Biber (Castor fiber) - Bayerischer Jagdverband eV
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Biber (Castor fiber) Baumeister mit Schadenspotential D er Biber ist mit einem Gewicht von 25-30 kg und einer Länge von bis zu einem FOTO: VCH PHOTO / FOTOLIA Meter (ohne Kelle) das größte europäische Nagetier. Biber sind mit ihrem spin- delförmigen Körper, hervorragend an das Leben im Wasser angepasst. Nasen und Ohren sind beim Tauchen verschließbar. Ein extrem dichtes Haarkleid mit bis zu 23.000 Haaren/cm², das zudem eingefettet wird, schützt vor Kälte. Schwimmhäute der Hinterpfoten dienen dem Schwimmen und Tauchen. Mit dem abgeplatteten Schwanz, Auf einen Blick der Kelle, wird gesteuert. 75 bis 100 cm (ohne Kelle) Biber leben gesellig im Familienverband, bestehend aus den Eltern und den Jung- tieren der letzten zwei Jahre. Jede Familie besetzt ein eigenes Revier entlang der Gewässer, aus dem fremde Biber vertrieben werden. Biber sind dämmerungs- und 13 bis 32 kg nachtaktiv. Januar/Februar Charakteristisches Markenzeichen des Bibers ist seine intensive Bautätigkeit, durch die er seine Umwelt nach seinen Ansprüchen gestaltet. Er kann Staudämme zur Re- gulation des Wasserstands an Fließgewässern bauen, Biberburgen zum Schutz des Ein bis fünf Jungtiere, Mai/Juni unterirdischen Baus, Fluchtröhren als Unterschlupf bei Gefahr und auch Kanäle als Wasserwege zu Nahrungsflächen. Diese Bautätigkeit ist neben den Fraßschäden an Unterliegt dem Naturschutzrecht; Bäumen und Feldfrüchten der wesentliche Grund für massive Konflikte. FFH-RL Anh. II und IV, Entnahme auf Grundlage der Der Biber wurde ab 1966 mit Zustimmung des damals zuständigen Landwirtschaft- Artenschutzrechlichen Ausnahme- verordnung (AAV) ministeriums in Bayern wieder angesiedelt. Heute ist Bayern fast flächendeckend wieder vom Biber besiedelt. Der Bestand dürfte zwischen 12.000 und 15.000 Tiere RL BY: *; mh (2017)/ D: V; mh betragen mit nach wie vor steigender Tendenz. Aufgrund der mit der Verbreitung des Bibers zunehmenden massiven Konflikte wurde ein eigenes Bibermanagement ent- wickelt. Zuständig sind jeweils die Unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter. Rechtliche Grundlage ist die „Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten (Arten- schutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV) des Bayerischen Umweltministeriums vom 3. Juni 2008. Wildtiermonitoring 2021 Seite 297
Biber Das bayerische Bibermanagement enthält vier wesentliche Bestandteile: • Beratung: Bei Konflikten stehen auf Landkreisebene ehrenamtliche Biberberater zur Verfügung, die landesweit über die „Akademie für Naturschutz und Landschafts- pflege (ANL)“ geschult werden. Zusätzlich gibt es landesweit zwei hauptamtliche Biberberater. • Prävention: Oft ist es möglich, durch geeignete Präventionsmaßnahmen Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierzu gehören Maßnahmen wie z. B. Einzel- baumschutz, Elektrozäune oder auch die Ausweisung von Pufferstreifen entlang der Gewässer. • Schadensausgleich: Das Bayerische Umweltministerium stellt jährlich zur Beglei- chung von Biberschäden in Land-, Forst- und Teichwirtschaft eine Summe von der- zeit 350.000,- Euro zur Verfügung. • Zugriff: Überall, wo gravierende Schäden drohen und Präventionsmaßnahmen nicht möglich oder zu aufwändig wären, dürfen Biber auf Antrag durch eigens bestellte Personen gefangen und/oder getötet werden und Biberbauten beseitigt werden. Da der Biber ausschließlich dem Naturschutzrecht unterliegt, sind Jagd und Jäger zunächst nicht für den Biber zuständig. In der Praxis ergeben sich jedoch sehr viele Berührungspunkte. Spätestens, wenn Biber mit jagdlichen Mitteln, d.h. mit Kastenfalle oder Schusswaffe der Natur entnommen werden, müssen die Revierinhaber informiert werden. Oft dürfen die Biber nach Beauftragung durch die Unteren Naturschutzbehörden auch direkt vom Revierinhaber gefangen und/oder getötet werden. Er darf sie essen und den Balg nutzen, diese Produkte aber nicht vermarkten. Ergänzend sei gesagt, dass viele ehrenamtliche Biberberater aus der Jägerschaft stammen. Wo Tierarten auf Dauer mit jagdlichen Mitteln reguliert werden müssen, muss dies in Kompetenz der Jäger geschehen. Dies gilt auch, wenn diese Tierarten im Einzelfall nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie dies beim Biber oder auch dem Kormoran der Fall ist. Seite 298 Landesjagdverband Bayern
Biber Biberentnahme in Bayern 2000 1800 1600 1400 INDIVIDUEN 1200 1000 800 QUELLE: BAYSTMELF; GRAFIK: TAUSENDBLAUWERK 600 400 200 0 2006/2 2007/2 2008/2 2009/2 2014/2 2016/2 2017/2 2019/2 2010/2 2015/2 2018/2 2011/2 2013/2 2012/2 007 008 009 010 015 017 018 020 011 016 019 012 014 013 Biberentnahme in Bayern 2006 – 2020 Wildtiermonitoring 2021 Seite 299
Erfurt Jagdverband Biber Würzbu (BJV) Biberentnahme auf Landkreisebene im Jagdjahr 2019 Regina Gerecht,ESRI; BEARBEITUNG: REGINA GERECHT Bayerischer Prag KARTENGRUNDLAGEN: Bayreuth Stuttgart Würzburg Pilsen Bearbeitung: FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ; Ansbach Regensburg BAYERISCHES STAATSMINISTERIUMEsri Stuttgart aatsministerium für Umwelt und VerbraucherschutzDATENQUELLE:Kartengrundlagen: Landshut Augsburg Vaduz München Salzburg Biberentnahmen 2019 keine Entnahme 1 - 20 21 - 40 41 - 60 Vaduz 61 - 80 0 25 50 75 100 km N 81 - 138 Seite 300 Landesjagdverband Bayern Biberentnahmen
Erfurt ! Biber Bearbeitung: Regina Gerecht, Bayerischer Jagdverband DATENQUELLE: BAYERISCHER JAGDVERBAND; KARTENGRUNDLAGEN: ESRI; TSCHECHIEN: OPENSTREETMAP, ODBL 1.0; BEARBEITUNG: REGINA GERECHT (BJV) Gemeldete Biber-Vorkommen 2019 Würzburg ! Prag An ! ! Bayreuth ! Würzburg ! Pilsen Stuttgart ! ! Ansbach ! Regensburg Kartengrundlagen: Esri; Tschechien: OpenStreetMap, ODbL 1.0 ! Stuttgart ! Landshut ! Augsburg ! Vaduz München ! ! Salzburg ! Biber 2016 und 2019 2019 2016 Vaduz kein Nachweis ! 0 25 50 75 100 km N keine Angabe dverband Wildtiermonitoring 2021 Seite 301
Biber Zum Nach- und Weiterlesen Blanchet, M. Le castor et son royaume. Ligue Suisse Schwab, G.; Sorg U. M. Modellhaftes Biberma- pour la protection de la nature. Basel, 1977 nagement in der Region Ingolstadt mit Landkreis Kelheim. Schlussbericht. Schriften aus dem Hausser, J. Säugetiere der Schweiz. Birkhäuser Verl., Donaumoos 3, 1–74, 2003 Basel, 1995 Stocker, G. Biber in der Schweiz. Probleme der Heidecke, D. Untersuchungen zur Ökologie und Wiedereinbürgerung aus biologischer und ökologi- Populationsentwicklung des Elbebibers, Castor fiber scher Sicht. Eidgenössische Anstalt für das forstliche albicus Matschie, 1907. Teil 1: Biologische und Versuchswesen 274, 1–147, 1985 populationsökologische Ergebnisse. Zool. Jb. Syst. 111, 1–40, 1984 Zahner, V.; Schmidtbauer, M.; Schwab, G. Der Biber – Die Rückkehr der Burgherren. Amberg, 2005 Heidecke, D. Erste Ergebnisse der Biberumsiedlungen in der DDR (Mammalia, Rodentia, Castoridae). Zoo- Zahner, V.; Schmidtbauer, M. Schwab, G. Der Biber – logische Abhandlungen des Museums für Tierkunde Baumeister mit Biss. Battenberg Gietl Verlag GmbH, Dresden 41, 137–142, 1985 2020 Heidecke, D. Taxonomische Aspekte des Artenschut- zes am Beispiel der Biber Eurasiens. Hercynia 22, 146–161, 1986 Mitchell-Jones, A. J.; Amori G.; Bogdanowicz W.; Krystufek B.; Reijnders P.; Spitzenberger F.; Stubbe M.; Thissen J.; Vohralik V.; Zima J. The Atlas of European mammals. Academic Press, London, 1999 Nitsche, K.-A. Biber (Castor fiber) in Deutschland – Fakten und Probleme, Grenzen der Population und des Managements. Beiträge zur Jagd- und Wildforschung 33, 179–192, 2008 Nolet, B.A.; Rosell, F. Comeback of the beaver Castor fiber: an overview of old and new conservati- on problems. Biological Conservation 83, 165–173, 1998 Seite 302 Landesjagdverband Bayern
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