Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - PUK 327.03

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Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - PUK 327.03
Beschützende
                                      Werkstätten in der
                                      Deutschsprachigen
                                      Gemeinschaft
                                      PUK 327.03

                                                           © Claudine Celva

Eine Veröffentlichung der CSC Bau –
Industrie & Energie
Rue de Trèves 31 – 1040 Brüssel
T 02 285 02 11
cscbie@acv-csc.be
www.cscbie.be
Oktober 2017
Beschützende Werkstätten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft - PUK 327.03
Inhalt

    1. Mindestlöhne am 01/06/2017

    2. Klassifizierung der Funktionen

    3. Arbeitsdauer

    4. Zuschlag für Überstunden

    5. Nachtarbeit - Schichtarbeit

    6. Fahrtkosten

    7. Jahresendprämie

    8. Gewerkschaftsprämie

    9. Urlaub aufgrund des Dienstalters

    10. Existenzsicherheit im Falle von Kurzarbeit

    11. System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)

    12. Kündigungsfristen

    13. Schulungen

    14. Zeitkredit

    15. Gewerkschaftsdelegation und Betriebsvertrag

    16. Ihre Vertreter

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Beschützende Werkstätten in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft
Oktober 2017 | PUK 327.03

  1   Mindestlöhne am 01/06/2017
Laut Indexierung vom 1. Juni 2017 sind die Mindeststundenlöhne der BW um
2 % gestiegen.
Nachstehend finden Sie die neuen Mindeststundenlöhne ab dem 1. Juni
2017.

                       Berufliche        Mindeststundenlohn
                       Kategorien        ab dem 01/06/2017
                            1                   € 9,8532
                            2                   € 9,9513
                            3                  € 10,0923
                            4                  € 10,4225
                            5                  € 11,2065
                            6                  € 11,4551
                            7                  € 11,6617

Bezüglich der Löhne der Angestellten der Berufskategorien 8 bis 14 wenden
Sie sich bitte an Ihr Regionalsekretariat der CSC Bau-Industrie & Energie oder
an Ihre Gewerkschaftsdelegation.
                                                                                     © Claudine Celva

                                                                                 3
2    Klassifizierung der Funktionen
    Seit dem 20. November 2001 werden die Produktionsarbeiter in 7
    Berufskategorien eingestuft. Die Kategorie 1 gilt als die niedrigste Stufe und die
    Kategorie 7 als die höchste.
    Für die Angestellten der Kategorien 8 bis 14 wurde die Funktionseinstufung
    ebenfalls im KAA vom 20. November 2001 festgelegt. Der vollständige Text
    dieses Abkommens ist bei der CSC Bau-Industrie & Energie erhältlich.

      3    Arbeitsdauer
    Die Arbeitsdauer im Sektor beträgt 38 Stunden/Woche.
             Bemerkung!
             �    Abweichungen sind möglich. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre
                  Gewerkschaftsdelegation.

      4    Zuschlag für Überstunden
    Das Arbeitsgesetz vom 16. März 1971, das unser Sektor bezüglich der
    Überstunden anwandte, wurde abgeändert durch das Peeters-Gesetz über
    die machbare Arbeit vom 5. März 2017. Diese Änderung hat das Arbeitsrecht
    in Belgien grundlegend reformiert und gilt seit dem 1. Februar 2017.
    Unser Handbuch KAA 2017-2018, das unseren Militanten zugestellt wurde,
    enthält Informationen über einige dieser Änderungen, wie die Anpassungen
    in Bezug auf die kleine Flexibilität, die 100 freiwilligen Überstunden und die
    Erweiterung der internen Grenze im Falle der Leistung von Überstunden.

      5    Nachtarbeit - Schichtarbeit
    Auf der Ebene der paritätischen Kommission wurde ein Vademekum erstellt
    über die geltenden Regeln für die Nachtarbeit in den BW. Unser Handbuch
    KAA 2017-2018, das unseren Militanten zugestellt wurde, enthält ebenfalls
    die diesbezüglichen Informationen. Für weitere Informationen kontaktieren
    Sie bitte Ihre Gewerkschaftsdelegation.

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6   Fahrtkosten
6.1. Fahrten Wohnort-Arbeitsort
Seit dem 1. Januar 2017 entspricht die Arbeitgeberintervention 75 % des
Preises der Zugkarte.
Fahrten im:
          )) Zug:
                    ;; Erstattung vorgesehen für die SNCB-Zugkarte
		                     (2. Klasse).
          )) Bus:
  ;; Weniger als 5 km = € 0;
  ;; Ab 5 km = Erstattung vorgesehen für die SNCB-
		Zugkarte.
          )) Auto - Motorrad - Anderes privates transportmittel:
                    ;; Die Rückerstattung pro Arbeitstag entspricht der
                       monatlichen Intervention für das
                       Sozialabonnement (SNCB-Tarif 2. Klasse), geteilt
                       durch 21.
          )) Vom Arbeitgeber organisierter Transport:
                  ;; Kontaktieren Sie Ihre CSCBIE-Delegation.
Bedingungen:
 )) Öffentlicher Transport:
         ;; Geben Sie Ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung
		(SNCB-TEC).
         )) Privater Transport:
                  ;; Eine Erklärung im Personaldienst Ihres
		                    Unternehmens ausfüllen.
Zahlung:
          )) Monatlich:
                 ;; Intervention ab dem ersten Arbeitstag.

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6.2. Arbeit im « externen Unternehmen »
    6.2.1. Garantie, den für den Arbeitsweg vorgesehenen Betrag zu wahren.
    6.2.2. Ist die Fahrt länger, wird eine Entschädigung wie im öffentlichen Dienst
    gezahlt, d.h. € 0,3460 pro km (01/07/2017 bis 30/06/2018).

      7    Jahresendprämie
    7.1 Für die Arbeiter:
    Die Jahresendprämie wird den Arbeitnehmern gewährt, die während der
    Referenzperiode effektive oder gleichgestellte Arbeitsleistungen erbracht
    haben, insofern sie seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen beschäftigt
    sind.
    Wann?
    Jedes Jahr im Monat November.
    Wie viel?
    Ab 2017 stellt der Betrag 4 % des während der Referenzperiode verdienten
    Bruttolohnes dar. Die Jahresendprämie wird besteuert.
    Berechnungsweise?
                Basisprämie X gearbeitete und gleichgestellte Stunden
                      38 Stunden X 48 Wochen (das heißt 1.824)
    Basisprämie: Stundenlohn (Oktober des laufenden Jahres) X 38 Stunden X 48
    Wochen X 4 %
    Die Referenzperiode?
    Vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres.

    Zahlungsperiode?
    Die Prämie wird Ende November nach der Referenzperiode gezahlt.
    7.2 Für die Angestellten:
    Eine Entschädigung von 62 % des Lohnes des Monats Dezember wird den
    Arbeitnehmern der Kategorien 8 bis 14 jedes Jahr gewährt, wenn sie zu
    diesem Zeitpunkt beschäftigt sind und wenn sie während der gesamten

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Dauer des Referenzjahres beschäftigt waren. Die Arbeitnehmer, die diese
letzte Bedingung nicht erfüllen, haben Anrecht auf 1/12 des Betrages der
Prämie für jeden vollendeten Dienstmonat im Laufe des Referenzjahres.
        Bemerkung!
        �    Sollte in Ihrer BW ein vorteilhafteres System bestehen, so bleibt
             Ihnen dieses erhalten!

  8   Gewerkschaftsprämie
Alle in einer BW beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter(innen), Angestellte,
beschäftigte Arbeitslose,…) erhalten eine GEWERKSCHAFTSPRÄMIE.
Für ein vollständiges Jahr (12 Monate) werden € 78 (ab 2017) gezahlt.
Ihre Gewerkschaftsorganisation zahlt Ihnen diese Prämie Anfang Dezember
aus.
Die Frühpensionierten erhalten eine Prämie von € 39 für ein vollständiges
Jahr (12 Monate).

                                                                                     © Claudine Celva

                                                                                 7
9   Urlaub aufgrund des Dienstalters
    Seit 2007 hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf einen zusätzlichen Urlaubstag
    pro 10 Dienstjahre im Sektor der BW.
            Bemerkung!
            �    Sollte in Ihrer BW ein vorteilhafteres System bestehen, so bleibt
                 Ihnen dieses erhalten!

      10 Existenzsicherheit im Falle von Kurzarbeit
    Seit dem 1. Januar 2016 erhalten die Arbeitnehmer eine Entschädigung von
    3 Euro pro Tag der Arbeitslosigkeit (ohne Begrenzung) pro Arbeitnehmer
    und pro Ziviljahr. Diese Entschädigung wird vom Arbeitgeber mit dem
    Monatslohn gezahlt.

      11 System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)
    Seit dem 1. Januar 2012 hat das System der Frühpension seinen Namen
    geändert und heißt nun « System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag »
    (oder SAB). Die Zugangsbedingungen (Alter und Anzahl Berufsjahre) wurden
    progressiv erhöht.
    Wir raten Ihnen, sich in Ihrem Sekretariat der CSC Bau-Industrie & Energie
    eingehender zu informieren.
    Im Sektor bestehen mehrere SAB:
            ;;   SAB mit 58 Jahren in 2017 und 59 Jahren in 2018 mit einer
                 Berufslaufbahn von mindestens 40 Jahren;
            ;;   „gesundheitliches“ SAB für bestimmte ältere, beeinträchtig
                 te Arbeitnehmer oder mit schweren physischen Problemen
                 (mit 58 Jahren und einer Berufslaufbahn von 35 Jahren,
                 davon 5 Jahre im Sektor);
            ;;   SAB mit 60 Jahren (gültig bis 31/12/2017).
                                                                                     © Claudine Celva

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12 Kündigungsfristen
Seit dem 1. Januar 2014 gilt ein einziges System der Kündigungsfristen für
alle Arbeitnehmer, Arbeiter und Angestellte (siehe Gesetz vom 26. Dezember
2013 über die Einführung eines Einheitsstatuts für Arbeiter und Angestellte
bezüglich der Kündigungsfristen). Zur Bestimmung der Kündigungsfrist gilt
einzig und allein die Betriebszugehörigkeit.
Seit diesem Datum beginnen die Kündigungsfristen immer am Montag nach
der Mitteilung der Kündigung.
Übergangsmaßnahmen bestehen jedoch für die Arbeitnehmer, deren
Vertragsausübung vor dem 1. Januar 2014 begonnen hat. Für diese
Arbeitnehmer besteht ein besonderes System der Kündigungsfrist.
        Bemerkung!
        �    Wir raten Ihnen, sich in Ihrem Sekretariat der CSC Bau-Industrie &
             Energie oder bei Ihrer Gewerkschaftsdelegation eingehender zu
             informieren. Auch unser Handbuch KAA 2017-2018, das unseren
             Militanten zugestellt wurde, enthält zusätzliche Informationen
             zu diesem Thema. Sektorenbezogene Infos finden Sie auch auf
             unserer Website www.cscbie.be.

  13 Schulungen
Ein    KAA      erlaubt      es   den    Arbeitnehmern       der     BW
SPEZIFISCHEN SCHULUNGEN ZU FOLGEN, die entweder durch die
Gewerkschaftsorganisationen oder vom Arbeitgeber organisiert werden. Der
Lohn wird weiterhin gezahlt.
Das Peeters-Gesetz über die machbare Arbeit vom 5. März 2017 sieht
ebenfalls Fortschritte bezüglich der Schulungen vor, denn die
Sektoren werden die Organisation von 5 Schulungstagen pro Jahr
pro Vollzeitbeschäftigten vorsehen müssen.
        Bemerkung!
        �    Es handelt sich nicht um ein individuelles Recht! Die Sozialpartner
             des Sektors der BW müssen diese gesetzliche Verpflichtung noch
             konkretisieren.

                                                                                   9
14 Zeitkredit
     Das System des Zeitkredits ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine berufliche
     Tätigkeit zu unterbrechen oder zu reduzieren.
     Infolge der Regierungsabkommen vom 1. Dezember 2011 und vom
     10. Oktober 2014 wurde das System des Zeitkredits mit dem KAA Nr. 103 des
     Landesrates der Arbeit (LRA) schon stark verändert. Am 20. September 2016
     hat der LRA das KAA 103 erneut geändert. Die Streichung des Zeitkredits
     ohne Motiv und die Ausdehnung des Zeitkredits aus Pflegegründen auf 51
     Wochen sind die wichtigsten Änderungen.
             Bemerkung!
             �      Wenn Sie sich für die Regelung des Zeitkredits und für die
                    Unterbrechungsentschädigungen interessieren, besuchen Sie bitte
                    unsere Website www.csc-ostbelgien.csc-en-ligne.be.
             �      Für weitere Informationen, zur administrativen Hilfeleistung sowie
                    zur Berechnung Ihrer Entschädigung können Sie sich auch an Ihr
                    CSC-Sekretariat oder Ihre Berufszentrale CSCBIE wenden.

       15 Gewerkschaftsdelegation und Betriebsvertrag

         Achtung!
             �      Die    BW     muss     ihre   Gewerkschaftsdelegation
                    informieren über den Abschluss eines jeden
                    Betriebsvertrages, die Liste der vom Vertrag
                    betroffenen Arbeitnehmer, die Betreuung dieser
                    Arbeitnehmer      und    über   das     rechtfertigende
                    Argument, dass die Arbeit dem Profil der Arbeitnehmer
                    entspricht. Wenn keine Gewerkschaftsdelegation besteht,
                    informiert die beschützende Werkstätte die regionalen
                    Gewerkschaftssekretäre.
             �      Die Delegierten dürfen sich auch zu den externen
                    Stellen begeben, wo Arbeitskollegen im Rahmen eines
                    Betriebsvertrages beschäftigt sind, um deren
                    Arbeitsbedingungen und Betreuung zu überprüfen.

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Grundsätze:
Die Besuche werden organisiert:
          1) Aufgrund der Informationen, die periodisch von den
             Arbeitgebern mitgeteilt werden.
          2) Die Vertraulichkeit dieser Informationen respektierend.
          3) Im Geiste der Gerechtigkeit und der gütlichen Einigung.
Ein Delegierter pro Gewerkschaftsorganisation nimmt daran teil, in
Absprache mit dem AGS und der Direktion. Das Ergebnis dieser Besuche und
die entsprechende weitere Vorgehensweise werden auf die Tagesordnung
der verschiedenen Konzertierungsorgane gesetzt.
Prozedur:
  )) Mindestens 8 Kalendertage im Voraus informieren die
     Gewerkschaftsvertreter den Arbeitgeber über die Stellen, die sie
     besuchen möchten.
  )) Der Arbeitgeber informiert den Verantwortlichen der Außenstelle und
     den Kunden über die Identität der Gewerkschaftsvertreter, die diesen
     Besuch abstatten werden.
  )) Die Arbeitgeber gewähren den Gewerkschaftsvertretern die
     Erleichterungen und die notwendige Zeit, damit sie ihre Aufgabe unter
     guten Bedingungen erfüllen können.

  16 Ihre Vertreter
Als Arbeitnehmer und Mitglied der CSC Bau-Industrie & Energie werden Sie
in verschiedenen Instanzen vertreten und Sie können sich auf diese Weise
Gehör verschaffen.
  )) Der Gewerkschaftsdelegierte vertritt Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
  )) Die Sozialwahlen bieten Ihnen eine Stimme über die Kandidaten
     CSC Bau-Industrie & Energie im Betriebsrat (BR) und im Ausschuss für
     Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (AGS).
  )) Das Abkommen über den Urlaub zwecks gewerkschaftlicher Schulung
     bietet uns die Möglichkeit, die Kandidaten und Delegierten der CSC
     Bau-Industrie & Energie gut auszubilden.
Als Zentrale vertreten wir Sie in den paritätischen Kommissionen, in den
Arbeitsgruppen, in den Fonds, bei den Behörden, usw.
                                                                             11
Adressen CSC Bau - Industrie & Energie

Aalst - Oudenaarde     Aalst: Hopmarkt 45                        T 053 73 45 84
Antwerpen              Nationalestraat 111                       T 03 222 70 81
Bastogne               rue Pierre Thomas 12                      T 063 24 47 00
Brussel                Pletinckxstraat 19                        T 02 557 85 85
Charleroi              rue Prunieau 5                            T 071 23 08 93

                                                                                  V.H.: CSC Bau - Industrie & Energie, rue de Trèves 31, 1040 Bruxelles / Oktober 2017
Gent - Eeklo           Gent: Poel 7                              T 09 265 43 61
Hasselt                Mgr. Broekxplein 6                        T 011 29 09 80
Leuven                 Kessel-Lo: Martelarenlaan 8               T 016 21 94 21
Liège                  boulevard Saucy 10                        T 04 340 73 10
Mechelen               Onder Den Toren 4A                        T 015 71 85 30
Mons - La Louvière -   Mons: rue Claude de Bettignies 10 / 12    T 065 37 25 93
Hainaut Occidental     La Louvière: place Maugrétout 17          T 065 37 26 11
                       Tournai: avenue des Etats-Unis 10 bte 7   T 069 88 07 42
Namur -                Bouge: chaussée de Louvain 510            T 081 25 40 27
Brabant Wallon         Nivelles: rue des Canonniers 14           T 067 88 46 35
Turnhout               Korte Begijnenstraat 20                   T 014 44 61 01
Verviers               pont Léopold 4 / 6                        T 087 85 99 66
Waas en Dender         Dendermonde: Oude Vest 146                T 03 765 23 17
                       Sint-Niklaas: Hendrik Heymanplein 7       T 03 765 23 00
West-Vlaanderen        Brugge: Koning Albert-I-laan 132          T 050 44 41 76
                       Ieper: St.-Jacobsstraat 34                T 059 34 26 31
                       Kortrijk: President Kennedypark 16D       T 056 23 55 51
                       Oostende: Dr. L. Colensstraat 7           T 059 55 25 40
                       Roeselare: H. Horriestraat 31A            T 051 26 55 31

rue de Trèves 31            T 02 285 02 11                cscbie@acv-csc.be
1040 Bruxelles              F 02 230 74 43                www.cscbie.be
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