VERWALTUNGSORGANISATIONS-REGLEMENT DER POLITISCHEN GEMEINDE WALLISELLEN
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VERWALTUNGSORGANISATIONS- REGLEMENT DER POLITISCHEN GEMEINDE WALLISELLEN Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021
Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen ................................................................................................................ 4 Art. 1 Rechtsgrundlage und Zweck ......................................................................................................................... 4 Art. 2 Grundsatz .............................................................................................................................................................. 4 Art. 3 Führungsgrundsätze ......................................................................................................................................... 4 Art. 4 Controlling und Reporting ............................................................................................................................. 4 Art. 5 Projekte .................................................................................................................................................................. 4 Art. 6 Stellvertretungen ................................................................................................................................................ 4 II. Führungsorganisation ......................................................................................................................... 5 1. Geschäftsleitung .......................................................................................................................................................... 5 Art. 7 Zusammensetzung ............................................................................................................................................ 5 Art. 8 Aufgaben ............................................................................................................................................................... 5 Art. 9 Sitzungsrhythmus .............................................................................................................................................. 5 Art. 10 Sitzungsvorbereitung ....................................................................................................................................... 5 Art. 11 Mitberatung an den Sitzungen der Geschäftsleitung ......................................................................... 5 Art. 12 Information ........................................................................................................................................................... 6 2. Verwaltungskader ....................................................................................................................................................... 6 Art. 13 Zusammensetzung ............................................................................................................................................ 6 Art. 14 Gemeindeschreiberin ....................................................................................................................................... 6 Art. 15 Aufgaben Gemeindeschreiberin .................................................................................................................. 6 Art. 16 Aufgaben Abteilungsleitende ....................................................................................................................... 7 Art. 17 Bereichsleitende ................................................................................................................................................. 7 3. Verwaltungsleitung .................................................................................................................................................... 7 Art. 18 Zusammensetzung ............................................................................................................................................ 7 Art. 19 Aufgaben ............................................................................................................................................................... 7 Art. 20 Sitzungsrhythmus .............................................................................................................................................. 8 Art. 21 Sitzungsvorbereitung ....................................................................................................................................... 8 Art. 22 Mitberatung an den Sitzungen der Verwaltungsleitung .................................................................... 8 Art. 23 Information ........................................................................................................................................................... 8 Art. 24 Beratende ICT-Kommission ........................................................................................................................... 8 III. Kompetenzen ........................................................................................................................................ 8 Art. 25 Geschäftsleitung ................................................................................................................................................. 8 Art. 26 Gemeindeschreiberin ....................................................................................................................................... 9 Art. 27 Verwaltungsleitung ........................................................................................................................................... 9 Art. 28 Abteilungsleitende ..........................................................................................................................................10 Art. 29 Kompetenzdelegation ....................................................................................................................................10 IV. Personalwesen .................................................................................................................................... 10 Art. 30 Personalverantwortlichkeit ...........................................................................................................................10 Art. 31 Stellenbeschreibung .......................................................................................................................................10 Art. 32 Anstellungen und Entlassungen ................................................................................................................10 Art. 33 Lohnklasse und –stufe ....................................................................................................................................11 Art. 34 Personalprozesse .............................................................................................................................................11 Art. 35 Lehrlingswesen..................................................................................................................................................11 V. Information und Kommunikation ................................................................................................... 11 Art. 36 Information innerhalb der Verwaltung ....................................................................................................11 Art. 37 Information zwischen Verwaltung und Behörden ..............................................................................11 Art. 38 Information nach aussen...............................................................................................................................11 Art. 39 Personalrechtliche Angelegenheiten .......................................................................................................11 VI. Schlussbestimmungen ....................................................................................................................... 12 Art. 40 Rechtsschutz ......................................................................................................................................................12 Art. 41 Inkraftsetzung....................................................................................................................................................12 Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 2/15
VII. Anhang Anstellung und Entlassung ................................................................................................ 13 VIII. Anhang Übersicht der Finanzkompetenzen1.................................................................................. 13 Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 3/15
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Rechtsgrundlage und Zweck Der Gemeinderat, gestützt auf Art. 42 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit Art. 10 seines Geschäfts- und Kompetenzenreglements, erlässt für die Führungsorganisation der Gemeindeverwal- tung, die Aufgaben und Kompetenzen der Gemeindeschreiberin, der Geschäftsleitung sowie der Abteilungsleiter ein Verwaltungsorganisationsreglement. Art. 2 Grundsatz Die Pflichten und Aufgaben der Gemeindeverwaltung sind nach den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Verhältnismässigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu erfüllen. Einer hohen Qualität und Professiona- lität der kommunalen Dienstleistungen wird besondere Beachtung geschenkt. Art. 3 Führungsgrundsätze 1 Der Gemeinderat als Gesamtbehörde setzt den Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die strategische Führung, während für die Umsetzung auf der operativen Ebene die Geschäftsleitung der Gemeinde- verwaltung zuständig ist. 2 Mit einem teamorientierten Führungsstil wird zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindever- waltung sowie innerhalb der Gemeindeverwaltung wird eine engagierte und lösungsorientierte Zusammenarbeitskultur gepflegt. 3 Die Behördenmitglieder und die Führungskräfte erfüllen ihre Vorbildfunktion auch durch Präsenz, Loyalität und Diskretion. Art. 4 Controlling und Reporting 1 Grundlage für die politische Steuerung der Gemeinde und für die operative Tätigkeit der Gemein- deverwaltung bilden das Budget, die jeweiligen Projektkredite, die strategischen Legislaturziele und die daraus abgeleiteten Jahresziele des Gemeinderates. 2 Die Geschäftsleitung legt gestützt auf Art. 16 des Geschäfts- und Kompetenzenreglements die notwendigen Führungsinstrumente für das Controlling der Verwaltungstätigkeit sowie die Einzelhei- ten der Berichterstattung an den Gemeinderat fest. Das Controlling orientiert sich an den Informa- tionsbedürfnissen des Gemeinderates. Revisionsberichte von externen Organen sind Teil des Control- lings und Reportings zuhanden des Gemeinderates. Art. 5 Projekte Abteilungsübergreifende Verwaltungsprojekte werden aufgrund eines Geschäftsleitungsbeschlusses gestartet, in dem die Ziele, die Projektorganisation, das Projektbudget, der Zeitplan usw. festgehalten sind. Nach deren Abschluss ist ein Schlussbericht samt Abrechnung zuhanden der Geschäftsleitung abzugeben. Art. 6 Stellvertretungen Müssen sich Gremienmitglieder vertreten lassen, so stehen dem bezeichneten Stellvertreter die glei- chen Rechte und Pflichten zu wie dem Vertretenen. Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 4/15
II. FÜHRUNGSORGANISATION 1. Geschäftsleitung Art. 7 Zusammensetzung 1 Die Gemeindeschreiberin und alle Abteilungsleitenden bilden die Geschäftsleitung. 2 In der Geschäftsleitung wird auf eine konsensorientierte Zusammenarbeit Wert gelegt. Der 1. Gemeindeschreiber-Stv. nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen der Geschäftsleitung teil und führt ein Beschlussprotokoll. Der 2. Gemeindeschreiber-Stv. nimmt als Verantwortlicher für die Kommunikation an den Geschäftsleitungssitzungen teil. Art. 8 Aufgaben 1 Die Geschäftsleitung dient der Information, Koordination und Konsultation zu politischen Geschäften und Verwaltungsthemen zwischen den Abteilungen und gegenüber den Ressortvorstehern zuhanden des Gemeinderates. 2 Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) Koordination des Controllings über die strategischen Legislaturziele und die daraus abgeleiteten Jahresziele des Gemeinderates b) Koordinierte Abwicklung des Budgetierungsprozesses sowie einheitliche Durchführung des Finanzcontrollings c) Führung eines Projekt-Portfolios über die ressort- und abteilungsübergreifenden Gemeinde- (Schlüssel-)Projekte und Koordination derselben d) Absprache, Koordination und Beschlussfassung bei Themen der Verwaltungsleitung, die die gesamte Gemeindeverwaltung betreffen, namentlich bei der Organisation, im Personalwesen, bei der ICT sowie bei der Infrastruktur für die Gemeindeverwaltung e) Weiterentwicklung und Prüfung von Innovationen für die Gemeindeverwaltung f) Sicherstellung des Informationsflusses innerhalb der Gemeindeverwaltung f) Umsetzung der Personalpolitik und -strategie g) Umsetzung der ICT-Strategie des Gemeinderates f) Berichterstattung über die operative Geschäftstätigkeit der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates 3 Der Gemeinderat kann der Geschäftsleitung weitere Aufgaben übertragen. Art. 9 Sitzungsrhythmus Die Geschäftsleitung legt den Sitzungsrhythmus nach Bedarf fest. Bei Dringlichkeit kann die Gemeindeschreiberin jederzeit eine ausserordentliche Sitzung einberufen. Art. 10 Sitzungsvorbereitung 1 Die Geschäftsleitungsmitglieder melden Anträge bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung beim Sekretariat der Gemeindeschreiberin an. 2 Das Sekretariat bereitet die Geschäftsleitungssitzungen, die entsprechende Traktandenliste usw. in Absprache mit der Gemeindeschreiberin vor. Art. 11 Mitberatung an den Sitzungen der Geschäftsleitung Bei Bedarf und je nach Themen können Bereichsleitende und weitere Fachpersonen an die Geschäftsleitungssitzung beigezogen werden. Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 5/15
Art. 12 Information 1 Die Information an die Mitarbeitenden über die Geschäftsbehandlung in der Geschäftsleitung er- folgt je nach Thema und Betroffenheit in geeigneter Form. 2 Dem Gemeinderat wird das Sitzungsprotokoll zur Kenntnisnahme zugestellt und die Gemeinde- schreiberin informiert über ausserordentliche Themen an den Gemeinderatssitzungen. 2. Verwaltungskader Art. 13 Zusammensetzung Die Gemeindeschreiberin, alle Abteilungsleitenden sowie alle Bereichsleitenden bilden das Kader der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindeschreiberin lädt das Kader nach Bedarf zu Informations-, Koordi- nations- oder Bildungsveranstaltungen ein. Art. 14 Gemeindeschreiberin 1 Die Gemeindeschreiberin ist als Chefin der Gemeindeverwaltung die Geschäftsführerin. Die Ge- meindeschreiberin ist als Geschäftsführerin Vorsitzende der Geschäftsleitung sowie der Verwaltungsleitung. 2 Die Gemeindeschreiberin stellt als Fachexpertin sicher, dass a) Beschlüsse kommunaler Behörden auf rechtsstaatlichen Grundsätzen beruhen, b) Beschlüsse kommunaler Behörden wirkungsvoll und zeigerecht vollzogen werden. Art. 15 Aufgaben Gemeindeschreiberin 1 Die Gemeindeschreiberin ist in ihrer Funktion als Vorsitzende der Geschäftsleitung zuständig für die operative Gesamtleitung der Gemeindeverwaltung. Sie wird dabei durch die Geschäftsleitung sowie die Verwaltungsleitung unterstützt. 2 Die Aufgaben der Gemeindeschreiberin sind: a) Sicherstellung einer effizienten Behörden- und Verwaltungsorganisation sowie des Vollzugs der Beschlüsse an der Urne, an Gemeindeversammlungen sowie des Gemeinderates b) Fachliche und personelle Führung der Abteilungsleitenden sowie allfälliger weiterer direkt unter- stellter Funktionen der Gemeindeverwaltung c) Rechtliche und politische Beratung des Gemeinderates als Gremium sowie des Gemeindepräsi- denten und der Ressortvorstehenden in deren Aufgabengabengebieten d) Zuteilung der Geschäfte und Führung der Geschäftskontrolle des Gemeinderates und der Ge- schäftsleitung e) Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates und Erlass der notwendigen Anweisungen an die Abteilungsleitenden f) Organisation des Personalwesens und der Informatikdienste als Stabsfunktionen für die gesamte Gemeindeverwaltung g) Führung einer Geschäftskontrolle, in der hängige Geschäfte an die zuständigen Ressorts zuge- wiesen und der Vollzug terminiert wird h) Kontrolle der Spesenauszahlungen an die Abteilungsleitenden 3 Die weiteren Aufgaben werden in der Stellenbeschreibung festgehalten. Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 6/15
Art. 16 Aufgaben Abteilungsleitende 1 Die Aufgaben der Abteilungsleitenden sind: a) Fachliche und personelle Führung der ihnen gemäss Organigramm unterstellten Verwaltungsab- teilung b) Beratung und Unterstützung des für den Aufgabenbereich zuständigen Ressortvorstehers in der Erfüllung dessen Legislatur- und Jahresziele c) Durchführung des Controllings über die strategischen Legislaturziele und die daraus abgeleiteten Jahresziele des Gemeinderates im eigenen Zuständigkeitsbereich d) Information von Vorgesetzten und Mitarbeitenden über die Behörden- und Verwaltungstätigkeit e) Berichterstattung über die Geschäftstätigkeit des Ressorts und der Abteilung f) Finanzielle Führung des Zuständigkeitsbereiches (Budgetierung und Finanzcontrolling) 2 Die weiteren Aufgaben werden individuell in Stellenbeschreibungen festgehalten. Art. 17 Bereichsleitende In der Verwaltungsorganisation werden die Bereichsleitenden bezeichnet. Deren Aufgaben und Kom- petenzen werden individuell in Stellenbeschreibungen festgehalten. 3. Verwaltungsleitung Art. 18 Zusammensetzung Die Gemeindeschreiberin, der 1. Gemeindeschreiber-Stv., der Abteilungsleiter Finanzen und Liegen- schaften, der Abteilungsleiter Bildung sowie ein weiterer Abteilungsleiter, der durch die Geschäftsleitung delegiert wird, als stimmberechtigte Mitglieder sowie der 2. Gemeindeschreiber-Stv., die Bereichsleiterin IT und die Bereichsleiterin Personal als nicht-stimmberechtigte Mitglieder bilden die Verwaltungsleitung. Art. 19 Aufgaben 1 Die Verwaltungsleitung ist für die Einhaltung und Umsetzung der strategischen Vorgaben des Gemeinderates hinsichtlich der Verwaltungsführung und -organisation, der Koordination sowie der Dienstleistungsstandards innerhalb der Gemeindeverwaltung verantwortlich. 2 Zu den Aufgaben gehören insbesondere: a) Unterstützung der Gemeindeschreiberin in der operativen Gesamtleitung der Gemeindeverwal- tung und bei der Koordination der gesamten Verwaltungstätigkeit b) Erarbeitung und Weiterentwicklung der notwendigen Führungsinstrumente für ein wirkungsvolles Controlling und Reporting der Gemeindetätigkeiten c) Regelmässige Überprüfung der Verwaltungsorganisation und der Zuteilung der Aufgaben d) Organisation der Finanzprozesse, insbesondere des Budgetierungsprozesses e) Organisation des Informationsflusses innerhalb der Gemeindeverwaltung f) Vorbereitung der Personalpolitik und -strategie g) Planung der ICT-Strategie h) Planung des Infrastrukturbedarfs der Gemeindeverwaltung i) Definition der übergeordneten Qualitätsstandards der Dienstleistungen der Gemeindeverwal- tung und Sicherstellung eines zweckmässigen Qualitätsmanagements (inkl. internes Kontroll- system IKS) j) Führung eines Projekt-Portfolios über die Verwaltungsprojekte und periodische Information des Gemeinderats über laufende Projekte Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 7/15
3 Der Gemeinderat kann der Verwaltungsleitung weitere Aufgaben übertragen. Art. 20 Sitzungsrhythmus Die Verwaltungsleitung legt den Sitzungsrhythmus nach Bedarf fest. Bei Dringlichkeit kann die Gemeindeschreiberin jederzeit eine ausserordentliche Sitzung einberufen. Art. 21 Sitzungsvorbereitung 1 Die Verwaltungsleitungsmitglieder (stimmberechtigte sowie nicht-stimmberechtigte melden Anträge bis spätestens vier Tage vor der Sitzung beim Sekretariat der Gemeindeschreiberin an. 2 Das Sekretariat bereitet die Verwaltungsleitungssitzungen, die entsprechende Traktandenliste usw. in Absprache mit der Gemeindeschreiberin vor. Art. 22 Mitberatung an den Sitzungen der Verwaltungsleitung Bei Bedarf und je nach Themen können weitere Fachpersonen an die Verwaltungsleitungssitzung beigezogen werden. Art. 23 Information 1 Die Information an die Mitarbeitenden über die Geschäftsbehandlung in der Verwaltungsleitung erfolgt je nach Thema und Betroffenheit in geeigneter Form. 2 Dem Gemeinderat wird das Sitzungsprotokoll zur Kenntnisnahme zugestellt und die Gemeinde- schreiberin informiert über ausserordentliche Themen an den Gemeinderatssitzungen. Art. 24 Beratende ICT-Kommission 1 Die beratende ICT-Kommission besteht aus der IT-Bereichsleiterin (Vorsitz) sowie je einer oder eines Verantwortlichen für die Applikationen der Gemeinderatsadministration sowie abteilungs- übergreifenden Applikationen, der Applikation Finanzen, der Applikation Steuern und der Applikation Einwohnerkontrolle. Das Protokoll führt eine Mitarbeiterin des Bereichs IT. 2 Die ICT-Kommission kann in Absprache mit der Gemeindeschreiberin (gemäss Art. 18 Abs. 3 lit. d) eine externe Fachperson als Berater beiziehen. 3 Die ICT-Kommission unterstützt die Verwaltungsleitung bei der Umsetzung der ICT-Strategie und koordiniert die operative Anwendung aller Applikationen. Zudem stellt sie die Einhaltung von Datenschutz- und Datensicherheitsstandards in der Gemeindeverwaltung sicher. III. KOMPETENZEN Art. 25 Geschäftsleitung 1 Gestützt auf Art. 21 Ziffer 2 der Gemeindeordnung delegiert der Gemeinderat folgende Aufgaben zur selbstständigen Erledigung an die Geschäftsleitung: a) Festsetzung der Verwaltungsorganisation und Zuteilung der Aufgaben b) Einsetzung von (vor-)beratenden Arbeitsgruppen und Projektteams c) Genehmigung von abteilungsübergreifenden Verwaltungsprojekten d) Festlegung von speziellen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung e) Zuteilung der Büroräumlichkeiten in der Gemeindeverwaltung 2 Gestützt auf Art. 23 Ziffer 2 delegiert der Gemeinderat folgende finanziellen Befugnisse an die Ge- schäftsleitung: k) Bewilligung von im Zuständigkeitsbereich liegenden sowie im Voranschlag enthaltenen neuen, einmaligen Ausgaben bis zu einem Betrag von CHF 80'000.00 und jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis zu einem Betrag von CHF 15'000.00 Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 8/15
Art. 26 Gemeindeschreiberin 1 Die Kompetenzen der Gemeindeschreiberin umfassen: 2 Allgemeine Kompetenzen a) Weisungsbefugnis gegenüber den Abteilungsleitenden zur Sicherstellung einer einheitlichen Führung der Gemeindeverwaltung sowie zur Koordination der Geschäfte b) Erlass von abteilungsübergreifenden Weisungen und Arbeitsanordnungen (inkl. Visumsregelung und Arbeitszeitreglemente usw.) 3 Finanzielle Kompetenzen c) Bewilligung von im Voranschlag enthaltenen Ausgaben pro Fall über alle Verwaltungsbereiche ca) einmalige Ausgaben bis CHF 40'000.00 cb) jährlich wiederkehrende Ausgaben bis CHF 8'000.00 (Ausnahmen: Löhne, Zulagen, Entschädigungen an Funktionäre usw. sowie erstmalige präjudizielle Ausgaben wie Spenden, Mitgliedschaften, etc.) d) Aufträge an Fachberater und -ingenieure, Rechtsanwälte, Versicherungen, Leasingverträge bis CHF 25'000.00 e) Ausrichtung von Bonifikationen für Sondereinsätze oder ausserordentliche Verdienste im Rah- men des Budgets an einzelne Mitarbeitende (an Abteilungsleitende in Absprache mit dem zu- ständigen Ressortvorsteher) im Betrag von max. CHF 5'000.00 pro Person 4 Personelle Kompetenzen f) Anstellung von Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung in Koordination und Absprache mit den Abteilungsleitenden g) Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Art. 53 Verordnung über das kommunale Personalrecht wie Regelung von Anspruch auf den Ausgleich oder die Vergütung von Überzeit, Nacht-, Sonn- tags- und Pikettdienst h) Festsetzung von Stellenbeschreibungen für alle Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung in Ab- sprache mit den zuständigen Abteilungsleitenden i) Umsetzung der Lohnvorgaben des Gemeinderates j) Anordnung von befristeten, abteilungsübergreifenden Personaleinsätzen nach Rücksprache mit den betroffenen Abteilungsleitenden k) Bewilligung von Bildungsmassnahmen gemäss Bildungsreglement l) Bewilligung von Nebenbeschäftigungen gemäss Art. 54 Verordnung über das kommunale Per- sonalrecht m) Bewilligung von Mitwirkung in Gremien von Fachverbänden mit Freistellung von maximal 10 Ar- beitstagen pro Jahr n) Bewilligung von unbezahlten Urlauben Art. 27 Verwaltungsleitung 1 Gestützt auf Art. 21 Ziffer 2 der Gemeindeordnung delegiert der Gemeinderat folgende Aufgaben zur selbstständigen Erledigung an die Verwaltungsleitung: a) Abschluss von ICT-Verträgen im Rahmen der finanziellen Befugnisse (Supportverträge, Leasingverträge, usw.) b) Ausarbeitung der ICT-Strategie und deren Umsetzung c) Erlass von Weisungen, die im Zusammenhang mit dem Umgang und der Anwendung der IT- Infrastruktur stehen Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 9/15
d) Genehmigung von Ausbildungsplätzen (Lehrstellen) und Praktikumsstellen in der Gemeindever- waltung, im Betreibungs- und Gemeindeammannamt sowie im Unterhaltsdienst Art. 28 Abteilungsleitende 1 Die Kompetenzen der Abteilungsleitenden umfassen: 2 Allgemeine Kompetenzen a) Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitenden der Abteilung zur Sicherstellung einer einheit- lichen Führung der Gemeindeverwaltung sowie zur Koordination der Geschäfte 3 Finanzielle Kompetenzen b) Bewilligung von Ausgaben im Zuständigkeitsbereich bis zu CHF 10'000.00 für im Budget enthal- tene einmalige Ausgaben (Ausnahmen: erstmalige präjudizielle Ausgaben wie Spenden, Mitglied- schaften, Aufträge an Fachberater und -ingenieure, Rechtsanwälte, Versicherungen, Leasingver- träge etc.) 4 Die Abteilungsleitenden können ihre Ausgabenkompetenz generell oder im Einzelfall abteilungsin- tern delegieren. Die Details werden im Visumsreglement bzw. in den Stellenbeschreibungen geregelt. 5 Personelle Kompetenzen c) Anstellung von Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung in Koordination und Absprache mit der Gemeindeschreiberin d) Bewilligung von Bildungsmassnahmen gemäss Bildungsreglement Art. 29 Kompetenzdelegation 1 Die Geschäftsleitung, die Verwaltungsleitung sowie die Gemeindeschreiberin sind befugt, Kompetenzen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an den 1. und 2. Gemeindeschreiber-Stv., an Abteilungsleitende oder im Personalwesen und in den Informatikdiensten an die Bereichsleitenden generell oder im Einzelfall zu delegieren. 2 Generelle Kompetenzdelegationen sind schriftlich zu dokumentieren, beispielsweise in den Stellen- beschreibungen. IV. PERSONALWESEN Art. 30 Personalverantwortlichkeit 1 Die Personalverantwortlichkeit liegt bei der Gemeindeschreiberin. Sie wird in allen Belangen des Personalwesens durch einen Stabsbereich unterstützt. 2 Der 1. Gemeindeschreiber-Stv. ist als Ausbildungsverantwortlicher zuständig für die Lernenden der Gemeindeverwaltung, des Betreibungs- und Gemeindeammannamtes sowie des Unterhaltsdienstes. Art. 31 Stellenbeschreibung Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind in Stellenbeschreibungen geregelt. Die direkten Vorgesetzten sind darum besorgt, dass die Stellenbe- schreibungen aktuell gehalten werden. Art. 32 Anstellungen und Entlassungen Die Zuständigkeiten der Anstellungen und Entlassungen sind im Anhang geregelt. Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 10/15
Art. 33 Lohnklasse und –stufe 1 Über die erstmalige Einreihung aller Mitarbeitenden wird mit der Anstellungsverfügung entschie- den. 2 Über die jährlichen individuellen Lohnerhöhungen und Rückstufungen aller Mitarbeitenden ent- scheidet die Gemeindeschreiberin aufgrund der Mitarbeiterbeurteilungen im Rahmen der im Budget durch den Gemeinderat vorgegebenen Beförderungsquote. Individuelle Lohnanpassungen werden in der Regel per 1. Januar vorgenommen. Art. 34 Personalprozesse 1 Die Personalprozesse in der Gemeindeverwaltung laufen im Grundsatz für alle Abteilungen und Bereiche standardisiert ab. Die Bereichsleiterin Personalwesen stellt die notwendigen Abläufe, Formu- lare, usw. zur Verfügung. 2 Die Bereichsleiterin Personalwesen oder ein Mitarbeiter des Personalwesens begleitet alle Anstel- lungs- bzw. Entlassungsverfahren und unterstützt und berät die am Verfahren beteiligten Personen fachlich und prozessual. 3 Über im Einzelfall begründete Abweichungen von Personalprozessen entscheidet die Bereichsleite- rin Personalwesen. Grundsätzliche Abweichungen von Standardprozessen sind durch die Gemeinde- schreiberin zu genehmigen. Art. 35 Lehrlingswesen Der Ausbildungsverantwortliche (1. Gemeindeschreiber-Stv.) ist für das Lehrlingswesen zuständig und organisiert dieses in eigener Kompetenz. V. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 36 Information innerhalb der Verwaltung Für die Information aller Mitarbeitenden (Information nach innen) ist die Gemeindeschreiberin verantwortlich. Sie delegiert die Information stufengerecht an die Geschäftsleitung sowie an die Abteilungsleitenden. Art. 37 Information zwischen Verwaltung und Behörden 1 Für den Informationsfluss zwischen Verwaltung und Behörden sind die zuständigen Behördensek- retariate und für den Austausch mit den Ressortvorsteher die Abteilungsleiter verantwortlich. 2 Die Gemeindeschreiberin ist für den Informationsaustausch zwischen der Gesamtverwaltung und dem Gemeinderat zuständig. Art. 38 Information nach aussen Die Information nach aussen (Bevölkerung, Medien usw.) richtet sich nach dem Leitfaden Kommuni- kation Gemeinde Wallisellen (interne Weisung vom 30. September 2014) sowie dem Geschäfts- und Kompetenzenreglement des Gemeinderates. Art. 39 Personalrechtliche Angelegenheiten 1 In personalrechtlichen Angelegenheiten ist das Personalwesen der Gemeinde Wallisellen zuständig. Die Informations- und Auskunftspflicht richtet sich nach der Personalgesetzgebung sowie der Infor- mations- und Datenschutzgesetzgebung. 2 Es wird eine Ombudsstelle bezeichnet, die allen Mitarbeitenden zugänglich zu machen ist. 3 Die Bezeichnung erfolgt durch den Gemeinderat. Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 11/15
VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Art. 40 Rechtsschutz Entscheidungen der Geschäftsleitung, der Gemeindeschreiberin und der Abteilungsleitenden können von den Betroffenen in schriftlicher Form verlangt werden. Innerhalb von 10 Tagen seit Eröffnung des Entscheides kann dieser schriftlich mit einer Einsprache mit Begründung und Antrag beim Gemeinde- rat angefochten werden. Art. 41 Inkraftsetzung 1 Dieses Reglement tritt per 1. Juli 2017 in Kraft. Es ersetzt das Geschäfts- und Kompetenzreglement vom 1. März 2011 und alle weiteren damit überholten Gemeinderatsbeschlüsse. 2 Der Gemeinderat regelt bei Bedarf die für den Vollzug dieses Reglements erforderlichen Einzelhei- ten. Gemeinderat Wallisellen Peter Spörri Barbara Roulet Gemeindepräsident Gemeindeschreiberin/ Geschäftsführerin 1 Geändert mit GRB Nr. 2020-… vom … 2020, in Kraft seit 1. Januar 2021 Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 12/15
VII. ANHANG ANSTELLUNG UND ENTLASSUNG Für Anstellungen und Entlassungen gelten folgende Zuständigkeiten: Funktionen Instanz Gemeindeschreiberin Gemeinderat 1. Gemeindeschreiber-Stv. 2. Gemeindeschreiber-Stv. Abteilungsleiter Gemeindeschreiberin in Koordination und Absprache mit dem zuständigen Ressortvorsteher Bereichsleitende Gemeindeschreiberin in Koordination und Absprache mit dem zuständigen Abteilungsleiter Sachbearbeitende Gemeindeschreiberin in Koordination und Absprache mit (mit einem Pensum von 50 % und höher) dem zuständigen Abteilungsleiter und Bereichsleiter Sachbearbeitende Abteilungsleiter in Koordination und Absprache mit dem (mit einem Pensum bis 50 %) zuständigen Bereichsleiter Befristete Anstellungen über sechs Monate Gemeindeschreiberin in Koordination und Absprache mit dem zuständigen Abteilungsleiter und Bereichsleiter Befristete Anstellungen bis sechs Monate, Abteilungsleiter in Koordination und Absprache mit dem Praktikumsstellen und Stellen im Rahmen zuständigen Bereichsleiter von Einsatzprojekten für Arbeitslose und Asylsuchende Lehrstellen Ausbildungsverantwortlicher (1. Gemeindeschreiber-Stv.) je Bereich in Koordination und Absprache mit dem Bereichsleiter Personalwesen (für die Gemeindeverwaltung), dem Betreibungsbeamten und Gemeindeammann oder dem Leiter Unterhaltsdienst Mandatsverhältnisse (z. B. Springeraufträge, Gemeindeschreiberin in Koordination und Absprache mit temporäre Einsätze, usw.) dem zuständigen Abteilungsleiter VIII. ANHANG ÜBERSICHT DER FINANZKOMPETENZEN1 Anmerkung: Im Sinne einer besseren Übersicht der Finanzkompetenzen, werden diese in einer tabellarischen Übersicht als Anhang ins VOR integriert (siehe nachfolgend). Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 13/15
von CHF 0 CHF 5'000 CHF 8'000 CHF 10'000 CHF 15'000 CHF 20'000 CHF 25'000 CHF 40'000 CHF 50'000 CHF 80'000 CHF 100'000 CH 250'000 CHF 500'000 CHF 1'000'000 CHF 3'000'000 Ausgabeart Rechtsgrundlage >4'000'000 bis CHF 5'000 CHF 8'000 CHF 10'000 CHF 15'000 CHF 20'000 CHF 25'000 CHF 40'000 CHF 50'000 CHF 80'000 CHF 100'000 CHF 250'000 CHF 500'000 CHF 1'000'000 CHF 3'000'000 CHF 4'000'000 Ausgaben VOR 20 AL VOR 18.3 ca GS VOR 19 GL einmalig budgetiert GO 23.2 a/b / GKR 40 a RV GO 23.1 a GR GO 11.3 GV GO 18.2 UA VOR 18.3 cb GS VOR 19.2 a GL GKR 40 b RV wiederkehrend budgetiert GO 23.1 c GR GO 11.6 GV GO 18.3 UA GO 23.1 d GR *) einmalig nicht budgetiert GO 11.3 GV GO 18.2 UA GO 23.1 b GR **) wiederkehrend nicht budgetiert GO 11.3 GV GO 23. 4 / GO 11.4 GR Landerwerb, -veräusserung, und -tausch GO 11.4 GV GO 23.1 d GR Beteiligungen, Darlehen und Bürgschaften GV GO 11.5 UA Schenkungen, Vermächtnisse und Erbschaften GR einmalig GO 11.7 UA GR wiederkehrend GO 11.7 GV GKR 35 Bauausschuss (Vorsitzender und Sekretär) GO 23.1 a GR Bauausschuss GO 11.3 GV GO 18.2 UA GKR 36 Delegation Kultur und Sport (Vorsitzender und Sekretär) GO 23.1 a GR Delegation Kultur und Sport GO 11.3 GV GO 18.2 UA GKR 37 IT-Verantwortliche GKR 37 GS GKR 37 IT-Kommission (Vorsitzende und 1 GR) IT-Kommission GO 23.1 a GR GO 11.3 GV GO 18.2 UA GKR 38 Bausekretär GKR 38 / GKR 40 RV Arbeitsgruppe Energie GO 23.1 a GR GO 11.3 GV GO 18.2 UA GKR 39 BL Umwelt GKR 39 / GKR 40 RV Arbeitsgruppe Landschaftsentwicklungskonzept LEK GO 23.1 a GR GO 11.3 GV GO 18.2 UA Legende BL Bereichsleiter / -in *) maximal CHF 4'000'000 / Jahr AL Abteilungsleiter / -in **) maximal CHF 1'000'000 / Jahr GS Gemeindeschreiber / -in GL Geschäftsleitung RV Ressortvorsteher / -in GR Gemeinderat GV Gemeindeversammlung UA Urnenabstimmung Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 14/15
Verwaltungsorganisationsreglement (VOR), Revision vom 1. Januar 2021 Seite 15/15
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