Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge November 2021 - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bulletin Unfälle und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge November 2021 Bundesstelle für box@bfu-web.de Flugunfalluntersuchung www.bfu-web.de Hermann-Blenk-Str. 16 Telefon 0 531 35 48-0 38108 Braunschweig Telefax 0 531 35 48-246
Bulletin Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Hinweise................................................................................................... 3 Aufbau des Dokumentes............................................................................................. 4 Begriffsbestimmungen ................................................................................................ 5 Unfall ....................................................................................................................... 5 Schwere Störung ..................................................................................................... 6 Tödliche Verletzung................................................................................................. 6 Schwere Verletzung ................................................................................................ 6 Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im November 2021 .................................................. 7 Teil 2 : Zwischenberichte .......................................................................................... 12 Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte .................................................. 24 -2-
Bulletin Allgemeine Hinweise Das Bulletin der Flugunfälle und Störungen hat zum Ziel, den interessierten Perso- nenkreis über Ereignisse zu informieren, die der Bundesstelle für Flugunfalluntersu- chung (BFU) gemäß § 7 LuftVO im Berichtszeitraum gemeldet worden sind. Es han- delt sich um Ereignisse mit in Deutschland zugelassenen Luftfahrzeugen im In- und Ausland sowie um Ereignisse ausländischer Luftfahrzeuge in Deutschland. Sie ba- sieren auf Angaben, die der BFU im Rahmen der ersten Meldung übermittelt wurden. Darüber hinaus werden Ereignisse dargestellt, bei denen die BFU aufgrund der Ver- pflichtung nach ICAO Annex 13 tätig werden musste. Darin enthaltene Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Ergänzungen und Änderungen sind im Rahmen dieser Information nicht vorgesehen. Analysen und Ursachen der Unfälle werden im Untersuchungsbericht nach Ab- schluss der Untersuchung veröffentlicht. Untersuchungen werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluft- fahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen beim Be- trieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. Au- gust 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Fest- stellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Untersuchungsberichte im Internet: http://www.bfu-web.de/Berichte -3-
Bulletin Aufbau des Dokumentes Das Bulletin ist in drei Abschnitte unterteilt. Teil 1 enthält die Übersicht aller der BFU im Berichtszeitraum angezeigten Unfälle und Schweren Störungen. Angaben können unvollständig und/oder fehlerhaft sein. Teil 2 beinhaltet Zwischenberichte von Ereignissen, bei denen eine Untersuchung vor Ort eingeleitet wurde. Im Teil 3 sind die neuesten veröffentlichten Untersuchungsberichte aufgelistet. Diese sind über die BFU erhältlich oder können im Internet unter www.bfu-web.de/Berichte abgerufen werden. -4-
Bulletin Begriffsbestimmungen Unfall Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs vom Beginn des Anbordgehens von Personen mit Flugabsicht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Personen das Luft- fahrzeug wieder verlassen haben, wenn hierbei: 1. eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist - an Bord eines Luftfahrzeugs oder - durch unmittelbare Berührung mit dem Luftfahrzeug oder einem seiner Tei- le, auch wenn sich dieser Teil vom Luftfahrzeug gelöst hat, oder - durch unmittelbare Einwirkung des Turbinen- oder Propellerstrahls eines Luftfahrzeugs, es sei denn, dass der Geschädigte sich diese Verletzungen selbst zugefügt hat oder diese ihm von einer anderen Person zugefügt worden sind oder eine andere von dem Unfall unabhängige Ursache haben, oder dass es sich um Verletzungen von unbefugt mitfliegenden Personen handelt, die sich außerhalb der den Fluggästen und Besatzungsmitgliedern normalerweise zugänglichen Räume verborgen hatten, oder 2. das Luftfahrzeug oder die Luftfahrzeugzelle einen Schaden erlitten hat und - dadurch der Festigkeitsverband der Luftfahrzeugzelle, die Flugleistungen oder die Flugeigenschaften beeinträchtigt sind und - die Behebung dieses Schadens in aller Regel eine große Reparatur oder einen Austausch des beschädigten Luftfahrzeugbauteils erfordern würde; es sei denn, dass nach einem Triebwerkschaden oder Triebwerkausfall die Beschä- digung des Luftfahrzeugs begrenzt ist auf das betroffene Triebwerk, seine Verklei- dung oder sein Zubehör, oder dass der Schaden an einem Luftfahrzeug begrenzt ist auf Schäden an Propellern, Flügelspitzen, Funkantennen, Bereifung, Bremsen, Be- plankung oder auf kleinere Einbeulungen oder Löcher in der Außenhaut, oder 3. das Luftfahrzeug vermisst wird oder nicht zugänglich ist. -5-
Bulletin Schwere Störung Ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, dessen Umstände darauf hindeuten, dass sich beinahe ein Unfall ereignet hätte. Tödliche Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die unmittelbar bei dem Unfall oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall ihren Tod zur Folge hat. Schwere Verletzung Eine Verletzung, die eine Person bei einem Unfall erlitten hat und die 1. einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 48 Stunden innerhalb von 7 Tagen nach der Verletzung erfordert oder 2. Knochenbrüche zur Folge hat (mit Ausnahme einfacher Brüche von Fingern, Zehen oder der Nase) oder 3. Risswunden mit schweren Blutungen oder Verletzungen von Nerven, Mus- keln- oder Sehnensträngen zur Folge hat oder 4. Schäden an inneren Organen verursacht hat oder 5. Verbrennungen zweiten oder dritten Grades oder von mehr als fünf Prozent der Körperoberfläche zur Folge hat oder 6. Folge einer nachgewiesenen Aussetzung gegenüber infektiösen Stoffen oder schädlicher Strahlung ist. -6-
Bulletin Teil 1 : Übersicht der Ereignisse im November 2021 Flugzeuge MTOM über 5,7 t 25.11.2021 : Schwere Störung ohne Verletzte mit FOKKER - 50 in Helsinki, Finland AZ: BFU21-1072-FX Flugzeuge MTOM zwischen 2,0 und 5,7 t Flugzeuge MTOM unter 2,0 t 10.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit ROCKWELL - COMMANDER 114 in Dortmund AZ: BFU21-1033-3X 14.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit CESSNA - 172 (T-41) in Worms AZ: BFU21-1041-CX 21.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit CESSNA - 177 in Varrelbusch AZ: BFU21-1076-3X 28.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit MBB - BO209 MOSUN in Bembridge Airport, United Kingdom AZ: BFU21-1074-DX Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber 07.11.2021 : Unfall mit tödlich Verletzten mit Eurostar EV 97 in Sinsheim-Ehrstädt AZ: BFU21-1024-3X 19.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit Flight Design / CTSW in Las Infantas, Spain AZ: BFU21-1080-DX 16.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit Autogyro, MTO in Tyagalah, Australia AZ: BFU21-1071-DX Hubschrauber 14.11.2021 : Unfall mit leicht Verletzten mit HUGHES HELI. - 269C in Klinga AZ: BFU21-1039-3X 20.11.2021 : Schwere Störung ohne Verletzte mit EUROCOPTER GERMANY - EC 145 Enroute, Norway AZ: BFU21-1081-HX 27.11.2021 : Unfall mit schwer Verletzten mit EUROCOPTER GERMANY - EC 135 in Kahla AZ: BFU21-1068-3X Segelflugzeuge und Motorsegler 03.11.2021 : Unfall ohne Verletzte mit Jonker Sailplane JS1-B in Gunnedah Aeordrome, Australia AZ: BFU21-1029-DX 03.11.2021 : Unfall mit schwer Verletzten mit SCHLEICHER - ASK-13 in Shinshinotsu, Japan AZ: BFU21-1018-DX Freiballone -7-
Bulletin Ereignisse chronologisch Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 03.11.2021, 16:18:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Gunnedah Aeordrome, Australia Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1029-DX Während des Fluges wollte der Pilot den Motor starten. Da dies nicht gelang führte er eine Außenlandung auf einer Pferdekoppel durch. Die BFU unterstützt die Untersuchung, da das Triebwerk in Deutschland entworfen/hergestellt wurde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Jonker Sailplane JS1-B Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 03.11.2021, 19:07:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Shinshinotsu, Japan Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1018-DX Beim Start geriet das Segelflugzeug in eine unkontrollierte Fluglage. Die BFU unterstützt die Untersuchung, da das Luftfahrzeug in Deutschland entworfen/hergestellt wurde. Luftfahrzeug: Segelflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: SCHLEICHER - ASK-13 Besatzung 0 1 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 1 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit tödlich Verletzten Datum, Uhrzeit: 07.11.2021, 13:15:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Sinsheim-Ehrstädt Schaden am LFZ: Zerstört Quelle: Untersuchung durch Beauftragte der BFU Aktenzeichen: BFU21-1024-3X Das Ultraleichtflugzeug geriet auf einem privaten Flug nach Sichtflugregeln während des Reisefluges in eine Fluglage, die zu einem strukturellen Versagen der Tragflächenkonstruktion führte. Es kam zum Abriss der linken Tragfläche. Mit hoher Wahrscheinlichkeit verlor der Pilot die Kontrolle über sein Luftfahrzeug in Wetterbedingungen, die eine Durch- führung des Fluges nach Sichtflugregeln nicht zuließen. Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Eurostar EV 97 Besatzung 1 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 10.11.2021, 13:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Dortmund Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU21-1033-3X Beim Rollen vom GAT zum Rollhalt bog der Pilot scharf rechts ab und die rechte Tragfläche kollidierte mit einer Mau- er. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: ROCKWELL - COMMANDER 114 Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - -8-
Bulletin Ereignis: Unfall mit leicht Verletzten Datum, Uhrzeit: 14.11.2021, 12:05:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Klinga Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU21-1039-3X Im Reiseflug trat eine Triebwerkstörung auf. Bei der Notlandung, einer Autorotation auf eine weiche Ackerfläche, wur- de der Hubschrauber schwer beschädigt. Luftfahrzeug: Hubschrauber 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: HUGHES HELI. - 269C Besatzung 0 0 1 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 1 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 14.11.2021, 12:48:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Worms Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU21-1041-CX Die Besatzung führte Platzrunden im Aufsetz- und Durchstarteverfahren durch. Bei der 4. Landung drehte das Flug- zeug nach rechts von der Bahn ab, überrollte eine Halbbahnmarkierung und kam ca. 45 Meter entfernt von der Piste zum Stillstand. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: CESSNA - 172 (T-41) Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 16.11.2021, 13:00:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Tyagalah, Australia Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1071-DX Im Anfangssteigflug erhöhte sich der Anstellwinkel. Der Pilot reduzierte die Triebwerksleistung und der Tragschrau- ber kam hart auf dem Boden auf. Luftfahrzeug: Autogyro Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Autogyro, MTO Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 19.11.2021, 13:40:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Las Infantas, Spain Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1080-DX Bei der Landung kam das Luftfahrzeug seitlich von der Bahn ab und kollidierte mit Bäumen. Die BFU unterstützt die Untersuchung, da das Luftfahrzeug in Deutschland entworfen/hergestellt wurde. Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Verletzte tödlich schwer leicht Muster: Flight Design / CTSW Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - -9-
Bulletin Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 20.11.2021, 19:09:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Enroute, Norway Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1081-HX Während eines Rettungseinsatzes bei Nacht kam es im Schneefall zu einem Triebwerksausfall im Flug und nach der Sicherheitslandung zum Ausfall des zweiten Triebwerks. Für den Entwurf- und Herstellerstaat des Hubschraubers un- terstützt die BFU gemäß ICAO Annex 13 die untersuchende Behörde. Luftfahrzeug: Hubschrauber 2.251 bis 5.700 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: EUROCOPTER GERMANY - EC 145 Besatzung 0 0 0 Kommerzielle Luftfahrt - Sonstiger Flug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Rettungsflug Andere - - - Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 21.11.2021, 14:08:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Varrelbusch Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU21-1076-3X Bei der Landung versagte das Fahrwerk. Das Luftfahrzeug rutschte bis zum Stillstand auf dem Rumpf. Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: CESSNA - 177 Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Lokaler Rundflug Andere - - - Ereignis: Schwere Störung ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 25.11.2021, 16:30:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Helsinki, Finland Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1072-FX Beim Rollen zum Start fiel das linke Triebwerk Die finnische Untersuchungsbehörde bittet die BFU um Unterstützung beim Auslesen der Recorder. Luftfahrzeug: Flugzeug 27.001 bis 272.000 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: FOKKER - 50 Besatzung 0 0 0 Kommerzielle Luftfahrt - Linienflug - Interna- Passagiere 0 0 0 Betriebsart: tional - Passagierflug Andere - - - Ereignis: Unfall mit schwer Verletzten Datum, Uhrzeit: 27.11.2021, 15:14:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Kahla Schaden am LFZ: Ohne Beschädigung Quelle: Untersuchung durch die BFU Aktenzeichen: BFU21-1068-3X Im Landeanflug wurde eine außenstehende Person übersehen und überflogen. Nach der Landung wurde festgestellt, dass die Person gestürzt war und sich eine Fraktur zugezogen hatte. Luftfahrzeug: Hubschrauber 2.251 bis 5.700 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: EUROCOPTER GERMANY - EC 135 Besatzung 0 0 0 Luftarbeit - Luftarbeit Gewerblich - Such- und Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Rettungsflug Andere - 1 - - 10 -
Bulletin Ereignis: Unfall ohne Verletzte Datum, Uhrzeit: 28.11.2021, 13:30:00 Uhr (lokal) Ort, Staat: Bembridge Airport, United Kingdom Schaden am LFZ: Schwer beschädigt Quelle: Untersuchung durch ausländische Behörde Aktenzeichen: BFU21-1074-DX Bei der Landung versagte das Bugfahrwerk Luftfahrzeug: Flugzeug 0 bis 2.250 kg Verletzte tödlich schwer leicht Muster: MBB - BO209 MOSUN Besatzung 0 0 0 Allgemeine Luftfahrt - Privater Rundflug - Passagiere 0 0 0 Betriebsart: Überlandflug Andere - - - - 11 -
Bulletin Teil 2 : Zwischenberichte Zwischenbericht Identifikation Art des Ereignisses: Unfall Datum: 07.11.2021 Ort: Sinsheim/Ehrstädt Luftfahrzeug: Ultraleichtflugzeug Hersteller: Evektor-Aerotechnik Muster: EV 97 Eurostar 2000 R Personenschaden: Pilot tödlich verletzt Sachschaden: Luftfahrzeug zerstört Drittschaden: keiner Aktenzeichen: BFU21-1024-3X Kurzdarstellung Das Ultraleichtflugzeug geriet auf einem privaten Flug nach Sichtflugregeln während des Reisefluges in eine Fluglage, die zu einem strukturellen Versagen der Tragflä- chenkonstruktion führte. Es kam zum Abriss der linken Tragfläche. Mit hoher Wahr- scheinlichkeit verlor der Pilot die Kontrolle über sein Luftfahrzeug in Wetterbedingun- gen, die eine Durchführung des Fluges nach Sichtflugregeln nicht zuließen. - 12 -
Bulletin Sachverhalt Ereignisse und Flugverlauf Der Pilot war 2 Tage zuvor von Pohlheim, mit Zwischenlandung in Aschaffenburg, nach Münsingen-Eisberg geflogen, um mehrere geplante Termine wahrzunehmen. Ein an diesen Terminen beteiligter Zeuge1 gab an, dass für Sonntag2 der Rückflug nach Pohlheim geplant gewesen sei. Er habe die Flugdurchführung sehr kritisch ge- sehen, weil die GAFOR für den direkten Flugweg nach Pohlheim X-RAY prognosti- zierte. Der Pilot habe seine Flugabsicht damit begründet, dass er das Ultraleichtflug- zeug nur bis Sonntag gebucht habe und er außerdem am darauffolgenden Montag wieder Vorlesungen an seiner Universität besuchen wolle. Der Pilot habe am Vormit- tag seine Flugvorbereitung gemacht und er habe den Piloten danach zum Flugplatz gefahren. Nach der Ankunft am Flugplatz habe er nochmals „eindringlich an ihn ap- pelliert“, nicht zu fliegen. Gemeinsam hatten sie dann das Flugzeug betankt und der Pilot habe dann noch die Vorflugkontrolle durchgeführt. Über einen Messenger-Dienst hatte der Pilot an dem Sonntag noch Kontakt zu ei- nem anderen Piloten, der ihm um 09:07 Uhr3 unter anderem schrieb, dass nicht so gutes Wetter für einen Flug wäre. Um 10:07 Uhr antwortete er „[…] irgendeinen Weg wird man ja finden […]“. Der Start in Münsingen-Eisberg war wenige Minuten vor dem ersten Radarkontakt um 12:27:12 Uhr erfolgt. Der Zeuge, mit dem der Pilot die Termine an dem Wochenende absolviert hatte, gab weiter an, dass er unmittelbar nach dem Start den Flug über Flightradar24 verfolgt habe, da er sich weiterhin große Sorgen bezüglich des Wetters gemacht habe. Als er feststellte, dass sich das Symbol in der Flugwegdarstellung nicht mehr bewegt habe, habe er bei AIS angerufen und dort erfahren, dass es im Raum Sinsheim zu einem Flugunfall gekommen sei. Diese Information sei ihm nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeidienststelle bestätigt worden. Laut Radaraufzeichnung (Abb. 1) erfolgte der Flug in einer Höhe zwischen 3 000 ft und 3 500 ft AMSL. Um 12:27:27 Uhr erbat er bei der Flugverkehrskontrollstelle 1 Der Zeuge war ein lizenzierter Luftfahrzeugführer. 2 Unfalltag 3 Alle angegebenen Zeiten, soweit nicht anders bezeichnet, entsprechen Ortszeit - 13 -
Bulletin Stuttgart Tower die Genehmigung für den Flug durch die Kontrollzone des Flugha- fens Stuttgart über die Pflichtmeldepunkte Sierra und Echo. Den Pflichtmeldepunkt Sierra erreichte er um 12:35:24 Uhr in einer Höhe von 3 300 ft AMSL. Der Ausflug über Echo erfolgte um 12:41:29 Uhr in einer Höhe von 3 300 ft AMSL. Um 12:42:19 Uhr nahm er Kontakt mit Langen Information auf. In der Zeit von 12:48:53 Uhr bis 12:51:36 Uhr erfolgte ein Sinkflug bis auf 2 950 ft AMSL, daran schloss sich eine 270°-Steigflugkurve nach links an. Dabei erreichte das Ultraleicht- flugzeug um 12:53:21 Uhr eine Höhe von 4 200 ft AMSL. Nach einer weiteren Links- kurve erfolgte die Fortsetzung des Fluges in nördliche Richtung. Dabei ging das Ult- raleichtflugzeug in einen stetigen Sinkflug über. Die Radaraufzeichnung endete um 13:02:23 Uhr in 1 400 ft AMSL (etwa 700 ft AGL). Abb. 1: Radaraufzeichnung (rot) im Zeitraum 12:27:12 bis 13:02:23 Uhr Quelle: Flugsicherungsunternehmen, OpenStreetMap, Bearbeitung BFU - 14 -
Bulletin Um 13:02:40 Uhr informierte der Pilot Langen Information: „[…] mein Transponder hat sich grad verabschiedet, ich versuch en grad ma‘ neu zu starten, nicht, dass Sie sich wundern“. Um 13:10:01 Uhr erfolgte der letzte von 3 Anrufen seitens Langen Information. Eine Zeugin, die sich auf einem Spaziergang im Mühlbachtal, auf dem Bachweg in Richtung Ehrstädt4 befand, sagte aus, dass es sehr neblig gewesen sei, und sie ha- be wegen des Nieselregens einen Regenschirm benutzt. Sie habe zunächst „komi- sche Geräusche“ gehört. Sie habe sich umgedreht und nach oben geschaut. Da sei plötzlich ein Flugzeug gewesen. Diese Geräusche waren sehr laut, so laut, dass sie „den Eindruck hatte, dass der Motor des Flugzeuges nicht mehr lief“. Dann habe sie zwei Knallgeräusche wahrgenommen und aus dem Flugzeug sei Rauch herausge- kommen. Der erste Knall war in der Luft und dann sah sie eine Tragfläche zu Boden taumeln. Der zweite Knall war der Aufprall des Flugzeuges am Boden. Ein weiterer Zeuge, der sich etwa 500 m östlich der Unfallstelle aufgehalten hatte, beschrieb seine Wahrnehmungen hinsichtlich des Wetters und des Unfallverlaufs ähnlich, wobei er nur einen Knall gehört habe. Außerdem habe er einen starken Benzingeruch an seinem Standort wahrgenommen. Angaben zu Personen Der 20-jährige verantwortliche Pilot besaß seit dem 15.10.2020 einen Luftfahrer- schein für Luftsportgeräteführer. Die durch das Luftsportgerätebüro des DAeC5 zu- letzt am 13.09.2021 ausgestellte Lizenz wurde mit unbefristeter Gültigkeit erteilt. Der Luftfahrerschein beinhaltete folgende Berechtigungen: aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, unbefristet gültig Passagierflugberechtigung, unbefristet gültig Schlepp von Segelflugzeugen und nicht motorisierten aerodynamisch gesteu- erten Luftsportgeräten bis 120 kg Leermasse, unbefristet gültig Sein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2/LAPL, ausgestellt am 19.06.2017, war ohne Auflagen bis zum 08.05.2022 gültig. Laut seinem persönlichen Flugbuch betrug die Gesamtflugerfahrung auf Ultraleicht- flugzeugen 54:47 Stunden. 4 Der Standort der Zeugin befand sich weniger als 100 Meter südlich der Unfallstelle. 5 Deutscher Aero Club e. V. - 15 -
Bulletin Außerdem besaß der Pilot seit dem 11.08.2020 eine Lizenz gemäß Teil-SFCL, zu- letzt ausgestellt am 15.06.20216. In die Lizenz waren folgende Berechtigungen ein- getragen: Sailplane PIC, unbefristet gültig TMG PIC, unbefristet gültig Hierbei betrug die Gesamtflugerfahrung laut seinem persönlichen Flugbuch 73:41 Stunden auf Segelflugzeugen und 35:40 Stunden auf Reisemotorseglern. Etwa 3 Wochen vor dem Unfall hatte er die Motorflugausbildung zum Erwerb der Be- rechtigung SEP(land) PIC begonnen. Angaben zum Luftfahrzeug Das betroffene Luftsportgerät war ein zweisitziges, aerodynamisch gesteuertes Ultra- leichtflugzeug. Es wurde in Aluminiumblech-Metallbauweise als Tiefdecker mit frei- tragendem Flügel und Kreuzleitwerk hergestellt. Das Fahrwerk war ein nichteinzieh- bares Dreibein-Fahrwerk in Bugradauslegung. Es war mit einem Kolbentriebwerk, einem mechanisch verstellbaren Zweiblatt-Kunststoffpropeller und einem Raketen- Rettungssystem ausgestattet (Abb. 2). Abb. 2: EV 97 Eurostar 2000 R Quelle: flugzeugbilder.de, Sven Heß Das Ultraleichtflugzeug wurde von einem Verein betrieben. Hersteller Evektor-Aerotechnik, Tschechien Muster/Modell/Version EV 97 Eurostar/2000/R Werknummer 2008-3225 Baujahr 2008 6 Seine Segelflugausbildung begann am 08.05.2016. - 16 -
Bulletin Triebwerk Rotax 912 ULS Propeller Woodcamp Varia 170/2R Rettungssystem BRS-6-UL SP1050, Rakete T2B07H-23 Leermasse 310,1 kg max. zulässige Abflugmasse 472,5 kg Betriebszeit 1 757 Stunden Es war außerdem mit einer Schleppeinrichtung des Herstellers Tost und, neben der laut Gerätekennblatt geforderten Instrumentierung, mit einem Funkgerät ATR 833, einem Transponder TRT 800 und einem Navigationssystem Flymap L ausgerüstet. Der Halter des Ultraleichtflugzeuges gab an, dass auch ein Kollisionswarngerät FLARM eingebaut war. Laut den technischen Unterlagen wurde die Jahresnachprüfung am 09.05.2021 bei einer Betriebszeit von 1 702 Stunden durchgeführt. Die Prüfung der elektronischen Ausrüstung erfolgte am 04.08.2021. Die Laufzeiten der Komponenten Schirm und Rakete des Rettungssystems waren bis Januar 2026 bzw. Januar 2032 begrenzt. Im Flug- und Betriebshandbuch wurden unter anderem folgende Geschwindigkeiten7 definiert: VNE 270 km/h VNO 235 km/h8 VA 165 km/h9 Meteorologische Informationen Ein Zeuge gab zum Wetter in der Umgebung des Startflugplatzes zur Startzeit an, dass die Bewölkung etwa 7 Achtel betragen habe, die Untergrenzen hoch gewesen seien und es nicht geregnet habe. 7 Die angegebenen Werte sind IAS-Werte. 8 Höchstzulässige Reisegeschwindigkeit 9 Manövergeschwindigkeit, laut Flug- und Betriebshandbuch dürfen volle, oberhalb dieser Geschwindigkeit nur noch leichte Steuerbewegungen gemacht werden. - 17 -
Bulletin In der METAR des etwa 60 km südsüdöstlich von Sinsheim-Ehrstädt gelegenen Flughafens Stuttgart waren um 11:20 UTC folgende Wetterdaten veröffentlicht wor- den: METAR EDDS 071120Z 21003KT 090V260 9999 BKN036 09/03 Q1020 NOSIG= Der Pilot postete während des Fluges mehrere Fotos. Das ausgewählte Foto zeigt die Wettersituation im Großraum Stuttgart mit Blickrichtung Norden (Abb. 3). Abb. 3: Blick aus dem Cockpit in Flugrichtung Norden Quelle: Zeuge - 18 -
Bulletin Laut DWD wurden an der etwa 8 km nordwestlich der Unfallstelle gelegenen Mess- station Waibstadt nachfolgende Wetterdaten gemessen: Uhrzeit 12:30 Uhr 13:00 Uhr Wind aus 260° mit 9 Knoten im aus 260° mit 13 Knoten im Mittel und 19 Knoten in Bö- Mittel und 23 Knoten in Bö- en en Sichtweite 2,1 km 3,5 km Niederschlag leichter Sprühregen mit Re- leichter Sprühregen mit Re- gen vermischt gen vermischt 2 Achtel, Basis 600 ft AGL 3 Achtel, Basis 700 ft AGL Bewölkung 7 Achtel, Basis 1600 ft AGL 7 Achtel, Basis 2200 ft AGL 8 Achtel, Basis 2500 ft AGL 7 Achtel, Basis 3400 ft AGL Temperatur 6,3 °C 6,2 °C Taupunkt 6,0 °C 5,5 °C Luftdruck (QFF) 1 020,6 hPa 1 020,1 hPa Der DWD wurde mit der Erstellung eines flugmeteorologischen Gutachtens beauf- tragt. Funkverkehr Der Funkverkehr von 11:27:21 bis 12:10:01 UTC zwischen dem Piloten und der Flugsicherungsorganisation wurde aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen, wie im Ab- schnitt Ereignisse und Flugverlauf dargestellt, enthielten relevante Informationen hin- sichtlich des Flugverlaufes. Flugdatenaufzeichnung Der BFU lagen die Flugwegaufzeichnungen des Flugsicherungsunternehmens im Zeitraum von 12:27:12 Uhr bis 13:02:23 Uhr zur Auswertung vor. An der Unfallstelle konnten vom Kollisionswarngerät FLARM nur Bruchstücke identi- fiziert werden, ein Datenchip wurde nicht gefunden. Der Hersteller teilte auf Anfrage - 19 -
Bulletin mit, dass nur ganz wenige Datenpunkte am Anfang des genannten Zeitraumes vor- handen waren. Außerdem veranlasste die zuständige Staatsanwaltschaft die technische Untersu- chung des Navigationssystems Flymap L beim Hersteller. Dieser teilte mit, dass auf- grund des hohen Zerstörungsgrades keine Daten ausgelesen werden konnten. Unfallstelle und Feststellungen am Luftfahrzeug Die Unfallstelle (Abb. 4) befand sich auf einem Wiesengrundstück nordwestlich der etwa 200 m entfernten nächstgelegenen Wohnbebauung der Ortschaft Ehrstädt, ei- nem Ortsteil von Sinsheim. Das Wiesengrundstück, gesäumt mit einzeln stehenden Bäumen und Sträuchern, liegt auf einer Anhöhe. Nach Süden fällt das Gelände in das Tal des Mühlbachs um etwa 15 m Höhenunterschied ab. Dieses Tal wird von einer Hochspannungsleitung überspannt, die von Nordwest nach Südost verläuft. Die Masthöhe beträgt etwa 30 m. Abb. 4: Unfallstelle Quelle: Polizei, Bearbeitung BFU - 20 -
Bulletin Das Hauptwrack lag in Rückenlage, die Geländehöhe betrug 255 m AMSL. Die linke Tragfläche wurde etwa 70 m südlich des Hauptwracks aufgefunden. Die Geländehö- he betrug an diesem Punkt 244 m AMSL. Die Überprüfung der Hochspannungsleitung durch die Polizei und den Netzbetreiber ergab, dass die Leitung keine Kollisionsspuren aufwies. Beim Aufprall des Ultraleichtflugzeuges entstand ein etwa 60 cm tiefer, nahezu kreis- runder Krater im weichen Erdreich. Am östlichen Kraterrand konnten drei Abdrücke im Boden den 3 Fahrwerksbeinen zugeordnet werden. Auf der gegenüberliegenden Seite lag das Wrack in Rückenlage, und etwa 4 m weiter, am Fuß eines Baumes, wurden das Instrumentenbrett und Teile des Rahmens der Cockpithaube aufgefun- den (Abb. 5). Abb. 5: Aufprallort des Ultraleichtflugzeuges Quelle: Polizei, Bearbeitung BFU Im Bereich der linken Tragfläche lagen ein größeres sowie kleinere Bruchstücke der Plexiglashaube. Das Rettungssystem war nicht aktiviert worden und es wurde auch beim Aufprall nicht ausgelöst. Bei der Bergung der Leiche des Piloten wurde festgestellt, dass alle Anschnallgurte angelegt waren. - 21 -
Bulletin Die technische Untersuchung ergab Folgendes: Die Prüfung der Seiten-, Höhen- und Quersteuerung war aufgrund der Zerstö- rungen nur eingeschränkt möglich. Die Gestänge bzw. Seilverbindungen konnten im Heck- und in den Außenbereichen der beiden Tragflächen nach- vollzogen werden. Im Bereich der Kabine konnte die Steuerung aufgrund des hohen Zerstörungsgrades nicht geprüft werden. Der Motor war zerstört. Die Stellung der Bedienelemente konnte nicht nach- vollzogen werden. Die 3 Propellerblätter waren an der Nabe abgerissen und lagen am Aufprall- ort. Das Instrumentenbrett war aus dem Cockpit gerissen und ein Teil der Instru- mente lag in der Umgebung der Unfallstelle. Die meisten Instrumente waren zerstört. Das Gestänge der beiden Gasdruckfedern der Cockpithaube war verbogen. Die Bruchbereiche der linken Tragfläche wurden sichergestellt und werden einer de- taillierten metallurgischen Untersuchung unterzogen. Medizinische und pathologische Angaben Die Leiche des Piloten wurde auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft am 09.11.2021 am Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg obduziert. Laut vorläufigem Obduktionsergebnis verstarb der Pilot an ei- nem schweren Schädelhirntrauma. Ein ausführliches Obduktionsgutachten wird noch erstellt und der BFU zur Verfügung gestellt. Brand Es gab keinen Hinweis auf ein Feuer im Fluge oder nach dem Aufprall. Untersuchungsleiter: Jens Eisenreich Untersuchung vor Ort: Volker Erlewein, Marcus Kistner Metallurgische Untersuchung: Dietmar Nehmsch Analyse Flugwegdaten: Ekkehart Schubert - 22 -
Bulletin Die Untersuchung wird in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Okto- ber 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störun- gen in der Zivilluftfahrt und dem Gesetz über die Untersuchung von Unfäl- len und Störungen beim Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Unter- suchungs-Gesetz - FlUUG) vom 26. August 1998 durchgeführt. Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Herausgeber Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Hermann-Blenk-Str. 16 38108 Braunschweig Telefon 0 531 35 48 - 0 Telefax 0 531 35 48 - 246 Mail box@bfu-web.de Internet www.bfu-web.de - 23 -
Bulletin Teil 3 : Neu veröffentlichte Untersuchungsberichte www.bfu-web.de/Berichte Pos. Datum Ort Luftfahrzeug(e) Aktenzeichen Berichtsmonat Nabern/Teck, 1 19.08.2020 Sonderlandeplatz Reins Aviation Cessna FR 172G BFU20-0684-3X Januar 2022 2 24.04.2019 Siegerland Cessna 551 Citation II/SP BFU19-0411-3X Januar 2022 3 01.08.2019 Jesenwang Evektor - Eurostar EV97 SL BFU19-1043-3X Januar 2022 4 31.08.2019 Tiefenbach Comco Ikarus - C 42 B BFU19-1205-3X Januar 2022 5 11.06.2021 Bolsterlang, nahe Airbus Helicopter - AS 350B3 BFU21-0392-3X Januar 2022 6 19.07.2017 Pfäffikon, Schweiz W. Uetz Flugzeugbau - Jodel D11-2 BFU17-1672-DX Januar 2022 7 06.09.2021 Siegerland, nahe EADS Socata - Socata Rallye 180 TS BFU21-0812-3X Dezember 2021 8 21.08.2021 Weiden/Latsch Comco Ikarus C42 B BFU21-0735-3X Dezember 2021 9 10.11.2019 Braunfels Alexander Schleicher - ASK 13 BFU19-1542-3X November 2021 10 18.07.2020 Bonn-Hangelar ASW 28-18 BFU20-0539-3X November 2021 - 24 -
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