BratschiLAB-Report Juni 2019

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bratschiLAB-Report
Juni 2019

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bratschiLAB-Report Juni 2019
Eröffnungsveranstaltung
«Drones in Logistics - Quo Vadis?»
6. März 2019
5 Key-Takeaways
        1.Ein grossflächiger Einsatz von Drohnen in der Logistik und insbesondere im Personentransport
          ist fraglich und eher unwahrscheinlich.
        2.In 10 Jahren dürfte in vielen Polizei- und Feuerwehrautos eine Drohne mitfahren.
        3.Der Absturz einer Transportdrohne der Post im Zürichsee am 25. Januar 2019 war ein
          «Bilderbuchabsturz» und Beweis für das Funktionieren der Notverfahren.
        4.Die Drohnentechnologie kann zur Demokratisierung der Luftraumnutzung beitragen.
        5.Es braucht einen gesellschaftlichen Diskurs und eine gesellschaftliche Akzeptanz der
          Drohnentechnologie.

Keynote-Speaker: Prof. Roland Siegwart, ETH Zürich

Panelisten

       Sid Arora, Generalsekretär der Drone Industry Association Switzerland, DIAS
       Andrea Schlapbach, Mitgründer FLARM Technology AG
       Marcel Kägi, Co-Leiter des Bereichs Innovation und Digitalisierung beim Bundesamt für
       Zivilluftfahrt, BAZL

Das bratschiLAB ist eröffnet. Am 6. März 2019 durften wir an unserer Niederlassung in
Zürich 35 Teilnehmer zu unserer Eröffnungsveranstaltung begrüssen. Thema war die
bisherige und zukünftige Entwicklung der Drohnentechnologie sowie deren Einsatz in der
Logistik. Nach einer kurzen Einführung über das bratschiLAB legte Prof. Siegwart, ETH
Zürich, im Rahmen seines Referats in einer «Tour d'Horizon» dar, weshalb vom
«Drohnenland Schweiz» die Rede ist, von wo die Drohnentechnologie herkommt und wo
sie, insbesondere an der ETH Zürich, hinführt. Eindrücklich zeigte Prof. Siegwart auf,
welche Fortschritte in der Drohnentechnologie in kurzer Zeit gemacht wurden. Mit

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Das bratschiLAB ist eröffnet. Am 6. März 2019 durften wir an unserer Niederlassung in
Zürich 35 Teilnehmer zu unserer Eröffnungsveranstaltung begrüssen. Thema war die
bisherige und zukünftige Entwicklung der Drohnentechnologie sowie deren Einsatz in der
Logistik. Nach einer kurzen Einführung über das bratschiLAB legte Prof. Siegwart, ETH
Zürich, im Rahmen seines Referats in einer «Tour d'Horizon» dar, weshalb vom
«Drohnenland Schweiz» die Rede ist, von wo die Drohnentechnologie herkommt und wo
sie, insbesondere an der ETH Zürich, hinführt. Eindrücklich zeigte Prof. Siegwart auf,
welche Fortschritte in der Drohnentechnologie in kurzer Zeit gemacht wurden. Mit
konkreten Video-Anschauungsbeispielen brachte er den Teilnehmern die Einsatzfelder
und das Entwicklungspotenzial der Drohnentechnologie näher. Gleichzeitig machte die
Präsentation aber auch klar, dass es nach wie vor technische und andere Hürden zu
bewältigen gilt, damit die in der Öffentlichkeit bisweilen erwarteten Revolutionen durch die
Drohnentechnologie (zumindest teilweise) eintreten können. Zusammenfassend zeigte die
Präsentation von Prof. Siegwart eindrücklich, dass an den beiden Eidg. Technischen
Hochschulen in der Drohnentechnologie erstklassige Forschung betrieben wird und durch
Spin-Offs immer wieder innovative Lösungen den Weg auf den Markt finden. Das Referat
bot eine hervorragende Übersicht über den Stand der Entwicklung in der
Drohnentechnologie und setzte die Grundlage für die anschliessende Paneldiskussion.

Das Panel setzte sich aus Prof. Siegwart (ETH Zürich), Sid Arora (DIAS), Marcel Kägi
(BAZL) und Andrea Schlapbach (FLARM Technology AG) zusammen. Die Panelisten
diskutieren zeitweise kontrovers die sich stellenden Chancen und Herausforderungen der
Drohnentechnologie. Interessanterweise wies Herr Siegwart daraufhin, dass der Einsatz in
der Logistik bei der Entwicklung und Akzeptanz der Drohnentechnologie nicht oberste
Priorität habe und insbesondere Drohnen für schwere Güter und Personen eher eine
untergeordnete Rolle spielen werden. Dies deshalb, weil es gerade in urbanen
Ballungsräumen an Verständnis dafür fehle, eine Vielzahl von Drohnen über unseren
Köpfen schwirren zu sehen und «(...) dabei gleichsam die Sonne verdeckt wird (...)».
Hingegen sei davon auszugehen, dass «(...) in 10 Jahren in jedem Polizei- und
Feuerwehrauto eine Drohne mitfahren wird (...)".

Thematisiert wurde auch der Absturz der Post-Drohne vom 25. Januar 2019, welche
Blutproben über den Zürichsee transportierte. Aus Sicht von Herrn Arora resultierten aus
dem Absturz mehr positive Nachrichten als beim ersten Drohnenflug mit Blutproben in
Lugano. Letztlich könne man mit Unfällen klare Fortschritte erzielen. Auch Herr
Schlapbach fand die PR des Absturzes hervorragend, weil es etwa so abgelaufen sein
dürfte, wie man sich das in der Risikobeurteilung vorgestellt habe. Dadurch habe man
beweisen können, dass die Sicherheitsvorkehrungen funktionieren. Herr Kägi ging so weit,
von einem Bilderbuchvorfall zu sprechen und informierte, dass man den internationalen
Luftfahrtaufsichtsbehörden (European Union Aviation Safety Agency, EASA, und
International Civil Aviation Organization, ICAO) erklärt habe, dass es sich um einen Vorfall
und nicht um einen Unfall gehandelt habe. Prof. Siegwart wies diesbezüglich darauf hin,

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Thematisiert wurde auch der Absturz der Post-Drohne vom 25. Januar 2019, welche
Blutproben über den Zürichsee transportierte. Aus Sicht von Herrn Arora resultierten aus
dem Absturz mehr positive Nachrichten als beim ersten Drohnenflug mit Blutproben in
Lugano. Letztlich könne man mit Unfällen klare Fortschritte erzielen. Auch Herr
Schlapbach fand die PR des Absturzes hervorragend, weil es etwa so abgelaufen sein
dürfte, wie man sich das in der Risikobeurteilung vorgestellt habe. Dadurch habe man
beweisen können, dass die Sicherheitsvorkehrungen funktionieren. Herr Kägi ging so weit,
von einem Bilderbuchvorfall zu sprechen und informierte, dass man den internationalen
Luftfahrtaufsichtsbehörden (European Union Aviation Safety Agency, EASA, und
International Civil Aviation Organization, ICAO) erklärt habe, dass es sich um einen Vorfall
und nicht um einen Unfall gehandelt habe. Prof. Siegwart wies diesbezüglich darauf hin,
dass der Absturz nicht besonders aussergewöhnlich sei. Täglich würden Drohnen
abstürzen. Jeder Drohnenpilot habe schon mindestens einmal einen Absturz seiner
Drohne erlebt.

Ein weiteres, zentrales Thema war die gesellschaftliche Akzeptanz der
Drohnentechnologie. Prof. Siegwart zeigte auf, dass es nicht zu schnell zu viele Drohnen
im Einsatz geben dürfe. Er äusserte eine gewisse Sorge, dass die Drohnentechnologie
etwas zu sehr gepusht werde. Herr Schlapbach sah den breitflächigen Einsatz autonomer
Fahrzeuge wahrscheinlicher als Drohnen. Zudem sei der energetische Aufwand beim
Fliegen, im Besonderen bei hubschrauberähnlichen Luftfahrzeugen, immer viel
aufwändiger als auf dem Boden. Der Drohnenflug werde kaum analog dem freien
Fussgänger- oder Veloverkehr Einzug in unsere Leben halten, weil man regulatorisch
jeden anspruchsvolleren Drohnenflug mit zentralen Paradigmen verwalten wolle. Die
Drohnentechnologie ist gemäss Prof. Siegwart etwas Neues in einer ganz neuen
Dimension und bedarf einer grundlegenden gesellschaftlichen Auseinandersetzung.
Beispielsweise werde eine Drohne immer eine gewisse Lärmemission verursachen. Herr
Arora sieht in der Drohnentechnologie eine Demokratisierung des Luftraums, die einer
politischen Diskussion bedarf. Schliesslich wies Prof. Siegwart darauf hin, dass der
breitflächige Einsatz von Drohnen heute auch wirtschaftlich kaum Sinn mache.

Zum Schluss widmete sich das Panel Regulierungsfragen. Es zeigte sich, dass die Risiken
bei Drohnen anders gelagert sind als in der traditionellen Luftfahrt. Da sich damit viele
neue Fragen stellen, die von den gegebenen Rechtsgrundlagen noch zu wenig reflektiert
werden, verfügen die Behörden über viel Ermessen. Herr Schlapbach zeigte sich erstaunt,
dass unser Land zum einen mit Drohnen Standortförderung betreiben will, zum anderen
mit ausländischen Anbietern arbeite und auch im Ausland investiere. Im Übrigen erachtet
er es als rechtspolitisch unbefriedigend, dass das BAZL Ausnahmebewilligungen
reguliere, d.h. die beiden Rollen Regulierung und Aufsicht kombiniere. Herr Schlapbach
zeigte ebenso auf, dass Drohnen mehrheitlich auf Basis von anspruchsvollen Verfahren
der kommerziellen Luftfahrt reguliert werden. Dabei würden die Bedürfnisse von Drohnen
komplett neue Ansätze erfordern. Herr Kägi hielt fest, dass das Regulierungsvorgehen der
Schweiz bereits früh in den internationalen Kontext gesetzt worden sei. Man wolle
Innovation und den Zugang fördern, aber gleichzeitig den Kollisionsrisiken und den
Risiken am Boden gerecht werden. Die Schweiz sei eingebunden in das bilaterale

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Zum Schluss widmete sich das Panel Regulierungsfragen. Es zeigte sich, dass die Risiken
bei Drohnen anders gelagert sind als in der traditionellen Luftfahrt. Da sich damit viele
neue Fragen stellen, die von den gegebenen Rechtsgrundlagen noch zu wenig reflektiert
werden, verfügen die Behörden über viel Ermessen. Herr Schlapbach zeigte sich erstaunt,
dass unser Land zum einen mit Drohnen Standortförderung betreiben will, zum anderen
mit ausländischen Anbietern arbeite und auch im Ausland investiere. Im Übrigen erachtet
er es als rechtspolitisch unbefriedigend, dass das BAZL Ausnahmebewilligungen
reguliere, d.h. die beiden Rollen Regulierung und Aufsicht kombiniere. Herr Schlapbach
zeigte ebenso auf, dass Drohnen mehrheitlich auf Basis von anspruchsvollen Verfahren
der kommerziellen Luftfahrt reguliert werden. Dabei würden die Bedürfnisse von Drohnen
komplett neue Ansätze erfordern. Herr Kägi hielt fest, dass das Regulierungsvorgehen der
Schweiz bereits früh in den internationalen Kontext gesetzt worden sei. Man wolle
Innovation und den Zugang fördern, aber gleichzeitig den Kollisionsrisiken und den
Risiken am Boden gerecht werden. Die Schweiz sei eingebunden in das bilaterale
Luftfahrtabkommen mit der EU, welches eines der meistintegrierten bilateralen Abkommen
darstelle. Zudem sei die Schweiz ein Vollmitglied der EASA und stark in die Regulation
auch im europäischen Raum eingebunden. Entscheidend ist aus Sicht von Herrn Kägi
insbesondere die EU-Drohnenregulierung, welche im Juni 2019 in Kraft trete (und von der
Schweiz übernommen) werde. Wichtig sei dem BAZL auch, die Bewilligungen möglichst
kostentief zu erteilen. Prof. Siegwart begrüsste, dass Drohnen demnächst registriert
werden müssen. Damit könne jederzeit eine einwandfreie Zuweisung der Drohne zu einem
Piloten gewährleistet werden.

Der Eröffnungsanlass des bratschiLAB hat einerseits aufgezeigt, dass sich die
Drohnentechnologie rasant entwickelt, andererseits aber auch dass in etlichen Bereichen
Hürden und Grenzen bestehen, die es in der allgemeinen Begeisterung für die
Drohnentechnologie zu berücksichtigen gilt. Rechtlich stellen sich verschiedene Fragen,
namentlich im Bereich des Datenschutzes sowie im derzeit besonders aktuellen
Regulierungs- und Aufsichtsprozess. Die weiteren rechtlichen Herausforderungen werden
sich dem technologischen Fortschritt entsprechend weisen.

Das bratschiLAB-Team steht Ihnen bei Ihren rechtlichen Herausforderungen im Bereich
der Drohnentechnologie und der neuen Technologien jederzeit zur Seite.

> Dr. iur. Adrian Bieri, Rechtsanwalt
> adrian.bieri@bratschi.ch

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> Dr. iur. Claudio Bazzi, Rechtsanwalt
> claudio.bazzi@bratschi.ch

> MLaw Elisa Aliotta, LL.M., Rechtsanwältin
> elisa.aliotta@bratschi.ch

> Niklaus Glatthard, LL.M., Rechtsanwalt
> niklaus.glatthard@bratschi.ch

Das bratschiLAB bildet den institutionellen Rahmen der vielseitigen Innovationskultur der
Bratschi AG. Im bratschiLAB tragen wir Know-How zusammen, laborieren an neuen
Ansätzen und transferieren diese in praxisfähige und innovative Lösungen zur Meisterung
neuer rechtlicher Herausforderungen. Dabei profitiert das bratschiLAB von der
akademischen Arbeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der umfassenden Erfahrung

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Das bratschiLAB bildet den institutionellen Rahmen der vielseitigen Innovationskultur der
Bratschi AG. Im bratschiLAB tragen wir Know-How zusammen, laborieren an neuen
Ansätzen und transferieren diese in praxisfähige und innovative Lösungen zur Meisterung
neuer rechtlicher Herausforderungen. Dabei profitiert das bratschiLAB von der
akademischen Arbeit vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der umfassenden Erfahrung
im juristischen Alltagsgeschäft sowie unserer unternehmerischen Kompetenz.

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