Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - PUK 327.03
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Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft PUK 327.03 © Claudine Celva Eine Veröffentlichung der CSC Bau – Industrie & Energie Rue de Trèves 31 – 1040 Brüssel T 02 285 02 11 cscbie@acv-csc.be www.cscbie.be Oktober 2017
Inhalt 1. Mindestlöhne am 01/06/2017 2. Klassifizierung der Funktionen 3. Arbeitsdauer 4. Zuschlag für Überstunden 5. Nachtarbeit - Schichtarbeit 6. Fahrtkosten 7. Jahresendprämie 8. Gewerkschaftsprämie 9. Urlaub aufgrund des Dienstalters 10. Existenzsicherheit im Falle von Kurzarbeit 11. System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) 12. Kündigungsfristen 13. Schulungen 14. Zeitkredit 15. Gewerkschaftsdelegation und Betriebsvertrag 16. Ihre Vertreter 2
Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Oktober 2017 | PUK 327.03 1 Mindestlöhne am 01/06/2017 Laut Indexierung vom 1. Juni 2017 sind die Mindeststundenlöhne der BW um 2 % gestiegen. Nachstehend finden Sie die neuen Mindeststundenlöhne ab dem 1. Juni 2017. Berufliche Mindeststundenlohn Kategorien ab dem 01/06/2017 1 € 9,8532 2 € 9,9513 3 € 10,0923 4 € 10,4225 5 € 11,2065 6 € 11,4551 7 € 11,6617 Bezüglich der Löhne der Angestellten der Berufskategorien 8 bis 14 wenden Sie sich bitte an Ihr Regionalsekretariat der CSC Bau-Industrie & Energie oder an Ihre Gewerkschaftsdelegation. © Claudine Celva 3
2 Klassifizierung der Funktionen Seit dem 20. November 2001 werden die Produktionsarbeiter in 7 Berufskategorien eingestuft. Die Kategorie 1 gilt als die niedrigste Stufe und die Kategorie 7 als die höchste. Für die Angestellten der Kategorien 8 bis 14 wurde die Funktionseinstufung ebenfalls im KAA vom 20. November 2001 festgelegt. Der vollständige Text dieses Abkommens ist bei der CSC Bau-Industrie & Energie erhältlich. 3 Arbeitsdauer Die Arbeitsdauer im Sektor beträgt 38 Stunden/Woche. Bemerkung! � Abweichungen sind möglich. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Gewerkschaftsdelegation. 4 Zuschlag für Überstunden Das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971, das unser Sektor bezüglich der Überstunden anwandte, wurde abgeändert durch das Peeters-Gesetz über die machbare Arbeit vom 5. März 2017. Diese Änderung hat das Arbeitsrecht in Belgien grundlegend reformiert und gilt seit dem 1. Februar 2017. Unser Handbuch KAA 2017-2018, das unseren Militanten zugestellt wurde, enthält Informationen über einige dieser Änderungen, wie die Anpassungen in Bezug auf die kleine Flexibilität, die 100 freiwilligen Überstunden und die Erweiterung der internen Grenze im Falle der Leistung von Überstunden. 5 Nachtarbeit - Schichtarbeit Auf der Ebene der paritätischen Kommission wurde ein Vademekum erstellt über die geltenden Regeln für die Nachtarbeit in den BW. Unser Handbuch KAA 2017-2018, das unseren Militanten zugestellt wurde, enthält ebenfalls die diesbezüglichen Informationen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Gewerkschaftsdelegation. 4
6 Fahrtkosten 6.1. Fahrten Wohnort-Arbeitsort Seit dem 1. Januar 2017 entspricht die Arbeitgeberintervention 75 % des Preises der Zugkarte. Fahrten im: )) Zug: ;; Erstattung vorgesehen für die SNCB-Zugkarte (2. Klasse). )) Bus: ;; Weniger als 5 km = € 0; ;; Ab 5 km = Erstattung vorgesehen für die SNCB- Zugkarte. )) Auto - Motorrad - Anderes privates transportmittel: ;; Die Rückerstattung pro Arbeitstag entspricht der monatlichen Intervention für das Sozialabonnement (SNCB-Tarif 2. Klasse), geteilt durch 21. )) Vom Arbeitgeber organisierter Transport: ;; Kontaktieren Sie Ihre CSCBIE-Delegation. Bedingungen: )) Öffentlicher Transport: ;; Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung (SNCB-TEC). )) Privater Transport: ;; Eine Erklärung im Personaldienst Ihres Unternehmens ausfüllen. Zahlung: )) Monatlich: ;; Intervention ab dem ersten Arbeitstag. 5
6.2. Arbeit im « externen Unternehmen » 6.2.1. Garantie, den für den Arbeitsweg vorgesehenen Betrag zu wahren. 6.2.2. Ist die Fahrt länger, wird eine Entschädigung wie im öffentlichen Dienst gezahlt, d.h. € 0,3460 pro km (01/07/2017 bis 30/06/2018). 7 Jahresendprämie 7.1 Für die Arbeiter: Die Jahresendprämie wird den Arbeitnehmern gewährt, die während der Referenzperiode effektive oder gleichgestellte Arbeitsleistungen erbracht haben, insofern sie seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt sind. Wann? Jedes Jahr im Monat November. Wie viel? Ab 2017 stellt der Betrag 4 % des während der Referenzperiode verdienten Bruttolohnes dar. Die Jahresendprämie wird besteuert. Berechnungsweise? Basisprämie X gearbeitete und gleichgestellte Stunden 38 Stunden X 48 Wochen (das heißt 1.824) Basisprämie: Stundenlohn (Oktober des laufenden Jahres) X 38 Stunden X 48 Wochen X 4 % Die Referenzperiode? Vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres. Zahlungsperiode? Die Prämie wird Ende November nach der Referenzperiode gezahlt. 7.2 Für die Angestellten: Eine Entschädigung von 62 % des Lohnes des Monats Dezember wird den Arbeitnehmern der Kategorien 8 bis 14 jedes Jahr gewährt, wenn sie zu diesem Zeitpunkt beschäftigt sind und wenn sie während der gesamten 6
Dauer des Referenzjahres beschäftigt waren. Die Arbeitnehmer, die diese letzte Bedingung nicht erfüllen, haben Anrecht auf 1/12 des Betrages der Prämie für jeden vollendeten Dienstmonat im Laufe des Referenzjahres. Bemerkung! � Sollte in Ihrer BW ein vorteilhafteres System bestehen, so bleibt Ihnen dieses erhalten! 8 Gewerkschaftsprämie Alle in einer BW beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter(innen), Angestellte, beschäftigte Arbeitslose,…) erhalten eine GEWERKSCHAFTSPRÄMIE. Für ein vollständiges Jahr (12 Monate) werden € 78 (ab 2017) gezahlt. Ihre Gewerkschaftsorganisation zahlt Ihnen diese Prämie Anfang Dezember aus. Die Frühpensionierten erhalten eine Prämie von € 39 für ein vollständiges Jahr (12 Monate). © Claudine Celva 7
9 Urlaub aufgrund des Dienstalters Seit 2007 hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf einen zusätzlichen Urlaubstag pro 10 Dienstjahre im Sektor der BW. Bemerkung! � Sollte in Ihrer BW ein vorteilhafteres System bestehen, so bleibt Ihnen dieses erhalten! 10 Existenzsicherheit im Falle von Kurzarbeit Seit dem 1. Januar 2016 erhalten die Arbeitnehmer eine Entschädigung von 3 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit (ohne Begrenzung) pro Arbeitnehmer und pro Ziviljahr. Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber mit dem Monatslohn gezahlt. 11 System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) Seit dem 1. Januar 2012 hat das System der Frühpension seinen Namen geändert und heißt nun « System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag » (oder SAB). Die Zugangsbedingungen (Alter und Anzahl Berufsjahre) wurden progressiv erhöht. Wir raten Ihnen, sich in Ihrem Sekretariat der CSC Bau-Industrie & Energie eingehender zu informieren. Im Sektor bestehen mehrere SAB: ;; SAB mit 58 Jahren in 2017 und 59 Jahren in 2018 mit einer Berufslaufbahn von mindestens 40 Jahren; ;; „gesundheitliches“ SAB für bestimmte ältere, beeinträchtig te Arbeitnehmer oder mit schweren physischen Problemen (mit 58 Jahren und einer Berufslaufbahn von 35 Jahren, davon 5 Jahre im Sektor); ;; SAB mit 60 Jahren (gültig bis 31/12/2017). © Claudine Celva 8
12 Kündigungsfristen Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein einziges System der Kündigungsfristen für alle Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte (siehe Gesetz vom 26. Dezember 2013 über die Einführung eines Einheitsstatuts für Arbeiter und Angestellte bezüglich der Kündigungsfristen). Zur Bestimmung der Kündigungsfrist gilt einzig und allein die Betriebszugehörigkeit. Seit diesem Datum beginnen die Kündigungsfristen immer am Montag nach der Mitteilung der Kündigung. Übergangsmaßnahmen bestehen jedoch für die Arbeitnehmer, deren Vertragsausübung vor dem 1. Januar 2014 begonnen hat. Für diese Arbeitnehmer besteht ein besonderes System der Kündigungsfrist. Bemerkung! � Wir raten Ihnen, sich in Ihrem Sekretariat der CSC Bau-Industrie & Energie oder bei Ihrer Gewerkschaftsdelegation eingehender zu informieren. Auch unser Handbuch KAA 2017-2018, das unseren Militanten zugestellt wurde, enthält zusätzliche Informationen zu diesem Thema. Sektorenbezogene Infos finden Sie auch auf unserer Website www.cscbie.be. 13 Schulungen Ein KAA erlaubt es den Arbeitnehmern der BW SPEZIFISCHEN SCHULUNGEN ZU FOLGEN, die entweder durch die Gewerkschaftsorganisationen oder vom Arbeitgeber organisiert werden. Der Lohn wird weiterhin gezahlt. Das Peeters-Gesetz über die machbare Arbeit vom 5. März 2017 sieht ebenfalls Fortschritte bezüglich der Schulungen vor, denn die Sektoren werden die Organisation von 5 Schulungstagen pro Jahr pro Vollzeitbeschäftigten vorsehen müssen. Bemerkung! � Es handelt sich nicht um ein individuelles Recht! Die Sozialpartner des Sektors der BW müssen diese gesetzliche Verpflichtung noch konkretisieren. 9
14 Zeitkredit Das System des Zeitkredits ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine berufliche Tätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren. Infolge der Regierungsabkommen vom 1. Dezember 2011 und vom 10. Oktober 2014 wurde das System des Zeitkredits mit dem KAA Nr. 103 des Landesrates der Arbeit (LRA) schon stark verändert. Am 20. September 2016 hat der LRA das KAA 103 erneut geändert. Die Streichung des Zeitkredits ohne Motiv und die Ausdehnung des Zeitkredits aus Pflegegründen auf 51 Wochen sind die wichtigsten Änderungen. Bemerkung! � Wenn Sie sich für die Regelung des Zeitkredits und für die Unterbrechungsentschädigungen interessieren, besuchen Sie bitte unsere Website www.csc-ostbelgien.csc-en-ligne.be. � Für weitere Informationen, zur administrativen Hilfeleistung sowie zur Berechnung Ihrer Entschädigung können Sie sich auch an Ihr CSC-Sekretariat oder Ihre Berufszentrale CSCBIE wenden. 15 Gewerkschaftsdelegation und Betriebsvertrag Achtung! � Die BW muss ihre Gewerkschaftsdelegation informieren über den Abschluss eines jeden Betriebsvertrages, die Liste der vom Vertrag betroffenen Arbeitnehmer, die Betreuung dieser Arbeitnehmer und über das rechtfertigende Argument, dass die Arbeit dem Profil der Arbeitnehmer entspricht. Wenn keine Gewerkschaftsdelegation besteht, informiert die beschützende Werkstätte die regionalen Gewerkschaftssekretäre. � Die Delegierten dürfen sich auch zu den externen Stellen begeben, wo Arbeitskollegen im Rahmen eines Betriebsvertrages beschäftigt sind, um deren Arbeitsbedingungen und Betreuung zu überprüfen. 10
Grundsätze: Die Besuche werden organisiert: 1) Aufgrund der Informationen, die periodisch von den Arbeitgebern mitgeteilt werden. 2) Die Vertraulichkeit dieser Informationen respektierend. 3) Im Geiste der Gerechtigkeit und der gütlichen Einigung. Ein Delegierter pro Gewerkschaftsorganisation nimmt daran teil, in Absprache mit dem AGS und der Direktion. Das Ergebnis dieser Besuche und die entsprechende weitere Vorgehensweise werden auf die Tagesordnung der verschiedenen Konzertierungsorgane gesetzt. Prozedur: )) Mindestens 8 Kalendertage im Voraus informieren die Gewerkschaftsvertreter den Arbeitgeber über die Stellen, die sie besuchen möchten. )) Der Arbeitgeber informiert den Verantwortlichen der Außenstelle und den Kunden über die Identität der Gewerkschaftsvertreter, die diesen Besuch abstatten werden. )) Die Arbeitgeber gewähren den Gewerkschaftsvertretern die Erleichterungen und die notwendige Zeit, damit sie ihre Aufgabe unter guten Bedingungen erfüllen können. 16 Ihre Vertreter Als Arbeitnehmer und Mitglied der CSC Bau-Industrie & Energie werden Sie in verschiedenen Instanzen vertreten und Sie können sich auf diese Weise Gehör verschaffen. )) Der Gewerkschaftsdelegierte vertritt Sie bei Ihrem Arbeitgeber. )) Die Sozialwahlen bieten Ihnen eine Stimme über die Kandidaten CSC Bau-Industrie & Energie im Betriebsrat (BR) und im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS). )) Das Abkommen über den Urlaub zwecks gewerkschaftlicher Schulung bietet uns die Möglichkeit, die Kandidaten und Delegierten der CSC Bau-Industrie & Energie gut auszubilden. Als Zentrale vertreten wir Sie in den paritätischen Kommissionen, in den Arbeitsgruppen, in den Fonds, bei den Behörden, usw. 11
Adressen CSC Bau - Industrie & Energie Aalst - Oudenaarde Aalst: Hopmarkt 45 T 053 73 45 84 Antwerpen Nationalestraat 111 T 03 222 70 81 Bastogne rue Pierre Thomas 12 T 063 24 47 00 Brussel Pletinckxstraat 19 T 02 557 85 85 Charleroi rue Prunieau 5 T 071 23 08 93 V.H.: CSC Bau - Industrie & Energie, rue de Trèves 31, 1040 Bruxelles / Oktober 2017 Gent - Eeklo Gent: Poel 7 T 09 265 43 61 Hasselt Mgr. Broekxplein 6 T 011 29 09 80 Leuven Kessel-Lo: Martelarenlaan 8 T 016 21 94 21 Liège boulevard Saucy 10 T 04 340 73 10 Mechelen Onder Den Toren 4A T 015 71 85 30 Mons - La Louvière - Mons: rue Claude de Bettignies 10 / 12 T 065 37 25 93 Hainaut Occidental La Louvière: place Maugrétout 17 T 065 37 26 11 Tournai: avenue des Etats-Unis 10 bte 7 T 069 88 07 42 Namur - Bouge: chaussée de Louvain 510 T 081 25 40 27 Brabant Wallon Nivelles: rue des Canonniers 14 T 067 88 46 35 Turnhout Korte Begijnenstraat 20 T 014 44 61 01 Verviers pont Léopold 4 / 6 T 087 85 99 66 Waas en Dender Dendermonde: Oude Vest 146 T 03 765 23 17 Sint-Niklaas: Hendrik Heymanplein 7 T 03 765 23 00 West-Vlaanderen Brugge: Koning Albert-I-laan 132 T 050 44 41 76 Ieper: St.-Jacobsstraat 34 T 059 34 26 31 Kortrijk: President Kennedypark 16D T 056 23 55 51 Oostende: Dr. L. Colensstraat 7 T 059 55 25 40 Roeselare: H. Horriestraat 31A T 051 26 55 31 rue de Trèves 31 T 02 285 02 11 cscbie@acv-csc.be 1040 Bruxelles F 02 230 74 43 www.cscbie.be
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