BULLETIN AUGUST 2021 - Kirchgemeindeverband des ...
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BULLETIN AUGUST 2021 Vorstellung Frau Uschi Stämpfli, neue Verbandssek- retärin Uschi Stämpfli war über 17 Jahre in der Kirchgemeinde Nidau als Verwalterin, vorwiegend im Finanz- und Personalbereich tä- tig. Seit Ende 2020 führt sie das Sekretariat und die Finanzen des Kirchgemeindeverbandes. Die Unterstützung des Vorstan- des und die Koordination des Revisorenteams gehören eben- falls zu Ihren Aufgaben. Erste Ergebnisse der Umfrage zur Dienstwohnungspflicht Gerne orientieren wir Sie über die ersten Er- gebnisse unserer Umfrage im April/Mai 2021. Es gingen ausgefüllte Fragebogen aus 123 reformierten und 2 christkatholischen Ge- meinden ein. Bei den Antworten auf die ersten drei Fragen gab es folgende Ja-Anteile Frage 1: Dienstwohnungspflicht im bisherigen Rahmen: 51.2% Ja-Anteil Frage 2: Dienstwohnungspflicht mit einer “Kann” Formulierung regeln 56.1% Ja-Anteil Frage 3: Dienstwohnungsregelung streichen, nur noch Arbeitsplatz am Ort 30.1% Ja-Anteil Zählt man alle Ja-Anteile zusammen erhält man deutlich mehr als 100 %. Das kommt daher, dass einzelne Gemeinden, die für sich die Dienstwohnungspflicht beibehalten möchten, wie auch solche, die sie für sich nicht anwenden wollen, auch die “Kann” Formulierung gewählt haben, was grundsätzlich beides möglich war. Dies erscheint noch deutlicher, wenn man die Antworten auf Frage 4 anschaut: 36.6 % bevorzugen die Beibehaltung der Dienstwohnungspflicht Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4 kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
2 45.5 % bevorzugen die “Kann” Formulierung 17.9 % bevorzugen nur den Arbeitsplatz am Ort. Weitere Resultate: 12.2 % der Kirchgemeinden sagen, dass bei ihnen die Dienstwohnungspflicht zu ernsthaften finanziellen Problemen führt. (Frage 5). 62.6 % wünschen, dass die Präsenz der Pfarrperson am Ort geregelt werden soll, wenn keine Dienstwohnungspflicht besteht (Frage 6). 67.5 % verlangen den Einsatz des Verbandes und der Kirche, dass der Kanton die Nachschusspflicht erlässt, wenn ein Pfarrhaus nicht als solches genutzt, aber für an- dere Bedürfnisse der Kirchgemeinde genutzt wird. Der Vorstand freute sich über die einmal mehr rege Beteiligung an der Umfrage und dankt allen Kirchgemeinden fürs Mitmachen. Eine weitergehende Auswertung ist ein- geleitet. Wir wollen aus den vielen Kommentaren Hintergrund und Argumente für die verschiedenen Antworten zusammenstellen. Schliesslich sieht der Vorstand neue Aufgaben, insbesondere aus den Fragen 5 und 6, auf sich zukommen. Aktuelle Finanzthemen / HRM2 Bei welchen Finanzthemen sind Einwohner- und Kirchgemeinden aktuell bzw. in Zukunft gefordert (Stand: Mai 2021)? 1. Auswirkungen bzw. Umgang mit Rückgang der Steuererträge (natürliche und juristische Per- sonen) - Die Liquiditätsplanung bzw. die Sicherstellung von flüssigen Mitteln bekommt ei- nen höheren Stellenwert. - Eine (mittelfristige, seriöse und realistische) Finanzplanung gewinnt an Bedeu- tung. - Gemeinden werden mittelfristig mit Stichworten wie Fremdverschuldung, Bilanz- fehlbeträgen und Spar-/Sanierungsmassnahmen konfrontiert sein (z.B. Stadt Bern). 2. COVID 19-bedingte finanzielle Auswirkungen auf Aufwand- und Ertragsseite - Es ist mit höheren bzw. hohen Hürden für eine (politische) Mehrheit von Steuer- erhöhungen zu rechnen. - Es zeichnen sich einschneidende Spar-/Sanierungsmassnahmen ab, insbeson- dere auch bezüglich Reduktion des Personalaufwandes (z.B. Stadt Bern). - Der (Kirch-) Gemeinderat muss eine rechtzeitige Information der Stimmbürgerin- nen und Stimmbürger über den Eintritt eines Bilanzfehlbetrages und zu ergrei- fende Spar- /Sanierungsmassnahmen sicherstellen. Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4 kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
3 Weiterbildungsangebote: Unsere Kirchgemeinden und das liebe Geld / bwd Welche Bedeutung hat der Finanzplan? Wie lese ich eine Bilanz? Was ist bei der Finanzierung von gemein- deeigenen Pfarrstellen zu beachten? Welchen Einfluss habe ich als Behördenmitglied / als Mitarbeitende auf den Finanzhaushalt unserer Kirchgemeinde? Wann braucht es einen Nachkredit, und wer genehmigt ihn? Wer ist für die Kollektengelder verantwortlich? Das Finanzwesen in einer Kirchgemeinde löst viele Fragen aus. Der Tageskurs will darauf Antworten geben. Tageskurs Montag, 8. November 2021, Anmeldeschluss 10. Oktober 2021, Anmeldung via Website Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienstleistung/bwd Datenschutz in den Kirchgemeinden /bwd Die Bestimmungen zum Datenschutz gelten uneinge- schränkt auch für die Kirchgemeinden. Welche Grunds- ätze gelten für Datenbearbeitungen? Was bedeutet das Amtsgeheimnis konkret im Alltag und welche besonde- ren Geheimhaltungspflichten gibt es im kirchlichen Be- reich? Wer trägt die Verantwortung? Ein Kurs speziell für Kirchgemeinden verschafft Sicherheit in diesem anspruchsvollen Thema! Halbtageskurs 14. September 2021, 08.30-12.00Uhr. Anmeldung via Website Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienst- leistung/bwd Bereits über 60 Kirchgemeinden haben den Lehrgang besucht! Lehrgang für Mitarbeitende von Kirchgemeindesekretariaten / bwd Berufsbegleitender Lehrgang, 5 Tage, für Mitarbeitende von Kirchgemeindesekretariaten. Im Vordergrund ste- hen dabei das rechtliche und technische «Verwaltungshandwerk», das ungeachtet des konfessionsspezifischen Kirchenrechts für alle Landeskirchen gleichermassen Gültigkeit hat. Wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die aktive Diskussion und der Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden. Der Unterrichtsstoff basiert auf dem im Kanton Bern geltenden Recht. Insgesamt 5 Tage, zweiwöchentlicher Unterrichts- rhythmus, jeweils 1Tag. 3. Mai – 28. Juni 2022. Anmeldung via Website Bildungs- zentrum für Wirtschaft und Dienstleistung/bwd Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4 kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
4 Sekretariats-Forum /ev. ref. Landeskir- che (refbejuso) Eine Informations- und Austauschplattform für Sekretärinnen/Sekretäre, Verwalterinnen/ Verwalter von Kirchgemeinden. «Erfolg- reich kommunizieren im Internet und auf Social Media». Gemeinsam mit der Verant- wortlichen für neue Medien, Corine von Wartburg, wird der Frage nachgegangen, wie wir unsere Mitglieder im Internet und auf Social Media erreichen. Tageskurs 01. September 2021, 09.00 – 16.00Uhr. Anmeldung via Website refbejuso. Motion «Positive Zweckbindung der Kir- chensteuern juristischer Personen» von Grossrat Jan Gnägi und 5 Mitunterzeichnen- den Als Antwort auf die Motion Rappa, welche die Kirchen- steuer jurist. Personen freiwillig erklären wollte, reichte Grossrat Jan Gnägi eine Motion zur positiven Zweckbindung der Kirchensteuer juris- tischer Personen ein. Die heutige Regelung verlangt, dass die Kirchensteuer juristi- scher Personen nicht für kultische Zwecke eingesetzt werden darf. Die positive Zweckbindung verlangt nun, dass diese Steuer für soziale und kulturelle Zwecke ein- zusetzen ist. Dieser Vorstoss führte dazu, dass die Motion Rappa zurückgezogen wurde. Der Grosse Rat wird voraussichtlich an der kommenden Session darüber be- finden. Sollte das Parlament diesem Vorstoss zustimmen, wird das Kirchengesetz entsprechend anzupassen sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir ebenfalls auf die neue Website des Beauf- tragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten, BKRA. http://www.be.ch/bkra. Neben dem neuen Design gibt die Webseite auch inhaltlich einen besseren Überblick zu den Aufgabengebieten des BKRA, welche aufgrund des Wegfalles der Dienstver- hältnisse doch eine deutlich neue Ausrichtung aufzeigen. Der Kirchgemeindeverband. Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4 kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
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