhältnis verlängert, sen-
    soll                                                den Sie SOKA-BAU bitte den von der Handwerks-
•   Beginn und Dauer der Berufsausbildung               kammer oder Industrie- und Handelskammer
•   Dauer der Probezeit                                 bestätigten Nachweis über die Änderung des
•   Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der                  Berufsausbildungsvertrages. Falls die Bestäti-
    Ausbildungsstätte                                   gung über einen maschinellen Ausdruck erfolgte,
•   Zahlung und Höhe der Vergütung                      benötigen wir diesen.
•    auer der regelmäßigen täglichen Ausbil-
    D
    dungszeit
•   Dauer des Urlaubs
•    oraussetzungen, unter denen der Berufsaus-
    V
    bildungsvertrag gekündigt werden kann
•   
    ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis
    auf die Tarifverträge, Betriebs- oder

                                                    7
Abmeldung eines Auszubildenden bei                     Meldung bei Abschluss der Ausbildung
vorzeitiger Beendigung der Ausbildung
                                                       Bei Abschluss der Ausbildung übermitteln Sie
Falls der Auszubildende die Ausbildung vorzeitig       uns die Daten elektronisch oder tragen Sie in der
beendet, übermitteln Sie uns diese Informati-          Monatsmeldung Auszubildende in MINT in den
onen bitte elektronisch, wenn Sie über ein von         vorgesehenen Feldern den Tag der Beendigung,
SOKA-BAU zugelassenes Baulohnprogramm ver-             den Austrittsgrund und die im Kalenderjahr
fügen oder verwenden Sie die Anwendung MINT            erworbenen und gewährten Urlaubstage ein.
(Meldungen per Internet), siehe auch Seite 14.         Wenn der Auszubildende in ein Beschäftigungs-
                                                       verhältnis übernommen wurde, kennzeichnen
                                                       Sie dies bitte in dem entsprechenden Feld.

                                                   8
Neue Bundesländer
2	Zahlung der Ausbildungs-                                        Ausbildungsvergütung für gewerblich
                                                                   Auszubildende
   vergütung durch den
   Arbeitgeber                                                                                            Stand: Mai 2013

                                                                   im 1. Ausbildungsjahr                    587,00 EUR
Höhe der Ausbildungsvergütung für                                  im 2. Ausbildungsjahr                    805,00 EUR
gewerblich Auszubildende                                           im 3. Ausbildungsjahr                  1.017,00 EUR
                                                                   im 4. Ausbildungsjahr*                 1.144,00 EUR

Gewerblich Auszubildende erhalten eine monat-
                                                                   im feuerungstechnischen Gewerbe
liche Ausbildungsvergütung, die in den jeweils
gültigen Entgelttarifverträgen festgelegt ist. Es                  im 1. Ausbildungsjahr                    587,00 EUR
gibt eine Abstufung in ein erstes, zweites und                     im 2. Ausbildungsjahr                    838,00 EUR
drittes Ausbildungsjahr.                                           im 3. Ausbildungsjahr                  1.098,00 EUR

                                                                   * Die Ausbildungsvergütung für das 4. Ausbildungsjahr ist
Die monatliche Ausbildungsvergütung können                            ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden,
                                                                      deren Dauer von vornherein auf mehr als 3 Jahre verein-
Sie den folgenden Tabellen entnehmen.
                                                                      bart wird. Zum Beispiel beträgt die Ausbildungsdauer
                                                                      eines Industriemechanikers dreieinhalb Jahre.

 Alte Bundesländer
 Ausbildungsvergütung für gewerblich
 Auszubildende                                                    Höhe der Ausbildungsvergütung für
                                                                  technisch und kaufmännisch Auszubil-
                                        Stand: Mai 2013
                                                                  dende
 im 1. Ausbildungsjahr                    669,00 EUR
 im 2. Ausbildungsjahr                  1.028,00 EUR              Technisch und kaufmännisch Auszubildende
 im 3. Ausbildungsjahr                  1.299,00 EUR              erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung,
 im 4. Ausbildungsjahr*                 1.460,00 EUR
                                                                  die in den jeweils gültigen Entgelttarifverträgen
                                                                  festgelegt ist. Es gibt eine Abstufung in ein erstes,
 im feuerungstechnischen Gewerbe
                                                                  zweites und drittes Ausbildungsjahr.
 im 1. Ausbildungsjahr                    669,00 EUR
 im 2. Ausbildungsjahr                  1.069,00 EUR
 im 3. Ausbildungsjahr                  1.398,00 EUR

 * Die Ausbildungsvergütung für das 4. Ausbildungsjahr ist
    ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse anzuwenden,
    deren Dauer von vornherein auf mehr als 3 Jahre verein-
    bart wird. Zum Beispiel beträgt die Ausbildungsdauer
    eines Industriemechanikers dreieinhalb Jahre.

                                                              9
Die monatliche Ausbildungsvergütung können                     Ausbildungsjahr zu, das sich aufgrund der
Sie den folgenden Tabellen entnehmen.                          Anrechnung dieser Ausbildungszeit ergibt,
                                                               und zwar nach der Anrechnungsverordnung
    Alte Bundesländer                                          vom 17.07.1978 bzw. den Anrechnungsver-
    Ausbildungsvergütung für technisch                         ordnungen der Länder vom 04.07.1972 in den
    und kaufmännisch Auszubildende                             jeweils gültigen Fassungen (Berufsgrundbil-
                                                               dungsjahr, Berufsfachschule). Das Gleiche gilt,
                                 Stand: Mai 2013               wenn der Auszubildende eine andere Ausbil-
                                                               dungsstätte besucht hat und daher seine Aus-
    im 1. Ausbildungsjahr          664,00 EUR                  bildungszeit verkürzt wird (siehe auch Seite 12
    im 2. Ausbildungsjahr          914,00 EUR                  und 13).
    im 3. Ausbildungsjahr        1.194,00 EUR

                                                              Beispiel
    Neue Bundesländer                                         Ein Auszubildender hat das Berufsgrundbil-
    Ausbildungsvergütung für technisch                        dungsjahr besucht und ihm wird ein Jahr auf
    und kaufmännisch Auszubildende                            seine drei­jährige Ausbildungszeit angerechnet.
                                                              Er beginnt die Ausbildung im zweiten Aus-
                                   Stand: Mai 2013            bildungsjahr in Ihrem Betrieb und Sie zahlen
                                                              die Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbil-
    im 1. Ausbildungsjahr          580,00 EUR                 dungsjahres. Erstattet bekommen Sie zehnmal
    im 2. Ausbildungsjahr          717,00 EUR                 die Ausbildungsvergütung für das erste betrieb-
    im 3. Ausbildungsjahr          937,00 EUR                 liche Ausbildungsjahr.

                                                          •    ilt die Berufsgrundbildungsjahr-Anrech-
                                                               G
Sonderfälle                                                    nungsverordnung nicht, so sind die Ausbil-
                                                               dungsvergütungen nach den Ausbildungs-
•    ei schuldhaft versäumten Beschäftigungs-
     B                                                         jahren zu bestimmen, die nach der von der
     stunden wird die monatliche Ausbildungsver-               zuständigen Kammer im Einzelfall getrof-
     gütung für jede vom Auszubildenden versäum-               fenen Anrechnungsregelung verbleiben.
     te Beschäftigungsstunde, ab dem 01.01.2006,
     um 1/173 gekürzt.                                    •    er 24. und 31.12. sind ausbildungsfrei. Die
                                                               D
                                                               Tage vom 27. bis 30.12. sind, soweit sie auf
•    F
      ür Zeiten der Ausbildung in einer überbe-                Arbeitstage fallen, normale Ausbildungstage,
     trieblichen Ausbildungsstätte müssen Sie als              an denen betrieblich ausgebildet oder Urlaub
     Arbeitgeber dem Auszubildenden die Ausbil-                gewährt werden kann.
     dungsvergütung ungekürzt weiterzahlen.
                                                          •    ird die vertraglich vereinbarte Ausbildungs-
                                                               W
•    at der Auszubildende eine berufsbildende
     H                                                         zeit verlängert, so ist für die Dauer der Verlän-
     Schule besucht oder werden dem Auszubil-                  gerung die Ausbildungsvergütung des letzten
     denden aufgrund einer vorherigen Berufs-                  Ausbildungsjahres weiterzuzahlen.
     ausbildung Ausbildungszeiten angerechnet,
     steht ihm die Ausbildungsvergütung für das

                                                     10
3	Erstattung der Ausbildungs-                          Zusätzlich erstatten wir Ihnen 20 % des Erstat-

   vergütung durch SOKA-BAU                             tungsbetrages als Pauschale für Ihre Sozialauf-
                                                        wendungen.

Erstattungsumfang                                       In den Erstattungsbeträgen ist die Erstattung der
                                                        Urlaubskosten gemäß § 23 BBTV enthalten.
Für gewerblich Auszubildende
                                                        Vermögenswirksame Leistungen, Überstunden
erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der tariflich          und die dafür festgelegten Zuschläge, Erschwer-
vereinbarten Ausbildungsvergütung für das               niszuschläge oder sonstige Einmalzahlungen
                                                        sind kein Bestandteil der tarifvertraglichen Aus-
•    rste betriebliche Ausbildungsjahr zehnmal
    e                                                   bildungsvergütung und werden nicht erstattet.
    die monatliche Ausbildungsvergütung des
    ersten Ausbildungsjahres                            Häufig beginnen Ausbildungsverhältnisse nicht
                                                        am 1. eines Monats. In diesen Fällen wird die
•   z weite betriebliche Ausbildungsjahr sechs-        Aus­bildungsvergütung für den ersten Monat
     mal die monatliche Ausbildungsvergütung            anteilig erstattet. Damit dennoch für volle zehn
     des zweiten Ausbildungsjahres                      Monate ­Ausbildungsvergütungen erstattet wer-
                                                        den, erhalten Sie die Erstattung für die restlichen
•    ritte betriebliche Ausbildungsjahr einmal
    d                                                   Tage im ersten Ausbildungsjahr im elften Ausbil-
    die Ausbildungsvergütung für den ersten             dungsmonat und im zweiten Ausbildungsjahr im
    Monat des dritten Ausbildungsjahres                 siebten Ausbildungsmonat. Jeder Monat wird mit
    (Erstattung am Ende der Ausbildung)                 30 Tagen gerechnet.

                                                         Beispiel für das erste betriebliche
Für technisch und kaufmännisch                           Ausbildungsjahr
Auszubildende
                                                         Der Auszubildende beginnt seine Ausbildung
erstatten wir Ihnen bis zur Höhe der tariflich           am 18.08.2012. Im ersten Ausbildungsmonat
vereinbarten Ausbildungsvergütung für das                werden dem Betrieb anteilig 13 Tage Aus-
                                                         bildungsvergütung erstattet (auch wenn der
•    rste betriebliche Ausbildungsjahr zehn-
    e                                                    Monat 31 Tage hat, wird er nur mit 30 Tagen
    mal die monatliche Ausbildungsvergütung              gerechnet).
    des ersten Ausbildungsjahres
                                                         In den folgenden neun Monaten (September
•   z weite betriebliche Ausbildungsjahr vier-          2012 bis Mai 2013) erhält der Betrieb jeweils
     mal die monatliche Ausbildungsvergütung             die volle Ausbildungsvergütung.
     des zweiten Ausbildungsjahres
                                                         Im elften Ausbildungsmonat (Juni 2013)
                                                         bekommt der Betrieb noch 17 Tage erstattet
                                                         und erhält somit insgesamt die Erstattung für
                                                         zehn volle Monate im ersten Ausbildungsjahr.

                                                   11
Zur Beantragung der Erstattung der von Ihnen              Unterscheidung Ausbildungsjahr /
nach den tarifvertraglichen Bestimmungen                  betriebliches Ausbildungsjahr
gezahlten Ausbildungsvergütung verwenden Sie
MINT oder übermitteln Sie uns die Daten elek-             Der Berufsbildungstarifvertrag (BBTV) unterschei-
tronisch.                                                 det zwischen dem ersten Ausbildungsjahr und
                                                          dem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr. Im
Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise, um             ersten betrieblichen Ausbildungsjahr befindet sich
Rückforderungen durch SOKA-BAU zu vermeiden:              auch derjenige Auszubildende, der eine berufs-
                                                          bildende Schule besucht hat (z. B. Berufsgrund-
•   
    Wird dem Auszubildenden eine geringere als            bildungsjahr). Dieser Auszubildende ist aufgrund
    die tarifliche Ausbildungsvergütung gezahlt,          des angerechneten Jahres bereits im zweiten Aus-
    wird auch nur die geringere Summe erstattet.          bildungsjahr. Es ist für ihn aber das erste betrieb-
                                                          liche Ausbildungsjahr. Der Arbeitgeber, der einen
•   
    Auch wenn der Arbeitgeber bereits im ersten           solchen Auszubildenden einstellt, soll für die Aus-
    betrieblichen Ausbildungsjahr die für das             bildungsvergütung Erstattungen in gleicher Höhe
    zweite Ausbildungsjahr vorgesehene Ausbil-            erhalten wie der Arbeitgeber, in dessen Betrieb der
    dungsvergütung zahlt oder der Auszubilden-            Auszubildende seine Ausbildung mit dem ersten
    de die Ausbildungsvergütung in Höhe des               Ausbildungsjahr beginnt.
    zweiten Jahres erhält, weil eine schulische
    Vorbildung (z. B. Berufsgrundbildungsjahr)            Auch wenn Sie Ihrem Auszubildenden wegen
    angerechnet wurde, darf SOKA-BAU nach den             Anrechnung anderer Ausbildungszeiten nach der
    tarifvertraglichen Bestimmungen nur die Aus-          Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungsverord-
    bildungsvergütung in Höhe des ersten Jahres           nung vom 17.07.1978, bzw. den Anrechnungs-
    erstatten.                                            verordnungen der Länder der Berufsfachschul-
                                                          Anrechnungsverordnung vom 04.07.1972 (zum
•   
    Erfährt SOKA-BAU, dass in einer Auszah-               Beispiel erfolgreicher Besuch eines schulischen
    lungserklärung ein höherer als der tatsäch-           Berufsgrundbildungsjahres, einer Berufsfachschu-
    liche Auszahlungsbetrag angegeben wurde,              le) oder nach dem Besuch einer überbetrieblichen
    so kann SOKA-BAU für einen Zeitraum                   Ausbildungsstätte bereits im ersten betrieblichen
    von zwölf Monaten (Nachweiszeitraum),                 Ausbildungsjahr die für das zweite Ausbildungs-
     einschließlich des Zeitraums, für welchen die        jahr vorgesehene Vergütung zu zahlen haben,
    falsche Auszahlungsmeldung vorliegt, einen            darf SOKA-BAU Ihnen nur die für das erste Aus-
    Nachweis über die Höhe aller vom Arbeitgeber          bildungsjahr zu zahlende tarifvertragliche Ausbil-
    gezahlten Ausbildungsvergütungen fordern.             dungvergütung erstatten. Auch im zweiten Jahr
    Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von              der betrieblichen Ausbildung können wir nur die
    drei Monaten nach der Aufforderung erbracht,          für das zweite Ausbildungsjahr zu zahlende tarif-
    gelten die Auszahlungserklärungen für die             vertragliche Ausbildungsvergütung erstatten.
    letzten sechs Monate des Nachweiszeitraums
    als nicht abgegeben.                                  Falls der Auszubildende eine andere Ausbildung
                                                          bereits abgeschlossen hat und diese angerechnet
                                                          wurde, besteht Ihr Anspruch auf Erstattung der
                                                          Ausbildungsvergütung für eine Zweitausbildung
                                                          für das Ausbildungsjahr, welches sich aufgrund
                                                          der Anrechnung ergibt.

                                                     12
Beispiel                                                   Das bedeutet, dass Sie bei Teilnahme an der Lohn-
 Im Rahmen einer zweiten Ausbildung (Schrei-                fortzahlungsversicherung der zuständigen Kran-
 ner beginnt Zimmererausbildung) werden zwölf               kenkasse sowohl die Erstattung der im Krank-
 Monate angerechnet; die Lehrzeit beginnt mit               heitsfalle fortgezahlten Ausbildungsvergütung
 dem zweiten Ausbildungsjahr. Der Auszubildende             durch SOKA-BAU als auch die Erstattung von der
 erhält die für das zweite Ausbildungsjahr zu zah-          Krankenkasse (Umlage „U1“) in Anspruch neh-
 lende Ausbildungsvergütung. Wir erstatten Ihnen            men können.
 für die ersten sechs Monate die Ausbildungsver-
 gütung für das zweite Ausbildungsjahr und eine             Wenn die Entgeltfortzahlung beendet ist und der
 Ausbildungsvergütung für den ersten Monat des              Auszubildende Krankengeld erhält, zahlen Sie
 dritten Ausbildungsjahres nach Beendigung der              keine Ausbildungsvergütung. Es entsteht somit
 Ausbildung.                                                auch kein Anspruch auf Erstattung von Ausbil-
                                                            dungsvergütung für diesen Zeitraum. Nehmen
 Stellen Sie oder Ihr Auszubildender bei der zustän-        Sie nach Beendigung des Krankheitsfalles die
 digen Kammer keinen Antrag auf höchstmög-                  Zahlung der Ausbildungsvergütung wieder auf,
 liche Anrechnung einer anderen Ausbildung auf              so setzen auch die Erstattungsleistungen unab-
 das Ausbildungsverhältnis, so besteht lediglich            hängig davon, für welchen Ausbildungsmonat
 Anspruch auf Erstattung der überbetrieblichen              die Ausbildungsvergütung gezahlt wird, bis zum
 Ausbildungskosten.                                         Erreichen der Höchstgrenze für das jeweilige Aus-
                                                            bildungsjahr wieder ein.

Erstattung bei Wechsel des Ausbildungs-
betriebe                                                    Ausbildungsnachweis zu Beginn der
                                                            Ausbildung
Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes in den
ersten zehn Monaten des ersten betrieblichen                Sie erhalten von uns einen Ausbildungsnachweis
Ausbildungsjahres oder in den ersten sechs bzw.             mit folgenden Daten:
vier Monaten des zweiten betrieblichen Aus-
bildungsjahres erstatten wir Ihnen anteilig die             •   
                                                                Name und Adresse des Auszubildenden
Ausbildungsvergütung.                                       •   
                                                                Arbeitnehmernummer
                                                            •   
                                                                Ausbildungsberuf
Bei Wechsel des Ausbildungsbetriebes im dritten             •   eitpunkt des Ausbildungsbeginns und des
                                                                Z
Ausbildungsjahr erfolgt die Erstattung an den                   vereinbarten Ausbildungsendes
Betrieb, in dem der Auszubildende zuletzt ausge-            •   
                                                                eine evtl. berufsbezogene Vorbildung
bildet wurde.
                                                            sowie einen Ausbildungsnachweis zur Vorlage
                                                            bei der überbetrieblichen Ausbildungsstätte mit
Erstattung im Krankheitsfall                                der Bitte, die Angaben, insbesondere den Namen
(bei Entgeltfortzahlung)                                    und die Adresse des Auszubildenden, zu prüfen.

Ihre Erstattungsansprüche bestehen unabhängig               Erhalten wir von Ihnen keine Korrektur, sen-
von möglichen Ansprüchen, die Sie gegen Dritte              den wir den Ausbildungsnachweis direkt an den
auf Kostenersatz der im Krankheitsfall fortge-              Auszu­bildenden.
zahlten Ausbildungsvergütungen haben.

                                                       13
Ausbildungsnachweis                                    Ausbildungsnachweis über das
                                                           Ausbildungsverhältnis
    für das Ausbildungsverhältnis mit
    dem/der Auszubildenden                                 Wir haben für das Ausbildungsverhältnis
                                                           folgende Daten gespeichert:
    Petra Mustermann
    Musterstraße 1                                         Auszubildende/r:
    12345 Musterland                                       Petra Mustermann
                                                           Musterstraße 1
    geb. 01.01.1994                                        12345 Musterland
    Arbeitnehmernummer: 9401017890123
    Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und               Arbeitnehmernummer: 9401017890123
    Mosaikleger                                            Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013
    Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013               Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und
                                                           Mosaikleger
                                                           Urlaubsanspruch für das Auslernjahr
Ausbildungsnachweis zum Ende                               2012: 30 Tage davon
der Ausbildung                                             gewährte Urlaubstage: 12 Tage

Nach Ende des Ausbildungsverhältnisses und der
Meldung der im Auslernjahr erworbenen und                 Elektronische Datenübermittlung/MINT
gewährten Urlaubstage erhalten Sie von uns
einen Ausbildungsnachweis zum Ende der Aus-               Sollten Ihnen noch keine Zugangsdaten für MINT zur
bildung mit folgenden Daten                               Verfügung stehen, fordern Sie ihre Zugangsberechti-
                                                          gungen bitte unter Telefon 0800  1200 111 an.
•    
     Name und Adresse des Auszubildenden
•    
     Arbeitnehmernummer                                   Sie können die Erstattung der Ausbildungsvergü-
•    
     Ausbildungsberuf                                     tung auch per elektronischer Datenübermittlung
•    eitpunkt des Ausbildungsbeginns
     Z                                                    einreichen, sofern Ihre Software dazu in der Lage ist
     und des Ausbildungsendes                             und Sie von SOKA-BAU dazu zugelassen sind. Infor-
•    nzahl der im Auslernjahr erworbenen
     A                                                    mationen hierzu, auch zu MINT, erhalten Sie im
     und gewährten Urlaubstage                            Internet unter www.soka-bau.de (Kapitel „Online-
                                                          Service“) und unter Telefon 0800 – 1200 111.
Erhalten wir von Ihnen keine Korrektur, senden wir
den Ausbildungsnachweis direkt an den Auszubil-           Zur Beantragung der Erstattung weist der Arbeit-
denden.                                                   geber SOKA-BAU mit dem Datensatz AUMEL die
                                                          monatliche Auszahlung nach. Den Umfang und
Die Ausbildungsnachweise ersetzen die in der              die maximale Höhe der Ausbildungsvergütung
Vergangenheit verwendete Ausbildungsnach-                 können Sie den Tabellen in den Kapiteln 2 und 3
weiskarte.                                                entnehmen.

                                                          Die zu meldenden Daten enthalten keinen Sozial-
                                                          aufwanderstattungssatz. Diesen errechnen wir für
                                                          Sie und rechnen ihn dem Erstattungsbetrag hinzu.

                                                     14
Erstattung im dritten Ausbildungsjahr: Voraus-                4	Überbetriebliche
setzung für die Erstattung im dritten betrieb-                   Ausbildungskosten
lichen Ausbildungsjahr ist, dass der Arbeitgeber
SOKA-BAU mit dem Datensatz AUMEL bzw. über
MINT folgende Daten meldet:                                   Gebühren und Kosten der überbetrieb-
                                                              lichen Ausbildungsstätten
•     Datum des Ausbildungsendes
•      öhe der für den ersten Monat im dritten
      H                                                       Besuchen die Auszubildenden überbetriebliche
      Ausbildungsjahr ausgezahlten Ausbildungs-               Ausbildungsstätten, so werden dem Arbeitgeber
      vergütung                                               die Gebühren und Kosten (für Ausbildung und
•     itteilung über die im Auslernjahr während
      M                                                       Internatsunterbringung) der Ausbildungsstätte
      des Ausbildungsverhältnisses erworbenen                 sowie die Fahrtkosten von der Wohnung bis zur
      und gewährten Urlaubstage                               überbetrieblichen Ausbildungsstätte erstattet,
                                                              wenn

Verfall der Erstattungsansprüche                              •    er Arbeitgeber den Auszubildenden für die
                                                                  d
                                                                  überbetriebliche Ausbildung freigestellt hat
Ihre Ansprüche auf Erstattung von Ausbildungs-                    und
vergütungen verfallen, wenn Sie diese nicht                   •    ie Ausbildungsstätte in die bei SOKA-BAU
                                                                  d
innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Jah-                    geführte Liste eingetragen ist. Die Eintragung
res, in dem sie entstanden sind, geltend machen.                  erfolgt auf Antrag einer der Tarifvertrags-
                                                                  parteien der Bauwirtschaft und wenn die
    Beispiel                                                      Erfüllung der im § 25 BBTV geregelten Qua-
    Für die im August 2013 einem Auszubildenden im                litätsanforderungen nachgewiesen wurden.
    ersten betrieblichen Ausbildungsjahr ausgezahlte              Ausbildungsstätten können Sie im Internet
    Ausbildungsvergütung tritt der Verfall des Erstat-            unter www.soka-bau.de aufrufen oder telefo-
    tungsanspruchs mit Ablauf des 31.12.2015 ein.                 nisch erfragen.

                                                              Die Erstattung der überbetrieblichen Ausbil-
Rückwirkende Erfassung:                                       dungskosten besteht aus

Wird Ihre Firma rückwirkend zur Meldung und                   •   den Gebühren pro Ausbildungstagewerk
Beitragszahlung gemäß § 21 VTV herangezogen,                  •   den Kosten für die Internatsunterbringung
so beträgt die Verfallfrist zwei Jahre (§ 24 VTV              •   den Fahrtkosten für den Besuch der über-
Abs. 3). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem                betrieblichen Ausbildungsstätte
SOKA-BAU Ihnen die Beitragspflicht mitgeteilt
hat, im Falle eines Rechtsstreits jedoch frühe-               Bei einer Ausbildung in den Ausbildungsberufen
stens mit Ablauf des Jahres, in dem rechtskräftig             nach der Verordnung über die Berufsausbildung
oder durch übereinstimmende Erklärung der Par-                in der Bauwirtschaft (sogenannte Stufenausbil-
teien festgestellt wird, dass der Betrieb vom VTV             dungsverordnung) sowie beispielsweise in der
erfasst wird.                                                 Ausbildung für den Industrie-Isolierer, Baugeräte-
                                                              führer und Bauzeichner werden die überbetrieb-
Nach Ablauf dieser Ausschlussfristen geltend                  lichen Ausbildungskosten in vollem Umfang im
gemachte Ansprüche können von SOKA-BAU                        Rahmen der zeitlichen Vorgaben der jeweiligen
nicht mehr berücksichtigt werden.                             Ausbildungsordnung erstattet.

                                                         15
Wenn die jeweilige Ausbildungsordnung keine                           •   Gebühren pro Ausbildungstagewerk bis zu
überbetriebliche Ausbildung vorsieht, aber Fer-                           einem Höchstbetrag von 50,00 EUR
tigkeiten und Kenntnisse aus dem jeweiligen Aus-                      •    ei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu
                                                                          b
bildungsrahmenplan vermittelt werden sollen,                              einem Höchstbetrag von 36,00 EUR täglich
gelten für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab
01.08.2008 neue zeitliche Höchstgrenzen bei der                       Höhere Kosten sind von der Ausbildungsstätte
Erstattung von überbetrieblichen Ausbildungs-                         durch eine SOKA-BAU jährlich vorzulegende
kosten.                                                               Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers oder
                                                                      eines vereidigten Buchprüfers nachzuweisen. Aus
Diese neuen Höchstgrenzen betreffen die maxi-                         der Bescheinigung muss ersichtlich sein, dass die
male Gesamtdauer von überbetrieblichen Lehr-                          Kosten für das Haushaltsjahr gemäß § 24 Abs. 3 bis
gängen (Ausbildungstagewerke) während der                             7 BBTV ermittelt worden sind und die Höchstbe-
Ausbildung und sind im Einzelnen                                      träge von 50,00 EUR oder 36,00 EUR überschritten
                                                                      oder um wie viel diese unterschritten werden.
    •   bei kaufmännischen Berufen                     50 Tage
    •   bei technischen Berufen                        90 Tage        Ergibt sich aus der Bescheinigung, dass Über-
    •   bei den gewerblichen Berufen:                                 zahlungen erfolgt sind, so hat die Ausbildungs-
        Elektroniker*, Mechaniker*,                                   stätte die überzahlten Beträge innerhalb eines
        Mechatroniker*, Fachkraft                                     Monats nach Aufforderung durch SOKA-BAU
        für Rohr-, Kanal- und                                         zurückzuzahlen.
        Industrieservice                              150 Tage
    •   bei sonstigen gewerblichen
        Berufen                                        75 Tage        Fahrtkosten

        *O
           berbegriffe, unter die mehrere Berufe mit dieser
         Bezeichnung fallen, wie z. B. Industriemechaniker,
                                                                      Auszubildende haben Anspruch auf Erstattung
         Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik,                der Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur
         Elektroanlagenmonteur.
                                                                      überbetrieblichen Ausbildungsstätte, höchstens
                                                                      jedoch bis zu dem Betrag, der bei Inanspruchnah-
                                                                      me des günstigsten Tarifs des günstigsten öffent-
SOKA-BAU erstattet dem ausbildenden Arbeit-                           lichen Verkehrsmittels zu zahlen wäre. Die Höhe
geber die folgenden tarifvertraglich festgelegten                     der Fahrtkosten hat der Auszubildende gegen-
Beträge für die überbetriebliche Ausbildung durch                     über der überbetrieblichen Ausbildungsstätte zu
Überweisung an die Ausbildungsstätte:                                 belegen (Fahrkarte, Wochenkarte, Monatskarte)
                                                                      oder auf andere Art nachzuweisen.
•        ebühren pro Ausbildungstagewerk bis zu
        G                                                             Der Arbeitgeber beauftragt die überbetriebliche
        einem Höchstbetrag von 37,00 EUR                              Ausbildungsstätte, die Fahrtkosten für seine
•       bei Internatsunterbringung zusätzlich bis zu                 Rechnung an den Auszubildenden zu zahlen und
        einem Höchstbetrag von 28,00 EUR täglich                      ihm den ausgezahlten Gesamtbetrag jeweils
                                                                      nach Abschluss eines Lehrgangs mitzuteilen
Höhere Gebühren werden auf Nachweis der Aus-                          (§ 28 BBTV).
bildungsstätten erstattet (gemäß § 26 BBTV),
soweit dies Kosten für Ausbildungstagewerke
und Unterbringung gemäß § 24 Abs. 3 bis 7 BBTV
sind:

                                                                 16
Erstattung der Kosten für den Besuch                     Ausbildungsnachweis für den Besuch der
überbetrieblicher Ausbildungsstätten                     überbetrieblichen Ausbildungsstätte

Für die Beantragung der Kostenerstattung für             Ausbildungsverhältnis zwischen
den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsstätten
erhalten Sie nach Anmeldung des Auszubilden-             dem/der Auszubildenden
den einen „Ausbildungsnachweis für den Besuch
der überbetrieblichen Ausbildungsstätte“.                Petra Mustermann
                                                         Musterstraße 1
Dieser Nachweis dient zur Abrechnung der Kosten          12345 Musterland
für den Besuch einer anerkannten überbetrieb-            geb. 01.01.1994
lichen Ausbildungsstätte durch Ihren Auszubil-
denden. Diese Kosten übernehmen wir für Sie.             und dem Ausbildungbetrieb

Nachdem Sie die Angaben geprüft haben, hän-              Klaus Mustermann
digen Sie den Nachweis der überbetrieblichen             Weg 1
Ausbildungsstätte vor Beginn der ersten Ausbil-          12345 Musterland
dungsmaßnahme aus.                                       Betriebskontonummer: 999 999 99

Nach jeder Ausbildungsmaßnahme hat sich die
Ausbildungsstätte von dem Auszubildenden                 Arbeitnehmernummer: 9401017890123
schriftlich die Zahl der Ausbildungstagewerke            Ausbildungszeit: 01.09.2011 – 31.08.2013
und der Internatstage bestätigen zu lassen. Die          Ausbildungsberuf: Fliesen-, Platten- und
Bestätigung hat die Ausbildungsstätte für die            Mosaikleger
Dauer von mindestens vier Jahren aufzubewah-
ren. Auf Verlangen des Arbeitgebers hat die Aus-
bildungsstätte diesem eine Kopie der Bestätigung        SOKA-BAU darf nur Gebühren für tatsächlich
zu übersenden.                                          in Anspruch genommene Ausbildungstagewerke
                                                        und Internatsunterbringung erstatten. Für Fehl-
Allen Ausbildungsbetrieben werden automatisch           zeiten des Auszubildenden werden keine Gebüh-
nach Ablauf eines Ausbildungsjahres Aufstel-            ren erstattet.
lungen über die von SOKA-BAU an die über-
betrieblichen Ausbildungsstätten überwiesenen
Gebühren und Kosten zur Verfügung gestellt.

                                                   17
5	Urlaubsansprüche                                       Urlaubsgewährung
   gewerblich Auszubildender
                                                          Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr
                                                          gewährt und genommen werden. Urlaub kann
Urlaubsdauer                                              nur dann in das nächste Kalenderjahr übertragen
                                                          werden, wenn dringende betriebliche oder in der
Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr und nicht das            Person des Auszubildenden liegende Gründe dies
Ausbildungsjahr.                                          rechtfertigen.

Der Urlaub beträgt für gewerblich Auszubilden-            Der übertragene Resturlaub muss in den ersten
de (vor und nach vollendetem 18. Lebensjahr)              drei Monaten des folgenden Kalenderjahres
30 Arbeitstage. Samstage gelten nicht als Arbeits-        gewährt und genommen werden.
tage.
                                                          Wenn der Auszubildende wegen Nichterfül-
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach             lung der Wartezeit im Vorjahr keinen vollen
einer ununterbrochenen Ausbildungszeit von                Urlaubsanspruch erworben hat, ist der Urlaub
sechs Monaten erworben.                                   auf Verlangen des Auszubildenden zu übertra-
                                                          gen. In diesem Fall kann der übertragene Urlaub
Besteht das Ausbildungsverhältnis innerhalb               während des ganzen Jahres gewährt und genom-
eines Urlaubsjahres (nicht Ausbildungsjahres)             men werden.
weniger als sechs Monate, so ist für jeden vollen
Ausbildungsmonat 1/12 von 30 Urlaubstagen zu               Beispiel
gewähren.                                                  Ein 15-jähriger Auszubildender hat am
                                                           18.08.2012 seine baugewerbliche Ausbildung
Dies gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis             aufgenommen. Er erwirbt für jeden vollen
nach einer Ausbildungsdauer von sechs Monaten              Beschäftigungsmonat Anspruch auf 1/12
in der ersten Hälfte des Kalenderjahres aufge-             von 30 Urlaubstagen. Demnach hat er am
löst wird. Hat der Auszubildende dann bereits              31.12.2012 einen Urlaubsanspruch auf 4/12
einen darüber hinausgehenden Urlaub erhalten,              von 30 Urlaubstagen = 10 Tage Urlaub.
so kann die Urlaubsvergütung nicht von ihm
zurückgefordert werden.                                    Wenn das Ausbildungsverhältnis im Jahr 2013
                                                           weiterbesteht, kann er den übertragenen
 Beispiel für das erste Ausbildungsjahr                    Resturlaub von 10 Tagen Urlaub bis zum
 Bei einem Ausbildungsbeginn am 01.08. läuft               31.12.2013 erhalten.
 die Ausbildungszeit in dem entsprechenden Jahr
 fünf Monate lang. Im ersten Urlaubsjahr kön-
 nen deshalb 5/12 von 30 Urlaubstagen, also               Ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht
 13 Urlaubstage, gewährt werden.                          nicht, falls dem Auszubildenden für das laufende
                                                          Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeit-
                                                          geber Urlaub gewährt oder abgegolten wurde. In
                                                          diesem Fall hat der Auszubildende eine Urlaubs-
                                                          bescheinigung von seinem früheren Arbeitgeber
                                                          vorzulegen.

                                                     18
Der Urlaub soll zusammenhängend in der Zeit der            Beispiel
Berufsschulferien gewährt und genommen werden.             Monatliche Ausbildungsvergütung von
Soweit er nicht in den Berufsschulferien gewährt           z. B. 996,– EUR x 1,14 % = 11,36 EUR
und genommen wird, steht dem Auszubildenden                zusätzliches Urlaubsgeld pro Urlaubstag
für jeden Berufsschultag, an dem er während des
Urlaubs am Berufsschulunterricht teilnimmt, ein           Wird ein Teil des Urlaubs erst im folgenden Aus-
weiterer Urlaubstag zu (§ 13 BBTV).                       bildungsjahr gewährt und genommen, errech-
                                                          nen Sie die Höhe des Urlaubsentgelts und des
Erkrankt der Auszubildende während des Urlaubs,           zusätzlichen Urlaubsgeldes nach der Höhe der
so werden die durch ärztliche Bescheinigung               zu diesem Zeitpunkt zu zahlenden Ausbildungs-
nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf            vergütung.
den Urlaub nicht angerechnet. Der Auszubil-
dende hat jedoch nach terminmäßigem Ablauf
seines Urlaubs, oder falls die Krankheit länger           Fälligkeit
dauert, nach deren Beendigung zunächst die Aus-
bildung wieder aufzunehmen.                               Das Urlaubsentgelt ist in der Ausbildungsver-
                                                          gütung bereits enthalten. Nach Urlaubsantritt
Arbeitgeber und Auszubildender können jedoch              berechnen Sie das zusätzliche Urlaubsgeld des
einvernehmlich eine andere Regelung treffen.              Auszubildenden und zahlen dieses zusammen
Der Antritt des restlichen Urlaubs ist nach den           mit der übrigen Ausbildungsvergütung für den
Wünschen des Auszubildenden und den Bedürf-               betreffenden Ausbildungszeitraum aus.
nissen des Betriebes festzulegen.

                                                          Urlaub im Auslernjahr für volljährige
Urlaubsentgelt und zusätzliches                           Auszubildende
Urlaubsgeld
                                                          Im Auslernjahr kann der Arbeitgeber dem voll-
Als Urlaubsentgelt ist die Ausbildungsvergütung           jährigen Auszubildenden (unter Beachtung von
fortzuzahlen. Erhöht sich während des Urlaubs             § 5 Bundesurlaubsgesetz) den vollen Jahresur-
die Ausbildungsvergütung (zum Beispiel durch              laub gewähren, solange die Ausbildung noch
den Wechsel vom zweiten in das dritte Ausbil-             nicht beendet ist. Wenn der volle Jahresurlaub
dungsjahr), so ist vom Zeitpunkt des Eintritts der        gewährt wurde, entsteht für das Kalenderjahr, in
Erhöhung an bei der Bemessung des Urlaubsent-             dem die Ausbildung beendet wurde, nach Ausbil-
gelts von der erhöhten Ausbildungsvergütung               dungsende kein weiterer Urlaubsanspruch mehr.
auszugehen.
                                                          Wird ein Volljähriger im Anschluss an die Aus-
Das zusätzliche Urlaubsgeld ist vom Urlaub-               bildung von seinem Ausbildungsbetrieb über-
sentgelt (= Ausbildungsvergütung) zu errech-              nommen oder von einem anderen Baubetrieb
nen. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt seit             als gewerblicher Arbeitnehmer eingestellt, so
dem 01.01.2008 in den alten und neuen Bun-                gelten auch die Tage des Bestehens des Ausbil-
desländern 25 %. Zur Vereinfachung der Berech-            dungsverhältnisses im Urlaubsjahr als Beschäfti-
nung kann der Prozentsatz von 1,14 % verwendet            gungstage. Informationen zum Errechnen dieser
werden, denn 1,14 % der monatlichen Ausbil-               Urlaubsansprüche nach Ausbildungsende finden
dungsvergütung entsprechen dem zusätzlichen
Urlaubsgeld von 25 %.

                                                     19
Sie in unserer Broschüre „Urlaubsansprüche               Falls nach Beendigung des Ausbildungsverhält-
gewerblicher Arbeitnehmer in der Bauwirt-                nisses nicht bis spätestens zum 01.07. des Folge-
schaft“.                                                 jahres ein gewerbliches Arbeitsverhältnis aufge-
                                                         nommen wird, entsteht auch für Jugendliche ein
Nimmt der ehemalige Auszubildende jedoch                 Anspruch auf Abgeltung gegenüber dem ehema-
bis zum 01.07. des folgenden Jahres keine bau-           ligen Ausbildungsbetrieb (siehe volljährige Aus-
gewerbliche Tätigkeit auf, ist der aus dem Aus-          zubildende).
bildungsverhältnis noch bestehende Urlaubsan-
spruch durch den Ausbildungsbetrieb abzugelten.
Die Abgeltung erfolgt in Höhe des während des
Ausbildungsverhältnisses entstandenen Urlaubs-           6 Anhang
entgelts und zusätzlichen Urlaubsgeldes. Der
Arbeitgeber hat in diesem Fall gegenüber SOKA-
BAU keinen Anspruch auf Erstattung, da gemäß             Die Stufenausbildung in der
§ 23 BBTV die Urlaubskosten in den Erstattungen          Bauwirtschaft
der Ausbildungsvergütungen enthalten sind.
                                                         Die Ausbildung dauert 36 Monate und endet
Der Abgeltungsanspruch verfällt, wenn er nicht           mit der Gesellenprüfung. Die erste Stufe dauert
bis zum 30.09. des folgenden Jahres schriftlich          24 Monate, dient der beruflichen Grund- und
gegenüber dem früheren Ausbildungsbetrieb                Fachbildung und schließt mit der Prüfung als
geltend gemacht wurde. Ein Entschädigungs-               Hochbau-, Ausbau- oder Tiefbaufacharbeiter ab.
und Abgeltungsanspruch gegenüber SOKA-BAU
(bzw. in Bayern gegenüber der Gemeinnützigen             Die zweite Stufe dauert 12 Monate. In dieser
Urlaubskasse des Bayerischen Baugewerbes)                Stufe erfolgt eine Spezialisierung im gewählten
besteht für diese ehemaligen Auszubildenden              Ausbildungsberuf:
nicht.
                                                         •   Zimmerer
                                                         •   Stukkateur
Urlaub im Auslernjahr für jugendliche                    •   Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Auszubildende                                            •   Estrichleger
                                                         •   Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses          •   Trockenbaumonteur
gelten die gleichen Urlaubsregelungen wie bei            •   Maurer
volljährigen Auszubildenden.                             •   Beton- und Stahlbetonbauer
                                                         •   Bauwerksmechaniker
Nach Übernahme in ein gewerbliches Arbeitsver-           •   Feuerungs- und Schornsteinbauer
hältnis kann dem Jugendlichen – im Gegensatz             •   Straßenbauer
zum volljährigen Auszubildenden – aber unab-             •   Rohrleitungsbauer
hängig von Beschäftigungstagen der volle, in die-        •   Kanalbauer
sem Jahr noch nicht genommene Urlaub gewährt             •   Brunnenbauer
werden. Informationen zur Berechnung finden Sie          •   Spezialtiefbauer
in unserer Broschüre „Urlaubsansprüche gewerb-           •   Gleisbauer
licher Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft“.

                                                    20
In der Ausbildung gibt es drei Bereiche, die sich                                                                                                                                                                                  rufes. Die Anwendung und Vertiefung der erwor-
gegenseitig ergänzen: Die betriebliche Ausbil-                                                                                                                                                                                     benen Fähigkeiten erfolgt im Ausbildungsbetrieb.
dung, die überbetriebliche Ausbildung und die                                                                                                                                                                                      Im begleitenden Berufsschulunterricht werden
Berufsschule.                                                                                                                                                                                                                      die theoretischen Grundlagen vermittelt.

In der überbetrieblichen Ausbildung erlernt der
Auszubildende die Grundfertigkeiten seines Be-

                     3. Ausbildungsjahr
                                                                                                                                                      Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer(in)
                                                                                          Fliesen-, Platten- und Mosaikleger(in)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Feuerungs- und Schornsteinbauer(in)
                     Berufliche Fachbildung II

                                                                                                                                                                                                                                               Beton- und Stahlbetonbauer(in)
2. Stufe (1 Jahr)

                     Begleitender Berufsschul-

                                                                                                                                                                                                                                                                                Bauwerksmechaniker(in)
                     unterricht in Teilzeit oder
                                                                                                                                                                                                      Trockenbaumonteur(in)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Rohrleitungsbauer(in)
                     Blockform

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Spezialtiefbauer(in)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Brunnenbauer(in)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Straßenbauer(in)
                     Überbetriebliche Ver-
                                                                                                                                   Estrichleger(in)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Kanalbauer(in)
                                                                    Stukkateur(in)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Gleisbauer(in)
                                                   Zimmerer(in)

                     tiefung und Ergänzung
                                                                                                                                                                                                                              Maurer(in)

                     (4 Wochen)

                                                                    Ausbaufach­­arbeiter                                                                                                                                                  Hochbau-­
                                                                                                                                                                                                                                         fach­arbeiter                                                                                                                Tiefbaufach­arbeiter
                                                                      Schwerpunkte                                                                                                                                                                                                                                                                                       Schwerpunkte
                                                                                                                                                                                                                                        Schwerpunkte
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten

                     2. Ausbildungsjahr
                                                                                                                                                      Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten
                                                                                          Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten

                     Berufliche Fachbildung I

                     Begleitender Berufsschul-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Rohrleitungsbauarbeiten

                     unterricht in Teilzeit oder
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Spezialtiefbauarbeiten

                     Blockform
                                                                                                                                                                                                      Trockenbauarbeitern

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Straßenbauarbeiten
                                                                                                                                                                                                                                                     Stahlbetonarbeiten
                                                                    Stukkateurarbeiten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Kanalbauarbeiten

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Brunnenbau- und

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Gleisbauarbeiten
                                                   Zimmerarbeiten

                     Überbetriebliche Ver-
                                                                                                                                                                                                                              Maurerarbeiten
                                                                                                                                   Estricharbeiten

                     tiefung und Ergänzung
                                                                                                                                                                                                                                                     Beton- und

                     (11–13 Wochen)
1. Stufe (2 Jahre)

                     1. Ausbildungsjahr
                                                                                                                                                                                                     berufsbezogene Vertiefung
                     Berufliche Grundbildung
                                                                                                                                         gleichlautende Ausbildungsinhalte im …
                     Begleitender Berufsschul-
                     unterricht in Teilzeit oder                                         Bereich                                                                                                                                                Bereich                                                                                                                                         Bereich
                     Blockform                                                           Ausbau                                                                                                                                                Hochbau                                                                                                                                          Tiefbau

                     Überbetriebliche Grundbil-                                          gleichlautende Ausbildungsinhalte für alle Bauberufe
                     dung (17–20 Wochen)                                                            (Berufsfeldbreite Grundbildung)

                                                                                                                                                                                                     21
Stichwortverzeichnis

A                                                                                      K
Abmeldung von Auszubildenden ......................... 8                               Krankheitsfall während des Urlaubs . ................ 18
Abschluss der Ausbildung . .............................. 8, 14                        Kürzung der Ausbildungsvergütung .................. 10
Anerkannte Ausbildungsberufe .......................... 20
Anmeldung von Auszubildenden ......................... 7                               M
Anrechnung von Ausbildungszeiten ........... 12, 13                                    MINT             ...................................................... 8, 12, 14
AUMEL-Datensatz ................................................... 14
Ausbildungsbeginn im laufenden Monat ........ 11                                       R
Auslernjahr ........................................................ 19, 20            Resturlaub ................................................................. 18
                                                                                       Rückwirkende Meldung und
B                                                                                      Beitragszahlung . ..................................................... 15
Berufsausbildungsvertrag . ..................................... 7
Berufsschule ........................................................ 6, 20            S
                                                                                       Schuldhaft versäumte Beschäftigungs-
D                                                                                      stunden . .................................................................. 10
Duales Studium ......................................................... 6             Sozialaufwendungen ............................................. 11
                                                                                       Stufenausbildung . ........................................... 20, 21
E
Elektronische Datenübermittlung . ........ 8, 12, 14                                   T
Erschwerniszuschläge . .......................................... 11                   Tarifverträge ............................................................... 5
Erstattung der Ausbildungsvergütung . ............ 11                                  Technisch und kaufmännisch
Erstattung im Krankheitsfall . .............................. 13                       Auszubildende ........................................................... 9

F                                                                                      U
Fahrtkosten . ............................................................. 16         Überbetriebliche Ausbildung . ............................. 15
Freistellung zwischen Weihnachten und                                                  Übernahme eines Auszubildenden
Neujahr . .................................................................. 10        in ein Arbeitsverhältnis .................................... 8, 19
                                                                                       Überstunden ............................................................ 11
G                                                                                      Umschüler . ................................................................. 6
Gewerblich Auszubildende . ................................... 8                       Urlaub im Auslernjahr .................................... 19, 20
                                                                                       Urlaubsabgeltung ................................................... 19
H                                                                                      Urlaubsbescheinigung . ......................................... 14
Höhe der Ausbildungsvergütung . ........................ 9                             Urlaubsdauer ........................................................... 17
                                                                                       Urlaubsentgelt . ....................................................... 19
I                                                                                      Urlaubsgewährung . ............................................... 18
Internatskosten ................................................ 15, 16

                                                                                  22
V
Verfall der Erstattungsansprüche ....................... 14
Verfall der Urlaubsansprüche .............................. 19
Verlängerung des Ausbildungs-
verhältnisses ....................................................... 7, 10
Vermögenswirksame Leistungen . ...................... 11
Vorzeitige Beendigung der Ausbildung .............. 8

W
Wechsel des Ausbildungsbetriebs . .................... 13

Z
Zusätzliches Urlaubsgeld ...................................... 19
Zweitausbildung ....................................................... 6

                                                                              23
U3817-05.13-BD

Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Wettinerstraße 7, 65189 Wiesbaden
Kostenfreie Servicenummern:
Telefon 0800 1200 111
Fax     0800 1200 333

arbeitgeber@soka-bau.de

www.soka-bau.de
Sie können auch lesen