Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Umwelt (BAFU)

 
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Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Schweizerische Eidgenossenschaft
      Confédération suisse
      Confederazione Svizzera
      Confederaziun svizra

Leistungsvereinbarung 2020
Bundesamt für Umwelt (BAFU)

Bundesamt für Umwelt (BAFU)                  Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,
      n»
                                             Energie und Kommunikation UVEK

Marc Chardonnens                             Simonetta Sommarugal
Direktor                                     Departementsvorsteherin

Ittigen,                                      Bern' 20.DCZ.2019

Verteiler: Geschäftsleitung GS-UVEK, Direktion BAFU, Fachreferentin GS-UVEK

Beilagen: Nach Absprache mit Departement beizufügen.
Leistungsvereinbarung 2020 - Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Leistungsvereinbamng 2020                                                                               Seite 2
Bundesamt für Umwelt

PI        Projekte und Vorhaben

Legislaturplanung und Ziele des Bundesrats (Band > und B and II)
Ziele und Umsetzungsmassnahmen;     Termine                                        BRZ           IAFP   LG
Naturgefahren
       Verabschiedung der Botschaft zum Bundesgesetz über den       31.12.2020
       Wasserbau zuhanden des Parlaments
       Eröffnung der Vernehmlassung zur Anpassung des Wasser­       30.06.2020     Bd. II Ziel
       baugesetzes*                                                                6 Abs. 8
Totalrevision CCVGesetz
       Begleitung der parlamentarischen Beratung                    31.12.2020
       Eröffnung der Vernehmlassung über die Ausführungsbe­         30.06.2020
       stimmungen oder- bei Verzögerung der Beratung - Eriass
       von Änderungen der COz-Verordnung zur Vedängerung der                       Bd. II Ziel
       befristeten klimapolitischen Instrumente durch den BR*                      6 Abs. 6
Klimapolitik*
       Verabschiedung des 2. Aktionsplans «Anpassung an den                        Bd. II Ziel
       Klimawandel, 2020-2025» durch den'Bundesrat                  31.12.2020     6 Abs. 2
Landschaftskonzept Schweiz*
       Verabschiedung durch den Bundesrat                                          Bd. II Ziel
                                                                    31.12.2020
                                                                                   6 Abs. 3
Biodiversität
       Umsetzung des Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz   31.12.2020
Umsetzung der Strategie zu den invasiven gebiets­
fremden Arten sowie Teilrevision des Umweltschutzge^
setzes*
       Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat
      (gern. Band 1=1. Halbjahr 2020, Termin aufgrund Besprechung   31.12.2020     Bd. II Ziel
      Amtsrapport angepasst).
                                                                                   6 Abs. 4
Verhandlungen im Rahmen COP Klima (Nov. 2020)*
       Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bun­                       Bd. II Ziel
       desrat                                                       30.06.2020     6Äbs. 1
Verhandlungen im Rahmen COP Biodiversität (Okt.
2020 China)*
      Verabschiedung des Verhandlungsmandats durch den Bun­                        Bd. II Ziel
      desrat                                                        30.06.2020     6 Abs. 1
Klimapolitik der Schweiz bis 2050*
      Erarbeitung der Strategie durch den Bundesrat                                Bd. II Ziel
                                                                    31.12.2020     6 Abs. 7
Volksinitiative für ein Gesundes Klima (Gletscherinitia­
tive)
      Entscheid des Bundesrates zur Gegenüberstellung eines         3 Monate       Bd. II Ziel
      Gegenvorschlags                                               nach Einrei­   6 Abs. 5
                                                                    chen der VI
Revision Gehtechnikgesetz (GTG)*
      Eröffnung der Vernehmlassung                                  30.06.2020     Bd. II Ziel
                                                                                   6 Abs. 8
Po. Thorens Goumaz (18.4211) «Von welcher Bedeu­
tung können negative COz-Emissionen für die künftigen
klimapolitischen Massnahmen der Schweiz sein»*
       Gütheissung des Berichts zur Bedeutung von negativen         30.06.2020     Bd. II Ziel
     . Emissionstechnologien durch den Bundesrat                                   6 Abs. 6
Leistungsvereihbarung 2020                                                                    Seite 3
Bundesamt für Umwelt

Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektro­
nischer Geräte (VREG)
      Änderung der Verordnung durch den Bundesrat                  31.12.2020   Bd. II Ziel
                                                                                5 Abs. 2
Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) in Erfüllung
der Motion Flach (16.3529) «Siedlungsentwicklung nach
innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden be­
hindern»*
      Eröffnung der Vernehmlassung durch den Bundesrat             31.12.2020   Bd! II Ziel
                                                                                5 Abs. 3
«Ökologischer und wirtschaftlicher Umgang mit Kunst­
stoffen und Kunststoffabfällen» in Erfüllung der Po.
Thorens Goumaz (18.3196)/ Münz (19.3765) / Flach
(19.3818)*
      Gutheissung des Berichts durch den Bundesrat                 31.12.2020   Bd. II Ziel
                                                                                5 Abs. 6
Der Bundesrat hat das weitere Vorgehen beim Kompe­
tenzzentrum Boden und der schweizweiten Bodenkar­
tierung festgelegt*
      Beschluss über Finanzierung und Auftrag für die Erstellung   30.06.2020   Bd. II Ziel
      eines Konzepts für eine schweizweite Bodenkartierung                      5 Abs. 1
Strukturwandel als Folge der Rückkehr der Grossraub­
tieren Po. UREK (18.4095)*
      Bericht in Erfüllung des Po. UREK                            31.12.2020   Bd. II Ziel
                                                                                5 Abs. 5
' in Band I enthalten
jBemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020                                                                               Seite 4
Bundesamt für Umwelt

         Leistungsgruppen

LG1: Klimapolitik und Gefahrenprävehtion
                                                   2018     2019     2020    2021     2022    .2023     IAFP
 Ziele und Messgrössen                             .IST     SOLL    .SOLL    PLAN     PLAN    PLAN

 Klimapolitik: Der Treibhausgasausstoss wird schweizweit reduziert und die Schweiz wird an den
 Klimawandel ahgepasst
     Treibhausgasemissionen dér Schweiz (Reduk­
     tion gegenüber 1990) (%, min., Ist-              12       17       20      21       22       22
     Wert=Vorjahr)

  Gefahrenprävention: Die Sicherheit der Bevölkerung vor Natur-, technischen, chemischen und
. biologischen Gefahren wird gewährleistet
     Behandelte Schutzwaldfläche (von insgesamt
     580'000 ha Schutzwald) (ha, Tsd., Ist-           10       11       12      12       12       12
     Wèrt=Vôrjahr)
    Auftreten von gentechnisch verändertem Raps-
    entlang von Bahngeleisen (Anteil GVO-             0.0     0.5     0.25     0.25    0.25      0.25
    positiver Proben) (%, max.)

Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020                                                                                 Seite 5
Bundesamt für Umwelt

LG2: Immissionsschutz
                                               2018    2019           2020               2022     2023    IAFP
Ziele und Messgrössen                          IST.    SOLL           SOLL              .plan:    PLAN.

Umweltbelastung Lärm: Die messbare Belastung der Umwelt durch Lärm wird reduziert
   Anzahl der geschützten Personen vor
   Strassenlärm (übrige Strassen; Ziel bis
                                                       169 300        176 500
   2022: 190'900 Personen) (Anzahl, Ist-
   Wert=Vorjahr)

Stoffliche Einwirkungen, Qualität Wasser, Boden und Luft: Stoffliche Einwirkungen, die zur Belas­
tung der Bevölkerung führen, werden beseitigt, verhindert oder reduziert; die Wasser-, Boden- und
Luftqualität wird verbessert
   Feinstaub-Emissionen territorial PM10
                                                          16.7           15,1    15.0      15.0    14.9
   (10001) (Tonnen)

   Sanierte ARA: von Spurenstoffen entlaste­
   te Einleitungen von Abwasser in Gewässer
                                                              8            17     29        37      42
   (am Ziel von rund 100 im 2035) (Anzahl
   kumuliert)

   Sanierte Altlasten (Ziel rund 4'000) (An­
                                               1 380     1 400    .     1 630   1 760     1 900   2 000
   zahl kumuliert)

Bemerkungen;
Leistungsvereinbarung 2020                                                                              Seite 6
Bundesamt für Umwelt

LG3: Sçhutz und Nutzung Ökosysteme
                                                    2018    2019    2020                               IAFP
Ziele und Messgrössen                                IST    SOLL    SOLL

Ressourceneffizienz: Natürliche Ressourcen und Rohstoffe werden effizient und nachhaltig bewirt­
schaftet. Der Ressourcenverbrauch durch den Konsum in der Schweiz wird reduziert
   Holzernte (Mio. m3) (Anzahl, min., Ist-
                                                      5.8     72                                        X
   Wert=Vorjahr)
   Gepflegter Jungwald ausserhalb Schutzwald
                                                       14      14                                       X
   (Mindestfläche) (ha, Tsd., lst-Wert=Vorjahr)

   Recyclingquote Siedlungsabfälle (%, min:, Ist-
                                                       53      53
   Wert=Vorjahr)

Biodiversität und Landschaft: Abnahme der Landschafts- und Bodenqualität wird reduziert. Bio-
diversität wird langfristig erhalten. Die Landschaftscharakteren werden bewahrt und weiterentwickelt
   Ausgewiesene Gebiete für Biodiversität (%)                12.9    13.6                               X

   Länge der revitalisierten Gewässerstrecken
   (1000 km bis 2030) (km, min., Ist-                 150     250     300                               X
   Wert=Vorjahr)
   Anteil Waldreservate an Gesamtwaldfläche
                                                      6.5     7.1                                       X
   (10% bis 2030) (%, min., lst-Wert=Vörjahr)

Bemerkungen:
Leistungsvereinbarung 2020                                                                                    Seite 7
Bundesamt für Umwelt

          "Repörtihg ünd^ontrolTfntf

Regel prozess
Termin              Arbeitsschritt                               Beschreibung
                                                                 Obligatorisch mit Abschluss Rechnungsjahr für Ziele u.
Ende Feb.           Einreichung jährlicher LN
                                                                 Messgrössen aus VA mit IAFP

Bis Ende März       Einreichung finalisierter jährlicher LN      Vollständiger, visierter LN per 31. Dez.

Sept.               Beginn Erstellung LVB VA-Jahr                Start Arbeiten in VE
                                                                 Entwurf LVB mit Projekten u. Vorhaben, Zielen u.
Ende Okt.           Einreichung Entwurf LVB VA-Jahr
                                                                 Messgrössen
                                                                 Nach Rücksprache mit Referent/in Thematisierung von
Nov.                Behandlung Inhalte LVB VA-Jahr an AR
                                                                 Inhalten mit politischer Bedeutung

Bis 15. Dez.        Einreichung finalisierte LVB VA-Jahr         LVB bereit zur Unterschrift
                                                                 Korrespondenzweg bzw. Unterzeichnung Departe­
Ende Dez.           Inkraftsetzung LVB VA-Jahr per 31. Dez.
                                                                 mentsvorsteherin und Amtsdirektor/in

IWeftere Anforderungen............■ ' - ■ ' ;                 ',___             -. ..\                      *___ _
o      LVB und LN werden auf Stufe Departements- und Amtsleitung behandelt.
«      Die LVB ist zwingend von der Departementsvorsteherin und dem/der Arritsdirektor/in auf Ende eines Jahres
       zu unterzeichnen. Der LN wird der Depärtementsleitung in von dem/der Amtsdirektor/in unterschriebener
       Form eingereieht.
•      LVB und LN unterliegen dem Öffentlichkeitsprinzip und können von Kommissionen für Beratungen einge­
       fordert werden. Die LVB sind auf dem Internet der VE publiziert.
•      F+C UVEK zeichnet für die übergeordnete Koordination, Vorlagenaufbereitung, Konsolidierung, Rück­
       meldung an die VE sowie Termineinhaltung gemäss Regelprozess verantwortlich. Die Einreichung der
       Dokumente erfolgt an F+C UVEK.
•      Termine sowie vorgegebene Formate zu LVB und LN sind verbindlich. Verzögerungen hinsichtlich Ziel-
       bzw. Meilensteinerreichung sowie im Prozessablauf werden F+C UVEK unverzüglich angezeigt.
©      Formale Anpassungen als auch Prozessänderungen sind dem Departement Vorbehalten. Diesbezügliche
       Anliegen können an F+C UVEK adressiert werden.
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