Polizist/in SBB Transportpolizei - Werden Sie bei der
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Ausbildung
Die SBB Transportpolizei bildet einmal Jährlich Aspirantinnen und Aspiranten in der
Deutschschweiz und der Romandie aus.
Die Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten in der Deutschschweiz dauert
in der Regel ein Jahr. Die Grundausbildung erfolgt an der Interkantonalen Polizeischule in
Hitzkirch. Ergänzt wird die Ausbildung durch interne Module und Praktika.
Unsere Aspirantinnen und Aspiranten starten
ihre Ausbildung mit einer umfangreichen Einfüh-
rungswoche. Dabei wird nebst der ausführlichen
Vorstellung unseres Polizeikorps auch auf eine
optimale Vorbereitung für den folgenden
Schulstart geachtet.
Anschliessend beginnt die Basisausbildung an
einer der Polizeischule, die auch eine einwöchi-
ge Stage enthält.
Die interne Ausbildung I umfasst die Aufgaben
der Transportpolizei in der Theorie.
Darauf wird ein einmonatiges Praktikum, bei
dem das zuvor gesammelte Wissen in die Pra-
xis umgesetzt wird, absolviert.
Der zweite- und dritte Teil an der Polizeischule
und die anschliessende Prüfungsvorbereitung
ebnet den Weg für die Abschluss- und Berufs-
prüfung.
Es folgt die interne Ausbildung II, bei der die
Aspirantinnen und Aspiranten auf die einsatztak-
tischen Besonderheiten der Tarnsportpolizei
vorbereitet werden. Zudem kommen bahnspezi-
fische Fächer zum tragen.
Im zweiten Praktikum vertiefen sie ihr erlerntes Wissen und werden mit der darauf folgenden
Vereidigung offiziell ins Korps der SBB Transportpolizei aufgenommen.
SBB Transportpolizei
GrundausbildungAnforderungen
Die Arbeit bei der SBB Transportpolizei ist herausfordernd und abwechslungsreich. Sie ver-
langt geistige Stabilität, körperliche Robustheit, Flexibilität und eine rasche Auffassungsgabe.
Unsere motivierten Aspirantinnen und Aspiranten bringen eine grosse Begeisterung für den
Polizeiberuf mit und können sich mit den Herausforderungen des öffentlichen Verkehrs iden-
tifizieren. Zudem verfügen sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung, sind als männli-
che Bewerber diensttauglich (nicht Militärdienstpflichtige müssen dies begründen) und kön-
nen einen tadellosen Leumund vorweisen. Bei einer national tätigen Organisation wie der
SBB Transportpolizei sind Sprachkenntnisse in englisch und französisch von Vorteil. Die
letzte Hürde für die Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten stellt das in-
terne Aufnahmeverfahren dar.
Alle Anforderungen im Überblick
- Alter zwischen 21 und 35 Jahren
- Schweizer Staatsbürger/in
- Eine absolvierte Rekrutenschule für Militärdienstpflichtige (nicht Militärdienstpflichtige
müssen dies Begründen)
- Führerausweis Kategorie B (zu Beginn der Rekrutierung abgeschlossen)
- Erfolgreich abgeschlossene Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder eine
gleichwertige Ausbildung (z.B. Matura)
- Tastaturschreiben (10-Fingersystem)
- Einwandfreien Leumund und geordnete finanzielle Verhältnisse
- Körperlich fit
- Mindestgrösse Frauen: 160cm – Männer: 170cm
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wenn Sie an einer Ausbildung
zur/zum Transportpolizis-
tin/Transportpolizisten interessiert
sind, senden Sie uns Ihre vollstän-
dig ausgefüllten Bewerbungsunter-
lagen zwischen November und
März zu. Die Ausbildung startet
jeweils im Oktober an der Interkan-
tonalen Polizeischule Hitzkirch.
SBB Transportpolizei
GrundausbildungPolizeischulen
Die einjährige Ausbildung zur/zum Transportpolizistin/Transportpolizisten erfolgt an einer
anerkannten Polizeischule (für die Deutschschweiz an der Interkantonalen Polizeischule
Hitzkirch und für die Romandie an der Polizei-Akademie Savatan) und wird mit dem eidge-
nössischen Fachausweis als Polizist/in I abgeschlossen.
Interkantonale Polizeischule Hitzkirch (http://www.iph-hitzkirch.ch)
Die Interkantonale Polizeischule in Hitzkirch (IPH) ist die
Ausbildungspartnerin der Polizeikorps der Zentral- und
Nordwestschweiz und ein regional tätiges Seminarzent-
rum. Als schweizweit wichtigste Aus- und Weiterbil-
dungsstätte in der Polizeiwelt hat sie sich zum Ziel gesetzt, ein realitätsnahes und ethisch
korrektes polizeiliches Berufsbild zu vermitteln. An der IPH werden jährlich rund 300 Absol-
ventinnen und Absolventen auf ihre künftigen Aufgaben als Polizistin und Polizist vorbereitet.
Die IPH ist ein Dienstleistungszentrum mit Menschen die zielorientiert, professionell, fair und
partnerschaftlich handeln und dabei ihre Leistungsfähigkeit, ihre Kompetenz und ihr Quali-
tätsbewusstsein einsetzen.
Anstellungsbedingungen
Lohn
Während der Ausbildung haben die Aspirantinnen und Aspiranten einen befristeten Arbeits-
vertrag gemäss GAV SBB Anhang 1 „Personal in Zweitausbildung“ und einen Jahreslohn
von CHF 62‘400.- (inkl. Spesen).
Der Startlohn nach Abschluss der Ausbildung beträgt: CHF 73‘000.-.
Probezeit
Die Aspirantinnen und Aspiranten haben eine 3-monatige Probezeit.
Arbeitszeit
Während der Polizeischule gemäss Stundenplan.
Im Schichtbetrieb als Transportpolizist/in bildet die Jahresarbeitszeit auf Basis der 41-
Stunden-Woche die Grundlage.
Ferien
Während der Ausbildung an der Polizeischule werden den Aspirantinnen und Aspiranten 5
Wochen und 1 Tag Ferien gewährt.
Nach der Ausbildung garantieren wir allen Mitarbeitenden in jedem Kalenderjahr mindestens
26 Tage Ferien:
• 5 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21. Altersjahr voll-
endet wird;
• 6 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Altersjahr voll-
endet wird;
• 7 Wochen und 1 Tag: ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 60. Altersjahr voll-
endet wird.
Zulagen
Die Familienzulagen richten sich nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen,
Unsere Mitarbeitenden haben pro Monat Anspruch auf eine Kinderzulage von CHF 320.–
(erstes Kind), beziehungsweise CHF 205.– (jedes weitere Kind).
SBB Transportpolizei
GrundausbildungZur Annäherung des Lohnniveaus an die regionalen Lohnunterschiede im schweizerischen
Arbeitsmarkt richten wir in definierten Fällen eine Regionalzulage aus. Massgebend ist der
Arbeitsort. Besteht Anspruch auf eine Regionalzulage, gelten bei Vollzeitbeschäftigung die
folgenden Ansätze:
Stufe 1: CHF 3’000.– pro Jahr
Stufe 2: CHF 4’800.– pro Jahr
Für Nachtarbeit zahlt die SBB eine Zulage von CHF 6.- pro Stunde. Die Sonntagszulage
beträgt bei einer/m Transportpolizistin/en CHF 15.- pro Stunde.
Unsere Fahrvergünstigung Personal (FVP)
Wer gemäss Gesamtarbeitsvertrag bei der SBB angestellt ist, geniesst zusätzlich folgende
Vorteile:
• Generalabonnement 2. Klasse: gratis
• Generalabonnement 1. Klasse: je nach Anforderungsniveau gratis oder mit einem
geringen finanziellen Aufwand
• Generalabonnement für Familienmitglieder: ermässigt
• Halbtax-Abos: für Familienmitglieder gratis (Ehepartner und Kinder)
• Bahnreisen innerhalb Europas: ermässigt ab dem zweiten Anstellungsjahr
Bewerben Sie sich
Bewerberinnen und Bewerber welche alle Voraussetzungen erfüllen, senden das vollständig
ausgefüllte Bewerbungsformular ab November bis März an folgende Adresse:
SBB Transportpolizei
André Dumont-Kubat
Dornacherstrasse 7
4603 Olten
SBB Transportpolizei
GrundausbildungSie können auch lesen