BULLETIN AUGUST 2021 - Kirchgemeindeverband des ...

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BULLETIN AUGUST 2021 - Kirchgemeindeverband des ...
BULLETIN AUGUST 2021

                    Vorstellung Frau Uschi Stämpfli, neue Verbandssek-
                    retärin
                    Uschi Stämpfli war über 17 Jahre in der Kirchgemeinde Nidau
                    als Verwalterin, vorwiegend im Finanz- und Personalbereich tä-
                    tig. Seit Ende 2020 führt sie das Sekretariat und die Finanzen
                    des Kirchgemeindeverbandes. Die Unterstützung des Vorstan-
                    des und die Koordination des Revisorenteams gehören eben-
                    falls zu Ihren Aufgaben.

                                      Erste Ergebnisse der Umfrage zur
                                      Dienstwohnungspflicht
                                      Gerne orientieren wir Sie über die ersten Er-
                                      gebnisse unserer Umfrage im April/Mai 2021.
                                      Es gingen ausgefüllte Fragebogen aus 123
                                      reformierten und 2 christkatholischen Ge-
                                      meinden ein.

Bei den Antworten auf die ersten drei Fragen gab es folgende Ja-Anteile
Frage 1:
Dienstwohnungspflicht im bisherigen Rahmen:                       51.2% Ja-Anteil
Frage 2:
Dienstwohnungspflicht mit einer “Kann” Formulierung regeln        56.1% Ja-Anteil
Frage 3:
Dienstwohnungsregelung streichen, nur noch Arbeitsplatz am Ort 30.1% Ja-Anteil

Zählt man alle Ja-Anteile zusammen erhält man deutlich mehr als 100 %. Das kommt
daher, dass einzelne Gemeinden, die für sich die Dienstwohnungspflicht beibehalten
möchten, wie auch solche, die sie für sich nicht anwenden wollen, auch die “Kann”
Formulierung gewählt haben, was grundsätzlich beides möglich war.

Dies erscheint noch deutlicher, wenn man die Antworten auf Frage 4 anschaut:
36.6 % bevorzugen die Beibehaltung der Dienstwohnungspflicht

                                        Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4
                                            kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
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45.5 % bevorzugen die “Kann” Formulierung
17.9 % bevorzugen nur den Arbeitsplatz am Ort.

Weitere Resultate:
12.2 % der Kirchgemeinden sagen, dass bei ihnen die Dienstwohnungspflicht zu
ernsthaften finanziellen Problemen führt. (Frage 5).
62.6 % wünschen, dass die Präsenz der Pfarrperson am Ort geregelt werden soll,
wenn keine Dienstwohnungspflicht besteht (Frage 6).
67.5 % verlangen den Einsatz des Verbandes und der Kirche, dass der Kanton die
Nachschusspflicht erlässt, wenn ein Pfarrhaus nicht als solches genutzt, aber für an-
dere Bedürfnisse der Kirchgemeinde genutzt wird.

Der Vorstand freute sich über die einmal mehr rege Beteiligung an der Umfrage und
dankt allen Kirchgemeinden fürs Mitmachen. Eine weitergehende Auswertung ist ein-
geleitet. Wir wollen aus den vielen Kommentaren Hintergrund und Argumente für die
verschiedenen Antworten zusammenstellen. Schliesslich sieht der Vorstand neue
Aufgaben, insbesondere aus den Fragen 5 und 6, auf sich zukommen.

                                    Aktuelle Finanzthemen / HRM2
                                    Bei welchen Finanzthemen sind Einwohner- und
                                    Kirchgemeinden aktuell bzw. in Zukunft gefordert
                                    (Stand: Mai 2021)?

                                      1. Auswirkungen bzw. Umgang mit Rückgang
                                      der Steuererträge (natürliche und juristische Per-
                                      sonen)
-   Die Liquiditätsplanung bzw. die Sicherstellung von flüssigen Mitteln bekommt ei-
    nen höheren Stellenwert.
-   Eine (mittelfristige, seriöse und realistische) Finanzplanung gewinnt an Bedeu-
    tung.
-   Gemeinden werden mittelfristig mit Stichworten wie Fremdverschuldung, Bilanz-
    fehlbeträgen und Spar-/Sanierungsmassnahmen konfrontiert sein (z.B. Stadt
    Bern).

2. COVID 19-bedingte finanzielle Auswirkungen auf Aufwand- und Ertragsseite
- Es ist mit höheren bzw. hohen Hürden für eine (politische) Mehrheit von Steuer-
    erhöhungen zu rechnen.
- Es zeichnen sich einschneidende Spar-/Sanierungsmassnahmen ab, insbeson-
    dere auch bezüglich Reduktion des Personalaufwandes (z.B. Stadt Bern).
-   Der (Kirch-) Gemeinderat muss eine rechtzeitige Information der Stimmbürgerin-
    nen und Stimmbürger über den Eintritt eines Bilanzfehlbetrages und zu ergrei-
    fende Spar- /Sanierungsmassnahmen sicherstellen.

                                           Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4
                                               kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
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                              Weiterbildungsangebote:
                              Unsere Kirchgemeinden und das liebe Geld /
                              bwd
                              Welche Bedeutung hat der Finanzplan? Wie lese ich
                              eine Bilanz? Was ist bei der Finanzierung von gemein-
                              deeigenen Pfarrstellen zu beachten? Welchen Einfluss
habe ich als Behördenmitglied / als Mitarbeitende auf den Finanzhaushalt unserer
Kirchgemeinde? Wann braucht es einen Nachkredit, und wer genehmigt ihn? Wer ist
für die Kollektengelder verantwortlich?
Das Finanzwesen in einer Kirchgemeinde löst viele Fragen aus. Der Tageskurs will
darauf Antworten geben. Tageskurs Montag, 8. November 2021, Anmeldeschluss
10. Oktober 2021, Anmeldung via Website Bildungszentrum für Wirtschaft und
Dienstleistung/bwd

                             Datenschutz in den Kirchgemeinden /bwd
                             Die Bestimmungen zum Datenschutz gelten uneinge-
                             schränkt auch für die Kirchgemeinden. Welche Grunds-
                             ätze gelten für Datenbearbeitungen? Was bedeutet das
                             Amtsgeheimnis konkret im Alltag und welche besonde-
                             ren Geheimhaltungspflichten gibt es im kirchlichen Be-
reich? Wer trägt die Verantwortung? Ein Kurs speziell für Kirchgemeinden verschafft
Sicherheit in diesem anspruchsvollen Thema! Halbtageskurs 14. September 2021,
08.30-12.00Uhr. Anmeldung via Website Bildungszentrum für Wirtschaft und Dienst-
leistung/bwd

                             Bereits über 60 Kirchgemeinden haben den
                             Lehrgang besucht! Lehrgang für Mitarbeitende
                             von Kirchgemeindesekretariaten / bwd
                              Berufsbegleitender Lehrgang, 5 Tage, für Mitarbeitende
                              von Kirchgemeindesekretariaten. Im Vordergrund ste-
hen dabei das rechtliche und technische «Verwaltungshandwerk», das ungeachtet
des konfessionsspezifischen Kirchenrechts für alle Landeskirchen gleichermassen
Gültigkeit hat. Wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die aktive Diskussion und der
Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden. Der Unterrichtsstoff basiert auf dem
im Kanton Bern geltenden Recht. Insgesamt 5 Tage, zweiwöchentlicher Unterrichts-
rhythmus, jeweils 1Tag. 3. Mai – 28. Juni 2022. Anmeldung via Website Bildungs-
zentrum für Wirtschaft und Dienstleistung/bwd

                                          Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4
                                              kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
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                                       Sekretariats-Forum /ev. ref. Landeskir-
                                       che (refbejuso)
                                      Eine Informations- und Austauschplattform für
Sekretärinnen/Sekretäre, Verwalterinnen/ Verwalter von Kirchgemeinden. «Erfolg-
reich kommunizieren im Internet und auf Social Media». Gemeinsam mit der Verant-
wortlichen für neue Medien, Corine von Wartburg, wird der Frage nachgegangen, wie
wir unsere Mitglieder im Internet und auf Social Media erreichen. Tageskurs
01. September 2021, 09.00 – 16.00Uhr. Anmeldung via Website refbejuso.

                                   Motion «Positive Zweckbindung der Kir-
                                   chensteuern juristischer Personen» von
                                   Grossrat Jan Gnägi und 5 Mitunterzeichnen-
                                   den
                               Als Antwort auf die Motion Rappa, welche die Kirchen-
                               steuer jurist. Personen freiwillig erklären wollte, reichte
Grossrat Jan Gnägi eine Motion zur positiven Zweckbindung der Kirchensteuer juris-
tischer Personen ein. Die heutige Regelung verlangt, dass die Kirchensteuer juristi-
scher Personen nicht für kultische Zwecke eingesetzt werden darf. Die positive
Zweckbindung verlangt nun, dass diese Steuer für soziale und kulturelle Zwecke ein-
zusetzen ist. Dieser Vorstoss führte dazu, dass die Motion Rappa zurückgezogen
wurde. Der Grosse Rat wird voraussichtlich an der kommenden Session darüber be-
finden. Sollte das Parlament diesem Vorstoss zustimmen, wird das Kirchengesetz
entsprechend anzupassen sein.

In diesem Zusammenhang verweisen wir ebenfalls auf die neue Website des Beauf-
tragten für kirchliche und religiöse Angelegenheiten, BKRA. http://www.be.ch/bkra.
Neben dem neuen Design gibt die Webseite auch inhaltlich einen besseren Überblick
zu den Aufgabengebieten des BKRA, welche aufgrund des Wegfalles der Dienstver-
hältnisse doch eine deutlich neue Ausrichtung aufzeigen.

Der Kirchgemeindeverband.

                                            Schlossberg 8, ch-3600 thun, tel. 033 225 70 09, pc-konto 30-347138-4
                                                kg-verband-bern@bluewin.ch, www.kirchgemeindeverband-bern.ch
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