Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Umwelt (BAFU)
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Leistungsvereinbarung 2020 Bundesamt für Umwelt (BAFU) Bundesamt für Umwelt (BAFU) Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, n» Energie und Kommunikation UVEK Marc Chardonnens Simonetta Sommarugal Direktor Departementsvorsteherin Ittigen, Bern' 20.DCZ.2019 Verteiler: Geschäftsleitung GS-UVEK, Direktion BAFU, Fachreferentin GS-UVEK Beilagen: Nach Absprache mit Departement beizufügen.
Leistungsvereinbamng 2020 Seite 2 Bundesamt für Umwelt PI Projekte und Vorhaben Legislaturplanung und Ziele des Bundesrats (Band > und B and II) Ziele und Umsetzungsmassnahmen; Termine BRZ IAFP LG Naturgefahren Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über den 31.12.2020 Wasserbau zuhanden des Parlaments Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung des Wasser 30.06.2020 Bd. II Ziel baugesetzes* 6 Abs. 8 Totalrevision CCVGesetz Begleitung der parlamentarischen Beratung 31.12.2020 Eröffnung der Vernehmlassung über die Ausführungsbe 30.06.2020 stimmungen oder- bei Verzögerung der Beratung - Eriass von Änderungen der COz-Verordnung zur Vedängerung der Bd. II Ziel befristeten klimapolitischen Instrumente durch den BR* 6 Abs. 6 Klimapolitik* Verabschiedung des 2. Aktionsplans «Anpassung an den Bd. II Ziel Klimawandel, 2020-2025» durch den'Bundesrat 31.12.2020 6 Abs. 2 Landschaftskonzept Schweiz* Verabschiedung durch den Bundesrat Bd. II Ziel 31.12.2020 6 Abs. 3 Biodiversität Umsetzung des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz 31.12.2020 Umsetzung der Strategie zu den invasiven gebiets fremden Arten sowie Teilrevision des Umweltschutzge^ setzes* Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat (gern. Band 1=1. Halbjahr 2020, Termin aufgrund Besprechung 31.12.2020 Bd. II Ziel Amtsrapport angepasst). 6 Abs. 4 Verhandlungen im Rahmen COP Klima (Nov. 2020)* Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bun Bd. II Ziel desrat 30.06.2020 6Äbs. 1 Verhandlungen im Rahmen COP Biodiversität (Okt. 2020 China)* Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bun Bd. II Ziel desrat 30.06.2020 6 Abs. 1 Klimapolitik der Schweiz bis 2050* Erarbeitung der Strategie durch den Bundesrat Bd. II Ziel 31.12.2020 6 Abs. 7 Volksinitiative für ein Gesundes Klima (Gletscherinitia tive) Entscheid des Bundesrates zur Gegenüberstellung eines 3 Monate Bd. II Ziel Gegenvorschlags nach Einrei 6 Abs. 5 chen der VI Revision Gehtechnikgesetz (GTG)* Eröffnung der Vernehmlassung 30.06.2020 Bd. II Ziel 6 Abs. 8 Po. Thorens Goumaz (18.4211) «Von welcher Bedeu tung können negative COz-Emissionen für die künftigen klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein»* Gütheissung des Berichts zur Bedeutung von negativen 30.06.2020 Bd. II Ziel . Emissionstechnologien durch den Bundesrat 6 Abs. 6
Leistungsvereihbarung 2020 Seite 3 Bundesamt für Umwelt Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektro nischer Geräte (VREG) Änderung der Verordnung durch den Bundesrat 31.12.2020 Bd. II Ziel 5 Abs. 2 Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) in Erfüllung der Motion Flach (16.3529) «Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden be hindern»* Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat 31.12.2020 Bd! II Ziel 5 Abs. 3 «Ökologischer und wirtschaftlicher Umgang mit Kunst stoffen und Kunststoffabfällen» in Erfüllung der Po. Thorens Goumaz (18.3196)/ Münz (19.3765) / Flach (19.3818)* Gutheissung des Berichts durch den Bundesrat 31.12.2020 Bd. II Ziel 5 Abs. 6 Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen beim Kompe tenzzentrum Boden und der schweizweiten Bodenkar tierung festgelegt* Beschluss über Finanzierung und Auftrag für die Erstellung 30.06.2020 Bd. II Ziel eines Konzepts für eine schweizweite Bodenkartierung 5 Abs. 1 Strukturwandel als Folge der Rückkehr der Grossraub tieren Po. UREK (18.4095)* Bericht in Erfüllung des Po. UREK 31.12.2020 Bd. II Ziel 5 Abs. 5 ' in Band I enthalten jBemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 4 Bundesamt für Umwelt Leistungsgruppen LG1: Klimapolitik und Gefahrenprävehtion 2018 2019 2020 2021 2022 .2023 IAFP Ziele und Messgrössen .IST SOLL .SOLL PLAN PLAN PLAN Klimapolitik: Der Treibhausgasausstoss wird schweizweit reduziert und die Schweiz wird an den Klimawandel ahgepasst Treibhausgasemissionen dér Schweiz (Reduk tion gegenüber 1990) (%, min., Ist- 12 17 20 21 22 22 Wert=Vorjahr) Gefahrenprävention: Die Sicherheit der Bevölkerung vor Natur-, technischen, chemischen und . biologischen Gefahren wird gewährleistet Behandelte Schutzwaldfläche (von insgesamt 580'000 ha Schutzwald) (ha, Tsd., Ist- 10 11 12 12 12 12 Wèrt=Vôrjahr) Auftreten von gentechnisch verändertem Raps- entlang von Bahngeleisen (Anteil GVO- 0.0 0.5 0.25 0.25 0.25 0.25 positiver Proben) (%, max.) Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 5 Bundesamt für Umwelt LG2: Immissionsschutz 2018 2019 2020 2022 2023 IAFP Ziele und Messgrössen IST. SOLL SOLL .plan: PLAN. Umweltbelastung Lärm: Die messbare Belastung der Umwelt durch Lärm wird reduziert Anzahl der geschützten Personen vor Strassenlärm (übrige Strassen; Ziel bis 169 300 176 500 2022: 190'900 Personen) (Anzahl, Ist- Wert=Vorjahr) Stoffliche Einwirkungen, Qualität Wasser, Boden und Luft: Stoffliche Einwirkungen, die zur Belas tung der Bevölkerung führen, werden beseitigt, verhindert oder reduziert; die Wasser-, Boden- und Luftqualität wird verbessert Feinstaub-Emissionen territorial PM10 16.7 15,1 15.0 15.0 14.9 (10001) (Tonnen) Sanierte ARA: von Spurenstoffen entlaste te Einleitungen von Abwasser in Gewässer 8 17 29 37 42 (am Ziel von rund 100 im 2035) (Anzahl kumuliert) Sanierte Altlasten (Ziel rund 4'000) (An 1 380 1 400 . 1 630 1 760 1 900 2 000 zahl kumuliert) Bemerkungen;
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 6 Bundesamt für Umwelt LG3: Sçhutz und Nutzung Ökosysteme 2018 2019 2020 IAFP Ziele und Messgrössen IST SOLL SOLL Ressourceneffizienz: Natürliche Ressourcen und Rohstoffe werden effizient und nachhaltig bewirt schaftet. Der Ressourcenverbrauch durch den Konsum in der Schweiz wird reduziert Holzernte (Mio. m3) (Anzahl, min., Ist- 5.8 72 X Wert=Vorjahr) Gepflegter Jungwald ausserhalb Schutzwald 14 14 X (Mindestfläche) (ha, Tsd., lst-Wert=Vorjahr) Recyclingquote Siedlungsabfälle (%, min:, Ist- 53 53 Wert=Vorjahr) Biodiversität und Landschaft: Abnahme der Landschafts- und Bodenqualität wird reduziert. Bio- diversität wird langfristig erhalten. Die Landschaftscharakteren werden bewahrt und weiterentwickelt Ausgewiesene Gebiete für Biodiversität (%) 12.9 13.6 X Länge der revitalisierten Gewässerstrecken (1000 km bis 2030) (km, min., Ist- 150 250 300 X Wert=Vorjahr) Anteil Waldreservate an Gesamtwaldfläche 6.5 7.1 X (10% bis 2030) (%, min., lst-Wert=Vörjahr) Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020 Seite 7 Bundesamt für Umwelt "Repörtihg ünd^ontrolTfntf Regel prozess Termin Arbeitsschritt Beschreibung Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u. Ende Feb. Einreichung jährlicher LN Messgrössen aus VA mit IAFP Bis Ende März Einreichung finalisierter jährlicher LN Vollständiger, visierter LN per 31. Dez. Sept. Beginn Erstellung LVB VA-Jahr Start Arbeiten in VE Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u. Ende Okt. Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr Messgrössen Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von Nov. Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR Inhalten mit politischer Bedeutung Bis 15. Dez. Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr LVB bereit zur Unterschrift Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe Ende Dez. Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez. mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in IWeftere Anforderungen............■ ' - ■ ' ; ',___ -. ..\ *___ _ o LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt. « Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Arritsdirektor/in auf Ende eines Jahres zu unterzeichnen. Der LN wird der Depärtementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener Form eingereieht. • LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen einge fordert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert. • F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der Dokumente erfolgt an F+C UVEK. • Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel- bzw. Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt. © Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement Vorbehalten. Diesbezügliche Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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