Bewerbungsinformation Wintersemester 2021/2022 - BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN PANDEMIEBEDINGTEN ÄNDERUNGEN UNTER: ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Bewerbungsinformation Wintersemester 2021/2022 FÜR BACHELORSTUDIENGÄNGE (1. FACHSEMESTER) BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN PANDEMIEBEDINGTEN ÄNDERUNGEN UNTER: HTTPS://HTWK-LEIPZIG.DE/CORONAVIRUS/ 2
WEGWEISER DURCH DIE AUSWAHLVERFAHREN UND BEWERBUNGSINFORMATION NC-WERTE Auswahlverfahren Seite 3 Für die Bachelorstudiengänge Betriebswirtschaft, Interna- NC-Werte Seite 4 tional Management und Soziale Arbeit erfolgt die Vergabe über die Stiftung für Hochschulzulassung (HochschulStart). Bewerbung Seite 6 » Onlinebewerbung Seite 6 Fast alle Bachelorstudiengänge an der HTWK Leipzig sind zu- » Postalischer Versand Seite 6 lassungsbeschränkt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt Termine Seite 8 direkt an der HTWK Leipzig (örtlicher Numerus Clausus) auf der Grundlage der zulassungsrechtlichen Vorschriften. HochschulStart und DoSV Seite 10 Nach Abzug der Studienplätze für Bewerbende mit Zulassungs- Hochschulzugangsberechtigung Seite 11 anspruch nach geleistetem Dienst, für ausländische Studienbe- Ausländische Zeugnisse und Nachweise Seite 12 werbende (außer EU und Bildungsinländerinnen und Bildungs- inländer), Bewerbende für ein Zweitstudium, in der beruflichen Angaben zu einem geleisteten Dienst Seite 12 Bildung Qualifizierten, im öffentlichen Interesse zu berücksich- Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen tigende oder zu fördernde Personen und Härtefälle werden die für den Studiengang Architektur Seite 13 verbleibenden Studienplätze vergeben nach Note (80% ), beste- hend aus zwei Anteilen: Hochschulinterne Auswahl (Bonussystem) Seite 14 — Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtiung (HZB, Sonderanträge Seite 27 z.B. Abitur) – 20% der Plätze. » Härtefallantrag Seite 27 » Nachteilsausgleich Seite 28 — verbesserte Durchschnittsnote der Hochschulzugangsbe- rechtigung durch Erfüllung zusätzlicher fachspezifischer Aus- Zweitstudienbewerbungen Seite 31 wahlkriterien, sogenanntes Bonussystem – 60% der Plätze. Studiengebühren Seite 34 sowie Wartezeit (20 %) – Anzahl der Halbjahre nach Erwerb der HZB abzüglich Studiensemester an deutschen Hochschulen. Eine über acht Jahre hinausgehende Wartezeit bleibt unberücksich- tigt. Reicht die Anzahl der Studienplätze pro Studiengang nicht aus, ergeben sich nach Abschluss des Auswahlverfahrens Grenz- ränge, die sogenannten NC-Werte. Die folgenden Werte dienen Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre Studienbewerbung. 2 3
NC-WERTE Studiengänge Maximaler Wartezeit in Halbjahren Noten NC-Wert (Wartesemester) 18/19 19/20 20/21 18/19 19/20 20/21 Architektur** 2,2 2,3 2,0 3 keine keine Bauingenieurwesen 3,3 3,3 2,8 3 2 3 Betriebswirtschaft 2,1 2,1 1,7 8 8 9 Bibliotheks- und Informationswissenschaft 2,5 2,5 2,9 7 6 4 Buch- und Medienproduktion 2,8 2,4 2,7 3 3 5 Buch- und Medienwirtschaft 2,2 2,0 2,0 6 7 7 Digitale Print-Technologien – * * – * * Elektrotechnik und Informationstechnik * * 2,7 * * 3 Energie-, Gebäude- und Umwelttechnik 2,1 1,9 2,1 6 2 4 Fernsehproduktion (Studienstart alle 2 Jahre) * – – * – – Informatik 2,6 2,3 2,9 4 4 3 Informations- und Kommunikationstechnik *** *** *** *** *** *** International Management 1,6 1,3 1,0 8 8 11 Maschinenbau 2,3 2,1 2,1 4 5 6 Medieninformatik 2,3 2,2 2,3 7 6 7 Medientechnik 2,1 2,0 2,2 9 7 8 Museologie * 2,7 2,7 * 5 6 Soziale Arbeit 1,4 1,0 1,1 16 16 16 Telekommunikationsinformatik *** *** *** *** *** *** Verpackungstechnologie und Nachhaltigkeit – 2,0 2,3 – 5 6 Wirtschaftsingenieurwesen Bauwesen 2,4 2,6 2,5 7 3 4 Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik * * * * * * Wirtschaftsingenieurwesen Energietechnik 2,2 2,1 1,9 5 3 7 Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau 2,3 1,9 2,0 5 7 6 – keine Immatrikulation * alle gültigen Bewerbungen zugelassen ** Voraussetzung: bestandene *** zulassungsfrei aber Studienvertrag Eignungsprüfung vom Partnerunternehmen nötig 4 5
BEWERBUNG AN 31.07. versäumen, muss Ihr Antrag vom Auswahlverfahren aus- DER HTWK LEIPZIG geschlossen werden. Ihre Angaben im Zulassungsantrag müs- sen vollständig und richtig sein. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Auswahlverfahren füh- Bewerbungszeitraum ist der ren. Ein Zulassungsbescheid, der auf falschen Angaben beruht, 01.05. – 31.07.2021 (Ausschlussfrist) wird gegenstandslos. Dem Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: 31.05. Bewerbungsschluss für diejenigen, welche ihre Hoch- schulzugangsberechtigung vor dem 16.01. erworben — Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben. Bitte beachten Sie: Studienbewerberinnen und Studienbe- werber, die ihr Zeugnis nachweislich nach dem 31.07. erhal- ten, bewerben sich fristgemäß und reichen das Zeugnis der 1. Schritt – Onlinebewerbung: HZB bis spätestens 05.08.2021 (Ausschlussfrist) nach. Die Ihre Bewerbung erfolgt ab 01.05.2021 über das Internet unter Nichtvorlage der HZB bis zu diesem Zeitpunkt hat den Aus- www.htwk-leipzig.de/online-bewerbung. Die Online-Bewerbung schluss vom Auswahlverfahren zur Folge. ist in zwei Schritte gegliedert. Sie registrieren sich mit Ihren per- — Nachweise für beantragte Merkmale der hochschulinternen sönlichen Daten und erhalten danach per E-Mail einen Regist- Auswahl (Bonussystem) in Kopie (Informationen S. 14 ff.) rierungszugang. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs. Im zweiten Schritt wählen Sie die — tabellarischer Lebenslauf gewünschten Studiengänge und ergänzen Angaben zu Ihrem — Kopie Personalausweis oder Reisepass schulischen beziehungsweise hochschulischen Werdegang und Informationen, die möglicherweise Ihre Chancen auf einen Stu- — aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bzw. bereits zum dienplatz erhöhen (zum Beispiel Abfragen zum Bonussystem). Bewerbungszeitraum vorliegende Exmatrikulationsbe- scheinigung mit Ausweisung der Hochschulsemester und Nachdem Sie Ihre Eingaben sorgsam überprüft haben, geben Sie Beurlaubung bei Studienbewerberinnen und Studienbewer- ektronisch Ihre Anträge ab. Danach drucken Sie über den Link bern mit Hochschulvergangenheit »Antrag auf Zulassung« die schriftliche Version Ihrer Bewerbung aus. Sie unterschreiben den Antrag, um damit Ihre Bewerbung — Einreichung einer vollständigen Notenübersicht bei Bewer- und die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen. Senden Sie die- bungen mit Hochschulvergangenheit sen Antrag mit den notwendigen Unterlagen an die angegebene — Kopie der Dienstzeitbescheinigung (Informationen S. 12) Adresse. — Nachweise für Sonderanträge (Informationen S. 27 ff.) 2. Schritt – Postalischer Versand: — Kopie des Nachweises über den bestandenen Eignungs- test für das Wintersemester 21/22 bei einer Bewerbung Bitte senden Sie den überprüften und unterschriebenen Antrag für den Studiengang Architektur (Informationen auf S. 13) auf Zulassung fristgerecht zusammen mit allen nachfolgend geforderten Unterlagen an die — Kopie des Ausbildungsvertrages bei einer Bewerbung für die kooperativen Studiengänge Bauingenieurwesen sowie HTWK Leipzig Elektrotechnik und Informationstechnik Dezernat Studienangelegenheiten Postfach 30 11 66 — Vorzulassungsbescheid der HTWK Leipzig und Ausbildungs- 04251 Leipzig. nachweis für das erste Ausbildungsjahr bei einer Bewerbung für den kooperativen Studiengang Energie-, Gebäude- und Maßgeblich ist der Tag des Eingangs Ihrer Bewerbungsunter- Umwelttechnik lagen an der HTWK Leipzig. Wenn Sie die Bewerbungsfrist 6 7
— Kopie des Studienvertrages bei einer Bewerbung für die praxis 04. bis 08.10.2021 Einführungsveranstaltungen in den integrierten Bachelorstudiengänge Informations- und Kommu- Fakultäten nikationstechnik und Telekommunikationsinformatik 11.10.2021 Beginn der Vorlesungszeit — Zeugnis der Berufsausbildung in Kopie, wenn die HZB vor dem 16. Juli 2007 erworben und davor die Berufsausbildung Nachrück- bzw. Losverfahren absolviert wurde bis 10.09.2021 Nicht zugelassene Bewerberinnen und Be- Bitte verwenden Sie bei der Einsendung Ihrer Bewerbungs werber in den Hauptquoten erklären ihre unterlagen keine Schnellhefter o. ä. und heften Sie die Unterlagen Teilnahme über das Bewerbungsportal. nicht. Sie erleichtern uns die Arbeit, sparen Geld und Material. bis 15.09.2021 Ermittlung weiterer Zulassungen bei statt- findenden Nachrückverfahren TERMINE 01. bis 15.09.2021** Für die Anmeldung zum Losverfahren gehen Sie bitte über das Bewerbungspor- tal. Eine erstmalige Registrierung und Be- Bitte beachten Sie bei den Bachelorstudiengängen Be- werbung beziehungsweise eine erneute triebswirtschaft, International Management und Soziale Bewerbung bei Nichtzulassung im Haupt- Arbeit die Termine bei Hochschulstart. verfahren ist möglich. bis 31.07.2021 Bewerbungsschluss bis 01.10.2021 Ermittlung weiterer Zulassungen bei statt- (Auschlussfrist) findenden Losverfahren bis 15.08.2021 Auswahlverfahren elektronische Bereitstellung der Zulas- * Bei Nichteinhaltung dieser Aus ** B ei Nichteinhaltung dieser Ausschluss- sungs- und Ablehnungsbescheide über schlussfrist wird die Bewerbung frist nehmen Sie nicht am Losverfah- bzw. Zulassung gegenstandslos. ren teil. das Bewerbungsportal (Betriebswirt- schaft, International Management und Soziale Arbeit erhalten ihre Bescheide über HochschulStart) bis 10.09.2021* Studienplatzannahme über das Bewer- bungsportal bis 15.09.2021* Onlineimmatrikulation und Einsende- schluss Einschreibeformular einschließ- lich geforderter Nachweise bis 21.09.2021 Einschreibung durch die HTWK und Übermittlung der Zugangsdaten für ihr Studierendenutzerkonto und Download- möglichkeit der Immatrikulationsbe- scheinigungen im QIS (Online-Service für Studierende) 20. bis 30.09.2021 Vorkurse 8 9
HOCHSCHULSTART UND DOSV Zulassung 01.08.2021 bis 10.09.2021 über Hochschulstart Die HTWK Leipzig nimmt mit den Bachelorstudiengängen Be- Zulassungsangebote werden für die oben ge- triebswirtschaft, International Management sowie Soziale Arbeit nannten Studiengänge über Hochschulstart am bundesweiten Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil. ausgesprochen. Bewerbung Einschreibung 01.05. bis 31.07.2021 (Ausschlussfrist) bis 15.09.2021 an der HTWK Leipzig über Hochschulstart und HTWK Leipzig Nach Erteilung und Annahme eines Zu- 1. Zuerst registrieren Sie sich unter dosv. lassungsangebotes über Hochschulstart Hochschulstart.de/bewerber. Sie müssen für schreiben Sie sich bis zum 15.09.2021 an der HTWK Leipzig ein. die HTWK Leipzig keine Bewerbungsunterlagen an Hochschul- Informationen hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbe- start schicken. Durch die Registrierung bei hochschulstart.de er- scheid. Dieser wird durch Hochschulstart bereitgestellt. halten Sie eine BID und die dazugehörige BAN, die Sie zwingend benötigen, um im Bewerbungsportal an der HTWK Leipzig Ihre Bewerbung durchzuführen. 2. Danach bewerben Sie sich unter www. HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG htwk-leipzig.de/online-bewerbung und schi- (HZB) cken postalisch die geforderten Bewerbungsunterlagen an die HTWK Leipzig. Folgende Qualifikationen werden als HZB anerkannt: — allgemeine Hochschulreife (Abitur) Bitte beachten: Sie benötigen die BID und BAN von — Fachhochschulreife (Anerkennung in Sachsen vorausgesetzt) HochschulStart. — Fachgebundene Hochschulreife (für die entsprechende Fach- richtung) Am Auswahlverfahren nehmen Sie teil, wenn Sie innerhalb der Bewerbungszeit: Weist das Zeugnis der HZB keine Durchschnittsnote aus, muss zusätzlich eine Bescheinigung über die Durchschnittsnote beige- — ein Benutzungskonto bei Hochschulstart angelegt haben, fügt werden. Diese ist bei der Bildungseinrichtung, die das Zeug- — die Onlinebewerbung an das HTWK Leipzig und der Postein- nis ausgestellt hat, oder bei den Schulämtern anzufordern. gang der geforderten Bewerbungsunterlagen an der HTWK Die Bewerbung für ein Studium ohne Abitur ist unter bestimm- Leipzig erfolgt ist, ten Voraussetzungen (§ 17 SächsHSFG) möglich. Bitte informie- — durch die HTWK Leipzig Ihre Bewerbung für die Teilnahme am ren Sie sich vor Bewerbungsbeginn über Ihre individuellen Mög- Auswahlverfahren gültig gesetzt wurde. lichkeiten. Ergänzende Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite (www.htwk-leipzig.de/studiumohneabi) und in der Stu- Hinweis: Schauen Sie regelmäßig in das Benutzungskonto von dienberatung im Dezernat Studienangelegenheiten. Hochschulstart und in das Bewerbungsportal an der HTWK Leip- zig nach dem Stand Ihrer Bewerbung und behalten Sie während des gesamten Verfahrens Ihren angegebenen E-Mail-Account im Blick. Schauen Sie bitte auch in Ihre Junk E-Mails. 10 11
AUSLÄNDISCHE ZEUGNISSE — Betreuung oder Pflege eines leiblichen Kindes unter 18 Jahren UND NACHWEISE oder eines pflegebedürftigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit ausländi- Entsprechende Nachweise wie ärztliches Attest, Geburtsur- scher HZB und deutsche Bewerbende mit ausländischer HZB kunde, Nachweis über Inanspruchnahme von Mutterschafts- müssen ihre Bewerbungsunterlagen von der Arbeits- und Servi- und / oder Erziehungsurlaub sind beizufügen. cestelle für internationale Studienbewerbungen »uni-assist e.V.« Sofern Sie für das Wintersemester 2019/20 oder Wintersemester bearbeiten lassen. Informieren Sie sich dazu ausführlich www. 2020/21 eine Zulassung von der HTWK Leipzig erhalten haben uni-assist.de. Sie bewerben sich zuerst online über das Bewer- und Ihr Studium wegen Ableistung eines Dienstes nicht auf- bungsportal von uni-assist e. V. und senden die vollständigen nehmen konnten, haben Sie Anspruch auf erneute, bevorzugte Bewerbungsunterlagen innerhalb der genannten Bewerbungs- Zulassung. Dies heißt, Sie können Ihr Studium nach Ableistung fristen an: des Dienstes in dem Studiengang aufnehmen, in dem Sie zuge- HTWK Leipzig lassen wurden. Bitte bewerben Sie sich erneut für das Winterse- c/o uni-assist e. V. mester 2021/22 online, tragen Sie den Anspruch auf bevorzugte 11507 Berlin Zulassung in das Online-Formular ein und fügen Sie Ihren Un- Germany terlagen zusätzlich eine Kopie des Zulassungsbescheides bei. Bitte beachten Sie, dass alle für die Ermittlung der HZB relevanten Zeugnisse sowie Sprachnachweise in Form einer amtlich beglau- bigten Kopie vom Original und von der deutschen beziehungs- FACHSPEZIFISCHE weise englischen Übersetzung spätestens zur Einschreibung ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN eingereicht werden müssen. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen durch »uni-assist e. V.« nehmen Sie am Auswahlver- fahren an der HTWK Leipzig teil. Architektur – Bachelor 1. Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt auf der Grundlage ei- ner Eignungsprüfung nach § 17 Abs. 11 Satz 2 SächsHSFG und ANGABEN ZU EINEM § 6 Abs. 3 SächsHZG. Das Nähere zur Ausgestaltung, Verfahren GELEISTETEN DIENST und Inhalt der Eignungsprüfung regelt die Eignungsfeststel- lungsordnung (www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen) der Fa- Als Dienst gilt: kultät Architektur und Sozialwissenschaften für den Bachelor studiengang Architektur. Bitte beachten Sie die Befristete — eine Wehrdienstpflicht oder eine solche Dienstpflicht oder ent- Eignungsfeststellungsverordnung im Jahr 2021. sprechende Dienstleistung auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren 2. Das Bestehen der Eignungsprüfung ist Voraussetzung für — ein freiwilliger Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales die Teilnahme am Auswahlverfahren zum Bachelorstudiengang oder ökologisches Jahr, ein internationaler Jugendfreiwil- Architektur. ligendienst, ein europäischer Freiwilligendienst, ein Bun- desfreiwilligendienst, ein mindestens zweijähriger Dienst 3. Nach der Vergabe aufgrund der Vorabquoten werden weitere als Entwicklungshelfer sowie die Dienste »Weltwärts« und 30 Prozent der Studienplätze an diejenigen Bewerberinnen und »Kulturweit« Bewerber vergeben, die die Eignungsprüfung bestanden und die besten Leistungen in der Eignungsprüfung des Jahrganges der Eine Kopie der Dienstzeitbescheinigung bzw. einer vorläufi- Bewerbung erzielt haben. Bei Berechnung der Anzahl der Stu- gen Dienstzeitbescheinigung ist als Nachweis beizufügen. dienplätze nach Satz 1 werden Dezimalstellen nicht berücksich- 12 13
tigt und es wird insofern auf volle Studienplätze abgerundet. — Holz- und — Steinmetz *in/ 4. Die übrigen Studienplätze werden nach dem Grad der durch Bautenschützer*in Steinbildhauer*in die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesenen Qualifi- — Gerüstbauer*in — Straßenbauer*in kation an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die — Gleisbauer*in — Stuckateur*in die Eignungsprüfung 2021 bestanden haben. — Fliesen-, Platten- und — Technischer Zeichner*in Mosaikleger*in — Tiefbaufacharbeiter*in — Holzbaufacharbeiter*in — Trockenbaumonteur*in — Kanalbauer*in — Wärme-, Kälte- und HOCHSCHULINTERNE AUSWAHL — Konstruktions- Schall-schutzisolierer*in (BONUSSYSTEM) mechaniker*in — Wasserbauwerker*in — Maurer*in — Zimmerer/Zimmerin Die Auswahl der Bewerbenden erfolgt über ein Bonussystem zur — Metallbauer*in — sowie weitere bauliche Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Aus- — Rohrleitungsbauer*in Berufe gangswert ist die maßgebliche Durchschnittsnote der HZB. Diese — Spezialtiefbauer*in darf mit Verbesserung rechnerisch den Wert 1,0 in allen Bache- Merkmal 2 Bonus 0,2 lorstudiengängen nicht unterschreiten. bautechnischer Schwerpunkt bei Abschluss eines beruflichen Die Ordnung für das hochschulinterne Auswahlverfahren grund- Gymnasiums ständiger Studiengänge finden Sie unter: www.htwk-leipzig.de/rechtsgrundlagen/ Betriebswirtschaft – Bachelor Bauingenieurwesen – Bachelor Dieser Bachelorstudiengang nimmt am bundesweiten Ser- Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 - 2 zu- viceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung – Hoch- trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- schulstart teil. Informationen finden Sie unter www.htwk- den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt leipzig.de/Hochschulstart eine Kumulierung der Boni. Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale zutrifft, Merkmal 1 Bonus 0,5 wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden absolvierte oder begonnene Berufsausbildung Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine im kooperativen Studiengang Kumulierung der Boni. — Anlagenmechaniker*in für — Beton- und Merkmal 1 Bonus 0,3 Sanitär-, Heizungs- und Stahlbetonbauer*in erfolgreicher Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung Klimatechnik — Betonstein- und — Ausbaufacharbeiter*in Terrazzohersteller*in Merkmal 2 Bonus 0,2 — Baugeräteführer*in — Brunnenbauer*in Auslandsaufenthalt* von mindestens einem Jahr — Bauschlosser*in — Dachdecker*in Merkmal 3 Bonus 0,1 — Baustoffprüfer*in — Estrichleger*in Abschluss des European Business Baccalaureate Diploma – — Bautechniker*in — Fassadenmonteur*in EBBD — Bauzeichner*in — Feuerungs- und — Behälter- und Schornsteinbauer*in * Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Studienbe- Apparatebauer*in werbende keine Staatsangehörigkeit besitzen. 14 15
Bibliotheks- und — Buchbinder*in — Kaufmann/-frau im Groß- Informationswissenschaft – Bachelor — Buchhändler*in und Außenhandel (Kaufmann/-frau — Mediengestalter*in Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 – 2 zu- im Buchhandel) — Medienkaufmann/-frau trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- — Drucker*in Digital und Printmedien den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt — Kaufmann/-frau für — Verlagsbuchhändler*in eine Kumulierung der Boni. audiovisuelle Medien — Verlagskaufmann/-frau — Kaufmann/-frau im Einzel- Merkmal 1 Bonus 0,2 handel e rfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung zum/zur Fach angestellten für Medien- und Informationsdienste mit einer Gesamtnote von 2,0 oder besser Digitale Print-Technologien – Bachelor Merkmal 2 Bonus 0,1 Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 – 2 zu- erufspraktische Tätigkeit (Vollzeit) in Einrichtungen des Bib- b trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- liotheks- und Informationswesens von mindestens einem Jahr den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt eine Kumulierung der Boni. Buch- und Medienproduktion – Bachelor Merkmal 1 Bonus 0,5 Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 – 2 zu- erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung als trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- — Drucker*in — Reprograf*in den Bonus verbessert. Die Boni sind nicht kumulierbar. — Druckvorlagen- — Schriftsetzer*in hersteller*in — Verpackungsmittel Merkmal 1 Bonus 0,7 — Mediengestalter*in für mechaniker*in erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung als Digital- und Printmedien — Verlagsbuchhändler*in Merkmal 2 Bonus 0,3 — Mediengestalter*in Teilnahme an einem Leistungskurs der Abiturstufe in Mathe- — Verlagskaufmann/-kauffrau matik oder Physik oder Chemie Merkmal 2 Bonus 0,5 vor Studienbeginn abgeschlossenes mindestens dreimonati- ges Praktikum in einem Verlag oder bei einem Verlagsdienst- Elektrotechnik und leister Informationstechnik – Bachelor Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 bis 5 zu- Buch- und Medienwirtschaft – Bachelor trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt Sofern sich bewerbende Personen eine in der nachfolgenden eine Kumulierung der Boni. Liste aufgeführte Berufsausbildung absolviert haben, wird die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,7 verbessert. Merkmal 1 Bonus 0,5 Teilnahme an naturwissenschaftlichem Leistungskurs bzw. »Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau« 16 17
Merkmal 2 Bonus 0,5 Informatik – Bachelor e rfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung ODER abge- schlossener Ausbildungsvertrag für das kooperative Studium Sofern eines der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den Merkmal 3 Bonus 0,3 entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merk- erfolgreich abgeschlossene HZB mit naturwissenschaftlichem male erfolgt eine Kumulierung der Boni. oder technischem Profil ODER mindestens eine Einzelnote oder Prüfungsnote in naturwissenschaftlichen Fächern inner- Bonus bei Note 1 bzw. 2 in relevanten Fächern der HZB: halb der Sekundarstufe II mit Note 2 oder besser Einzelnote* oder Prüfungsnote Note 1 Note 2 Merkmal 4 Bonus 0,3 Informatik Bonus 0,5 Bonus 0,3 eilnahme an nationalen oder internationalen Schülerwett T Mathematik Leistungskurs Bonus 0,5 Bonus 0,3 bewerben in der Sekundarstufe II ODER Teilnahme am Früh studium mit erfolgreich bestandener Prüfung Mathematik Nicht-Leistungskurs Bonus 0,4 Bonus 0,2 Merkmal 5 Bonus 0,1 *Einzelnote = eine Note auf dem Zeugnis der HZB aller Schularten absolvierte Industriepraktika von mindestens vier Wochen International Management – Bachelor Energie-, Gebäude- und Dieser Bachelorstudiengang nimmt am bundesweiten Umwelttechnik – Bachelor Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung – Hochschulstart teil. Informationen finden Sie unter Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 - 3 zu- www.htwk-leipzig.de/Hochschulstart trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 bis 4 zu- eine Kumulierung der Boni. trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt Merkmal 1 Bonus 0,5 eine Kumulierung der Boni. Teilnahme an naturwissenschaftlichem Leistungskurs bzw. »Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau« Merkmal 1 Bonus 0,4 Merkmal 2 Bonus 0,5 Praktikum bzw. berufliche Tätigkeit in betriebswirtschaftli- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder abge- chen Bereichen im Ausland oder Ausbildung im Ausland*, schlossener Ausbildungsvertrag ergänzt um den Nachweis des jeweils von mehr als fünf Monaten ersten Ausbildungsjahres für das kooperative Studium Merkmal 2 Bonus 0,3 Merkmal 3 Bonus 0,3 Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen kaufmännischen erfolgreich abgeschlossene HZB mit naturwissenschaftlichem Ausbildung oder technischem Profil oder mindestens eine Einzelnote oder Merkmal 3 Bonus 0,3 Prüfungsnote in naturwissenschaftlichen Fächern innerhalb der Nachweis englischer Sprachkenntnisse mit Mindestniveau Sekundarstufe II mit der Note 2 oder besser Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen B 2.2** 18 19
Merkmal 4 Bonus 0,2 Medientechnik – Bachelor Nachweis von Sprachkenntnissen in der 2. Fremdsprache Fran- zösisch, Russisch oder Spanisch mit Mindestniveau Gemeinsa- Sofern sich bewerbende Personen eine in der nachfolgenden mer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen A 2*** Liste aufgeführte Berufsausbildung absolviert haben, wird die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,5 verbessert. Merkmal 5 Bonus 0,1 Abschluss des European Business Baccalaureate Diploma – EBBD — Fachinformatiker*in Fach- — Gestaltungstechnische*r richtung Anwendungs Assistent*in, Schwerpunkt * ls Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem A entwicklung Grafik Studienbewerbernde keine Staatsangehörigkeit besitzen. — Fachinformatiker*in — Gestaltungstechnische*r ** A bi Englisch Grundkurs: nur Note 1 Cambridge CPE: Levels A, B oder C Fachrichtung Systeminte- Assistent*in, Schwerpunkt Abi Englisch Leistungskurs: nur TOEFL-iBT: mind. 79 Punkte oder mehr Noten 1 und 2 IELTS: mind. 5,5 oder mehr gration Grafik, Objekt- und UNIcertII: nur Noten 1 und 2 TOEIC: mind. 690 Punkte oder mehr — Fachkraft für Mediendesign UNIcert III und IV: Noten 1, 2, 3 und 4 LCCI EFB Level 2: nur Distinction Veranstaltungstechnik — Gestaltungstechnische*r KMK-Fremdsprachenzertifikat LCCI EFB Level 3: nur Distinction — Film- und Videoeditor*in Assistent*in, Schwerpunkt Stufe III: nur Noten 1 und 2 oder Credit Cambridge FCE: nur Level A LCCI EFB Level 4: Distinction oder — Film- und Grafik und Medien / Cambridge CAE: Levels A, B oder C Credit oder Pass Videolaborant*in Kommunikation *** I n der Regel 2. Fremdsprache, die beim Erwerb Ihrer Hochschul — Fotomedienlaborant*in — Gestaltungstechnische*r zugangsberechtigung abgeschlossen wurde. — Informatikkaufmann/-frau Assistent*in, Schwerpunkt — Informations- und Tele- Medien / Kommunikation kommunikationssystem- — Mediengestalter*in Bild Maschinenbau – Bachelor Elektroniker*in und Ton — Informations- und Tele- — Mediengestalter*in für Bei Nachweis einer Berufsausbildung auf technischem Gebiet oder kommunikationssystem- Digital- und Printmedien einer mindestens einjährigen entsprechenden Tätigkeit verbessert Kaufmann/-frau (alle Fachrichtungen) sich die Durchschnittsnote der HZB um einen Bonus von 0,3. — Kaufmann/-frau für — Werbekaufmann/-frau audiovisuelle Medien Medieninformatik – Bachelor Sofern eines der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Merkmale zutrifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechenden Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merk- male erfolgt eine Kumulierung der Boni. Bonus bei Note 1 bzw. 2 in relevanten Fächern der HZB: Einzelnote* oder Prüfungsnote Note 1 Note 2 Informatik Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Leistungskurs Bonus 0,5 Bonus 0,3 Mathematik Nicht-Leistungskurs Bonus 0,4 Bonus 0,2 * Einzelnote = eine Note auf dem Zeugnis der HZB aller Schularten 20 21
Museologie – Bachelor Merkmal 4 Bonus 1,0 Gesellenbrief in einem der folgenden Berufe aus Anlage A oder Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 bis 5 zu- B der Handwerksordnung: trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- — Böttcher*in — Kürschner*in den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt — Buchbinder*in — Maßschneider*in eine Kumulierung der Boni. Werden innerhalb eines Merkmals — Büchsenmacher*in — Metallbildner*in mehrere Kriterien erfüllt, erfolgt keine Kumulierung der Boni. — Drechsler*in — Metallblasinstrumenten- (Elfenbeinschnitzer*in), macher*in Merkmal 1 Bonus 0,5 Holzspielzeugmacher*in — Metall- und Glocken Leistungskurs oder Abiturprüfungsfach Geschichte mit der — Edelsteinschleifer*in, gießer*in Einzelnote besser als 2,5 Edelsteingraveur*in — Modeschneider*in Merkmal 2 Bonus 0,5 — Fotograf*in — Modist*in a.) Leistungskurs oder Abiturprüfungsfach Informatik mit der — Geigenbauer*in — Orgel-, Einzelnote 3,0 oder besser — Glasbläser*in Harmoniumbauer*in b.) Zertifikat des Europäischen Computerführerscheins (ECDL) — Glas- und Porzellanmaler*in — Sattler, Feintäschner*in der Stufe ECDL Start unter der Bedingung, dass das Modul — Glasveredler*in — Schuhmacher*in »Datenbanken« bestanden wurde — Gold- und Silberschmied*in — Steinmetz*in, — Handzuginstrumenten- Steinbildhauer*in Merkmal 3 Bonus 0,5 macher*in — Stuckateur*in erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung — Holzbildhauer*in — Tischler*in a.) d urch eine staatliche/staatlich anerkannte Berufsfachschule — Holzblasinstrumenten — Uhrmacher*in als macher*in — Vergolder*in — Erzieher*in — Keramiker*in — Zupfinstrumenten- — Erzieher*in für Jugend- und Heimerziehung — Klavier-, Cembalobauer*in macher*in — Präparationstechnische*r Assistent*in (Biologie/Geowis- senschaften/Medizin) Merkmal 5 Bonus 0,5 b.) im anerkannten Ausbildungsberuf als a.) Ableistung eines Freiwilligen Jahres in der Denkmalpflege — Fachangestellte*r für Medien und Informationsdienste b.) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres in der Kul- — Fachinformatiker*in (Anwendungsentwicklung/System tur / eines Freiwilligen Kulturellen Jahres /eines Freiwilligen integration) Europäischen Jahres, soweit dieses durchgehend in einem — IT-System-Elektroniker*in Museum oder in einer Gedenkstätte stattfand — IT-System-Kaufmann/-frau c.) berufspraktische Erfahrungen im Umfang von einem c.) im anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann/-frau Kalenderjahr vollzeitiger Beschäftigung im Einzelhandel unter der Bedingung, dass die gesamte — in einer Fachwerkstatt für Restaurierung (VdR, Verband der Ausbildungszeit in einem Auktionshaus (Mitglied des Restauratoren e.V.) Bundesverbandes deutscher Kunstversteigerer, BDK) oder — in einem der unter Merkmal 3 c.) genannten Unternehmen, in einem Fachgeschäft für Kunst oder Antiquitäten (Mitglied soweit das Merkmal 3 c.) nicht für einen Bonus geltend des Bundesverbandes des deutschen Kunst- und Anti- gemacht wird, oder quitätenhandels, BDKA, des Bundesverbandes deutscher — in einem Museum in den Aufgabenfeldern Sammlungs- Galerien und Editionen, BVDG, oder des Deutschen Kunst- verwaltung, Bestandsbewahrung, Ausstellungsgestaltung handelsverbandes, DK) absolviert wurde und / oder Museumspädagogik 22 23
d.) mehrjährige unentgeltliche Tätigkeit (Ehrenamt), die dem Merkmal 4 Bonus 0,3 Merkmal 5 c.) gleichkommt, kann auf Antrag mit detaillier- tem, glaubhaftem Nachweis durch Einzelfallentscheid als Nachweis sonstiger relevanter Erfahrungen Erfüllung des Merkmals 5 anerkannt werden a.) Ableistung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ, FSJ Kul- tur) oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten (Gesetz zur Förderung Soziale Arbeit – Bachelor von Jugendfreiwilligendiensten). b.) Ableistung eines Berufsvorbereitenden Sozialen Jahres (BSJ) im Umfang von mindestens 11 Monaten Dieser Bachelorstudiengang nimmt am bundesweiten c.) Ableistung eines Vollzeitpraktikums im sozialen, pflegeri- Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung – schen oder erzieherischen Bereich im Umfang von mindes- Hochschulstart teil. Informationen finden Sie unter tens 11 Monaten www.htwk-leipzig.de/Hochschulstart d.) Ableistung eines Zivildienstes im sozialen, pflegerischen oder erzieherischen Bereich Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 bis 4 zu- e.) eine mindestens dreijährige ehrenamtliche Tätigkeit (oder trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- mindestens den Bonus verbessert. Werden innerhalb eines Merkmals gleich- 750 Stunden), die dem Merkmal 2 gleichkommt zeitig mehrere Untermerkmale erfüllt, findet nur ein Bonuswert f.) ein Auslandsaufenthalt* von mindestens 11 Monaten Berücksichtigung (z. B. Merkmal 4 a.) und 4 c.) = 0,3). Erfüllen Stu- nach dem schulischen Abschluss (z. B. als Aupair oder dienbewerbernde mehrere Merkmale, so wird der Bonus addiert Arbeitnehmer) oder im Rahmen nicht gesetzlich geregelter bis zu einem maximalen Wert von 1,0. Die Durchschnittsnote der Freiwilligen-Dienste (Entwicklungshilfe, Friedensdienste, Hochschulzugangsberechtigung (HZB) kann sich durch den Bo- Europäischer Freiwilligendienst) nus folglich allenfalls um eine Note verbessern, bis maximal 1,0. g.) Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes im Umfang Merkmal 1 Bonus 0,5 von 11 Monaten im sozialen, pflegerischen oder erzieheri- schen Bereich Neben Englisch eine zweite im Zeugnis der HZB ausgewiesene Fremdsprache * Als Auslandsaufenthalt gilt der Aufenthalt in einem Land, zu dem Merkmal 2 Bonus 0,5 Studienbewerbernde keine Staatsangehörigkeit besitzen. Erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Fachschulausbildung als — Erzieher*in — Altenpfleger*in — Krankenpfleger*in Merkmal 3 Bonus 0,3 a.) Erfolgreicher Abschluss jeder anderen Berufsausbildung von mindestens 2,5 Jahren entsprechend dem Berufsaus- bildungsvertrag b.) Nachweis einer mindestens dreijährigen Vollzeitberufs- tätigkeit im sozialen, technischen, handwerklichen oder administrativen Bereich 24 25
Verpackungstechnologie und SONDERANTRÄGE Nachhaltigkeit – Bachelor Sonderanträge nach der Studienplatzvergabeverordnung sind Sofern eines der nachstehend aufgeführten Merkmale 1 bis 2 zu- formlos mit den Bewerbungsunterlagen innerhalb der für die trifft, wird die Durchschnittsnote der HZB um den entsprechen- Bewerbung geltenden Ausschlussfrist einzureichen und mit Da- den Bonus verbessert. Bei Erfüllung mehrerer Merkmale erfolgt tum und Unterschrift zu versehen. Für die Begründung notwen- eine Kumulierung der Boni. dige Nachweise sind in Kopie beizufügen. Merkmal 1 Bonus 0,5 Bevor Sie einen Sonderantrag stellen, sollten Sie bitte selbstkri- tisch prüfen, ob er Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung als Sie als relevant ansehen, kann bei der Studienplatzvergabe als — Buchbinder*in — Reprograf*in »Sonderfall« anerkannt werden. Gründe, die Sie aufführen, müs- — Drucker*in — Schriftsetzer*in sen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten und zum Zeit- — Druckvorlagen- — Verfahrensmechaniker*in punkt der Antragstellung in Ihrer Person bereits vorliegen und hersteller*in für Kunststoff- / Kautschuk- von Ihnen nicht zu vertreten sein. — Kunststofftechniker*in technik — Mechatroniker*in — Verpackungsmittel — Mediengestalter*in mechaniker*in Außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) — Papiermacher*in Zwei Prozent der Studienplätze werden vorab für Fälle außerge- — Papiertechnologe/-tech- wöhnlicher Härte vergeben. Eine außergewöhnliche Härte liegt nologin vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder Merkmal 2 Bonus 0,3 familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwin- Teilnahme an einem Leistungskurs der Abiturstufe in gend erfordern; d. h. wenn eine Verzögerung des Studienbe- Mathematik oder Physik oder Chemie ginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden per- sönlichen Ausnahmesituation. Nicht jede Beeinträchtigung, mag Wirtschaftsingenieurwesen – Bachelor sie von Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Eine Schwerbehinderung (nach dem Bauwesen, Elektrotechnik, Maschinenbau, Energietechnik Schwerbehindertengesetz) allein rechtfertigt in der Regel kei- ne sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung. Durch Merkmal 1 Bonus 0,3 die beigefügten Belege sollte deutlich dargestellt sein, dass eine Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus außen stehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen einem einschlägigen (technischen oder kaufmännischen) Be- nachvollziehen kann. Bitte fügen Sie den geeigneten Nachweisen reich verbessert sich die Durchschnittsnote der HZB um einen eine eigene schriftliche Begründung bei. Bonus von 0,3. 1. Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern und durch ein fachärztliches Gut- achten nachgewiesen werden. — Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können (fachärztliches Gutachten). 26 27
bessere Durchschnittsnote zu erreichen, wird auf Antrag mit der — Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation besseren Durchschnittsnote berücksichtigt. Der Antrag ist mit kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sicher- ärztlichen Bescheinigungen, Nachweisen des Leistungsverlaufs gestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle durch ein Schulgutachten, Bescheiden von Behörden oder an- Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist (fachärztliches deren zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu belegen. Gutachten). 1. Besondere gesundheitliche / soziale Umstände — Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche — Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten). während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Hochschulzu- gangsberechtigung (fachärztliches Gutachten) — Notwendigkeit der Aufgabe des bisherigen Studiums oder des bisherigen Berufs aus gesundheitlichen Gründen; eine — Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungs- sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen bescheid des Versorgungsamtes) nicht möglich (fachärztliches Gutachten). — Schwangerschaft der Bewerberin während der letzten drei — Körperliche Behinderung; die Behinderung steht jeder ande- Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (ärztli- ren zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studien- che Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) platzes im Wege (fachärztliches Gutachten). — Sonstige soziale oder gesundheitliche vergleichbare Gründe — Beschränkung in der Berufswahl oder Berufsausübung infol- 2. Besondere familiäre Umstände ge Krankheit; aufgrund dieses Umstandes Hinderung an einer sinnvollen Überbrückung der Wartezeit (fachärztliches Gut- — Versorgung eigener minderjähriger Kinder in den letzten drei achten). Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Ge- burtsurkunden der Kinder) 2. Besondere familiäre oder soziale Umstände, die die sofor- tige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterla- — Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender gen) Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung 3. Spätaussiedlung sowie im Herkunftsland die Aufnahme über die Einstufung in die Pflegestufen II oder III nach dem So- eines Studiums, das dem gewählten Studiengang ent- zialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pfle- spricht (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung gebedürftigkeit), (Gutachten) und Bescheinigung der Hochschule über die Aufnahme eines entsprechenden Studiums im Herkunftsland) — Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemein- 4. Frühere Zulassung für den genannten Studiengang und schaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der Unmöglichkeit, sie aus nicht selbst zu vertretenden zwin- Hochschulzugangsberechtigung (Geburtsurkunden der Ge- genden Gründen (insbesondere Krankheit) in Anspruch schwister) nehmen zu können (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat, und früherer Zulas- — Verlust eines Elternteils oder beider Elternteile während des sungsbescheid). Erwerbs der HZB (Sterbeurkunde und Erklärung über den da- maligen Familienstand) Antrag auf Nachteilsausgleich – — Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Er- Verbesserung der Durchschnittsnote werb der HZB wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern) Wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen, daran gehindert gewesen zu sein, eine 28 29
3. Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D / C-Kader der Bundes- schaft lebten, während der eigenen Schulzeit (Geburtsurkun- sportfachverbände von mindestens einjähriger ununter- den der Geschwister) brochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Er- — Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb werb der Hochschulzugangsberechtigung (Bescheinigung der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin des zuständigen Bundessportfachverbandes) oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Antrag auf Nachteilsausgleich – Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand) Verbesserung der Wartezeit — mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern) Wer nachweist, dass er aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Schulwech- — Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum sel) daran gehindert war, die HZB zu einem früheren Zeitpunkt zu Nachweis geeignete Unterlagen) erwerben, wird auf Antrag bei der Ermittlung der Wartezeit mit 3. Zugehörigkeit zum A-, B-, C- oder D / C-Kader der Bundes- dem früheren Zeitpunkt des Erwerbs der HZB berücksichtigt. sportfachverbände von mindestens einjähriger ununter- Der Antrag ist mit ärztlichen Bescheinigungen, Bescheiden von brochener Dauer (Bescheinigung des zuständigen Bun- Behörden oder anderen zum Nachweis geeigneten Unterlagen zu dessportfachverbandes) belegen. 1. Besondere soziale / gesundheitliche Umstände — Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht ZWEITSTUDIENBEWERBUNGEN (fachärztliches Gutachten) — Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststel- Drei Prozent der Studienplätze werden für Studienbewerberin- lungsbescheid des Versorgungsamtes) nen und Studienbewerber vergeben, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule — Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit abgeschlossen haben. Die Rangfolge wird durch eine Mess- (ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) zahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des — Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeig- Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das nete Unterlagen) Zweitstudium ermittelt wird. — Sonstige vergleichbare besondere soziale / gesundheitliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Auswahlmaßstäbe für Zweitstudienbewer- 2. Besondere familiäre Umstände bungen — Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Studienplätze werden nach den Kriterien »Prüfungsergebnis des Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder) Erststudiums« und »Gründe für das Zweitstudium« vergeben. — Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender 1. Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit Für das Prüfungsergebnis gibt es folgende Punkte: (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegestufen II oder Note ausgezeichnet bzw. sehr gut 4 Punkte III nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheini- Note gut 3 Punkte gung über die Pflegebedürftigkeit) Note befriedigend 2 Punkte — Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit Note ausreichend 1 Punkt der Bewerberin oder dem Bewerber in häuslicher Gemein- 30 31
2. Gründe für das Zweitstudium bejaht werden. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studienge- biet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in Gründe für das Zweitstudium können sein: welcher Reihenfolge die beiden Studiengänge betrieben werden. 1. Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte 2. Besondere berufliche Gründe 7 Punkte Bei Vorliegen der Fallgruppe 2 gibt es 7 Punkte. 3. Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte 4. Sonstige Gründe 1 Punkt Fallgruppe 3 – Zweitstudium wegen sonstiger beruflicher Gründe Fallgruppe 1 – Zweitstudium aus zwingenden beruflichen Gründen Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abge- Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Eine schlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Das weitere genaue individuelle Darlegung ist erforderlich. Studium soll in die Lage versetzen, einen Beruf aufzunehmen, Bei Vorliegen der Fallgruppe 3 gibt es 4 Punkte. der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengän- gen erfordert. Bei Vorliegen der Fallgruppe 1 gibt es 9 Punkte. Fallgruppe 4 – Zweitstudium aus sonstigen Gründen Fallgruppe 2 – Zweitstudium wegen Hier können alle Sachverhalte vorgebracht werden, die in den besonderer beruflicher Gründe Gruppen 1 bis 3 nicht enthalten sind. Bei Vorliegen der Fallgruppe 4 gibt es 1 Punkt. Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll er- Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den gänzt. Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewer- bung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit ange- erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus fami- strebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die liären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstä- Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und indi- tigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach viduelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten des abgeschlos- Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten senen Erststudiums und des angestrebten Zweitstudiums muss Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzu- ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können. schlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Aus- Die sinnvolle Ergänzung des Erststudiums durch das Zweitstudi- maß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familien- um muss insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten darge- phase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. legt werden: Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; — Welche Voraussetzungen für das angestrebte Berufsziel sind es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der durch den bisherigen beruflichen Werdegang (z. B. im Erst- Punktzuschlag für Bewerberinnen und Bewerber, die aus fami- studium) erworben worden? liären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt. — Welche Voraussetzungen werden durch das Zweitstudium für das angestrebte Berufsziel erbracht? Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufs- wechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht 32 33
Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen bis zum 31.07. schluss mit staatlicher oder kirchlicher Abschlussprüfung führt (Ausschlussfrist) folgende Nachweise bei: oder ein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorab- schlusses ist, um mehr als 4 Semester überschritten wird, wird — Kopie des Abschlusszeugnisses und Urkunde des Erststudi- für jedes weitere Semester eine Gebühr von 500,00 EUR bei der ums mit Gesamtprädikat, Rückmeldung erhoben. (§ 12 Absatz 2 SächsHSFG). Die Gebühr — A bschlusszeugnisse, die erst nach dem 31.07. ausgestellt wer- wird auf Grund eines Gebührenbescheides erhoben. den, können innerhalb der Nachfrist bis 05.08. (Ausschluss- frist!) berücksichtigt werden, formlose, schriftliche Begrün- dung Ihres Zweitstudienwunsches mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit, NOTIZEN — Kopien aller Belege und Nachweise über zusätzliche Qualifi- zierungen und Tätigkeiten, sofern vorhanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . — tabellarischer Lebenslauf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . STUDIENGEBÜHREN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zweitstudiengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Für ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hochschulabschluss führt und kein Masterstudiengang auf der Grundlage eines Bachelorabschlusses ist, können von einem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Studenten Gebühren erhoben werden, wenn dieser bereits über einen Master-, Diplom- oder Magistergrad oder den Abschluss in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einem Studiengang mit staatlicher oder kirchlicher Abschluss- prüfung verfügt (bisheriges Studium). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . In diesem Fall soll die Gebühr erhoben werden, soweit die Ge- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . samtstudiendauer seines Studiums die Regelstudienzeit seines bisherigen Studiums um 6 Semester überschreitet. (§ 12 Absatz 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . SächsHSFG). Die Gebühr wird auf Grund eines Gebührenbeschei- des erhoben, sie beträgt 400,00 EUR pro Semester und kann auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antrag teilweise oder ganz erlassen werden, wenn eine besondere soziale Härte nachgewiesen wird (§ 2 SächsHGebVO i. V. m. § 59 Ab- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . satz 1 Nr. 3 SäHO). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Langzeitstudiengebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sofern die in der Prüfungsordnung festgesetzte Regelstudienzeit in einem Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizieren- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . den Hochschulabschluss oder zu einem ersten Hochschulab- 34
NOTIZEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fragen rund ums Studium DEZERNAT STUDIENANGELEGENHEITEN Eichendorffstraße 2, 04277 Leipzig Anne Herrmann / Anke Preußker, Tel.: +49 341 3076 - 6156 / - 6512 studienberatung@htwk-leipzig.de Impressum HERAUSGEBER Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Besucheradresse: Karl-Liebknecht-Straße 132, 04277 Leipzig Postadresse: Postfach 30 11 66 | 04251 Leipzig, Germany REDAKTION Stefan Schmeißer, Stand 20.04.2021 GESTALTUNG Doreen Brandt FOTONACHWEISE © Swen Reichhold 36
Sie können auch lesen