Bürgerinformation der - Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn

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Bürgerinformation der - Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn
Bürgerinformation
                                                    der

          Die Bürgerinformation ist kein Amtsblatt im Sinne der kommunalrechtlichen Vorschriften.
                                        Ausgabe 80 / März 2018

                        Grußwort des 1. Bürgermeisters Helmut Zech
                       Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                       ich hoffe sehr, dass Ihr Start in das Jahr 2018 bisher gut verlaufen ist und Sie mit
                       Zuversicht die kommenden Aufgaben angehen können.
                       Wir als Ihre gewählten Vertreter sind zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und
                       Mitarbeitern mit dem „Abarbeiten“ der bereits beschlossenen Aufgaben, aber auch mit
                       der Entwicklung von künftig für Sie wichtigen Maßnahmen beschäftigt.
                       Als neue Herausforderungen stehen folgende Projekte auf der Agenda:
                       Sozialer Wohnungsbau, Kanalbau Wagenhofen, Überrechnung des Kanalnetzes, Breit-
                       bandausbau, Planung Feuerwehrhaus, Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsangebo-
                       tes, Schulhausneubau, Erschließungsarbeiten für das kleine Baugebiet „Am Kirchblick“
                       und vieles mehr.

Wie bereits in der Bürgerversammlung erläutert, ist besonders die gesetzliche Vorgabe (Regelung des Art. 5a
Abs.7 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG), der am 01.04. 2021 in Kraft tritt), verschiedene Straßen eventu-
ell erstmalig herstellen zu müssen, besonders unerfreulich.
Zur Erläuterung für Sie:
In den meisten Ortsteilen haben alle Anlieger für ihre Straße den gesetzlichen Anteil nach dem KAG mit
den Beiträgen für die erstmalige Erschließung (nicht zu verwechseln mit der Straßenausbaubeitragssatzung)
gezahlt.
Der Anteil von 10 % für die Allgemeinheit (Gemeinde) und 90 % für die Anlieger wurde bisher - bis auf
gesetzlich mögliche Stundungen für Landwirte - konsequent umgesetzt.
Aus der Historie heraus gibt es jedoch verschiedene Straßen, die nur aufgekiest sind und damit die Anforderun-
gen der erstmaligen Erschließung (z.B. Asphaltbelag, Wasserführung, durchgehende Straßenbeleuchtung usw.)
nicht erfüllen. Die bisherige Regelung, dass diese Straßen jederzeit bei Notwendigkeit durch die Gemeinde
ausgebaut und nach dem Kostenanteil 10 % / 90 % umgelegt werden können entfällt ab 2021 nun leider für
Straßen, mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, ersatzlos!
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Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

Um hier eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger aus dem Gemeindegebiet herzustellen, müsste
die Gemeinde nun alle Straßen, die nicht ausgebaut sind und unter die neue Rechtslage fallen, bis 2021 aus-
bauen und abrechnen.
Persönlich vertrat ich bisher den Standpunkt, dass diese Straßen funktionieren und aus diesem Grund besteht
für die Gemeinde kein Handlungsbedarf, außer die Anlieger oder das öffentliche Interesse geben Anlass für ein
Handeln. Nun besteht die Möglichkeit eines Abrechnens (Baukostenersatz für die Allgemeinheit) dieser
Straßen leider nur noch bis 2021.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die die erstmalige Herstellung für „ihre Straße“ bezahlt haben, müssten für die
bisher nicht ausgebauten Straßen bei einem Ausbau nach 2021 für die Anlieger vollständig mitbezahlen.
Bisher bestand die Auffassung, dass ein Ausbau nicht unbedingt erforderlich war, da es die Straßenausbaubei-
tragssatzung gibt. Der Kostenanteil aller Bürgerinnen und Bürger wäre bei einem Ausbau nach 2021 zwar von
10 % der Straßenbaukosten auf ca. 35 % (bei Anliegerstraßen) gestiegen, womit die Allgemeinheit einen höhe-
ren Anteil tragen muss, aber die Anlieger hätten wegen der weiterhin anfallenden eigenen Kostenbeteiligung
bisher und wahrscheinlich auch in Zukunft vermutlich kein Interesse an einem Straßenausbau gehabt.
Nun entfällt mit der Landtagsinitiative der Freien Wähler (die übrigens vor zwei Jahren noch, wie alle anderen
Fraktionen auch, den Kompromiss bei der Neuordnung der Straßenausbaubeiträge mitgetragen haben), die
Straßenausbeitragssatzung zu streichen, diese Option leider.
Dass eine Straßenausbaubeitragssatzung nicht immer gerecht ist und durch den Länderfinanzausgleich mit
bayerischem Geld andere Bundesländer, welche diese Satzung nicht haben, mitfinanziert werden, finde ich
ebenfalls mehr als bedenklich. Ebenso bezahlen die Bürgerinnen und Bürger über ihre KFZ-Steuer genügend
Mittel um die Straßenausbaubeiträge zu den Akten zu legen.

Nun aber konkret:
Sollte, wie von den Freien Wählern gefordert und bereits von der CSU-Landtagsfraktion signalisiert, die
Straßenausbaubeitragssatzung fallen, fehlen in der Gemeindekasse (die Kasse aller Bürgerinnen und Bürger) -
wenn kein Ersatz kommt - ca. 400.000 €, welche für den Straßenneubau in Pfaffenhofen a.d. Glonn bereits ver-
anschlagt wurden, bei dem ich übrigens selbst auch mit bezahlt hätte.
(Ich bin mal gespannt, welchen Kostenersatz es gibt und nach welchen Kriterien dieser bemessen wird. In der
Regel bleiben wir wieder auf einem Fehlbetrag sitzen.)
Weiter steht der Gemeinderat vor der Entscheidung, alle nicht ausgebauten Straßen, welche rechtlich aus der
erstmaligen Erschließung fallen, entweder bis 2021 auszubauen und damit den Grundsatz der
„Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger“ fortzusetzen oder diese Straßen werden nicht ausgebaut und
bleiben auch in Zukunft Kieswege, da zumindest momentan kein Rechtsanspruch auf einen Ausbau besteht.
Spätestens wenn eine neue Generation kommt wird vermutlich der Druck auf den Gemeinderat wachsen, doch
einen Ausbau vorzunehmen und dann müssen Sie alle diese Straßen bezahlen und der Anliegeranteil von 90 %
der Kosten entfällt.
Persönlich hoffe ich auf eine sachliche Diskussion und auf das Verständnis der Bevölkerung, egal welche
Entscheidung der Gemeinderat fällen wird.
Ich hoffe sehr, dass es mir mit diesen Zeilen gelungen ist die Komplexität dieses vom Gesetzgeber produzierten
Problems, das jetzt die gewählten Vertreter vor Ort ausbaden müssen, darzustellen.
Sobald alle Fakten mit unserer Aufsichtsbehörde geklärt sind, werden wir dieses wichtige Thema behandeln
und nach einer - im Sinne aller Bürgerinnen und Bürgern - guten Lösung suchen.

Mit besten Grüßen

Helmut Zech, 1. Bürgermeister
der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn

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Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                Antrittsbesuch bei der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn
Am 08.02.2018 war Frau MdB Katrin Staffler zum
Antrittsbesuch bei Herrn 1. Bürgermeister Zech im
Rathaus der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn zu
Gast.
Bürgermeister Zech erläuterte der Abgeordneten die
Sorgen und Nöte der Gemeinde Pfaffenhofen a.d.
Glonn, um diese entsprechend in Berlin einfließen
lassen zu können. Frau Staffler sagte ihm eine ent-
sprechende Unterstützung zu.
Bei dieser Gelegenheit trug sich Frau MdB Staffler
auch gleich in das goldene Buch der Gemeinde
Pfaffenhofen a.d. Glonn ein.

                                                            Auf dem Foto v.l.: Herr 1. Bürgermeister Zech und Frau MdB
                                                                              Staffler

                        Bebauungsplan „Am Kirchblick“ in Egenburg

Am östlichen Ortsrand von Egenburg werden
momentan 7 Parzellen erschlossen, die vorbehaltlich des
Gemeinderates teilweise eventuell Mitte des Jahres auf
dem „freien Markt“ veräußert werden.

Interessenten werden gebeten, die folgenden Bürgerin-
formationen und unsere Homepage usw. zu beobachten.

                                                                                                                Seite 3
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           Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
          und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungs-
                     verordnung) der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn
Für die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn wurde die „Reinigungs- und Sicherungsverordnung“ vom
10.07.1980 erlassen, die jedoch zwischenzeitlich abgelaufen ist. Außerdem hat der Bayerische Verwaltungsge-
richtshof (BayVGH) einige Bestimmungen der damaligen Musterverordnung für ungültig erklärt.
Die Reinigung und Sicherung der Straßen ist von der Gemeinde zu gewährleisten. Die Gemeinden können nach
Artikel 51 Absatz 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) durch den Erlass von Ver-
ordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, sowie
zur Sicherung der Gehbahnen im Winter, Aufgaben auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertra-
gen. Dadurch werden den Eigentümern relativ geringfügige Arbeiten auferlegt, die jedoch zu einer deutlichen
Kostenentlastung der Allgemeinheit führen, da die Gemeinde diese Aufgaben nicht mit eigenem Personal oder
unter Zuhilfenahme von privaten Unternehmen erfüllen muss.
Die neue „Reinigungs– und Sicherungsverordnung“ finden Sie anbei.
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                Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen
          und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
                                 der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017
(GVBl. S. 375), erlässt die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn folgende Verordnung:

                                               Allgemeine Vorschriften
                                                            §1
                                                  Inhalt der Verordnung
Diese Verordnung regelt Inhalt und Umfang der Reinhaltungs-, Reinigungs- und Sicherungspflichten auf den öffentlichen
Straßen in der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn.

                                                          §2
                                                 Begriffsbestimmungen
                                 Öffentliche Straßen, Gehbahnen, geschlossene Ortslage
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und
    Plätze mit ihren Bestandteilen im Sinne des Art. 2 Nr. 1 BayStrWG oder des § 1 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesfernstra-
    ßengesetzes (FStrG) in der jeweiligen Fassung. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-,
    Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße die-
    nenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen
    im Sinne dieser Verordnung.
(2) Gehbahnen sind
      a) die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen
         (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die
         selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege
      oder
      b) in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am
         Rande der öffentlichen Straßen
      in einer Breite von 1,0 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus.
(3) Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhän-
    gend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder ein-
    seitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht (Art. 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 BayStrWG).

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                                        Reinhaltung der öffentlichen Straßen
                                                           §3
                                                         Verbote
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit ist es untersagt, öffentliche Straßen mehr als nach den Umstän-
    den unvermeidbar zu verunreinigen oder verunreinigen zu lassen.
(2) Insbesondere ist es verboten,
     a) auf öffentlichen Straßen Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszu-
        schütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Tierfutter auszubrin-
        gen;
     b) Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen;
     c) Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und
        Schnee
        1. auf öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern,

        2. neben öffentlichen Straßen abzuladen, abzustellen oder zu lagern, wenn dadurch die
           Straßen verunreinigt werden können,
        3. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen zu
           schütten oder einzubringen.
(3) Das Abfallrecht bleibt unberührt.

                                         Reinigung der öffentlichen Straßen
                                                           §4
                                                    Reinigungspflicht
(1) Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit haben die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtig-
    ten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage)
    aufgeführten öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über diese öffentlichen Straßen mittelbar erschlos-
    sen werden (Hinterlieger), die in § 6 bestimmten Reinigungsflächen gemeinsam auf eigene Kosten zu reinigen.
    Grundstücke werden über diejenigen Straßen mittelbar erschlossen, zu denen über dazwischenliegende Grundstücke
    in rechtlich zulässiger Weise Zugang oder Zufahrt genommen werden darf.
(2) Grenzt ein Grundstück an mehrere im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage) aufgeführte öffentliche Straßen an
    oder wird es über mehrere derartige Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine derartige Straße an, wäh-
    rend es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so besteht die Verpflichtung für jede dieser Straßen.
(3) Die Vorderlieger brauchen eine öffentliche Straße nicht zu reinigen, zu der sie aus tatsächlichen oder aus rechtlichen
    Gründen keinen Zugang und keine Zufahrt nehmen können und die von ihrem Grundstück aus nur unerheblich
    verschmutzt werden kann.
(4) Keine Reinigungspflicht trifft ferner die Vorder- oder Hinterlieger, deren Grundstücke einem öffentlichen Verkehr
    gewidmet sind, soweit auf diesen Grundstücken keine Gebäude stehen.
(5) Zur Nutzung dinglich Berechtigte im Sinne des Absatzes 1 sind die Erbbauberechtigten, die Nießbraucher, die Dau-
    erwohn- und Dauernutzungsberechtigten und die Inhaber eines Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB.

                                                          §5
                                                   Reinigungsarbeiten
Zur Erfüllung ihrer Reinigungspflicht haben die Vorder- und Hinterlieger die im Straßenreinigungsverzeichnis (Anlage)
aufgeführten öffentlichen Straßen, und zwar innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsflächen, zu reinigen. Sie haben
dabei die Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befind-
lichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) nach Bedarf
a)   zu kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Haus-
     mülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die
     Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.
     Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung –
     die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen.
b)   von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien, soweit es
     aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
c)   insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit
     diese innerhalb der Reinigungsfläche (§ 6) liegen.
                                                                                                                    Seite 5
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                                                            §6
                                                    Reinigungsfläche
(1) Die Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Vorderlieger-
    grundstücks mit dem Straßengrundstück, und
      a) bei Straßen der Gruppe A des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage) der Fläche außerhalb der Fahrbahn,
      b) bei Straßen der Gruppe B des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage) einer parallel zum Fahrbahnrand in
         einem Abstand von 50 cm verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn,
      c) bei Straßen der Gruppe C des Straßenreinigungsverzeichnisses (Anlage) der Fahrbahnmitte bzw. der Straßenmitte
      liegt, wobei Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück jeweils durch die
      von den Grundstücksgrenzen aus senkrecht zur Straße gezogenen Linien bestimmt werden.
(2) Bei einem Eckgrundstück gilt Absatz 1 entsprechend für jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt,
    einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

                                                       §7
                              Gemeinsame Reinigungspflicht der Vorder- und Hinterlieger
(1) Die Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Reini-
    gungsflächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten anderer
    Personen oder Unternehmer bedienen; das Gleiche gilt auch für den Fall, dass zwischen Vorder- und Hinterliegern
    Vereinbarungen nach § 8 (Aufteilung der Reinigungsarbeiten) abgeschlossen sind.
(2) Ein Hinterlieger ist dem Vorderlieger zugeordnet, über dessen Grundstück er Zugang oder Zufahrt zu derselben öf-
    fentlichen Straße nehmen darf, an die auch das Vorderliegergrundstück angrenzt.

                                                         §8
                            Aufteilung der Reinigungsarbeiten bei Vorder- und Hinterliegern
(1) Es bleibt den Vorder- und Hinterliegern überlassen, die Aufteilung der auf sie treffenden Arbeiten untereinander
    durch Vereinbarung zu regeln.
(2) Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so kann jeder Vorder- oder Hinterlieger eine Entscheidung der Gemeinde
    über die Reihenfolge und die Zeitdauer, in der sie ihre Arbeiten zu erbringen haben, beantragen. Unterscheiden sich
    die Grundstücke der einander zugeordneten Vorder- und Hinterlieger hinsichtlich der Flächen wesentlich, kann die
    Entscheidung beantragt werden, dass die Arbeiten nicht in gleichen Zeitabständen zu erbringen sind, sondern dass
    die Zeitabschnitte in demselben Verhältnis zueinanderstehen, wie die Grundstücksflächen.

                                         Sicherung der Gehbahnen im Winter
                                                           §9
                                                    Sicherungspflicht
(1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die
    in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen (Sicherungsfläche) der öffentlichen Straßen, die an ihr Grundstück
    angrenzen oder ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
(2) § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 bis 5, §§ 7 und 8 gelten sinngemäß. Die Sicherungspflicht besteht für alle öffentlichen
    Straßen (§ 2 Abs. 1) innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 2 Abs. 3) auch wenn diese nicht im Straßenrei-
    nigungsverzeichnis (Anlage) aufgeführt sind.

                                                          § 10
                                                   Sicherungsarbeiten
(1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen
    Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden
    Stoffen (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
    Bei besonderer Glättegefahr ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so
    oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich
    ist.
(2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht ge-
    fährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der
    Räumung freizuhalten.

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                                                          § 11
                                                    Sicherungsfläche
(1) Sicherungsfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der in § 6 genannten Reinigungsfläche liegende
    Gehbahn nach § 2 Abs. 2.

(2) § 6 Abs. 2 gilt sinngemäß.

                                                 Schlussbestimmungen
                                                        § 12
                                        Befreiung und abweichende Regelungen
(1) Befreiungen vom Verbot der Straßenverunreinigung nach § 3 gewährt die Gemeinde, wenn der Antragsteller die un-
    verzügliche Reinigung besorgt.

(2) In Fällen, in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen unbilligen Härte führen würden, die
    dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange und der Interessen der übrigen Vorder- und
    Hinterlieger nicht zugemutet werden kann, spricht die Gemeinde auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aus oder
    trifft unbeschadet des § 8 Abs. 2 sonst eine angemessene Regelung. Eine solche Regelung hat die Gemeinde auch zu
    treffen in Fällen, in denen nach dieser Verordnung auf Vorder- und Hinterlieger keine Verpflichtung trifft. Die Ent-
    scheidung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen oder Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

                                                         § 13
                                                  Ordnungswidrigkeiten
Gemäß Art. 66 Nr. 5 BayStrWG kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
1. entgegen § 3 eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt,
2. die ihm nach den §§ 4 und 5 obliegende Reinigungspflicht nicht erfüllt,
3. entgegen den §§ 9 und 10 die Gehbahnen nicht oder nicht rechtzeitig sichert.

                                                           § 14
                                                       Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom
    10.07.1980 außer Kraft.

Pfaffenhofen a.d. Glonn, den 06.02.2018
gez.
Helmut Zech
1. Bürgermeister
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                                  Anlage zur Straßenreinigungsverordnung
                                        (zu § 4 Abs. 1, § 5 und § 6)
Straßenreinigungsverzeichnis
Gruppe A
(Reinigungsfläche: Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radwege sowie Grünstreifen und von der Fahrbahn
getrennte Parkstreifen)
Gruppe B
(Reinigungsfläche: Flächen der Gruppe A und zusätzlich die Fahrbahnränder in der in § 6 Abs. 1 Buchstabe b festgeleg-
ten Breite)
alle nicht bei Gruppe A aufgeführten Straßen
Gruppe C
(Reinigungsfläche: bis zur Fahrbahnmitte bzw. Straßenmitte)
                                                                                                                  Seite 7
Bürgerinformation der - Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn
Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                 Silvesterlauf 2017 der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn

                                   Der Silvesterlauf der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 2017 war wieder
                                   ein voller Erfolg.
                                                                 Ein großes

                                                                    Dankeschön
                                                                        an
                                    alle Läufer für die Teilnahme, allen Sponsoren für die Unterstützung und
                                           allen Helferinnen und Helfern für die tolle geleistete Arbeit.

 Wie uns die beteiligten Läufer und die Zu-
 schauer bestätigten, waren sowohl die Laufstre-
 cke, als auch der Außenbereich und unsere
 Eventhalle wieder hervorragend organisiert.
 Fast 600 Läufer aus 8 Landkreisen waren aktiv
 am Start, mindestens genauso viele Zuschauer
 säumten den Weg oder genossen schon vor
 dem Lauf das "Weißwurstessen".
 Dank der großen Einsatzbereitschaft unseres
 Orga-Teams, der vielen freiwilligen Helfer/-
 innen und vieler Sponsoren konnten wir auch Foto: WS
 dieses Jahr wieder diese großartige Veranstal-
 tung anbieten. Kleine Verbesserungsvorschläge haben wir aufgegriffen und konnten so ein perfekt abgerunde-
 tes Event anbieten.
 Wir würden uns sehr freuen, auch beim Silvesterlauf 2018 wieder zahlreiche Bürgerinnen und Bürger als Läu-
 fer aber auch als Besucher begrüßen zu dürfen.
 Das Orga-Team bedankt sich bei Ihnen allen und wünscht Ihnen ein gutes, glückliches und vor allem gesundes
 neues Jahr, welches wir auch gerne beim nächsten Silvesterlauf am 31.12.2018 zusammen mit Ihnen abschlie-
 ßen würden.
              Alles zum Silvesterlauf 2017 (Ergebnisse, Fotos usw.) finden Sie unter
                            www.silvesterlauf-pfaffenhofen-glonn.de

          Eiswassergrill-Challenge des Gemeinderates Pfaffenhofen a.d. Glonn
Der Gemeinderat Pfaffenhofen a.d. Glonn wurde vom Gemeinderat Ried nominiert an der Eiswassergrill-
Challenge teilzunehmen und hat sich dieser Aufgabe natürlich gestellt.
Kurz erklärt: man wird nominiert, sich in eiskaltes Wasser zu stellen und nebenbei zu grillen. Man spendet
     Geld für einen wohltätigen Zweck und darf 3 weitere Nominierungen aussprechen. Wenn man es nicht
     macht, muss man dem, der einen nominiert hat, die geforderte Brotzeit spendieren.
Gespendet hat der Gemeinderat 500,- € (privat) an Harl.e.kin e.V., Verein zur Förderung der Harl.e.kin-
Frühchen-Nachsorge an den Münchner Kinderkliniken Schwabing, Harlaching und der Neonatologie des MRI.
Nominiert wurden das Landratsamt Dachau, Herr Landrat Löwl mit seinem Mitarbeiterstab und die ehemaligen
                                                                 VG-Kollegen - die Gemeinde Sulze-
                                                                 moos und die Gemeinde Odelzhausen.
                                                                          Der Gemeinderat Pfaffenhofen a.d.
                                                                          Glonn bedankt sich herzlich bei Herrn
                                                                          Alois Meisl für die musikalische
                                                                          Unterstützung, bei der Familie Steinhart
                                                                          für die Organisation des Grills und der
                                                                          Erstellung des Videos und bei den Bau-
                                                                          hofmitarbeitern für den Beckenbau -
                                                                          Vergelt´s Gott!

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Bürgerinformation der - Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn
Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                       ACHTUNG - Verlegung des Wahllokals
             vom Rathaus Egenburg ins Kinderhaus Pfaffenhofen a.d. Glonn
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Erfahrungen bei der Bundestagswahl im September 2017, wird das Wahllokal vom
Sitzungssaal des Rathauses Egenburg verlegt in das Kinderhaus Pfaffenhofen a.d. Glonn (Schulanger 1).
Hauptgrund für die Verlegung ist die von Bürgerinnen und Bürgern bemängelte Barrierefreiheit im Rathaus,
welche im Kinderhaus gewährleistet ist.

             Die Zuteilung der Ortsteile auf die Wahllokale ändert sich dadurch nicht.
Auflistung der Wahllokale mit Adresse und den zugeteilten Ortsteilen für alle Wahlen ab 2018:
Wahllokal 1, Kinderhaus Pfaffenhofen a.d. Glonn, Schulanger 1, zuständig für:
           Pfaffenhofen a.d. Glonn, Egenburg, Bayerzell, Ebersried, Kaltenbach, Weitenried und Wagenhofen
Wahllokal 2: Gemeinschaftshaus Unterumbach, Reisererstr. 5, zuständig für:
           Unterumbach, Oberumbach, Stockach, Miesberg
Briefwahl B11: Rathaus Egenburg, Hauptstr. 14:
           Beantragung - und Abgabe der Briefwahlunterlagen

    Energiewende lokal gestalten - Gemeinde testet kostenloses Elektrofahrzeug

                                                   Die Kommunen sind in vieler Hinsicht Vorreiter in der
                                                   Energiewende. Sei es mit der Nutzung der Solarenergie
                                                   auf Rathäusern, Betriebshöfen, Schulen oder Kitas, um-
                                                   weltfreundlicher Nahwärme oder umweltfreundlicher
                                                   Mobilität durch die Förderung der Radler oder der
                                                   e-Mobilität.
                                                   Auch die Stadtwerke München sind auf vielfältige Weise
                                                   Gestalter der Energiewende. Sie haben sich u.a. das Ziel
                                                   gesetzt, die Menschen in der Metropolregion München
                                                   aktiv für die Gestaltung der Energiewende zu begeistern.
                                                   Die Stadtwerke München haben auch die Gemeinde Pfaf-
                                                   fenhofen a.d. Glonn mit Ihrem Angebot an möglichen
Aktionen in Ihren Testwochen begeistert. So durften die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses
(s. Foto) eine Woche kostenlos ein E-Auto der SWM testen.

                Beschwerden über Schulbus bitte ans Landratsamt richten!
                       In letzter Zeit erhielten wir Beschwerden über die Busverbindungen zur Schule Odelz-
                       hausen.
                       Ein Grund dafür ist mit Sicherheit das immer höhere Verkehrsaufkommen auf der Au-
                       tobahn A8 und das dadurch verursachte Verkehrschaos in und um Odelzhausen. Ebenso
die Umleitungen aufgrund der Straßenbauarbeiten in unserer Gemeinde erschwerten den Bussen das pünktliche
Durchkommen.
Sowohl Schule als auch Sachaufwandsträger setzen sich intensiv dafür ein, dass die bestehende Situation so-
weit wie möglich verbessert werden kann.
Grundsätzlich ist bei Fragen bzw. Beschwerden zum Busverkehr das Landratsamt Dachau zuständig.
Wir bitten Sie deshalb, sich mit Ihren Anliegen direkt an folgenden Kontakt des Landratsamt Dachau zu wen-
den.
Kreisschulen-OEPNV@lra-dah.bayern.de

Sollten Sie bei der zuständigen Stelle im Landratsamt keinen Erfolg verzeichnen, stehen wir für Sie, nach einer
angemessenen Frist, gerne zur Verfügung.
                                                                                                         Seite 9
Bürgerinformation der - Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn
Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmacht,
           Betreuungsverfügung und Patientenverfügung am 16.01.2018 im Rathaus
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
bei der am 16.01.2018 durchgeführten Informationsveranstaltung zum Thema "Vorsorgevollmacht, Betreu-
ungsverfügung und Patientenverfügung - Alles was Sie darüber wissen sollten" war der Sitzungssaal bis auf
den letzten Platz gefüllt. Herr Erster Bürgermeister Helmut Zech, der diese Veranstaltung zusammen mit der
Seniorenbeauftragten Frau Marianne Steinhart organisiert hatte, freute sich sehr über die große Besucherzahl
und das große Interesse für diese wichtigen - wenn auch nicht immer populären – Themen.
Im Namen der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn bedankte sich Herr Bürgermeister Zech ganz herzlich bei
den Referenten Frau Keller und Herrn Reiter, Mitarbeiter der Abteilung „Senioren-, Betreuungs- und sonstige
soziale Angelegenheiten“ des Landratsamtes Dachau, die die Bürgerinnen und Bürger ausführlich über die
Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informierten und diesbezüglich für
ihre Fragen zur Verfügung standen.

               Aufgrund der großen Nachfrage wird diese Informationsveranstaltung wiederholt.
Hierzu laden Sie die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn und die Betreuungsstelle des Landratsamtes Dachau
nochmals herzlich am 19.04.2018, um 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal, 1. Stock, des Rathauses Egenburg,
Hauptstr. 14, 85235 Egenburg, ein. (s. auch letzte Seite dieser Bürgerinformation)

                        Hundekot in ehrenamtlich gepflegten Grünanlagen
                                                             Liebe Hundehalter/-innen,
                                                             nur wenige Hundehalter, die sich nicht an die Regeln
                                                             halten, verunglimpfen leider alle Hundehalter.
                                                             Bitte helfen Sie mit, diese wenigen Hundehalter auf
                                                             ihre Pflichten gegenüber der Allgemeinheit aufmerk-
                                                             sam zu machen.
                                                             Es bereitet weder Spaziergängern noch den ehrenamt-
                                                             lichen Helferinnen und Helfern - die ohne Vergütung
                                                             Grünflächen pflegen - Spaß, dem Gestank und der
                                                             optischen Beeinträchtigung durch diese „Haufen“ aus-
Hundekot in der Grünanlage beim Gastank in Egenburg          gesetzt zu sein!

 Bitte melden Sie uns Personen, welche die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht ord-
 nungsgemäß aufräumen (Tel. 08134/25798-0 oder E-Mail info@pfaffenhofen-glonn.de).
 Die Hundehaltungsverordnung und die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung
 der öffentlichen Straßen (beide Verordnungen finden Sie auch auf unserer Homepage
 unter „Satzungen/Ortsrecht“) verleihen der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn durchaus
 einen Handlungsspielraum, diesem wichtigen Anliegen entsprechend Nachdruck zu
 verleihen.
 Zur Umsetzung brauchen wir allerdings „Ross und Reiter“!
Seite 10
Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

       So schonen Sie die Kläranlage - und auf lange Sicht Ihren Geldbeutel -!
         Das WC ist kein Mülleimer!!!                        Ganz wichtig:
Abfälle und gefährliche Stoffe dürfen nicht über die         Feuchttücher (u.a. für die Babyhygiene) sind
WC-Spülung oder Kanalschächte ins Abwasser ge-               reißfest. Aufgrund dieser Eigenschaft wickeln sich
langen. Hygieneartikel, Speisefette und Chemikalien          Feuchttücher im Pumpwerk der Kläranlage um die
verursachen Probleme und Störungen im Kanal und              Pumpe und blockieren diese. Dadurch wird ein Still-
in der Kläranlage, behindern die Reinigung des               stand der Pumpe verursacht, die Pumpe muss ausge-
Abwassers und erhöhen die Kosten.                            baut, zerlegt und gereinigt werden. Dies verursacht
Arzneimittel:                                                sehr hohe Kosten, die sich im Abwasserpreis nieder-
                                                             schlagen.
Medikamente vergiften das Abwasser und die Biolo-
gie der Kläranlage. Bitte nicht über das WC entsor-          Feuchttücher dürfen unter keinen Umständen
gen!
                                                                  in der Toilette entsorgt werden!!!
Abflussreiniger:
                                                             Feuchttücher u.a. textile Bestandteile verbinden sich
Abflussreiniger vergiften das Abwasser, greifen              u.U. und führen dadurch zu nicht unerheblichen
Rohrleitungen an und können zur Entstehung von               Störungen, die hohe Kosten verursachen können.
Chlorgas führen. Anstatt einen Abflussreiniger zu
verwenden, können Sie Flusensiebe installieren und
zur Reinigung des Abflusses eine Saugglocke ver-                  Eine von Feuchttüchern umwickelte Pumpe
wenden.
Mineralöle, Benzin, Frostschutz;
Diese Stoffe vergiften das Abwasser sowie die Bio-
logie der Kläranlage und führen zu Explosionsgefahr
im Kanal sowie auf der Kläranlage. Bitte geben Sie
Mineralöle, Benzin und Frostschutz im Fachhandel
zurück oder erkundigen Sie sich bzgl. der fachge-
rechten Entsorgung.
Speiseöle, Fette:
Speiseöle und Fette lagern sich in Rohren ab, führen
zu Verstopfungen und verursachen dadurch zusätzli-
che Kosten auf der Kläranlage.
                                                                                    So sollte die Pumpe eigentlich
Speisereste, verdorbene Lebensmittel, Grünabfälle:                                  aussehen!
Organische Abfälle führen zu Verstopfungen und
hohen Kosten bei der Abwasserreinigung, locken
Ratten und Ungeziefer an. Bitte entsorgen Sie den
Biomüll daher am Kompost oder über die Biotonne
bzw. bei ungeeigneten Lebensmitteln über die Rest-
mülltonne.
Hygieneartikel, Gebrauchsgegenstände:
Babywindeln, Damenbinden und Tampons sowie
sonstiger Hausmüll verstopfen den Kanal und müs-
sen mühsam aus dem Abwasser entfernt werden.                 Textilien:
Diese Abfälle müssen mit dem Restmüll entsorgt               Altkleider und sonstige Textilien verstopfen Rohrlei-
werden.                                                      tungen, zerstören Pumpen und andere Anlagen. Brin-
                                                             gen Sie Textilien zur Altkleidersammlung oder ent-
Chemikalien:                                                 sorgen Sie diese Stoffe mit dem Restmüll oder bei
Lacke, Farben, Verdünnungsmittel, Holzschutzmit-             der Altstoffsammelstelle.
tel, Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel,
Pflegeartikel, Kosmetik – alle diese Stoffe vergiften        Verpackungsmaterialien:
das Abwasser und die Biologie der Kläranlage. Sie            Papier, Karton, Kunststoffe und Blechverpackungen
müssen daher als Sondermüll in der Abfallsammel-             verstopfen Rohre, verursachen erhöhten Aufwand
stelle entsorgt werden. Wenn die Chemikalien in die          auf der Kläranlage und zerstören Aggregate. Diese
Kläranlage gelangen, wird die Klärschlammentsor-             Stoffe gehören in den gelben Sack, die Altpapierton-
gung erheblich verteuert.                                    ne, in den Metallcontainer oder zur Altstoffsammel-
                                                             stelle.
Bauschutt, Mörtel, Gips:
Überbleibsel von Bauprojekten verstopfen die Kanä-                Bitte helfen Sie mit, den Aufwand
le. Entsorgen Sie Bauschutt, Mörtel und Gips daher            und die Kosten möglichst gering zu halten!
in der Altstoffsammelstelle oder Bauschuttdeponie.
                                                                                                            Seite 11
Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                                         WestAllianz München

           Termin zur Planung des Räuber-Kneißl-Radweges

Nachdem unsere Auftaktveranstaltung zum Projektstart am 24.10.2017 erfolgreich durchgeführt wurde, ging es
nun in die Detailplanung.
Daher fanden am 18.11.2017 zwei Veranstaltungen statt - eine war am Vormittag in Bergkirchen und am Nach-
mittag ging es weiter im Rathaus Egenburg der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn.
An diesem Tag waren alle, auch die Bürgerinnen und Bürger, eingeladen, sich mit ihren Ideen einzubringen
und gemeinsam mit dem Planungsbüro „top plan“ die nächsten Schritte zu konkretisieren.
Die WestAllianz München, der Arbeitskreisvorsitzende Helmut Zech, 1. Bürgermeister der Gemeinde Pfaffen-
hofen a.d. Glonn und das Planungsbüro „top plan“ freuten sich über das rege Interesse der Bürgerinnen und
Bürger.

Ihr Arbeitskreis Naherholung und Tourismus der WestAllianz München

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            Bildungsprogramm der WestAllianz München
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind der Überzeugung, dass die Qualifizierung und Bindung guter Mitarbeiter ein wichtiger Erfolgsfaktor
für eine Firma und somit auch ein wichtiger Standortfaktor für die Region ist.
Die Bildungsakademie der WestAllianz München hat daher erstmals in 2018 in Zusammenarbeit mit der VHS
Bergkirchen und der VHS Gröbenzell ein Business-Programm für die Gewerbe-treibenden und Firmen im
Bereich der WestAllianz München entwickelt.
Berufliche Qualifizierung aus der Region – in der Region!
Wir freuen uns, dass wir nun die erste Ausgabe dieser Broschüre für das Frühjahr /
Sommersemester 2018 präsentieren können.
Sie finden ein breitgefächertes Angebot – Sprachkurse, Soft Skills, Buchhaltung,
Sicherheits-trainings und vieles mehr.
Das Programm erhalten Sie ab sofort in den Gemeinden der WestAllianz München, in
der Geschäftsstelle der WestAllianz München - info@westallianz-muenchen.de - oder
online über die Homepage und die WestAllianz München – App.

Mit freundlichen Grüßen
Zweckverband WestAllianz München

Stefan Kolbe
1.Bürgermeister Gemeinde Karlsfeld und
Verbandsvorsitzender
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Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

   Neujahrsschreiben des Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebunds
                                                                                               München, 9. Januar 2018 M / zim

            Alles wird gut – oder auch nicht? - Gedanken zum Jahreswechsel 2017/2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,                                 von Flüchtlingen mit Bleiberecht ist eine Herausforde-
eine beliebte „Beruhigungsformel“, die gern bei Gesprä-         rung, die Generationen beschäftigen wird. Die Kommu-
chen über die Unbill des täglichen Lebens, den erodieren-       nen sind dabei auf die Unterstützung von Bund und Land
den Zustand der Gesellschaft oder ganz allgemein hin-           angewiesen. Ich erwarte massive Hilfestellungen, unter
sichtlich der eigenen Lebenssituation verwendet wird, ist       anderem im Bereich der Sprachvermittlung, Kinderbe-
„alles wird gut“. Zum Jahreswechsel ist man geneigt, die-       treuung und Wohnraumversorgung. Nur dann, wenn In-
sen Spruch auch für die kommunalen Themen zu verwen-            tegration gelingt, ohne die berechtigten Belange der eige-
den. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Ballungs-              nen Bevölkerung zu vernachlässigen, wird alles gut.
räumen und ländlichen Regionen werden geschaffen, Ein-          Man darf gespannt sein, was die Sondierungsgespräche in
nahmen und Ausgaben der Kommunen stehen in einem                Berlin bringen. Hoffentlich nicht weitere soziale Wohlta-
ausgeglichenen Verhältnis, die Energiewende ist ge-             ten. Seien wir ehrlich: Wir leben seit langem über unsere
schafft, die Digitalisierung der Gesellschaft führt zu ei-      Verhältnisse. Die Steuerquellen sprudeln wie noch nie,
nem immer leichteren Leben für alle – und alle sind zu-         die Wirtschaft brummt und die Mehrheit der Menschen,
frieden. Alles wird gut.                                        die in Deutschland leben, haben das Gefühl, dass es ihnen
Spinnt der Brandl jetzt? Nein, ich habe nur „laut“ nachge-      materiell recht gut geht. Gleichzeitig haben sich die Sozi-
dacht und ein paar „nette“ Wunschvorstellungen artiku-          alausgaben in den letzten zwölf Jahren nahezu verdoppelt
liert. Träumen wird ja noch erlaubt sein…                       und die Politik versucht die Erosion der Akzeptanz durch
                                                                immer neue Leistungsversprechen zu stoppen. Kosten-
Damit aus Träumen Realität wird, gilt es, ein paar konkre-      freier Kindergarten, verbindliche Ganztagesbeschulungen,
te Forderungen an Bund, Land und – ja, tatsächlich –            immer höhere Standards bei der Betreuung u.v.m.
auch an uns selbst zu stellen. Die Kommunen erwarten zu
Recht von der Bundespolitik in der neuen, soeben begon-         Ich warne davor, die Kommunen durch immer neue Ver-
nenen Legislaturperiode ein klares Bekenntnis zur Stär-         sprechen zu überfordern. Es ist falsch und vor allem un-
kung der ländlichen Regionen, zur Nutzung der Chancen           fair, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im
der Digitalisierung und zur Fortsetzung der Unterstützung       Grundschulalter zu Lasten der Kommunen festzuschrei-
bei der Integration.                                            ben. Für einen flächendeckenden Ausbau von Ganztags-
                                                                schulen sind alleine bauliche Investitionen in Höhe von
Städte und Gemeinden besitzen auch abseits der Bal-             rund 15 Milliarden Euro pro Jahr nötig. Zusätzlich wären
lungsräume immense Potentiale. Die kommende Bundes-             rund 50.000 Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte er-
regierung – ganz gleich, wie sie aussehen wird – muss           forderlich. Dies verursacht jedes Jahr Personalkosten in
sich eindeutig zur Herstellung gleichwertiger Lebensver-        Höhe von 2,8 Milliarden Euro bundesweit. Wer das soll
hältnisse in ganz Deutschland bekennen und mehr dafür           das bezahlen? Die Kommunen? Wahnsinn!
zu tun, dass dieses Ziel auch erreicht wird. 70 Prozent der
Menschen leben nicht in großen Städten und der überwie-         Abgesehen von diesen finanziellen Dimensionen: Der
gende Teil der Wertschöpfung in Deutschland findet ab-          Bund sollte den Eltern nichts versprechen, was die Ge-
seits der Ballungsräume statt. Es muss daher in der neuen       meinden und Städte auch bei bestem Willen nicht einhal-
Legislaturperiode gezielt in die Potentiale und die wirt-       ten können. Woher den Grund für die notwendigen bauli-
schaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen inves-          chen Erweiterungen und die zusätzlichen Fachkräfte neh-
tiert werden. Kernvoraussetzungen für Lebens- und Blei-         men? Vollmundige Ankündigungen, die nicht umgesetzt
beperspektiven in den Räumen sind: Leistungsstarke              werden können, führen im Ergebnis nur zur Politikver-
Breitbandversorgung, gute Infrastruktur, finanzierbarer         drossenheit. Sie tragen nicht zur Glaubwürdigkeit von
Wohnraum, breit angelegte Bildungs- und Betreuungsan-           Spitzenpolitikern bei. Ich hoffe, dass in einem wie auch
gebote, angemessene Finanzausstattung, die Selbstver-           immer gearteten Koalitionsvertrag nicht wieder Ankündi-
waltung erst möglich macht, und eine ausreichende ge-           gungen stehen werden, die auf dem Rücken der Kommu-
sundheitliche Versorgung.                                       nen umgesetzt werden sollen. Denn sonst gilt: „Gar nix
                                                                wird gut“.
Die Politik hat sich bisher nahezu ausschließlich auf die
Ballungsräume konzentriert. Die Schaffung gleichwerti-          Alles gut im Freistaat? Der abgeschlossene Finanzaus-
ger Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land               gleich ist gut. Der Freistaat hat zusätzlich zum gestiege-
darf nicht zur Floskel verkommen. Sie ist die Grundvo-          nen Steueraufkommen 80 Millionen staatliche Haushalts-
raussetzung für ein funktionierendes, demokratisches Ge-        mittel beigesteuert. Das ist sehr beachtlich. Auch die
meinwesen. Deshalb muss die künftige Bundesregierung            strukturelle Einigung mit dem Freistaat, wonach der Kfz-
im eigenen Interesse mit Nachdruck dafür sorgen, dass           Steuerersatzverbund nachhaltig um zwei Prozent auf 54,5
den Versprechen endlich Taten folgen.                           Prozent erhöht wird, ist ein schöner Erfolg. Das bringt uns
                                                                Mehreinnahmen von ca. 30 Millionen Euro jährlich.
„Frau Merkel hat mich eingeladen.“ Solche oder ähnliche
Aussagen von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben bei           Aber es gibt Baustellen, die mir ernste Sorgen machen.
vielen Bürgern zumindest Stirnrunzeln, oft aber auch            Man muss kein Hellseher sein, die Straßenausbaubeiträge
Ängste hervorgerufen. Sichtbar wurde der Unmut über             werden abgeschafft werden. Für viele Kommunen bedeu-
die praktizierte Asylpolitik der Bundeskanzlerin durch          tet das spürbare Einnahmeverluste. So problematisch die-
das Ergebnis der Bundestagswahl im Herbst 2017.                 se Abgabe in manchen Regionen auch sein mag. Wir dür-
                                                                fen verbandspolitisch nicht verkennen, dass rund 60% der
Wenn es tatsächlich so wäre, dass die Kanzlerin Millio-         Kommunen mit diesem Thema eben kein ernstzunehmen-
nen von Flüchtlingen nach Deutschland eingeladen hätte,         des Problem haben. Ich habe den Eindruck, dass purer
dann könnte man ohne weiteres sagen: Es ist konsequen-          Wahlkampf-Populismus die Antriebsfeder für die Debatte
ter Weise der Bund, der sich um die Unterbringung und           um die Straßenausbaubeiträge ist. Schade. Das Aus für
die Integration der Flüchtlinge kümmern muss. Die Reali-        die Straßenausbaubeiträge muss zwingend an eine Kom-
tät sieht indes anders aus: Die Integrationsarbeit leisten      pensation der ausbleibenden Beiträge gekoppelt werden,
die Gemeinden und Städte. Wer sonst? Die Integration            denn das bestehende kommunale Steueraufkommen wird
                                                                                                                       Seite 13
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in vielen Fällen nicht ausreichen, um die Einnahmeverlus-       ren stark macht, der will kein Bayern mit gleichen Lebens
te zu decken. Von einer soliden und verantwortungsbe-           - und Arbeitsbedingungen, der will ein weiteres Wachsen
wussten Politik erwarten wir belastbare und taugliche Lö-       der Ballungsräume zu Lasten der ländlichen Räume! Es
sungsvorschläge und nicht blasse Parolen.                       hilft nichts, davor die Augen zu verschließen.
Niemand kennt den tatsächlichen Sanierungsbedarf bei            Ein wirtschaftlich weiter prosperierendes Bayern braucht
den Straßen. Ist der Freistaat bereit, künftig den komplet-     kein Volksbegehren. Ein zukunftsfähiges und gleichbe-
ten Aufwand der Straßensanierungen zu finanzieren? Wo           rechtigtes Bayern braucht nur gelebte Selbstverwaltung
soll das Geld herkommen? Hoffentlich nicht aus den Mit-         und verantwortungsbewusste Mandatsträger. Die haben
teln des kommunalen Finanzausgleichs. Was den Kom-              wir! Die beabsichtigte Festschreibung eines Flächenver-
munen ohnehin zusteht, kann nicht wie eine „wundersame          brauchs auf durchschnittlich fünf Hektar pro Tag ist nicht
Geldvermehrung“ umgeschichtet werden. Wie soll das              nur politische Augenwischerei, sondern in der Praxis
alles funktionieren, wenn die Steuereinnahmen einmal            schlicht undurchführbar und darüber hinaus verfassungs-
nicht mehr so sprudeln?                                         widrig. Wer die kommunale Selbstverwaltung und Pla-
Der Freistaat wird „frisches“ Geld für die Sanierung ka-        nungshoheit durch derartige Ansätze attackiert, zeigt,
putter Gemeindestraßen zur Verfügung stellen müssen.            welche Wertschätzung er einem politisch stabilen System
Die Höhe des notwendigen Betrags ist zu ermitteln, ein          und den gewählten Repräsentanten entgegenbringt.
gerechter Verteilungsschlüssel muss gefunden werden             Wir dürfen uns auf ein spannendes Jahr 2018 freuen, das
und schlussendlich auch eine Übergangsregelung für die          neben den angesprochenen Themen noch einige Überra-
Gemeinden, die in laufenden Verfahren stecken. Das The-         schungen bereithält. Sie dürfen sicher sein: Als Präsident
ma wird uns – fürchte ich – das ganze Jahr 2018 beschäf-        des Bayerischen Gemeindetags und als Präsident des
tigen.                                                          Deutschen Städte- und Gemeindebunds werde ich alle
Ein weiterer, dem anstehenden Landtagswahlkampf ge-             Energie darauf verwenden, dass es am Ende des Jahres
schuldeter „Aufreger“: Der angebliche Flächenfraß, den          bezogen auf die kommunalen Themen heißt: „Es ist vieles
Bayerns Gemeinden und Städte tagtäglich fördern.                gut“!
Stimmt das denn wirklich, was da so plakativ behauptet
wird? Verschwinden wirklich jeden Tag fußballfeldgroße          Mit herzlichem kollegialem Gruß,
Naturflächen unter Beton? Ich habe da große Zweifel.
                                                                Euer
Natürlich sind riesige Lagerhallen von Logistikunterneh-
men links und rechts der Autobahn kein schöner Anblick.
Aber wenn die Wirtschaft florieren und Arbeitsplätze ge-
schaffen und gehalten werden sollen, müssen die einen           Dr. Uwe Brandl
oder anderen Standorte durch neue Gewerbeflächen aus-
gebaut werden. Wer sich für das angestrebte Volksbegeh-         Präsident

                     Einwohnerzahlen am 31.12.2016 im Landkreis Dachau
      Nachstehend werden die Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Dachau bekannt gegeben:

Gemeinde                                      Einwohner          Die Einwohnerzahl am 31. Dezember 2016 ist
                                               insgesamt         gemäß §1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durch-
                                                                 führung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwi-
09174111 Altomünster, M                            7 863         schen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden
09174113 Bergkirchen                               7 795         (FAGDV) vom 19. Juli 2002 (GVBl. S. 418, BayRS
09174115 Dachau, GKSt                             46 914         605-10-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes
                                                                 vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 473) auch für
09174118 Erdweg                                    5 856         die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zu-
09174121 Haimhausen                                5 514         weisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG,
                                                                 der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der
09174122 Hebertshausen                             5 559         Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Kranken-
09174147 Hilgertshausen-Tandern                    3 316         hausumlage nach Art. 10b Abs. 2 FAG sowie für die
09174126 Karlsfeld                                20 597         Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner
                                                                 für das Haushaltsjahr 2018 (Finanzausgleichsjahr)
09174131 Markt Indersdorf, M                      10 094         maßgebend.
09174135 Odelzhausen                               5 035
09174136 Petershausen                              6 454
09174137 Pfaffenhofen a.d. Glonn                   2 098
09174141 Röhrmoos                                  6 487         gez.
09174143 Schwabhausen                              6 474         Stefan Löwl
                                                                 Landrat
09174146 Sulzemoos                                 2 852
09174150 Vierkirchen                               4 551
09174151 Weichs                                    3 380
09174000 Landkreis Dachau                        150 839

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Bürgerinformation der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn 1/2018

                           Pressemitteilung von Herrn MdL Bernhard Seidenath
                                                                               BAYERISCHER LANDTAG ABGEORDNETER
                                                                               BERNHARD SEIDENATH
                                                                               Gesundheits- und pflegepolitischer Sprecher
                                                                               der CSU-Landtagsfraktion
                                                                               Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses
                                                                               für Gesundheit und Pflege

MdL Bernhard Seidenath . Apothekergasse 1 . 85221 Dachau                           Maximilianeum                          Bürgerbüro
                                                                                   81627 München                          Apothekergasse 1
                                                                                                                          85221 Dachau
            Pressemitteilung                                                       Privat
                                                                                   Am Pfanderling 30b
                                                                                                                          Telefon (08131) 735 520
                                                                                                                          Telefax (08131) 668 228
                                                                                   85778 Haimhausen
                                                                                   info@bernhard-seidenath.de
                                                                                   www.bernhard-seidenath.de

                                                                                                        München/Dachau, 19. Januar 2018

  Seidenath: „Mehr Geld für die Kommunen – Schlüsselzuweisungen wiederum gestiegen auf
      insgesamt 36,7 Mio. Euro für den Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden“
„Im kommenden Jahr werden exakt 36.714.264 Euro                         tes Jahr. Mit einem Plus von 727.840 Euro kann die
staatliche Mittel als Schlüsselzuweisungen in den                       Gemeinde Karlsfeld rechnen und sich über 2.027.712
Landkreis Dachau fließen. Davon erhält der Land-                        Euro freuen. Markt Indersdorf erhält 841.908 Euro,
kreis selbst 20.865.360 Euro und die kreisangehöri-                     418.388 Euro weniger als 2017. Nach Petershausen
gen Gemeinden zusammen 15.848.904 Euro.“ Dies                           fließen 478.820 Euro, was einem Plus von 156.548
teilten Bernhard Seidenath und Anton Kreitmair, die                     Euro entspricht. Röhrmoos erhält mit 1.214.856 Euro
beiden CSU-Abgeordneten für den Landkreis Dach-                         185.488 Euro mehr Schlüsselzuweisungen als im
au im Bayerischen Landtag, heute Landrat Stefan                         vergangenen Jahr. Schwabhausen kann im kommen-
Löwl und den Bürgermeistern der kreisangehörigen                        den Jahr mit 983.168 Euro rechnen, was ein Plus von
Gemeinden mit.                                                          346.996 gegenüber 2017 bedeutet. Sulzemoos, das
                                                                        letztes Jahr keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat,
Insgesamt steigen die Schlüsselzuweisungen in 2018                      kann sich über 103.928 Euro freuen. Hilgertshausen-
bayernweit um gut 300 Millionen Euro auf rund 3,67                      Tandern wird 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe
Milliarden Euro. Das sind 9 Prozent mehr als im                         von 638.656 Euro erhalten, 52.612 Euro mehr als im
Vorjahr 2017. „Die Schlüsselzuweisungen des ver-                        vergangenen Jahr. Mit einem Plus von 12.044 Euro
gangenen Jahres befanden sich bereits auf absolutem                     darf die Gemeinde Weichs rechnen und erhält
Rekordniveau. Dieses Jahr werden sie noch einmal                        604.508 Euro.
deutlich übertroffen. Vor allem Gemeinden mit einer
schwachen Steuerkraft können ihre allgemeinen Ver-                      Über die Schlüsselzuweisungen werden die Kommu-
waltungshaushalte damit nachhaltig stärken. Die Ge-                     nen im Landkreis Dachau an den Steuereinnahmen
meinden und Landkreise können frei über die Ver-                        des Freistaats beteiligt. Sie sind nach den Worten
wendung der Schlüsselzuweisungen entscheiden“,                          von Seidenath und Kreitmair die wichtigste staatli-
betonten Seidenath und Kreitmair.                                       che Zahlung im Rahmen des kommunalen Finanz-
                                                                        ausgleiches, ergänzen die eigenen Steuereinnahmen
In 2018 werden vier der insgesamt 17 kreisangehöri-                     der Kommunen und sollen Unterschiede in ihrer
gen Gemeinden leer ausgehen, nämlich Bergkirchen,                       Steuerkraft abmildern. Dabei wird auch die unter-
Odelzhausen, Pfaffenhofen an der Glonn und Vier-                        schiedliche Aufgabenlast der Kommunen berück-
kirchen. Alle anderen Gemeinden erhalten Schlüssel-                     sichtigt. Gemeinden mit höheren eigenen Steuerein-
zuweisungen – in der Summe 2.400.060 Euro mehr                          nahmen erhalten daher geringere Schlüsselzuweisun-
als im Jahr 2017. Auch der Landkreis Dachau selbst                      gen. Gemeinden, die über geringere eigene Steuer-
kann 2018 mit einer höheren Schlüsselzuweisungen                        einnahmen verfügen, erhalten durch höhere Schlüs-
und einer Steigerung von 1.230.860 Euro auf die ge-                     selzuweisungen eine stärkere finanzielle Unterstüt-
nannten 20.865.360 Millionen Euro rechnen.                              zung. Grundlage für die Zuweisung sind die Steuer-
Im Einzelnen gestalten sich die Schlüsselzuweisun-                      einnahmen der betreffenden Kommunen aus dem
gen an die Gemeinden des Landkreises Dachau nach                        Jahr 2016.
Angaben der beiden Abgeordneten wie folgt:                              Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommuna-
Die Große Kreisstadt Dachau erhält im Jahr 2018                         len Finanzausgleichs für 2018 auf über 9,5 Milliar-
einen Betrag von 6.532.584 Euro, 853.784 Euro                           den Euro. Das ist der höchste kommunale Finanzaus-
mehr als 2017. Altomünster kann mit 1.373.272 Euro                      gleich aller Zeiten. Die Rekordschlüsselzuweisungen
aus den Töpfen des Freistaats planen, 42.564 Euro                       des vergangenen Jahres werden 2018 noch einmal
mehr als im vergangenen Jahr. Erdweg, das 2017                          übertroffen. „Diese guten Zahlen belegen, dass auf
keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat, bekommt                        den Freistaat Bayern Verlass ist“, stellten Seidenath
86.164 Euro. Nach Haimhausen fließen 337.256 Eu-                        und Kreitmair fest und fügten hinzu: „Wir sind dank-
ro, eine Steigerung von 322.048 Euro. Hebertshausen                     bar, für die erneut gestiegene Unterstützung des Frei-
erhält mit 626.072 Euro 141.728 Euro mehr als letz-                     staates.“
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