ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020

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ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020
E-LEARNING-KONZEPT

                                                                   ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR
                                                                      FORTGESCHRITTENE

                                                                     Dr. Philipp-Alexander Hirsch

                                                                                    E-MAIL
                                                                      PHILIPP-ALEXANDER.HIRSCH@JURA.UNI-
                                                                                 GOETTINGEN.DE

                                                                               SPRECHSTUNDE
                                                                   DONNERSTAGS, 08.30 UHR BIS 10.30 UHR NACH
                                                                           VORHERIGER ANMELDUNG

                                                                      WIRD ONLINE ÜBER ZOOM ABGEHALTEN

ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR
FORTGESCHRITTENE
SOMMERSEMESTER 2020
Bedingt durch die Corona-Krise wird die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2020
aller Voraussicht nach komplett als E-Learning-Format stattfinden. Da normalerweise die Übung von ihrem
Kolloquiumscharakter lebt und ihr Gelingen wesentlich von Ihrer aktiven Mitarbeit abhängt, bedarf es von
Ihrer und meiner Seite einiger Anstrengungen, um dies auch im digitalen Raum so gut wie möglich
umzusetzen. Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie ich mir den Ablauf der Übung
und die Zusammenarbeit mit Ihnen vorstelle. Außerdem möchte ich Sie über den inhaltlichen Ablauf der
Übung sowie den derzeitigen Planungsstand bezüglich der Anfertigung der Prüfungsleistungen
unterrichten. Sollten Sie darüber hinaus Anregungen für ein besseres Gelingen der Veranstaltung haben, so
lassen Sie mich dies gerne wissen. In jedem Fall freue ich mich darauf, mit Ihnen im kommenden Semester
zusammenzuarbeiten, und bin sicher, dass wir die Übung auch in Zeiten von Corona gut bewältigen werden.
ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020
KONZEPT DER ÜBUNG
LERNZIEL DER ÜBUNG
DAS ZIEL DER ÜBUNG BESTEHT DARIN, SIE DAZU ZU BEFÄHIGEN, STRAFRECHTLICHE
KLAUSURFÄLLE AUF FORTGESCHRITTENEN-NIVEAU INHALTLICH SOWIE METHODISCH KORREKT
ZU LÖSEN. DAHER ERWARTE ICH ZUM EINEN VON IHNEN, DASS SIE DIE KERNINHALTE DES
STRAFRECHTS BEHERRSCHEN, WELCHE GEGENSTAND DER VORLESUNGEN STRAFRECHT I-III
WAREN BZW. SIND. ZUM ANDEREN ERWARTE ICH VON IHNEN, DASS SIE EINE KLAUSURLÖSUNG
STILISTISCH UND ARGUMENTATIV ANSPRECHEND FORMULIEREN KÖNNEN UND DABEI AUCH
BEWEISEN, DASS SIE DAS »METHODISCHE HANDWERKSZEUG« DER JURISTIN BEHERRSCHEN.
VON DIESEN BEIDEN ASPEKTEN WIRD DANN AUCH IHRE BEWERTUNG IN DER KLAUSUR
ABHÄNGEN. UM SIE AUF DAS LERNZIEL DER ÜBUNG HINZUFÜHREN UND SIE FÜR DIE
KLAUSUREN VOZUBEREITEN, SETZT SICH DIE ÜBUNG AUS DREI TEILEN ZUSAMMEN:

                                     Falllösung

                                     Diskussionsrunde

                                     Integrierte
                                     Methodenschulung

TEIL 1: FALLLÖSUNG
AUSGABE DER FÄLLE UND HOCHLADEN DER LÖSUNG: JEDEN DIENSTAG
Der erste Teil der Übung besteht darin, dass Sie wöchentlich Übungsfälle lösen. Die entsprechenden Fälle
werde ich jeden Dienstag im StudIP bereitstellen. Die Fälle betreffen schwerpunktmäßig den Besonderen
Teil des Strafrechts und werden Probleme des Allgemeinen Teils sowie strafprozessuale Fragen punktuell
anreißen. Ich möchte Sie bitten, die Fälle zuhause durchzuarbeiten. Die Lösung der Fälle erhalten Sie dann
jeweils in der Folgewoche, ebenfalls am Dienstag via StudIP. Neben einer ausführlichen Lösungsskizze des
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Falles werde ich zudem einen von mir kommentierten Screencast hochladen, der die Falllösung nebst
weiteren Hinweisen enthält. Dieser Screencast wird in der Regel um die 45 Minuten dauern.

TEIL 2: DISKUSSIONSRUNDE
JEDEN MITTWOCH UM 14.00 UHR
Um Ihnen Rückfragen zum Fall sowie zur Falllösung zu ermöglichen, werde ich jeden Mittwoch zur
eigentlichen Übungszeit eine Diskussionsrunde veranstalten. Diese wird als Videokonferenz via ZOOM
angeboten werden und wird ca. 30-40 Minuten dauern. Sie benötigen hierfür entweder ein internetfähiges
Endgerät und müssen vor der ersten Nutzung von Zoom die entsprechende Software downloaden.
Alternativ können Sie sich auch über Telefon in das Zoom-Meeting einwählen. Ein kleines Tutorial zur
Nutzung von Zoom als TeilnehmerIn finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=G83cZf46A4k.
Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie im StudIP unter „Ankündigungen“.

Die Diskussionsrunde ist für uns die Gelegenheit, konkrete Rückfragen zum Fall sowie zur Lösung
gemeinsam zu besprechen. Bitte bereiten Sie sich auf die Diskussionsrunde vor, indem Sie die Fragen
notieren, die sich Ihnen noch stellen, nachdem Sie die Falllösung (ggf. unter Hinzuziehung weiterer
Sekundärliteratur) durchgearbeitet haben. Diese können Sie dann im Zoom-Meeting stellen und wir werden
sie gemeinsam beantworten.

TEIL 3: INTEGRIERTE METHODENSCHULUNG
WÖCHENTLICH PER E-MAIL UND BIGBLUEBUTTON
Jenseits der Anwendung materiellen juristischen Wissens in der Falllösung gilt das Hauptaugenmerk der
Übung der Befähigung zu methodisch richtiger Fallbearbeitung. Letztere umfasst die methodengerechte
Gesetzesauslegung und juristische Argumentationsführung. Hinzu kommt, dass von Ihnen auf
fortgeschrittener Ausbildungsstufe erwartet wird, angemessene Schwerpunktsetzung auch dadurch zu
beweisen, dass »Unproblematisches« im verkürzten Gutachtenstil (teils auch im Urteilsstil) behandelt wird.
Die integrierte Methodenschulung hat zum Ziel, Sie hierfür zu sensibilisieren, Sie in methodisch richtiger
Fallbearbeitung auszubilden und Ihnen ein individuelles Feedback zu Ihren entsprechenden Fähigkeiten zu
geben.

Zu jedem der von mir am Dienstag ausgegebenen Übungsfälle können Sie binnen einer Woche eine
ausformulierte Lösung erstellen und mir diese bis spätestens Sonntagabend per E-Mail zusenden. Im
Anschluss erfolgt jeweils eine individuelle 1:1-Besprechung der Falllösung unter dem Gesichtspunkt einer
methodisch richtigen Lösung. Dies soll Fehler in der Klausuren- und Arbeitstechnik mit Blick auf Gliederung
und Aufbau, Gutachtenstil, Gesetzesauslegung, Normverständnis, (juristischem) Stil sowie
Schwerpunktsetzung aufzeigen und – vor allem – Ihnen entsprechende Verbesserungsvorschläge
unterbreiten. Gleichzeitig werde ich – sofern Sie damit einverstanden sind – Auszüge aus Ihren Lösungen
anonymisiert als best practice-Beispiele in den Screencast zur Falllösung integrieren, wodurch ein Mehrwert
auch für diejenigen von Ihnen entsteht, die nicht mit einer eigenen Falllösung an der Methodenschulung
teilgenommen haben.

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ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020
Aus Kapazitätsgründen können gegenwärtig (zumindest für die ersten beiden Vorlesungswochen) pro
Übungsfall nur 8 Personen eine ausformulierte Falllösung einreichen. Wir arbeiten an einer personellen
Lösung die Kapazität so schnell wie möglich zu erhöhen! Bis dahin gilt das Prinzip first come – first serve.
Diejenigen, die noch keine Lösung eingereicht haben, werden bevorzugt behandelt. Ansonsten ist es
möglich, mehrfach eine Lösung einzureichen.

Damit eine anonymisierte Anmeldung möglich ist und Sie sehen, wieviele „Slots“ des wöchentlichen
Übungsfalles schon besetzt sind, melden Sie sich bitte wie folgt an:

Fall Sie eine Falllösung einreichen
möchten, tragen Sie sich bitte nach
Ausgabe des entsprechenden Übungsfalls
im Forum des StudIP

zu dem jeweiligen Fall ein,

indem Sie auf den angegebenen dudle-Link
klicken,

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ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020
Ihre Matrikelnummer in die dudel-Tabelle
schreiben und auf „Speichern“ klicken:

Häufig gestellte Fragen
Wann und wie reiche ich die Fälle ein?

Übersenden Sie bitte Ihre Falllösung als Word-Datei an philipp-alexander.hirsch@jura.uni-goettingen.de,
und zwar spätestens bis zum jeweiligen Sonntagabend nach Ausgabe des Übungsfalles.

Wer bearbeitet die Fälle?

Die Methodenschulung wird von mir und meinem Kollegen, Herrn Julius Pfeiffer, betreut. Dabei wird Herr
Pfeiffer vordringlich die 1:1-Besprechung übernehmen. Ich werde mich gelegentlich auch dazuschalten.

Wie soll ich die Fälle bearbeiten?

Herr Pfeiffer und ich regen an, die Fälle unter abgeschwächt klausurähnlichen Bedingungen zu schreiben.
Dabei geht es nicht darum, dass Sie nach Ablauf von 2 Stunden den Stift fallen lassen bzw. die Tastatur
loslassen. Vielmehr möchten wir Sie nur darum bitten, dass die Übungsfälle keine perfekt ausgearbeiteten
Mini-Hausarbeiten werden. Konkret empfehlen wir Folgendes:

   -   Arbeiten Sie vor Bearbeitung des Falles den Stoff, der dort abgehandelt wird, mit einem
       Lehrbuch nach. Diesen können Sie den Paragraphenangaben des Ablaufplanes entnehmen.
   -   Schreiben Sie zum einen die Klausur als Überprüfung Ihres status quo, d.h. schreiben Sie die
       Klausur „unter Druck“. Setzen Sie sich hierzu selbst ein ehrliches Limit, dass für Sie eine relative
       Stresssituation darstellt. Das können 2 Stunden, aber auch 3 oder 3,5 Stunden sein. Schätzen Sie sich
       selbst insoweit ehrlich ein. Natürlich können Sie dabei auch Ihre Tippgeschwindigkeit
       berücksichtigen (nicht jeder kann 10finger blindschreiben).
   -   Trainieren Sie zum anderen im Nachhinein die „B-Note“, indem Sie in der fertigen Klausur einen
       Abschnitt (bspw. eine längere Tatbestandsprüfung, die auch einen Streitentscheid enthält)
       nochmals unter den Gesichtspunkten überbearbeiten, die die „B-Note“ ausmachen. Feilen Sie also
       noch einmal an Stil, Ausdruck, Argumentation etc. Gerne können Sie diesen Abschnitt dann auch
       noch farblich markieren. So können wir Ihnen gezielt Rückmeldung geben, ob Ihnen dies aus unserer
       Sicht gut gelungen ist.

Wie werden die Fälle besprochen?

Herr Pfeiffer und ich werden Sie nach Erhalt Ihrer Lösung per E-Mail kontaktieren, Ihnen unsere schriftlichen
Anmerkungen zum Fall übermitteln und dann einen Termin für eine Besprechung Ihrer Lösung vereinbaren.
Diese wird per Videotelefonie über BigBlueButton als 1:1-Besprechung stattfinden. Hierzu gehen Sie bitte
im StudIP auf „Meetings“ und betreten zu der vereinbarten Zeit das Meeting.
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ABLAUF DER ÜBUNG
ABLAUFPLAN
DEM ABLAUFPLAN KÖNNEN SIE ENTNEHMEN, WELCHE DELIKTE BZW. PROBLEMBEREICHE
GEGENSTAND DER JEWEILIGEN ÜBUNGSFÄLLE SEIN WERDEN. NUTZEN SIE DIES, UM SICH AUF
DIE VERANSTALTUNG WOCHE FÜR WOCHE GEZIELT VORZUBEREITEN.

 Termin          Gegenstand                                       Inhalt
 22.04.2020      Übungsfall 1                                     §§ 239, 240, 246, 249, 253, 255
                                                                  StGB
 29.04.2020      Übungsfall 2                                     §§ 22, 23, 25 II, 30 II, 242, 243,
                                                                  244, 244a, 289 StGB
 06.05.2020      Übungsfall 3                                     §§ 123, 246, 263, 265a, 267 StGB
 13.05.2020      Übungsfall 4                                     §§ 22, 23, 25 II, 27, 242, 244, 246,
                                                                  249, 250, 253, 255, 266 StGB
 20.05.2020      Klausur 1                                        ???
 27.05.2020      Übungsfall 5                                     §§ 164, 187, 145d, 242, 259, 263,
                                                                  265, 267, 268, 274, 303 StGB
 03.06.2020      Übungsfall 6                                     §§ 13, 258, 315b, 315c, 315d
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 10.06.2020      Diskussionsrunde zu zusätzlichen Übungsfällen    ---
 17.06.2020      Klausur 2                                        ---
 24.06.2020      Fällt aus                                        ---
 01.07.2020      Klausur 3                                        ???
 08.07.2020      Besprechung der Hausarbeit und der Klausur 1     ---
 15.07.2020      Besprechung der Klausur 2 und der Klausur 3      ---

Besprechung der Hausarbeit und der Klausuren: Bedingt dadurch, dass das elektronische
Rückgabesystem der Korrekturvoten erst Ende Juni von der Fakultät zur Verfügung gestellt wird,
verschieben sich die Besprechungstermine der Hausarbeit und der ersten Klausur. Beide werden zusammen
am 8.7. besprochen werden. Die gemeinsame Besprechung von Klausur 2 und 3 erfolgt dann am 15.7. Sie
werden Ihre Benotung sowie die Korrekturvoten zu den jeweiligen Prüfungsleistungen erst einige Tage vor
der jeweiligen Besprechung erhalten. Hierbei werde ich sicherstellen, dass die Noten der 1. Klausur vor dem
1.7. freigeschaltet werden, damit Sie wissen, ob Sie die erste Klausur bestanden haben oder nicht.

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PRÜFUNGEN
ABLAUF
Die Klausuren werden als Open Book-Klausuren geschrieben. Zu dem Konzept der Open Book-Klausur
verweise ich auf die via StudIP erfolgte Ankündigung von Professor Bach sowie die dort vom Prüfungsamt
eingestellten FAQ. Von meiner Seite möchte ich Ihnen zum Ablauf mitteilen, dass – entgegen der
ursprünglichen Ankündigung – die Klausuren alle zur üblichen Veranstaltungszeit der Übung
geschrieben werden. D.h., die Klausur beginnt mittwochs um 14.00 Uhr s.t. Die Daten der Klausuren
bleiben unverändert.

INHALT
Im Übrigen kann ich Ihnen zum Inhalt der Klausuren an dieser Stelle schon Folgendes mitteilen:

   -   Die Klausuren werden sich inhaltlich schwerpunktmäßig mit den jeweiligen Deliktsgruppen
       beschäftigen, die wir zuvor in den Übungsfällen besprochen haben. Daher erwarte ich von Ihnen,
       dass Sie die entsprechenden Abschnitte des StGB entsprechend umfassend nachbereiten. Konkret:
       Ist § 242 StGB Gegenstand eines Übungsfalls gewesen, ist der gesamte 19. Abschnitt vorzubereiten.
   -   Die Klausuren werde ich so stellen, dass neben klassischem Prüfungswissen (bspw. Abgrenzung von
       Raub und räuberischer Erpressung) auch Ihre Fähigkeit abgeprüft wird, mit ungewohnten
       Konstellationen und Fallproblemen umzugehen. Für Sie heißt das, dass Sie umso besser auf die
       Klausur vorbereitet sind, wenn Sie nicht nur standardisiertes Lehrbuchwissen wiedergeben können,
       sondern unbekannte Probleme methodengerecht lösen können.
   -   Diese methodengerechte Lösung von Fällen, deren Einübung auch die integrierte
       Methodenschulung (Teil 3, s. oben) dient, wird schließlich auch in die Bewertung Ihrer Klausuren
       eingehen. Konkret werden Sie eine bessere Bewertung erhalten, je sicherer Sie in
       methodengerechter Gesetzesauslegung sind und je überzeugender Ihr Stil und Ihre
       Argumentationsführung sind.

LITERATUR
WICHTIG IST, DASS SIE DIE ÜBUNG KONTINUIERLICH NACHBEREITEN. HIERZU ARBEITEN SIE MIT
DEN LEHRBÜCHERN, MIT DENEN SIE AM BESTEN ZURECHT KOMMEN. DARÜBER HINAUS KANN
ICH IHNEN ALS FALLSAMMLUNG – DIE SICH JEDOCH SCHON AUF EXAMENSNIVEAU BEWEGT –
VON ROTSCH, STRAFRECHTLICHE KLAUSURENLEHRE, 2. AUFL., MÜNCHEN 2016 EMPFEHLEN.

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