ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE - SOMMERSEMESTER 2020
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E-LEARNING-KONZEPT ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE Dr. Philipp-Alexander Hirsch E-MAIL PHILIPP-ALEXANDER.HIRSCH@JURA.UNI- GOETTINGEN.DE SPRECHSTUNDE DONNERSTAGS, 08.30 UHR BIS 10.30 UHR NACH VORHERIGER ANMELDUNG WIRD ONLINE ÜBER ZOOM ABGEHALTEN ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR FORTGESCHRITTENE SOMMERSEMESTER 2020 Bedingt durch die Corona-Krise wird die Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene im Sommersemester 2020 aller Voraussicht nach komplett als E-Learning-Format stattfinden. Da normalerweise die Übung von ihrem Kolloquiumscharakter lebt und ihr Gelingen wesentlich von Ihrer aktiven Mitarbeit abhängt, bedarf es von Ihrer und meiner Seite einiger Anstrengungen, um dies auch im digitalen Raum so gut wie möglich umzusetzen. Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen kurz erläutern, wie ich mir den Ablauf der Übung und die Zusammenarbeit mit Ihnen vorstelle. Außerdem möchte ich Sie über den inhaltlichen Ablauf der Übung sowie den derzeitigen Planungsstand bezüglich der Anfertigung der Prüfungsleistungen unterrichten. Sollten Sie darüber hinaus Anregungen für ein besseres Gelingen der Veranstaltung haben, so lassen Sie mich dies gerne wissen. In jedem Fall freue ich mich darauf, mit Ihnen im kommenden Semester zusammenzuarbeiten, und bin sicher, dass wir die Übung auch in Zeiten von Corona gut bewältigen werden.
KONZEPT DER ÜBUNG LERNZIEL DER ÜBUNG DAS ZIEL DER ÜBUNG BESTEHT DARIN, SIE DAZU ZU BEFÄHIGEN, STRAFRECHTLICHE KLAUSURFÄLLE AUF FORTGESCHRITTENEN-NIVEAU INHALTLICH SOWIE METHODISCH KORREKT ZU LÖSEN. DAHER ERWARTE ICH ZUM EINEN VON IHNEN, DASS SIE DIE KERNINHALTE DES STRAFRECHTS BEHERRSCHEN, WELCHE GEGENSTAND DER VORLESUNGEN STRAFRECHT I-III WAREN BZW. SIND. ZUM ANDEREN ERWARTE ICH VON IHNEN, DASS SIE EINE KLAUSURLÖSUNG STILISTISCH UND ARGUMENTATIV ANSPRECHEND FORMULIEREN KÖNNEN UND DABEI AUCH BEWEISEN, DASS SIE DAS »METHODISCHE HANDWERKSZEUG« DER JURISTIN BEHERRSCHEN. VON DIESEN BEIDEN ASPEKTEN WIRD DANN AUCH IHRE BEWERTUNG IN DER KLAUSUR ABHÄNGEN. UM SIE AUF DAS LERNZIEL DER ÜBUNG HINZUFÜHREN UND SIE FÜR DIE KLAUSUREN VOZUBEREITEN, SETZT SICH DIE ÜBUNG AUS DREI TEILEN ZUSAMMEN: Falllösung Diskussionsrunde Integrierte Methodenschulung TEIL 1: FALLLÖSUNG AUSGABE DER FÄLLE UND HOCHLADEN DER LÖSUNG: JEDEN DIENSTAG Der erste Teil der Übung besteht darin, dass Sie wöchentlich Übungsfälle lösen. Die entsprechenden Fälle werde ich jeden Dienstag im StudIP bereitstellen. Die Fälle betreffen schwerpunktmäßig den Besonderen Teil des Strafrechts und werden Probleme des Allgemeinen Teils sowie strafprozessuale Fragen punktuell anreißen. Ich möchte Sie bitten, die Fälle zuhause durchzuarbeiten. Die Lösung der Fälle erhalten Sie dann jeweils in der Folgewoche, ebenfalls am Dienstag via StudIP. Neben einer ausführlichen Lösungsskizze des 2
Falles werde ich zudem einen von mir kommentierten Screencast hochladen, der die Falllösung nebst weiteren Hinweisen enthält. Dieser Screencast wird in der Regel um die 45 Minuten dauern. TEIL 2: DISKUSSIONSRUNDE JEDEN MITTWOCH UM 14.00 UHR Um Ihnen Rückfragen zum Fall sowie zur Falllösung zu ermöglichen, werde ich jeden Mittwoch zur eigentlichen Übungszeit eine Diskussionsrunde veranstalten. Diese wird als Videokonferenz via ZOOM angeboten werden und wird ca. 30-40 Minuten dauern. Sie benötigen hierfür entweder ein internetfähiges Endgerät und müssen vor der ersten Nutzung von Zoom die entsprechende Software downloaden. Alternativ können Sie sich auch über Telefon in das Zoom-Meeting einwählen. Ein kleines Tutorial zur Nutzung von Zoom als TeilnehmerIn finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=G83cZf46A4k. Alle Informationen zur Teilnahme finden Sie im StudIP unter „Ankündigungen“. Die Diskussionsrunde ist für uns die Gelegenheit, konkrete Rückfragen zum Fall sowie zur Lösung gemeinsam zu besprechen. Bitte bereiten Sie sich auf die Diskussionsrunde vor, indem Sie die Fragen notieren, die sich Ihnen noch stellen, nachdem Sie die Falllösung (ggf. unter Hinzuziehung weiterer Sekundärliteratur) durchgearbeitet haben. Diese können Sie dann im Zoom-Meeting stellen und wir werden sie gemeinsam beantworten. TEIL 3: INTEGRIERTE METHODENSCHULUNG WÖCHENTLICH PER E-MAIL UND BIGBLUEBUTTON Jenseits der Anwendung materiellen juristischen Wissens in der Falllösung gilt das Hauptaugenmerk der Übung der Befähigung zu methodisch richtiger Fallbearbeitung. Letztere umfasst die methodengerechte Gesetzesauslegung und juristische Argumentationsführung. Hinzu kommt, dass von Ihnen auf fortgeschrittener Ausbildungsstufe erwartet wird, angemessene Schwerpunktsetzung auch dadurch zu beweisen, dass »Unproblematisches« im verkürzten Gutachtenstil (teils auch im Urteilsstil) behandelt wird. Die integrierte Methodenschulung hat zum Ziel, Sie hierfür zu sensibilisieren, Sie in methodisch richtiger Fallbearbeitung auszubilden und Ihnen ein individuelles Feedback zu Ihren entsprechenden Fähigkeiten zu geben. Zu jedem der von mir am Dienstag ausgegebenen Übungsfälle können Sie binnen einer Woche eine ausformulierte Lösung erstellen und mir diese bis spätestens Sonntagabend per E-Mail zusenden. Im Anschluss erfolgt jeweils eine individuelle 1:1-Besprechung der Falllösung unter dem Gesichtspunkt einer methodisch richtigen Lösung. Dies soll Fehler in der Klausuren- und Arbeitstechnik mit Blick auf Gliederung und Aufbau, Gutachtenstil, Gesetzesauslegung, Normverständnis, (juristischem) Stil sowie Schwerpunktsetzung aufzeigen und – vor allem – Ihnen entsprechende Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Gleichzeitig werde ich – sofern Sie damit einverstanden sind – Auszüge aus Ihren Lösungen anonymisiert als best practice-Beispiele in den Screencast zur Falllösung integrieren, wodurch ein Mehrwert auch für diejenigen von Ihnen entsteht, die nicht mit einer eigenen Falllösung an der Methodenschulung teilgenommen haben. 3
Aus Kapazitätsgründen können gegenwärtig (zumindest für die ersten beiden Vorlesungswochen) pro Übungsfall nur 8 Personen eine ausformulierte Falllösung einreichen. Wir arbeiten an einer personellen Lösung die Kapazität so schnell wie möglich zu erhöhen! Bis dahin gilt das Prinzip first come – first serve. Diejenigen, die noch keine Lösung eingereicht haben, werden bevorzugt behandelt. Ansonsten ist es möglich, mehrfach eine Lösung einzureichen. Damit eine anonymisierte Anmeldung möglich ist und Sie sehen, wieviele „Slots“ des wöchentlichen Übungsfalles schon besetzt sind, melden Sie sich bitte wie folgt an: Fall Sie eine Falllösung einreichen möchten, tragen Sie sich bitte nach Ausgabe des entsprechenden Übungsfalls im Forum des StudIP zu dem jeweiligen Fall ein, indem Sie auf den angegebenen dudle-Link klicken, 4
Ihre Matrikelnummer in die dudel-Tabelle schreiben und auf „Speichern“ klicken: Häufig gestellte Fragen Wann und wie reiche ich die Fälle ein? Übersenden Sie bitte Ihre Falllösung als Word-Datei an philipp-alexander.hirsch@jura.uni-goettingen.de, und zwar spätestens bis zum jeweiligen Sonntagabend nach Ausgabe des Übungsfalles. Wer bearbeitet die Fälle? Die Methodenschulung wird von mir und meinem Kollegen, Herrn Julius Pfeiffer, betreut. Dabei wird Herr Pfeiffer vordringlich die 1:1-Besprechung übernehmen. Ich werde mich gelegentlich auch dazuschalten. Wie soll ich die Fälle bearbeiten? Herr Pfeiffer und ich regen an, die Fälle unter abgeschwächt klausurähnlichen Bedingungen zu schreiben. Dabei geht es nicht darum, dass Sie nach Ablauf von 2 Stunden den Stift fallen lassen bzw. die Tastatur loslassen. Vielmehr möchten wir Sie nur darum bitten, dass die Übungsfälle keine perfekt ausgearbeiteten Mini-Hausarbeiten werden. Konkret empfehlen wir Folgendes: - Arbeiten Sie vor Bearbeitung des Falles den Stoff, der dort abgehandelt wird, mit einem Lehrbuch nach. Diesen können Sie den Paragraphenangaben des Ablaufplanes entnehmen. - Schreiben Sie zum einen die Klausur als Überprüfung Ihres status quo, d.h. schreiben Sie die Klausur „unter Druck“. Setzen Sie sich hierzu selbst ein ehrliches Limit, dass für Sie eine relative Stresssituation darstellt. Das können 2 Stunden, aber auch 3 oder 3,5 Stunden sein. Schätzen Sie sich selbst insoweit ehrlich ein. Natürlich können Sie dabei auch Ihre Tippgeschwindigkeit berücksichtigen (nicht jeder kann 10finger blindschreiben). - Trainieren Sie zum anderen im Nachhinein die „B-Note“, indem Sie in der fertigen Klausur einen Abschnitt (bspw. eine längere Tatbestandsprüfung, die auch einen Streitentscheid enthält) nochmals unter den Gesichtspunkten überbearbeiten, die die „B-Note“ ausmachen. Feilen Sie also noch einmal an Stil, Ausdruck, Argumentation etc. Gerne können Sie diesen Abschnitt dann auch noch farblich markieren. So können wir Ihnen gezielt Rückmeldung geben, ob Ihnen dies aus unserer Sicht gut gelungen ist. Wie werden die Fälle besprochen? Herr Pfeiffer und ich werden Sie nach Erhalt Ihrer Lösung per E-Mail kontaktieren, Ihnen unsere schriftlichen Anmerkungen zum Fall übermitteln und dann einen Termin für eine Besprechung Ihrer Lösung vereinbaren. Diese wird per Videotelefonie über BigBlueButton als 1:1-Besprechung stattfinden. Hierzu gehen Sie bitte im StudIP auf „Meetings“ und betreten zu der vereinbarten Zeit das Meeting. 5
ABLAUF DER ÜBUNG ABLAUFPLAN DEM ABLAUFPLAN KÖNNEN SIE ENTNEHMEN, WELCHE DELIKTE BZW. PROBLEMBEREICHE GEGENSTAND DER JEWEILIGEN ÜBUNGSFÄLLE SEIN WERDEN. NUTZEN SIE DIES, UM SICH AUF DIE VERANSTALTUNG WOCHE FÜR WOCHE GEZIELT VORZUBEREITEN. Termin Gegenstand Inhalt 22.04.2020 Übungsfall 1 §§ 239, 240, 246, 249, 253, 255 StGB 29.04.2020 Übungsfall 2 §§ 22, 23, 25 II, 30 II, 242, 243, 244, 244a, 289 StGB 06.05.2020 Übungsfall 3 §§ 123, 246, 263, 265a, 267 StGB 13.05.2020 Übungsfall 4 §§ 22, 23, 25 II, 27, 242, 244, 246, 249, 250, 253, 255, 266 StGB 20.05.2020 Klausur 1 ??? 27.05.2020 Übungsfall 5 §§ 164, 187, 145d, 242, 259, 263, 265, 267, 268, 274, 303 StGB 03.06.2020 Übungsfall 6 §§ 13, 258, 315b, 315c, 315d StGB 10.06.2020 Diskussionsrunde zu zusätzlichen Übungsfällen --- 17.06.2020 Klausur 2 --- 24.06.2020 Fällt aus --- 01.07.2020 Klausur 3 ??? 08.07.2020 Besprechung der Hausarbeit und der Klausur 1 --- 15.07.2020 Besprechung der Klausur 2 und der Klausur 3 --- Besprechung der Hausarbeit und der Klausuren: Bedingt dadurch, dass das elektronische Rückgabesystem der Korrekturvoten erst Ende Juni von der Fakultät zur Verfügung gestellt wird, verschieben sich die Besprechungstermine der Hausarbeit und der ersten Klausur. Beide werden zusammen am 8.7. besprochen werden. Die gemeinsame Besprechung von Klausur 2 und 3 erfolgt dann am 15.7. Sie werden Ihre Benotung sowie die Korrekturvoten zu den jeweiligen Prüfungsleistungen erst einige Tage vor der jeweiligen Besprechung erhalten. Hierbei werde ich sicherstellen, dass die Noten der 1. Klausur vor dem 1.7. freigeschaltet werden, damit Sie wissen, ob Sie die erste Klausur bestanden haben oder nicht. 6
PRÜFUNGEN ABLAUF Die Klausuren werden als Open Book-Klausuren geschrieben. Zu dem Konzept der Open Book-Klausur verweise ich auf die via StudIP erfolgte Ankündigung von Professor Bach sowie die dort vom Prüfungsamt eingestellten FAQ. Von meiner Seite möchte ich Ihnen zum Ablauf mitteilen, dass – entgegen der ursprünglichen Ankündigung – die Klausuren alle zur üblichen Veranstaltungszeit der Übung geschrieben werden. D.h., die Klausur beginnt mittwochs um 14.00 Uhr s.t. Die Daten der Klausuren bleiben unverändert. INHALT Im Übrigen kann ich Ihnen zum Inhalt der Klausuren an dieser Stelle schon Folgendes mitteilen: - Die Klausuren werden sich inhaltlich schwerpunktmäßig mit den jeweiligen Deliktsgruppen beschäftigen, die wir zuvor in den Übungsfällen besprochen haben. Daher erwarte ich von Ihnen, dass Sie die entsprechenden Abschnitte des StGB entsprechend umfassend nachbereiten. Konkret: Ist § 242 StGB Gegenstand eines Übungsfalls gewesen, ist der gesamte 19. Abschnitt vorzubereiten. - Die Klausuren werde ich so stellen, dass neben klassischem Prüfungswissen (bspw. Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung) auch Ihre Fähigkeit abgeprüft wird, mit ungewohnten Konstellationen und Fallproblemen umzugehen. Für Sie heißt das, dass Sie umso besser auf die Klausur vorbereitet sind, wenn Sie nicht nur standardisiertes Lehrbuchwissen wiedergeben können, sondern unbekannte Probleme methodengerecht lösen können. - Diese methodengerechte Lösung von Fällen, deren Einübung auch die integrierte Methodenschulung (Teil 3, s. oben) dient, wird schließlich auch in die Bewertung Ihrer Klausuren eingehen. Konkret werden Sie eine bessere Bewertung erhalten, je sicherer Sie in methodengerechter Gesetzesauslegung sind und je überzeugender Ihr Stil und Ihre Argumentationsführung sind. LITERATUR WICHTIG IST, DASS SIE DIE ÜBUNG KONTINUIERLICH NACHBEREITEN. HIERZU ARBEITEN SIE MIT DEN LEHRBÜCHERN, MIT DENEN SIE AM BESTEN ZURECHT KOMMEN. DARÜBER HINAUS KANN ICH IHNEN ALS FALLSAMMLUNG – DIE SICH JEDOCH SCHON AUF EXAMENSNIVEAU BEWEGT – VON ROTSCH, STRAFRECHTLICHE KLAUSURENLEHRE, 2. AUFL., MÜNCHEN 2016 EMPFEHLEN. 7
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