Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme

Die Seite wird erstellt Rene Pape
 
WEITER LESEN
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für
Programme
89. Sitzung am 28./29. November 2013

Projektnummer: 13/035
Hochschule: Hessische Berufsakademie, Standorte: Frankfurt am Main, Kassel
Studiengang: Business Administration (B.A.)

Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt im Auftrag der Stiftung zur
Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wie folgt:

Der Studiengang wird gemäß Abs. 3.1.2 i.V.m. 3.2.1 i.V.m. 3.3.1 der Regeln des Akkreditie-
rungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F.
vom 20. Februar 2013 unter vier Auflagen für sieben Jahre re-akkreditiert.

Akkreditierungszeitraum: Wintersemester 2013/14 bis Ende Sommersemester 2020

Auflagen:
  1.   Die Modulbeschreibungen sind in Bezug sind in Bezug auf die Verwendbarkeit der
       Module um Angaben zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen inner-
       halb des Studienganges zu erweitern
       (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2dder Anlage „Rahmenvorgaben für die
       Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän-
       gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
       und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010).

                                       Die Auflage ist erfüllt.
                Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 29. Januar
                                               2015
  2.   Die Studienplangestaltung ist in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Work-
       loadverteilung zu überarbeiten
       (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die
       Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän-
       gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
       und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.4 „Studier-
       barkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengän-
       gen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013).

                                  Die Auflage ist erfüllt.
        Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014

  3.   Die adäquate Durchführung des Studienganges ist hinsichtlich der personellen Aus-
       stattung nachzuweisen. Dabei müssen Verflechtungen mit anderen Studiengängen
       Berücksichtigung finden. Außerdem müssen, wie in § 3 Absatz 2 des hessischen
       Berufsakademiegesetzes festgelegt, 40 Prozent der Lehrveranstaltungen von haupt-
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
beruflichen Lehrkräften erbracht werden. Zudem sind die wissenschaftlichen und di-
       daktischen Qualifikationen der Lehrenden durch nachzureichende Curricula Vitae
       nachzuweisen
       (siehe Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi-
       tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-
       rung“ i.d.F. vom 23.02.2012 i.V.m. § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die staatliche An-
       erkennung von Berufsakademien i.d.F. vom 1. Juli 2006).

                                 Die Auflage ist erfüllt.
       Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014

  4.   Der Zugang der Studierenden zu der erforderlichen Literatur ist sicherzustellen
       (siehe Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi-
       tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-
       rung“ i.d.F. vom 20. Februar 2013).

                                 Die Auflage ist erfüllt.
       Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014

Das Siegel des Akkreditierungsrates wird vergeben.
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
FOUNDATION FOR INTERNATIONAL
BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION
FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN

Gutachten

                    Berufsakademie:
                    Hessische Berufsakademie
                    Standorte: Frankfurt am Main, Kassel

                    Bachelor-Studiengang:
                    Business Administration

                    Staatliche Abschlussbezeichnung:
                    Bachelor of Arts (B.A.)
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Allgemeine Informationen zum Studiengang
Kurzbeschreibung des Studienganges:
Bei dem Bachelor-Studiengang Business Administration handelt es sich um einen ausbil-
dungsintegrierenden generalistischen Studiengang mit vielfältigen Vertiefungsmöglichkeiten.
Dieser soll den Studierenden einen funktions- und branchenbezogenen Einstieg ermöglichen
und ihnen eine Karriere in ihrem Unternehmen oder auch den Übergang in den weiterfüh-
renden Hochschulbereich erleichtern.

Zuordnung des Studienganges:
grundständig

Studiendauer:
6 Semester im Blockmodell
7 Semester im Abend- und Wochenendmodell

Studienform:
dual

Double/Joint Degree vorgesehen:
nein

Aufnahmekapazität:
unbegrenzt

Start zum:
Wintersemester

Erstmaliger Start des Studienganges:
Wintersemester 2007/2008 (berufsintegrierend)
Wintersemester 2009/10 (ausbildungsintegrierend)

Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge):
1

Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges:
180

Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt:
30
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens1
Am 21. März 2013 wurde zwischen der FIBAA und der Hessischen Berufsakademie ein Ver-
trag über die Re-Akkreditierung des Studienganges Business Administration (B.A.) ge-
schlossen. Maßgeblich für dieses Akkreditierungsverfahren sind somit die Regeln des Ak-
kreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-
rung i.d.F. vom 20. Februar 2013 und die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Ak-
kreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010. Am 26. Juli
2013 übermittelte die Berufsakademie einen begründeten Antrag, der eine Darstellung des
Studienganges umfasst und das Einhalten der Kriterien für die Akkreditierung von Studien-
gängen dokumentiert.
Parallel dazu bestellte die FIBAA ein Gutachterteam nach den Vorgaben des Akkreditie-
rungsrates. Sie stellte zur Zusammensetzung des Gutachterteams das Benehmen mit der
Berufsakademie her; Einwände wurden nicht geäußert. Dem Gutachterteam gehörten an:
Prof. Dr. Christine Volkmann
Bergische Universität Wuppertal
Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung
Prof. Dr. Bernd Heesen
Fachhochschule Ansbach
Wirtschaftsinformatik
Prof. Dr. Günter Welter
Duale Hochschule Baden- Württemberg
Wirtschaftsinformatik – Application Management
Dr. Wolfgang Johannsen
It’s okay – Governance in Practice, Bensheim
IT-Governance, IT-Compliance, IT-Strategie
Geschäftsführer

Adrian Thiessen
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Business Administration (B.A.)

FIBAA-Projektmanager:
Karin Legerlotz

Die Begutachtung beruht auf der Antragsbegründung, ergänzt um weitere, vom Gutachterte-
am erbetene Unterlagen, und einer Begutachtung vor Ort. Die Begutachtung vor Ort wurde
am 17. September 2013 in den Räumen der Berufsakademie in Frankfurt am Main durchge-
führt Im selben Cluster wurden der Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.A.) begutachtet.
Zum Abschluss des Besuchs gaben die Gutachter gegenüber Vertretern der Berufsakademie
ein kurzes Feedback zu ihren ersten Eindrücken.

Das auf dieser Grundlage erstellte Gutachten wurde der Berufsakademie am 30. Oktober
2013 zur Stellungnahme zugesandt. Die Berufsakademie übermittelte ihre Stellungnahme
zum Gutachten am 06. November 2013. Die Stellungnahme ist im vorliegenden Gutachten
bereits berücksichtigt.

1Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Fragen- und Bewertungskataloges erfolgt im Folgen-
den keine geschlechtsbezogene Differenzierung.
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Zusammenfassung
Der Studiengang Business Administration (B.A.) der Hessischen Berufsakademie entspricht
mit einigen Ausnahmen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), den An-
forderungen des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des nationalen Qualifikati-
onsrahmens sowie den landesspezifischen Strukturvorgaben in der zum Zeitpunkt der Ver-
fahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen
und schließt mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts“ ab. Die staatliche
Abschlussbezeichnung wird von der Berufsakademie verliehen.

Der Bachelor-Studiengang erfüllt somit mit einigen Ausnahmen die Qualitätsanforderungen
für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administ-
ration Accreditation (FIBAA) im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in
Deutschland für einen Zeitraum von sieben Jahren vom Wintersemester 2013/14 bis Ende
Sommersemester 2020 unter Auflagen akkreditiert werden.

Handlungsbedarf sehen die Gutachter in Bezug auf die Modularisierung, die Studierbarkeit,
das Lehrpersonal und den Zugang zu der erforderlichen Literatur. Die Gutachter sind der
Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb
sie eine Akkreditierung unter folgenden Auflagen empfehlen (vgl. Abs. 3.1.2 der Regeln des
Akkreditierungsrates):

    •    Auflage 1
         Die Modulbeschreibungen sind in Bezug sind in Bezug auf die Verwendbarkeit der
         Module um Angaben zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen inner-
         halb des Studienganges zu erweitern
         (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2dder Anlage „Rahmenvorgaben für die
         Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän-
         gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
         und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010).

    •    Auflage 2
         Die Studienplangestaltung ist in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Work-
         loadverteilung zu überarbeiten
         (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die
         Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän-
         gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor-
         und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.4 „Studier-
         barkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengän-
         gen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013).

    •    Auflage 3
         Die adäquate Durchführung des Studienganges ist hinsichtlich der personellen Aus-
         stattung nachzuweisen. Dabei müssen Verflechtungen mit anderen Studiengängen
         Berücksichtigung finden. Außerdem müssen, wie in § 3 Absatz 2 des hessischen
         Berufsakademiegesetzes festgelegt, 40 Prozent der Lehrveranstaltungen von haupt-
         beruflichen Lehrkräften erbracht werden. Zudem sind die wissenschaftlichen und di-
         daktischen Qualifikationen der Lehrenden durch nachzureichende Curricula Vitae
         nachzuweisen
         (siehe Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi-
         tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-
         rung“ i.d.F. vom 23.02.2012 i.V.m. § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die staatliche An-
         erkennung von Berufsakademien i.d.F. vom 1. Juli 2006).

Zusammenfassung
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                          Seite 6
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
•    Auflage 4
         Der Zugang der Studierenden zu der erforderlichen Literatur ist sicherzustellen
         (siehe Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi-
         tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie-
         rung“ i.d.F. vom 20. Februar 2013).

Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 29. August 2014 nachzuweisen.

Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang.

Zusammenfassung
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                          Seite 7
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Informationen zur Institution
Die Hessische Berufsakademie ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung und wurde 1990 in Frankfurt am Main auf eine Initiative von Unternehmens- und Wirt-
schaftsverbänden mit dem Ziel gegründet, jungen Menschen ein Studium neben der betrieb-
lichen Ausbildung zu ermöglichen. Die ersten Studierenden verknüpften ein Studium zum
Betriebswirt mit einer kaufmännischen Berufsausbildung. Diese Qualifizierung nach dem
„dualen Prinzip“ erhielt 1997 ihr erstes Qualitätssiegel: Die Berufsakademie wurde nach DIN
EN ISO 9001 zertifiziert. 1999 konzipierte die Berufsakademie den Diplom-Studiengang
Wirtschaftsinformatik, der ein Jahr später zum ersten Mal startete. 2002 folgte die staatliche
Anerkennung, die die Berufsakademie als erste Berufsakademie Hessens erhielt. Darüber
hinaus eröffnete die Berufakademie ein neues Studienzentrum in Kassel. 2003 evaluierte die
Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) die Hessische Berufsakademie
und stellte fest, dass sie bereits seit 1990 die gesetzlichen Anforderungen zur Vergabe des
Diploms erfüllte. Somit wurde allen Berufsakademie-Absolventen dieser Titel nachträglich
verliehen.
Die Berufsakademie ist Teil des BildungsCentrum der Wirtschaft Essen (BCW-Gruppe). Die
BCW-Gruppe wurde 1957 von Unternehmen der Wirtschaft im Zusammenwirken mit der In-
dustrie- und Handelskammer in Essen gegründet. Aktuell sind 35.000 Studierende an den
Hochschulen und Akademien der BCW-Gruppe eingeschrieben. 750 Mitarbeiter aus 27 Nati-
onen und rund 2.500 Dozenten – hauptberuflich Lehrende wie Führungskräfte aus der Wirt-
schaft – kommen in Lehre, Verwaltung und Forschung zum Einsatz.
Die Bachelor-Studiengänge „Business Administration“ und „Wirtschaftsinformatik“ führte die
Berufsakademie 2007 ein. Ein Jahr später folgte die Akkreditierung der Studiengänge durch
die FIBAA. Seit 2012 werden die Studiengänge nur noch ausbildungsintegrierend und nicht
mehr berufsintegrierend angeboten und die Studienzentren außerhalb von Hessen wurden
an die Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM) überführt. Somit ist die Hes-
sische Berufsakademie nur noch mit zwei Studienorten in Frankfurt am Main und Kassel
vertreten. Derzeit studieren an der Berufsakademie 546 Studierende.

Weiterentwicklung des Studienganges, Umsetzung von Empfehlungen bei bereits er-
folgter Akkreditierung, statistische Daten und Evaluationsergebnisse

Im Rahmen der Erstakkreditierung am 27. Juni 2008 wurden vier Auflagen ausgesprochen,
die jeweils fristgerecht im Jahr 2008 erfüllt und entsprechend umgesetzt wurden. Darüber
hinaus haben die Gutachter die Empfehlung ausgesprochen, die Vermittlung von Englisch-
kenntnissen bei der Studiengangskonzeption stärker zu berücksichtigen. Darauf hat die
Berufsakademie reagiert und anstelle des Moduls „Business English Basics“ ein Wahl-
pflichtmodul eingeführt, innerhalb dessen die Studierenden abhängig von ihren Kenntnissen
und der gewählten Vertiefung entweder Business English, Commercial English oder English
in Logistics belegen. Ergänzend besteht die Möglichkeit, über das IOM (Schwesterinstitut)
optional Sprachkurse zu belegen.

Die ursprüngliche Akkreditierungsfrist lief bis zum Ende des Sommersemesters 2013 und
wurde am 30. Juli 2013 vorläufig um ein Jahr bis zum Ende Sommersemester 2014 gemäß
Ziff. 3.3 der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und
für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013 verlängert, weil zu diesem Zeit-
punkt bereits ein Antrag auf die Re-Akkreditierung vorlag und die eingereichten Unterlagen
nicht erkennen ließen, dass offensichtlich wesentliche Qualitätsanforderungen nicht erfüllt
sind.

Um den Studiengang weiterzuentwickeln, hat die Berufsakademie die Studiengangsstruktur
folgendermaßen überarbeitet:

Informationen zur Institution
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                          Seite 8
Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
Hinsichtlich der Methodenausbildung wurden die Module „Quantitative Methoden“ (Ange-
wandte Wirtschaftsmathematik und Grundlagen Statistik), „Effizienz- und Arbeitstechniken“
sowie Methodenkompetenz (Präsentations- und Moderationstechniken) durch die Module
„Wirtschaftsmathematik“, „Statistik“ (inkl. induktiver Statistik) und „Wissenschaftliches Arbei-
ten“ ersetzt. Diese Module liegen innerhalb der ersten drei Semester, um die Studierenden
frühzeitig in den entsprechenden Fähigkeiten auszubilden.
Das Modul „Betriebliches Rechnungswesen“ (Kostenrechnung, Bilanzierung & Steuern,
Buchführung) wurde auf die Module „Rechnungswesen“ und „Bilanzierung & Steuern“ aufge-
teilt sowie entsprechend inhaltlich überarbeitet. Das Modul „Finanzierung & Investition“ wur-
de für einen generalistischen Bachelor-Studiengang ebenfalls als wesentliches Kernelement
erachtet und ist jetzt ein Pflichtmodul und nicht länger ein Optionalmodul. Es wurde ebenfalls
inhaltlich angepasst.
Im Wahlpflichtbereich wurden Änderungen sowohl hinsichtlich Struktur als auch der Inhalte
vorgenommen. Das Optionalmodul wurde gestrichen. „Finanzierung & Investition“ wurde ein
Pflichtmodul und „Projektmanagement“ wurde als Wahloption im Wahlpflichtmodul II inte-
griert. Neben den Vertiefungsmodulen bestehen weiterhin vier Wahlpflichtmodule, deren
Wahloptionen verändert wurden. Sowohl „Strategisches Management“ als auch „Unterneh-
mensführung im Mittelstand“ wurden als wesentliche Inhalte für die Ausbildung von Fach-
und Führungskräften im Managementbereich angesehen und sind zu einem neuen Modul
„Unternehmensführung & Strategie“ zusammengeführt worden. Der Mittelstandsfokus wurde
herausgenommen, da viele Studierende und Absolventen auch bei größeren Unternehmen
oder Konzernen beschäftigt sind. In Zeiten der Globalisierung wurden die Module „Dynami-
sche Unternehmensorganisation“ sowie „Turnaround Management“ als Pflichtmodule einge-
führt sowie eine Fallstudie, um das Problemorientierte Lernen im Studiengang zu stärken.
Das Modul „Betriebliche Steuerlehre“ ist in dem Pflichtmodul „Bilanzierung & Steuern“ mit
aufgegangen. Die Module „Öffentliches Recht“ und „Außenwirtschaft“ werden aufgrund man-
gelnder Resonanz nicht mehr angeboten. Anstelle von „Außenwirtschaft“ wurde jedoch das
Modul „Wirtschaftspolitik“ als Pflichtmodul eingeführt.
Das Modul „Schlüsselqualifikationen“ wurde inhaltlich überarbeitet, um eine ganzheitlichere
Persönlichkeitsentwicklung anzuleiten, so die Berufsakademie.
Bei den Vertiefungsrichtungen wurde entsprechend den bisherigen Erfahrungen eine Konso-
lidierung vorgenommen, indem die Vertiefungsrichtungen Eventmanagement, IT-Systeme,
Gesundheit & Soziales, Marketing & Kommunikation, Immobilien nicht mehr angeboten wer-
den.
Die verbleibenden Module wurden ebenfalls hinsichtlich einer stärkeren Lernergebnisorien-
tierung überarbeitet sowie aktualisiert und die Module mit mindestens 5 ECTS-Punkten kre-
ditiert.
Um das Projektstudium sowie die praxisbezogenen Lehrinhalte noch stärker zu systematisie-
ren, wurden im Rahmen des Praxisorientierten Lehrens und Lernens didaktische Konzepte
wie der lernortübergreifende Transfer eingeführt (vgl. Kapitel 3.4).

Die Berufsakademie stellt folgende statistische Daten zur Verfügung:

Informationen zur Institution
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                            Seite 9
Informationen zur Institution
© FIBAA-Akkreditierungsbericht   Seite 10
© FIBAA-Akkreditierungsbericht   Seite 11
© FIBAA-Akkreditierungsbericht   Seite 12
Bewertung
Die Weiterentwicklung des Studienganges wird als positiv erachtet. Die in der Erstakkreditie-
rung ausgesprochenen Auflagen wurden fristgerecht erfüllt und auch die Empfehlung umge-
setzt. Darüber hinaus greift die Berufsakademie nicht nur auf die Ergebnisse der Evaluatio-
nen zurück, sondern lässt auch Eindrücke und Erfahrungen der Studierenden und der Aus-
bildungsunternehmen in die Weiterentwicklung des Studienganges einfließen.
Nach Ansicht der Gutachter sind die vorgenommen inhaltlichen und strukturellen Verände-
rungen begrüßenswert, allerdings sehen sie die Veränderung der Workloadverteilung über
die Semester im Hinblick auf die Studierbarkeit kritisch (vgl. Kapitel 3.1).
Die vorgelegten statistischen Daten bestätigen den Eindruck einer insgesamt guten Entwick-
lung des Studienganges. Die Bewerberzahlen sind konstant und es herrscht ein relativ aus-
geglichenes Geschlechterverhältnis. Die Abbrecherquote ist mit 5,23 - 9,02 Prozent zwar
geringer als die übliche Abbrecherquote in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen,
aber durchaus vergleichbar mit der üblichen Abbrecherquote in dualen Studiengängen. Die
gute durchschnittliche Abschlussnote zeigt die gute Auswahl von qualifizierten Studierenden
durch die Unternehmen. Auch die Quote ausländischer Studierender erreicht mit durch-
schnittlich 3,3 Prozent einen für ein vorwiegend deutschsprachiges Studienprogramm nicht
ungewöhnlichen Wert.

Bewertung
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                        Seite 13
Darstellung und Bewertung im Einzelnen
1        Ziele und Strategie
1.1      Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studienganges
Ziel des Studienganges ist es, den Studierenden generalistische betriebswirtschaftliche
Kenntnisse zu vermitteln und ihnen verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Ein-
kauf & Beschaffung, Finanzen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marke-
ting & Vertrieb, Personalmanagement, Projektmanagement) anzubieten, um ihnen einen
funktions- und branchenbezogenen Berufseinstieg zu ermöglichen. Dabei sollen die Studie-
renden die in der Praxis erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse mit theoretischem Wissen
ergänzen, indem sie sich mit betriebswirtschaftlichen Theorien und Modellen auseinander-
setzen, sich mit entsprechenden Methoden und Instrumenten vertraut machen und diese in
einen praktischen Bezug setzen. Nach Abschluss des Studiums sollen die Studierenden
nicht nur über ein breites Wissen und kritisches Verständnis aller grundlegenden Wirt-
schaftsbereiche verfügen, sondern auch in der Lage sein, dieses Wissen eigenständig hori-
zontal, vertikal und lateral zu vertiefen. Das erworbene Wissen sollen die Studierenden in
ihre berufliche Tätigkeit transferieren, indem sie relevante Informationen sammeln, bewerten,
wissenschaftlich fundierte Urteile ableiten und darauf aufbauend Problemlösungen erarbei-
ten. Nach den Angaben der Berufsakademie möchte sie nicht nur fachliche und analytische
Kompetenzen vermitteln, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Studierenden
fördern. Dadurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, ihren Lernprozess
selbständig zu gestalten und fachbezogene Problemstellungen sicher zu formulieren, zu prä-
sentieren und argumentativ zu verteidigen. Darüber hinaus gibt die Berufsakademie an, dass
die Studierenden befähigt werden sollen, mit Fachvertretern sowie mit Laien Informationen,
Ideen, Probleme und Lösungen zu diskutieren und auszutauschen und die Verantwortung in
einem Team zu übernehmen.
Das Modul ‚Schlüsselqualifikationen’ beinhaltet die Themen Kommunikation, Konfliktma-
nagement, Emotionale Intelligenz, Wirtschafts- und Unternehmensethik. Darüber hinaus sol-
len in den Modulen ‚Business Basics’ und ‚Unternehmensführung & Strategie’ Grundproble-
me der Corporate Governance identifiziert und kritisch diskutiert werden.
Nach den Rückmeldungen durch die Ausbildungsunternehmen liegt die langfristige Über-
nahmequote der dual Studierenden (je nach Branche) zwischen 75 und 100 Prozent, so die
Berufsakademie.

Bewertung:
Die Studiengangskonzeption zeichnet sich durch eine logische und nachvollziehbare Zielset-
zung aus, die neben der praxisbezogenen Qualifikation und der fachlichen und wissenschaft-
lichen Ausbildung im Bereich Wirtschaft auch die überfachliche Förderung der Persönlich-
keitsentwicklung beinhaltet. Darüber hinaus wird durch die in allen Modulen stattfinden the-
menbezogenen Diskussionen und insbesondere die Diskussionen bzgl. der Unternehmen-
sethik in einigen Modulen das gesellschaftliche Engagement der Studierenden gefördert. Der
Studiengang korreliert mit den Erfordernissen des nationalen Qualifikationsrahmens. Durch
die bisherigen Rückmeldungen der Ausbildungsunternehmen und auch auf Grund des Ge-
spräches mit einem Vertreter eines dualen Ausbildungsunternehmens konnten sich die Gut-
achter davon überzeugen, dass der Studiengang den Bedürfnissen der Unternehmen Rech-
nung trägt und somit zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit befähigt.

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                        Seite 14
Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung Nicht relevant
                                                  erfüllt                nicht erfüllt
 1.      Ziele und Strategie
1.1     Logik und Nachvollziehbarkeit der Ziel-
                                                           x
        setzung des Studiengangskonzeptes

1.2      Studiengangsprofil (sofern vorgesehen – nur relevant für Master-
         Studiengang)
Entfällt, da n.r.

                                                  Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung   Nicht relevant
                                                          erfüllt            nicht erfüllt
  1.                 Ziele und Strategie
  1.2                 Studiengangsprofil                                                              x

1.3      Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit
Nach eigenen Angaben setzt die Berufsakademie den Gedanken der Gleichstellung und das
Prinzip des Gendermainstreaming kontinuierlich um und fördert die Durchsetzung der allge-
meinen Diskriminierungsverbote. Der Anteil weiblicher Mitarbeiter in der Verwaltung der
Hessischen Berufsakademie liegt derzeit bei etwa 70 %. Den Studierenden wird bei der Stu-
dienberatung auf Wunsch ein weiblicher oder männlicher Ansprechpartner benannt. Von der
BCW-Gruppe werden seit einigen Jahren zudem Landesprojekte zur Förderung von berufli-
chen Chancen für Frauen durchgeführt. Die Projekte haben das Ziel, den Anteil der weibli-
chen Führungskräfte in den Unternehmen der Region zu steigern, um die besonderen Stär-
ken der Frauen auch auf dieser Ebene wirksam werden zu lassen. Sie liefen bisher unter
Titeln wie „Starke Jobs für starke Frauen“, „Karrierecoaching für Frauen“ oder „Fit for Suc-
cess“. Teilweise beinhalten die Projekte auch besondere Schulungen und ein Coaching für
Existenzgründerinnen, da die BCW-Gruppe mit dazu beitragen möchte, den Anteil der Un-
ternehmerinnen zu steigern. Der Besuch dieser frauenbezogenen Veranstaltungen steht
auch den Mitarbeiterinnen der BA und den weiblichen Studierenden offen.

Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, unter Be-
rücksichtigung des Einzelfalles durch die Gestaltung der Prüfungsbedingungen eine Benach-
teiligung auszugleichen. Ferner werden Ausfallzeiten durch Pflege- und Elternzeit sowie die
Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in der Rahmenprüfungsordnung berücksichtigt.
Studierende in besonderen Lebenslagen sollen durch Mentoren aus dem Kreis der Alumni
individuell betreut werden.

Bewertung:
Die Konzepte der Berufsakademie zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der
Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen werden in dem Studien-
gang gut umgesetzt. Dafür spricht auch der hohe Anteil der weiblichen Studierenden. Son-
derbestimmungen zum Nachteilsausgleich für behinderte Studierende in Bezug auf Prü-
fungsleistungen, Mutterschutz und Elternzeit sind in § 14 Absatz 17 der Rahmenprüfungs-
ordnung geregelt. Ferner wurde in dem Gespräch mit der Berufsakademie deutlich, dass für
Studierende in besonderen Lebenslagen individuelle Lösungen durch die Verwaltung gefun-

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                       Seite 15
den werden und sie darüber hinaus in Zukunft nach dem Aufbau des Alumninetzwerkes auch
individuell durch Mentoren betreut werden sollen.

                                                       Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung Nicht relevant
                                                       erfüllt                nicht erfüllt
 1.      Ziele und Strategie
1.3     Geschlechtergerechtigkeit        und   Chan-
                                                                x
        cengleichheit

2        Zulassung (Zulassungsprozess und -Verfahren)
Für den Studiengang gelten folgende formelle Voraussetzungen (siehe auch § 4 der allge-
meinen Rahmenprüfungsordnung):
    • Der Nachweis einer Studienberechtigung zur Aufnahme eines Studiums an einer
        hessischen Hochschule gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BA-Gesetz i. V. m. § 54 HHG und
    • der Nachweis eines Vertrags zwischen dem Studienbewerber und einem geeigneten
        Betrieb oder einer geeigneten Einrichtung über die Ausbildung nach § 1 des BA-
        Gesetzes sowie
    • die Anmeldung des Studienbewerbers an der Hessischen Berufsakademie durch die
        geeignete Einrichtung oder den geeigneten Betrieb
    • zwischen dem geeignetem Betrieb oder der geeigneten Einrichtung einerseits und
        der Hessischen Berufsakademie andererseits muss ein auf den jeweiligen Studi-
        engang bezogener, den Vorgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BerAkadAnerkG HE ent-
        sprechender Rahmenplan vereinbart sein.
Den letzten Punkt hat die Berufsakademie auf Anregung der Gutachter in die Zulassungsbe-
dingungen aufgenommen und im Rahmen der Stellungnahme nachgewiesen.
Den Nachweis einer Studienberechtigung erhält, wer über die allgemeine Hochschulreife, die
fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, einen Meisterabschluss oder eine
als gleichwertig anerkannte Vorbildung verfügt. In der beruflichen Bildung qualifizierte Inte-
ressenten können nach den Maßgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BA-Gesetz i. V. m. § 54 Abs. 2
HHG i. V. m. der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen
im Lande Hessen“ in der jeweils aktuellen Form auch ohne den Nachweis der Hochschulreife
zugelassen werden.

In § 5 der Rahmenprüfungsordnung wird auf die Möglichkeit der Einstufungsprüfung für Stu-
dienbewerber, welche die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise als durch ein Studium erworben haben, ver-
wiesen. Nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung werden die Studierenden berechtigt,
das Studium in einem dem Ergebnis entsprechenden Abschnitt - maximal bis zur Hälfte der
für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer
System (ECTS) - des angestrebten Studienganges aufzunehmen, soweit nicht Regelungen
über die Vergabe von Studienplätzen entgegenstehen.

Bei der Gewinnung von besonders qualifizierten Studierenden setzt die Berufsakademie
nach eigenen Aussagen auf eine umfassende Information und eine persönliche Beratung
und nicht auf standardisierte Zulassungsprüfungen. Zunächst führt die Berufsakademie mo-
natliche Informationsveranstaltungen durch, um die Interessenten ausführlich über den Stu-
diengang im Allgemeinen, seine Chancen und Ausprägungen und das konkrete Studienan-
gebot zu informieren. Danach folgt ein persönliches Beratungsgespräch, um beispielsweise
anhand des Lebenslaufes und der Ziele des Interessenten zu prüfen, ob das Studienangebot
passend ist. Dabei werden auch die persönliche Eignung und die Motivationslage des Inte-
ressenten hinterfragt und die genauen Zulassungsvoraussetzungen, das Anmeldeprozedere

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                            Seite 16
und die Vertragskonstellation erklärt. Die Bewerbungsverfahren in den Unternehmen folgen
den dortigen Routinen und sind ablauforganisatorisch und inhaltlich unterschiedlich ausge-
staltet.

Nachdem eine Entscheidung über die Zulassung gefällt wurde, erhält der Bewerber eine
schriftliche Benachrichtigung seitens der Administration der Berufsakademie.

Bewertung:
Die Zulassungsbedingungen sind in der Rahmenprüfungsordnung des Studienganges defi-
niert und nachvollziehbar. Die Zulassungsbedingungen orientieren sich zudem an der strate-
gischen Studiengangszielsetzung, indem der Nachweis eines Ausbildungsvertrages gefor-
dert wird und entsprechen den nationalen und landesrechtlichen Vorgaben.

Die Studierenden werden bereits durch die Ausbildungsunternehmen vorselektiert, weil diese
in den Unternehmen einen Bewerbungsprozess durchlaufen müssen. Darüber hinaus wer-
den die Studierenden durch die Berufsakademie über die besonderen Anforderungen, die
ein duales Studium beinhaltet, ausreichend informiert, so dass besonders qualifizierte Stu-
dierende gewonnen werden. Wegen der unbegrenzten Aufnahmekapazität der Berufsaka-
demie erübrigt sich auch eine Aufnahme durch ein Ranking und damit weitere Auswahlkrite-
rien.

Da der Studiengang national ausgerichtet ist und Auslandsaufenthalte nicht explizit vorgese-
hen sind, ist die Sicherstellung der Fremdsprachenkompetenz nicht relevant.

Das Zulassungsverfahren ist beschrieben, nachvollziehbar und für die Öffentlichkeit doku-
mentiert und zugänglich. Die Zulassungsentscheidung basiert auf transparenten Kriterien
und wird schriftlich kommuniziert.

                                                   Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung Nicht relevant
                                                   erfüllt                nicht erfüllt
2.       Zulassung (Zulassungsprozess und
         -verfahren)
2.1     Zulassungsbedingungen                               x
2.2     Auswahlverfahren (falls vorhanden)                  x
2.3     Berufserfahrung (relevant für weiterbil-
                                                                                                       x
        denden Master-Studiengang)
2.4     Gewährleistung      der      Fremdspra-
                                                                                                       x
        chenkompetenz
2.5     Transparenz der Zulassungsentschei-
                                                            x
        dung

3        Konzeption des Studienganges
3.1      Umsetzung
In dem Bachelor-Studiengang werden insgesamt 180 Credit Points vergeben. Einem Credit
Point liegen kalkulatorisch 30 Zeitstunden (1 Zeitstunde = 60 Minuten) an studentischem
Arbeitsaufwand zugrunde. Das Studium beinhaltet 28 Module. Die Studierenden können
zwischen einem Abend- und Wochenendmodell und einem Blockmodell wählen. Bei dem
siebensemestrigen Abend- und Wochenendmodell absolvieren die Studierenden tagsüber

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                        Seite 17
ihre Ausbildung und besuchen die Berufsschule und nehmen Abends und/oder am Samstag
an den Vorlesungen an der Berufsakademie teil. Bei dem sechssemestrigen Blockmodell
studieren die Studierenden pro Semester zehn Wochen am Stück an der Berufsakademie
und absolvieren in der übrigen Zeit ihre Ausbildung und besuchen die Berufsschule. Die Ver-
zahnung von Theorie und Praxis erfolgt anhand des lernortübergreifenden Transfers, der
Lernfortschrittskontrolle oder der Praxisreflexion im Rahmen des praxisorientierten Lernens
innerhalb der einzelnen Module (vgl. Kapitel 3.4).
Den Studierenden stehen neun Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Einkauf & Beschaf-
fung, Finanzen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marketing & Vertrieb,
Personalmanagement, Projektmanagement) zur Auswahl.
Das Curriculum enthält 4 Vertiefungsmodule sowie 4 Wahlpflichtmodule. Sie erstrecken sich
bis auf das Modul ‚Statistik’ in dem Abend- und Wochenendmodell über jeweils ein Semester
und schließen jeweils mit einer das Modul umfassenden Prüfung ab. Pro Modul werden zwi-
schen 5 und 9 Credit Points vergeben. Gemäß § 5 Absatz 5 der Prüfungs- und Studienord-
nung für den Studiengang Business Administration werden 10 Credit Points für die Bachelor-
Thesis und 2 Credit Points für das dazugehörige Kolloquium vergeben. Zum Zeitpunkt der
Begutachtung vor Ort betrug die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abga-
be der Bachelor-Thesis) gemäß § 23 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung drei Monate.
Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis hat die Berufsakademie inzwischen, wie in ihrer
Stellungnahme zu dem Gutachterbericht dargelegt und durch Vorlage der Rahmenprüfungs-
ordnung nachgewiesen, auf acht Wochen verkürzt.

Sämtliche Module sind in dem Modulhandbuch beschrieben. Die Beschreibung enthält An-
gaben zu den Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, den Lehrformen, den Voraus-
setzungen für die Teilnahme, den Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten,
der Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte, dem Arbeitsaufwand und zur Literatur.
Zudem hat die Berufsakademie die Modulbeschreibungen im Rahmen der Stellungnahme
um Angaben zu der Dauer und der Häufigkeit der Module in die Modulbeschreibungen auf-
genommen. Es fehlen hingegen Angaben zur Verwendbarkeit des Moduls innerhalb des
Studienganges.

In einer Rahmenprüfungsordnung sind die Prüfungsarten und die Durchführung der Prüfun-
gen beschrieben. Zudem ist die Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen in § 20
Absatz 1-3 der Rahmenprüfungsordnung wie folgt geregelt:
(1) Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen staatlichen bzw.
staatlich anerkannten Berufsakademien und Hochschulen im Geltungsbereich des Grundge-
setzes werden von Amts wegen angerechnet.
(2) Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen staatlichen
bzw. staatlich anerkannten Berufsakademien und Hochschulen im Geltungsbereich des
Grundgesetzes erbracht wurden, werden von Amts wegen angerechnet, sofern diese sich in
Inhalt, Umfang und den Anforderungen von denjenigen des Studiengangs nicht wesentlich
unterscheiden. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung
und Gesamtbewertung vorzunehmen.
(3) Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs
des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, sofern diese sich in
Inhalt, Umfang und den Anforderungen von denjenigen des Studiengangs nicht wesentlich
unterscheiden. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung
und Gesamtbewertung vorzunehmen. Es gelten die von der Kultusministerkonferenz und der
Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen. Soweit Äquivalenzver-
einbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuss der Hessischen Berufsaka-
demie. Im Übrigen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden.
Ferner ist in Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung festgelegt, dass der Prüfungsausschuss
die Entscheidung über das Vorliegen eines wesentlichen Unterschiedes entscheidet und
ablehnende Entscheidungen schriftlich zu begründen sind.

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                       Seite 18
Ein Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist in § 14 Absatz 17 der Rahmen-
prüfungsordnung geregelt. Bezüglich der Vergabe relativer Noten ist in § 19 Absatz 7 der
Rahmenprüfungsordnung eine Regelung getroffen.

Nach Angaben der Berufsakademie sind längere Auslandsaufenthalte, da es um einen aus-
bildungsintegrierenden Studiengang handelt, in der Regel nicht gewünscht bzw. aufgrund
der Berufstätigkeit nicht umsetzbar. Grundsätzlich ist es jedoch möglich und die Studieren-
den können optionale Angebote der FOM nutzen.

Bezüglich der Studierbarkeit führt die Berufsakademie aus, dass ihre Studierenden durch die
Bewerbung im Unternehmen bereits ein Auswahlverfahren durchlaufen haben und es sich
insofern um hochmotivierte Studierende mit besonderen Kompetenzen im Ziel-, Zeit- und
Stressmanagement handele. Um den Studiengang ausbildungsintegrierend studierbar zu
gestalten, hat die Berufsakademie verschiedene Maßnahmen ergriffen. Anteile des Eigen-
studiums werden mit Hilfe des „Praxisorientierten Lehrens und Lernens“ (vgl. Kapitel 3.4) in
die Berufstätigkeit integriert. Ausgedehnte Semesterzeiten im Umfang von ca. 24 Wochen für
Präsenzstudien sollen für eine gleichmäßige und vorstrukturierte Arbeitsbelastung sorgen.
Zudem finden viele Prüfungsleistungen semesterbegleitend statt, so dass sich die Prüfungs-
last nach den Angaben der Berufsakademie gleichmäßig über das Semester verteilt und der
Lernprozess der Studierenden konstant unterstützt wird. Darüber hinaus hat die Berufsaka-
demie die Evaluationsergebnisse bzgl. der Arbeitsbelastung hinsichtlich der einzelnen Modu-
le ausgewertet und umgesetzt, indem sie viele Module, bei denen große Abweichungen zwi-
schen angenommenem und erhobenem Workload bestanden, überarbeitet hat. Im Rahmen
der Stellungnahme hat die Berufsakademie angegeben, dass die Studienleitungen und aus-
gewählte Professoren der Hessischen Berufsakademie nach der Begutachtung vor Ort stu-
dienorganisatorische Veränderungen im Verlauf vorgenommen haben, so dass zwischen 59
und 61 Leistungspunkte pro Studienjahr vergeben werden. Inhaltliche Änderungen der Mo-
dule wurden dabei nicht vorgenommen.

Der Workload in dem Blockmodell verteilt sich wie folgt auf die Semester bzw. Studienjahre
(in Klammern ist die bisherige Worloadverteilung zu sehen):

Semester                     1              2          3               4          5           6
Leistungspunkte           33 (33)        27 (32)    33 (28)         28 (31)    28 (31)     31 (25)
pro Semester
Leistungspunkte                   60 (65)                    61 (59)                 59 (56)
pro Studienjahr

Änderungen bei dem Abendmodell wurden nicht angezeigt.

Abend- und Wochenendmodell
Semester           1        2                       3           4          5         6         7
Leistungspunkte   25       29                      28          26         28        27         17
pro Semester
Leistungspunkte       54                                54                     55              17
pro Studienjahr

Bewertung:
In der Struktur des Studienganges ist das Verhältnis von Kernfächern, Vertiefungsmodulen
und Wahlpflichtmodulen überzeugend gewichtet und konsistent auf einen Wissensausbau
ausgerichtet. Auch die Dualität des Studienganges ist mit dem praxisorientierten Lernen

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                 Seite 19
sinnvoll ausgestaltet, so dass die Struktur des Studienganges insgesamt die Erreichung der
Qualifikationsziele ermöglicht.
Das Prinzip der Modularisierung, die Vergabe von Kreditpunkten sowie die Mindestgröße pro
Modul sind realisiert. Jedoch entsprechen die Modulbeschreibungen nur bedingt den Struk-
turvorgaben. Zwar hat die Berufsakademie im Rahmen der Stellungnahme die Modulbe-
schreibungen um einige fehlende Angaben ergänzt, bezüglich der Verwendbarkeit der Modu-
le hat die Berufsakademie allerdings lediglich die Verwendbarkeit des Moduls für andere
Studiengänge und nicht die Verwendbarkeit innerhalb des Studienganges (auf welchem an-
deren Modul baut das zu betrachtende Modul auf bzw. für welches andere Modul ist das zu
betrachtende Modul Voraussetzung) angegeben. Insofern empfehlen die Gutachter die Auf-
lage, die Modulbeschreibungen in Bezug auf die Verwendbarkeit der Module um Angaben
zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen innerhalb des Studienganges zu er-
weitern (Rechtsquelle: Kriterium 2d der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von
Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Ländergemein-
samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
i.d.F. vom 4. Februar 2010).
Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis steht nunmehr nach Verkürzung der Bearbei-
tungszeit auf acht Wochen mit der Anzahl der zu vergebenden ECTS-Punkte in Einklang, so
dass die Gutachter von einer Auflage diesbezüglich absehen.
Zwar wurden relative Noten aufgrund des fehlenden Mindestbezugszeitraums von zwei vor-
hergehenden Absolventenjahrgängen bisher nicht vergeben, sie sind aber gemäß der Rah-
menprüfungsordnung im Diploma Supplement vorgesehen.
Eine rechtsgeprüfte Rahmenprüfungsordnung und Prüfungs- und Studienordnung für den
Studiengang liegen vor und die Module schließen mit einer das Modul umfassenden Prüfung
ab. Zwar wurde die Lissabon-Konvention durch § 20 der Rahmenprüfungsordnung umge-
setzt, allerdings suggeriert der Absatz 3, dass für Studierende, die Studien- und Prüfungs-
leistungen im Ausland erworben haben, andere Regelungen als für Studierende, die Studien-
und Prüfungsleistungen im Inland erworben haben, gelten. In dem Schreiben vom 28. Januar
2013 hat der Akkreditierungsrat bezüglich des Beschlusses des Hochschulausschusses der
Kultusministerkonferenz (KMK) vom 13./14. Dezember 2012 zur Auslegung der Lissabon
Konvention noch einmal deutlich klargestellt, dass die vorgesehene wechselseitige Anerken-
nung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel nach Maßgabe der Regelung
der Lissabon-Konvention gleichermaßen für an in- und ausländischen Hochschulen abge-
schlossene Module gilt. Hiermit gelten die Grundsätze der Konvention unabhängig davon, ob
der jeweilige Staat die Lissabon Konvention unterzeichnet hat oder nicht. Insofern empfehlen
die Gutachter, die Lissabon-Konvention transparent zu formulieren.
Die Gutachter begrüßen die Anstrengungen der Hochschule und die gleichmäßigere Vertei-
lung des Workloads auf die Studienjahre, allerdings ist der Workload in Bezug auf die einzel-
nen Semester nach wie vor sehr unterschiedlich und variiert in dem Blockmodell zwischen
27 und 33 Punkten und in dem Abend- und Wochenendmodell zwischen 17 und 29 Punkten.
Dies entspricht nicht den Vorgaben, nach denen in der Regel pro Studienjahr 60 Leistungs-
punkte, das heißt 30 Leistungspunkte pro Semester vergeben werden sollen. Um die Stu-
dierbarkeit sicherzustellen, empfehlen die Gutachter die Auflage, die Studienplangestaltung
in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Workloadverteilung zu überarbeiten
(Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungs-
punktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Ländergemeinsamen
Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom
4. Februar 2010 i.V,m. Kriterium 2.4 „Studierbarkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für
die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Feb-
ruar 2013).

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                        Seite 20
Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung Nicht relevant
                                                 erfüllt                nicht erfüllt
 3.      Konzeption des Studienganges
3.1     Struktur
3.1.1   Struktureller Aufbau des Studienganges
        (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen
                                                          x
        (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahl-
        möglichkeiten / Praxiselemente
3.1.2   Berücksichtigung des „European Credit
        Transfer and Accumulation Systeme                                     Auflage
        (ECTS)“ und der Modularisierung
3.1.3   Studien- und Prüfungsordnung                      x
3.1.4   Studierbarkeit                                                        Auflage

3.2      Inhalte
In den ersten vier Semestern des Studienganges Business Administration haben die Studie-
renden verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Einkauf & Beschaffung, Finan-
zen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marketing & Vertrieb, Personal-
management, Projektmanagement) zur Auswahl. Flankierend zu vier spezifischen Modulen
der einzelnen Vertiefungsrichtung (im zweiten und dritten Semester) erwerben die Studie-
renden generalistisches wirtschaftswissenschaftliches sowie Methodenwissen in elf Kernfä-
chern. Um die Studierenden bereits frühzeitig im Umgang mit Methoden auszubilden sowie
an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen, beinhalten die ersten drei Semester die
Module „Wirtschaftsmathematik“, „Statistik“ und „Wissenschaftliches Arbeiten“. Durch diese
Zusammensetzung und die damit einhergehende reflektierenden Betrachtung von generalis-
tischen und fachspezifischen Inhalten unter Berücksichtigung des erworbenen Methodenwis-
sens erwerben die Studierenden die Fähigkeit, Interdependenzen ihres Handelns abzuse-
hen, und lernen, isolierte Entscheidungen zu vermeiden. Im Rahmen der Projektarbeit am
Ende des vierten Semesters führen die Studieren die bereits erworbenen Kenntnisse zu-
sammen, indem sie eine wissenschaftliche Arbeit mit konkreten Fragestellungen aus ihrer
betrieblichen Praxis erstellen. In Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen können die
Studierenden im Rahmen der Projektarbeit konkrete Lösungsvorschläge für Problemstellun-
gen aus ihrem Unternehmen oder ihrer Branche erarbeiten.
Auf diesen Kenntnissen aufbauend erwerben die Studierenden in den späteren Semestern
weitere generalistische wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse in sieben Modulen, welche
sie in einem Fallstudienmodul vertiefen können. Flankierend können sie in zwei weiteren
Kernfächern ihre persönlichen Kompetenzen sowohl im Soft Skills-Bereich als auch im Be-
reich des wissenschaftlichen Arbeitens weiter entwickeln. Zudem belegen die Studierenden
abhängig von ihrer gewählten Vertiefung ein Wahlpflichtmodul (Marketing, Controlling oder
International Management). Im Studienverlauf nimmt die Komplexität der Inhalte von Semes-
ter zu Semester graduell zu.

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                      Seite 21
Erläuterungen: PM = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, H = Hausarbeit, K = Klausur, LFK = Lernfortschrittskontrolle, LOT =
Lernortübergreidender Transfer, PR = Praxisreflexion, P = Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung, M = Mündliche Prüfung
und T = Thesis
Prüfungsvorleistungen:
Das Bestehen der Lernfortschrittskontrolle ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen.
Das Erreichen der schriftlichen Ausarbeitung des Lernortübergreifenden Transfers ist Voraussetzung für die Zulassung zu den
Modulabschlussprüfungen.
Die Bewertung der Recherche Aufgaben und der Praxisreflexion-Aufgaben erfolgt integriert in die Modulprüfungen.

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                                       Seite 22
Vertiefungsrichtung      Vertiefungsmodul I        Vertiefungsmodul II      Vertiefungsmodul III       Vertiefungsmodul IV

Controlling              Finanzierung & Un-        National und Interna-    Controlling                Steuern in der Unter-
                         ternehmensbewer-          tionale Rechnungsle-                                nehmensführung
                         tung                      gung
Einkauf & Beschaffung    Grundlagen      des       Supply Chain Ma-         Aspekte der operati-       Beschaffung im inter-
                         Beschaffungsmana-         nagement                 ven & strategischen        nationalen Umfeld
                         gements                                            Beschaffung
Finanzen & Investment    Finanzierung & Un-        Risikomanagement         Asset- Management          Steuern in der Unter-
                         ternehmensbewer-                                                              nehmensführung
                         tung
General Management       Grundlagen Marketing      Grundlagen Projekt-      Personalführung      -     Operative         Untern-
                                                   management               Personalcontrolling        ehemnsführung
Handel                   Marketing & Vertrieb      Kundenmanagement         Handelsmarketing           Handelscontrolling
Logistik                 Grundlagen der Lo-        Supply Chain Ma-         Instrumente        der     Logistikcontrolling
                         gistik                    nagement                 Logistik & SCM
Marketing & Vertrieb     Grundlagen Marketing      Marketinginstrumenta-    Absatzkanalgestal-         Kundenbeziehungsma-
                                                   rium                     tung                       nagement
Personalmanagement       Moderne Formen der        Mitarbeiterkommuni-      Personalführung      -     Personalentwicklung -
                         Arbeitsorganisation       kation                   Personalcontrolling        Betriebspsychologie
Projektmanagement        Grundlagen Projekt-       Instrumente & Syste-     Instrumente & Sys-         Controlling & Risiko-
                         management                me I                     teme II                    management

Vertiefungsrichtung      Wahlpflichtmodul I        Wahlpflichtmodul II      Wahlpflichtmodul III       Wahlpflichtmodul IV

Consulting               Güterwirtschaft           Projektmanagement        Marketing oder Inter-      Business English
                                                   oder Industrieproduk-    national Management
                                                   tion oder Grundlagen
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Einkauf & Beschaffung    Güterwirtschaft           Projektmanagement        Marketing oder Con-        Business English
                                                   oder Industrieproduk-    trolling oder Internati-
                                                   tion oder Grundlagen     onal Management
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Finanzen & Investment    Güterwirtschaft           Projektmanagement        Marketing oder Inter-      Business English
                                                   oder Industrieproduk-    national Management
                                                   tion oder Grundlagen
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
General Management       Güterwirtschaft           Industrieproduktion      Controlling        oder    Business English
                                                   oder Grundlagen der      International       Ma-
                                                   Wirtschaftspsycholo-     nagement
                                                   gie
Handel                   Güterwirtschaft      in   Projektmanagement        Controlling        oder    Commercial English
                         Handel                    oder Industrieproduk-    International       Ma-
                                                   tion oder Grundlagen     nagement
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Logistik                 Güterwirtschaft      in   Projektmanagement        Marketing oder Con-        English in Logistics
                         Logistik                  oder Industrieproduk-    trolling oder Internati-
                                                   tion oder Grundlagen     onal Management
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Marketing & Vertrieb     Güterwirtschaft           Projektmanagement        Controlling        oder    Business English
                                                   oder Industrieproduk-    International       Ma-
                                                   tion oder Grundlagen     nagement
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Personalmanagement       Güterwirtschaft           Projektmanagement        Marketing oder Con-        Business English
                                                   oder Industrieproduk-    trolling oder Internati-
                                                   tion oder Grundlagen     onal Management
                                                   der    Wirtschaftspsy-
                                                   chologie
Projektmanagement        Güterwirtschaft           Industrieproduktion      Marketing oder Con-        Business English
                                                   oder Grundlagen der      trolling oder Internati-
                                                   Wirtschaftspsycholo-     onal Management
                                                   gie

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                                          Seite 23
Bewertung:
Die Inhalte tragen den Zielen des Studienganges angemessen Rechnung und die Lehrver-
anstaltungen sind inhaltlich ausgewogen angelegt. Sie sind, wie die Gutachter den Modulbe-
schreibungen und den Gesprächen vor Ort entnehmen konnten, auf Qualifikations- und
Kompetenzentwicklung ausgerichtet. Dabei deckt das Angebot an Kernfächern die erforderli-
chen Inhalte zur Erreichung der angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele ab und die
im Studiengang vorgesehenen Vertiefungsrichtungen ermöglichen einen sinnvollen Qualifi-
kations- und Kompetenzerwerb nach individueller Präferenz. Sehr positiv ist die durchgängi-
ge und systematische Verknüpfung von Theorie und Praxis zu bewerten. Auch dass die Stu-
dierenden ihre eigenen beruflichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen in die Dis-
kussionen einbringen können, halten die Gutachter für gewinnbringend. Insgesamt ergänzen
sich Wissensvermittlung und Praxisbeiträge gegenseitig zur Kompetenzentwicklung der Stu-
dierenden.
Die Studiengangsbezeichnung „Business Administration“ entspricht ferner der inhaltlichen
Ausrichtung des Curriculums. Die Gutachter erachten zwar die Bezeichnung Betriebswirt-
schaft“ als zweckmäßiger, bewerten die Bezeichnung „Business Administration“ jedoch nicht
als evident falsch. Auch die Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts“ entspricht aufgrund
des Bezuges zu sozial-, geistes- und kommunikationswissenschaftlichen Methoden der in-
haltlichen Ausrichtung und den nationalen Vorgaben.
Die Prüfungsleistungen dienen grundsätzlich der Feststellung der formulierten Qualifikati-
onsziele und zeichnen sich durch unterschiedliche Prüfungsleistungen aus. Bei der Begut-
achtung vor Ort beanstandeten die Gutachter, dass lediglich in zwei Modulen Hausarbeiten
zu verfassen waren und regten an, dass insbesondere in dem Modul „Wissenschaftliches
Arbeiten“ der Umgang mit Quellen und Zitationstechniken im Rahmen einer Hausarbeit ab-
geprüft werden sollte, um das Erreichen der Kompetenzziele sicherzustellen. Im Rahmen der
Stellungnahme hat die Berufsakademie dargelegt und nachgewiesen, dass sie die Prüfungs-
leistung in dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ in eine Hausarbeit abgeändert hat. In-
sofern sehen die Gutachter von einer Auflage ab.

                                                 Qualitätsanforderung   Qualitätsanforderung Nicht relevant
                                                 erfüllt                nicht erfüllt
 3.      Konzeption des Studienganges
3.2     Inhalte
3.2.1   Logik und konzeptionelle Geschlossen-
                                                          x
        heit des Curriculums
3.2.2   Begründung der Abschlussbezeichnung               x
3.2.3   Begründung der Studiengangsbezeich-
                                                          x
        nung
3.2.4   Prüfungsleistungen und Abschlussarbeit            x

3.3      Kompetenzerwerb für anwendungs- und / oder forschungsorientier-
         te Aufgaben (sofern vorgesehen – nur bei Master-Studiengang)
Entfällt, da n.r.

Darstellung und Bewertung im Einzelnen
© FIBAA-Akkreditierungsbericht                                                                      Seite 24
Sie können auch lesen