Polizist/in SBB Transportpolizei - Werden Sie bei der
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Ausbildung Die SBB Transportpolizei bildet einmal Jährlich Aspirantinnen und Aspiranten in der Deutschschweiz und der Romandie aus. Die Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten in der Deutschschweiz dauert in der Regel ein Jahr. Die Grundausbildung erfolgt an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch. Ergänzt wird die Ausbildung durch interne Module und Praktika. Unsere Aspirantinnen und Aspiranten starten ihre Ausbildung mit einer umfangreichen Einfüh- rungswoche. Dabei wird nebst der ausführlichen Vorstellung unseres Polizeikorps auch auf eine optimale Vorbereitung für den folgenden Schulstart geachtet. Anschliessend beginnt die Basisausbildung an einer der Polizeischule, die auch eine einwöchi- ge Stage enthält. Die interne Ausbildung I umfasst die Aufgaben der Transportpolizei in der Theorie. Darauf wird ein einmonatiges Praktikum, bei dem das zuvor gesammelte Wissen in die Pra- xis umgesetzt wird, absolviert. Der zweite- und dritte Teil an der Polizeischule und die anschliessende Prüfungsvorbereitung ebnet den Weg für die Abschluss- und Berufs- prüfung. Es folgt die interne Ausbildung II, bei der die Aspirantinnen und Aspiranten auf die einsatztak- tischen Besonderheiten der Tarnsportpolizei vorbereitet werden. Zudem kommen bahnspezi- fische Fächer zum tragen. Im zweiten Praktikum vertiefen sie ihr erlerntes Wissen und werden mit der darauf folgenden Vereidigung offiziell ins Korps der SBB Transportpolizei aufgenommen. SBB Transportpolizei Grundausbildung
Anforderungen Die Arbeit bei der SBB Transportpolizei ist herausfordernd und abwechslungsreich. Sie ver- langt geistige Stabilität, körperliche Robustheit, Flexibilität und eine rasche Auffassungsgabe. Unsere motivierten Aspirantinnen und Aspiranten bringen eine grosse Begeisterung für den Polizeiberuf mit und können sich mit den Herausforderungen des öffentlichen Verkehrs iden- tifizieren. Zudem verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind als männli- che Bewerber diensttauglich (nicht Militärdienstpflichtige müssen dies begründen) und kön- nen einen tadellosen Leumund vorweisen. Bei einer national tätigen Organisation wie der SBB Transportpolizei sind Sprachkenntnisse in englisch und französisch von Vorteil. Die letzte Hürde für die Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten stellt das in- terne Aufnahmeverfahren dar. Alle Anforderungen im Überblick - Alter zwischen 21 und 35 Jahren - Schweizer Staatsbürger/in - Eine absolvierte Rekrutenschule für Militärdienstpflichtige (nicht Militärdienstpflichtige müssen dies Begründen) - Führerausweis Kategorie B (zu Beginn der Rekrutierung abgeschlossen) - Erfolgreich abgeschlossene Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine gleichwertige Ausbildung (z.B. Matura) - Tastaturschreiben (10-Fingersystem) - Einwandfreien Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse - Körperlich fit - Mindestgrösse Frauen: 160cm – Männer: 170cm Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wenn Sie an einer Ausbildung zur/zum Transportpolizis- tin/Transportpolizisten interessiert sind, senden Sie uns Ihre vollstän- dig ausgefüllten Bewerbungsunter- lagen zwischen November und März zu. Die Ausbildung startet jeweils im Oktober an der Interkan- tonalen Polizeischule Hitzkirch. SBB Transportpolizei Grundausbildung
Polizeischulen Die einjährige Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten erfolgt an einer anerkannten Polizeischule (für die Deutschschweiz an der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch und für die Romandie an der Polizei-Akademie Savatan) und wird mit dem eidge- nössischen Fachausweis als Polizist/in I abgeschlossen. Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (http://www.iph-hitzkirch.ch) Die Interkantonale Polizeischule in Hitzkirch (IPH) ist die Ausbildungspartnerin der Polizeikorps der Zentral- und Nordwestschweiz und ein regional tätiges Seminarzent- rum. Als schweizweit wichtigste Aus- und Weiterbil- dungsstätte in der Polizeiwelt hat sie sich zum Ziel gesetzt, ein realitätsnahes und ethisch korrektes polizeiliches Berufsbild zu vermitteln. An der IPH werden jährlich rund 300 Absol- ventinnen und Absolventen auf ihre künftigen Aufgaben als Polizistin und Polizist vorbereitet. Die IPH ist ein Dienstleistungszentrum mit Menschen die zielorientiert, professionell, fair und partnerschaftlich handeln und dabei ihre Leistungsfähigkeit, ihre Kompetenz und ihr Quali- tätsbewusstsein einsetzen. Anstellungsbedingungen Lohn Während der Ausbildung haben die Aspirantinnen und Aspiranten einen befristeten Arbeits- vertrag gemäss GAV SBB Anhang 1 „Personal in Zweitausbildung“ und einen Jahreslohn von CHF 62‘400.- (inkl. Spesen). Der Startlohn nach Abschluss der Ausbildung beträgt: CHF 73‘000.-. Probezeit Die Aspirantinnen und Aspiranten haben eine 3-monatige Probezeit. Arbeitszeit Während der Polizeischule gemäss Stundenplan. Im Schichtbetrieb als Transportpolizist/in bildet die Jahresarbeitszeit auf Basis der 41- Stunden-Woche die Grundlage. Ferien Während der Ausbildung an der Polizeischule werden den Aspirantinnen und Aspiranten 5 Wochen und 1 Tag Ferien gewährt. Nach der Ausbildung garantieren wir allen Mitarbeitenden in jedem Kalenderjahr mindestens 26 Tage Ferien: • 5 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21. Altersjahr voll- endet wird; • 6 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Altersjahr voll- endet wird; • 7 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 60. Altersjahr voll- endet wird. Zulagen Die Familienzulagen richten sich nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen, Unsere Mitarbeitenden haben pro Monat Anspruch auf eine Kinderzulage von CHF 320.– (erstes Kind), beziehungsweise CHF 205.– (jedes weitere Kind). SBB Transportpolizei Grundausbildung
Zur Annäherung des Lohnniveaus an die regionalen Lohnunterschiede im schweizerischen Arbeitsmarkt richten wir in definierten Fällen eine Regionalzulage aus. Massgebend ist der Arbeitsort. Besteht Anspruch auf eine Regionalzulage, gelten bei Vollzeitbeschäftigung die folgenden Ansätze: Stufe 1: CHF 3’000.– pro Jahr Stufe 2: CHF 4’800.– pro Jahr Für Nachtarbeit zahlt die SBB eine Zulage von CHF 6.- pro Stunde. Die Sonntagszulage beträgt bei einer/m Transportpolizistin/en CHF 15.- pro Stunde. Unsere Fahrvergünstigung Personal (FVP) Wer gemäss Gesamtarbeitsvertrag bei der SBB angestellt ist, geniesst zusätzlich folgende Vorteile: • Generalabonnement 2. Klasse: gratis • Generalabonnement 1. Klasse: je nach Anforderungsniveau gratis oder mit einem geringen finanziellen Aufwand • Generalabonnement für Familienmitglieder: ermässigt • Halbtax-Abos: für Familienmitglieder gratis (Ehepartner und Kinder) • Bahnreisen innerhalb Europas: ermässigt ab dem zweiten Anstellungsjahr Bewerben Sie sich Bewerberinnen und Bewerber welche alle Voraussetzungen erfüllen, senden das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular ab November bis März an folgende Adresse: SBB Transportpolizei André Dumont-Kubat Dornacherstrasse 7 4603 Olten SBB Transportpolizei Grundausbildung
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