Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission Programme
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Beschluss der FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme 89. Sitzung am 28./29. November 2013 Projektnummer: 13/035 Hochschule: Hessische Berufsakademie, Standorte: Frankfurt am Main, Kassel Studiengang: Business Administration (B.A.) Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme beschließt im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland wie folgt: Der Studiengang wird gemäß Abs. 3.1.2 i.V.m. 3.2.1 i.V.m. 3.3.1 der Regeln des Akkreditie- rungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013 unter vier Auflagen für sieben Jahre re-akkreditiert. Akkreditierungszeitraum: Wintersemester 2013/14 bis Ende Sommersemester 2020 Auflagen: 1. Die Modulbeschreibungen sind in Bezug sind in Bezug auf die Verwendbarkeit der Module um Angaben zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen inner- halb des Studienganges zu erweitern (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2dder Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän- gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 29. Januar 2015 2. Die Studienplangestaltung ist in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Work- loadverteilung zu überarbeiten (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän- gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.4 „Studier- barkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengän- gen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014 3. Die adäquate Durchführung des Studienganges ist hinsichtlich der personellen Aus- stattung nachzuweisen. Dabei müssen Verflechtungen mit anderen Studiengängen Berücksichtigung finden. Außerdem müssen, wie in § 3 Absatz 2 des hessischen Berufsakademiegesetzes festgelegt, 40 Prozent der Lehrveranstaltungen von haupt-
beruflichen Lehrkräften erbracht werden. Zudem sind die wissenschaftlichen und di- daktischen Qualifikationen der Lehrenden durch nachzureichende Curricula Vitae nachzuweisen (siehe Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi- tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung“ i.d.F. vom 23.02.2012 i.V.m. § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die staatliche An- erkennung von Berufsakademien i.d.F. vom 1. Juli 2006). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014 4. Der Zugang der Studierenden zu der erforderlichen Literatur ist sicherzustellen (siehe Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi- tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung“ i.d.F. vom 20. Februar 2013). Die Auflage ist erfüllt. Die FIBAA-Akkreditierungskommission für Programme am 21. November 2014 Das Siegel des Akkreditierungsrates wird vergeben.
FOUNDATION FOR INTERNATIONAL BUSINESS ADMINISTRATION ACCREDITATION FIBAA – BERLINER FREIHEIT 20-24 – D-53111 BONN Gutachten Berufsakademie: Hessische Berufsakademie Standorte: Frankfurt am Main, Kassel Bachelor-Studiengang: Business Administration Staatliche Abschlussbezeichnung: Bachelor of Arts (B.A.)
Allgemeine Informationen zum Studiengang Kurzbeschreibung des Studienganges: Bei dem Bachelor-Studiengang Business Administration handelt es sich um einen ausbil- dungsintegrierenden generalistischen Studiengang mit vielfältigen Vertiefungsmöglichkeiten. Dieser soll den Studierenden einen funktions- und branchenbezogenen Einstieg ermöglichen und ihnen eine Karriere in ihrem Unternehmen oder auch den Übergang in den weiterfüh- renden Hochschulbereich erleichtern. Zuordnung des Studienganges: grundständig Studiendauer: 6 Semester im Blockmodell 7 Semester im Abend- und Wochenendmodell Studienform: dual Double/Joint Degree vorgesehen: nein Aufnahmekapazität: unbegrenzt Start zum: Wintersemester Erstmaliger Start des Studienganges: Wintersemester 2007/2008 (berufsintegrierend) Wintersemester 2009/10 (ausbildungsintegrierend) Zügigkeit (geplante Anzahl der parallel laufenden Jahrgänge): 1 Umfang der ECTS-Punkte des Studienganges: 180 Stunden (Workload) pro ECTS-Punkt: 30
Ablauf des Akkreditierungsverfahrens1 Am 21. März 2013 wurde zwischen der FIBAA und der Hessischen Berufsakademie ein Ver- trag über die Re-Akkreditierung des Studienganges Business Administration (B.A.) ge- schlossen. Maßgeblich für dieses Akkreditierungsverfahren sind somit die Regeln des Ak- kreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung i.d.F. vom 20. Februar 2013 und die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Ak- kreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010. Am 26. Juli 2013 übermittelte die Berufsakademie einen begründeten Antrag, der eine Darstellung des Studienganges umfasst und das Einhalten der Kriterien für die Akkreditierung von Studien- gängen dokumentiert. Parallel dazu bestellte die FIBAA ein Gutachterteam nach den Vorgaben des Akkreditie- rungsrates. Sie stellte zur Zusammensetzung des Gutachterteams das Benehmen mit der Berufsakademie her; Einwände wurden nicht geäußert. Dem Gutachterteam gehörten an: Prof. Dr. Christine Volkmann Bergische Universität Wuppertal Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung Prof. Dr. Bernd Heesen Fachhochschule Ansbach Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Günter Welter Duale Hochschule Baden- Württemberg Wirtschaftsinformatik – Application Management Dr. Wolfgang Johannsen It’s okay – Governance in Practice, Bensheim IT-Governance, IT-Compliance, IT-Strategie Geschäftsführer Adrian Thiessen Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Business Administration (B.A.) FIBAA-Projektmanager: Karin Legerlotz Die Begutachtung beruht auf der Antragsbegründung, ergänzt um weitere, vom Gutachterte- am erbetene Unterlagen, und einer Begutachtung vor Ort. Die Begutachtung vor Ort wurde am 17. September 2013 in den Räumen der Berufsakademie in Frankfurt am Main durchge- führt Im selben Cluster wurden der Studiengang Wirtschaftsinformatik (B.A.) begutachtet. Zum Abschluss des Besuchs gaben die Gutachter gegenüber Vertretern der Berufsakademie ein kurzes Feedback zu ihren ersten Eindrücken. Das auf dieser Grundlage erstellte Gutachten wurde der Berufsakademie am 30. Oktober 2013 zur Stellungnahme zugesandt. Die Berufsakademie übermittelte ihre Stellungnahme zum Gutachten am 06. November 2013. Die Stellungnahme ist im vorliegenden Gutachten bereits berücksichtigt. 1Lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit des Fragen- und Bewertungskataloges erfolgt im Folgen- den keine geschlechtsbezogene Differenzierung.
Zusammenfassung Der Studiengang Business Administration (B.A.) der Hessischen Berufsakademie entspricht mit einigen Ausnahmen den Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK), den An- forderungen des Akkreditierungsrates sowie den Anforderungen des nationalen Qualifikati- onsrahmens sowie den landesspezifischen Strukturvorgaben in der zum Zeitpunkt der Ver- fahrenseröffnung geltenden Fassung. Er ist modular gegliedert, mit ECTS-Punkten versehen und schließt mit der staatlichen Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts“ ab. Die staatliche Abschlussbezeichnung wird von der Berufsakademie verliehen. Der Bachelor-Studiengang erfüllt somit mit einigen Ausnahmen die Qualitätsanforderungen für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administ- ration Accreditation (FIBAA) im Auftrag der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland für einen Zeitraum von sieben Jahren vom Wintersemester 2013/14 bis Ende Sommersemester 2020 unter Auflagen akkreditiert werden. Handlungsbedarf sehen die Gutachter in Bezug auf die Modularisierung, die Studierbarkeit, das Lehrpersonal und den Zugang zu der erforderlichen Literatur. Die Gutachter sind der Ansicht, dass die aufgezeigten Mängel innerhalb von neun Monaten behebbar sind, weshalb sie eine Akkreditierung unter folgenden Auflagen empfehlen (vgl. Abs. 3.1.2 der Regeln des Akkreditierungsrates): • Auflage 1 Die Modulbeschreibungen sind in Bezug sind in Bezug auf die Verwendbarkeit der Module um Angaben zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen inner- halb des Studienganges zu erweitern (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 2dder Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän- gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010). • Auflage 2 Die Studienplangestaltung ist in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Work- loadverteilung zu überarbeiten (siehe Kapitel 3.1, Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengän- gen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V.m. Kriterium 2.4 „Studier- barkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengän- gen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013). • Auflage 3 Die adäquate Durchführung des Studienganges ist hinsichtlich der personellen Aus- stattung nachzuweisen. Dabei müssen Verflechtungen mit anderen Studiengängen Berücksichtigung finden. Außerdem müssen, wie in § 3 Absatz 2 des hessischen Berufsakademiegesetzes festgelegt, 40 Prozent der Lehrveranstaltungen von haupt- beruflichen Lehrkräften erbracht werden. Zudem sind die wissenschaftlichen und di- daktischen Qualifikationen der Lehrenden durch nachzureichende Curricula Vitae nachzuweisen (siehe Kapitel 4.1, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi- tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung“ i.d.F. vom 23.02.2012 i.V.m. § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die staatliche An- erkennung von Berufsakademien i.d.F. vom 1. Juli 2006). Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 6
• Auflage 4 Der Zugang der Studierenden zu der erforderlichen Literatur ist sicherzustellen (siehe Kapitel 4.4, Rechtsquelle: Kriterium 2.7 „Ausstattung“ der Regeln des Akkredi- tierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditie- rung“ i.d.F. vom 20. Februar 2013). Die Erfüllung der Auflagen ist bis zum 29. August 2014 nachzuweisen. Zur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil im Anhang. Zusammenfassung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 7
Informationen zur Institution Die Hessische Berufsakademie ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung und wurde 1990 in Frankfurt am Main auf eine Initiative von Unternehmens- und Wirt- schaftsverbänden mit dem Ziel gegründet, jungen Menschen ein Studium neben der betrieb- lichen Ausbildung zu ermöglichen. Die ersten Studierenden verknüpften ein Studium zum Betriebswirt mit einer kaufmännischen Berufsausbildung. Diese Qualifizierung nach dem „dualen Prinzip“ erhielt 1997 ihr erstes Qualitätssiegel: Die Berufsakademie wurde nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. 1999 konzipierte die Berufsakademie den Diplom-Studiengang Wirtschaftsinformatik, der ein Jahr später zum ersten Mal startete. 2002 folgte die staatliche Anerkennung, die die Berufsakademie als erste Berufsakademie Hessens erhielt. Darüber hinaus eröffnete die Berufakademie ein neues Studienzentrum in Kassel. 2003 evaluierte die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) die Hessische Berufsakademie und stellte fest, dass sie bereits seit 1990 die gesetzlichen Anforderungen zur Vergabe des Diploms erfüllte. Somit wurde allen Berufsakademie-Absolventen dieser Titel nachträglich verliehen. Die Berufsakademie ist Teil des BildungsCentrum der Wirtschaft Essen (BCW-Gruppe). Die BCW-Gruppe wurde 1957 von Unternehmen der Wirtschaft im Zusammenwirken mit der In- dustrie- und Handelskammer in Essen gegründet. Aktuell sind 35.000 Studierende an den Hochschulen und Akademien der BCW-Gruppe eingeschrieben. 750 Mitarbeiter aus 27 Nati- onen und rund 2.500 Dozenten – hauptberuflich Lehrende wie Führungskräfte aus der Wirt- schaft – kommen in Lehre, Verwaltung und Forschung zum Einsatz. Die Bachelor-Studiengänge „Business Administration“ und „Wirtschaftsinformatik“ führte die Berufsakademie 2007 ein. Ein Jahr später folgte die Akkreditierung der Studiengänge durch die FIBAA. Seit 2012 werden die Studiengänge nur noch ausbildungsintegrierend und nicht mehr berufsintegrierend angeboten und die Studienzentren außerhalb von Hessen wurden an die Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM) überführt. Somit ist die Hes- sische Berufsakademie nur noch mit zwei Studienorten in Frankfurt am Main und Kassel vertreten. Derzeit studieren an der Berufsakademie 546 Studierende. Weiterentwicklung des Studienganges, Umsetzung von Empfehlungen bei bereits er- folgter Akkreditierung, statistische Daten und Evaluationsergebnisse Im Rahmen der Erstakkreditierung am 27. Juni 2008 wurden vier Auflagen ausgesprochen, die jeweils fristgerecht im Jahr 2008 erfüllt und entsprechend umgesetzt wurden. Darüber hinaus haben die Gutachter die Empfehlung ausgesprochen, die Vermittlung von Englisch- kenntnissen bei der Studiengangskonzeption stärker zu berücksichtigen. Darauf hat die Berufsakademie reagiert und anstelle des Moduls „Business English Basics“ ein Wahl- pflichtmodul eingeführt, innerhalb dessen die Studierenden abhängig von ihren Kenntnissen und der gewählten Vertiefung entweder Business English, Commercial English oder English in Logistics belegen. Ergänzend besteht die Möglichkeit, über das IOM (Schwesterinstitut) optional Sprachkurse zu belegen. Die ursprüngliche Akkreditierungsfrist lief bis zum Ende des Sommersemesters 2013 und wurde am 30. Juli 2013 vorläufig um ein Jahr bis zum Ende Sommersemester 2014 gemäß Ziff. 3.3 der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Februar 2013 verlängert, weil zu diesem Zeit- punkt bereits ein Antrag auf die Re-Akkreditierung vorlag und die eingereichten Unterlagen nicht erkennen ließen, dass offensichtlich wesentliche Qualitätsanforderungen nicht erfüllt sind. Um den Studiengang weiterzuentwickeln, hat die Berufsakademie die Studiengangsstruktur folgendermaßen überarbeitet: Informationen zur Institution © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 8
Hinsichtlich der Methodenausbildung wurden die Module „Quantitative Methoden“ (Ange- wandte Wirtschaftsmathematik und Grundlagen Statistik), „Effizienz- und Arbeitstechniken“ sowie Methodenkompetenz (Präsentations- und Moderationstechniken) durch die Module „Wirtschaftsmathematik“, „Statistik“ (inkl. induktiver Statistik) und „Wissenschaftliches Arbei- ten“ ersetzt. Diese Module liegen innerhalb der ersten drei Semester, um die Studierenden frühzeitig in den entsprechenden Fähigkeiten auszubilden. Das Modul „Betriebliches Rechnungswesen“ (Kostenrechnung, Bilanzierung & Steuern, Buchführung) wurde auf die Module „Rechnungswesen“ und „Bilanzierung & Steuern“ aufge- teilt sowie entsprechend inhaltlich überarbeitet. Das Modul „Finanzierung & Investition“ wur- de für einen generalistischen Bachelor-Studiengang ebenfalls als wesentliches Kernelement erachtet und ist jetzt ein Pflichtmodul und nicht länger ein Optionalmodul. Es wurde ebenfalls inhaltlich angepasst. Im Wahlpflichtbereich wurden Änderungen sowohl hinsichtlich Struktur als auch der Inhalte vorgenommen. Das Optionalmodul wurde gestrichen. „Finanzierung & Investition“ wurde ein Pflichtmodul und „Projektmanagement“ wurde als Wahloption im Wahlpflichtmodul II inte- griert. Neben den Vertiefungsmodulen bestehen weiterhin vier Wahlpflichtmodule, deren Wahloptionen verändert wurden. Sowohl „Strategisches Management“ als auch „Unterneh- mensführung im Mittelstand“ wurden als wesentliche Inhalte für die Ausbildung von Fach- und Führungskräften im Managementbereich angesehen und sind zu einem neuen Modul „Unternehmensführung & Strategie“ zusammengeführt worden. Der Mittelstandsfokus wurde herausgenommen, da viele Studierende und Absolventen auch bei größeren Unternehmen oder Konzernen beschäftigt sind. In Zeiten der Globalisierung wurden die Module „Dynami- sche Unternehmensorganisation“ sowie „Turnaround Management“ als Pflichtmodule einge- führt sowie eine Fallstudie, um das Problemorientierte Lernen im Studiengang zu stärken. Das Modul „Betriebliche Steuerlehre“ ist in dem Pflichtmodul „Bilanzierung & Steuern“ mit aufgegangen. Die Module „Öffentliches Recht“ und „Außenwirtschaft“ werden aufgrund man- gelnder Resonanz nicht mehr angeboten. Anstelle von „Außenwirtschaft“ wurde jedoch das Modul „Wirtschaftspolitik“ als Pflichtmodul eingeführt. Das Modul „Schlüsselqualifikationen“ wurde inhaltlich überarbeitet, um eine ganzheitlichere Persönlichkeitsentwicklung anzuleiten, so die Berufsakademie. Bei den Vertiefungsrichtungen wurde entsprechend den bisherigen Erfahrungen eine Konso- lidierung vorgenommen, indem die Vertiefungsrichtungen Eventmanagement, IT-Systeme, Gesundheit & Soziales, Marketing & Kommunikation, Immobilien nicht mehr angeboten wer- den. Die verbleibenden Module wurden ebenfalls hinsichtlich einer stärkeren Lernergebnisorien- tierung überarbeitet sowie aktualisiert und die Module mit mindestens 5 ECTS-Punkten kre- ditiert. Um das Projektstudium sowie die praxisbezogenen Lehrinhalte noch stärker zu systematisie- ren, wurden im Rahmen des Praxisorientierten Lehrens und Lernens didaktische Konzepte wie der lernortübergreifende Transfer eingeführt (vgl. Kapitel 3.4). Die Berufsakademie stellt folgende statistische Daten zur Verfügung: Informationen zur Institution © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 9
Informationen zur Institution © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 10
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Bewertung Die Weiterentwicklung des Studienganges wird als positiv erachtet. Die in der Erstakkreditie- rung ausgesprochenen Auflagen wurden fristgerecht erfüllt und auch die Empfehlung umge- setzt. Darüber hinaus greift die Berufsakademie nicht nur auf die Ergebnisse der Evaluatio- nen zurück, sondern lässt auch Eindrücke und Erfahrungen der Studierenden und der Aus- bildungsunternehmen in die Weiterentwicklung des Studienganges einfließen. Nach Ansicht der Gutachter sind die vorgenommen inhaltlichen und strukturellen Verände- rungen begrüßenswert, allerdings sehen sie die Veränderung der Workloadverteilung über die Semester im Hinblick auf die Studierbarkeit kritisch (vgl. Kapitel 3.1). Die vorgelegten statistischen Daten bestätigen den Eindruck einer insgesamt guten Entwick- lung des Studienganges. Die Bewerberzahlen sind konstant und es herrscht ein relativ aus- geglichenes Geschlechterverhältnis. Die Abbrecherquote ist mit 5,23 - 9,02 Prozent zwar geringer als die übliche Abbrecherquote in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, aber durchaus vergleichbar mit der üblichen Abbrecherquote in dualen Studiengängen. Die gute durchschnittliche Abschlussnote zeigt die gute Auswahl von qualifizierten Studierenden durch die Unternehmen. Auch die Quote ausländischer Studierender erreicht mit durch- schnittlich 3,3 Prozent einen für ein vorwiegend deutschsprachiges Studienprogramm nicht ungewöhnlichen Wert. Bewertung © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 13
Darstellung und Bewertung im Einzelnen 1 Ziele und Strategie 1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Zielsetzung des Studienganges Ziel des Studienganges ist es, den Studierenden generalistische betriebswirtschaftliche Kenntnisse zu vermitteln und ihnen verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Ein- kauf & Beschaffung, Finanzen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marke- ting & Vertrieb, Personalmanagement, Projektmanagement) anzubieten, um ihnen einen funktions- und branchenbezogenen Berufseinstieg zu ermöglichen. Dabei sollen die Studie- renden die in der Praxis erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse mit theoretischem Wissen ergänzen, indem sie sich mit betriebswirtschaftlichen Theorien und Modellen auseinander- setzen, sich mit entsprechenden Methoden und Instrumenten vertraut machen und diese in einen praktischen Bezug setzen. Nach Abschluss des Studiums sollen die Studierenden nicht nur über ein breites Wissen und kritisches Verständnis aller grundlegenden Wirt- schaftsbereiche verfügen, sondern auch in der Lage sein, dieses Wissen eigenständig hori- zontal, vertikal und lateral zu vertiefen. Das erworbene Wissen sollen die Studierenden in ihre berufliche Tätigkeit transferieren, indem sie relevante Informationen sammeln, bewerten, wissenschaftlich fundierte Urteile ableiten und darauf aufbauend Problemlösungen erarbei- ten. Nach den Angaben der Berufsakademie möchte sie nicht nur fachliche und analytische Kompetenzen vermitteln, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Studierenden fördern. Dadurch sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden, ihren Lernprozess selbständig zu gestalten und fachbezogene Problemstellungen sicher zu formulieren, zu prä- sentieren und argumentativ zu verteidigen. Darüber hinaus gibt die Berufsakademie an, dass die Studierenden befähigt werden sollen, mit Fachvertretern sowie mit Laien Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen zu diskutieren und auszutauschen und die Verantwortung in einem Team zu übernehmen. Das Modul ‚Schlüsselqualifikationen’ beinhaltet die Themen Kommunikation, Konfliktma- nagement, Emotionale Intelligenz, Wirtschafts- und Unternehmensethik. Darüber hinaus sol- len in den Modulen ‚Business Basics’ und ‚Unternehmensführung & Strategie’ Grundproble- me der Corporate Governance identifiziert und kritisch diskutiert werden. Nach den Rückmeldungen durch die Ausbildungsunternehmen liegt die langfristige Über- nahmequote der dual Studierenden (je nach Branche) zwischen 75 und 100 Prozent, so die Berufsakademie. Bewertung: Die Studiengangskonzeption zeichnet sich durch eine logische und nachvollziehbare Zielset- zung aus, die neben der praxisbezogenen Qualifikation und der fachlichen und wissenschaft- lichen Ausbildung im Bereich Wirtschaft auch die überfachliche Förderung der Persönlich- keitsentwicklung beinhaltet. Darüber hinaus wird durch die in allen Modulen stattfinden the- menbezogenen Diskussionen und insbesondere die Diskussionen bzgl. der Unternehmen- sethik in einigen Modulen das gesellschaftliche Engagement der Studierenden gefördert. Der Studiengang korreliert mit den Erfordernissen des nationalen Qualifikationsrahmens. Durch die bisherigen Rückmeldungen der Ausbildungsunternehmen und auch auf Grund des Ge- spräches mit einem Vertreter eines dualen Ausbildungsunternehmens konnten sich die Gut- achter davon überzeugen, dass der Studiengang den Bedürfnissen der Unternehmen Rech- nung trägt und somit zur Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit befähigt. Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 14
Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 1. Ziele und Strategie 1.1 Logik und Nachvollziehbarkeit der Ziel- x setzung des Studiengangskonzeptes 1.2 Studiengangsprofil (sofern vorgesehen – nur relevant für Master- Studiengang) Entfällt, da n.r. Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 1. Ziele und Strategie 1.2 Studiengangsprofil x 1.3 Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Nach eigenen Angaben setzt die Berufsakademie den Gedanken der Gleichstellung und das Prinzip des Gendermainstreaming kontinuierlich um und fördert die Durchsetzung der allge- meinen Diskriminierungsverbote. Der Anteil weiblicher Mitarbeiter in der Verwaltung der Hessischen Berufsakademie liegt derzeit bei etwa 70 %. Den Studierenden wird bei der Stu- dienberatung auf Wunsch ein weiblicher oder männlicher Ansprechpartner benannt. Von der BCW-Gruppe werden seit einigen Jahren zudem Landesprojekte zur Förderung von berufli- chen Chancen für Frauen durchgeführt. Die Projekte haben das Ziel, den Anteil der weibli- chen Führungskräfte in den Unternehmen der Region zu steigern, um die besonderen Stär- ken der Frauen auch auf dieser Ebene wirksam werden zu lassen. Sie liefen bisher unter Titeln wie „Starke Jobs für starke Frauen“, „Karrierecoaching für Frauen“ oder „Fit for Suc- cess“. Teilweise beinhalten die Projekte auch besondere Schulungen und ein Coaching für Existenzgründerinnen, da die BCW-Gruppe mit dazu beitragen möchte, den Anteil der Un- ternehmerinnen zu steigern. Der Besuch dieser frauenbezogenen Veranstaltungen steht auch den Mitarbeiterinnen der BA und den weiblichen Studierenden offen. Für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es die Möglichkeit, unter Be- rücksichtigung des Einzelfalles durch die Gestaltung der Prüfungsbedingungen eine Benach- teiligung auszugleichen. Ferner werden Ausfallzeiten durch Pflege- und Elternzeit sowie die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes in der Rahmenprüfungsordnung berücksichtigt. Studierende in besonderen Lebenslagen sollen durch Mentoren aus dem Kreis der Alumni individuell betreut werden. Bewertung: Die Konzepte der Berufsakademie zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen werden in dem Studien- gang gut umgesetzt. Dafür spricht auch der hohe Anteil der weiblichen Studierenden. Son- derbestimmungen zum Nachteilsausgleich für behinderte Studierende in Bezug auf Prü- fungsleistungen, Mutterschutz und Elternzeit sind in § 14 Absatz 17 der Rahmenprüfungs- ordnung geregelt. Ferner wurde in dem Gespräch mit der Berufsakademie deutlich, dass für Studierende in besonderen Lebenslagen individuelle Lösungen durch die Verwaltung gefun- Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 15
den werden und sie darüber hinaus in Zukunft nach dem Aufbau des Alumninetzwerkes auch individuell durch Mentoren betreut werden sollen. Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 1. Ziele und Strategie 1.3 Geschlechtergerechtigkeit und Chan- x cengleichheit 2 Zulassung (Zulassungsprozess und -Verfahren) Für den Studiengang gelten folgende formelle Voraussetzungen (siehe auch § 4 der allge- meinen Rahmenprüfungsordnung): • Der Nachweis einer Studienberechtigung zur Aufnahme eines Studiums an einer hessischen Hochschule gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BA-Gesetz i. V. m. § 54 HHG und • der Nachweis eines Vertrags zwischen dem Studienbewerber und einem geeigneten Betrieb oder einer geeigneten Einrichtung über die Ausbildung nach § 1 des BA- Gesetzes sowie • die Anmeldung des Studienbewerbers an der Hessischen Berufsakademie durch die geeignete Einrichtung oder den geeigneten Betrieb • zwischen dem geeignetem Betrieb oder der geeigneten Einrichtung einerseits und der Hessischen Berufsakademie andererseits muss ein auf den jeweiligen Studi- engang bezogener, den Vorgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BerAkadAnerkG HE ent- sprechender Rahmenplan vereinbart sein. Den letzten Punkt hat die Berufsakademie auf Anregung der Gutachter in die Zulassungsbe- dingungen aufgenommen und im Rahmen der Stellungnahme nachgewiesen. Den Nachweis einer Studienberechtigung erhält, wer über die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, einen Meisterabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung verfügt. In der beruflichen Bildung qualifizierte Inte- ressenten können nach den Maßgaben des § 3 Abs. 1 Nr. 2 BA-Gesetz i. V. m. § 54 Abs. 2 HHG i. V. m. der „Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen“ in der jeweils aktuellen Form auch ohne den Nachweis der Hochschulreife zugelassen werden. In § 5 der Rahmenprüfungsordnung wird auf die Möglichkeit der Einstufungsprüfung für Stu- dienbewerber, welche die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise als durch ein Studium erworben haben, ver- wiesen. Nach dem Ergebnis einer Einstufungsprüfung werden die Studierenden berechtigt, das Studium in einem dem Ergebnis entsprechenden Abschnitt - maximal bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) - des angestrebten Studienganges aufzunehmen, soweit nicht Regelungen über die Vergabe von Studienplätzen entgegenstehen. Bei der Gewinnung von besonders qualifizierten Studierenden setzt die Berufsakademie nach eigenen Aussagen auf eine umfassende Information und eine persönliche Beratung und nicht auf standardisierte Zulassungsprüfungen. Zunächst führt die Berufsakademie mo- natliche Informationsveranstaltungen durch, um die Interessenten ausführlich über den Stu- diengang im Allgemeinen, seine Chancen und Ausprägungen und das konkrete Studienan- gebot zu informieren. Danach folgt ein persönliches Beratungsgespräch, um beispielsweise anhand des Lebenslaufes und der Ziele des Interessenten zu prüfen, ob das Studienangebot passend ist. Dabei werden auch die persönliche Eignung und die Motivationslage des Inte- ressenten hinterfragt und die genauen Zulassungsvoraussetzungen, das Anmeldeprozedere Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 16
und die Vertragskonstellation erklärt. Die Bewerbungsverfahren in den Unternehmen folgen den dortigen Routinen und sind ablauforganisatorisch und inhaltlich unterschiedlich ausge- staltet. Nachdem eine Entscheidung über die Zulassung gefällt wurde, erhält der Bewerber eine schriftliche Benachrichtigung seitens der Administration der Berufsakademie. Bewertung: Die Zulassungsbedingungen sind in der Rahmenprüfungsordnung des Studienganges defi- niert und nachvollziehbar. Die Zulassungsbedingungen orientieren sich zudem an der strate- gischen Studiengangszielsetzung, indem der Nachweis eines Ausbildungsvertrages gefor- dert wird und entsprechen den nationalen und landesrechtlichen Vorgaben. Die Studierenden werden bereits durch die Ausbildungsunternehmen vorselektiert, weil diese in den Unternehmen einen Bewerbungsprozess durchlaufen müssen. Darüber hinaus wer- den die Studierenden durch die Berufsakademie über die besonderen Anforderungen, die ein duales Studium beinhaltet, ausreichend informiert, so dass besonders qualifizierte Stu- dierende gewonnen werden. Wegen der unbegrenzten Aufnahmekapazität der Berufsaka- demie erübrigt sich auch eine Aufnahme durch ein Ranking und damit weitere Auswahlkrite- rien. Da der Studiengang national ausgerichtet ist und Auslandsaufenthalte nicht explizit vorgese- hen sind, ist die Sicherstellung der Fremdsprachenkompetenz nicht relevant. Das Zulassungsverfahren ist beschrieben, nachvollziehbar und für die Öffentlichkeit doku- mentiert und zugänglich. Die Zulassungsentscheidung basiert auf transparenten Kriterien und wird schriftlich kommuniziert. Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 2. Zulassung (Zulassungsprozess und -verfahren) 2.1 Zulassungsbedingungen x 2.2 Auswahlverfahren (falls vorhanden) x 2.3 Berufserfahrung (relevant für weiterbil- x denden Master-Studiengang) 2.4 Gewährleistung der Fremdspra- x chenkompetenz 2.5 Transparenz der Zulassungsentschei- x dung 3 Konzeption des Studienganges 3.1 Umsetzung In dem Bachelor-Studiengang werden insgesamt 180 Credit Points vergeben. Einem Credit Point liegen kalkulatorisch 30 Zeitstunden (1 Zeitstunde = 60 Minuten) an studentischem Arbeitsaufwand zugrunde. Das Studium beinhaltet 28 Module. Die Studierenden können zwischen einem Abend- und Wochenendmodell und einem Blockmodell wählen. Bei dem siebensemestrigen Abend- und Wochenendmodell absolvieren die Studierenden tagsüber Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 17
ihre Ausbildung und besuchen die Berufsschule und nehmen Abends und/oder am Samstag an den Vorlesungen an der Berufsakademie teil. Bei dem sechssemestrigen Blockmodell studieren die Studierenden pro Semester zehn Wochen am Stück an der Berufsakademie und absolvieren in der übrigen Zeit ihre Ausbildung und besuchen die Berufsschule. Die Ver- zahnung von Theorie und Praxis erfolgt anhand des lernortübergreifenden Transfers, der Lernfortschrittskontrolle oder der Praxisreflexion im Rahmen des praxisorientierten Lernens innerhalb der einzelnen Module (vgl. Kapitel 3.4). Den Studierenden stehen neun Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Einkauf & Beschaf- fung, Finanzen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marketing & Vertrieb, Personalmanagement, Projektmanagement) zur Auswahl. Das Curriculum enthält 4 Vertiefungsmodule sowie 4 Wahlpflichtmodule. Sie erstrecken sich bis auf das Modul ‚Statistik’ in dem Abend- und Wochenendmodell über jeweils ein Semester und schließen jeweils mit einer das Modul umfassenden Prüfung ab. Pro Modul werden zwi- schen 5 und 9 Credit Points vergeben. Gemäß § 5 Absatz 5 der Prüfungs- und Studienord- nung für den Studiengang Business Administration werden 10 Credit Points für die Bachelor- Thesis und 2 Credit Points für das dazugehörige Kolloquium vergeben. Zum Zeitpunkt der Begutachtung vor Ort betrug die Bearbeitungszeit (Zeitraum von der Ausgabe bis zur Abga- be der Bachelor-Thesis) gemäß § 23 Absatz 2 der Rahmenprüfungsordnung drei Monate. Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis hat die Berufsakademie inzwischen, wie in ihrer Stellungnahme zu dem Gutachterbericht dargelegt und durch Vorlage der Rahmenprüfungs- ordnung nachgewiesen, auf acht Wochen verkürzt. Sämtliche Module sind in dem Modulhandbuch beschrieben. Die Beschreibung enthält An- gaben zu den Inhalten und Qualifikationszielen des Moduls, den Lehrformen, den Voraus- setzungen für die Teilnahme, den Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, der Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte, dem Arbeitsaufwand und zur Literatur. Zudem hat die Berufsakademie die Modulbeschreibungen im Rahmen der Stellungnahme um Angaben zu der Dauer und der Häufigkeit der Module in die Modulbeschreibungen auf- genommen. Es fehlen hingegen Angaben zur Verwendbarkeit des Moduls innerhalb des Studienganges. In einer Rahmenprüfungsordnung sind die Prüfungsarten und die Durchführung der Prüfun- gen beschrieben. Zudem ist die Anerkennung von Studien und Prüfungsleistungen in § 20 Absatz 1-3 der Rahmenprüfungsordnung wie folgt geregelt: (1) Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsakademien und Hochschulen im Geltungsbereich des Grundge- setzes werden von Amts wegen angerechnet. (2) Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsakademien und Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, werden von Amts wegen angerechnet, sofern diese sich in Inhalt, Umfang und den Anforderungen von denjenigen des Studiengangs nicht wesentlich unterscheiden. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. (3) Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, sofern diese sich in Inhalt, Umfang und den Anforderungen von denjenigen des Studiengangs nicht wesentlich unterscheiden. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Es gelten die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen. Soweit Äquivalenzver- einbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuss der Hessischen Berufsaka- demie. Im Übrigen kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Ferner ist in Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung festgelegt, dass der Prüfungsausschuss die Entscheidung über das Vorliegen eines wesentlichen Unterschiedes entscheidet und ablehnende Entscheidungen schriftlich zu begründen sind. Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 18
Ein Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung ist in § 14 Absatz 17 der Rahmen- prüfungsordnung geregelt. Bezüglich der Vergabe relativer Noten ist in § 19 Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung eine Regelung getroffen. Nach Angaben der Berufsakademie sind längere Auslandsaufenthalte, da es um einen aus- bildungsintegrierenden Studiengang handelt, in der Regel nicht gewünscht bzw. aufgrund der Berufstätigkeit nicht umsetzbar. Grundsätzlich ist es jedoch möglich und die Studieren- den können optionale Angebote der FOM nutzen. Bezüglich der Studierbarkeit führt die Berufsakademie aus, dass ihre Studierenden durch die Bewerbung im Unternehmen bereits ein Auswahlverfahren durchlaufen haben und es sich insofern um hochmotivierte Studierende mit besonderen Kompetenzen im Ziel-, Zeit- und Stressmanagement handele. Um den Studiengang ausbildungsintegrierend studierbar zu gestalten, hat die Berufsakademie verschiedene Maßnahmen ergriffen. Anteile des Eigen- studiums werden mit Hilfe des „Praxisorientierten Lehrens und Lernens“ (vgl. Kapitel 3.4) in die Berufstätigkeit integriert. Ausgedehnte Semesterzeiten im Umfang von ca. 24 Wochen für Präsenzstudien sollen für eine gleichmäßige und vorstrukturierte Arbeitsbelastung sorgen. Zudem finden viele Prüfungsleistungen semesterbegleitend statt, so dass sich die Prüfungs- last nach den Angaben der Berufsakademie gleichmäßig über das Semester verteilt und der Lernprozess der Studierenden konstant unterstützt wird. Darüber hinaus hat die Berufsaka- demie die Evaluationsergebnisse bzgl. der Arbeitsbelastung hinsichtlich der einzelnen Modu- le ausgewertet und umgesetzt, indem sie viele Module, bei denen große Abweichungen zwi- schen angenommenem und erhobenem Workload bestanden, überarbeitet hat. Im Rahmen der Stellungnahme hat die Berufsakademie angegeben, dass die Studienleitungen und aus- gewählte Professoren der Hessischen Berufsakademie nach der Begutachtung vor Ort stu- dienorganisatorische Veränderungen im Verlauf vorgenommen haben, so dass zwischen 59 und 61 Leistungspunkte pro Studienjahr vergeben werden. Inhaltliche Änderungen der Mo- dule wurden dabei nicht vorgenommen. Der Workload in dem Blockmodell verteilt sich wie folgt auf die Semester bzw. Studienjahre (in Klammern ist die bisherige Worloadverteilung zu sehen): Semester 1 2 3 4 5 6 Leistungspunkte 33 (33) 27 (32) 33 (28) 28 (31) 28 (31) 31 (25) pro Semester Leistungspunkte 60 (65) 61 (59) 59 (56) pro Studienjahr Änderungen bei dem Abendmodell wurden nicht angezeigt. Abend- und Wochenendmodell Semester 1 2 3 4 5 6 7 Leistungspunkte 25 29 28 26 28 27 17 pro Semester Leistungspunkte 54 54 55 17 pro Studienjahr Bewertung: In der Struktur des Studienganges ist das Verhältnis von Kernfächern, Vertiefungsmodulen und Wahlpflichtmodulen überzeugend gewichtet und konsistent auf einen Wissensausbau ausgerichtet. Auch die Dualität des Studienganges ist mit dem praxisorientierten Lernen Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 19
sinnvoll ausgestaltet, so dass die Struktur des Studienganges insgesamt die Erreichung der Qualifikationsziele ermöglicht. Das Prinzip der Modularisierung, die Vergabe von Kreditpunkten sowie die Mindestgröße pro Modul sind realisiert. Jedoch entsprechen die Modulbeschreibungen nur bedingt den Struk- turvorgaben. Zwar hat die Berufsakademie im Rahmen der Stellungnahme die Modulbe- schreibungen um einige fehlende Angaben ergänzt, bezüglich der Verwendbarkeit der Modu- le hat die Berufsakademie allerdings lediglich die Verwendbarkeit des Moduls für andere Studiengänge und nicht die Verwendbarkeit innerhalb des Studienganges (auf welchem an- deren Modul baut das zu betrachtende Modul auf bzw. für welches andere Modul ist das zu betrachtende Modul Voraussetzung) angegeben. Insofern empfehlen die Gutachter die Auf- lage, die Modulbeschreibungen in Bezug auf die Verwendbarkeit der Module um Angaben zum Zusammenhang der Module mit anderen Modulen innerhalb des Studienganges zu er- weitern (Rechtsquelle: Kriterium 2d der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Ländergemein- samen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010). Die Bearbeitungszeit der Bachelor-Thesis steht nunmehr nach Verkürzung der Bearbei- tungszeit auf acht Wochen mit der Anzahl der zu vergebenden ECTS-Punkte in Einklang, so dass die Gutachter von einer Auflage diesbezüglich absehen. Zwar wurden relative Noten aufgrund des fehlenden Mindestbezugszeitraums von zwei vor- hergehenden Absolventenjahrgängen bisher nicht vergeben, sie sind aber gemäß der Rah- menprüfungsordnung im Diploma Supplement vorgesehen. Eine rechtsgeprüfte Rahmenprüfungsordnung und Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang liegen vor und die Module schließen mit einer das Modul umfassenden Prüfung ab. Zwar wurde die Lissabon-Konvention durch § 20 der Rahmenprüfungsordnung umge- setzt, allerdings suggeriert der Absatz 3, dass für Studierende, die Studien- und Prüfungs- leistungen im Ausland erworben haben, andere Regelungen als für Studierende, die Studien- und Prüfungsleistungen im Inland erworben haben, gelten. In dem Schreiben vom 28. Januar 2013 hat der Akkreditierungsrat bezüglich des Beschlusses des Hochschulausschusses der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 13./14. Dezember 2012 zur Auslegung der Lissabon Konvention noch einmal deutlich klargestellt, dass die vorgesehene wechselseitige Anerken- nung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel nach Maßgabe der Regelung der Lissabon-Konvention gleichermaßen für an in- und ausländischen Hochschulen abge- schlossene Module gilt. Hiermit gelten die Grundsätze der Konvention unabhängig davon, ob der jeweilige Staat die Lissabon Konvention unterzeichnet hat oder nicht. Insofern empfehlen die Gutachter, die Lissabon-Konvention transparent zu formulieren. Die Gutachter begrüßen die Anstrengungen der Hochschule und die gleichmäßigere Vertei- lung des Workloads auf die Studienjahre, allerdings ist der Workload in Bezug auf die einzel- nen Semester nach wie vor sehr unterschiedlich und variiert in dem Blockmodell zwischen 27 und 33 Punkten und in dem Abend- und Wochenendmodell zwischen 17 und 29 Punkten. Dies entspricht nicht den Vorgaben, nach denen in der Regel pro Studienjahr 60 Leistungs- punkte, das heißt 30 Leistungspunkte pro Semester vergeben werden sollen. Um die Stu- dierbarkeit sicherzustellen, empfehlen die Gutachter die Auflage, die Studienplangestaltung in Bezug auf eine gleichmäßige und studierbare Workloadverteilung zu überarbeiten (Rechtsquelle: Kriterium 1.3 der Anlage „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungs- punktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen“ der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen i.d.F. vom 4. Februar 2010 i.V,m. Kriterium 2.4 „Studierbarkeit“ der Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20. Feb- ruar 2013). Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 20
Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 3. Konzeption des Studienganges 3.1 Struktur 3.1.1 Struktureller Aufbau des Studienganges (Kernfächer / ggf. Spezialisierungen x (Wahlpflichtfächer) / weitere Wahl- möglichkeiten / Praxiselemente 3.1.2 Berücksichtigung des „European Credit Transfer and Accumulation Systeme Auflage (ECTS)“ und der Modularisierung 3.1.3 Studien- und Prüfungsordnung x 3.1.4 Studierbarkeit Auflage 3.2 Inhalte In den ersten vier Semestern des Studienganges Business Administration haben die Studie- renden verschiedene Vertiefungsmöglichkeiten (Controlling, Einkauf & Beschaffung, Finan- zen & Investment, General Management, Handel, Logistik, Marketing & Vertrieb, Personal- management, Projektmanagement) zur Auswahl. Flankierend zu vier spezifischen Modulen der einzelnen Vertiefungsrichtung (im zweiten und dritten Semester) erwerben die Studie- renden generalistisches wirtschaftswissenschaftliches sowie Methodenwissen in elf Kernfä- chern. Um die Studierenden bereits frühzeitig im Umgang mit Methoden auszubilden sowie an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen, beinhalten die ersten drei Semester die Module „Wirtschaftsmathematik“, „Statistik“ und „Wissenschaftliches Arbeiten“. Durch diese Zusammensetzung und die damit einhergehende reflektierenden Betrachtung von generalis- tischen und fachspezifischen Inhalten unter Berücksichtigung des erworbenen Methodenwis- sens erwerben die Studierenden die Fähigkeit, Interdependenzen ihres Handelns abzuse- hen, und lernen, isolierte Entscheidungen zu vermeiden. Im Rahmen der Projektarbeit am Ende des vierten Semesters führen die Studieren die bereits erworbenen Kenntnisse zu- sammen, indem sie eine wissenschaftliche Arbeit mit konkreten Fragestellungen aus ihrer betrieblichen Praxis erstellen. In Abstimmung mit den jeweiligen Unternehmen können die Studierenden im Rahmen der Projektarbeit konkrete Lösungsvorschläge für Problemstellun- gen aus ihrem Unternehmen oder ihrer Branche erarbeiten. Auf diesen Kenntnissen aufbauend erwerben die Studierenden in den späteren Semestern weitere generalistische wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse in sieben Modulen, welche sie in einem Fallstudienmodul vertiefen können. Flankierend können sie in zwei weiteren Kernfächern ihre persönlichen Kompetenzen sowohl im Soft Skills-Bereich als auch im Be- reich des wissenschaftlichen Arbeitens weiter entwickeln. Zudem belegen die Studierenden abhängig von ihrer gewählten Vertiefung ein Wahlpflichtmodul (Marketing, Controlling oder International Management). Im Studienverlauf nimmt die Komplexität der Inhalte von Semes- ter zu Semester graduell zu. Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 21
Erläuterungen: PM = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, H = Hausarbeit, K = Klausur, LFK = Lernfortschrittskontrolle, LOT = Lernortübergreidender Transfer, PR = Praxisreflexion, P = Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung, M = Mündliche Prüfung und T = Thesis Prüfungsvorleistungen: Das Bestehen der Lernfortschrittskontrolle ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen. Das Erreichen der schriftlichen Ausarbeitung des Lernortübergreifenden Transfers ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen. Die Bewertung der Recherche Aufgaben und der Praxisreflexion-Aufgaben erfolgt integriert in die Modulprüfungen. Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 22
Vertiefungsrichtung Vertiefungsmodul I Vertiefungsmodul II Vertiefungsmodul III Vertiefungsmodul IV Controlling Finanzierung & Un- National und Interna- Controlling Steuern in der Unter- ternehmensbewer- tionale Rechnungsle- nehmensführung tung gung Einkauf & Beschaffung Grundlagen des Supply Chain Ma- Aspekte der operati- Beschaffung im inter- Beschaffungsmana- nagement ven & strategischen nationalen Umfeld gements Beschaffung Finanzen & Investment Finanzierung & Un- Risikomanagement Asset- Management Steuern in der Unter- ternehmensbewer- nehmensführung tung General Management Grundlagen Marketing Grundlagen Projekt- Personalführung - Operative Untern- management Personalcontrolling ehemnsführung Handel Marketing & Vertrieb Kundenmanagement Handelsmarketing Handelscontrolling Logistik Grundlagen der Lo- Supply Chain Ma- Instrumente der Logistikcontrolling gistik nagement Logistik & SCM Marketing & Vertrieb Grundlagen Marketing Marketinginstrumenta- Absatzkanalgestal- Kundenbeziehungsma- rium tung nagement Personalmanagement Moderne Formen der Mitarbeiterkommuni- Personalführung - Personalentwicklung - Arbeitsorganisation kation Personalcontrolling Betriebspsychologie Projektmanagement Grundlagen Projekt- Instrumente & Syste- Instrumente & Sys- Controlling & Risiko- management me I teme II management Vertiefungsrichtung Wahlpflichtmodul I Wahlpflichtmodul II Wahlpflichtmodul III Wahlpflichtmodul IV Consulting Güterwirtschaft Projektmanagement Marketing oder Inter- Business English oder Industrieproduk- national Management tion oder Grundlagen der Wirtschaftspsy- chologie Einkauf & Beschaffung Güterwirtschaft Projektmanagement Marketing oder Con- Business English oder Industrieproduk- trolling oder Internati- tion oder Grundlagen onal Management der Wirtschaftspsy- chologie Finanzen & Investment Güterwirtschaft Projektmanagement Marketing oder Inter- Business English oder Industrieproduk- national Management tion oder Grundlagen der Wirtschaftspsy- chologie General Management Güterwirtschaft Industrieproduktion Controlling oder Business English oder Grundlagen der International Ma- Wirtschaftspsycholo- nagement gie Handel Güterwirtschaft in Projektmanagement Controlling oder Commercial English Handel oder Industrieproduk- International Ma- tion oder Grundlagen nagement der Wirtschaftspsy- chologie Logistik Güterwirtschaft in Projektmanagement Marketing oder Con- English in Logistics Logistik oder Industrieproduk- trolling oder Internati- tion oder Grundlagen onal Management der Wirtschaftspsy- chologie Marketing & Vertrieb Güterwirtschaft Projektmanagement Controlling oder Business English oder Industrieproduk- International Ma- tion oder Grundlagen nagement der Wirtschaftspsy- chologie Personalmanagement Güterwirtschaft Projektmanagement Marketing oder Con- Business English oder Industrieproduk- trolling oder Internati- tion oder Grundlagen onal Management der Wirtschaftspsy- chologie Projektmanagement Güterwirtschaft Industrieproduktion Marketing oder Con- Business English oder Grundlagen der trolling oder Internati- Wirtschaftspsycholo- onal Management gie Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 23
Bewertung: Die Inhalte tragen den Zielen des Studienganges angemessen Rechnung und die Lehrver- anstaltungen sind inhaltlich ausgewogen angelegt. Sie sind, wie die Gutachter den Modulbe- schreibungen und den Gesprächen vor Ort entnehmen konnten, auf Qualifikations- und Kompetenzentwicklung ausgerichtet. Dabei deckt das Angebot an Kernfächern die erforderli- chen Inhalte zur Erreichung der angestrebten Qualifikations- und Kompetenzziele ab und die im Studiengang vorgesehenen Vertiefungsrichtungen ermöglichen einen sinnvollen Qualifi- kations- und Kompetenzerwerb nach individueller Präferenz. Sehr positiv ist die durchgängi- ge und systematische Verknüpfung von Theorie und Praxis zu bewerten. Auch dass die Stu- dierenden ihre eigenen beruflichen Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen in die Dis- kussionen einbringen können, halten die Gutachter für gewinnbringend. Insgesamt ergänzen sich Wissensvermittlung und Praxisbeiträge gegenseitig zur Kompetenzentwicklung der Stu- dierenden. Die Studiengangsbezeichnung „Business Administration“ entspricht ferner der inhaltlichen Ausrichtung des Curriculums. Die Gutachter erachten zwar die Bezeichnung Betriebswirt- schaft“ als zweckmäßiger, bewerten die Bezeichnung „Business Administration“ jedoch nicht als evident falsch. Auch die Abschlussbezeichnung „Bachelor of Arts“ entspricht aufgrund des Bezuges zu sozial-, geistes- und kommunikationswissenschaftlichen Methoden der in- haltlichen Ausrichtung und den nationalen Vorgaben. Die Prüfungsleistungen dienen grundsätzlich der Feststellung der formulierten Qualifikati- onsziele und zeichnen sich durch unterschiedliche Prüfungsleistungen aus. Bei der Begut- achtung vor Ort beanstandeten die Gutachter, dass lediglich in zwei Modulen Hausarbeiten zu verfassen waren und regten an, dass insbesondere in dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ der Umgang mit Quellen und Zitationstechniken im Rahmen einer Hausarbeit ab- geprüft werden sollte, um das Erreichen der Kompetenzziele sicherzustellen. Im Rahmen der Stellungnahme hat die Berufsakademie dargelegt und nachgewiesen, dass sie die Prüfungs- leistung in dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten“ in eine Hausarbeit abgeändert hat. In- sofern sehen die Gutachter von einer Auflage ab. Qualitätsanforderung Qualitätsanforderung Nicht relevant erfüllt nicht erfüllt 3. Konzeption des Studienganges 3.2 Inhalte 3.2.1 Logik und konzeptionelle Geschlossen- x heit des Curriculums 3.2.2 Begründung der Abschlussbezeichnung x 3.2.3 Begründung der Studiengangsbezeich- x nung 3.2.4 Prüfungsleistungen und Abschlussarbeit x 3.3 Kompetenzerwerb für anwendungs- und / oder forschungsorientier- te Aufgaben (sofern vorgesehen – nur bei Master-Studiengang) Entfällt, da n.r. Darstellung und Bewertung im Einzelnen © FIBAA-Akkreditierungsbericht Seite 24
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