Botschaft Jahresrechnung 2019 Botschaft Budget 2021 - Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr ...

 
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Botschaft Jahresrechnung 2019 Botschaft Budget 2021 - Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr ...
Botschaft Jahresrechnung 2019
Botschaft Budget 2021
►   Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
►   Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr
►   Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, Hergiswil
Botschaft Jahresrechnung 2019 Botschaft Budget 2021 - Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr ...
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................................... 3
Einladung und Traktandenliste..................................................................................................................... 4
Corona - Schutzkonzept ............................................................................................................................... 5
Traktandum 1: Jahresbericht für das Jahr 2020 ........................................................................................... 6
JAHRESRECHNUNG 2019 .............................................................................................................................. 7
Traktandum 2.1: Bericht zur Jahresrechnung 2019 ..................................................................................... 7
Kontrollbericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres .......................................................... 8
Bestandesrechnung 2019 ............................................................................................................................. 9
Laufende Rechnung 2019 (funktionale Gliederung) .................................................................................... 9
Laufende Rechnung 2019 (Artengliederung) ............................................................................................. 10
Traktandum 2.1: Finanzkennzahlen ........................................................................................................... 10
Traktandum 2.2: Neue Vorfinanzierung mit Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum ................ 11
Traktandum 2.3: Bericht und Antrag Rechnungskommission zur Rechnung 2019 .................................... 11
Traktandum 2.4: Anträge des Kirchenrates ............................................................................................... 12
Traktandum 3: Bericht und Antrag zur Ergebnisverwendung .................................................................... 12
VORANSCHLAG 2021 .................................................................................................................................. 13
Traktandum 4: Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025 ........................ 13
Traktandum 4: Finanzplan 2022 – 2025 ..................................................................................................... 16
Traktandum 5.1: Bericht zum Voranschlag für das Jahr 2021.................................................................... 17
Kontrollbericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres................................................... 18
Voranschlag 2021 (funktionale Gliederung)............................................................................................... 18
Voranschlag 2021 (Artengliederung) ......................................................................................................... 19
Investitionsrechnung 2021 ......................................................................................................................... 19
Traktandum 5.2: Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten ................................................................................... 20
Traktandum 5.2: Bericht und Antrag Rechnungskommission zum Voranschlag 2021 .............................. 20
Traktandum 5.3: Antrag Kirchenrat ........................................................................................................... 20
Traktandum 6: Pastoralraum Region Willisau ............................................................................................ 21
Traktandum 7: Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits,- Ferien- und Feiertagsreglement der
Kirchgemeinde Hergiswil ............................................................................................................................ 26
Behörden der Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil ............................................................................... 27

Foto
Neuer Pfarrhaus- Eingang und Garten mit Symbolik.
Einladung und Traktandenliste

Die Kirchenverwaltung lädt Sie ein zur Kirchgemeindeversammlung am

Mittwoch, 02. Dezember 2020, 20.00 Uhr in die Pfarrkirche St. Johannes der Täufer, Hergiswil

Traktanden
1. Kenntnisnahme Jahresbericht des Kirchenrates für das Jahr 2020
2. Genehmigung Jahresrechnung 2019
    2.1 Präsentation Jahresrechnung und Finanzkennzahlen
    2.2 Erstellung einer Vorfinanzierung mit der Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum
    2.3 Bericht und Antrag Rechnungskommission
    2.4 Abstimmung über die Anträge des Kirchenrates
3. Genehmigung Ergebnisverwendung
4. Kenntnisnahme Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025 und
    Kenntnisnahme Finanzplan 2022 – 2025
    4.1 Präsentation durch den Kirchenrat
    4.2 Stellungnahme Rechnungskommission
5. Genehmigung Voranschlag für das Jahr 2021
    5.1 Präsentation Voranschlag
    5.2 Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten
    5.3 Bericht und Anträge Rechnungskommission
    5.4 Abstimmung über Antrag Kirchenrat
6. Pastoralraum Region Willisau
    6.1 Genehmigung des Zusammenarbeitsvertrages zwischen den Kirchgemeinden Geiss, Gettnau,
        Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau
    6.2 Genehmigung der Kostenaufteilung der im Pastoralraum Region Willisau anfallenden Kosten
7. Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits-, Ferien-, und Feiertagsreglement der Kirchgemeinde
    Hergiswil
8. Mitteilungen Pfarrei
9. Jubiläen / Ehrungen
10. Verschiedenes

Schriftliche Anträge zu den Traktanden müssen 10 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung im Besitze
des Kirchenrates sein.
Die Unterlagen können auf dem Kirchmeieramt auf telefonische Voranmeldung (Tel. 041 979 00 85)
eingesehen werden. Das Stimmregister liegt bei der Gemeindekanzlei auf.
Die Rechnung 2019 und der Voranschlag 2021 ist auch online unter www.pfarrei-hergiswil-lu.ch zu
finden.

Stimmberechtigt sind katholische Schweizerinnen und Schweizer sowie niedergelassene Ausländerinnen
und Ausländer röm.-kath. Konfession, die am Versammlungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben,
nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine
vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens fünf Tage vor der
Kirchgemeindeversammlung ihren rechtlichen Wohnsitz im Gebiet der Röm.-Kath. Kirchgemeinde
Hergiswil geregelt haben.

Hergiswil, 23. Oktober 2020                                               KIRCHENRAT HERGISWIL
Corona - Schutzkonzept

Das Schutzkonzept ist Stand Druck der Botschaft Ende Oktober 2020. Es können sich aufgrund der
Corona-Situation bis zur Kirchgemeindeversammlung noch Änderungen ergeben.

              1.5 Meter Abstand zwischen Personen, welche nicht demselben Haushalt angehören.

              Maskenpflicht

              Kontaktdaten werden aufgenommen, Einlass erfolgt im Tropfensystem

              Hygiene beachten, Desinfektionsmittel steht bereit
Traktandum 1: Jahresbericht für das Jahr 2020

Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 einiges durcheinandergewirbelt, auch bei uns. Massnahmen
gegen die weitere Ausbreitung des Virus mussten ergriffen werden und Gottesdienste, Sakramente und
Anlässe konnten nicht, nur erschwert oder gar nicht durchgeführt werden. Dank der Prävention und der
Einhaltung der Hygienemassnahmen durch alle, ist unsere Pfarrei auf ihrem Gebiet vor einem Ausbruch
der Pandemie verschont geblieben. Hoffen wir, dass es angesichts der aktuellen Situation so bleiben
wird. Trotz diesen erschwerten Bedingungen standen die Aktivitäten in der Pfarrei/Kirchgemeinde nicht
still:

Seelsorge, Kultur, Kirche
Pastoralraum:
Pater Kulandaisamy Fernando wurde am 1. April 2020 als Pastoralraumpriester eingesetzt.
Der Pastoralraum Region Willisau mit den Pfarreien Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menznau, Menzberg und
Willisau startet am 1.1.2021 mit der administrativen Errichtung.
Der Zusammenarbeitsvertrag und der Kostenteiler wurden erarbeitet.

Personelles
Katechetinnen und Katecheten:
Dorothea Vonwyl wurde pensioniert und hat Ende Juli ihre Tätigkeit als Religionslehrperson in der
Pfarrei Hergiswil aufgegeben. Ihr Pensum übernimmt Sepp Stadelmann.

Wechsel in der Rechnungsprüfungskommission:
Elisabeth Wermelinger-Wechsler hat nach langjähriger Mitarbeit demissioniert. In stiller Wahl wurde
ihre Nachfolgerin Margrit Staffelbach-Wermelinger als neues Mitglied gewählt.

Gebäude, Immobilien, Projekte
Pfarrkirche:
Eine elektronische Liedanzeige und eine neue Akustikanlage wurden angeschafft. Die anfänglichen
Probleme mit der Akustik konnten zusammen mit der Lieferfirma erfolgreich gelöst werden.
Beleuchtung: Die Arbeiten für die Umstellung auf LED-Leuchtmittel sind vergeben.
Schäden am Putz des Sockels wurden in Garantie repariert.

Friedhof:
Die Einwohnergemeinde hat in Zusammenarbeit mit der Kirchgemeinde mit der Neugestaltung
begonnen. Die Arbeiten sind seit Anfang Oktober in Arbeit.

Pfarrhaus:
Die Eingangstüre wurde ersetzt, ein Vordach angebaut sowie der Zugangsweg und der Pfarrhausgarten
neu gestaltet.
Die Pfarrhauswohnung konnte an den neuen Pastoralraumpriester Pater Kulandaisamy Fernando
vermietet werden.

Pfarreisaal:
Die Sakristane haben in der Coronazeit den Raum restauriert und die Wände neu gestrichen.

Projekt EDV:
Die seit einiger Zeit geplante Aktualisierung der EDV wurde noch nicht ausgeführt. Im Zusammenhang
mit der Errichtung des Pastoralraumes wird eine Pastoralraumlösung evaluiert. Die Implementierung
ist für 2021 vorgesehen.
Pfrundland:
Der Verkauf der Parzelle 1005 an die Familie Lustenberger wurde nach der Genehmigung an der
Kirchgemeindeversammlung vom Dezember 2019 definitiv abgewickelt.

Anlässe
Dankeschön-Party:
Der traditionelle Anlass musste wegen Corona leider abgesagt werden. Alle freiwilligen Helferinnen
und Helfer und alle Angestellten der Kirchgemeinde erhielten stattdessen als Dank und Anerkennung
ihrer unbezahlbaren Dienste für die Allgemeinheit ein Geschenk. Auch viele andere Anlässe (Apéros,
etc.) konnten aus demselben Grunde nicht durchgeführt werden.

JAHRESRECHNUNG 2019

Traktandum 2.1: Bericht zur Jahresrechnung 2019

Allgemeine Bemerkungen
Die Jahresrechnung 2019 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 158‘489.24 ab. Budgetiert war
ein Aufwandüberschuss von Fr. 12`680.00, das Ergebnis ist somit um Fr. 171‘169.24 besser
ausgefallen. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Budget sind:
 Mehraufwand durch zusätzliche Abschreibung von rund Fr. 209`000.00
 Minderaufwand beim Personalaufwand von rund Fr. 13‘000.00
 Minderaufwand beim Sachaufwand von rund Fr. 44`000.00
 Mehreinnahmen bei den Kirchensteuern von rund Fr. 29‘000.00
 Mehreinnahmen bei Liegenschaftserträge des Finanzvermögens von rund Fr. 204`000.00 infolge
   Verkauf einer Bauparzelle
 Höhere Entnahme aus Vorfinanzierung infolge der Auflösung Vorfinanzierung Aussen-Renovation
   Pfarrkirche von rund Fr. 212`000.00

Der Kirchenrat legt Ihnen Rechenschaft über das vergangene Rechnungsjahr ab.
Grössere Abweichungen gegenüber dem Budget ergeben sich in folgenden Bereichen:

012 Kirchenrat und 020 Kirchenverwaltung
Die budgetierte Anschaffung neuer EDV-Geräte von Fr. 4`000.00 erfolgte nicht.

219 Religionsunterricht
Tiefere Ausgaben von rund Fr. 13`000.00 infolge weniger Unterrichtslektionen.

361 Landeskirche
Die Landeskirche Luzern gewährte erneut einen Rabatt von 0,001 Einheit, was Fr. 1‘163.00 ausmacht.

370 Seelsorge/Pfarramt
Der Pastoralraum wurde noch nicht errichtet, was zu Minderkosten von Fr. 5‘400 führt.
Eine neue Personalanstellung (Sekretariatsaushilfe) erhöhte die Lohnkosten um rund Fr. 7`000.00.
Die budgetierte Anschaffung neuer EDV-Geräte von Fr. 5`000.00 erfolgte nicht.

390 Pfarrkirche
Minderkosten ergeben sich durch weniger baulichen Aufwand und tiefere Heizungskosten.
391 Kapelle
Die budgetierte Auffrischung der Haupt- und Seiteneingangstüre wurde nicht durchgeführt.

392 Pfarrhaus/Wohnung
Die Nichtvermietung der Pfarrhauswohnung hat einen Minderertrag der Mietzinse von Fr. 14`500
zufolge.

900 Kirchensteuern
 Die Steuereinnahmen 2019 basieren auf 0,45 Einheit.
 Gegenüber dem Budget schliesst die Jahresrechnung 2019 bei den Steuern mit Mehreinnahmen
   von rund Fr. 29‘000.00 ab, dies hauptsächlich aufgrund der Mehreinnahmen bei den Nachträgen
   und Nach- und Strafsteuern (rund Fr. 15`000.00) und gegenüber der Budgetierung einem höheren
   Steuereingang von rund Fr. 15`400.00. Hingegen ist ein Minderertrag von rund Fr. 1`300.00 beim
   Eingang der Quellensteuer zu verbuchen.

940 Kapital- und Zinsendienst
Aufgrund des tiefen Zinssatzes beim neu errichteten Darlehen auf die Pfarrkirche mussten
ca. Fr. 3‘000.00 weniger Schuldzinse als budgetiert bezahlt werden.

942 Liegenschaften des Finanzvermögens
Der Ertrag ist um rund Fr. 217`750.00 höher und der Aufwand um rund Fr. 106`000.00 höher
ausgefallen als budgetiert. Dies die Folge einer nicht budgetierten Einlage in den Spezialfond
Sakralbauten von rund 109`000.00 und einem nicht budgetierten Buchgewinn aus Pfarrlandverkauf
von rund Fr. 218`000.00.

990 Abschreibungen
Es wurde eine nicht budgetierte zusätzliche Abschreibung auf die Pfarrkirche von Fr. 230`099.00
gemacht. Dies im Zusammenhang mit der nicht budgetierten Auflösung der Vorfinanzierung Aussen-
Renovation Pfarrkirche. Die Pfarrkirche wurde auf Fr. 1.00 abgeschrieben. Dies bewirkt auch, dass die
ordentlichen Abschreibungen um Fr. 18`600.00 tiefer ausfallen.

995 Vorfinanzierung
Der Ertrag aus der Entnahme der Vorfinanzierung ist um rund Fr. 213`000 höher als budgetiert, dies
auch eine Auswirkung der nicht budgetierten Auflösung Vorfinanzierung Aussen-Renovation
Pfarrkirche.

Kontrollbericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres

Der Bericht des Synodalverwalters zur Rechnung des Vorjahres wird den Stimmberechtigten wie folgt
eröffnet:
„Der Synodalverwalter der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom
06. Juni 2019 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).“
Bestandesrechnung 2019

                                      Bestand 01.01.2019                 Veränderung                  Bestand 31.12.2019
                                 Aktiven           Passiven        Zuwachs         Abgang         Aktiven        Passiven
1     AKTIVEN                      1`011`405.58                    2`164`542.51    1`936`798.24    1239149.85
10    Finanzvermögen                 611`302.58                    2`164`542.51    1`696`499.24   1`079`345.85
100   Flüssige Mittel                 87`771.43                    1`311`825.96      976`521.51     423`075.88
101   Guthaben                       180`316.25                      158`149.85      180`318.78     158`147.32
102   Anlagen                        341`632.15                      426`639.15      269`293.85     498`977.45
103   Transitorische Aktiven           1`582.75                          465.20        2`902.75         -854.8
104   Abrechnungskonten                                              267`462.35      267`462.35
11    Verwaltungsvermögen            400`103.00                                      240`299.00    159`804.00
114   Sachgüter                      400`103.00                                      240`299.00    159`804.00
2     PASSIVEN                                     1`011`405.58     965`429.45     1`193`173.72                  1`239`149.85
20    Fremdkapital                                  595`602.15      657`286.55      915`103.20                     853`418.80
200   Laufende Verpflichtungen                       41`517.60      613`840.85      589`057.95                       1`6734.7
201   Kurzfristige Schulden                           4`0595.7        4`0595.7       16`615.65                      16`615.65
202   Langfristige Schulden                         197`000.00                      200`000.00                     397`000.00
203   Verpflichtungen für                           316`488.85         2`850.00     109`429.60                     423`068.45
      Sonderrechnungen
22    Spezialfinanzierungen                         325`032.05      308`142.90      172`494.78                     189`383.93
228   Verpflichtungen                               325`032.05      308`142.90      172`494.78                     189`383.93
23    Kapital                                        90`771.38                      105`575.74                     196`347.12
239   Kapital                                        90`771.38                      105`575.74                     196`347.12
      Total                        1`011`405.58    1`011`405.58    3`129`971.96    3`129`971.96   1`239`149.85   1`239`149.85
      Aktivenüberschuss
      Passivenüberschuss

       Laufende Rechnung 2019 (funktionale Gliederung)

                                  Rechnung 2019                     Voranschlag 2019              Rechnung 2018
                                  Aufwand          Ertrag           Aufwand         Ertrag        Aufwand        Ertrag
0     Allgemeinde Verwaltung           70`487.76                       80`450.00                     71`142.60

01    Legislative/Exekutive            16`380.90                       20`250.00                    15`935.70
02    Kirchgemeindeverwaltung          54`106.86                       60`200.00                    55`206.90
2     Bildung                          75`134.95        2`208.45       88`095.00       3`100.00     71`387.15       3`170.90
21    Religionsunterricht              75`134.95        2`208.45       88`095.00       3`100.00     71`387.15       3`170.90
3     Seelsorge, Kultur und           378`709.75       27`085.60      407`750.00      46`005.00    364`799.70      27`628.55
      Kirche
32    Informationen                     6`647.50                        6`800.00                     6`670.20
36    Verwaltung                       31`198.90        1`163.20       32`500.00                    34`091.20       1`101.90
37    Seelsorge, Gottesdienst,        173`491.70        3`340.00      179`650.00       1`035.00    163`684.50         720.00
      Diakonie
39    Liegenschaften                  167`371.65       22`582.40      188`800.00      44`970.00    160`353.80      25`806.65
5     Soziale Wohlfahrt                 1`765.90                        2`200.00                     1`200.00
58    Fürsorge                          1`765.90                        2`200.00                     1`200.00
9     Finanzen und Steuern            549`269.41    1`046`073.72       84`450.00     601`160.00    125`321.70     603`051.70
90    Steuern                              18.65      547`422.75        3`600.00     518`500.00      6`426.70     542`559.15
92    Lastenausgleich                                                                 10`000.00                     9`287.55
94    Vermögens- und                  116`893.17      234`533.62       14`050.00      16`660.00      18`895.05     18`821.30
      Schuldenverwaltung
99    Nicht aufgeteilte Posten        432`357.59      264`117.35       66`800.00      56`000.00      99`999.95     32`383.70
      Total                         1`075`367.77    1`075`367.77      662`945.00     650`265.00    633`851.15     633`851.15
      Aufwandüberschuss                                                               12`680.00
      Ertragsüberschuss
Laufende Rechnung 2019 (Artengliederung)

                                 Rechnung 2019                       Voranschlag 2019               Rechnung 2018
                                 Aufwand         Ertrag              Aufwand          Ertrag        Aufwand        Ertrag
3    Aufwand                      1`075`367.77                         662`945.00                    633`851.15
30   Personalaufwand                363`418.90                         376`350.00                    345`415.75
31   Sachaufwand                    130`561.12                         174`845.00                    135`314.40
32   Passivzinsen                     4`078.71                           7`900.00                      5`584.40
33   Abschreibungen                 240`299.00                          31`800.00                     53`518.05
35   Entschädigungen an              25`176.15                          25`600.00                     24`520.35
     Gemeinwesen
36   Eigene Beiträge                44`469.05                           46`450.00                     49`099.90
38   Einlagen                      267`364.84                                                         20`398.30
4    Ertrag                                         1`075`367.77                       650`265.00                       633`851.15
40   Steuern                                          546`882.25                       518`000.00                       542`112.45
42   Vermögenserträge                                 238`602.47                        34`560.00                        34`728.55
43   Entgelte                                          21`525.70                        24`100.00                         5`448.45
44   Anteile und Beiträge                                                               10`000.00                         9`287.55
     ohne Zweckbindung
45   Rückerstattungen von                                 2`850.00                       3`570.00                         3`630.00
     Gemeinwesen
48   Entnahmen                                       230`544.00                         18`000.00                         1`968.30
49   Interne Verrechnungen                            33`973.35                         41`000.00                        35`955.85

     Total                        1`075`367.77      1`075`367.77       662`945.00      650`265.00    633`851.15         633`851.15
     Aufwandüberschuss                                                                  12`680.00
     Ertragsüberschuss

     Traktandum 2.1: Finanzkennzahlen

      Zur Kenntnisnahme; die Berechnung und Entwicklung der Finanzkennzahlen im Überblick:

       Finanzkennzahlen              Grenzwerte       JR 2015        JR 2016        JR 2017    JR 2018        JR 2019
       Zinsbelastungsanteil II
Traktandum 2.2: Neue Vorfinanzierung mit Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum

Für die im Voranschlag 2021 geplanten Projekte in der Kirche und im Pfarreisaal soll ein Teil des
Gewinnes zurückgestellt werden können. Dafür beantragt der Kirchenrat die Erstellung einer neuen
Vorfinanzierung.

Traktandum 2.3: Bericht und Antrag Rechnungskommission zur Rechnung 2019

Kontrollbericht der Revisoren
Wir haben die Buchhaltung der Kath. Kirchgemeinde Hergiswil b. W. für das Jahr 2019 geprüft und
erstatten der Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch, 02. Dezember 2020 folgenden Bericht:

1. Die Aktiven und Passiven der Rechnung des Vorjahres sind richtig auf die neue Rechnung
   übertragen worden.
2. Die Rechnung stimmt mit der Buchhaltung überein.
3. Die Buchhaltung ist sauber, übersichtlich und ordnungsgemäss geführt.
4. Die gesetzlichen Bestimmungen und Bewertungsgrundsätze sind eingehalten worden.
5. Die Verwaltungsrechnung des Vorjahres wurde durch die Synodalverwaltung am 06. Juni 2019
   genehmigt.
6. Wertschriften, Gülten und Schuldbriefe liegen in einem Tresorfach bei der Raiffeisenbank Hergiswil
   b. W. Die entsprechende Kontrolle wurde am 18. März 2020 im Beisein von Kirchmeierin Esther
   Birrer sowie die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission vorgenommen.
7. Der Erläuterungsbericht der Rechnungsprüfungskommission liegt bei.

Antrag an die Kirchgemeinde-Versammlung
a) Der Ertragsüberschuss von CHF 158`458.24 wurde wie folgt verbucht:
      - Konto 2390       Eigenkapital CHF 105`575.74
      - Konto 2285.02    Vorfinanzierung Akustikanlage / Pfarrhauseingang CHF 11`956.10
      - Konto 2285.03    Vorfinanzierung Pfarreisaal / Kulturgüterraum CHF 40`953.40
b) Die Verwaltungsrechnung für das Jahr 2019 ist zu genehmigen.
c) Der Kirchenverwaltung sowie der Rechnungsprüfungskommission ist Entlastung für die
   Jahresrechnung 2019 zu erteilen.
Wir danken der Rechnungsführerin Esther Birrer für die einwandfreie und saubere Finanzverwaltung
sowie für die bereitwillig erteilten Auskünfte.

Hergiswil b. Willisau, 20.10.2020

Die Rechnungsprüfungskommission:
Präsident:              sig.    Walter Kunz-Betschart
Mitglieder:             sig.    Lisbeth Wermelinger-Wechsler
                        sig.    Thomas Künzli-Arnet
Traktandum 2.4: Anträge des Kirchenrates

 Antrag zur laufenden Rechnung und Bestandesrechnung:
 Die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 158`485.24 und Bestandesrechnung mit
 einer Bilanzsumme von Fr. 1‘239‘149.85 sind zu genehmigen.

 Antrag zur Erstellung der neuen Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum:
 Die Erstellung einer neuen Vorfinanzierung mit der Zweckbestimmung Pfarreisaal/Kulturgüterraum ist
 zu genehmigen.

Traktandum 3: Bericht und Antrag zur Ergebnisverwendung

Die Gewinnverbuchung des Ertragsüberschusses der laufenden Rechnung erfolgt mit Einlagen in die
Vorfinanzierung Akustikanlage & Pfarrhauseingang von Fr. 11`956.10, in das Eigenkapital von Fr.
105`575.74 und in die neue Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum von Fr. 40`953.40.

Antrag zur Ergebnisverwendung:
Die vorgeschlagene Ergebnisverwendung mit einer Einlage in die Vorfinanzierung Akustikanlage &
Pfarrhauseingang von Fr. 11`956.10, mit einer Einlage ins Eigenkapital von Fr. 105`575.74 und mit
einer Einlage in die Vorfinanzierung Pfarreisaal/Kulturgüterraum von Fr. 40`953.40 ist zu
genehmigen.
VORANSCHLAG 2021

Traktandum 4: Jahresprogramm 2021 mit Investitions- und Aufgabenplan 2022 – 2025

                                             Umsetzung
                                             Finanzielle
gruppe
Konto-

                                                           Total Kosten       Jahres-
    Ziel/Aufgabe                                                                                                    Investitions- und Aufgabenplan
                                                           2019 - 2023        programm

                                             LR IR                  CHF       2021              2022              2023              2024               2025
0 Allgemeine Verwaltung
    Kirchliches Wahljahr
    Neuwahl Kirchenräte
                                             x
    Rechnungskommission
    Einführungskurse                                               2'000.00                      S/A   2'000.00
    Umsetzung Pastoralraum
    IT Cloud-Lösung inkl. Geräte
                                             x
    Buchhaltung-Programme
    Anschaffung & Lizenzen                                        14'000.00      S   8'000.00     W    1'500.00     W    1'500.00     W     1'500.00     W 1'500.00

2 Bildung
    Weiterentwicklung Gemeindekatechese
    Pfarreianlässe, Sternen- und             x             p.m.
    Versöhnungsweg, etc.                                                        W                 W                 W                 W                  W
    Anpassung der Löhne an die Richtlinien
                                             x             p.m.
    der Landeskirche                                                            W                 W                 W                 W                  W
    Stellenbesetzung für den
    Religionsunterricht
                                             x             p.m.
    laufende Prüfung und Optimierung
    Basisstufe bis 3. Oberstufe                                                 W                 W                 W                 W                  W
    Förderung der Katechetenausbildung
    prüfen und gewähren von finanzieller     x             p.m.
    Ausbildungs-Unterstützung
                                                                                W                 W                 W                 W                  W
3 Seelsorge, Kultur, Kirche
   Anpassung der Löhne an die Richtlinien
   der Landeskirche                         x
                                                                   W                 W                W                W                W
   Pastoralraum
   Anteil Pastoralraumleitungskosten
                                            x
   (Sockelbeitrag)                                    57'000.00   S/W   11'400.00    W    11'400.00   W 11'400.00      W    11'400.00   W   11'400.00
   Anteil Pastoralseelsorge-Löhne           x                     S/W   81'900.00    W    83'600.00   W    5'300.00    W    86'900.00   W   88'600.00
   IT Cloud-Lösung
   Pfarramt-Programme
                                            x
   Anschaffung&Linzenzen
                                                      14'000.00     S    8'000.00    W     1'500.00   W    1'500.00    W     1'500.00   W    1'500.00
   Pfarrhaus
   Sanierung und Erneuerung IT-und
                                            x
   Telefoninstallationen                                          S/A   22'000.00
   Pfarrhauswohnung
   Vermietung                               x                      W                 W                W                W                W
   Pfarrkirche
   Ausbau obere Sakristei,
                                                 x
   Kulturgüterraum/Einbau Lagerschränke               15'000.00   S/A   15'000.00
   Friedhofsanierung / Anschlagkasten
                                                 x
   Priestergrab                                      115'000.00   S/A 100'000.00    S/A   15'000.00
   Chorraum Teppich/Heizungs-
   steuerung/Weihwassergefässe/                  x
   Schriftenstand                                     20'000.00                     S/A   20'000.00
   Innenraum-Reinigung                      x         40'000.00                     S/A   40'000.00
   Orgel-Reinigung                           x        40'000.00                                           40'000.00
   Pfarreisaal
   Beleuchtung/Beschallung/Beamer                x                S/A   40'000.00
   WC-Anlagen/Lift/Treppenhaus
   Sanierung WC-Anlagen
   Planung                                       x     5'000.00                                                       S/A    5'000.00
   Ausführung                                    x   250'000.00                                                                         S 250'000.00
Kapelle Hübeli
   Sanierung und Neugestaltung
                                           x
   Kapellenzugang/Aussentreppe                                     S/A   25'000.00
   Sanierung Boden, Bänke, Heizung,
   Beleuchtung, elektrische Anlagen
   Planung                                 x           10'000.00                         S 10'000.00
   Ausführung                              x          500'000.00                                       S/A 500'000.00

9 Finanzen und Beiträge
   Pfarrland/Bauparzelle
   Verkauf/Gebühren                    x       p.m.
   Erschliessung ARA/Schacht                                        W     8'500.00   W   W              W               W
   Lindenstöckli
   Vorstudie Sanierung oder Neubau
   Planung Bedarfsabklärung                x           20'000.00                                                        S   20'000.00
   Permanente Überprüfung Steuerfuss   x       p.m
                                                                    W                W   W              W               W
   Anstreben einer ausgeglichenen
                                       x
   Rechnung                                                         W                W   W              W               W
Traktandum 4: Finanzplan 2022 – 2025

       Entwicklung Gesamtaufwand resp. -ertrag
               1'200'500

               1'000'500

                 800'500
         CHF

                 600'500

                 400'500

                 200'500

                    500
                             2019          2020         2021             2022            2023              2024            2025
           Gesamtaufwand   1'075'368      681'987      682'505        684'751           685'382        651'502            697'692
           Gesamtertrag    1'075'368      678'080      677'050        667'490           669'930        672'382            674'847

                              Jahr

Fonds Netto-Flüssige Mittel
(Fonds: Netto-Flüssige
Mittel)                    Budget        Budget      Plan 1       Plan 2        Plan 3       Plan 4          Plan 5         Plan 6       Plan 7
                             2020         2021       2022         2023           2024           2025          2026           2027         2028
                             CHF          CHF         CHF          CHF           CHF            CHF           CHF            CHF          CHF
Verwaltungstätigkeit
Jahresgewinn/-verlust        -3'907       -5'455     17'261       15'452         20'881         -22'845      -24'431        -22'056      -21'791
Abschreibungen
Finanzvermögen                       0           0            0            0             0             0              0              0            0
Abschreibungen
Verwaltungsvermögen          28'000       11'600       9'013        8'472         7'964           7'486           7'037       6'615        6'218
Veränderung 2285
Vorfinanzierungen           -34'431       -8'000       2'000        4'000         2'000        4'000           4'000          4'000        2'000
Cashflow                    -10'338       -1'855      -6'248       -2'980        30'845      -11'359         -13'394        -11'441      -13'573
Veränderung des
"Netto-
Umlaufvermögens"             -4'541       -6'932      -3'068       -6'932        -3'068          -6'932               0              0            0
Geldfluss aus
                            -14'879       -8'787      -9'316       -9'912        27'777      -18'291         -13'394        -11'441      -13'573
Verwaltungstätigkeit
Investitionsbereich
Veränderungen 1020
Festverzinsl. Anlagen                0           0            0            0             0             0              0              0            0
Investitionen ins 11
Verwaltungsvermögen                  0   180'000     75'000       40'000                 0   500'000         250'000                 0            0
Geldfluss aus
Investitionstätigkeit                0   180'000     75'000       40'000                 0   500'000        250'000                  0            0
Kapitalüberschuss/-
                            -14'879      188'787     84'316       49'912         27'777      518'291        263'394         -11'441      -13'573
bedarf
Finanzierungsbereich
Veränderung 202
Langfr. Schulden                     0           0            0   20'000        480'000         -20'000      -20'000        -17'000               0
Veränderung 203 Verpf.
für Sonderrechn.                     0           0            0            0             0             0              0              0            0
Geldfluss aus
Finanzierungstätigkeit               0           0            0   20'000        480'000      -20'000         -20'000        -17'000               0
Zu-/Abnahme Netto-
                            -14'879      188'787     84'316       69'912        507'777      538'291        283'394         -28'441      -13'573
Flüssige Mittel
Netto-Flüssige Mittel
                           343'575       154'788     70'472          560        508'337      -29'955        313'348        341'789       355'363
am 31.12.
Kennzahlen zum Budget

Kennzahlen                         Grenzwert   2019   2020   2021      2022     2023      2024      2025

Zinsbelastungsanteil        max.         6%    -21%   -1%     -4%       -4%      -4%       -3%      -3%

Kapitaldienstanteil         max.         8%    12%     4%     -1%       -2%      -2%       -2%      -1%

Verschuldungsgrad           max.       120%    -41%   -40%    -6%       8%       15%      10%       97%
Nettoschuld pro
Einwohner                   max.        500    -129   -123     -19       27       52        34       326

Bilanzfehlbetrag in %       max.        33%     0%     0%      0%       0%        0%       0%        0%

Bruttoverschuldungsanteil   max.       200%    40%    64%     64%      65%       61%     133%      129%

Traktandum 5.1: Bericht zum Voranschlag für das Jahr 2021

Laufende Rechnung und Investitionsrechnung
Allgemeine Bemerkungen
 Das Budget weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 5`455.00 aus.
 Die Steuereinnahmen sind aufgrund der Angaben des Steueramtes Willisau budgetiert. Aufgrund
   der Auswirkungen des Corona-Virus wird mit Steuerausfällen gerechnet. Diese sind eingerechnet
   und die Steuereinnahmen sind im Voranschlag 2020 in gleicher Höhe wie im Vorjahr budgetiert. Die
   Berechnung der Steuereinnahmen basiert auf einem Steuerfuss von 0.45 Einheit.
 Die budgetierten Personalkosten stützen sich auf die aktuellen Anstellungsverhältnisse und Pensen.
   Eingerechnet sind die anstehenden Dienstjubiläen und Ehrungen. Aus Solidarität mit den
   Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft, die von der Corona Krise stark betroffen sind und aufgrund
   der Empfehlung Landeskirche Luzern wie auch in Absprache mit den Pastoralraum Kirchgemeinden
   wird im 2021 auf einen Stufenanstieg verzichtet.
   Die Artengliederung zeigt beim Personalaufwand eine Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Dieser
   Anstieg ergibt sich, da ab 2021 die Anstellungen aller Seelsorgenden des Pastoralraumes Region
   Willisau administrativ über Willisau erfolgen und gemäss Kostenverteiler auf die Pfarreien aufgeteilt
   werden.
 Per 1. Januar 2021 wird der Pastoralraum administrativ errichtet. Die Kirchgemeinde Willisau führt
   die dafür notwendige Spezialfinanzierung. Die Pastoralraumkirchgemeinden finanzieren diese Kosten
   gemäss Vertrag und Kostenaufteilung gemeinsam, was unter Traktandum 6 ausführlich behandelt
   wird.
 Im Bereich Pfarrhaus/Pfarramt/Kirchmeieramt stehen im 2021 grössere Aufwendung an. Die
   Telefon- und IT-Installationen werden im ganzen Haus neu verlegt, die Programme gemäss Vorschlag
   der Landeskirche über die 4-net installiert und die nötigen Geräte ersetzt. So ist ein Pastoralraum-
   übergreifendes Arbeiten in Zukunft möglich.

Folgende Aufwendungen werden über die Investitionsrechnung abgewickelt:
 In der Pfarrkirche ist die Sanierung und Neugestaltung der Oberen Sakristei in einen zweckmässigen
   Paramentenraum geplant.
 Im Pfarreisaal ist geplant, die Beleuchtung zu ersetzen, die Beschallung zu erneuern und mit Beamer
   und Leinwand aufzurüsten.
 Anteil an die Friedhofsanierung.
 Die Sanierung und Neugestaltung der Aussentreppe zur Kapelle Hübeli.
Im Folgenden sind die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr aufgeführt:

 020/370 Kirchgemeindeverwaltung/Seelsorge Pfarramt
 Die EDV-Geräte und Programme werden für die neuen Anforderungen im Pastoralraum aufgerüstet.

 370 Seelsorge
 Die Personalkosten sind in der Seelsorge um rund Fr. 27`000.00 höher budgetiert. Die Berechnung der
 Seelsorge-Kosten erfolgt über den Pastoralraum und wird gemäss Kostenteiler den Pfarreien
 verrechnet.

 392 Pfarrhaus
 Erneuerung der IT- und Telefonie- Installationen auf den heutigen Standard.

Kontrollbericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres

Der Bericht des Synodalverwalters zum Voranschlag des Vorjahres wird den Stimmberechtigten wie
folgt eröffnet:
„Der Synodalverwalter der Röm. Kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom
05. März 2020 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).“

Voranschlag 2021 (funktionale Gliederung)

                                 Voranschlag 2021          Voranschlag 2020          Rechnung 2019
                                 Aufwand      Ertrag       Aufwand      Ertrag       Aufwand        Ertrag
 0    Allgemeinde                 91`850.00                 85`800.00                  70`487.76
      Verwaltung
 01   Legislative/Exekutive       23`050.00                 20`050.00                  16`380.90
 02   Kirchgemeindeverwaltung     68`800.00                 65`750.00                  54`106.86
 2    Bildung                     79`655.00     2`900.00    93`187.00     2`900.00     75`134.95        2`208.45
 21   Religionsunterricht         79`655.00     2`900.00    93`187.00     2`900.00     75`134.95        2`208.45
 3    Seelsorge, Kultur und      450`700.00    27`325.00   405`100.00    28`320.00    378`709.75       27`085.60
      Kirche
 32   Informationen               21`500.00                  6`800.00                   6`647.50
 36   Verwaltung                  31`500.00                 32`000.00                  31`198.90        1`163.20
 37   Seelsorge, Gottesdienst,   213`450.00       855.00   186`600.00       550.00    173`491.70        3`340.00
      Diakonie
 39   Liegenschaften             184`250.00    26`470.00   179`700.00    27`770.00    167`371.65       22`582.40
 5    Soziale Wohlfahrt            1`700.00                  2`200.00                   1`765.90
 58   Fürsorge                     1`700.00                  2`200.00                   1`765.90
 9    Finanzen und Steuern        58`600.00   646`825.00    95`700.00   646`860.00    549`269.41    1`046`073.72
 90   Steuern                      2`500.00   559`000.00     4`500.00   537`000.00         18.65      547`422.75
 92   Lastenausgleich                          22`000.00
 94   Vermögens- und              15`200.00    22`525.00    30`000.00    36`660.00    116`893.17     234`533.62
      Schuldenverwaltung
 99   Nicht aufgeteilte Posten    40`900.00    43`300.00    61`200.00    73`200.00    432`357.59     264`117.35

      Total                      682`505.00   677`050.00   681`987.00   678`080.00   1`075`367.77   1`075`367.77

      Aufwandüberschuss                         5`455.00                  3`907.00
      Ertragsüberschuss
Voranschlag 2021 (Artengliederung)

                              Voranschlag 2021             Voranschlag 2020             Rechnung 2019
                              Aufwand        Ertrag        Aufwand        Ertrag        Aufwand        Ertrag
 3     Aufwand                682`505.00                   681`987.00                   1`075`367.77
 30    Personalaufwand        391`700.00                   395`700.00                     363`418.90
 31    Sachaufwand            203`455.00                   178`637.00                     130`561.12
 32    Passivzinsen             3`400.00                     6`800.00                       4`078.71
 33    Abschreibungen          11`600.00                    28`000.00                     240`299.00
 35    Entschädigungen an      26`400.00                    26`200.00                      25`176.15
       Gemeinwesen
 36    Eigene Beiträge          45`950.00                    46`650.00                     44`469.05
 38    Einlagen                                                                           267`364.84
 4     Ertrag                                677`050.00                   678`080.00                   1`075`367.77
 40    Steuern                               558`500.00                   536`500.00                     546`882.25
 42    Vermögenserträge                       34`425.00                    22`760.00                     238`602.47
 43    Entgelte                               11`400.00                    40`500.00                      21`525.70
 44    Anteile und Beiträge                   22`000.00                                                           `
       ohne Zweckbindung
 45    Rückerstattungen von                    3`570.00                     3`570.00                       2`850.00
       Gemeinwesen
 48    Entnahmen                              12`000.00                    36`000.00                     230`544.00
 49    Interne                                34`300.00                    38`200.00                      33`973.35
       Verrechnungen

       Total                  682`505.00     677`050.00    681`987.00     678`080.00    1`075`367.77   1`075`367.77

       Aufwandüberschuss                     5455.00                      3907.00
       Ertragsüberschuss

Investitionsrechnung 2021

                                            Voranschlag 2021             Voranschlag 2020           Rechnung 2019
                                            Aufwand       Ertrag         Aufwand       Ertrag       Aufwand     Ertrag
 3             Seelsorge, Kultur, und       180`000.00    180`000.00     100`000.00
               Kirche

 39            Liegenschaften               180`000.00    180`000.00     100`000.00
 390           Kirche                       155`000.00    155`000.00      40`000.00
 390.503.01    Obere Sakristei               15`000.00                    40`000.00
 390.503.02    Saal                          40`000.00
 390.503.05    Friedhof                     100`000.00
 390.662.02    Baubeiträge                                  2`000.00
 390.662.05    Eigenmittel                                102`000.00
 390.662.06    Mittel aus                                  51`000.00
               Vorfinanzierung
 391           Kapelle                       25`000.00     25`000.00
 391.503.01    Umgebung/Aussentreppe         20`000.00
 391.503.05    Uebriger Aufwand               5`000.00
 391.662.05    Eigenmittel                                 15`000.00
 391.662.06    Mittel aus                                  10`000.00
               Vorfinanzierung

 392           Pfarrhaus, Pfrundhaus                                      60`000.00

 392.503       Pfarrhaus                                                  50`000.00
 392.503.02    Uebriger Aufwand                                           10`000.00

               Total                        180`000.00    180`000.00     100`000.00
               Aufwandüberschuss                                                       100`000.00
               Ertragsüberschuss
Traktandum 5.2: Steuerfuss 2021 / 0.45 Einheiten

Auf Grund der Corona Krise werden die Steuereinnahmen sinken, so informiert die Landeskirche.
Diese Tatsache und die geplanten Projekte, die in den nächsten Jahren anstehen, zeigen auf, dass der
aktuelle Steuerfuss von 0.45 Einheiten auch im Jahr 2021 beizubehalten ist.

Traktandum 5.2: Bericht und Antrag Rechnungskommission zum Voranschlag 2021

Bericht der Rechnungsprüfungskommission an die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde
Hergiswil b. W.
Als Rechnungsprüfungskommission haben wir den Investitions- und Aufgabenplan für die Periode 2022
bis 2025, den Voranschlag und das Jahresprogramm 2021 der Kirchgemeinde Hergiswil b. Willisau
beurteilt.
Unsere Beurteilung erfolgt nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch für
Rechnungskommissionen von römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Luzern.
Gemäss unserer Beurteilung entsprechen der Investitions- und Aufgabeplan, der Voranschlag und das
Jahresprogramm 2021 den gesetzlichen Vorschriften. Die aufgezeigte Entwicklung der Kirchgemeinde
erachten wir als angespannt aber vertretbar.
Den vom Kirchenrat vorgeschlagenen Steuerfuss von 0.45 Einheiten beurteilen wir als notwendig.
Wir empfehlen, den vorliegenden Voranschlag mit einem Aufwandüberschuss von CHF 5`455.- zu
genehmigen.

Hergiswil b. Willisau, 20. Oktober 2020

Die Rechnungsprüfungskommission:
Präsident:    sig.   Walter Kunz-Betschart
Mitglieder:   sig.   Margrit Staffelbach-Wermelinger
              sig.   Thomas Künzli-Arnet

Traktandum 5.3: Antrag Kirchenrat

 Antrag zum Voranschlag 2021
 Die laufende Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 5`455.00 und die Investitionsrechnung
 mit Nettoinvestitionen von Fr. 180`000.00 sind zu genehmigen.

 Antrag zum Steuerfuss
 Der Steuerfuss 2021 ist auf 0.45 Einheiten festzusetzen.
Traktandum 6: Pastoralraum Region Willisau

    Auf den 1. Januar 2021 soll der Pastoralraum Region Willisau administrativ errichtet werden. Im
    Anschluss daran wird von den Pfarreileitenden das Pastoralraumkonzept erarbeitet und von der
    Begleitgruppe reflektiert. Ziel ist es den Pastoralraum Region Willisau in ca. zwei Jahren feierlich zu
    eröffnen.
    Um die Zusammenarbeit unter den angeschlossenen Kirchgemeinden zu regeln und um die
    anfallenden Kosten zu verteilen, wurden der folgende Zusammenarbeitsvertrag und die
    Kostenaufteilung ausgearbeitet. Für die Kostenaufteilung werden die Faktoren Steuereinnahmen der
    letzten beiden Jahre plafoniert auf 0,4 Einheiten, die Anzahl Katholiken und das Seelsorge-Pensum
    mit je einem Drittel gewichtet. Mit dem Sockelbeitrag von 10 % werden allgemeine Kosten
    gleichmässig auf alle Kirchgemeinden aufteilt.

    Antrag:
    Der Kirchenrat beantragt den Vertrag und die Kostenaufteilung zu genehmigen.

                                                                 Pastoralraum Region Willisau
Vertrag zwischen den Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau

 I.    Bestimmung

Art. 1 Name und Zweck
Zur Sicherstellung der religiösen Betreuung der Katholikinnen und Katholiken der Pfarreien, St. Jakobus
Geiss, St. Theresia Gettnau, Johannes der Täufer Hergiswil, St. Theodul Menzberg, Johannes der Täufer
Menznau und St. Peter und Paul Willisau durch die römisch-katholische Kirche beschliessen die
Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau eine enge Zusammenarbeit
im Pastoralraum Region Willisau.

Art. 2 Autonomie der Kirchgemeinden
Die Kirchgemeinden bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag
nicht berührt.

II.    Gremien

1.        Allgemeines

Art. 3 Kirchgemeinden
1
    Die Kirchgemeinden organisieren sich in folgenden Gremien:
    a. Regionaler Kirchenrat;
    b. Versammlung der Gesamtkirchenräte.
2
  Beschlüsse mit Wirkung für den Pastoralraum können nur mit Zustimmung des zuständigen Organs
jeder einzelnen Kirchgemeinde gefasst werden.

Art. 4 Leitung des Pastoralraumes
1
    Die Leitung des Pastoralraumes wird durch den Bischof ernannt.
2
 Mit der Leitung des Pastoralraumes ist jene Person gemeint, welche vom Bischof für die Leitung des
Pastoralraumes mit der entsprechenden Missio canonica beauftragt ist.
2.        Regionaler Kirchenrat

Art. 5 Zusammensetzung und Organisation
1
 Der regionale Kirchenrat bildet das ordentliche Gremium der Kirchgemeinden. Er tritt in der Regel
vierteljährlich zusammen.
2
 Der regionale Kirchenrat setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der einzelnen Kirchenräte,
wovon eines der Präsident bzw. die Präsidentin des jeweiligen Kirchenrates sein muss, und der Leitung
des Pastoralraumes.
3
 Den Vorsitz nimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend der Präsident bzw. die Präsidentin eines
Kirchenrates ein.
4
 Die Protokollführung übernimmt in der Regel alle 2 Jahre alternierend eine Aktuarin bzw. ein Aktuar
eines Kirchenrates.
5
    Das Zustelldomizil befindet sich bei der Kirchenverwaltung Willisau, Müligass 6, 6130 Willisau.

Art. 6 Aufgaben- und Kompetenzen, sowie Beschlussfassung des regionalen Kirchenrats
1
    Der regionale Kirchenrat nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:
    a. Vertretung der Kirchgemeinden nach aussen, sofern es um staatskirchenrechtliche Fragen geht;
    b. Vorberatung aller den Pastoralraum betreffenden Vorlagen im Kompetenzbereich der
         Kirchgemeinden. Dabei gibt der regionale Kirchenrat bei jeder Vorlage eine schriftliche
         Empfehlung für die Beratung und die Beschlussfassung in den einzelnen Kirchenräten ab;
    c. Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte (Fristen analog KGG);
    d. Festlegung der Traktandenliste für die Versammlung der Gesamtkirchenräte;
    e. Überprüfung der jährlichen Abrechnung betreffend Kostenaufteilung gemäss Art.12.
    f. Jährliche Überprüfung des Finanzierungsschlüssels per 1.1.
    g. Der oder die Vorsitzende ist Hauptansprechperson für die Leitung des Pastoralraumes.
2
 Der regionale Kirchenrat kann nicht budgetierte Ausgaben betreffend Pastoralraum im Rahmen des im
Finanzierungsschlüssel definierten Betrags bewilligen.
3
 Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden des regionalen
Kirchenrates gutgeheissen wird. Jede Kirchgemeinde hat maximal zwei Stimmrechte. Die Leitung des
Pastoralraumes hat ein Stimmrecht.

3.        Versammlung der Gesamtkirchenräte

Art. 7 Einberufung
Die Einberufung der Versammlung der Gesamtkirchenräte erfolgt durch den regionalen Kirchenrat. Die
Versammlung der Gesamtkirchenräte kann durch die Mehrheit der Mitglieder des regionalen
Kirchenrates oder einen Kirchenrat (Gremium) oder durch eine Kirchgemeindeversammlung der
Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau verlangt werden. Sie hat
mindestens 16 Tage vor dem Versammlungstermin durch schriftliche Einladung an die einzelnen
Mitglieder der betreffenden Kirchenräte und an die Leitung des Pastoralraumes zu erfolgen. Die
Traktanden sind mit der Einladung bekanntzugeben.

Art. 8 Verhandlungs- und Beschlussfähigkeit
1
 Die Versammlung der Gesamtkirchenräte ist verhandlungs- und beschlussfähig, wenn die Mehrheit der
Mitglieder jedes einzelnen Kirchenrats anwesend ist.
2
 Die Versammlung der Gesamtkirchenräte kann nur über Geschäfte entscheiden, die in der Kompetenz
des Kirchenrats jeder einzelnen Kirchgemeinde liegen.
3
  Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden jeder einzelnen
 Kirchgemeinde gutgeheissen wird. Kann der Kirchenrat einer Kirchgemeinde nicht zustimmen, ist eine
 einvernehmliche Lösung zu suchen.
 4
     Die Leitung des Pastoralraumes hat in der Versammlung der Gesamtkirchenräte ein Stimmrecht.

III.    Personal

 Art. 9 Anstellungsbehörden und Anstellungskriterien
 1
  Anstellungsbehörde für das kirchliche Personal (Pastoralraumleiterin/Pastoralraumleiter, Leitender
 Priester, Pfarreiseelsorgerinnen und Pfarreiseelsorger) ist die Kirchgemeinde Willisau. Eine Ausweitung
 auf weiteres kirchliches Personal ist möglich.
 2
     Der Stellenplan wird im Pastoralraumkonzept geregelt.

 Art. 10 Personalführung
 Die Zuständigkeiten und Unterstellungen des kirchlichen Personals richten sich nach der Missio canonica
 und der jeweiligen Stellenbeschreibung.

 Art. 11 Personalkommission
 1
     Zusammensetzung und Organisation
       a. Die Personalkommission setzt sich aus je einem Mitglied der einzelnen Kirchenräte und der
          Pastoralraumleitung zusammen.
       b. Die Personalkommission konstituiert sich selbst.
 2
     Einberufung
        c. Mindestens einmal jährlich
        d. nach Bedarf
 3
   Aufgaben
     e. Förderung und Unterstützung des Personals inkl. Weiterbildungen.
     f. Ausschreibung von vakanten Stellen, die den gesamten Pastoralraum betreffen.
     g. Anstellungskompetenz für Angestellte, die im Pastoralraum tätig sind.
     h. Für Anstellungsgespräche kann die Personalkommission einen Ausschuss aus ihren Mitgliedern
         bilden. Der Ausschuss leitet die Gesprächsergebnisse der Personalkommission weiter, welche
         dann definitiv über eine Anstellung entscheidet.
     i. Für Anstellungsgespräche kann die Personalkommission weitere externe Personen in beratender
         Funktion beiziehen.
     j. Die Personalkommission orientiert sich an den Besoldungsrichtlinien der römisch-katholischen
         Landeskirche des Kantons Luzern.
     k. Ausfertigung von Arbeitsverträgen.
     l. Vermittlung in Konfliktsituation, welche Anstellungsverhältnisse betreffen.
     m. Die Assistentin/der Assistent der Kirchenverwaltung Willisau führt das Protokoll der
         Personalkommission.
 4
   Beschluss:
     n. Ein Beschluss kommt zustande, wenn er von der Mehrheit der Anwesenden der
         Personalkommission gutgeheissen wird.

IV.     Finanzen

 Art. 12 Kostenaufteilung zwischen den Kirchgemeinden
 1
  Die anfallenden Kosten werden den einzelnen Kirchgemeinden gemäss dem Schlüssel in Anhang I
 dieses Vertrages („Kostenaufteilung“) verrechnet.
2
    Die Abrechnung wird jährlich bis spätestens Ende Januar von der Kirchgemeinde Willisau erstellt und
  dem regionalen Kirchenrat zur Überprüfung vorgelegt. Die Rechnungsführende Kirchgemeinde Willisau
  ist verantwortlich für den Vollzug der Revision.
  3
   Die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg und Menznau leisten quartalweise im Voraus
  Akontozahlungen. Der Regionale Kirchenrat setzt aufgrund des Budgets die jeweilige Höhe fest.

 V.      Anhänge

  Art. 13          Anhänge als integrierende Bestandteile
  Der erwähnte Anhang I bildet integrierender Bestandteile dieses Vertrages.

VI.      Kündigung des Vertrages

  Art. 14          Kündigungsfrist und -termin
  Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von jeder Kirchgemeinde unter Wahrung
  einer 12-monatigen Kündigungsfrist jeweils per 31. Dezember gekündigt werden. Mit der Kündigung
  durch eine einzelne Kirchgemeinde wird der Vertrag für alle Kirchgemeinden hinfällig. Gestützt auf § 6
  der Kirchenverfassung sind die Kirchgemeinden weiterhin verpflichtet, die finanziellen Mittel für die
  Seelsorge zur Verfügung zu stellen.

VII.     Inkrafttreten

  Art. 15          Genehmigung durch die Stimmberechtigten
  Der vorliegende Vertrag ist gemäss § 18 Abs. 1 lit. c Ziffer 1 des Kirchgemeindegesetzes von den Stimm-
  berechtigten der einzelnen Kirchgemeinden zu genehmigen.

  Art. 16          Inkrafttreten
  Der Vertrag tritt vorbehältlich der Genehmigung durch die Stimmberechtigten per 1. Januar 2021 in
  Kraft.
  Diesem öffentlich-rechtlichen Gemeindevertrag haben zugestimmt:
      Kirchgemeinde      Beschluss Kirchenrat                    Beschluss Kirchgemeindeversammlung

      Geiss              27. August 2020

      Gettnau

      Hergiswil          27. August 2020

      Menzberg           09. September 2020

      Menznau

      Willisau            01. September 2020

  An dieser Stelle werden alle Unterschriften der Zeichnungsberechtigten der einzelnen Kirchgemeinden
  aufgeführt sein.
Anhang I:          Vereinbarung über Kostenaufteilung
                          Die anfallenden Kosten werden nach der Kostenaufteilung Pastoralraum Region Willisau
                          vom 20.08.2020 verrechnet.

       Kostenaufteilung Pastoralraum Region Willisau

Basis                          Geiss          Gettnau      Hergiswil     Menzberg     Menznau        Willisau        Total
Steuereinnahmen 2018           131`093.25     283`204.40   534`577.00    169`705.00    849`466.25    2`466`533.25      4`434`579.15
Steuereinnahmen 2019           125`229.50     312`152.20   536`670.00    183`060.00    836`016.45    2`464`299.90      4`457`428.05
Steuereinheiten                      0.40           0.40         0.40          0.40          0.40             0.40             0.40
Total Steuern plafoniert auf
0.4 Einheiten                  256`322.75     595`356.60   952`219.56    313`568.89   1`926`265.94   5`976`767.45    10`020`501.19
Steuern in %                         2.56           5.94           9.5         3.13          19.22          59.65              100
Katholikenzahl                       392             861        1`740           507          1`620          5`647           10`767
Katholiken in %                      3.64           8.00        16.16          4.71          15.05          52.45              100
Pensum / Stellenprozente            27.60          55.00        65.00         27.30         100.10         180.00              455
Pensum in %                          6.07          12.09        14.29          6.00          22.00          39.56           100.00
Prozentualer Durchschnitt
Steuern/Katholiken/Pensum              4.09         8.68        13.32          4.61         18.76           50.55              100

       Kostenaufteilung mit Sockelbeitrag

               Sockelbeitrag   10%
                                                                                                                     CHF
               Sockelbeitrag   CHF 68`330.00                             Kosten Pastoralraum gemäss Budget 2021
                                                                                                                     683`300.00

Teiler                         Geiss          Gettnau      Hergiswil     Menzberg     Menznau        Willisau        Total
Steuern/Katholiken/Pensum
je 1/3
Steuern plafoniert in %                2.56         5.94          9.50         3.13          19.22           59.65             100
Katholiken in %                        3.64         8.00         16.16         4.71          15.05           52.45             100
Pensum in %                            6.07        12.09         14.29         6.00          22.00           39.56           100.00
Durchschnitt
Steuern/Katholiken/Pensum              4.09         8.68         13.32         4.61          18.76           50.55             100
Seelsorge abzüglich Sockel
10%                             25`141.35      53`350.60     81`891.29    28`366.73     115`346.28     310`873.74       614`970.00
Sockel 10%                      113800.33       11388.33      11388.33     11388.33       11388.33       11388.33         11388.33
Seelsorge inkl. Sockel 10%      36`529.68      64`738.94     93`279.62    39`755.07     126`734.61     322`262.08       683`300.00
Kosten pro Katholik                 93.19          75.19         53.61        78.41          78.23          57.07            63.46

       Finanzkompetenz des regionalen Kirchenrates, pauschal CHF 20`000.-
Traktandum 7: Ausserkraftsetzung des bestehenden Arbeits,- Ferien- und Feiertagsreglement
der Kirchgemeinde Hergiswil

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat beschlossen, die wöchentliche Arbeitszeit, der dem
kantonalen Personalrecht unterstellten Arbeitnehmer, ab 1. Juli 2020 wieder auf 42 Stunden zu
reduzieren. Hingegen die Ferien-, Frei-, und Feiertage werden nicht geändert. Der Synodalrat wendet
die Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit wie die Erhöhung der Ferien an. Einzig bei den
Feiertagen hat er das Patroziniumsfest und den ganzen 24. Dezember als besoldete Feiertage
beibehalten.
Das in der Kirchgemeinde Hergiswil gültige Reglement entspricht somit nicht mehr denen vom
Synodalrat übernommenen Ferien-, Frei-, und Feiertagen. Dies bedeutet, dass das aktuelle Reglement
ausser Kraft gesetzt oder angepasst werden muss.

Antrag:
Der Kirchenrat beantragt das aktuelle Reglement ausser Kraft zu setzen und sich den Vorgaben der
Landeskirche anzugleichen.
Behörden der Katholischen Kirchgemeinde Hergiswil

Kirchenrat
Präsident              Albin Greber-Schwegler, Schachenmatt 13
Vizepräsidentin        Romi Hodel-Peter, Schniderbure 3
Aktuar                 Robin Marti, Daheim
Kirchmeierin           Esther Birrer-Marti, Tannhalden 1
Pfarreileiter          Hubert Schumacher, Uffikon
Mitglieder             Daniela Albisser-Schmid, Unter Tannen
                       Lisbeth Wiprächtiger-Lötscher, Egetli 2

Rechnungskommission
Präsident           Walter Kunz-Betschart, Dorfstrasse 41
Mitglieder          Thomas Künzli-Arnet, Dorfstrasse 22
                    Elisabeth Wermelinger-Wechsler, Chrüzmatte 3 (bis Juni 2020)
                    Margrit Staffelbach-Wermelinger, Luegetalmatte 5 (ab Juni 2020)

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 Senden Sie mir bitte einen detaillierten Ausdruck

  Jahresrechnung 2019             Budget 2021

 Name/Vorname _____________________________________________________________

 Adresse          _____________________________________________________________

 PLZ/Ort          _____________________________________________________________

 Bitte einsenden an:
 Kirchmeieramt, Dorfstrasse 20, 6133 Hergiswil
 kirchmeieramt.hergiswil@bluewin.ch
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