BESTELLLISTE PACKAGES FORD RANGER 2019+ - Hurter Offroad
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN XXL-Basic Package 17" Variante 1 (HOAW001 Felge und 285/70 R17) HO-XXLHOAW001285-FR-FT 6,329.18 € Variante 2 (Pro Comp Felge und 285/70 R17) HO-XXLPROCOMP285-FR-FT 6,670.18 € XXL-Basic Package 18" Variante 1 (HOAW002 Felge und 285/60 R18) HO-XXLHOAW00228560-FR-FT 6,025.84 € Variante 2 (HOAW002 Felge und 275/65 R18) HO-XXLHOAW002275-FR-FT 6,339.98 € Variante 3 (HOAW002 Felge und 305/60 R18) HO-XXLHOAW002305-FR-FT 6,566.38 € Variante 4 (HOAW002 Felge und 285/65 R18) HO-XXLHOAW00228565-FR-FT 6,407.98 € XXL-Basic Package 20“ Variante 1 (HOAW002 FELGE UND 275/55 R20) HO-XXLHOAW003275-FR-FT 6,886.09 € Variante 2 (HOAW002 FELGE UND 295/55 R20) HO-XXLHOAW003295-FR-FT 7,345.03 € optional für XXL-Packages Lackierung Kotflügelverbreiterungen Paint-KV 659.00 € Kompletträder Komplettrad HOAW001 265/70 R17 HO-AW0012657017-FR-FT 694.09 € Komplettrad HOAW001 285/70 R17 HO-AW0012857017-FR-FT 757.49 € Komplettrad PRO COMP 285/70 R17 PROCOMP50012857017-FR-FT 907.49 € Komplettrad HOAW002 285/60 R18 HO-AW0022856018-FR-FT 860.99 € Komplettrad HOAW002 275/65 R18 HO-AW0022756518-FR-FT 760.19 € Komplettrad HOAW002 305/60 R18 HO-AW0023056018-FR-FT 816.79 € Komplettrad HOAW002 285/65 R18 HO-AW0022856518-FR-FT 777.19 € Komplettrad HOAW003 275/55 R20 HOAW0032755520-FR-FT 1,178.59 € Komplettrad HOAW003 295/55 R20 HOAW0032955520-FR-FT 1,125.89 € Komplettrad Dotz Dakar 265/75 R16 DOTZ2657516-FR-FT 445.29 € Komplettrad Dotz Dakar 285/75 R16 DOTZ2857516-FR-FT 465.69 € Zubehör Kompletträder Radmuttern Standard M12x1,5Standard 89.00 € Radmuttern mit Diebstahlsicherung M12x1,5 Diebstahl 89.00 € Reifenluftdrucksenor TYRE-SENSOR-FR 209.00 € Tachoangleichung elektronsich V-KALIBRATION-FR 672.74 € Kotflügelgummilippe +2cm KV-GUMMI-+2cm-FT 302.74 € TÜV-Eintragung Räder TUEV-Räder 148.75 € Spurverbreiterungen Variante 1, Modell Ford Ranger PX3 ab 2019 HO-SPV-18/23/30-FR-FT 531.93 € Variante 2, Modell Ford Ranger Raptor HO-SPV-18/23-FR-RP-FT 531.93 € Suspension Lift Kit Package Pedders Variante 1, Xtra Comfort +50mm VA und +30mm HA PED-RANGERPX3-28-6298-FT 3,122.36 € Variante 2, Xtra Comfort +50mm VA und +30mm HA, PED-RANGERPX3-29-6298-FT 3,322.36 € mit Winde und Stoßstange VA Variante 3, loaded comfort +50mm VA + HA (0-300KG) HA PED-RANGERPX3-28-6299-FT 3,322.36 € Seite 1 |9
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN Suspension Lift Kit Package Pedders Variante 4, loaded comfort +50mm VA + HA (0-300KG) HA, PED-RANGERPX3-29-6299-FT 3,422.36 € mit Winde und Stoßstange VA Variante 5, GVM Upgrade +50mm VA + HA (300-600KG) HA PED-RANGERPX3-28-265096-FT 3,522.36 € Variante 6, GVM Upgrade +50mm VA + HA (300-600KG) HA, PED-RANGERPX3-29-265096-FT 3,622.36 € mit Winde und Stoßstange VA Variante 7, Xtra GVM Upgrade +50mm VA + HA PED-RANGERPX3-28-266096-FT 3,622.36 € (600-900KG) HA Variante 8, Xtra GVM Upgrade +50mm VA + HA PED-RANGERPX3-29-266096-FT 3,722.36 € (600-900KG) HA, mit Winde und Stoßstange VA Variante RAPTOR, +50mm PED-RANGERRAPTOR-98-99-FT 1,896.86 € Bodylift Package Variante 1, Bodylift 3cm HO-BODYLIFT3CM-FR-FT 2,368.00 € Variante 2, Bodylift 5cm HO-BODYLIFT5CM-FR-FT 2,368.00 € Variante 2, Bodylift 10cm HO-BODYLIFT10CM-FR-FT 5,690.55 € Auflastungs Package: Variante 1, Auflastung zgG.3500KG über HO-ZGG3500-2657017-FR-FT 5,666.05 € Zusatzluftfederung mit Rädern Variante 2, Auflastung zgG.3500KG über HO-ZGG3500-FR-FT 2,740.94 € Zusatzluftfederung ohne Räder Grille Package „Extreme“ Variante 1, mit Extreme in schwarz HO-GR-EX-BLACK-FR-FT 772.74 € Variante 2, mit Extreme in schwarz un X in rot HO-GR-EX-BLACK/RED-FR-FT 772.74 € optional für Extreme Grill Lackierung Extreme Schriftzug PAINT-GR-SIGN 119.00 € Roll-Bar Packages Variante 1, Überrollbügel Hurter 76mm Standard HO-RB-ST-FR-FT 1,125.21 € Variante 2, Überrollbügel Hurter Extreme HO-RB-EX-UNI-FT 2,830.26 € optional für Roll-Bar Packages für Variante 1, Work Package Standard (Light/Winch) HO-WORKP-ST-UNI-FT 1,979.06 € für Variante 2, Work Package Extreme (Winch) HO-WORKP-EX-UNI-FT 1,145.96 € für Variante 2, Roof-Rack Extreme HO-ROOFRACK-RB-EX-UNI-FT 1,172.74 € für Roof Rack Extreme, Roof-Rack Extreme Lights Package HO-ROOFRACK-RB-EX-RF10-UNI-FT 1,466.70 € Reserveradhalter Reserveradhalter Extreme Pritsche HO-WH-EX-UNI-FT 1,297.48 € Frontbar Package Variante 1, Frontschutzbügel HO-FB-R19-R1970-06-FT 596.74 € Variante 2, Frontschutzbügel mit Querstäben HO-FB-R19-R1970-03-FT 702.74 € Variante 3, Frontschutzbügel mit Blech HO-FB-R19-R1970-04-FT 768.74 € Variante 4, Frontschutzbügel mit Grill HO-FB-R19-R1970-00-FT 811.74 € Variante 5, Frontschutzbügel Raptor HO-FB-EC/SB/470/PL-FT 767.55 € Seite 2|9
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN optional zu Frontbar PACKAGE Zusatzscheinwerfer PIAA RF6 HO-FBL-PIAARF6-UNI-FT 999.22 € Zusatzscheinwerfer PIAA RF10 HO-FBL-PIAARF10-UNI-FT 1,199.00 € Bonnet Scroop Styling Package Variante 1, optische Lufthutzeneinlässe „klein“ HO-UBS-001-FT 230.84 € Variante 2, Motorhaubenhutze Safari „Extreme“ HO-FRS-002-FT 999.00 € Variante 3, Motorhaubenhutze Safari HO-FRS-001-FT 821.74 € optional für bonnet scroop Lackierung Motorhaubenhutze PAINT-SCROOP 196.35 € Light Styling Package Variante 1: Scheinwerferumrandung HO-LIGHTSTYLING-FRONT-FR-FT 172.43 € Variante 2: Heckleuchtenumradnung HO-LIGHTSTYLING-REAR-FR-FT 172.43 € ROOF-LIGHT PACKAGES Variante 1, Roof-Light Package LAZER Ford Wildtrak / HO-RL-LAZERR750-FR-ORIGINAL-BAR-FT 2,937.34 € Raptor STYLING BÜGEL Variante 1.2, Roof-Light Package PIAA Ford Wildtrak / HO-RL-PIAARF10-FR-ORIGINAL-BAR-FT 2,937.34 € Raptor STYLING BÜGEL Variante 2, Roof-Light Package LAZER für HO-RL-LAZERR750-UNI-76mmRB-FT 3,055.34 € Überrollbügel 76mm Variante 2.2, Roof-Light Package PIAA für HO-RL-PIAA-UNI-76mmRB-FT 3,055.34 € Überrollbügel 76mm Variante 3, Roof-Light-Package LAZER-FRONT HO-RL-LAZERT24-FRONT-FR-FT 1,865.81 € optional für ROOF LIGHT Package Arbeitsscheinwerfer LED HO-RL-WORKL-LAZERUTILITY45GEN2-FT 727.51 € NEOPREN BEZUG LAZER LAZER-NEOPRENBEZUG-4LED 52.00 € NEOPREN BEZUG LAZER LAZER-NEOPRENBEZUG-24LED 89.00 € PIAA Scheinwerferkappen PIAA-ABDECKUNG-RF10 GRILLE LIGHT Packages Variante 1, Grille-Light-Package LAZER TRIPLE R750 HO-GL-LAZERTRIPLER750-FR-FT 1,452.96 € (Standard) Variante 2, Grille-Light-Package LAZER TRIPLE R750 HO-GL-LAZERTRIPLER750ELITE3-FR-FT 1,598.96 € (ELITE 3) Variante 3, Grille-Light-Package PIAA RF6 HO-GL-PIAARF6-FR-FT 1,490.96 € Variante 4, Grille-Light-Package PIAA RF10 HO-GL-PIAARF10-FR-FT 1,610.96 € SIDE STEPS Packages Variante 1, elektrische Trittbretter HO-ST-E-STEPS-FR-FT 2,393.96 € Variante 2, HURTER Offroad Rockslider HO-ST-ROCKSLIDER-FR-FT 1,066.48 € Winch Package Seilwinde für originale Stoßstange HO-WP-HURTERWINCH-FR-FT 2,858.09 € Winchbumper Packages Variante 1: Windenstoßstange RIVAL HO-WB-RIVAL-FR-FT 3,690.19 € Variante 2: Windenstoßstange HURTER HO-WB-HURTER-FR-FT 3,548.58 € Seite 3 | 9
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN optional für Winchbumper Packages Lackierung Windenstoßstange PAINT-WINCHBUMPER 321.30 € Seilwinde Windenstoßstange HO-PROF.WINCH-UNI-BUMPER 1,078.51 € Zusatzscheinwerfer PIAA RF6 HO-FBL-PIAARF6-UNI-FT 999.22 € Zusatzscheinwerfer PIAA RF10 HO-FBL-PIAARF10-UNI-FT 1,199.00 € Rearbumper Packages Variante 1, Heckstoßstange RIVAL HO-RB-RIVAL-FR-FT 2,594.97 € Variante 2, Heckstoßstange Hurter HO-RWB-HURTER-FR-FT optional für Rearbumper Packages Lackierung Heckstoßstange PAINT-WINCHBUMPER 321.30 € Seilwinde Heckstoßstange HO-PROF.WINCH-UNI-BUMPER 1,078.51 € Recovery Points Package Bergeösen für Fahrzeugheck HO-REC.POINT-UNI-REAR 485.87 € Protection Packages Variante 1, Kühlerschutzplatte RIVAL-2333.1841.1.6-FR-FT 399.00 € Variante 2, Motorschutzplatte RIVAL-2333.1842.1.6-FR-FT 353.43 € Variante 3, Getriebeschutzplatte RIVAL-2333.1843.1.6-FR-FT 473.71 € Variante 4, Verteilergetriebeschutzplatte RIVAL- 2333.1866.1.6-FR-FT 523.71 € Variante 5, Tankschutzplatte RIVAL-2333.1845.1.6-FR-FT 523.71 € Variante 6, Ad-Blue Tankschutzplatte RIVAL-2333.1862.1.6-FR-FT 363.72 € Variante 7, Heckdifferentialschutzplatte RIVAL-2333.1864.1.6-FR-FT 343.71 € Variante 8, Querlenkerschutzplatte RIVAL-2333.1863.1.6-FR-FT 393.50 € Snorkel Package Variante 1, Safari Snorkel 2,0l Bi-Turbo HO-SNORKEL-SAFARI-FR2,0PX3-FT 1,246.16 € Variante 2, Safari Snorkel 3,2l HO-SNORKEL-SAFARI-FR2,0PX3-FT 1,060.93 € Zusatzaufwand, Kotflügelverbreiterung HO-Zusatzaufwand-Snorkel-KV-FT 173.74 € optional für Snorkel Packages Zyklonfilter für Safari Snorkel HO-SNORKEL-SAFARI-ZYKLON 169.00 € Long Range Tank Package Variante 1, Long Range Tank 140l HO-LONG-RANGE-140l-FR-FT 3,225.67 € Variante 1, Long Range Tank 122l HO-LONG-RANGE-122l-FR-FT 3,171.66 € Hardtop Package Aeroklas Variante 1, Double Cab mit Ausstellfenster HO-AEROKLAS-DC-ASF-FR-FT 2,671.12 € Variante 2, Double Cab mit Aufklappfenster HO-AEROKLAS-DC-AKF-FR-FT 2,841.12 € Variante 3, Extra Cab mit Ausstellfenster HO-AEROKLAS-EX-ASF-FR-FT 2,781.03 € Variante 4, Extra Cab mit Aufklappfenster HO-AEROKLAS-EX-AKF-FR-FT 2,959.53 € optional für Hardtop Package Aeroklas Dachreling Aeroklas Hardtop HO-RELING-AEROKLAS-FR-FT 298.99 € Seite 4 |9
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN Hardtop Package Alucab Variante 1, Double Cab Explorer 3 HO-ALUCAB-DC-EXPL3-FR-FT 3,477.38 € Variante 2, Double Cab Adventure 3 HO-ALUCAB-DC-ADVE3-FR-FT Variante 3, Extra Cab Explorer 3 HO-ALUCAB-EX-EXPL3-FR-FT 3,987.38 € Variante 4, Extra Cab Adventure 3 HO-ALUCAB-EX-ADVE3-FR-FT 3,987.38 € optionales Alucab Zubehör Dachzelt Expedition 3 HO-AlUCAB-DACHZELT-EPD3-FT 4,256.48 € Shadow Awn HO-ALUCAB-SHADOW-AWN 1,906.48 € Schiebefenster Front HO-ALUCAB-SCHIEBEFENSTER-VORNE 173.00 € Schiebefenster Seite HO-ALUCAB-SCHIEBEFENSTER-SEITE 173.00 € Seitenfach 750mm HO-ALUCAB-FACH-750mm 287.00 € Seitenfach 1250mm HO-ALUCAB-FACH-1250mm 480.00 € Seitenfach 750mm Berge HO-ALUCAB-FACH-1250mm-BERGE 443.00 € Seitenfach 750mm Küche HO-ALUCAB-FACH-1250mm-Küche 837.00 € Heckleiter HO-ALUCAB-HECKLEITER 109.00 € Halter Gasflache HO-ALUCAB-GASFLASCHENHALTER 211.00 € Halter Gasflache HO-ALUCAB-KANISTERHALTER 304.00 € Roll-Cover-Package Variante 1, Rollo Wildtrak DC-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1308-BLK-FT 2,272.35 € Variante 2, Rollo Wildtrak DC-silber HO-ROLL-COVER-SOT1308-SILV-FT 2,123.35 € Variante 3, Rollo Wildtrak EX-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1309-BLK-FT 2,382.35 € Variante 4, Rollo Wildtrak EX-silber HO-ROLL-COVER-SOT1309-SILV-FT 2,233.35 € Variante 5, Rollo Limited DC-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1306-BLK-FT 2,270.66 € Variante 6, Rollo Limited DC-silber HO-ROLL-COVER-SOT1306-SILV-FT 2,121.66 € Variante 7, Rollo Limited EX-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1307-BLK-FT 2,390.65 € Variante 8, Rollo Limited EX-silber HO-ROLL-COVER-SOT1307-SILV-FT 2,241.65 € Variante 9, Rollo XLT DC-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1306-XLT-BLK-FT 2,212.35 € Variante 10, Rollo XLT EX-schwarz HO-ROLL-COVER-SOT1307-XLT-BLK-FT 2,063.35 € Hurter Ladeflächenauszug Ladeflächenauszug Works Premium DOUBLE CAB HO-SLIDER-WORKS-DC-FR-FT 1,869.49 € Ladeflächenauszug Works Premium EXTRA CAB HO-SLIDER-WORKS-EX-FR-FT 2,002.35 € CAR WRAPPING Variante 1, Vollfolierung-Standard HO-CAR-WRAPPING-STANDARD-FT 2,599.00 € Variante 2, Vollfolierung-Struktur HO-CAR-WRAPPING-STRUKTUR-FT 2,899.00 € Variante 3, Splash Design V1-Flecken HO-SPLASH-DESIGN-V1-FR-FT 899.00 € Variante 4, Splash Design V2-Streifen HO-SPLASH-DESIGN-V2-FR-FT 899.00 € Scheibentönung Scheibentönung HO-SCHEIBENTÖNUNG 299.00 € Towing Package Anhängerkupplung, Komplettsatz HO-AHK-KOMPLETT-13POL-FR-FT 1,040.22 € Seite 5|9
BESTELLLISTE 2020/2021 PACKAGES FORD RANGER 2019+ BEZEICHNUNG ARTIKELNUMMER PREIS ANKREUZEN Zubehör für AHK Kugelverstellplatte 2-Loch HO-AHK-VERSTELLPLATTE-2LOCH 189.99 € Kombikugelkopf HO-AHK-KOMBIKUGELKOPF 189.99 € Tailgate Slow Down Package Heckklappendämpfer HO-REAR-SHOCK-FR-FT 161.99 € Heckklappendämpfer+LIFT HO-REAR-SHOCK-LIFT-FR-FT 265.87 € Dual Battery System 2416,29€ Doppelbatteriesystem HO-DOPPELBATTERIESYS.-FR-FT (Preis ohne die intellie- gente Batterieladeein- heit: 1993,25,-€) Energiezentrale HO-ENERGIEZENTRALE-FT 697.38 € MIKE SANDER Unterboden und Hohlraumschutz MIKE SANDER Unterboden und Hohlraumschutz HO-MIKE-SANDER-FT 1,960.00 € Ladeflächenbeschichtung Ladeflächenbeschichtung HO-Ladeflächenschutz 999.00 € Heating Package Standheizung HO-WEB-EVO5+-FR-PX3-FT 2,862.66 € Hurter Offroad GmbH GESAMTPREIS Ölmühlestraße 3 | 88299 Leutkirch inkl, MwSt Sondervereinbarungen Bei Angebotsannahme / Auftragserteilung werden 50% des Auftragswertes zur Zahlung fällig. Restbetrag bei Montage!!! Name Adresse Fahrzeughersteller Modell Baujahr (Erstzulassung) Kabinenausführung Motor Fahrgestellnummer Farbe Getriebeart Einwilligung Datenschutzerklärung Datum, Unterschrit Einwilligung AGB´s Seite 6|9
AGB´S Hurter Offroad GmbH Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen § 1 Allgemeines (1) Die Hurter Offroad GmbH modifiziert Geländewagen und Pickups nach Kundenwunsch. Für die dazu erforderlichen Werkstattarbeiten und den Einbau oder den Ersatz von Fahrzeugteilen gelten die nachstehenden Bedingungen. (2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. § 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungserbringung (1) Vertragsangebote des Auftragnehmers sind freibleibend. (2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. (3) Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unteraufträge zu erteilen und dazu Subunternehmer einzuschalten sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. § 3 Fertigstellung (1) Das Einhalten des Fertigstellungstermins ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung der An- und Einbauteile abhängig. Scheitert diese Belieferung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Auftraggeber steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde nicht zu. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen. (3) Hält der Auftragnehmer einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als drei Werktage schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. (4) Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 3 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (5) Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. § 4 Abnahme / Abholung (1) Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. § 5 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Sämtliche Preise sind Abholpreise. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt. (2) Berücksichtigt der Auftragnehmer nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. (3) Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB verlangen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. § 6 Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Teilelieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Seite 7|9
der Rechnung. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB verlangen. (5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. § 6 Erweitertes Pfandrecht AGB´S Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Teilelieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. § 7 Haftung für Sachmängel und Haftung für sonstige Schäden (1) Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. 1/2 (2) Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. (3) Im Fall der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers. (4) Die Verjährungsverkürzungen der vorstehenden Ziffern gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (5) Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 4 dieses Abschnitts entsprechend. (6) Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen. (7) Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. § 8 Anfertigung von Fotografien, Nutzung zu Werbezwecken Dem Auftragnehmer ist es gestattet, vom Fahrzeug des Auftraggebers Fotografien anzufertigen und diese für eigene Werbezwecke zu nutzen. § 9 Bereitstellung eines Werkstattfahrzeuges (1) Soweit dem Auftraggeber im Einzelfall ein Werkstattfahrzeug zur Verfügung gestellt wird verpflichtet sich der Auftraggeber, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. (2) Der Auftraggeber muss bei Übergabe des Fahrzeugs im Besitz der zur Führung des Fahrzeugs erforderlichen, im Inland gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dies vor der Fahrzeugübergabe zu überprüfen und eine Kopie der Fahrerlaubnis zu fertigen. (3) Die Überlassung des Fahrzeuges an Dritte ist dem Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. In jedem Fall hat der Auftraggeber das Handeln des Fahrers wie eigenes zu vertreten. (4) Dem Auftraggeber wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. (5) Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Die Nutzung ist auf 100 km für jeden Tag der Nutzungsüberlassung beschränkt. Für jeden darüberhinausgehend gefahrenen Kilometer verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung von 0,40 €. (6) Nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden hat der Auftraggeber oder der Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Ebenso hat der Auftraggeber in diesem Fall den Auftragnehmer unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, zu unterrichten. § 10 Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. § 11 Rechtswahl Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Seite 8|9
IHRE DATEN SIND BEI UNS IN GUTEN HÄNDEN Erklärung zur Informationspflicht Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website. Verantwortlicher HURTER Offroad GmbH, Ölmühlestraße 3, 88299 Leutkirch, info@hurter-offroad.de, T: +49 (0) 7561/8495587, F: +49 (0) 7561/8495588 Zwecke der Datenverarbeitung Wenn Sie mit uns über das Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt aufnehmen („Unverbindliche Angebotsanfrage“, „Bitte um Rückruf“), speichern und verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfragen, für notwendige Anschlusskorrespondenz sowie zu Dokumentationszwecken. Beim Besuch auf unserer Website speichern wir Ihre IP-Adresse für Zwecke der Analyse der Benutzung der Website durch die Benutzer (Details siehe Punkte „Cookies“). Zudem werden die Daten gespeichert zum Versand von Geburtstags- Werbe- und Feiertagspost Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Einwilligung bzw. berechtigtes Interesse (Fraud Prävention); Erfüllung gesetzlicher/rechtlicher Vorschriften (u.a. § 96 Abs 3 TKG) Empfänger der Daten Eine Verarbeitung der Daten durch Dritte findet bei TÜV Eintragungen statt. Dabei werden die Daten vom TÜV SÜD erhoben und für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Ansonsten erfolgt bei uns keine Weitergabe der Daten an Dritte. Speicherdauer Wenn Sie mit uns über das Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt aufnehmen („Unverbindliche Angebotsanfrage“, „Bitte um Rückruf“), speichern wir Ihre Daten für 5 Jahre. Betroffenenrechte Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung der Daten sowie auf Einschränkung der und Widerspruch zur Datenverarbeitung zu. Beruht die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit widerrufen. Sämtliche Rechte können Sie durch Email, persönliche Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder direkt vor Ort) sowie durch Mitteilung per Post oder Telefax ausüben (alle Kontaktdaten siehe „Verantwortlicher“, bzw. das Impressum). Sie müssen sich als betroffene Person identifizieren und zur Identifikation beitragen, damit sichergestellt ist, dass bei Antwort auf die Ausübung des jeweiligen Rechtes tatsächlich die betroffene Person adressiert wird. Beschwerderecht Sie haben zusätzlich das Recht, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen. In Deutschland ist dies die Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Kontakt mit uns Sie können per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen und sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu bearbeiten, Ihnen eine Antwort zu übermitteln und mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Um diesen Service bieten zu können, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten wie oben beschrieben. Mit Ihrer Kontaktaufnahme stimmen Sie der Verarbeitung dieser Daten wie oben beschrieben zu. Cookies Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein. Newsletter Zum aktuellen Zeitpunkt, versenden wir keine Newsletter. _________________________________________________________________________________ Ort, Datum _________________________________________________________________________________ Unterschrift Stand: 05/2018 Seite 9|9
Sie können auch lesen