Umsetzung der E-Government-Strategie des Kreises Segeberg 5. Sachstandsbericht 04.05.2021 - E-Gov @ Kreis Se

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Umsetzung der E-Government-Strategie
des Kreises Segeberg

5. Sachstandsbericht

                       E-Gov @ Kreis Se

04.05.2021
Umsetzung der E-Government-Strategie des Kreises Segeberg

Impressum:
Fachdienst: 11.00 Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
Ansprechpartner/In: Frederike Harder und Lisa Reimers
04551 951-9324/ 04551 951-9788
Stand: 04.05.2021

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                                                  Inhalt

1. Vorwort .................................................................................................... 4
2. Aktueller Stand aus den Teilprojekten .......................................................... 6
  2.1 Einführung der E-Akte .......................................................................... 6
    2.2   Onlinezugangsgesetz ............................................................................ 7
    2.3   Virtuelle Poststelle ............................................................................... 8
    2.4   Digitales Anordnungswesen ................................................................... 8
    2.5   Digitale Baulastenauskunft .................................................................... 9
    2.6   Virtuelles Bauamt ................................................................................ 9
    2.7   iKFZ Stufe 3 ...................................................................................... 10
    2.8   Digitale Reisekostenabrechnung .......................................................... 10
    2.9   Capture ............................................................................................ 11
3    Ausblick ................................................................................................. 12

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1. Vorwort
Der letzte Sachstandsbericht E-Government wurde dem Hauptausschuss am
26.05.2020 aufgrund der Corona-Pandemie in schriftlicher Form vorgelegt. Die
Corona-Pandemie ist auch der Grund dafür, warum der 5. Sachstandsbericht erneut
schriftlich und nicht wie besprochen im halbjährlichen Rhythmus verfasst wird. Die
im letzten Sachstandsbericht versprochenen Zeitpläne (Gesamtzeitplan zur E-
Government-Strategie und zur Einführung der E-Akte) können wir Ihnen leider auch
zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der weiterhin bestehenden Planungsunsicherheit
nicht vorlegen. Da keine physischen Sitzungen mehr möglich waren, Mitarbei-
ter*innen teilweise im Infektionsschutz aushelfen mussten und auch die externen
Beteiligten nur eingeschränkt handeln konnten, ist es auch zu Rückständen in den
einzelnen Teilprojekten gekommen. Genauere Informationen wie sich die Corona-
Pandemie auf die einzelnen Projekte ausgewirkt hat, können Sie den einzelnen Be-
richten im Folgenden entnehmen.

Gleichzeitig muss man aber auch erwähnen, dass die Corona-Pandemie mit Blick auf
die Umsetzung der E-Government-Strategie in der Kreisverwaltung Segeberg eine
positive Wirkung hat. Allen Beteiligten wird in dieser Zeit klar, wie wichtig die Digi-
talisierung der Verwaltung ist, um u.a. unseren Mitarbeiter*innen die zeit- und orts-
unabhängige Arbeit zu ermöglichen. Aber auch die Bürger*innen sehnen sich in die-
sen Zeiten immer mehr nach kontaktlosen Möglichkeiten, um mit der Verwaltung in
Verbindung zu treten.

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die folgende Abbildung für Sie
zusammengestellt. Dieser können Sie entnehmen, welche Teilprojekt der E-
Government-Strategie geplant, in Arbeit und bereits erledigt sind.

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Auf den folgenden Seiten werden wir genauer auf die Teilprojekte eingehen, die sich
derzeit „in Arbeit“ befinden. Wir möchten Ihnen zu jedem dieser Teilprojekte einen
aktuellen Sachstand geben, Ihnen mitteilen welche positiven als auch negativen
Auswirkungen die Corona-Pandemie auf das jeweilige Projekt hat und Ihnen die
nächsten Schritte in den einzelnen Projekten erklären.

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2.    Aktueller Stand aus den Teilprojekten

2.1 Einführung der E-Akte

Während der ersten Pandemiewelle mussten die Projekte zur Einführung der E-Akte
gestoppt werden. In dieser Zeit waren die Mitarbeiter*innen des Team E-Akte zum
Teil komplett an den Infektionsschutz abgeordnet. Nach einer drei monatigen Un-
terbrechung konnten die Projekte im Juni 2020 wiederaufgenommen. Ein Einfüh-
rungsprojekt konnte beendet werden und sechs weitere wurden gestartet. Damit ist
die Einführung der E-Akte in allen Fachbereichen der Verwaltung angekommen.

Neben den Einführungsprojekten konnte durch die vollständige Digitalisierung eines
bestehenden Aktenbestands bereits ein erstes Projekt zur Bestandsdigitalisierung
erfolgreich umgesetzt werden. Die Begleitung des Projekts von der Ausschreibung,
über die Anforderungsanalyse, die Vorbereitung der Akten bis zur Abholung durch
den Dienstleister, den Import der Digitalisate und die Einlagerung der Dokumente
kann für die späteren Projekte als Grundlage dienen und ist ein wichtiger Meilen-
stein auf diesem Weg.

Aufgrund der zweiten Welle mussten die Einführungsprojekte zum Ende des Jahres
2020 erneut unterbrochen werden. Die Zeit der Unterbrechung wurde dafür genutzt
weitere grundlegende Themen zu bearbeiten, den Einführungsprozess zu verbessern
und Vorbereitungen für das Update auf die nächste Version der E-Akte zu treffen.

Nichts desto trotz ruhen die Einführungsprojekte auch weiterhin aufgrund des aktu-
ellen Infektionsgeschehens. Die direkte Einbindung der Mitarbeitenden in die Einfüh-
rungsprojekte ist eine tragende Säule zur Schaffung einer akzeptierten und best-
möglichen Lösung für die Arbeit in den Fachdiensten. Dies ist unter Pandemiebedin-
gungen nur sehr eingeschränkt möglich, wodurch der Gesamtzeitplan zur Einfüh-
rung der E-Akte beeinflusst wird.

Trotz allem ist allen Beteiligten erneut vor Augen geführt worden, wie wichtig die
Digitalisierung und insbesondere die Einführung der E-Akte in der Kreisverwaltung
ist und welche Vorteile mit dieser verbunden sind. Den Fachdiensten, die bereits
umgestellt sind, fällt die zeit- und ortsunabhängige Arbeit deutlich leichter als Fach-
diensten, die noch keine E-Akte haben. Viele Mitarbeiter*innen haben uns die
Rückmeldung gegeben, dass sie mit einer E-Akte effektiver im Homeoffice arbeiten
könnten und aufgrund der bestehenden Papierakten oft auch nur teilweise oder gar
nicht im Homeoffice arbeiten konnten. Einige Fachdienste äußern bereits aufgrund
der Erkenntnisse der vergangenen Monate den Wunsch im Zeitplan zur Einführung
der E-Akte vorgezogen zu werden. Man kann daher sagen, dass der Wunsch, die E-
Akte schnellstmöglich und flächendeckend einzuführen, noch einmal gewachsen ist.
Eine umfassende, digitale Arbeit ohne die Nutzung einer E-Akte ist nicht bzw. nur
eingeschränkt möglich.

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Das Ziel wird es sein trotz der Rückschläge und schwierigen Umstände den Aufwind
im Haus zu nutzen und die Einführungsprojekte weiter voranzutreiben. Die Umset-
zung soll zukünftig nach einem angepassten Modell erfolgen, so dass eine bessere
Anpassung an die gegebene Situation und die Bedürfnisse der einzelnen Fachdienste
gewährleistet werden kann.

2.2 Onlinezugangsgesetz

In Schleswig-Holstein ist zur Unterstützung der Kommunen in 2019 der IT-Verbund
Schleswig-Holstein AöR (ITVSH) gegründet worden. Für Umsetzungen zum OZG
steht auch der IT-Dienstleister Dataport den Kommunen bereit. Bei der Umsetzung
sind OZG-Zuständigkeiten der Bundesländer zu Themenfeldern und der OZG-
Leitsatz „Einer für Alle“ (EfA) zu beachten. Es sollte nach „EfA“-Prinzip für eine Ver-
waltungsleistung nur ein sogenannter Online-Dienst im Bundesgebiet für eine Refe-
renzverwaltung nur einmal entwickelt werden. Danach sollte gemäß „EfA“ dieser
eine Online-Dienst in vergleichbare Verwaltungen für gleiche OZG-Leistungen in
Portale implementiert und jeweils „nach“-genutzt werden.

Zum OZG hat der ITVSH seit 2019 mit Kommunen diverse Workshops gestartet und
im Mai 2020 auch einen individuellen mit der Kreisverwaltung Segeberg durchge-
führt. Seit Besetzung der OZG-Stelle im Juni 2020 begleitet Herr Andreas Prehn das
Projekt. Im ersten Halbjahr 2020 hat der ITVSH ein Fachverfahrenskataster durch
Zulieferungen der Verwaltungen erstellt, um eine Übersicht der Fachverfahren aller
Verwaltungsebenen in Schleswig-Holstein zu bekommen. Die Kernaufgabe im Teil-
projekt OZG ist Digitalisierung von Portal-Zugängen zu Verwaltungsleistungen. Da-
für wurden zunächst die Leistungen innerhalb der Kreisverwaltung Segeberg identi-
fiziert, die je Fachdienst über Online-Portale öffentlich angeboten werden müssen.
Ab Sommer 2020 wurde dazu bis Oktober 2020 im Teilprojekt OZG ein eigener Pro-
zesskatalog für die Kreisverwaltung Segeberg erarbeitet, der auch eine Priorisierung
aufgrund Nutzwertanalyse enthält. Erste OZG-Leistungen sind hieraus von betroffe-
nen Fachbereichen (FB) und Fachdiensten zur externen Kommunikation freigege-
ben. Seit Oktober 2020 sind die beiden Onlinedienste – „Eingliederungshilfe für Min-
derjährige nach SGB IX und die Kindertagespflege nach SGB VIII“ fertig digitalisiert
und produktiv, die Anträge können also durch den Bürger online gestellt werden.
Die Nachnutzung wird nun auch landesweit angeboten. Aktuell entwickelt der FB III
in Zusammenarbeit mit dem Land, Dataport und ITVSH einen Mantelantrag, der die
Eingliederungshilfe für Erwachsene nach dem SGB IX und diverse Leistungen nach
dem SGB XII umfasst (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebensunterlagen). Da die
Bearbeitung und Bescheidung einzelner Leistungen aus dem Mantelantrag auch in
den kreisangehörigen Kommunen stattfindet, wird sich das Projektteam zeitnah mit
der Fachlichkeit der entsprechenden Kommunen in Verbindung setzen. Weitere Leis-
tungen zum OZG befinden sich in interner und externer Ausarbeitung, um zusätzli-
che Online-Dienste umsetzen zu lassen oder bestehende für eine Nachnutzung zu
übernehmen.

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Durch die Corona-Pandemie wurde das Teilprojekt OZG in der Kreisverwaltung Se-
geberg seit Herbst 2020 bis ins zweite Quartal 2021 sehr gravierend eingeschränkt,
da einige Projektmitarbeite*innen und Herr Prehn als Projektkoordinator die Arbei-
ten im Gesundheitsamt direkt und Vollzeit unterstützten. Dennoch soll ab jetzt in
2021 die Grundinfrastruktur zur Implementierung von Online-Diensten zusammen
mit Dataport für die Kreisverwaltung Segeberg ausgebaut werden. Danach könnte
für betroffene OZG-Verwaltungsleistungen eine Online-Implementierung auch mit
Basisfunktionen wie z. B. dem Service-Konto zur Authentifizierung etc. erfolgen. Ab
dann wäre entweder eine Nachnutzung von bestehenden oder die Umsetzung von
neuen Online-Diensten mit weiterem Mehrwert möglich. Beides sollte für die Kreis-
verwaltung Segeberg nach dem eigenen Prozesskatalog möglichst geleitet von
Nutzwertprioritäten vorgenommen werden.

2.3 Virtuelle Poststelle

Wie bereits im letzten Sachstandsbericht erwähnt, ist die virtuelle Poststelle auf-
grund der Corona-Pandemie verfrüht in ihre Pilotphase gestartet.
Viele Fachdienste nutzen den angebotenen Service der virtuellen Poststelle und las-
sen sich ihre Post einscannen. Die Digitalisate und die Originale gelangen nach dem
Scanprozess in den jeweiligen Fachdienst zur weiteren Bearbeitung. Hierdurch kön-
nen Mitarbeiter*innen trotz Homeoffice über ihre aktuelle Tagespost verfügen.

Das Angebot der virtuellen Poststelle wurde im Rahmen der Pandemie auch durch
den FD 53.30 Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz vermehrt
genutzt. Auf Grund der Vielzahl von zu führenden Papierakten und des Digitalisie-
rungsprozesses zur Optimierung der internen Abläufe, wurden seit Februar 2021 ca.
30.000 Seiten durch die virtuelle Poststelle gescannt und dem Fachdienst zur Verfü-
gung gestellt.

Durch die Pilotphase, konnten optimierungsbedürftige Prozessschritte aufgedeckt
werden. Viele dieser Prozessschritte befinden sich aktuell in der Aufarbeitung u. a.
mit dem IuK.
Eine Umstrukturierung innerhalb des Projektes wird bereits zeitnah umgesetzt. Das
Team E-Government wird zukünftig das Projekt der virtuellen Poststelle begleiten.
Aus diesem Projekt heraus gibt es viele Verzahnungen in andere Projekte, die durch
das Team E-Government betreut werden.
Neben der AG Scannen wird die zukünftige enge Zusammenarbeit mit dem Projekt
Capture weiter auszubauen sein.

2.4 Digitales Anordnungswesen

Im Teilprojekt Digitales Anordnungswesen konnten trotz der Corona-Pandemie eini-
ge Arbeiten abgeschlossen werden.
Die Geschäftsbuchhaltung im Fachdienst 20.00 arbeitet bei der Belegerfassung mitt-
lerweile mit MACH Web 2.0.

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Im Bereich der Implementierung des E-Rechnungsworkflows wurde statt der ur-
sprünglich geplanten Schulungen durch MACH eine interne Schulung durchgeführt,
um erste Tests durchführen zu können. Die aus dem Test resultierenden Ände-
rungswünsche wurden umgesetzt.
Die Ablage der Belege in ein Dokumentenarchiv in MACH wurde installiert und an
den Rechnungsworkflow angebunden.
Jüngst wurde eine 2. Instanz für Scan&Capture installiert, so dass die Software jetzt
in den Gesamtablauf integriert werden kann. Im Anschluss werden interne Schulun-
gen in der Software Scan&Capture durchgeführt, um im Anschluss einen Test des
Gesamtablaufes des Rechnungsworkflows innerhalb des Fachdienstes 20.00 durch-
zuführen. Wie genau diese interne Schulung stattfinden kann, wird durch die aktuel-
le Situation bestimmt und erschwert.
In Abhängigkeit von den Testergebnissen wird dann das Projekt fortgesetzt.

2.5 Digitale Baulastenauskunft

Seit dem letzten Sachstandsbericht im Mai 2020 wurde umfangreich getestet und es
erfolgte eine datenschutzrechtliche Beurteilung der Lösung, die positiv ausfiel. Zu-
dem wird fortlaufend in Erfahrung gebracht, ob es auf Landes- und/oder Bundes-
ebene Vorhaben mit einem vergleichbaren Inhalt und Fortschritt gibt, um dem OZG-
Prinzip Rechnung zu tragen. Aktueller Stand hierzu ist, dass es kein vergleichbares
Digitalisierungsvorhaben gibt, da der Kreis Segeberg mit den bereits digitalisierten
Baulasten bereits besondere Voraussetzungen aufweist.
Die bereits zuvor intern knappen IT-Ressourcen wurden aufgrund der mit der Pan-
demie noch bedeutungsvolleren Umsetzung der Digitalisierung (Homeoffice, Online-
Besprechungen und –sitzungen) noch limitierter. Die bessere Ausstattung der IT-
Ressourcen des FD 10.50 mit dem Stellenplan 2021 wird daher sehr begrüßt.
Unabhängig von der Corona-Pandemie hat die OZG-Umsetzung und die damit ver-
bundenen finanziellen Anreize dazu geführt, dass der Fachverfahrenshersteller PRO-
SOZ seine Kapazitäten für unsere Projekte stark eingeschränkt hat. In der Testung
auftretende Fehlermeldungen konnten mit diesen Rahmenbedingungen nicht in der
gebotenen Kurzfristigkeit behoben werden.
Das Projektteam geht davon aus, dass eine digitale Ja/Nein-Beauskunftung von
Baulastanfragen in diesem Jahr umgesetzt werden kann.

2.6 Virtuelles Bauamt

Der Kreis Segeberg ist vom Land S.-H. mit dem Projekt im Mai 2020 als Referenz-
kommune ausgewählt worden. Im Herbst 2020 hat sich dann auf Landesebene ein
Umdenken ergeben, nachdem vom OZG-Themenfeldführer Mecklenburg-
Vorpommern eine Lösung zur Nachnutzung in Aussicht gestellt wurde. PROSOZ er-
arbeitet in diesem Zusammenhang eine xBau-Schnittstelle. Das Land S.-H. spricht
sich mittlerweile für diese Lösung aus und bewirbt diese bei den unteren Bauauf-
sichtsbehörden im Land. Der Kreis Segeberg ist aufgrund der schwierigen Rahmen-
bedingungen für die Fertigstellung der eigenen Lösung und der sich auf Sicht erge-

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benden Nachteile, die sich beim Betreiben und der Fortentwicklung einer Insellösung
ergeben, bereit, auf die Lösung aus M.-V. umzusteigen, wenn die Schnittstelle und
die OSI-Komponenten des Landes S.-H. innerhalb eines verbindlichen Zeitplanes
umgesetzt werden.
Die bereits zuvor intern knappen IT-Ressourcen wurden aufgrund der mit der Pan-
demie noch bedeutungsvolleren Umsetzung der Digitalisierung (Homeoffice, Online-
Besprechungen und –sitzungen) noch limitierter. Die bessere Ausstattung der IT-
Ressourcen des FD 10.50 mit dem Stellenplan 2021 wird daher sehr begrüßt.
Unabhängig von der Corona-Pandemie hat die OZG-Umsetzung und die damit ver-
bundenen finanziellen Anreize dazu geführt, dass der Fachverfahrenshersteller PRO-
SOZ seine Kapazitäten für unsere Projekte stark eingeschränkt hat. In der Testung
auftretende Fehlermeldungen konnten mit diesen Rahmenbedingungen nicht in der
gebotenen Kurzfristigkeit behoben werden.
Eine vollständige Umsetzung des Projektes (Echtbetrieb) wird aufgrund der vom
Land S.-H. erst Mitte 2022 geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen erst dann
möglich sein. Unabhängig von der gewählten Lösung wird die Zwischenzeit zur An-
bindung noch fehlender Komponenten (z. B. des Benutzerkontos und der e-
Payment-Lösung des Landes) sowie zur Testung genutzt.

2.7 iKFZ Stufe 3

Das Testteam, bestehend aus Vertretern der Zulassungsbehörden IZ, SL, HEI und
des ITV.SH, konnte in den vergangenen Wochen bereits ca. 90% der definierten
Testkonstellationen (232 von 261 Testfälle) durchführen. Nach vielen Testdurchläu-
fen, bereits erfolgten Fehlerbehebungen und erweiterten Tests von Spezialkonstella-
tionen wurden bis nach Ostern nochmals weitere Anpassungen für den Onlinedienst
und auch für die Fachverfahren avisiert.

Damit der Dienst nach der Verfügbarkeit genutzt werden kann, sind die folgenden
Rahmenbedingungen umzusetzen:

   - Finalisierung der Anbindung des Online-Dienstes an das Fachverfahren

   - das Fachverfahren sollten dem aktuellsten Update-Stand entsprechen.

2.8 Digitale Reisekostenabrechnung

Das Teilprojekt digitale Reisekostenabrechnung konnte zunächst wie angekündigt in
der ersten Jahreshälfte 2020 starten. In den ersten Projektteamsitzungen hat sich
das Projektteam vor allem mit dem derzeitigen Ist-Prozess und den rechtlichen
Rahmenbedingungen beschäftigt. Durch die derzeit zuständige Mitarbeiterin wurde
darüber hinaus ein Soll-Prozess aufgezeichnet. Um ein besseres Verständnis für die
technischen Möglichkeiten zu erhalten, haben zwei Software-Anbieter dem Projekt-
team ihre jeweilige Reisekosten-Software vorgestellt.

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Unter Einfluss der Corona-Pandemie konnten bisher nur drei physische und zwei di-
gitale Projektteamsitzungen stattfinden. Zusätzlich wurde die Kommunikation mit
den Software-Herstellern stark beeinträchtigt, da auch diese sich teilweise im
Homeoffice befanden. Das geplante Ende des Projektes muss daher um ein Jahr auf
den 31.03.2022 verschoben werden.

In den nächsten Wochen soll die Ausschreibung für eine Reisekosten-Software vor-
bereitet und vorgenommen werden.

2.9 Capture

Zum weiteren Fortschritt des Projekts Digitales Anordnungswesen wurde bereits ei-
ne Software für eine Capture-Lösung beschafft (s. Ziffer 2.4). Durch das Projekt
Einführung Capture soll dieses Tool jetzt für die Gesamtverwaltung zum Einsatz
kommen.
Da zu Beginn der Corona-Pandemie noch keine optimalen Bedingungen für den
Start eines Projekts inkl. Zieldefinition in der Kreisverwaltung vorlagen und die per-
sonellen Ressourcen zum Teil an anderer Stelle benötigt wurde, startete das Projekt
erst in der zweiten Jahreshälfte 2020, anstatt wie geplant in der ersten.

In der Zwischenzeit haben einige Projektteamsitzungen stattfinden können. Derzeit
wird erarbeitet, welche Vorteile sich durch die Capture-Lösung explizit für die Arbeit
in der Kreisverwaltung Segeberg ergeben können. Grundsätzlich ist es das Ziel, die
gesamte Eingangspost – egal über welchen Eingangskanal – möglichst automatisiert
auszulesen, weiterzuverarbeiten und in die Fachbereiche sowie Fachdienste zu ver-
teilen.

In der kommenden Zeit muss der Projektauftrag genau definiert werden. Dieser un-
gewöhnliche Schritt, den Auftrag nach dem Kick Off zu erstellen, wurde bewusst
gewählt. Das Projektteam soll jetzt gemeinsam ermitteln, welche (Zwischen-)Ziele
in welchem Zeitraum für die Verwaltungsarbeit effektiv ist. Hieraus kann dann der
Zeitplan ermittelt werden. Für dieses Vorgehen wären im jetzigen Stadium physi-
sche Sitzungen sicherlich hilfreicher. Das Projektteam hat sich hier aber mit Hilfe
der vorhandenen Möglichkeiten eine gute Arbeitsebene geschaffen.

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3 Ausblick

Der Kreis Segeberg hat sich dafür entschieden, gezielt E-Government in der Verwal-
tung zu implementieren und voranzutreiben. Hierzu wurde im Jahr 2017 die E-
Government-Strategie erstellt und durch den Hauptausschuss beschlossen. Die
Strategie hatte das Ziel bis zum Ende des Jahres 2021 die im Zeitplan aufgeführten
Teilprojekte umzusetzen und so einen ersten Schritt in Richtung Digitalisierung der
Kreisverwaltung Segeberg zu gehen.

Mittlerweile, nicht nur bedingt durch die Corona-Pandemie, ist das Thema Digitali-
sierung in allen Lebensbereichen angelangt. Darüber hinaus hat sich in den letzten
Jahren auch herausgestellt, dass die Digitalisierung im Bereich der allgemeinen
Verwaltung in Verwaltungsdigitalisierung und digitale Daseinsvorsorge untergliedert
werden kann. Um diese beiden Themengebiete miteinander zu vereinen und auf
einander abzustimmen wurde zuletzt im November 2020 eine Stelle für einen Chief
Digital Officer (=Digitalisierungsbeauftragten) geschaffen, die im August 2021 be-
setzt wird.

Aufgabe des Digitalisierungsbeauftragten soll es u.a. auch sein eine Digitalisierungs-
strategie für den Kreis Segeberg zu erarbeiten. Ein Teil dieser Strategie soll auch
den Bereich Verwaltungsdigitalisierung behandeln und somit die bisherige E-
Government-Strategie ablösen bzw. fortentwickeln. Für den Bereich der Verwal-
tungsdigitalisierung wird weiterhin der Fachbereich I federführend sein.

Wie genau diese neue Strategie aussehen wird, welche Ressourcen und Zeitplanun-
gen zugrunde gelegt werden und vor allem, was das Ziel dieser Strategie ist, wird in
den kommenden Monaten gemeinsam mit Beteiligten aus der gesamten Kreisver-
waltung diskutiert und erarbeitet.

Es ist geplant, den ersten Teil der Strategie, der sich dem Thema Verwaltungsdigita-
lisierung widmen soll, im Oktober 2021 dem Hauptausschuss vorzustellen.

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