Botschaft Jahresrechnung 2019 Botschaft Budget 2021 - Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr ...
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Botschaft Jahresrechnung 2019 Botschaft Budget 2021 ► Einladung zur Kirchgemeindeversammlung ► Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr ► Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, Hergiswil
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................... 3 Einladung und Traktandenliste..................................................................................................................... 4 Corona - Schutzkonzept ............................................................................................................................... 5 Traktandum 1: Jahresbericht für das Jahr 2020 ........................................................................................... 6 JAHRESRECHNUNG 2019 .............................................................................................................................. 7 Traktandum 2.1: Bericht zur Jahresrechnung 2019 ..................................................................................... 7 Kontrollbericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres .......................................................... 8 Bestandesrechnung 2019 ............................................................................................................................. 9 Laufende Rechnung 2019 (funktionale Gliederung) .................................................................................... 9 Laufende Rechnung 2019 (Artengliederung) ............................................................................................. 10 Traktandum 2.1: Finanzkennzahlen ........................................................................................................... 10 Traktandum 2.2: Neue Vorfinanzierung mit Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum ................ 11 Traktandum 2.3: Bericht und Antrag Rechnungskommission zur Rechnung 2019 .................................... 11 Traktandum 2.4: Anträge des Kirchenrates ............................................................................................... 12 Traktandum 3: Bericht und Antrag zur Ergebnisverwendung .................................................................... 12 VORANSCHLAG 2021 .................................................................................................................................. 13 Traktandum 4: Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025 ........................ 13 Traktandum 4: Finanzplan 2022 – 2025 ..................................................................................................... 16 Traktandum 5.1: Bericht zum Voranschlag für das Jahr 2021.................................................................... 17 Kontrollbericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres................................................... 18 Voranschlag 2021 (funktionale Gliederung)............................................................................................... 18 Voranschlag 2021 (Artengliederung) ......................................................................................................... 19 Investitionsrechnung 2021 ......................................................................................................................... 19 Traktandum 5.2: Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten ................................................................................... 20 Traktandum 5.2: Bericht und Antrag Rechnungskommission zum Voranschlag 2021 .............................. 20 Traktandum 5.3: Antrag Kirchenrat ........................................................................................................... 20 Traktandum 6: Pastoralraum Region Willisau ............................................................................................ 21 Traktandum 7: Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits,- Ferien- und Feiertagsreglement der Kirchgemeinde Hergiswil ............................................................................................................................ 26 Behörden der Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil ............................................................................... 27 Foto Neuer Pfarrhaus- Eingang und Garten mit Symbolik.
Einladung und Traktandenliste Die Kirchenverwaltung lädt Sie ein zur Kirchgemeindeversammlung am Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr in die Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, Hergiswil Traktanden 1. Kenntnisnahme Jahresbericht des Kirchenrates für das Jahr 2020 2. Genehmigung Jahresrechnung 2019 2.1 Präsentation Jahresrechnung und Finanzkennzahlen 2.2 Erstellung einer Vorfinanzierung mit der Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum 2.3 Bericht und Antrag Rechnungskommission 2.4 Abstimmung über die Anträge des Kirchenrates 3. Genehmigung Ergebnisverwendung 4. Kenntnisnahme Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025 und Kenntnisnahme Finanzplan 2022 – 2025 4.1 Präsentation durch den Kirchenrat 4.2 Stellungnahme Rechnungskommission 5. Genehmigung Voranschlag für das Jahr 2021 5.1 Präsentation Voranschlag 5.2 Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten 5.3 Bericht und Anträge Rechnungskommission 5.4 Abstimmung über Antrag Kirchenrat 6. Pastoralraum Region Willisau 6.1 Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages zwischen den Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau 6.2 Genehmigung der Kostenaufteilung der im Pastoralraum Region Willisau anfallenden Kosten 7. Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits-, Ferien-, und Feiertagsreglement der Kirchgemeinde Hergiswil 8. Mitteilungen Pfarrei 9. Jubiläen / Ehrungen 10. Verschiedenes Schriftliche Anträge zu den Traktanden müssen 10 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung im Besitze des Kirchenrates sein. Die Unterlagen können auf dem Kirchmeieramt auf telefonische Voranmeldung (Tel. 041 979 00 85) eingesehen werden. Das Stimmregister liegt bei der Gemeindekanzlei auf. Die Rechnung 2019 und der Voranschlag 2021 ist auch online unter www.pfarrei-hergiswil-lu.ch zu finden. Stimmberechtigt sind katholische Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer röm.-kath. Konfession, die am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens fünf Tage vor der Kirchgemeindeversammlung ihren rechtlichen Wohnsitz im Gebiet der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Hergiswil geregelt haben. Hergiswil, 23. Oktober 2020 KIRCHENRAT HERGISWIL
Corona - Schutzkonzept Das Schutzkonzept ist Stand Druck der Botschaft Ende Oktober 2020. Es können sich aufgrund der Corona-Situation bis zur Kirchgemeindeversammlung noch Änderungen ergeben. 1.5 Meter Abstand zwischen Personen, welche nicht demselben Haushalt angehören. Maskenpflicht Kontaktdaten werden aufgenommen, Einlass erfolgt im Tropfensystem Hygiene beachten, Desinfektionsmittel steht bereit
Traktandum 1: Jahresbericht für das Jahr 2020 Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 einiges durcheinandergewirbelt, auch bei uns. Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus mussten ergriffen werden und Gottesdienste, Sakramente und Anlässe konnten nicht, nur erschwert oder gar nicht durchgeführt werden. Dank der Prävention und der Einhaltung der Hygienemassnahmen durch alle, ist unsere Pfarrei auf ihrem Gebiet vor einem Ausbruch der Pandemie verschont geblieben. Hoffen wir, dass es angesichts der aktuellen Situation so bleiben wird. Trotz diesen erschwerten Bedingungen standen die Aktivitäten in der Pfarrei/Kirchgemeinde nicht still: Seelsorge, Kultur, Kirche Pastoralraum: Pater Kulandaisamy Fernando wurde am 1. April 2020 als Pastoralraumpriester eingesetzt. Der Pastoralraum Region Willisau mit den Pfarreien Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menznau, Menzberg und Willisau startet am 1.1.2021 mit der administrativen Errichtung. Der Zusammenarbeitsvertrag und der Kostenteiler wurden erarbeitet. Personelles Katechetinnen und Katecheten: Dorothea Vonwyl wurde pensioniert und hat Ende Juli ihre Tätigkeit als Religionslehrperson in der Pfarrei Hergiswil aufgegeben. Ihr Pensum übernimmt Sepp Stadelmann. Wechsel in der Rechnungsprüfungskommission: Elisabeth Wermelinger-Wechsler hat nach langjähriger Mitarbeit demissioniert. In stiller Wahl wurde ihre Nachfolgerin Margrit Staffelbach-Wermelinger als neues Mitglied gewählt. Gebäude, Immobilien, Projekte Pfarrkirche: Eine elektronische Liedanzeige und eine neue Akustikanlage wurden angeschafft. Die anfänglichen Probleme mit der Akustik konnten zusammen mit der Lieferfirma erfolgreich gelöst werden. Beleuchtung: Die Arbeiten für die Umstellung auf LED-Leuchtmittel sind vergeben. Schäden am Putz des Sockels wurden in Garantie repariert. Friedhof: Die Einwohnergemeinde hat in Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde mit der Neugestaltung begonnen. Die Arbeiten sind seit Anfang Oktober in Arbeit. Pfarrhaus: Die Eingangstüre wurde ersetzt, ein Vordach angebaut sowie der Zugangsweg und der Pfarrhausgarten neu gestaltet. Die Pfarrhauswohnung konnte an den neuen Pastoralraumpriester Pater Kulandaisamy Fernando vermietet werden. Pfarreisaal: Die Sakristane haben in der Coronazeit den Raum restauriert und die Wände neu gestrichen. Projekt EDV: Die seit einiger Zeit geplante Aktualisierung der EDV wurde noch nicht ausgeführt. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Pastoralraumes wird eine Pastoralraumlösung evaluiert. Die Implementierung ist für 2021 vorgesehen.
Pfrundland: Der Verkauf der Parzelle 1005 an die Familie Lustenberger wurde nach der Genehmigung an der Kirchgemeindeversammlung vom Dezember 2019 definitiv abgewickelt. Anlässe Dankeschön-Party: Der traditionelle Anlass musste wegen Corona leider abgesagt werden. Alle freiwilligen Helferinnen und Helfer und alle Angestellten der Kirchgemeinde erhielten stattdessen als Dank und Anerkennung ihrer unbezahlbaren Dienste für die Allgemeinheit ein Geschenk. Auch viele andere Anlässe (Apéros, etc.) konnten aus demselben Grunde nicht durchgeführt werden. JAHRESRECHNUNG 2019 Traktandum 2.1: Bericht zur Jahresrechnung 2019 Allgemeine Bemerkungen Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 158‘489.24 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 12`680.00, das Ergebnis ist somit um Fr. 171‘169.24 besser ausgefallen. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Budget sind: Mehraufwand durch zusätzliche Abschreibung von rund Fr. 209`000.00 Minderaufwand beim Personalaufwand von rund Fr. 13‘000.00 Minderaufwand beim Sachaufwand von rund Fr. 44`000.00 Mehreinnahmen bei den Kirchensteuern von rund Fr. 29‘000.00 Mehreinnahmen bei Liegenschaftserträge des Finanzvermögens von rund Fr. 204`000.00 infolge Verkauf einer Bauparzelle Höhere Entnahme aus Vorfinanzierung infolge der Auflösung Vorfinanzierung Aussen-Renovation Pfarrkirche von rund Fr. 212`000.00 Der Kirchenrat legt Ihnen Rechenschaft über das vergangene Rechnungsjahr ab. Grössere Abweichungen gegenüber dem Budget ergeben sich in folgenden Bereichen: 012 Kirchenrat und 020 Kirchenverwaltung Die budgetierte Anschaffung neuer EDV-Geräte von Fr. 4`000.00 erfolgte nicht. 219 Religionsunterricht Tiefere Ausgaben von rund Fr. 13`000.00 infolge weniger Unterrichtslektionen. 361 Landeskirche Die Landeskirche Luzern gewährte erneut einen Rabatt von 0,001 Einheit, was Fr. 1‘163.00 ausmacht. 370 Seelsorge/Pfarramt Der Pastoralraum wurde noch nicht errichtet, was zu Minderkosten von Fr. 5‘400 führt. Eine neue Personalanstellung (Sekretariatsaushilfe) erhöhte die Lohnkosten um rund Fr. 7`000.00. Die budgetierte Anschaffung neuer EDV-Geräte von Fr. 5`000.00 erfolgte nicht. 390 Pfarrkirche Minderkosten ergeben sich durch weniger baulichen Aufwand und tiefere Heizungskosten.
391 Kapelle Die budgetierte Auffrischung der Haupt- und Seiteneingangstüre wurde nicht durchgeführt. 392 Pfarrhaus/Wohnung Die Nichtvermietung der Pfarrhauswohnung hat einen Minderertrag der Mietzinse von Fr. 14`500 zufolge. 900 Kirchensteuern Die Steuereinnahmen 2019 basieren auf 0,45 Einheit. Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung 2019 bei den Steuern mit Mehreinnahmen von rund Fr. 29‘000.00 ab, dies hauptsächlich aufgrund der Mehreinnahmen bei den Nachträgen und Nach- und Strafsteuern (rund Fr. 15`000.00) und gegenüber der Budgetierung einem höheren Steuereingang von rund Fr. 15`400.00. Hingegen ist ein Minderertrag von rund Fr. 1`300.00 beim Eingang der Quellensteuer zu verbuchen. 940 Kapital- und Zinsendienst Aufgrund des tiefen Zinssatzes beim neu errichteten Darlehen auf die Pfarrkirche mussten ca. Fr. 3‘000.00 weniger Schuldzinse als budgetiert bezahlt werden. 942 Liegenschaften des Finanzvermögens Der Ertrag ist um rund Fr. 217`750.00 höher und der Aufwand um rund Fr. 106`000.00 höher ausgefallen als budgetiert. Dies die Folge einer nicht budgetierten Einlage in den Spezialfond Sakralbauten von rund 109`000.00 und einem nicht budgetierten Buchgewinn aus Pfarrlandverkauf von rund Fr. 218`000.00. 990 Abschreibungen Es wurde eine nicht budgetierte zusätzliche Abschreibung auf die Pfarrkirche von Fr. 230`099.00 gemacht. Dies im Zusammenhang mit der nicht budgetierten Auflösung der Vorfinanzierung Aussen- Renovation Pfarrkirche. Die Pfarrkirche wurde auf Fr. 1.00 abgeschrieben. Dies bewirkt auch, dass die ordentlichen Abschreibungen um Fr. 18`600.00 tiefer ausfallen. 995 Vorfinanzierung Der Ertrag aus der Entnahme der Vorfinanzierung ist um rund Fr. 213`000 höher als budgetiert, dies auch eine Auswirkung der nicht budgetierten Auflösung Vorfinanzierung Aussen-Renovation Pfarrkirche. Kontrollbericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres Der Bericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres wird den Stimmberechtigten wie folgt eröffnet: „Der Synodalverwalter der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 06. Juni 2019 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).“
Bestandesrechnung 2019 Bestand 01.01.2019 Veränderung Bestand 31.12.2019 Aktiven Passiven Zuwachs Abgang Aktiven Passiven 1 AKTIVEN 1`011`405.58 2`164`542.51 1`936`798.24 1239149.85 10 Finanzvermögen 611`302.58 2`164`542.51 1`696`499.24 1`079`345.85 100 Flüssige Mittel 87`771.43 1`311`825.96 976`521.51 423`075.88 101 Guthaben 180`316.25 158`149.85 180`318.78 158`147.32 102 Anlagen 341`632.15 426`639.15 269`293.85 498`977.45 103 Transitorische Aktiven 1`582.75 465.20 2`902.75 -854.8 104 Abrechnungskonten 267`462.35 267`462.35 11 Verwaltungsvermögen 400`103.00 240`299.00 159`804.00 114 Sachgüter 400`103.00 240`299.00 159`804.00 2 PASSIVEN 1`011`405.58 965`429.45 1`193`173.72 1`239`149.85 20 Fremdkapital 595`602.15 657`286.55 915`103.20 853`418.80 200 Laufende Verpflichtungen 41`517.60 613`840.85 589`057.95 1`6734.7 201 Kurzfristige Schulden 4`0595.7 4`0595.7 16`615.65 16`615.65 202 Langfristige Schulden 197`000.00 200`000.00 397`000.00 203 Verpflichtungen für 316`488.85 2`850.00 109`429.60 423`068.45 Sonderrechnungen 22 Spezialfinanzierungen 325`032.05 308`142.90 172`494.78 189`383.93 228 Verpflichtungen 325`032.05 308`142.90 172`494.78 189`383.93 23 Kapital 90`771.38 105`575.74 196`347.12 239 Kapital 90`771.38 105`575.74 196`347.12 Total 1`011`405.58 1`011`405.58 3`129`971.96 3`129`971.96 1`239`149.85 1`239`149.85 Aktivenüberschuss Passivenüberschuss Laufende Rechnung 2019 (funktionale Gliederung) Rechnung 2019 Voranschlag 2019 Rechnung 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeinde Verwaltung 70`487.76 80`450.00 71`142.60 01 Legislative/Exekutive 16`380.90 20`250.00 15`935.70 02 Kirchgemeindeverwaltung 54`106.86 60`200.00 55`206.90 2 Bildung 75`134.95 2`208.45 88`095.00 3`100.00 71`387.15 3`170.90 21 Religionsunterricht 75`134.95 2`208.45 88`095.00 3`100.00 71`387.15 3`170.90 3 Seelsorge, Kultur und 378`709.75 27`085.60 407`750.00 46`005.00 364`799.70 27`628.55 Kirche 32 Informationen 6`647.50 6`800.00 6`670.20 36 Verwaltung 31`198.90 1`163.20 32`500.00 34`091.20 1`101.90 37 Seelsorge, Gottesdienst, 173`491.70 3`340.00 179`650.00 1`035.00 163`684.50 720.00 Diakonie 39 Liegenschaften 167`371.65 22`582.40 188`800.00 44`970.00 160`353.80 25`806.65 5 Soziale Wohlfahrt 1`765.90 2`200.00 1`200.00 58 Fürsorge 1`765.90 2`200.00 1`200.00 9 Finanzen und Steuern 549`269.41 1`046`073.72 84`450.00 601`160.00 125`321.70 603`051.70 90 Steuern 18.65 547`422.75 3`600.00 518`500.00 6`426.70 542`559.15 92 Lastenausgleich 10`000.00 9`287.55 94 Vermögens- und 116`893.17 234`533.62 14`050.00 16`660.00 18`895.05 18`821.30 Schuldenverwaltung 99 Nicht aufgeteilte Posten 432`357.59 264`117.35 66`800.00 56`000.00 99`999.95 32`383.70 Total 1`075`367.77 1`075`367.77 662`945.00 650`265.00 633`851.15 633`851.15 Aufwandüberschuss 12`680.00 Ertragsüberschuss
Laufende Rechnung 2019 (Artengliederung) Rechnung 2019 Voranschlag 2019 Rechnung 2018 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 1`075`367.77 662`945.00 633`851.15 30 Personalaufwand 363`418.90 376`350.00 345`415.75 31 Sachaufwand 130`561.12 174`845.00 135`314.40 32 Passivzinsen 4`078.71 7`900.00 5`584.40 33 Abschreibungen 240`299.00 31`800.00 53`518.05 35 Entschädigungen an 25`176.15 25`600.00 24`520.35 Gemeinwesen 36 Eigene Beiträge 44`469.05 46`450.00 49`099.90 38 Einlagen 267`364.84 20`398.30 4 Ertrag 1`075`367.77 650`265.00 633`851.15 40 Steuern 546`882.25 518`000.00 542`112.45 42 Vermögenserträge 238`602.47 34`560.00 34`728.55 43 Entgelte 21`525.70 24`100.00 5`448.45 44 Anteile und Beiträge 10`000.00 9`287.55 ohne Zweckbindung 45 Rückerstattungen von 2`850.00 3`570.00 3`630.00 Gemeinwesen 48 Entnahmen 230`544.00 18`000.00 1`968.30 49 Interne Verrechnungen 33`973.35 41`000.00 35`955.85 Total 1`075`367.77 1`075`367.77 662`945.00 650`265.00 633`851.15 633`851.15 Aufwandüberschuss 12`680.00 Ertragsüberschuss Traktandum 2.1: Finanzkennzahlen Zur Kenntnisnahme; die Berechnung und Entwicklung der Finanzkennzahlen im Überblick: Finanzkennzahlen Grenzwerte JR 2015 JR 2016 JR 2017 JR 2018 JR 2019 Zinsbelastungsanteil II
Traktandum 2.2: Neue Vorfinanzierung mit Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum Für die im Voranschlag 2021 geplanten Projekte in der Kirche und im Pfarreisaal soll ein Teil des Gewinnes zurückgestellt werden können. Dafür beantragt der Kirchenrat die Erstellung einer neuen Vorfinanzierung. Traktandum 2.3: Bericht und Antrag Rechnungskommission zur Rechnung 2019 Kontrollbericht der Revisoren Wir haben die Buchhaltung der Kath. Kirchgemeinde Hergiswil b. W. für das Jahr 2019 geprüft und erstatten der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 02. Dezember 2020 folgenden Bericht: 1. Die Aktiven und Passiven der Rechnung des Vorjahres sind richtig auf die neue Rechnung übertragen worden. 2. Die Rechnung stimmt mit der Buchhaltung überein. 3. Die Buchhaltung ist sauber, übersichtlich und ordnungsgemäss geführt. 4. Die gesetzlichen Bestimmungen und Bewertungsgrundsätze sind eingehalten worden. 5. Die Verwaltungsrechnung des Vorjahres wurde durch die Synodalverwaltung am 06. Juni 2019 genehmigt. 6. Wertschriften, Gülten und Schuldbriefe liegen in einem Tresorfach bei der Raiffeisenbank Hergiswil b. W. Die entsprechende Kontrolle wurde am 18. März 2020 im Beisein von Kirchmeierin Esther Birrer sowie die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission vorgenommen. 7. Der Erläuterungsbericht der Rechnungsprüfungskommission liegt bei. Antrag an die Kirchgemeinde-Versammlung a) Der Ertragsüberschuss von CHF 158`458.24 wurde wie folgt verbucht: - Konto 2390 Eigenkapital CHF 105`575.74 - Konto 2285.02 Vorfinanzierung Akustikanlage / Pfarrhauseingang CHF 11`956.10 - Konto 2285.03 Vorfinanzierung Pfarreisaal / Kulturgüterraum CHF 40`953.40 b) Die Verwaltungsrechnung für das Jahr 2019 ist zu genehmigen. c) Der Kirchenverwaltung sowie der Rechnungsprüfungskommission ist Entlastung für die Jahresrechnung 2019 zu erteilen. Wir danken der Rechnungsführerin Esther Birrer für die einwandfreie und saubere Finanzverwaltung sowie für die bereitwillig erteilten Auskünfte. Hergiswil b. Willisau, 20.10.2020 Die Rechnungsprüfungskommission: Präsident: sig. Walter Kunz-Betschart Mitglieder: sig. Lisbeth Wermelinger-Wechsler sig. Thomas Künzli-Arnet
Traktandum 2.4: Anträge des Kirchenrates Antrag zur laufenden Rechnung und Bestandesrechnung: Die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 158`485.24 und Bestandesrechnung mit einer Bilanzsumme von Fr. 1‘239‘149.85 sind zu genehmigen. Antrag zur Erstellung der neuen Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum: Die Erstellung einer neuen Vorfinanzierung mit der Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum ist zu genehmigen. Traktandum 3: Bericht und Antrag zur Ergebnisverwendung Die Gewinnverbuchung des Ertragsüberschusses der laufenden Rechnung erfolgt mit Einlagen in die Vorfinanzierung Akustikanlage & Pfarrhauseingang von Fr. 11`956.10, in das Eigenkapital von Fr. 105`575.74 und in die neue Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum von Fr. 40`953.40. Antrag zur Ergebnisverwendung: Die vorgeschlagene Ergebnisverwendung mit einer Einlage in die Vorfinanzierung Akustikanlage & Pfarrhauseingang von Fr. 11`956.10, mit einer Einlage ins Eigenkapital von Fr. 105`575.74 und mit einer Einlage in die Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum von Fr. 40`953.40 ist zu genehmigen.
VORANSCHLAG 2021 Traktandum 4: Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025 Umsetzung Finanzielle gruppe Konto- Total Kosten Jahres- Ziel/Aufgabe Investitions- und Aufgabenplan 2019 - 2023 programm LR IR CHF 2021 2022 2023 2024 2025 0 Allgemeine Verwaltung Kirchliches Wahljahr Neuwahl Kirchenräte x Rechnungskommission Einführungskurse 2'000.00 S/A 2'000.00 Umsetzung Pastoralraum IT Cloud-Lösung inkl. Geräte x Buchhaltung-Programme Anschaffung & Lizenzen 14'000.00 S 8'000.00 W 1'500.00 W 1'500.00 W 1'500.00 W 1'500.00 2 Bildung Weiterentwicklung Gemeindekatechese Pfarreianlässe, Sternen- und x p.m. Versöhnungsweg, etc. W W W W W Anpassung der Löhne an die Richtlinien x p.m. der Landeskirche W W W W W Stellenbesetzung für den Religionsunterricht x p.m. laufende Prüfung und Optimierung Basisstufe bis 3. Oberstufe W W W W W Förderung der Katechetenausbildung prüfen und gewähren von finanzieller x p.m. Ausbildungs-Unterstützung W W W W W
3 Seelsorge, Kultur, Kirche Anpassung der Löhne an die Richtlinien der Landeskirche x W W W W W Pastoralraum Anteil Pastoralraumleitungskosten x (Sockelbeitrag) 57'000.00 S/W 11'400.00 W 11'400.00 W 11'400.00 W 11'400.00 W 11'400.00 Anteil Pastoralseelsorge-Löhne x S/W 81'900.00 W 83'600.00 W 5'300.00 W 86'900.00 W 88'600.00 IT Cloud-Lösung Pfarramt-Programme x Anschaffung&Linzenzen 14'000.00 S 8'000.00 W 1'500.00 W 1'500.00 W 1'500.00 W 1'500.00 Pfarrhaus Sanierung und Erneuerung IT-und x Telefoninstallationen S/A 22'000.00 Pfarrhauswohnung Vermietung x W W W W W Pfarrkirche Ausbau obere Sakristei, x Kulturgüterraum/Einbau Lagerschränke 15'000.00 S/A 15'000.00 Friedhofsanierung / Anschlagkasten x Priestergrab 115'000.00 S/A 100'000.00 S/A 15'000.00 Chorraum Teppich/Heizungs- steuerung/Weihwassergefässe/ x Schriftenstand 20'000.00 S/A 20'000.00 Innenraum-Reinigung x 40'000.00 S/A 40'000.00 Orgel-Reinigung x 40'000.00 40'000.00 Pfarreisaal Beleuchtung/Beschallung/Beamer x S/A 40'000.00 WC-Anlagen/Lift/Treppenhaus Sanierung WC-Anlagen Planung x 5'000.00 S/A 5'000.00 Ausführung x 250'000.00 S 250'000.00
Kapelle Hübeli Sanierung und Neugestaltung x Kapellenzugang/Aussentreppe S/A 25'000.00 Sanierung Boden, Bänke, Heizung, Beleuchtung, elektrische Anlagen Planung x 10'000.00 S 10'000.00 Ausführung x 500'000.00 S/A 500'000.00 9 Finanzen und Beiträge Pfarrland/Bauparzelle Verkauf/Gebühren x p.m. Erschliessung ARA/Schacht W 8'500.00 W W W W Lindenstöckli Vorstudie Sanierung oder Neubau Planung Bedarfsabklärung x 20'000.00 S 20'000.00 Permanente Überprüfung Steuerfuss x p.m W W W W W Anstreben einer ausgeglichenen x Rechnung W W W W W
Traktandum 4: Finanzplan 2022 – 2025 Entwicklung Gesamtaufwand resp. -ertrag 1'200'500 1'000'500 800'500 CHF 600'500 400'500 200'500 500 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtaufwand 1'075'368 681'987 682'505 684'751 685'382 651'502 697'692 Gesamtertrag 1'075'368 678'080 677'050 667'490 669'930 672'382 674'847 Jahr Fonds Netto-Flüssige Mittel (Fonds: Netto-Flüssige Mittel) Budget Budget Plan 1 Plan 2 Plan 3 Plan 4 Plan 5 Plan 6 Plan 7 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF CHF Verwaltungstätigkeit Jahresgewinn/-verlust -3'907 -5'455 17'261 15'452 20'881 -22'845 -24'431 -22'056 -21'791 Abschreibungen Finanzvermögen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 28'000 11'600 9'013 8'472 7'964 7'486 7'037 6'615 6'218 Veränderung 2285 Vorfinanzierungen -34'431 -8'000 2'000 4'000 2'000 4'000 4'000 4'000 2'000 Cashflow -10'338 -1'855 -6'248 -2'980 30'845 -11'359 -13'394 -11'441 -13'573 Veränderung des "Netto- Umlaufvermögens" -4'541 -6'932 -3'068 -6'932 -3'068 -6'932 0 0 0 Geldfluss aus -14'879 -8'787 -9'316 -9'912 27'777 -18'291 -13'394 -11'441 -13'573 Verwaltungstätigkeit Investitionsbereich Veränderungen 1020 Festverzinsl. Anlagen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Investitionen ins 11 Verwaltungsvermögen 0 180'000 75'000 40'000 0 500'000 250'000 0 0 Geldfluss aus Investitionstätigkeit 0 180'000 75'000 40'000 0 500'000 250'000 0 0 Kapitalüberschuss/- -14'879 188'787 84'316 49'912 27'777 518'291 263'394 -11'441 -13'573 bedarf Finanzierungsbereich Veränderung 202 Langfr. Schulden 0 0 0 20'000 480'000 -20'000 -20'000 -17'000 0 Veränderung 203 Verpf. für Sonderrechn. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 20'000 480'000 -20'000 -20'000 -17'000 0 Zu-/Abnahme Netto- -14'879 188'787 84'316 69'912 507'777 538'291 283'394 -28'441 -13'573 Flüssige Mittel Netto-Flüssige Mittel 343'575 154'788 70'472 560 508'337 -29'955 313'348 341'789 355'363 am 31.12.
Kennzahlen zum Budget Kennzahlen Grenzwert 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Zinsbelastungsanteil max. 6% -21% -1% -4% -4% -4% -3% -3% Kapitaldienstanteil max. 8% 12% 4% -1% -2% -2% -2% -1% Verschuldungsgrad max. 120% -41% -40% -6% 8% 15% 10% 97% Nettoschuld pro Einwohner max. 500 -129 -123 -19 27 52 34 326 Bilanzfehlbetrag in % max. 33% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Bruttoverschuldungsanteil max. 200% 40% 64% 64% 65% 61% 133% 129% Traktandum 5.1: Bericht zum Voranschlag für das Jahr 2021 Laufende Rechnung und Investitionsrechnung Allgemeine Bemerkungen Das Budget weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 5`455.00 aus. Die Steuereinnahmen sind aufgrund der Angaben des Steueramtes Willisau budgetiert. Aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus wird mit Steuerausfällen gerechnet. Diese sind eingerechnet und die Steuereinnahmen sind im Voranschlag 2020 in gleicher Höhe wie im Vorjahr budgetiert. Die Berechnung der Steuereinnahmen basiert auf einem Steuerfuss von 0.45 Einheit. Die budgetierten Personalkosten stützen sich auf die aktuellen Anstellungsverhältnisse und Pensen. Eingerechnet sind die anstehenden Dienstjubiläen und Ehrungen. Aus Solidarität mit den Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft, die von der Corona Krise stark betroffen sind und aufgrund der Empfehlung Landeskirche Luzern wie auch in Absprache mit den Pastoralraum Kirchgemeinden wird im 2021 auf einen Stufenanstieg verzichtet. Die Artengliederung zeigt beim Personalaufwand eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ergibt sich, da ab 2021 die Anstellungen aller Seelsorgenden des Pastoralraumes Region Willisau administrativ über Willisau erfolgen und gemäss Kostenverteiler auf die Pfarreien aufgeteilt werden. Per 1. Januar 2021 wird der Pastoralraum administrativ errichtet. Die Kirchgemeinde Willisau führt die dafür notwendige Spezialfinanzierung. Die Pastoralraumkirchgemeinden finanzieren diese Kosten gemäss Vertrag und Kostenaufteilung gemeinsam, was unter Traktandum 6 ausführlich behandelt wird. Im Bereich Pfarrhaus/Pfarramt/Kirchmeieramt stehen im 2021 grössere Aufwendung an. Die Telefon- und IT-Installationen werden im ganzen Haus neu verlegt, die Programme gemäss Vorschlag der Landeskirche über die 4-net installiert und die nötigen Geräte ersetzt. So ist ein Pastoralraum- übergreifendes Arbeiten in Zukunft möglich. Folgende Aufwendungen werden über die Investitionsrechnung abgewickelt: In der Pfarrkirche ist die Sanierung und Neugestaltung der Oberen Sakristei in einen zweckmässigen Paramentenraum geplant. Im Pfarreisaal ist geplant, die Beleuchtung zu ersetzen, die Beschallung zu erneuern und mit Beamer und Leinwand aufzurüsten. Anteil an die Friedhofsanierung. Die Sanierung und Neugestaltung der Aussentreppe zur Kapelle Hübeli.
Im Folgenden sind die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr aufgeführt: 020/370 Kirchgemeindeverwaltung/Seelsorge Pfarramt Die EDV-Geräte und Programme werden für die neuen Anforderungen im Pastoralraum aufgerüstet. 370 Seelsorge Die Personalkosten sind in der Seelsorge um rund Fr. 27`000.00 höher budgetiert. Die Berechnung der Seelsorge-Kosten erfolgt über den Pastoralraum und wird gemäss Kostenteiler den Pfarreien verrechnet. 392 Pfarrhaus Erneuerung der IT- und Telefonie- Installationen auf den heutigen Standard. Kontrollbericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres Der Bericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres wird den Stimmberechtigten wie folgt eröffnet: „Der Synodalverwalter der Röm. Kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 05. März 2020 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).“ Voranschlag 2021 (funktionale Gliederung) Voranschlag 2021 Voranschlag 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeinde 91`850.00 85`800.00 70`487.76 Verwaltung 01 Legislative/Exekutive 23`050.00 20`050.00 16`380.90 02 Kirchgemeindeverwaltung 68`800.00 65`750.00 54`106.86 2 Bildung 79`655.00 2`900.00 93`187.00 2`900.00 75`134.95 2`208.45 21 Religionsunterricht 79`655.00 2`900.00 93`187.00 2`900.00 75`134.95 2`208.45 3 Seelsorge, Kultur und 450`700.00 27`325.00 405`100.00 28`320.00 378`709.75 27`085.60 Kirche 32 Informationen 21`500.00 6`800.00 6`647.50 36 Verwaltung 31`500.00 32`000.00 31`198.90 1`163.20 37 Seelsorge, Gottesdienst, 213`450.00 855.00 186`600.00 550.00 173`491.70 3`340.00 Diakonie 39 Liegenschaften 184`250.00 26`470.00 179`700.00 27`770.00 167`371.65 22`582.40 5 Soziale Wohlfahrt 1`700.00 2`200.00 1`765.90 58 Fürsorge 1`700.00 2`200.00 1`765.90 9 Finanzen und Steuern 58`600.00 646`825.00 95`700.00 646`860.00 549`269.41 1`046`073.72 90 Steuern 2`500.00 559`000.00 4`500.00 537`000.00 18.65 547`422.75 92 Lastenausgleich 22`000.00 94 Vermögens- und 15`200.00 22`525.00 30`000.00 36`660.00 116`893.17 234`533.62 Schuldenverwaltung 99 Nicht aufgeteilte Posten 40`900.00 43`300.00 61`200.00 73`200.00 432`357.59 264`117.35 Total 682`505.00 677`050.00 681`987.00 678`080.00 1`075`367.77 1`075`367.77 Aufwandüberschuss 5`455.00 3`907.00 Ertragsüberschuss
Voranschlag 2021 (Artengliederung) Voranschlag 2021 Voranschlag 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 682`505.00 681`987.00 1`075`367.77 30 Personalaufwand 391`700.00 395`700.00 363`418.90 31 Sachaufwand 203`455.00 178`637.00 130`561.12 32 Passivzinsen 3`400.00 6`800.00 4`078.71 33 Abschreibungen 11`600.00 28`000.00 240`299.00 35 Entschädigungen an 26`400.00 26`200.00 25`176.15 Gemeinwesen 36 Eigene Beiträge 45`950.00 46`650.00 44`469.05 38 Einlagen 267`364.84 4 Ertrag 677`050.00 678`080.00 1`075`367.77 40 Steuern 558`500.00 536`500.00 546`882.25 42 Vermögenserträge 34`425.00 22`760.00 238`602.47 43 Entgelte 11`400.00 40`500.00 21`525.70 44 Anteile und Beiträge 22`000.00 ` ohne Zweckbindung 45 Rückerstattungen von 3`570.00 3`570.00 2`850.00 Gemeinwesen 48 Entnahmen 12`000.00 36`000.00 230`544.00 49 Interne 34`300.00 38`200.00 33`973.35 Verrechnungen Total 682`505.00 677`050.00 681`987.00 678`080.00 1`075`367.77 1`075`367.77 Aufwandüberschuss 5455.00 3907.00 Ertragsüberschuss Investitionsrechnung 2021 Voranschlag 2021 Voranschlag 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Seelsorge, Kultur, und 180`000.00 180`000.00 100`000.00 Kirche 39 Liegenschaften 180`000.00 180`000.00 100`000.00 390 Kirche 155`000.00 155`000.00 40`000.00 390.503.01 Obere Sakristei 15`000.00 40`000.00 390.503.02 Saal 40`000.00 390.503.05 Friedhof 100`000.00 390.662.02 Baubeiträge 2`000.00 390.662.05 Eigenmittel 102`000.00 390.662.06 Mittel aus 51`000.00 Vorfinanzierung 391 Kapelle 25`000.00 25`000.00 391.503.01 Umgebung/Aussentreppe 20`000.00 391.503.05 Uebriger Aufwand 5`000.00 391.662.05 Eigenmittel 15`000.00 391.662.06 Mittel aus 10`000.00 Vorfinanzierung 392 Pfarrhaus, Pfrundhaus 60`000.00 392.503 Pfarrhaus 50`000.00 392.503.02 Uebriger Aufwand 10`000.00 Total 180`000.00 180`000.00 100`000.00 Aufwandüberschuss 100`000.00 Ertragsüberschuss
Traktandum 5.2: Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten Auf Grund der Corona Krise werden die Steuereinnahmen sinken, so informiert die Landeskirche. Diese Tatsache und die geplanten Projekte, die in den nächsten Jahren anstehen, zeigen auf, dass der aktuelle Steuerfuss von 0.45 Einheiten auch im Jahr 2021 beizubehalten ist. Traktandum 5.2: Bericht und Antrag Rechnungskommission zum Voranschlag 2021 Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Hergiswil b. W. Als Rechnungsprüfungskommission haben wir den Investitions- und Aufgabenplan für die Periode 2022 bis 2025, den Voranschlag und das Jahresprogramm 2021 der Kirchgemeinde Hergiswil b. Willisau beurteilt. Unsere Beurteilung erfolgt nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch für Rechnungskommissionen von römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Luzern. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Investitions- und Aufgabeplan, der Voranschlag und das Jahresprogramm 2021 den gesetzlichen Vorschriften. Die aufgezeigte Entwicklung der Kirchgemeinde erachten wir als angespannt aber vertretbar. Den vom Kirchenrat vorgeschlagenen Steuerfuss von 0.45 Einheiten beurteilen wir als notwendig. Wir empfehlen, den vorliegenden Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von CHF 5`455.- zu genehmigen. Hergiswil b. Willisau, 20. Oktober 2020 Die Rechnungsprüfungskommission: Präsident: sig. Walter Kunz-Betschart Mitglieder: sig. Margrit Staffelbach-Wermelinger sig. Thomas Künzli-Arnet Traktandum 5.3: Antrag Kirchenrat Antrag zum Voranschlag 2021 Die laufende Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 5`455.00 und die Investitionsrechnung mit Nettoinvestitionen von Fr. 180`000.00 sind zu genehmigen. Antrag zum Steuerfuss Der Steuerfuss 2021 ist auf 0.45 Einheiten festzusetzen.
Traktandum 6: Pastoralraum Region Willisau Auf den 1. Januar 2021 soll der Pastoralraum Region Willisau administrativ errichtet werden. Im Anschluss daran wird von den Pfarreileitenden das Pastoralraumkonzept erarbeitet und von der Begleitgruppe reflektiert. Ziel ist es den Pastoralraum Region Willisau in ca. zwei Jahren feierlich zu eröffnen. Um die Zusammenarbeit unter den angeschlossenen Kirchgemeinden zu regeln und um die anfallenden Kosten zu verteilen, wurden der folgende Zusammenarbeitsvertrag und die Kostenaufteilung ausgearbeitet. Für die Kostenaufteilung werden die Faktoren Steuereinnahmen der letzten beiden Jahre plafoniert auf 0,4 Einheiten, die Anzahl Katholiken und das Seelsorge-Pensum mit je einem Drittel gewichtet. Mit dem Sockelbeitrag von 10 % werden allgemeine Kosten gleichmässig auf alle Kirchgemeinden aufteilt. Antrag: Der Kirchenrat beantragt den Vertrag und die Kostenaufteilung zu genehmigen. Pastoralraum Region Willisau Vertrag zwischen den Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau I. Bestimmung Art. 1 Name und Zweck Zur Sicherstellung der religiösen Betreuung der Katholikinnen und Katholiken der Pfarreien, St. Jakobus Geiss, St. Theresia Gettnau, Johannes der Täufer Hergiswil, St. Theodul Menzberg, Johannes der Täufer Menznau und St. Peter und Paul Willisau durch die römisch-katholische Kirche beschliessen die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau eine enge Zusammenarbeit im Pastoralraum Region Willisau. Art. 2 Autonomie der Kirchgemeinden Die Kirchgemeinden bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt. II. Gremien 1. Allgemeines Art. 3 Kirchgemeinden 1 Die Kirchgemeinden organisieren sich in folgenden Gremien: a. Regionaler Kirchenrat; b. Versammlung der Gesamtkirchenräte. 2 Beschlüsse mit Wirkung für den Pastoralraum können nur mit Zustimmung des zuständigen Organs jeder einzelnen Kirchgemeinde gefasst werden. Art. 4 Leitung des Pastoralraumes 1 Die Leitung des Pastoralraumes wird durch den Bischof ernannt. 2 Mit der Leitung des Pastoralraumes ist jene Person gemeint, welche vom Bischof für die Leitung des Pastoralraumes mit der entsprechenden Missio canonica beauftragt ist.
2. Regionaler Kirchenrat Art. 5 Zusammensetzung und Organisation 1 Der regionale Kirchenrat bildet das ordentliche Gremium der Kirchgemeinden. Er tritt in der Regel vierteljährlich zusammen. 2 Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenräte, wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss, und der Leitung des Pastoralraumes. 3 Den Vorsitz nimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend der Präsident bzw. die Präsidentin eines Kirchenrates ein. 4 Die Protokollführung übernimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend eine Aktuarin bzw. ein Aktuar eines Kirchenrates. 5 Das Zustelldomizil befindet sich bei der Kirchenverwaltung Willisau, Müligass 6, 6130 Willisau. Art. 6 Aufgaben- und Kompetenzen, sowie Beschlussfassung des regionalen Kirchenrats 1 Der regionale Kirchenrat nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr: a. Vertretung der Kirchgemeinden nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht; b. Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der Kirchgemeinden. Dabei gibt der regionale Kirchenrat bei jeder Vorlage eine schriftliche Empfehlung für die Beratung und die Beschlussfassung in den einzelnen Kirchenräten ab; c. Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte (Fristen analog KGG); d. Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte; e. Überprüfung der jährlichen Abrechnung betreffend Kostenaufteilung gemäss Art.12. f. Jährliche Überprüfung des Finanzierungsschlüssels per 1.1. g. Der oder die Vorsitzende ist Hauptansprechperson für die Leitung des Pastoralraumes. 2 Der regionale Kirchenrat kann nicht budgetierte Ausgaben betreffend Pastoralraum im Rahmen des im Finanzierungsschlüssel definierten Betrags bewilligen. 3 Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden des regionalen Kirchenrates gutgeheissen wird. Jede Kirchgemeinde hat maximal zwei Stimmrechte. Die Leitung des Pastoralraumes hat ein Stimmrecht. 3. Versammlung der Gesamtkirchenräte Art. 7 Einberufung Die Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte erfolgt durch den regionalen Kirchenrat. Die Versammlung der Gesamtkirchenräte kann durch die Mehrheit der Mitglieder des regionalen Kirchenrates oder einen Kirchenrat (Gremium) oder durch eine Kirchgemeindeversammlung der Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau verlangt werden. Sie hat mindestens 16 Tage vor dem Versammlungstermin durch schriftliche Einladung an die einzelnen Mitglieder der betreffenden Kirchenräte und an die Leitung des Pastoralraumes zu erfolgen. Die Traktanden sind mit der Einladung bekanntzugeben. Art. 8 Verhandlungs- und Beschlussfähigkeit 1 Die Versammlung der Gesamtkirchenräte ist verhandlungs- und beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder jedes einzelnen Kirchenrats anwesend ist. 2 Die Versammlung der Gesamtkirchenräte kann nur über Geschäfte entscheiden, die in der Kompetenz des Kirchenrats jeder einzelnen Kirchgemeinde liegen.
3 Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden jeder einzelnen Kirchgemeinde gutgeheissen wird. Kann der Kirchenrat einer Kirchgemeinde nicht zustimmen, ist eine einvernehmliche Lösung zu suchen. 4 Die Leitung des Pastoralraumes hat in der Versammlung der Gesamtkirchenräte ein Stimmrecht. III. Personal Art. 9 Anstellungsbehörden und Anstellungskriterien 1 Anstellungsbehörde für das kirchliche Personal (Pastoralraumleiterin/Pastoralraumleiter, Leitender Priester, Pfarreiseelsorgerinnen und Pfarreiseelsorger) ist die Kirchgemeinde Willisau. Eine Ausweitung auf weiteres kirchliches Personal ist möglich. 2 Der Stellenplan wird im Pastoralraumkonzept geregelt. Art. 10 Personalführung Die Zuständigkeiten und Unterstellungen des kirchlichen Personals richten sich nach der Missio canonica und der jeweiligen Stellenbeschreibung. Art. 11 Personalkommission 1 Zusammensetzung und Organisation a. Die Personalkommission setzt sich aus je einem Mitglied der einzelnen Kirchenräte und der Pastoralraumleitung zusammen. b. Die Personalkommission konstituiert sich selbst. 2 Einberufung c. Mindestens einmal jährlich d. nach Bedarf 3 Aufgaben e. Förderung und Unterstützung des Personals inkl. Weiterbildungen. f. Ausschreibung von vakanten Stellen, die den gesamten Pastoralraum betreffen. g. Anstellungskompetenz für Angestellte, die im Pastoralraum tätig sind. h. Für Anstellungsgespräche kann die Personalkommission einen Ausschuss aus ihren Mitgliedern bilden. Der Ausschuss leitet die Gesprächsergebnisse der Personalkommission weiter, welche dann definitiv über eine Anstellung entscheidet. i. Für Anstellungsgespräche kann die Personalkommission weitere externe Personen in beratender Funktion beiziehen. j. Die Personalkommission orientiert sich an den Besoldungsrichtlinien der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern. k. Ausfertigung von Arbeitsverträgen. l. Vermittlung in Konfliktsituation, welche Anstellungsverhältnisse betreffen. m. Die Assistentin/der Assistent der Kirchenverwaltung Willisau führt das Protokoll der Personalkommission. 4 Beschluss: n. Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden der Personalkommission gutgeheissen wird. IV. Finanzen Art. 12 Kostenaufteilung zwischen den Kirchgemeinden 1 Die anfallenden Kosten werden den einzelnen Kirchgemeinden gemäss dem Schlüssel in Anhang I dieses Vertrages („Kostenaufteilung“) verrechnet.
2 Die Abrechnung wird jährlich bis spätestens Ende Januar von der Kirchgemeinde Willisau erstellt und dem regionalen Kirchenrat zur Überprüfung vorgelegt. Die Rechnungsführende Kirchgemeinde Willisau ist verantwortlich für den Vollzug der Revision. 3 Die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg und Menznau leisten quartalweise im Voraus Akontozahlungen. Der Regionale Kirchenrat setzt aufgrund des Budgets die jeweilige Höhe fest. V. Anhänge Art. 13 Anhänge als integrierende Bestandteile Der erwähnte Anhang I bildet integrierender Bestandteile dieses Vertrages. VI. Kündigung des Vertrages Art. 14 Kündigungsfrist und -termin Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Kirchgemeinde unter Wahrung einer 12-monatigen Kündigungsfrist jeweils per 31. Dezember gekündigt werden. Mit der Kündigung durch eine einzelne Kirchgemeinde wird der Vertrag für alle Kirchgemeinden hinfällig. Gestützt auf § 6 der Kirchenverfassung sind die Kirchgemeinden weiterhin verpflichtet, die finanziellen Mittel für die Seelsorge zur Verfügung zu stellen. VII. Inkrafttreten Art. 15 Genehmigung durch die Stimmberechtigten Der vorliegende Vertrag ist gemäss § 18 Abs. 1 lit. c Ziffer 1 des Kirchgemeindegesetzes von den Stimm- berechtigten der einzelnen Kirchgemeinden zu genehmigen. Art. 16 Inkrafttreten Der Vertrag tritt vorbehältlich der Genehmigung durch die Stimmberechtigten per 1. Januar 2021 in Kraft. Diesem öffentlich-rechtlichen Gemeindevertrag haben zugestimmt: Kirchgemeinde Beschluss Kirchenrat Beschluss Kirchgemeindeversammlung Geiss 27. August 2020 Gettnau Hergiswil 27. August 2020 Menzberg 09. September 2020 Menznau Willisau 01. September 2020 An dieser Stelle werden alle Unterschriften der Zeichnungsberechtigten der einzelnen Kirchgemeinden aufgeführt sein.
Anhang I: Vereinbarung über Kostenaufteilung Die anfallenden Kosten werden nach der Kostenaufteilung Pastoralraum Region Willisau vom 20.08.2020 verrechnet. Kostenaufteilung Pastoralraum Region Willisau Basis Geiss Gettnau Hergiswil Menzberg Menznau Willisau Total Steuereinnahmen 2018 131`093.25 283`204.40 534`577.00 169`705.00 849`466.25 2`466`533.25 4`434`579.15 Steuereinnahmen 2019 125`229.50 312`152.20 536`670.00 183`060.00 836`016.45 2`464`299.90 4`457`428.05 Steuereinheiten 0.40 0.40 0.40 0.40 0.40 0.40 0.40 Total Steuern plafoniert auf 0.4 Einheiten 256`322.75 595`356.60 952`219.56 313`568.89 1`926`265.94 5`976`767.45 10`020`501.19 Steuern in % 2.56 5.94 9.5 3.13 19.22 59.65 100 Katholikenzahl 392 861 1`740 507 1`620 5`647 10`767 Katholiken in % 3.64 8.00 16.16 4.71 15.05 52.45 100 Pensum / Stellenprozente 27.60 55.00 65.00 27.30 100.10 180.00 455 Pensum in % 6.07 12.09 14.29 6.00 22.00 39.56 100.00 Prozentualer Durchschnitt Steuern/Katholiken/Pensum 4.09 8.68 13.32 4.61 18.76 50.55 100 Kostenaufteilung mit Sockelbeitrag Sockelbeitrag 10% CHF Sockelbeitrag CHF 68`330.00 Kosten Pastoralraum gemäss Budget 2021 683`300.00 Teiler Geiss Gettnau Hergiswil Menzberg Menznau Willisau Total Steuern/Katholiken/Pensum je 1/3 Steuern plafoniert in % 2.56 5.94 9.50 3.13 19.22 59.65 100 Katholiken in % 3.64 8.00 16.16 4.71 15.05 52.45 100 Pensum in % 6.07 12.09 14.29 6.00 22.00 39.56 100.00 Durchschnitt Steuern/Katholiken/Pensum 4.09 8.68 13.32 4.61 18.76 50.55 100 Seelsorge abzüglich Sockel 10% 25`141.35 53`350.60 81`891.29 28`366.73 115`346.28 310`873.74 614`970.00 Sockel 10% 113800.33 11388.33 11388.33 11388.33 11388.33 11388.33 11388.33 Seelsorge inkl. Sockel 10% 36`529.68 64`738.94 93`279.62 39`755.07 126`734.61 322`262.08 683`300.00 Kosten pro Katholik 93.19 75.19 53.61 78.41 78.23 57.07 63.46 Finanzkompetenz des regionalen Kirchenrates, pauschal CHF 20`000.-
Traktandum 7: Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits,- Ferien- und Feiertagsreglement der Kirchgemeinde Hergiswil Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die wöchentliche Arbeitszeit, der dem kantonalen Personalrecht unterstellten Arbeitnehmer, ab 1. Juli 2020 wieder auf 42 Stunden zu reduzieren. Hingegen die Ferien-, Frei-, und Feiertage werden nicht geändert. Der Synodalrat wendet die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit wie die Erhöhung der Ferien an. Einzig bei den Feiertagen hat er das Patroziniumsfest und den ganzen 24. Dezember als besoldete Feiertage beibehalten. Das in der Kirchgemeinde Hergiswil gültige Reglement entspricht somit nicht mehr denen vom Synodalrat übernommenen Ferien-, Frei-, und Feiertagen. Dies bedeutet, dass das aktuelle Reglement ausser Kraft gesetzt oder angepasst werden muss. Antrag: Der Kirchenrat beantragt das aktuelle Reglement ausser Kraft zu setzen und sich den Vorgaben der Landeskirche anzugleichen.
Behörden der Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil Kirchenrat Präsident Albin Greber-Schwegler, Schachenmatt 13 Vizepräsidentin Romi Hodel-Peter, Schniderbure 3 Aktuar Robin Marti, Daheim Kirchmeierin Esther Birrer-Marti, Tannhalden 1 Pfarreileiter Hubert Schumacher, Uffikon Mitglieder Daniela Albisser-Schmid, Unter Tannen Lisbeth Wiprächtiger-Lötscher, Egetli 2 Rechnungskommission Präsident Walter Kunz-Betschart, Dorfstrasse 41 Mitglieder Thomas Künzli-Arnet, Dorfstrasse 22 Elisabeth Wermelinger-Wechsler, Chrüzmatte 3 (bis Juni 2020) Margrit Staffelbach-Wermelinger, Luegetalmatte 5 (ab Juni 2020) ----------------------------------------------------------------------- Senden Sie mir bitte einen detaillierten Ausdruck Jahresrechnung 2019 Budget 2021 Name/Vorname _____________________________________________________________ Adresse _____________________________________________________________ PLZ/Ort _____________________________________________________________ Bitte einsenden an: Kirchmeieramt, Dorfstrasse 20, 6133 Hergiswil kirchmeieramt.hergiswil@bluewin.ch
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